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Für Freiberufler & Selbstständige. Stundensatz kalkulieren. So kalkulieren Sie mit Gewinn. Was Sie beachten sollten. Wie Rechnung48 Sie unterstützt.

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Für Freiberufler &

Selbstständige.

Stundensatzkalkulieren.

So kalkulieren Sie mit Gewinn.

Was Sie beachten sollten.

Wie Rechnung48 Sie unterstützt.

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EINEN ANGEMESSENEN STUNDENSATZ ALS DIENSTLEISTER KALKULIEREN

Egal ob Pflegekraft, IT-Freelancer, Journalist, Fo-tograf, Dolmetscher, Berater oder Designer. Viele Freiberufler und Selbstständige verkaufen sich unter Wert. Manche Freelancer arbeiten mit ei-nem so niedrigen Stundensatz, dass sie Schwie-rigkeiten haben ihre laufenden Kosten zu decken und somit auch keine Rücklagen bilden können. Damit ein realistischer Stundensatz kalkuliert werden kann, um auf der einen Seite ein entspre-

chendes Einkommen aufweisen zu können und auf der anderen Seite gegen die Konkurrenz zu bestehen, sollten einige Faktoren beachtet wer-den. Mithilfe der Beispielrechnung kann der Frei-berufler für sich ein angemessenes Gehalt mit einem realistischen Stundensatz festlegen. Die-ses sollte sich an dem Niveau des Durchschnitts-

verdienstes eines Angestellten in Deutschland orientieren. Zudem muss jeder Freiberufler sich auch an den Markt anpassen, um bei seinen Kun-den mit der Preisvorstellung akzeptiert zu werden.

01

WAS KOSTET EINE DIENSTLEISTUNGS- STUNDE ALS FREIBERUFLER ? 02

DIE GRUNDREGEL BESAGT,

DASS DIE EINNAHMEN

HÖHER ALS DIE KOSTEN

SEIN MÜSSEN

Viele Freiberufler kalkulieren unvollständig, da sie manche Kostenbestandteile nicht berücksichtigen. Es reicht nicht aus, das durchschnittliche Monats-einkommen eines Angestellten durch die Anzahl der monatlichen Arbeitsstunden zu dividieren, um den Stundensatz der Dienstleistung zu berechnen. Welche Kriterien bei der Kalkulation des Stunden-satzes berücksichtigt werden sollten, wird im Fol-genden aufgezeigt.

Bei einer sozialversicherungspflichtigen Anstel-lung zahlt der Arbeitgeber zum Bruttogehalt immer noch den Arbeitgeberanteil für die Kran-kenversicherung, Unfallversicherung, Pflegever-sicherung, Rentenversicherung und Arbeitslo-senversicherung dazu. Freiberufler müssen die Kosten der Sozialversicherung mit ca. 20 Pro-zent selber tragen. Wenn wir von einem Durch-schnittsgehalt von 3.500 Euro brutto ausgehen, müssen die 20% (in dem Fall 700 Euro) noch hin-zugefügt werden. Somit beläuft sich das Brutto-gehalt plus Sozialversicherung auf 4.200 Euro.

DIE SOZIALVERSICHERUNG NICHT AUSSER ACHT LASSEN! 03

BERECHNUNG EINER REALISTISCHEN AUSLASTUNG IM JAHR 04

Kein Selbstständiger arbeitet 365 Tage!

Wochenenden und Feiertage sollten in der Kal-kulation berücksichtigt werden, auch wenn diese von einigen Freiberuflern gerne genutzt wer-den, um noch nicht erledigte Aufgaben abzu-arbeiten. Im Durchschnitt kann man demnach von rund 18 Arbeitstagen im Monat ausgehen.

Weiterhin sollten diese Aspekte beachtet werden: Dazu zählt beispielsweise auch die Akquisition neuer Projekte oder Reise- und Vorbereitungstä-tigkeiten, die von der reinen Arbeitszeit abgehen. Zudem braucht jeder Selbstständige auch Urlaub. Ebenso sollten mögliche Krankentage berücksich-tigung finden. Wenn Weiterbildungsmaßnahmen wahrgenommen werden, müssen auch diese mit einbezogen werden. Auch diese Leerzeiten sollten sich in der Stundensatzkalkulation wiederfinden.

Wie wird eine realistische Auslastung berechnet?

Von 365 Kalendertagen eines Jahres müssen alle Tage abgezogen werden, in dem der Freibe-rufler nicht arbeitet. Dazu zählen zum einem die Wochenenden mit 104 Tagen und zum anderem die Feiertage mit 10 Tagen. Hinzu kommen auch Urlaubstage mit rund 25 Tagen und eventueller Krankenstand mit pauschal 5 Tagen. Für Weiberbil-dungsmaßnahmen werden 5 Tage mit einkalkuliert. Je nach Branche und Bundesland ab-hängig sind andere Werte anzusetzen.

Wenn alle diese Positionen abgezogen sind, kann bei der vorliegenden Beispielberechnung von 216 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen werden. Heruntergerechnet auf den Monat blei-ben noch 18 reguläre Arbeitstage übrig.

Bei einer sozialversicherungspflichtigen Anstel-lung zahlt der Arbeitgeber zum Bruttogehalt immer noch den Arbeitgeberanteil für die Kran-kenversicherung, Unfallversicherung, Pflegever-sicherung, Rentenversicherung und Arbeitslo-senversicherung dazu. Freiberufler müssen die Kosten der Sozialversicherung mit ca. 20 Pro-zent selber tragen. Wenn wir von einem Durch-schnittsgehalt von 3.500 Euro brutto ausgehen, müssen die 20% (in dem Fall 700 Euro) noch hin-zugefügt werden. Somit beläuft sich das Brutto-gehalt plus Sozialversicherung auf 4.200 Euro.

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Bei der Berechnung der regulären Arbeitstage muss aber auch berücksichtigt werden, dass es für einen Selbstständigen und Freelancer nicht mög-lich ist, 100% der Arbeitszeit komplett abzurech-nen und es damit auch unproduktive Zeiten gibt.

So gehören Buchhaltung, Marke-ting, Vertrieb, die Büroorganisati-on und viele zusätzliche Aspekte dazu.

Bei einer angenommenen Auslastung von 60% bleiben somit 10,8 Tage pro Monat, die auf die Kalkulation des Stundensatzes Einfluss nehmen.

DIE PRODUKTIVITÄT EINES FREIBERUFLERS 05

Im Gegensatz zum Angestellten müssen Frei-berufler alle weiteren anfallenden Kosten selbst finanzieren. So übernimmt der Arbeitgeber für seinen Angestellten die Kosten für z.B. Computer, Lizenzen für Programme, Visitenkarten, Büroma-terial, etc. Als Freelancer müssen Geschäfts- und Büroausstattung, Telefonkosten, Internet, Hard-ware, Software, Strom, Miete, Versicherungen und evtl. auch der Unterhalt eines Autos eigenständig bezahlt werden. Neben den Ausgaben für die Ge-schäftsausstattung und weiteren Nebenkosten müssen auch die Reisekosten für Weiterbildungen oder Kundentermine ebenfalls mit einkalkuliert werden. Wir gehen bei unserer Beispielrechnung von 1.800 Euro im Monat aus. Je nachdem welche Fixkosten tatsächlich anfallen, ist das im Schnitt natürlich bei jedem Freiberufler unterschiedlich.

Wenn diese Kosten auf das Bruttoge-halt von 4.200 Euro addiert werden, er-hält man einen Monatslohn von 6.000 Euro.

WELCHE KOSTEN SOLLTEN NOCH EINKALKULIERT WERDEN? 06

Im Gegensatz zum Angestellten müssen Frei-berufler alle weiteren anfallenden Kosten selbst finanzieren. So übernimmt der Arbeitgeber für seinen Angestellten die Kosten für z.B. Computer, Lizenzen für Programme, Visitenkarten, Büroma-terial, etc. Als Freelancer müssen Geschäfts- und Büroausstattung, Telefonkosten, Internet, Hard-ware, Software, Strom, Miete, Versicherungen und evtl. auch der Unterhalt eines Autos eigenständig bezahlt werden. Neben den Ausgaben für die Ge-schäftsausstattung und weiteren Nebenkosten müssen auch die Reisekosten für Weiterbildungen oder Kundentermine ebenfalls mit einkalkuliert werden. Wir gehen bei unserer Beispielrechnung von 1.800 Euro im Monat aus. Je nachdem welche Fixkosten tatsächlich anfallen, ist das im Schnitt natürlich bei jedem Freiberufler unterschiedlich.

Wenn wir vom errechneten Bruttogehalt von 6.000 Euro ausgehen, wird dieser Betrag durch 10,8 Ar-beitstage dividiert und man erhält man 555,55 Euro netto pro Arbeitstag. Geht man von einem 8-Stun-den Tag aus, sind das 69,44 Euro netto pro Stunde.

Wenn man nun die 10 Prozent Gewinn dazu zählt, ermittelt man einen netto Stundensatz von 76,38 Euro. Dieser ist dann natürlich noch mit zuzüglich 19% Mehrwertsteuer zu versehen.

Diese Musterkalkulation dient zur Orientie-rung. Die Vorlage bzw. Musterrechnung kann von jedem Freiberufler, Selbstständigen, Grün-der oder Freelancer individuell für seine Ver-hältnisse und Vorgaben angepasst werden.

EIN ANGEMESSENER STUNDENSATZ FÜR EINEN FREELANCER 07

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