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Tätigkeitsbericht 2015

taetigkeitssbericht 2015 text - sucht.de · 2 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. Vorstand Vorstand des Fachverbandes Sucht e.V. mit Ressortverteilung Dr. Hubert C. Buschmann

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Tätigkeitsbericht 2015

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 1

Inhaltsverzeichnis

INHALTSVERZEICHNIS Seite

Vorstand

2

Geschäftsstelle

3

Vorwort

4

1. Veranstaltungen

5

2. Veröffentlichungen des FVS

10

3. Zentrale Themen im Jahr 2015

17

4. Sektionen des FVS auf Landesebene

31

5. Stellungnahmen des FVS im Jahr 2015

32

6. Gutachten/Studien

32

7. Anfragen und Internetzugriffe

33

8. Verbandsinterne und -übergreifende Ausschüsse/Arbeitskreise

34

9. Vorstandswahlen und -sitzungen

35

10. Mitgliederversammlung 2015

35

11. Danksagung

35

12. Mitglieder im FVS

36

13. Anhang Stellungnahmen und Veröffentlichungen des Fachverbandes Sucht e. V. im Jahr 2015 – Inhaltsverzeichnis

43

__________________ 2 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

Vorstand

Vorstand des Fachverbandes Sucht e.V. mit Ressortverteilung

Dr. Hubert C. Buschmann (Vorsitzender) Chefarzt AHG Klinik Tönisstein Hochstr. 25 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Kontakt zu Verbänden, Kosten- und Leistungsträgern, Politik

Öffentlichkeitsarbeit Redaktionsausschuss SuchtAktuell Repräsentation des FVS

Prof. Dr. Wilma Funke (Stellv. Vorsitzende)Ltd. Psychologin Kliniken Wied Mühlental 57629 Wied

Fachliche Stellungnahmen Forschungsfragen, Diagnostik und Evaluation ICF/ICD, Leitlinien Illegale Drogen Kontakte zu Verbänden Fachredaktion SuchtAktuell Öffentlichkeitsarbeit

Alfons Domma salus kliniken GmbH Rodderstraße 27a 50354 Hürth

Geschäftsstelle / Personal Finanzen / Steuerfragen Kontakte zu Kosten- und Leistungsträgern, Politik

Dr. Thomas Klein Klinikleitung Klinik Eschenburg An der Hardt 1 35713 Eschenburg-Wissenbach

Ambulante Suchttherapie, Nachsorge Öffentlichkeitsarbeit Veranstaltungen des FVS

Dr. Dietmar Kramer Ärztl. Leitung salus klinik Friedrichsdorf Landgrafenplatz 1 61381 Friedrichsdorf

Fachliche Stellungnahmen ICF/ICD, Leitlinien Qualitätssicherung Veranstaltungen des FVS

Peter Missel Leitender Psychologe AHG Kliniken Daun Schulstraße 6 54550 Daun / Eifel

Fachliche Stellungnahmen Kontakt zu Kosten,- Leistungsträgern Leitlinien Qualitätssicherung Statistik, Dokumentation und Evaluation

Peter Schauerte Vorstand (COO) Allgemeine Hospitalgesellschaft AG Benrather Schlossallee 31 40597 Düsseldorf

Geschäftsstelle / Personal Finanzen / Steuerfragen Kontakte zu Kosten- und Leistungsträgern, Politik Politische Stellungnahmen Veranstaltungen des FVS

Dr. Monika Vogelgesang Chefärztin AHG Klinik Münchwies Turmstraße 50-58

Fachliche Stellungnahmen Konzeptentwicklung Leitlinien Qualitätssicherung (Gremien)

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 3

Geschäftsstelle

Geschäftsstelle:

Dr. Volker Weissinger Geschäftsführer des Fachverbandes Sucht e.V.

Ursula Reingen Geschäftsstellenleiterin des Fachverbandes Sucht e.V.

Anna C. Kreutler Assistenz der Geschäftsführung

Ursula Broderius Sekretariat

Marie-Theres Rath Büro- und Schreibarbeiten

Vedrana Niesel Büro- und Schreibarbeiten

Wolfgang M. Wiesel Studentische Hilfskraft Fachverband Sucht e.V. Walramstrasse 3 53175 Bonn Tel.: 0228 / 261555 Fax: 0228 / 215885 Internet: http://www.sucht.de E-Mail: [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected]

__________________ 4 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

Vorwort

Vorwort

Der Fachverband Sucht e.V. (FVS) wurde 1976 gegründet und vertritt 100 Mitgliedseinrichtungen mit über 6.800 stationären und vielen (ganztägig) ambulanten Therapieplätzen. Im Jahr 2015 war der Verband mit vielfältigen aktuellen Entwicklungen befasst. Hierzu gehören beispielsweise Themenbereiche wie „Gesundheits- und Suchtpolitik (z.B. Präventionsgesetz, Vernet-zung von Substitutions- und Entwöhnungsbehandlung), „Abstinenz als Therapieziel“, „Strukturanforderungen an die Be-handlungseinrichtungen“, „Qualitätssicherung in der Suchtbehandlung“, „Qualitätsorientierte Steuerung in der medizini-schen Rehabilitation“, „Schnittstellenprobleme im Bereich der Suchthilfe und angrenzender Bereiche“, „Basisdokumentation und Katamnese“, „Weiterentwicklung der Behandlungsformen“, „Berufliche Orientierung in der Entwöhnungsbehandlung“ und „Finanzierung und Vergütung der (Sucht-)Rehabilitationsleistungen“.

Hingewiesen sei darauf, dass der FVS in der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages Mitglied des Drogen- und Suchtrats der Bundesregierung ist.

Der Tätigkeitsbericht gibt einen detaillierten Überblick über die Aktivitäten des FVS im Jahr 2015.

Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Verbandes gehören:

- Der Verband verfolgt das Ziel, geeignete Maßnahmen zu fördern, die ein suchtfreies Leben ermöglichen und sich gegen die Entstehung, Aufrechterhaltung und Folgen von Sucht richten.

- Die Förderung bezieht sich besonders auf Behandlungs- und Versorgungsangebote, welche die verschiedenen As-pekte der Sucht berücksichtigen und den betroffenen Personen eine individuell angemessene Betreuung gewähr-leisten. Präventive Maßnahmen, die geeignet sind, Suchtentwicklungen zu verhindern, werden auf breiter

Ebene unterstützt.

- Der Verband widmet sich vorrangig der Qualitätssicherung bestehender und zukünftiger Behandlungsangebote sowie dem Wirkungsnachweis präventiver Maßnahmen.

- Der FVS fördert die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse über Ursachen und Entwicklungsbedingungen von Sucht, der Wirksamkeit bestehender Behandlungs- und Versorgungsangebote und verschiedener Behand-lungsmethoden.

- Der Verband setzt sich ein für die Kooperation von Politik, Leistungs- und Kostenträgerschaft, Wissenschaft, the-rapeutischer Praxis und der Selbsthilfesysteme.

Wir möchten an dieser Stelle allen, mit denen wir zusammen gearbeitet und die unsere Arbeit im Jahr 2015 auf vielfältige Weise unterstützt haben, herzlich danken.

Mit freundlichen Grüßen Fachverband Sucht e.V. Dr. Hubert Buschmann Vorstandsvorsitzender

Dr. Volker Weissinger Geschäftsführer

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 5

Veranstaltungen

1. Veranstaltungen

Die Veranstaltungen, welche vom FVS im Jahr 2015 durchgeführt wurden, sind nachfolgend aufgeführt. 1.1 Heidelberger Kongress

28. Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht e.V. „Abstinenz als modernes Therapieziel !?“

17.-19. Juni 2015

Insgesamt nahmen 497 Teilnehmer (inkl. 21 Freikarten) zzgl. Referenten/Moderatoren an der zentralen Veranstaltung des FVS im Jahr 2015 teil.

„Abstinenz“, „Konsumreduktion“, „Schadensminimierung/Safer use“, „Verhaltensregulierung“, „Substitution“ – es gibt viel-fältige und unterschiedliche Zielsetzungen, welche in der aktuellen Diskussion um die Behandlung substanzbezogener und stoffungebundener/suchtnaher Verhaltensweisen eine Rolle spielen. Doch welche Zielsetzungen sollen im Einzelfall vom Be-handler in seinem jeweiligen Setting dem/der Patienten/in empfohlen werden? Expertenkonsens ist beispielsweise, dass bei Personen mit einer Alkoholabhängigkeit das Anstreben völliger Abstinenz das angemessenste Ziel in Bezug auf Alkoholkon-sum ist (Nice, 2011). Menschen mit riskantem bzw. schädlichen Trinkverhalten oder einer moderaten Substanzgebrauchs-störung können möglicherweise das Ziel eines risikoarmen Alkoholkonsums leichter erreichen. Natürlich sind auch individu-elle Behandlungsbedarfe wie etwa psychiatrische oder somatische Komorbiditäten oder auch situations- und verhaltensbe-zogene Risikokonstellationen (z.B. Schwangerschaft, Alter, Einnahme zusätzlicher Medikamente, Teilnahme am Straßenver-kehr oder am Arbeitsleben) zu beachten. Zudem stellt sich für die Behandler die Frage, in welchem Setting welche Therapie-ziele realistischerweise kurz-, mittel- oder langfristig erreicht werden können, inwieweit deren Einhaltung auch überprüft werden kann und ob bezogen auf den Einzelfall durchaus auch weiterführende Behandlungsmöglichkeiten genutzt werden sollten, um übergeordnete Zielsetzungen zu erreichen. Eine differenzierte Diskussion um die jeweils geeignetsten Therapie-ziele ist auch bei Mischkonsumenten unterschiedlicher Substanzen oder chronifizierten, polyvalent abhängigen Menschen sowie im Bereich des Pathologischen Glücksspiels und Pathologischen PC-Gebrauchs zu führen.

Im Einzelnen wurden in Form von Plenumsvorträgen, Foren, Workshops und Poster-beiträgen folgende Themen behandelt:

Was ist eine Suchterkrankung? – Zentrale Kriterien von Substanzge-brauchsstörungen in der aktuellen Diskussion

Abstinenz als Ziel bei Abhängigkeit – neurobiologische Grundlagen S3-Leitlinie Alkohol – Welche Empfehlungen werden zu Therapiezielen

gegeben? Abstinenz von allen Suchtmitteln bei Drogen- und Mehrfachabhängigkeit? Spezifische Therapieziele und deren Erreichbarkeit bei stoffungebundenen

und suchtnahen Störungen Einsatz von Medikamenten in der Behandlung der Alkoholabhängigkeit in

der Diskussion Abstinenz als Ziel bei Abhängigkeit? – Sichtweise der Selbsthilfe, der Be-

handler und der Leistungsträger Bedeutung der Abstinenz für die berufliche und soziale Teilhabe Indikationsgeleitete Therapieziele und -planung bei substanzbezogenen

Störungen Prävention und Frühintervention bei substanzbezogenen Störungen: Was

sind adäquate Zielsetzungen, und wie kann man sie erreichen?

__________________ 6 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

Veranstaltungen

Weiterentwicklung von Behandlungsangeboten auf Basis von Schweregraden substanzbezogener Störungen Moderne Drogenrehabilitation – Was zeichnet sie aus? Ziele und Behandlungsmodelle für chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke

Um den erfahrungsorientierten Ansatz der Veranstaltung zu betonen, wurden zusätzlich zum regulären Programm noch 5 Workshops vor dem Plenumsbeginn am 17.06.2015 angeboten. Der Kongress wurde von der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg und der Deutschen Rentenversicherung Westfalen gefördert. Das Pressestatement mit Hintergrundinformationen befindet sich im Anhang 13.2. 29. Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht e.V. „Sucht bewegt – Zugangswege erweitern!“

15.-16. Juni 2016

Geplant wurde der 29. Heidelberger Kongress „Sucht bewegt – Zugangswege erweitern!“. Die Programmversendung erfolgt zum Jahresbeginn 2016.

1.2 Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitstagungen des FVS im Jahr 2015

Folgende 10 Seminare/Arbeitstagungen wurden im Jahr 2015 durchgeführt (in Klammern sind die jeweiligen Referenten und Moderatoren genannt):

23./24.04.2015: "Aktuelle Entwicklungen in der Qualitätssicherung der Deut-schen Rentenversicherung – Bereich Suchtrehabilitation" (Verena Bonn, Ma-rie-Luise Delsa, Dr. Joachim Köhler, Anke Mitschele )

04./05.05.2015: "Mein Arbeitsplatz in einer Suchteinrichtung" (Andrea Schwerdt, Dr. Hans-Peter Steingass)

14./15.09.2015: „Was wirkt? – Praxis der Gruppenpsychotherapie bei Suchter-krankungen“ (Dr. Clemens Veltrup)

21./22.09.2015: "Umgang mit schwierigen Situationen in der Suchtbehand-lung im Bereich Ergo-, Arbeits-, Sport- und Bewegungstherapie" (Dr. Max Hol-ger Warnke)

28./29.09.2015: "Pathologischer PC-/Internetgebrauch: Krankheitsmodell, di-agnostische und therapeutische Ansätze" (Dr. Bernd Sobottka)

09./10.11.2015: "Leistungen um jeden Preis? Doping im Beruf: Ursachen, Risi-ken, Verbreitung und Therapiemöglichkeiten" (Dr. Hubert C. Buschmann)

16./17.11.2015: "Motivierende Gesprächsführung: Förderung von Verhaltens-änderung bei problematischem Konsum / Abhängigkeitserkrankun-gen" (Dr. Volker Premper)

19./20.11.2015: Aktuelle Entwicklungen in der Rehabilitation Abhängigkeits-kranker (Susanne Berendt, Thomas Keck, Dr. Barbara Müller-Simon, Dr. med. Antje Kristeller)

23./24.11.2015: "Was geht noch – wenn nichts mehr geht? Lösungsorientierte Behandlung von suchtkranken Men-schen" (Dr. med. Jürgen Loos, Gudrun Urland)

30.11.-.01.12.2015: "Rückfallprophylaxe und Rückfallmanagement" (Dr. Ahmad Khatib, Kerstin Rös)

An dieser Stelle sei allen Referentinnen und Referenten herzlich gedankt.

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 7

Veranstaltungen

1.3 24. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium der DRV Bund und DRV Schwa-ben

Durchgeführt wurde in Zusammenarbeit mit der DRV Bund die Session „Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen“ am 18.03.2015 in Augsburg (Vorsitz: Uwe Egner, Dr. Volker Weissinger). Dabei wurden folgende Beiträge präsentiert: Hinze-Selch, D., Weitzmann, P., Zentner, S., Voigt, W., Englert, I., Nebe, R.

„Daten der stationären Suchtrehabilitation 1993–2013: Bedeutung von Suchtmitteln, Lebensalter, Komorbiditäten für die Rehabilitation der Zukunft“

Bachmeier, R. „Evaluation der stationären Behandlung bei Alkoholabhängigkeit – Ergebnisse von fünf Entlassungsjahrgängen 2007-2011“

Spyra, K., Egner, U., Fahrenkrog, S., Köhn, S., Lindenmeyer, J., Missel, P. „Prognostische Bedeutung der RMK-Bedarfsgruppen für die stationäre Entwöhnungsbehandlung Alkoholabhängiger – Aktuelle Ergebnisse der 1-Jahres-Katamnese“

Missel, P., Arens, J., Kramer, D. „Ergebnisqualität einer Web-basierten Tele-Nachsorge nach stationärer medizinischer Rehabilitation Alkoholabhängi-ger“

Lindenmeyer, J., Rinck, M., Becker, E., Mühlig, S., Wiers, R. „Mit dem Joystick gegen das Suchtgedächtnis: Ergebnisse der Multicenterstudie“

Missel, P., Arens, J., Koch, A. „Entwöhnungsbehandlung und andere Formen der Postakutbehandlung“ zur S3-Leitlinie alkoholbezogener Störun-gen

1.4 BORA-Auftaktveranstaltung (Kooperation DRV Bund, DHS, FVS)

Am 15.04.2015 fand für die Vertreter der Rehabilitationseinrichtungen in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeits-kranker eine Fachveranstaltung zu den BORA-Empfehlungen, welche sich mit der beruflich-orientierten Rehabilitation Ab-hängigkeitskranker befassen, bei der DRV Bund in Berlin statt. Die Veranstaltung wurde gemeinsam von der Rentenversi-cherung und den Suchtfachverbänden Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) und Fachverband Sucht e.V. (FVS) aus-gerichtet. Es wurden die von der Arbeitsgruppe „Berufliche Orientierung in der medizinischen Rehabilitation Abhängig-keitskranker“ (AG BORA) erarbeiteten Empfehlungen vorgestellt und diskutiert. Die Entwicklung der Empfehlungen erfolgte unter Koordination der DRV Bund (Querschnitt) und des FVS. Mit den BORA-Empfehlungen soll angeregt werden, die Reha-bilitation noch gezielter entsprechend ihren individuellen Teilhabebedarfen zu fördern und damit zu einer weiteren Opti-mierung der Rehabilitations- und Integrationsprozesse beizutragen. Die entsprechenden Präsentationen der Tagung sowie Empfehlungen zur beruflichen Orientierung der AG BORA finden Sie auf der Homepage des FVS unter www.sucht.de – Ver-anstaltungen – Kooperationsveranstaltungen mit weiteren Organisationen). 1.5 Workshop "Wie geht es weiter … mit der Behandlung Opiatabhängiger?"

Die Suchtverbände ‚buss’, CaSu, GVS, FDR und FVS führten am 18.05.2015 einen gemeinsamen Workshop zur Behandlung Opiatabhängiger durch. Hierbei wurde eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern/innen eingeladen, welche unterschiedliche Bereiche der Versorgungslandschaft vertreten. Zielsetzung war es, zur Brückenbildung zwischen Substitution und Entwöh-nungsbehandlung sowie substitutionsgestützter Rehabilitation beizutragen. Die Veranstaltung war ausgebucht. Hinsicht-lich der Zielsetzungen erfolgte auf Betreiben des FVS bereits vorab eine Veröffentlichung von Leune/Weissinger im Deut-schen Ärzteblatt, Heft 4, April 2015, S. 166f. Die Beiträge finden sich auf der Homepage des FVS unter www.sucht.de – Ver-anstaltungen – Kooperationsveranstaltungen mit weiteren Organisationen.

__________________ 8 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

Veranstaltungen

1.6 3. Qualitätskongress von DEGEMED e.V. und Fachverband Sucht e.V. 28./29.09.2015 in Berlin

Am 28./29. September fand bereits der dritte gemeinsame Qualitätskongress von DEGEMED und FVS im Lehrgebäude der Charité Campus Virchow-Klinikum in Berlin statt. Hauptadres-saten des Kongresses waren die Qualitätsmanager/innen der Rehabilitationseinrichtungen. An der Veranstaltung nahmen auch in diesem Jahr wieder Vertreter der drei von DEGEMED und FVS anerkannten Zertifizierungsstellen teil. Die Veranstaltung fand in diesem Jahr ausschließlich im Plenum statt. An den beiden Tagen wurden insgesamt vier Themenblöcke behandelt, die Raum für je drei Beiträge boten:

Neue DIN ISO – neuer Auditleitfaden! o Die Änderungen der DIN ISO o Neuer Auditleitfaden nach DEGEMED Version 6.0 o Neuer Auditleitfaden FVS / DEGEMED

Strategie und Kennzahlen: o Strategie, Ziele und Kennzahlen o Managementbewertung kompakt! Die neue Vorlage von DEGEMED / FVS o Humorvoll leben und arbeiten

Risikomanagement und Qualitätsentwicklung: o Risikomanagement im Gesundheitswesen o Risikomanagement allgemein und klinisches Risikomanagement o Qualitätsentwicklung aus Sicht eines Auditors und Fallbeispiel

Update Externe QS und QM o Überarbeitung der Reha-Therapiestandards 2016 o Expertenstandards Qualitätsmaßstab – Auswirkungen auf die Patientensteuerung o QS-Reha – Aktueller Stand

Ein Link zu den Vorträgen finden Sie unter www.sucht.de – Veranstaltungen – Kooperationsveranstaltungen mit weiteren Organisationen. Bei den rund 150 TeilnehmerInnen kamen die Fachinformationen sowie die Möglichkeit zum fachlichen Austausch, sowohl im Rahmen der Plenumsveranstaltungen als auch in den aktiven Pausen samt Ausstellerforum und beim gemeinsamen Abendessen, sehr gut an. FVS und DEGEMED werden im Jahr 2016 einen weiteren Qualitätskongress anbieten. 1.6 Symposium "Indikationsgeleitete Therapieziele und Behandlungen" im Rahmen

des Deutschen Suchtkongresses am 16.09.2015 in Hamburg

Der FVS hat im Rahmen des Deutschen Suchtkongresses ein Symposium organisiert und durchgeführt. Es wurden 4 Beiträge zu indikationsgeleiteten Therapiezielen und Behandlungen im Symposium des FVS gehalten:

Lindenmeyer, J.: „Alkohol, Therapieziele, Medizinische Rehabilitation“

Bachmeier, R, Lange, N., Schneider, B.: „Effektivität der Suchtbehandlung - unter Berücksichtigung settingbezogener Spezifika“

Funke, W.: "Was benötigt der Patient? - Erfordernisse einer indikationsgeleiteten und vernetzten Behandlungsstruktur"

Missel, P.: „Indikationsgeleitete Zuweisung und Behandlungsplanung“

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Veranstaltungen

1.7 Mitgliederversammlung 2015

Die FVS-Mitgliederversammlung und das interne Treffen für Geschäftsführer/Verwaltungsleiter aus Rehabilitationseinrich-tungen für Abhängigkeitserkrankungen fand am 26.11.2015 im Haus der Evangelischen Kirche, Bonn statt.

__________________ 10 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

Veröffentlichungen

2. Veröffentlichungen des FVS

2.1 Heidelberger Kongress 2015 „Abstinenz als modernes Therapieziel !?“

Die der Geschäftsstelle zugeleiteten Vorträge der Referenten/innen sind im Internet (www.sucht.de Veranstaltungen und Termine Heidelberger Kongress) zu finden. Verschiedene Plenumsbeiträge sowie ausgewählte weitere Beiträge der Ta-gung wurden in SuchtAktuell 02.15 publiziert. 2.2 SuchtAktuell

Im Jahr 2015 sind zwei Ausgaben unserer Zeitschrift erschienen (Auflagen: 01.15: 2.600, 02.15: 3.000).

Schwerpunktthemen der Ausgabe 01.15 waren: Was wirkt in der Suchtprävention? Schädlicher Gebrauch von Alkohol und Medikamenten in der stationären Rehabilitation Cannabis und Drogenrecht in Europa Förderung der Teilhabe Abhängigkeitskranker im Arbeitsleben Merkmale einer erfolgreichen Rehabilitationseinrichtung – MeeR-Projekt Aktuelle Wirksamkeitsstudien zur Entwöhnungsbehandlung des Fachverbandes Sucht e.V. Integrierende Behandlung mit Kindern von Suchtkranken

Schwerpunktthemen der Ausgabe 02.15 waren: Abstinenz als modernes Therapieziel !?

… aus Sicht der Suchtrehabilitation … aus Sicht der Leistungsträger … aus Sicht der Selbsthilfe

Schädlicher Gebrauch von Alkohol und Medikamenten in der stationären Rehabilitation – Teil II Indikationskriterien für eine abstinenzgestützte vs. substitutionsgestützte medizinische Rehabilitation Wirksamkeit der Entwöhnungsbehandlung bei Methamphetamin-Patienten/innen Crystal-Missbrauch – Herausforderung für die sächsische Suchtkrankenhilfe

2.3 „Mitgliederinformation „Intern“

Im Jahr 2015 erschienen 5 Ausgaben der Mitgliederinformation des FVS. Darüber erhielten die Mitgliedseinrichtungen aktu-elle Informationen über relevante Entwicklungen, Veranstaltungen und vieles mehr. Die entsprechenden Ausgaben und An-lagen sind den Mitgliedern des FVS auch über den Mitglieder-Login auf www.sucht.de zugänglich. 2.4 Schriftenreihe „Qualitätsförderung in der Entwöhnungsbehandlung“

Erschienen ist Band 22 „Basisdokumentation 2014 - Ausgewählte Daten zur Entwöhnungsbehandlung im Fachverband Sucht e.V.“ in einer Auflage von 1.200 Stück, an der sich fast alle Mitgliedseinrichtungen des FVS im Bereich der Suchtrehabilitation beteiligt haben:

36 Fachkliniken für Alkohol/Medikamente N =17.20816 Fachkliniken für Drogen N = 2.69123 Adaptionseinrichtungen N = 1.42712 Ambulante Rehabilitationseinrichtungen N = 4176 Ganztägig ambulante Rehabilitationseinrichtungen N = 402Gesamt N =22.145

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Veröffentlichungen

Insgesamt gehen 22.145 Patientendaten in die Auswertung ein. Damit hat der FVS in diesem Bereich ein hohes Qualitätsni-veau erreicht. Nachfolgend sind einige zentrale Ergebnisse der Basisdokumentation dargestellt: 2.4.1 Fachkliniken Alkohol/Medikamente

In die Basisdokumentation 2014 sind klinikübergreifende Daten von 17.208 Patienten, die in Fachkliniken für Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit behandelt wurden, eingegangen.

N = 17.208 Entlassjahrgang 2014 Anteil Männer 69,9% Anteil Frauen 30,1% Durchschnittliches Alter 45,1 Jahre Feste Partnerbeziehung (bei Antritt) 44,6% Anteil Arbeitsloser (bei Entlassung) 47,3% Vermittlung durch Suchtberatung 55,6% Dauer der Abhängigkeit Ø 14,3 Jahre Anzahl der Entzugsbehandlungen im Vorfeld Ø 3,2 Anzahl psychischer Diagnosen pro Patient Ø 0,7 Anzahl somatischer Diagnosen pro Patient Ø 2,1 Behandlungsdauer - Alle: - reguläre Entlassung: - planmäßige Entlassung:

80,0 Tage 89,9 Tage 86,9 Tage

planmäßige Behandlungsbeendigung 84,7% Anteil Arbeitsfähiger zum Betreuungsende 72,8%

69,9% der Patienten waren männlichen und 30,1% weiblichen Geschlechts. In einer festen Beziehung lebten 44,6% zu Be-handlungsbeginn, die Mehrzahl von insgesamt 86,5% wohnte selbständig. Das Durchschnittsalter lag bei 45,1 Jahren. Die durchschnittliche Abhängigkeitsdauer betrug 14,3 Jahre vor Antritt der stationären Entwöhnungsbehandlung. Im Durch-schnitt hatte jeder der Patienten vor der Entwöhnungsbehandlung 3,2 Entzugsbehandlungen erhalten. Die durchschnittliche Anzahl psychischer Diagnosen lag pro Patient bei 0,7, die der somatischen Diagnosen bei 2,1.

Hauptvermittler in die stationäre Entwöhnungsbehandlung waren mit 55,6% die Suchtberatungsstellen. Über den nieder-gelassenen Arzt bzw. Psychotherapeuten kamen lediglich 2,2% der Patienten.

47,3% der Patienten sind zum Therapieende arbeitslos, von daher liegt weiterhin in der engen Verknüpfung medizinischer und beruflicher Rehabilitationsziele und sich nahtlos anschließender Unterstützungsangebote zur beruflichen (Re-) Integra-tion eine wesentliche Aufgabe im Interesse dieser Patientengruppe. 63,9% der behandelten Patienten beendeten die stati-onäre Behandlung regulär und 84,7% planmäßig (d. h. regulär, vorzeitig auf ärztliche Veranlassung, vorzeitig mit ärztlichem Einverständnis oder durch einen Wechsel zu ambulanter/teilstationärer/stationärer Reha). Dies ist ein Zeichen für die hohe Effektivität der Behandlung, welche auch durch entsprechende Nachuntersuchungen zur Ergebnisqualität belegt wird. Die Dauer bei regulärer Beendigung lag bei 89,9 Tagen, bei planmäßiger Entlassung bei 86,9 Tagen. Arbeitsfähig waren zum Betreuungsende 72,8% der Patienten. Von denjenigen, die zum Betreuungsbeginn arbeitsunfähig waren (N=6.051), waren am Ende der Behandlung 67,6% wieder arbeitsfähig.

Die Früherkennung und -intervention im akutmedizinischen Bereich (niedergelassener Arzt, Krankenhaus) wie auch in Be-trieben/Verwaltungen/Behörden und die frühzeitige Vermittlung suchtkranker Patienten/innen in suchtspezifische Bera-tungs- und Behandlungseinrichtungen stellen nach wie vor zentrale Zukunftsaufgaben dar. Hierzu sei auch auf die entspre-chende AWMF S3-Leitlinie "Alkoholbezogene Störungen: Screening, Diagnose und Behandlung" verwiesen. Dadurch könnte unter anderem auch die Anzahl der Entzugsbehandlungen und die lange Phase der „Suchtkarriere“ reduziert werden.

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Veröffentlichungen

2.4.2 Fachkliniken für Drogen

In die klinikübergreifende Auswertung der Fachkliniken zur Drogenrehabilitation (Entwöhnungsbehandlung, Phase I) gingen 2.691 Patientendaten ein.

N = 2.691 Entlassjahrgang 2014 Anteil Männer 78,5% Anteil Frauen 21,5% Durchschnittliches Alter 29,3 Jahre Feste Partnerbeziehung (bei Antritt) 31,3% Anteil Arbeitsloser (bei Entlassung) 78,9% Vermittlung durch Suchtberatung 64,1% Dauer der Abhängigkeit Ø 11,6 Jahre Anzahl der Entzugsbehandlungen im Vorfeld Ø 3,0 Anzahl psychischer Diagnosen pro Patient Ø 0,59 Anzahl somatischer Diagnosen pro Patient Ø 0,72 Behandlungsdauer - Alle: - reguläre Entlassung: - planmäßige Entlassung:

109,9 Tage 153,1 Tage 141,2 Tage

planmäßige Behandlungsbeendigung 64,2% Anteil Arbeitsfähiger zum Betreuungsende 92,8%

78,5% der Patienten waren männlichen und 21,5% weiblichen Geschlechts. In einer festen Beziehung lebten 31,3%, 52,3% wohnten selbständig. Hauptvermittler in die stationäre Entwöhnungsbehandlung waren die Suchtberatungsstellen mit 64,2%. 78,9% der Patienten sind arbeitslos zum Behandlungsende. Vor dem Hintergrund, dass eine Vielzahl auch über kei-nen Schulabschluss verfügt, stellt die Eröffnung schulischer/beruflicher Qualifikation und beruflicher Wiedereingliederungs-möglichkeiten eine wesentliche Aufgabe für diese Patientengruppe dar.

64,2% beendeten die Behandlung planmäßig. Dieses Ergebnis ist angesichts des vergleichsweise geringen Alters von durch-schnittlich 29,3 Jahren und der erheblichen Belastungen des Klientels positiv zu werten. Die Abhängigkeitsdauer betrug durchschnittlich 11,6 Jahre vor Antritt der Behandlung. Im Vorfeld der stationären Entwöhnungsbehandlung hatten die Pa-tienten durchschnittlich bereits 3 Entzugsbehandlungen absolviert. Die vorrangigen Hauptdiagnosen bezogen auf Suchtmit-tel waren Störungen durch Cannabinoide (30,5%), durch Stimulantien (26,5%), durch Opioide (18,7%) und multipler Sub-stanzgebrauch mit 12,3%. Die durchschnittliche Anzahl der kodierten psychischen Diagnosen betrug 0,59, die der somati-schen Diagnosen 0,72 pro Patient. Häufig schließt sich an die stationäre Drogenrehabilitation (Phase I) die Adaptionsbehand-lung als Phase II bei dieser Klientel an.

Die Behandlungsdauer betrug bei regulärer Entlassung 153,1 Tage und bei plan-mäßiger Entlassung 141,2 Tage. Arbeitsfähig waren zum Betreuungsende 92,8% der Patienten. Von denjenigen Patienten, welche zum Behandlungsbeginn als arbeits-unfähig beurteilt wurden (N=735), waren bei der Entlassung 88,0% arbeitsfähig.

Die Daten zeigen erhebliche Probleme der Teilhabe am sozialen Leben und Arbeitsleben von drogenabhängigen Patienten. Dies stellt auch angesichts der Tatsache, dass diese im Durchschnitt deutlich jünger sind als Patienten in den Fachkliniken für Alkohol/Medikamente, eine besondere Herausforderung für weiterführende Leistungen zur sozialen Stabilisierung und be-ruflichen Integration dar. 2.4.3 Adaptionseinrichtungen

In die Auswertung gingen 1.427 Patientendaten aus Adaptionseinrichtungen ein. Nachfolgend sind einige ausgewählte Da-ten dargestellt:

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 13

Veröffentlichungen

N = 1.427 Entlassjahrgang 2014 Anteil Männer 79,7% Anteil Frauen 20,3% Durchschnittliches Alter 37,9 Jahre Feste Partnerbeziehung (bei Antritt) 22,2% Anteil Arbeitsloser (bei Entlassung) 84,6% Dauer der Abhängigkeit Ø 14,3 Jahre Anzahl der Entzugsbehandlungen im Vorfeld Ø 4,6 Anzahl psychischer Diagnosen pro Patient Ø 0,63 Anzahl somatischer Diagnosen pro Patient Ø 0,82 Behandlungsdauer - Alle: - reguläre Entlassung: - planmäßige Entlassung:

88,5 Tage 104,1 Tage 96,3Tage

planmäßige Behandlungsbeendigung 83,6%

79,7% der Patienten waren männlichen und 20,3% weiblichen Geschlechts. In einer festen Beziehung befanden sich lediglich 22,2%, nur 15,0% lebten im Zeitraum vor der Behandlung in einer eigenen Wohnung. Das durchschnittliche Alter lag bei 37,9 Jahren. Die durchschnittliche Abhängigkeitsdauer betrug 14,3 Jahre. Im Durchschnitt hatte jeder Patient 4,6 Entzugs-behandlungen vor der Adaptionsbehandlung absolviert. Bei 62,8% lautet die Erstdiagnose „Alkoholabhängigkeit“, bei 34,1% „Drogenabhängigkeit“. Hauptvermittler in die Adaption (Phase II der Entwöhnungsbehandlung) waren die Fachkliniken.

67,0% der Patienten sind problematisch verschuldet, und 84,6% sind bei Entlassung arbeitslos. Betrachtet man den weiteren Zeitraum (bis 4 Monate nach Entlassung), dann verfügen 14,1% über einen Vollzeitarbeitsplatz, weitere 3,8% über einen Teilzeitarbeitsplatz, 4,4% über einen Mini-Job, 2,2% über einen Ein-Euro-Job, des Weiteren befinden sich 4,3% in Ausbildung oder Schule und 4,1% in einer Qualifizierungs- bzw. beruflichen Rehabilitationsmaßnahme.

83,6% der Patienten beendeten die Behandlung planmäßig. Die Behandlungsdauer betrug bei regulärer Entlassung 104,1 Tage und bei planmäßiger Entlassung 96,3 Tage.

Die Daten der Basisdokumentation (s. Teilband III) zeigen, dass es sich bei den Patienten in der Adaption um eine spezifische Klientel handelt, welche eine Vielzahl von gesundheitlichen, sozialen und beruflichen Problemen aufweist. Von daher ist auch im Anschluss an die medizinische Rehabilitation bei einem Teil der Klientel eine weiterführende Betreuung und Unter-stützung erforderlich. 2.4.4 Ambulante Rehabilitationseinrichtungen

In die einrichtungsübergreifende Auswertung der ambulanten Rehabilitationseinrichtungen gingen 417 Patientendaten ein, davon wurden 333 Patienten rein ambulant gemäß der Vereinbarung Ambulante Rehabilitation Sucht behandelt. Die ent-sprechenden hier aufgeführten Daten (N=333) beziehen sich auf diesen Personenkreis, d.h. die Daten für poststationäre am-bulante Rehabilitation oder ambulante Behandlung im Rahmen einer Kombinationsbehandlung wurden herausgerechnet. Nachfolgend sind einige ausgewählte Daten daraus dargestellt.

N = 333 Entlassjahrgang 2014 Anteil Männer 67,3% Anteil Frauen 32,7% Durchschnittliches Alter 48,0 Jahre Feste Partnerbeziehung (bei Antritt) 64,3% Anteil Arbeitsloser (bei Entlassung) 17,2%

__________________ 14 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

Veröffentlichungen

Vermittlung durch ärztliche/ psychotherapeutische Praxis

22,3%

Anzahl der Entzugsbehandlungen im Vorfeld Ø 2,6 Behandlungsdauer - Alle: - planmäßige Entlassung:

276,3 Tage 311,2 Tage

planmäßige Behandlungsbeendigung 77,2%

67,3% der Patienten waren männlichen und 32,7% weiblichen Geschlechts. Damit ist der Anteil der Frauen leicht höher als in den stationären Behandlungsformen. In einer festen Partnerbeziehung lebten 64,3%, dies ist deutlich höher als im statio-nären Bereich (44,6%) und liegt auch über der ganztägig ambulanten Behandlung (55,9%). Das Durchschnittsalter mit 48,0 Jahren ist etwas höher als im stationären Bereich (45,1 Jahre) und im ganztägig ambulanten Setting (46,4 Jahre). Im Durch-schnitt hatte jeder ausschließlich ambulant behandelte Patient 2,6 Entzugsbehandlungen absolviert, diese liegt unter den Angaben im stationären (3,2) und knapp über denen im ganztägig ambulanten Bereich (2,5). Der Anteil der Hauptdiagnose Alkoholabhängigkeit liegt bei 86,8%, andere Diagnosen spielen somit eine vergleichsweise geringe Rolle. Ein wichtiger Ver-mittler in die ambulante Rehabilitation sind ärztliche / psychotherapeutische Praxen mit 22,3%, hier sind allerdings die Be-sonderheiten bei einigen der beteiligten Einrichtungen zu berücksichtigen. 17,2% der Patienten waren bei Entlassung ar-beitslos. Dies stellt ebenfalls einen deutlichen Unterschied zu den Patienten der stationären (47,3%) und ganztägig ambu-lanten (45,4%) Behandlungsformen dar. 77,2% der Patienten beendeten die Behandlung planmäßig. Die Behandlungsdauer betrug im Durchschnitt bei planmäßiger Entlassung 311,2 Tage und für alle Patienten 276,3 Tage.

Eine Auswertung der somatischen und psychischen Zusatzdiagnosen ist für die gesamte Klientel der ambulanten Einrichtun-gen vorgenommen worden, diese weisen pro Rehabilitand 0,7 psychiatrische und 1,1 somatische Diagnosen auf. Die vorlie-genden Daten zeigen, dass sich die ambulante Rehabilitation hinsichtlich der Klientel von stationären und ganztägig ambu-lanten Behandlungsformen deutlich unterscheidet. Es zeigt sich ferner, dass auch hier ein hoher Anteil der Patienten von 57,7% diese Behandlungsform regulär und von 77,2% planmäßig beendet, was als Erfolg der ambulanten Rehabilitation zu werten ist. 2.4.5 Ganztägig ambulante Rehabilitationseinrichtungen

In die einrichtungsübergreifende Auswertung gingen 402 Patientendaten ein. Nachfolgend sind einige ausgewählte Daten daraus dargestellt:

N = 402 Entlassjahrgang 2014 Anteil Männer 61,7% Anteil Frauen 38,3% Durchschnittliches Alter 46,4 Jahre Feste Partnerbeziehung bei Antritt 55,9% Vermittlung durch Suchtberatung 78,3% Anteil Arbeitsloser (bei Entlassung) 45,4% Dauer der Abhängigkeit Ø 14,2 Jahre Anzahl der Entzugsbehandlungen im Vorfeld Ø 2,5 Anzahl psychischer Diagnosen pro Patient Ø 0,7 Anzahl somatischer Diagnosen pro Patient Ø 1,9 Behandlungsdauer - alle: - reguläre Entlassung: - planmäßige Entlassung:

67,6 Tage 75,9 Tage 70,0 Tage

planmäßige Behandlungsbeendigung 93,0%

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 15

Veröffentlichungen

61,7% waren männlichen und 38,3% weiblichen Geschlecht. Damit liegt der Anteil von Frauen höher als im ambulanten (32,7%) und im stationären Bereich (30,1%). Die Abhängigkeitsdauer betrug vor Antritt ca. 14,2 Jahre, hier zeigt sich eine vergleichbar lange Abhängigkeitsdauer wie in den Fachkliniken für Alkohol/Medikamente. Auch entspricht sich die Anzahl der dokumentierten psychischen Diagnosen von 0,7 in beiden Bereichen. Jeder Patient hatte im Durchschnitt bereits 2,5 Ent-zugsbehandlungen absolviert, was unterhalb der Inanspruchnahme im stationären (3,2) und über dem ambulanten Bereich (2,6) liegt. Das durchschnittliche Alter liegt bei 46,4 Jahren. 55,9% lebten in einer festen Beziehung, hier zeigt sich ein höhe-rer Anteil als im stationären Bereich (44,6%). Hauptdiagnose ist mit 90,8% die Alkoholabhängigkeit. Hauptvermittler waren mit 78,3% Suchtberatungsstellen. 45,4% der Patienten waren am Ende der Behandlung arbeitslos. Dieser Wert liegt knapp unter dem der stationären Behandlung in Fachkliniken für Alkohol/Medikamente (47,3%) und deutlich über dem Arbeitslo-senanteil der ambulanten Behandlungsform (17,2%). 77,6% beendeten die Behandlung regulär und 93,0% planmäßig. Dies stellt einen wichtigen Indikator für die Effektivität dieser Behandlungsform dar. Die Behandlungsdauer betrug bezogen auf reguläre Beender 75,9 Tage und für planmäßig entlassene Patienten 70,0 Tage. Hierbei ist zu berück-sichtigen, dass z. T. auch Patienten mit ganztägig ambulanter Entlassphase nach einer stationären Rehabilitation in den Datensätzen enthalten sind.

Diese Daten des FVS zur ganztägig ambulanten Behandlung zeigen auch in dieser Auswertung, dass sich die Klientel deutli-cher vom ambulant behandelten als vom stationären behandelten Klientel (z.B. Dauer der Abhängigkeit, somatische Komor-bidität vgl. Teilbände I und IV) in einigen Aspekten abhebt. Ein hoher Teil der Patienten beendete auch diese Behandlungs-form planmäßig. 2.4.6 Schlusswort zur Basisdokumentation 2014

Die Daten der Basisdokumentation 2014 belegen, dass es teilweise beträchtliche Unterschiede hinsichtlich der soziodemo-grafischen wie auch weiterer Merkmale der Patienten in den verschiedenen Behandlungssettings gibt. Dies hat ursächlich damit zu tun, dass wir über ein spezialisiertes und differenziertes Behandlungssystem im Bereich der Entwöhnungsbehand-lung verfügen und im Rahmen der Patientensteuerung entsprechende Zuweisungskriterien der Leistungsträger für die ent-sprechenden Behandlungsformen zugrunde gelegt werden. Die Ergebnisse der Basisdokumentation des Fachverbandes Sucht e.V. belegen, dass einfache Vergleiche zwischen den Ergebnissen der verschiedenen Behandlungssettings ohne Be-rücksichtigung dieser unterschiedlichen Behandlungsbedarfe nicht möglich sind.

Unter Berücksichtigung dieser grundsätzlichen Aspekte lässt sich Folgendes feststellen:

Die meisten Daten stammen aus Fachkliniken für Alkohol-/Medikamentenabhängige (N=17.208), gefolgt von Fachkliniken für Drogenabhängige (N=2.691), Adaptionseinrichtungen (N=1.427), ambulanten Einrichtungen (N=333, Anmerkung: An dieser Stelle ist ausschließlich ambulante Rehabilitation berücksichtigt) und ganztägig ambulanten Einrichtungen (N= 402). Von daher ist im stationären Bereich von einer höheren Repräsentativität der Zahlen - bezogen auf die Gesamtzahl der behandelten Patienten in Deutschland – als im ambulanten Bereich aus-zugehen.

Die Patienten in Fachkliniken für Drogen sind deutlich jünger als in anderen Behandlungssettings, und der Anteil an Frauen ist in den Fachkliniken für Drogen sowie den Adaptionseinrichtungen – welche alkohol- und drogenab-hängige Patienten behandeln – am geringsten. Den höchsten Anteil an Frauen weisen ganztägig ambulante Re-habilitationseinrichtungen auf.

Der Anteil arbeitsloser Menschen ist in den Adaptionseinrichtungen und in Fachklinken für Drogen besonders hoch, aber auch in den Fachklinken für Alkohol/Medikamente und den hier vertretenen ganztägig ambulanten Rehabili-tationseinrichtungen – welche ebenfalls vorrangig alkoholkranke Patienten behandeln – sind hohe Anteile Ar-beitsloser zu verzeichnen.

Die Patienten in der ambulanten Rehabilitation unterscheiden sich deutlich hinsichtlich der sozialen und berufli-chen Integration von stationär untergebrachten Patienten. Auch hatten diese weniger Entzugsbehandlungen im Vorfeld der Entwöhnungsbehandlung absolviert. Hingegen sind diese Unterschiede zwischen stationärem und ganztägig ambulantem Bereich – mit Ausnahme der festen Partnerbeziehung (bei Antritt) – deutlich geringer.

__________________ 16 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

Veröffentlichungen

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass in den meisten Fällen die Rentenversicherung zuständiger Leistungsträger für die erbrachten Rehabilitationsleistungen im Indikationsbereich „Abhängigkeitserkrankungen“ ist. Die Ergebnisse der Basisdokumentation belegen nicht nur, dass über alle Behandlungssettings hinweg in der Mehrzahl der Fälle eine planmä-ßige Behandlungsbeendigung erfolgt, sondern auch ein wesentliches Ziel der Rentenversicherung, nämlich die Rehabili-tanden als arbeitsfähig zu entlassen, in der überwiegenden Zahl der Fälle bei Beendigung der Behandlung erreicht wird. Eine wichtige Zukunftsaufgabe besteht insbesondere darin, die Schnittstellen des frühzeitigen Zugangs zur Entwöhnungs-behandlung, zur postrehabilitativen Weiterbehandlung wie auch zu Selbsthilfegruppen und insbesondere auch zu den für die soziale und berufliche Teilhabe zuständigen Stellen durch ein gezieltes Fallmanagement zu fördern. 2.5 Verzeichnis der Einrichtungen „Hilfe für Suchtkranke“

Bereits im Dezember 2014 erschien die Überarbeitung der Broschüre „Hilfe für Suchtkranke“ (Auflage 8.000). Diese gibt einen detaillierten Überblick über die Angebote der Mitgliedseinrichtungen des Fachverbandes Sucht e.V., welche nach Einrichtungsart aufgeführt sind. Die Broschüre wurde einem großen Kreis an Multiplikatoren (z.B. ambulante Suchtbera-tungsstellen) bundesweit zur Verfügung gestellt und auch im Jahr 2015 angefordert. Darüber hinaus sind die entsprechen-den Angaben auch im Internet auf der Homepage des FVS (www.sucht.de) unter der Rubrik „Behandlungseinrichtungen“ zu finden und werden dort ständig aktualisiert.

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 17

Zentrale Themen

3. Zentrale Themen im Jahr 2015

Nachfolgend sind zentrale Themen, die in der Arbeit des FVS von Bedeutung waren, aufgelistet. 3.1 Aktuelle Entwicklungen

3.1.1 BORA – Berufliche Orientierung in der Rehabilitation Abhängigkeitskranker

Die AG BORA hatte am 14. November 2014 die von der AG BORA entwickelten „Empfehlungen zur Stärkung des Erwerbsbe-zugs in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker“ veröffentlicht, welche sich auch auf der FVS-Homepage www.sucht.de einsehen lässt. Eine Informationsveranstaltung fand am 15.04.2015 in Berlin statt (siehe Kap. 1.4). Generell wurden keine verbindlichen Aussagen zur Umsetzung und Finanzierung entsprechender Maßnahmen getroffen. Die Verant-wortung für die konkrete Umsetzung liegt zum einem bei den jeweiligen Rehabilitationseinrichtungen und zum anderen beim jeweils zuständigen federführenden Leistungsträger. Mittlerweile zeigen sich auf Leistungsträgerseite verschiedene Umsetzungsstrategien für die BORA-Empfehlungen. Der FVS hat eine Übersicht über die verschiedenen Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene im Jahr 2015 erstellt und diese seinen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. 3.1.2 Antrags und -Bewilligung und Behandlungssituation

Zu Beginn des Jahres 2015 konnte ein z.T. dramatischer Rückgang in den Belegungszahlen der Mitgliedseinrichtungen fest-gestellt werden. Vom FVS wurden deshalb verschiedene Erhebungen zur Belegung der Mitgliedseinrichtungen durchge-führt. Des Weiteren erfolgten Gespräche mit den Leistungsträgern über entsprechende Entwicklungen. Auch dort zeigten sich z.T. erhebliche Rückgänge, die allerdings auch auf Änderungen in der Reha-Antrags- und -Erledigungsstatistik ab dem 01.01.2015 zurückzuführen sind. Bei Leistungen, die in mehreren Behandlungsabschnitten durchgeführt werden (z.B. Kombinationsbehandlung, Adaption), wird nur der erste Antrag und in der Folge damit nur noch die Hauptleistung gezählt. Suchtnachsorgeleistungen (§31 (1) Nr.1 SGB VI) sind ebenfalls nicht mehr Gegenstand der Berichterstattung. Über die Entwicklungen wurden die Mitgliedseinrichtungen mittels Rundschreiben oder Veranstaltungen entsprechend informiert. Folgende Abbildung zeigt, dass sich der seit 2011 zu beobachtende Rückgang bei Anträgen auch im Jahr 2014 weiter fort-gesetzt hatte: Abb: Anträge nach RV-Trägern, Veränderung zum Vorjahreszeitraum, Entwöhnungsbehandlungen

Quelle: Reha-Antragsstatistik Tab.: 71.0 RV

__________________ 18 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

Zentrale Themen

3.1.3 Entwicklungen des Behandlungs- / Suchthilfesystems

3.1.3.1 Einheitliche Rahmenbedingungen der DRV und GKV für den Wechsel in die ambulante Ent-lassungsform vom 20.01.2015 (ambulante Entlassphase)

Unter folgenden Rahmenbedingungen soll für Rehabilitanden in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker der Wechsel in die ambulante Entlassungsform – bei Verkürzung der stationären / ganztägig ambulanten Phase –erfolgen kön-nen:

Ein Wechsel in die ambulante Einrichtung ist nur bis zum Ablauf von 8 Wochen bei Alkohol- und Medikamenten-abhängigkeit, von 16 Wochen bei Drogenabhängigkeit möglich.

Der Wechsel ist spätestens 14 Tage vor der Entlassung bei DRV-Versicherten mit dem Formular G410, bei GKV-Versicherten mit dem Formular „Verlängerungsantrag Abhängigkeitserkrankungen“ zu beantragen und die Ent-scheidung abzuwarten.

Der Wechsel kann in alle vom zuständigen Rehabilitationsträger zugelassenen ambulanten Einrichtungen erfolgen, in denen die ambulante Entlassungsform von diesem akzeptiert wird.

Es werden in der Regel 40 plus 4 Therapieeinheiten für eine Zeitdauer von 26 Wochen bewilligt. Die ambulante Phase muss innerhalb einer Woche nach der Entlassung aus der stationären/ganztägig ambulanten

Einrichtung beginnen. Die Rahmenbedingungen des Gemeinsamen Rahmenkonzepts der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetz-

lichen Krankenversicherung zur ambulanten Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom 3. Dezember 2008 (Erreich-barkeit der ambulanten Einrichtung / Rückfallbearbeitung / Erstellung Entlassungsbericht / Finanzierung) gelten.

3.1.3.2 Rahmenbedingungen und Indikationskriterien der DRV und GKV für einen Wechsel in die

ambulante Rehabilitationsform nach einer stationären, ganztägig ambulanten Rehabilita-tion (04.03.2015)

In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Suchtverbände (DHS, FVS) und Leistungsträger (Rentenversicherung, gesetzliche Krankenkassen) wurde über die Folgen des Gemeinsamen Rahmenkonzeptes der DRV und GKV zur Nachsorge im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker (31.12.2012) bzw. fachlich daraus resultierende Erfordernisse ge-sprochen. Der FVS setzte sich dafür ein, dass im Anschluss an eine regulär beendete stationäre Rehabilitation nicht nur Nach-sorge, sondern bei spezifischer Indikationsstellung auch eine ambulante Weiterbehandlung möglich sein muss. Zukünftig soll unter folgenden Rahmenbedingungen ein Wechsel in die ambulante Rehabilitationsform (bei vorausgegangener statio-närer oder ganztägig ambulanter Entwöhnungsbehandlung) erfolgen können:

Indikationskriterien und Teilhabeziele Der Wechsel in eine ambulante Rehabilitationsform kann angezeigt sein, wenn sich Veränderungen oder neue Erkenntnisse im Rahmen der stationären oder ganztägig ambulanten Rehabilitation ergeben, die eine Fortführung der therapeutischen Unterstützung begonnener Veränderungsprozesse bei einer erkennbaren hohen Rückfallgefährdung erforderlich machen. Diese führen zu angepassten bzw. modifizierten Behandlungszielen, die speziell nur im rehabilitativ ambulanten Setting bearbeitet werden können. Hierzu gehören beispielsweise:

Rückkehr in ein Umfeld mit erkennbar pathologischer Beziehungsdynamik z.B. zu Hause oder am Arbeitsplatz mit vorhersehbarer Destabilisierung

erkennbare Selbstwertproblematik und mangelnde Abgrenzungsfähigkeit bei der Umsetzung bisher gewonnener Erkenntnisse im sozialen Umfeld

Änderung der Beziehungssituation wie z.B. Trennung vom Partner Erkrankung oder Tod eines Angehörigen Änderung des Erwerbsstatus wie z.B. Verlust des bisherigen Arbeitsplatzes, Antritt einer neuen Stelle oder eines

Praktikums zur Förderung der beruflichen Teilhabe

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 19

Zentrale Themen

Auftreten oder Erkennen zusätzlicher somatischer (z.B. bösartige oder schwere chronische Erkrankungen) oder psy-chischer (z.B. depressive Episoden) Erkrankungen des Rehabilitanden, die seine körperlichen Funktionen einschrän-ken und / oder Auswirkungen auf die psychischen Funktionen sowie die Teilhabechancen haben.

Die neuen Erkenntnisse oder erkennbaren Belastungs- und Krisensituationen sind zusammen mit den angepassten Behand-lungszielen und der Rehabilitationsprognose zu benennen. Aus der Begründung muss sich das Erfordernis für einen Wechsel in die ambulante Rehabilitationsform ableiten lassen. Wird der Wechsel in die ambulante Rehabilitationsform vom zuständigen Rehabilitationsträger bewilligt und erfolgt dieser, ist im Entlassungsbericht die Entlassungsform ‚7’ (Wechsel) zu verschlüsseln. 3.1.3.3 UAG Frühzeitiger und nahtloser Zugang (DRV, GKV, DHS, FVS – Koordination: Dr. Weissinger) Die Unterarbeitsgruppe (UAG) „Frühzeitiger und nahtloser Zugang“, bestehend aus Vertretern der DRV und GKV sowie der DHS und des FVS, wird vom FVS (Dr. Weissinger) koordiniert. Zielsetzung ist es, zu prüfen, wie ein frühzeitiger und nahtloser Zugang zur Entwöhnungsbehandlung gefördert werden kann. Die UAG ist hierbei auf den Konsens der beteiligten Instituti-onen angelegt. Von daher müssen entsprechende Vorschläge in den jeweiligen Gremien der beteiligten Organisationen ab-gestimmt werden. Behandelt wurden folgende Themen:

Nahtlosverfahren aus dem qualifizierten Entzug Förderung der Früherkennung und Frühintervention durch den niedergelassenen Arzt (Nutzung der Möglichkeit §

73a, 140 a ff SGB V) und Psychotherapeuten Zugangsmöglichkeiten aus Betrieben (z.B. Berücksichtigung von Suchterkrankungen beim Firmenservice der DRV.

Berücksichtigung von substanzbezogenen und -ungebundenen Suchtformen bei den Handlungsfeldern des Prä-ventionsgesetzes, bei Gesundheitsuntersuchungen, durch Betriebs-/Werksärzte)

Zugangsmöglichkeiten zur substitutionsgestützten Rehabilitation (Klarstellung durch Hinweise/Kommentare der DRV/GKV zur Beikonsumfreiheit vor Antragstellung, den Indikationsregelungen [z.B. soziales Netz, Schul-/Berufs-ausbildung] sowie zu den Zielsetzungen der substitutionsgestützten Rehabilitation)

Besprochen wurden ferner auch folgende Themen, ohne dass in diesem Kontext weiterführende Empfehlungen gegeben werden können:

Antragsverfahren durch niedergelassene Ärzte ohne Sozialbericht Nahtlosverfahren aus der Entgiftung/ dem Krankenhaus ohne Sozialbericht Früherkennung und -intervention und im Krankenhaus (z.B. über Konsiliar-, Liaisondienste und Nahtlosverfahren) Reha-Fallbegleitung als Standard (zunächst ist ein Reha-übergreifendes Projekt der DRV zum Fallmanagement,

Dauer 24 Monate, vorgesehen)

Offen ist noch die Behandlung des folgendes Themenfelds: Ergänzende Zugangswege aus Altenhilfe/Pflege

3.1.3.4 UAG Pathologisches Glücksspiel (DRV, GKV, DHS, FAGS, FVS – Koordination: DHS)

Anlass für die Einrichtung einer Unterarbeitsgruppe (UAG) mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV), gesetzlichen Kran-kenversicherung (GKV) und den Suchtverbänden (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), Fachverband Glücksspielsucht (FAGS), Fachverband Sucht (FVS)) war eine Änderung bei der Zuweisung von Patienten mit pathologischem Glücksspiel. Laut der „Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger für die medizinische Rehabili-tation bei Pathologischem Glücksspielen (März 2001)“ sollen die Gruppen A und B vorrangig in Suchtfachkliniken bzw. -ab-teilungen und die Gruppen C und D in psychosomatischen Kliniken bzw. Abteilungen behandelt werden. Die DRV Bund (Trä-ger) änderte zwar nichts an der Gruppe A (Dauer bis zu 15 Wochen), aber hatte als Regelung eingeführt, die Gruppen B-D mit einer kürzeren Behandlungszeit (5 Wochen, verlängerbar auf 8 Wochen bei einem Zeitbudget von 8 Wochen) in Fachkliniken

__________________ 20 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

Zentrale Themen

mit beiden Abteilungen (Sucht und Psychosomatik) behandeln zu lassen. Begründet wurde dies u.a. auch mit einer schwie-rigen Abgrenzbarkeit der Gruppe B von den Gruppen C und D. Die Suchtverbände vertraten hingegen die Position, an den ursprünglichen Empfehlungen festzuhalten. Im Anschluss an ein Treffen der UAG haben die Suchtverbände entsprechende Dokumente erstellt:

1. Liste von stationären Behandlungszentren mit entsprechenden Angeboten, 2. Hintergrundpapier Gruppendiagramm Pathologische Glücksspieler, 3. Checkliste zur Beschreibung der Gruppe B,

Die Ausarbeitungen und das weitere Vorgehen sind im Weiteren mit der DRV und GKV zu diskutieren. 3.1.3.5 Verhandlung über einen Rahmenvertrag zum Entlassmanagement aus stationären Rehabi-

litationseinrichtungen – GKV, Spitzenverbände der Rehabilitationseinrichtungen (1. Sit-zung 10.11.2015)

Am 10.11.2015 fand die 1. Sitzung des GKV Spitzenverbandes/der Krankenkassen (Moderation: Herr Kukla, Abt. Gesundheit GKV Spitzenverband Bund) mit den Verbänden der Leistungserbringer (incl. DRV Bund als Leistungserbringer) zur Aushand-lung eines Rahmenvertrags zum Entlassmanagement von stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen im Be-reich der GKV statt. Dies ist aus rechtlicher Sicht erforderlich, da im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eine entsprechende Regelung für den Bereich der medizinischen Rehabilitation gefordert wird. Wesentliche Problembereiche sind aus Sicht des FVS in diesem Kontext:

Verantwortlichkeiten Einrichtung / GKV Zweiter E-Bericht der GKV: Aufwand für die Einrichtungen Datenschutzrechtliche Regelungen Finanzierung des Mehraufwands

Die Verhandlungen werden im Jahr 2016 fortgesetzt. 3.1.4 Zertifizierung/Qualitätsmanagement in der medizinischen Rehabilitation

Es bestehen folgende allgemeinen Rahmenbedingungen: Externe Qualitätssicherung und internes Qualitätsmanagement ist für ambulante und stationäre Rehabilitationseinrich-

tungen verpflichtend (§ 20 SGB IX). Zertifizierungspflicht für stationäre medizinische Rehabilitationseinrichtungen (§ 20 SGB IX):

Diese gilt auch für den Adaptionsbereich. Der FVS hat bislang folgende Aktivitäten hierzu entwickelt: Der FVS ist „Herausgebende Stelle“ für das FVS/DEGEMED -Zertifizierungsverfahren (DIN-ISO-basiert) für die Bereiche

„Abhängigkeitserkrankungen und Psychosomatik“ (stationäre und ganztägig ambulante Rehabilitationseinrichtun-gen). Dies bedeutet: o Der FVS hat eigene Verträge mit dem Zertifizierungsfirmen DIOcert, EQ ZERT, LGA InterCert abgeschlossen. o Die Verantwortlichkeit für die Weiterentwicklung des Verfahrens liegt beim FVS. Es erfolgt eine enge Abstimmung

mit der DEGEMED. o Die Meldung des Zertifizierungsstandes der betroffenen Einrichtungen an die Bundesarbeitsgemeinschaft für Re-

habilitation (BAR) erfolgt durch den FVS. Die Zertifizierungsfirmen setzen dazu den FVS über entsprechende Zerti-fizierungen in Kenntnis.

Der FVS hat ferner einen Auditleitfaden „Soziotherapie“ (aktuelle Version 2.0) herausgegeben. Der FVS hat zudem mit dem Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (IQMG) eine Rahmenvereinbarung

abgeschlossen, in deren Rahmen der FVS beim IQMP-RehaVerfahren für den Indikationsbereich „Abhängigkeitserkran-kungen“ (neu überarbeitet 2013) zuständig ist.

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 21

Zentrale Themen

Derzeit befinden sich die DIN ISO-basierten Verfahren des FVS in einer Überarbeitungsphase, da die neue Version der DIN ISO 9001:2015 veröffentlicht wurde. Von daher hat der FVS zwei Arbeitsgruppen eingerichtet, welche sich mit der Überarbeitung der bestehenden Auditleitfäden befassen. Diese sollen in der ersten Jahreshälfte 2016 – nach Zustim-mung der BAR – publiziert werden.

3.1.5 Managementbewertung kompakt! von DEGEMED/FVS

DEGEMED und FVS haben eine Excel-Tabelle entwickelt, welche Einrichtungen Unterstützung bei der Managementbewer-tung bieten soll. Sie enthält eine übersichtliche Darstellung relevanter Bereiche (mit Kennzahlen) für das Qualitätsmanage-ment sowie des erforderlichen Handlungsbedarfs und wurde von den Zertifizierungsfirmen, mit denen die DEGEMED bzw. der FVS im Rahmen ihrer Zertifizierungsverfahren kooperieren, abgestimmt. Die Excel-Tabelle kann in der Geschäftsstelle des FVS ([email protected]) angefordert werden. 3.1.6 QS-Reha der GKV (www.qs-reha.de)

Aktuelle Weiterentwicklungen waren im Jahr 2015 insbesondere: Wechsel des beauftragten BQS-Instituts an die anaQuestra AG im September 2015 Bewertungskriterien für die Strukturqualität für stationäre und ambulante Rehabilitationseinrichtungen wurden

festgelegt (Zuweisungs-, Basiskriterien) QS-Reha GKV: Instrumente sind

o Patientenbefragung (Zufriedenheit und Ergebnis zu Reha-Beginn nach 6 Wochen) o Ärztebogen (Ergebnisqualität) o Strukturerhebungsbogen o Visitationen (1. bei einer5% Stichprobe, 2. bei kleineren Einrichtungen 30%, wenn keine QS-Ergebnisse

zu den weiteren Dimensionen (z.B. Patientenbefragung) vorliegen) o Qualitätsdialog: Bei Unterschreitung der Qualitätsanforderungen soll dieser zwischen den Krankenkassen

und der Rehabilitationseinrichtung durchgeführt werden. 3.1.7 Qualitätssicherungsprogramm der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

3.1.7.1 Aktuelle Entwicklungen des QS-Programms der DRV

Aktuelle Weiterentwicklungen zum QS-Programm der DRV waren im Jahr 2015 insbesondere: Strukturanforderungen und –erhebungsbögen:

Auswertung der aktuellen Erhebungsbögen. Reha-Therapiestandards (inkl. Alkoholabhängigkeit): Überarbeitung

Die überarbeitete Version wurde Ende 2015 ins Internet gestellt. KTL: Neue Klassifikation therapeutischer Leistungen – Übergangsfrist für die Umstellung in den Rehabilitations-

einrichtungen bis 31.12.2015 Peer-Review-Verfahren: Umstellung auf neues Manual und Checkliste

(PS/Sucht: Pre-Test 2015, nächste Erhebung 2016) E-Bericht (inkl. Formulare): Übergangsfrist für die Umstellung in den Rehabilitationseinrichtungen bis 31.12.2015 Visitationen: Aufbau einer zentralen Datenbank der DRV zu den Visitationsergebnissen und weiteren QS-Auswer-

tungen Rehabilitandenbefragung: September 2015 Versendung der Psychosomatik-/Sucht-Berichte Risikoadjustierung: Verfahren wird geprüft (Ein Projekt ist hierfür von der DRV ausgeschrieben worden)

Der FVS hat zu verschiedenen Entwicklungen in schriftlicher und mündlicher Form Stellung genommen und fachliche Anre-gungen und Positionen der Behandler entsprechend eingebracht.

__________________ 22 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

Zentrale Themen

3.1.7.2 Nutzung von Qualitätsindikatoren für die Belegung und Kriterien zur Anpassung der Vergütung

durch die Rentenversicherung

Hierzu existieren 2 trägerübergreifende interne Arbeitsgruppen der DRV: a) PGNQR – Projektgruppe zur Nutzung von Qualitätsindikatoren für die Belegung von medizinischen Reha-Einrich-

tungen b) PGVERK – Projektgruppe Kriterien zur Anpassung der Vergütung mit Einrichtungen der medizinischen Rehabilita-

tion mit dem Ziel der Vereinheitlichung der Verfahrensweisen Außerdem arbeitet der FVS in einem „Expertenkreis Qualitätsmaßstab“, der aus Vertretern von DRV Bund (Träger) und Ver-bänden der Leistungserbringer (für den FVS: Frau Dr. Vogelgesang, Herr Dr. Weissinger) besteht, mit. Bisher konnten fol-gende Ergebnisse erzielt werden: Konsens hinsichtlich der zu berücksichtigenden vorhandenen Qualitätsindikatoren:

Rehabilitandenzufriedenheit Behandlungsergebnis KTL (Klassifikation therapeutischer Leistungen) RTS (Reha-Therapiestandards)

Visitationen Beschwerdequote Konsistenzpunkte

Erst zu einem späteren Zeitpunkt soll die Diskussion um einen Einbezug des Peer-Review-Verfahrens stattfinden. Nicht ent-halten sind die Erfüllung der Personal-Soll-Vereinbarungen sowie die Ergebnisse der Strukturerhebung, denn diese werden gesondert geprüft. Unter Federführung des FVS stimmten die Verbände der Leistungserbringer einen Vorschlag zur Gewichtung der Qualitäts-indikatoren und zur Auflistung grundsätzlicher Aspekte eines Reha-Bewertungssystems ab. Diese wurde der DRV Bund zu-geleitet. Dabei wurden die folgenden grundsätzlichen Anforderungen an ein Reha-Bewertungssystem benannt:

- Repräsentativität des Verfahrens: Die Rentenversicherungsträger müssen dafür Sorge tragen, dass alle von ihnen federgeführten Reha-Einrichtun-gen am Reha-Bewertungssystem teilnehmen und sich (möglichst) alle Reha-Einrichtungen in allen Qualitätsdi-mensionen im Rahmen der externen Qualitätssicherung abbilden lassen. Dies ist derzeit nicht gewährleistet. Vo-raussetzung für die Abschätzung der Repräsentativität des Verfahrens ist, die indikationsspezifischen Grundge-samtheiten der Fachkliniken/-abteilungen zu kennen und darzulegen. Alle Reha-Einrichtungen sollten vom Grundsatz her die Chance erhalten, sich in den meisten Dimensionen abbilden zu können. Mit einer zu geringen Abbildung einer Einrichtung in den verschiedenen Qualitätsdimensionen, fehlt für diese auch eine entsprechende Grundlage für Einrichtungsvergleiche. Zudem kann sie auch keine Konsistenzpunkte erreichen. Von daher ist die Realisierung der technischen Voraussetzungen innerhalb der Rentenversicherung von zentraler Bedeutung für die notwendige Erweiterung der Vergleichsbasis.

- Bildung von Vergleichsgruppen (auf Einrichtungs- und Patientenebene) Die Bildung gerechter Vergleiche von Einrichtungen erfordert, dass diese sich hinsichtlich der Einrichtungsmerk-male und der behandelten Patientengruppen nicht bzw. nur geringfügig unterscheiden dürfen. Wir begrüßen es, dass eine Risikoadjustierung bereits bei der Patientenbefragung erfolgt und die Methodik derzeit überprüft und angepasst wird. Wir schlagen zudem vor, die Risikoadjustierung zukünftig auch auf weitere Qualitätsdimensionen auszudehnen. Zudem sollte geprüft werden, ob auch eine Unterscheidung nach Hauptdiagnosen und Einrich-tungstypen (z.B. Fachkliniken für Alkohol-, Medikamentenabhängige und Fachkliniken für Drogenabhängige) zu gerechteren Vergleichen führen würde.

- Stärkere Berücksichtigung der Dimension „Ergebnisqualität“

Diese Dimension wird derzeit rudimentär im QS Programm abgebildet. Vorgeschlagen wird im Rahmen der zu-künftigen Weiterentwicklung der Version 1.0 – sofern noch nicht vorhanden – ein zusätzliches indikationsbezo-genes QS- Instrument für diese Qualitätsdimension zu schaffen, mit dem sich auch der längerfristige Behand-lungserfolg erfassen und abbilden lässt.

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 23

Zentrale Themen

- Zeitlicher Abstand der Visitationen und Transparenz der Ergebnisse

Eine Reduktion des derzeitigen Zyklus der Visitationen ist erforderlich, um die Aktualität der Visitationsergebnisse zu gewährleisten. Zudem sollte bereits zum jetzigen Zeitpunkt sichergestellt sein, dass erfolgte Nachbesserungen nach einer erfolgten Visitation in die entsprechenden Datenbanken direkt eingepflegt werden. Zudem müssen aus Sicht der Leistungserbringer unter dem Aspekt der Transparenz die dokumentierten und in den Datenbanken hinterlegten Visitationsergebnisse den jeweiligen Einrichtungen vollumfänglich zugänglich gemacht werden (d.h. Punktwerte einzeln und gesamt aus der Visitationscheckliste).

- Aktualität der weiteren QS-Ergebnisse

Erforderlich ist die Gewährleistung einer möglichst hohen Aktualität der QS-Ergebnisse auch in den weiteren Qua-litätsdimensionen. Aus Sicht der Verbände der Leistungserbringer sollten die entsprechenden Daten jährlich erho-ben werden.

- Validität der Qualitätsergebnisse

Es ist zu gewährleisten, dass die von der DRV erhobenen Qualitätsergebnisse auch valide sind. Beispielsweise wer-den bei KTL-basierten Auswertungen aufgrund von Dateiübertragungsproblemen nur Teilmengen der im ent-sprechenden Zeitraum behandelten Patienten ausgewertet, was zu Verzerrungen der Ergebnisse führen kann. Im Falle erforderlicher Korrekturen ist sicherzustellen, dass die in Datenbanken dokumentierten QS- Ergebnisse auch unmittelbar entsprechend verändert werden.“

Der FVS setzt sich für ein Vorgehen ein, welches bei der Zuweisungssteuerung der Dimension „Qualität von Einrichtungen“ eine primäre Bedeutung zumisst (Qualität vor Preis). Die DRV Bund (Träger) berücksichtigt neben dem Wunsch- und Wahlrecht z.B. ferner auch die Entfernung zum Wohnort und die Belegungssituation bzw. Wartezeit einer Einrichtung bei der Zuweisungssteuerung. Geplant ist, die bisher vorgeschlagene Gewichtung von Qualitätsindikatoren auf Basis der vorhandenen Daten im Jahr 2016 von Seiten der DRV zu prüfen und auf diesen Berechnungen das weitere Vorgehen mit den Verbänden zu besprechen. Die Vorschläge des Expertenkreises Qualitätsmaßstab gehen auch in die PGNQR ein. 3.1.7.3 Arbeitstagung des FVS zur Qualitätssicherung der DRV

Der FVS bot im Jahr 2015 eine Arbeitstagung zum Thema „Aktuelle Entwicklungen in der Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung - Bereich Suchtrehabilitation“ an. Diese gut besuchte Veranstaltung bot einen Einblick in aktuelle As-pekte und Ergebnisse der Qualitätssicherung und ermöglichte eine vertiefte Diskussion damit verbundener Fragestellun-gen. Als Referenten nahmen Marie-Luise Delsa (Ärztliche Dezernentin DRV Bund Abteilung Rehabilitation, Berlin), Verena Bonn (Dipl.-Psychologin, DRV Bund, Bereich 0430, Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik, Berlin), Dr. med. Joachim Köhler (Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Sozialmedizin, Magister Public Health, DRV Bund, Referat 0441, Grundsatzaufgaben der Sozialmedizin, Berlin) sowie Anke Mitschele (Dipl.-Soziologin, DRV Bund, Bereich 0430, Reha-Qua-litätssicherung, Epidemiologie und Statistik, Berlin) teil. Auch im Jahr 2016 wird diese Veranstaltung am 21./22.04.2016 angeboten. 3.1.7.4 Initiierung des Vorhabens "SEE – Suchtrehabilitation: Erfolgsfaktoren auf Einrichtungsebene“

(MHH Hannover/Lehrstuhl: Prof. Thorsten Meyer, ‚buss’, FVS)

Ziel des geplanten Vorhabens ist die Herausarbeit von Merkmalen einer erfolgreichen Suchtrehabilitationsklinik (Indikati-onsbereich Alkohol / Medikamente) analog der MeeR-Studie („Merkmale einer guten und erfolgreichen Rehabilitationskli-nik“) im Bereich Somatik. Im Jahr 2015 entwickelten Herr Prof. Dr. Meyer und Herr Nowik (MHH – Medizinische Hochschule Hannover) in Abstimmung mit den Suchtverbänden FVS und buss eine Projektskizze für eine Übertragung des Ansatzes auf den Suchtbereich. Für die Studie sollen anhand von risikoadjustierten Katamnesedaten Einrichtungen, die qualitativ beson-ders gut bzw. schlecht abschneiden, ermittelt und nach entsprechenden Wirkungsfaktoren für den (Miss-)Erfolg untersucht

__________________ 24 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

Zentrale Themen

werden. Geplant ist, eine Finanzierung durch die DRV zu erreichen, entsprechende Anträge werden vom Istitut im Jahr 2016 gestellt. 3.1.8 Fallgruppen im Indikationsbereich "Alkoholabhängigkeit" (RMK-Projekt)

Das Forschungs- und Entwicklungsprojekt zu Patientenfallgruppen in der Sucht-Rehabilitation (Abhängigkeitserkrankun-gen exklusive Drogenabhängigkeit) „Rehabilitanden-Management-Kategorien – RMKs“ wurde von der Charité-Universi-tätsmedizin Berlin (Projektleiterin Dr. Karla Spyra) und Trägern von Rehabilitationsfachkliniken durchgeführt. Das RMK-Projekt ist mittlerweile abgeschlossen, ein Abschlussworkshop fand am 14.07.2015 statt. Viele Fachkliniken aus der Mit-gliedschaft des FVS hatten sich am Projekt beteiligt. Der FVS selbst gehörte dem Projektbeirat an. Es wurde eine entsprechende RMK- Software entwickelt, die als differenzielle Diagnostik genutzt werden kann und sich im Projekt als patienten- und mitarbeiterfreundlich erwiesen hat. Patienten wurden im Projekt vier „Bedarfsgruppen Alkoholentwöhnung“ (AL 1-4) je nach Schweregrad der substanzbezo-genen, psychischen und sozialen Beeinträchtigung zugeteilt. Die meisten Anwender befanden, dass die Gruppierung der Patienten in die jeweilige RMK-Gruppe auch mit dem klinischen Eindruck übereinstimmte. Allerdings zeigten sich hetero-gene Ergebnisse hinsichtlich der Nutzenbewertung der Therapie-Orientierungswerte (TOW), welche der weiteren Behand-lungsplanung dienen sollen, durch die Mitarbeiter der Einrichtungen. Die Auswertungen der katamnestischen Erfolgsquoten zeigten ferner, dass die Abstinenzraten mit zunehmender Fallschwere abnehmen. Dies zeigte sich sowohl in der Berechnungsform nach DGSS 1 als auch nach DGSS 4 (Berechnungsform 1: alle erreichten, planmäßig entlassenen Patienten, Berechnungsform 4: alle entlassenen Patienten, Personen für die keine oder widersprüchliche Katamneseinformationen vorliegen, werden als rückfällig gewertet) Die Projektleitung zog zum Nutzen ein positives Fazit. Nach deren Einschätzung liegt mit den Rehabilitanden-Management-Kategorien eine valide und prognostisch relevante Bedarfsklassifikation für Suchtrehabilitation vor Die RMK-Software kann auch unabhängig von der RMK-Anwendung zur Steuerung in der Therapieplanung genutzt werden. Vorteile der RMK-Software sind:

- Reduktion der Fragebogendiagnostik auf evidenzbasierte Verfahren - Sofortige Auswertung der Eingangsdiagnostik zur Therapiesteuerung - Transparenz gegenüber Patienten - Systematische Unterstützung bei der Interpretation der Diagnostikergebnisse durch den Therapeuten - Unterstützung von Erstellung und Korrektur des Entlassberichts (die Ergebnisse lassen sich in Form von Textbau-

steinen in den E-Bericht übertragen)

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 25

Zentrale Themen

Ansprechpartner für die RMK-Software ist Herr PD Dr. Lindenmeyer (Direktor der salus klinik Lindow).

3.1.9 AWMF S3-Leitlinien zu Screening, Diagnose und Behandlung von substanzbezogenen Störungen

– Mitwirkung des FVS

Von den beiden als Hauptherausgeber fungierenden Fachgesellschaften, der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psy-chotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Sucht-therapie (DGSucht) waren Prof. Dr. Karl Mann (Alkohol-LL) und Prof. Dr. Anil Batra (Tabak-LL) Anfang 2010 mit der Koordi-nation zur Entwicklung dieser Leitlinien (LL) beauftragt worden. Insgesamt wurden mehr als 60 Fachgesellschaften, Ver-bände und Organisationen zur Mitarbeit eingeladen. Mehr als 50 Organisationen entsandten „Mandatsträger“, um an der Erarbeitung der Leitlinien und ihrer Konsentierung aktiv teilzunehmen. Der FVS war an beiden LL beteiligt und hat seine Expertise entsprechend eingebracht. Insgesamt fanden sieben Konsensus-Konferenzen statt, in denen sämtliche klinischen Fragestellungen erarbeitet, die Quell-leitlinien gesichtet und die entsprechenden Empfehlungen formuliert, diskutiert und schließlich verabschiedet wurden. Das alles geschah unter der Aufsicht der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftliche-Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF), ver-treten durch Frau Prof. Dr. I. Kopp von der Universität Marburg. Sie moderierte alle Konferenzen, achtete auf die strikte Ein-haltung des AWMF-Regelwerks zur Erstellung von S3-Leitlinien und überprüfte die jährlich jeweils aktualisierten Mitteilun-gen zu möglichen Interessenskonflikten der verschiedenen Mitglieder der Arbeitsgruppen und Mandatsträger der Fachge-sellschaften und Organisationen. Im Internet sind die Leitlinien auf der Homepage der AWMF publiziert. In Buchform erschei-nen die Leitlinien im Jahr 2016 im Springer Verlag. Diverse Vorträge und Artikel zum Thema befinden sich derzeit in Vorbe-reitung, des Weiteren wurden im Jahr 2015 bereits entsprechende Vorträge dazu gehalten. 3.1.10 "Handlungsempfehlungen zur Therapie von Methamphetaminabhängigen" des Ärztlichen Zent-

rums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) i.A. der Bundesärztekammer

Als Vertreter für den FVS beteiligt sich Herr Dr. Willem Hamdorf (AHG Klinik Mecklenburg) an der Ausarbeitung der Hand-lungsempfehlungen. Vorgesehen ist, diese im Jahr 2016 zu publizieren. 3.1.11 Kooperation des FVS innerhalb der AG MedReha

Der AG MedReha gehören neben dem FVS der BDPK (Bundesverband Deutscher Privatkliniken), die DEGEMED, der ‚buss’ und der BV Geriatrie an.

Im Auftrag der AG MedReha wurde die Aktualisierung des „Gutachtens zur aktuellen und perspektivischen Situation der Ein-richtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ durch aktiva durchgeführt. Der durch die Gutachter errechnete Prognosekorridor der Kostensteigerungen für das Jahr 2016 zeigt im Vergleich zu 2015 Steigerungsraten von 1,78 bis 2,41 %. Insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Investitionsbedarfe in der Rehabilitation, wurde insgesamt eine Anhebung der Vergütungssätze in Höhe der Veränderungsrate um 2,95% für das Jahr 2016 empfohlen. Am 17.11.2015 fand ein Gespräch der AG MedReha (vertreten durch Herrn Domma, Herrn Lawall und Herrn Dr. Weissinger) und aktiva (Prof. Borges, Frau Zimolong) mit der DRV Bund zur Vergütungssatzentwicklung 2016 statt.

Weitere Aktivitäten der AG MedReha waren: Landesschiedsstellen im SGB V: Begleitung der Entwicklungen Besprechung zur transparenten Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation – DRV Bund, Verbände

der Leistungserbringer, Moderation: Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS (06.07.2015): Hintergrund war der Bericht des BMAS an den Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Besprochen wurden Themen wie der Marktzugang für neue Anbieter, Bedarfsschätzung und Information über Bedarf, Zuweisungsverfahren, Federführungsprinzip/Visitationen, Vertragsverhandlungen, Vergütungssatzermittlung, -an-passung.

Gemeinsame Stellungnahmen der AG MedReha

__________________ 26 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

Zentrale Themen

• zum Bundesteilhabegesetz (02.03.2015) • zur Weiterentwicklung des SGB IX (November 2015) • zum Gesetzesentwurf Modernisierung des Vergaberechts (November 2015)

3.1.12 Gemeinsame Aktivitäten mit den Suchtverbänden (Fachverband Sucht (FVS), Bundesverband für

stationäre Suchtkrankenhilfe (‚buss’), Gesamtverband für Suchthilfe (GVS), Caritas Suchthilfe (CaSu), Fachverband Drogen- und Suchthilfe (FDR))

Gemeinsam wurden mit den Suchtverbänden als verbandsübergreifende Aktivitäten durchgeführt: "Wie geht es weiter mit der Behandlung Opiatabhängiger?" – Workshop mit geladenem Teilnehmerkreis am

18.05.2015 in Berlin Publikation des Artikels von Weissinger, Leune: Opiatabhängigkeit – schwere komplexe Erkrankung – Publikation

in: Deutsches Ärzteblatt, Heft 4, April 2015, S. 166 f. 3.1.13 Gesundheitsziele.de – AG "Tabakkonsum reduzieren" und AG "Alkoholkonsum reduzieren"

Unter Federführung der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V. (GVG) werden nationale Gesund-heitsziele entwickelt und Umsetzungsschritte konkretisiert. Der FVS wirkte 2015 an der Überarbeitung bzw. Entwicklung der beiden Gesundheitsziele „Tabakkonsum reduzieren“ und „Alkoholkonsum reduzieren“ mit. Zielsetzung war es, dass beide Gesundheitsziele noch Eingang in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum Präventionsgesetz finden. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesundheitsziele im Bundesanzeiger publiziert wurden. Dies ist erfolgt. Das Gesundheitsziel „Tabakkonsum reduzieren“ wurde am 27.04.2015 publiziert, der FVS wurde an der Koordination des Teilziels „Die Zahl der entwöhnten Raucher ist gestiegen" beteiligt. Das Gesundheitsziel „Alkoholkonsum reduzieren“ wurde am 19.05.2015 publiziert, offen ist noch die Bearbeitung des Themenfeld zu „Werbung, Preisgestaltung und Verfügbarkeit von Alkohol“ sowie von entsprechenden Maßnahmenvorschlägen zur Umsetzung. Diese sollen dann zu einem späteren Zeit-punkt veröffentlicht werden. Der FVS hatte das Themenfeld „Aufgaben des Gesundheits- und Sozialwesens“ koordiniert. 3.2 Qualitätsentwicklungen im Fachverband Sucht e.V.

3.2.1 Basisdokumentation 2014

Der FVS hat im Jahr 2015 die einrichtungsübergreifende Basisdokumentation für alle Behandlungsarten der medizinischen Rehabilitation im Bereich der Entwöhnungsbehandlungen vorgelegt. Enthalten sind folgende Teilbände:

1. Basisdokumentation 2014 – Fachkliniken für Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit 17.208 Datensätze aus 36 Einrichtungen Autoren: Rudolf Bachmeier (Fachklinik Furth im Wald) et al.

2. Basisdokumentation 2014 – Fachkliniken für Drogenabhängigkeit 2.691 Datensätze aus 16 Einrichtungen Autoren: Dietmar Kemmann (Diakonie-Krankenhaus Harz), Yvonne Post (Kliniken Wied) et al.

3. Basisdokumentation 2014 – Adaptionseinrichtungen 1.427 Datensätze aus 23 Einrichtungen Autoren: Horst Teigeler (AHG Adaptionshaus Lübeck), Frank Reger (AHG Klinken Daun – Am Rosenberg), Dr. Rainer Verstege (AHG Adaptionshaus TPR Duisburg) et al.

4. Basisdokumentation 2014 – Ambulante Rehabilitationseinrichtungen 417 Datensätze aus 12 ambulanten Einrichtungen (N = 333 ambulante Rehabilitation) Autoren: Nikolaus Lange und Katrin Neeb (Fachklinik Eußerthal) et al.

5. Basisdokumentation 2014 – Ganztägig ambulante Rehabilitationseinrichtungen 402 Datensätze aus 6 Einrichtungen Autoren: Dr. Bernd Schneider und Doreen Mielke (AHG Gesundheitsdienste Koblenz) et al.

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 27

Zentrale Themen

6. Basisdokumentation 2014 – Zentrale Ergebnisse im Überblick 22.145 Datensätze aus allen Rehabilitationsbereichen Abhängigkeitskranker Autor: Dr. Volker Weissinger, FVS, et al.

Mit der Basisdokumentation 2014 legt der FVS auch im Vergleich zu den anderen Spitzenverbänden der Suchtkrankenhilfe eine qualifizierte und aussagekräftige Verbandsberichtserstattung über seine Mitgliedseinrichtungen in allen Versorgungs-formen vor.

Allen Beteiligten und insbesondere den verantwortlichen Hauptautoren sei an dieser Stelle herzlich für ihre Arbeit gedankt. 3.2.2 Routinekatamnestik in der stationären und ambulanten Rehabilitation Abhängigkeitskranker

im Fachverband Sucht e.V.

Der FVS publiziert bundesweit als Spitzenverband der Suchtkrankenhilfe (seit dem Entlassjahrgang 1996) zudem kontinuier-lich aussagekräftige, klinikübergreifende Routinekatamnesen für den Indikationsbereich Alkohol- und Medikamentenab-hängigkeit. Zur Evaluation der Ergebnisqualität im Indikationsbereich Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit wurden von den stati-onären, ganztägig ambulanten und ambulanten Einrichtungen des Fachverbandes Sucht katamnestische Ergebnisse für den Entlassjahrgang 2012 erhoben. Eingegangen sind Patientendaten aus folgenden Bereichen:

Fachkliniken für Alkohol/Medikamente: 13.228 stationär durchgeführte Behandlungen (13.570 in 2011) aus 26 Fachkliniken (27 in 2011)

Ganztägig ambulante Einrichtungen für Alkohol/Medikamente: 334 ganztägig ambulant durchgeführte Behand-lungen (399 in 2011) aus 5 ganztägig ambulanten Einrichtungen (6 in 2011)

Ambulante Einrichtungen für Alkohol/Medikamente: 435 ambulant durchgeführte Behandlungen (424 in 2011) aus 10 Ambulanzen (9 in 2011).

Die Ergebnisse der Einrichtungen für Alkohol/Medikamente sind nach den DGSS-Berechnungsformen 1 und 4 in folgender Tabelle dargestellt:

__________________ 28 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

Zentrale Themen

Tab.: Abstinenzquoten in Einrichtungen für Alkohol/Medikamente nach DGSS 1 und 4 („Abstinent nach Rückfall 30 Tage“)

stationär ganztätig ambulant ambulant (ohne Behand-

lungsart Nachsorge/Sons-tiges)

DGSS 1

(N=6.652) DGSS 4

(N=13.228) DGSS 1 (N=150)

DGSS 4 (N=334)

DGSS 1 (N=237)

DGSS 4 (N=435)

Katamnest. Erfolgsquote

77,4% 41,7% 85,3% 40,7% 85,6% 51,9%

Abstinent 59,6% 31,7% 67,3% 31,4% 73,4% 43,4%

Abstinent nach Rückfall (30 Tage)

17,8% 9,9% 18,0% 9,3% 12,2% 8,5%

Rückfällig 22,6% 58,3% 14,7% 59,3% 14,3% 48,0%

Gesamt 100% 100% 100% 100% 100% 100%

Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die Zeitdauer bis zum Eintritt eines Rückfalls nach stationärer Ent-wöhnungsbehandlung in Fachkliniken für Alkohol/Medikamente. 54,4% der Rückfälle treten in den ersten 3 Monaten nach der Entlassung auf.

Abb.: Eintritt des ersten Rückfalls nach stationärem Behandlungsende (FVS-Katamnese 2012, Katamneseantworter mit Anga-ben zum Rückfallzeitraum)

Dies weist auf den erforderlichen Bedarf an sich nahtlos anschließende weitere Angebote (Nachsorge, Selbsthilfe, Weiterbe-handlung, berufliche Leistungen) hin. Auch im Jahr 2015 erfolgte darüber hinaus die Publikation einer einrichtungsübergreifenden Katamnese (für den Entlass-jahrgang 2012) der abstinenzorientierten Drogenrehabilitationseinrichtungen des FVS in SuchtAktuell. Zur Evaluation der Ergebnisqualität bei stationärer abstinenzorientierter Drogenrehabilitation wurden die katamnestischen Ergebnisse aus 7 Einrichtungen des FVS mit insgesamt 1.275 Patienten ausgewertet:

Tab.: Katamnestische Erfolgsquoten stationäre Drogenrehabilitation DGSS1 und DGSS4 (Entlassjahrgang 2012) Ausschöpfungsquote: 32,1% DGSS 1 (N=300) DGSS 4

(N=1.275)

Katamnest. Erfolgsquote 70,3% 21,2%

Abstinent 50,3% 13,4%

Abstinent nach Rückfall (30 Tage) 20,0% 7,8%

Rückfällig 29,6% 78,8%

Gesamt 100% 100%

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 29

Zentrale Themen

Geplant werden entsprechende Katamnesepublikationen vom FVS für das Jahr 2016. 3.2.3 Nichtantworterstudie

Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderte Nichtantworterstudie soll eine Abschätzung des Behandlungs-erfolges (u. a. Abstinenz, berufliche und soziale Integration) bei Nichtantwortern im Rahmen der 1-Jahres-Routinekatam-nese ermöglichen. Zudem sollen Optimierungen hinsichtlich der Durchführung von Routinekatamnesen abgeleitet werden.

Der FVS ist Mitglied im Projektbeirat, viele seiner Mitgliedseinrichtungen beteiligen sich am Projekt. Die Laufzeit des Projekts läuft vom 01.11.2014 bis zum 30.04.2017.

Nachfolgend ist der Arbeits- und Zeitplan wiedergegeben.

3.2.4 Verbandsübergreifende Entwicklungen im Bereich Statistik und Dokumentation

Der FVS ist durch Herrn Peter Missel (Vorstandsmitglied des FVS, Ltd. Psychologe der AHG Kliniken Daun) in folgenden Gre-mien vertreten. Arbeitsgemeinschaft Nationale Suchthilfestatistik

Sitzung am 25.03.2015 BMG, Drogenbeauftragte der Länder, DHS, Suchtfachverbände Koordination der Nationalen Suchthilfestatistik, Arbeit am Deutschen Kerndatensatz

__________________ 30 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

Zentrale Themen

Fachbeirat Suchthilfestatistik Sitzung am 03.11.2015 Suchthilfestatistik 2014 unter www.suchthilfestatistik.de Einstellung der Katamneseergebnisse der Suchtfachverbände beim IFT auf Anregung des BMG Geplante Aufnahme der Psychiatriedaten über die Bundesdirektorenkonferenz Psychiatrie

DHS-Statistikausschuss

Sitzungen an insgesamt 7 Tagen in 2015, o Überarbeitung des Deutschen Kerndatensatzes Einrichtungen und Fall o Kerndatensatz Katamnese: Überarbeitung sowie Entwurf eines Items zur Trinkmengenreduktion im

ersten Quartal 2016 geplant (Abstimmung dazu ist noch erforderlich) Wesentliche Änderungen im Kerndatensatz ist die Trennung von Konsummuster und suchtbezogenen Problembereichen von den Diagnosen nach ICD-10. Die Überarbeitung des Kerndatensatzes für Klienten/Patienten (Fall) erfordert eine neue Basisdokumentation des Fachver-bandes Sucht e.V. (einschließlich zusätzlicher Module) und deren Einsatz ab 01.01.2017. Der überarbeitete Kerndatensatz Katamnese wird zum 01.01.2018 eingesetzt. 3.3 Mitwirkung des FVS im Drogen- und Suchtrat

Ende 2014 berief Frau Marlene Mortler einen neuen Nationalen Drogen- und Suchtrat. Dieser stellt ein hochrangiges Exper-tengremium dar und setzt sich aus Vertretern der Bundesressorts, Ministerfachkonferenzen der Länder, kommunalen Spit-zenverbänden, Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundesagentur für Arbeit, den Spitzenverbänden der Krankenkassen sowie Akteuren aus der Suchthilfe, Suchtprävention und -forschung zusammen. Beteiligt ist daran auch der FVS. Der FVS (Dr. Volker Weissinger) wirkte 2015 auch in den beiden vom Drogen-und Suchtrat eingesetzten Arbeitsgruppen

AG „Suchtprävention“ (Koordination Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) sowie AG „Teilhabe am Arbeitsleben“ (Koordination DHS)

mit. In der ersten Arbeitsgruppe wurden Empfehlungen zur Suchtprävention insbesondere für die Zielgruppe der jungen Erwachsenen entwickelt, in der zweiten Arbeitsgruppe wurde ein Papier zur Teilhabe am Arbeitsleben von Suchtkranken konsentiert, die bisher Leistungen nach dem SGB XII erhalten. Eingesetzt wurde darüber hinaus eine neue Arbeitsgruppe zur Prävention und Behandlung von Internetabhängigkeit. In dieser AG wird der FVS durch Herrn Holger Feindel, Oberarzt der AHG Klinik Münchwies, vertreten sein.

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 31

Zentrale Themen

4. Sektionen des FVS auf Landesebene

Der FVS hat in verschiedenen Bundesländern Sektionen gegründet. Die Benennung der nachfolgend aufgeführten Koordi-natoren erfolgt durch den Vorstand des FVS für die Dauer von 3 Jahren. Aufgaben der entsprechenden Sektionen sind:

Kontakte zu den maßgeblichen Gremien auf Landesebene herstellen (Drogenbeauftragte der Länder, Politiker und Verbände)

Mitwirkungsmöglichkeiten und –rechte prüfen und wahrnehmen Enge Abstimmung mit der Geschäftsstelle des FVS Information der entsprechenden Mitgliedseinrichtungen des FVS auf Landesebene

Baden- Württemberg: Bernd Götze (ab 2010) ([email protected])

Bayern: Prof. Dr. Reinhart Schüppel (ab 2011) ([email protected])

Berlin-Brandenburg: Dr. Johannes Lindenmeyer (ab 2010) ([email protected])

Hessen: Dr. Thomas Klein (ab 2009) ([email protected])

Niedersachsen: Klaus Bogler (ab 2006 bis Ende 2015) ([email protected])

Nordrhein-Westfalen: Alfons Domma (ab 2006) ([email protected])

Nord Dr. Thomas Fischer (ab 2010) (Mecklenburg-Vorpommern, ([email protected]) Schleswig-Holstein, Hamburg):

Mitteldeutschland Herbert Ziegler (ab 2008) (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen): ([email protected])

Rheinland-Pfalz: Dr. Bernd Schneider (ab 2006) ([email protected])

An dieser Stelle sei den Koordinatoren für ihre Arbeit gedankt, die im Zuge der Schiedsstellenentwicklung auf Landesebene noch deutlich an Umfang zugenommen hat. Mehrere gemeinsame Sitzungen fanden im Jahr 2015 mit der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover – so-wie buss, fdr – vorrangig zu grundsätzlichen Fragen der Vergütung, der Umsetzung der BORA-Empfehlungen, der Berück-sichtigung von Krankheitstagen bei der Berechnung der Vergütung ganztägig ambulanter Einrichtungen statt. Auch mit der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland fand ein erstes Gespräch – gemeinsam mit dem buss – zu grundsätzlichen Fragen der Vergütung – statt. Diese Gespräche werden im Jahr 2016 fortgesetzt. Darüber hinaus gab es verschiedene FVS-Sektionstreffen in den jeweiligen Bundesländern.

__________________ 32 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

Stellungnahmen und Gutachten

5. Stellungnahmen des FVS im Jahr 2015

Der FVS hat eine Vielzahl von Stellungnahmen im Jahr 2015 verfasst bzw. an diesen mitgewirkt. Beispielhaft seien er-wähnt:

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmoderni-sierungsgesetz - VergModG) hier: Anwendung des Vergaberechts auf medizinische Rehabilitationsleistungen (03.11.2015) – (siehe Anhang 13.2.3)

Stellungnahme des FVS zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas (Stand: 10.07.2015) – (siehe Anhang 13.2.4)

Stellungnahme des FVS gem. § 92 Abs. 5 Satz 1 SGB V zur Änderung der Rehabilitations-Richtlinie (Re-RL): Vereinfa-chung Verordnungsverfahren/Qualifikationsanforderungen - Schreiben des G-BA vom 05.06.2015 – (siehe Anhang 13.2.2)

6. Gutachten/Studien

Folgendes Gutachten wurden unter Beteiligung des FVS als Auftraggeber im Jahr 2015 erstellt:

Aktualisierung des Gutachtens zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizi-nischen Rehabilitation (2015) durch aktiva im Auftrag der AG MedReha

Zusätzlich gab es erste Überlegungen für ein Sondergutachten zum Investitionsbedarf, welches von aktiva im Jahr 2016 erstellt werden soll.

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 33

Arbeitskreise und Gremien

7. Anfragen und Internetzugriffe

7.1 Anfragen

Im Jahr 2015 wurden 133 Anfragen zu unterschiedlichen Themen, davon 98 per E-Mail oder Post an den FVS geschickt und entsprechend beantwortet. 7.2 Internet: www.sucht.de

Die nachfolgende Abbildung gibt eine Übersicht der Zugriffe im Internet der Homepage des FVS vom 01.01. bis 31.12.2015.

Insgesamt gab es 6.210.261 Anfragen und 368.915 Besuche auf der Homepage. Es zeigt sich, dass der FVS mit seiner Internetadresse www.sucht.de eine erhebliche Anzahl von Internet-Besuchern aufzu-weisen hat.

Anfragen Dateien Seiten Besuche Rechner kb Besuche Seiten Dateien Anfragen

Dez 15 14890 12936 5800 931 12454 14973965 28863 179826 401029 461608

Nov 15 23091 21354 13687 1058 9858 11914152 24341 314802 491154 531103

Okt 15 25008 23164 15917 976 12285 16107786 30284 493432 718107 775252

Sep 15 19076 17185 10291 751 11819 15528405 22542 308752 515561 572289

Aug 15 13012 11093 4807 648 11479 19650866 20104 149024 343887 403381

Jul 15 12745 10560 3997 674 12604 15528132 20897 123915 327383 395110

Jun 15 17627 15058 7109 1414 14304 19280129 42448 213292 451741 528836

Mai 15 16897 14816 7629 2062 13797 16365709 63941 236512 459313 523831

Apr 15 16168 13800 6117 1222 14026 16384621 36682 183510 414007 485041

Mar 2015 17736 14775 6247 855 15706 17883835 26530 193682 458026 549820

Feb 15 16915 14229 5479 900 15056 14773587 25211 153424 398439 473629

Jan 15 16463 13561 5406 873 15379 15687707 27072 167586 420400 510361

194.078.894 368.915 2.717.757 5.399.047 6.210.261

Zusammenfassung nach Monaten

Monat

Tagesdurchschnitt Monats‐Summe

Summen

__________________ 34 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

Vorstandssitzungen / Mitgliederversammlung / Danksagung

8. Verbandsinterne und -übergreifende Arbeitskreise

8.1 Verbandsinterne Arbeitskreise

Im Jahr 2015 tagten folgende Arbeitskreise bzw. Qualitätszirkel des FVS:

Kongressausschuss 2016 (Koordination: FVS) Qualitätszirkel „Drogenrehabilitation“ (Koordination: Martina Fischer) Qualitätszirkel „Adaption“ (Koordination: Horst Teigeler) Qualitätszirkel „Soziotherapie“ (Koordination: Dr. Hans-Peter Steingass) Qualitätszirkel „Ambulante Rehabilitation“ (Koordination: FVS) Qualitätszirkel „Ganztägig ambulante Rehabilitation“ (Koordination: Dr. Bernd Schneider) Arbeitskreis „Statistik und Dokumentation“ (Koordination: FVS) Arbeitskreis „Forschungsvorhaben“ (Koordination: Prof. Dr. Wilma Funke) Arbeitskreis "Klassifikation von Suchtstörungen" (Koordination: FVS) Arbeitskreis „Qualitätskriterien im FVS“ (Koordination: FVS) Arbeitskreis „Überarbeitung des Zertifizierungsverfahrens FVS/DEGEMED 4.0“ Arbeitskreis „Überarbeitung des Zertifizierungsverfahrens FVS Soziotherapie 2.0“ 8.2 Mitwirkung in verbandsübergreifenden Gremien

Nachfolgend wird eine Übersicht über die Mitwirkung des FVS an verbandsübergreifenden Gremien/Aktivitäten gegeben (Auswahl):

Drogen- und Suchtrat – incl. der Arbeitsgruppen „Teilhabe am Arbeitsleben“ und „Suchtprävention“ AG MedReha Arbeitsgruppe mit Zertifizierungsfirmen der DEGEMED und des FVS Fachbeirat Suchthilfestatistik (Peter Missel) Gemeinsamer Ausschuss zu § 137d SGB V AG BORA (DHS, FVS, DRV) Gesundheitsziele.de - AG „Tabakkonsum reduzieren“, AG „Alkoholkonsum reduzieren“ Treffen der AG Suchtbehandlung der DRV / Suchtverbände Konferenz der Spitzenverbände der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Nationale Suchthilfestatistik (Peter Missel) Qualitätssicherung: QS-Koordinatoren der DRV / Spitzenverbände der medizinischen Rehabilitation (Dr. Monika Vogel-

gesang, Dr. Volker Weissinger) Statistikausschuss der DHS (Peter Missel) Reha-Tag Diverse Gremien auf Länderebene AG „Frühzeitiger und nahtloser Zugang“ (FVS, DHS, DRV, GKV) (Koordination: FVS)

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 35

Vorstandssitzungen / Mitgliederversammlung / Danksagung

9. Vorstandssitzungen (drei Sitzungen)

Im Jahr 2015 erfolgte wieder eine enge Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Geschäftsstelle. Es wurden Stellungnahmen und Empfehlungen abgestimmt und die Interessen des FVS in vielfältiger Form eingebracht und vertreten.

Durch den hohen Abstimmungsbedarf war über die drei Vorstandssitzungen hinaus wieder eine erhebliche zeitliche Einbin-dung der Vorstandsmitglieder im Jahr 2015 erforderlich.

10. Mitgliederversammlung 2014

Die ordentliche Mitgliederversammlung wurde am 26.11.2015 durchgeführt. Das ausführliche Protokoll der Mitgliederver-sammlung wurde den Mitgliedern des FVS zugestellt.

11. Danksagung Viele haben im Jahr 2015 die Arbeit des FVS z.B. durch ihre Tätigkeit als Referent/in auf dem Heidelberger Kongress oder im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen, durch die Mitwirkung in Ausschüssen/Arbeitsgruppen, durch Beiträge in der Zeit-schrift SuchtAktuell etc. unterstützt. Allen sei an dieser Stelle nochmals ganz herzlich dafür gedankt.

__________________ 36 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

Mitglieder des FVS

12. Mitglieder des FVS

Nachfolgend werden die Mitglieder des FVS alphabetisch aufgelistet. Dabei werden sie folgenden Kategorien zugeordnet:

Fachkliniken für Abhängigkeitskranke (siehe 12.1) Komplementäre Einrichtungen: Nachsorge, Adaption, Soziotherapeutische Heime (siehe 12.2.) Ganztägig ambulante Einrichtungen (siehe 12.3) Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen (siehe 12.4) Verbände/Organisationen (siehe 12.5) Einzelpersonen (siehe 12.6)

12.1 Fachkliniken für Abhängigkeitskranke

AHG Klinik Am Waldsee 56745 Rieden/Eifel

AHG Klinik Dormagen Kurt-Tucholsky-Straße 4, 41539 Dormagen

AHG Klinik im Odenwald Ernst-Ludwig-Straße, 64747 Breuberg

AHG Klinik Lübeck Weidenweg 9-15, 23562 Lübeck

AHG Klinik Mecklenburg Dorfstraße 3, 19217 Rehna OT Parber

AHG Klinik Münchwies Turmstraße 50-58, 66540 Neunkirchen

AHG Klinik Richelsdorf Am Kirchrain 2a, 36208 Wildeck-Richelsdorf

AHG Klinik Römhild Am Großen Gleichberg 2, 98631 Römhild

AHG Klinik Schweriner See Am See 4, 19069 Lübstorf

AHG Klinik Tönisstein Hochstraße 25, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

AHG Klinik Wigbertshöhe Am Hainberg 10 - 12, 36251 Bad Hersfeld

AHG Klinik Wilhelmsheim 71570 Oppenweiler-Wilhelmsheim

AHG Kliniken Daun - Altburg 54552 Schalkenmehren

AHG Kliniken Daun - Am Rosenberg Schulstraße 6, 54550 Daun/Eifel

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 37

Mitglieder des FVS

AHG Kliniken Daun - Thommener Höhe 54552 Darscheid

bwlv Fachklinik Schloz Ikarusweg 14, 72250 Freudenstadt

Diakonie-Krankenhaus Harz GmbH Brockenstraße 1, 38875 Elbingerode

Fachklinik Alte Ölmühle Berliner Chaussee 66, 39114 Magdeburg

Fachklinik Altenkirchen Heimstraße 8, 57610 Altenkirchen

Fachklinik Eiterbach Ortsstraße 42, 69253 Heiligkreuzsteinach

Fachklinik Eußerthal Klinikstraße 1, 76857 Eußerthal/Pfalz

Fachklinik Fredeburg Zu den drei Buchen 1, 57392 Schmallenberg-Bad Fredeburg

Fachklinik Furth im Wald Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Fachklinik Holthauser Mühle Mittelstraße 1, 57392 Schmallenberg-Holthausen

Facklinik Meckenheim An der alten Eiche 1, 53340 Meckenheim

Fachklinik Zur alten Post GmbH Murgtalstraße 635, 72270 Baiersbrunn-Schönmünzach

Fachklinik Zwieselberg Zwieselberg 9, 72250 Freudenstadt

Fontane-Klinik Fontanestraße 5, 15749 Mittenwalde OT Motzen

Haus Niedersachsen-Klinik Oerrel Feldstraße 5, 29386 Dedelstorf/OT Oerrel

Klinik Bad Blankenburg Georgstraße 40, 07422 Bad Blankenburg

Klinik Brilon-Wald Friedrich-Köster-Weg 2, 59929 Brilon-Wald

Klinik Eschenburg An der Hardt 1-3, 35713 Eschenburg

Klinik Neumühle Neumühle 3, 97618 Hollstadt

__________________ 38 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

Mitglieder des FVS

Kliniken Wied Im Mühlental, 57629 Wied

Paracelsus-Berghofklinik Empterweg 5, 49152 Bad Essen

Paracelsus-Wiehengebirgsklinik Kokerottstraße 71, 49152 Bad Essen

Psychiatrisches Behandlungszentrum Bremen Nord Aumunder Heerweg 83/85, 28757 Bremen

Psychotherapeutische Klinik Bad Liebenwerda Dresdener Straße 19, 04924 Bad Liebenwerda

Rhein-Haardt-Klinik Sonnenwendstraße 86, 67098 Bad Dürkheim

Saaletalklinik Salzburgweg 7, 97616 Bad Neustadt/ Saale

salus klinik Castrop-Rauxel Grutholzalle 51, 44577 Castrop-Rauxel

salus klinik Friedberg Warthfeldsiedlung 3, 61169 Friedberg

salus klinik Friedrichsdorf Landgrafenplatz 1, 61381 Friedrichsdorf/Taunus

salus klinik Hürth Willy-Brandt-Platz 1, 50354 Hürth

salus klinik Lindow Straße nach Gühlen 10, 16835 Lindow

Soteria-Klinik Leipzig Morawitzstraße 4, 04289 Leipzig

Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V. - Haus Schönbirken (Zentrum III) Weg nach Schönbirken 1, 16835 Vielitzsee / OT Strubensee

Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V. - Zentrum I Mozartstraße 32 - 36, 12307 Berlin

Therapeutische Einrichtung Auf der Lenzwiese Annelsbacherweg 1, 64739 Höchst-Hassenroth

Therapiehof Sotterhausen Sotterhausen 27, 06542 Allstedt

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 39

Mitglieder des FVS

12.2 Komplementäre Einrichtungen: Nachsorge, Adaption, Soziotherapeutische Heime

Adaption Hambühren Nienburger Straße 24, 29313 Hambühren

Adaptionseinrichtung der AHG Klinik Römhild Am Großen Gleichberg 2, 98631 Römhild

Adaptionseinrichtung der Soteria Klinik Leipzig Ludwig-Erhard-Straße 21, 04103 Leipzig

Adaptionseinrichtung „Maria Stern“ Kurhausstraße 32, 97616 Bad Neustadt/Saale

AHG Adaptionshaus Lübeck Rademacherstraße 2a, 23556 Lübeck

AHG Adaptionshaus TPR Duisburg Fuldastraße 4, 47051 Duisburg

AHG Gesundheitsdienste - Adaptionshaus Koblenz Stegemannstraße 25, 56058 Koblenz

AHG Poliklinik Schelfstadt Röntgenstraße 7-11, 19055 Schwerin

AHG Therapiezentrum Bassenheim Hospitalstr. 16, 56220 Bassenheim

AHG Therapiezentrum Germersheim Hans-Sachs-Straße 11, 76726 Germersheim

AHG Therapiezentrum Haus Dondert Dondertstraße 85, 47623 Kevelaer

AHG Therapiezentrum Haus Eller Ellerkirchstraße 65, 40229 Düsseldorf

AHG Therapiezentrum Haus Grefrath Hinsbecker Straße 8, 47929 Grefrath

AHG Therapiezentrum Haus Remscheid Feldstraße 31, 42899 Remscheid

AHG Therapiezentrum Haus Welchenberg Sauerbruchstraße 14, 41517 Grevenbroich

AHG Therapiezentrum Haus Werth Siegstraße 12, 47051 Duisburg

AHG Therapiezentrum Haus Willich Wilhelm-Hörmes-Straße 8, 47877 Willich

AHG Therapiezentrum und Adaptionshaus Köln Mathias-Brüggen-Str. 17, 50827 Köln

__________________ 40 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

Mitglieder des FVS

AHG Therapiezentrum Loherhof Pater-Briers-Weg 85, 52511 Geilenkirchen

AHG Therapiezentrum Ravensruh Dorfstraße 5, 23992 Ravensruh

Ahornhof Rosenstraße 1, 25355 Groß Offenseth-Aspern

Ausweg - Bonner Adaptions- und Nachsorgezentrum Kaiserstraße 77, 53113 Bonn

Fachklinik Alte Ölmühle - Adaption Berliner Chaussee 66, 39114 Magdeburg

Haus im Niederfeld - Soziotherapeutisches Heim Im Niederfeld 4, 64293 Darmstadt

Haus mit Aussicht – Adaptionseinrichtung der KADESCH GmbH Hauptstraße 94, 44651 Herne

salus adaption Landgrafenplatz 1, 61381 Friedrichsdorf

Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V. - Adaptionshaus Berlin (Zentrum IV) Dröpkeweg 10, 12353 Berlin

Therapiezentrum Speyer Wormser Landstraße 1, 67346 Speyer

Verein zur sozialen Rehabilitation von Abhängigkeitskranken (VRA) e.V. Chemnitzer Straße 50, 04289 Leipzig

12.3 Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen

AHG Ambulantes Reha-Zentrum Yorckstraße 1, 67061 Ludwigshafen

AHG Gesundheitsdienste - Ambulante REHA Sucht Schloßstraße 43-45, 56068 Koblenz

AHG Poliklinik Schelfstadt - Beratungsstelle Röntgenstraße 7-11, 19055 Schwerin

Fachstelle für Ambulante Rehabilitation Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit Reiterstraße 19, 76829 Landau

BBZ Wesel Betriebliches Beratungs-Zentrum Pastor-Wolf-Straße 13/PF 140 100, 46487 Wesel-Büderich

Fachambulanz Sucht der Klinik Eschenburg Forsthausstraße 47, 35713 Eschenburg-Wissenbach

Fachstelle für Ambulante Rehabilitation Sucht – Trägerverbund Westpfalz Primasenser Str. 82, 67655 Kaiserslautern

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 41

Mitglieder des FVS

Fachambulanz Sucht der AHG Kliniken Daun Schulstraße 6, 54550 Daun

Fachklinik Alte Ölmühle - Ambulanter Bereich Berliner Chaussee 66, 39114 Magdeburg

Ge.on Case Management GmbH Am Wall 162/163, 28195 Bremen

IANUA - Gesellschaft für Prävention und Sozialtherapie Lisdorfer Straße 2, 66740 Saarlouis

Klientenzentrierte Problemberatung Münchner Straße 33, 85221 Dachau

Klientenzentrierte Problemberatung Machtlfingerstraße 11, 81379 München

salus fachambulanz Landgrafenplatz 1, 61381 Friedrichsdorf

Therapieverbund Sucht in den Landkreisen Altenkirchen, Neuwied und Westerwald Wagnerstraße 1, 57518 Betzdorf

12.4 Ganztägig ambulante Einrichtungen

AHG Gesundheitsdienste - TR Koblenz Schloßstraße 43-45, 56068 Koblenz

AHG Poliklinik Schelfstadt Röntgenstraße 7-11, 19055 Schwerin

AHG Tagesklinik Stuttgart Rotebühlstr. 133, 70197 Stuttgart

Fachklinik Alte Ölmühle - Tagesrehabilitation Berliner Chaussee 66, 39114 Magdeburg

salus klinik Potsdam Charlottenstraße 72, 14467 Potsdam

Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V. - Die Tagesklinik Blissestraße 2-6, 10713 Berlin

__________________ 42 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

Mitglieder des FVS

12.5 Verbände / Organisationen

AHG - Allgemeine Hospitalaktiengesellschaft Benrather Schlossallee 31, 40597 Düsseldorf

12.6 Einzelmitglieder

Prof. Dr. Karl H. Bönner (Ehrenmitglied) 35037 Marburg

Alfons Domma salus kliniken, 50354 Hürth

Dr. Jürgen Fleck 14057 Berlin

Prof. Dr. Wilma Funke Leitende Psychologin Kliniken Wied, 57629 Wied

Prof. Dr. Michael Klein Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen, 50668 Köln

Dr. phil. Thomas Klein Klinikleitung der Klinik Eschenburg, 35713 Eschenburg

Rüdiger Lörsch Gesellschafter Kliniken Wied, 57629 Wied

Peter Missel Leitender Psychologe Kliniken Daun, 54550 Daun/Eifel

Walter Roeb-Rienas (Ehrenmitglied) 50968 Köln

Dr. R. R. Salloch-Vogel 12169 Berlin

Rudi Schäfer (Ehrenmitglied) 66557 Illingen-Uchtelfangen

Prof. Dr. Lothar Schmidt 14163 Berlin

Ralf Schneider (Ehrenmitglied) Direktor salus klinik, 61381 Friedrichsdorf/Taunus

Dr. Uwe Zemlin Leitender Psychologe Fachklinik Wilhelmsheim, 71570 Oppenweiler-Wilhelmsheim

Herbert Ziegler (Ehrenmitglied) 53129 Bonn

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 43

Anhang

13. Anhang:

Stellungnahmen und

Veröffentlichungen des

Fachverbandes Sucht e.V.

im Jahr 2015

Inhaltsverzeichnis:

13.1 Zentrale Publikationen des FVS (S. 45)

13.2 Stellungnahmen und Veröffentlichungen des FVS (Auswahl) (S. 49)

13.3 Gemeinsame Stellungnahmen der AG MedReha bzw. der Verbände in der medizinischen Rehabilitation (Auswahl) (S. 58)

13.4 Qualitätskompass Fachverband Sucht e.V. (S. 68)

__________________ 44 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

13.1 Zentrale Publikationen des bzw. unter Mitwirkung des FVS (inkl. Gutachten)

1. SuchtAktuell, Jahrgang 22, Ausgaben 01.15 und 02.15 (Titelseiten)

2. Basisdokumentation 2014 - Ausgewählte Daten zur Entwöhnungsbehandlung im Fachverband Sucht e.V., Reihe: Qualitätsförderung in der Entwöhnungsbehandlung (Titelseite)

3. Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation - Neuauflage 2015

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 45

Anhang

13.1.1a

__________________ 46 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

13.1.1b

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 47

Anhang

13.1.2

__________________ 48 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 49

Anhang

13.2 Stellungnahmen und Veröffentlichungen des FVS im Jahr 2015 (Auswahl)

1. Pressestatement zum 28. Heidelberger Kongress: "Abstinenz als modernes Therapieziel !?"

2. Stellungnahme des FVS gem. § 92 Abs. 5 Satz 1 SGB V zur Änderung der Rehabilitations-Richtlinie (Re-RL): Ver-einfachung Verordnungsverfahren/Qualifikationsanforderungen - Schreiben des G-BA vom 05.06.2015

3. Stellungnahme des Fachverband Sucht e.V. (FVS) zum Gesetzesentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergModG)

4. Stellungnahme des FVS zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas

__________________ 50 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

13.2.1 „Abstinenz“, „Konsumreduktion“, „Schadensminimierung/Safer use“, „Verhaltensregulierung“, „Substitution“ – es gibt vielfältige und unterschied-liche Zielsetzungen, welche in der aktuellen Diskussion um die Behandlung substanzbezogener und stoffungebundener/suchtnaher Verhaltensweisen eine Rolle spielen. Doch welche Zielsetzungen sollen im Einzelfall vom Behandler in seinem jeweiligen Setting dem/der Patienten/in empfohlen wer-den? Expertenkonsens ist beispielsweise, dass bei Personen mit einer Alkoholabhängigkeit das Anstreben völliger Abstinenz das angemessenste Ziel in Bezug auf Alkoholkonsum ist (NICE clinical guideline 115 „Alcohol-use disorders“, 2011). Menschen mit riskantem bzw. schädlichem Trinkverhalten oder einer moderaten Substanzgebrauchsstörung können möglicherweise das Ziel eines risikoarmen Alkoholkonsums leichter erreichen. Natürlich sind auch individuelle Behandlungsbedarfe wie etwa psychiatrische oder somatische Komorbiditäten oder auch situations- und verhaltens-bezogene Risikokonstellationen (z.B. Schwangerschaft, Alter, Einnahme zusätzlicher Medikamente, Teilnahme am Straßenverkehr oder am Arbeits-leben) zu beachten. Zudem stellt sich für die Behandler die Frage, in welchem Setting welche Therapieziele realistischerweise kurz-, mittel- oder langfristig erreicht werden können, inwieweit deren Einhaltung auch überprüft werden kann und ob - bezogen auf den Einzelfall - durchaus auch weiterführende Behandlungsmöglichkeiten genutzt werden sollten, um übergeordnete Zielsetzungen zu erreichen. Eine differenzierte Diskussion um die jeweils geeignetsten Therapieziele ist auch bei Mischkonsumenten/innen unterschiedlicher Substanzen oder chronifizierten, polyvalent abhängi-gen Menschen sowie im Bereich des Pathologischen Glücksspiels und Pathologischen PC-/Internetgebrauchs zu führen. So ist beispielsweise anders als bei stoffgebundenen Suchtformen bei der Behandlung des Pathologischen Glücksspiels nicht Spielen jeglicher Art (z. B. Schach spielen), sondern vorrangig das „Nicht-Spielen um Geld“ Abstinenzziel. Beim Pathologischen PC-/Internetgebrauch geht es nicht um ein Ver-bot jeglicher berufsbezogener Internetnutzung, sondern um das Einstellen von krankheitsbezogenem exzessivem Gamen (z. B. World of Warcraft), Chatten oder Surfen. In der 2015 publizierten S3-Leitlinie zu alkoholbedingten Störungen (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesell-schaften) für Deutschland wird ausgeführt, dass postakute Interventionsformen Patienten/innen im Anschluss an die Entzugsphase als nahtlose wei-terführende Behandlung angeboten werden sollen (s. www.awmf.org – „Alkoholbezogene Störungen: Screening, Diagnose und Behandlung“). Dabei stellt die Abstinenz bei abhängigem Konsum die übergeordnete Zielsetzung dar. In diesem Zusammenhang ist allerdings eine erneute Debatte über Konsumreduktion als gleichwertige, dem Patienten zur Wahl zu stellende Alter-native bei Alkoholabhängigkeit zur gegenwärtigen abstinenzorientierten Behandlung nicht zielführend. Haben doch die an der gerade verabschiede-ten S3-Leitlinie beteiligten Fachgesellschaften die Evidenzlage zur Behandlung von Alkoholproblemen – einschließlich von Studien zu Nalmefen - systematisch gesichtet, bewertet und im Verlauf eines standardisierten Konsensfindungsprozesses unter strikter Beachtung von Interessenskonflikten Abstinenz als übergeordnetes Behandlungsziel in der Behandlung von Suchtkranken bestätigt. Lediglich für eine genau definierte Patientenunter-gruppe („wenn Abstinenz noch nicht möglich ist und keine Entzugsbehandlung indiziert ist“) wurde Konsumreduktion als Behandlungsziel bei Alko-holabhängigen empfohlen. Da es sich bei Menschen mit Alkoholproblemen um eine sehr heterogene Population handelt, sind somit differentielle Aspekte in der Indikationsstel-lung zu beachten. Eine vorgeschlagene schrittweise Intervention bei Alkoholabhängigen – von medikamentös gestützter Konsumreduktion bis zum maximalen „Eingriff“ einer stationären abstinenzorientierten Entwöhnungsbehandlung - im Sinne eines Versuch-und-Irrtum-Vorgehens - ist beim derzeit bereits vorhandenen Kenntnisstand zur differentiellen Wirksamkeit der verschiedenen Behandlungsoptionen eher als Rückschritt zu werten. Neben dem Respekt vor der Entscheidung des/r Patienten/in auch gegen ein als sinnvoll erachtetes Therapieziel gehört es unseres Erachtens zur ethisch begründeten Verantwortung des Behandlers, sichere Wege der Zielerreichung und Optimierung von Gesundheit und Lebensqualität zu emp-fehlen und den/die Patienten/in entsprechend aktiv und gezielt zu beraten. Aufgrund der hohen Relevanz riskanten, schädigenden und abhängigen Alkoholkonsums für die individuelle und die Volksgesundheit ist ein frühzei-tiger Eingriff in inadäquate Konsumgewohnheiten und die Entwicklung einer Alkoholabhängigkeit angeraten. Dies erfordert in erster Linie verstärkte verhältnisorientierte Präventionsanstrengungen (z.B. in Form von Preiserhöhung und Zugangsbeschränkung), in zweiter Linie aber u.a.

Pressestatement

zum 28. Heidelberger Kongress „Abstinenz als modernes Therapieziel !?“

17. – 19. Juni 2015

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 51

Anhang

auch die Verbesserung der früherkennenden diagnostischen Methoden und die entsprechende Beachtung eventueller alkoholbedingter Beeinträch-tigungen in der medizinischen und psychotherapeutischen Primärversorgung. Gleichzeitig wird in der S3-Leitlinie auf die positive Evidenzlage zur Wirksamkeit von zieloffener Früh-bzw. Kurzintervention insbesondere bei riskan-tem und schädlichem Alkoholkonsum hingewiesen und in diesen Fällen eine Konsumreduktion im Sinne von Schadensbegrenzung/“harmreduction“ empfohlen. Hierzu kann dann im Einzelfall auch eine adjuvante medikamentöse Unterstützung gehören. Da hierzulande besonders effiziente und gut vernetzte Suchtbehandlungsangebote existieren, ist eine Verbesserung der Versorgung von Alkoholab-hängigen vor allem über eine Optimierung der Zugangswege anzustreben. In diesem Zusammenhang begrüßen wir, dass durch die Änderung der Psychotherapie-Richtlinien seit 2011 ein zusätzliches Behandlungsangebot für Alkoholabhängige eröffnet wurde, wobei hier bis zur zehnten Behand-lungssitzung eben auch die Erreichung nachgewiesener Abstinenz gefordert wird. Eine Ergänzung der Antragsbedingungen für Maßnahmen der me-dizinischen Rehabilitation um einen ärztlich-psychotherapeutischen Befundbericht könnte den Zugang zu Entwöhnungsbehandlungen für Al-koholabhängige noch weiter erleichtern. Die Wirksamkeit von Entwöhnungsbehandlungen ist durch zahlreiche Studien belegt. So bleiben von den planmäßig entlassenen Antwortern in katamnestischen Studien poststationär über ein Jahr 77,4% (Bachmeier et al., 2015, SuchtAktuell) der behandelten Patienten abstinent oder absti-nent nach Rückfall. In vielen Studien zur Wirksamkeit medizinischer oder psychotherapeutischer Interventionen wird nur das Behandlungsergebnis im Vergleich von Behandlungsbeginn zu Behandlungsende evaluiert. Anders ist dies bei katamnestischen Studien, da hier die Wirksamkeit der Inter-vention über einen längeren Zeitraum, hier einen 1-Jahres-Zeitraum, auch nach Interventionsende nachverfolgt wird. Deshalb spricht man hier von der Nachhaltigkeit des Behandlungserfolges. Es bleibt festzuhalten, dass 1. Abstinenz bei abhängigem Konsum von Suchtmitteln das primäre Behandlungsziel ist. 2. Die Wirksamkeit der Rehabilitation Abhängigkeitskranker nachhaltig belegt ist. 3. Neue Zugangswege betroffenen Menschen einen frühzeitigeren, schnelleren und nahtlosen Zugang zur Rehabilitation ermög-

lichen sollen. Anlage: Aktualisierte Übersicht über Zahlen und Fakten der Suchtbehandlung

Kontakt: Fachverband Sucht e.V. Walramstraße 3 53175 Bonn www.sucht.de E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner: Peter Missel Leitender Psychologe der AHG Kliniken Daun Vorstandsmitglied des Fachverbandes Sucht e.V. AHG Kliniken Daun Schulstraße 6 54550 Daun/Eifel E-Mail: [email protected] Telefon: 06592/201-0

__________________ 52 Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V.

13.2.2 Stellungnahme des Fachverbandes Sucht e.V gem. § 92 Abs. 5 Satz 1 SGB V zur Änderung der Rehabilitations-Richt-linie (Re-RL): Vereinfachung Verordnungsverfahren/Qualifikationsanforderungen – Schreiben des G-BA vom 05.06.2015 I. Grundsätzliche Aspekte: Der Fachverband Sucht e.V. begrüßt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss ein einstufiges Verordnungsverfahren für Rehabilitationsleistungen durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im Rahmen des § 92 SGB V zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen will und zudem die Qualifikationsanforderungen an die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte neu geregelt und inhaltliche Vorgaben für die Verordnung in der Richt-linie entsprechend ergänzt werden. Die Verbesserung des Zugangs zu medizinischen Rehabilitationsleistungen durch ein vereinfachtes Verordnungsverfahren im Bereich der GKV stellt eine zentrale Forderung unseres Verbandes dar (s. Fachverband Sucht e.V.: 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages – Eckpunkte für eine qualitativ hochwertige medizinische Rehabilitation und eine sektorenübergreifende Vernetzung in Deutschland, Bonn 2014). Gerade im Bereich der Abhängigkeitserkrankungen stellen wir fest, dass es ausgesprochen lange dauert, bis eine Entwöhnungsbehandlung in Anspruch genommen wird. Bei Alkoholabhängigkeit beträgt beispielsweise die durchschnittliche Abhängigkeitsdauer 14,6 Jahre vor Antritt einer stationären Entwöhnungsbe-handlung (vgl. Fachverband Sucht e.V., Basisdokumentation 2013 – Ausgewählte Daten zur Entwöhnungsbehandlung, FVS Bonn 2014). Gerade nie-dergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind in der Regel primäre Ansprechpartner im Gesundheitsbereich, da sie auch von Menschen mit substanzbezogenen Störungen – allerdings häufig in Folge somatischer Erkrankungen – auf-gesucht werden. Von daher sollten sie hinsichtlich der Förderung eines frühzeitigen und nahtlosen Zugangs zur Entwöhnungsbehandlung eine bedeutsamere Rolle spielen. Deshalb begrüßen wir, dass zukünftig jede Vertragsärztin/jeder Vertragsarzt berechtigt sein soll, medizinische Rehabilitationsleistungen zu verordnen (s. Änderung des § 11 der Re-RL). Vom Grundsatz her halten wir es für erforderlich, dass die geänderte Rehabilitations-Richtlinie ausnahmslos für alle Indikationsbereiche der medizinischen Rehabilitation im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen Anwendung findet. Durch die entsprechenden Aus-führungen zur Feststellung der Rehabilitationsbedürftigkeit (s. § 8 der Re-RL) sollten die Krankenkassen in die Lage versetzt sein, über den Antrag für eine medizinische Rehabilitationsleistung zu entscheiden. Im Bereich der Entwöhnungsbehandlung können zusätzliche Informationen von der Vertragsärztin/dem Vertragsarzt durch den Einsatz entsprechen-der Screenings-verfahren (z.B. AUDIT, AUDIT-C), welche im Rahmen der S3-Leitlinie Alkohol empfohlen werden, oder den Einsatz eines speziellen Befundberichtes erhoben wer-den. Zudem sollte die Vertragsärztin/der Vertragsarzt den Besuch einer Suchtberatungsstelle und/oder einer Selbsthil-fegruppe in der Übergangszeit bis zum Antritt einer Entwöhnungsbehandlung empfehlen. Dadurch würde die Vernetzung niedergelassener Ärztin-nen/Ärzte mit Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe und -behandlung gestärkt werden. Ferner sollte den Vertragsärztinnen/Vertragsärzten auch ermöglicht werden, bei vorliegender Abhängigkeitserkrankung in speziellen Fällen ein Schnelleinweisungsverfahren in eine Entwöhnungsbehandlung einleiten zu können. Zudem hält der Fachverband Sucht e.V. es für geboten, dass auch der § 73 Abs. 2 SGB V dahingehend geändert wird, dass niedergelassene Psycholo-gische Psychotherapeuten entsprechende Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Bereich Abhängigkeitserkrankungen und Psychosomatik verordnen können. II. Spezifische Hinweise zu einzelnen Änderungsvorschlägen Im Weiteren nehmen wir zu spezifischen Änderungsvorschlägen des Beschlussentwurfs des Gemeinsamen Bundesausschusses Stellung: § 5 Rehabilitationsberatung (1) Der FVS begrüßt, dass im Rahmen der Rehabilitationsberatung der Versicherte auf das Wunsch- und Wahlrecht hingewiesen werden soll und zudem auch die besonderen Erfordernisse der Versorgung von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Beratung zu beachten sind. In diesem Zusammenhang weisen wir beispielhaft auf besondere Aspekte hin, welche im Bereich der Beratung alkoholabhängiger Patienten/innen durch den Vertragsarzt/die Vertragsärztin zu berücksichtigen sind. Gemäß der S3-Leitlinie Alkohol der AWMF stellt bei Alkoholabhängigkeitssyndrom die Abstinenz das primäre Therapieziel dar. Nur wenn die Abstinenz z. Z. nicht möglich ist oder schädlicher bzw. riskanter Konsum vorliegt, soll eine Reduktion des Konsums im Sinne der Schadensminimierung angestrebt werden. Zudem sollte im Rahmen der Beratung berücksichtigt werden, dass eine Empfehlung hinsichtlich der weiterführenden Behandlung/Rehabilitation in den unterschiedlichen Settings (ambulant, ganztägig ambulant bzw. teilstationäre, stationär) unter Prüfung des Einzelfalls zu erfolgen hat. Dabei sind z.B. zu beachten Dauer und Intensität der weiterführenden Entwöhnungsbehandlung, die Schwere der Komorbidität, die vorhandenen psychosozialen Beeinträchtigungen und die Folgen der Erkrankungen

________________ Tätigkeitsbericht 2015 Fachverband Sucht e.V. 53

Anhang

sowie die fördernden/hemmenden Faktoren des sozialen Umfelds. Hinsichtlich der weiterführenden Beratung sollte von Vertragsärztinnen/Vertrags-ärzten zusätzlich der Besuch einer Suchtberatungsstelle und/oder Selbsthilfegruppe in der Zeit bis zum Antritt einer Entwöhnungsbehandlung emp-fohlen werden. § 6 Verfahren (1 - 3) Der Fachverband Sucht begrüßt ausdrücklich die entsprechenden Änderungen der Verfahrensweise, welche ein vereinfachtes Verordnungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen vorsehen. § 8 Rehabilitationsbedürftigkeit Wir begrüßen die entsprechenden Ergänzungen, welche die Anforderungen an eine qualifizierte Verordnung unmittelbar im Richtlinientext definie-ren. Wir halten es in diesem Zusammenhang für erforderlich, dass die entsprechenden Ausführungen ausnahmslos von indikationsübergreifender Bedeutung sind und keine darüber hinausgehenden Anforderungen als der Zugangsvoraussetzungen für erforderlichen Rehabilitationsleistungen in einzelnen Indikationsbereichen gestellt werden. Im Indikationsbereich der Entwöhnungsbehandlung empfehlen wir hinsichtlich der erforderlichen Befunde, den AUDIT bzw. AUDIT-C bezogen auf alkoholbezogene Störungen als Screeningverfahren einzusetzen, ggf. könnte auch ein ergänzender Befundbericht im Bereich der Abhängigkeitserkrankungen Verwendung finden. Die derzeitige Ausnahmeregelung, nach der im Bereich der Entwöhnungsbehandlungen zusätzlich und verbindlich von der gesetzlichen Krankenkasse der Sozialbericht einer Suchtberatungsstelle gefordert wird, um über einen Antrag auf eine medizinische Rehabilitationsleistung entscheiden zu kön-nen, sollte zukünftig entfallen. Diese zusätzliche Forderung sollte zukünftig als fakultative Möglichkeit eingestuft werden. § 11 Qualifikation der Vertragsärztin und des Vertragsarztes Wir begrüßen ausdrücklich den Wegfall des bislang verpflichtenden Qualifikationserfordernisses und die Möglichkeit, dass nun jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt zukünftig die Möglichkeit erhalten soll, bei medizinischer Notwendigkeit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu ver-ordnen. Im Rahmen der anzubietenden Fortbildungsveranstaltungen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen demnach indikationsspezifische Kenntnisse erweitert und vertieft oder erlangt werden. Es sollte in diesem Rahmen dafür Sorge getragen werden, dass auch suchtmedizinische Grund-kenntnisse (z.B. Screening/Diagnostik, Frühintervention, Motivationsförderung, Vermittlung in suchtspezifische Beratungs- und Behandlungseinrich-tungen, Nachsorge/weiterführende Angebote) entsprechend behandelt werden und jede Vertragsärztin/jeder Vertragsarzt über entsprechende Kom-petenzen verfügt. § 12 Leistungsentscheidung der Krankenkasse (1) Wir begrüßen die entsprechenden Änderungen der Ausführung in § 12. Hinsichtlich der möglicherweise erforderlichen weiteren Unterlagen verwei-sen wir auf unsere Ausführungen zu § 8, letzter Absatz. Fachverband Sucht e.V. Walramstraße 3 53175 Bonn Tel. 0228/261555 [email protected] www.sucht.de

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13.2.3 Stellungnahme des Fachverband Sucht e.V. (FVS) zum Gesetzesentwurf eines Gesetzes zur Modernisie-rung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergModG) hier: Anwendung des Vergaberechts auf medizinische Rehabilitationsleistungen (3.11.2015) A. Vorbemerkung: Das geplante Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts beinhaltet die Umsetzung dreier Richtlinien der Europäischen Union (Richtlinien 2014/23 EU, 2014/24 EU und 2014/25 EU). Diese Richtlinien zielen auf die Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Regelungen für den europäischen Binnenmarkt durch Harmonisierung im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Der Fachverband Sucht e.V. (FVS) vertritt als Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation in Deutschland indikationsbezogen Leistungsanbieter im Bereich Abhängigkeitserkrankungen. Die Richtlinien und das geplante VergModG berühren auch die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Teilhabe, welche die Mitglieder des FVS im Auftrag der gesetzlichen Rehabilitationsträger in ihren Einrichtungen erbringen. B. Berücksichtigung der Spezifika im Bereich der medizinischen Rehabilitation: Der FVS begrüßt ausdrücklich die mit den EU-Vergaberichtlinien 2014 und dem VergModG bestätigten Grundsätze der Transparenz und Diskriminie-rungsfreiheit. Diese Grundsätze binden alle Träger der öffentlichen Verwaltung bei der Beschaffung von Leistungen. Für dringend erforderlich halten wir allerdings in Bezug auf Leistungen der Sozialversicherungsträger für die Leistungen zur medizinischen Rehabili-tation und Teilhabe klarzustellen, dass Verträge zur Beschaffung dieser Leistungen nicht in den Anwendungsbereich der EU-Vergaberichtlinien 2014 und des VergModG fallen. Diese Verträge können nicht der Vergabe durch Ausschreibung unterliegen, da es sich dabei nicht um Aufträge im Sinne des Vergaberechts handelt. Denn öffentliche Aufträge setzen zwingend eine Auswahlentscheidung des Rehabilitationsträgers voraus, nur dann erfül-len sie die in Art. 1 Abs. 2 der maßgeblichen Richtlinie 2014/24 EU genannten Kriterien. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Teilhabe werden aber auf der Basis von Leistungsbeziehungen im so genannten sozialrechtlichen Dreieck erbracht. In diesem Versorgungssegment ist eine für die Auftragsvergabe konstitutive Auswahlentscheidung der Rehabilitationsträger nicht gegeben, da diese alle Leistungsanbieter zur Leistungserbrin-gung zulassen, welche die gesetzlichen und qualitativen Anforderungen erfüllen. In einem solchen Zulassungssystem ist somit der Marktzugang für alle objektiv geeigneten Leistungsanbieter offen gestaltet. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Beschaffungsprozesses von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden durch die Herstellung einer eigenen Informationsplattform von Seiten der Rentenversicherungsträger zusätzlich noch verbessert. Feste Vertragskontingente der verschiedenen Leistungsträger mit einzelnen Einrichtungen würden zudem einer angemessenen Versorgung zuwider-laufen, denn die entsprechenden Bedarfsentwicklungen sind in der Gesundheitsversorgung nicht exakt kalkulierbar, sondern unterliegen einer Vielfalt von Einflussfaktoren (z.B. demografische Entwicklung, Prävalenz chronischer Erkrankungen, Zugang zum medizinischen Versorgungssystem, Stellen-wert der medizinischen Rehabilitation im Gesundheitssystem). Die medizinische Versorgung chronisch Kranker – und hierzu gehören auch Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung - muss zudem möglichst zeitnah und flexibel erfolgen und muss grundsätzlich jedem betroffenen Menschen zur Verfügung stehen. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass ein Vergabeverfahren (inkl. erleichtertes Vergabeverfahren) nachhaltige Auswirkungen auf die vorhande-nen, qualitativ hochwertigen und auf die besonderen Behandlungsbedarfe der Rehabilitanden zugeschnittenen Rehabilitationsstrukturen haben würde. Gerade in der medizinischen Rehabilitation verfügen wir in Deutschland über ein hochqualifiziertes, interdisziplinär ausgerichtetes Behandlungssys-tem, welches die Versorgung der Versicherten sicherstellt. Die medizinischen Rehabilitationsleistungen werden entsprechend den gesetzlichen Vor-gaben des § 137d SGB V und des § 20 SGB IX qualitätsgesichert erbracht. Letztlich basiert die hohe Behandlungsqualität auf der gewachsenen Kom-petenz und der teamorientierten Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlicher Professionen unter ärztlicher Verantwor-tung in den Behandlungseinrichtungen. Diese gewachsene interdisziplinäre Behandlungskompetenz und die entsprechende vertrauensvolle Zusam-menarbeit mit Vor- und Nachbehandlern (niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, Krankenhäusern, ambulante Beratungs- und Behand-lungsstellen, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen etc.) entwickelt sich über Jahre und Jahrzehnte und kann nicht innerhalb eines kurzfristiger Zeitraums hergestellt werden. So könnten neue Anbieter ggf. zwar formale Anforderungen (z.B. an personelle Voraussetzungen) erfüllen, würden aber nicht über die entsprechende Erfahrung und Kompetenz in der Behandlung, wie auch die notwendige Vernetzung mit weiteren Versorgungsbe-reichen verfügen. Es bestehen von daher begründete Befürchtungen, dass die Anwendung des Vergaberechts von daher das gewachsene Behand-lungssystem in der medizinischen Rehabilitation in seinen Grundfesten erschüttern würde, dies wäre aller Voraussicht nach mit deutlichen Qualitäts-einbrüchen verbunden. Zudem ist auch die Trägervielfalt der Leistungserbringer zu beachten. Den Leistungsträgern ist gemäß § 19 (4), Satz 1, 2. Halbsatz SGB IX aufgegeben, die Vielfalt der Träger von Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen zu wahren sowie deren Selbständigkeit, Selbstverständnis und Unabhängigkeit zu beachten. Der Abschluss von Belegungsverträgen im Wege eines förmlichen Vergabeverfahrens würde demgegenüber voraussichtlich zu einem dieser gesetzlichen Vorgabe widersprechenden Konzentrationsprozess auf wenige große Anbieter führen. Erhebliche Auswirkungen auf die beste-hende Angebotsvielfalt sind von daher im Rahmen einer Anwendung des Vergaberechts keineswegs auszuschließen. C. Änderungsvorschläge zum Gesetzesentwurf im Einzelnen:

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1. Änderung Begründung § 103 Abs. (1) im Entwurf VergModG

Wir schlagen vor, in die Begründung zu § 103 Absatz 1 (S. 88, Zeile 15 ff) folgende Textänderung im Hinblick auf eine Klarstellung der Ausnahmere-gelung für medizinische Rehabilitationsleistungen vorzunehmen: „Daraus lässt sich schließen, dass die Zulassung von Dienstleistungserbringern im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis, wie etwa medizinischer Reha-bilitationseinrichtungen, nicht der Richtlinie 24/2014/EU unterfällt. Gleiches gilt für die Zulassung von Pflegeeinrichtungen sowie die Feststellung der fachlichen Eignung im Rahmen der Zulassung besonderer Dienste und Einrichtungen.“

2. Änderungen: Begründung § 105 Absatz 1 und § 130 VergModG

Entsprechende Änderungen in der Begründung zu §103 Absatz 1 (s.o.) sind auch in den Begründungen zu § 105 Absatz 1 (S. 92, 4. Absatz, Zeile 7 ff) sowie zu § 130 (S. 141, 2. Absatz, ab Zeile 1) vorzunehmen.

3. Änderung § 130 VergModG

Wir schlagen vor, § 130 Abs. 1 am Ende wie folgt zu ergänzen: „Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU stehen öffentlichen Auftraggebern das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, der wettbewerbliche Dialogund die Innovationspartnerschaft nach ihrer Wahl zur Verfügung. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb steht nur zur Verfügung, soweit dies aufgrund dieses Gesetzes gestattet ist. Die Vergabe von Aufträgen der Sozialversicherungsträger richtet sich nur nach diesem Gesetz, wenn die Wettbewerbsordnung in den Sozialgesetzbüchern nicht bereits die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehand-lung der Wirtschaftsteilnehmer sicherstellt.“ Inhaltliche Begründung: Nicht unter den öffentlichen Auftragsbegriff fallen Zulassungsverfahren, wie sie insbesondere im Bereich der Sozialversicherungsträger bei der Aus-gestaltung der Leistungsbeziehungen im so genannten sozialrechtlichen Dreieck in der medizinischen Rehabilitation üblich sind, und die für alle ob-jektiv geeigneten Leistungsanbieter den Zugang zur Marktteilnahme – bei Erfüllung entsprechender fachlicher und qualitativer Kriterien - eröffnen.

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13.2.4 Stellungnahme des Fachverbande Sucht e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendli-chen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas (Stand: 10.07.2015) I. Problem und Zielsetzung Der Fachverband Sucht e.V. begrüßt, dass zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas eine Gesetzeslücke geschlossen werden soll und zudem sichergestellt wird, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren und elektronischen Zigaretten sowie von elektronischen Shishas auch für den Versandhandel gelten sollen. Angesichts der zunehmenden Verbreitung nikotinhaltiger elektronischer Zigaretten und elektronischer Shishas – auch in der Altersgruppe der 12 – 17-Jährigen muss dem besonderen Schutz-bedürfnis von Kindern und Jugendlichen vor entsprechenden Gesundheitsgefährdungen Rechnung getragen werden. Zweifelsfrei besteht angesichts des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.11.2014, nach dem nikotinhaltige Flüssigkeiten (Liquids), die mit-tels elektronischer Zigaretten verdampft und inhaliert werden, keine Arzneimittel sind und dementsprechend die elektronische Zigarette selbst kein Medizinprodukt ist, dringender Handlungsbedarf. Auch bei nikotinfreien elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas bestehen zudem erhebliche Gesundheitsgefährdungen, wie die neuen Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums zeigen. Zudem kann der frühzeitige Gebrauch von nikotinfreien elektronischen Zigaretten dazu verleiten, später auf nikotinhaltige elektronische Zigaretten oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen. Wir teilen zudem die Auffassung, dass auch Kinder und Jugendliche in einem Beschäftigungsverhältnis zu schützen sind und die Abgabe von elektro-nischen Zigaretten und elektronischen Shishas durch den Arbeitgeber im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu verbieten ist. II. Lösung Der Fachverband Sucht e.V. unterstützt aus den dargestellten Gründen folgende im Gesetzesentwurf enthaltene Maßnahmen und schlägt zudem hierzu folgende Ergänzungen vor:

1. Die Abgabe- und Konsumverbote von Tabakwerbung werden auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas ausgedehnt. Hierzu schlagen wir ergänzend vor, unter anderem nikotinhaltige bzw. nikotinfreie Erzeugnisse auch E-Zigaretten und E-Pfeifen konkret zu benennen. Zudem sollte eine eindeutige Klarstellung in der Begründung erfolgen, dass die Abgabe- und Konsumverbote von Tabak-waren und E-Inhalationsprodukten (mit/ohne Nikotin) auch in Schulen gelten.

2. Es wird sichergestellt, dass Tabakwaren sowie elektronische Zigaretten und elektronische Shishas auch über den Versandhandel nur an

Erwachsene abgegeben werden dürfen. Wir schlagen hierzu zusätzlich vor, zu prüfen, welche Alterszertifikationssysteme diesen Anforderungen genügen, um die Abgabe an Min-derjährige zu verhindern. Die Verfahrensweise sollte in der Begründung zum Gesetz genannt und festgeschrieben werden. Zudem sollten Tabakwaren- und E-Inhalationsprodukte generell nicht über Automaten abgeben werden können. Von daher ist die Aus-nahmeregelung in § 10 Abs. 2, Satz 2 JuSchG zu streichen. Das bestehende Alterszertifikationssystem an entsprechenden Tabakautomaten (Nutzung über EC-Karte) ist nicht ausreichend, um eine Identitätskontrolle sicherzustellen.

3. Das Abgabeverbot von Tabakwaren im Jugendarbeitsschutzgesetz wird ebenfalls auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas

ausgedehnt.

Als zusätzliche Maßnahmen, welche im Rahmen einer Gesetzesänderung aufgegriffen werden sollten, schlagen wir zudem vor:

4. Werbeverbot für E-Inhalationsprodukte (mit/ohne Nikotin) Generell sollte aus gesundheitlichen Erwägungen heraus und insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen die Werbung für Tabakprodukte – wie auch für E-Inhalationsprodukte – zumindest im öffentlichen Außenbereich und im Kino verboten werden. Bislang dürfen nach § 11 (5) JuSchG z.B. Werbefilme und Werbeprogramme, die für Tabakwaren werben, nach 18.00 Uhr vorgeführt werden. Sollten keine generellen Werbeverbote in diesen Bereichen durchsetzbar sein, wäre zunächst eine analoge Anwendung der gesetzlichen Vorgaben für E-Inhalationsprodukte geboten.

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5. Rauchverbot im Auto

Um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen, sollte das Rauchen von Tabakwaren und E-Inhalationspro-dukten im Auto in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren verboten werden.

Wir verweisen abschließend darauf, dass eine Überprüfung und Kontrolle dieser rechtlichen Vorgaben erforderlich ist, um Kinder und Jugendliche vor entsprechende Gesundheitsgefährdungen wirksam zu schützen. Ansprechpartner: Dr. Volker Weissinger - Geschäftsführer - Fachverband Sucht e.V. Walramstr. 3 53175 Bonn Tel. 0228/261555 [email protected] www.sucht.de

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13.3 Gemeinsame Stellungnahmen der AG MedReha bzw. der Verbände

in der medizinischen Rehabilitation im Jahr 2015 (Auswahl)

1. AG MedReha: Positionspapier zum Weiterentwicklungsbedarf des SGB IX

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13.3.1

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13.4 Qualitätskompass 2012 - Musterbeispiel mit Bedienungsanleitung -

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