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StuPa Studierendenparlament der Studierendenschaft der Universität Kassel U N I K A S S E L V E R S I T Ä T Studierendenparlament – Das Präsidium c/o AStA der UniK, Nora-Platiel-Str. 2, 34127 Kassel Datum 26/ April 2017 S t u d i e r e n d e n p a r l a m e n t Durchwahl (0561) 804-2886 Fax (0561) 804-2885 eMail praesidium@stupa- kassel.de ODER stupa- [email protected] Hiermit laden wir zur Sitzung des Studierendenparlaments 2016/17 ein. Die Sitzung findet statt am Mittwoch, den 03. Mai 2017 um 18:30 Uhr in der Steinstr. 19, Hörsaal 13 Dafür schlagen wir folgende Tagesordnung vor: TOP 01 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 02 Genehmigung der Tagesordnung TOP 03 Genehmigung des Protokolls der Stupa-Sitzung vom 08.02.2017 (Anlage 1) und Genehmigung des Protokolls des Hauptausschusses vom 06.04.2017 (Anlage 2) TOP 04 Mitteilungen des Präsidiums TOP 05 Berichte und Aussprache (AStA, Senat, Studentenwerk) TOP 06 Nachwahl Präsidium (Vorschlagsrecht KUS – Kassels unabhängige Studierende) TOP 07 Wahl Untersuchungsausschuss (§59 Geschäftsordnung) TOP 08 Bestätigung der Sachbearbeiter*innen des autonomen Elternreferats TOP 09 Rechnungsprüfungsausschuss arbeitsfähig machen, Satzung TOP 10 Rechnungsprüfungsausschuss arbeitsfähig machen, Finanzordnung TOP 11 Digitale Tickets ermöglichen TOP 12 Rechnungsprüfungsausschuss arbeitsfähig machen Geschäftsordnung TOP 13 Terminvergabe/ Vermietung K19 Soliparty Infoladen Halitstra0e TOP 14 Änderung der Satzung des AbeR TOP 15 Satzungsbestätigung AKR WiZ TOP 16 Kulturticket goes Witzenhausen! TOP 17 Festlegung der studentischen Beiträge TOP 18 Service Level Agreement TOP 19 Veranstaltungen ermöglichen! TOP 20 Sonstiges Im Falle der Verhinderung bitten wir jedes Mitglied des Studentenparlaments um eine s c h r i f t l i c h e Entschuldigung per E-Mail: ([email protected] ODER s tupa [email protected] ) oder in das Postfach des Stupa-Präsidiums im AStA Büro. Rechnungsprüfungsausschuss arbeitsfähig machen Geschäftsordnung _

StuPa · TOP 03 Genehmigung des Protokolls der Stupa-Sitzung vom 08.02.2017 (Anlage 1) und Genehmigung des Protokolls des Hauptausschusses vom 06.04.2017 (Anlage 2) TOP 04 Mitteilungen

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Page 1: StuPa · TOP 03 Genehmigung des Protokolls der Stupa-Sitzung vom 08.02.2017 (Anlage 1) und Genehmigung des Protokolls des Hauptausschusses vom 06.04.2017 (Anlage 2) TOP 04 Mitteilungen

StuPa

Studierendenparlament der Studierendenschaft der Universität Kassel

U N I K A S S E L V E R S I T Ä T

Studierendenparlament – Das Präsidiumc/o AStA der UniK, Nora-Platiel-Str. 2, 34127 Kassel

Datum 26/ April 2017

S t u d i e r e n d e n p a r l a m e n t

Durchwahl (0561) 804-2886

Fax (0561) 804-2885

eMail [email protected] ODER [email protected]

Hiermit laden wir zur Sitzung des Studierendenparlaments 2016/17 ein.

Die Sitzung findet statt am

Mittwoch, den 03. Mai 2017 um 18:30 Uhr

in der Steinstr. 19, Hörsaal 13

Dafür schlagen wir folgende Tagesordnung vor:

TOP 01 Begrüßung und Feststellung der BeschlussfähigkeitTOP 02 Genehmigung der TagesordnungTOP 03 Genehmigung des Protokolls der Stupa-Sitzung vom 08.02.2017 (Anlage 1) und Genehmigung des Protokolls des Hauptausschusses vom 06.04.2017 (Anlage 2)TOP 04 Mitteilungen des PräsidiumsTOP 05 Berichte und Aussprache (AStA, Senat, Studentenwerk)TOP 06 Nachwahl Präsidium (Vorschlagsrecht KUS – Kassels unabhängige Studierende)TOP 07 Wahl Untersuchungsausschuss (§59 Geschäftsordnung)TOP 08 Bestätigung der Sachbearbeiter*innen des autonomen ElternreferatsTOP 09 Rechnungsprüfungsausschuss arbeitsfähig machen, Satzung TOP 10 Rechnungsprüfungsausschuss arbeitsfähig machen, FinanzordnungTOP 11 Digitale Tickets ermöglichenTOP 12 Rechnungsprüfungsausschuss arbeitsfähig machen GeschäftsordnungTOP 13 Terminvergabe/ Vermietung K19 Soliparty Infoladen Halitstra0eTOP 14 Änderung der Satzung des AbeRTOP 15 Satzungsbestätigung AKR WiZTOP 16 Kulturticket goes Witzenhausen!TOP 17 Festlegung der studentischen BeiträgeTOP 18 Service Level AgreementTOP 19 Veranstaltungen ermöglichen!TOP 20 Sonstiges

Im Falle der Verhinderung bitten wir jedes Mitglied des Studentenparlaments um eine

s c h r i f t l i c h e Entschuldigung per E-Mail: ([email protected] ODER

s tupa [email protected]) oder in das Postfach des Stupa-Präsidiums im AStA Büro.

Rechnungsprüfungsausschuss arbeitsfähig machen Geschäftsordnung

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Mit freundlichen Grüßen,__________________ _______________ __________________Robert Wöhler Natalia Franz Bettina EbleVizepräsident Stupa Präsidentin StuPa Vizepräsidentin Stupa

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BerichtChris Bauer - Hochschulpolitik, Politische Bildung und VorsitzSitzung Studierendenparlament 03.05.2017

fzs-MV - guter Verlauf- Kooperation Universität und Studierendenwerk- Ein kleiner Vorfall, der aber schnell gelöst werden konnte- Gute Kalkulation (Danke Christian)- Danke an alle Beteiligten ob aus Fachschaften oder Hochschulgruppen- Anträge aus Kassel wurden angenommen (Anonymisieren von Klausuren und

Ditib)- Kassel jetzt auch im Ausschuss Studierendenschaften

Kulturticket:- Kulturamt der Stadt Kassel ist Anfang Mai angelaufen, gemeinsame

Pressemitteilung- Verhandlungen mit Grimmwelt abgeschlossen und Vertrag geschlossen- Verhandlungen mit Mr. Wilson laufen - Verhandlungen mit dem Capitol Kino – Witzenhausen abgeschlossen - Kontakt zum Café Ringelnatz

Politische Bildung:Für das kommende Sommer-Semester: - „Weg der Erinnerungen“

- Führungen 08.05., 12.06. und 10.07.2017, 16 Uhr, AStA- Vortag zur Kasseler Rüstungsindustrie (Prof. Dr. Vollmer)

- „Fake News“ zwei Veranstaltungen- Fake News: Ursachen und Auswirkungen 03.05.2017, 18 Uhr, HS V

- Fake News aus der Sicht des Mediums 10.05.2017, 18 Uhr, HS IV Organisation wird federführend von Vincent übernommen

- „Ökologie und Nachhaltigkeit“- Kampagnentag 26.04.2017 Kassel und 04.05.2017 Witzenhausen

- Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit - Stände zum Thema Ressourcen, Mobilität, Energie und Konsum

- AStA steuert bei und stellt sich vor (DesAStA, Fahrradwerkstatt, Lastenfahrrad usw.)

- „Politische und gesellschaftskulturelle Inhalte in Filmen“ (Siehe Plakat)- Sozialer Wohnungsbau, 22.05.2017 – Mit Sozialreferat- Agrokalypse in Witzenhausen 27.06.2017- Film “Zwei Gesichter” Homophobie im Fußball” 25.06.2017 Witzenhausen in

Planung- Wahlen in Planung

- Paritätisches Wahlrecht 06.07.2017- Wie beeinflussen Gefühle die Wahl- Migration und Wahlen

Sonstiges:- Stud. Projekt Tokonoma- Konfliktstelle stud. Hilfskräfte- Organisation fzs-MV- Organisation Sommergest - Koordination Witzenhausen und Ökologie-Stelle - und vieles mehr...

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Studierendenparlament der Universität KasselWahlperiode 2016/2017

Drucksache-Nr.: 001 / 0305 - 201729.03.2017

Antrag auf Bestätigung neuer Mitarbeiter*innen des AStA§ 21, Abs. 1, Nr. 9

Antragssteller*innen: Autonomes Elternreferat Adressat*innen: Studierendenparlament

Antrag auf Bestätigung der Sachbearbeiter*innen des Autonomes Elternreferats

Das Studierendenparlament der Universität Kassel möge beschließen:

Die von der Vollversammlung des Autonomen Elternreferats gewählten Referent*innen Bahar Djamali, Eleonora Krutsch und Dimitri Rippien werden in ihrem Amt rückwirkend ab 01.03.2017 bestätigt.

Begründung:

A. ProblemDie Vollversammlung des AER hat am 23.01.2017 neue Referent*innen gewählt. Diese müssen jetzt durch das Studierendenparlament bestätigt werden.

B. LösungReferent*innen werden durch das Studierendenparlament bestätigt.

C. AlternativenKeine

D. Finanzielle Auswirkungen auf das laufende HaushaltsjahrKosten für 1,5 Sachbearbeiter*innenstellen (600€+Steuern/Monat) plus Lohnnebenkosten

E. Finanzielle Auswirkungen auf kommende HaushaltsjahreKosten für 1,5 Sachbearbeiter*innenstellen (600€+Steuern/Monat) plus Lohnnebenkosten

F. VerwaltungsaufwandAnmeldung beim Finanzamt

Kassel, 29.03.2017Bahar Djamali, Eleonora Krutsch, Dimitri Rippien

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Studierendenparlament der Universität KasselWahlperiode 2016/2017

Drucksache-Nr.: 002 / 0305 - 201720.04.2017

Antrag zum Erlass, zur Änderung oder Aufhebung der Satzung§21 (1), 1

Antragssteller*innen: AStAAdressat*innen: Studierendenparlament

Rechnungsprüfungsausschuss arbeitsfähig machen, Satzung

Das Studierendenparlament der Universität Kassel möge beschließen:

Streiche § 19 (6), Satz:„ Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus sieben Mitgliedern des Studierendenparlaments.“ Und ersetze durch „Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern der Studierendenschaft.“

Streiche weiterhin § 19 (6), Satz: „Der Rechnungsprüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn fünf Mitglieder anwesend sind. Er ist prüffähig, wenn drei Mitglieder anwesend sind.“ Und ersetzte durch „Der Rechnungsprüfungsausschuss ist beschluss- und prüffähig, wenn zwei Mitglieder anwesend sind.“

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Begründung:

A. ProblemAufgrund seiner Größe ist der Rechnungsprüfungsausschuss nicht arbeitsfähig, was dazu geführt hat, dass die letzte Prüfung im Jahr 2014, für das Jahr 2008 stattgefunden hat. Die Haushalte der Studierendenschaft von 2008 bis 2016 sind daher bisher ungeprüft.

B. LösungDer Antrag wird angenommen und die Arbeitsfähigkeit wird wieder hergestellt.

C. AlternativenDer Antrag wird abgelehnt, es finden keine Prüfungen statt und der hessische Rechnungsprüfungshof friert die Konten der verfassten Studierendenschaft bis auf weiteres ein.

D. Finanzielle Auswirkungen auf das laufende HaushaltsjahrKeine

E. Finanzielle Auswirkungen auf kommende HaushaltsjahreKeine

F. VerwaltungsaufwandSatzung muss geändert, dem Präsidium vorgelegt und veröffentlicht werden.

Chris Bauer Kassel, 20.04.2017

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Studierendenparlament der Universität KasselWahlperiode 2016/2017

Drucksache-Nr.: 003 / 0305 - 201720.04.2017

Antrag zum Erlass, zur Änderung oder Aufhebung der Satzung§21 (1), 2

Antragssteller*innen: AStAAdressat*innen: Studierendenparlament

Rechnungsprüfungsausschuss arbeitsfähig machen, Finanzordnung

Das Studierendenparlament der Universität Kassel möge beschließen:

Streiche § 35 (6), Satz: „Die Prüfung hat durch mindestens drei Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses zu erfolgen.“ Und ersetze durch „Die Prüfung hat durch mindestens zwei Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses zu erfolgen.“

Weiterhin füge ein:„§ 35 (8) Unabhängig von der jährlichen Prüfung, hat der Rechnungsprüfungsausschuss jederzeit das Recht, unangemeldet die Bargeldkassen zu prüfen. Zur Prüfung sind mindestens zwei Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erforderlich. Dabei gilt § 35 (7).“

Begründung:A. ProblemAufgrund seiner Größe ist der Rechnungsprüfungsausschuss nicht arbeitsfähig, was dazu geführt hat, dass die letzte Prüfung im Jahr 2014, für das Jahr 2008 stattgefunden hat. Die Haushalte der Studierendenschaft von 2008 bis 2016 sind daher bisher ungeprüft. B. LösungDer Antrag wird angenommen und die Arbeitsfähigkeit wird wieder hergestellt. Weiterhin wird durch die unangekündigte Prüfung die Gefahr auf Barkassenfehlbeträge verringert. C. AlternativenDer Antrag wird abgelehnt, es finden keine Prüfungen statt und der hessische Rechnungsprüfungshof friert die Konten der verfassten Studierendenschaft bis auf weiteres ein. D. Finanzielle Auswirkungen auf das laufende HaushaltsjahrKeineE. Finanzielle Auswirkungen auf kommende HaushaltsjahreKeineF. VerwaltungsaufwandFinanzordnung muss geändert, dem Präsidium vorgelegt und veröffentlicht werden.

Chris Bauer Kassel, 20.04.2017

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Studierendenparlament der Universität KasselWahlperiode 2016/2017

Drucksache-Nr.: 004 / 0305 - 201730.01.2017

Antrag auf Erlass, zur Änderung oder Aufhebung der Finanzordnung § 21 (1) Nr. 2

Antragssteller*innen: AStAAdressat*innen: Studierendenparlament

Digitale Tickets ermöglichen

Das Studierendenparlament der Universität Kassel möge beschließen:

Unter § 21 (12) Nr. 4 der Finanzordnung wird folgender Satz ergänzt:

„(Bei digitalen Tickets ein Ausdruck der Ticketbuchung mit Zahlungsbestätigung)“

Begründung:

A. ProblemImmer mehr Menschen entscheiden sich für die papierfreie ökologische Variante der Ticketbuchung. In diesem Fall existiert nach der Fahrt kein abgestempeltes Ticket, das vorgelegt werden könnte.

B. LösungDer im Antrag beschriebene Satz wird ergänzt.

C. AlternativenKeine

D. Finanzielle Auswirkungen auf das laufende HaushaltsjahrKeine

E. Finanzielle Auswirkungen auf kommende HaushaltsjahreKeine

F. VerwaltungsaufwandKeiner

Chris Bauer Kassel, 30.01.2017

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Studierendenparlament der Universität KasselWahlperiode 2016/2017

Drucksache-Nr.: 005 / 0305 - 201720.04.2017

Antrag zum Erlass, zur Änderung oder Aufhebung Geschäftsordnung§21 (1), 3

Antragssteller*innen: AStAAdressat*innen: Studierendenparlament

Rechnungsprüfungsausschuss arbeitsfähig machen Geschäftsordnung

Das Studierendenparlament der Universität Kassel möge beschließen:

Streiche § 57 (2) „Dem Rechnungsprüfungsausschuss gehören sieben stimmberechtigte Mitglieder an.“ und ersetzte durch „Dem Rechnungsprüfungsausschuss gehören drei stimmberechtigte Mitglieder an.“

Streiche weiterhin § 57 (3) „Der Rechnungsprüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn fünf Mitglieder anwesend sind. Er ist prüffähig, wenn drei Mitglieder anwesend sind.“ Und ersetzte durch „Der Rechnungsprüfungsausschuss ist beschluss- und prüffähig, wenn zwei Mitglieder anwesend sind.“

Begründung:A. ProblemAufgrund seiner Größe ist der Rechnungsprüfungsausschuss nicht arbeitsfähig, was dazu geführt hat, dass die letzte Prüfung im Jahr 2014, für das Jahr 2008 stattgefunden hat. Die Haushalte der Studierendenschaft von 2008 bis 2016 sind daher bisher ungeprüft. B. LösungDer Antrag wird angenommen und die Arbeitsfähigkeit wird wieder hergestellt. C. AlternativenDer Antrag wird abgelehnt, es finden keine Prüfungen statt und der hessische Rechnungsprüfungshof friert die Konten der verfassten Studierendenschaft bis auf weiteres ein. D. Finanzielle Auswirkungen auf das laufende HaushaltsjahrKeineE. Finanzielle Auswirkungen auf kommende HaushaltsjahreKeineF. VerwaltungsaufwandGeschäftsordnung muss geändert, dem Präsidium vorgelegt und veröffentlicht werden.

Chris Bauer Kassel, 20.04.2017

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Studierendenparlament der Universität KasselWahlperiode Anfangsjahr/Endjahr1

Drucksache-Nr.: 006 / 0305- 2017Datum der Antragsstellung

Antrag zum Erlass, zur Änderung oder Aufhebung einer anderen durch das Studierendenparlament erlassene dauerhaften Satzung, Richtlinie oder Ordnung,§ 21 Abs. 1 Nr. 4

Antragssteller*innen: Haberland, Sophie Referent*in ARF*G Adressat*innen: Parlamentarier*innen

Terminvergabe/ Vermietung K19 Soliparty Infoladen an der Halitstra0e

Das Studierendenparlament der Universität Kassel möge beschließen:

Wir unterstützen ,unseren Kooperationspartner, den Infoladen „ ... an der Halitstraße„ , indem wir dem Kollektiv bereits jetzt die Zusage zur Vermietung des K19 am 11.08.2017 bestätigen, um Planungssicherheit herzustellen.

Begründung:

A. ProblemText Das aktuelle Kulturreferat vergibt keine Termine für die kommende Legislaturperiode. Wir brauchen für weitere Planung etc. einen Termin in der neuen Legislatur.B. LösungText Das StuPa beschließt über die Terminvergabe und wir freuen uns über einen parlamentarisch bestätigten Termin und planen weiter.C. AlternativenText2 Alternativ könnten wir uns auch den 12.08.2017 vorstellen. Sollte es keinen Termin geben, gäbe es auch keine Veranstaltung die das Angebot des K19 in Vielfalt bereichert.D. Finanzielle Auswirkungen auf das laufende HaushaltsjahrText keineE. Finanzielle Auswirkungen auf kommende HaushaltsjahreText keineF. VerwaltungsaufwandTermin in den Kalender eintragenNichts über einen normalen Vermietungsaufwand hinaus

Kassel, 24.04.2017

InfoladenKollektiv

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Studierendenparlament der Universität KasselWahlperiode 2016/2017

Drucksache-Nr.: 007 / 0305 - 201724.04.2017

Antrag zum Erlass, zur Änderung oder Aufhebung einer anderen durch das Studierendenparlament erlassene dauerhaften Satzung, Richtlinie oder Ordnung§21 (1) 4

Antragssteller*innen: ABeR Universität KasselAdressat*innen: Studierendenparlament

Änderung der Satzung des ABeR

Das Studierendenparlament der Universität Kassel möge beschließen:

Die Satzung des ABeR wird wie folgt geändert:

1. Ersetze in §1 „Autonomes Behinderten Referat (AbeR)“ durch „Autonomes Referat für barrierefreies Studieren“.

2. Ersetze in §1 „Referat für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung“ durch „Referat für Studierende mit Behinderung, psychischer und chronischer Erkrankung“.

3. Ersetze in §2 (2) „[...] Selbsthilfe aller Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung [...]“ durch „Selbsthilfe aller Studierenden mit Behinderung, psychischer sowie chronischer Erkrankung“.

4. Ersetze in §2 (2) „[...] vertritt ihre sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Belange“ durch „vertritt ihre sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Belange (keine finanzielle Unterstützung)“.

5. Ersetze in §2 (2) „[...] von behinderten und chronisch kranken Studierenden [...]“ durch„von behinderten, psychisch und chronisch kranken Studierenden“.

6. Ersetze in §2 (3a) „[...] Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung [...]“ durch „Studierenden mit Behinderung, psychischer und chronischer Erkrankung“

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7. Ersetze in §2 (3c) „[...] die während der Vorlesungszeit zwei Mal wöchentlich stattfindenmüssen“ durch „die während der Vorlesungszeit mindestens zwei Mal wöchentlich stattfinden müssen“.

8. Ersetze in §2 (3d) „[...] mit Behinderung und chronischer Erkrankung [...]“ durch „mit Behinderung, psychischer und chronischer Erkrankung“.

9. Ersetze in §2 (4) „[...] mit Behinderung und chronischer Erkrankung [...]“ durch „mit Behinderung, psychisch und chronischer Erkrankung“.

10. Ersetze in §3 (3) „[...] eine Arbeitszeit von wöchentlich mind. 10 Stunden zu erbringen [...]“ durch „seine/ihre im Arbeitsvertrag festgelegte monatliche Arbeitszeit zu erbringen“.

11. Ergänze §3 (9) „Der/die Referent*in ist zum Schutz der Hilfesuchenden bezüglich deren persönlicher Daten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine Weitergabe der Daten ist nur mit dem Einverständnis der betroffenen Person zulässig. Die Einverständniserklärung erfolgt mündlich.“

12. Ersetze in §4 (1) „[...] anwesenden behinderten und chronisch kranken Studierenden [...]“ durch „anwesenden behinderten, psychisch und chronisch kranken Studierenden“.

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Begründung:

A. ProblemDie Vollversammlung des ABeR hat am 10.02.2017 Änderungen an der Satzung beschlossen. Das Studierendenparlament muss diese bestätigen.

B. LösungBestätigung

C. AlternativenKeine

D. Finanzielle Auswirkungen auf das laufende HaushaltsjahrKeine

E. Finanzielle Auswirkungen auf kommende HaushaltsjahreKeine

F. VerwaltungsaufwandSatzung muss in neuer Form veröffentlicht werden.

Kassel, 24.04.17Autonomes Behindertenreferat, i. V. Rebecca Hegenberg

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Studierendenparlament der Universität KasselWahlperiode 2016/2017

Drucksache-Nr.: 008 / 0305 - 201731.01.2017

Antrag auf Erlass, zur Änderung oder Aufhebung einer anderen durch das Studierendenparlament erlassenen dauerhaften Satzung, Richtlinie oder Ordnung § 21 (1) Nr. 4

Antragssteller*innen: AStAAdressat*innen: Studierendenparlament

Satzungsbestätigung AKR WiZ

Das Studierendenparlament der Universität Kassel möge beschließen:

Die Satzung des Autonomen Kulturreferates Witzenhausen wird bestätigt.

Begründung:

A. ProblemDas Autonome Kulturreferat Witzenhausen hat auf seiner Vollversammlung vom 31.01.2017 eine Satzung beschlossen. Die Satzung bedarf der Bestätigung im Studierendenparlament.

B. LösungDas Studierendenparlament beschließt die Satzung

C. AlternativenKeine

D. Finanzielle Auswirkungen auf das laufende HaushaltsjahrKeine

E. Finanzielle Auswirkungen auf kommende HaushaltsjahreKeine

F. VerwaltungsaufwandKeine

Chris Bauer Kassel, 31.01.2017

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Satzung des autonomen Kulturreferates vom StandortWitzenhausen 'AKR WiZ' der Universität Kassel

Satzung vom 31.01.2017 Präambel: In Witzenhausen hat sich mit der Entwicklung des Fachbereichs 11 Ökologische Agrarwissenschaften auch eine engagierte studentische Kulturszene etabliert. Zahlreiche unkommerzielle Workshops und Veranstaltungen finden regelmäßig von und für Studis u.a. auf dem Campusgelände Steinstraße statt. So zum Beispiel Tanz- und Performancegruppen, Jamsessions, Lesungen, Selbsthilfeworkshops oder auch Auffürungen von Theater- oder Musikgruppen. Das ist auch gut so, denn die Semesterbeiträge sind für alle Studierenden der Universität Kassel gleich, jedoch nicht die Möglichkeit, die damit finanzierten kulturellen Angebote auch wahrnehmen zu können. Auf dem Weg von Witzenhausen nach Kassel bleibt nicht nur Wald, sondern auch eine Menge Zeit auf der Strecke; zudem erschwert bis verunmöglicht die schlechte Anbindung mit ÖVM den Besuch von Abendveranstaltungen in Kassel.Die Entwicklung und der Erhalt der kulturellen Vielfalt in Witzenhausen ist nur durch die freiwillige Hilfe und das ehrenamtliche Engagement der Studierenden möglich. Dabei ist der in Witzenhausen vorherrschende Geist von Solidarität und Uneigennützigkeit deutlich spürbar. DieStudierenden tragen damit maßgeblich zur Attraktivität der Stadt und des Studienstandortes Witzenhausen bei. Es ist der Wunsch der Studierenden und des AStAs, diese vielfältige studentische Kultur zu erhalten und zu unterstützen und damit zu versuchen, die strukturelle Benachteiligung auszugleichen. Daher wurde 2012 das Autonome Kulturreferat Witzenhausen gegründet und mit einem festen Posten im Haushalt des AStAs versehen. Ziel ist die Förderung und der Erhalt der unkommerziellen Veranstaltungskultur der Witzenhäuser Studierenden.

§1 Anfangsbestimmungen1.1 Das Referat führt den Namen 'Autonomes Kulturreferat Witzenhausen', im Folgenden„AKR WiZ“. Es ist strukturell dem Kulturreferat des Allgemeinen Studierendenausschuss(AStA) der Universität Kassel zuzuordnen.1.2 Das Referat ist die kulturelle Interessenvertretung aller Studierenden des AußenstandortesWitzenhausen.1.3 Der Sitz ist in Witzenhausen.1.4 Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres.1.5 Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit regelt alleine diese Satzung, ohne der Satzung derverfassten Studierendenschaft zu widersprechen.1.6. Die Legislaturdauer beträgt maximal ein Jahr und richtet sich nach dem Geschäftsjahr.

§2 Zweck und Aufgaben2.1 Das Referat ist autonom, d.h. inhaltlich unabhängig und frei von religiösen sowieparteipolitischen und hochschulpolitischen Ausrichtungen und Einflüssen.2.2 Die Sachbearbeiter*innen legen die Schwerpunkte ihrer Arbeit selbst fest. Im Vordergrundstehen die Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium und Ausgleich an kulturellenVeranstaltungen, sowie der Erhalt der vielfältigen studentischen Kultur in Witzenhausen.2.3 Bei der Erfüllung dieser Aufgaben verfolgt das AKR WiZ in erster Linie keinewirtschaftlichen und kommerziellen Zwecke.2.4 Die Sachbearbeiter*innen haben dafür Sorge zu tragen, ihrem*r Nachfolger*in in dielaufenden Arbeiten des AKR WiZ einzuarbeiten.

§3 Die Kulturvollversammlung Witzenhausen3.1 Die Kulturvollversammlung Witzenhausen (im Folgenden KVV) ist das höchstebeschlussfassende Organ des Kulturreferates Witzenhausen. Sie dient der Information der sichdort Verortenden und der Entwicklung der zukünftigen Arbeit.3.2 Sie ist mindestens einmal jährlich von den amtierenden Kultursachbearbeiter*inneneinzuberufen. Eine KVV ist mit einer Einladungsfrist von mindestens vierzehn Tagen, durch

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Aushänge auf dem Campus, geeigneter Internetmedien (z.B. 'Wiz-Frosch' oder den Mailverteilerder Studierenden des FB11) und durch Benachrichtigung des AStAs anzukündigen. Auf derEinladung müssen die vorläufigen Tagesordnungspunkte sowie Ort und Datum aufgeführtwerden.3.3 Jede*r im Fachbereich 11, Ökologische Agrarwissenschaften immatrikulierte Studierendeund jeder in Witzenhausen wohnende Studierende der Universität Kassel ist stimm-, rede- undantragsberechtigt. 3.4 Andere Interessierte haben Rederecht, solange die KVV keine Einschränkung oderErweiterung der Rechte beschließt.3.5 Die KVV tagt grundsätzlich öffentlich. Auf Beschluss können die Öffentlichkeit odereinzelne Menschen, die nicht §3.3 entsprechen, außer dem/der zuständigen AStA-Referent*inausgeschlossen werden.3.6 Die KVV wählt zu Beginn mit einfacher Mehrheit eine Versammlungsleitung.3.7 Die KVV ist von der Versammlungsleitung zu protokollieren. Das Protokoll muss von dieserinnerhalb von zwei Wochen durch Aushang und im AStA öffentlich gemacht werden. DasProtokoll gilt als genehmigt, sofern zwei Wochen nach Aushang und Internetpräsenz keinWiderspruch durch eine Person gemäß §3.3. erfolgt ist.

3.8 Aufgaben der Kulturvollversammlung sind:a. Die Wahl des/der Kultursachbearbeiter*innen.b. Die Beschlussfassung über die Entlastung des/der Kultursachbearbeiter*innen.c. Beratung und Beschlussfassung über die Grundsätze der Arbeit des Referates.d. Die Änderung und Bestätigung dieser Satzung

3.9 Die Sachbearbeiter*innen haben auf Wunsch einer Person nach §3.3 Auskunft über dieVerwendung der Geldmittel zu erteilen. Sie haben sich vor der Kulturvollversammlung inWitzenhausen für die getätigten Ausgaben zu rechtfertigen und werden von der VV entlastet.Etwaige Bestimmungen übergeordneter Organe (AStA, Studierendenparlament) bleiben hiervonunberührt.3.10 Die Kulturvollversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufenwurde. Die Beschlussfähigkeit ist Beginn jeder Sitzung festzustellen.

§4 Die Wahl des/der Kultursachbearbeiter*innen4.1 Der Bewerbungszeitraum für die Stelle der Sachbearbeiter*innen beginnt spätestens zweiWochen vor Stattfinden der Kulturvollversammlung und wird mit der Einladung zu dieserbekannt gegeben. Die ordnungsgemäße Ausschreibung soll durch den/die zuständigeReferent*in im AStA in Zusammenarbeit mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen des AKRWIZ erfolgen. 4.2 Die Kulturvollversammlung bestimmt eine*n Wahlleiter*in. Diese*r darf sich bei derbetreffenden Wahl nicht selbst zur Wahl stellen. Die*r Wahlleiter*in ist für die ordnungsgemäßeDurchführung des Wahlverfahrens verantwortlich. Diese Person ist auch Empfänger*in derStimmzettel. Die*r Wahlleiter*in ist berechtigt, Wahlhelfer*innen zu benennen. Die Wahl istgeheim. 4.3 Die Stimmauszählung erfolgt öffentlich und im direkten Anschluss an die Wahl. DasErgebnis wird der Kulturvollversammlung ebenfalls direkt bekannt gegeben.4.5 Die Kultursachbearbeiter*innen werden mit einfacher Mehrheit von der KVV auf ein Jahrgewählt, wobei die Kandidat*innen Personen sein müssen, die die Kriterien unter § 3.3 erfüllen. 4.6. Es ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. Dies ist von der Versammlungsleitung, dem*rnoch amtierenden Sachbearbeiter*innen sowie dem*r zukünftigen Sachbearbeiter*innen zuunterzeichnen.4.7 Die Bestätigung des/der gewählten Sachbearbeiter*innen erfolgt durch dasStudierendenparlament zum nächstmöglichen Sitzungstermin. Den Antrag hierzu hat derzuständige Referent im AStA zu stellen. 4.8 Nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse kann die Wahl innerhalb von sieben Werktagenvon Personen unter 3.3 und dem AStA schriftlich beim Ältestenrat angefochten werden.

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4.9 Wahlmodalitäten4.9.2 Zu einem Beschluss ist die einfache Mehrheit der anwesenden wahlberechtigten Personengemäß §3.3 erforderlich.4.9.3 Zu einem Beschluss, durch den die Satzung geändert wird, ist eine Stimmmehrheit von 2/3der anwesenden wahlberechtigten Person gemäß §3.3. erforderlich.

§5 Die Sachbearbeiter*innen5.1 Die Stelle des/der Sachbearbeiter*in des AKR WiZ ist mit einer SachbearbeiterInnenstelleaus den finanziellen Mitteln der verfassten Studierendenschaft vergütet. Die Arbeitszeit dervollen Stelle soll wenigstens 10 Stunden pro Woche betragen.5.2 Die Stelle kann geteilt werden.5.3 Die Sachbearbeiter*innen können selbstständig über ihre Öffnungszeiten und Arbeitsteilungbefinden, jedoch sind während der Vorlesungszeit mindestens einmal in der Woche Sprechzeitenvon einer Stunde anzubieten. Die Sprechstunden sind durch Aushänge und auf der AStA-Homepage bekannt zu geben. In der vorlesungsfreien Zeit sind Sprechstunden nach Bedarf bzw.auf Anfrage anzubieten.5.4 Sachbearbeiter*innen dürfen nicht zeitgleich Mitglieder anderer Referate oder desStudierendenparlament sein.5.5 Die/der Sachbearbeiter*innen muss die Aufgaben des Referats nach §2 erfüllen und ist andie Beschlüsse der Kulturvollversammlung Witzenhausen gebunden.5.6 Die Anstellung des*r Sachbearbeiter*in(nen) beträgt in der Regel ein Jahr. DieSachbearbeiter*innen sind verpflichtet, am Ende ihrer Amtszeit einen Rechenschaftsbericht derKulturvollversammlung Witzenhausen und dem AStA vorzutragen, sich dort zur Diskussion zustellen und die Wahl einer/eines Nachfolger*in zu begleiten. Die Wiederwahl des*rSachbearbeiter*innen ist unbegrenzt möglich. 5.7. Die*r Sachbearbeiter*in(nen) kann/können jederzeit ohne Angabe von Gründen von demAmt zurücktreten. Ist keine*r weitere*r Sachbearbeiter*in angestellt, ist die zurücktretendePerson dazu angehalten, eine Kulturvollversammlung in Witzenhausen mit Neuwahleinzuberufen. Ihr Amt wird kommissarisch bis zur Bestätigung der*s Nachfolger*in durchden/die zuständige Referent*in des AStA weitergeführt.

§6 Finanzen6.1 Das AKR WiZ wird von der verfassten Studierendenschaft mit Personal- und Sachmittelnversorgt. Der Allgemeine Studierendenausschuss hat einen entsprechenden Posten imHaushaltsplan zu schaffen. Die Sachbearbeiter*in(nen) verwenden die Mittel nach Maßgabe derBeschlüsse und des Willen der Kulturvollversammlung von Witzenhausen.6.2 Sämtliche Ausgaben, Anschaffungen und Verkäufe müssen beim AStA (über 1.000,-€ beimStuPa) beantragt werden.6.3 Die Posten für Sachmittel und Kulturveranstaltungen in Witzenhausen können miteinanderverrechnet werden.6.4 Über Einnahmen, die aus Veranstaltungen des Referats stammen, fließen als Einnahmenzurück in den Haushaltsposten für das AKR WiZ. Dies sollte in Absprache mit dem zuständigenFinanzreferenten als auch im Einklang mit der geltenden FO geschehen.

§ 7 Ratifizierung, Übergangs- und Schlussbestimmungen7.1 Diese Satzung tritt am 01.03.2017 mit ihrer Bestätigung im Studierendenparlament in Kraft.7.2 Mit Inkrafttreten dieser Satzung treten alle vorherigen Satzungen außer Kraft.7.3 In Fällen, die durch diese Satzung nicht geregelt sein sollten, gilt die Satzung derStudierendenschaft und alle über ihr stehenden Ordnungen.

§8. Salvatorische KlauselFalls sich einzelne Regelungen als rechtswidrig erweisen, dann berührt dies nichtdie Gesamtgültigkeit der Satzung und alle anderen Reglungen bleiben davonunberührt.

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Studierendenparlament der Universität Kassel2016/2017

Drucksache-Nr.: 009 / 0305 - 201724.04.2017

Antrag auf Bereitstellung finanzieller Mittel §21 Abs. 13

Antragssteller*innen: AStAAdressat*innen: Studierendenparlament

Kulturticket goes Witzenhausen!

Das Studierendenparlament der Universität Kassel möge beschließen:

Der Vertrag mit dem Capitol wird geschlossen, und somit das Kulturticket erweitert.

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Begründung:

A. ProblemDamit die Erweiterung des Kulturtickets zum Wintersemester 2017/2018 wirksam werden kann,muss der Vertrag durch das Studierendenparlament bestätigt werden.

B. LösungDer Antrag wird angenommen.

C. AlternativenDer Antrag wird abgelehnt und Witzenhausen muss vorerst weiterhin auf Angebote aus dem Kulturticket vor Ort verzichten.

D. Finanzielle Auswirkungen auf das laufende HaushaltsjahrKeine

E. Finanzielle Auswirkungen auf kommende Haushaltsjahre0,22 € pro Studierenden im Semester

F. VerwaltungsaufwandÄhnlich wie bei anderen Kooperationspartnern des Kulturtickets

Chris Bauer

Kassel, 24.04.2017(elektronische) Unterschriften der Antragssteller*innen

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Zwischen

Filmtheaterbetrieb Ralf Schuhmacher Capitol Kino Mühlstraße 1637213 Witzenhausen

– im folgenden Capitol genannt –

und der Studierendenschaft derUniversität Kassel,vertreten durch den Allgemeinen Studierendenausschuss,Nora-Platiel-Straße 2, 34127 Kassel

– im folgenden AStA genannt –

wird folgender

Vertraggeschlossen:

Präambel

Zwischen den Vertragspartnern besteht Einvernehmen über den hohen Stellenwert,welchen ein umfangreiches und hochwertiges Kulturangebot besitzt. Um esStudierenden der Universität Kassel zu ermöglichen, das kulturelle Angebot zu nutzen,hat die Studierendenschaft der Universität Kassel beschlossen, ein Kulturticket zuschaffen.

§ 1 Gegenstand

(1) Durch die Vereinbarung wird Studierenden das Recht gewährt, gemäß dernachfolgenden Bedingungen gegen Vorlage des Studierendenausweises fürFilme ab der vierten Vorführungswoche nach Bundesstart, eine Ermäßigungvon drei Euro und für Filme aus der Kategorie „Kino günstig“ eineErmäßigung von zwei Euro zu erlangen.

(2) Das Kulturticket berechtigt pro Inhaber zu beliebig vielen Eintritten in dasCapitol.

(3) Die Studierenden müssen für den Erhalt einer Karte ihr Kulturticket sowieihren Personalausweis vorzeigen.

(4) Studierende des Studiengangs „Substainanble International Agriculture“ undStudierende, die ausschließlich in einem Fernstudiengang ohnePräsenzpflicht im jeweiligen Semester eingeschrieben sind(„Fernstudierende“), sind von dieser Vereinbarung ausgenommen.

(5) Das Kulturticket ist jeweils im kompletten, von der Universitätbekanntgegebenen Semester (6 Monate) sowie mit einem Monat Vorlauf vordem Semesterbeginn, also

a. im Sommersemester für sieben Monate vom 01. März bis zum 30.September und

b. im Wintersemester für sieben Monate vom 01. September bis 31. März

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gültig.

§ 2 Ausnahmeregelungen

(1) Ausgenommen vom Kulturticket sind folgende Veranstaltungen des Capitols:

a. Veranstaltungen, wie Reisberichte, Lesungen und Konzerte, die alsSonderveranstaltungen im Aushang gekennzeichnet sind.

(2) Das Capitol ist angehalten, barrierefreie Angebote für Studierende bereit zustellen.

§ 3 Kulturticket

Als Kulturticket gilt

a. der von der Hochschule ausgestellte Studienausweis mit einerKennzeichnung, dass es sich um das Kulturticket handelt inVerbindung mit

i.dem amtlichen Personalausweisii.dem Reisepassiii.dem deutschen Führerschein mit Bildiv.dem internationalen Führerschein mit Bildv.dem Internationalen Studierendenausweis (ISIC) oder

b. sobald dieser eingeführt wird, der von der Hochschule ausgestellteStudienausweis als Chipkarte (§5 Abs. 2 der HessischenImmatrikulationsverordnung), sofern dieser ein Lichtbild derKarteninhaberin oder des Karteninhabers aufweist. Weist dieChipkarte kein Lichtbild auf, so ist ein Zusatzausweis gemäß Punkt a.vorzulegen.

§ 4 Preis des Kulturtickets

(1) Der Preis des Kulturtickets für das Capitol beträgt 0,22 Euro je Studierenden.

(2) Eine Preiserhöhung ist zunächst nicht vorgesehen. Jedoch obliegt demCapitol das Recht, die finanzielle Tragfähigkeit der Vereinbarung regelmäßigzu prüfen und in Konsequenz ggf. eine Preiserhöhung anzustreben. Diese istdem Vertragspartner dann anzuzeigen und in Verhandlungen zurechtfertigen.

§ 5 Abrechnung und Zahlungsmodalitäten

(1) Der Gesamtpreis des Kulturtickets für das Capitol für das jeweilige Semesterergibt sich aus der Multiplikation der

a. Anzahl der Studierenden (nach § 1 Abs. 1) zum Stichtag im Semester(07. Juni im Sommersemester bzw. 07. Dezember im Wintersemester)

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b. Zuzüglich der durch die Hochschule im Vorsemester nach demStichtag als Studierende zugelassen wurden sowie

c. Abzüglich der in § 5 Abs. 2 aufgeführten und in diesem Semesterabzurechnenden Personengruppen

mit dem nach § 4 festgelegten Preis je Studierendem. Der sich daraus ergebendeGesamtbetrag ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen seitens desAStA unter dem Stichwort „Kulturticket AStA Universität Kassel“ sowie Nennung desSemesters auf das Konto des Capitols (Kontodaten werden noch nachgetragen).

(2) Der AStA kann auf begründeten Antrag der oder des Studierenden infolgenden Fällen auf den Erwerb eines Kulturtickets für einzelne Studierendeverzichten:

a. Bei Studierenden, die sich aufgrund ihres Studiums mindestens dreiMonate des Semesters im Ausland aufhalten

b. Bei Studierenden, die sich aufgrund eines Praktikums mindestens dreiMonate des Semesters außerhalb des Geltungsbereichs desKulturtickets aufhalten

c. Bei Schwerbehinderten, die promovieren oder nach Bestätigung desPrüfungsamtes die Voraussetzungen zur Anmeldung derAbschlussprüfung erfüllt haben, sofern sie keine Präsenzpflicht habenund sich ihr Wohnsitz sowie der tatsächliche Aufenthalt außerhalb desGeltungsbereiches des Kulturtickets befindet

d. Bei Studierenden, die nachweislich ein Urlaubssemester antreten

(3) Der AStA stellt die Anzahl der auf Grundlage des Abs. 2 von derAbnahmepflicht ausgenommenen Studierenden fest, teilt diese dem Capitolmit und bewahrt die hierzu geführten Unterlagen drei Jahre auf.

(4) In Vorbereitung der endgültigen Abrechnung versendet der AStA einenMeldebogen nach Anlage 1. Der AStA hat diesen mit den von derHochschulverwaltung bestätigten Angaben über die Anzahl derimmatrikulierten Studierenden zum Stichtag (07. Juni im Sommersemesterbzw. 07. Dezember im Wintersemester) und mit Angaben nach Abs. 1Buchst. b) und c) spätestens bis zum 15. Juni im Sommersemester bzw. 15.Dezember im Wintersemester an das Capitol zurückzusenden.

(5) Der Gesamtpreis wird vom Capitol durch Zusendung der Zuschussforderungim Rahmen der Kulturticketkooperation mit einem Zahlungsziel von zweiWochen im Sommersemester frühestens zum 01. August und imWintersemester frühestens zum 01. Februar fällig. Die Zuschussforderung istdem AStA durch das Capitol per eingeschriebenen Brief zu übersenden.

§ 6 Evaluation

Das Capitol ist verpflichtet eine Statistik über die Nutzung des Angebots des Capitols durch die Studierenden zu erstellen. Diese muss dem AStA zum 28. Februar (Wintersemester) und zum 30. September (Sommersemester) eines Jahres übermittelt werden.

§ 7 Kündigung

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(1) Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Der Vertrag kann ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligenSemesterbeginn gekündigt werden.

(3) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 314 Abs. 1 Satz 2BGB kann der Vertrag mit einer Frist von mindestens drei Monaten zumEnde eines Monats gekündigt werden. Führt die Kündigung aus wichtigemGrund zur Vertragsbeendigung während eines von der Hochschulebekanntgegebenen Semesters, erfolgt eine anteilige Abrechnung. JederMonat dieses Semesters, in dem das Kulturticket genutzt werden konnte,wird in Höhe eines Sechstels des ermittelten Gesamtpreises berücksichtigt.Bei Kündigung zu Beginn eines Semesters entfällt auch die vorgezogeneNutzungsmöglichkeit nach § 1.

(4) Im Falle der Kündigung oder Beendigung erfolgt die Abrechnung vonBeträgen nach § 5 spätestens vierzehn Tage nach Ablauf derVertragslaufzeit. Im Rahmen dieser Abrechnung werden außerdem die nochnicht abgerechneten Erstattungen nach § 5 Abs. 2 ausgeglichen.

§ 8 Vereinbarungsänderungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrerRechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel.

§ 9 Salvatorische Klausel

Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieserVereinbarung wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit undsolange eine einzelne Festlegung zu den zwingenden gesetzlichen Vorschriften odersonstigen Rechtsgrundsätzen im Widerspruch steht, tritt an ihre Stelle die gesetzlicheRegelung bzw. eine andere zu vereinbarende Regelung, die mit dem mit der sonstigenRegelung angestrebten Zweck am nächsten kommt.

§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Kassel.

§11 In-Kraft-Treten und Geltungsdauer

Diese Vereinbarung tritt vorbehaltlich der Zustimmung des Studierendenparlamentsund der notwendigen Beitragsgenehmigung durch das zuständige Mitglied derHochschulleitung,

zum 1. September 2017 in Kraft.

Kassel, den …………….…

………………………………Ralf Schuhmacher

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Capitol

………………………………… ………………………………………Chris Bauer Mark Bienkowski 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender AStA der Universität Kassel AStA der UniversitätKassel

Anlagen:(1) Meldebogen

Anlage 1 – EINRICHTUNG Meldebogenzum Kulturticketvertrag mit dem AStA der Universität Kassel Kassel, den ………….

AStA der Universität KasselNora-Platiel-Straße 234127 Kassel

Filmtheaterbetrieb Ralf Schuhmacher Capitol Kino Mühlstraße 1637213 Witzenhausen

Meldebogen (Schlussabrechnung)Anzahl der

Studierenden

für das ::: Sommersemester ::: Wintersemester ………….. (Jahr)

In dem Semester waren Immatrikuliert

abzgl. Fernstudierende (§1 Abs. 1)

abzgl. Beitragserstattungen durch AStA (§3 Abs. 1 Buchstaben a bis d)

maßgebliche Zahl der Studierenden für die Schlussrechnung des Semesters

Hinweis:Dieser Meldebogen ist für ein Wintersemester bis spätestens 15. Dezember und für einSommersemester bis spätestens 15. Juni zurückzusenden (§6 Abs. 5). Liegt der Meldebogen demStaatstheater bis dahin nicht vor, ist das Staatstheater berechtigt, die Schlussrechnung des jeweiligenSemesters auf Grundlage einer Schätzung vorzunehmen.

Ansprechpartner bei Rückfragen (bei Änderungen bitte Anpassen:

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Name: …………………………………………………………………………………...

Tel./Fax.: …………………………………………………………………………………...

E-Mail: …………………………………………………………………………………...

Mit freundlichen Grüßen

……………………………….AStA der Universität Kassel

………………………………. ……………………………………AStA der Universität Kassel Universität/Hochschule

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Studierendenparlament der Universität KasselWahlperiode 2016/2017

Drucksache-Nr.: 010 / 0305 - 201724.04.2017

Antrag, der aus einer Kombination der Nr. 1 bis 19 besteht§21 (1) 20

Antragssteller*innen: AStAAdressat*innen: Studierendenparlament

Festlegung der studentischen Beiträge

Das Studierendenparlament der Universität Kassel möge beschließen:

Die studentischen Beiträge für das Sommersemester 2017 werden wie folgt festgelegt:

AStA: 10,50 €Härtefallfonds: 00,20 €Kulturticket: 03,42 €Konrad: 03,00 €Semesterticket: 135,15 €

Zusammensetzung Semesterticket:NVV: 124,63 €RMV: 4,48 €VPH: 3,02 €NWL: 3.02 €

Gesamt: 135,15 €

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Begründung:

A. ProblemDie studentischen Beiträge müssen beschlossen werden, damit die studentische Selbstverwaltung, das Semesterticket und das Kulturticket weiter existieren.

B. LösungDer Antrag wird wie oben beschlossen.

C. AlternativenKeine

D. Finanzielle Auswirkungen auf das laufende HaushaltsjahrKeine

E. Finanzielle Auswirkungen auf kommende HaushaltsjahreDie studentischen Beiträge bilden den Haushalt

F. VerwaltungsaufwandBeiträge müssen der Universität gemeldet werden

Chris Bauer

Kassel, 24.04.2017(elektronische) Unterschriften der Antragssteller*innen

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Studierendenparlament der Universität KasselWahlperiode 2016/17

Drucksache-Nr.: 011 / 0305 - 201705.04.2017

Antrag, der aus einer Kombination der Nr. 1 bis 19 besteht§21 (1) Abs. 20 Geschäftsordnung des Studierendenparlaments

Antragssteller*innen: AStAAdressat*innen: Hauptausschuss des Studierendenparlaments der Universität Kassel

Service Level Agreement

Das Studierendenparlament der Universität Kassel möge beschließen:

Der AStA unterzeichnet das Service Level Agreement zwischen dem AStA und der IT Servicezentrum und sorgt damit für einen nachhaltigen Verbleib seiner digitalen Daten.

Begründung:

A. ProblemDer Umgang mit den digitalen Daten des AStA ist bereits seit Jahren katastrophal und unsicher.

B. LösungDer AStA nutzt das Angebot des ITS, was einen nachhaltigen und sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet.

C. AlternativenKeine

D. Finanzielle Auswirkungen auf das laufende HaushaltsjahrKeine

E. Finanzielle Auswirkungen auf kommende HaushaltsjahreKeine

F. VerwaltungsaufwandSo gut wie keiner.

Chris Bauer Kassel, 05.04.2017

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

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Studierendenparlament der Universität Kassel2016/2017

Drucksache-Nr.: 012 / 0305 - 2017Datum der Antragsstellung

Sonstiger Antrag§21 (1) Nr. 20

Antragssteller*innen: Robert WöhlerAdressat*innen: Stupa, AStA

Veranstaltungen ermöglichen!

Das Studierendenparlament der Universität Kassel möge beschließen:

Der AStA wird ermächtigt, Mietverträge für das studentische Kulturzentrum K19 über die Dauer seiner Legislaturperiode hinweg zu schließen, und zwar im Zeitraum vom 01.08.2017 biszum 31.01.2018.

Begründung:

A. ProblemDer AStA darf keine Verträge, die über seine Legislaturperiode hinauswirken, abschließen. In Bezug auf das K19 stellt dies externe Veranstalter*innen vor Probleme, da z.B. größere Bands langfristig gebucht werden müssen. Können keine Mietverträge geschlossen werden, können auch die Künstler*innen nicht gebucht werden und Veranstaltungen würden entfallen. Dies würde die kulturelle Vielfalt im K19 und Kassel einschränken.

B. LösungDer vorgeschlagene Beschluss wird gefasst und somit Vermietungen bis zum 31.01. ermöglicht.

C. AlternativenKein Beschluss, dann müssten diverse in den letzten Jahren stark besuchte und für den Erhalt einer vielfältigen Kulturszene relevante Veranstaltungen ausfallen.

D. Finanzielle Auswirkungen auf das laufende HaushaltsjahrPositiv durch Mieteinnahmen

E. Finanzielle Auswirkungen auf kommende HaushaltsjahrePositiv durch Mieteinnahmen

F. VerwaltungsaufwandMietverträge abschließen.

Kassel, 24.04.17

Robert Wöhler