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Die erste Steuererklärung leicht gemacht Wer neu im Berufsleben angekommen ist, steht spätestens im Mai dieses Jahres vor der ersten Steuererklärung. Berufsanfänger haben die Chance, rund 800 Euro zurückzubekommen. Die Hürde dafür ist gar nicht so groß, wie viele Steuerneulinge denken. Mit einigen wenigen Schritten ist die Steuererklärung ganz einfach ausgefüllt. Für das Jahr 2014 muss die Steuererklärung bis Ende Mai 2015 an das Finanzamt geschickt werden. Gerade für Berufseinsteiger lohnt es sich, den Papierkram rechtzeitig zu erledigen. Im Schnitt können sie sich etwa 800 Euro vom Fiskus zurückholen.

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Die erste Steuererklärung leicht gemacht

Wer neu im Berufsleben angekommen ist, steht spätestens im Mai dieses Jahres vor der ersten Steuererklärung. Berufsanfänger haben die Chance, rund 800 Euro zurückzubekommen. Die Hürde dafür ist gar nicht so groß, wie viele Steuerneulinge denken. Mit einigen wenigen Schritten ist die Steuererklärung ganz einfach ausgefüllt.

Für das Jahr 2014 muss die Steuererklärung bis Ende Mai 2015 an das Finanzamt geschickt werden. Gerade für Berufseinsteiger lohnt es sich, den Papierkram rechtzeitig zu erledigen. Im Schnitt können sie sich etwa 800 Euro vom Fiskus zurückholen.

Kreuzen Sie Zeile 1 an Zeile 2 kreuzen Sie an, wenn Sie Kirchensteuer zahlen und keinen Freistellungsantrag bei Ihrer Bank beantragt haben. Der Hintergrund: Auch für

Kapitalerträge muss Kirchensteuer gezahlt werden. Diese wird nur mit einem Freistellungsauftrag automatisch abgebucht. Durch das Kreuz zeigen Sie, dass der Abzug noch erfolgen muss. Ab 2015 zieht Ihre Bank die Beiträge übrigens ohne einen solchen Auftrag ab

Zeile 3 können Sie freilassen – erst für die nächste Steuererklärung haben Sie eine Steuernummer. Diese können Sie im Folgejahr das erste Mal angeben

Zeile 4: Manche Städte haben mehr als ein Finanzamt. Dann sind sie nach Stadtteilen bzw. Bezirken aufgeteilt In die Zeilen 8-14 tragen Sie Ihre persönlichen Daten einIn den Zeilen 25-28 müssen Sie Ihr Konto angeben, auf das die möglichen

Steuerrückzahlungen überwiesen werden

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Sorgen Sie mit einer privaten Altersvorsorge wie Riester- oder Rürup-Rente vor? Dann tragen Sie dies in Zeile 37 ein und geben Sie an, wie hoch die gezahlten Beiträge im vergangenen Jahr waren

Zeile 42 füllen Sie aus, wenn Sie Kirchensteuer bezahlt haben. Die Höhe der Beiträge steht auf Ihrer Gehaltsabrechnung In Zeile 43 können Sie Ausgaben für eine Berufsausbildung oder ein Studium angeben, die im Steuerjahr 2014 bezahlt wurden

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In Zeile 75 kann ein Teil der Nebenkosten für einen Hausmeister oder eine Reinigungskraft im Mietshaus angegeben werden. Der Vermieter muss hierzu jedoch aufschlüsseln, wie hoch Ihr Anteil dieser Gemeinschaftskosten war

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Vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift auf der letzten Seite des Mantelbogens

Anlage N

Die Anlage N ist in der Steuererklärung für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorgesehen. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte können hier Angaben zu den Kosten machen, die sie für die Arbeit aufgebracht haben. Dazu gehören beispielsweise auch Fahrtkosten oder Portokosten für Bewerbungen.

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In Zeile 1 und 2 tragen Sie Ihre persönlichen Daten erneut ein Zeile 5: Als kinderloser, unverheirateter Steuerzahler haben Sie derzeit Steuerklasse 1 Die Zeilen 6-9 können Sie einfach aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung abschreiben. Diese erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Zeile 30 müssen Sie nur dann ausfüllen, wenn Sie 2014 nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, sondern arbeitslos oder Schüler/Student waren

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In Zeile 31-38 tragen Sie ein, wie weit Ihr Arbeitsweg ist und wie viel Geld Sie für Benzin, Sammelfahrten oder auch öffentliche Verkehrsmittel ausgegeben haben. Falls Sie zu Fuß oder mit dem Rad zur Arbeit kommen, tragen Sie ebenfalls die zurückgelegte Kilometerzahl ein

In Zeile 40 können Sie Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften eintragen In Zeile 41-48 sollten weitere Ausgaben, die für Ihre Arbeit notwendig waren, eingetragen werden. Das Finanzamt gewährt zwar einen Freibetrag

von 1.000 Euro. Doch sobald Sie mit Ihren Ausgaben darüber kommen, wird Ihnen mehr angerechnet als dieser Pauschalbetrag. Wichtig ist hierbei, dem Finanzamt entsprechende Belege vorzulegen

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Anlage AV

Der vorletzte wichtige Schritt in der Steuererklärung ist die Anlage AV. Hier werden alle Ausgaben für die private Altersvorsorge mit der Riester-Rente kenntlich gemacht. Mit der Anlage AV können Sie in der Steuererklärung bis zu 2.100 Euro Ihrer Vorsorgebeiträge von der Steuer absetzen.

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Zeile 1-2: Hier tragen Sie erneut Ihre persönlichen Daten ein In Zeile 4 müssen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer angeben. Diese steht in Ihrem Sozialversicherungsausweis, Sie können sie auch bei Ihrer

Krankenkasse erfragen Zeile 6-9: Hier tragen Sie ein, wie viel Geld Sie in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt haben

Anlage Vorsorgeaufwand

Der letzte Schritt in der Steuererklärung führt zu der Anlage Vorsorgeaufwand. Hier werden alle Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen. Außerdem können Sie hier Angaben zu einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung und weiteren Versicherungen wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung machen.

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Zeile 1-2: Hier müssen Sie noch einmal Ihre persönlichen Daten eintragen In Zeile 4 tragen Sie die geleisteten Vorsorgebeiträge ein, die in Nummer 23 a/b in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt sind In Zeile 6 müssen Sie die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben, die Sie noch nicht in Zeile 4 eingetragen haben In Zeile 8 muss der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung eingetragen werden In Zeile 12 müssen Sie die von Ihnen gezahlten Anteile zur gesetzlichen Krankenversicherung angeben. Auch diese Angaben stehen in

Ihrer Lohnsteuerbescheinigung Haben Sie private Krankenzusatzversicherungen? Gezahlte Beiträge können Sie in Zeile 13 vermerken In Zeile 15 sind die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Pflegeversicherung einzutragen

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Zeile 49: Hier können Sie gezahlte Beiträge zur Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung angeben Zeile 50: Hier können Sie Beiträge eintragen, die Sie für Ihre private Haftpflichtversicherung gezahlt haben

Sie sind am Ziel

Das Ziel ist erreicht. Ihre erste Steuererklärung ist geschafft. Jetzt müssen Sie nur noch die unterschriebenen Formulare samt Belege in einen Briefumschlag stecken und an das zuständige Finanzamt schicken. In einigen Wochen erhalten Sie dann Ihren Steuerbescheid. In dem Schreiben werden alle Angaben aufgelistet sein, die das Finanzamt bei der Steuer berücksichtigt hat. Außerdem erfahren Sie in Ihrem Steuerbescheid, wie viel Geld Sie zurückerstattet bekommen.

Mit einer Kopie Ihrer Steuererklärung können Sie Ihren Steuerbescheid ganz einfach überprüfen. Sie können nachlesen, welche Angaben steuerlich berücksichtigt wurden und welche nicht.

Auf dem Steuerbescheid finden Sie außerdem den Punkt "Erläuterungen zur Festsetzung", in dem erklärt wird, wie das Finanzamt bei der Prüfung der Unterlagen vorgegangen ist.

Wenn Sie Probleme oder Fragen haben, hilft Ihnen ein Steuerberater den Bescheid richtig zu lesen oder sogar anzufechten.

Falls Sie einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen wollen, haben Sie dafür einen Monat nach Erhalt des Schreibens Zeit.