Upload
hoangdat
View
215
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
KinderUnbeschwert aufwachsen
» Seite 12
02/18SV aktuellKinderunfall: Kleine Abenteurer absichern » Seite 12
Betriebsrente: 15 % Zuschuss vom Chef » Seite 14
VorsorgePRIVAT:
Das Plus für Ihre Gesundheit » Seite 6
SV SparkassenVersicherung
2 I SV aktuell I 2/2018
HERAUSGEBER: SV SparkassenVersicherung, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart, www.sparkassenversicherung.de, verantwortlich: Marketing, MK 11,
Susann Kühnel, Tel. 0711 898 - 47232 VERLAG: Printich Verlag GmbH & Co. KG, Franz-Berding-Weg 76, 48165 Münster, www.printich.de
REDAKTIONSSCHLUSS: 25. September 2018 BILDNACHWEIS: SV SparkassenVersicherung, iStock, Fotolia, Shutterstock, Christa Henke (S.11)
Alle Berichte und Informationen sind nach bestem Wissen recherchiert. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie eine Haftung kann nicht übernommen werden.
Nachdruck oder Übernahme redaktioneller Beiträge ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet.
3 Unwetter Elementarschäden absichern
6 VorsorgePRIVAT
Damit Sie gesund bleiben
8 Kfz-Versicherung Gut und günstig unterwegs
10 Facebook & Co. So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass
11 „Theater am Faden“ Verzaubert jung und alt
11 Schokolade Sinnlicher Genuss und Kunstwerk in einem
12 Kinderunfallversicherung Rundum-Schutz für kleine Abenteurer
14 Betriebsrente
Mit dem neuen Arbeitgeberzuschuss
jetzt noch schneller Vermögen aufbauen
06
12
08
14
SV aktuell I 2/2018 I 3
UnwetterElementarschäden absichern
Extreme Wetterlagen nehmen in den letzten Jahren enorm zu: Auf den
unglaublich trockenen und warmen Sommer folgte am 23. September dieses
Jahres das Sturmtief „Fabienne“, das Bäume entwurzelte, Dächer abdeckte und
sogar zu Todesopfern führte. Die Schäden – die Stürme, Starkregen und auch
Hagelzellen anrichten – gehen immer wieder in die Millionen. Ohne entsprechen-
den Versicherungsschutz können Schäden existenzbedrohend sein.
Das Thema Unwetter geht heute im Prin-
zip uns alle an. Denn Starkregen und
Schmelzwasser lassen nicht nur die Pe-
gel der Flüsse ansteigen und gefährden
längst nicht nur die Häuser in unmittel-
barer Ufernähe. Von Ende Mai bis in den
Juni 2016 hinein kam es an nahezu jedem
Tag in Deutschland durch eine extreme
Unwetterlage zu Sturm, Starkregen und
Überschwemmungen. Insgesamt »
4 I SV aktuell I 2/2018
summierten sich die versicherten Schä-
den deutschlandweit auf rund 1,2 Mil-
liarden Euro. Besonders schwer traf das
Unwettertief „Elvira“ Ende Mai 2016 den
Ort Braunsbach im Norden Baden-Würt-
tembergs. Wassermassen weichten den
Boden auf und schoben eine riesige
Gerölllawine durch den Ort. Allein im
Geschäftsgebiet der SV kam es durch Tief
„Elvira“ zu Schäden an rund 12.000 Ge-
bäuden und Autos. Höhe des Schadens:
mehr als 100 Millionen Euro!
Sturmschäden sind über die Gebäude-
versicherung gedeckt. Anders sieht es
jedoch mit Schäden durch Überschwem-
mung, Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben,
Lawinen und Schneedruck sowie infolge
von Starkregen aus. Hier zahlt die Versi-
cherung nur, wenn eine sogenannte Ele-
mentarschadendeckung vereinbart ist. In
Hessen beispielsweise ist nur jedes dritte
Gebäude gegen Elementarschäden mit-
versichert.
Viele Hauseigentümer, deren Gebäude
nicht an einem hochwassergefährdeten
Fluss steht, verkennen die Gefahr. „Stark-
regen führt immer wieder dazu, dass die
Kanalisation die Wassermassen gar nicht
so schnell abführen kann. Es kommt dann
zum Rückstau mit entsprechenden Schä-
den“, berichtet Dipl.-Ing. Christoph Iding,
Abteilungsleiter Risikoservice bei der SV
SparkassenVersicherung, aus der Pra-
xis. Aber auch Gebäude in Mulden- oder
Hanglagen sind enorm gefährdet. Stark-
regen führt zudem meist auch zu einem
schnellen Anstieg des Grundwasser-
niveaus. „Dieses Grundwasser drückt
Nur jedes dritte
Gebäude in Hessen
ist gegen Elementar-
schäden versichert. In
Rheinland-Pfalz sind
es gerade einmal 29 %,
in Thüringen 46 %.
Unwetterwarnungen
Per SMS oder Mail warnen wir Sie auf Wunsch
vor Unwettern. 180.000 Kunden nutzen diesen
Service bereits. Rund 13.500 verwenden unsere
„SV Haus & Wetter“-App. Infos finden Sie im Netz
unter www.sparkassenversicherung.de oder bei uns.
SV aktuell I 2/2018 I 5
dann womöglich gegen die Kellerwän-
de und die Gebäudesohle, während das
Oberflächenwasser durch Lichtschächte
oder Kellerfenster eindringt“, so Iding.
Besonders gefährdet sind darüber hinaus
Öltanks. Denn Wasser sorgt hier für Auf-
trieb der Tanks und beschädigt womög-
lich die Anschlüsse, sodass Öl auslaufen
kann. Die Schäden gehen dann schnell in
die Zehntausende Euros.
Apropos Schadenshöhe: Selbst wenn im
Keller nur ein paar Zentimeter Wasser ste-
hen, so bewegt sich der Schaden schnell
im fünfstelligen Eurobereich. Um Schim-
mel und Langzeitschäden zu vermeiden,
müssen Keller und Wände zunächst ein-
mal professionell getrocknet werden.
Gerade bei jüngeren Häusern befindet
sich unter dem Estrich häufig noch Däm-
mung, die ebenfalls feucht werden kann
und dann zunächst getrocknet werden
muss. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie
jetzt prüfen, ob Ihre Versicherung auch
eine Elementarschadendeckung beinhal-
tet. Dies gilt übrigens nicht nur für die
Gebäudeversicherung, sondern auch für
die Hausratversicherung. Für einen über-
schaubaren Mehrbeitrag haben Sie die
Sicherheit, dass Sie, so gut es geht, gegen
Naturgefahren abgesichert sind.
Beruhigend zu wissen ist zudem, dass die
SV SparkassenVersicherung als größter
Gebäudeversicherer in der Region über
eine enorme Expertise in der Schadenre-
gulierung verfügt und spezielle Notfall-
pläne hat, die selbst bei einem großen
Schadenereignis schnelle Hilfe sicher-
stellen. Dazu gehören auch Rahmenver-
• Informieren Sie sofort Ihre Versicherung. Sie können uns Schäden auch
per E-Mail oder online unter www.sparkassenversicherung.de melden.
• Markieren Sie erreichte Wasserstände und dokumentieren Sie den Schaden.
• Minimieren Sie den Schaden beispielsweise durch Abpumpen des Wassers,
Reinigung und Trocknung des Gebäudes und der durchnässten Einrichtung.
• Prüfen Sie elektrische Geräte, bevor Sie diese wieder in Betrieb nehmen.
• Entsorgen Sie zerstörte oder beschädigte Dinge erst nach Rück sprache
mit Ihrem Versicherer.
• Beauftragen Sie Fachfirmen mit der Reparatur nicht ohne vorherige
Absprache mit Ihrem Versicherer.
• Lüften, säubern und trocknen Sie die betroffenen Räume gründlich. Teppiche,
saugende Dämmstoffe, Holzverkleidungen und andere die Feuchtigkeit hal-
tende Materialien sollten dazu in der Regel entfernt werden. So minimieren Sie
auch das Risiko des Schimmelbefalls. Denn Schimmel braucht Feuchtigkeit.
Erstmaßnahmen bei einer Überschwemmung
einbarungen mit renommierten Gebäu-
desanierern, Dachdeckerinnungen und
anderen Partnern, wodurch Ihr Haus bzw.
Ihre Wohnung nach einem versicherten
Schaden zügig und professionell repariert
oder bei Bedarf auch saniert wird. Nach
einem Schaden müssen Sie natürlich
nicht auf einen „Handwerker“ der SV zu-
rückgreifen. Da Unwetter jedoch meistens
mehrere Gebäude in der Nachbarschaft
gleichzeitig betreffen und bei größeren
Schadenereignissen wie etwa in Brauns-
bach im Mai 2016 nach dem Tief „Elvira“
die örtlichen Handwerksbetriebe allein
mit den Reparaturen gar nicht nachkom-
men können, ist es gut, einen Versicherer
zu haben, der auch auf solche Situationen
schnell reagieren kann.
6 I SV aktuell I 2/2018
VorsorgePRIVATDamit Sie gesund bleibenSicher: Wir können uns nicht vor jeder Krankheit schützen. Doch
frühzeitige Vorsorgeuntersuchungen helfen, mögliche schwere
Krankheiten in einem frühen Stadium zu entdecken. Das erhöht
die Heilungschancen! Doch leider zahlt die gesetzliche Kranken-
versicherung Vorsorgeuntersuchungen nur in bestimmten
Intervallen und ab bestimmten Altersgrenzen. Das können Sie
jetzt ganz einfach selbst ändern: mit VorsorgePRIVAT!
VorsorgePRIVAT ist eine leistungsstar-
ke Krankenzusatzversicherung unseres
Partners, der UKV Union Krankenversiche-
rung, mit der Sie wichtige Leistungsein-
schnitte und Lücken in der gesetzlichen
Krankenversicherung schließen.
So lösen Sie sich mit der privaten Zu-
satzversicherung beispielsweise von den
starren Vorgaben hinsichtlich möglicher
Vorsorgeuntersuchungen. Für Frauen
beispielsweise ist es entscheidend, Vor-
sorgeuntersuchungen wahrzunehmen,
mit denen etwa Brust-, Gebärmutterhals-,
Darm- oder Hautkrebs frühzeitig erkannt
werden können. Mit VorsorgePRIVAT ent-
scheiden Sie selbst, wann und wie oft Sie
sich untersuchen lassen. Denn wir über-
nehmen 100 Prozent der Kosten für Vor-
sorgeuntersuchungen durch Ärzte zur
Früherkennung von Krankheiten. Das gilt
auch für solche Vorsorgeuntersuchungen,
die womöglich als individuelle Gesund-
heitsleistungen (IGel) nicht von der GKV
erstattet werden. Dabei zahlen wir bis zu
insgesamt 500 Euro pro Kalenderjahr. Be-
reits im ersten Jahr übernehmen wir bis
zu 200 Euro und in den ersten beiden Jah-
ren zusammen bis zu insgesamt 500 Euro
der Kosten.
Augen lasern – wir zahlen
Wie wertvoll VorsorgePRIVAT für Sie sein
kann, zeigt sich aber auch beim Thema
Sehen. Während die gesetzliche Kran-
kenversicherung hier nur eine Grundver-
sorgung übernimmt, erstatten wir Ihnen
mit VorsorgePRIVAT 80 Prozent der Kos-
ten für Kontaktlinsen oder Brillen sowie
deren Reparatur. Und das unabhängig
von der Änderung der Fehlsichtigkeit.
Dies gilt für einen Rechnungsbetrag von
insgesamt 500 Euro innerhalb von zwei
aufeinander folgenden Kalenderjahren.
Große Fortschritte hat in den letzten Jah-
ren der Bereich der refraktiven Chirurgie
(z. B. das Lasern von Augen) gemacht.
Auch hier überzeugt VorsorgePRIVAT
mit starken Leistungen. So übernehmen
wir 100 Prozent der erstattungsfähigen
Aufwendungen für refraktive Chirurgie
(Augenoperationen wie z. B. Lasik, Clear-
Lens-Exchange) einschließlich der Vor-
und Nachuntersuchungen bis zu insge-
samt 1.500 Euro in der Vertragslaufzeit.
Im ersten Jahr liegt der Höchstbetrag bei
200 Euro, in den ersten beiden Jahren zu-
sammen bei insgesamt 500 Euro.
Wertvolle Leistungen sichern Sie sich mit
VorsorgePRIVAT zudem rund um das The-
ma Hören. Die Zusatzversicherung über-
nimmt 80 Prozent der Kosten für ärztlich
verordnete Hörhilfen einschließlich Oto-
plastik (Ohrpassstück) sowie Reparaturen
bis zu einem nach Vorleistung der gesetz-
lichen Krankenversicherung verbleiben-
den Rechnungsbetrag von 1.000 Euro. So
zahlen wir bis zu insgesamt 800 Euro in
fünf Kalenderjahren.
SV aktuell I 2/2018 I 7
Schutzimpfungen und Malariaprophylaxe
Reisen Sie gerne in die Ferne? Dann
kennen Sie das leidliche Thema Schutz-
impfungen und Malariaprophylaxe. Vor-
sorgePRIVAT übernimmt 100 Prozent der
Kosten für Schutzimpfungen inklusive
Arzneimittel für Schutzimpfungen, Reise-
schutzimpfungen und Malariaprophylaxe.
Bis zu 300 Euro werden Ihnen in zwei auf-
einander folgenden Kalenderjahren er-
stattet.
Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit,
Brillen, Kontaktlinsen oder Hörhilfen zu benötigen. Für Reisen
in viele Länder sind besondere Impfungen, etwa gegen Gelbfieber,
Typhus, Cholera, oder eine Malariaprophylaxe not wendig. Unser
Zusatztarif deckt auch diese Bereiche ab!
Das Beste an VorsorgePRIVAT: Es gibt keine Wartezeit! Von Anfang an sind Sie gut abgesichert. Gute Gründe, uns jetzt anzusprechen und Ihrer Gesundheit das Extra an Leistungen und Sicherheit zu gönnen.
8 I SV aktuell I 2/2018
Kfz-VersicherungGut und günstig unterwegsWollen Sie 2019 mit Ihrem Fahrzeug günstig und vor allem gut
abgesichert unterwegs sein? Dann sollten Sie uns jetzt auf die
Probe stellen. Denn mit unserer Kfz-Versicherung bieten wir Ihnen
leistungsstarke Tarife mit ganz viel Service. Und wer sich bis zum
30. November entscheidet, kann problemlos seine Alt-Versicherung
kündigen und dann ab dem 1. Januar mit uns durchstarten.
SV aktuell I 2/2018 I 9
Gerne erstellen unsere Berater vor Ort Ih-
nen schnell und unverbindlich ein Angebot
für Ihr Fahrzeug. Neben günstigen Prämien
punkten wir als Ihr starker Regionalversiche-
rer vor allem bei den Leistungen.
Nehmen Sie beispielsweise unsere Kfz-Ver-
sicherung mit Werkstattbindung. Kommt
es mal zum Schaden, profitieren Sie nicht
nur von unserem Rundum-Service, sondern
auch von vielen Vorteilen, die wir gemein-
sam mit unserem flächendeckenden Netz
an qualifizierten Partnerwerkstätten bieten.
Im Schadensfall holen wir beispielsweise Ihr
Fahrzeug bei Ihnen ab und bringen es nach
der erfolgten Reparatur auch wieder zurück.
Kostenlos bieten wir Ihnen zudem ein klei-
nes, neuwertiges Ersatzfahrzeug an, wäh-
rend Ihr Wagen sich nach einem Schaden in
der Werkstatt befindet. Selbstverständlich
arbeiten die Partnerwerkstätten ausschließ-
lich nach Herstellervorgaben und mit Origi-
nalersatzteilen. Darüber hinaus wird Ihr Auto
im Schadensfall vor der Rückgabe noch von
innen und außen gereinigt.
Und das Beste: Neben der günstigen Prämie
profitieren Sie noch von einer sechsjähri-
gen Garantie auf die Reparaturleistungen.
Zudem treten die Werkstätten in die Her-
stellergarantie ein. So gehen Sie mit der SV
Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung auf
Nummer sicher. Selbstverständlich bieten
wir Ihnen einen umfassenden Schutz im Be-
reich der Teil- und Vollkasko-Versicherung
sowie der Haftpflicht auch ohne Werkstatt-
bindung an.
Sprechen Sie uns an. Gerne machen wir Ih-
nen ein Kfz-Versicherungsangebot.
Knöllchen aus dem Auslandbesser schnell bezahlen
Der Sommerurlaub ist längst vergessen,
da flattert im Herbst eine unliebsame Erin-
nerung in den Briefkasten: ein Bußgeldbe-
scheid aus dem Ausland! Wer mit dem Auto
geblitzt wurde oder in Italien etwa in der
Innenstadt – meist unbewusst – in eine ver-
kehrsbeschränkte Straße gefahren ist, den
bitten die ausländischen Behörden auch in
Deutschland gerne zur Kasse. Diese Knöll-
chen sollten Sie nicht ignorieren, sondern
am besten zügig zahlen, um hohe Mahnge-
bühren zu vermeiden.
Innerhalb der Europäischen Union können
Bußgelder seit 2010 nachträglich eingetrie-
ben werden. Wird nicht gezahlt, kann die
ausländische Behörde das Bundesamt für
Justiz einschalten, das dann aktiv wird. Vor
allem die Niederlande machen nach Anga-
ben des ADAC davon Gebrauch. Vollstreckt
werden Bußgelder ab 70 Euro inklusive Ge-
bühren. Für Österreich gilt eine Sonderre-
gelung: Hier ist die Vollstreckung schon ab
25 Euro möglich. Dabei laufen die Verfahren
in Deutschland dann über die Finanzbehör-
den der Bundesländer.
Häufig beauftragen die ausländischen Be-
hörden Inkassounternehmen oder Anwälte,
um die Bußgelder einzutreiben. Hier rät der
ADAC zu prüfen, ob die Gebühren dafür ver-
hältnismäßig sind.
Apropos Verhältnismäßigkeit: Geschwindig-
keitsübertretungen und andere Verstöße
werden in anderen europäischen Ländern
häufig erheblich schärfer bestraft! Wer bei-
spielsweise in der Schweiz außerorts die zu-
lässige Geschwindigkeit um 6 bis 10 km/h
überschreitet, zahlt bereits 100 Schwei-
zer Franken (etwa 88 Euro). Sind Sie 16 bis
20 km/h zu schnell unterwegs ist, erwartet
Sie ein Bußgeld von 240 CHF (rd. 210 Euro).
Auch wenn die Schweiz nicht zur EU gehört,
sollten Sie Knöllchen besser bezahlen. Denn
spätestens bei einer Wiedereinreise werden
Sie zur Kasse gebeten.
Die Zufriedenheit unserer Kunden
liegt uns sehr am Herzen.
Deshalb lassen wir die Qualität unserer Schadenregulie rung in regelmäßigen Abständen von echten Kunden bewerten. Im Jahr 2017 erhielten wir für unseren Schadenservice in der Kfz-Versicherung die Gesamtnote 1,6.
10 I SV aktuell I 2/2018
So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass
Städtereise nach Barcelona? Klick! Besuch auf dem Weihnachtsmarkt?
Klick! 347 Fotos laden Frauen im Schnitt auf ihren Facebook-Account,
179 Männer. Doch was passiert eigentlich mit all unseren digitalen
Daten, wenn wir einmal nicht mehr da sind? Auch der „digitale Nachlass“
sollte möglichst geregelt sein.
Statistisch betrachtet stirbt in Deutsch-
land alle drei Minuten ein Facebook-Nut-
zer, ohne entschieden zu haben, was mit
allen seinen Posts später passieren soll.
Aber nicht nur die 27 Millionen Face-
book-User allein in Deutschland hinterlas-
sen später sozusagen ein digitales Erbe.
Ob bei XING, Twitter, Google, Instagram,
Flickr, GMX, web.de, Yahoo, in der Cloud
etc. – bei vielen Social-Media-Plattformen,
Internetanbietern, Portalen und Diensten
stellt sich die Frage, was denn später ein-
Wie eine Vollmacht für den digitalen Nachlass aussehen könnte, finden Sie im Internet auf der Homepage der Verbraucherzentrale. Wenn Sie unter www.verbraucherzentrale.de bei der Suchfunktion „Digitaler Nachlass“ eingeben, finden Sie unter „Wissen“ Tipps zum Thema sowie ein Muster für eine Vollmacht und eine Musterliste für Internet-Zugangsdaten zum Herunterladen.
mal aus all den Informationen wird. Dazu
kommen neuen Entwicklungen wie Fit-
ness-Armbänder oder auch die Möglich-
keit, über „Smart Home“-Apps von unter-
wegs Technik im eigenen Haus zu steuern.
Ein anderes Problem: Viele Bürger schlie-
ßen zudem Verträge und Abos digital ab,
die sich automatisch verlängern, was uns
selbst nicht immer bewusst ist, warnt der
Bundesverband der Verbraucherzentrale.
Deshalb ist es sinnvoll, eine Vertrauens-
person mit allen Aufgaben rund um das
digitale Erbe zu betrauen. So können Sie
in einer Verfügung zum digitalen Nach-
lass genau festlegen, ob beispielsweise
in sozialen Netzwerken ein Gedenkstatus
eingerichtet werden oder das Profil ganz
gelöscht werden soll.
Damit Ihre Vertrauensperson Ihren Willen
leichter umsetzen kann, sollten Sie eine
Liste mit allen Benutzerkonten und Pass-
wörtern an einem sicheren Ort hinterle-
gen und die Vertrauensperson darüber
informieren. Ganz wichtig: Die Vollmacht
für die Regelung des digitalen Nachlasses
muss „über den Tod hinaus“ gelten und
handschriftlich verfasst sein. Achten Sie
bitte auch darauf, die Auflistung der Ac-
counts und entsprechenden Passwörter
immer aktuell zu halten.
SV aktuell I 2/2018 I 11
„THEATER AM FADEN“verzaubert Jung und Alt
SINNLICHER GENUSS
MITTEN IN STUTTGART-HESLACH ENTFÜHRT HELGA BREHME IHRE BESUCHER IN EINE VÖLLIG ANDERE WELT. IN IHREM „THEATER AM FADEN“ TAUCHEN JUNG UND ALT EIN IN DIE WELT DER MÄRCHEN.
Seit 1972 betreibt Helga Brehme ihr Pup-
pentheater. Äußerst geschickt erweckt die
79-Jährige die fast ausschließlich selbst
gemachten Marionetten auf der Bühne
zum Leben, erzählt Geschichten, die bei
den Erwachsenen schöne Kindheitserin-
nerungen hervorholen und die Kinder
selbst in die Szenarien eintauchen lassen.
Helga Brehme versteht es, die Kinder in
ihrem urigen, kleinen Theater von Beginn
an zu faszinieren und zu begeistern. Als
Erstes geht es für die Gäste durch einen
schmalen Gang in ein farbenfrohes, kun-
Der Erfurter ist Chef der Goldhelm Scho-
koladen Manufaktur und schenkt mit
seinem Team nicht nur der Schokola-
denproduktion, sondern auch der Ver-
packung besondere Aufmerksamkeit.
Jede süße Versuchung wird bei Goldhelm
von Hand verpackt. Die fantasievollen
Illustrationen auf der Verpackung zeich-
net Alex Kühn höchstpersönlich. Gerne
experimentiert das Goldhelm-Team mit
terbuntes Zimmer, in dem mitten
im Raum ein kleines, hölzernes Ka-
russell mit drei Holzpferden steht. Di-
rekt daneben türmt sich ein Berg an fan-
tasievollen Kostümen, in die die jungen
Theaterbesucher zunächst einmal rein-
schlüpfen. Verkleidet geht es dann in den
Theatersaal, in dem 60 Gäste Platz finden.
Kunst ist bei Helga Brehme nicht nur das,
was sie – teilweise mit anderen Mitspie-
lern – auf die Bühne zaubert, sondern
auch das gesamte urige Theatergebäude
an sich.
verschiedensten Geschmacksrichtungen.
Da kommt dann auch schon mal eine
salzig schmeckende Schokolade heraus.
Gemeinsam haben die Schoko-Produkte
vor allem eins: „Bei den Zutaten legen
wir Wert auf beste Qualität“, verrät Alex
Kühn. Vertrieben werden die großen und
kleinen Naschereien einschließlich eines
wunderbaren Erfurter Adventskalenders
im ausgesuchten Handel und im Internet.
Tipp
BEI ALEX KÜHN IST SCHOKOLADE NICHT EINFACH NUR SCHOKOLADE, SONDERN IMMER AUCH GLEICH EIN KUNSTWERK!
Jetzt im Herbst/Winter
steht das kasachische Mär-
chen „Ein Garten in der
Wüste“ auf dem Spielplan.
Immer wieder finden auch
Abende mit klassischer
indischer Musik statt. Ein
Besuch lohnt sich für Jung
und Alt. Den aktuellen
Spielplan und weitere
Infos gibt es im Netz unter
www.theateramfaden.de
Unter www.goldhelm-schokolade.de
kann man nicht nur bestellen,
sondern auch viel über die Geschichte
des Unternehmens und spezielle
Events erfahren.
Tipp
12 I SV aktuell I 2/2018
WENN SIE SICH
FRAGEN, WIE SIE SICH UND
IHRE KINDER AM BESTEN
ABSICHERN KÖNNEN, DANN
SPRECHEN SIE UNS AN.
Wir freuen uns, mit Ihnen
gemeinsam eine Lösung zu
erarbeiten, die sich an Ihren
Bedürfnissen orientiert.
SV aktuell I 2/2018 I 13
KinderunfallversicherungRundum-Schutz fürkleine Abenteurer
Rasante Kettcar-Rennen auf der Straße, der erste wackelige Ausflug
auf Inlinern, wilde Schneeballschlachten und Rodelpartien im Winter:
Wenn Kinder Kinder sind, die Welt entdecken, Neues ausprobieren oder
einfach nur im Alltag unterwegs sind, dann stockt uns Eltern schon mal
der Atem. Und weil Unfälle manchmal einfach passieren, bieten wir
Ihnen eine leistungsstarke Kinderunfallversicherung, die auf die
besonderen Bedürfnisse von kleinen Abenteurern eingeht.
Natürlich kann unsere Kinderunfallversi-
cherung nicht verhindern, dass eventuell
einmal tatsächlich etwas passiert. Aber
mit unserer Kinderunfalldeckung haben
Sie als Eltern zumindest das beruhigende
Gefühl, dass ein Unfall nicht gleich auch in
einem finanziellen Desaster enden muss!
Mit unserer Kinderunfallversicherung sind
die Kleinen rund um die Uhr weltweit ab-
gesichert. So zahlt unser Kinderunfalltarif
beispielsweise für Bergungskosten nach
einem Unfall (Kennen Sie das mulmige
Gefühl, auf der Skipiste zu stehen und ein
Rettungshubschrauber kreist über dem
Skigebiet?), leistet für notwendige Reha-
Maßnahmen und kosmetische Operatio-
nen. Und falls es Ihr Kind besonders hart
trifft, können Sie auf unsere lebenslange
Unfallrente zählen (wahlweise ab 30 %
oder 50 % Invalidität, wobei Sie die Höhe
individuell festlegen können). Darüber
hinaus erhalten Sie bzw. Ihr Kind, wenn
einmal etwas passiert, eine Invaliditäts-
leistung, deren Höhe Sie ebenfalls frei
wählen können und die ab bestimmten
Prozentsätzen der Invalidität zum Tragen
kommt.
Wie wertvoll beispielsweise unsere le-
benslange Unfallrente sein kann, wird
schnell deutlich, wenn man sich einmal
bewusst macht, dass ein Kind bei einem
Unfall so geschädigt werden kann, dass es
lebenslang keinen Beruf aufnehmen kann
und somit später auch keine Leistungen
aus der gesetzlichen Rentenversicherung
erhält. Wenn Mama oder Papa sich nach
einem Unfall erst einmal ums eigene Kind
kümmern müssen und nicht arbeiten
können, federn unsere hervorragenden
Leistungen auch Einkommenseinbußen,
teure Anschaffungen oder Umbauarbei-
ten in den eigenen vier Wänden finanziell
ab. Auch die Folgen eines Zeckenstiches
(FSME und Borreliose), psychologische
Unfall-Nachbetreuung und vieles mehr
sind mit unserer neuen Kinderunfallver-
sicherung abgedeckt. Neue Familienmit-
glieder wie Lebenspartner oder Neuge-
borene sind automatisch für bis zu sechs
Monate mitversichert.
Sinnvolle Ergänzung: das Kinder-Paket
Mit dem Kinder-Paket können Sie übri-
gens den Schutz für Ihr Kind um wertvolle
Zusatzleistungen sinnvoll ergänzen. Kon-
kret übernehmen wir beim Kinder-Paket
selbst die Übernachtungskosten eines
Elternteils für bis zu 30 Übernachtungen
beim verunfallten Kind im Krankenhaus
(Rooming-in) und zahlen ein Schulaus-
fallgeld von 50 Euro je unfallbedingtem
Schulausfalltag für maximal 20 Tage. Zu-
dem genießen Sie bzw. Ihr Kind Versiche-
rungsschutz im Falle von Vergiftungen,
Sonnenbrand oder Gesundheitsschäden
durch Impfungen. Auch die Kosten der
Kinderbetreuung bei vollstationärer Kran-
kenhausheilbehandlung des beaufsich-
tigenden Elternteils übernehmen wir bei
einem Unfall. Braucht Ihr Kind nach dem
Unfall eine neue Zahnspange, ersetzen
wir auch die Kosten für den Ersatz. Hat Ihr
kleiner Abenteurer einen Helm getragen,
erhöhen wir die Invaliditätsleistung noch-
mals um 20 %.
14 I SV aktuell I 2/2018
Betriebsrente: Mit dem neuen Arbeitgeberzuschuss jetzt noch schneller Vermögen aufbauenGute Nachrichten für alle Arbeitnehmer: Ab 2019 ist es noch
einfacher, eine zusätzliche Betriebsrente fürs Alter aufzubauen.
Denn für alle neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen gibt
es einen Arbeitgeberzuschuss von 15 % oben drauf.
Geregelt ist der verpflichtende Arbeitge-
berzuschuss im sogenannten Betriebs-
rentenstärkungsgesetz, mit dem der Ge-
setzgeber die betriebliche Altersvorsorge
nochmals deutlich attraktiver gemacht
hat. Doch was verbirgt sich genauer da-
hinter? Und wie funktioniert solch eine Be-
triebsrente überhaupt konkret? Im Prinzip
haben alle Arbeitnehmer in Deutschland
Anspruch auf eine sogenannte Entgelt-
umwandlung. Das heißt: Sie erklären ge-
genüber dem Arbeitgeber, dass Sie einen
bestimmten Betrag Ihres Einkommens
etwa für eine Direktversicherung „um-
wandeln“ wollen. Ihr Arbeitgeber schließt
dabei auf Sie eine Versicherung ab und
zahlt den Betrag entsprechend ein. Am
Ende erhalten Sie aus der Versicherung
eine Rentenzahlung.
Staatliche Förderung sichern
Der Clou besteht jedoch darin, dass der
von Ihnen festgesetzte Betrag Ihnen brut-
to abgezogen wird, aufgrund der staatli-
chen Förderung sind diese Beträge inner-
halb gewisser Grenzen von der Steuer und
von Sozialabgaben befreit. Daraus ergibt
sich, dass Sie „netto“ nur auf einen Bruch-
teil verzichten, der volle „Brutto“-Betrag
jedoch Ihrem Aufbau einer privaten Be-
triebsrente für später zugutekommt.
Nun ergibt sich aber auch für den Arbeit-
geber in der Regel eine Ersparnis bei
den Sozialabgaben. Sinn und Zweck der
Betriebsrente ist natürlich, dass Sie eine
entsprechende zusätzliche Altersvorsor-
ge aufbauen – und nicht, dass Arbeitge-
ber Sozialabgaben sparen können. Vor
diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber
mit dem neuen Betriebsrentenstärkungs-
gesetz Arbeitgeber, die durch das umge-
wandelte Entgelt Sozialabgaben sparen,
verpflichtet, einen 15-prozentigen Arbeit-
geberzuschuss zusätzlich zu Ihrem Bei-
trag in Ihre betriebliche Altersvorsorge zu
zahlen. Dieser Zuschuss ist für alle Neu-
verträge ab Januar 2019 verpflichtend.
Schneller Vermögensaufbau
Der Arbeitgeberzuschuss und die Steuer-
und Sozialversicherungsersparnis ma-
chen den Vermögensaufbau einfacher.
Das wird schnell deutlich, wenn man sich
das an einem Beispiel (siehe Grafik auf
dieser Doppelseite) anschaut. In unserem
Beispiel spart ein Arbeitnehmer, 30 Jahre
alt, ledig, kinderlos mit einem jährlichen
Bruttoeinkommen von derzeit 30.000
Euro 115 Euro monatlich aus seinem
Bruttogehalt in seine Altersvorsorge. Von
diesen 115 Euro kommen 15 Euro als ver-
pflichtender Arbeitgeberzuschuss. Steu-
erlich spart der Arbeitnehmer 24,97 Euro,
in der Sozialversicherung nochmals 20,63
Euro. Das heißt: Obwohl insgesamt 115
Euro Monat für Monat in den Aufbau der
Betriebsrente fließen, hat der Arbeitneh-
mer netto lediglich 54,40 Euro weniger im
Portemonnaie.
Wenn unser Arbeitnehmer aus dem Bei-
spiel dann später mit 67 Jahren in den
SV aktuell I 2/2018 I 15
Ruhestand geht, sind ihm 51.060 Euro an
Vermögen garantiert – und das bei einer
Eigeninvestition von lediglich 24.154
Euro. Inklusive der für das Jahr 2018 gül-
tigen Überschussbeteiligung und einer
konstanten Wertentwicklung der Indexbe-
teiligung von 4 % pro Jahr ergibt sich in
der Modellrechnung sogar ein Vermögen
von 101.054 Euro. Sie sehen: Selbst mit
Blick auf die garantierte Leistung lohnt es
sich schon, sich mit einer neuen Entgelt-
umwandlung ab 2019 den zusätzlichen
Arbeitgeberzuschuss für den Vermögens-
aufbau zu sichern.
Sie brauchen übrigens keine Scheu zu
haben, Ihren Arbeitgeber auf das Thema
Betriebsrente anzusprechen. Gesetzlich
ist Ihr Arbeitgeber sogar zur Aufklärung
seiner Mitarbeiter verpflichtet. Außerdem
profitiert auch er von der Betriebsrente.
Gerne stehen wir Ihnen und Ihrem Arbeitgeber mit praktischen Tipps zur Umsetzung zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne.
Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge
Beispiel: Arbeitnehmer, 30 Jahre, ledig, kinderlos, jährliches Bruttoeinkommen derzeit 30.000 Euro. Er spart monatlich 115 Euro in seine bAV. Er bekommt nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Euro (15 %). Sein monatlicher Eigenbeitrag dafür beträgt lediglich 54,40 Euro.- Steuertarif 2018, Steuerklasse I, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag wurden
berücksichtigt – ohne Kirchensteuer.- Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 %,
Arbeitslosen: 1,5 %, Kranken: 8,3 % (inkl. Zusatzbeitrag für Krankengeld und Zahnersatz – angenommen 1,0 %), Pflege: 1,525 %
Die dargestellten Leistungen (Tarif AVTI) aus der Überschussbeteiligung (inkl. einer Beteiligung an Bewertungsreserven) und die hieraus resultierenden Gesamtleis-tungen ergeben sich durch eine Modellrechnung mit der für das Jahr 2018 gültigen Überschussbeteiligung und einer konstanten Wertentwicklung der Indexbeteiligung von 4,0 % p. a. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind nur als Beispiel anzusehen. Bei den angegebenen Renditen wurde der Effekt „Nettobeitrag“ bereits mit berücksichtigt. Hiervon sind in der Rentenphase noch Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen.
Steuer24,97 €
Sozialversicherung20,63 €
Arbeitgeberzuschuss15,00 € (15 %)
Ihr monatlicher Eigenbeitrag
54,40 €
Ihr monatlicher Sparbeitrag
115,00 €
Ersp
arn
isse
101.054 Euro6,70 %jährliche Gesamtrendite
51.060 Euro3,70 %jährliche garantierte Gesamtrendite
24.154 EuroEigeninvestition
37 Jahre Laufzeit Leistung inkl. Überschüsse Leistung garantiert Nettoeinzahlungen