66
G E R I C H T S S A C H V E R S T Ä T T N D I G E G E R I C H T S S A C H V E R S T Ä N D I G E 40 Jahre Jubiläumsedition Landesverband Steiermark & Kärnten

SV Gerichtssachverständige

Embed Size (px)

DESCRIPTION

40 Jahre Jubiläumsedition Landesverband Steiermark & Kärnten

Citation preview

Page 1: SV Gerichtssachverständige

GERICHTSSACHVE

RSTÄTÄTNDIGEGERICHTSSACH

VERS

TÄNDIGE

40 Jahre JubiläumseditionLandesverband Steiermark & Kärnten

Page 2: SV Gerichtssachverständige

IHRE ZUKUNFT.

Die Versicherung auf Ihrer Seite.

Die Werte der GRAWE sind zeitlos und modern zugleich.Als internationales Unternehmen mit starker geografischer und historischer Verwurze-lung verbindet die GRAWE Internationalität mit Regionalität, Tradition mit Innovation.Wir stehen seit über 180 Jahren für Sicherheit und Stabilität, Serviceorientierung undKundennähe. Kurzum: Wir sichern die Zukunft unserer KundInnen.

Grazer Wechselseitige Versicherung AG · Tel. 0316-8037-6222 · [email protected] 18-20 · 8011 Graz

www.grawe.at

Katze_SV_Hauptverband_209x297.indd 1 23.11.10 08:3606 ins grawe.indd 6 09.12.2010 22:11:38 Uhr

Page 3: SV Gerichtssachverständige

&7 | STEIERMARK KÄRNTEN

Mag. Johann Klemenjak (links) Ing. Peter

Pleschberger(V. l. n. r.) DI Petronella Johs-Krasser, Mag. Dieter Johs, Dr. Peter Kolar

(V. l. n. r.) DI Georg Topf (Gemeinderat) mit KR Heinz Musker

(V. l. n. r.) Mag. Irene Kreschischnig, Prof.DI Dr. Matthias Rant (im Vordergrund)

& |

Oberbaurat DI Heribert Teuschel

(V. l. n. r.) Renate Gobiet und Helga Schiller

Blitzlichter der Mitgliederversammlung

07 fotos•.indd 7 09.12.2010 22:10:05 Uhr

Page 4: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 8

InhaltFO

TOS:

KK

Blitzlichter der Mitgliederversammlung Seite 7

Präsidium und Vorstand Seiten 10 und 11

VORWORT

Präsident HR i.R. DI Dr. Wolfgang Gobiet Seiten 12 und 13

GELEITWORTE

Prof.DI Dr. Matthias Rant Seiten 14 und 15

BR h.c. DI Franz Josef Kollitsch Seiten 16 bis 21

Präs.Dr. Manfred Scaria Seite 21

HISTORIE HAUPTVERBAND

Mag. Gertraud König Seiten 22 bis 29

GESCHICHTE LANDESVERBAND

Mag. Eva Baumgartner Seiten 30 bis 35 FOTO

SCH

ILLE

R: S

ISSY

FUR

GLE

R

08-09 inhalt•.indd 8 09.12.2010 22:13:56 Uhr

Page 5: SV Gerichtssachverständige

&9 | STEIERMARK KÄRNTEN

FOTO

S: K

KFO

TO S

CHIL

LER:

SIS

SY F

URG

LER

LIEGENSCHAFTSBEWERTUNGSAKADEMIE GRAZ

GF Prof.Dr. Jürgen Schiller Seiten 36 bis 38

Nutzungsdauerkatalog Seite 39

FESTAKT IN DER ALTEN UNIVERSTITÄT GRAZ

Ehrengäste Seiten 40 bis 43

FESTVORTRAG

Univ.Prof.Dr. Bernd Schilcher Seiten 44 bis 61

VERANSTALTUNGSKALENDER Seiten 62 und 63

SACHVERSTÄNDIGE UND RICHTER Seiten 64 bis 69

IMPRESSUM:Medieninhaber und Herausgeber: Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifi zierten Sachverständigen Österreichs, Landesverband Steiermark und Kärnten, Griesgasse 10, 8020 Graz. Tel. +43 (0)316 711018-0. offi [email protected], www.sv.co.at. Präsident: HR i.R. DI Dr. Wolfgang Gobiet. Projektleitung: Mag. Eva Baumgartner, Mag. Michaela Petulnig.Magazinmanagement und Verleger: CONUNICATION GmbH, Mag. Helmut Schoaß, Friaulweg 4, 8042 Graz, offi [email protected], www.conunication.com. Druck: Styria Printshop Druck GmbH, Am Hartboden 33, 8101 Gratkorn. Vertrieb: Österreichische Post AG.Fotos: Robert Frankl, falls nicht anders angegeben.

1 d

dni.

noit

acin

unoc

-ett

ekit

e08.11.2010 20:39:48 U

hr

08-09 inhalt•.indd 9 09.12.2010 22:14:10 Uhr

Page 6: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 10

Präsidum

VorstandPräsidium

Vorstand & Fachgruppen

PräsidentHR i.R. DI Dr. Wolfgang Gobiet

1. VizePräsidentDI Gerhard Hirm

2. VizePräsidentHR DI Friedrich Bauer

Präsidiumsmitglieder Kommerzialrat Alois Edelsbrunner

Mag. Dr. Peter Hadl

Dipl.-HTL-Ing. Andreas Krassnig-Plass

Dr. Enrik Mandl

APothekerFachgruppenobmann: Mag. Dr. Gerhard Kobinger

Stellvertreter: Mag. Dr. Antonius Dominik Schantl

BAuwesenFachgruppenobmann: BM Ing. Josef Greiner

Stellvertreter: DI Heinrich Oberressl

BrAndschutzFachgruppenobmann: OBR Franz Karl Planinsic

Stellvertreter: Alfred Janesch

edVFachgruppenobmann: DI Dr. Franz Fotr

Stellvertreter: Dr. Markus Pistauer

10-11 prasidiums-vorstsliste•.indd 10 09.12.2010 22:08:22 Uhr

Page 7: SV Gerichtssachverständige

&11 | STEIERMARK KÄRNTEN

Präsidum

VorstandElEktrotEchnik Fachgruppenobmann: Dipl.-HTL-Ing. Karl Tiran

Stellvertreter: Dipl.-HTL-Ing. Andreas Krassnig-Plass

FahrzEugtEchnik unDMAScHInenbAu Fachgruppenobmann: Prof. DI Peter Holl

Stellvertreter: Justin Köck

haustEchnikFachgruppenobmann: DI Michael Skreiner

Stellvertreter: Ing. Heinz Karl uhr

holz und holzvErarbEitung Fachgruppenobmann: Friedrich Hössl

Stellvertreter: Johannes Pauer

immobiliEn Fachgruppenobmann: Mag. Harald Ganster

Stellvertreter: Ing. Peter Pleschberger

land unD ForSTwIrTScHAFtFachgruppenobmann: Dr. Alois bernhart

Stellvertreter: DI werner Schratt

mEdizinFachgruppenobmann: Dr. engelbert wallenböck

Stellvertreter: ao. univ. Prof. Dr. wolfgang Grechenig

raumplanungFachgruppenobmann: DI richard Germ

Stellvertreter: univ.Prof. DI Dr. Franz Heigl

rEchnungswEsEnFachgruppenobmann: Mag. Dr. Franziska Aigner

Stellvertreter: Mag. Dr. Sabine barbara Kanduth-Kristen

tEppichE unD orIenTTePPIcHeFachgruppenobmann: Helmut reinisch

Stellvertreter: Hermann Ploc

tiErE unD TIerIScHe ProDuKTeFachgruppenobmann: Ing. Karl Fraißler

Stellvertreter: univ.Doz. Dr. Armin Deutz

vErsichErungEnFachgruppenobmann: egon oppelt

Stellvertreter: Akad. Vers. Kfm. egon ratheiser

hauptvErband Der ALLGeMeIn beeIDeTen unD GerIcHTLIcH ZerTIFIZIerTen sachvErstÄndigEn ÖstErrEichs

Landesverband Steiermark und Kärnten

Griesgasse 10, 8020 Graz, Tel.: +43 (0) 316 / 71 10 18

Fax: +43 (0) 316 / 71 10 18 / 20

e-Mail: [email protected],

Homepage: http://www.sv.co.at, ZVr-Zahl: 013329758

10-11 prasidiums-vorstsliste•.indd 11 09.12.2010 22:08:37 Uhr

Page 8: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 12

Vorwort

D er „Hauptverband der ständig beeide-

ten gerichtlichen Sachverständigen

und Schätzmeister Österreichs“, der

im Jahr 2012 sein 100-jähriges Beste-

hen feiern kann, war es, der die Anre-

gung gab, eine Landesstelle für Steiermark und Kärnten

zu gründen. Wir freuen uns über die ersten 40 Jahre, die

wir am 8. Mai 2010 in der Aula der Alten Universität auch

festlich begangen und an jene erinnerten, die unseren

Landesverband von kleinen Anfängen zur heutigen Be-

deutung und Stellung in der Gesellschaft gebracht ha-

ben.

Ein paar Dankesworte seien mir daher auch an dieser

Stelle gestattet: Allen voran etwa an DI Josef Satzinger,

der die damaligen Verhandlungen maßgeblich geführt

und auch zur ersten Generalversammlung am 15. April

1972 eingeladen hatte. Er leitete als erster Präsident und

Gründer die Geschicke des Landesverbandes mit viel

Engagement und Umsicht bis zu seinem Tode im Jahr

1995. Ihm folgten Ehrenpräsident Technischer Rat BM Ing.

Anton Voit von 1995 bis 2002 und DI Gerald Moskon von

2002 bis 2004. Ihnen gilt unser Dank und unsere Anerken-

nung für ihr verdienstvolles Wirken, aber auch allen Mit-

gliedern, Funktionären und Angestellten, welche in den

vergangenen 40 Jahren mit viel Sorgfalt und Einsatz zur

Entwicklung des Landesverbandes Steiermark und Kärn-

ten beigetragen haben. Unser Dank gilt auch Prof. Dr.

Jürgen Schiller, der über mehr als 3 Jahrzehnte, so auch

in der Zeit als damals listenführender Präsident des Lan-

desgerichts für Zivilrechtssachen Graz, die Entwicklung

unseres Landesverbandes stets gefördert hat, und der

heute noch, neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer

der Liegenschaftsbewertungsakademie, an welcher der

Landesverband beteiligt ist, dem Verband für rechtliche

Angelegenheiten zur Verfügung steht.

Hervorheben möchte ich auch noch die gute Zusam-

menarbeit mit dem Hauptverband, den anderen Landes-

verbänden und den Landesgerichten in Graz, Klagenfurt

und Leoben sowie den Staatsanwaltschaften.

Über 2600 freiwillige Mitglieder in 16 Fachgruppen zählt

unser Landesverband derzeit, die Anzahl blieb trotz der

Rezertifi zierungswelle in den vergangenen Jahren nahe-

zu gleich. Ein starker Verband ist angesichts der Heraus-

forderungen der Zukunft auch wichtig. Denn nur gemein-

sam können wir uns rüsten, um den hohen Ansprüchen

an uns und unsere Tätigkeiten in unserer schnelllebigen

Zeit gerecht zu werden.

Ein Schwerpunkt in den Aufgaben des Verbandes liegt

in der Fortbildung, die auch von den Fachgruppen in Rah-

men ihrer Treffen im fachlichen Dialog gepfl egt wird. Die

Sachverhalte werden immer komplexer, die rechtlichen

Gegebenheiten ebenfalls, die Qualität unserer Gutach-

VORWORT

HR i. R. DI Dr. Wolfgang GobietPräsident

12-13 vorw gobiet•.indd 12 09.12.2010 22:13:04 Uhr

Page 9: SV Gerichtssachverständige

&13 | STEIERMARK KÄRNTEN

Vorwortten ist also für die Qualität der Rechtsprechung von im-

menser Bedeutung – zum Wohle der Rechtsuchenden.

Ich möchte dieses Vorwort nicht schließen, ohne dem

Präsidium und dem Vorstand für die Zusammenarbeit

seit dem Jahr 2004 und den Mitarbeiterinnen in der Ad-

ministration, Frau Mag. Eva Baumgartner und Frau Mag.

Michaela Petulnig, für ihr großes Engagement, auch bei

der Arbeit für diese besondere Edition zu danken. Diese

Edition soll allen Interessierten einen kleinen Einblick in

die Entwicklung unseres Landesverbandes und unsere

Tätigkeiten geben.

So wünsche ich dem Landesverband Steiermark und

Kärnten für die Zukunft viel Erfolg. Erfolg, der nur mit zufrie-

denen Mitgliedern gelingen kann.Bestens gelaunt: DI Georg Topf, HR DI Friedrich Bauer, KR Alois Edelsbrunner, Mag. Eva Baumgartner

Faszinierender Schauplatz des Jubiläums – Alte Universität Graz

12-13 vorw gobiet•.indd 13 09.12.2010 22:13:23 Uhr

Page 10: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 14

VorwortMatthias Rant bedankt sich für die hervorragende Zusammenarbeit der Landesverbände.

14-15 vorwort rant•.indd 14 09.12.2010 22:11:57 Uhr

Page 11: SV Gerichtssachverständige

&15 | STEIERMARK KÄRNTEN

Vorwort

M it großer Freude darf ich dem

Landesverband Steiermark und

Kärnten, der nun bereits seit annä-

hernd 40 Jahren gemeinsam mit

den drei weiteren Landesverbän-

den und dem Hauptverband als Dachorganisation den

Bestand und die Fortentwicklung des Sachverständigen-

wesens in Österreich sichert, zu seinem Jubiläum gratu-

lieren.

Gemeinsam mit dem Hauptverband ist es den vier

Landesverbänden in den letzten Jahrzehnten gelungen,

das Sachverständigenwesen in Österreich auf ein im In-

und Ausland als Vorbild geltendes Niveau zu bringen

(das Sachverständigenwesen in Österreich auf ein der-

art hohes Niveau zu bringen, so dass es im In- und im

Ausland als Vorbild dient). Solches kann selbstredend nur

gelingen, wenn die Zusammenarbeit auf allen Ebenen

– Mitglieder, Präsidien, Vorstände und Sekretariate – funk-

tioniert, alle Beteiligten ein gemeinsames Ziel vor Augen

haben und an einem Strang ziehen. Dies ist in einer fö-

deralistisch gegliederten Organisation keine Selbstver-

ständlichkeit. Ich möchte daher die Gelegenheit nützen,

an dieser Stelle die über die Jahre gewachsene, hervor-

ragende und konstruktive Zusammenarbeit mit allen Lan-

desverbänden hervorzuheben und dafür meinen aufrich-

tigen Dank aussprechen. Von den vielen verdienstvollen

Aktivitäten des Jubilars sei nur beispielhaft unterstrichen,

dass im Landesverband Steiermark und Kärnten, der

stetigen Verbesserung der Qualität der Arbeit der Sach-

verständigen besonderes Augenmerk geschenkt wird.

Die Liegenschaftsbewertungsakademie, die sich der

Aus- und Weiterbildung von Sachverständigen auf allen

Gebieten der Liegenschaftsbewertung widmet, hat hier

ihren Ursprung.

Das gemeinsam Geschaffene birgt natürlich ein großes

Maß an Verantwortung für die Zukunft. In Zeiten steigen-

der Prozessfreudigkeit und schwindender Bereitschaft zur

Akzeptanz von gerichtlichen Entscheidungen und damit

auch von Sachverständigengutachten, sind die Landes-

verbände und ihre Mitglieder stärker denn je gefordert.

Ich bin mir aber sicher, dass es uns gemeinsam gelin-

gen wird, die Herausforderungen der Zukunft sowohl im

Bereich der Koordinierung der Verbände untereinander,

als auch in der Zusammenarbeit mit den einzelnen Sach-

verständigen und vor allem in unserem Kernbereich –

der Zusammenarbeit mit den Gerichten – erfolgreich zu

meistern.

Ich darf dem Landesverband Steiermark und Kärnten

namens des Hauptverbandes der Gerichtssachverständi-

gen die besten Glückwünsche zu seinem Jubiläum aus-

sprechen und freue mich auf eine weitere fruchtbringen-

de und erfolgreiche Zusammenarbeit.

GELEITWORT„Gemeinsam Geschaffenes bringt großes Maß an zukünftiger Verantwortung.“

Prof. DI Dr. Matthias RantPräsident des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen

14-15 vorwort rant•.indd 15 09.12.2010 22:12:11 Uhr

Page 12: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 16

Geleit

Jubiläen bilden einen geeigneten Anlass, um

Rückschau zu halten. Denn um zu wissen,

wohin wir gehen, müssen wir wissen, woher

wir kommen. Und so bin ich dem Wunsche

gerne nachgekommen, meine persönlichen

Erinnerungen, die mich mit dem Landesverband als

Mitglied und Funktionsträger verbinden, niederzu-

schreiben.

Als Bauingenieur war ich schon von meiner frühes-

ten Jugend an beseelt von dem Wunsch, Sachver-

ständiger zu werden. Ich wollte als „technischer No-

tar“ Problemfälle lösen helfen und erachtete daher

die Sachverständigentätigkeit als eine dazu geeig-

nete Grundlage. Im Jahre 1969 war es dann so weit,

dass ich beim Landesgericht Klagenfurt mit Bescheid

zum „ständig beeideten Sachverständigen für das

Bauwesen und für Schätzungen“ bestellt wurde.

Als Neuling und im Kollegenkreis noch unbekannt,

hat wohl jeder, wie auch ich, eine „Durststrecke“

durchzustehen. Ich interessierte mich, neben meiner

berufl ichen Tätigkeit als Bauunternehmer, für Fachli-

teratur, entsprechende Veranstaltungen und so kam

es, dass ich im Jahre 1975 auf den Sachverständigen-

verband aufmerksam wurde und gleich einen Auf-

nahmeantrag gestellt habe. Diesen Antrag hat der

„Hauptverband der ständig beeideten Sachverstän-

digen und Schätzmeister Österreichs, Landesstelle

Steiermark und Kärnten“ binnen Wochenfrist ange-

nommen. Durch die Mitgliedschaft im Verband und

den Besuch der vom Verband ausgeschriebenen

Veranstaltungen kam ich auch mit SV-Kollegen in

Kontakt, an die ich mich noch gerne zurückerinnere.

Denn als Junger ist man immer dankbar, wenn Er-

fahrene in kollegialer Freundschaft einem hilfreich zur

Seite stehen. Ich denke gerne noch an die Zeit zurück,

wo ein p.t. Sepp Satzinger, Fritz Schöck, Erich Tsche-

ließnig, Franz Kainz, um nur einige dieser „Urgesteine

der frühen Stunde“ zu nennen, mit mir gefachsimpelt

haben.

So blieb es nicht aus, dass man mich auch zur Mit-

arbeit im Verband bat: zuerst Rechnungsprüfer, dann

stellvertretender Fachgruppenobmann für das Bau-

wesen und letztlich auch Vizepräsident des Landes-

verbandes.

Wiederum zurückblickend ist mir noch gut in Erin-

nerung, wie wir unsere Sitzungen im SV-Büro in Graz in

der Hanuschgasse 6 abhielten. Wer unsere schönen

derzeitigen Büroräumlichkeiten kennt, wird es nicht

für möglich halten, aus welchen Anfängen unser Lan-

desverband gekommen ist. Aber so ist es eben

GELEITWORT„Ich wollte schon immer Sachverständiger werden.“

BR h.c. DI Franz Josef KollitschBaumeister, Zivilingenieur für Bauwesen

16-21 vorw skaria und kollitsch•.indd 16 09.12.2010 22:17:11 Uhr

Page 13: SV Gerichtssachverständige

&17 | STEIERMARK KÄRNTEN

Geleit Sitz des Landesverbands Steiermark und Kärnten: Griesgasse 10, Graz.

16-21 vorw skaria und kollitsch•.indd 17 09.12.2010 22:17:21 Uhr

Page 14: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 18

bei jedem aufstrebenden Unternehmen: spar-

sam wirtschaften und mit sinnvollem Konzept sich

entwickeln und investieren. Und so war es auch bei

uns.

Als ich die Funktion des Fachgruppenobmannes in

Kärnten von meinem Vorgänger Hermann Schmidho-

fer übernommen habe, gab es Regionalzusammen-

künfte der Sachverständigen in Klagenfurt, Villach

und Spittal an der Drau. Bei meinen Besuchen habe

ich feststellen müssen, dass diese Treffen oft nur von

zwei Kollegen (manchmal sogar nur vom Regional-

beauftragten alleine) besucht waren. Ich habe daher

vorgeschlagen und mit Zustimmung des Landesver-

bandes es auch umgesetzt, dass wir in Kärnten nur

einen Treffpunkt, nämlich in Klagenfurt, anbieten und

dazu nicht nur die Bau-Sachverständigen, sondern

alle Sachverständigen zusammen einladen.

Dieser SV-Stammtisch entwickelte sich seit seiner 1.

Zusammenkunft am 28.10.1986 sehr gut, die Frequenz

stieg auf durchschnittlich 15 bis 20 Kollegen, wobei

– wenn es interessante Vorträge gab – manchmal

bis zu 40 Kollegen anwesend waren. Wenn es keinen

Vortrag gab, dann gab es einen kollegialen Erfah-

rungsaustausch. Je nach Wunsch wurde entweder im

ganzen Kollegenkreis offen ein Problem erörtert oder

man konnte auch privatim – sozusagen im Beicht-

stuhl – unter vier Augen eine Sache besprechen.

OLG-Präsident Dr. Heinz Wietrzyk und LG-Präsident Dr. Manfred Scaria beim Fachsimpeln.

16-21 vorw skaria und kollitsch•.indd 18 09.12.2010 22:17:35 Uhr

Page 15: SV Gerichtssachverständige

&19 | STEIERMARK KÄRNTEN

Kellers unseres Nachbarlandes. So besuchten wir un-

ter anderem die ehemalige Titoresidenz in Brdo, das

Quecksilberbergwerk in Idrija, das Kriegsmuseum

in Boveč, das erste Draukraftwerk der Monarchie in

Fala bei Marburg, die Škocianska jame (St. Kanzianer

Grotten), Celje (Cilli) mit Burg und Museumsbesichti-

gung, die Dreifaltigkeitskirche in Hrastovlje. Über alle

diese Reisen wurde eine mit Lichtbildern ausgestatte-

te Dokumentation verfasst, die den Reiseteilnehmern

zugegangen ist.

Ein weiteres Anliegen war mir, die Berufsgruppen

der Richter und Rechtsanwälte mit uns Sachverstän-

digen zusammen zu führen, um Probleme, die

Es begab sich Ende der 80er Jahre, dass Pavel

Okorn, ein Sachverständiger aus Škofja Loka (Bischofs-

lack) in Slowenien, sich bei mir gemeldet hat und um

Angaben und Hinweise für Sachverständigenliteratur

angefragt hat. Aus dieser ersten Begegnung ist eine

kollegiale Freundschaft entstanden, die zu weiteren

Kontakten mit slowenischen SV-Kollegen geführt hat.

Im Laufe dieser amikalen Entwicklung kam es dann

zum ersten Kontakttreffen mit slowenischen SV-Kol-

legen und seit 1997 veranstalten wir einmal jährlich

einen Tagesausflug nach Slowenien und neben dem

Aufsuchen technischer, kulturhistorischer und land-

schaftlicher Schönheiten informierten wir uns auch

über ausgesuchte Spezialitäten der Küche und des

16-21 vorw skaria und kollitsch•.indd 19 09.12.2010 22:17:45 Uhr

Page 16: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 20

uns alle berühren, darzulegen und nach Lösun-

gen zu suchen. Ich habe bei den Präsidenten des LG

Klagenfurt und der Rechtsanwaltskammer, Dr. Her-

bert Pfanzelt und Dr. Anton Gradischnig, ein offenes

Ohr gefunden und am 28. Feber 1997 fand in den

Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer für Kärn-

ten dieses erste interdisziplinäre Treffen statt, dem

ich den Arbeitstitel „Wo der Schuh drückt“ gab. Diese

Veranstaltung fand allgemeinen Anklang und wird

seither jährlich wiederholt. Auch aus Ungarn hat sich

ein Sachverständigenkollege, Dr. Ing. Zoltán Lovász,

für die Organisation unseres Verbandes interessiert.

Wir haben ihm die entsprechenden Informationen

bei einem Kontakttreffen am 11. April 2002 im LG Graz

gegeben und auch angeboten, wie mit den sloweni-

schen Kollegen, ein engeres Kontaktverhältnis aufzu-

bauen. Dies ist aber bis heute nicht gelungen. Wenn

auch wir unsere Bereitschaft offeriert haben, bedarf

es doch Zweier, mit gleicher Interessenslage, für eine

Partnerschaft.

Durch die in meinem persönlichen Umfeld einge-

tretenen Änderungen war es aus zeitlichen Gründen

vorhersehbar, dass ich meine Funktionen im Landes-

verband nicht mehr mit der erforderlichen Sorgfalt

werde wahrnehmen können. Ich habe daher ersucht,

16-21 vorw skaria und kollitsch•.indd 20 09.12.2010 22:17:51 Uhr

Page 17: SV Gerichtssachverständige

&21 | STEIERMARK KÄRNTEN

mich von meinen Funktionen als 1. Vizepräsident, Ob-

mann der Fachgruppe Bauwesen sowie Mitglied der

Liegenschaftsbewertungsakademie bei der Mitglie-

derversammlung 2004 zu entbinden.

Wenn ich diesem Rückblick noch eine Vorschau

für die Zukunft anhängen darf, so möchte ich sagen,

dass mein Nachfolger Vizepräsident DI Gerhard Hirm

die Kontakte über unsere Landesgrenzen hinaus wei-

ter pfl egt und auch die Zusammenkünfte mit Richtern,

Rechtsanwälten und Sachverständigen mit viel Enga-

gement fortsetzt. Zu diesem Bericht möchte ich aber

ausdrücklich darauf verweisen, dass alle anderen

Kollegen, die sich in den Dienst des Landesverban-

des gestellt haben, ebenfalls ihr Bestes eingebracht

haben. Über diese Tätigkeiten wird aber an anderer

Stelle berichtet.

In einer Gesellschaft, die in allen Bereichen des

Lebens zunehmend verfeinerter, geregelter, vernetz-

ter, komplizierter und letztlich für den Einzelnen in der

Gesamtheit immer unübersichtlicher wird und damit

auch unverständlicher, ist die Heranbildung und das

„Zur-Verfügung-Stellen“ von Experten eine gesell-

schaftliche Aufgabe. Unser Landesverband, dessen

Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis beruht und der

trotzdem eine fast unglaubliche Mitgliedsdichte (eine

immens hohe Mitglieder-Anzahl) aufweist, hat sich

diese Aufgabe zum Ziele gesetzt und kommt durch

seine sach- und fachbezogenen Aktivitäten dieser

Anforderung nach.

Der Landesverband hat dadurch eine Akzeptanz

bei Richtern und Rechtsanwälten, bei Notaren und öf-

fentlichen Dienststellen und somit letztlich in unserer

Gesellschaft erhalten, die den Weg für eine erfolgrei-

che Zukunft freigibt.

Wenn wir nun in das 5. Jahrzehnt eintreten, so

möchte ich zu diesem Festtag des Landesverbandes

für Steiermark und Kärnten als Gratulant den Wunsch

aussprechen.

D ie Erforschung und Beurteilung äu-

ßerst komplexer Sachverhalte aus

allen Lebensbereichen stellen Ge-

richte und Staatsanwaltschaften

täglich vor neue Herausforderun-

gen. Dieser Aufgabe können die Organe der Recht-

sprechung vielfach nur durch Einholung von Sachver-

ständigengutachten gerecht werden. Die Einrichtung

der allgemein beeideten und gerichtlich zertifi zierten

Sachverständigen stellt sicher, dass besonders versier-

te, unabhängige und persönlich integre Expertinnen

und Experten aus den unterschiedlichsten Fachge-

bieten ihre Sachkunde in den Dienst der Wahrheitsfi n-

dung stellen. Durch sein stetes Bemühen um Schaffung

und Ausbau von Qualitätsstandards und (sowie) um

Sicherstellung eines breiten Weiterbildungsangebots,

ist der Hauptverband der Gerichtssachverständigen

Garant einer (steten) anhaltenden Fortentwicklung.

Dem Landesverband Steiermark und Kärnten und sei-

nem Präsidium gratuliere ich sehr herzlich zu seinem

Jubiläum. Er ist der Justizverwaltung seit nunmehr vier

Jahrzehnten ein überaus kompetenter Partner in allen

Belangen der Zertifi zierung und Rezertifi zierung von

Sachverständigen. Ich bedanke mich für diese exzel-

lente Zusammenarbeit im Interesse der rechtsuchen-

den Bevölkerung.

GELEITWORT„Danke.“

Dr. Manfred ScariaPräsident

16-21 vorw skaria und kollitsch•.indd 21 09.12.2010 22:17:56 Uhr

Page 18: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 22

HistorieA m 30. März 1912 teilte die „Vereinigung

der ständig beeideten Sachverstän-

digen und Schätzmeister in Wien“ mit

dem Sitz in Wien I, Eschenbachgasse

111 der löblichen k.k. Polizeidirektion

Wien pfl ichtgemäß mit, dass in der Generalversammlung

vom 20. März 1912 satzungsgemäß der Vorstand gewählt

und am 27. März 1912 die Konstituierung vorgenommen

worden wäre. Gründungsurkunde Hauptverband – siehe

rechte Seite.

Bereits am 7. Jänner 1912 hatte ein Proponentenkomi-

tee die Satzung der Vereinigung beschlossen, deren Ziele

in § 1 wie folgt festgehalten wurden: „Zweck dieser unpo-

litischen Vereinigung ist die Wahrung und Förderung der

Interessen der ständig beeideten gerichtlichen Sachver-

ständigen und Schätzmeister mit allen hierzu irgendwie

geeigneten gesetzlich zulässigen Mitteln.“ Als Präsident

zeichnete August Ritter von Löhr, k.k. Hofrat, behördlich

autorisierter Maschinenbau-Ingenieur, als erster Vize-

Präsident Arthur Ehrenfest-Egger, k.k. Kommerzialrat und

behördlich autorisierter Zivilingenieur sowie als zweiter Vi-

zepräsident Rudolf Stummer Ritter von Traunfels, k.k. Bau-

rat und behördlich autorisierter Zivilingenieur. Ihnen zur

Seite standen statutengemäß zwanzig Vorstandsmitglie-

der inklusive zweier Schriftführer und eines Kassiers. Die

Funktionsperiode des Vorstandes erstreckte sich auf zwei

Jahre. Er wurde von der Generalversammlung mit abso-

luter Mehrheit gewählt, wobei eine Wiederwahl zulässig

war. Im Oktober jeden Jahres war eine ordentliche Gene-

ralversammlung abzuhalten, bei der jeweils ein Vizepräsi-

dent, ein Schriftführer und zehn Vorstandsmitglieder neu

zu wählen waren. Die Wahl des Präsidenten war jedes

zweite Jahr durchzuführen. Aus dem Protokoll der Gene-

ralversammlung vom 7. Dezember 1912 geht hervor,

Die frühen Jahre des Hauptverbandes in Wien

HISTORIENach Kriegsende entstand die Idee zur

Gründung von Landesverbänden

Mag. Gertraud KönigKulturwissenschaftlerin

22-29 historie•.indd 22 09.12.2010 22:14:28 Uhr

Page 19: SV Gerichtssachverständige

&23 | STEIERMARK KÄRNTEN

Historie Gründungsurkunde des Hauptverbands aus dem Jahre 1912

22-29 historie•.indd 23 09.12.2010 22:14:38 Uhr

Page 20: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 24

dass insgesamt 68 Sachverständige unterschied-

lichster Profession daran teilnahmen: Firmeninhaber und

Direktoren, Architekten und Zivilingenieure, Kommerzi-

al- und Regierungsräte, honorige Vertreter unterschied-

lichster Gewerbe-, Handels und Dienstleistungsbetriebe,

darunter Bau- und Zimmermeister, Optiker, Weber, Pfer-

dehändler und Fleischselcher, Buch- und Steindrucker,

Spediteure, Versicherer, Chemiker, Weinhändler sowie ein

Automobil- und ein Schreibmaschinenhändler.

Alle drei Präsidenten entstammten der Wiener Ober-

schicht und konnten in ihren Fachgebieten auf beachtli-

che Leistungen verweisen. Der Präsident August Carl Ritter

von Löhr2 (1847 – 1917) hatte sich als Maschinenbau-Inge-

nieur und Leiter der Direktionsabteilung der Kaiser-Ferdi-

nands-Nordbahn für Rechnungs- und Kontrollwesen einen

Namen gemacht. Neben seiner berufl ichen Tätigkeit galt

er als Experte in Edelsteinfragen und Förderer der Wiener

Medailleurkunst, engagierte sich in wissenschaftlichen

Vereinigungen und legte eine umfangreiche Sammlung

von Eisenbahnmedaillen und Eisenbahngeld an.

Als anerkannter Sammler und Fachmann war er 1901

Proponent der Wiener Mineralogischen Gesellschaft, de-

ren Vorstand er bis zu seinem Tod im Jahr 1917 angehörte

und welche er als Präsident von 1903 bis 1904 führte. Be-

reits sein Vater Moritz von Löhr war von Kaiser Franz Jo-

seph 1865 wegen seiner Verdienste um den Bau der k.k.

Kaiserin-Elisabeth-Westbahn zwischen Wien und Seitens-

tetten in den Adelsstand erhoben worden.

Der erste Vizepräsident, Ing. Arthur Ehrenfest-Egger,

behördlich autorisierter Zivilingenieur, wurde vom Kaiser-

haus mit dem Titel „k.k. Kommerzialrat“ ausgezeichnet

und saß im Vorstand der 1891 von den Brüdern Mendel

gegründeten Wiener Brot- und Gebäckfabrik, der spä-

teren Anker-Brot AG. Rudolf Stummer Ritter von Traunfels,

ebenfalls behördlich autorisierter Zivilingenieur, profi lier-

te sich als Eisenbahn-Techniker, unter anderem mit dem

Bau der heute noch bestehenden Pinzgauer Lokalbahn

von Zell am See nach Krimml (1897 – 1898), der Planung

der Alt-Tiroler Lokalbahn Rovereto-Mori-Arco-Riva und der

im Jahr 1896 eröffneten Valsugana-Bahn von Trient nach

Venedig.

Straßganger Straße 380b, 8054 Graz 0316/28 21 56

www.hotelparadies.at

Ein Haus zum Feiern!

Hochzeiten, Feste, Seminare, Events jeder Art

22-29 historie•.indd 24 09.12.2010 22:14:47 Uhr

Page 21: SV Gerichtssachverständige

&25 | STEIERMARK KÄRNTEN

standardisiertes Fachwissen auf höchstem Niveau Einhaltung von fachlichen und juristischen Rahmenbedingungen höchste Standards durch laufende Evaluierung und Rezertifi zierung durch die akkreditierte Zertifi zierungsstelle internationale Anerkennung in Abstimmung mit anderen akkreditierten Zertifi zierungsstellen in Europa

Zerti� zierte Immobiliensachverständige „Certified International Surveyor” by ImmoZert nach der europäischen Norm ISO / IEC / EN 17024 stehen für:

www.immozert.at

Die Gesellschaft zur Zerti� zierung von Immobiliensachverständigen wurde 2004 gegründet. Die Akkreditierung erfolgte durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit der Verordnung vom 15.12.2005.

ImmoZert GmbH, Favoritenstraße 24/17, 1040 Wien | Tel: +43 1 504 72 56, Fax: +43 1 504 72 56-18 | Email: of� [email protected]

Bereits zerti� zierte Immobiliensachverständige „CIS ImmoZert“:

Ing. Mag. Eva BANO Ing. Walter BÖDENAUERRosa BRUCKMOSER, MMAS, MRICSIng. Mag. (FH) Christian BRUNNERDipl.-Ing. Alexander BUDASCH Dipl.-Ing. Birgit ECKER, MBAKarl FICHTINGER Martin FISCHER Markus FLAUMITSCHDipl.-HTL-Ing. Alfred FUCHS Mag. Iris GERM

Dipl.-Ing. Elmar GUGELMag. Regina HALBWIDL, MSc Ing. Mag. Georg HILLINGER, MRICSMag. Dietmar HOFBAUER, MScMag. (FH) Doris KASTL, MRICS Dipl.-Ing. Richard KLARWerner KOGLERProf. Dr. Katharina KOHLMAIER Dipl.-Ing. Margit KÖSTLER, MBADipl.-Ing. Jürgen LUHN Fritz MACHER

Dipl.-Ing. Gerhard Josef MAIER Siegfried MAIER Mag. Barbara PREGLEJ Mag. Markus REITHOFER, MSc, MRICS, CIPSSabine RICHTERMag. Ulrike SCHMIRLProkurist Walter SEIERL Mag. Romana STEINBERGER Ing. Franz STEINER Mag. Franz STRAFELLA Dipl.-Ing. (FH) Manuela TAPPLER

Mag. (FH) Günther THALER, MBAMag. (FH) Sonja TRIMMEL Dipl.-Ing. Dr. Christoph TRUKSAMag. Andrea VRABLICOVABM Ing. Mag.(FH) Markus WANDERER Mag. Robert WEGERER, MRICSDipl.BW (FH) Jean-Marc WOCHEIng. Andreas WOLLEIN Mag. Ute ZIEGELMEYER

Auswirkungen des 1. WeltkriegsBald schon wirkten sich die ereignisse des 1. weltkriegs

auf die Tätigkeiten des Vereins aus: in einem schreiben

vom 3. dezember 1914 an die k.k. niederösterreichische

statthalterei wien wird mit „rücksicht auf die gegenwär-

tigen Verhältnisse“ – viele Mitglieder standen im Feld

und konnten ihre stimmrechte nicht ausüben - um eine

Verlängerung der Mandatsdauer des Vorstandes „auf

längstens ein Jahr“ angesucht. Zu den Aktivitäten des

Verbandes während des krieges bis Anfang der 1930er

Jahre finden sich keine unterlagen. Am 15. dezember

1933 erfolgte die umbenennung in „Hauptverband der

ständig beeideten gerichtlichen sachverständigen und

schätzmeister in Österreich“. dieser Hauptverband wur-

de am 6. Juli 1938 auf Anordnung des gauleiters sowie

des reichsamtsleiters nach der „wiedervereinigung Ös-

terreichs mit dem deutschen reich“ gelöscht und das

Vereinsvermögen in den ns-rechtswahrerbund (nsrB),

reichsfachschaft für das sachverständigenwesen in Ber-

lin, eingewiesen. diese Vereinigung stand bis 1942 unter

der Leitung von Hans Frank, bis 1945 von Otto Thierack,

und umfasste seit 1936 als Organisation „alle im recht

verwurzelten, berufstätigen deutschen Menschen“ (rich-

ter, rechtsanwälte, notare, wirtschafts- und Verwaltungs-

rechtler), wozu auch die sachverständigen gezählt wur-

den.

nAcH deM 2. WeltkriegAus Punkt 1 des Protokolls der ersten Hauptversammlung

nach Beendigung des 2. weltkrieges vom 13. Oktober

22-29 historie•.indd 25 09.12.2010 22:14:52 Uhr

Page 22: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 26

1947, welche in den Räumen des Österreichischen

Ingenieur- und Architektenvereins in Wien I, Eschenbach-

gasse 9, abgehalten wurde, geht hervor, unter welchen

Bedingungen der Hauptverband seine Tätigkeiten wie-

der aufnahm: Die Geschäftsräume des Hauptverbandes

in der Rotenturmstraße im 1. Wiener Gemeindebezirk wa-

ren durch Bombentreffer so schwer beschädigt, dass der

Verband als Untermieter in die Doblhoffgasse 3 übersie-

delte und dort seine Tätigkeit wieder aufnahm. Das Büro

des Landesverbandes Wien, Niederösterreich und Bur-

genland sowie das des Hauptverbandes befi nden sich

noch heute an dieser Adresse in unmittelbarer Nähe zum

Parlament.

Als erste große Aufgabe mussten alle 1.800 Angehöri-

gen der Reichsfachschaft für das Sachverständigenwe-

sen aus der „Ostmark“ gemäß dem Nationalsozialisten-

gesetz einer Überprüfung unterzogen werden. Trotz der

Kriegswirren hatten sich die Dokumente der Bestellungen

während der NS-Zeit erhalten. Nach zahlreichen Erhe-

bungen und einem ausgedehnten Schriftverkehr wurden

1.327 Personen teils suspendiert und teils gänzlich ausge-

schlossen.

Mit den verbliebenen 473 Sachverständigen und 373

neu bestellten Experten betrug der Mitgliederstand im

Oktober 1947 nunmehr 846 Personen.

GRÜNES LICHT VOM BUNDESMINISTERIUMDas Bundesministerium für Inneres und öffentliche Sicher-

heit genehmigte dem Hauptverband in einem Bescheid

vom 15. Februar 1946 die Tätigkeit in derselben Weise, wie

sie vor dem „Anschluss“ betrieben wurde, und gestatte-

te die Bestellung eines provisorischen Vorstands nach §

11 des wieder geltenden Vereinsgesetzes vom 15.11.1867.

Diesem provisorischen Vorstand gehörten Kommerzial-

rat Carl Brunner (Juwelier), Architekt Emil Dietrich (Tech-

nischer Rat, Zivilingenieur für Hochbau und Baumeister),

Dr. August Röttinger (Chemiker), sowie Rudolf Hartl (Tech-

nischer Rat, Zivilingenieur für Hochbau und Baumeister)

an. Architekt Dietrich wurde mit der Geschäftsführung

und Baumeister Hartl mit der Kassenverwaltung betraut.

Seit Kriegsende hatte vorerst ein Proponentenkomitee

von 18 Sachverständigen aus verschiedenen Berufsgrup-

pen die Geschäfte des Hauptverbandes besorgt. Nach

Punkt 2 (Genehmigung der geänderten Satzung) und

Punkt 3 (Vermögensbericht, Stellungnahme des Kassen-

prüfers und Entlastung des Kassiers) wurde das Präsidium

einstimmig gewählt: zum Präsidenten Architekt Dietrich,

zum ersten Vizepräsidenten Dr. Röttinger, zum zweiten Vi-

zepräsidenten Kommerzialrat Brunner, zum Kassaverwal-

ter Baumeister Hartl, sowie zwei Schriftführer, zwei Rech-

nungsprüfer, fünf Ehrenräte und drei Ersatzleute.

Bereits zu jenem Zeitpunkt befasste sich der Vorstand

mit dem Ausbau des Verbandes und setzte sich die Er-

richtung von Zweigstellen in allen Bundesländern am Sitz

eines Landesgerichtes zum Ziel. Dieses Vorhaben stieß

bei den ständig beeideten gerichtlichen Sachverständi-

gen in den Bundesländern auf breite Resonanz und sollte

Baurat h.c. Dipl.-Ing. Leo SplettPräsident des Hauptverbandes

von 1969 bis 1981

22-29 historie•.indd 26 09.12.2010 22:14:57 Uhr

Page 23: SV Gerichtssachverständige

&27 | STEIERMARK KÄRNTEN

Tel.: +43 316 8030-0Fax: +43 316 8030-389 60E-Mail: [email protected]

Krentschker GrazAm Eisernen Tor 3 undHamerlinggasse 8, 8010 Graz

Krentschker WienJohannesgasse 29, 1010 WienTel.: +43 1 512 74 83-0

ZweigstellenWiener Straße 199, 8051 Graz Schröttergasse 1, 8010 Graz

Entscheiden Sie sich für First Class Banking und genießen Sie Geldgeschäfte in bester Gesellschaft, mit persönlicher Betreuung, erstklassiger Beratung und höchster Diskretion.

Bei uns spielen Sie die erste Geige

BK_INSER_180x133mm.indd 1 11/30/10 3:47:50 PM

ehest umgesetzt werden. Es dauerte jedoch noch 23 Jah-

re, bis dieses Ziel annähernd verwirklicht war. Ein weite-

res Anliegen bestand in der dringlichen Anfrage bei der

Justizbehörde, die reichsdeutsche Gebührenordnung für

Sachverständige aufzuheben und eine zeitgemäße so-

wie den Berufen entsprechende Gebührenordnung für

Sachverständige und Schätzmeister zu erlassen.

Auch sollten alle ständig beeideten gerichtlichen

Sachverständigen und Schätzmeister Österreichs in ge-

druckten Verzeichnissen erfasst werden. Zudem sollte die

Gliederung der Sachverständigen in Berufsgruppen wei-

ter vorangetrieben werden; zu den bereits bestehenden

Fachgruppen der Bau- sowie Lebensmittelsachverständi-

gen war die Errichtung von Berufsgruppen für Elektro- und

Maschinenwesen, Medizin, Buchwesen, Textilwesen und

Automobilwesen vorgesehen.

Einblick in die Ernährungslage des Jahres 1947 erlaubt

der Vorschlag eines Mitgliedes, der Präsident möge beim

Wirtschaftsamt beantragen, dass die Sachverständigen

in den Genuss der „Zusatzkarte für Schwerstarbeiter“ kom-

men, da sie neben ihrer beruflichen Arbeit oft bis zu 60

Wochenstunden für Gutachten aufzuwenden hätten und

daher geistige und körperliche Schwerstarbeit leisteten.

Dieser Vorschlag fand breite Unterstützung.

Der Vorsitzende erklärte sich bereit, diesbezügliche

Schritte zu unternehmen.3

22-29 historie•.indd 27 09.12.2010 22:15:10 Uhr

Page 24: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 28

DER HAUPTVERBAND IN WIEN UM 1970 UND DANACH

Anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Hauptver-

bandes in Wien blickte sein langjähriger Präsident (1969

– 1981) Baurat h.c. Dipl.-Ing. Leo Splett († 1993) in der Ver-

bandszeitschrift „Der Sachverständige“ auf die Neuord-

nung des Verbandes seit 1970 zurück:4 Dieser umfasste

im Jahr 1970 ungefähr 1.500 Mitglieder hauptsächlich

aus dem Raum Wien, Niederösterreich und Burgenland,

neun davon stammten aus dem Bundesland Tirol, zwei

aus Vorarlberg.

In Oberösterreich und Salzburg bestand seit 1961 eine

lose Vereinigung von Sachverständigen aus dem Bereich

des Kraftfahrzeugwesens. Die erfolgreichen Seminare am

Tulbinger Kogel gaben seit Beginn der 1960er-Jahre dem

Verband neue Impulse und wirkten sich positiv auf die

Anzahl der Mitglieder aus den Bundesländern aus. Da-

her wurde die bereits nach Kriegsende entstandene Idee

zur Gründung von Landesverbänden am Sitz der Landes-

gerichte unter einem Wiener Dachverband modifi ziert

wieder aufgegriffen und mit dieser Aufgabe bewährte

Kollegen betraut. Letztlich beschränkte man sich auf vier

Landesverbände am jeweiligen Sitz der Oberlandesge-

richte. Für Salzburg und Oberösterreich konnte Ing. Josef

Hudisch gewonnen werden, für Steiermark und Kärnten

übernahm Dipl.-Ing. Josef Satzinger diese Aufgabe, und

im Bereich Tirol und Vorarlberg führte Ing. Wolfgang

Czerweny diesen Auftrag durch. Der Landesverband

Wien, Niederösterreich und Burgenland unter der Leitung

von Dipl.-Ing. Leo Splett – dieser bekleidete zugleich die

Funktion des Präsidenten des Hauptverbandes - musste

ebenfalls erst gegründet werden. Erst mit der Gründung

der vier Landesverbände war die Bezeichnung „Haupt-

verband“ für den Dachverband endgültig gerechtfertigt.

Dipl.-Ing. Splett stand dem Verband zwölf Jahre von

1969 bis 1981 vor. Ihm folgte Dipl.-Ing. Friedrich Rollwagen

wiederum zwölf Jahre lang, von 1981 bis 1993. Sein Nach-

folger Dipl.-Ing. Dr. Matthias Rant übt diese Funktion bis

heute aus.

Architekt Baurat h.c. Dipl.-Ing. Friedrich Rollwagen

(† 2005) leitete den Hauptverband umsichtig und souve-

rän. Für ihn hatten die Gesamtinteressen des Dachver-

bandes Vorrang vor Einzel- und Gruppeninteressen.

Seinem Engagement und seiner Beharrlichkeit ist es zu-

zuschreiben, dass das Liegenschaftsbewertungsgesetz

Ende 1991 das Stadium parlamentarischer Beratung er-

reichte. Dieses Gesetz ist ohne Novellierung noch heute

gültig. Aber auch die Kollegialität der Sachverständigen

zu fördern und das Ansehen dieses Berufsstandes im In-

und Ausland zu mehren, waren für Rollwagen echte An-

liegen. Seit 1985 war er Vizepräsident der internationalen

Dachorganisation CIDADEC. Er engagierte sich mit gro-

ßem Elan für die Integrierung der Sachverständigen in

Architekt Baurat h.c. Dipl.-Ing. Friedrich Rollwagen

Präsident des Hauptverbandes von 1981 bis 1993

22-29 historie•.indd 28 09.12.2010 22:15:16 Uhr

Page 25: SV Gerichtssachverständige

&29 | STEIERMARK KÄRNTEN

die Wirtschaftsstruktur der Europäischen Gemeinschaft.

Als Repräsentant des Hauptverbandes hielt Rollwagen

nützliche Kontakte zu maßgeblichen Regierungsstellen

und einschlägigen Interessenvertretungen. Unter Rollwa-

gens Präsidentschaft wuchs der Hauptverband auf mehr

als 5.000 Mitglieder an.5

Zu Rollwagens Nachfolger wurde im Jahr 1993 Pro-

fessor Dipl.-Ing. Dr. Matthias Rant gewählt, welcher den

Hauptverband bis heute mit besten Kontakten zum Jus-

tizministerium auf souveräne Art leitet. In ausgewogener

Weise bündelt er die Einzelinteressen der vier Landesver-

bände, die dadurch gemeinsam an Gewicht gewinnen.

Ein wichtiges Anliegen Rants ist die stetige Verbesserung

der Qualität aller Sachverständigen. Seinen unentwegten

Einsatz zur Erreichung dieses Zieles kann Rant mit Erfolg

krönen. Im Jahr 1998 wird die Novelle des Sachverständi-

gen- und Dolmetschergesetzes beschlossen, in welcher

die gerichtliche Zertifi zierung6 als Personenzertifi zierung

der Gerichtssachverständigen eingeführt wird. Dadurch

ändert sich ab 1. Januar 1999 auch die Bezeichnung der

Gerichtssachverständigen. Sie heißen fortan „allgemein

beeidete und gerichtlich zertifzierte Sachverständige“.

Von jedem Sachverständigen wird gesetzlich der

Nachweis einer Haftpfl ichtversicherung gefordert, und

alle Gerichtssachverständigen sind verpfl ichtet, bei der

Unterfertigung schriftlicher Gutachten - unabhängig, ob

es sich um ein von einem Gericht in Auftrag gegebenes

Gutachten oder um ein Privatgutachten handelt - das

Rundsiegel zu verwenden.

Rant gelingt es, im März 1999 für diese gesetzlich gefor-

derte Haftpfl ichtversicherung einen Rahmenvertrag mit

günstigen Prämien für alle Mitglieder auszuhandeln. Der

Rahmenvertrag wird zwischen dem Hauptverband der

Gerichtssachverständigen und der Bundesländerversi-

cherung AG (heute UNIQA) sowie der Grazer Wechselsei-

tigen Versicherung Aktiengesellschaft abgeschlossen.

QUELLEN

1 Das Palais Eschenbach beherbergte damals wie heute

den Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein,

der bis heute Eigentümer dieser Liegenschaft ist.

2 Auf seinen Dienstreisen im Ausland und in seinen privaten

Veröffentlichungen zu Edelsteinfragen, Eisenbahnmedail-

len und Eisenbahngeld schrieb er sich stets „Loehr“.

3 Aus: 80 Jahre – und immer weise. Begebenheiten im Lau-

fe der Verbandsgeschichte. Beitrag von Dipl.-Ing. Rudolf

Schlauer, Zivilingenieur für Gas- und Feuerungstechnik.

In: Der Sachverständige, Heft 1/1992, 6 – 10.

4 Baurat h.c., Zivilingenieur für Hochbau, Ehrenpräsident

der CIDADEC und des Hauptverbandes Dipl.-Ing. Leo Splett:

Wohin gehen wir?

In: Der Sachverständige, 4/1986, Seite 2 ff. Mit Ergänzungen

der Autorin.

5 Aus: Baurat h.c. Architekt Dipl.-Ing. Friedrich Rollwagen

wird 70! Wir gratulieren! Beitrag von Dr. Walter Melnizky, Syn-

dikus des Hauptverbandes. In: Der Sachverständige, Heft

1/1992, 3.

6 Siehe Zertifi zierung auf Seite 72 und Rezertifi zierung auf

Seite 67.

7 Siehe EuroExpert auf Seite 51.

Im Juni 1999 trat der Hauptverband der im Mai 1998

gegründeten, EU-weit tätigen Vereinigung EuroExpert7 als

Vollmitglied bei. Rant war als Präsident der EuroExpert

von September 2006 bis August 2008 mit großem Einsatz

tätig und förderte das Ansehen der österreichischen Ge-

richtssachverständigen europaweit.

Zuletzt konnte in seiner Ära eine tiefgreifende Novel-

lierung des Gebührenanspruchsgesetzes im Sinne der

Sachverständigen erreicht werden.

22-29 historie•.indd 29 09.12.2010 22:15:21 Uhr

Page 26: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 30

Historie

D ie Intentionen zur

Gründung eines Lan-

desverbandes Stei-

ermark und Kärnten

gehen bereits auf

das Jahr 1970 zurück. In einem ersten

Gespräch zwischen dem Präsident des

Hauptverbandes, DI Leo Splett, und DI

Josef Satzinger, Ziviltechniker für Bau-

wesen, wurde der Gründungswille am

„Tulbingerkogel“ in Niederösterreich be-

kundet.

Die Gründung der Landesverbände

Tirol/Vorarlberg und Oberösterreich/

Salzburg war bereits vollzogen, es fehlte jedoch noch

eine entsprechende Interessensvertretung in den Bun-

desländern Steiermark und Kärnten.

Im November 1970 erfolgte die Kontaktierung der zu-

ständigen Sicherheitsdirektion in Graz für die Zulassung

der Landesstelle Steiermark und Kärnten. Für die Anmel-

dung bei der Sicherheitsdirektion in Graz wurden die

Satzungen des „Hauptverbandes der ständig beeideten

gerichtlichen Sachverständigen und Schätzmeister Öster-

reichs“, sowie ein Nachweis über den rechtlichen Bestand

des Hauptverbandes durch das Bundesministerium für

Inneres eingereicht. Von der Einreichung der Unterlagen

bis hin zur Vereinsgründung des Landesverbandes Steier-

mark und Kärnten dauerte es allerdings

noch bis ins Jahr 1972.

Am 02.03.1972 wurde DI Josef Satzin-

ger gebeten, die Landesstelle Steier-

mark und Kärnten zu leiten. Er hat seine

Aufgabe als Obmann bis zu seinem Tod

1995 wahrgenommen.

Ursprünglich befand sich der Bürositz

des Landesverbandes in der Hugo-Wolf-

Gasse in Graz. 1982 übersiedelte der

Landesverband in die Kepplerstraße

und anschließend 1986 in die Hanusch-

gasse. Mit dem Kauf der Büroräumlich-

keiten in der Hanuschgasse konnte der

Landesverband erstmals Eigentum erwerben. Seit 2003

hat der Landesverband Steiermark und Kärnten seinen

Bürositz in der Griesgasse 10. Die alte Bausubstanz wurde

nach modernsten Gesichtspunkten umgebaut. Die insge-

samt 240 m² Bürofl äche teilt sich der Landesverband mit

der Liegenschaftsbewertungsakademie. Die feierliche

Eröffnung des neuen Büros erfolgte im Oktober 2003 mit

einer Ausstellung der Exponate des Künstlers Bernhard

Eisendle.

Die erste Generalversammlung der Landesstelle Stei-

ermark und Kärnten wurde am 15.04.1972 im Restaurant

„Wilder Mann“, Jakoministraße in Graz einberufen, mit

dem Ziel des gemeinsamen Gedankenaustausches. Die

Gründung und Entwicklung des Landesverbandes

Steiermark und Kärnten

DI Josef SatzingerPräsident des Lan-desverbandes von 1972 bis 1995

30-35 geschichte•.indd 30 09.12.2010 22:08:48 Uhr

Page 27: SV Gerichtssachverständige

&31 | STEIERMARK KÄRNTEN

Historie

Tagesordnungspunkte wurden kurz und

bündig gehalten. Neben dem Tätig-

keitsbericht des Obmanns DI Satzinger,

erfolgte die Wahl des Vorstandes und

der Funktionäre. Anwesend waren die

Sachverständigen der ersten Stunde wie

die Herren Althaller, Gilli, Müller, Schöck,

Satzinger, um nur einige zu nennen. Als

Gäste vermerkte man im Protokoll den

Präsidenten des Hauptverbandes, DI

Splett.

Die Mitgliederversammlung wurde

mit dem Referat des Präsidenten DI

Leo Splett eröffnet und mit einleitenden

Worten über die Sachverständigentätigkeit, die nicht

nur laut ABGB den Sachverständigen hinsichtlich seiner

Kunstkenntnisse oder seines nicht gewöhnlichen Fleißes

defi niere, sondern weit über diese Vorstellung hinaus-

gehe, eröffnet. Spezialwissen und Verantwortungsgefühl

des Sachverständigen bei Gericht seien für die Urteilsfi n-

dung ausschlaggebend. Der Sachverständige hätte in

den sogenannten „Sachverständigenprozessen“ (wie es

wörtlich im Protokoll hieß) eine Verantwortung zu tragen,

die nur völlig „unparteiischen, fachlich und charakterlich

nur hochstehenden Menschen zuzumuten sei“, führte DI

Splett in seinem Vortrag aus. Splett sah die Aufgabe des

„Hauptverbandes der ständig beeideten gerichtlichen

„Jeder hat ein Recht darauf, täglich gescheiter zu werden!“ (Günther Nenning)

Mag. Eva BaumgartnerAdministration

Sachverständigen und Schätzmeister

Österreichs“ in der Funktion des gegen-

seitigen Gedanken- und Erfahrungs-

austausches, um das Fachwissen aller

Mitglieder zu fördern. Mit dieser bereits

damals bemerkenswerten Einstellung

zur Weiterbildung und damit zur Unter-

mauerung der Funktion des Sachver-

ständigenverbandes, wurden gedank-

lich die ersten Weichen im Bereich der

Qualitätssicherung von Experten ge-

stellt.

Aus heutiger Sichte könnte man seine

Betrachtungen auch als Vorreiterrolle

für die entsprechende Richtlinie zum Fortbildungspass für

Sachverständige einstufen.

1972 befand sich DI Splett in intensiven Verhandlungen

mit der Regierung hinsichtlich des „Sachverständigenge-

setzes“ und vor allem des „Gebührenanspruchsgesetzes“.

Die schwierigen Verhandlungen und die Widerstände

der Regierung in Bezug auf eine einheitliche Gebühren-

regelung sind evident. Während ehemals die Sachver-

ständigentätigkeit als ehrenamtlich und nebenberufl ich

gesehen wurde, gab es schon zu dieser Zeit Diskussionen

über eine vernünftige Entlohnung des Sachverständigen

für seine außerordentlich verantwortliche Tätigkeit.

DI Leo SplettPräsident des Hauptverbandes von 1969 bis 1981

30-35 geschichte•.indd 31 09.12.2010 22:08:59 Uhr

Page 28: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 32

So wurde damals die Sichtweise vertreten, dass je-

mand nur ausnahmsweise als Sachverständiger, also

nebenberufl ich tätig werde und es daher eine Ehre sei,

überhaupt bestellt zu werden. Eine entsprechende Ent-

lohnung wurde der ehrenhaften Tätigkeit nachgereiht.

Viele Sachverständige haben auch schon 1972 ihre Tätig-

keit hauptberufl ich ausgeübt und es musste daher eine

entsprechende gesetzliche Basis geschaffen werden,

um eine vernünftige Entgeltregelung von Sachverständi-

genleistungen zu garantieren. Einmal mehr waren die

deutschen Kollegen an einer für die ganze EWG gültigen

Lösung interessiert, der sich auch Österreich anzuschlie-

ßen gedachte. Besonderes Interesse in dieser Gene-

ralversammlung galt der Wahl der Funktionäre und des

Vorstandes. Da die gewählten Herren die Geschicke des

Verbandes über Jahrzehnte geprägt haben, werden sie

namentlich und in ihrer Funktion angeführt.

Zusätzlich gab es zum Vorstand auch noch einen „ehren-

rätlichen Ausschuss“ bestehend aus den Herren:

FUNKTIONÄRE

Obmann: DI Josef Satzinger

Vizeobmann: Ing. Fritz Schöck

Vizeobmann: Prof. DI Dr. Ernst Heinrich

Kassaverwalter: Dr. Wolfgang Müller

Schriftführer: Prof.DI Dr. Ernst Heinrich

Schriftführer: Prof.DI Helmut Gilli

Rechnungsprüfer: Prof.DI Helmut Gilli

Rechnungspürfer: Ing. Max Cerncic

(V. l. n. r.) Dr. Peter Hadl, KR Alois Edelsbrunner, Dr. Enrik Mandl, DI-HTL Andreas Krassnig-Plass, DI Gerhard Hirm, Mag. Eva Baumgartner, Mag. Michaela Petulnig, Ehrenpräsident TR Bmst. Ing. Anton Voit,HR i. R. DI Dr. Wolfgang Gobiet, HR DI Friedrich Bauer

30-35 geschichte•.indd 32 09.12.2010 22:09:07 Uhr

Page 29: SV Gerichtssachverständige

&33 | STEIERMARK KÄRNTEN

Insgesamt hatte die Lan-

desstelle Steiermark und

Kärnten nur 3 Fachgrup-

pen, die durch fachkun-

dige Vertreter besetzt

waren. Heute hat der

Landesverband 16 Fach-

gruppen, die die Wei-

terbildung von Sachver-

ständigen sichern.

Im Laufe der Jahre

wurden 2 Fachgruppen,

nämlich „Allgemein“

und „Automaten“ auf-

gelöst, weil einerseits für die Fachgruppe „Allgemein“

als sogenannter „Sammeltopf“ für all jene Sachverstän-

dige, die keiner spezifi schen Fachgruppe zugeord-

EHRENRÄTLICHER AUSSCHUSS:

Ing. Johann Gastegger

Forstverwalter Carl Klotz

Ing. Adolf Enzi

Ing. Karl Martinz

Ing. Josef Schwinger

Ing. Josef Stangl

Ing. Heinz Reimitz und Ing. Wilhelm Althaller

FACHGRUPPENOBMÄNNER:

Bauwesen: DI Josef Satzinger

Kraftfahrwesen und Maschinen: Prof.DI Helmut Gilli

Allgemeine Fachgruppe: Dr. Wolfgang Müller

Dr. Wolfgang Müller

30-35 geschichte•.indd 33 09.12.2010 22:09:15 Uhr

Page 30: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 34

net werden konnten, kein Bedarf

mehr bestand und andererseits die

Fachgruppe „Automaten“ zu klein war,

um wirkungsvoll arbeiten zu können.

Außerdem hat der Gesetzgeber durch

die Feststellung, dass Spielautomaten

bevorzugt von Sachverständigen, die

auch im Fachgebiet EDV eingetragen

sein sollten, den übrigen Experten ihre

Existenz genommen. In den letzten

Jahre kam zu den bisher etablierten

Fachgruppen wie Bauwesen, KFZ, Im-

mobilien, Land- und Forstwirtschaft,

Brandschutz, Elektrotechnik, Medizin,

Holz, um nur einige zu nennen, eine

Fachgruppe für Apotheker dazu.

Die Landesstelle Steiermark und Kärnten hatte zu

Gründungsbeginn nur 51 Mitglieder. Verglichen mit der

heutigen Mitgliederzahl, die sich auf ca. 2600 Personen

erweitert hat, war der Verband in seinen Anfängen wirk-

lich überschaubar.

Nach dem Tod von DI Satzinger hat Herr TR Ing. Fritz

Schöck interimistisch den Landesverband Steiermark und

Kärnten geführt, bis TR Bmst.Ing. Anton Voit den Verband

Ende 1995 als Vorsitzender übernommen und geleitet

hat. Als Ehrenpräsident des Landesver-

bandes Steiermark und Kärnten ist Ing.

Voit nach wie vor in das Verbandsleben

eingebunden. In seiner Amtsperiode

wurden zahlreiche Arbeitskreise gebil-

det, wie „Nutzungsdauerkatalog“, „Her-

stellungskosten“ und „Liegenschaftsbe-

wertung“. 2002 hat TR Ing. Voit sein Amt

als Präsident des Landesverbandes

zurückgelegt und als Nachfolger wur-

de DI Gerald Moskon in der Mitglieder-

versammlung gewählt. Nach nur 2 jäh-

riger Funktionsperiode folgte HR i.R.DI

Dr. Wolfgang Gobiet, der als Präsident

für die Außenwirkung des Verbandes

bis zum heutigen Tag verantwortlich

zeichnet. Durch seine behutsame

und verbindende Führung lässt er viel

Raum für neue Gestaltungsmöglich-

keiten im Verband.

Besonderes Augenmerk hat der

Landesverband Steiermark und Kärn-

ten auf die Weiterbildung von Sach-

verständigen gelegt. Seit 1977 gibt es

die Grundlagenseminare im Schloss

Seggau, mit den Themenschwerpunk-

ten Gerichts- und Privatgutachten,

Haftung des Sachverständigen, Ge-

bührenanspruch etc. Einer der Vortragenden der ersten

Stunde war und ist Prof.Dr. Jürgen Schiller. Ihm ist es zu

verdanken, dass aus einem vormals eineinhalbtägigen

Liegenschaftsbewertungsseminar seit 1999 eine Liegen-

schaftsbewertungsakademie geworden ist, die sich öster-

reichweit etabliert hat und als Basisausbildung mit ho-

hem Praxisbezug wertgeschätzt wird.

Aus einem kleinen Verband mit einer überschaubaren

Mitgliederzahl hat sich mittlerweile eine Organisation

entwickelt, die die Interessen der Sachverständigen auch

entsprechend wahrnehmen und mit dem Hauptverband

der Gerichtssachverständigen ge-

meinsam die Weiterentwicklung des

Sachverständigenwesens verfolgen

kann.

Wesentlichen Anteil am Erfolg und

an der Umsetzung des Gesamtkon-

zeptes des Landesverbandes tragen

die Fachgruppen. So kann letztend-

lich eine äußerst positive Bilanz zum

40jährigen Bestehen des Verbandes

gezogen werden. Alle jenen, die un-

ermüdlich das gemeinsame Interesse

verfolgen, sei an dieser Stelle beson-

derer Dank ausgesprochen.

TR Ing. Fritz Schöck

TR Bmst. Ing. Anton VoitEhrenpräsident

30-35 geschichte•.indd 34 09.12.2010 22:09:22 Uhr

Page 31: SV Gerichtssachverständige

&35 | STEIERMARK KÄRNTEN

QUELLEN

1 Das Palais Eschenbach beherbergte damals wie heute den Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein, der bis heute Eigentümer dieser

Liegenschaft ist.

2 Auf seinen Dienstreisen im Ausland und in seinen privaten Veröffentlichungen zu Edelsteinfragen, Eisenbahnmedaillen und Eisenbahngeld schrieb

er sich stets „Loehr“.

3 Aus: 80 Jahre – und immer weise. Begebenheiten im Laufe der Verbandsgeschichte. Beitrag von Dipl.-Ing. Rudolf Schlauer, Zivilingenieur für Gas- und

Feuerungstechnik. In: Der Sachverständige, Heft 1/1992, 6 – 10.

4 Baurat h.c., Zivilingenieur für Hochbau, Ehrenpräsident der CIDADEC und des Hauptverbandes Dipl.-Ing. Leo Splett: Wohin gehen wir?

In: Der Sachverständige, 4/1986, Seite 2 ff. Mit Ergänzungen der Autorin.

5 Aus: Baurat h.c. Architekt Dipl.-Ing. Friedrich Rollwagen wird 70! Wir gratulieren! Beitrag von Dr. Walter Melnizky, Syndikus des Hauptverbandes.

In: Der Sachverständige, Heft 1/1992, 3.

6 Siehe Zertifi zierung auf Seite 72 und Rezertifi zierung auf Seite 67.

7 Siehe EuroExpert auf Seite 51.

w w w . s e g g a u . c o m

CHLOSS��SEGGAUS

Seggauberg�1

:��+43�(0)3452/82435�-�0:��+43�(0)3452/82435�-�7777:��[email protected]

A -�8430�Leibnitz/Stmk

TFM

SCHLOSS�SEGGAUKongresse�| Tagungen�|�SeminareBischöflicher�Weinkeller�|�Hotel

… Kongresszentrum

im

Südsteirischen�Weinland

das

Kultur�&�Begegnung�mit�Weitblick

30-35 geschichte•.indd 35 09.12.2010 22:09:27 Uhr

Page 32: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 36

Liegenschaft

E ines der vorrangigsten Ziele des Haupt-

verbandes der Gerichtssachverstän-

digen Österreichs und seiner vier Lan-

desverbände ist seit Gründung dieser

freiwilligen Interessenvertretung die

Förderung seiner Mitglieder in den verschiedensten Be-

langen. Die Aus- und Fortbildung von Sachverständigen

für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit und die laufende

Unterstützung in ihrem Bemühen um qualitativ hochste-

hende Leistungen zählen dabei zu den wichtigsten An-

liegen der Verbände. Deshalb werden nicht nur laufend

Seminare zur Festigung forensischer Kenntnisse angebo-

ten, sondern auch die verschiedensten fachspezifischen

Themen bearbeitet.

So wie in anderen Landesverbänden fanden deshalb

auch im Landesverband Steiermark und Kärnten schon

seit den 70er-Jahren regelmäßig Seminare zur Ausbil-

dung auf dem Gebiet der Immobilienbewertung statt. Als

im Jahr 1992 das Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG)

die bereits in die Jahre gekommene Realschätzungsord-

nung aus dem Jahr 1896 ablöste, stieg der Bedarf nach

einer Wissensvermittlung auf diesem Gebiet sprunghaft

an. Das für die Bewertung von Immobilienvermögen im

gerichtlichen Verfahren geschaffene Gesetz erlangte in

kürzester Zeit große Bedeutung auch im außergericht-

lichen Bereich, ging es doch – in Anlehnung an die in

der Bundesrepublik Deutschland schon längere Zeit gel-

tenden Bewertungsnormen – völlig neue Wege. Da das

Gesetz den Sachverständigen in weiten Bereichen bisher

nicht gekannte Freiheiten einräumte, entstand teilwei-

se geradezu ein „Wissensvakuum“. Deshalb galt es ver-

stärkt, eine Wissensvermittlung, nicht nur für bereits in den

Gerichtslisten eingetragene Sachverständige, sondern

auch für Interessenten an dieser Tätigkeit und Auftragge-

ber für Gutachten dieser Art anzubieten. Dazu kam, dass

auf Grund des ständig steigenden Interesses des Kapital-

marktes an Immobilien auch ein ständig steigendes Inte-

resse an der Tätigkeit eines Sachverständigen für die Be-

wertung von Immobilien im außergerichtlichen Bereich

zu verzeichnen war, wobei die Interessenten aus den ver-

schiedensten Berufszweigen kamen und nicht nur auf die

klassischen „Grundberufe“ etwa des Baubereiches und

der Immobilienvermittlung beschränkt blieben.

Diesem gestiegenen Bedarf an Ausbildung stand auf

der anderen Seite kein adäquates Aus- und Fortbildungs-

angebot gegenüber, zumal es auch kein spezielles aka-

demisches Studium oder zumindest einen schulischen

Abschluss an einer höheren technischen Lehranstalt oder

einer Fachhochschule gab.

Im Landesverband Steiermark und Kärnten reifte daher

der Gedanke einer Strukturierung und Ausweitung der

bisher angebotenen ein- bis zweitägigen Seminare für

Die Liegenschaftsbewer-tungsakademie Graz – eine

Erfolgsgeschichte

36-39 liegenschaft-mitgliederversammlung•.indd 36 09.12.2010 22:15:59 Uhr

Page 33: SV Gerichtssachverständige

&37 | STEIERMARK KÄRNTEN

Liegenschaft

Liegenschaftsbewertung. Initiiert von den Herren Techni-

scher Rat Ing. Franz Kainz, Baurat h.c. Dipl.Ing. Franz Josef

Seiser und Ehrenpräsident TR Bmst. Ing. Anton Voit wurde

der Gedanke der Gründung einer „Liegenschaftsbewer-

tungsakademie“ geboren.

Im Herbst 1999 startete der erste Lehrgang. Diese zu-

nächst im Schoß des Landesverbandes operierende

Akademie mit einem 120-stündigen Vortragsprogramm

trug schon die Grundstruktur der heutigen LBA. Als Vor-

tragende konnten neben den beiden genannten Herren

mehrere namhafte Sachverständige gewonnen werden,

wie etwa die Herren Hofrat Dipl.-Ing. Friedrich Bauer, Bau-

rat h.c. Dipl.-Ing. Franz Josef Kollitsch, Dipl.-Ing. Rudolf

Kulterer, Prof. Techn. Rat Ing. Herbert Majcenovic, Direktor

Dagobert Pantschier, Dr. Hermann Pucher, Arch. Dipl.-Ing.

Wilfried Stummer, Mag. Karl Steinberger.

Schon dieser erste Lehrgang war ein voller Erfolg und

stieß auf ein äußerst positives Echo. Es folgten drei weite-

re Lehrgänge, die die Anfangserfolge eindrucksvoll be-

stätigten.

Dadurch ermutigt folgte als nächster Schritt die Grün-

dung eines Arbeitskreises im Sinne der Satzungen des

Landesverbandes, der die Grundlagen für eine „Liegen-

schaftsbewertungsakademie - Neu“ schaffen sollte. Unter

der Leitung des Präsidenten des Landesverbandes Dipl.-

AKADEMIELBA – das Kompetenzzentrum für Liegenschaftsbewertung

Prof.Dr. Jürgen SchillerGeschäftsführer LBA Graz

Ing. Gerald Moskon gehörten ihm die Herren Hofrat Dipl.-

Ing. Friedrich Bauer, Techn. Rat Ing. Franz Kainz, Dr. Her-

mann Pucher, Baurat h.c. Dipl.-Ing. Franz Josef Seiser und

Prof. Dr. Jürgen Schiller an. Dieser Arbeitskreis bereitete in

mehreren Sitzungen die Gründung einer GesmbH vor.

Die Grundsatzentscheidung dazu fi el bei einem Treffen

mit dem Präsidenten des Hauptverbandes vis Prof. Dipl.-

Ing. Dr. Matthias Rant am 23.7.2002. Danach sollte der

Landesverband für Steiermark und Kärnten die Gründung

der Gesellschaft zunächst als alleiniger Gesellschafter

vornehmen, der Hauptverband und die anderen Landes-

verbände sollten in der Folge als weitere Gesellschafter

hinzukommen. Außerdem sollten im Umfang von 46%

weitere Gesellschafter aus interessierten Kreisen gewon-

nen werden, um dem Gedanken von Präs. Rant, die LBA

als „Kompetenzzentrum“ für Liegenschaftsbewertung auf-

zubauen, Rechnung zu tragen. Damals war auch noch

daran gedacht, die LBA als Zertifi zierungsstelle gemäß

der EN 45013 (heute ISO 17024) akkreditieren zu lassen,

ein Gedanke, der später auf Grund des Widerstandes in

einigen Gremien der Sachverständigenverbände fallen

gelassen wurde.

Nach einem diskussions- und arbeitsintensiven Jahr

konnte schließlich Ende 2002 ein von Herrn Dr. Hermann

Pucher maßgeblich gestalteter Gesellschaftsvertrag

36-39 liegenschaft-mitgliederversammlung•.indd 37 09.12.2010 22:16:05 Uhr

Page 34: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 38

unterfertigt und die Eintragung der „Liegenschaftbe-

wertungsakademie - Center of Valuation and Certifica-

tion GmbH“ Graz ( kurz „LBA Graz“) im Firmenbuch des

Landesgerichtes für ZRS Graz vorgenommen werden. Zu

ihrem ersten Geschäftsführer wurde Dr. Hermann Pucher

bestellt, der diese Funktion bis 30.11.2006 ausübte. Seit

1.12.2006 ist Prof. Dr. Jürgen Schiller Geschäftsführer. In

der Folge konnten neben dem Hauptverband noch als

Gesellschafter gewonnen werden: Die Landesverbände

Wien, Niederösterreich und Burgenland, sowie Tirol und

Vorarlberg (die Bemühungen, den Landesverband Ober-

österreich und Salzburg zu gewinnen, sind bedauerlicher

Weise bisher fehlgeschlagen), die Raiffeisenlandesbank

Steiermark, die HYPO-Wohnbaubank, die Immobilienra-

ting GmbH Wien, der Fachverband der Immobilien- und

Vermögenstreuhänder in der WKÖ, sowie die HYPZert Ber-

lin (welche später nach der Entscheidung, keine Zertifizie-

rungsstelle zu etablieren, ihre Anteile wieder dem Landes-

verband Steiermark und Kärnten abgetreten hat).

Nach Auflösung des Arbeitskreises „LBA-Neu“ konsti-

tuierte sich unter der Leitung von Dr. Schiller ein wissen-

schaftlicher Beirat, der die fachliche Weiterentwicklung

der LBA forcierte. Ihm gehörten neben den oben ge-

nannten Mitgliedern des Arbeitskreises in wechselnder

Zusammensetzung auch die Herren Dipl.-Ing. Werner

Böhm, Baurat h.c. Arch. Dipl.-Ing. Rainer König, und nicht

zuletzt Dipl.-Ing. Martin Roth an.

Seit dem Jahr 2003 finden auch laufend Lehrgänge

in Wien statt, die sich regen Zuspruchs erfreuen, weiters

wurden auch Lehrgänge in Kufstein und Salzburg abge-

halten.

Im Jahr 2009 konnte ein Kooperationsabkommen mit

der Donau-Universität Krems abgeschlossen werden. Die-

se bekannte Ausbildungsstätte bietet ein berufsbeglei-

tendes Studium zur Erlangung der akademischen Grade

„Akademischer Experte für Immobilienbewertung“ und

„Master of Science in International Real Estate Valua-

tion“ an, das in Österreich in dieser Form einzigartig ist.

Im Rahmen der Kooperation bestreitet die LBA Graz mit

ihren bewährten Lehrgängen das erste Semester dieses

viersemestrigen Studiums. Daneben laufen die bewähr-

ten Lehrgänge wie bisher weiter. Ein am jeweiligen Bedarf

orientiertes Vortrags- und Schulungsprogramm ergänzt

das Angebot.

Seit ihrer Gründung ist die LBA Graz stets bemüht, ihr

Lehrprogramm den Wünschen der Interessenten anzu-

passen und zu verfeinern sowie für ihre anspruchsvollen

Inhalte auch die entsprechenden Vortragenden zu ge-

winnen. So verfügt sie heute über einen hochqualifizier-

ten Lehrkörper und genießt auch deshalb Österreichweit

einen ausgezeichneten Ruf.

Mehr Infos finden Sie unter www.lba-cvc.at

Sehr zufrieden mit der Entwick-lung der LBA

Graz: Wolfgang

Gobiet (li.) und Jürgen

Schiller

Nutzung36-39 liegenschaft-mitgliederversammlung•.indd 38 09.12.2010 22:16:18 Uhr

Page 35: SV Gerichtssachverständige

&39 | STEIERMARK KÄRNTEN

Nutzung

D ie von einem Arbeitskreis des Haupt-

verbandes der allgemein beeideten

und gerichtlich zertifizierten Sachver-

ständigen Österreichs, Landesver-

band Steiermark und Kärnten heraus-

gegebenen Auflagen eines Nutzungsdauerkataloges

baulicher Anlagegüter konnten sich eines großen Zu-

spruchs erfreuen und waren jeweils in relativ kurzer Zeit

vergriffen. Mit der nun vorliegenden 3. Auflage wurde der

Nutzungsdauerkatalog neuerlich überarbeitet und we-

sentlich erweitert.

Neu eingefügt wurden neben dem Teil II Holzbau, im

Teil IV der Abschnitt 5 Personen- und Güterbeförderung

und der Abschnitt 6 Brandschutz sowie der Teil V Gesamt-

nutzungsdauer baulicher Anlagen (Gebäude).

NutzungsdauerkatalogDer Katalog will als Sammlung von Erfahrungswerten ver-

standen werden und soll helfen, in Fragen der Bewertung

baulicher Anlagen eine nachvollziehbare und schlüssige

Einschätzung der voraussehbaren Zeitspanne wirtschaft-

lich vertretbarer Nutzung von Anlagegütern sowie der

Gesamtnutzungsdauer von baulichen Anlagen zu er-

möglichen.

Mehrfarbendruck, Preis:

EUR 45,00 + 10% USt. und Versandkosten

Bestellung per E-Mail: [email protected]

36-39 liegenschaft-mitgliederversammlung•.indd 39 09.12.2010 22:16:37 Uhr

Page 36: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 40

EhrengästeD er Landesverband Steiermark und

Kärnten konnte am 08. Mai 2010

in den Räumlichkeiten der „Alten

Universität Graz“, Hofgasse 14, sein

40-jähriges Jubiläum im festlichen

Rahmen begehen. 40 Jahre sind ein ausgezeichneter

Anlass um in diesen historischen Gebäuden zu feiern.

Die spätbarocke Aula stellt den Atem der Geschichte in

eindrucksvollerweise dar. Das 400 Jahre alte Gebäude

bildet als Ensemble die Stadtkrone von Graz, gemein-

sam mit dem Freiheitsplatz und dem Dom der Stadt.

Gegründet als Jesuitenuniversität, später als Universi-

tätsbibliothek und Landesarchiv genutzt, dient es heu-

te als revitalisiertes Veranstaltungs- und Kommunika-

tionszentrum des Landes Steiermark und ist somit als

„Blütezeit“, eingebettet zwischen dem Heute und dem

Morgen zu verstehen.

EHRENGÄSTE

Zahlreiche Ehrengäste haben der Einladung des Lan-

desverbandes Steiermark und Kärnten Folge geleistet

und wurden vom neu, zuvor in der Mitgliederversamm-

lung, gewählten Präsidenten, HR i.R.DI Dr. Wolfgang

Gobiet, recht herzlich begrüßt.

Unter den zahlreichen Ehrengästen konnten der Prä-

sident des Oberlandesgerichtes Graz, Dr. Heinz Wie-

trzyk , der Präsident des Landesgerichtes für Zivilrechts-

sachen Graz, Dr. Manfred Scaria, der Präsident des

Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen,

Prof.DI Dr. Matthias Rant, weiters die Präsidenten der

Landesverbände, Prof.Dr. Kurt Judmann (Landesver-

band Wien/Niederösterreich/Burgenland), BR h.c.DI

Rainer König (Landesverband Tirol/Vorarlberg), TR Bmst.

Ing. Anton Voit, (Ehrenpräsident des Landesverbandes

DAS JUBILÄUM40 Jahre Landesverband Steiermark und Kärnten

DI Ing Georg TopfGemeinderat Stadt Graz

Der Festakt in der Alten Universität Graz

40-43 ehrengaste protokoll•.indd 40 09.12.2010 22:07:09 Uhr

Page 37: SV Gerichtssachverständige

&41 | STEIERMARK KÄRNTEN

Ehrengäste

Networking über die Grenzen: Wolfgang Gobiet (links) und Dipl. Ing. Albrecht Mast (Bayern)

Zu Gast in Graz: Hausherr Wolfgang Gobiet emp-fängt Prof. Dr. Kurt Judmann mit Gattin aus Wien

Internationale Tischgespräche: Dipl. Ing. Gerhard Hirm und Dr. Dejan Zlajpa (Slowenien)

OLG-Präsident Dr. Heinz Wietrzyk

überbringt die Grüße der Justiz

Steiermark und Kärnten), in weiterer Folge, DI Albrecht

Mast, in Vertretung des Präsidenten des Verbandes öf-

fentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter

Sachverständiger Bayerns, Dr. Dejan Zlajpa, als Ehren-

gast aus Slowenien,

Prof. Dr. Jürgen Schiller (Präsident des Landesgerich-

tes für Zivilrechtssachen i.R, nunmehrigen Geschäfts-

führer der Liegenschaftsbewertungsakademie in

Graz), KR Dr. Wolfgang Müller (Gründungsmitglied des

Landesverbandes Steiermark und Kärnten) sowie die

Präsidenten der Kammern, DI Gerald Fuxjäger (Kam-

mer der Architekten und Ingenieurkonsulenten), Dr.

Walter Kobinger (Kammer der Apotheker, nunmehriger

Fachgruppenobmann der Fachgruppe Apotheker im

Landesverband Steiermark und Kärnten) und Susanne

Grilz (Geschäftsführerin der Bauinnung) durch den Prä-

sidenten des Landesverbandes Steiermark und Kärn-

ten begrüßt werden.

40-43 ehrengaste protokoll•.indd 41 09.12.2010 22:07:39 Uhr

Page 38: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 42

Festlicher Teil der 40. Mitgliederversammlung

„Alte Universität Graz“, Hofgasse 14, 8010 Graz

Eröffnung durch das Streichquartett“Oswald/Beier“

W. A. Mozart, Divertimento KV 136,

1. Satz Allegro

Begrüßungen der Gäste durch den Präsidenten des Landesver-

bandes Steiermark und Kärnten

Historische Darstellung der Alten Universität Graz in Form

eines Kurzfilmes

Musikdarbietung

W. A. Mozart, Divertimento KV 136, 2. Satz Andante

Grußworte der Ehrengäste

Festvortrag des Herrn Univ.Prof.Dr. Bernd Schilcher

Musikdarbietung

Scott Joplin, The Entertainer;

Antonin Dvorak, Humoreske

Gemeinsames Mittagessen in den Räumlichkeiten

der Alten Universität bereitet vom Haubenkoch Edler mit musi-

kalischer Begleitung

Graz, 8. Mai 2010

Sehr zufrieden mit der Entwicklung der LBA Graz: Wolfgang Gobiet (li.) und Jürgen Schiller.

40-43 ehrengaste protokoll•.indd 42 09.12.2010 22:08:00 Uhr

Page 39: SV Gerichtssachverständige

&43 | STEIERMARK KÄRNTEN

Musikalische und kulinarische ErgüsseEine Abrundung des festlichen Rah-

mens konnte durch die musikalische

Vielfalt des Streichquartetts Oswald/

Beier erreicht werden. So hat nicht nur

die Eröffnung mit einem „Divertimen-

to“ begonnen, sondern diese Stim-

mung konnte die gesamte Festver-

anstaltung begleiten. Zum Abschluss

gab es noch Kuliniarisches des Hau-

benkochs Wolfgang Edler und damit

einen vollendeten Genuss für unsere

Mitglieder.

ALTE UNIVERSITÄT GRAZ

Hofgasse 14, 8010 GrazKontakt: Wolfgang Otter

T +43/664/822 70 50F +43/316/822 689offi [email protected]

DAS JUWEL IM HERZEN DER ALTSTADT

Der 400 Jahre alte vollkommen restaurierte spätbarocke Saal (die Aula) bietet Platz

für externe Veranstaltungen und Repräsentationszwecke des Landes. Sowohl die

technische Infrastruktur einschließlich Klimatisierung und neuester Lichttechnik als

auch die aufwändige Medienausstattung sind auf dem letzten Stand der Technik

und für den Gast beinahe unsichtbar in der wertvollen Freskenmalerei integriert.

Zusätzlich zur Aula kann auch die Bar im Erdgeschoß für kleinere oder unkonventio-

nelle Veranstaltungen gebucht werden.

40-43 ehrengaste protokoll•.indd 43 09.12.2010 22:08:15 Uhr

Page 40: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 44

Vorbemerkung

D as ist ein wunderbarer Ort mit einem

erstaunlichen genius loci. Hier war

das geistliche und geistige Zentrum

von Innerösterreich. Karl II hat hier das

Jesuitenkollegium eingerichtet, das

erste katholische Gymnasium und kurz danach die erst

steirische Universität. Und zwar durch eine persönliche,

landesfürstliche Stiftung aus dem Jahr 1572, also etliche

Zeit vor der Stiftung des heutigen Landeshauptmanns.

Offenbar gibt es mit landesfürstlichen Stiftungen im-

mer gewisse Probleme. Karl II hatte sie nicht so sehr mit

der Presse und er Opposition – aber mit den Klöstern,

die zahlen sollten. Nur aus Millstatt kamen zu Georgi und

Martini die versprochenen landwirtschaftlichen Leistun-

gen für das Kollegium und das Gymnasium. Auch die

versprochenen 40 Fuder Salz aus Aussee trafen meist

pünktlich ein – aber das war kein Wunder, weil der Salz-

abbau ein landesfürstliches Privileg war. Und was sollten

die Jesuiten, die Schüler und Studenten mit so viel Salz?

(Ca. 70.000 Liter ; 1 Fuder = 1.700 l)

Damals wurden auch die ideologischen Graben-

kämpfe um das Schulwesen begonnen. Die Lehrer an

der protestantischen Stiftsschule im heutigen Paradeishof

und die Jesuiten in der Bürgergasse lieferten sich sogar

Faustkämpfe zu Fragen der richtigen Lehre und der Unter-

weisung der Schüler und Studenten. Tatsächlich war die

protestantische Schule schon damals eine Art Gesamt-

schule: Sie verband Hauptschule, Oberstufengymnasium

und Teile des Bacchalaureats der Universität. Das späte-

re akademische Gymnasium hingegen war Gymnasium

und nur Gymnasium. Ein wichtiges Ziel beider Schulen

war die Heranbildung von Predikanten gegen die Katho-

lische Lehre bzw. von Predigern gegen den Protestantis-

mus. Bildung als ideologische Waffe – auch heute noch

nicht ganz aus der Mode.

Georg Scherer, ein Absolvent eines Jesuitengymnasi-

ums brachte es zum Hofprediger in Graz, Wien und Linz. Er

war ein rhetorischer Bihänder gegen alles Evangelische

und – sein zweites Fachgebiet, in dem er anerkannter Ex-

perte und Sachverständiger war - gegen Hexen. Im Ver-

hältnis zu seinem späteren Nachfolger , dem eleganten

und ironischen Abraham a Santa Clara war er grob und

fundamentalistisch.

Sein Name ziert daher auch keine Grazer Gasse. Der

Überlieferung nach ist Scherer 1605 mitten in einer hasser-

füllten Predigt gegen Hexen im Allgemeinen und gegen

Linzer Hexen im Besonderen einem Herzschlag in der

oberösterreichischen Landeshauptstadt erlegen. Was

natürlich kein typisches Schicksal für Sachverständige

darstellt. Womit wir beim Thema wären.

Univ.Prof. Dr. Bernd Schilcher

FESTVORTRAG„Ohne Sachverständige und Experten

geht heute gar nichts mehr.“

44-61 schilcher vorbem u text•.indd 44 09.12.2010 22:18:16 Uhr

Page 41: SV Gerichtssachverständige

&45 | STEIERMARK KÄRNTEN

Vorbemerkung

E s ist ein ganz normaler Wochentag. Ich

lese zum Frühstück meine zwei Tageszei-

tungen. Gleich zu Beginn meldet das

steirische Blatt, dass sich einer der be-

kanntesten österreichischen Wirtschafts-

experten eine Budgetsanierung ohne jede Steuererhö-

hung vorstellen kann. Na, bitte, denk ich mir, da wird es

nicht nur Zustimmung geben. Nächste Seite: Bericht aus

New York: ein Sprengstoffsachverständiger hat eine pri-

mitive Autobombe am Times Square entschärft.

„Jetzt sind die Gutachter am Wort“, lautet die Über-

schrift auf der gegenüber liegenden Seite. Ein Toxikologe

soll den Gesundheitszustand des 84-jährigen Opfers ei-

nes Polizisten feststellen, der ihn erschossen hat. Ein Waf-

fensachverständiger wird die Pistolenattrappe des Pensi-

onisten auf ihre Schrecktauglichkeit untersuchen, dazu

kommen noch ballistische Gutachten.

Nach dem tödlichen Unfall eines 18-jährigen Lenkers

auf der Autobahn müssen auch gleich mehrere SV den

Unfallhergang überprüfen. War es ein Sekundenschlaf,

war Alkohol im Spiel? Wie stand es um die Fahrkünste des

jungen Mannes, wie schnell war er unterwegs? Was hat

der Beifahrer gemacht?

„Dem Fritz Kleiner entgeht keiner“, reimt ein Hobby-

Dichter in der Überschrift darunter. Der Anwalt der Ex-Ma-

nager der HYPO-Leasing ärgert sich öffentlich: „Ob Ba-

Sachverständige und andere Experten

wag, ob Hypo Alpe Adria oder Hypo Leasing, überall

gutachtet der Herr Kleiner.“ Man wird ihn nicht los. Jetzt

hat er auch noch den Inhaber der Auer von Welsbach-

Gruppe hinter Schloss und Riegel gebracht.

Eine Seite weiter: Ein 18-jähriger Gymnasiast stürzt beim

Clubbing im Dom im Berg 5 Meter in die Tiefe und bleibt

schwer verletzt liegen. Den Unfallhergang müssen gleich

mehrere SV untersuchen.

Im „Unternehmer –Portrait“ geht es um eine europaweit

bekannte Firma, die schon eines der besten Straßen-

Mautsysteme entwickelt hat. Jetzt will sie dem täglichen

Verkehrschaos mit Mikro-Wellen-Spezialisten, Infrarot- und

Satelliten-Experten zu Leibe rücken. Ein großer Bericht

über ein ambitioniertes Spezialunternehmen, das viel

Geld in die Forschung und in Experten steckt.

Danach plädiert der bekannte Medien- und Kommuni-

kationsexperte Filzmaier für Optimismus und positives

Denken anstelle der üblichen österreichischen Raunzerei

auf hohem Niveau. Vermutlich ein vergebliches Unter-

nehmen.

Dann kommen die zahlreichen Sport-SV. Für Fußball,

Golf, Eishockey, Motorsport und Handball. Am Eis, am Ra-

sen und in der Zeitung – ja, und zuletzt die Kulturexperten:

Neuinszenierungen von Lulu und Schwanensee, eine ge-

lungene Aufführung im Rahmen der „Philharmonischen

Klänge“ in der Steiermark und die letzte Vorentschei-

44-61 schilcher vorbem u text•.indd 45 09.12.2010 22:18:20 Uhr

Page 42: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 46

Festvortrag

dung im großen steirischen Band-Wettbewerb. Eine

großformatige Qualitätszeitung aus Wien, meine zweite

Informations- und Meinungsquelle am Morgen, legt noch

nach. Behinderten-Experten schlagen Alarm: An der Wie-

ner Uni studieren gerade einmal 530 Behinderte – von

86.000, also 6 Promille. An den amerikanischen oder nor-

dischen Unis sind es über 15%, also mehr als das Zwan-

zigfache.

Unübersehbar ist die Anzahl wie auch die Art der Exper-

ten, die an der Rettungsaktion von IWF, Europäischer Zen-

tralbank und griechischer Regierung teilnehmen. Nicht

zu reden von den Legionen von weiteren Experten in den

restlichen Mitgliedsländern der EU, die da im Vorfeld ge-

werkt haben. Beide Zeitungen räumen dem Milliarden-

deal breiten Raum ein.

In diesen Zusammenhang gehört auch die Meldung,

dass ein Innsbrucker Experte für Europarecht die Ansicht

vertritt, dass die Art der Hilfeleistung für Griechenland ge-

rade noch als EU-rechtskonform bezeichnet werden kann.

Schon eine echte Garantie der 26 Geber-Staaten würde

die Grenze zur Rechtswidrigkeit überschreiten. Mindes-

tens so unübersehbar dürfte bald auch die Heerschar

der Experten für die Ölpest-Katastrophe vor den Küsten

der US-amerikanischen Staaten Luisiana, Alabama und

Mississippi werden. Zuerst die Naturwissenschafter und

Techniker, dann die Juristen.

Im Rechtspanorama plädiert ein Konkursexperte für

die Entwicklung eines internationalen Insolvenzverfah-

rens, das den deutlichen Globalisierungstendenzen in

Wirtschaft und Recht Rechnung tragen könnte. Kurz da-

nach geraten sich zwei Strafrechtsexperten über die Fra-

ge in die Haare, ob eine künftige Teilung des Strafverfah-

rens in eine Untersuchung der Strafbarkeit an sich und

erst dann über die Höhe der Strafe im konkreten Fall sinn-

voll wäre.

Ein bekannter Finanzrechtsexperte der Uni muss sich

eine Seite später von einem nicht minder bekannten Wirt-

schaftstreuhänder die Leviten lesen lassen, weil er eine

Woche zuvor gegen die angeblichen Steuerprivilegien

der österreichischen Stiftungen gewettert hatte. Und

schließlich stellt eine Bildungsexpertin des Wiener Stadt-

schulrates den mehr als 150 Schulversuchen im Bereich

der Pflichtschulen ein überwiegend positives Zeugnis

aus. Ergebnis dieser völlig zufälligen Blattlese an einem

einzigen Wochentag in lediglich zwei Zeitungen: Ohne

Sachverständige und Experten geht gar nix mehr. Sie

sind es, die heute auf nahezu allen Gebieten des Lebens

sicherstellen, dass der technische, wirtschaftliche, aber

auch soziale und politische Betrieb der modernen Staa-

ten funktioniert.

EIN WORT ZU dEN unterschiedlichen Bezeichnungenden waschechten Sachverständigen wird aufgefallen

sein, dass die beiden Zeitungen nicht zwischen Experten,

Gutachtern und Sachverständigen unterschieden haben.

diese dreiteilung gibt es auch nur in Österreich und

deutschland. Vielleicht noch in der Ostschweiz und in

den Niederlanden. dort heißen die SV „deskundige“. Alle

anderen Länder begnügen sich mit den Bezeichnungen

„Experte“ und „Gutachter“. Letztere heißen weltweit Asse-

soren – assessor, assesseur, asssesore. das kommt aus

dem Lateinischen „Assidere“ – beisitzen, beistehen, hel-

fen. die ersten Gutachten im heutigen Sinne kamen

schon von den römischen Respondierjuristen. Ihr respon-

sum war eine Auslegung des geltenden Rechts im Einzel-

fall. Mit der Rezeption des römischen Rechts in den deut-

schen Landen und in Österreich zwischen dem 13. und

17. Jhdt. kamen die berühmten Fakultätsgutachten auf.

Jedenfalls in den größeren Prozessen.

Nicht selten hatten sie zunächst einmal die Frage zu

klären, welches Recht überhaupt anzuwenden sei - das

neue römische = gemeine, oder das Volksrecht. Nach

diesem Vorbild der Juristen-Gutachten kamen am Ende

des 18. Jahrhunderts und des ganzen 19. die übrigen

Sachverständigen. Sie wurden ausdrücklich in die öster-

reichischen und deutschen Prozessgesetze als besonders

wichtige Beweismittel aufgenommen. Natürlich gibt es

44-61 schilcher vorbem u text•.indd 46 09.12.2010 22:18:24 Uhr

Page 43: SV Gerichtssachverständige

&47 | STEIERMARK KÄRNTEN

Festvortrag

sie auch im angloamerikanischen Prozess. Sie heißen

dort „Expert Witnesses“. Wie überhaupt der „Experte“ au-

ßerhalb von Österreich und Deutschland der dominieren-

de Begriff ist. Er kommt aus dem Lateinischen, nämlich

von perire und experire, etwas versuchen, unternehmen.

Wer immer wieder etwas unternimmt, bekommt mit der

Zeit Erfahrung. Darum ist der expertus oder der peritus

auch der Erfahrene, der Erprobte. Mit seiner Erfahrung

macht er auch Experimente, die mit periculum (perire)

zu tun haben, mit Gefahr. Der Experte ist daher auch der,

der mit gefährlichen Versuchen umgehen kann, d. h.

auch, dass er mit seinen Kenntnissen und mit seiner Erfah-

rung andere vor Gefahren beschützt.

Miles expertus belli – Der Soldat ist ein Experte für den

Krieg. Damit schützt der die Zivilbevölkerung. Femina ex-

perta fecunditatis, die Frau ist die Expertin für alle Fragen

der Fruchtbarkeit – und schützt damit das Volk vor dem

Aussterben. Es ist daher falsch, wenn immer wieder be-

hauptet wird, dass es den sachverständigen Experten

erst seit dem 19. Jhdt. gibt – also seit der Zeit der Anwen-

dung der Naturwissenschaft und der Technik im tägli-

chen Leben. Einige meinen sogar, er würde seine Existenz

der zunehmenden Vielfalt und Komplexität der Lebens-

verhältnisse im 20. Jhdt. verdanken, die nur noch von

hochspezialisierten Fachleuten durchschaut werden kön-

nen.

An dieser Ansicht stimmt natürlich, dass die soziale, kul-

turelle und religiöse Pluralität besonders in den letzten

Jahrzehnten ganz erheblich zugenommen hat. Gleich-

zeitig haben die alten Stände, Klassen und Ideologien

massiv an Bedeutung verloren und sind auch in Öster-

reich einer demokratischen Struktur gewichen. Dazu

kommt die Internationalisierung und Globalisierung aller

gesellschaftlichen Verhältnisse, die eine weitere Explosi-

on an Wissenszuwachs und Komplexität zur Folge hatte.

Das alles hat die Notwendigkeit von Expertenwissen und

speziellem Sachverstand drastisch erhöht. (Bei Ausschrei-

bung des KAGes-Vorstands 2003 gab es 3 Gutachten da-

rüber, nach welchem Recht überhaupt auszuschreiben

ist). Nichtsdestoweniger kannte jedoch schon das späte-

re Altertum eine ganze Reihe von Experten. So z. B. den

expertus insulae, den Fachmann für den Bau mehrge-

schoßiger Häuser im alten Rom, der dann auch bei Haus-

einstürzen zu Rate gezogen wurde; oder den expertus

quadrigae, der sich bei Unfällen mit den berühmten Vier-

gespannen auskannte und Prozessgutachten abgab.

Besonders wichtig war das Gutachten oder „Responsum“

der so genannten Respondier-Juristen in konkreten Fäl-

len, ohne die weder das römische, noch das jüdische

Recht arbeitsfähig gewesen wären. (Siehe auch die Fat-

wa, das islamische Gutachten).

Fachleute und Experten tummelten sich damals auch

und vor allem auf dem wichtigen Feld der Wahrsagerei.

Da war der expertus augurii, der aus dem Vogelflug die

Zukunft vorhersagen konnte. Oder der expertus haruspi-

cinae, der sich bei den Eingeweiden der Tiere auskannte

und aus ihrer Konsistenz und Lage auf die Zukunft schlie-

ßen konnte.

Bei den zahllosen apodiktischen Behauptungen rund

um die griechische Krise, nach denen wir Euro-Länder

demnächst wahlweise in die größte Rezession oder die

schlimmste Inflation hineinschlittern werden, habe ich

den Eindruck einer massiven Rückkehr der Auguren und

der Eingeweide-Experten. Denn viel mehr als Kaffeesud-

Deuterei ist es wohl nicht. Bekanntlich hat die Zukunft für

alle Voraussagen einen eindeutigen Nachteil: Man er-

kennt sie erst richtig, wenn sie schon vorbei ist.

Aber auch das Mittelalter war voller Experten. Das be-

gann wieder bei Gericht. Da im mittelalterlichen Prozess

das Geständnis der wichtigste Beweis für die Schuld des

Angeklagten war, spielte damals auch die Folter eine

große Rolle. Der expertus tormenti, der Folterexperte, hat-

te daher in bestimmten Zeiten nicht nur sehr viel zu tun, er

war auch wegen seines gesicherten Einkommens durch-

aus angesehen. (Inquisition, Hexenprozesse).

Daneben entwickelten sich zahlreiche Experten für die

verschiedenen Gottesurteile. Der eine organisierte

44-61 schilcher vorbem u text•.indd 47 09.12.2010 22:18:28 Uhr

Page 44: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 48

das Gehen über glühende Pflugscharen, der ande-

re das Eintauchen einer Hand in siedendes Wasser, der

dritte die Kaltwasserprobe oder das Tragen glühender Ei-

sen. Auch ich bin vor drei Jahren in den Genuss der Er-

nennung zu einem Experten gekommen: Schul – und Bil-

dungsexperte der Frau Ministerin Schmied. Als ich für die

Ganztagsschule eingetreten bin: 112 E-mails. 2 Vorwürfe:

Ich hätte nicht Erziehungswissenschaften studiert, könnte

daher kein Experte für Schulfragen sein. Er kam von Erzie-

hungswissenschaftern, die nicht in die Kommission beru-

fen worden waren.

Meine Antwort, ein Experte ist kein wissenschaftlicher

Theoretiker, sondern nach „experire“ einer, der in der Fra-

ge der Bildungspolitik schon viel unternommen hat und

daher Erfahrung gewonnen hat. 1962 an ersten Bildungs-

programmen in der Steiermark teilgenommen. 1975 am

Plan 4 zur Lebensqualität, zuvor am Salzburger Programm

und am Modell Steiermark. Dazu 7 Jahre LSR-Präsident,

42 Jahre akademische Lehre an der Uni.

Daraufhin von Lehrern: Wer nicht selber viele Jahre in

Schulklassen unterrichtet, kann nicht bei einer Reform

mitreden. Nur wer selber erlebt hat, ist in der Lage, darü-

ber vernünftig zu reden und vernünftige Vorschläge zur

Veränderung zu machen. Das hieße, dass nur Lehrer

neue Schulgesetze vorbereiten dürfen, nur Ärzte Gesund-

heitsreformen und nur Beamte Verwaltungsreformen. Tat-

sächlich sehen viele Gesetze in der Republik so aus: Von

Interessenvertretern für ihre Klientel gemacht und nicht

etwa für ihre Kunden, also die Schüler, die Patienten und

die Bürger und schon gar nicht für das Gemeinwohl. Da-

mit lässt sich für Österreich und Deutschland festhalten:

Experte scheint in Österreich und Deutschland der Ober-

Bernd Schilcher und Wolfgang Gobiet diskutieren über Experten, Gutachter und Sachverständige

44-61 schilcher vorbem u text•.indd 48 09.12.2010 22:18:44 Uhr

Page 45: SV Gerichtssachverständige

&49 | STEIERMARK KÄRNTEN

begriff zu sein. Er/Sie ist jemand mit überdurchschnittli-

chem Wissen auf bestimmten Gebieten, speziellen Fähig-

keiten und Fertigkeiten, so wie einer ausgeprägten

Problemlösungskapazität. Dazu kommt, dass er/sie Wis-

sen in Handeln umsetzen kann. Zu diesem Zweck müs-

sen er/sie keinen speziellen Beruf ausüben, können,

aber müssen keine besondere Ausbildung genossen ha-

ben. Ausgewiesen ist der Experte meist durch seine mög-

lichst lange, erfolgreiche Tätigkeit in seinem Metier. Das

ist eine sehr pragmatische, fast schon angloamerikani-

sche Sicht.

Anders der bzw. die Sachverständige. Wie das SDG vor-

sieht , muss er die Verfahrensvorschriften und das Sach-

verständigenwesen kennen sowie den Aufbau eines

schlüssigen Gutachtens beherrschen.

Dazu kommen eine mindestens 10-jährige einschlägige,

möglichst berufliche Tätigkeit, die sich nach einem Hoch-

schulstudium auf 5 Jahre verringern kann. Entscheidend

sind weiters persönliche Vertrauenswürdigkeit, geordne-

te wirtschaftliche Verhältnisse, die für die Befunderhe-

bung notwendige Ausrüstung, so wie der Abschluss einer

entsprechend hohen Haftpflichtversicherung. Das klingt

schon sehr viel österreichischer. Man hört im Hintergrund

deutlich den Amtsschimmel wiehern.

LicHT unD SchattenDie zentrale Rolle, die Experten und Sachverständige für

den reibungslosen Betrieb der Republik und insbesonde-

re der Gerichte und Behörden spielt, führt natürlich auch

zu Problemen. Helmut Schelsky hat sie im Begriff der

Zweifelsohne Top-Experten: RA Dr. Günther Fohrenbacher (links) mit Festredner Bernd Schilcher

44-61 schilcher vorbem u text•.indd 49 09.12.2010 22:18:59 Uhr

Page 46: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 50

Expertokratie zusammengefasst. Immer wieder ge-

fragte, in der Regel eloquente Fachleute erlangen bald

so etwas wie eine regionale bis österreichweite Deutungs-

hoheit auf ihrem Gebiet. Daran haben vor allem die Me-

dien großen Anteil. Denen fallen nämlich immer wieder

dieselben ein. Die haben sie sozusagen dauereingespei-

chert in ihren Handys. Geht es um Verfassungsprobleme,

taucht Dekan Mayer auf. Selten gesellt sich noch Herr

Funk dazu. Der teilt sich die Auftritte für Menschenrechts-

fragen mit Herrn Novak.

Bei EU-Rechtsproblemen wird Herr Humer in Innsbruck

angerufen, geht es um finanz- und steuerrechtliche Fra-

gen, bittet man Herrn Kleiner vor den Vorhang, braucht

man einen Politikwissenschafter, erscheint Toni Pelinka

auf der Bühne, in Medienfragen ist Herr Filzmaier die

wichtigste Adresse und für Meinungsforschung teilen sich

immerhin Bachmaier, Plasser und die Familie Karmasin

den Markt. Andere Meinungen haben so gut wie keine

Chance. Das konzentriert und verzerrt das Meinungsspek-

trum. Die Expertise wird zum Selbstläufer, zur self fulfilling

profecy eines kleinen Kreises von Auserwählten. Das

spricht, wie gesagt, nicht gegen die Auserwählten, wohl

aber gegen die Einfallslosigkeit der auswählenden Jour-

nalisten. Denn dadurch entwickelt sich eine „herrschen-

de Meinung“, die immer die Meinung der Herrschenden

war. (In der Wissenschaft entsteht eine solche h. M. weni-

ger durch Handyspeicherung als vielmehr durch Zitier -

Kartelle: Zitierst du mich, zitier ich dich). Eine ähnliche Situ-

ation findet sich bei den gerichtlichen Sachverständigen.

Hier gibt es zunächst einmal Richter, die regelmäßig auf

ihre Lieblinge zurückgreifen. Das ist aber harmlos, weil es

Bernd Schilcher kritisch: „Die Expertise wird zum Selbstläufer eines kleinen Kreises von Auserwählten.“

44-61 schilcher vorbem u text•.indd 50 09.12.2010 22:19:07 Uhr

Page 47: SV Gerichtssachverständige

&51 | STEIERMARK KÄRNTEN

meist schon dadurch zu einem Ausgleich kommt, weil es

doch eine stattliche Zahl von Richtern und Richterinnen

gibt, mit jeweils immer anderen Lieblingen.

Ein weiteres Problem sind die Fragestellungen der Jour-

nalisten: Sie verlangen in der Regel „die“ Antwort, näm-

lich die einzig richtige. Das verführt auch gute Experten

nicht selten zu Hüftschüssen. Sie geben Antworten, die so

apodiktisch sind wie die Fragen – und damit höchst pro-

blematisch. Nicht minder schlimm ist auch ein gewisser

Hang zur Bequemlichkeit. Ich habe Baumeistergutachten

gesehen, die mit den Worten geendet haben: „Dem Zah-

lungsbegehren des NN soll man daher nicht entspre-

chen.“ Oder bei einem SV für das Verkehrswesen: „Der

Beklagte war zweifellos zu schnell unterwegs.“ Manche

ärztlichen Gutachter stellen nicht nur die Dauer und die

Intensität der Schmerzen eines Unfallopfers fest, sondern

führen gleich auch die Multiplikation mit dem tabellari-

schen Schmerzengeldwert durch. Das sieht alles zunächst

einmal nach durchaus lässlichen Sünden aus. Nur: Las-

sen die Richter derartiges aus Bequemlichkeit oder sons-

tigen Gründen durchgehen, fragt sich nicht nur, wer jetzt

eigentlich das Urteil macht, sondern auch, wie sich sol-

che Sünden auf das Gemüt und die Haltung des Sach-

verständigen auswirken.

Sie werden vermutlich zunehmend zu „Richtern ohne

Robe.“ Ein weiteres Problem sind jene Gutachten, die eine

expertenhafte Exaktheit signalisieren, die den Richter den

letzten Nipf an Selbstbewußtsein kosten kann. Ich habe

da meine Erfahrungen vor allem bei Unfällen gemacht.

Da heißt es dann: Der Beklagte fuhr anstelle der erlaub-

ten 50 km/h, 57 km/h (ZVR 1987/22). Wie, wann, wodurch

war das feststellbar? Oder: Ein LKW-Halter beruft sich auf

ein „unabwendbares Ereignis“, als er das sechsjährige

Mädchen überfuhr, weil ihm nur eine Reaktionsverzöge-

rung von 0,09 Sekunden angelastet werden konnte (ZVR

1981/195).

Das alles vermittelt die Vorstellung von einem exakten

und sicheren Wissen, das es in dieser Form nicht gibt. Hüt-

ter und Perger aus Innsbruck haben in einer vom FWF ge-

förderten Studie den Vorschlag gemacht, SV-Wissen zu-

mindest auch in Form von Mediationen einzubringen,

weil dadurch wenigstens Dialogsituationen entstehen.

Wir haben an der Juridischen Fakultät zu Beginn des neu-

en Jahrtausends angefangen „Team-Gutachten“ zu er-

stellen. Weil rechtliche Probleme immer eine Reihe von

Aspekten – strafrechtliche, zivilrechtliche, arbeitsrechtli-

che, verfassungsrechtliche, EU-rechtliche usw. – aufwei-

sen. Mit einem einzigen Aspekt, z. B. dem zivilrechtlichen,

ist in der Regel niemandem gedient.

Das geht freilich nur, wenn die Gutachter „miteinander

können“. Das heißt, auch hier kommt es zunehmend auf

„soziale Kompetenzen“ an. Dazu kommt, dass alle die Tu-

gend der Pünktlichkeit beherrschen. Weil es sonst zu ge-

waltigen Verzögerungen kommt. Insgesamt haben wir

heute (und schon längst) ein grundsätzliches Problem,

das der Altmeister des österreichischen Prozessrechts,

Hans Fasching, so umschreibt: „Das Gericht wird im zu-

nehmenden Maße auf den Sachverständigen angewie-

sen und ihm ausgeliefert. Es ist immer weniger in der

Lage, den Sachverständigen wirkungsvoll überprüfen zu

können, es sei denn mittelbar durch mehrere weitere

Sachverständige, was den Prozess aber außerordentlich

verzögert und verteuert.“ (Klingt allerdings nach dem

Chor in der griechischen Tragödie – ich meine nicht die

jetzige, sondern die von Euripides, Sophokles und Aischy-

los). Dazu kommt, dass auch die Instanz häufig noch

mehr Gutachten verlangt, nicht selten auch zu solchen

Fragen, deren Antworten man früher als gerichtsnoto-

risch angesehen hat (z. B. ob bei einer regennassen Stra-

ße der Bremsweg länger wird; oder ob im Jänner mit Eis-

bildung beim Ausstieg aus einer Gondel in 18oo m

Seehöhe gerechnet werden muss). Dadurch pas-

44-61 schilcher vorbem u text•.indd 51 09.12.2010 22:19:13 Uhr

Page 48: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 52

siert es immer häufiger, dass die Prozesskosten ein

Vielfaches der Streitsumme ausmachen und nur noch

Leute mit entsprechendem finanziellen Hintergrund und/

oder ausreichender Rechtsschutzversicherung das Risiko

eines Gerichtsverfahrens auf sich nehmen können. Der

noch in den Sechzigerjahren des vergangenen Jahrhun-

derts besonders problematisierte „Zugang zum Recht“

feiert damit neuerlich Urständ. Allerdings keine fröhlichen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch auf ein weiteres,

allgemeines Problem der grassierenden Expertokratie

hinweisen. Die Landesregierung der Steiermark hat 10.000

Beamte zur Verfügung. Dennoch gibt sie über 14 Mio.

Euro für Expertengutachten pro Jahr aus (Das Unterrichts-

ministerium hat 988 Beamte – alle größeren Verände-

rungsvorschläge kommen durch Experten von außen.

Eben so Sozialministerium, Wirtschaftsministerium, Ge-

sundheitsministerium usw.)

ES GiBt nAtüRLicH GRünDE für diese entwicklungDa ist einmal das Misstrauen der Minister gegenüber ih-

ren Beamten, denen sie als Experten gleichfalls ausgelie-

fert sind; dann das Misstrauen der öffentlichen Meinung

gegenüber Ressortgutachten von weisungsgebundenen

Beamten; und schließlich ein allgemeines Misstrauen,

was die Fähigkeiten von Beamten betrifft. Frage, wozu

man dann rund 330.000 öffentlich Bedienstete braucht,

noch dazu mit einem Anteil an Maturanten und Akade-

mikern von über 50%, wenn sie im entscheidenden Mo-

ment regelmäßig durch Experten von außen ersetzt wer-

den?

ExPERtEn UnD DAS BildungssystemSobald solche Experten vorwiegend bei Gericht auftra-

ten und ab dem Beginn des 19. Jhdts. vor allem das feh-

lende Sachwissen des Richters in schwierigeren Fällen

ersetzten, sprach man vom speziellen Sachverstand die-

ser Leute und nannte sie daher Sachverständige. Das

entsprach nicht zuletzt dem Zug der Zeit, also dem da-

mals vorherrschenden klassizistischen ideal der Hum-

boldtschen Schulreform. Die war in erster Linie auf die

Vermittlung von Wissen ausgerichtet, also auf die Anrei-

cherung der intellektuell kognitiven Fähigkeiten der Schü-

ler. Zunächst im geisteswissenschaftlichen Sinne, also

durch das Erlernen alter Sprachen, vor allem der griechi-

schen, durch die Geschichte vorwiegend des klassischen

Altertums, durch Kunstgeschichte, Archäologie und Philo-

sophie. Erst später kamen die naturwissenschaften dazu:

Physik, chemie, Biologie – aber auch Mathematik, Geo-

metrisches Zeichnen und technische Konstruktion: Anla-

gen- und Maschinenbau, Antriebstechnik und Motoren,

Architektur und Raumgestaltung.

Auf allen diesen Gebieten gab es schon bald ein breit

entwickeltes Sachverständigenwesen. Dazu kamen noch

die handwerklich-gewerblichen Fachgebiete und ihre

Vertreter.

Dagegen fehlten Sachverständige lange Zeit im Kunst-

und Kulturbereich. Für Musik, tanz, Poetik und Literatur, für

Malerei und Plastik existierten keine entsprechenden

schulischen Ausbildungen; ebenso wenig wie für alle

Sport- und Spielarten. natürlich gab es Sportler – aber

keine Sportwissenschaften, es gab Geiger und trompe-

ter, aber keine Musiktheorie; Maler und Literaten, aber

keine Literaturwissenschaft.

Völlig unterbelichtet war und ist die Wirtschaft in der

schulischen Ausbildung. Betriebswirte, Volkswirte, Mana-

ger, Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder oder gar

Banker und Finanzmarktexperten gibt es erst seit der

zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. in den Sekundar-

schulen und Gymnasien finden sich auch heute noch

nicht einmal Ansätze zu einer solchen Ausbildung oder

auch nur zur Ausbildungsvorbereitung.

Dasselbe gilt für das Recht und die Gerechtigkeit. Auch

darüber erfährt man in Österreich – mit Ausnahme an

den Handelsakademien und den Lehranstalten für wirt-

schaftliche Berufe – bis zum Studium nichts.

DAS HAt MEHRERE GünDE: der ersteFür das Bildungs-und Besitzbürgertum, das im 19. Jahr-

hundert die themenführerschaft in allen Bildungsfra-

44-61 schilcher vorbem u text•.indd 52 09.12.2010 22:19:16 Uhr

Page 49: SV Gerichtssachverständige

Liegenschafts Bewertungs AkademieCENTER OF VALUATION AND CERTIFICATION

Immobilienbewertungbraucht Spezialisten!Wir bilden Sie aus.

Liegenschafts Bewertungs Akademie | Griesgasse 10, A-8020 Graz | Telefon: +43 (0)316 / 71 10 20 | Fax: + 43 (0)316 / 71 10 20 - 20

aus. Sie bilden WirNEUE PERSPEKTIVEN ZUM

BEWERTEN VON IMMOBILIEN

Mit dem universitären Lehrgang

International Real Estate Valuation

Lehrgang LiegenschaftsbewertungDie LBA ist seit vielen Jahren als Marktführer erfolgreich in der Ausbildung von Experten auf demGebiet der Liegenschaftsbewertung. Unser Lehrgang bereitet Sie auf die Eintragung in die Gerichts-sachverständigenliste sowie auf die Zertifizierung nach der europäischen Norm EN/ISO 17024 vor.Als Gutachter oder Investor stehen Ihnen hier Türen und Tore offen. Nutzen Sie die Chance!

Studium International Real Estate Valuation.Seit Herbst 2009 bieten wir Ihnen einen im deutschsprachigen Raum einzigartigen Studiengang an.In Zusammenarbeit mit der Donau-Universität Krems veranstalten wir den Universitätslehrgang„International Real Estate Valuation“. Sie können zwei akademische Abschlüsse erlangen: Master ofScience (MSc) bzw. Akademischer Experte für Immobilienbewertung.

Nähere Informationen finden Sie im Internet unterwww.lba-cvc.at

44-61 schilcher vorbem u text•.indd 53 09.12.2010 22:19:20 Uhr

Page 50: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 54

gen übernommen hat, war die Schule nur eine Er-

gänzung zur primären Familienerziehung. Kunst, Kultur

und alles das, was man „adelige Exerzitien“ nannte, war

in privater Verantwortung. (Reiten, Fechten, Schwimmen,

Sport, Musik, Literatur bis hin zum chemischen und physi-

kalischen Experimentieren: Am Nachmittag zu Hause).

Daher auch der „Deal“ mit Otto Glöckel 1919. (Ende der

Ganztagsschulen nach 145 Jahren). Wirtschaft und Recht

gehörten nach der Humboldtschen Vorstellung nicht zur

Bildung, sondern „nur“ zur Ausbildung. Die war tief ange-

siedelt: in den Berufschulen. (Das folgt dem ständischen

Denken: Standesordnung 1671!) Nur Österreich und

Deutschland kennen die Trennung von Bildung und Aus-

bildung.

Alles, was man heute unter „sozialer Kompetenz“ versteht,

wurde den Kindern der Bürgerlichen gleichfalls von zu

Hause mitgegeben: Vernetzung, Benehmen, sekundäre

Tugenden, wie Disziplin, Pünktlichkeit, Höflichkeit und Em-

pathie. Daher hat bei uns die höhere Berufsbildung bis in

die 90er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts ge-

braucht, bis sie die Führung übernommen hat. Daher

wurden auch Schule und Leben nach Humboldt total

getrennt.

DER zweite GrundDer bürgerliche Rassismus des 18. Jhdts, nationale Strö-

mungen und der Kult der Reinrassigkeit. Kant’s Physische

Geografie: „Die Menschheit ist in ihrer höchsten Vollen-

dung ausschließlich in der Rasse der Weißen. Schon die

gelben Indianer haben ein viel geringeres Talent, noch

tiefer stehen die Neger, aber am tiefsten manche ameri-

kanischen Völker.“

Nationale Kämpfe und die Vorherrschaft zwischen Frank-

reich, England, Russland und Deutschland. Vor allem

Kaiser Wilhelm wollte die Welt am deutschen Wesen ge-

nesen lassen. Dazu der Kult der Reinrassigkeit. „Jagdhund

mit Stammbaum“; die Vorstellung, Reinrassige leben

doppelt so lange wie Mulatten, Mestizen oder Zambos.

Heterozygoten, Homozygoten.

Idee der homogenen Gruppen. Sonderschulen für die

Schwachen und Sonderschulen für Schwerstbegabte.

Seit dem Beginn der zweiten Völkerwanderung 1960 (200

Millionen Menschen wandern jährlich von arm zu reich),

kulturell-religiöse Vielfalt zu sozialen und Leistungsmäßi-

gen dazu. Wo bleibt die soziale Kohäsion. (Über bürgerli-

che Familie, Stände, Klassen, Ideologien) Daher: Ge-

meinsame Schulen, um gemeinsam leben und arbeiten

lernen, solidarisch durch peer-Lernen zu werden. Das ist

staatspolitisch, wirtschaftlich, sozial und kulturell notwen-

dig. Und für die Chancen des Einzelnen. Integration und

Inklusion.

DER dritte GrundDie jederzeitige Erreichbarkeit von Verfügungswissen

macht das Schulziel Wissensvermittlung unbedeutender.

In den Vordergrund tritt das Pobleme lösen. (Popper) „Wir

haben jetzt 8 Jahre lang Antworten auf Fragen bekom-

men, die keiner von uns gestellt hat.“ Dazu kommt das

Bildungsziel des Erfahrungslernens. Erfahrung spielt heute

kaum mehr eine Rolle.

Schließlich muss es zu einer radikalen Individualsie-

rung des Unterrichts kommen. „Jedes Kind kann irgendet-

was besonders gut – fördern bis zur Leistungsgrenze. Kein

Kind zurücklassen.“

44-61 schilcher vorbem u text•.indd 54 09.12.2010 22:19:24 Uhr

Page 51: SV Gerichtssachverständige

&55 | STEIERMARK KÄRNTEN

Weil das alles nicht eingehalten wird: 25% der15-Jährigen

kann nicht lesen, 10.000 Kinder ohne Abschluss, zweite

Generation der Migranten schlechter als erste, jeder Drit-

te wechselt ab 15 mindesten einmal die Schule (180 Mio.),

40.000 Sitzenbleiber (280 Mio.), 140 Mio. für Nachhilfe. Seit

5 Jahren findet ein Kreativitäts- und Innovationsranking

im Rahmen der OECD statt. Wir sind von 17 Industrie-

nationen am 14. Platz. Hauptgrund dafür: Unser schlech-

tes Schulsystem, das zu früh trennt, daher seine Bega-

bungsreserven nicht ausnützt, keine Individuelle

Förderung von Talenten kennt und viel Geld verbrennt

(Siehe oben).

WElCHE BEDEUTUNG HAT DIESER PARADIGMENWECHSEl in der Schule für die AuSbildung von SAchverStändigen?• Talente-Suche und Talenteförderung möglichst

früh und bei jedem einzelnen Kind

• Zusammenhänge erkennbar machen

• Probleme lösen lernen (Induktion)

• Teamarbeit

• Erfahrungsprojekte

• Weit mehr Angebote Werkstätten, Musik, Sport, Kultur,

Naturwissenschaftliche Experimente , Sprachen.

• Soziale Kompetenzen, sekundäre Tugenden.

DAS PROBlEM DER WAhrheit im gerichtSverfAhrenGerichtliche Entscheidungen müssen nicht wahr oder

richtig sein. Es genügt, dass sie vertretbar sind. Das heißt,

dass sie hic et nunc gesellschaftlich akzeptiert werden

können u n d lege artis zustande gekommen sind. Es

muss vom heutigen Standpunkt aus eine offenkundige

Chance auf Bewährung der Entscheidung geben. Mehr

nicht, aber auch nicht weniger. Die drei Bedeutungen

der Wahrheit im Gerichtsleben. (Wahrheit ist entweder

ideologisch, banal oder problematisch).

Die erste Bedeutung ist ideologisch. Im Namen dieser

Wahrheit sind Millionen von Menschen umgebracht wor-

den. Auch der Volksgerichtshof des Herrn Freisler hat im

Namen einer solchen ideologischen Wahrheit geurteilt.

Die zweite Bedeutung ist banal.

„Zweimal zwei gleich vier ist Wahrheit.Schade, dass sie leicht und leer ist,

denn ich wollte lieber Klarheitüber das, was voll und schwer ist.“

Wilhelm Busch (Schein und Sein 1909)

Beispiele von banalen Wahrheiten: Zeuge, sagen sie mir

die volle Wahrheit: Hat es zur Tatzeit geregnet? Oder: Trug

der Täter einen Hut? War das Opfer sofort bewusstlos?

Tarskis einfache Korrespondenztheorie der Wahrheit: not-

wendig – aber höchst banal.

Die dritte Bedeutung schließlich, die „voll und schwer

ist“, bleibt immer problematisch. Das heißt, sie ist mit ein-

fachen Mitteln nicht zu bewältigen. Sie stellt selbst ein

Problem dar, das gelöst werden muss. Beispiel der Asphy-

xie-Geburt mit schwersten Folgen. Gutachten: Der Sauer-

stoffmangel ist zu 50% die Folge einer um den Hals

44-61 schilcher vorbem u text•.indd 55 09.12.2010 22:19:28 Uhr

Page 52: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 56

Bernd Schilcher: „Recht ist das Ergebnis einer Abwägung von vernünftigen Gründen.“

44-61 schilcher vorbem u text•.indd 56 09.12.2010 22:19:37 Uhr

Page 53: SV Gerichtssachverständige

&57 | STEIERMARK KÄRNTEN

geschlungenen Nabelschnur, zu 50% die Folge ei-

ner von den Ärzten übersehenen Plazenta- Insuffizienz.

Ergebnis: Schadensteilung, weil das entweder Alles oder

Nichts unangemessen und wegen der Verletzung des

Übermaßgebotes auch verfassungsrechtlich bedenklich

ist. Dieses Ergebnis ist bei Lehre und Rechtsprechung al-

lerdings noch nicht voll angekommen.

EIN WoRt zum VERhÄLtNIS von GerechtiGkeit und rechtssicherheitGerechtigkeit und Rechtssicherheit hängen zusammen.

Einmal negativ: So gibt es totale Rechtssicherheit, wenn

die Gerechtigkeit Null ist. z.B. Österreich zahlt niemandem

mehr eine Sozialleistung. oder in Österreich bleibt jeder

auf seinem Schaden sitzen. Die umkehrung dieses Satzes

gilt dagegen nicht. Was auch nur einigermaßen gerecht

erscheint, ist in der Regel wiederholbar und somit einiger-

maßen rechtssicher.

Der Grund dafür liegt in der Überlegung, dass Entschei-

dungen, die möglichst vielen einleuchten, zumindest ei-

nigermaßen gerecht und damit auch einigermaßen

rechtssicher sein müssen. Diese Gleichsetzung ist die Fol-

ge einer doppelten Sichtveränderung. Nicht die Sicht der

Produzenten der Entscheidung, also des Gesetzgebers,

des Richter und der Lehre gilt primär, sondern die Sicht

der Konsumenten – der unmittelbar Betroffenen wie auch

aller potenziell zukünftigen Klienten. Sie sind es ja, welche

die Entscheidung in erster Linie akzeptieren müssen.

Daher müssen die Argumente einfach und verständ-

lich sein. „Letztlich muss alles ein Volkslied werden.“ (Wil-

burg). Die zweite Änderung betrifft die Vorstellung von

Recht und Rechtssicherheit selbst. Recht ist nicht das Er-

gebnis einer simplen Subsumtion, sondern das Ergebnis

einer Abwägung von vernünftigen Gründen.

Bisher: Wenn das Gesetz eine Geschwindigkeit von 50

km/h erlaubt, dann handelt rechtswidrig, wer mit 51 km/h

fährt. Nur: So einfach ist es nicht. Schon derjenige, der

das Leben seines oder eines anderen Kindes nur retten

kann, wenn er in wenigen minuten ein Krankenhaus er-

reicht, darf schneller fahren. Auch viel schneller. Wobei es

um eine Reihe von Abwägungen geht. Wie bedrohlich

erschien die Verletzung im Augenblick der Fahrt, wie sah

die Verkehrslage aus, welche Witterungs- und Sichtver-

hältnisse haben geherrscht, wie gut fährt der Retter, wie

war sein Fahrzeug beschaffen, wie gefährlich wurde sei-

ne Fahrt für Dritte? Alles das sind keine freien Erfindungen

– das steht ausdrücklich im Gesetz, nämlich in § 20 der

Straßenverkehrsordnung.

und es gilt dort auch für den umgekehrten Fall, näm-

lich dass der Kfz-Lenker zu langsam fährt und damit Staus

auslöst. Die berühmte Subsumtionsgewissheit des „Entwe-

der-oder“, also rechtswidrig oder nicht, ist in den meisten

Fällen eine Chimäre. Auch in der Praxis, nicht nur in der

theorie. So wägt der oGh bei der Bemessung eines ver-

tretbaren Seitenabstandes beim Überholen eines motor-

rades durch einen PKW gleichfalls eine Reihe von Kriteri-

en ab. Er sagt ausdrücklich:

„Je höher die Fahrgeschwindigkeit des überholenden

Fahrzeugs und je labiler das zu überholende Fahrzeug ist,

umso größer muss der seitliche Abstand sein. Bei nasser,

durch Schneewände verengter Fahrbahn ist für das Über-

holen eines einspurigen Fahrzeugs mit einer Geschwin-

digkeit von etwa 70km/h ein Seitenabstand von mindes-

tens 1,50 m zu fordern, da dieses Fahrzeug leicht

44-61 schilcher vorbem u text•.indd 57 09.12.2010 22:19:44 Uhr

Page 54: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 58

größeren Schwankungen ausgesetzt und in der

Möglichkeit des Ausweichens nach der Seite behindert

ist.“ (OGH ZVR 1965/99) Diese Überlegungen scheinen

vernünftig und vertretbar zu sein. Das ist aber auch das

Geheimnis der Rechtssicherheit: Das Gericht weicht in

seiner Argumentation nicht von der Alltagsvernunft ab. So

wie der OGH würden ganz „normale“ Menschen auch

entscheiden. Und zwar vermutlich immer wieder. Wichtig

für die Rechtssicherheit ist nur, dass man bei den Kriterien

und ihrer Bewertung bleibt: Es dürfen nicht immer andere

oder zusätzliche Kriterien gewählt werden. Dann ist es na-

türlich aus mit der Vorhersehbarkeit der Entscheidung

und somit auch mit der Rechtssicherheit.

BlEiBt nOcH Ein WORt ZUR Haftung der SacHverStändigenAlle machen Fehler, auch Sachverständige. So kommt es

immer wieder vor, dass sich Schätzgutachten als unrea-

listisch erweisen, oder sogar schon beim Befund auf fal-

schen Maßen aufbauen (SZ 16/143; OGH 13.6.2000, 1Ob

79/00z). im Fall „lichtreklame“, mit dem die heutige Haf-

tungsstruktur für Sachverständige begründet wurde, hat-

te der Gutachter schwere Mängel einer solchen Anlage

übersehen (SZ 11/225); im „Edelsteinefall“ vergaß er bei

der Schätzung zweier Weißgoldschrauben, den ermittel-

ten Wert zu verdoppeln (JBl 1993,518).

Relativ häufig erweisen sich psychiatrische Gutachten

als falsch. in der bekannten „Wiegand-Affäre“ wurde der

Kläger durch ein solches Gutachten monatelang fälsch-

licherweise in einer psychiatrischen Klinik festgehalten.

(JZ 1974,548). Umgekehrt hat der EGMR erst unlängst den

italienischen Staat für mehrere fehlerhafte psychiatrische

Gutachten über eine Resozialisierungsprognose des

Herrn Angelo izzo haften lassen, die einen Doppelmord

im Zuge eines Freigangs izzos zur Folge hatten (EGMR

Maiorano gegen italien, 15.12.2009, Kammer ii, 28.634/06).

Auch familiensoziologische und psychiatrische Gutach-

ten in Obsorge-Streitigkeiten gehen bisweilen empfind-

lich daneben.

Zahlreiche Prozesse gibt es auch wegen fehlerhafter

Gutachten am Bau (von der Statik bis zur Estrich-Verle-

gung) und im Zuge von nationalen und internationalen

Ausschreibungen.

Seit der „lichtreklame-Entscheidung“ lässt der OGH in

solchen Fällen den Sachverständigen selbst und alleine

haften. Der Gerichtshof begründet das damit, dass er kei-

ne „Hilfsperson des Richters“ sei, sondern nur ein Beweis-

mittel. Das ist natürlich nicht richtig. So sieht schon die

ZPO vor, dass der Sachverständige Einsicht in die Unterla-

gen haben muss, weiters Parteien und Dritte befragen

und Augenscheinsgegenstände besichtigen darf. Zu-

dem kann er wie ein Richter abgelehnt werden.

Darüberhinaus bezeichnet ihn der OGH selbst in meh-

reren Entscheidungen ausdrücklich als Hilfsperson des

Richters, an dessen tätigkeit „ein erhebliches öffentliches

interesse“ bestehe. Denn nicht zuletzt sei das „sachge-

rechte Funktionieren der Rechtspflege“ von der tätigkeit

gerichtlicher Sachverständiger abhängig (SZ 56/44; JBl

1993,518). nicht richtig ist auch die Behauptung des OGH

in seiner Judikatur zur direkten Haftung des Sachverstän-

digen, dass ihm mit der Verpflichtung zur Begutachtung

„keine hoheitlichen Aufgaben“ übertragen seien. Also

könne es niemals zu einer Amtshaftung kommen.

Diese Behauptung widerspricht eindeutig der langjäh-

rigen Rechtsprechung des OGH zur Beleihung privater

„Alle machen Fehler, auch Sachverständige.“

44-61 schilcher vorbem u text•.indd 58 09.12.2010 22:19:52 Uhr

Page 55: SV Gerichtssachverständige

&59 | STEIERMARK KÄRNTEN

Personen mit öffentlichen Aufgaben. So übernehmen pri-

vate Automobilclubs wie der ARBÖ oder der ÖAMTC au-

tomatisch hoheitliche Funktionen, wenn sie das bekann-

te „Pickerl“-Prüfungsverfahren durchführen.

Dasselbe gilt für den Rauchfangkehrer, wenn er ein

Gutachten über die Rauchgasemissionen von Heizanla-

gen abgibt. Wer als Privater Strafgefangene im „gelo-

ckerten Strafvollzug“ beschäftigt, wird genauso zum ho-

heitlichen Organ wie eine private Kesselprüfstelle oder

ein Schuldirektor, der eine schadhafte Waschmuschel im

Duschraum liegen lässt, an der sich ein Schüler verletzt. In

allen diesen Fällen haften nicht die unmittelbaren Täter,

sondern der Bund im Wege der Amtshaftung.

Die Ablehnung einer Bundeshaftung für gerichtliche

Sachverständige widerspricht aber vor allem auch allen

internationalen und europäischen Tendenzen. So stehen

in den meisten Rechtsordnungen Unternehmen und Be-

triebe primär für schädigende Handlungen ihrer Ange-

stellten und Gehilfen ein. Und wie die jüngste Staatshaf-

tungsentscheidung des EGMR zeigt, lässt dieser Staaten

für falsche psychiatrische Gutachten (und weitere ein-

schlägige Behördenfehler) ohne weiteres haften. Der

alte Vorrang der individuellen Haftung vor der kollektiven

nach den §§ 1299,1300 ABGB ist heute überholt. Der Haf-

tende muss auch eine gute Adresse für eine effiziente

Haftung sein. Eine, die etwas hergibt. Das ist internationa-

ler Standard.

44-61 schilcher vorbem u text•.indd 59 09.12.2010 22:19:58 Uhr

Page 56: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 60

Zum 40jährigenBestehen

wünscht dieKunst Galerie

Holasekalles Gute!

An- und Verkauf, Geschenksartikel, Schmuckhistorisch und modern, historisches Silber,

moderne Silbermanufaktur, Möbel vonBarock bis Art Déco/Jugendstil, moderne

Malerei, historische Gemälde, Planung vonEinrichtungen, Gutachtenerstellung zu den

einschlägigen Fachgebieten des Kunsthistori-kers, Diamantgutachters und Gemmologen

FGG, Restaurierungen und Reparaturen

www.kunstgalerie-holasek.at

Abschliessende BemerkungenWir haben – angeregt durch diesen schönen saal – mit

Geschichte angefangen und enden jetzt mit hinweisen,

dass wir uns in vielen Fällen von den lasten der Geschich-

te befreien müssen. Also, was gilt da, die gute Geschich-

te, oder die böse?

beides – so wie meistens.

historia docet: Geschichte ist nützlich, um zu erfahren,

wie und warum sich etwas so und nicht anders entwickelt

hat. dann kann man auch den Wert dieser Angelegen-

heit hier und heute leichter bestimmen.

das gilt von stiftungen, ideologischen schuldebatten,

der bildung als Waffe, der entwicklung des heutigen

sachverständigen vom Respondierjuristen der Römer an-

gefangen über die sachverständigen im Mittelalter bis

zur heutigen Form. das gilt auch für die Wandlung des

begriffes der Wahrheit und der Richtigkeit eines Urteils

und der Rechtssicherheit. Wandlungen bedeuten häufig,

dass einiges heute nicht mehr zutrifft – auch wenn wir uns

daran gewöhnt haben. so empfinden wir absolute ideo-

logien als belastungen, ebenso unverrückbare stand-

punkte oder Wahrheiten, in deren namen Millionen von

Menschen getötet wurden. Auch sollten wir Abschied

nehmen vom herkömmlichen „entweder – Oder“ und der

immerwährenden „binären codierung“ von richtig –

falsch, wahr – unwahr, gut – böse. das meiste im leben

ereignet sich nämlich dazwischen.

das ist kein Abschied von Werten und Prinzipien. im Ge-

genteil. die brauchen wir dringend. Freilich nicht theore-

tisch gekünstelte, sondern einfache, für jedermann ver-

44-61 schilcher vorbem u text•.indd 60 09.12.2010 22:20:36 Uhr

Page 57: SV Gerichtssachverständige

&61 | STEIERMARK KÄRNTEN

Wir gratulieren zum 40jährigen Bestehen der Sektion Steiermark, desHauptverbandes der gerichtlich beeideten und zertifizierten Sach-verständigen- wir feiern mit!

Sachverständigen-Netzwerk = 21 gerichtlich beeidete und zertifi-zierte Gutachter, die auch Mitglieder des Hauptverbandes dergerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen Steiermarksind. Ihr SV-Netzwerk -

Ihr Partner für Alles zwischen Dach und Kunst!

Wir geben Sicherheit durch eine zuverlässige,fächerübergreifende undeffiziente Gutachtenabwicklung.

ständliche. Verständliche Urteile sind nachvollziehbar

und daher zugleich als sachlich vertretbar und rechtssi-

cher anzusehen.

Wir haben auch gesehen, dass reine Wissensvermitt-

lung heute nirgendwo mehr genügt. Auch nicht für Exper-

ten und SV. Soziale Empathie ist nötig, die Fähigkeit auf

einander zuzugehen, miteinander zu können. Dazu kom-

men Pünktlichkeit, Genauigkeit und Disziplin. Das lernt

man heute nicht mehr in der Familie – das gehört in die

Schule. So wie auch die Erziehung zur Solidarität anstelle

des Konkurrenzverhaltens. Daher muss auch die Ganz-

tagsschule die Normalform werden.

Frank Schirrmacher, der Mitherausgeber der FAZ und

Autor vieler Bücher, sagte gestern bei einer Diskussion:

„Wir entwickeln uns durch immer mehr Bildung zu Ver-

standesriesen mit Zwergen-Emotionen. Da müssen wir

wieder zu einer besseren Verteilung kommen.“ Vor lauter

Geldverdienen ist uns da und dort tatsächlich die emoti-

onale Intelligenz abhanden gekommen. Es ist Zeit, sie

wieder zu finden.

VErEhrtE Damen unD HerrenIch gratuliere ihnen am Ende meiner Ausführungen ganz

herzlich zu 40 Jahren Verbandsjubiläum. Mit ihrem heuti-

gen Fest sind Sie in bester Gesellschaft. Wir feiern in die-

sem Jahr immerhin den 840. Geburtstag von Walther von

der Vogelweide; den 240. Geburtstag von hölderlin und

das 40. Jubiläum der ZDF-hitparade. Da liegen sie mit ih-

rer Feier gerade richtig.

Dankeschön.

44-61 schilcher vorbem u text•.indd 61 09.12.2010 22:21:12 Uhr

Page 58: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 62

Termine

Dienstag, den 25. Januar 2011 um 09:00 Uhr

Bautechnik – Basis der Befundaufnahme bei der

Immobilienbewertung

Seminar der LiegenschaftsBewertungsAkademie GmbH

Fachgruppe: Veranstaltungen anderer Institutionen

Dienstag, den 25. Januar 2011 um 9:00 Uhr

Bautechnik – Basis der Befundaufnahme bei der

Immobilienbewertung

Seminar der LiegenschaftsBewertungsAkademie GmbH

Fachgruppe: Immobilien

Dienstag, den 25. Januar 2011 um 19:00 Uhr

Leckageortung an Dichtsystemen

Fachgruppentreffen

Fachgruppe: Bauwesen

Donnerstag, den 27. Januar 2011 um 8:00 Uhr

Sichtbeton

2-Tages-Intensivseminar

Diese Veranstaltung kann nicht online gebucht werden.

Fachgruppe: Veranstaltungen anderer Institutionen

Samstag, den 12. Februar 2011 um 9:00 Uhr

Grundlagenseminar für Sachverständige 2011

Seminar

Fachgruppe: Allgemeine Fortbildungen

Dienstag, den 15. Februar 2011 um 19:00 Uhr

Bauschäden – Abdichtungen

Fachgruppentreffen

Fachgruppe: Bauwesen

Samstag, den 19. März 2011 um 9:00 Uhr

Grundlagenseminar für Sachverständige 2011

Seminar

Fachgruppe: Allgemeine Fortbildungen

Dienstag, den 22. März 2011 um 19:00 Uhr

Standardisierte Ausschreibungen (LB-H)

Fachgruppentreffen

Fachgruppe: Bauwesen

Dienstag, den 12. April 2011 um 19:00 Uhr

Bauschäden in Folge mangelhafter Luftdichtheit

Fachgruppentreffen

Fachgruppe: Bauwesen

Samstag, den 7. Mai 2011 um 9:00 Uhr

Grundlagenseminar für Sachverständige 2011

Termine & Veranstaltungen

FOTO

S: K

K

62-63 terminkalender•.indd 62 09.12.2010 22:16:51 Uhr

Page 59: SV Gerichtssachverständige

&63 | STEIERMARK KÄRNTEN

Termine

Seminar

Fachgruppe: Allgemeine Fortbildungen

Dienstag, den 24. Mai 2011 um 19:00 Uhr

Änderung Stmk. Bauvorschriften 2011

Fachgruppentreffen

Fachgruppe: Bauwesen

Dienstag, den 21. Juni 2011 um 19:00 Uhr

Weiterentwicklung des Passiv- bzw. Klimaaktivhauses

„Das Reo-Domizil“

Fachgruppentreffen

Fachgruppe: Bauwesen

Samstag, den 17. September 2011 um 9:00 Uhr

Grundlagenseminar für Sachverständige 2011

Seminar

Fachgruppe: Allgemeine Fortbildungen

Samstag, den 22. Oktober 2011 um 9:00 Uhr

Grundlagenseminar für Sachverständige 2011

Seminar

Fachgruppe: Allgemeine Fortbildungen

www.sv.co.at/kalender

VERANSTALTUNGEN

Zeitraum: 16. Jänner 2011 bis 21. Jänner 2011

33. Fachseminar „Bauwesen“

für Sachverständige und Juristen

16. bis 21. Jänner 2011

Ort: Kongresszentrum Bad Hofgastein

Tauernplatz 1

5630 Bad Hofgastein

Zeitraum: 16. Jänner 2011 bis 20. Jänner 2011

8. Fachseminar „Spezielles aus Recht und Praxis im

Sachverständigenwesen“

für Sachverständige und Juristen

16. bis 20. Jänner 2011

Ort: Kongresszentrum Bad Hofgastein

Tauernplatz 1 , 5630 Bad Hofgastein

Zeitraum: 23. Jänner 2011 bis 28. Jänner 2011

34. Fachseminar „Straßenverkehrsunfall

und Fahrzeugschaden“

für Sachverständige und Juristen

23. bis 28. Jänner 2011

Ort: Kursaal Bad Hofgastein

Hamplplatz 1, 5630 Bad Hofgastein FOTO

S: K

K

62-63 terminkalender•.indd 63 09.12.2010 22:16:55 Uhr

Page 60: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 64

Entscheidungen

Der Einfluss des Sachverständigen auf

gerichtliche Entscheidungen

S owohl in der juristischen Lehre, als auch in

der Öffentlichkeit , in der Richterschaft und

auch bei den Sachverständigen werden

immer häufiger Bedenken geäußert, dass

in vielen Prozessen mit Beteiligung von

Sachverständigen nicht mehr viel Raum für eine Beweis-

würdigung durch den Richter sei, da das Gericht in der

Praxis nicht in der Lage sei, die Darlegungen des SV zu

überprüfen. Der Richter lasse sich die Entscheidung vom

Sachverständigen abnehmen, er werde zum Erfüllungs-

gehilfen des Sachverständigen. Die Sachverständigen

ihrerseits haben das Gefühl, ihnen werde die Verantwor-

tung für die Entscheidung übertragen. Mediale Kritik ver-

steigt sich bis zur Feststellung, bei der Sachverständigen-

tätigkeit handle es sich um „unkontrollierbare Parajustiz“

(profil vom 18.09.1989). Betrachtet man all diese Stand-

punkte zusammenfassend, beschleicht den „normun-

terworfenen“ Betroffenen ein gewisses Unbehagen. Es

soll daher versucht werden einige sachliche Gedanken

darzustellen, welche von der Aufgabenteilung zwischen

Richtern als Experten für das Rechtliche und Sachverstän-

dige als Experten für das Tatsächliche ausgehen.

TATSAchEn, ERFAhRUnGS- UnD rechtssätzeZum Inhalt der dem Richter und dem Sachverständigen

von den Prozessgesetzen zugeschriebenen Rollen ist

dazu festzuhalten: Der Prozessstoff, den das Gericht zur

Entscheidung über einen Sachantrag benötigt, setzt sich

aus Tatsachen, Erfahrungssätzen und Rechtssätzen zu-

sammen.

Tatsachen sind „konkrete, nach Raum und Zeit be-

stimmte vergangene oder gegenwärtige Ereignisse oder

Zustände“. Erfahrungssätze beruhen entweder auf all-

gemeinen Lebenserfahrungen (z. B .ein Zeuge, der sich FOTO

S: S

ISSY

FUR

GLE

R

64-69 schiller-story•.indd 64 09.12.2010 22:10:31 Uhr

Page 61: SV Gerichtssachverständige

&65 | STEIERMARK KÄRNTEN

Entscheidungen

Prof.Dr. Jürgen Schiller über das Verhältnis Richter und Sachverständige in der Praxis

häufig widerspricht, ist unglaubwürdig) oder sind Erkennt-

nisse aus sachkundiger Tätigkeit in Wissenschaft, Kunst,

Handel, Gewerbe etc. Die Ermittlung von Tatsachen und

– im eingeschränkten Maß von Erfahrungssätzen – kann

nach dem Gesagten nur die Aufgabe des Sachverstän-

digen sein: So sehen dies schließlich auch die Verfah-

rensgesetze vor.

Für die Rechtssätze gilt – von Ausnahmen abgese-

hen – der Grundsatz „iura novit curia“, sie können daher

nicht Gegenstand eines Beweises welcher Art immer sein.

Wenn nun diese Rollenverteilung in der Theorie so klar er-

scheint, worin liegt dann in der Praxis das Problem?

Einfach ist es zunächst für den Sachverständigen, sich

rechtlicher Wertungen zu enthalten. Gar nicht so einfach

ist es hingegen für den Richter: Das Sachverständigen-

gutachten ist schließlich ein Beweismittel wie andere

auch und ist daher vom Richter zu werten, zu würdigen.

Um dies dem Richter zu ermöglichen, muss der Sach-

verständige die Tatsachen, die seine gutachtliche Über-

zeugung begründbar machen und die von ihm dazu

verwendeten Erfahrungssätze so angeben, dass die Ver-

fahrensbeteiligten, aber auch der Richter, die Vollstän-

digkeit, Richtigkeit und Überzeugungskraft des Gutach-

tens nachprüfen können.

Erkennt man dabei aber, dass der Sachverständige

notgedrungen kraft seines Fachwissens dem Richter

fachlich überlegen ist (ja sein muss, sonst wäre seine Tä-

tigkeit im Prozess wohl überflüssig), so wird ein gewisses

Unbehagen aufkommen, wenn es darum geht darzule-

gen, warum sich der Richter vom Gutachten überzeugt

fühlt.

Vielleicht meldet sich hier das Gefühl des Richters, dass

er sich deshalb dem Ergebnis des Sachverständigen an-

schließt, weil es keinen zwingenden Anhaltspunkt FOTO

S: S

ISSY

FUR

GLE

R

64-69 schiller-story•.indd 65 09.12.2010 22:10:38 Uhr

Page 62: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 66

gibt, es nicht zu tun., ohne dass rational nachvollzo-

gen werden könnte, ob das Gutachten in der Sache zum

richtigen Ergebnis geführt hat !

„ERFÜLLUNGSGEHILFE“ RICHTER?Im günstigsten Fall (wohl ein Idealfall!) kann dem Richter

durch das Gutachten die vorher fehlende Beurteilungs-

und Begründungsfähigkeit vermittelt werden, sodass er,

eventuell durch ergänzende Erfahrung mit gleichgela-

gerten Prozessen das Gutachten nachvollziehen und

würdigen kann. In den meisten Fällen wird dies aber we-

gen der Komplexität und Kompliziertheit der Materie

nicht möglich sein. Der Richter wird daher auf die Über-

prüfung der Einhaltung formaler Kriterien beschränkt sein

und auf die fachliche Autorität des Sachverständigen

vertrauen. Es tritt also an die Stelle der „Souveränität des

bewertenden Urteils“ die „Souveränität des Fachwissens“.

Beschränkt sich die Beweiswürdigung aber darauf, fällt

der Aspekt der inhaltlichen Überprüfung des Gutachtens

weg und es erhöht sich die Bindung des Richters an das

Gutachten.

SÄKULARISIERTER GOTTESBEWEISWie kann das Gericht einer „Abdankung des Richters zu

Gunsten des Sachverständigen“ und dem Vorwurf, das

Sachverständigengutachten sei eine Art „säkularisierter

Gottesbeweis“ oder eine „Expertokratie“, entgehen?

Ist die Vorstellung einer sauberen Arbeitsteilung zwischen

Gericht und Sachverständigem nur ein frommer Selbst-

betrug auf Seiten der Richter?

Realistischerweise müssen wir erkennen, dass sich so-

wohl das Gericht, als auch die Parteien und deren Ver-

treter in letzter Konsequenz bewusst sein müssen,

Richter vertrauen auf die fachliche Qualität der Sachverständigen

CONunication GmbH | Friaulweg 4 | 8042 Graz | T: +43 316 91 31 45 | [email protected] | www.conunication.com

64-69 schiller-story•.indd 66 09.12.2010 22:44:13 Uhr

Page 63: SV Gerichtssachverständige

CONunication GmbH | Friaulweg 4 | 8042 Graz | T: +43 316 91 31 45 | [email protected] | www.conunication.com

STRATEGIE STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATION

STRATEGIE STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATION

STRATEGIEKOMMUNIKATION

STRATEGIE STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATION

STRATEGIEKOMMUNIKATION

STRATEGIE STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATION

STRATEGIE STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATION

STRATEGIEKOMMUNIKATION

STRATEGIE STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATION

STRATEGIE STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATIONSTRATEGIE STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATIONSTRATEGIE STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATION

STRATEGIE STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATION

STRATEGIE STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATION

STRATEGIE STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATION

STRATEGIE STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATION

STRATEGIE STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATION

STRATEGIE KOMMUNIKATION

STRATEGIE STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATION

STRATEGIE STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATION

STRATEGIE STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATION

STRATEGIE STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATION

STRATEGIE STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATION

STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATION

STRATEGIEKOMMUNIKATION KOMMUNIKATIONSind Sie bereit für den Erfolg?

Mag. Helmut Schoaß

64-69 schiller-story•.indd 67 09.12.2010 22:11:03 Uhr

Page 64: SV Gerichtssachverständige

&STEIERMARK KÄRNTEN | 68

Aus dem Inhalt:DI Michael A. Plank, MEngGeschwindigkeitsrückrechnung bei ABS-geregelter Kurvenbremsung

Mag. Franz Strafella, CIS ImmoZertMietzinsbildung im Rahmen des Wohnhauswiederaufbaugesetzesund der Wohnbauförderungsgesetze

Dipl.-Ing. Heinz LukaschekLichttechnik (LED, Xenon) im Straßenverkehr

EurIng Dipl.-Ing. Franz ZankelDie „Elektrotechnikverordnung 2010“ vom 12. Juli 2010

Komm.-Rat Franz R. SteinbacherBeurteilung und Bewertung von historischen Fahrzeugen (Oldtimerbewertung)

SACHVERSTÄNDIGE

Heft 4 2010

Offizielles Organ des Hauptverbandes der allgemein beeidetenund gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs

Sachverständiger2010_04_OK:PVInfo_1-06.qxd 09.12.2010 15:28 Seite 1

dass an die Stelle unmittelbarer persönlicher Über-

zeugung von der Richtigkeit eines Gutachtens nur die Er-

kenntnis und die Überzeugung davon treten kann, dass

der Sachverständige richtig gehandelt hat.

Wie kann man sich aber dessen sicher sein?

Dazu ist von allen an der Rechtsprechung Beteiligten die

Mitwirkung in folgenden Bereichen gefordert:

> Bei der Auswahl der Sachverständigen

> Bei der Auftragserteilung

> Durch eine Mitwirkung aller „vom Geschehen

Betroffenen“

> Durch wirksame Inhaltskontrolle

AuSWAhl DES sachverständigen

Zunächst sollte der Auswahl der Person des Sachverstän-

digen sowohl bei der Eintragung in die liste der allgemein

beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen

als auch bei der Bestellung im einzelnen Verfahren hohe

Aufmerksamkeit und große Sorgfalt gewidmet werden.

Die regelmäßige Rezertifizierung bewährt sich als weitere

Qualität sichernde Maßnahme.

Die Auswahl des richtigen Sachverständigen hat aber

eine weitere Facette: Es muss mit Nachdruck auch von

den Sachverständigen gefordert werden, sich ihrer fach-

lichen Grenzen bewusst zu sein und im Zweifelsfall auch

einen Auftrag abzulehnen. sonst besteht die ernste Ge-

fahr, eine fachlich falsche Entscheidung zu treffen, die im

schlimmsten Fall gar nicht auffällt. Das gilt sowohl für die

Fälle, in denen der Sachverständige seine Kompetenz un-

bewusst überschätzt, als auch für die, in denen er sich be-

wusst über die Grenzen seiner Fähigkeiten hinwegsetzt.

Eines der wesentlichsten Instrumente zur Kontrolle des

Sachverständigen im gerichtlichen Verfahren ist eine

inhaltliche Kontrolle des Gutachtens durch dessen Erör-

terung mit den Parteien, erforderlichenfalls unter Zuhil-

fenahme eines Privatgutachtens. letzteres zwingt den

Sachverständigen zur Stellungnahme auf fachlicher Ebe-

ne und trägt so am besten zu einer sachbezogenen Erör-

terung des Gerichtsgutachtens bei.

Ein Zusammenwirken all dieser Maßnahmen garantiert

letztlich, dass das Gericht nicht etwas feststellt, ohne dass

etwas bewiesen wäre.

Prof. Schiller: „Der Auswahl der Person müssen wir hohe Aufmerksamkeit und große Sorgfalt widmen.“

64-69 schiller-story•.indd 68 09.12.2010 22:11:11 Uhr

Page 65: SV Gerichtssachverständige

Aus dem Inhalt:DI Michael A. Plank, MEngGeschwindigkeitsrückrechnung bei ABS-geregelter Kurvenbremsung

Mag. Franz Strafella, CIS ImmoZertMietzinsbildung im Rahmen des Wohnhauswiederaufbaugesetzesund der Wohnbauförderungsgesetze

Dipl.-Ing. Heinz LukaschekLichttechnik (LED, Xenon) im Straßenverkehr

EurIng Dipl.-Ing. Franz ZankelDie „Elektrotechnikverordnung 2010“ vom 12. Juli 2010

Komm.-Rat Franz R. SteinbacherBeurteilung und Bewertung von historischen Fahrzeugen (Oldtimerbewertung)

SACHVERSTÄNDIGE

Heft 4 2010

Offizielles Organ des Hauptverbandes der allgemein beeidetenund gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs

Sachverständiger2010_04_OK:PVInfo_1-06.qxd 09.12.2010 15:28 Seite 1

64-69 schiller-story•.indd 69 09.12.2010 22:11:19 Uhr

Page 66: SV Gerichtssachverständige

Hauptverband der allgemein beeideten und gericHtlicH zertifizierten SacHverStändigen ÖSterreicHSlandesverband Steiermark und Kärnten, griesgasse 10, 8020 graz, tel. +43 (0)316 711018-0www.sv.co.at