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www.suedwesttextil.de SÜDWEST TEXT Zeitung für die Textil- und Bekleidungsindustrie Nr. 57 Juni 2012 Die aktuelle Entwick- lung der Strom- und Erdgaspreise könnte ein guter Zeitpunkt für neue Preisverhandlungen sein. Davon ist der Großab- nehmerverband Energie Baden-Württemberg (gav- energie) überzeugt. In seiner jüngsten En- ergiepreisanalyse kommt er zu dem Schluss, dass die Strom-Terminmarktpreise sowohl für Grund- als auch für Spitzenlast im Juni auf den tiefsten Stand seit November 2010 gesunken seien. Seit dem zwischen- zeitlichen Hoch mit dem Kernenergieausstieg im März 2011 hätten sich die Börsenpreise kontinuier- lich nach unten bewegt (siehe Grafiken Seite 2). Diese Entwicklung sei von den wenigsten Fachleuten in der vorliegenden Grö- ßenordnung prognostiziert worden, so der gav-ener- gie. Mögliche Gründe sind die zurückhaltende Bewer- tung der zukünftigen wirt- schaftlichen Entwicklung und die in den verschie- denen Energiewende- und Klimaschutz-Konzepten festgelegten relativ hohen Energie-Reduktionsziele. Dies gelte gleichermaßen für den Energieträger Strom. Auch die Erdgaspreise befinden sich laut gav- energie seit Mitte April wieder in einer Abwärts- bewegung. Fortsetzung Seite 2 Bademoden-Fieber Verband + Industrie, Seite 3 Bildung ohne Grenzen Bildung + Soziales, Seite 6 Auch wer fragt, bleibt manchmal dumm Recht + Steuern, Seite 8 Garn wird teuer Technik + Umwelt, Seite 11 THEMEN Gute Zeit für Preisgespräche Energiekosten überraschend gesunken – EEG-Umlage wird aber weiter steigen Aktuell Am 6. Mai 2013 findet der fünfte Jungtextiler Kongress im Textil- und Industriemuseum in Augsburg statt. Der internationale Jungtextiler Kongress ist ein erfolgreiches Gemeinschaftsprojekt des Schweizer Textilver- bands, der Wirtschafts- kammer Vorarlberg, Südwesttextil und des bayerischen Verbands der Textil- und Beklei- dungsindustrie. Weitere Informationen unter www.jungtextiler.eu Die Strom-Terminmarktpreise sowohl für Grund- als auch für Spitzenlast sind im Juni auf den tiefsten Stand seit November 2010 gesunken. Foto: © arahan - Fotolia.com Unternehmen können während laufender Tarif- verhandlungen durch ei- nen kurzfristigen Wechsel in die OT-Mitgliedschaft („Blitzaustritt“) vor be- fürchteten Lohnsteige- rungen flüchten. Das hat das Bundesarbeits- gericht mit Urteil vom 19. Juni entschieden. Gewerkschaften können in diesem Fall ihre For- derungen nicht mit Hilfe eines Warnstreiks durch- setzen. Andernfalls wer- den sie dem Arbeitgeber schadensersatzpflichtig. Voraussetzung ist aber, dass der Wechsel des Arbeitgebers vom ta- rifgebundenen Mitglied in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung für die Ge- werkschaft „hinreichend transparent“ ist. Im ent- schiedenen Fall wurde die Gewerkschaft 10 Tage vor ihrem Arbeitskampfauf- ruf informiert. So hätte sie ohne Schwierigkeiten das Unternehmen von den Warnstreiks für den Flächentarifvertrag aus- sparen können. Unbenommen bleibt der Gewerkschaft die Möglichkeit, von einem Unternehmen, das in die OT-Mitgliedschaft wech- selt, den Abschluss eines Firmentarifvertrags zu verlangen. Hier darf sie auch zu Warnstreiks auf- rufen. Zunächst muss sie ihre Forderungen aber unmittelbar gegenüber dem Unternehmen gel- tend machen. Außerdem könnte sie in dem be- troffenen Unternehmen Sympathiestreiks durch- führen. Deshalb schützt der Blitzaustritt aus der Bindung an den Flächen- tarifvertrag nicht zwin- gend und dauerhaft vor Lohnsteigerungen. In der deutschen Textil- und Bekleidungs- industrie laufen die Ent- gelttarifverträge zum 30. September dieses Jahres aus. Es wird damit ge- rechnet, dass die Forde- rungen der IG Metall den Verbänden erst nach der Sommerpause überreicht werden. Die Tarifver- handlungen werden vo- raussichtlich im Oktober aufgenommen. Markus H. Ostrop Blitzaustritt aus Tarifvertrag zulässig BAG bestätigt OT-Mitgliedschaft – Textiltarifrunde beginnt im Oktober Service Recht + Steuern, Seite 9 Aktuelle Steuer-Nachrichten Wechsel muss für die Gewerk- schaft hinreichend transparent sein

Südwesttext Juni 2012

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Die monatliche Mitgliederzeitung von Südwesttextil

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Page 1: Südwesttext Juni 2012

www.suedwesttextil.de

SÜDWESTTEXTZeitung für die Textil- und BekleidungsindustrieNr. 57 Juni 2012

Die aktuelle Entwick-lung der Strom- und Erdgaspreise könnte ein guter Zeitpunkt für neue Preisverhandlungen sein. Davon ist der Großab-nehmerverband Energie Baden-Württemberg (gav-energie) überzeugt.

In seiner jüngsten En-ergiepreisanalyse kommt er zu dem Schluss, dass die Strom-Terminmarktpreise sowohl für Grund- als auch für Spitzenlast im Juni auf den tiefsten Stand seit November 2010 gesunken seien. Seit dem zwischen-zeitlichen Hoch mit dem Kernenergieausstieg im März 2011 hätten sich die Börsenpreise kontinuier-lich nach unten bewegt (siehe Grafiken Seite 2). Diese Entwicklung sei von den wenigsten Fachleuten in der vorliegenden Grö-

ßenordnung prognostiziert worden, so der gav-ener-gie. Mögliche Gründe sind die zurückhaltende Bewer-tung der zukünftigen wirt-schaftlichen Entwicklung und die in den verschie-

denen Energiewende- und Klimaschutz-Konzepten festgelegten relativ hohen Energie-Reduktionsziele. Dies gelte gleichermaßen für den Energieträger Strom.

Auch die Erdgaspreise befinden sich laut gav-energie seit Mitte April wieder in einer Abwärts-bewegung.

Fortsetzung Seite 2

Bademoden-FieberVerband + Industrie, Seite 3

Bildung ohne GrenzenBildung + Soziales, Seite 6

Auch wer fragt, bleibt manchmal dummRecht + Steuern, Seite 8

Garn wird teuerTechnik + Umwelt, Seite 11

THEMEN Gute Zeit für PreisgesprächeEnergiekosten überraschend gesunken – EEG-Umlage wird aber weiter steigen

AktuellAm 6. Mai 2013 findet der fünfte Jungtextiler Kongress im Textil- und Industriemuseum in Augsburg statt. Der internationale Jungtextiler Kongress ist ein erfolgreiches Gemeinschaftsprojekt des Schweizer Textilver-bands, der Wirtschafts-kammer Vorarlberg, Südwesttextil und des bayerischen Verbands der Textil- und Beklei-dungsindustrie. Weitere Informationen unter www.jungtextiler.eu

Die Strom-Terminmarktpreise sowohl für Grund- als auch für Spitzenlast sind im Juni auf den tiefsten Stand seit November 2010 gesunken. Foto: © arahan - Fotolia.com

Unternehmen können während laufender Tarif-verhandlungen durch ei-nen kurzfristigen Wechsel in die OT-Mitgliedschaft („Blitzaustritt“) vor be-fürchteten Lohnsteige-rungen flüchten. Das hat das Bundesarbeits-gericht mit Urteil vom 19. Juni entschieden. Gewerkschaften können in diesem Fall ihre For-derungen nicht mit Hilfe eines Warnstreiks durch-setzen. Andernfalls wer-den sie dem Arbeitgeber schadensersatzpflichtig.

Voraussetzung ist aber, dass der Wechsel des Arbeitgebers vom ta-

rifgebundenen Mitglied in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung für die Ge-werkschaft „hinreichend transparent“ ist. Im ent-schiedenen Fall wurde die

Gewerkschaft 10 Tage vor ihrem Arbeitskampfauf-ruf informiert. So hätte sie ohne Schwierigkeiten das Unternehmen von den Warnstreiks für den

Flächentarifvertrag aus-sparen können.

Unbenommen bleibt der Gewerkschaft die Möglichkeit, von einem Unternehmen, das in die OT-Mitgliedschaft wech-selt, den Abschluss eines Firmentarifvertrags zu verlangen. Hier darf sie auch zu Warnstreiks auf-rufen. Zunächst muss sie ihre Forderungen aber unmittelbar gegenüber dem Unternehmen gel-tend machen. Außerdem könnte sie in dem be-troffenen Unternehmen Sympathiestreiks durch-führen. Deshalb schützt der Blitzaustritt aus der

Bindung an den Flächen-tarifvertrag nicht zwin-gend und dauerhaft vor Lohnsteigerungen.

In der deutschen Textil- und Bekleidungs-industrie laufen die Ent-gelttarifverträge zum 30. September dieses Jahres aus. Es wird damit ge-rechnet, dass die Forde-rungen der IG Metall den Verbänden erst nach der Sommerpause überreicht werden. Die Tarifver-handlungen werden vo-raussichtlich im Oktober aufgenommen.

Markus H. Ostrop

Blitzaustritt aus Tarifvertrag zulässigBAG bestätigt OT-Mitgliedschaft – Textiltarifrunde beginnt im Oktober

Service

Recht + Steuern, Seite 9

Aktuelle Steuer-Nachrichten

Wechsel muss für die Gewerk-schaft hinreichend transparent sein

Page 2: Südwesttext Juni 2012

2 Juni 2012 Südwesttext

Dies sei Teil mehrerer Zy-klen, die seit über einem Jahr mit einer Volatilität von 3 bis 4 EUR/MWh die Gaspreise an den Termin-märkten bestimmten.

Die Terminmarkt-preise der niederlän-dischen Erdgasbörse sind für die Kalenderjahre 2013 und 2014 auf 25,55 EUR/MWh gesunken. Das Winterhalbjahr 2013 notiert bei 26,40 EUR/MWh. „Für Unternehmen, deren Verträge Ende Sep-tember auslaufen, besteht dringender Handlungsbe-darf, die Verträge neu zu verhandeln,“ schreibt der Großabnehmerverband. Ähnliches gelte für Liefe-rungen ab dem 1. Januar 2013. Die folgenden Som-merwochen böten eine ausgezeichnete Gelegen-heit für Erdgasausschrei-bungen.

Unterdessen droht der EEG-Zuschlag kräftig zu steigen. Das sagen sowohl Prognosen der Bundesre-gierung als auch der Oppo-sition. Nach Einschätzung der Grünen wird sich die EEG-Umlage in abseh-barer Frist um die Hälfte erhöhen. Auf einer Kon-ferenz zur Energiewende Mitte Juni in Berlin vertei-digte aber der ehemalige Umweltminister Trittin das Gesetz. Für die Mehr-kosten machte er hingegen die Ausnahmeregelungen für die Industrie verant-

wortlich. Bundesumwelt-minister Altmaier dringt unterdessen auf schnelle Gegenmaßnahmen, um Wirtschaft und Verbrau-

cher nicht zu überfordern. Allerdings lehnt auch er nach einem Bericht der FAZ weitere Ausnahmen für energieintensive Un-

ternehmen ab, „weil der Strom sonst für alle ande-ren noch teurer wird.“

Markus H. Ostrop

Verband + Industrie

In Kürze

Dipl.-Betriebswirtin Donata Apelt-Ihling, Vizepräsidentin von Süd-westtextil und Gesell-schafterin der Alfred Apelt GmbH in Oberkirch, ist erneut in den Vorstand der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände gewählt worden. Wie-dergewählt wurde auch Präsident Prof. Dr. Die-ter Hundt. Auf dem alle zwei Jahre stattfindenden Unternehmertag der Ar-beitgeber am 21. Juni in Stuttgart kritisierte Hundt in Anwesenheit von Ministerpräsident Winfried Kretschmann das geplante Gesetz für fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage für Weiter-bildung. Dieses sei „teuer und wirtschaftsfeindlich“. Er forderte Kretschmann dazu auf, den Dialog mit den Arbeitgeberverbän-den zu intensivieren und das Vorhaben nicht Gesetz werden zu lassen. „Dies wäre ein Erfolg für unser Land – und ein ganz per-sönlicher für Sie.“

Seit 1. Juni ist Michael Engelhardt für das Re-ferat Energie & Umwelt beim Gesamtverband textil+mode in Berlin verantwortlich. Der Voll-jurist bringt eine lange Erfahrung in der politi-schen Interessenvertre-tung in Berlin und Brüssel mit. Nach Tätigkeiten als Leiter des RWE Konzern-büros Berlin und selbstän-diger Politikberater war der 46-jährige zuletzt als Referent für Energie und Klimapolitik beim Bun-desverband der Glasindu-strie in Berlin beschäftigt. Er folgt Christina Meßner.

Fortsetzung von Seite 1

Gute Zeit für Preisgespräche

GAV-Ruch

45,00

50,00

55,00

60,00

65,00

70,00

75,00

EUR/MWhStrom-Börsenpreisentwicklung an der EEX

Stand: 18.06.2012

Base 2013 Base 2014 Base 2015

Peak 2013 Peak 2014 Peak 2015

Quellen: EEX, GAV

GAV-Ruch

22,00

23,00

24,00

25,00

26,00

27,00

28,00

29,00

30,00

EUR/MWh

Erdgas-BörsenpreiseOTC-Handel an der TTF

Stand: 18.06.2012

Preis TTF CAL 2013

Preis TTF CAL 2014

Preis TTF CAL 2015

Preis TTF Winter 2012

ohne Gewähr Quellen: Energate, GAV

Textil- und Modedialog

in entspannter Atmosphäream 4. September auf der Munich Fabric Start, München Order Center M,O,C.

Verband der Bayerischen

Textil- und

Bekleidungsindustrie

Dialog

Textil-BekleidungGesamtmasche Südwesttextil

Save

the

Date

Quelle: GAV-Ruch

Page 3: Südwesttext Juni 2012

3Südwesttext Juni 2012Verband + Industrie

Bademoden-FieberMaryan Beachwear erobert Europas Strände mit vier starken Marken

Der Sommer wird heiß! Wer das noch nicht glaubt, dem hilft schon ein kurzer Blick auf die Kollektionen der Mary-an Beachwear Group. Als wohltuender Kon-trapunkt zur konjunktu-rellen Rolle rückwärts in Europa geht es farbenfroh zu an Europas Pools und Stränden. Das soll auch 2013 so bleiben. Begeis-tert präsentiert Stéphanie Supper die Preview für den nächsten Badesom-mer. Die langjährige Vertriebsleiterin ist stolz auf die Markenwelt ihres Hauses, angefangen von der eleganten Kernmarke Maryan Mehlhorn über die sportlich moderne Marke Lidea mit „Focus on Cups“ über Shape-wear-Spezialitäten von Charmline bis zum jungen Beachwear-Label water-cult. Bei allen Unterschie-den haben die Marken eines gemein: Den hohen Qualitätsanspruch an die perfekte Passform, den optimalen Tragekomfort und die hochwertigsten Materialien.

Das Familienunter-nehmen mit über 60 Jahren Tradition hat sich aus kleinen Anfängen mit viel Kompetenz in Mode und Funktion zum in-

ternational agierenden Bademoden-Spezialisten entwickelt. Im idyllischen Städtchen Murg liegt nur wenige Autominuten von

der Schweiz entfernt das moderne Headquarter. Dort sind etwa 130 der rund 375 Mitarbeiter tä-tig. Bis zu 1 000 verschie-dene Modelle kreieren die Bademodenprofis pro Jahr. Produziert wird in eigenen Fertigungsstät-ten sowie in zertifizierten Vertragsstätten in Europa und Asien unter ständiger technischer Qualitätskon-trolle.

Dreiviertel des Um-satzes macht das Unter-nehmen im Ausland. Der hohe Exportanteil ist nicht nur logistisch eine Heraus-

forderung, denn jedes Land hat seine individuellen Vorschriften, gerade auch zur Produktkennzeich-nung. Die wichtigsten Aus-landsmärkte liegen in den klassischen Urlaubszielen Italien, Frankreich und Spanien. Doch daneben gibt es über 50 weitere Exportländer. Im Logisti-kzentrum in Laufenburg lagern bis zu 400 000 Ba-demoden-Teile. Von dort

gehen täglich zur Haupt-auslieferungszeit ca. 500 Pakete in alle Welt.

Maryan Mehlhorn übernahm 1976 die Lei-

tung der väterlichen Firma, die Mieder und Bademoden produzierte. Als Unternehmerin, Chef-designerin und Mutter dreier Kinder führte sie sie gemeinsam mit ihrem Mann zum heutigen Er-folg. Seit 2007 hält mit Tochter Maya die dritte Generation Einzug ins Unternehmen. Sie ist mit ihrem internationalen Erfahrungsschatz – Stu-

dium in England und Be-rufserfahrung in Hong-kong – für den Bereich Produktentwicklung und Einkauf verantwort-lich. Ihre Feuertaufe hat sie mit ihren ersten großen Projekten schon bestanden: Die Neupo-sitionierung der Marke watercult, das innovative Mix&Match-Programm mit einem umfang-reichen NOS-Angebot sowie der B2B-Webshop mit Nachordermöglich-keit sind Erfolgsmodelle. Seit Januar dieses Jahres ist sie Mitglied der Ge-schäftsleitung.

Der Bademodenspezi-alist versteht sich als wich-tiger Partner des Handels. Mit dem Franchise-Kon-zept Body&Beach haben die Südbadener ein part-nerschaftliches Multi-brand-Konzept für den Wäschefachhandel ent-wickelt: Gut eingeführte Fachhandelsgeschäfte, die aus altersbedingten Grün-den aufgegeben werden, werden von der Maryan Beachwear Group über-nommen, mit dem Body & Beach-Konzept umgestal-tet und als Franchiseun-ternehmen in neue Inha-berhände weitergegeben.

Simone Diebold

Die Seele des traditionsreichen Familienunternehmens: Maryan Mehlhorn und Tochter Maya.

Kreationen aus dem Hause Mehlhorn (v. l.): Maryan Mehlhorn, Lidea, Charmline und watercult. Fotos: Maryan Beachwear Group

Page 4: Südwesttext Juni 2012

4 Juni 2012 SüdwesttextVerband + Industrie

Freihandel mit den Westbalkanländern

Türkei lockert Safeguards

Letzte Abkommenslücke in der SAP-Kumulierungszone geschlossen

Trotz Lichtblicks für europäische Produkte bleiben die Zusatzzölle ein Problem

Über die Freihandelsab-kommen zwischen der EU, den Westbalkan-Staaten und der Türkei sind jetzt auch zollfreie Dreiecksverkehre zwi-schen der EU, Kroatien und der Türkei möglich.

Mit der Vereinba-rung zwischen Kroatien und der Türkei wurde die letzte Abkommenslü-cke in der so genannten SAP-Kumulierungszone geschlossen (SAP = Sta-bilisierungs- und Assozi-ierungsprozess). Neben der EU, Kroatien und der Türkei gehören Albanien, Bosnien und Herzegowi-

na, Mazedonien, Mon-tenegro und Serbien der Zone an.

Deutschland ist unter den EU-Staaten der mit Abstand stärkste Nutzer der Freihandelsbezie-hungen zum Westbalkan. Insbesondere die Textil- und Bekleidungsindustrie profitiert bei Lohnverede-lungsverkehren von den Zollvergünstigungen. Die Länder der Kumu-lierungszone behandeln Arbeitsschritte, die in den Partnerstaaten er-folgt sind, als ob sie im Inland stattgefunden hätten. Dadurch wird es

für die Wirtschaftsbetei-ligten einfacher, für ihre Produkte den präferen-ziellen Warenursprung zu erreichen und die da-mit verbundenen Zollvor-teile zu nutzen. So kann beispielsweise türkisches Garn in Serbien oder Kroatien verstrickt und anschließend zollfrei in alle Länder der SAP-Zone versendet werden.

Die aktualisierte SAP-Matrix wurde im EU-Amtsblatt vom 31. Mai veröffentlicht. Die Kumu-lierung ist rückwirkend ab dem 1. Mai anwendbar.Silvia Jungbauer

Nach langem Tauziehen will die Türkei Produkte aus Europa und dem Mit-telmeerraum endlich von den umstrittenen Schutz-zöllen ausnehmen, die das Land auf zahlreiche Textilwaren verhängt hat. Anfang Juni wurde im türkischen Amtsblatt eine entsprechende Ent-scheidung zu Gütern veröffentlicht, die im Rahmen der Zollunion EU-Türkei mit einer Frei-verkehrsbescheinigung A.TR verbracht werden. Den Ursprungsnachweis muss der türkische Impor-teur führen. Zu der Zone gehören neben EU und EFTA die Mittelmeeran-rainer in Nordafrika und Nahost, mit denen die

Türkei Freihandelsab-kommen unterzeichnet hat. Grundsätzlich soll die Lösung auch für Ware aus den Westbalkan-Ländern gelten.

Doch auch wenn für Produkte mit Ursprung in der „Paneuropäischen Kumulierungszone“ tat-sächlich keine Schutzzölle mehr zu entrichten sind, ist das Problem längst nicht gelöst: Ware aus anderen Ländern wird weiter belastet. Für EU-Exporteure, die Ware mit Ursprung in Drittstaaten wie beispielsweise China oder Indien in die Türkei verkaufen, bleibt die Zoll-union weiterhin ausge-hebelt. Der europäische Handelsverband FTA

und einige nationale Ver-bände der Branche – so auch der Gesamtverband textil+mode − erwä-gen daher einen Antrag auf ein „Trade Barrier Regulation“-Verfahren bei der EU gegen den türkischen Importschutz. Die EU-Kommission kann mit einem solchen TBR-Verfahren formell gegen WTO-widrige Handels-hemmnisse in Drittstaaten vorgehen.

Schon seit Juli 2011 erhebt die Türkei auf zahlreiche Textil- und Bekleidungsprodukte Schutzzölle von bis zu 30 Prozent. Der Warenkreis wurde Ende 2012 noch-mals erheblich erweitert. Für Entwicklungsländer

waren ermäßigte Zollsät-ze vorgesehen, Freihan-delspartner sollten unge-schoren davonkommen. Doch bisher siegte die Bürokratie: Zwar ist es ein Leichtes, über Ursprungs-zeugnisse und Lieferan-tenerklärungen nachzu-weisen, woher ein Produkt

stammt. Weil aber kein einschlägiges Nachweis-papier in den Safeguard-Bestimmungen verankert wurde, unterlag bisher, je nach Laune der Zollbeam-ten, auch Ware mit Ur-sprung in Partnerstaaten den ZöllenSilvia Jungbauer

Foto: © Ruslan Olinchuk - Fotolia.com

Die Trade Barriers Regulation (TBR) der EU regelt seit 1995 die handelspolitischen Verfahren zur Siche-rung der EU-Rechte im Bereich der internationalen Handelsregeln, insbesondere der WTO-Regeln. Un-ternehmen, die in Exportmärkten auf WTO-widrige Handelshemmnisse stoßen, können durch das TBR-Instrument eine offizielle Untersuchung und Verhand-lungen der EU-Kommission mit dem betreffenden Staat erreichen. Unternehmen, die sich für ein TBR-Verfahren gegen die türkischen Schutzzölle interessie-ren, sollten sich umgehend bei Südwesttextil melden ([email protected]).

Steuerbürokratie auf EisDie umstrittene „Gelangensbestätigung“ für innergemeinschaftliche Lieferungen wird bis auf weiteres nicht angewandt. Einschlägige Gesetze sollen verändert werden – hoffentlich zum Guten. Neue Nachweispflichten für die Steuerfreiheit von Ausfuhren in die EU-Nachbarländer sorgen seit Monaten für Aufregung bei den betroffenen Unternehmen. Das Bundesministerium der Finanzen hat nach scharfen Protesten der Wirtschaft erkannt, dass die Neuerungen in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung kaum praktikabel sind. Die Behörde hat daher die Schonfrist „bis zum Inkrafttreten einer erneuten Änderung des § 17a UStDV“ verlängert. Die bisherige Belegpraxis kann also weitergeführt werden, bis die UStDV im Rahmen einer Mantelverordnung angepasst wird. Dies dürfte zum Jahreswechsel der Fall sein. Wie die Änderungen konkret aussehen werden, bleibt aber abzuwarten. Die Spitzenverbände der Wirtschaft pochen vehement auf eine praktikablere Nachweisführung durch alternative Belege auch ohne Unterschrift des Abnehmers. Insbesondere zählt dazu die Anerkennung der Speditionsbescheinigung.

Page 5: Südwesttext Juni 2012

5Südwesttext Juni 2012Verband + IndustrieVerband + Industrie

Familienbewusste PersonalpolitikHartmann und Rösch erhalten Auszeichnung

Immer mehr Arbeitge-ber setzen auf eine stra-tegische Auseinander-setzung mit dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erarbei-ten für ihre Mitarbeiter moderne Lösungen. Die berufundfamilie gGmbH – eine Initiative der Ge-meinnützigen Hertie-Stif-tung – unterstützt die Un-ternehmen hierbei durch ein Audit und vergibt ein Zertifikat für familienbe-wusste Personalpolitik. Untersucht werden die Unternehmen u. a. in den Handlungsfeldern Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsorganisation, In-formations- und Kom-munikationspolitik, Per-sonalentwicklung sowie Service für Familien.

Gleich zwei Mitglieds-firmen von Südwest-textil, die Wäschefirma Gerhard Rösch und der Medizinproduktherstel-

ler Paul Hartmann, sind in diesem Jahr unter den ausgezeichneten Arbeit-

gebern. Eine beachtliche Leistung, denn angetreten sind 202 Unternehmen, 120 Institutionen und 49 Hochschulen. Am 11. Juni

durften die Gewinner in Berlin das Zertifikat in Empfang nehmen.

Die Wäschespezia-listen aus Tübingen ha-ben schon Audit-Routine – für sie war es die vierte Auszeichnung in Folge. Weitere im Auditierungs-verfahren verbindlich festgelegte Zielvereinba-rungen werden dafür sorgen, dass sich das Familienbewusstsein in der Unternehmenskultur noch stärker verankert.

Besonders stolz auf ihre Zertifizierung sind die „Hartmänner“. Die Heidenheimer Paul Hartmann AG erhielt die Auszeichnung für ihre zahlreichen Betreuungs- und Serviceangebote zum ersten Mal. Das Unter-nehmen unterstützt seine Mitarbeiter mit einem El-tern-Kind-Arbeitszimmer,

flexiblen Arbeitszeiten und Home-Office-Rege-lungen sowie dem Essen zum Mitnehmen aus der bio-zertifizierten Kanti-ne, damit sie Beruf und Familie besser vereinba-ren können. Zudem wird es ab September weitere Krippen- und Ganztages-kindergartenplätze für Kinder von Mitarbeitern im ortsansässigen Bil-dungshaus geben.

Weitere Informatio-nen des unter der Schirm-herrschaft von Bundes-familienministerin Dr. Kristina Schröder und Bundeswirtschaftsmini-ster Dr. Philipp Rösler durchgeführten Audits, finden sich unter www.beruf-und-familie.de/Simone Diebold

Ziehen an einem StrangLenzing Plastics und Gruschwitz Tech-Twists vereinbaren Vertriebs- und Entwicklungskooperation

Zu einer engen Zusam-menarbeit haben sich der deutsche Zwirnspezialist Gruschwitz und die öster-reichische Lenzing Plastics GmbH entschlossen. Ge-meinsam möchten die bei-den Firmen neue Märkte erschließen und bestehen-den Kunden umfangreiche Services anbieten.

Die im Mai unterzeich-nete Vereinbarung betrifft die Lenzing-Sparte PTFE Fasern und Garne, die un-ter dem Namen „Lenzing Profilen″ vertrieben wird. Ihre Produkte finden ihren Einsatz in unterschied-lichen Bereichen: in der

Industrie und Architektur sowie bei Sportartikeln

und medizinischen Texti-lien. Die Kernkompetenz

des Südwesttextilmitglieds Gruschwitz Tech-Twist aus Leutkirch ist die Ent-wicklung und die Herstel-lung von Hightechfasern für unterschiedliche Bran-chen.

„Die Kunden beider Unternehmen profitieren von der Entwicklungs- und Vertriebskooperati-on“, erklärt Johann Hu-ber, Geschäftsführer von Lenzing Plastics. Es gehe um verbesserte Unterstüt-zung bei der Produktent-wicklung und um erwei-terte Möglichkeiten bei der Aufmachung und Konfek-tion von Profilen-Garnen.

Auch die Vertriebswege von Gruschwitz seien eine gute Ergänzung.

G r u s c h w i t z - G e -schäftsführer Ditmar Schultschik verspricht sich von der Koopera-tion mehr Wachstum. „Kunden, Produkte und Technologie von Lenzing Plastics bilden eine aus-gezeichnete Ergänzung zu unserem Produkt- und Dienstleistungsportfolio. Mit Kooperationen wie dieser wollen wir die Zu-sammenarbeit mit füh-renden Faserherstellern weiter intensivieren.“Simone Diebold

Die Gruschwitz-Geschäftsführung Klaus Gudat und Ditmar Schultschik mit den Lenzing-Partnern Geschäftsführer Johann Huber und Volker Bi-ladt Marketing and Sales Director (v. l.) Foto: Gruschwitz

Die Mitglieder der Hartmann-Projektgruppe (v. l.): Die Auditorin Andrea Wagner und die Mitarbeiter Raimund Koch, Gabriele Müller, Achim Vogel und Cornelia Laquai. Foto: berufundfamilie gGmbH

Stellengesuch

Eine angehende Textilingenieurin möchte ihre Karriere in der Textilindustrie im Bereich der Technischen Textilien beginnen. Im Sommer wird sie ihr Studium an der Hochschule Reutlingen abschließen. Bis dahin wird auch die Abschlussarbeit zum Thema „Optimierung und Festlegung der Ölprüfung für Kunstledersitzbezüge“ bei der Daimler AG fertig sein. Derzeit arbeitet sie als Werkstudentin im Bereich Forschung & Entwicklung der Daimler AG, Sindelfingen für das Team „Sitze und Komfortsysteme“.

Bei Interesse erfolgt die Kontaktaufnahme über Südwesttextil (Christine Schneider, Telefon +49 711 21050-25).

Page 6: Südwesttext Juni 2012

6 Juni 2012 SüdwesttextBildung + Soziales

„Textile Bildung neu den-ken“ lautete das Motto der ersten internationa-len Bildungskonferenz der Textilverbände. In der Zeppelin-Universität in Friedrichshafen trafen sich dazu Vertreter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, um sich grenzüberschreitend mit diesem Thema zu befassen.

Fachkräftemangel, demografische Entwick-lung und Kampf um Ta-lente sind dabei nur einige Schlagwörter, denen sich die Textilindustrie heu-te aber auch zukünftig stellen muss. Die Koope-ration der fünf Textilver-bände TVS Textilverband Schweiz, Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindu-strie Wirtschaftskammer Österreich, Gesamtver-band der deutschen Tex-til- und Modeindustrie, Südwesttextil, VBT Ver-band der Bayerischen Textil- und Bekleidungs-industrie ist dabei ein wichtiger Schritt, um auch in Zukunft gemein-same Synergien nutzen zu können.

Die Konferenz rich-tete sich vor allem an

Akteure der beruflichen Bildung der Branche und bot durch zahlreiche Im-pulsreferate einen Über-

blick über den derzeitigen Stand. Neueste wissen-schaftliche Erkenntnisse der Bildungslandschaft flossen mit ein, denn auch die Schulen müssen sich neuen Herausforde-rungen stellen und sich fit für die Zukunft machen.

Dabei sollte vor allem die Individualität eines jeden Einzelnen und die Flexibilität der Schüler gefördert werden. „Es gibt grundsätzlich einen Ansatz, den man immer nennen muss, und das ist die Ausbildung der Päda-gogen. Diese muss darauf

abzielen, individuelle Lei-stungsvoraussetzungen der nächsten Genera-tion zu entdecken, und

nicht das Ziel haben, den Durchschnitt der Klasse anzuheben“, sagte Prof. Markus Hengstschläger von der Medizinischen Universität Wien.

Die Bedeutung der Fachkräfte wird in der Textil- und Bekleidungs-industrie sehr groß ge-schrieben. Sie sind der Grundstein, auf dem die Unternehmen ihren Er-folg aufbauen. Entscheide man sich für eine Ausbil-dung in diesem Bereich, seien die Jobaussichten sehr gut, berichtete Rein-hard Backhausen, Präsi-

dent des österreichischen Textil und Bekleidungs-fachverbandes TBSL. Da-bei seien grenzüberschrei-

tende Betrachtungen in einem vereinten Europa unverzichtbar. Auch die internationale Bildungs-konferenz in Friedrichs-hafen brachte zum Vor-schein, wie wichtig der Austausch zwischen den Ländern ist.

Nach wie vor ist der Eintritt in die Textil- und Bekleidungsindustrie für viele junge Menschen ein attraktiver Weg in die Zu-kunft.

Bessere Zusammen-arbeit, mehr Austausch und Kooperationen, um für die Zukunft fit zu sein

– Ziele die sich die erste Internationale Bildungs-konferenz in Friedrichs-hafen gesetzt hat und

auch in Zukunft verfolgen wird.

Als Grundlage dafür dienen die Ergebnisse der Mini-Open-Space-Konferenz, die am zwei-ten Tag der Veranstaltung satt fand. Die Teilnehmer bestimmten ihre eigenen Themen und arbeiteten Ziele und Ideen in kleinen Gruppen aus. Nach einer gemeinsamen Auswertung in den nächsten Wochen werden die wichtigsten Ergebnisse umgesetzt.

Christine Schneider

Im Jahr 2006 wurde der Ausbildungsberuf zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kau-tschuktechnik zum letzten Mal novelliert. Ab 1. Au-gust tritt die neue Ausbil-dungsverordnung in Kraft.

Augenfälligstes Kenn-zeichen ist die neue Struk-tur der Berufsausbildung. Sie spiegelt die Verände-rung der Arbeitswelt in der Branche Metall- und Chemieindustrie wider. Anstelle der bisherigen Gliederung in Schwer-

punkte tritt die stärker ausgeprägte Differenzie-rung in sieben Fachrich-tungen, darunter auch die Fachrichtung Faser-verbundtechnologie. Dies macht sie möglicherweise auch für das eine oder an-dere Textilunternehmen interessant.

Die Fachrichtungen sind, anders als die Schwerpunkte, Teil der Berufsbezeichnung. Sie werden in der Klassifika-tion der Berufe gesondert ausgewiesen.

Verbunden mit der neuen Struktur erfolgen eine Neubestimmung gemeinsamer sowie spe-zifischer Inhalte, eine Veränderung der zeit-lichen Gliederung der Ausbildung sowie die Einführung einer neuen Prüfungsform.

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemein-same Ausbildungsinhalte und – im zeitlichen Um-fang von 52 Wochen – in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen.

Das mechanische Be-arbeiten von polymeren Werkstoffen sowie das Herstellen von Bauteilen und Baugruppen wird in den gemeinsamen Quali-fikationen inhaltlich und zeitlich auf das für alle Fachrichtungen notwen-dige Maß zurückgeführt; darüber hinausgehende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind vor allem in den Fachrich-tungen Bauteile, Faser-verbundtechnologie und Kunststofffenster zu ver-

mitteln.Mit der Neuordnung

wird die getreckte Ab-schlussprüfung eingeführt. Sie besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfal-lenden Teilen 1 und 2.Teil 1 der Abschlussprüfung ist für alle Fachrichtungen einheitlich gestaltet, Teil 2 fachrichtungsspezifisch.

Die Ausbildungsver-ordnung sowie der Ausbil-dungsrahmenplan können unter www.suedwesttextil.de abgerufen werden.Christine Schneider

Bildung ohne Grenzen

Gib Gummi

Erste internationale Konferenz tagt in Friedrichshafen

Neuordnung des Ausbildungsberufs zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik

Moderatorin Helene Neuhaus führte durch das Programm und interviewte die Verbandsvertreter aus Österreich, Schweiz und Deutschland.

Page 7: Südwesttext Juni 2012

7Südwesttext Juni 2012Bildung + Soziales

Gut besucht wie immer war die diesjährige textile Ausbilderaussprache, die die Gatex und Südwest-textil gemeinsam am 20. Juni veranstalteten. Zahl-reiche Vertreter aus Un-ternehmen, Berufsschu-len und der IHK trafen sich im südbadischen Bad Säckingen, um sich über anstehende Ausbildungs-themen auszutauschen.

Einleitend gab Aus-bildungsleiter Ingo Kie-fer einen Überblick über die Ausbildungssituati-on und die personellen Veränderungen in der Gatex: Er begrüßte im Ausbilderkreis Matthias Rentschler, der seit April als Spinnereifachmann das Ausbilderteam ver-stärkt. Weiter berichtete er, dass Dank großzügiger Maschinenspenden aus der Industrie die Erwei-terung des Technikums in die Tat umgesetzt werden konnte. Die von Global Safety Textiles gespendete Kämmmaschine sowie die Spul- und Fachmaschine von Lauffenmühle und

die Zwirnmaschine der Firma Volkmann seien bereits aufgestellt und hätten ihre ersten Bewäh-rungsproben bestanden.

Im Anschluss disku-tierten die Teilnehmer die weiteren Projekte, die die Gatex und Südwest-textil in der nächsten Zeit umsetzen werden. So

wurde die Initiative, ei-nen Dualen Studiengang Textiltechnik in Lörrach einzurichten, begrüßt. Die Unternehmen vom Hochrhein werden diese Fördermöglichkeit für ih-ren Fachkräftenachwuchs auf alle Fälle nutzen.

Ebenfalls als interes-santes Vorhaben wurde

die Kooperation der Gatex mit einer Schule in der Region Rhône-Alpe Fran-kreich gesehen. Hierbei geht es um den Austausch von Auszubildenden, den die Unternehmen gerne unterstützen werden.

Christine Schneider

Textiler Nachwuchs im FokusAusbilderaussprache in der Gatex

Seminare Bildungswerk

Seminarangebot der Akademie für Personal- und Organisationsentwicklung im Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft in Kooperation mit Südwesttextil

Business-Knigge – sicher und souverän auftretenTermin:16. und 17. Juli 2012Ort: Haus Steinheim

Assistenz im internationalen BusinessTermin:11. und 12. September 2012Ort: Haus Reutlingen

Basistraining VerhandlungsführungTermin:17. bis 18. September 2012Ort: Haus Bleibach

Weitere Informationen unter www.biwe-akademie.de

Die Gelegenheit zu einem Austausch wird von den Ausbildern aus der Industrie rege genutzt.

WeGeBAU-Kurse

Für Dezember plant die Gatex wieder zwei WeGeBAU-Kurse zur verkürzten Ausbil-dung zum Maschinen- und Anlagenführer Textil für an- und un-gelernte Mitarbeiter. Beide Kurse dauern ein Jahr. Der eine wird wie gewohnt einmal in der Woche donnerstags stattfin-den, der andere wird in Wochenblöcken über das Jahr verteilt organisiert werden. Grundvoraussetzung für das Zustandekom-men der WeGeBAU-geförderten Kurse ist eine Mindestteilneh-merzahl von acht Per-sonen.

Bei Interesse bitte an Christine Schneider ([email protected], Telefon +49 711 210-25) wenden.

Sommerakademie

G A T E X

Das einwöchige Seminar in den Sommerferien richtet sich an Mitarbeiter und Auszubildende der kaufmännischen Abteilungen von Unternehmen der Textil- und Bekleidungs-branche, des Textilmaschinenbaus, der Zulieferindustrie und des Einzelhandels.

Anmeldung unter www.die-gatex.de

Textiles Grundwissen für Kaufleute und Auszubildende

3. – 7. September 2012

Page 8: Südwesttext Juni 2012

8 Juni 2012 SüdwesttextRecht + Steuern

Die Erkenntnisquellen des Arbeitgebers über ei-nen Stellenbewerber im Einstellungsverfahren sind stark limitiert. Jeder Unternehmer wird des-halb bestrebt sein, mög-lichst viel über einen zu-künftigen Arbeitnehmer im Einstellungsgespräch in Erfahrung zu bringen.

Dem Informationsbe-dürfnis des Arbeitgebers steht jedoch die Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen entgegen. Es sind deshalb nur Fra-gen erlaubt, an deren Beantwortung ein be-rechtigtes und schützens-wertes Interesse besteht, welches die Persönlich-keitsrechte des Bewerbers überwiegt.

Besonders interessant sind für den Arbeitgeber Fragen nach einer beste-henden Schwerbehinde-rung sowie nach einer Schwangerschaft. Beides zieht im Arbeitsverhältnis erhebliche Rechte und Pflichten für die Vertrags-parteien nach sich.

Die Kündigung eines schwerbehinderten Men-schen bzw. Gleichgestell-ten bedarf der vorhe-rigen Zustimmung des Integrationsamtes. Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet von sich aus den Arbeitgeber über eine Schwerbehinderteneigen-schaft oder einen Antrag auf Gleichstellung zu informieren. Es kommt deshalb häufig zu der Si-tuation, dass der Arbeit-geber in Unkenntnis von der Schwerbehinderung eine Kündigung ohne Beteiligung des Integra-tionsamtes ausspricht. Eine solche Kündigung ist

unwirksam und bedeutet für den Arbeitgeber ei-nen lästigen Zeitverlust und Zusatzkosten, da er nun das Integrationsamt beteiligen muss und erst

danach eine erneute Kün-digung aussprechen kann.

Mittlerweile ist in der Rechtsprechung einhel-lig anerkannt, dass vor Abschluss des Arbeits-vertrages eine Frage des Arbeitgebers nach einer Schwerbehindertenei-genschaft grundsätzlich unzulässig ist. Der Ar-beitnehmer muss deshalb nicht darauf antworten und darf sogar lügen.

Das Bundesarbeitsge-richt (BAG) kommt nun dem Arbeitgeber zu Hilfe und hat in einer Entschei-dung vom 16. Februar (6 AZR 5053/10) festgestellt, dass die Frage zwar vor Abschluss des Vertrages unzulässig ist, im lau-fenden Arbeitsverhältnis aber gerechtfertigt ist.

Begründet wird dies damit, dass es dem Ar-beitgeber ermöglicht wer-den müsse, sich rechts-treu zu verhalten. Neben der Verpflichtung, die

Zustimmung des Integra-tionsamtes einzuholen, existieren verschiedene Sonderregelungen für Schwerbehinderte im Arbeitsverhältnis. Der

Arbeitgeber ist zur behin-dertengerechten Beschäf-tigung oder zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch von Schwerbehinderten und Gleichgestellten auf Zu-satzurlaub. Nur wenn der Arbeitgeber die Behin-derteneigenschaft kennt, kann er sich hier gesetzes-konform verhalten.

Die Entscheidung hat zur Folge, dass der Ar-beitnehmer die während des laufenden Arbeits-verhältnisses gestellte Frage wahrheitsgemäß beantworten muss. Tut er dies nicht, kann er sich in einem Kündigungs-schutzprozess nicht mehr

auf seine Schwerbehin-derteneigenschaft und die fehlende Zustimmung des Integrationsamtes beru-fen. Das Gericht schränkt seine Entscheidung le-

diglich dahingehend ein, dass eine Frage nach der Schwerbehinderung erst nach Ablauf einer 6-mo-natigen Betriebszugehö-rigkeit zulässig sei, da die Sonderregelungen für Schwerbehinderte erst ab diesem Zeitpunkt Wir-kung entfalten.

Für die Zukunft ist zu raten, jedenfalls bei einer geplanten Kündigung und einem entsprechenden Verdacht einer mögli-cherweise vorliegenden Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorher eine schriftliche Auskunft vom Arbeitnehmer zu verlan-gen. Es kann sich anbie-ten, im Rahmen einer betriebsbedingten Kün-digung alle Personen ei-ner Vergleichsgruppe zu befragen, da die Schwer-behinderteneigenschaft im Rahmen der Sozial-auswahl zu werten ist.

In Bezug auf die Frage nach einer bestehenden

Schwangerschaft ist im Zuge der europäischen Rechtsprechung mittler-weile davon auszugehen, dass die Frage vor Ab-schluss eines Arbeitsver-trages ebenfalls unzuläs-sig ist. Dies gilt selbst für den Fall, dass aufgrund eines Beschäftigungsver-bots der Schwangeren gar nicht erst mit der Arbeits-aufnahme zu rechnen ist. Die gesetzlichen Rege-lungen zum Mutterschutz sehen gerade vor, dass die Arbeitnehmerin für längere Zeit nicht zur Ar-beitsleistung herangezo-gen werden darf, ob dies gleich am Anfang oder erst später im Arbeitsver-hältnis der Fall ist, spielt insofern keine Rolle.

Die einzige Ausnahme wird dann angenommen, wenn ein befristetes Ar-beitsverhältnis abge-schlossen werden soll und eine Schwangerschaft dazu führen würde, dass während der gesamten Befristungsdauer nicht mit einer Arbeitstätigkeit zu rechnen wäre.

Ob die Frage nach der Schwangerschaft nach Vertragsschluss zulässig ist, ist bislang vom BAG noch nicht entschieden. In Ansehung der Ent-scheidung zur Schwer-behinderung liegt jedoch die Zulässigkeit der Frage nahe. Auch hier bestehen Schutzrechte, wie bei-spielsweise Kündigungs-schutz und Beschäfti-gungsverbote, an die sich der Arbeitgeber nur bei Kenntnis von einer Schwangerschaft halten kann.

Boris Behringer

Auch wer fragt, bleibt manchmal dummPersönlichkeitsrechte des Bewerbers stehen dem Informationsinteresse des Arbeitgebers entgegen

Die Frage nach der Schwerbehinderung ist nach Vertragsabschluss zulässig. Foto: © Doris Heinrichs - Fotolia.com

Interessant: Schwan-gerschaft und Schwerbehinderung

Schwangerschaft immer noch ein Tabuthema

Unterscheidung vor und nach Ver-tragsabschluss

Page 9: Südwesttext Juni 2012

9Südwesttext Juni 2012Recht + Steuern

Im Streitfall klagte ein Landwirt, der für die Versiche-rungsentschädigung für eine abgebrannte Scheune im Wirtschaftsjahr 1996/97 eine Ersatzbeschaffungs-rücklage bildete. Weil nach der Einstellung der In-standsetzungsarbeiten im Spätsommer 1998 bis zum Einholen eines ersten Angebots für die ersatzweise Errichtung einer Stahlhalle im April 2002 mehr als 42 Monate verstrichen waren, sei nach Ansicht des Finanzamtes eine ernsthafte Absicht der Ersatzbe-schaffung am Bilanzstichtag 30.06.2002 nicht mehr erkennbar gewesen. Das Finanzamt löste daher die Rücklage gewinnerhöhend auf. Dem widersprach der Bundesfinanzhof und urteilte, dass nach Bildung einer solchen Rücklage die Reinvestition grundsätz-lich innerhalb von vier Wirtschaftsjahren, bei der beabsichtigten Herstellung eines neuen funktions-gleichen Gebäudes allerdings innerhalb von sechs Wirtschaftsjahren zu erfolgen habe. Diese und weiter Entscheidung zur Einkommensteuer finden sich in der aktuelle Ausgabe der Steuernach-richten.

Die Juniausgabe befindet sich im geschlossenen Mit-gliederbereich der Internetseite von Südwesttextil und kann dort als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Aktuelle Steuer-Nachrichten

Bei Klagen des Arbeitneh-mers gegen Kündigungen ist der Arbeitgeber bereits in der ersten Instanz um eine Einigung bemüht. Dabei steht meist nicht das Interesse an einer schnellen Lösung, son-dern die Vermeidung des Risikos, eine Annahme-verzugsvergütung zu be-zahlen, im Vordergrund.

Gewinnt ein Arbeit-nehmer ein Kündigungs-schutzverfahren, ist der Arbeitgeber nicht nur verpflichtet, den Arbeit-nehmer weiter zu be-schäftigen. Er muss dem Arbeitnehmer auch noch das Entgelt vom Ende der Kündigungsfrist bis zur rechtskräftigen Ent-scheidung – auch ohne eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in diesem Zeitraum – nachzahlen. Grund dafür ist, dass der Arbeitgeber sich nach Ab-lauf der Kündigungsfrist im Annahmeverzug mit der vom Arbeitnehmer angebotenen Arbeits-leistung befindet und ihm auch ohne dessen

Leistung die regelmäßi-ge Vergütung schuldet. Allerdings muss sich der Arbeitnehmer den Ver-dienst anrechnen lassen, den er durch anderweitige

Tätigkeit erzielt hat bzw. den er zu erwerben bös-willig unterlassen hat.

Auch der Arbeitgeber selber, der sich mit der Annahme der Dienste in Verzug befindet, kann zur Verminderung seines An-nahmeverzugsrisikos eine Prozessbeschäftigung an-

bieten. Dies sollte je nach Kündigungsgrund auch geprüft werden. Die Be-schäftigungsmöglichkeit muss für den Arbeitneh-mer lediglich „zumutbar“

sein. Statusverschlechte-rungen der Gestalt, dass ein Arbeitnehmer vorma-ligen Kollegen oder sogar Untergebenen seinerseits unterstellt wird, dürfte dabei regelmäßig nicht zumutbar sein.

Der Anspruch auf eine bestimmte Beschäftigung

im bestehenden Arbeits-verhältnis bedingt als solcher nicht die Unzu-mutbarkeit einer vertrags-widrigen Beschäftigung. Dies hat das Bundesar-beitsgericht (BAG)zuletzt mit Urteil vom 7. Novem-ber 2011 – 5 AZR 564/10 festgestellt.

In dem entschie-denen Fall hat sich ein Hausmeister nach Ab-lauf der Kündigungsfrist geweigert, in der Abtei-lung Wohnumfeldpflege seine Arbeitsleistung zu erbringen. Zwischen den Parteien unstreitig war, dass diese Beschäftigung zwar arbeitsvertragswid-rig, aber zumutbar sei. Bei einer vertragswidrigen Beschäftigung vor Ablauf der Kündigungsfrist, d. h. im (noch) bestehenden Arbeitsverhältnis, muss der Arbeitgeber drin-gende Gründe für eine Änderung der Tätigkeit darlegen, um bei Weige-rung des Arbeitnehmers zur Erbringung der Ar-beitsleistung eine Anrech-nung wegen böswilligen

Unterlassens anderwei-tigen Erwerbs vornehmen zu können. Nach Ablauf der Kündigungsfrist er-gibt sich ein anderes Bild: Für eine Anrechnung ist dann ausreichend, dass der Arbeitgeber das An-gebot einer grundsätzlich zumutbaren, wenn auch objektiv vertragswidrigen Beschäftigung, unterbrei-tet hat.

Im entschiedenen Fall unterlag der Arbeitgeber zwar im Kündigungs-schutzverfahren, konnte aber im Rahmen der Kla-ge auf Zahlung des An-nahmeverzugslohns für den Zeitraum nach Ablauf der Kündigungsfrist den böswillig unterlassenen Zwischenverdienst in der Wohnumfeldpflege voll gegenrechnen. Da dieser bis auf eine Bereitschafts-zulage identisch war, war der Arbeitgeber letztlich nur zur Zahlung dieser Zulage im Rahmen des Annahmeverzugs ver-pflichtet.

Kai-Uwe Götz

Annahmeverzug vermeidenDas böswillige Unterlassen anderweitigen Erwerbs

Prozessbeschäftigungen können das Entgeltrisiko mindern. Foto: © johannesspreter - Fotolia.com

ArbeitsschutzunterweisungGefährdungsbeurteilung ist Voraussetzung

Der Arbeitgeber ist gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Beschäftigten über Sicherheits- und Gesund-heitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und ange-messen zu unterweisen. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs 1. Nr. 7 Betriebs-verfassungsgesetz bei be-trieblichen Regelungen über den Gesundheits-schutz mitzubestimmen.

Das Bundesarbeits-gericht (BAG) hat in einem Beschluss vom 8. November 2011 – 1 ABR 42/10 festgestellt, dass eine Unterweisung über Sicherheits- und Gesund-

heitsschutz bei der Arbeit regelmäßig nur nach vor-her erfolgter Gefährdungs-beurteilung gemäß § 5 ArbSchG erfolgen kann.

Da sich eine Unterwei-sung nicht in allgemeinen Fragestellungen des Ar-beitsschutzes erschöpfen dürfe, sondern gerade die konkreten Gefähr-dungen zum Gegenstand haben müsse, welchen die Arbeitnehmer an den

jeweiligen Arbeitsplätzen im Einzelnen ausgesetzt seien, sei im Vorfeld eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Erst auf-grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen lasse sich erkennen, welche Schutzmaßnahmen und welche Unterweisungen erforderlich seien. Arbeit-gebern ist demnach zu raten, die Gefährdungs-beurteilung – deren Vor-liegen regelmäßig durch Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossen-schaften überprüft wird – vor der Unterweisung der Beschäftigten durch-zuführen.Kai-Uwe Götz

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10 Juni 2012 SüdwesttextTechnik + Umwelt

Termine

LaserschweißenAm 4. September veran-staltet die EMPA in St. Gallen, Schweiz, einen Workshop zum The-ma „Hightechnähte aus der Forschung, Laser-schweißen von Textilien und Membranen“. Die Veranstaltung stellt mit konkreten Beispielen das Laserschweißen von Textilien und Membra-nen vor und zeigt, welche Produkte damit entste-hen können. Projektpart-ner berichten außerdem über ihre Erfahrungen. Anmeldung und weitere Infos unter www.empa.ch/laserschweissen.

Faserverbundtechno-logieFaserverbundwerkstoffe haben gegenüber metal-lischen Werkstoffen in einigen Bereichen erheb-liche Leistungsvorteile und gewinnen deshalb zuneh-mend an Bedeutung. Mit einem Kongress zum The-ma Faserverbundtechnolo-gie am 16. Oktober im Haus der Wirtschaft in Stuttgart möchten die AFBW und das Leichtbauzentrum Baden-Württemberg die Chancen, die durch Au-tomatisierung in diesem Bereich entstehen, und die sich ergebenden Potenziale für Kostenoptimierung auf-zeigen. Weitere Infos unter www.afbw.eu.

Gatex-Workshop Ge-webeanalyse Am 1. und 2. Oktober fin-det in der Gatex in Bad Säckingen der Workshop Gewebeanalyse statt. Er richtet sich an Mitarbeiter aus den Bereichen Labor, Qualitätssicherung sowie Einkauf. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die Eigenschaften von Geweben und ihre diversen Bindungen und können da-nach beurteilen, wie sich diese auf die weitere Ver-arbeitung auswirken. An-meldung und Programm unter www.gatex.de

1:0 für TextilVortragsabend in der Gatex

Trotz Terminkollision mit dem Fußball-EM-Viertel-finalspiel Tschechien ge-gen Portugal fanden am 21. Juni über 50 Teilneh-mer den Weg in die Gatex zur Vortragsveranstal-tung des Fördervereins der Gatex und des Ver-eins Deutscher Textilver-edlungsfachleute VDTF Regionalgruppe Südba-den. Unter ihnen waren nicht nur Vertreter aus der Industrie, sondern auch zehn Studenten der Fachhochschule Kaisers-lautern mit ihrem Profes-sor Klaus Nieder.

Zum Thema „Echt-heitsfaktoren bei der Ver-edlung von Arbeitsbeklei-dung“ berichtete Bertram Seuthe, Global Business Development Manager

der DyStar Colours Dis-tribution GmbH. Da Ar-beitsbekleidung aus dem Bereich Leasing-Wäsche

durch Nutzung und Rei-nigung in der Industrie-wäsche hochbeansprucht wird, bestehen für die Ma-terialen in der Ausrüstung hohe Anforderungen. Um

eine Farbechtheit zu ge-währleisten, werden in der Veredlung meist Dis-persion- und Küpenfarb-

stoffe verwendet. Seuthe stellte die verschiedenen Farbstoffklassen unter Berücksichtigung der am Weltmarkt üblichen chlor-haltigen Wäschen gegen-

über und präsentierte neu entwickelte Dispersions-farbstoffe, die diesen Anfor-derungen gerecht werden.

Im zweiten Vortrag erläuterte Markus Rindle, Head of Product & De-velopment der Tempex GmbH, wie groß der Ar-beits- und Zeitaufwand bei der Entwicklung neu-er PSA-Produkte ist. Nach einem kurzen Einblick in die Geschichte der Schutz-bekleidung zeigte er an-hand von Beispielen die einzelnen Entwicklungs-stufen.

Und der Trick – Fuß-ball gab es mit einem Im-biss dann im Anschluss. Der nächste Vortrags-abend ist für den Herbst geplant. Fußballfrei.Simone Diebold

Markus Rindle berichtete über die Entwicklung von PSA-Produkten.

Online-Broschüre „Textil, Mensch & Umwelt“

Der Gesamtverband textil+mode hat gemeinsam mit dem Fachverband der Öster-reichischen Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie (WKO) und dem TVS Textilverband Schweiz die Online-Broschüre „Textil, Mensch & Umwelt – Zusam-menhänge und Fakten rund um ein sensibles Beziehungsgeflecht“ herausgege-ben. Die Broschüre beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit folgenden Themen: Schutz der Verbraucher und Mitarbeiter in der Herstellungskette, Schonung von Ressourcen, Konformität mit der Natur, Material- und Energieeffizienz im Produk-tionszyklus, Bestmögliche Wiederverwertung und fachgerechte Entsorgung von Alttextilien.

Die Onlineversion der Broschüre gibt es unter www.textil-mode.de/data/textil-mensch-umwelt/index.htm.

Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg 2013

Die Ausschreibung für den Artur Fischer Erfinderpreis 2013 hat begonnen. Am Wettbewerb für private Erfinder können alle Personen mit Wohnsitz oder Ar-beitsplatz in Baden-Württemberg, die nach dem 30. Juni 2010 ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben, teilnehmen. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury. Sie bewertet die Bewerbungen nach folgenden Gesichts-punkten:

• Innovationspotential der Erfindung• Nutzen für die Allgemeinheit• Initiative bei der Umsetzung

Die Bewerbungen müssen bis zum 31. März 2013 beim Regierungspräsidium Stuttgart, Informationszentrum Patente, Kennwort: Erfinderpreis, Ruppmann-str. 21, 70565 Stuttgart, eingereicht werden.

Ausschreibung und Bewerbungsbogen gibt es unter www.erfinderpreis-bw.de.

Eine Unterstiftung der

Artur Fischer ErfinderpreisBaden-Württemberg 2013Ausschreibung des Wettbewerbs für private Erfinderinnen und Erfinder

Baden-Württemberg Stiftung gGmbHIm Kaisemer 1 • 70191 Stuttgart

Fon +49.711 .248 476-0Fax +49.711 .248 476-50

[email protected] • www.bwstiftung.de

Die Baden-Württemberg Stiftung setzt sich für ein lebendiges und lebenswertes Baden-Württemberg ein. Sie ebnet den Weg für Spitzenforschung, vielfältige Bildungsmaßnahmen und den verantwortungsbewussten Umgang mit unseren Mitmenschen. Die Baden-Württemberg Stiftung ist eine der großen operativen Stiftungen in Deutsch-land. Sie ist die einzige, die ausschließlich und überparteilich in die Zukunft Baden-Württembergs investiert – und damit in die Zukunft seiner Bürgerinnen und Bürger.

Innovation ist der Schlüsselbegriff für den Erfolg in Baden-Württemberg. Arm an natürlichen Rohstoffen hat sich Baden-Württemberg reich an Ideen an die Spitze getüftelt. An dem Spruch „Not macht erfinde-risch“ muss also etwas Wahres dran sein, denn das Ergebnis kann sich sehen lassen: Heute ist „Made in Baden-Württemberg“ weltweit ein echtes Qualitäts-merkmal.

Lange bevor sich irgendjemand hätte träumen lassen, den Begriff „Innovation“ jemals in den Mund zu nehmen, wurde in Baden-Württemberg erfunden und getüftelt. Ob Dübel oder Bohrmaschine, Fahrrad oder Auto, Zündkerze oder Zündholz – allesamt wurden sie von klugen Köpfen aus dem Südwesten entwickelt.

Am Erfindergeist der Baden-Württemberger hat sich bis heute nichts geändert. Nirgendwo sonst werden Jahr für Jahr so viele Patente angemeldet wie in Baden-Württemberg, dem Erfinderland Nummer eins in Deutschland. Und in keiner anderen Region innerhalb der Europäischen Union ist die Innovationskraft so hoch wie bei uns. Baden-Württemberg zählt mit zu der Spitzen-Gruppe der Innovationsführer in Europa. Um diesen Spitzenplatz auch in Zukunft halten zu können, ist es eines der obersten Ziele der Technolo-gie- und Industriepolitik der Landesregierung, den Technologiestandort Baden-Württemberg nachhaltig zu stärken und die Rahmenbedingungen für Forschung und Innovationen in Baden-Württemberg nachhaltig zu verbessern.

Mit dem Artur Fischer Erfinderpreis haben es sich Artur Fischer, einer der erfolgreichsten deutschen Erfinder der Gegenwart und baden-württembergischer Unter-

nehmer par excellence, und die Baden-Württemberg Stiftung zur Aufgabe gemacht, das Innovationspoten-zial unseres Landes herauszuheben und ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen. Der gemeinsam ausgelobte Preis wird in diesem Jahr bereits zum siebten Mal ausgeschrieben.

Für sein besonderes Engagement im Rahmen dieses von ihm gestifteten Preises danke ich Artur Fischer, dem Erfinder von Produkten wie Spreizdübel, Kinder-spielzeug und Fotoblitz herzlich. Der Artur Fischer Erfinderpreis gilt zwischenzeitlich als ein herausragen-des Symbol der Innovationskultur und des Innovati-onspotenzials unseres Landes. Zugleich wird mit dem Preis aufgezeigt, wie wichtig Erfindergeist und Mut zur Innovation für unser Land sind.

Ich wünsche dem Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg eine rege Beteiligung und allen Wett-bewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmern gute und innovative Ideen sowie viel Erfolg beim Wettbewerb.

Dr. Nils Schmid MdL Professor Artur Fischer Stellvertretender Ministerpräsident

und Minister für Finanzen und Wirtschaft

des Landes Baden-Württemberg

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11Südwesttext Juni 2012Technik + Umwelt

Garn wird teurerInnovation, Nachhaltigkeit und Symbiosen in der Beschaffungskette als Erfolgsfaktoren

Die Beschaffung von Garnen und innovative Entwicklungen bei den Garnqualitäten sind für die Textil- und Beklei-dungsindustrie entschei-dende Erfolgsfaktoren. Doch strukturelle Verän-derungen in den vergan-genen Jahrzehnten haben die Beschaffungsbasis in Europa geschmälert. Die kontinuierliche Verfüg-barkeit vieler Garntypen zu günstigen Preisen ist längst keine Selbstver-ständlichkeit mehr. Die Preisausschläge des Vor-jahres haben das Pro-blem verschärft. Auch wenn die spekulativen Spitzen bei der Baum-wolle und den ihr nach-ziehenden Chemiefasern passé sind: Aufgrund begrenzter Ressourcen und einem steigenden Weltfaserverbrauch pro Kopf verschiebt sich das Preisniveau sowohl bei natürlichen als auch bei chemischen Fasern lang-fristig nach oben. Dabei entwickeln immer mehr Menschen höhere An-sprüche an Qualität und Funktion.

Diese Veränderungen stellen die Textil- und Bekleidungsbranche vor vielfältige Fragen, die weit über das allgegenwärtige Thema Preis hinausge-hen. Grund genug für den Technischen Ausschuss von Gesamtmasche, sich bei seiner halbjährlichen Zusammenkunft am 15. Juni unter Vorsitz von Triumph-Gesellschafter Dieter Braun der Pro-blematik anzunehmen. Wie sicher sind Beschaf-fungsquellen und die Verfügbarkeit spezieller Qualitäten? Welche Be-deutung hat der Einsatz nachwachsender Roh-stoffe? Wie sieht es mit der Akzeptanz und den technischen Möglich-keiten der Substitution von Naturfasern aus?

Und wie kann man dabei steigenden Kundenanfor-derungen gerecht werden und gleichzeitig effizient bleiben?

Gastgeber war pas-send zum Thema die Zwirnerei Untereggin-gen: Das Südwesttextil-mitglied texturiert und zwirnt seit über 130 Jahren Polyester- und Polyamidgarne. ZUE-Geschäftsführer Dietmar Heck, Wolfram Daubek-Puza vom Faserherstel-ler Lenzing, Hans-Peter Grosch von Triumph und Albert Schatz von TWD Fibres lieferten mit ihren Impulsreferaten Stoff für eine angeregte Diskussi-on. „Innovationen auf der Garnstufe bieten weitrei-chende Potentiale für die gesamte textile Kette“, meint ZUE-Chef Heck. „Aber der Preis ist oft der Hemmschuh, genauso wie die kleinen Losgrößen.“ Daher und aufgrund gra-vierender Versorgungs-engpässe insbesondere bei Polyamidpolymer

seien in den letzten Jah-ren viele gute Hersteller von der Bildfläche ver-schwunden. Gleichzeitig benötigen Hersteller am Ende der Kette mehr Spezialisierung: „Inno-vationen unserer Liefe-ranten bedeuten für uns Marketingideen und Ver-kaufsargumente“, meint Hans-Peter Grosch, der aber gleichzeitig zu be-denken gibt, dass Le-benszyklus und Auftrags-größen der Serien sinken.

Albert Schatz ver-weist auf die immer wei-ter auseinanderklaffende Konsumschere zwischen Europa und Asien. TWD setze vor diesem Hinter-grund auf „Composites statt Classics“ und An-wendungsgebiete wie z. B. Windräder oder Kunstrasen. Zwei Drittel der Polyamid 6.6-Pro-duktion gingen bereits in den technischen Bereich. „Doch der weltweite Fa-serverbrauch steigt jedes Jahr deutlich, wenn auch nicht bei uns. Energie wird

immer teurer, und es gibt Probleme bei der Poly-merversorgung.“ Deshalb schätzt er, dass Polyester im Herbst wieder um 3 bis 5 Cent im Preis anziehen könnte, Nylon sogar um 8 bis 15 Cent. Auf langfristig hohe Preise deutet auch der kontinuierlich wach-sende Faserverbrauch pro Kopf: Bis 2030 soll er sich verdoppeln, wobei

die Chemiefasern deutlich stärker zulegen als die Na-turfasern. „Dazu kommt die Sourcing-Konkurrenz aus dem wachsenden Be-reich der Nonwovens“, erklärt Wolfram Daubek-Puza. Der nachhaltige Einsatz von Rohstoffen sei daher ein Schlüsselfaktor. Dafür wünscht er sich, dass die Akteure der tex-tilen Wertschöpfungskette wieder enger zusammen-rücken: „Unser Verhältnis ist symbiotisch.“

„Sich auf kostengün-stige Massengarntypen zu konzentrieren, wird uns in Europa nicht wei-terbringen“ findet auch Detlev Rauch, Geschäfts-führer des Bänderspezi-alisten Julius Boos, der verstärkt auf technische Anwendungen setzt. Im Garn und in der Garnver-edlung steckt eine riesige Innovationskraft – und

das ist unsere Chance.“ Und darin sind sich die Teilnehmer einig: Dass die Branche und ihre Abnehmer schon viel zu lange nur über Preise statt über Produkteigenschaf-ten verhandeln. „Statt einer Preis- brauchen wir endlich wieder eine Innovationsdiskussion“, fasst Gastgeber Dietmar Heck zusammen.

Silvia Jungbauer

Dietmar Heck erklärt die Feinheiten des Zwirnens, Albert Schatz, Wolf-ram Daubek-Puza und Hans-Peter Grosch lieferten mit ihren Impulsrefe-raten Stoff für eine angeregte Diskussion (v. o. und l. nach r.).

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12 Juni 2012 SüdwesttextZu guter Letzt

Impressum© Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers.

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie – Südwesttextil e.V.Kernerstraße 5970182 Stuttgart

Postfach 10 50 2270044 Stuttgart

Telefon: +49 711 21050-0Telefax: +49 711 233718Internet: www.suedwesttextil.de

PräsidentGeorg Saint-Denis

HauptgeschäftsführerDr. Markus H. Ostrop

Verantwortlich für Inhalt und Layout:Simone Diebold

Gestaltung:www.die-wegmeister.comDruck: Gress-Druck GmbH, FellbachAuflage: 900

Zitat

„Die nächste Gene-ration auf die Zu-kunft vorbereiten, die anders sein wird als die Gegenwart, das ist Bildung.“

Prof. Dr. Markus Hengstschläger, Me-dizinische Universität Wien, im Vortrag zur Bildungskonferenz „Textile Bildung neu denken“ am 15. Juni in Friedrichshafen

Fashionshow „SAMPLING, MOVING, STREAMING“

Inspirationen der 80ies und 90ies, postmoderne Einflüs-se, geometrische Formen und konstruierte Silhouetten fließen in die Abschlusskol-lektion der 21 Absolventen der Staatlichen Modeschule Stuttgart. Ihre eigenen Desi-gns präsentieren sie in einer Fashionshow am Donnerstag, den 12. Juli um 19.00 und 21.00 Uhr und am Freitag,

den 13. Juli um 16.00, 19.00 und 21.00 Uhr in der L-Bank, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. An beiden Tagen findet im Anschluss eine After Show Party statt und der Showroom mit den Kollektionen ist geöffnet.

Kartenreservierung:Telefon: + 49 711 489095-0, per E-Mail: [email protected] oder an der Abendkasse.

GO TEXTILE! IMMER AUF BALLHÖHE Ziel der Partnerschaft ist es, über die

Plattform Jugendfußball direkt mit po-tenziellen Azubis in Kontakt zu treten und die Kampagne für textile Nach-wuchskräfte bei Vereinen und Spielern im Südwesten bekannt zu machen.Go Textile! wird damit in der kommen-den Pokalrunde der 16 bis 17-jährigen Frauen immer auf Ballhöhe sein.

Als einer der mitgliederstärksten Fuß-ball-Landesverbände in Deutschland vereint der wfv rund 1 800 Vereine mit etwa 530 000 Mitgliedern sowie etwa 10 000 Jugendmannschaften und rund 3 000 lizenzierte Trainer unter seinem Dach. Für diese breite Basis bietet der wfv eine große Vielfalt an Wettbewerben und Plattformen, Schulungen und Wei-terbildungsangeboten und fungiert als professioneller Dienstleister im Spielbe-trieb. Zudem übernimmt der wfv wichtige gesellschaftliche Aufgaben wie Integra-tion, Talentförderung oder „Aktionen für Toleranz und Fairness gegen Gewalt“.

„GO TEXTILE!“ IST NEUER PARTNER DES WÜRTTEM-BERGISCHEN FUSSBALL-VERBANDS (WFV) FÜR DEN B-JUNIORINNENPOKAL

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