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Sturz, Absturz 1.618 13
Kontrollverlust über
Maschinen, Transportmittel,
Werkzeuge, Gegenstände, Tiere 1.902 24
Reißen, Brechen, Zusammenstürzen
von Gegenständen 618 10
Schreck, Gewalt, Angriff,
Bedrohung (z.B. auch von Tieren) 575 4
Äußere Verletzungen (Anstoßen,
von Gegenständen erfasst werden,
Drauftreten) 338 1
Arbeitsunfälle 2011 – Abweichung
Anzahl Tote
Innere Verletzungen (Heben,
Tragen, Schieben, Ziehen, Bücken) 276 1
Sonstiges 72 1
SUMME: 5.399 54 Tote
ÖKL- Kolloquium 21. November 2012 SVB NÖ/Wien
Wilhelm Schagerl
ÖKL- Kolloquium 21. November 2012 SVB NÖ/Wien
Wilhelm Schagerl
Person
81 %
19 %
Maschinenunfälle 1.495 Unfälle , 1994 bis 2009
ÖKL- Kolloquium 21. November 2012 SVB NÖ/Wien
Wilhelm Schagerl
mittelschwere bis schwere Verletzungen
vor allem Arm-, Hand- und
Fingerverletzungen
Knochenbrüche, Amputationen und
Quetschungen sind besonders häufig
Verletzungen
Maschinenunfälle 1.495 Unfälle , 1994 bis 2009
ÖKL- Kolloquium 21. November 2012 SVB NÖ/Wien
Wilhelm Schagerl
Tätigkeit
Unfallursachen
1. Mensch
2. Technik
3. Kleidung
4. Umwelt
5. Lichtverhältnisse
Die meisten Unfälle ereignen sich bei der Bedienung,
Störungsbeseitigung, Reparatur und Wartung
Maschinenunfälle 1.495 Unfälle , 1994 bis 2009
ÖKL- Kolloquium 21. November 2012 SVB NÖ/Wien
Wilhelm Schagerl
Hersteller
Gesetzliche Unterschiede
Sichere Maschinen
Verwender
GewO
MSV 2010
ASchG
AM - VO
z.B. land- u. forstwirtschaftl. Betrieb in NÖ
NÖ - LAO
NÖ LFW AM - VO
ÖKL- Kolloquium 21. November 2012 SVB NÖ/Wien
Wilhelm Schagerl
Herstellervorschriften
Sichere Maschinen
Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)
Maschinen- Sicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010)
Harmonisierte Europäische Normen
(A-, B- und C- Normen)
ÖKL- Kolloquium 21. November 2012 SVB NÖ/Wien
Wilhelm Schagerl
Zusammenhang zwischen MSV 2010 und harmonisierten Normen
Sichere Maschinen
Die MSV 2010 gibt mit den grundlegenden Sicherheits-
und Gesundheitsschutzanforderungen die verbindlichen
Zielvorgaben vor.
„Was muss erfüllt werden?“
Die harmonisierten EN- Normen sind unverbindliche,
jedoch anerkannte Wege zum Ziel.
„Wie komme ich zum Ziel?“
Andere Normen sind:
Internationale Normen (ISO- Normen)
Nationale Normen (ÖNORM, DIN,……)
ÖKL- Kolloquium 21. November 2012 SVB NÖ/Wien
Wilhelm Schagerl
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
Sichere Maschinen
Der Hersteller hat vor dem Inverkehrbringen (Inbetriebnahme)
einer Maschine:
die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
zu erfüllen
die technischen Unterlagen verfügbar zu halten
die erforderlichen Informationen (Betriebsanleitung) zur Verfügung zu
stellen
das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen
die EG- Konformitätserklärung auszustellen und der Maschine
beizulegen
die CE- Kennzeichnung anzubringen
ÖKL- Kolloquium 21. November 2012 SVB NÖ/Wien
Wilhelm Schagerl
Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
Sichere Maschinen
Allgemeine Grundsätze/Anforderungen für alle Maschinen:
Risikobeurteilung!
Materialien und Beleuchtung
Handhabung und Ergonomie
Bedienungsplätze und Sitze
Steuerungen z.B.: Stellteile, Ingangsetzen, Stillsetzen, Stillsetzen im Notfall, Wahl
der Steuerungs- oder Betriebsarten, Störung der Energieversorgung
ÖKL- Kolloquium 21. November 2012 SVB NÖ/Wien
Wilhelm Schagerl
Sichere Maschinen
1
.
Beseitigung der Risiken 2
.
Minimierung der Risiken 3
.
Schutzmaßnahmen gegen nicht zu beseitigende Risiken
4
.
Hinweise auf Restrisiken 5
.
Hinweise auf erforderliche Spezialausbildung 6
.
Hinweise auf erforderliche persönliche Schutzausrüstung
Grundsätze für die Integration der Sicherheit
ÖKL- Kolloquium 21. November 2012 SVB NÖ/Wien
Wilhelm Schagerl
Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
Sichere Maschinen
Allgemeine Grundsätze/Anforderungen für alle Maschinen:
mechanische Gefährdungen z.B.: Bruch, bewegliche Teile, unkontrollierte Bewegungen,….
Anforderungen an Schutzeinrichtungen
sonstige Gefährdungen z.B.: Lärm/Vibration, Brand, Elektrizität, extreme Temperaturen,….
Instandhaltung z.B.: Wartung, Trennung von Energiequelle, Zugang,….
ÖKL- Kolloquium 21. November 2012 SVB NÖ/Wien
Wilhelm Schagerl
Sichere Maschinen
Inverkehrbringen einer Maschine ist die erstmalige Bereitstellung im EWR
das Herstellen, Zusammenfügen oder Einführen für den
Eigengebrauch
Anspruch der Käufers (Verwenders):
Sichere Maschine mit CE- Kennzeichnung und
Herstellerschild (Typenschild)
Betriebsanleitung in deutscher Sprache für Österreich (für
den EWR in einer der Amtssprachen)
EG- Konformitätserklärung
ÖKL- Kolloquium 21. November 2012 SVB NÖ/Wien
Wilhelm Schagerl
Sichere Maschinen Technische Lösungen
Einstiegstür - Leiter
mit Verriegelung
Fahrerschutz (ROPS und FOPS) mit Bügeltüren
Innovative Wippkreissäge
Zweihandschaltung
ÖKL- Kolloquium 21. November 2012 SVB NÖ/Wien
Wilhelm Schagerl
Sichere Maschinen Technische Lösungen
Gekennzeichnete Stellteile
Geschützte Weitwinkelgelenkwelle
NOT-HALT-Taster
Gesicherter Aufstieg
ÖKL- Kolloquium 21. November 2012 SVB NÖ/Wien
Wilhelm Schagerl
Unfall mit Gelenkwelle
So könnte es passiert sein!
Der Mantel wird vom
Sicherungsstift der
Gelenkwelle erfasst.
ÖKL- Kolloquium 21. November 2012 SVB NÖ/Wien
Wilhelm Schagerl
Unfallursachen
fehlende Kenntnisse
sicherheitstechnische Mängel
Fehlverhalten
bewegliche Maschinenteile
Gefahrenbereiche
schlechter Standplatz
ungünstige Lichtverhältnisse
ungeeignete Kleidung
ÖKL- Kolloquium 21. November 2012 SVB NÖ/Wien
Wilhelm Schagerl
Sicherheitsstopp!!!
4 Motor ausschalten
5 Zündschlüssel
entfernen
6 Störung beheben
1 Kraftquellen ausschalten
2 Fahrzeug gegen Wegrollen
sichern
3 Elektronische
Steuerungen sichern