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Radiologe 2014 · 54:487–490 DOI 10.1007/s00117-014-2661-3 Online publiziert: 16. April 2014 © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014 D. Pinto dos Santos · J.-M. Hempel · R. Kloeckner · C. Düber · P. Mildenberger Klinik und Poliklinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Universitätsmedizin Mainz, Mainz Teleradiologie –   Update 2014 Europaweit wird Teleradiologie zu- nehmend in den regulären radiologi- schen Arbeitsablauf integriert. Wirt- schaftliche Überlegungen und tech- nische Fortschritte in Hinblick auf Übertragungsgeschwindigkeiten und elektronische Kommunikations- möglichkeiten lassen teleradiologi- sche Anwendungen zunehmend at- traktiv erscheinen. Nichtsdestotrotz steht die flächendeckende Einfüh- rung teleradiologischer Anwendun- gen im Routinebetrieb noch vor ver- schiedenen technischen und rechtli- chen Hürden. Im Folgenden soll mit Fokus auf die Situation in Deutsch- land und den Sonderfall grenzüber- schreitender Teleradiologie ein Über- blick über den aktuellen Stand telera- diologischer Anwendungen und da- mit verbundener Herausforderungen gegeben werden. Hintergrund Teleradiologie bezeichnet die Übertra- gung radiologischer Bilddaten und da- mit verbundener Patientendaten vom Ort der Durchführung zu einem anderen, ge- ographisch entfernten Ort. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Übertra- gung bereits befundeter Untersuchungen zur Einholung einer Zweitmeinung oder Konsultation, im Rahmen von Forschung und Lehre oder zur Qualitätssicherung und der Übertragung noch unbefunde- ter Studien zur Primärbefundung nach der Röntgenverordnung (wie in RöV §3, Abs. 4 geregelt). Aufgrund zunehmender Wirtschaft- lichkeitszwänge und teils regional sehr unterschiedlicher Arztdichte erscheint das 24-stündige Vorhalten eines Radiolo- gen an manchen, meist kleineren Stand- orten unwirtschaftlich. Hier bieten die in der RöV geregelten teleradiologischen Dienste eine geeignete Möglichkeit, die- sen Anforderungen zu begegnen. Obwohl diese Reglung v. a. zur Aufrechterhaltung der Patientenversorgung im Nacht-, Wo- chenend- und Feiertagsdienst getroffen wurde, rückt zunehmend auch die Imple- mentierung teleradiologischer Dienste im Regeldienst in den Fokus. Die European Society of Radiology (ESR) veröffentlich- te hierzu kürzlich ein aktualisiertes Posi- tionspapier [1]. Vormals bestehende technische Limi- tierungen können inzwischen aufgrund vollständiger Digitalisierung medizi- nischer Arbeitsabläufe und technischem Fortschritt in Hinblick auf zur Verfü- gung stehende Netzwerkbandbreite und -übertragungsgeschwindigkeit überwun- den werden. Auch politisch besteht so- wohl in Deutschland als auch auf euro- päischer Ebene ein verstärktes Interesse an Teleradiologie, Telemedizin und ande- ren eHealth-Diensten, wie beispielsweise die eHealth-Initiative des Bundesministe- riums für Gesundheit und der EU-Kom- mission zeigt. Anwendungsbeispiele Teleradiologie hat für diverse Anwen- dungsszenarien großes Potenzial sowohl in Bezug auf eine Steigerung der Versor- gungsqualität durch zeitnähere und mög- licherweise auch qualifiziertere Befun- dung als auch in Bezug auf mögliche Kos- tenersparnisse durch Synergieeffekte [2, 3]. In strukturschwächeren und in Bezug auf Subspezialitäten unterversorgten Re- gionen könnten teleradiologische Diens- te helfen, von der Expertise größerer sub- spezialisierter Institutionen zu profitieren, nicht nur zur Primärbefundung, sondern auch zu Zwecken der Qualitätssicherung und Weiterbildung. Darüber hinaus ist denkbar, Arbeitszeiten für Radiologen fle- xibler zu gestalten bzw. auch für die Routi- nearbeit die Möglichkeit eines Heimarbei- tsplatzes anzubieten. Die generelle Emp- fehlung, dass eine lokale Versorgung prä- feriert werden sollte, bleibt dabei jedoch unangetastet. In einer europaweiten Umfrage gaben nahezu zwei Drittel aller Befragten an, teleradiologische Dienste zu nutzen [4]. Dies waren v. a. Anwendungen inner- halb einer Institution (71%), gefolgt von Lösungen zur Befundung von zu Hause aus an Wochenenden und nachts (44%). Nur 35% der Befragten gaben an, telera- diologische Dienstleistungen auch über die Grenzen der eigenen Institution hin- weg zu nutzen, beispielsweise zur Einho- lung von Zweitmeinungen (41%) oder zur Abdeckung von nachts nötigen Unter- suchungen (40%). Bislang nur zu einem geringen Anteil (19%) werden teleradio- logische Dienstleistungen von externen kommerziellen Anbietern in Anspruch genommen. Diese Ergebnisse decken sich, mit Ausnahme der Betrachtungen zu kommerziellen Dienstleistern, mit ähn- lichen Daten aus den USA [5]. Die Be- fundung von Notfalluntersuchungen au- ßerhalb der regulären Dienstzeiten erfolgt dort an einigen Institutionen z. T. in rele- vantem Umfang durch externe kommer- Redaktion P. Mildenberger, Mainz 487 Der Radiologe 5 · 2014| Informationstechnologie und Management

Teleradiologie – Update 2014; Teleradiology—update 2014;

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Page 1: Teleradiologie – Update 2014; Teleradiology—update 2014;

Radiologe 2014 · 54:487–490DOI 10.1007/s00117-014-2661-3Online publiziert: 16. April 2014© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014

D. Pinto dos Santos · J.-M. Hempel · R. Kloeckner · C. Düber · P. MildenbergerKlinik und Poliklinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Universitätsmedizin Mainz, Mainz

Teleradiologie –  Update 2014

Europaweit wird Teleradiologie zu-nehmend in den regulären radiologi-schen Arbeitsablauf integriert. Wirt-schaftliche Überlegungen und tech-nische Fortschritte in Hinblick auf Übertragungsgeschwindigkeiten und elektronische Kommunikations-möglichkeiten lassen teleradiologi-sche Anwendungen zunehmend at-traktiv erscheinen. Nichtsdestotrotz steht die flächendeckende Einfüh-rung teleradiologischer Anwendun-gen im Routinebetrieb noch vor ver-schiedenen technischen und rechtli-chen Hürden. Im Folgenden soll mit Fokus auf die Situation in Deutsch-land und den Sonderfall grenzüber-schreitender Teleradiologie ein Über-blick über den aktuellen Stand telera-diologischer Anwendungen und da-mit verbundener Herausforderungen gegeben werden.

Hintergrund

Teleradiologie bezeichnet die Übertra-gung radiologischer Bilddaten und da-mit verbundener Patientendaten vom Ort der Durchführung zu einem anderen, ge-ographisch entfernten Ort. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Übertra-gung bereits befundeter Untersuchungen zur Einholung einer Zweitmeinung oder Konsultation, im Rahmen von Forschung und Lehre oder zur Qualitätssicherung und der Übertragung noch unbefunde-ter Studien zur Primärbefundung nach der Röntgenverordnung (wie in RöV §3, Abs. 4 geregelt).

Aufgrund zunehmender Wirtschaft-lichkeitszwänge und teils regional sehr

unterschiedlicher Arztdichte erscheint das 24-stündige Vorhalten eines Radiolo-gen an manchen, meist kleineren Stand-orten unwirtschaftlich. Hier bieten die in der RöV geregelten teleradiologischen Dienste eine geeignete Möglichkeit, die-sen Anforderungen zu begegnen. Obwohl diese Reglung v. a. zur Aufrechterhaltung der Patientenversorgung im Nacht-, Wo-chenend- und Feiertagsdienst getroffen wurde, rückt zunehmend auch die Imple-mentierung teleradiologischer Dienste im Regeldienst in den Fokus. Die European Society of Radiology (ESR) veröffentlich-te hierzu kürzlich ein aktualisiertes Posi-tionspapier [1].

Vormals bestehende technische Limi-tierungen können inzwischen aufgrund vollständiger Digitalisierung medizi-nischer Arbeitsabläufe und technischem Fortschritt in Hinblick auf zur Verfü-gung stehende Netzwerkbandbreite und -übertragungsgeschwindigkeit überwun-den werden. Auch politisch besteht so-wohl in Deutschland als auch auf euro-päischer Ebene ein verstärktes Interesse an Teleradiologie, Telemedizin und ande-ren eHealth-Diensten, wie beispielsweise die eHealth-Initiative des Bundesministe-riums für Gesundheit und der EU-Kom-mission zeigt.

Anwendungsbeispiele

Teleradiologie hat für diverse Anwen-dungsszenarien großes Potenzial sowohl in Bezug auf eine Steigerung der Versor-gungsqualität durch zeitnähere und mög-licherweise auch qualifiziertere Befun-dung als auch in Bezug auf mögliche Kos-tenersparnisse durch Synergieeffekte [2,

3]. In strukturschwächeren und in Bezug auf Subspezialitäten unterversorgten Re-gionen könnten teleradiologische Diens-te helfen, von der Expertise größerer sub-spezialisierter Institutionen zu profitieren, nicht nur zur Primärbefundung, sondern auch zu Zwecken der Qualitätssicherung und Weiterbildung. Darüber hinaus ist denkbar, Arbeitszeiten für Radiologen fle-xibler zu gestalten bzw. auch für die Routi-nearbeit die Möglichkeit eines Heimarbei-tsplatzes anzubieten. Die generelle Emp-fehlung, dass eine lokale Versorgung prä-feriert werden sollte, bleibt dabei jedoch unangetastet.

In einer europaweiten Umfrage gaben nahezu zwei Drittel aller Befragten an, teleradiologische Dienste zu nutzen [4]. Dies waren v. a. Anwendungen inner-halb einer Institution (71%), gefolgt von Lösungen zur Befundung von zu Hause aus an Wochenenden und nachts (44%). Nur 35% der Befragten gaben an, telera-diologische Dienstleistungen auch über die Grenzen der eigenen Institution hin-weg zu nutzen, beispielsweise zur Einho-lung von Zweitmeinungen (41%) oder zur Abdeckung von nachts nötigen Unter-suchungen (40%). Bislang nur zu einem geringen Anteil (19%) werden teleradio-logische Dienstleistungen von externen kommerziellen Anbietern in Anspruch genommen. Diese Ergebnisse decken sich, mit Ausnahme der Betrachtungen zu kommerziellen Dienstleistern, mit ähn-lichen Daten aus den USA [5]. Die Be-fundung von Notfalluntersuchungen au-ßerhalb der regulären Dienstzeiten erfolgt dort an einigen Institutionen z. T. in rele-vantem Umfang durch externe kommer-

RedaktionP. Mildenberger, Mainz

487Der Radiologe 5 · 2014  | 

Informationstechnologie und Management

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zielle Dienstleister wie z. B. vRad (vormals Nighthawk [6, 7]).

In Deutschland existieren bereits ei-nige größere teleradiologische Verbund-netzwerke, beispielsweise der Westdeut-sche Teleradiologieverbund mit etwa 90 angeschlossenen Einrichtungen und das Teleradiologieprojekt Rhein-Neck-ar-Dreieck mit 4 Einrichtungen der Ma-ximalversorgung sowie vielen weiteren Partnern [8, 9]. Darüber hinaus existiert eine Vielzahl kleinerer lokaler Netze zur einfachen verlegungsbegleitenden Bildü-bermittlung. Auch kommerzielle Anbieter sind bereits vorhanden, wie beispielswei-se die Reif und Möller AG oder das Insti-tut für Telemedizin der BG Klinik Berlin-Marzahn [10, 11].

Rechtliche Fragen

Die eHealth-Offensiven der Bundesregie-rung und der Europäischen Kommissi-on beginnen den Weg für einen breiteren Einsatz teleradiologischer Anwendungen zu ebnen [12, 13]. Trotzdem bleiben noch einige rechtliche Fragen offen.

Bislang untersteht die Teleradiologie, soweit innerhalb von Ländergrenzen an-gewendet, der Rechtsprechung des ent-sprechenden Landes. In Deutschland existiert mit der Röntgenverordnung, wie bereits oben beschrieben, ein klarer recht-licher Rahmen in Bezug auf Anwendung und Grenzen der Nutzung teleradiolo-gischer Dienste. Ebenso existiert mit der DIN 6868-159 (deren Überarbeitung ak-tuell ansteht) ein Standard zur Qualitäts-sicherung in der Teleradiologie. In den übrigen Mitgliedsstaaten der EU ist dies größtenteils nicht der Fall.

Die mögliche Nutzung grenzüber-schreitender teleradiologischer Dienst-leistungen stellt aufgrund teils länderspe-zifisch unterschiedlicher Rechtslagen ei-ne große Herausforderung dar. Sie steht klar im Widerspruch zur RöV, findet aber teilweise in Großbritannien, den Benelux-Staaten und Skandinavien Verbreitung. Die teleradiologische Befundung erfolgt hierbei überwiegend durch kommerzielle Anbieter wie die Telemedicine Clinic Bar-celona und UNILABS [3].

Die ESR veröffentlichte im Jahre 2013 aus diesem Anlass ein Papier zu den recht-lichen Aspekten der Telemedizin [14]. Be-

sonders hervorzuheben ist in diesem Zu-sammenhang die Frage der Haftung, da – falls nicht vertraglich anders geregelt – im Falle grenzüberschreitender teleradio-logischer Dienste die Gesetze des Staates des teleradiologischen Dienstleisters als Grundlage dienen und nicht die des Staa-tes des inanspruchnehmenden Patienten. Dies kann u. U. dazu führen, dass sich Qualifikation und Standard des Dienst-leisters erheblich von denen im Staat des Patienten üblichen unterscheiden, da z. T. teleradiologische Anwendungen nicht als medizinische Tätigkeiten definiert sind. Daraus ergibt sich zwingend die Notwen-digkeit, im Vorfeld einer Untersuchung ei-ne informierte Einwilligung des Patienten einzuholen, sollte eine grenzüberschrei-tende teleradiologische Dienstleistung in Anspruch genommen werden.

Die europaweite Harmonisierung rechtlicher Rahmenbedingungen und medizinischer Standards wäre daher wün-schenswert. Einen ersten Schritt in diese Richtung stellen das European Training Curriculum for Radiology und das Euro-pean Diploma in Radiology der ESR dar [15, 16]. Diese könnten durch einheitliche Ausbildungsinhalte und objektive Prü-fung sowohl für Dienstleistungsanbie-ter und -nehmer als auch gegenüber dem Patienten als Beleg für Qualifikation und Kompetenz des teleradiologisch tätigen Arztes dienen.

Technische Fragen

Im Zusammenhang mit teleradiolo-gischen Anwendungen ist die Frage nach der technischen Umsetzung entschei-dend. Traditionell werden in einer Ins-titution angefertigte Bilddaten in deren lokalem PACS (Picture Archiving and Communication System) gespeichert, ob-wohl zunehmend auch die Nutzung ent-fernter Cloud-Archive oder sogenann-ter Vendor Neutral Archives (VNA) Ver-breitung findet. Das sichere Speichern der Patienten- und Bilddaten obliegt letztlich der jeweiligen Institution und unterlie-gt den entsprechenden, dort gültigen ge-setzlichen Rahmenbedingungen. Im Zu-sammenhang mit Teleradiologie kommt v. a. der Sicherheit und Geschwindigkeit der Datenübertragung größte Bedeutung zu. Der teleradiologisch tätige Arzt sollte

idealerweise neben der aktuellen Untersu-chung auch Zugang zu allen im Zusam-menhang relevanten medizinischen Da-ten des Patienten sowie sämtlichen Vor-untersuchungen haben.

Da die Datenübertragung zu weiten Teilen über das World Wide Web stattfin-det, muss hierbei der Schutz von Patien-tendaten verlässlich gewährleistet sein. Hierzu stehen diverse technische Lösun-gen zur Verfügung. Die wohl etabliertes-ten Verfahren sind hierbei der Zugang zum RIS-PACS-System (RIS Radiologie-informationssystem) der untersuchen-den Institution via Virtual Private Net-work (VPN) und der Versand der Bild-daten via Direct DICOM (Digital Ima-ging and Communications in Medici-ne) Push oder DICOM Email verbunden mit der Übertragung relevanter Patien-tendaten via HL7 [17]. Die Datenübertra-gung erfolgt dabei stets in verschlüsselter Form. In Deutschland ist der Einsatz von DICOM Email von der DRG als Standard festgelegt worden und findet weite Ver-breitung [18].

Trotz der im Grunde standardisierten Formate DICOM und HL7 gibt es immer wieder herstellerabhängige Unterschiede bei der Interpretation dieser Standards. Die IHE-Profile XDR (Cross-Enterpri-se Document Reliable Interchange) und XDS (Cross-Enterprise Document Sha-ring) bieten hier einen Ansatz für eine zu-künftig einfachere und verlässlichere Da-tenübertragung zwischen unterschied-lichen Institutionen, welcher weitestge-hend herstellerunabhängig sein sollte.

Am Arbeitsplatz des Teleradiologen muss die Ausstattung eine adäquate und richtlinienkonforme Befundung ermög-lichen. Hierzu gehört neben der tech-nischen Ausstattung mit zur Diagnostik geeigneten Bildschirmen auch eine ent-sprechende Arbeitsatmosphäre [19]. Bild-daten müssen ohne relevanten Qualitäts-verlust zur Verfügung stehen, dies muss auch im Falle der Übertragung kompri-mierter Bilddaten gewährleistet sein [20].

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit in der Radiologie ist die Befundübermitt-lung und -diskussion. Auch dieser Aspekt muss in der Teleradiologie einen ent-sprechenden Rahmen finden. Die tech-nischen Voraussetzungen hierfür sind bereits seit langem vorhanden. Die Teil-

488 |  Der Radiologe 5 · 2014

Informationstechnologie und Management

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nahme an interdisziplinären Fallvorstel-lungen z. B. lässt sich mit entsprechenden Anwendungen zur Tele- oder Videokon-ferenz umsetzen. Hier liegt es v. a. an den zuweisenden Ärzten und den teleradio-logischen Dienstleistern, nicht die Rol-le des „unsichtbaren Radiologen“ zu för-dern [21].

Im Hinblick auf grenzüberschreitende Teleradiologie stellt die Sprache eine wei-tere Herausforderung dar. Zwar können englischsprachige Befunde größtenteils auch von Nichtmuttersprachlern verstan-den werden, doch ist die Gefahr von Miss-verständnissen hier deutlich größer. An-bieter grenzüberschreitender Dienstleis-tungen sollten daher nach Möglichkeit Befunde in der Amtssprache des Unter-suchungsorts des Patienten anbieten. In Zukunft könnte die Verwendung struktu-rierter Befunde mit standardisierter Ter-minologie helfen, auch anderssprachige Befunde adäquat verständlich zu ma-chen. Sowohl die RSNA (Radiological So-ciety of North America) als auch die ESR und DRG haben hierzu Initiativen ins Le-ben gerufen [22, 23, 24, 25, 26].

Korrespondenzadresse

D. Pinto dos SantosKlinik und Poliklinik  für Diagnostische und  Interventionelle Radiologie, Universitätsmedizin Mainz,Langenbeckstr. 1, 55131 [email protected]

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt.  D. Pinto dos Santos, J.-M. Hem-pel, R. Kloeckner, C. Düber, P. Mildenberger geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht. 

Dieser Beitrag beinhaltet keine Studien an Menschen oder Tieren.

Literatur

  1.  ESR (2014) ESR white paper on teleradiology: an update from the teleradiology subgroup. Insights Imaging

  2.  Rosenberg C et al (2013) Teleradiology from the provider’s perspective-cost analysis for a mid-size university hospital. Eur Radiol 23:2197–2205

  3.  Rosenberg C et al (2011) Medical and legal aspects of teleradiology in Germany. Rofo 183:804–811

  4.  Ranschaert ER, Binkhuysen FH (2013) European te-leradiology now and in the future: results of an on-line survey. Insights Imaging 4:93–102

  5.  Barneveld Binkhuysen FH, Ranschaert ER (2011) Teleradiology: evolution and concepts. Eur J Radiol 78:205–209

  6.  Brant-Zawadzki MN (2007) Special focus – out-sourcing after hours radiology: one point of view – outsourcing night call. J Am Coll Radiol 4:672–674

  7.  Steinbrook R (2007) The age of teleradiology. N Engl J Med 357:5–7

  8.  Westdeutschen Teleradiologieverbund. http://www.teleradiologieverbundruhr.de

  9.  Teleradiologie Rhein-Neckar-Dreieck. http://www.umm.uni-heidelberg.de/inst/ikr/telerad/

10.  Unfallkrankenhaus Berlin-Marzahn, Institut für Te-lemedizin. http://www.ukb.de/de/main/teleradio-logie.htm

11.  Reif und Möller Diagnostic-Network AG. http://www.diagnostic-network-ag.de/index.php?id=9

12.  European Commission. eHealth action plan 2012–2020: innovative healthcare for the 21st century. http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/ehe-alth-action-plan-2012-2020-innovative-healthca-re-21st-century

13.  Bundesministerium für Gesundheit. Hintergrund-informationen zur eHealth-Initiative (=AG eHe-alth im IT-Gipfelprozess) des Bundesministeriums für Gesundheit. http://www.bmg.bund.de/filead-min/dateien/Downloads/I/It_Gipfel_Telemedi-zin/Hintergrundinformationen_eHealth-Initiati-ve_2012_-_Forum-4.pdf

14.  ESR (2013) ESR statement on the legal aspects of telemedicine. http://www.myesr.org/html/img/pool/ESR_statement_on_legal_aspects_of_Tele-medicine_in_Europe.pdf

15.  ESR (2013) European Training Curriculum for Ra-diology. http://www.myesr.org/cms/website.php?id=/en/education_training/european_trai-ning_curriculum_for_radiology.htm

16.  ESR European diploma in radiology. http://myebr.org/edir/examstruc

Zusammenfassung · Abstract

Radiologe 2014 · 54:487–490   DOI 10.1007/s00117-014-2661-3© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014

D. Pinto dos Santos · J.-M. Hempel · R. Kloeckner · C. Düber · P. Mildenberger

Teleradiologie – Update 2014

ZusammenfassungAufgrund wirtschaftlicher Überlegungen und dank technischer Fortschritte gibt es ein zu-nehmendes Interesse an der Integration te-leradiologischer Dienste in den regulären ra-diologischen Arbeitsablauf. Die rechtlichen und technischen Hürden, die hierbei zu über-winden sind, werden sowohl in der Politik als auch auf Ebene der nationalen und interna-tionalen radiologischen Fachgesellschaften diskutiert. Die Europäische Kommission wie auch das Bundesministerium für Gesundheit setzen in ihren eHealth-Initiativen einen kla-ren Fokus auf telemedizinische Anwendun-gen. Die ESR (European Society of Radiology) veröffentlichte kürzlich ein Positionspapier zur Teleradiologie.

Mit §3, Abs. 4 der Röntgenverordnung (RöV) und der DIN 6868-159 existiert in Deutschland ein klarer rechtlicher Rahmen, innerhalb dessen Teleradiologie auch zur Pri-märbefundung betrieben werden kann. Dies wird in Deutschland an einigen Standorten, teils in großen Verbünden, teils durch kom-merzielle Anbieter schon umfassend genutzt. Insbesondere im Hinblick auf eine mögliche, bislang jedoch im Widerspruch zur RöV ste-hende, grenzüberschreitende Teleradiologie sind viele Fragen offen.

SchlüsselwörterRöV · Rechtliche Aspekte · Kommerzielle Anwendung · ESR · Workflow

Teleradiology – update 2014

AbstractDue to economic considerations and thanks to technological advances there is a grow-ing interest in the integration of teleradiolog-ical applications into the regular radiologi-cal workflow. The legal and technical hurdles which are still to be overcome are being dis-cussed in politics as well as by national and international radiological societies. The Euro-pean Commission as well as the German Fed-eral Ministry of Health placed a focus on tele-medicine with their recent eHealth initiatives. The European Society of Radiology (ESR) re-cently published a white paper on teleradi-ology.

In Germany §3 section 4 of the Röntgen-verordnung (RöV, X-ray regulations) and DIN 

6868-159 set a framework in which telera-diology can also be used for primary reads. These possibilities are already being used by various networks and some commercial pro-viders across Germany. With regards to cross-border teleradiology, which currently stands in contrast to the RöV, many issues remain unsolved.

KeywordsX-ray regulations · Legal aspects · Commercial application · European Society of Radiology · Workflow

489Der Radiologe 5 · 2014  | 

Page 4: Teleradiologie – Update 2014; Teleradiology—update 2014;

17.  Bidgood WD Jr et al (1997) Understanding and using DICOM, the data interchange standard for biomedical imaging. J Am Med Inform Assoc 4:199–212

18.  Weisser G et al (2006) Standardization of teleradio-logy using Dicom e-mail: recommendations of the German Radiology Society. Eur Radiol 16:753–758

19.  Knogler T, Ringl H (2014) Ergonomically designed radiology workplace. Radiologe 54:19–26

20.  Pinto dos Santos D et al (2013) Irreversible image compression in radiology. Current status. Radiolo-ge 53:257–260

21.  Glazer GM, Ruiz-Wibbelsmann JA (2011) The invi-sible radiologist. Radiology 258:18–22

22.  Hacklander T (2013) Structured reporting in radio-logy. Radiologe 53:613–617

23.  Hong Y, Kahn CE Jr (2013) Content analysis of re-porting templates and free-text radiology reports. J Digit Imaging 26:843–849

24.  Hong Y et al (2012) Analysis of RadLex coverage and term co-occurrence in radiology reporting templates. J Digit Imaging 25:56–62

25.  Langlotz CP (2006) RadLex: a new method for in-dexing online educational materials. Radiogra-phics 26:1595–1597

26.  Marwede D et al (2009) RadLex – German version: a radiological lexicon for indexing image and re-port information. Rofo 181:38–44

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490 |  Der Radiologe 5 · 2014

Buchbesprechungen

Weissferdt & MoranDiagnostic Pathology of Pleuropulmonary NeoplasiaNew York: Springer 2012, 470 S., 757 Abb., (ISBN 978-1-4419-0786-8), 209.00 USD

Pleuropulmonale Tu-

moren stellen für den 

Pathologen ein wichtiges 

Themengebiet dar ins-

besondere auch unter 

Berücksichtigung aktu-

eller Entwicklungen in 

der molekularpathologischen Diagnostik der 

Lungenkarzinome und hiermit verbundener 

Therapieansätze. 

Das vorliegende Buch zur „Diagnostic pa-

thology of pleuropulmonary neoplasia“ von 

Weissferdt und Moran beinhaltet eine un-

fangreiche Darstellung dieser Tumoren unter 

besonderer Berücksichtigung der mikrosko-

pischen Morphologie.

Die verschiedenen Themenaspekte werden in 

14 Einzelkapiteln sorgfältig gegliedert vorge-

stellt. Einführende Kapitel zu radiologischen 

Befunden sowie zum Staging des Lungenkar-

zinoms sind auch für den radiologisch nicht 

versierten Pathologen mit anschaulichem 

Bildmaterial sehr verständlich aufgeführt. 

Bei der Vorstellung der unterschiedlichen 

Tumorentitäten wird ein übersichtliches Kon-

zept der Darstellung gewählt mit Untertei-

lung in Historie, Histopathogenese, Definition 

der Läsion, Klinik, Makroskopie, Mikroskopie, 

Immunhistochemie und Molekularpatholo-

gie, Differentialdiagnose sowie abschließend 

Behandlung und Prognose. Sehr interessant 

ist der Aspekt der „Historie“, der z.B. ver-

schiedene Klassifikationssysteme im chrono-

logischen Ablauf vorstellt. In diesem Zusam-

menhang wird auch ausführlich auf die im 

Jahre 2011 vorgestellte neue internationale 

Empfehlung zur Klassifikation des pulmona-

len Adenokarzinoms eingegangen. 

Ein besonderer Aspekt des 470 Seiten um-

fassenden Buches ist die reichhaltige Bebil-

derung mit Verwendung von insgesamt 1018 

farbigen Einzelabbildungen, wobei ganz 

überwiegend histologisches Bildmaterial vor-

liegt – was für den diagnostischen Patholo-

gen entscheidend ist. Gerade auch seltenere 

Subtypen können hierdurch ausführlicher 

dargestellt werden. Obwohl vereinzelte mik-

roskopische Abbildungen leichte Unschärfen 

und unzureichende Randausleuchtugen er-

kennen lassen, ist die Bildqualität insgesamt 

als sehr gut zu bewerten.

Im Kapitel der Pleuramesotheliome werden 

auch die seltenen Varianten wie das klar-

zellige, deziduoide und lymphohystiozytoide 

Mesotheliom mit Bildbeispielen präsentiert.

Hervorzuheben ist schließlich das Kapitel zur 

molekularen Pathologie des Lungenkarzi-

noms, in dem ausführlich und übersichtlich 

die verschiedenen molekularen Zielstruktu-

ren beim Lungenkarzinom sowie die wich-

tigsten diagnostischen Methoden präsentiert 

werden.

Der vorliegende Band „Diagnostic pathology 

of pleuropulmonary neoplasia“ von Weiss-

ferdt und Moran ist eine wertvolle Ergänzung 

in der Literatur zur Pathologie pleuropulmo-

naler Erkrankungen und nicht nur für den in 

der täglichen Diagnostik tätigen Pathologen, 

sondern auch für den Pneumologen unein-

geschränkt zu empfehlen.

C. Kuhnen (Münster)