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Thüringer Landesverwaltungsamt Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet „Westliche Hainleite WöbelsburgFFH_010 (DE 4530-301) Abschlussbericht Halle (Saale), 12. Oktober 2015 TRIOPS Ökologie & Landschaftsplanung GmbH Leipziger Straße 27 06108 Halle (Saale) Telefon: 0345-5170620 Fax: 0345-5170640 eMail: [email protected] Internet: www.triops-consult.de

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Thüringer Landesverwaltungsamt

Managementplan (Fachbeitrag Offenland)

für das FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“

FFH_010 (DE 4530-301)

Abschlussbericht

Halle (Saale), 12. Oktober 2015

TRIOPS – Ökologie & Landschaftsplanung GmbH

Leipziger Straße 27

06108 Halle (Saale)

Telefon: 0345-5170620

Fax: 0345-5170640

eMail: [email protected]

Internet: www.triops-consult.de

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 2

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Bearbeiter

Managementplan (Fachbeitrag Offenland)

für das FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“

FFH_010 (DE 4530-301)

Abschlussbericht

Auftragnehmer: TRIOPS – Ökologie & Landschaftsplanung GmbH

Leipziger Straße 27, 06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 - 5170620

Fax: 0345 - 5170640

E-Mail: [email protected]

Projektleitung: Cornelia Heyn, Dipl.-Ing. (FH)

Hauptbearbeitung: Susan Heinker, Dipl.-Ing. (FH)

Cornelia Heyn, Dipl.-Ing. (FH)

Weitere Bearbeiter: Turid Gaartz, Dipl.-Geogr.

Technische Bearbeitung: Turid Gaartz, Dipl.-Geogr.

Susan Heinker, Dipl.-Ing. (FH)

Cornelia Heyn, Dipl.-Ing. (FH)

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 1 Verzeichnisse

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Inhalt

Seite 1

INHALTSVERZEICHNIS

1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen für Natura 2000-Gebiete ........................................ 1

1.1 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................. 1

1.2 Organisation .............................................................................................................................. 2

2 Gebietscharakteristik ........................................................................................................................ 4

2.1 Lage und Abgrenzung ............................................................................................................... 4

2.2 Natürliche Grundlagen .............................................................................................................. 6 2.2.1 Geologie und Geomorphologie ....................................................................................... 6 2.2.2 Boden ......................................................................................................................... 6 2.2.3 Hydrologie ....................................................................................................................... 8 2.2.4 Klima ......................................................................................................................... 8 2.2.5 Potenzielle Natürliche Vegetation ................................................................................. 10

2.3 Geschützte Gebiete ................................................................................................................ 12 2.3.1 Naturschutzgebiete ....................................................................................................... 12 2.3.2 Landschaftsschutzgebiet .............................................................................................. 17

2.4 Planungen im Gebiet .............................................................................................................. 19 2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben .................................................................................... 19 2.4.2 Bauleitplanung .............................................................................................................. 19 2.4.3 Planungen Dritter .......................................................................................................... 20

3 Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes ............................. 21

3.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie .................................................... 21 3.1.1 Einleitung und Übersicht ............................................................................................... 21 3.1.2 Beschreibung der Lebensraumtypen ............................................................................ 22

3.1.2.1 LRT 3260 – Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation .......... 22 3.1.2.2 LRT 6110* – Kalk- oder basenhaltige Felsen mit Kalk-Pionierrasen ............ 22 3.1.2.3 LRT 6210 – Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen .................................... 24 3.1.2.4 LRT 6210* – Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen, besondere Bestände

mit bemerkenswerten Orchideen .................................................................. 28 3.1.2.5 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes.................. 31 3.1.2.6 LRT 7220* – Kalktuffquellen.......................................................................... 33 3.1.2.7 LRT 8160* – Kalkschutthalden ...................................................................... 35 3.1.2.8 LRT 8210 – Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation ................................ 35

3.1.3 Bilanzierung der LRT für den Standarddatenbogen ..................................................... 39

3.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie ................................................................................ 40 3.2.1 Einleitung und Übersicht ............................................................................................... 40 3.2.2 Beschreibung der Arten ................................................................................................ 40

3.2.2.1 Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurinia) .......................................... 40 3.2.2.2 Kammmolch (Triturus cristatus) .................................................................... 42 3.2.2.3 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) .................................................. 47 3.2.2.4 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) ..................................................... 48 3.2.2.5 Großes Mausohr (Myotis myotis) .................................................................. 50

3.2.3 Bilanzierung der Arten für den Standarddatenbogen ................................................... 53

3.3 Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EG-Vogelschutz-Richtlinie ......................... 54 3.3.1 Einleitung und Übersicht ............................................................................................... 54 3.3.2 Beschreibung der Arten ................................................................................................ 55

3.3.2.1 Wespenbussard (Pernis apivorus) ................................................................ 55 3.3.2.2 Rotmilan (Milvus milvus) ............................................................................... 57 3.3.2.3 Rebhuhn (Perdix perdix) ............................................................................... 58 3.3.2.4 Wachtel (Coturnix coturnix) ........................................................................... 60 3.3.2.5 Teichhuhn (Gallinula chloropus) ................................................................... 62 3.3.2.6 Wendehals (Jynx torquilla) ............................................................................ 63 3.3.2.7 Grauspecht (Picus canus) ............................................................................. 65 3.3.2.8 Braunkehlchen (Saxicola rubetra) ................................................................. 67

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 2 Verzeichnisse

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Inhalt

Seite 2

3.3.2.9 Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) ........................................................... 68 3.3.2.10 Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) ....................................................... 70 3.3.2.11 Neuntöter (Lanius collurio) ............................................................................ 71 3.3.2.12 Raubwürger (Lanius excubitor) ..................................................................... 73

3.3.3 Bilanzierung der Arten für den Standarddatenbogen ................................................... 75

4 Maßnahmenplanung ....................................................................................................................... 76

4.1 Nutzungsverhältnisse .............................................................................................................. 76 4.1.1 Nutzungsgeschichte ..................................................................................................... 76 4.1.2 Landwirtschaft und Landschaftspflege ......................................................................... 76 4.1.3 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung .............................................................. 77 4.1.4 Jagd und Fischerei ....................................................................................................... 77 4.1.5 Erholung/Tourismus ...................................................................................................... 77 4.1.6 Eigentumsverhältnisse .................................................................................................. 78

4.2 Gefährdungen / Beeinträchtigungen ....................................................................................... 80

4.3 Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung ........................................... 81 4.3.1 Planungsansatz und Begriffsbestimmung .................................................................... 81 4.3.2 Auswertung der Maßnahmenflächen im Zusammenhang mit KULAP-Förderung ....... 82 4.3.3 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie .................................................. 82

4.3.3.1 LRT 6110* – Kalk- oder basenhaltige Felsen mit Kalk-Pionierrasen / 6210(*) – Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) ....................................................................... 82

4.3.3.2 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes.................. 98 4.3.3.3 LRT 7220* – Kalktuffquellen........................................................................ 105 4.3.3.4 LRT 8210 – Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation .............................. 107

4.3.4 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie .................................................................... 107 4.3.4.1 Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurinia) ........................................ 107 4.3.4.2 Kammmolch (Triturus cristatus) .................................................................. 107 4.3.4.3 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) ................................................ 112 4.3.4.4 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) ................................................... 112 4.3.4.5 Großes Mausohr (Myotis myotis) ................................................................ 112

4.3.5 Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EU- Vogelschutz-Richtlinie ..................... 112 4.3.5.1 Wespenbussard (Pernis apivorus) .............................................................. 112 4.3.5.2 Rotmilan (Milvus milvus) ............................................................................. 112 4.3.5.3 Rebhuhn (Perdix perdix) ............................................................................. 113 4.3.5.4 Wachtel (Coturnix coturnix) ......................................................................... 113 4.3.5.5 Teichhuhn (Gallinula chloropus) ................................................................. 113 4.3.5.6 Wendehals (Jynx torquilla) .......................................................................... 113 4.3.5.7 Grauspecht (Picus canus) ........................................................................... 113 4.3.5.8 Braunkehlchen (Saxicola rubetra) ............................................................... 114 4.3.5.9 Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) ......................................................... 114 4.3.5.10 Neuntöter (Lanius collurio) .......................................................................... 114 4.3.5.11 Raubwürger (Lanius excubitor) ................................................................... 115

5 Abstimmung Behörden / Nutzer .................................................................................................. 116

5.1 Behördenabstimmung ........................................................................................................... 116

5.2 Nutzerabstimmung ................................................................................................................ 118

6 Sonstige Hinweise / Vorschläge .................................................................................................. 121

6.1 Zielkonflikte ........................................................................................................................... 121

6.2 Vorschläge zur Überwachung des Gebietes und der Schutzobjekte ................................... 122

6.3 Kurzfassung .......................................................................................................................... 123

7 Quellenverzeichnis........................................................................................................................ 128

8 Anhang ........................................................................................................................................... 132

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 3 Verzeichnisse

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Tabellen

Seite 3

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle ‎1.1: Zusammensetzung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) zum Managementplan für das FFH-Gebiet 10 „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ (Fachbeitrag Offenland) ................................................... 2

Tabelle ‎2.1: Gemeinden und Flächenanteile im FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ ................... 4

Tabelle ‎3.1: Übersicht der im FFH-Gebiet vorkommenden FFH-LRT sowie LRT-EF...................................... 22

Tabelle ‎3.2: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6110* ................................... 23

Tabelle ‎3.3: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen des LRT 6110* ............................................ 24

Tabelle ‎3.4: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6210 ..................................... 27

Tabelle ‎3.5: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen des LRT 6210 ............................................. 28

Tabelle ‎3.6: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6210* ................................... 30

Tabelle ‎3.7: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen des LRT 6210* ............................................ 31

Tabelle ‎3.8: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6510 ..................................... 32

Tabelle ‎3.9: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen des LRT 6510 ............................................. 33

Tabelle ‎3.10: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 7220* ................................. 34

Tabelle ‎3.11: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen des LRT 7220* .......................................... 35

Tabelle ‎3.12: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 8210 ................................... 37

Tabelle ‎3.13: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen des LRT 8210 ........................................... 37

Tabelle ‎3.14: Bilanzierung der LRT für den Standarddatenbogen ................................................................... 39

Tabelle ‎3.15: Übersicht der Anhang-II-Arten nach FFH-Richtlinie ................................................................... 40

Tabelle ‎3.16: Nachweise im FFH-Gebiet ......................................................................................................... 42

Tabelle ‎3.17: Nachweise im FFH-Gebiet ......................................................................................................... 43

Tabelle ‎3.18: Nachweise des Kammmolches im Rahmen der Erfassung 2013 .............................................. 44

Tabelle ‎3.19: Strukturangaben zu den drei Laichgewässern des Kammmolches ........................................... 44

Tabelle ‎3.20: Bewertung der Habitate des Kammmolches .............................................................................. 46

Tabelle ‎3.21: Anteil der Habitatflächen an den Erhaltungszuständen des Kammmolches ............................. 46

Tabelle ‎3.22: Nachweise der Mopsfledermaus im und um das FFH-Gebiet ................................................... 48

Tabelle ‎3.23: Nachweise der Bechsteinfledermaus im und um das FFH-Gebiet ............................................ 49

Tabelle ‎3.24: Nachweise des Großen Mausohrs im und um das FFH-Gebiet ................................................ 51

Tabelle ‎3.25: Bilanzierung der Arten für den Standarddatenbogen ................................................................. 53

Tabelle ‎3.26: Übersicht der Vogelarten des Anhangs I und Art. 4 Abs. 2 der EG-Vogelschutzrichtlinie ......... 54

Tabelle ‎3.27: Nachweise im FFH-Gebiet ......................................................................................................... 56

Tabelle ‎3.28: Bewertung des Erhaltungszustandes des Wespenbussards im SPA-Gebiet laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) ........................................................................................................... 56

Tabelle ‎3.29: Nachweise im FFH-Gebiet ......................................................................................................... 57

Tabelle ‎3.30: Bewertung des Erhaltungszustandes des Rotmilans im SPA-Gebiet laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) ................................................................................................................. 58

Tabelle ‎3.31: Nachweise im FFH-Gebiet ......................................................................................................... 59

Tabelle ‎3.32: Bewertung des Erhaltungszustandes des Rebhuhns im SPA-Gebiet laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) ................................................................................................................. 59

Tabelle ‎3.33: Nachweise im FFH-Gebiet ......................................................................................................... 60

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 4 Verzeichnisse

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Tabellen

Seite 4

Tabelle ‎3.34: Bewertung des Erhaltungszustandes der Wachtel im SPA-Gebiet laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) .......................................................................................................................... 61

Tabelle ‎3.35: Nachweise im FFH-Gebiet ......................................................................................................... 62

Tabelle ‎3.36: Bewertung des Erhaltungszustandes des Teichhuhns im SPA-Gebiet laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) ................................................................................................................. 63

Tabelle ‎3.37: Nachweise im FFH-Gebiet ......................................................................................................... 64

Tabelle ‎3.38: Bewertung des Erhaltungszustandes des Wendehalses im SPA-Gebiet laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) ................................................................................................................. 65

Tabelle ‎3.39: Nachweise im FFH-Gebiet ......................................................................................................... 66

Tabelle ‎3.40: Bewertung des Erhaltungszustandes des Grauspechtes im SPA-Gebiet laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) ........................................................................................................... 67

Tabelle ‎3.41: Nachweise im FFH-Gebiet ......................................................................................................... 68

Tabelle ‎3.42: Nachweise im FFH-Gebiet ......................................................................................................... 69

Tabelle ‎3.43: Bewertung des Erhaltungszustandes des Schwarzkehlchens im SPA-Gebiet laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) .................................................................................. 70

Tabelle ‎3.44: Nachweise im FFH-Gebiet ......................................................................................................... 71

Tabelle ‎3.45: Bewertung des Erhaltungszustandes des Neuntöters im SPA-Gebiet laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) ................................................................................................................. 72

Tabelle ‎3.46: Nachweise im FFH-Gebiet ......................................................................................................... 73

Tabelle ‎3.47: Bewertung des Erhaltungszustandes des Raubwürgers im SPA-Gebiet laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) ................................................................................................................. 74

Tabelle ‎3.48: Bilanzierung der Vogelarten für den Standarddatenbogen ........................................................ 75

Tabelle ‎4.1: Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ ............................... 78

Tabelle ‎4.2: Zusammenfassende Übersicht der Gefährdungen und Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ ................................................................................................................. 80

Tabelle ‎4.3: Darstellung der Gefährdungen und Beeinträchtigungen für den Standarddatenbogen ............... 80

Tabelle ‎4.4: Darstellung der Maßnahmentypen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von LRT nach Anhang I und der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II der FFH-RL ........................... 81

Tabelle ‎4.5: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für alle LRT und Arten mit KULAP-Pflegeempfehlung im Managementplan im Vergleich mit den ausgewiesenen KULAP-Kulissen-Flächen und den tatsächlichen Flächen mit aktuellen KULAP-Verträgen (Stand 2015) ................................. 82

Tabelle ‎4.6: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 6110* .......................................................... 86

Tabelle ‎4.7: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 6210 ............................................................ 87

Tabelle ‎4.8: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 6210* .......................................................... 95

Tabelle ‎4.9: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 6510 .......................................................... 100

Tabelle ‎4.10: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 7220* ...................................................... 106

Tabelle ‎4.11: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den Kammmolch .................................................... 111

Tabelle ‎5.1: Übersicht der LRT-Flächen mit der Möglichkeit der Maßnahmenumsetzung im Rahmen der Kompensation von Eingriffen.......................................................................................................................... 117

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 5 Verzeichnisse

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Abbildungen

Seite 5

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung ‎2.1: Übersichtskarte "Westliche Hainleite - Wöbelsburg" (Quelle: FIS Naturschutz/Administrative Grenzen) ............................................................................................................................................................. 4

Abbildung ‎2.2: Bodenarten im FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ (Quelle: FIS Naturschutz/Boden) ............................................................................................................................................ 7

Abbildung ‎2.3: Potenzielle Natürliche Vegetation des FFH-Gebietes „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ (Quelle: FIS Naturschutz/PNV50 Thüringen) ................................................................................................... 10

Abbildung ‎2.4: Schutzgebiete im FFH-Gebiet "Westliche Hainleite - Wöbelsburg" ......................................... 12

Abbildung ‎3.1: Verbreitung des Stattlichen Knabenkrauts (Orchis mascula) im Mai 2015 .............................. 29

Abbildung ‎4.1: Landwirtschaft im FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ ........................................ 77

Abbildung ‎4.2: Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet „Westliche Hainleite und Wöbelsburg“ ....................... 79

Abbildung ‎6.1: Lage und Abgrenzung des FFH-Gebietes „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ mit Darstellung der FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes ................................................................................................. 124

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 6 Verzeichnisse

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Abkürzungen

Seite 6

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ABl.

Abs.

agg.

AöR

Art.

BArtSchV

BEG

BfN

BGBl.

Amtsblatt

Absatz

aggregatum (Artengruppe)

Anstalt des öffentlichen Rechts

Artikel

Bundesartenschutzverordnung

besondere Erhaltungsgebiete

Bundesamt für Naturschutz

Bundesgesetzblatt

BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (jetzt Bundesministerium für Umwelt, Na-turschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB))

BNatSchG

bzw.

d.

Bundesnaturschutzgesetz

beziehungsweise

der

e. V.

ebd.

eingetragener Verein

ebenda

et al. et alii/aliae/alia (und andere)

etc.

EG

EHZ

EWG

ev.

EU

et cetera

Europäische Gemeinschaft

Erhaltungszustand

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

evangelisch

Europäische Union

FFH-RL Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume

sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)

FIS Fachinformationssystem

FND

GGB

Flächennaturdenkmal

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

ggf.

GmbH

GVBl.

gegebenenfalls

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesetz- und Verordnungsblatt

ha Hektar

i. d. R.

IVL

k. A.

in der Regel

Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie

keine Angabe

Kap. Kapitel

KBS Kartier- und Bewertungsschlüssel

km

KULAP

LAU

LINFOS

lt.

Kilometer

Kulturlandschaftsprogramm

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Landschaftsinformationssystem

Laut

LK

LRT

Landkreis

Lebensraumtyp nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie; * = prioritärer Lebensraumtyp

LRT-EF Lebensraumtyp-Entwicklungsfläche

LSG Landschaftsschutzgebiet

m

MaP

Meter

Managementplan

Maßn.

mdl. Mitt.

Maßnahme

mündliche Mitteilung

mm Millimeter

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 7 Verzeichnisse

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Abkürzungen

Seite 7

m/s Meter je Sekunde

N

NABU

NALAP

Nord

Naturschutzbund Deutschland

Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen

NO Nordost

NW

Nr.

n. b.

Nordwest

Nummer

nicht bewertet

o. J.

OBK

ohne Jahresangabe

Offenland-Biotopkartierung

OT

PAG

PG

PIK

Ortsteil

Projektbegleitende Arbeitsgruppe

Planungsgebiet

Potsdamer Institut für Klimaforschung

PNV Potenziell Natürliche Vegetation

pSCI

RVO

proposed site of community interest (vorgeschlagenes Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung)

Rechtsverordnung

S

s

sect.

SAC

SCI

Süd

Sekunde

sectio (Sektion)

Special Areas of Conservation (BEG)

site of community importance (GGB)

SDB Standarddatenbogen

SO

SPA

Südost

Special Protection Area

spec. species indeterminata (Art unsicher)

STAR

SW

ThürNatG

Statistisches Regionalisierungsmodell

Südwest

Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft

ThürNatSchG Thüringer Naturschutzgesetz

ThürNEzVO

ThürWG

Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung

Thüringer Wassergesetz

ThürStAnz.

TLUG

TMLFUN

Thüringer Staatsanzeiger

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

u. a. unter anderem

ü. NN über Normal Null

UNB Untere Naturschutzbehörde

usw. und so weiter

v. a.

vgl.

vor allem

vergleiche

VSch-RL Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02.04.1979 (ABl. EG Nr. L 103 S. 7), in der

kodifizierten Fassung der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des

Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. EG

Nr. L 20/9 vom 26. Januar 2010) (kurz: EG-Vogelschutzrichtlinie)

WHG

z. B.

Wasserhaushaltsgesetz

zum Beispiel

z. T. zum Teil

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Rechtliche Grundlagen

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1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen für Natura 2000-Gebiete

1.1 Rechtliche Grundlagen

Die Natura 2000-Managementplanung für das Offenland im Land Thüringen basiert auf folgenden rechtli-chen Grundlagen in der jeweils geltenden Fassung:

- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 206 vom 22. Juli 1992), zuletzt geän-dert durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EG Nr. L 363 S. 368 vom 20. Dezember 2006) (kurz: FFH-Richtlinie – FFH-RL)

- Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02.04.1979 (ABl. EG Nr. L 103 S. 7), in der kodifizierten Fassung der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 20/9 vom 26. Januar 2010) (kurz: EG-Vogelschutzrichtlinie – VSch-RL),

- Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV), vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542),

- Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG – vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154),

- Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2006 (GVBl. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Oktober 2011 (GVBl. S. 273),

- Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 648),

- Wasserhaushaltsgesetz – WHG – vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724),

- Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interes-se sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und § 26a Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung – ThürNEzVO) vom 29. Mai 2008 ( GVBl. S. 181),

- Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ in Thüringen in der Fas-sung vom 22. Juli 2009 (ThürStAnz. S. 1383).

Das Hauptziel der FFH-Richtlinie besteht in der Förderung des Schutzes der biologischen Vielfalt. Für die aus europäischer Sicht bedrohten Lebensräume und Arten (Anhänge I und II der FFH-Richtlinie sowie Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie) werden in einem dreistufigen Verfahren besondere Schutzge-biete ausgewiesen (FFH- und Vogelschutzgebiete):

- Vorgeschlagene FFH-Gebiete, die über das BMU an die EU gemeldet wurden (pSCI),

- Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder SCI), die von der EU bestätigt wurden (Beginn der Sicherungspflicht nach Art. 6 FFH-Richtlinie) und

- besondere Schutzgebiete (BSG oder SAC), die nach Erstellung der Liste von „Gebieten von gemein-schaftlicher Bedeutung“ auf der Grundlage des in Nationales Recht (BNatSchG und ThürNatG) umge-setzten EU-Rechtes (FFH-Richtlinie) ausgewiesen sind. Dazu zählen auch die durch die ThürNEzVO festgesetzten SAC.

Die FFH-Gebiete bilden mit den Vogelschutzgebieten (SPA) das kohärente ökologische Netz „Natura 2000“.

Das FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ (DE 4530-301) wurde im September 2000 durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt als FFH-Gebiet vorgeschlagen und an die EU-Kommission gemeldet. Mit der Aufnahme in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region erfolgte im Dezember 2004 die Bestätigung durch die Kommissi-on der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblatt der Europäischen Union - Amtsblatt EG Nr. L 382/47 vom 28. Dezember 2004). Für das SPA „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ erfolgte die Meldung an die EU-Kommission mit Schreiben vom April 2007.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 2 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Organisation

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1.2 Organisation

Im Freistaat Thüringen wird ein duales System der Natura-2000-Managementplanung verfolgt, indem die Bearbeitung der Offenlandflächen (im Sinne von Nicht-Wald-Flächen) durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) und die der Waldflächen durch den Thüringen Forst (AöR) erfolgt. Die Feder-führung und Zuständigkeit für die Zusammenführung der Fachbeiträge liegen jedoch beim Natura-2000-Referat der TLUG. Die Umsetzung der Managementpläne erlangt im Freistaat Thüringen Behördenverbind-lichkeit (TMLFUN 2010).

Der Auftrag zur Bearbeitung des Fachbeitrages Offenland im Rahmen der Managementplanung wurde an das Büro Triops – Ökologie & Landschaftsplanung GmbH vergeben. Die Bearbeitung des Auftrages umfasst keine eigenen Erhebungen zu FFH-Lebensraumtypen oder Arten nach Anhang II der FFH-RL bzw. Vogelar-ten nach Anhang I der VSch-RL, sondern eine Auswertung und Darstellung von im FIS Naturschutz vorhan-denen bzw. von der TLUG übergebenen Daten als Grundlage für die Managementplanung. Der Plan wird im Zeitraum von April bis Oktober 2015 erstellt. Die Planung wurde zu Beginn in den betreffenden Gemeinden öffentlich bekannt gemacht.

Zur fachlichen Begleitung der Managementplanung obliegt der federführenden Behörde die Bildung der Pro-jektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG). Aufgrund der gleichzeitigen Bearbeitung der Fachbeiträge Offenland für die benachbarten FFH-Gebiete 9 „Bleicheröder Berge“ und 10 „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ durch die Triops GmbH, wurde für beide FFH-Gebiete eine gemeinsame PAG gebildet, die sich aus den in Tabel-le ‎1.1 dargestellten Behörden und Institutionen bzw. deren Vertretern zusammensetzt. Die konstituierende Sitzung der PAG fand am 29.04.2015 in Nordhausen statt. Diese beinhaltete vor allem die Vorstellung des Werkvertragnehmers, eine kurze Darstellung der vorkommenden Natura-2000-Schutzgüter, den Informati-onsaustausch zu den beiden FFH-Gebieten sowie die Besprechung der ersten Arbeitsschritte.

Die zweite Sitzung der PAG wurde am 30.06.2015 in Nordhausen durchgeführt. Gegenstand der Sitzung waren Darstellung und Abstimmung des Maßnahmenkonzeptes.

In der dritten Sitzung der PAG am 24.09.2015 in Nordhausen wurden die Ergebnisse der Nutzerabstimmung und daraus resultierende Änderungen am Maßnahmenkonzept besprochen und die Billigung des Planes durch die Teilnehmer der PAG-Sitzung wurde festgestellt.

Die Sitzungen wurden jeweils protokolliert, die Protokolle wurden an alle Mitglieder der PAG versendet.

Tabelle ‎1.1: Zusammensetzung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) zum Managementplan für das FFH-Gebiet 10 „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ (Fachbeitrag Offenland)

Behörde/Institution Abteilung/Referat Ansprechpartner

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG)

Abteilung Naturschutz, Referat 33 Frau Chucher

Herr Sperling

Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 410

Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge Herr Brehm

ThüringenForst (Anstalt öffentlichen Rechts) Forstliches Forschungs- und Kompetenzzent-rum Gotha

Herr Klein

Forstamt Bleicheröde-Südharz Herr Apel

Forstamt Leinefelde Herr Goldmann

Forstamt Sondershausen

Amt für Landesentwicklung und Flurneuordnung Gotha

Landesentwicklungsgruppe Worbis

Landwirtschaftsamt Bad Frankenhausen Sachgebiet Ländlicher Raum Frau Fischer

Landwirtschaftsamt Leinefelde-Worbis Herr Richter

Landratsamt Nordhausen Untere Naturschutzbehörde Herr Taeger

Herr Piontek

Untere Wasserbehörde

Untere Fischereibehörde Frau Hübner

Untere Jagdbehörde Herr Kollmann

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 3 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Organisation

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Behörde/Institution Abteilung/Referat Ansprechpartner

Landratsamt Eichsfeld Untere Naturschutzbehörde Herr Gagalik

Untere Wasserbehörde

Untere Jagdbehörde Herr Dietrich

Landratsamt Kyffhäuserkreis Untere Naturschutzbehörde Frau Schappmann

Untere Wasserbehörde

Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e. V. Koschorreck

Triops – Ökologie & Landschaftsplanung GmbH Frau Heyn

Frau Heinker

nachrichtlich beteiligt:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Na-turschutz

Referat 55 Frau Kühn

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 4 Gebietscharakteristik

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Lage und Abgrenzung

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2 Gebietscharakteristik

2.1 Lage und Abgrenzung

Das FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ hat eine Größe von etwa 1.169,96 ha (bzw. nach An-passung der Grenze auf den Maßstab 1.10.000 1.178,97 ha) und befindet sich im Norden Thüringens. Es liegt fast vollständig im Süden des Landkreises Nordhausen, lediglich ein kleinerer Bereich im Süden des Gebietes hat Anteil am Kyffhäuserkreis. Die maximale Ost-West-Ausdehnung beträgt etwa 7 km, die maxi-male Nord-Süd-Ausdehnung 3 km. Im Norden grenzen die Orte Großlohra (NW) und Hainrode (NO) direkt an die Gebietsgrenze an, in etwa 1 – 2 km Entfernung befinden sich im Nordwesten Nieder- und Obergebra, im Süden Kleinberndten und im Osten Wernrode. Die höchste Erhebung der Hochfläche ist „Der Berg“ mit 451,2 m, der markante Gipfel der Wöbelsburg im Nordosten des FFH-Gebietes ist 429,2 m hoch.

Abbildung ‎2.1: Übersichtskarte "Westliche Hainleite - Wöbelsburg" (Quelle: FIS Natur-schutz/Administrative Grenzen)

Administrativ gesehen befindet sich mehr als die Hälfte des Gebietes innerhalb der Gemeindegrenzen von Großlohra (53 %), 40 % gehören der Gemeinde Hainrode/Hainl. an. Rund 7 % der Fläche sind Sondershau-sen im Kyffhäuserkreis zuzuordnen (Tabelle ‎2.1).

Tabelle ‎2.1: Gemeinden und Flächenanteile im FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“

Landkreis Gemeinde/Stadt Flächenanteil (ha) Flächenanteil (%)

Kyffhäuserkreis Sondershausen 83,17 7

Nordhausen Hainrode/Hainl. 464,05 40

Großlohra 631,75 53

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 5 Gebietscharakteristik

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Lage und Abgrenzung

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Naturräumliche Zuordnung

Das FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ gehört nach SSYMANK (1994) großräumig zur kontinen-talen biogeographischen Region und innerhalb der Großlandschaft Zentraleuropäisches Mittelgebirgsland zur naturräumlichen Haupteinheit Thüringer Becken und Randplatten (D18).

Entsprechend der naturräumlichen Gliederung Deutschlands (MEYNEN & SCHMITHÜSEN 1959-1962) wird das FFH-Gebiet der Haupteinheitengruppe Thüringer Becken mit Randplatten (47/48) zugeordnet und gehört in die Haupteinheit Ringgau-Hainich-Obereichsfeld-Dün-Hainleite (483). Kleinräumig gesehen handelt es sich hier um den Unter-Naturraum Dün und Hainleite (483.0).

Das Gebiet befindet sich gemäß der naturräumlichen Gliederung Thüringens (HIEKEL et al. 2004) im Natur-raum Hainich-Dün-Hainleite (3.2).

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 6 Gebietscharakteristik

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Natürliche Grundlagen

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2.2 Natürliche Grundlagen

2.2.1 Geologie und Geomorphologie

Großräumig betrachtet gehört das Gebiet dem Thüringer Becken an, das eine flache, nordwestlich-südöstlich gestreckte Mulde darstellt und durch Zechstein und Schichten der Trias gekennzeichnet ist. Wäh-rend des Paläozoikums bildete das Gebiet einen Meeresraum, in dem sich bis ins Unterkarbon hinein Sedi-mente ablagerten. Diese wurden während der Variskischen Gebirgsbildung aufgefaltet und schließlich im Oberkarbon und Perm fast vollständig durch Abtragungsprozesse eingeebnet. Durch das darauffolgende Absenken Mitteleuropas konnte das so genannte Zechsteinmeer eindringen und mächtige Gips-, Steinsalz- und Kalischichten ablagern. Mehrere großräumige Hebungen und Senkungen kennzeichneten die Zeit der Trias, in der sich folglich Festland- bzw. marine Sedimente ablagerten. Während die Gesteine der älteren Buntsandsteinzeit überwiegend festländischen Ursprungs sind, wurden triassische Sedimente v. a. im mari-nen Milieu abgelagert. Nach dem Jura blieb das heutige Thüringer Becken Festland, in dessen Untergrund sich die abgetragenen Sättel und Mulden des Variskischen Gebirges befinden, die von den Schichten der Trias diskordant überlagert werden. Seine endgültige Form erhielt das Gebiet während der Alpidischen Ge-birgsbildung in der Kreidezeit und Tertiär. Durch diese tektonischen Vorgänge sank das Thüringer Becken schüsselförmig ein und hinterließ zahlreiche Störungszonen. Abtragungen, Einebnungen und die Freilegung der Ränder des Beckens ergaben das Bild, das sich heute widerspiegelt: Im Zentrum befinden sich die Se-dimente des (jüngeren) Keupers, ringförmig angrenzend die des Muschelkalks und an den Rändern Schich-ten des Buntsandsteins sowie z. T. des Zechsteins (vgl. WAGENBRETH & STEINER 1989).

Die (Westliche) Hainleite und Wöbelsburg befinden sich am Nordwestrand des Thüringer Beckens und sind Teil des Muschelkalkgürtels, der dieses Becken umringt. Es handelt sich bei der Westlichen Hainleite um eine Hochfläche, von der das NSG Wöbelsburg als Sporn abgetrennt ist. Die zumeist zwischen 22° und 27° (z. T. über 30°) steilen Hänge im Norden des Gebietes sind durch Felskanzeln, -spalten, -abrutsche und –stürze ebenso wie durch tiefe und steile Einschnitte und Tälchen, Vorsprünge und Felsnasen gekennzeich-net. Im Bereich der Wöbelsburg entstand somit am oberen Hangbereich eine etwa 250 m lange Felskante. Der flachere Sockel am nördlichen Fuß der Schichtstufe befindet sich im Oberen Buntsandstein (Röt) und ist stellenweise von Gesteinsschuttmassen und Blockstreu überdeckt. Nach Süden hin ist die Hochfläche nur flach abfallend. Das leicht wellige Plateau weist nur wenige deutliche Erhebungen auf, wobei „Der Berg“ im Norden mit 451 m Höhe ü. NN die höchste ist, die Wöbelsburg erhebt sich etwa 429 m ü. NN. Die Hochflä-che sowie die steilen Hänge werden von den Schichten des Unteren Muschelkalkes (= Wellenkalk) gebildet, der durch ebenschichtig-plattige, knaurige und flasrige Mergelkalke charakterisiert ist. Im Wellenkalk zwi-schengeschaltet sind die widerstandsfähigen Schaumkalk-, Terebratel- und Oolithzonen. Die Schaum-kalkzone steht flächenhaft an und bildet somit die Ebenheiten auf der Hochfläche. Insgesamt tragen die Bänke im Wellenkalk stark zu den Formen im Gelände bei (Felsvorsprünge, Steilhänge, Flachbereiche). Überlagert wird die Hochfläche an einigen Stellen durch Löss und Lössderivate. Im Südosten des Gebietes sind mergelige Plattenkalksteine, Mergel und Zellenkalksteine der Anhydrit-Folge des Mittleren Muschelkalks anstehend (vgl. WENZEL et al. 2012).

2.2.2 Boden

Die Böden des FFH-Gebietes sind aufgrund der geologischen Verhältnisse weitestgehend homogen (Abbildung ‎2.2).

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 7 Gebietscharakteristik

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Natürliche Grundlagen

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Abbildung ‎2.2: Bodenarten im FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ (Quelle: FIS Natur-schutz/Boden)

Den flächenmäßig größten Teil nehmen die auf dem Unteren Muschelkalk ausgebildeten stark steinigen Lehme ein. Dabei sind auf der Hochfläche und den Steilhangbereichen des Wellenkalkes vorwiegend Rend-zinen, Berglehmrendzinen in flacheren Lagen, auf den steileren Hangbereichen Schutt- und Felsrendzinen, entwickelt. Charakteristisch ist das geringe Wasserspeichervermögen mit vielfach starker Austrocknungs-tendenz dieser flachgründigen, kalkreichen Böden.

Im Süden des Gebietes befinden sich stark steinige Lehme über Zechsteinsedimenten, bei denen es sich zumeist um flachgründige, gering wasserspeichernde und zur Austrocknung neigende Böden handelt.

Daran anschließend, an der südöstlichen Gebietsgrenze, werden die Böden durch steinige und lehmige Tone des Oberen Muschelkalks gebildet. Deren Leitbodenformen sind überwiegend Rendzinen und Braun-erde-Rendzinen, die über einen unausgeglichenen Wasserhaushalt mit wechselnder Vernässung und Aus-trocknung verfügen.

In den Rötsockeln am nördlichen Gebietsgrenzbereich haben sich (lehmige) Tone ausgebildet, die ebenfalls als Rendzinen, hier besonders als Ton-Rendzinen, in Erscheinung treten und als schwere, überwiegend kalkhaltige Böden mit einer zumeist hohen Wasserspeicherfähigkeit sowie Austrocknungstendenzen, einem vergleichsweise hohem Nährstoffpotenzial und einem eher unausgeglichenem Wasserhaushalt in Erschei-nung treten.

An einigen kleinen Bereichen konnten sich Löss-Fahlerden über dem Unteren Muschelkalk entwickeln. Wichtige Bodeneigenschaften derer sind die hohe Wasserspeicherfähigkeit bei Neigung zu Staunässe und Verschlämmungstendenzen der Oberfläche, Versauerungstendenzen bei Waldstandorten sowie einem ho-hen Nährstoffaufnahmevermögen bei nur mittlerem bis geringem Nährstoffpotenzial.

Im Bereich der Teiche und des Baches im Teichtal findet sich Lehm-Vega als holozänes Sediment der Aue. Diese zeichnet sich durch eine hohe Wasserspeicherfähigkeit und einem vergleichsweise hohen Nährstoff-potenzial aus.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 8 Gebietscharakteristik

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Natürliche Grundlagen

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Bei dem Boden, der sich kleinflächig südlich an die Aue anschließt und auf den Hängen ausgebildet ist, handelt es sich um lössartigen Hanglehm. Dieser bildet sich im Löss und Geschiebelehm als Deckschicht über älterem Gestein und zeichnet sich durch eine gute Wasserspeicherfähigkeit und einen meist ausgegli-chenen Wasserhaushalt aus. Während das Aufnahmevermögen für Nährstoffe hoch ist, haben diese Hanglehme meist nur ein mittleres bis geringes Nährstoffpotenzial (vgl. TLUG 2000).

2.2.3 Hydrologie

Fast der gesamte Bereich der Westlichen Hainleite – Wöbelsburg zählt zum hydrogeologischen Teilraum Muschelkalk der Thüringer Senke (Lithofazies: Kalkstein - L9), das schmale Band an der nördlichen Ge-bietsgrenze wird den mittel bis stark mineralisierten Sandsteinen (L8.2) der Buntsandsteinumrandung der Thüringer Senke zugeordnet. Die Entwässerung erfolgt vom nordöstlichen Teil des Gebietes aus zur Wipper (von unterhalb Mündung Bode bis oberhalb Mündung Bach aus Bebra), der südliche und südwestliche Be-reich gehört zum Einzugsgebiet der Helbe, ein kleiner Teil im Nordwesten entwässert zur Wipper (von unter-halb Mündung Ohne bis oberhalb Mündung Bode) hin (vgl. FIS NATURSCHUTZ/HYDROGEOLOGIE).

Grundwasser

Entsprechend des geologischen Untergrundes und der Bodenarten lassen sich die Durchlässigkeiten (k f-Werte) der Hauptgrundwasserleiter in drei Klassen einteilen: Der im Unteren Muschelkalk ausgebildete Kluft-Karst-Grundwasserleiter des Muschelkalks besitzt eine mäßige Durchlässigkeit (10

-5-10

-4 m/s), die Hangbe-

reiche des Oberen Buntsandsteins im Norden (so genannte Kluft-Porengrundwasserleiter) sind gering bis äußerst gering durchlässig (< 10

-7 m/s) und die Tone des Oberen Muschelkalkes im Südosten mittel bis mä-

ßig (10-5

-10-3

m/s). Einige Bereiche im Norden und Nordwesten des NSG Westliche Hainleite sowie am Ost-rand des NSG Wöbelsburg werden durch Deckschichten überlagert. Es handelt sich einerseits um Hangschutt (u. a. am „Märchenwald“ bei Hainrode), andererseits um Blockschutt und Rutschmassen (z. B. Teichtal, Hühnerberg, östlicher Steilhang der Wöbelsburg). Diese Deckschichten weisen variable Durchläs-sigkeiten auf (vgl. ebd.).

Die Grundwasserstände liegen zwischen 350 und 400 m (vgl. JORDAN & WEBER 1994).

Die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung, die durch die Mächtigkeit der Grundwasserüberdeckung und deren Durchlässigkeit sowie die anfallende Sickerwassermenge bestimmt wird, ist in den überwiegen-den Bereichen im Muschelkalk erwartungsgemäß sehr gering und in denen des Röts sehr hoch. Eine eben-falls lediglich geringe Schutzfunktion weisen kleinere Bereiche im Gebiet aus, wie beispielsweise im NSG Wöbelsburg oder auch an den Teichen bei Hainrode. Eine tendenziell höhere Schutzfunktion verzeichnen Areale mit Hang- und Blockschutt- sowie Rutschmassenüberdeckungen. Folglich ist die Verweildauer des Sickerwassers in den grundwasserüberdeckenden Schichten und das daraus resultierende Rückhaltever-mögen gegenüber Schadstoffen aus Niederschlagswässern im größten Teil des Bleicheröder Berge (sehr) gering (vgl. ebd.).

Im Südwesten liegt ein Teil des Gebiets in der Trinkwasserschutzzone 3 (weitere Schutzzone) (vgl. GE-

OPROXY THÜRINGEN).

Oberflächengewässer

Die großflächig anstehenden Kalkgesteine prägen die Hydrologie der Westlichen Hainleite – Wöbelsburg in hohem Maße. Durch die Verkarstungen und das daraus resultierende rasche Infiltrieren des Niederschlags-wassers durch die Poren oder Klüfte des Gesteins finden sich im NSG Wöbelsburg keine, im NSG Westliche Hainleite lediglich ein permanentes Fließgewässer. Es handelt sich dabei um den Bach im Teichtal im Nord-osten, der in mehreren Quellen unterhalb der Vereinigung zweier Trockentälchen entspringt und Zuläufe von Versumpfungs- und Quellstellen der Talsohle aufweist. Der Bach ist im oberen Abschnitt begradigt, im unte-ren Bereich besitzt er eine natürliche Struktur mit Mäandern, einer blockigen Sohle sowie stellenweise – bedingt durch das hohe Gefälle – Kaskaden (vgl. WENZEL et al. 2012). Im Teichtal nahe Hainrode existieren drei Stillgewässer (Teiche), wovon eines als Waldbad genutzt wird.

2.2.4 Klima

Das FFH-Gebiet liegt in der gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Übergangsbereich des ozeanischen bis kontinentalen Klimas. Die niederschlagsreichen Westsüdwestwinde werden an den umgebenden Höhenzü-gen, wie dem Thüringer Wald, aufgestaut und abgeschwächt. Es wirken die Effekte von Luv und Lee, die

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 9 Gebietscharakteristik

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Natürliche Grundlagen

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dem Gebiet Westliche Hainleite eine kontinentale Tönung geben. Der Gesamtraum Thüringen wird wegen seiner charakteristischen Höhenzüge durch diese Effekte geprägt und differenziert sich deshalb regional in vier Klimabereiche. Das FFH-Gebiet „Westliche Hainleite - Wöbelsburg“ liegt im Bereich Zentrales Mittelge-birge und Harz. Bezogen auf ganz Thüringen stehen für diesen Klimabereich verhältnismäßig kühle Tempe-raturen, bei einem Jahresmittel von 5,6 - 9,2 °C an (vgl. FREISTAAT THÜRINGEN o. J.).

Das Lokalklima des FFH-Gebietes „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ differenziert sich vom Klimabereich mit einer Jahresmitteltemperatur von 7,5 °C bis unter 8 °C (vgl. TLUG 2011). Im Juli wird das Tempera-turmaximum von bis zu 15 °C erreicht und im Januar das Minimum bis zu -1 °C. Der Jahresdurchschnitt des Niederschlags liegt bei 400 – 600 mm mit vorwiegend Sommerniederschlägen. Auf mikroklimatischer Ebene weist der Nordabhang ein verhältnismäßig kühles und feuchtes Klima im Vergleich zu den sonnenseitig ex-ponierten Hängen auf der Südwestseite auf (vgl. WENZEL et al. 2012). Zudem können die tieferen Lagen als Randbereich des Thüringer Beckens eher warm und trocken auftreten, wohingegen die Anstiege mehr dem Niederschlag ausgesetzt sind und kühler und feuchter werden.

Klimaentwicklung:

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts erwärmte sich global die Erdoberfläche um ca. 1 °C und neueste Klimasimu-lationen wie die der Klimaprojektion für das 21. Jahrhundert des Max-Planck-Instituts prognostizieren einen weiteren Anstieg der globalen Jahresmitteltemperatur (vgl. MAX-PLANCK-INSTITUT FÜR METEOROLOGIE 2006). Nach dem regionalen Klimaatlas der Helmholtz Gemeinschaft ist eine höhere durchschnittliche Temperatur zum Ende des 21. Jahrhunderts zu erwarten (vgl. HELMHOLTZ-ZENTRUM GEESTHACHT 2010). Eine plausibel anzunehmende Spannbreite der Änderung liegt für Thüringen zwischen 1,2 °C und 5,5 °C. Extreme Witte-rungserscheinungen wie langanhaltende Trockenperioden oder Starkniederschläge in kürzeren und schwankenden Abständen sind schon heute und auf langer Sicht als klimatische Folgen zu erwarten.

Im Rahmen des Projekts „Schutzgebiete Deutschlands im Klimawandel - Risiken und Handlungsoptionen“ stellt das Potsdam-Institut für Klimaforschung auf seiner Internetseite Klimadaten und Szenarien für die Schutzgebiete dar. Mit Hilfe dieses Projektes sollte abgeschätzt werden, welchen Risiken und Veränderun-gen die Schutzgebiete durch den Klimawandel unterliegen und mit welcher Anpassung und Wahrscheinlich-keit erforderliche Schutzzwecke in der Zukunft durchzuführen sind. Um das gesamte Spektrum abzustecken werden die zwei Extreme feuchtes und trockenes Szenario 2026 - 2055 dargestellt. Als Referenzdaten die-nen die Jahre 1961 - 1990. Die prognostizierten Szenarien wurden mit dem regionalen Klimamodell „STAR“ berechnet. Den Projektionen liegt das globale Atmosphären-Zirkulationsmodell „ECHAM5“ sowie das Emis-sionsszenario A1B des Weltklimarates zugrunde. Mit Hilfe dieser Modelle ergibt sich für das gesamte Bun-desgebiet bis zur Mitte des Jahrhunderts eine Erwärmung um etwa 2,1 °C mit entsprechend geringen Ab-weichungen für die jeweiligen Schutzgebiete (vgl. PIK E. V. o. J. a). Für das FFH- Gebiet Westliche Hainleite - Wöbelsburg sehen die Klimadaten und Szenarien wie folgt aus (vgl. PIK E. V. o. J. b):

Im FFH- Gebiet bewegt sich die aktuelle klimatische Situation bei einer durchschnittlichen Jahreslufttempera-tur von 6,9 °C. Dabei beträgt das mittlere tägliche Temperaturminimum im Januar -4,7 °C und das Tempera-turmaximum im Juli 21,3 °C. Für das feuchte und trockene Szenario kann mit einem Anstieg der durch-schnittlichen Jahreslufttemperatur von 2,3 - 2,4 °C gerechnet werden. Die Temperaturänderung fällt für die Wintermonate am größten aus. Die mittlere tägliche Temperatur steigt dabei im kältesten Monat Januar auf -1,1 °C im feuchten und -1,02 °C im trockenen Szenario. Der mittlere Jahresniederschlag liegt aktuell bei 598 mm und wird im feuchten Szenario auf 670 mm ansteigen. Vor allem in den Wintermonaten ist mit einer Zunahme zu rechnen. In den Sommermonaten werden die Niederschläge zurückgehen und könnten hier zu einer negativen klimatischen Wasserbilanz führen. Für das trockene Szenario fällt der Wert für den mittleren Jahresniederschlag auf 582 mm. Auch hier ist mit einem deutlichen Rückgang der Niederschlagsereignisse in den Sommermonaten und folglich einer negativen klimatischen Wasserbilanz zu rechnen. Zusammenge-fasst wird sich für jedes Szenario langfristig die Jahresmitteltemperatur erhöhen und zu einer Verlängerung der Sommertage und heißen Tage führen sowie einer Verkürzung von Frost- und Eistagen. Die innerjährli-che Niederschlagsverteilung wird sich signifikant ändern. Jeder Trend und damit verbundene, sich häufende Witterungserscheinungen stellen Herausforderungen dar. Kein Teilraum Thüringens ist signifikant stärker oder schwächer von den voraussichtlich kommenden klimatischen Veränderungen betroffen (vgl. THÜRINGER

MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND NATURSCHUTZ o. J.).

Entgegen von Modellrechnungen stellen mehrere Quellen den Klimawandel in Frage und sprechen von einer Pause der Erderwärmung. Tatsächlich stagniert seit 1998 die globale Jahresmitteltemperatur (vgl. UMWELT-

BUNDESAMT 2013). Dennoch steht sie auf einem, im Vergleich zu den letzten 100 Jahren, hohem Niveau. Diese Entwicklung ist nicht zu ignorieren. Unsicherheiten gegenüber von Klimaentwicklungen bilden sich wissenschaftlich gesehen vor allem auf der Grundlage der Leistungsfähigkeit der Klimarechnungen und –

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 10 Gebietscharakteristik

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Natürliche Grundlagen

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Modelle sowie der Entwicklung der Weltgesellschaft. Kein Modell kann vorhersagen, wie sich technologische Entwicklung und Nutzung von Energiequellen in den nächsten Jahrzehnten entwickeln wird und welche Emissionstrends demnach zu erwarten sind. Klimaprognosen können daher nie das Abbild der Zukunft lie-fern, sondern zeigen lediglich Szenarien und Möglichkeiten auf und sind spekulativ zu behandeln.

2.2.5 Potenzielle Natürliche Vegetation

Nach der Definition von TÜXEN (1956) wird die Potenziell-Natürliche Vegetation (PNV) als der Zustand der Vegetation bezeichnet, der sich unter den heutigen bestehenden Standortverhältnissen ausbilden würde, wenn anthropogene Eingriffe gänzlich ausgeschlossen sind. Jedoch werden frühere Einwirkungen des Men-schen, die auch zur Ausprägung spezieller Standortfaktoren führten, mit einbezogen.

Anhand der Übersicht über die Potenziell Natürliche Vegetation wird das natürliche Potenzial eines Gebietes widergespiegelt. Durch einen Vergleich mit der aktuellen Vegetation kann abgeleitet werden, wie weit sich die Fläche von seinem natürlichen Zustand entfernt hat. Daraus ergeben sich beispielsweise wertvolle An-sätze für die Maßnahmenplanung.

Die folgende Textkarte (Abbildung ‎2.3) stellt die PNV im Untersuchungsgebiet dar. Die Betrachtung der Po-tenziell Natürlichen Vegetation in Thüringen, der diese Darstellung zugrunde liegt, erfolgte auf Initiative des Bundesamtes für Naturschutz Bonn in Zusammenarbeit mit der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie.

Abbildung ‎2.3: Potenzielle Natürliche Vegetation des FFH-Gebietes „Westliche Hainleite – Wöbels-burg“ (Quelle: FIS Naturschutz/PNV50 Thüringen)

Ein Großteil des Gebietes, und zwar der gesamte südliche Bereich des FFH-Gebietes „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ würde potenziell mit Waldgersten-Buchenwäldern im Wechsel mit Waldmeister-Buchenwäldern (N 21) bestanden sein. Es handelt sich hierbei um artenreiche Buchenwälder in Kalkgebieten mit Löss- oder anderen, basenärmeren Sedimentüberdeckungen. In den dominierenden Waldgersten-Buchenwäldern mit ihrer artenreichen Strauch- und Krautschicht sind auf basenärmeren Sedimenten Übergänge zu Waldmeis-ter-Buchenwäldern vorhanden. Die Einheit findet sich in den kalkführenden Mittelgebirgen in submontanen bis montanen, auf ebenen bis geneigten Bereichen wieder und wird auf mäßig trockenen bis frischen Rend-zinen, Pararendzinen und Kalkbraunerden mit einer guten Nährstoff- sowie einer sehr guten Basenversor-

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 11 Gebietscharakteristik

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Natürliche Grundlagen

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gung ausgebildet. Daraus ergibt sich das potenzielle Vorkommen in diesem Bereich, der aus den (Kalk-) Gesteinen des Unteren sowie Mittleren Muschelkalks besteht. Die Bestandsstruktur dieser Einheit wird in der Baumschicht durch die vorherrschende Buche (Fagus sylvatica) gekennzeichnet. Einige typische Vertreter der Krautschicht sind Waldmeister (Galium odoratum) und Wald-Veilchen (Viola reichenbachiana) sowie (in Abgrenzung zum Waldmeister-Buchenwald) Waldgerste (Hordelymus europaeus) (vgl. BUSHART & SUCK

2008).

Fast der gesamte nördliche Teil des Gebietes würde vom Typischen Waldgersten-Buchenwald (N 20) ein-genommen werden. Dieser wäre in den kalkführenden Mittelgebirgen, v. a. großflächig im Muschelkalk und auf Zechstein, innerhalb der collinen bis montanen Stufe ausgebildet. Zu den Standortbedingungen zählen mäßig trockene bis (sehr) frische, mittel- bis tiefgründige Rendzinen, Pararendzinen und Kalkbraunerden mit einer guten Nährstoff- und einer sehr guten Basenversorgung. Die Strauchschicht ist gut entwickelt, die Krautschicht trotz stärkerer Beschattung arten- und individuenreich. Auf dünneren Lössüberdeckungen sind Übergänge zum Waldmeister-Buchenwald möglich, der im Südteil des Gebietes innerhalb der Einheit „Waldgersten-Buchenwälder im Wechsel mit Waldmeister-Buchenwäldern“ häufiger vorkommen würde (s. o.) (vgl. ebd.).

Auf den steilen Hangbereichen im Nordwesten des Gebietes, entlang der FFH-Gebietsgrenze, wäre poten-ziell ein schmales Band von Bergseggen-Waldgersten-Buchenwald; örtlich Orchideen-Buchenwald (N 32) vorhanden. Schwerpunktmäßig kommt dieser randlich und entlang von Taleinschnitten in Kalkgebieten in-nerhalb der submontanen Stufe vor. Standorte sind dabei skelettreiche, oft mit Kalkscherben überrollte Rendzinen, Protorendzinen und vereinzelt auch blanker Fels. Dieser Komplex beinhaltet den Waldgersten Buchenwald (vorwiegend der Bergseggen-Ausbildung), der den größten Anteil an der Einheit hat und durch eine gut ausgebildete Strauch- und eine artenreiche Krautschicht gekennzeichnet ist. Aufgrund der flach-gründigen Böden bestehen Übergänge zu anderen Waldgesellschaften (in schattigeren Bereichen Eschen-Bergahorn-Hang- und Schluchtwald, in sonnigeren Abschnitten Spitzahorn-Sommerlinden-Hangwald). In sonnigen Lagen treten bei geringer Blocküberrollung zumeist kleinflächige Orchideen-Buchenwälder auf (vgl. BUSHART & SUCK 2008).

Im Tal des Hainröder Baches, der im Nordosten des FFH-Gebietes entspringt, würden sich Sternmieren-Eschen-Hainbuchenwälder, einschließlich bachbegleitender Eschen- und Erlenwälder (F 34) ausbilden. De-ren Standorte sind Talauen der kleineren bis mittleren Flüsse mit einem gewissen Anteil an (zumeist) Wald-meister-Buchenwald, hier aber eher an Waldgersten-Buchenwald, der auf reicheren Standorten wächst. Grundsätzlich sind die Sternmieren-Eschen-Hainbuchenwälder i. w. S. in planarer bis submontaner Höhen-stufe und auf Böden mit zeitweiligem Wasserüberschuss vorzufinden. Bei den Böden handelt es sich zu-meist um Auengleye und Gleye, im Bereich der Aue des Baches im Teichtal bei Hainrode um Vega mit sehr guter bis guter Nährstoff- und Basenversorgung. Ausgangsgestein bilden quartäre Sedimente (z. B. Löss-lehme). Die natürliche Waldgesellschaft ist in der Optimalphase durch zwei bis drei Baumschichten und z. T. mit mehreren Strauchschichten gekennzeichnet. Die Krautschicht ist zumeist arten- und individuenreich und mit ausgeprägtem Frühjahrsaspekt. Feuchtezeiger wie Wald-Ziest (Stachys sylvatica), Basenzeiger wie Wald-Bingelkraut (Mercurialis perennis) sowie Frühjahrsgeophyten, z. B. Buschwindröschen (Anemone nemorosa) sind typisch (vgl. ebd.).

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 12 Gebietscharakteristik

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Geschützte Gebiete

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2.3 Geschützte Gebiete

2.3.1 Naturschutzgebiete

Laut § 12 ThürNatG sind Naturschutzgebiete (NSG) Gebiete:

- in denen besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung von Biotopen und Lebensgemein-schaften bestimmter wildwachsender Pflanzen- und wild lebender Tierarten sowie aus ökologischen, wissenschaftlichen und landeskundlichen Gründen erforderlich ist;

- in denen Handlungen, die zur erheblichen oder nachhaltigen Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder Störung führen können verboten sind (ausgenommen Maßnahmen, die von einer zuständigen Be-hörde zum Schutz, Wiederherstellung, Entwicklung und Erforschung angeordnet oder zugelassen sind);

- die der Allgemeinheit ganz oder teilweise zugänglich sind, jedoch nur auf zugelassenen Wegen betreten und befahren werden dürfen.

Weiterführende Regelungen zum Verhalten im NSG sowie zum Pflege- und Entwicklungsplan sind nach § 12 ThürNatG Abs. 1 den RVO zum jeweiligen NSG zu entnehmen.

Im FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ sind zwei NSG enthalten (Abbildung ‎2.4).

Abbildung ‎2.4: Schutzgebiete im FFH-Gebiet "Westliche Hainleite – Wöbelsburg"

NSG 005 Wöbelsburg

Das NSG 005 „Wöbelsburg“ nimmt den östlichen Teil des FFH-Gebietes mit einer Fläche von 65,9 ha bei einer Höhe von 267 - 424,7 m ü. NN ein. Das NSG wurde am 01.05.1961 unter Schutz gestellt. Kennzeich-nend sind Verkarstungen, Kalk-Buchen- und Laubmischwäldern sowie zahlreiche einzigartige Pflanzen. Oberhalb der Hangkante befindet sich außerdem die als Bodendenkmal geschützte frühgeschichtliche Wall-anlage der Wöbelsburg. Der zentrale Teil der naturnahen Wälder wird zusammen mit den Felskanten und Felsstürzen als Totalreservat ausgewiesen. Dieser Teil umfasst eine Fläche von 18,3 ha. Die Nadelbaum-forste sind in naturnahe Laubwälder zu überführen (vgl. WENZEL ET AL. 2012).

Rechtliche Grundlage für das NSG 005 ist die Rechtsverordnung der Anordnung Nr. 1 über die NSG Thürin-gens des Ministers für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Re-

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 13 Gebietscharakteristik

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Geschützte Gebiete

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publik vom 30.03.1961 (GB1. Der DDR Teil II Nr. 27 S. 166) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.Oktober 1998.

Im Verordnungsentwurf (Stand 15.10.2000) ist eine Erweiterung des NSG auf ca. 68 ha sowie eine Vergrö-ßerung des Totalreservates auf 30 ha vorgesehen. Laut des Entwurfes der Thüringer Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wöbelsburg“ ist der Schutzzweck wie folgt formuliert:

§ 2 (2) Zweck der Festsetzung als Naturschutzgebiet ist es,

1. die für den Naturraum typische und landschaftsbestimmende Schichtstufenlandschaft des Gebietes mit ihren nach Norden und Westen steil abfallenden, von Felsbändern durchzogene Hanglagen und an dem Talausgang ausgebildeten Felsvorsprung zu erhalten und die Vielfalt an Biotoptypen mit der reich strukturierten Vegetation zu schützen und zu entwickeln,

2. die natürliche Waldentwicklung zu fördern und dabei vor allem landschaftstypische und standortgerechte, ge-fährdete und geschützte Waldgesellschaften wie die Schatt- und Schutthangwälder, Buchenwälder frischer, ba-senreicher Böden, die Orchideen-Buchenwälder sowie den wärmeliebenden Eichenwald unter anderem als Le-bensräume wertgebender Tier- und Pflanzenarten zu sichern,

3. die im Bereich der Felskanzel ausgebildete, für die Schichtstufe des Muschelkalkes typische Vegetationszonie-rung mit mesophilem Buchenwald, wärmeliebenden Trockenwald und denen vorgelagerten thermophilen Gebü-schen und Säumen sowie Schutthalden mit Kalkschuttwäldern und –gebüschen sowie Schatthangwäldern zu erhalten,

4. Waldränder und Laubgebüsche sowie deren thermophile Säume zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln,

5. Offenlandbiotope wie Kalkhalbtrockenrasen mit in Thüringen gefährdeten Pflanzengesellschaften zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln,

6. die durch die dortigen Lebensgemeinschaften bestimmte natürliche Eigenart des Gebiets zu bewahren und dessen natürliche Entwicklung zu gewährleisten,

7. die hohe Anzahl der im Gebiet lebenden Tier- und Pflanzenarten, darunter viele seltene, gefährdete oder be-sonders geschützte sowie streng geschützte Arten in ihren Biotopen und Lebensgemeinschaften zu schützen,

8. das Gebiet als Lebensraum, Brut- und Nahrungsplatz für teilweise gefährdete Vogelarten zu sichern sowie die Diversität der Vogelfauna durch Biotopschutz zu erhalten,

9. die Habitatverhältnisse für die Vielzahl gefährdeter, geschützter alt- und totholzbewohnender Tier- und Pflan-zenarten weiter zu verbessern,

10. das Gebiet als Bestandteil der Hainleite und Baustein im regionalen ökologischen Verbundsystem insbesondere entlang zusammenhängender Steil- und Felslagen der Hainleite zu erhalten,

11. die frühgeschichtliche Wallanlage auf der Felskanzel zu sichern.

(3) Zweck der Festsetzung des Totalreservates ist es, ungestörte Abläufe natürlicher Prozesse im Waldgersten-Buchenwald, Eschen-Ahorn-Schlucht- und Schatthangwälder, den Schwalbenwurz-Sommerlinden-Kalkschuttwald sowie den Elsbeeren-Flaumeichenwald mit seinen charakteristischen Artengemeinschaften aus ökologischen und wissenschaftlichen Gründen zu ermöglichen. Darüber hinaus soll die Regeneration früherer Mittel- und Niederwälder im Bereich des Bergsturzes dokumentiert und erhalten werden.

Die insbesondere für den Offenlandbereich wichtigen Verbote und Ausnahmen sind in den § 3 und § 4 gere-gelt. Verboten sind:

1. bauliche Anlagen im Sinne der Thüringer Bauordnung in der Fassung vom 03. Juni 1994 (GVBl. S. 553) zu er-richten, auch wenn dies sonst keiner öffentlich-rechtlichen Erlaubnis bedarf,

2. Bodenbestandteile abzubauen, Aufschüttungen, Ablagerungen, Grabungen, Sprengungen oder Bohrungen vor-zunehmen oder die Bodengestalt in sonstiger Weise zu verändern,

3. Straßen, Wege, Pfade, Steige und Plätze sowie Skiabfahrten/Langlaufloipen zu bauen oder bestehende auszu-bauen, instandzusetzen, instandzuhalten, zu erneuern oder wiederherzustellen,

4. Leitungen zu errichten und zu verlegen,

5. Abwässer oder mit zusätzlichen Nährstoffen belastetes Wasser in das Gebiet einzuleiten,

6. die Lebensbereiche der Tiere und Pflanzen zu stören oder nachteilig zu verändern oder durch chemische oder mechanische Maßnahmen zu beeinflussen,

7. wild lebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, aufzunehmen, zu verletzen, zu töten, zu füttern oder ihre Entwicklungsformen, Brut- oder Wohnstätten oder Gelege der Natur zu entnehmen oder zu beschädigen,

8. Pflanzen oder Pflanzenbestandteile zu entnehmen oder zu beschädigen,

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 14 Gebietscharakteristik

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Geschützte Gebiete

Seite 14

9. Pflanzen oder Pflanzenbestandteile einzubringen oder Tiere auszusetzen,

10. jagdliche Einrichtungen neu zu errichten, anzulegen oder deren Standort zu ändern sowie Salzlecken, Wildä-cker oder Kirrungen anzulegen,

11. Halbtrockenrasen umzubrechen oder aufzuforsten,

12. zu düngen und Biozide anzuwenden,

13. Kahlschläge, Rodungen oder Erstaufforstungen vorzunehmen,

14. Totholz, Höhlenbäume und Horstbäume zu fällen, aufzuarbeiten, zu entnehmen oder in sonstiger Weise zu be-einträchtigen,

15. Nadelgehölze und nicht heimische Laubgehölze anzupflanzen,

16. Sachen im Gelände zu lagern und Abfälle wegzuwerfen, abzulagern oder das Gebiet in anderer Weise zu ver-unreinigen,

17. Inschriften, Plakate, Bild- oder Schrifttafeln anzubringen,

18. jegliche wirtschaftliche Nutzung auszuüben.

Ferner ist es verboten:

1. außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wege mit Fahrzeugen und Fahrrädern aller Art oder mit Wohnwagen zu fahren oder diese dort abzustellen,

2. das Gebiet außerhalb der Schutzgebietskarte nach § 1 Abs. 3 dieser Verordnung markierten Wege zu betreten,

3. zu zelten, zu lagern, Feuer zu entfachen, zu reiten, zu klettern,

4. Flugmodelle aller Art zu betreiben, mit Gleitflugzeugen im Gebiet zu starten oder zu landen,

5. Hunde frei laufen zu lassen,

6. zu lärmen und Tonübertragungs- oder Tonwiedergabegeräte zu benutzen,

7. öffentliche Vergnügen im Sinne des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbe-hörden in der Fassung vom 18. Juni 1993 (GVBl. S. 323) durchzuführen,

8. frei lebende Tiere zu stören oder zu beunruhigen, insbesondere durch Aufsuchen ihrer Lebensstätten, Ton-, Lichtbildaufnahmen oder ähnliche Handlungen an ihren Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten.

(3) Im Totalreservat ist über die Verbote hinaus jegliche menschliche Einflussnahme verboten. Ausgenommen von die-sem Verbot sind:

- die Erholungsnutzung, welche sich auf das Wandern entlang der dafür ausgewiesenen Wege beschränkt sowie das damit in Zusammenhang stehende säubern der Papierkörbe sowie

- die regelmäßige Mahd im Bereich der als ND geschützten alten Eiche.

Ausgenommen von den Verboten sind u. a.:

1. das Betreten und Befahren des Naturschutzgebietes durch Nutzungsberechtigte im Rahmen der durch die-se Verordnung zugelassenen Nutzungen sowie durch Grundeigentümer zur Wahrnehmung berechtigter In-teressen,

2. …,

3. die Ansitzjagd auf Haarwild, mit Ausnahme aller Marderartigen und des Feldhasens in den Monaten Sep-tember bis Januar und Maßnahmen gegen Wilderei und Maßnahmen im Zusammenhang mit verunfallten und krankgeschossenen Wild sowie die Anlage und/oder Standortänderung von z. B. Salzlecken, Ansitzlei-tern, alle übrigen Formen der Jagd sowie weitere Maßnahmen des Jagdschutzes sowie die Neuerrichtung und Standortveränderung jagdlicher Einrichtungen (z. B. Hochsitze, Kanzeln, Leitern), Wildäckern, Wildfüt-terungen, Kirrungen, Salzlecken bedürfen des Einvernehmens mit oder der Zustimmung der oberen Natur-schutzbehörde; es gilt jedoch § 3 Abs. 3,

4. das Aufstellen oder Anbringen von Zeichen oder Schildern, wenn die Maßnahme gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 oder § 35 Abs. 2 ThürNatG durch die untere Naturschutzbehörde, auf deren Veranlassung oder mit deren Ermächtigung erfolgt; das Aufstellen oder Anbringen von sonstigen Zeichen oder Schildern, die auf den Schutz oder die Bedeutung des Gebietes hinweisen oder von Wegemarkierungen, Warntafeln, Ortshinwei-sen, Sperrzeichen und sonstigen Absperrungen im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der oberen Na-turschutzbehörde,

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 15 Gebietscharakteristik

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Geschützte Gebiete

Seite 15

5. Erkundungs-, Überwachungs-, Schutz-, Pflege-, Entwicklungs- sowie Forschungs- und Wiederherstellungs-maßnahmen, soweit diese dem Schutzzweck nicht entgegenstehen und die Maßnahme von der oberen Na-turschutzbehörde angeordnet, angewiesen oder genehmigt ist,

6. die Instandsetzung und Instandhaltung von bestehenden Wegen und geodätischen Festpunkten im Einver-nehmen mit oder mit Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde,

7. die Wahrnehmung gesetzlich bestimmter Aufgaben durch Behördenbedienstete oder von ihnen beauftragte Personen nach vorheriger Anzeige bei der oberen Naturschutzbehörde.

NSG 378 Westliche Hainleite

Das NSG 378 „Westliche Hainleite“ nimmt den langgestreckten westlichen Teil des FFH-Gebiets mit Aus-nahme der süd(west)lichen Bereiche auf einer Fläche von 941,4 ha bei einer Höhe von 250 - 451,2 m ü. NN ein. Es wurde am 16.03.2004 unter Schutz gestellt. Charakterisierend sind ein großflächiger Komplex von naturnahen Buchenwäldern und einzigartige Fauna und Flora. Nachdem 1990 ein verstärkter Altholzein-schlag durchgeführt wurde, sind mit der Ausweisung des NSG auf einer Fläche von 106,6 ha Zonen zur besonderen Anreicherung von Alt- und Totholz eingerichtet wurden. Forstwirtschaftliche Nutzung ist in die-sen Zonen verboten, außer es handelt sich um spezielle, am Schutzziel orientierte Pflegemaßnahmen. Alle naturnahen Wälder sollen sich in Zukunft natürlich entwickeln können. Geplant ist der Erhalt bzw. die Wie-dereinrichtung von Niederwäldern auf einer Fläche von insgesamt 9 ha. Darüber hinaus soll ein Komplex aus Kalk-Halbtrockenrasen und extensiven Mähwiesen erhalten werden. Die Umwandlung der in den 1990er Jahren aufgeforsteten Nadelbaumforste in Laubwälder ist zu fördern. Um eine voranschreitende Sukzession zu Pionierwäldern zu vermeiden, bedürfen die auf militärische Nutzung zurückgehenden Offenlandstandorte einer Mahd oder Beweidung (vgl. WENZEL ET AL. 2012).

Für das NSG „Westliche Hainleite“ gilt die Verordnung des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 11.02.2004 (ThürStAnz Nr.11/2004 vom 15.03.2004). Nach § 2 dieser VO ist der Zweck der Festsetzung als NSG (in Hinblick auf die Offenlandbereiche):

- …

- 6. die großflächigen Grasland-Magerrasenkomplexe der ehemaligen Schießbahn sowie weitere artenreiche Kalk-halbtrockenrasen ohne Eintrag von Düngemitteln oder Bioziden extensiv zu nutzen oder zu pflegen und als Lebens-raum, insbesondere für die artenreiche Schmetterlings- und Laufkäferfauna sowie für Vögel und als Nahrungshabitat der Wildkatze, zu erhalten und zu entwickeln,

- 7. den naturnahen Bachabschnitt und die bachbegleitenden Feuchtbereiche, insbesondere die Kalkquellsümpfe, zu erhalten,

- 8. die artenreichen Lebensgemeinschaften mit einer Vielzahl von gefährdeten, stark gefährdeten und vom Ausster-ben bedrohten sowie besonders und streng geschützten Pflanzen- und Tierarten in ihren Lebensräumen nachhaltig zu schützen und insbesondere die Habitatansprüche von anspruchsvollen Holzkäferarten, einer artenreichen Fle-dermausfauna sowie von Spechten und den Folgenutzern ihrer Höhlen zu erfüllen,

- 9. das Gebiet als störungsarmen, unzerschnittenen Lebensraum und Teil eines Habitatverbundes für Tierarten mit großräumigen Habitatansprüchen, insbesondere für die vom Aussterben bedrohte Wildkatze zu erhalten,

- 10. das Gebiet als artenreichen Standort von Flechten und Pilzen zu erhalten,

- 11. die Ungestörtheit und Unzerschnittenheit des Gebietes zu erhalten und dazu insbesondere Freizeitnutzungen in eine naturverträgliche Form zu lenken,

- 12. die spezifische Eigenart des Gebietes mit seiner engen Verzahnung strukturreicher Wald- und Offenlandbiotope mit den das Landschaftsbild prägenden bewaldeten Steilhängen zu bewahren und seine naturnahe Entwicklung zu gewährleisten.

(3) Zweck der Zonen zur besonderen Anreicherung von Alt- und Totholz ist es insbesondere,

Alt- und Totholz, insbesondere in stärkeren Dimensionen und mit einem Anteil an Nebenbaumarten, als Lebensgrundla-ge entsprechend angepasster Arten bis zum natürlichen Zerfall auf der Fläche zu erhalten und zu entwickeln.

Die Verbote sind in § 3 geregelt. Dazu zählen:

1. bauliche Anlagen im Sinne der Thüringer Bauordnung in der Fassung vom 3. Juni 1994 (GVBl. S. 553), geän-dert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. 265), zu errichten, zu beseitigen oder wesent-lich zu ändern oder ihre Nutzung wesentlich zu ändern, auch wenn dies sonst keiner öffentlichen Erlaubnis be-darf,

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 16 Gebietscharakteristik

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Geschützte Gebiete

Seite 16

2. Bodenbestandteile abzubauen, Aufschüttungen, Ablagerungen, Grabungen, Sprengungen oder Bohrungen vor-zunehmen oder die Bodengestalt in sonstiger Weise zu verändern,

3. Straßen, Wege, Pfade, Steige und Plätze sowie Langlaufloipen neu zu bauen, anzulegen oder bestehende auszubauen, instand zu setzen, instand zu halten, zu erneuern oder wiederherzustellen,

4. Leitungen zu errichten und zu verlegen,

5. Grundwasser zu entnehmen, zu Tage zu fördern, zu Tage zu leiten und abzuleiten oder den Grundwasserstand in sonstiger Weise zu verändern,

6. ständig oder zeitweise wasserführende Fließgewässer oder Feuchtgebiete, einschließlich deren Ufer sowie de-ren Zu- und Abläufe, neu zu schaffen, zu beseitigen oder in anderer Weise in ihrem Wasserstand oder ihrer Struktur zu verändern,

7. die Lebensbereiche der Tiere und Pflanzen zu stören oder nachteilig zu verändern oder durch chemische oder mechanische Maßnahmen zu beeinflussen,

8. wild lebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, aufzunehmen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungs-formen, Brut- oder Wohnstätten oder Gelege der Natur zu entnehmen oder zu beschädigen,

9. Pflanzen oder Pflanzenbestandteile zu entnehmen oder zu beschädigen,

10. Pflanzen oder Pflanzenbestandteile einzubringen und Tiere auszusetzen,

11. Wildfütterungen zu betreiben oder anzulegen, Wildäcker neu anzulegen, Kirrungen auf Magerrasen und im Au-enbereich des Teichtalbaches zu betreiben oder anzulegen,

12. andere jagdliche Einrichtungen anzulegen, zu errichten oder deren Standort zu ändern,

13. Grünland, Magerrasen und Brachflächen umzubrechen, zu schleppen, zu schleifen oder deren Nutzung zu än-dern,

14. zu düngen, zu kalken und Biozide anzuwenden,

15. Weidetiere zu pferchen oder in Koppeln zu halten,

16. Klärschlämme auszubringen oder Freigärhaufen anzulegen,

17. Sachen im Geländer zu lagern und Abfälle wegzuwerfen, abzulagern, Abwässer einzuleiten oder das Gebiet in anderer Weise zu verunreinigen,

18. Inschriften, Plakate, Bild- oder Schrifttafeln anzubringen,

19. jegliche wirtschaftliche Nutzung auszuüben.

(2) Ferner ist verboten:

1. innerhalb des Gebiets mit Fahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen zu fahren oder diese dort abzustellen,

2. das Gebiet außerhalb der befestigten Wege, der markierten Wanderwege sowie außerhalb des Verbindungswe-ges zwischen Friedrichslohra und der Burg Lohra zu betreten,

3. außerhalb der befestigten oder entsprechend markierten Wege Ski und Fahrrad zu fahren sowie zu reiten,

4. zu zelten, zu lagern, Feuer zu entfachen oder Flugmodelle aller Art zu betreiben,

5. Hunde frei laufen zu lassen; ausgenommen Hütehunde beim Einsatz nach § 4 Abs. 1 Nr. 6,

6. zu lärmen und Tonübertragungs- oder Tonwiedergabegeräte zu benutzen,

7. frei lebende Tiere nachhaltig zu stören oder zu beunruhigen, insbesondere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- und Zu-fluchtsstätten.

(3)…

Ausnahmen der Verbote nach § 3 sind in § 4 geregelt und hinsichtlich der Offenlandbiotope im Folgenden aus der Verordnung übernommen:

(1) Ausgenommen von den Verboten nach § 3 dieser Verordnung sind:

1. das Betreten des Naturschutzgebietes durch Nutzungsberechtigte im Rahmen der durch diese Verordnung zugelassenen Nutzungen sowie durch Grundeigentümer zur Wahrnehmung berechtigter Interessen,

2. die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Grünlandnutzung in Form der Schafhutung auf den Offenlandflä-chen; es gilt jedoch § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 bis 15; zulässig bleibt die Pferchung über Nacht in der bisheri-gen Weise auf der bisher genutzten Fläche des Flurstücks 47/1, Flur 4, Gemarkung Friedrichslohra, Ge-meinde Großlohra,

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 17 Gebietscharakteristik

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Geschützte Gebiete

Seite 17

3. die landwirtschaftliche Bodennutzung, bei der der Nutzer bereit ist, sich zu den zur Erreichung des Schutz-zweckes erforderlichen oder mit dem Schutzzweck zu vereinbarenden Maßnahmen freiwillig und nach An-zeige bei der oberen Naturschutzbehörde zu verpflichten,

4. (…),

5. in den Zonen zur besonderen Anreicherung von Alt- und Totholz solche Pflegemaßnahmen, die ausdrück-lich dem in § 2 Abs. 3 definierten Schutzzweck dienen, jeweils im Einzelfall im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde,

6. (…),

7. das Sammeln und die Entnahme von Speisepilzen in geringen Mengen für den eigenen Bedarf und im Rahmen der artenschutzrechtlichen Vorschriften in der Zeit zwischen dem 15. August und dem 1. Novem-ber eines jeden Jahres,

8. die Nutzung von Obstbäumen und Streuobstbeständen einschließlich der Baumpflege und des Nachpflan-zens von Hochstämmen alter Regionalsorten in natürlich entstandenen Bestandslücken,

9. die Ausweisung von Wander-, Rad- und Reitwegen sowie weitere Maßnahmen zur Besucherlenkung im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde; das Aufstellen oder Anbringen von Zeichen oder Schildern, wenn die Maßnahme gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 oder § 35 Abs. 2 ThürNatG durch die untere Naturschutzbehörde, auf deren Veranlassung oder mit deren Ermächtigung erfolgt; das Aufstellen oder Anbringen von sonstigen Zeichen oder Schildern, die auf den Schutz oder die Bedeutung des Gebietes hinweisen, oder von Wegemarkierungen, Warntafeln, Ortshinweisen, Sperrzeichen und sons-tigen Absperrungen, im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde; freige-stellt bleiben kurzfristige Absperrungen während forstlicher Arbeiten sowie die Erneuerung der Markierun-gen an den vorhandenen Wanderwegen und dem Waldlehrpfad,

10. Erkundungs-, Überwachungs-, Schutz-, Pflege-, Entwicklungs-, Forschungs- und Wiederherstellungsmaß-nahmen oder Nutzungsänderungen im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der oberen Naturschutzbe-hörde,

11. die Instandsetzung und Instandhaltung der Hochwaldstraße und anderer zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung befestigter Wege in der vorhandenen Breite und Ausgestaltung mit gebietstypi-schem Material in der Zeit vom 30. September bis zum 1. März; die Instandsetzung und Instandhaltung von markierten Wanderwegen und den funktional dazugehörigen Einrichtungen in der für Wanderwege typi-schen und erforderlichen Art und Weise; die darüber hinausgehende Instandsetzung und Instandhaltung von Wegen, Pfaden, Steigen und Plätzen im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der oberen Natur-schutzbehörde,

12. Unterhaltungsmaßnahmen am Brauhausweg sowie die Instandsetzung und Instandhaltung von bestehen-den Leitungen im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde,

13. die Anlage von Einrichtungen zur Abwasserversorgung von Amtlohra im Einvernehmen mit oder mit Zu-stimmung der oberen Naturschutzbehörde,

14. die Instandsetzung, Instandhaltung und Beschilderung der geodätischen Festpunkte 4529/1400, 4529/1401 und 4530/0100, 4530/0108, 4530/0109 und deren ordnungsgemäße Nutzung im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde sowie die Instandsetzung, Instandhaltung, Beschilderung und ordnungsgemäße Nutzung aller übrigen vorhandenen geodätischen Festpunkte,

15. der Betrieb und die Unterhaltung des Trinkwasserspeichers auf dem Flurstück 42/2, Flur 4, Gemarkung Hainrode, Gemeinde Hainrode, in der bisherigen Art,

16. das traditionelle Zelten an der Eschenallee zu Pfingsten auf dem Flurstück 26, Flur 2, Gemarkung Fried-richslohra, Gemeinde Großlohra im bisherigen Umfang,

17. das Betreten des Gebietes durch Behördenbedienstete oder von ihnen beauftragte Personen sowie die Wahrnehmung weiter gehender gesetzlich bestimmter Aufgaben im Einvernehmen mit oder mit Zustim-mung der oberen Naturschutzbehörde.

2.3.2 Landschaftsschutzgebiet

Der westliche Teil des FFH-Gebietes „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ gehört dem Landschaftsschutzge-bietes (LSG) „Dün – Helbetal“ (Abbildung ‎2.4) an, welches mit dem Beschluss vom 09.12.1963 und mit Wir-kung vom 01.12.1963 zum LSG erklärt wurde. Die gesamte Flächengröße des Schutzgebietes beträgt 5592,56 ha, wovon sich 123,73 ha innerhalb des FFH-Gebietes befinden. Der nordöstlichste Ausläufer des LSG reicht bis an die Ortschaft Friedrichslohra heran, der etwas südlichere Teil davon hat seine Grenzen an der Landstraße L 1033.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 18 Gebietscharakteristik

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Geschützte Gebiete

Seite 18

In der Begründung des Beschlusses zur Erklärung des Landschaftsteiles zum Schutzgebiet heißt es u. a., dass das LSG „Dün – Helbetal“ den östlichen Dün sowie das obere Helbetal umfasst und eine schräg ge-stellte, z. T. stark zerteilte Muschelkalkscholle darstellt, die als Steilstufe zum Wippertal hin abfällt. Ein Groß-teil des Schutzgebietes ist mit Kalkbuchen- und Mischwäldern bestockt, es finden sich seltene Arten im Be-reich der Flora. Eine besondere Bedeutung kommt dem Erholungsverkehr im Gebiet mit seiner Landschaft und den zahlreichen Aussichtspunkten zu.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 19 Gebietscharakteristik

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Planungen im Gebiet

Seite 19

2.4 Planungen im Gebiet

2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben

Im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 sind folgende allgemeine Ziele für Natur- und Umwelt-schutz festgelegt(vgl. THÜRINGER MINISTERIUM FÜR BAU, LANDESENTWICKLUNG UND VERKEHR 2014):

Der Freiraum soll als Lebensgrundlage und als Ressourcenpotenzial für die nachfolgenden Generationen erhalten, der Schutz von Natur und Landschaft soll verstärkt und erweitert werden (Naturerbe).

Die Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt sollen in ihrer Funktions- und Regenerationsfähigkeit sowie in ihrem Zusammenwirken gesichert und entwickelt werden. Den Anforderungen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel soll Rechnung getragen werden.

Der Verbrauch nicht erneuerbarer natürlicher Ressourcen soll auf den unvermeidbaren Bedarf reduziert werden.

Der Boden soll in seinen natürlichen Funktionen, in seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie in seiner Nutzungsfunktion gesichert und erhalten werden.

Das PG befindet sich (auf der Ebene der Raumordnung) in der Planungsregion des Regionalplans (RP) Nordthüringen. Die Planungsregion Nordthüringen umfasst die Landkreise Nordhausen, Eichsfeld, Kyffhäu-serkreis und Unstrut-Hainich-Kreis. Im RP Nordthüringen ist die Raumnutzungskarte Nordthüringen darge-stellt (vgl. REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT NORDTHÜRINGEN 2012).

Im RP Nordthüringen ist das PG als Vorranggebiet für Freiraumsicherung (FS-78 – Westliche Hainleite / östlicher Dün / Wöbelsburg) festgelegt. Daraus ergeben sich für das Planungsgebiet folgende regionalplane-rische Ziele:

Die Vorranggebiete Freiraumsicherung sind für die Erhaltung der schutzgutorientierten Freiraumfunktionen der Naturgüter Boden, Wald, Wasser , Klima, Flora und Fauna sowie des Landschaftsbildes vorgesehen.

Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vereinbar sind.

Die landwirtschaftliche Bodennutzung kann in diesen Gebieten nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis wie bis-her weiter möglich bleiben, um die Kulturlandschaft zu erhalten und dich Flächen für landwirtschaftliche Nutzung langfristig zu sichern.

Für das Vorranggebiet für Freiraumsicherung Nr. 78 sollen speziell folgende Ziele beachtet werden (vgl. ebd.):

Ökologisch intakte (funktionsfähige) subregionale Gewässersysteme einschließlich der von ihnen abhängigen Feuchtge-biete und Landökosysteme sollen gesichert und entwickelt, sowie die regional vorhandenen Wasserressourcen nachhaltig genutzt werden.

Klimaökologische Ausgleichsfunktionen von regionaler Bedeutung für die Kaltluft- und Frischluftentstehung und die Immis-sionsminderung sollen gesichert und entwickelt werden. Geländeklimatische Austauschprozesse sollen gefördert werden.

Waldgebiete mit regional besonders bedeutsamen ökologischen und sozioökonomischen Funktionen sollen gesichert und entwickelt werden.

Vielfältig strukturierte, regional und subregional prägende, besonders erholungswirksame Freiräume der Kulturlandschaft sollen gesichert und entwickelt werden.

Folgende allgemeine Leitziele für die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Freiraumsicherung sind im Regio-nalplan Nordthüringen festgelegt (vgl. ebd.).

Dauerhafte Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips

Förderung eines funktional zusammenhängenden Biotopverbundsystems und Entgegenwirken gegenüber den negativen ökologischen Folgen der Zerschneidung des Freiraums

2.4.2 Bauleitplanung

Für die Gemeinden Großlohra und Hainrode (Hainleite) in der Verwaltungsgemeinschaft Hainleite sind keine Flächennutzungs- und Landschaftspläne vorhanden. Für den OT Großberndten (Stadt Sondershausen) liegt ein Teilflächennutzungsplan lediglich im Entwurf von 1999 vor.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 20 Gebietscharakteristik

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Planungen im Gebiet

Seite 20

2.4.3 Planungen Dritter

Landkreis Nordhausen

Windpark bei Wipperdorf

Nördlich vom FFH-Gebiet (im Norden von Wipperdorf) ist der Bau eines Windparks geplant. Es sollen 10 Windenergieanlagen mit einer Höhe von 200 m errichtet werden (UNTERE NATURSCHUTZBEHÖRDE, HERR PI-

ONTEK, E-Mail vom 15.06.2015).

Kyffhäuserkreis

Windpark Großberndten

Südöstlich des FFH-Gebietes „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ befindet sich der Windpark Großberndten, in dem 10 weitere und höhere Windkraftanlagen geplant sind. Ein BImSch-Antrag liegt der Unteren Immissi-onsschutzbehörde des Kyffhäuserkreises vor. Am 26.03.2015 wurde bezüglich des Erweiterungsvorhabens die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04 „Windpark Großberndten (SO)“ beschlossen (noch kein Vor-entwurf vorliegend), da der gegenwärtige rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Großberndten“ 1. Änderung dem Vorhaben entgegensteht (STADT SONDERSHAUSEN, FACHBEREICH 2 – BAU & ORDNUNG, FRAU

STEIN, E-Mail vom 05.08.2015).

Steinbrüche südlich Friedrichslohra und nordöstlich Kleinberndten

Der Kalksteinbruch südlich von Friedrichslohra wird von der Heinz Huke KG betrieben. In deren Eigentum befindet sich eine Fläche von 20 ha, wovon 9,6 ha für den Abbau genehmigt sind und genutzt werden. Er-weiterungen sind nicht geplant (HEINZ HUKE KG, HERR HUKE, Telefonat vom 30.06.2015).

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 21 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ FFH-Lebensraumtypen

Seite 21

3 Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes

3.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie

3.1.1 Einleitung und Übersicht

Ausgangslage

Die Datengrundlage für den vorliegenden Bericht bildet die vom INSTITUT FÜR VEGETATIONSKUNDE UND LAND-

SCHAFTSÖKOLOGIE (IVL) 2012 durchgeführte Kartierung der Offenlandlebensraumtypen im FFH-Gebiet. Die Abgrenzungen, Bewertungsbögen sowie Artenlisten wurden dem FIS Naturschutz (Abfragen April/Mai 2015) entnommen und werden im Folgenden nachrichtlich dargestellt.

Die Einstufung und Bewertung der Lebensraumtypen erfolgte entsprechend des „Kartier- und Bewertungs-schlüssels FFH-Offenland-Lebensraumtypen Thüringen“ (TLUG, Stand 02.05.2012), so dass auch für die folgende Darstellung von Bestand und Bewertung der FFH-Lebensraumtypen dieser Stand des KBS zu Grunde gelegt wird.

Die Beschreibung hinsichtlich Charakterarten und vegetationskundlicher Zuordnung kann auf Basis der vor-liegenden Artenlisten und ohne eigene detailliertere Geländeuntersuchungen nur sehr grob vorgenommen werden. Das Artenspektrum ist nach thüringischem KBS auf Basis einer 4-stufigen Skala (sehr häufig bzw. > 20 % Deckung; häufig bzw. 3-20 % Deckung; weder selten noch häufig; 1-2 Exemplare) zu erheben. Diese grobe Skala erschwert eine pflanzensoziologische Zuordnung, zumal die Artenliste für die gesamte Kartie-reinheit erhoben wird und nicht ein für die LRT-Fläche hinsichtlich des Artenspektrums typischer Ausschnitt betrachtet wird. In diesem Kapitel wird sich deshalb auf die Beschreibung der für den jeweiligen LRT charak-teristischen und kennzeichnenden Arten konzentriert.

Vergleichend zur aktuellen Erfassung werden die Daten aus der Offenland-Biotopkartierung (OBK) Thürin-gens der Jahre 1996/1997 herangezogen. Die damals erfassten Biotoptypen wurden 2007 nach der „Modifi-zierung der Methodik der Offenland-Biotopkartierung mit dem Ziel der Berücksichtigung der FFH-Lebensraumtypen und der FFH-Berichtspflicht“ (IVL 2002/2007) in FFH-Lebensraumtypen modifiziert. Diese transformierten Daten wurden ebenfalls dem FIS Naturschutz entnommen.

Im Rahmen einer Übersichtsbegehung am 21.05.2015 wurden einzelne LRT-Flächen besichtigt. Dabei ge-wonnene Erkenntnisse, z. B. zur Abgrenzung/Lage der LRT, zum Pflege-/Nutzungszustand oder Vorkom-men einzelner Arten (z. B. Orchideen) werden bei der Bestandsbeschreibung/-bewertung berücksichtigt. Etwaige Ergänzungen oder Änderungen im Vergleich zur Kartierung von 2012 werden explizit benannt.

Komplexlebensraumtypen

Im Gebiet wurden keine Komplexlebensraumtypen erfasst.

Die Lebensraumtypen und ihre Bewertung

Die Kartierergebnisse von IVL (2012) belegen ein Vorkommen von 5 (6) Lebensraumtypen im FFH-Gebiet auf einer Gesamtfläche von 85,02 ha. Die Ursachen für die Diskrepanzen zwischen den Flächenangaben aus dem SDB bzw. OBK und aktueller Erfassung werden in den einzelnen LRT-Kapiteln erläutert. Die LRT 3260 – Fließgewässer mit Unterwasservegetation sowie 8160* – Kalkschutthalden wurden aktuell nicht be-stätigt (vgl. Kap. ‎3.1.2.1 und ‎3.1.2.7).

In den Kartierergebnissen von 2012 waren keine Flächen des prioritären LRT 6210* enthalten. Dem Hinweis von Herrn TAEGER (UNB LK NORDHAUSEN) im Rahmen der 1. PAG-Sitzung zu Massenvorkommen der Orch-ideenart Stattliches Knabenkraut (Orchis mascula) auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz folgend, wur-den im Rahmen der Übersichtsbegehung am 21.05.2015 die Halbtrockenrasen geprüft und das Bestehen einer großen Population, verteilt auf 4 LRT-6210-Flächen bestätigt. Diese Flächen wurden vollflächig – auch wenn die Orchideenpopulation jeweils nur einen Teil der Fläche einnimmt (vgl. Abbildung ‎3.1) – dem prioritä-ren LRT zugeordnet (vgl. Kap. ‎3.1.2.4).

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 22 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ FFH-Lebensraumtypen

Seite 22

Tabelle ‎3.1: Übersicht der im FFH-Gebiet vorkommenden FFH-LRT sowie LRT-EF

LRT-Code

Bezeichnung der LRT

(Kurzname nach ThürNEzVO)

Angabe im SDB

Kartierergebnisse 2012

Aktueller EHZ MaP LRT LRT-EF

ha EHZ ha Anzahl ha Anzahl

3260 Fließgewässer mit flutender Wasser-pflanzenvegetation

0,04 B - - - - -

6110* Kalk- oder basenhaltige Felsen mit Kalk-Pionierrasen

0,12 B 0,00# 1 - - B

6210(*) Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen (besondere Bestände mit bemerkenswer-ten Orchideen)

67,09 B 77,19 16 4,94 6 B

6510 Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes

28,56 A 7,12 8 1,90 2 B

7220* Kalktuffquellen 0,06 B 0,22 2 - - B

8160* Kalkschutthalden 1,00 B - - - - -

8210 Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation 0,10 B 0,49 12 - - B-A

Summe: 96,97 B 85,02 39 6,84 8 B

Erläuterung: # Flächengröße = 31 m2

3.1.2 Beschreibung der Lebensraumtypen

3.1.2.1 LRT 3260 – Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation

Der Standarddatenbogen (SDB) weist für den Fließgewässer-LRT 3260 einen Flächenanteil am FFH-Gebiet 10 von 0,04 ha aus. In den Daten der OBK wird lediglich ein flächiges Feuchtgebiet zwischen zwei Teichen im Teichtal bei Hainrode als LRT 3260 benannt (0,97 ha). Die Kartierung von 2012 verzeichnet diesen Be-reich als Sickerquelle mit schwacher Kalksinterbildung, größtenteils von Büschen beschattet, die keinen LRT-Status aufweist. Talabwärts gelegene Quellen werden dem LRT 7220* – Kalktuffquellen zugeordnet.

Der im Teichtal entspringende Bach bei Hainrode ist in dem im Wald gelegenen Abschnitt recht naturnah ausgebildet. Aufgrund der fehlenden lebensraumtypischen Vegetation wurde das Gewässer jedoch ebenfalls nicht dem LRT 3260 zugeordnet.

Weitere potenziell geeignete Fließgewässer sind im nur spärlich mit Oberflächengewässern ausgestatteten Gebiet nicht vorhanden. Der LRT wird nicht weiter im MaP betrachtet.

3.1.2.2 LRT 6110* – Kalk- oder basenhaltige Felsen mit Kalk-Pionierrasen

Flächengröße/Vorkommen

Der LRT 6110* wird im SDB mit einem Flächenanteil am Gebiet von 0,12 ha geführt. 2012 wurde der LRT im FFH-Gebiet 10 nur auf einer Fläche mit einer Größe von 31 m

2 erfasst.

Die Fläche befindet sich innerhalb eines großflächigen Halbtrockenrasenkomplexes (LRT 6210, ID 10008) auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz südlich Großlohra.

Das in der OBK ausgewiesene Kalkfelsenband mit Pioniervegetation an der Wöbelsburg wurde aktuell als Komplex aus Fels-/Trockengebüsch und LRT 8210 kartiert (ID 10029/10030), dort wurden im nördlichen Teil nur noch Fragmente von Blaugrasrasen (Sesleria albicans) (typische Vegetation des LRT 6210) sowie weni-ge lebensraumtypische Arten des LRT 6110* gefunden.

Allgemeine Charakteristik des LRT

Der prioritäre LRT 6110* umfasst offene, meist kleinflächige Pionierfluren auf Kalk- oder Gipsfelsen, Fels-schutt, Felsbändern oder Stellen, wo nutzungsbedingt die Vegetationsentwicklung gehemmt ist. Ein basen-

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 23 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ FFH-Lebensraumtypen

Seite 23

reiches Ausgangsgestein, trockenwarme Standortverhältnisse sowie feinerdearme Rohböden bilden die Voraussetzungen für das Vorkommen dieser Pionierfluren. Innerhalb von Trocken- und Halbtrockenrasen sind lebensraumtypische Pionierfluren häufig auch kleinflächig an offenen Bodenstellen anzutreffen. Wäh-rend auf Extremstandorten (hinsichtlich Steilheit und Exposition) das Aufkommen von Gehölzen in der Regel nicht möglich ist, kann an sekundären Standorten (z. B. an durch Tritt oder Viehtritt entstandenen Offen-standorten mit Pioniervegetation) bei ausbleibenden regelmäßigen anthropogenen Störungen die Sukzessi-on sehr schnell einsetzen und die Pionierfluren verdrängen.

Mindestanforderungen für die Zuordnung eines Bestands zum LRT 6110* sind das Vorkommen von mindes-tens 2 charakteristischen Gefäßpflanzenarten, davon 1 LRT-kennzeichnende Art, sowie die Zugehörigkeit zur Pflanzengesellschaften der Steinkraut-Mauerpfeffer-Gesellschaften (Alysso-Sedion). Der Verbuschungs-grad (Deckung der Gehölze) darf maximal 70 % betragen.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung

Die lückige Vegetation des Alysso-Sedion (Steinkraut-Mauerpfeffer-Gesellschaft) wird von niedrigwüchsigen ausdauernden und zahlreichen einjährigen Arten beherrscht und zeichnet sich häufig durch Kryptogamen-reichtum aus. Als LRT-kennzeichnende Arten sind im FFH-Gebiet 10 nur der Scharfe Mauerpfeffer (Sedum acre) sowie der Trauben-Gamander (Teucrium botrys) vertreten, als weitere charakteristische Gefäßpflanzen kommen das Frühlings-Fingerkraut (Potentilla tabernaemontani) sehr häufig und der Kleine Wiesenknopf (Sanguisorba minor) häufig vor. Selten treten außerdem Gewöhnlicher Wundklee (Anthyllis vulneraria ssp. pseudovulneraria) und Mausohr-Habichtskraut (Hieracium pilosella). Als charakteristisches Moos ist weiter-hin das Verbogenstielige Doppelhaarmoos (Ditrichum flexicaule) festzustellen.

Aufgrund der engen Verzahnung mit den Halbtrockenrasen des LRT 6210 treten im Gebiet auch diesbezüg-lich charakteristische Arten hinzu, z. B. Fieder-Zwenke (Brachypodium pinnatum) und Großes Schillergras (Koeleria pyramidata).

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Habitatstrukturen

Die für den LRT typischen Strukturen sind auf dem flachgründigen, teils steinigen Standort – hier lückige Rasen, kleinflächiger Offenboden, Bodenflechten – teilweise vorhanden, so dass die Vollständigkeit der le-bensraumtypischen Habitatstrukturen mit „B“ bewertet wird.

Arteninventar

Das Arteninventar ist auf der einzigen LRT-Fläche unterdurchschnittlich bis mittel ausgeprägt. Lediglich zwei LRT-kennzeichnende Arten (Scharfer Mauerpfeffer [Sedum acre], Trauben-Gamander [Teucrium botrys]) („c“) sowie 4 weitere charakteristische Gefäßpflanzen (siehe Abschnitt Charakterarten) („b“) konnten festge-stellt werden. Die Vollständigkeit des typischen Arteninventars wird deshalb mit „B“ bewertet.

Beeinträchtigungen

Auf der Fläche wurden keine Beeinträchtigungen im Hinblick auf z. B. Aufforstungen, Störzeiger oder Trittbe-lastungen festgestellt. Lediglich die Verbreitung hochwüchsiger Gräser wirkt mit einem Deckungsgrad von mehr als 5 % mäßig beeinträchtigend, so dass dieser Parameter mit „B“ bewertet wird.

Tabelle ‎3.2: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6110*

LRT-ID LRT-Code

Fläche gesamt (ha)

LRT-Anteil

(%)

LRT-Fläche (ha)

Teilbewertungen Gesamtbewer-tung Strukturen Arteninventar

Beeinträchti-gungen

10001 6110* 0,001 100 0,00 B B B B

Erläuterung: 1 Flächengröße = 31 m2

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 24 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ FFH-Lebensraumtypen

Seite 24

Gesamterhaltungszustand

Der Erhaltungszustand für die einzige kleine Kalkpionierflur im FFH-Gebiet 10 und damit der Gesamterhal-tungszustand des LRT 6110* kann noch als gut („B“) eingestuft werden, auch wenn das Artenspektrum nur durchschnittlich ausfällt.

Tabelle ‎3.3: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen des LRT 6110*

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des

LRT Anzahl Teilflächen

A 0,00 0 0

B 0,001 100 1

C 0,00 0 0

gesamt 0,00 100 1

Erläuterung: 1 Flächengröße = 31 m2

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

In der OBK wurde ein Felsband an der Wöbelsburg als LRT 6110* mit einer Flächengröße von 0,12 ha aus-gewiesen. Dort ist der LRT nicht mehr bzw. nur noch rudimentär (vereinzeltes Vorkommen von Scharfem Mauerpfeffer [Sedum acre] und 4 weiteren charakteristischen Arten) vorhanden. Über die Gründe des Rück-ganges des LRT an der Wöbelsburg lässt sich nur spekulieren, da keine genaueren Informationen aus der Altkartierung hinsichtlich Arteninventar und Beeinträchtigungen vorliegen. Da die Felsen dort bereits zu 50 % mit Trocken-/ Felsgebüsch bestanden sind, liegt die Vermutung nahe, dass Sukzession der auslösende Fak-tor war.

Aktuell wurde der LRT nur als Kleinstfläche innerhalb eines großflächigen Halbtrockenrasens südlich Groß-lohra aufgenommen. Mit einer Flächengröße von 31 m

2 liegt der Bestand des LRT damit weit unter den An-

gaben aus der Altkartierung. Weitere Kleinbestände als Strukturbestandteile der vorhandenen Trocken- und Halbtrockenrasen können sich ggf. bei Vorhandensein von Offenbodenstellen entwickeln.

Die Gesamtbeurteilung des LRT 6110* im FFH-Gebiet 10 ergibt einen geringen Wert („C“) trotz des guten Erhaltungszustandes. Die LRT-Gesamtflächengröße ist ausgesprochen gering und das Arteninventar ist nur durchschnittlich ausgeprägt. Das Vorkommen ist als signifikant (= mittlere Repräsentativität) („C“) zu bewer-ten.

Der Fortbestand des LRT auf Sekundärstandorten wird durch das Entstehen von kleinflächigen Störstellen innerhalb von Halbtrockenrasen (LRT 6210) infolge der Beweidung mit Ziegen und Schafen ermöglicht. Eine Entwicklung des LRT 6110* auf Primärstandorten ist aufgrund der engen Verzahnung mit dem LRT Kalkfel-sen (8210) an das Management dieses LRT gebunden. Entsprechende Maßnahmen zur Offenhaltung (Kon-trolle der Verbuschung) dürften sich auch positiv auf die Kalk-Pionierrasen auswirken.

3.1.2.3 LRT 6210 – Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen

Flächengröße/Vorkommen

Die OBK enthält 19 Flächen des LRT 6210 mit einer Flächengröße von ca. 68,68 ha (einschließlich prioritä-rer Ausbildung), im SDB wird von einer Flächengröße von ca. 67,09 ha ausgegangen. In der Kartierung 2012 wurden 16 Flächen mit einer Gesamtgröße von 77,19 ha kartiert. Nachträglich wurden 4 Flächen infol-ge der im Rahmen einer Übersichtsbegehung am 21.05.2015 bestätigten großen Population von Stattlichem Knabenkraut (Orchis mascula) der prioritären Ausbildung des LRT zugeordnet (vgl. Kap. ‎3.1.2.4). Darüber hinaus weisen noch 6 Flächen (4,94 ha) Entwicklungspotenzial zum LRT 6210 auf.

Allgemeine Charakteristik des LRT

Bei diesem LRT handelt es sich um so genannte „Kalk-Magerrasen“, also von Grasarten geprägtes Grün-land magerer und trockener Standorte mit basisch verwitterndem Ausgangsgestein. Im Gebiet sind v. a. submediterrane Halbtrockenrasen auf tiefgründigeren Böden zu finden, die durch eine extensive Nutzung

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 25 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ FFH-Lebensraumtypen

Seite 25

entstanden sind. Blaugrasreiche Trocken- (und Halbtrocken)rasen an Steilhängen mit flachgründigem Mu-schelkalkverwitterungsbögen finden sich nur noch fragmentarisch an den Fels-LRT 8210.

Mindestanforderung für die Zuordnung eines Bestands zum LRT 6210 ist das Vorkommen von 5 charakteris-tischen, davon 2 LRT-kennzeichnenden Gefäßpflanzenarten sowie die pflanzensoziologische Zugehörigkeit mindestens zur Klasse der Schwingel-Trespen-Trocken- und Halbtrockenrasen (Festuco-Brometea). Der LRT 6210 umfasst auch Komplexe mit kleinflächigen Trockengebüschen, wobei der Deckungsanteil in der Kartiereinheit maximal 70 % sein darf.

Besonders orchideenreiche Bestände werden unter dem prioritären LRT 6210* erfasst (vgl. Kap. ‎3.1.2.4).

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung

Der LRT 6210 umfasst die Ordnung der Submediterranen Trocken- und Halbtrockenrasen (Brometalia erec-ti).

An LRT-kennzeichnenden Gefäßpflanzen herrscht im FFH-Gebiet die Fieder-Zwenke (Brachypodium pinna-tum) vor. Häufig treten z. B. Großes Schillergras (Koeleria pyramidata) und Frühlings-Fingerkraut (Potentilla tabernaemontani) auf. Verbreitet, aber jeweils in geringer Deckung kommen Gewöhnlicher Wundklee (Anthyllis vulneraria), Kleine Eberwurz (Carlina vulgaris), Knolliger Hahnenfuß (Ranunculus bulbosus), Schopfiges Kreuzblümchen (Polygala comosa), Stängellose Kratzdistel (Cirsium acaule) vor. Jeweils nur auf zwei Flächen kommen dagegen Aufrechte Trespe (Bromus erectus), Hufeisenklee (Hippocrepis comosa) und Sichel-Hasenohr (Bupleurum falcatum) vor. Einige Arten sind nur auf einer Fläche (ID 10002) zu finden: Deutscher Enzian (Gentianella germanica), Großblütige Braunelle (Prunella grandiflora), Großer Ehrenpreis (Veronica teucrium), Hügel-Meier (Asperula cynanchica) und Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria).

Als charakteristische Arten treten v. a. Echter Wiesenhafer (Helictotrichon pratense) und Schaf-Schwingel (Festuca ovina) sowie weiterhin Dornige Hauhechel (Ononis spinosa), Echtes Labkraut (Galium verum), Arznei-Thymian (Thymus pulegioides), Blaugrüne Segge (Carex flacca), Flaumiger Wiesenhafer (Helic-totrichon pubescens), Knack-Erdbeere (Fragaria viridis), Mausohr-Habichtskraut (Hieracium pilosella), Mittle-res Zittergras (Briza media), Rauer Löwenzahn (Leontodon hispidus), Wiesen-Salbei (Salvia pratensis), Wie-sen-Schlüsselblume (Primula veris) und Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias) auf.

Alle LRT-6210-Bestände im Gebiet gehören dem Verband der Submediterranen Halbtrockenrasen (Me-sobromion erecti) bzw. dem Unterverband Mesobromenion an. Nach OBERDORFER (1993, zit. in SCHMIDT 2000) wird die floristische Zusammensetzung der Mesobromenion-Rasen maßgeblich von der Bewirtschaf-tung beeinflusst. Während die Pflanzengesellschaft Trespen-Halbtrockenrasen (Mesobrometum) vorwiegend auf gemähten Flächen zu finden ist, sind die Enzian-Schillergras-Rasen (Gentiano-Koelerietum pyramidatae) dagegen durch Beweidung entstanden. Mit der Aufgabe der traditionellen Bewirtschaftungsformen in den letzten Jahrzehnten ist die floristische Differenzierung zwischen den beiden Assoziationen schwierig gewor-den, die Grenzen verwischen zwischen Mähwiese und Weide (ebd.). Die Halbtrockenrasen im FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ können jedoch am ehesten dem Enzian-Schillergras-Rasen zugeordnet werden. Dies gilt insbesondere für die Bestände am Gatterberg (ID 10003) und im Teichtal (ID 10002). Be-reits GEIB & SEIFERT (1994) bezeichnen den Rasen am südexponierten Hang des Teichtals als artenreichste und schönste Fläche und typisch für diese Pflanzengesellschaft. Auch aktuell ist Fläche mit dem Vorkom-men von 33 charakteristischen, davon 15 LRT kennzeichnenden Arten und 3 Orchideenarten (u. a. Fliegen-Ragwurz [Ophrys insectifera]) noch sehr artenreich. Der Bestand ist aber inzwischen so stark verbuscht (knapp unter 70 %), dass der Fortbestand des LRT hier gefährdet ist.

Die großflächigen Halbtrockenrasen am ehemaligen Truppenübungsplatz weisen aufgrund der ehemaligen militärischen Nutzung eine nicht ganz so lange Entwicklungsdauer wie die übrigen Bestände im Gebiet auf, stellen aber inzwischen recht artenreiche, aktuell beweidete LRT-Bestände dar, die ebenfalls der Pflanzen-gesellschaft Enzian-Schillergras-Rasen zugeordnet werden können. Insbesondere der Bestand ID 10014 (LRT 6210* – vgl. Kap. 3.1.2.4) ist mit eingestreuten besonders niedrigrasigen Fluren auf z. T. steinigen Böden artenreich ausgeprägt, in dem z. B. der Gewöhnliche Wundklee (Anthyllis vulneraria) zahlreich auftritt und auch ein kleinflächiger Kalk-Pionierrasen (LRT 6110* - vgl. Kap. 3.1.2.2) abgegrenzt wurde.

Hervorzuheben sind auf einem Teil der Bestände am ehemaligen Truppenübungsplatz die individuenreichen Vorkommen des Stattlichen Knabenkrautes (Orchis mascula), nach WESTHUS et al. (1993) typisch für diese Pflanzengesellschaft. Diese Bestände werden dem prioritären LRT 6210* (vgl. Kap. 3.1.2.4) zugeordnet.

Eine Beteiligung von Kalk-Blaugras (Sesleria albicans) ist nur auf einer Fläche südlich Friedrichslohra (ID 10012) gegeben. Doch der Bestand ähnelt eher den anderen Halbtrockenrasen und mit der fehlenden Do-

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ FFH-Lebensraumtypen

Seite 26

minanz der Art (Deckung von 3-20 %), der dicht geschlossenen Kraut-/Grasschicht und weniger extremen Standortbedingungen kann man ihn eher als Sesleria-reiche Variante des Enzian-Schillergras-Rasens auf-fassen.

Übergänge zum LRT 6510 zeigen Bestände mit Vorkommen von mesophilen Arten, wie Glatthafer (Arr-henatherum elatius), Gewöhnliche Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium) und Gewöhnliche Margerite (Leucanthemum vulgare) (z. B. ID 10005, 10006, 10008, 10011, 10015, 10016, 10017) an.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Habitatstrukturen

Die Halbtrockenrasen mit einem guten Gesamterhaltungszustand weisen auch gute Habitatstrukturen („B“) auf (ID 10002 im Teichtal, ID 10003 am Gatterberg, ID 10006 und 10007 am ehemaligen Truppenübungs-platz sowie ID 10011, 10012 und 10013 südlich Friedrichslohra). Zwar ist der Flächenanteil lückiger Rasen in diesen Beständen z. T. zu klein („c“), aber typische Kräuter und verschiedene Struktur- und Vegetations-typen sind i. d. R. ausreichend vorhanden (jeweils „b“).

Bei den übrigen LRT-Flächen sind die Habitatstrukturen schlecht ausgeprägt („C“). Die Flächen sind v. a. durch Nutzungsauflassung degradiert (Verbuschung, z. T. auch Aufforstung, und/oder Verfilzung) und typi-sche Kräuter sowie Vegetations-/Strukturelemente sind verloren gegangen (z. B. ID 10004 am Gatterberg und 10005 im Wald nördlich Kleinberndten).

Arteninventar

Ein hervorragendes Arteninventar ist nur auf einer Fläche vorhanden, dem artenreichen Bestand am südex-ponierten Hang im Teichtal, der bereits im Kapitel Charakterarten beschrieben wurde („A“).

6 Flächen (ID 10003 am Gatterberg, ID 10006, 10007, 10008 und 10010 am ehemaligen Truppenübungs-platz, ID 10013 südlich Friedrichslohra) erreichen mit ihrer Anzahl an charakteristischen Arten (zwischen 20 und 26) ebenfalls einen hervorragenden Wert („a“), aber aufgrund der geringeren Anzahl an LRT-kennzeichnenden (5-9) („b“) wird das Arteninventar auf diesen Flächen mit „B“ bewertet.

Weitere 4 Flächen weisen ebenfalls ein gut ausgeprägtes Arteninventar auf – hier wurden 17 bzw. 18 cha-rakteristische und davon 5 bis 8 LRT-kennzeichnende Arten nachgewiesen.

Als artenärmster Bestand stellt sich die kleinflächige Halbtrockenrasenbrache am nordöstlich exponierten Hang des Gatterberges dar, mit 13 charakteristischen und davon 3 LRT-kennzeichnenden Arten ist hier nur noch eine „C“-Einstufung möglich.

Beeinträchtigungen

Auf mehreren Flächen ist eine fortschreitende Degradation infolge der Nutzungsauflassung („c“) (ID 10004 am Gatterberg, 10005 im Wald nördlich Kleinberndten, ID 10009 und 10010 am ehemaligen Truppen-übungsplatz, ID 10012 und 10013 südlich Friedrichslohra) festzustellen. Die Flächen ID 10009 und 10010 wurden außerdem z. T. mit Fichten aufgeforstet (von denen viele bereits wieder abgestorben sind).

Verbuschung spielt auf vielen Flächen eine gewisse Rolle („b“), als stark verbuscht sind jedoch v. a. die Flä-che ID 10002 (im Teichtal) und 10004 (Gatterberg) zu bezeichnen. Insbesondere der Bestand im Teichtal in seiner 2012 erfolgten Abgrenzung ist kaum noch vorhanden, hier ist nur noch eine Restfläche von ca. 1.200 m

2 der 0,87 ha großen Fläche als offen zu bezeichnen und auch in diesem Bereich haben sich bereits junge

Weißdorne entwickelt.

Darüber hinaus sind auf mehreren Flächen Stör- und Nährstoffzeiger (z. B. Weißklee [Trifolium repens], Gewöhnliche Waldrebe [Clematis vitalba], Wiesenknäuelgras [Dactylis glomerata], Landreitgras [Calama-grostis epigejos] vorhanden („b-c“).

Weitere Beeinträchtigungen sind nicht aufgeführt. Insgesamt werden 9 der 12 LRT-Flächen als stark beein-trächtigt („C“) gewertet, während 3 Flächen (ID 10003 am Gatterberg, ID 10006 und 10011 am ehemaligen Truppenübungsplatz) eine gute Bewertung („B“) erhielten.

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ FFH-Lebensraumtypen

Seite 27

Tabelle ‎3.4: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6210

LRT-ID LRT-Code

Fläche gesamt

(ha)

LRT-Anteil

(%)

LRT-Fläche

(ha)

Teilbewertungen Gesamtbewer-

tung Strukturen Arteninventar Beeinträchti-

gungen

10002 6210 0,87 100 0,87 B A C B

10003 6210 1,46 100 1,46 B B B B

10004 6210 0,19 100 0,19 C C C C

10005 6210 0,12 100 0,12 C B C C

10006 6210 10,76 100 10,76 B B B B

10007 6210 16,66 100 16,66 B2 B C B2

10008 6210 0,98 100 0,98 C B C C

10009 6210 1,30 100 1,30 C B C C

10010 6210 1,59 100 1,59 C B C C

10011 6210 1,10 100 1,10 B B B B

100121 6210 0,58 40 0,23 B B C B

10013 6210 0,69 100 0,69 B B C B

Gesamt: 35,95 B B C-B B

LRT-Entwicklungsflächen

20001 6210 0,65 0 0,00

keine Bewertung

Halbtrockenrasenbrache an leicht nordexponiertem Hang bei Hainrode, stark mit Blutroter Hartriegel und Kiefer verbuscht. Noch sind viele Trocken-rasenarten in der Krautschicht vorhanden. Nach Entbuschung und mit re-gelmäßiger Beweidung ist eine Entwicklung zu LRT 6210 schnell möglich.

20002 6210 0,15 0 0,00

keine Bewertung

Stark verfilzte und artenarme Halbtrockenrasenbrache an nordöstlich expo-niertem Hang bei Hainrode. Nach Entfilzung und Einführung einer regelmä-ßigen Beweidung ist eine Entwicklung zu LRT 6210 möglich.

20003 6210 1,88 0 0,00

keine Bewertung

Trockengebüsch auf ehemaliger Halbtrockenrasenbrache an leicht NO-exponiertem Hang bei Hainrode. Noch sind kleinere, von Fieder-Zwenke dominierte, Grasinseln eingestreut. Nach Entbuschung und Einführung einer regelmäßigen Beweidung ist eine Entwicklung zu LRT 6210 möglich.

20004 6210 1,25 0 0,00

keine Bewertung

Stark verbuschte und versaumte Halbtrockenrasenbrache am ehemaligen Truppenübungsplatz Großlohra. Nach Entbuschung und mit regelmäßiger Beweidung ist eine Entwicklung zu LRT 6210 schnell möglich.

20005 6210 0,50 0 0,00

keine Bewertung

Mit Fichten aufgeforstete und versaumte Halbtrockenrasenbrache am ehe-maligen Truppenübungsplatz Großlohra. Nach Gehölzentfernung und mit regelmäßiger Beweidung ist eine Entwicklung zu LRT 6210 schnell möglich.

20006 6210 0,51 0 0,00

keine Bewertung

Mit Fichten aufgeforstete Halbtrockenrasenbrache am ehemaligen Truppen-übungsplatz Großlohra. Nach Gehölzentfernung und mit regelmäßiger Be-weidung ist eine Entwicklung zu LRT 6210 schnell möglich.

Gesamt: 4,94

Erläuterung: 1 Komplexbiotop mit Feldgehölz (40 % Anteil LRT 6210) 2 In der Kartierung 2012 wird der Parameter Flächenanteil lückiger Rasen mit „c“ bewertet, in der Beschreibung der Vegeta-tionsmerkmale ist aber von lückiger/kleinflächig vegetationsloser Struktur der Feldschicht die Rede, so dass dieses Teilkrite-rium auf „b“ und infolgedessen auch der Parameter Habitatstrukturen und die Gesamtbewertung auf „B“ geändert werden.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 28 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ FFH-Lebensraumtypen

Seite 28

Gesamterhaltungszustand

Die Mehrheit der LRT-Flächen (31,77 ha bzw. 88 %) befinden sich in einem guten Erhaltungszustand („B“), nur 12 % der LRT-Flächen weisen einen ungünstigen Erhaltungszustand auf („C“). Der Gesamterhaltungs-zustand des LRT 6210 ist damit als günstig einzustufen („B“). Auf einer Fläche von 4,94 ha besteht darüber hinaus noch Entwicklungspotenzial für den LRT (vgl. Tabelle ‎3.4).

Tabelle ‎3.5: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen des LRT 6210

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des

LRT Anzahl Teilflächen

A 0,00 0 0

B 31,77 88 7

C 4,18 12 5

gesamt 35,95 100 12

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Zusammen betrachtet mit der prioritären Ausbildung hat sich der Flächenanteil des LRT 6210 gegenüber den Angaben des SDB (67,09 ha) um 10,10 ha erhöht. Auch der im SDB verzeichnete gute Erhaltungszu-stand ist nach wie vor gegeben. Der positive Trend ist durch Fortführung der Beweidung auf dem ehemali-gen Truppenübungsplatz Großlohra unter Berücksichtigung der dort vorkommenden prioritären Ausbildung des LRT (individuenstarke Population des Stattlichen Knabenkrautes [Orchis mascula], vgl. folgendes Kapi-tel), und durch Nutzungswiederaufnahme auf den aufgelassenen Halbtrockenrasen (insbesondere dem ar-tenreichen Bestand im Teichtal) zu unterstützen. Das Vorkommen des LRT ist von guter Repräsentativität („B“) und erhält auch eine gute Gesamtbeurteilung („B“).

3.1.2.4 LRT 6210* – Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen, besondere Bestände mit bemerkens-werten Orchideen

Flächengröße/Vorkommen

Die Daten der OBK verzeichnen zwei Bestände dieses prioritären LRT (3,08 ha):

- Trockenrasen westlich des Bades im Teichtal bei Hainrode

- Halbtrockenrasen an einem Hang südlich Friedrichslohra.

Diese Flächen wurden in der Kartierung von 2012 nicht mehr als prioritärer LRT eingestuft und es wurden auch keine weiteren orchideenreichen Bestände erfasst.

Im Rahmen einer Übersichtsbegehung am 21.05.2015 wurde jedoch – dem Hinweis der UNB LANDKREIS

NORDHAUSEN (HERR TAEGER, mdl. Mitt. vom 29.04.2015) folgend – das Vorkommen einer großen Population von Stattlichem Knabenkraut (Orchis mascula) auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz bestätigt. Die Po-

pulation verteilt sich jeweils individuenreich auf 4 LRT-Flächen (vgl. Abbildung ‎3.1), so dass diese Flächen (mit einer Flächengröße von 41,24 ha) nachträglich der prioritären Ausbildung des LRT zugeordnet wurden. Der Flächenanteil mit der tatsächlichen Verbreitung der Art beläuft sich auf ca. 6 ha (Schätzung, da Abgren-zung auf dem Luftbild schwierig ist).

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ FFH-Lebensraumtypen

Seite 29

Abbildung ‎3.1: Verbreitung des Stattlichen Knabenkrauts (Orchis mascula) im Mai 2015

Allgemeine Charakteristik des LRT

Generell gelten auch hier die Kriterien zur LRT-Einstufung wie unter Kap. ‎3.1.2.3 zum LRT 6210 beschrieben. Für eine prioritäre Ausprägung muss darüber hinaus eine der folgenden Anforderungen erfüllt sein:

- Der Bestand enthält mindestens eine sehr seltene Orchideenart.

- Der Bestand enthält mindestens eine große Orchideenpopulation von im KBS aufgeführten Arten

- Vorkommen von mindestens 4 für Kalkmagerrasen typischen Orchideenarten in dem abgegrenzten FFH-Lebensraum.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung

Der orchideenreiche Bestand im FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ auf dem ehemaligen Trup-penübungsplatz wird durch das individuenreiche Vorkommen des Stattlichen Knabenkrautes (Orchis mascu-la) (RL Thüringen 3) charakterisiert. Der Bestand verteilt sich mit jeweils mehr als 50 Individuen auf 4 LRT-Flächen.

Hinsichtlich der vegetationskundlichen Einstufung und Benennung der Charakterarten gelten die unter LRT 6210 (Kap. ‎3.1.2.3) getroffenen Aussagen.

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ FFH-Lebensraumtypen

Seite 30

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Habitatstrukturen

Die Habitatstrukturen sind in 3 Flächen gut ausgebildet („B“). Hier sind mehrere Struktur- und Vegetations-elemente (z. B.: niederwüchsige Rasen, Bodenflechten, Pionierrasen) vorhanden („b“), der Deckungsanteil typischer Kräuter ist gut (ID 10014) bzw. in 2 Flächen sogar hervorragend („a“) und auch Offenbodenstellen sind bis auf die Fläche ID 10015 ausreichend vorhanden („b“).

Lediglich der an den Acker grenzende Bestand ID 10017, großflächig mit mesophilem Grünland durchsetzt und von Gräsern dominiert (Schafschwingel [Festuca ovina] und Echter Wiesenhafer [Helictotrichon praten-se]), weist die typischen Habitatstrukturen eines Halbtrockenrasens des LRT 6210 nicht in guter Ausprägung auf („C“).

Arteninventar

Als artenreichste Fläche mit 28 charakteristischen und davon 11 LRT-kennzeichnenden Arten erreicht der Bestand ID 10014 (hier ist auch der Kalk-Pionierrasen ID 10001 enthalten) einen hervorragenden Wert („A“). Die Flächen ID 10015 und 10016 erreichen mit ihrer Anzahl an charakteristischen Arten (24 bzw. 22) eben-falls einen hervorragenden Wert („a“), aber aufgrund der geringeren Anzahl an LRT-kennzeichnenden (je-weils 7) („b“) wird das Arteninventar auf diesen Flächen mit „B“ bewertet.

Die grasdominierte Fläche ID 10017 mit hohen Anteilen an mesophilem Grünland weist weniger typische Trockenrasenarten auf, mit 17 charakteristischen und davon 5 LRT-kennzeichnenden Arten, ist das Artenin-ventar dennoch weitgehend vorhanden („B“).

Das Vorkommen einer Orchideenart in einer großen Population – gefordert sind für das Stattliche Knaben-kraut (Orchis mascula) mehr als 50 Individuen – entspricht einer Einheit („c“), wird aber laut KBS nicht ge-wertet, da es zu einer Abwertung führen würde.

Beeinträchtigungen

Die Beeinträchtigungen auf allen Flächen sind nur gering und nicht LRT-gefährdend („B“). Eine dünne Streuauflage ist in den Flächen ID 10015, 10016 und 10017 vorhanden und deutet auf eine nicht ganz opti-male Nutzung hin („b“). Stör- und Nährstoffzeiger (z. B.: Versaumung: Kleiner Odermennig [Agrimonia eupa-toria], Nährstoffzeiger: Weißklee [Trifolium pratense], Wiesen-Knäuelgras [Dactylus glomerata], Löwenzahn [Taraxacum officinale], Ruderalisierung: Rainfarn [Tanacetum vulgare]) sind auf den Flächen ID 10014, 10015 und 10017 in geringer Deckung vorhanden („b“). Weitere Beeinträchtigungen bestehen nicht.

Tabelle ‎3.6: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6210*

LRT-ID LRT-Code

Fläche gesamt

(ha)

LRT-Anteil

(%)

LRT-Fläche

(ha)

Teilbewertungen Gesamtbewer-

tung Strukturen Arteninventar Beeinträchti-

gungen

10014 6210 13,98 100 13,98 B A B B

10015 6210 6,01 100 6,01 B B B B

10016 6210 9,65 100 9,65 B B B B

10017 6210 11,60 100 11,60 C B B B

Gesamt: 41,24 B B B B

Gesamterhaltungszustand

Alle Flächen der prioritären Ausbildung des LRT 6210* und damit auch der LRT selbst weisen einen guten Erhaltungszustand „B“ auf.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 31 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ FFH-Lebensraumtypen

Seite 31

Tabelle ‎3.7: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen des LRT 6210*

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des

LRT Anzahl Teilflächen

A 0,00 0 0

B 41,24 100 4

C 0,00 0 0

gesamt 41,24 100 4

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Im Vergleich zur OBK (3,08 ha) hat der Flächenanteil des prioritären LRT mit ca. 6 ha (bezogen auf den aktuellen Verbreitungsschwerpunkt des Stattlichen Knabenkrautes) deutlich zugenommen. Allerdings konn-ten auf den ursprünglich dieser Ausbildung zugeordneten Halbtrockenrasen im Teichtal und an einem Hang südlich Friedrichslohra keine orchideenreichen Bestände mehr erfasst werden.

Die Flächen befinden sich in einem guten Erhaltungszustand und werden aktuell beweidet. Die Nutzung ist fortzuführen, im Verbreitungsareal der Orchidee sollten die Nutzungstermine entsprechend angepasst wer-den. Der LRT ist von guter Repräsentativität („B“) und erhält eine gute Gesamtbewertung („B“).

3.1.2.5 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes

Flächengröße/Vorkommen

In der OBK ist der LRT 6510 auf 5 Flächen mit einer Gesamtflächengröße von 30,28 ha enthalten. Zum gro-ßen Teil handelt es sich dabei um Flächen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Großlohra, die aktuell dem LRT 6210 zugeordnet wurden (ID 10006, 10007) und somit kein tatsächlicher Flächenverlust zu ver-zeichnen ist. Im SDB ist der LRT mit einer Fläche von 28,56 ha verzeichnet.

Aktuell wurden 8 kleinere Flächen auf insgesamt 7,12 ha dem LRT Extensive Mähwiesen zugeordnet. Es handelt sich dabei überwiegend um schmale Streifen im Grenzbereich südöstlich und südwestlich von Amtl-ohra bzw. 2 größere Bestände mit Obstbäumen angrenzend an Amtlohra.

Allgemeine Charakteristik des LRT

Artenreiche und hinsichtlich Schichtung und Kraut-Grasverteilung gut strukturierte, extensiv bewirtschaftete Wiesen des Flach- und Hügellandes werden dem LRT 6510 zugeordnet. Hierzu gehören vor allem Glattha-fer-, Rotschwingel- und Fuchsschwanzwiesen auf „mesophilen“ Standorten (mäßig trocken bis mäßig feucht, weniger nährstoffreich). Bei entsprechender Artenzusammensetzung – Vorherrschen typischer Wiesenarten bei gleichzeitigem geringem Auftreten von sogenannten Weidezeigern – können auch junge Brachen und aktuell als Weiden bzw. Mähweiden genutzte Bestände dem LRT zugeordnet werden. Weide- und Nähr-stoffzeiger dürfen jeweils nur maximal 25 % Deckungsanteil erreichen. Auch Vorkommen im Unterwuchs von Streuobstwiesen werden beim Erfüllen der Mindestanforderungen dem LRT 6510 zugeordnet.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung

Im Allgemeinen sind die bewirtschafteten Mähwiesen dem Verband Arrhenaterion elatioris (planar-kolline Frischwiesen) zuzuordnen.

Die LRT-Flächen im Gebiet sind der Möhren-Glatthafer-Wiese (Arrhenatheretum elatioris) zuzuordnen und werden v. a. von Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Rot-Schwingel (Festuca rubra) geprägt. Als weitere LRT-kennzeichnende Arten treten in fast allen Flächen nur noch Gamander-Ehrenpreis (Veronica chama-edrys) und in geringer Deckung die Zaun-Wicke (Vicia sepium) auf. Auf wenigen Flächen kommen außer-dem Gewöhnliche Margerite (Leucanthemum vulgare), Wiesen-Bocksbart (Tragopogon pratensis), Wiesen-Goldhafer (Trisetum flavescens) und Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis) vor.

An charakteristischen Arten dominiert das Wiesen-Rispengras (Poa pratensis) und häufig kommen Gewöhn-liche Schafgarbe (Achillea millefolium), Vogel-Wicke (Vicia cracca) und in geringer Deckung z. B. auch Klei-

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 32 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ FFH-Lebensraumtypen

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ner Odermennig (Agrimonia eupatoria), Echtes Labkraut (Galium verum), Knolliger Hahnenfuß (Ranunculus bulbosus), Möhre (Daucus carota) und Schmalblättrige Wicke (Vicia angustifolia) vor.

Magerkeitszeiger, wie Feld-Hainsimse (Luzula campestris) und Kleine Pimpinelle (Pimpinella saxifraga) sind kaum vertreten. Nährstoffzeiger, hauptsächlich Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Löwenzahn (Ta-raxacum officinale agg.) und Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris) sind dagegen auf fast allen Flächen zu finden. Weidezeiger treten kaum auf, obwohl die Flächen – wenn sie genutzt werden – beweidet werden.

Mit Fieder-Zwenke (Brachypodium pinnatum) und Knolligem Hahnenfuß (Ranunculus bulbosus) sowie auf Einzelflächen auch Aufrechte Trespe (Bromus erectus), Frühlings-Fingerkraut (Potentilla tabernaemontani) und Gewöhnlicher Wundklee (Anthyllis vulneraria) sind auch kennzeichnende Vertreter des LRT 6210 vor-handen.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Habitatstrukturen

Die Habitatstrukturen aller Flächen wurden „gut“ („B“) bewertet. Die Gesamtdeckung der charakteristischen Kräuter beträgt auf allen Flächen 30-40 % („b“). Die Struktur der Grasschicht ist auf den Flächen ID 10019 (ehemaliger Truppenübungsplatz) und 10025 (Zufahrtsstraße Amtlohra) hervorragend ausgeprägt („a“), auf den Flächen ID 10018 (Streuobstwiese an L2080) und ID 10020 (ackernaher Streifen am ehemaligen Trup-penübungsplatz) dominieren jedoch die Obergräser („c“). Die übrigen Flächen sind diesbezüglich gut struktu-riert („b“).

Arteninventar

Die LRT-Flächen im FFH-Gebiet sind eher artenarm ausgestattet. Dies trifft insbesondere auf die schmalen, ackernahen Flächen ID 10020, 10021 und 10022 zu. Hier ist mit einem Vorkommen von 14 bzw. 15 charak-teristischen und davon lediglich 4 LRT-kennzeichnenden Arten das Arteninventar nur unzureichend („C“). Ebenso werden die Flächen ID 10018 und 10019 mit „C“ bewertet, da zwar 5 bzw. 6 LRT-kennzeichnende Arten („b“) vorhanden sind, aber mit nur 18 bzw. 16 charakteristischen Arten („c“) und einem Mangel an Ma-gerkeitszeigern („c“) ist auch hier insgesamt ein „C“ zu vergeben. Bei Fläche ID 10023 bei Amtlohra sind zwar ausreichend charakteristische Arten vorhanden (22, „c“), aber Magerkeitszeiger und LRT-kennzeichnende Arten und damit auch das Arteninventar insgesamt können nur mit „C“ bewertet werden.

Gute Erhaltungszustände des Arteninventars („B“) sind lediglich auf den Flächen ID 10024 bei Amtlohra und ID 10025 an der Zufahrtsstraße zu Amtlohra zu verzeichnen. Insbesondere letztgenannte Fläche hebt sich mit 26 charakteristischen Arten etwas von den anderen LRT-Flächen ab.

Beeinträchtigungen

Beeinträchtigungen bestehen im Gebiet v. a. durch eine suboptimale Nutzung – die meisten Flächen werden (selten) beweidet – und durch das Auftreten von Nährstoffzeigern, wie Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glome-rata), Löwenzahn (Taraxacum officinale agg.) und Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris). Diese Beeinträchti-gungen sind auf den Flächen ID 10018 bis 10020 gering („B“), aber auf den übrigen Flächen stark („C“) aus-geprägt. Eine geringe Verbuschung („b“) ist darüber hinaus auf den Flächen ID 10021 bis 10024 zu ver-zeichnen.

Tabelle ‎3.8: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6510

LRT-ID LRT-Code

Fläche gesamt

(ha)

LRT-Anteil

(%)

LRT-Fläche

(ha)

Teilbewertungen Gesamtbewer-

tung Strukturen Arteninventar Beeinträchti-

gungen

10018 6510 0,93 100 0,93 B C B B

10019 6510 0,92 100 0,92 B C B B

10020 6510 0,79 100 0,79 B C B B

10021 6510 0,25 100 0,25 B C C C

10022 6510 0,28 100 0,28 B C C C

10023 6510 2,17 100 2,17 B C C C

10024 6510 0,65 100 0,65 B B C B

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 33 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ FFH-Lebensraumtypen

Seite 33

LRT-ID LRT-Code

Fläche gesamt

(ha)

LRT-Anteil

(%)

LRT-Fläche

(ha)

Teilbewertungen Gesamtbewer-

tung Strukturen Arteninventar Beeinträchti-

gungen

10025 6510 1,13 100 1,13 B B C B

Gesamt: 7,12 B C C B

LRT-Entwicklungsflächen

20007 6510 1,29 0 0,00

keine Bewertung

Parkartiger Grünlandstreifen zwischen Wald und Schotterweg mit mehreren Reihen alten Eschen. Bei regelmäßiger Mahd Entwicklung zu LRT-6510 möglich.

20008 6510 0,61 0 0,00 keine Bewertung

Grünlandbrache. Bei regelmäßiger Mahd Entwicklung zu LRT-6510 möglich.

Gesamt: 1,90

Gesamterhaltungszustand

Der Erhaltungszustand ist auf 62 % der Fläche gut („B“). Damit ist auch der Gesamterhaltungszustand (noch) als günstig einzustufen. Entwicklungspotenzial für den LRT 6510 besteht darüber hinaus auf 2 Flä-chen.

Tabelle ‎3.9: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen des LRT 6510

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des

LRT Anzahl Teilflächen

A 0,00 0 0

B 4,42 62 5

C 2,70 38 3

gesamt 7,12 100 8

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Im Vergleich zur OBK und zu den Angaben im SDB (hervorragender Erhaltungszustand) wurde der LRT 6510 nur auf einer sehr viel kleineren Fläche (7,12 ha gegenüber 30,28 bzw. 28,56 ha) und in einem ver-schlechterten, aber immer noch günstigen Erhaltungszustand erfasst. Der Flächenrückgang ist v. a. in der Präzisierung der LRT-Einstufung (Neueinordnung zu LRT 6210) begründet. Die Verschlechterung des Erhal-tungszustandes liegt vermutlich an der suboptimalen Nutzung – i. d. R. seltene Beweidung – und den Nähr-stoffeinflüssen von den benachbarten Ackerflächen. Mit einer Optimierung der Nutzung kann dem entge-gengewirkt werden. Aufgrund der geringen Flächengröße und der Gebietsrandlage wird dem LRT nur eine mittlere Repräsentativität („C“) zugesprochen, auch die Gesamtbeurteilung ergibt ein „C“.

3.1.2.6 LRT 7220* – Kalktuffquellen

Flächengröße/Vorkommen

Nach der OBK sind 3 Quellen im Teichtal bei Hainrode mit einer Flächengröße von 0,26 ha dem LRT 7220* zuzuordnen, die Flächengröße wurde im Wesentlichen durch die aktuelle Kartierung bestätigt – hier wurden zwei 2 Kalktuffquellen von 0,22 ha auf einer Fläche erfasst. Dabei wurde eine Quelle am unteren Teich auch in ihrer Lage bestätigt (ID 10027). Die zweite Quelle (ID 10026) wurde unterhalb des Teiches großflächig neu aufgenommen. Die in der Altkartierung enthaltenen Quellen am Oberlauf des Baches im Teichtal und zwischen unterem und mittlerem Teich wurden aktuell nicht dem LRT 7220* zugeordnet.

Allgemeine Charakteristik des LRT

Kalktuffquellen umfassen Sicker-, Sturz- und Tümpelquellen mit kalk- und sauerstoffreichem Wasser und Ausfällungen von Kalksinter (Kalktuff) in unmittelbarer Umgebung des Quellwasseraustritts. Sie können in

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 34 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ FFH-Lebensraumtypen

Seite 34

Wäldern oder im Offenland liegen, weitgehend vegetationsfrei sein oder häufig auch charakteristische, kalk-verkrustete Moosüberzüge aufweisen. Dabei trägt das dominierende Starknervmoos (Cratoneuron spec.) zur Bildung der Kalkablagerungen maßgeblich bei. Entscheidend für die Zuordnung zum LRT 7220* ist das Vor-kommen von Kalktuff in der unmittelbaren Umgebung eines Quellwasseraustrittes.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung

Kalktuffquellen sind pflanzensoziologisch dem Verband der Kalk-Quellflur-Gesellschaften (Cratoneurion commutati) zuzuordnen. Die 2 Kalktuffquellen im Gebiet sind v. a. durch das Vorkommen des LRT-kennzeichnenden Veränderlichen Sichel-Starknervmooses (Cratoneuron commutatum) mit Kalksinterbildun-gen geprägt – der namengebenden Moosart der Assoziation Starknervmoosgesellschaft (Cratoneuretum filicino-commutati). Bemerkenswert ist das Vorkommen des regional seltenen Kalk-Quellmoos (Philonotis calcarea) an der nördlichen der beiden Quellen im Teichtal (ID 10026).

Weitere charakteristische Moosarten treten in geringerer Häufigkeit dazu, wie Bach-Kurzbüchsenmoos (Brachythecium rivulare), Bauchiges Birnmoos (Bryum pseudotriquetrum), Farnähnliches Sichel-Starknervmoos (Cratoneuron filicinum), Tuff-Doppelzahnmoos (Didymodon tophaceus), Endivienblättriges Beckenmoos (Pellia endiviifolia) und Fettglänzendes Ohnnervmoos (Aneura pinguis).

Charakteristische Gefäßpflanzen treten an den Quellen nicht auf.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Habitatstrukturen

Die großflächigere, nördlich gelegene Kalktuffquelle ID 10026 weist flächig ausgebildete Moospolster auf („a“), die Sinterbildung ist jedoch gering und die Kalksinter sind teilweise stark mit Erde durchsetzt („c“).

Bei der kleineren, überwiegend im Wald gelegenen Quelle ID 10027 sind sowohl die Sinterbildung als auch die Ausbildung der typischen Moosvegetation gut ausgeprägt („b“). Die Habitatstrukturen beider Quellen werden insgesamt mit „B“ bewertet.

Arteninventar

Für die Bewertung des Arteninventars ist das Vorkommen von LRT-kennzeichnenden Moosarten entschei-dend. Beide Quellen beherbergen das Veränderliche Sichel-Starknervmoos (Cratoneuron commutatum) und können damit bereits mit „B“ bewertet werden. Die Kalktuffquelle ID 10026 weist mit dem Vorkommen einer zweiten LRT-kennzeichnenden Art – Kalk-Quellmoos (Philonotis calcarea) – sogar einen hervorragenden Zustand des Arteninventars auf („A“).

Beeinträchtigungen

Die Kalktuffquelle ID 10026 ist großflächig mit Schilf (Phragmites australis) bewachsen (Landröhricht, > 50 % Deckung), so dass die typischen Kalkquellmoose zunehmend verdrängt werden. Außerdem dringen randlich Gehölze ein (v. a. Grauweide [Salix cinerea], 20 % Deckung). Die Beeinträchtigungen werden als stark ge-wertet („C“).

An der Quelle ID 10027 wurden keine Beeinträchtigungen festgestellt außer einer fast vollständigen Be-schattung, so dass das Teilkriterium Verbuschung in der Kartierung von IVL (2012) mit „c“ beurteilt wurde. Da die Quelle aber überwiegend im Waldbereich eines nordwestlich exponierten Steilhanges liegt, ist diese Beschattung naturgegeben, nur im Bereich nahe des benachbarten Teiches ist das Gelände etwas offener und die Verbuschung kann hier als gering beeinträchtigend gewertet werden („b“).

Tabelle ‎3.10: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 7220*

LRT-ID LRT-Code

Fläche gesamt

(ha)

LRT-Anteil

(%)

LRT-Fläche

(ha)

Teilbewertungen Gesamtbewer-

tung Strukturen Arteninventar Beeinträchti-

gungen

10026 7220* 0,15 100 0,15 B A C B

10027 7220* 0,07 100 0,07 B B B1 B

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 35 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ FFH-Lebensraumtypen

Seite 35

LRT-ID LRT-Code

Fläche gesamt

(ha)

LRT-Anteil

(%)

LRT-Fläche

(ha)

Teilbewertungen Gesamtbewer-

tung Strukturen Arteninventar Beeinträchti-

gungen

Gesamt: 0,22 100 0,22 B B-A C-B B

Erläuterung:

1 Bewertung des Parameters Beeinträchtigung im Rahmen der Kartierung 2012 mit „C“ aufgrund der Einstufung des Kriteri-ums Verbuschung mit „c“. Lage der Quelle aber überwiegend im Wald, deshalb Beschattung von Natur aus sehr hoch, Verbuschung auf „b“ sowie die Gesamtbeeinträchtigung auf „B“ geändert.

Gesamterhaltungszustand

Die 2 dem LRT 7220* zugewiesenen Quellen sind naturnah ausgebildet und weisen einen guten Erhaltungs-zustand auf („B“). Damit ist auch der Gesamterhaltungszustand mit „B“ zu bewerten.

Tabelle ‎3.11: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen des LRT 7220*

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des

LRT Anzahl Teilflächen

A 0,00 0 0

B 0,22 100 2

C 0,00 0 0

gesamt 0,22 100 2

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Der LRT 7220* wurde in seinem Vorkommen hinsichtlich der Flächengröße und des Erhaltungszustandes im Wesentlichen bestätigt. Mit einer Flächengröße von 0,22 ha ist der LRT nur kleinflächig im Gebiet vertreten, weist aber einen guten Erhaltungszustand auf. Handlungsbedarf besteht im Hinblick auf die Verdrängung der typischen Kalkquellarten durch Schilfröhricht und Verbuschung.

Generell handelt es sich bei den Kalktuffquellen um recht seltene Biotope, deren Vorkommen an Verbrei-tungsgebiete von karbonatischen Gesteinen (hier Kalkstein) gebunden ist. Da der LRT im Verhältnis zur Gebietsgröße nur sehr kleinflächig auftritt und mit nur geringer Sinterbildung nicht besonders typisch ausge-prägt ist, sind die 2 Einzelvorkommen von mittlerer Repräsentativität („C“). Die Gesamtbeurteilung ist eben-falls als mittel einzustufen („C“).

3.1.2.7 LRT 8160* – Kalkschutthalden

In der Altkartierung wird ein Komplex-LRT aus LRT 8210 und LRT 8160* benannt. Es handelt sich dabei um einen 0,01 ha großen Felskomplex südlich Kleinwenden. Dieser wurde aktuell als Kalkfels-LRT 8210 (ID 10035) kartiert. Im FFH-Gebiet sind keine Kalkschutthalden vorhanden. Der LRT wird nicht weiter im MaP betrachtet.

Da auch kein Entwicklungspotenzial für den LRT besteht, wird empfohlen, den LRT 8160* aus dem SDB zu streichen.

3.1.2.8 LRT 8210 – Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation

Flächengröße/Vorkommen

Aktuell wurden 12 Kalkfelsen mit einer Flächengröße von 0,49 ha kartiert. Dies entspricht im Wesentlichen auch der OBK (11 Felsen auf einer Fläche von 0,51 ha) bzw. weist einen höheren Flächenanteil auf, als er im SDB verzeichnet ist (0,10 ha).

Es handelt sich dabei um 7 natürliche Kalkfelsen und um 5 Kalkfelswände in offen gelassenen Steinbrüchen.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 36 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ FFH-Lebensraumtypen

Seite 36

Allgemeine Charakteristik des LRT

Der LRT umfasst natürliche und naturnahe Felsen und Steilwände auf kalkreichem Gestein. An diese Standorte ist eine spezielle Felsspaltenvegetation gebunden, die meist von Kleinfarnen beherrscht wird. Daneben sind Moose und Flechten fast immer reichlich vertreten. Die Standortvielfalt reicht von trockenen, offenen bis zu beschatteten, frischen bis feuchten Bereichen. Weniger als 2 m aus dem Boden ragende Fel-sen werden nicht erfasst. Sofern die entsprechende Biotopqualität gegeben ist, werden auch durch mensch-liche Eingriffe entstandene Felswände dem LRT zugeordnet.

Als Mindestanforderung für die LRT-Einstufung muss eine charakteristische Gefäßpflanzenart in Verbindung mit dem Bewuchs mit 2 charakteristischen Moos- oder Flechtenarten oder bei Fehlen von Kryptogamenbe-wuchs müssen 2 charakteristische Gefäßpflanzenarten vorkommen; die Verbuschung darf 70 % Deckung nicht überschreiten.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung

Kalkfelsen-LRT zeichnen sich durch das Vorkommen von Vegetation der Ordnung Kalkfels-Gesellschaften (Potentilletalia caulescentis), in Thüringen vertreten durch den einzigen Verband Kalkfelsvegetation trocke-ner Lagen der alpinen bis kollinen Stufe (Potentillion caulescentis), aus.

Die Mehrheit der Felsen im FFH-Gebiet befindet sich in mehr oder weniger nördlich exponierter Lage und ist durch Buchenwald beschattet. Sie sind sowohl hinsichtlich Phanerogamen als auch Kryptogamen recht ar-tenarm ausgestattet. Der LRT-kennzeichnende Farn für schattige, luftfeuchte Felsen – Zerbrechlicher Bla-senfarn (Cystopteris fragilis) – ist nur an zwei Felsen am Gatterberg südlich Kleinwenden (ID 10033 und 10035) anzutreffen. Am artenreichsten Felsen ID 10033 sowie an einem weiteren Felsen an der Wöbelsburg (ID 10029) ist weiterhin der Braunstielige Streifenfarn (Asplenium trichomanes) zu finden, charakteristische Art der Streifenfarn-Mauerrauten-Felsspaltengesellschaft (Asplenium trichomanes-Asplenium ruta-muraria-Gesellschaft). Die Mauerraute (Asplenium ruta-muraria) wurde nicht erfasst.

Als charakteristische Arten treten selten noch das Wald-Habichtskraut (Hieracium murorum), der Mauerlat-tich (Mycelis muralis) und das Kalk-Blaugras (Sesleria albicans) auf.

Als charakteristische Moosarten (v. a. der Streifenfarn-Mauerrauten-Felsspaltengesellschaft), die an mehre-ren Felsen vorkommen, wären Weiches Kammmoos (Ctenidium molluscum), Gekräuseltes Spiralzahnmoos (Tortella tortuosa), Kriechendes Goldmoos (Homalothecium sericeum) sowie Gedrehtfrüchtiges Glockenhut (Encalyptra streptocarpa) zu nennen.

Fragmente von Blaugras-Rasen (ID 10030 an der Wöbelsburg, 10038 an der Burg Lohra) und Restvorkom-men von z. B. Scharfem Mauerpfeffer (Sedum acre) (ID 10030) leiten zu den Kalk-Trockenrasen und Kalk-Pionierrasen über.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Habitatstrukturen

Felsen mit hervorragenden Habitatstrukturen („A“) weisen vielfältige Vegetationsstrukturen (Moose, Flech-ten, Farne, niederwüchsige Gräser und Kräuter), eine hohe Standortvielfalt (Rohboden, Grobschutt, Fein-schutt, Spalten, Bänder, Köpfe, Überhänge etc.) sowie verschieden ausgeprägte Expositionen und Inklinati-onen auf. Dies trifft im Gebiet nur auf die beiden großen Steilwände an der Wöbelsburg (ID 10029 und 10030) zu, die in ihrem strukturellen Wert besonders hervorzuheben sind.

Weitere 5 Felsen weisen einen guten Erhaltungszustand („B“) auf, während 5 Felsen hinsichtlich der Habi-tatstrukturen schlecht ausgeprägt sind („C“). Dabei handelt es v. a. um die Felswände in den ehemaligen Kalksteinbrüchen (ID 10031, 10032, 10036 und 10027).

Arteninventar

Die LRT-Felsen im FFH-Gebiet sind gekennzeichnet durch eine relative Artenarmut, oft sind sie nur spärlich mit Moosen bewachsen, LRT-kennzeichnende Kleinfarne treten selten auf. Nur ein Kalkfelsen am Gatter-berg ist artenreich ausgestattet – hier kommen 4 charakteristische Arten, darunter beide LRT-kennzeichnenden Farne (Braunstieliger Streifenfarn [Asplenium trichomanes], Zerbrechlicher Blasenfarn [Cystopteris fragilis]) und 8 charakteristische Moosarten vor, so dass das Arteninventar dieser Fläche mit „A“ bewertet werden konnte. Ein gutes Arteninventar ist an 4 Felsen zu verzeichnen, so an den zwei großen Felswänden an der Wöbelsburg (ID 10029 und 10030), an einer Steilwand in einem Tal südlich Kleinwenden

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 37 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ FFH-Lebensraumtypen

Seite 37

(ID 10035) sowie einem Kalkfelsband unterhalb der Burg Lohra (ID 10038). Die durch menschliche Eingriffe entstandenen Felswände in ehemaligen Kalksteinbrüchen weisen dagegen einen schlechten Erhaltungszu-stand auf, hier wurden nur zwischen 2 und 4 charakteristischen Moosen („C“) nachgewiesen.

Beeinträchtigungen

Beeinträchtigungen können z. B. durch Gesteinsabbau, bauliche Eingriffe, Tritt (Wandern, Klettern), Verbu-schung und durch Änderung der traditionellen Belichtungsverhältnisse (entweder durch Freistellen von Fel-sen im Wald oder durch zunehmende Beschattung auf offenen Felsen) auftreten. Bei der Mehrheit der Fel-sen (7) wurden keine dieser möglichen Beeinträchtigungen festgestellt („A“). 5 Felsen weisen geringe Beein-trächtigungen auf – hier spielen v. a. eine leichte Verbuschung (ID 10029, 10030, 10038) sowie Störzeiger (ID 10031, 10032, 10038) eine Rolle („B“).

Tabelle ‎3.12: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 8210

LRT-ID LRT-Code

Fläche gesamt

(ha)

LRT-Anteil

(%)

LRT-Fläche

(ha)

Teilbewertungen Gesamtbewer-

tung Strukturen Arteninventar Beeinträchti-

gungen

10028 8210 0,00 100 0,00 B C A B

10029 8210 0,21 100 0,21 A B B A

100301 8210 0,24 50 0,12 A B B B

10031 8210 0,00 100 0,00 C C B2 C

10032 8210 0,01 100 0,01 C C B C

10033 8210 0,04 100 0,04 B A A A

10034 8210 0,04 100 0,04 B C A B

10035 8210 0,01 100 0,01 B B A B

10036 8210 0,03 100 0,03 C C A C

10037 8210 0,00 100 0,00 C C A C

10038 8210 0,02 100 0,02 B B B B

10039 8210 0,01 100 0,01 C C A C

Gesamt: 0,49 A C-B B B-A

Erläuterung: 1 Komplex mit Trockengebüsch (50 % Anteil LRT 8210, 50 % Anteil Trockengebüsch)

2 Änderung der Bewertung des Teilkriteriums Verbuschung von „c“ auf „a“, da lt. Beschreibung zwar eine Beschattung vorhanden ist, aber laut Artenliste keine Gehölze auf der Fläche vorhanden sind. Daraus resultiert eine Änderung der Be-wertung der Gesamtbeeinträchtigung von „C“ zu „B“.

Gesamterhaltungszustand

90 % der Kalkfelsen im FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ weisen einen günstigen Gesamter-haltungszustand auf („B-A“). Lediglich 5 kleine Kalkfelsen in ehemaligen Steinbrüchen weisen einen ungüns-tigen Erhaltungszustand auf („C“), was v. a. auf den spärlichen Bewuchs und die mangelnden Habitatstruktu-ren dieser Felsen zurückzuführen ist. Der LRT 8210 kann demzufolge auch insgesamt mit „B-A“ bewertet werden.

Tabelle ‎3.13: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen des LRT 8210

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des

LRT Anzahl Teilflächen

A 0,25 51 2

B 0,19 39 5

C 0,05 10 5

gesamt 0,49 100 12

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 38 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ FFH-Lebensraumtypen

Seite 38

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Die Angaben der OBK (11 Felsen mit einer Gesamtfläche von 0,51 ha) wurden aktuell nahezu bestätigt: 12 Felsen auf einer Gesamtfläche von 0,49 ha. 90 % der Felsen befinden sich darüber hinaus in einem günsti-gen Erhaltungszustand. Ein ungünstiger Erhaltungszustand lässt sich v. a. auf mangelnden Strukturreichtum (Felswände in ehemaligen Steinbrüchen) und spärlichen Bewuchs zurückführen – Parameter, die sich kaum beeinflussen lassen. Bei Vermeidung weiterer Beeinträchtigungen besteht kein akuter Handlungsbedarf.

Gemessen an der Gebietsgröße nimmt der LRT mit 0,49 ha keinen großen Flächenanteil ein, nur 7 Felsen sind natürlichen Ursprungs, 5 Felswände sind aufgrund anthropogener Eingriffe entstanden. Damit weist der LRT nur eine mittlere Repräsentativität („C“) auf. Auch in der Gesamtbeurteilung ergibt sich eine C-Bewertung.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 39 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ FFH-Lebensraumtypen

Seite 39

3.1.3 Bilanzierung der LRT für den Standarddatenbogen

Tabelle ‎3.14: Bilanzierung der LRT für den Standarddatenbogen

Lan

d

Geb

ietsnu

mm

er TH

Geb

ietsnr.

Geb

ietsnam

e LRT Code

Prio

ritäre Fo

rm

NP LRT-Fläche (ha)

Gru

nd

der Ä

nd

erun

g d

er

Fläch

eng

rö0e

hlen

(An

zahl L

RT

8310, 8330)

Daten

qu

alität

Rep

räsentativität

Relative G

röß

e

Erh

altun

gsg

rad

Gru

nd

der Ä

nd

erun

g d

es

Erh

altun

gsg

rades

Gesam

tbeu

rteilun

g

Erh

altun

gsg

rad alter S

DB

Trend

Thüringen

FF

H010

DE

4530-301

Westliche H

ainleite – Wöbelsburg

Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation 3260 NP - 1 - G - - - - - B -

Kalk- oder basenhaltige Felsen mit Kalk-Pionierrasen 6110 P 0,00 2 - G C 1 B 0 C B -

Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen (besondere Be-stände mit bemerkenswerten Orchideen)

6210 (P) 77,19 1 - G B 1 B 0 B B +

Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes 6510 7,12 1 - G C 1 B 3 C A -

Kalktuffquellen 7220 P 0,22 0 - G C 1 B 0 C B =

Kalkschutthalden 8160 P - 1 - G - - - - - B -

Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation 8210 0,49 0 - G C 1 B 0 C B =

Erläuterung:

Prioritäre Form: P – prioritäre LRT; NP – Nicht präsent (LRT kommt im Gebiet nicht mehr vor); Grund der Änderung der Flächengröße bzw. des Erhaltungsgrades: 0=unverändert, 1=Präzisierung, Status quo-Korrektur, 2=Sukzession / globale + diffuse Einflüsse, 3=anthropogene Einflüsse, 4=Eingriffsverfahren, Verluste, 5=Neu (Ausgleich, Entwicklung); Datenqualität: G = gut, M= mäßig, P = schlecht; Repräsentativität: A=hervorragend, B=gut, C=mittel (signifikant), D=nicht signifikant, E=Entwicklungsziel; Relative Größe: 1=bis zu 2% der Fläche im Bezugsraum befindet sich im Gebiet (trifft immer auf TH zu), 2=Über 2% und bis zu 5% der Fläche im Bezugsraum befindet sich im Gebiet, 3=Über 5% und bis zu 15% der Fläche im Bezugsraum befindet sich im Gebiet, 4=Über 15% und bis zu 50% der Fläche im Bezugsraum befindet sich im Gebiet, 5=Über 50% der Fläche im Bezugsraum befindet sich im Gebiet; Erhaltungsgrad: A=sehr gut, B=gut, C=mittel bis schlecht; Gesamtbeurteilung: A=sehr hoch (hervorragende Wert), B=hoch (guter Wert), C=mittel bis gering (signifikanter Wert); Trend: Trend für das Kriterium Erhaltung (da größerer Aussagewert) gegenüber alten SDB: neu,=,-,+,nb

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 40 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Arten nach Anhang II der FFH-RL

Seite 40

3.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

3.2.1 Einleitung und Übersicht

Ausgangslage

Die Daten zu den Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie wurden dem FIS Naturschutz (Datenbank der TLUG) entnommen und durch Informationen der UNB des LK Nordhausen sowie bereitgestellte Gutachten der TLUG ergänzt.

Die Arten und ihre Bewertung

Tabelle ‎3.15: Übersicht der Anhang-II-Arten nach FFH-Richtlinie

EU-Code

Artname Angabe im SDB Erhaltungszu-

stand nach SDB Aktueller Erhal-tungszustand

Summe Habitatflächen

ha Anzahl

1065 Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurinia)

x B - - -

1166 Kammmolch (Triturus cristatus)

x B B 2,84 1

1083 Hirschkäfer (Lucanus cer-vus)

- - B 15,30 1

1308 Mopsfledermaus (Barbas-tella barbastellus)

x C k. A. 1.120,61 1

1323 Bechsteinfledermaus (Myo-tis bechsteinii)

x C k. A. 1.120,61 1

1324 Großes Mausohr (Myotis myotis)

x C k. A. 1.183,64 1

Fazit

Der Skabiosen-Scheckenfalter gilt im Gebiet derzeit als verschollen. Am östlichen Rand des ehemaligen Truppenübungsplatzes Amtlohra wird ein Entwicklungshabitat ausgewiesen.

Das Vorkommen des Kammmolches im Teichtal Hainrode ist das wahrscheinlich individuenreichste Vor-kommen in ganz Thüringen. Aufgrund von Gefährdungen bei Wanderaktivitäten durch Straßenverkehr wurde das Habitat mit „B“ bewertet.

Zum Hirschkäfer enthält das FIS Naturschutz (letzter Zugriff: 21.07.2015) eine Habitatfläche am Gatterberg nördlich des Teichtals Hainrode. Da es sich aber ausschließlich um Waldflächen handelt, wird die Art im Fachbeitrag Offenland nachfolgend nicht weiter betrachtet.

Für die drei Fledermausarten wurde nahezu das gesamte FFH-Gebiet als Habitat abgegrenzt. Eine Bewer-tung kann im Rahmen des Fachbeitrags Offenland allerdings nicht erfolgen, da es sich vorrangig um Wald-bestände handelt. Eine Nutzung des Gebietes durch Mops- und Bechsteinfledermaus als Sommerquartier sowie als Jagdhabitat für das Große Mausohr ist nicht auszuschließen.

3.2.2 Beschreibung der Arten

3.2.2.1 Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurinia)

Methodik

Zum Skabiosen-Scheckenfalter liegen Gutachten (GEIB & SEIFERT [1994], WEIPERT [2005]), Daten aus dem FIS Naturschutz (Datenbank der TLUG) sowie Auskünfte der UNB des LK Nordhausen vor. Zudem wurde der thüringische Schmetterlingsexperte Herr G. Kuna kontaktiert.

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GEIB & SEIFERT (1994) führten im Rahmen der faunistischen Untersuchungen für das Schutzwürdigkeitsgut-achten „NSG Westliche Hainleite“ 4 bis 5 Begehungen zur Erfassung der Tagfalter durch. Es wurden sowohl die Grasland-Magerrasen-Komplexe als auch die Waldränder des ehemaligen Truppenübungsplatzes unter-sucht. Eine Begehung fand außerdem im „Buschholz“ statt. Als Habitatfläche wurde ein schmaler Streifen am östlichen Rand des ehemaligen Truppenübungsplatzes abgegrenzt.

M. Taeger von der UNB des LK Nordhausen führte Kontrollgänge in der von drei Seiten von Laubwald ein-geschlossenen Fläche östlich des „Buschholzes“ sowie im schmalen Magerrasenstreifen am östlichen Wald-rand durch. Er suchte die Flächen fast jährlich mehrmals zur Flugzeit des Falters auf. Die letzte Begehung erfolgte vor 2 Jahren. Die Ergebnisse teilte er mündlich im Rahmen der 1. Sitzung der PAG am 29.04.2015 mit.

Bemerkung:

Im FIS Naturschutz ist die Abgrenzung des Habitats und der Habitatentwicklungsflächen des Skabiosen-Scheckenfalters im „Buschholz“ zu finden. Die Daten aus dem FIS Naturschutz basieren auf dem Gutachten „Zur Bestandssituation der Schmetterlingsarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie in FFH-Gebieten Thürin-gens in den Jahren 2003 bis 2005 – Abschlussbericht 2005“ (WEIPERT 2005). Nach Kontaktaufnahme zu G. Kuna, M. Taeger sowie Durchsicht des Schutzwürdigkeitsgutachtens (GEIB & SEIFERT 1994) wurde festge-stellt, dass alle bisherigen Funde des Skabiosen-Scheckenfalters am östlichen Rand des ehemaligen Trup-penübungsplatzes stattfanden und nicht im „Buschholz“. Der Nachweispunkt von G. Kuna von 2003, der im FIS Naturschutz ebenfalls im „Buschholz“ lokalisiert ist, hat offensichtlich falsche Koordinaten.

Da sowohl der falsch lokalisierte Fundpunkt von G. Kuna als auch das im Buschholz abgegrenzte Habitat im „Buschholz“ zu starken Verwirrungen führen, sollte die Habitatabgrenzung aus dem FIS Naturschutz entfernt und die Lage des Fundes von G. Kuna von 2003 korrigiert werden.

Allgemeine Charakteristik

Der Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurinia, Rottemburg, 1775) ist von Westeuropa über die klima-tisch gemäßigte Zone Asiens bis Korea und von Fennoskandien bis Nordafrika verbreitet. Auf den Mittel-meerinseln und der südlichen Balkanhalbinsel fehlt die Art. In Deutschland kommt die Art in fast allen Bun-desländern vor. In Nordost-Mecklenburg, Thüringen, dem Saarland, der Pfalz, dem Kaiserstuhl, Franken, den Berchtesgadener Alpen und dem Alpenvorland liegen die Hauptvorkommen. In Thüringen hat der Skabiosen-Scheckenfalter drei Hauptverbreitungsgebiete: in Nordwestthüringen zwischen Bleicherode – Heiligenstadt – Mühlhausen – Eisenach – Gotha, im mittleren Thüringen südlich von Gotha und in der Um-gebung von Arnstadt mit Schwerpunkten auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf sowie in Südwestthüringen in der Rhön, um Meiningen und um Hildburghausen. Im Osten Thüringens kommt die Art nicht mehr vor. Die heutige Verbreitungsgrenze verläuft von der Hainleite im Norden über Erfurt und Rudolstadt bis ins Grabfeld im Süden. Das Thüringer Becken und seine Randplatten werden als ein Schwerpunktvorkommen innerhalb Deutschlands für den „Trockenrasenstamm“ bezeichnet. Angesichts des Bestandsrückgangs des Skabio-sen-Scheckenfalters in fast ganz Mitteleuropa, hat die Erhaltung der thüringischen Vorkommen und der be-siedelten Lebensräume höchste Priorität (TLUG 2010).

Vom Skabiosen-Scheckenfalter existieren zwei getrennte ökologische Rassen, die entweder Feuchtgrünland oder Trockenstandorte besiedeln. In Thüringen sind zumeist Populationen des „Trockenrasenstammes“ zu finden. Kalkmagerrasen mit fortgeschrittener Sukzession (2. bis 6. Jahr nach Nutzungsaufgabe) wird beson-ders bevorzugt. Essentiell ist das Vorhandensein von windschützenden Gehölzen und Bereichen mit schüt-terer Vegetation zur Eiablage. Die Eiablage erfolgt zwischen Juni und Juli an Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria), Acker-Witwenblume (Knautia arvensis) und Teufelsabbiss (Succisa pratensis). Die Jungraupen leben gesellig an der Futterpflanze bis zur Überwinterung ein Überwinterungsgespinst in der Bodenvegetati-on angelegt wird. Im Mai des darauffolgenden Jahres findet die Verpuppung statt. Das Spektrum der Nek-tarpflanzen der Falter reicht von Wundklee (Anthyllis vulneraria), Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparis-sias) und Arnica (Arnica montana) über Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre), Kartäusernelke (Dianthus carthusianorum), Wiesen-Salbei (Salvia pratensis), Berg-Klee (Trifolium montanum) bis hin zu Gewöhnlichen Horn-Klee (Lotus corniculatus) (TLUG 2010).

Bestand und Habitatflächen im FFH-Gebiet

In GEIB & SEIFERT (1994) wurde ein schmaler Streifen Grasland-Magerrasenkomplex am Waldrand an der Ostseite des ehemaligen Truppenübungsplatzes als Fundort des Skabiosen-Scheckenfalters kartografisch

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dargestellt. Auch die Nachweise von G. Kuna von 2003 sowie M. Taeger 2005/2006 gelangen in diesem Bereich. Deshalb werden diese Flächen als Entwicklungshabitat ausgewiesen.

Tabelle ‎3.16: Nachweise im FFH-Gebiet

Artname Entwicklungshabitat Habitat-ID Fläche (ha) Populationsan-

gabe Aktueller Erhal-

tungszustand

Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurinia)

Östlicher Rand ehem. Truppenübungsplatz

40001 7,81 Art verschollen EW

Gesamt 7,81 EW

Populationsangabe

Der Skabiosen-Scheckenfalter wurde erstmals 1994 von C. Seifert (GEIB & SEIFERT 1994) in regelmäßiger Anzahl (11-25 Exemplare) am Waldrand im Osten des ehemaligen Truppenübungsplatzes dokumentiert. Ein weiterer Fund stammt von R.-P. Rommel am 18.06.1997 (1 Exemplar) (WEIPERT 2005). Am 01.06.2003 wies G. Kuna den Skabiosen-Scheckenfalter mit 11 Exemplaren am östlichen Rand des ehemaligen Truppen-übungsplatzes nach (FIS NATURSCHUTZ/ARTEN). Laut der Punktdarstellung im FIS Naturschutz befindet sich dieser Fundpunkt fälschlicherweise im „Buschholz“. In den darauffolgenden Jahren führte M. Taeger von der UNB des LK Nordhausen Kontrollgänge in dem Bereich durch, in dem G. Kuna der Nachweis gelang. Das letzte Mal konnte er den Falter 2005/2006 sichten (UNB LK NORDHAUSEN, HERR TAEGER, mdl. Mitt. vom 29.04.2015).

Nach mündlicher Mitteilung von G. KUNA (08.06.2015) sowie M. TAEGER (29.04.2015) ist die Art auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz zwischenzeitlich verschollen. Es handelte sich schon immer um ein sehr individuenschwaches und seit Jahrzehnten vollständig isoliertes Vorkommen. Vermutlich war es das einzige Vorkommen im LK Nordhausen. Das aktuell nächstgelegene Vorkommen befindet sich in mehr als 10 km Entfernung bei Mühlhausen.

Habitatstrukturen

Bei den als Entwicklungshabitat ausgewiesenen Flächen handelt es sich um Magerrasenflächen, die z. T. extensiv beweidet werden. Laut Aussage von M. TAEGER (30.06.2015) ist die Raupenfutterpflanze Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria) vorhanden.

Beeinträchtigungen

Beeinträchtigend wirkt sich die zunehmende Verbuschung (v. a. mit Nadelgehölzen) auf der Entwicklungs-fläche aus, insbesondere auf den derzeit nicht genutzten Magerrasen.

Fazit

Da der Skabiosen-Scheckenfalter seit 2005/2006 trotz fast jährlicher Kontrollgänge durch M. Taeger nicht mehr nachgewiesen werden konnte, gilt die Art laut Aussage von G. Kuna und M. Taeger als verschollen. Zukünftig sollten weitere Untersuchungen im gesamten Bereich des Entwicklungshabitats durchgeführt wer-den. Um einer Verschlechterung der Habitatstrukturen entgegenzuwirken, soll die zunehmende Sukzession (v. a. mit Nadelgehölzen) auf max. 40 % Flächenanteil beschränkt werden.

3.2.2.2 Kammmolch (Triturus cristatus)

Methodik

Die Aussagen zum Kammmolch gehen auf verschiedene Gutachten der Böscha GmbH (SERFLING 2003 und

2005), von IBIS LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) sowie Punktdaten aus Erfassungen aus dem Jahr 2013 zurück (FIS Naturschutz, 08.04.2015). Für die Erfassung 2013 kamen Lebendfallen zum Einsatz. Es wurden Erfas-sungen an 4 Terminen durchgeführt. Die durch SERFLING (2003) erbrachten Nachweise der Art erfolgten mittels einer Begehung unter Einsatz von Trichterfallen (Lebendfallen). Das nächtliche Ableuchten der Ge-wässer sowie das Abkeschern kamen nur flankierend zum Einsatz.

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Allgemeine Charakteristik

Das Verbreitungsgebiet des Kammmolches (Triturus cristatus, Laurenti 1768), unserer größten Wasser-molchart, erstreckt sich von Nordwestfrankreich bis Westsibirien. In Deutschland kommt sie fast überall vor – schwerpunktmäßig in Feuchtbiotopen der planar–collinen Höhenstufe. In Thüringen besiedelt die Art fast alle Naturräume mit Ausnahme größerer Teile des Thüringer Gebirges (fehlt oberhalb 400 m ü. NN). Aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten und der Fundnachweise hat Thüringen eine besondere Verantwortung für die Erhaltung der Art (TLUG 2009A).

Die Art besiedelt sehr verschiedene Gewässertypen: Teiche, Altwasser, Restgewässer in Ton-, Kies- und Sandgruben sowie Steinbrüchen, insbesondere größere, tiefere und besonnte Gewässer mit reich struktu-riertem Gewässerboden und mäßig bis gut entwickelter submerser Vegetation. Seltener werden auch tem-poräre Kleingewässer aufgesucht. Die Fortpflanzungszeit beginnt im März und kann sich bis in den Juli er-strecken. Die Entwicklungszeit der Larven beträgt zwei bis vier Monate. Nach zwei bis drei Jahren werden die Tiere geschlechtsreif. Obwohl auch größere Wanderbewegungen über 1.000 m möglich sind, wird die Wanderbereitschaft des Kammmolches als gering eingeschätzt. Die Landlebensräume liegen daher meist in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Wohngewässern. Als Winterquartiere dienen frostfreie meist unterirdi-sche Hohlräume wie Keller, Stollen, Steinhaufen, Wurzelhohlräume, unter Holz, Baumstubben und ähnli-chem (NÖLLERT & NÖLLERT 1992).

Bestand und Habitatflächen im FFH-Gebiet

Laut der alten Habitatabgrenzungen aus dem FIS Naturschutz (letzter Zugriff: 08.04.2015) sowie den Gut-achten der Böscha GmbH (SERFLING 2003, SERFLING 2005) stellen die drei Teiche im Teichtal Hainrode Re-produktionshabitate des Kammmolches dar. Im FIS Naturschutz wurden die drei Teiche jeweils einzeln ab-gegrenzt und wurden auch einzeln bewertet. Im Rahmen der Erstellung des Fachbeitrages Offenland wer-den die drei Teiche als ein Habitatkomplex betrachtet (ID 30001). Die entsprechende Fläche wurde ins FIS Naturschutz übernommen. Das Landhabitat erstreckt sich über angrenzende Gehölzstrukturen, die südlich und westlich angrenzenden feuchten Waldbestände bis in den Wald nördlich der Bungalow-Siedlung hinein.

Tabelle ‎3.17: Nachweise im FFH-Gebiet

Artname Habitate Habitat-ID Fläche (ha) Populationsan-gabe Jahr 2013

Aktueller Erhal-tungszustand

Kammmolch (Triturus cristatus)

Teichtal Hainrode 30001 2,84 1.3401 B

Gesamt 2,84 B

Erläuterung:

1 Aktivitätsdichte gemäß Bewertungsschema FFH-Monitoring Thüringen = Anzahl gefangener Individuen je Fallen-nacht x 100 / Anzahl Reusenöffnungen am 13.06.2013 wurden 67 Tiere gefangen x 100 / 5 Reusenöffnungen bei 5 Trichter-fallen = 1.340

Bemerkung: 2013 wurden704 Individuen am nördlich gelegenen Amphibienschutzzaun gezählt. Dieser Zaun spiegelt die Zuwan-derung zu den Teichen von nur einer Seite her wider. Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der Zuwanderung aus den sehr gut geeigneten Winterhabitaten in den südlich und westlich angrenzenden feuchten Wäldern erfolgt. Ob die Populationsan-gabe mit 1.340 Individuen realistisch ist, kann nicht geklärt werden. Sicher ist jedoch, dass es sich um mehrere Tausend Tiere handelt, die die Teiche als Reproduktionshabitat nutzen. Im Jahr 2008 wurden sogar 3.966 und im Jahr 2010 2.705 Exemplare an der Schutzzaunanlage gefangen.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Zustand der Population

Die Population des Habitats im Teichtal Hainrode ist wahrscheinlich die größte des Kammmolches in Thürin-gen.

Im Jahr 2013 fand eine Erfassung des Kammmolches im Teichtal Hainrode mit 4 Begehungen statt mit fol-genden Ergebnissen:

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Tabelle ‎3.18: Nachweise des Kammmolches im Rahmen der Erfassung 2013

Datum Gewässer Anzahl Nachweistyp Nachweisstatus

16.05.2013 Oberes Gewässer (Badeteich) 49 Fallenfang, lebend Adult

13.06.2013 Oberes Gewässer (Badeteich) 67 Fallenfang, lebend Adult

16.06.2013 Mittleres Gewässer (Godelteich) 2 Fallenfang, lebend Adult

14.07.2013 Oberes Gewässer (Badeteich) 5 Fallenfang, lebend Adult

14.07.2013 Oberes Gewässer (Badeteich) 14 Kescherfang Larve

Zudem wird jährlich vor der Zuwanderung aus den Winterhabitaten nördlich der Teiche ein temporärer Am-phibienschutzzaun eingerichtet. Laut der Fangergebnisse von 2013 (Zeitraum 14.04 -14.05.2013) wurden an den 6 Zaunabschnitten insgesamt 704 Kammmolche gefangen. Die Erfassungen am Schutzzaun aus ande-ren Jahren belegen sogar noch deutlich höhere Fangzahlen – 2008: 3.966 Exemplare, 2010: 2.705 Exemp-lare (NABU, 2015). Aus einer Erfassung von 2003 (SERFLING 2003) geht hervor, das alle drei Gewässer indi-viduenstark (höchste Kategorie der verwendeten Skala) besiedelt waren. Wie hoch die Anzahl der gefangen Tiere war, besagt der Bericht allerdings nicht. Es müssen aber mehr als 5 Tiere gewesen sein.

Am 21.05.2015 fand im Rahmen der Erstellung des Fachbeitrages Offenland eine Geländebegehung statt. Am oberen Teich konnten dabei zahlreiche Kammmolche im Wasser beobachtet werden.

Gemäß Bewertungsschema des FFH-Monitorings Thüringen erfolgt die Bewertung des Zustands der Popu-lation mit „A“, wenn die Aktivitätsdichte (= Anzahl gefangener Individuen je Fallennacht x 100 / Anzahl Reu-senöffnungen) ≥ 60 ist und ein Reproduktionsnachweis erbracht wurde. Der Wert 60 wurde sowohl bei den Erfassungen 2013 als auch 2003 weit überschritten. Auch die Reproduktion konnte mit dem Kescherfang von 14 Larven am 14.07.2013 nachgewiesen werden. Deshalb wird der Zustand der Population mit „A“ be-wertet. Auch in den Datensätzen aus dem FIS Naturschutz wird der Zustand der Population für die drei ein-zeln abgegrenzten Gewässer jeweils mit „A“ angegeben.

Habitatqualität

Alle drei Teiche sind Reproduktionshabitate, wobei der obere (Badeteich) das Hauptlaichgewässer darstellt. Die Teiche sind sehr unterschiedlich strukturiert. Die nachfolgenden Angaben sind aus SERFLING (2003) ent-nommen.

Tabelle ‎3.19: Strukturangaben zu den drei Laichgewässern des Kammmolches

Struktur Oberer Teich (Badeteich) Mittlerer Teich

(Gondelteich) Unterer Teich

Gewässergröße (in m²) (Angaben aus GIS entnommen)

6.500 7.000 2.500

Flachufer ( in %) 70 40 20

Steilufer (in %) 30 60 80

Flachwasserbereiche bis ca. 30 cm Tiefe (in m²)

2.400 160 120

dominierende Arten in Flachwasserbe-reichen bis 30 cm Tiefe

Binsen, Seggen, Gräser Binsen, Seggen, Gräser, Laichkräuter

Binsen, Seggen, Gräser

Beschattungsgrad Gesamtgewässer (in %)

20 1 1

Beschattungsgrad Flachwasserberei-che (in %)

30 1 1

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Struktur Oberer Teich (Badeteich) Mittlerer Teich

(Gondelteich) Unterer Teich

Umgebung, ca. 100 m

Geringer Flächenanteil:

Staudenflur ( frisch, feucht), Laubgebüsche (feucht, frisch, trocken), Baumgruppen, Streuobst-wiesen, Gärten/ Garten-brachen

Grünland (frisch, feucht), Laubgebüsche (feucht, frisch)

Grünland (trocken, feucht), Staudenflur (trocken, frisch, feucht), Laubgebü-sche (feucht, frisch)

Mittlerer Flächenanteil: Staudenflur (trocken) Laubgebüsche (trocken), Gärten/Gartenbrachen

Laubgebüsche (trocken), Gärten/Gartenbrachen

Hoher Flächenanteil: Naturnahe Laubmischwäl-der

Naturnahe Laubmischwäl-der

Naturnahe Laubmischwäl-der

Das Habitat besteht aus 3 mittelgroßen Gewässern („b“). Der Anteil der Flachwasserbereiche ist im oberen Gewässer zwar hoch, im mittleren und unteren aber nur in Teilbereichen ausgebildet („b“). Gleiches gilt für die Deckung mit submerser und emerser Vegetation („b“). Der Beschattungsgrad des gesamten Gewässer-komplexes beträgt weniger als 10 % („a“).

Die Angaben zum Landlebensraum wurden während der Geländebegehung am 21.05.2015 aufgenommen. Die direkt an die Gewässer angrenzenden Landhabitate sind sehr strukturreich („a“). Es sind sowohl feuchte Laubmischwälder als auch Grünland, Staudenfluren und Laubgebüsche verschiedener Feuchtigkeitsstufen vorhanden. Als potenzieller Winterlebensraum sind die feuchten Laubmischwälder im Süden und Westen der Teiche geeignet. Nach Aussage von Ulrich Scheidt vom ART e. V. wird außerdem der Wald auf der Kuppe nördlich der Bungalowsiedlung als Winterhabitat genutzt (tel. Mitteilung am 09.06.2015). Die Winter-habitate sind weniger als 300 m vom Laichgewässer entfernt („a“). Eine Straße trennt die nördlich gelegenen Landhabitate vom Laichgewässer.

Das nächstgelegene aktuelle Vorkommen ist nicht bekannt. Da in der näheren Umgebung aber keine weite-ren Gewässer vorhanden sind, ist davon auszugehen, dass die Entfernung mehr als 2 km beträgt („c“).

In der Aggregation wird für die Qualität des gesamten Habitats ein guter Zustand ermittelt („B“).

Beeinträchtigungen

Beeinträchtigungen bestehen weder durch Schad- oder Nährstoffeinträge noch durch natürliche Sukzession oder Isolation („a“). Die Teiche sind laut Fischereipachtkataster nicht verpachtet. D. h., dass die Gemeinde Fischereiberechtigter i. S. d. § 3 des Thüringer Fischereigesetzes ist (UNTERE FISCHEREIBEHÖRDE, LK NORD-

HAUSEN, FRAU HÜBNER, Email vom 28.05.2015). Die Gewässer sind augenscheinlich nicht mit Fischen be-setzt (SERFLING 2003 sowie Geländebegehung vom 21.05.2015). Insbesondere im unteren und im mittleren Teich ist aber ein natürlicher Fischbestand vorhanden – z. B. Rotfedern (SERFLING 2003 sowie Geländebe-gehung vom 21.05.2015), der auch recht groß ist. Der Campingplatzbetreiber vergibt für den mittleren Teich Angelkarten (IBIS LANDSCHAFTSPLANUNG 2013). Im oberen Teich wurde der Rotfederbestand zum Schutz von Amphibien 2013 abgefischt (UNTERE FISCHEREIBEHÖRDE, LK NORDHAUSEN, FRAU HÜBNER, Email vom 28.05.2015). Zudem wird der obere Teich jeden Winter abgelassen, so dass zufällig in das Gewässer ge-langte Fische wieder entfernt werden. In den letzten Jahren war allerdings zu beobachten, dass ein Rest des Wassers im Teich verblieben ist, so dass doch einige Fische überwintern konnten (tel. Mitteilung von Ulrich Scheidt, ART e. V. am 09.06.2015). Im Mittel der drei Teiche werden die Beeinträchtigungen durch Fischbe-stand als mäßig („b“) gewertet. Der Badebetrieb im oberen Teich scheint keine negativen Auswirkungen auf die Funktion als Laichgewässer zu haben. Der Badebereich wurde 1996 vom Teich durch einen Betonsockel und Zaun mit Netz abgegrenzt. Drei Seiten sind massiv befestigt. Dem Gewässer wird keine Chemie zuge-setzt (THÜRINGER TOURISMUS GMBH O. J.).

Gefährdend wirkt sich die bis in die Nachtstunden befahrene Straße nördlich der Teichkette aus. Durch die Tourismus- und Freizeitnutzung des Teichtals mit Badeteich, Gaststätte, Campingplatz und Parkplatz als Wanderstartpunkt kann man von einer starken Frequentierung der Straße sprechen (SERFLING 2003). Die Straße muss von den Amphibien überquert werden, wenn sie einen Teil ihrer Landlebensräume im Norden der Teichkette erreichen wollen. Seit vielen Jahren wird zu Beginn der Wanderung der Amphibien ein Schutzzaun nördlich der von Hainrode kommenden Straße sowie östlich des Weges zur Waldgaststätte „Teichtal“ aufgestellt. Der Zaun ist in mehrere Abschnitte am oberen Teich, am Parkplatz sowie am mittleren

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 46 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Arten nach Anhang II der FFH-RL

Seite 46

und unteren Teich geteilt. Insgesamt haben die Zaunabschnitte entlang der Straße eine Länge von ca. 450 m zzgl. des Abschnittes entlang des Weges zur Waldgaststätte (ca. 75 m). Der Aufbau wurde bisher ehren-amtlich und durch Mitarbeiter der UNB Nordhausen realisiert. Die Betreuung (Leerung der Eimer) erfolgte ausschließlich ehrenamtlich. Die bisherige ehrenamtliche Arbeit kann nicht dauerhaft als gesichert gelten. Zudem besteht das Problem, dass der Schutzzaun keine vollständige Schutzwirkung erzielt. Trotz des Zau-nes werden bei der Zuwanderung Amphibien überfahren (52 Kammmolche zwischen 14.04. und 14.05.2013). Außerdem wird durch den Zaun nur die Zuwanderung geschützt. Während der Rückwanderung von den Laichgewässern in den Landlebensraum werden ebenfalls Tiere überfahren. Zu diesem Zeitpunkt haben bisher aber noch keine Kontrollen stattgefunden (IBIS LANDSCHAFTSPLANUNG 2013). Die Gefahr ist im Gegensatz zur Hinwanderung aber etwas geringer, weil die Rückwanderung in den späteren Nachtstunden stattfindet, in denen der Autoverkehr nachlässt.

Aufgrund der häufigen Frequentierung der Straße, die wesentliche Habitatelemente zerschneidet, wird der Parameter Fahrwege mit „c“ bewertet. Dadurch werden die Beeinträchtigungen insgesamt zu „C“ aggregiert. Dies weicht von der Bewertung der Beeinträchtigungen der drei Gewässer in den Datensätzen des FIS Na-turschutz ab. Dort wurde der Verkehr der angrenzenden Straße zwar als Gefährdung aufgeführt, der Para-meter Beeinträchtigungen wurde aber mit „B“ bewertet.

Tabelle ‎3.20: Bewertung der Habitate des Kammmolches

Habitat-ID Bewertung Gesamterhaltungszustand

Habitatfläche (ha) 3,73

Zustand der Population A A

Populationsgröße a

Reproduktionsnachweis a

Zustand des Habitats B B

Wasserlebensraum

Anzahl und Größe der zum Vorkommen gehörenden Gewässer b

Flachwasserzonen b

submerse und emerse Vegetation b

Beschattung a

Landhabitat

Strukturierung Landhabitat a

Entfernung Winterlebensraum a

Entfernung nächstes Vorkommen c

Beeinträchtigungen C C

Schadstoff- oder Nährstoffeinträge a

Natürliche Sukzession a

Fischbestand und fischereiliche Nutzung b

Fahrwege c

Isolation a

Gesamtbewertung B B

Gesamterhaltungszustand

Aufgrund der sehr großen Population kann der Gesamterhaltungszustand trotz der starken Beeinträchtigun-gen mit „B“ bewertet werden.

Tabelle ‎3.21: Anteil der Habitatflächen an den Erhaltungszuständen des Kammmolches

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche Anzahl Teilflächen

A 0 0 0

B 1,63 100 1

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 47 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Arten nach Anhang II der FFH-RL

Seite 47

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche Anzahl Teilflächen

C 0 0 0

gesamt 1,63 100 1

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Der Gesamterhaltungszustand ist zwar derzeit gut („B“), aber aufgrund der beschriebenen Gefährdungen durch den Straßenverkehr und die nicht absehbare Sicherstellung der jährlichen Errichtung und Betreuung der temporären Amphibienschutzanlage ist von einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes auszuge-hen. Um dem vorzubeugen, muss das weitgehend gefahrlose Erreichen der Landlebensräume im Norden der Teiche dauerhaft sichergestellt werden. Vorläufig sollte der im Standarddatenbogen angegebene Erhal-tungszustand mit „B“ beibehalten werden.

3.2.2.3 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)

Methodik

Die Ausführungen zur Mopsfledermaus basieren auf Punktdaten, die durch die TLUG übermittelt wurden. Es handelt sich dabei um vier verschiedene Quellen:

- Netzfänge an der Feuerkuppe bei Straußberg durch M. Biedermann (2004)

- Untersuchungen im Gewölbekeller der Burg Lohra durch N. Röse (2005)

- Untersuchungen mittels Zeitdehnungsdetektor im Windpark Wolkramshausen durch P. Endl (2007)

- Untersuchungen mittels Zeitdehnungsdetektor an der Feuerkuppe bei Straußberg im Rahmen eines Gutachtens durch das Büro für regionale Grün- und Landschaftsplanung (2009)

Allgemeine Charakteristik

Die Mopsfledermaus zeigt in Europa ein weiträumiges Verbreitungsmuster mit deutlichen Schwerpunkten in den mittleren und östlichen Teilen des Kontinents (URBANCZYK 1999). Mit Ausnahme des äußersten Nordens und Nordwestens erstrecken sich in Deutschland die bekannten Vorkommen über das gesamte Landesterri-torium mit Nachweisverdichtungen in Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern (SCHOBER 2003, BOYE & MEINIG 2004 u. a.). Obwohl ein bedeutender Teil des europäischen Gesamtareals in der Bundesrepublik liegt, zählt die Art hier zu den sehr seltenen Spezies (BOYE & MEINIG 2004). Mit einem Flächenanteil von etwa 15,6 % am europäischen Artareal trägt Deutschland dennoch eine besondere Ver-antwortung für den Erhalt des gesamteuropäischen Bestandes. Innerhalb Deutschlands bilden Bayern, Sachsen, Brandenburg und Thüringen den Verbreitungsschwerpunkt.

In Thüringen ist die Mopsfledermaus nur stellenweise verbreitet. Verbreitungsschwerpunkte liegen im Alten-burger Lössgebiet, der Helme-Unstrut-Niederung sowie den Vorländern von Thüringer Wald und Schiefer-gebirge. Aufgrund von Nachweisen in früher nicht besiedelten Regionen, wie z. B. das Thüringer Becken, ist davon auszugehen, dass sich die Art in Ausbreitung befindet. Wochenstuben sind bislang in Thüringen nur wenige bekannt (TLUG 2009B).

Als „Waldfledermaus“ bezieht die Mopsfledermaus natürlicherweise ihr Sommerquartier und ihre Wochen-stube (10 bis 20 Weibchen je Quartier) im Wald in Baumhöhlen, hinter abstehender Rinde oder in losen Rin-dentaschen grobborkiger Bäume wie Eiche und Kiefer. Die Sommerquartiere unterliegen einem ständigen Wechsel, so dass Funde eines solchen sehr selten sind. Ab Mitte Juni werden von den Weibchen 1 bis 2 Jungtiere zur Welt gebracht. Als Winterquartiere werden Höhlen, Stollen, Bunker, Keller, Spalten genutzt. Aufgrund der hohen Kältetoleranz werden Winterquartiere erst bei relativ tiefen Temperaturen aufgesucht. Die Jagd kleinerer Insekten, insbesondere Nachtschmetterlinge, erfolgt v. a. an Waldrändern, in Parks, Gär-ten und Alleen – offenes Gelände wird gemieden. Die Jagdhabitate liegen bis zu 4,5 km von den Quartieren entfernt. Zwischen Sommer- und Winterquartier liegen meist 20 bis 40 km (TLUG 2009B).

Bestand und Habitatflächen im FFH-Gebiet

Abgegrenzte Habitatflächen der Mopsfledermaus wurden von der TLUG nicht übergeben. Anhand der Fund-punkte ist aber abzuleiten, dass das FFH-Gebiet von der Art durchaus als Habitat genutzt werden könnte. In

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Arten nach Anhang II der FFH-RL

Seite 48

der Burg Lohra befand sich in den 1990er Jahren ein Winterquartier, das im Jahr 2005 bestätigt werden konnte. Neuere Erkenntnisse zu diesem Winterquartier liegen nicht vor. Zudem wurde die Art bei Detek-toruntersuchungen und Netzfängen südöstlich des FFH-Gebietes nachgewiesen. Ob sich Wochenstuben oder Sommerquartiere im FFH-Gebiet befinden, ist nicht bekannt.

Tabelle ‎3.22: Nachweise der Mopsfledermaus im und um das FFH-Gebiet

Ortsbezeichnung Datum Anzahl Nachweisart Kartierer

Friedrichslohra/Burg Lohra, Gewölbekeller 10.01.2005 1 Winterquartier Röse, N.

Straußberg/Nfst. 1 (Workshop Feuerkuppe) 05.06.2004 1 Netzfang Biedermann, M.

Sondershausen OT Straußberg/Zufahrt zur Feuerkuppe

15.07.2009 1 Zeitdehnungsdetektor Büro für regionale Grün- und Landschaftsplanung

Wolkramshausen/Windpark Wolkramshau-sen

09.05.2007 1

Zeitdehnungsdetektor Endl, P.

30.05.2007 1

10.07.2007 1

30.07.2007 1

31.08.2007 1

01.09.2007 1

05.09.2007 1

21.09.2007 1

22.09.2007 1

12.10.2007 1

Die randlich gelegenen Offenlandbereiche, die u. a. mit Obstbäumen bestanden sind – z. B. bei Amtlohra, im Süden des Gebietes am Großberndtener Rieth – sind als Nahrungshabitat für die Art geeignet. Die weiten offenen Flächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes meidet die Mopsfledermaus vermutlich zur Nah-rungssuche. Deshalb wurde das gesamte FFH-Gebiet bis auf den größten Teil des ehemaligen Truppen-übungsplatzes, als Habitat der Art abgegrenzt (ID 30002). Eine Bewertung des Habitats erfolgt im Rahmen des Fachbeitrages Offenland nicht, weil es sich vorrangig um Waldbestände handelt. In Kap. ‎4.3.4.1 werden aber in Bezug auf das Offenland Behandlungsgrundsätze formuliert.

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Ziel ist es, für die Mopsfledermaus einen guten Erhaltungszustand im FFH-Gebiet zu erreichen. Bisher wur-de der Erhaltungszustand der Art im Standarddatenbogen mit „C“ angegeben. Die Parameter zur Ermittlung des Erhaltungszustandes beziehen sich vorwiegend auf die Waldflächen, die im Fachbeitrag Offenland nicht betrachtet werden. Deshalb kann keine Aussage dazu getroffen werden, ob ein guter Erhaltungszustand mit der Umsetzung von Maßnahmen zu erreichen wäre.

3.2.2.4 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)

Methodik

Die Ausführungen zur Bechsteinfledermaus basieren auf Punktdaten, die durch die TLUG übermittelt wur-den. Es handelt sich dabei um zwei verschiedene Quellen:

- Sommerquartiernachweis durch W. Sauerbier (2001)

- Untersuchungen mittels Zeitdehnungsdetektor im Windpark Wolkramshausen durch P. Endl (2007)

Allgemeine Charakteristik

Das Verbreitungsgebiet der Bechsteinfledermaus ist hauptsächlich West- und Mitteleuropa, wobei sich die nördlichsten Vorkommen in Südschweden befinden. In Deutschland findet sich diese Art vor allem im Süden des Landes (Bayern, Baden-Württemberg), allerdings konnten in der jüngeren Vergangenheit auch Wochen-stubengesellschaften in nördlicheren Bundesländern wie Niedersachsen, Brandenburg, Schleswig-Holstein

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Arten nach Anhang II der FFH-RL

Seite 49

und in Sachsen nachgewiesen werden. Thüringen liegt im Zentrum ihrer Verbreitung. Mittelgebirge bilden das Kerngebiet der mitteleuropäischen Populationen und demnach eine entsprechend hohe Bedeutung (TLUG 2009C).

Die Bechsteinfledermaus bevorzugt Lebensräume wie (feuchte) Mischwälder und Parkanlagen mit einem ausreichenden Angebot an Baumhöhlen und ist seltener in Nadelwaldgebieten nachzuweisen. Die Wochen-stubengesellschaften, in denen die Jungen zur Welt gebracht und aufgezogen werden, bestehen aus 10-30 Weibchen und befinden sich in Baumhöhlen oder Fledermauskästen, allerdings nur selten in Gebäuden. Die Winterquartiere sind fast ausschließlich unterirdische Räume wie Keller und Höhlen, die von Oktober bis März aufgesucht werden und die meist nur in geringer Entfernung zu den Sommerquartieren liegen (LAU 2001).

Die individuellen Jagdreviere sind strukturreiche, mehrschichtige, teilweise feuchte Laub- und Mischwälder mit einem hohen Altholzanteil und liegen innerhalb eines Radius von ca. 500 – 1500 m um die Quartiere. Die Größe der Reviere ist abhängig von der Habitatqualität und liegt zwischen 3 und 100 ha. Jagdgebiete au-ßerhalb der Wälder erreicht die Bechsteinfledermaus über traditionelle Flugrouten, die oft an linearen Land-schaftselementen wie Hecken oder Baumreihen entlang führen. Die Beutetiere (hauptsächlich Tag- und Nachtfalter, Zweiflügler, Laufkäfer) werden im niedrigen Suchflug (< 5 m) erlauscht und anschließend vom Blattwerk oder vom Boden aufgenommen.

Bestand und Habitatflächen im FFH-Gebiet

Abgegrenzte Habitatflächen der Bechsteinfledermaus wurden von der TLUG nicht übergeben. Der nächstge-legene Nachweis stammt aus dem Windpark Wolkramshausen und ist knapp 700 m vom FFH-Gebiet ent-fernt. Es ist nicht auszuschließen, dass die nachgewiesenen Tiere Sommerquartiere im FFH-Gebiet besie-deln. Das FFH-Gebiet wird deshalb fast vollständig als Habitat der Bechsteinfledermaus abgegrenzt (ID 30003). Eine Bewertung erfolgt allerdings nicht, weil es sich vorrangig um Waldbestände handelt, die im Fachbeitrag Offenland nicht zu betrachten sind.

Das in der nachfolgenden Tabelle aufgeführte Sommerquartier bei Helbedündorf/Holzthaleben ist mehr als 2 km vom FFH-Gebiet entfernt. Da Jagdhabitate i. d. R. nur bis zu 1,5 km um das Quartier aufgesucht wer-den, ist nicht davon auszugehen, dass die Individuen dieses Sommerquartiers das FFH-Gebiet als Jagdha-bitat nutzen.

Tabelle ‎3.23: Nachweise der Bechsteinfledermaus im und um das FFH-Gebiet

Ortsbezeichnung Datum Anzahl Nachweisart Kartierer

Helbedündorf/Holzthaleben, NSG Dün-Helbetal, östlich von Kleinberndten, zw. Mittelholz und Holzthalebener Wald, Burg-loch

26.09.2001 1 Sommerquartier W. Sauerbier

Wolkramshausen/Windpark Wolkramshau-sen

30.05.2007 1 Zeitdehnungsdetektor Endl, P.

30.07.2007 1

Wie bereits in Kap. ‎3.2.2.3 zur Mopsfledermaus beschrieben, eignen sich die randlich gelegenen Offenland-bereiche, die u. a. mit Obstbäumen bestanden sind – z. B. bei Amtlohra, im Süden des Gebietes am Groß-berndtener Rieth – ebenfalls als Nahrungshabitat für die Bechsteinfledermaus. Die weiten offenen Flächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes meidet die Bechsteinfledermaus vermutlich zur Nahrungssuche, weil zu wenige Gehölzstrukturen als Leitlinien vorhanden sind.

In Kap. ‎4.3.4.4 werden in Bezug auf das Offenland Behandlungsgrundsätze formuliert.

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Ziel ist es, für die Bechsteinfledermaus einen guten Erhaltungszustand im FFH-Gebiet zu erreichen. Bisher wurde der Erhaltungszustand der Art im Standarddatenbogen mit „C“ angegeben. Es gelten die gleichen Aussagen wie bei der Mopsfledermaus.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 50 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Arten nach Anhang II der FFH-RL

Seite 50

3.2.2.5 Großes Mausohr (Myotis myotis)

Methodik

Die Ausführungen zum Großen Mausohr basieren auf Punktdaten, die durch die TLUG übermittelt wurden. Es handelt sich dabei um folgende Quellen:

- Wochenstubenquartier in Bleicherode, Marienkirche (ev. Kirche), Hauptstraße durch W. Sauerbier, M. Heddergott, R. Koch (2000 bis 2013)

- Winterquartier (unsicher) in Bleicherode, Keller der Marienkirche (ev. Kirche), Hauptstraße durch M. Heddergott (2000 und 2002)

- Sommer- und Winterquartiernachweis durch W. Sauerbier (2001 und 2003)

- Netzfänge an der Feuerkuppe bei Straußberg durch T. Faulstich (2004)

- Netzfänge auf Streuobstwiese bei Obergebra durch FÖA Landschaftsplanung (2004)

- Netzfänge am Friedhof Bleicherode durch FÖA Landschaftsplanung (2005)

- Untersuchungen mittels Zeitdehnungsdetektor im Windpark Wolkramshausen durch P. Endl (2007)

- Untersuchungen mittels Zeitdehnungsdetektor an der Feuerkuppe bei Straußberg im Rahmen eines Gutachtens durch das Büro für regionale Grün- und Landschaftsplanung (2009)

Allgemeine Charakteristik

Das Große Mausohr ist in ganz Europa mit Ausnahme der Britischen Inseln, Islands und Skandinaviens verbreitet und nach Osten hin erstrecken sich die Vorkommen bis Kleinasien und Israel. Auch in allen Teilen Deutschlands ist diese Fledermausart heimisch, wobei eine von Süden nach Norden abnehmende Quartier-dichte festgestellt werden kann. Die größten Vorkommen finden sich somit in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen (LAU 2001). In Thüringen ist das Große Mausohr eine der am weitesten verbreiteten Fledermausarten (TLUG 2009D).

Das Große Mausohr ist eine wärmeliebende Art, die wärmebegünstigte, wald- und strukturreiche Regionen bevorzugt und an menschliche Siedlungen gebunden ist. Dabei benötigt sie innerhalb eines Jahres ver-schiedene Habitate. Im Gegensatz zu den Männchen, die im Sommer allein bleiben, schließen sich die Weibchen in dieser Zeit zu Wochenstubengesellschaften zusammen, die mehrere hundert Tiere umfassen können. Sie bewohnen geräumige Dachböden und in selteneren Fällen auch unterirdische Quartiere und ziehen die Jungen dort auf (LAU 2001).

Die nächtliche Jagd findet vor allem in geschlossenen Waldgebieten statt. Die bevorzugten Jagdreviere sind Laubwälder mit einer schwach ausgeprägten Kraut- und Strauchschicht und einem freien Luftraum in 2 m Höhe (Hallenwaldstrukturen). Ein guter Bodenzugang ist dabei von großer Bedeutung, da Beutetiere wie Käfer, Spinnen und Schmetterlingsraupen auch direkt vom Boden aufgenommen werden („Ground Glea-ner“). Seltener wird auch in anderen Gebieten wie kurzrasigen Offenlandbereichen (Acker, Wiesen) gejagt. Die individuellen Jagdgebiete der Weibchen umfassen im Schnitt 30-35 ha und liegen meist im 15-km-Umkreis um die Quartiere (maximal bis 25 km entfernt).

Den Winter verbringt das Große Mausohr in kleinen Gruppen in unterirdischen Hohlräumen wie Höhlen, Stollen oder Kellern. Dabei können zwischen Sommer- und Winterquartier Wanderungen von bis zu 300 km zurückgelegt werden (LAU 2001).

Bestand und Habitatflächen im FFH-Gebiet

Abgegrenzte Habitatflächen des Großen Mausohrs wurden von der TLUG nicht übergeben. Allerdings gab es in den letzten 15 Jahren zahlreiche Nachweise der Art im Umkreis von 5 km um das Gebiet. Das aktuell belegte Wochenstubenquartier in der ev. Kirche von Bleicherode ist ca. 5 km vom FFH-Gebiet entfernt. Da das Große Mausohr meist im 15-km-Umkreis um die Quartiere jagt, ist eine Nutzung des FFH-Gebietes als Jagdhabitat durchaus denkbar. Das gesamte Gebiet wurde deshalb als Habitat der Art abgegrenzt (ID 30004). Eine Bewertung des Habitats erfolgt nicht, weil es sich vorrangig um Waldbestände handelt.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 51 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Arten nach Anhang II der FFH-RL

Seite 51

Tabelle ‎3.24: Nachweise des Großen Mausohrs im und um das FFH-Gebiet

Ortsbezeichnung Datum Anzahl Nachweisart Kartierer

Bleicherode, Marienkirche (ev. Kirche), Hauptstraße

13.06.2000 350

Wochenstubenquar-tier

W. Sauerbier

02.08.2000 310

M. Heddergott 14.07.2001 260

12.07.2002 290

15.06.2004 360

W. Sauerbier

09.07.2004 480

02.06.2005 200

25.07.2005 500

10.08.2006 600

20.06.2007 650

23.07.2008 480

30.06.2009 330

29.07.2009 380

12.06.2010 230 Sommerquartier

07.07.2010 360

Wochenstubenquar-tier

21.07.2011 320

17.07.2012 120

24.07.2012 1 R. Koch

30.07.2013 230 W. Sauerbier

Winterquartier (unsicher) im Bleicherode, Keller der Marienkirche (ev. Kirche), Haupt-straße

11.01.2000 13

Winterquartier M. Heddergott 01.12.2000 9

02.01.2002 21

11.12.2002 21

Helbedündorf/Holzthaleben, NSG Dün-Helbetal, östlich von Kleinberndten, zw. Mittelholz und Holzthalebener Wald, Burg-loch

26.09.2001 5 Sommerquartier W. Sauerbier

Helbedündorf/Holzthaleben, NSG Dün-Helbetal, östlich von Kleinberndten, zw. Mittelholz und Holzthalebener Wald, Burg-loch

07.01.2003 1 Winterquartier W. Sauerbier

Straußberg/Nfst. 2 (Workshop Feuerkuppe) 05.06.2004 2 Netzfang T. Faulstich

Streuobstwiese bei Obergebra 24.08.2004 1 Netzfang FÖA Landschaftsplanung

Friedhof Bleicherode 20.06.2005 2 Netzfang FÖA Landschaftsplanung

Wolkramshausen/Windpark Wolkramshau-sen

30.05.2007 1

Zeitdehnungsdetektor Endl, P.

24.06.2007 1

31.08.2007 1

01.09.2007 1

21.09.2007 1

13.10.2007 1

Sondershausen OT Straußberg/Zufahrt zur Feuerkuppe

15.07.2009 1 Zeitdehnungsdetektor Büro für regionale Grün- und Landschaftsplanung

Das Große Mausohr jagt vorrangig im Wald. Deshalb spielen die Offenlandbereiche des FFH-Gebietes nur eine untergeordnete Rolle. Selten werden auch kurzrasige Vegetationsstrukturen im Offenland aufgesucht. Aus diesem Grund wurde der ehemalige Truppenübungsplatz in die Habitatabgrenzung einbezogen.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 52 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Arten nach Anhang II der FFH-RL

Seite 52

In Kap. ‎4.3.4.5 werden in Bezug auf das Offenland Behandlungsgrundsätze formuliert.

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Ziel ist es, für das Große Mausohr einen guten Erhaltungszustand im FFH-Gebiet zu erreichen. Bisher wurde der Erhaltungszustand der Art im Standarddatenbogen mit „C“ angegeben. Es gelten die gleichen Aussagen wie bei der Mopsfledermaus.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 53 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Arten nach Anhang II der FFH-RL

Seite 53

3.2.3 Bilanzierung der Arten für den Standarddatenbogen

Tabelle ‎3.25: Bilanzierung der Arten für den Standarddatenbogen

Lan

d

Geb

ietsnu

mm

er TH

Geb

ietsnr.

Geb

ietsnam

e Art Code Habitat-Fläche (ha)

Sen

sitive Info

rmatio

nen

(SD

B S

)

NP Min Max

Kateg

orie

Statu

s (SD

B T

yp)

Gru

nd

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Daten

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Bio

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altun

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Gesam

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g

Erh

altun

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rad alter S

DB

Trend

Thüringen

FF

H010

DE

4530-301

Westliche H

ainleite – Wöbelsburg

Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurinia)

1065 Angaben werden nach Abstimmung in der 2. PAG-Sitzung am 30.06.2015 ergänzt.

Kammmolch (Triturus cristatus) 1166 7,90 1.000 6.000 c r 0 G C 1 B 0 B B -

Mopsfledermaus (Barbastella bar-bastellus)

1308 1.120,61 n. b. n. b. p g 0 P C 1 n. b. 0 n. b. C n. b.

Bechsteinfledermaus (Myotis bech-steinii)

1323 1.120,61 n. b. n. b. p g 0 P C 1 n. b. 0 n. b. C n. b.

Großes Mausohr (Myotis myotis) 1324 1.183,64 N .b. n. b. p g 0 P C 1 n. b. 0 n. b. C n. b.

Erläuterung:

Sensitive Informationen: S=Der Öffentlichkeit wird das Vorkommen dieser Art im Gebiet nicht aus eigener Initiative bekannt gegeben. NP – Nicht präsent (Art kommt im Gebiet nicht mehr vor); Min/Max: Populations-größe im Gebiet; Kategorie: Abundanzkategorie – c=häufig (common), p=vorhanden (present), r=selten (rare), v=sehr selten (very rare); Status/Typ: g=Nahrungsgast, r=Fortpflanzung; Grund der Änderung der Population bzw. des Erhaltungsgrades: 0=unverändert, 1=Präzisierung, Status quo-Korrektur, 2=Sukzession / globale + diffuse Einflüsse, 3=anthropogene Einflüsse, 4=Eingriffsverfahren, Verluste, 5=Neu (Ausgleich, Entwicklung); Datenqualität: G = gut, M= mäßig, P = schlecht; Biogeografische Bedeutung: C=Population nicht isoliert, innerhalb des erweiterten Verbreitungsgebietes; Relative Größe: 1=bis zu 2% der Population im Bezugsraum befindet sich im Gebiet (trifft oft auf TH zu), 2=2-5% der Population im Bezugsraum befindet sich im Gebiet, 3=6-15% der Population im Bezugsraum befindet sich im Gebiet, 4=16- 50% der Population im Bezugsraum befindet sich im Gebiet, 5=Über 50% der Population im Bezugsraum befindet sich im Gebiet; Erhaltungsgrad: A=sehr gut, B=gut, C=mittel bis schlecht; Gesamtbeurteilung: A=sehr hoch (hervorra-gende Wert), B=hoch (guter Wert), C=mittel bis gering (signifikanter Wert); Trend: Trend für das Kriterium Erhaltung (da größerer Aussagewert) gegenüber alten SDB: neu,=,-,+,nb

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 54 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VSch-RL

Seite 54

3.3 Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EG-Vogelschutz-Richtlinie

3.3.1 Einleitung und Übersicht

Ausgangslage

Als Datengrundlage wurde die SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) herangezogen. Von der Staatlichen Vo-gelschutzwarte Thüringen wurden dazu die Habitatshapes, der Erläuterungsbericht und der Ergebnisbogen mit den Bewertungen der Erhaltungszustände übergeben. Zusätzlich werden die im FIS Naturschutz hinter-legten Fundpunkte sowie Angaben aus den ornithologischen Jahresberichten des NABU Nordhausen doku-mentiert.

Methodik SPA-Basiserfassung

Die Erfassungen fanden auf folgenden Flächen statt:

- Wald: 500 ha (Revier- und Balzverhalten Greifvögel)

- Wald: 400 ha (Erfassung wertgebender Vogelarten)

- Offenland: 100 ha (Erfassung wertgebender Vogelarten) entspricht der gesamten Offenlandfläche des SPA-Gebietes

- Horstsuche auf 12 km Länge (Greifvögel)

Die Teilbereiche wurden flächendeckend begangen und alle wertgebenden Vogelarten (gemäß Vorgabe) kartiert. Die Beobachtungen wurden nach SÜDBECK et al. (2005) als Brutnachweis, Brutverdacht usw. einge-schätzt. Für einzelne Arten kamen Klangattrappen während der Nachtbegehungen zum Einsatz. Neben den Kartierungen wurden auch vorhandene Daten ausgewertet (LINFOS; ältere Gutachten) sowie Gespräche mit dem Revierförster geführt.

Für die einzelnen Arten wurden Habitate nach den Lebensraumansprüchen abgegrenzt. Zur Bewertung der Habitate wurde das Bewertungsschema für wertgebende Vogelarten der EU-Vogelschutzgebiete in Thürin-gen zu Grunde gelegt. Die Ergebnisse sind im Ergebnisbogen aufgeführt.

Verwendung der Daten

Habitate, die im Offenland innerhalb des Gebietes liegen, werden näher betrachtet. Im Offenlandbereich erfolgt innerhalb der Gebietsgrenze eine Präzisierung der Habitatgrenzen.

Die Arten und ihre Bewertung

In der nachfolgenden Tabelle werden Anzahl und Größe der Habitatflächen angegeben, die im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) innerhalb des SPA-Gebietes abgrenzt wurden.

Tabelle ‎3.26: Übersicht der Vogelarten des Anhangs I und Art. 4 Abs. 2 der EG-Vogelschutzrichtlinie

EU-Code

Artname Angabe im SDB

Erhaltungszu-stand nach

SDB

Aktueller Erhal-tungszustand

Summe Habitatflächen

ha Anzahl

A072 Wespenbussard (Pernis apivorus) x C B 87,20 1

A074 Rotmilan (Milvus milvus) x C B 82,13 1

A112 Rebhuhn (Perdix perdix) - - C 82,13 1

A113 Wachtel (Coturnix coturnix) x C B 82,13 1

A123 Teichhuhn (Gallinula chloropus) x C B 5,08 1

A217 Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) - - k. A. 35,02 1

A233 Wendehals (Jynx torquilla) x B C 85,58 1

A234 Grauspecht (Picus canus) x B C 1.050,43 1

A236 Schwarzspecht (Dryocopus martius) x B C 1.027,00 1

A238 Mittelspecht (Dendrocopos medius) x B C 9,54 1

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 55 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VSch-RL

Seite 55

EU-Code

Artname Angabe im SDB

Erhaltungszu-stand nach

SDB

Aktueller Erhal-tungszustand

Summe Habitatflächen

ha Anzahl

A275 Braunkehlchen (Saxicola rubetra) x B k. A. 82,13 1

A276 Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) x B B 82,13 1

A320 Zwergschnäpper (Ficedula parva) x C B 166,49 8

A321 Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) - - k. A. 179,50 8

A338 Neuntöter (Lanius collurio) x B B 99,48 2

A340 Raubwürger (Lanius excubitor) x B B 87,20 1

Fazit

Nachfolgend werden die Arten des Anhangs I und Art. 4 Abs. 2 der VSch-RL behandelt, die im Standardda-tenbogen aufgeführt sind, sowie jene Arten des Anhangs I, für die Erfassungsergebnisse vorliegen. Von den in Tabelle ‎3.26 aufgeführten Arten sind Sperlingskauz, Zwergschnäpper, Schwarz- und Mittelspecht reine Waldarten, für die das Offenland im FFH-Gebiet keine Funktion erfüllt. Diese Arten wurden im Fachbeitrag Wald behandelt und werden nachfolgend nicht näher betrachtet.

3.3.2 Beschreibung der Arten

3.3.2.1 Wespenbussard (Pernis apivorus)

Methodik

Den nachfolgenden Ausführungen liegt die SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) zu Grunde, deren Methodik in Kap. ‎3.3.1 beschrieben wurde. Grundlage für die Habitatbewertung bildete der Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung.

Allgemeine Charakteristik

Der Wespenbussard besiedelt sommerwarme und niederschlagsarme Regionen der mittleren bis höheren Breiten. In Mitteleuropa gibt es Vorkommen in den Tieflagen bis in die Vorbergzone; bei günstigen Bedin-gungen auch bis in die Hochlagen. In Thüringen besiedelt der Wespenbussard eher die Gebirgslagen im südlichen Teil des Freistaates, meidet das Thüringer Becken und kommt nur vereinzelt im Norden Thürin-gens vor (VEREIN THÜRINGER ORNITHOLOGEN E. V. 2011).

Die Art besiedelt abwechslungsreiche strukturierte Landschaften mit Altholzbeständen und einer mosaik-artigen Zusammensetzung von Lichtungen, Sümpfen, Brachen, Magerrasen, Heiden und Wiesen als Nah-rungshabitat bis an die Waldgrenze.

Der Wespenbussard ist ein Baumbrüter (Freibrüter) in lichten Altholzbeständen oder Waldrandnähe. Zur Brutzeit besteht ein Raumbedarf von 10-40 km². Horste sind unter Umständen < 1 km voneinander entfernt.

Bestand und Habitatflächen im FFH-Gebiet

Für den Wespenbussard wurde kein im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) abgegrenztes Habi-tat übergeben. Aufgrund der Nachweise im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) sowie älterer Nachweise werden die Funktionen des Offenlandes des SPA-Gebietes nachfolgend aber näher betrachtet. Nahrungshabitate im Offenland in der Nähe von Brutnachweisen werden abgegrenzt. Ein Teil der Flächen bei Amtlohra sowie am ehemaligen Truppenübungsplatz liegt außerhalb des SPA-Gebietes.

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VSch-RL

Seite 56

Tabelle ‎3.27: Nachweise im FFH-Gebiet

Artname Habitate Habitat-ID Fläche (ha) Populationsan-

gabe Aktueller Erhal-tungszustand

Wespenbussard (Pernis apivorus)

Offenland von Amtlohra bis einschl. ehemaliger Trup-penübungsplatz

30005 87,20 1 Brutpaar B

Gesamt 87,20 1 Brutpaar B

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Zustand der Population

Im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) wurde neben zwei Einzelbeobachtungen ein Paar beim Balzflug über dem Wald bei Großlohra beobachtet, was als Brutverdacht gewertet werden kann. Darüber hinaus ist auch aus den Daten aus dem FIS Naturschutz zu entnehmen, dass es in der Vergangenheit meist 1 Brutpaar im Gebiet gab. Der ornithologische Jahresbericht des NABU Nordhausen 2013 benennt zudem einen Sichtnachweis auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz. Laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) wurde der Zustand der Population mit „B“ bewertet, weil sowohl die Populati-onsgröße als auch der Kurzzeittrend als gut einzuschätzen sind.

Habitatqualität

Gern geht der Wespenbussard v. a. auf Wiesen an Waldrändern seinem Nahrungserwerb nach. Im Gleitflug oder auf Gehölzen sitzend erspäht er Wespen, Hummeln, Bienen etc. beim Ein- und Ausfliegen in bzw. aus ihren Nestern und gräbt diese mit Krallen und Schnabel aus. Solche Habitate sind im Offenland zwischen Amtlohra und dem ehemaligen Truppenübungsplatz vorhanden.

Die Habitatqualität innerhalb des SPA-Gebietes wurde laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER

2011) mit „B“ bewertet.

Beeinträchtigungen

Beeinträchtigungen in Bezug auf das Offenland sind derzeit nicht zu erkennen.

Insgesamt wurden die Beeinträchtigungen des Wespenbussards im SPA-Gebiet laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) mit „B“ bewertet.

Tabelle ‎3.28: Bewertung des Erhaltungszustandes des Wespenbussards im SPA-Gebiet laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011)

Habitat-ID Bewertung Gesamterhaltungszustand

Habitatfläche (ha) 87,20

Zustand der Population B B

Populationsgröße b

Kurzzeittrend b

Bruterfolg -

Siedlungsdichte -

Zustand des Habitats B B

(Zwischenbewertungen) -

Beeinträchtigungen B B

(Zwischenbewertungen) -

Gesamtbewertung B B

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Seite 57

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Der Erhaltungszustand des Wespenbussards wurde im Standarddatenbogen zum SPA-Gebiet mit „C“ ange-geben. Aufgrund der immer wieder erbrachten Brutnachweise ist eine Bewertung mit „B“ angemessen.

Ziel ist es, die Nahrungshabitate im SPA-Gebiet in einem guten Zustand zu erhalten.

3.3.2.2 Rotmilan (Milvus milvus)

Methodik

Den nachfolgenden Ausführungen liegt die SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) zu Grunde, deren Methodik in Kap. ‎3.3.1 beschrieben wurde. Grundlage für die Habitatbewertung bildete der Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung.

Allgemeine Charakteristik

Über 2/3 der Brutpopulation des Rotmilans brütet in Deutschland. Daneben gibt es weitere Konzentrationen in Frankreich und Spanien. In Deutschland befindet sich der Schwerpunkt in Sachsen-Anhalt. Im Westen und Nordwesten Deutschlands ist diese Art selten. In Thüringen ist die Art flächendeckend, aber mit wenigen Individuen verbreitet. Seinen Vorkommensschwerpunkt hat der Rotmilan in den Bleicheröder Bergen (VER-

EIN THÜRINGER ORNITHOLOGEN E. V. 2011).

Die Art besiedelt offene Landschaften und Altholzbestände. In Flussniederungen mit Gewässern und Feuchtgrünland sowie in Lößbörden kommt der Rotmilan häufiger als in waldreichen, trockenen und sandi-gen Gebieten vor. Die Nahrungssuche erfolgt im Offenland und teils an Gewässern; im Kulturland oft auf Mülldeponien und Straßen.

Der Rotmilan ist ein Baumbrüter (Freibrüter) meist in Waldrändern auf Altholzbeständen. Das Nest wird gern wieder benutzt. Die Art besitzt zwar einen sehr kleinen Nestraum, der Raumbedarf zur Brutzeit beträgt aller-dings > 4 km².

Bestand und Habitatflächen im FFH-Gebiet

Es wurde kein im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) abgegrenztes Habitat übergeben. Es ist aber davon auszugehen, dass die im Wald des SPA-Gebietes brütenden Rotmilane an das Gebiet angren-zende Offenlandbereiche als Jagdhabitat nutzen. Auch das Offenland des ehemaligen Truppenübungsplat-zes ist als Nahrungshabitat geeignet. Dieser Bereich wird abgegrenzt und nachfolgend näher betrachtet.

Tabelle ‎3.29: Nachweise im FFH-Gebiet

Artname Habitate Habitat-ID Fläche (ha) Populationsan-gabe Jahr 2011

Aktueller Erhal-tungszustand

Rotmilan (Milvus milvus) ehemaliger Truppen-übungsplatz

30006 82,13 2 BP im Wald

(geschätzt) B

Gesamt 82,13 B

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Zustand der Population

Im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) konnte ein Brutnachweis südwestlich von Hainrode er-bracht werden. Ein zweites Paar war kurzzeitig bei Großlohra anwesend. Zu einer Brut im Bereich des SPA-Gebietes kam es nicht. In den vorhergehenden Jahren sind z. T. zwei Brutpaare im Gebiet nachgewiesen worden. Die Horststandorte wechseln. Der ornithologische Jahresbericht des NABU Nordhausen von 2012 benennt zudem die Beobachtung eines adulten Tieres am Schießplatz Großlohra, das Futter zum Horst trägt. Laut Ergebnisbogen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) weist die Population einen guten Zustand auf („B“). Sowohl die Populationsgröße als auch der Kurzzeittrend wurden mit „b“ bewertet.

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Habitatqualität

Der ehemalige Truppenübungsplatz ist gut als Nahrungshabitat für den Rotmilan geeignet. Er ist sehr kleinsäugerreich und gut überschaubar.

Die Habitatqualität wurde für das SPA-Gebiet im Ergebnisbogen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) mit „B“ bewertet.

Beeinträchtigungen

Aufgrund der Kollisionsgefahr wirken sich die Windkraftanlagen zwischen Kleinberndten und Immenrode beeinträchtigend auf den Rotmilan aus (laut Ergebnisbogen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) mit „C“ bewertet).

Tabelle ‎3.30: Bewertung des Erhaltungszustandes des Rotmilans im SPA-Gebiet laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011)

Habitat-ID Bewertung Gesamterhaltungszustand

Habitatfläche (ha) 82,13

Zustand der Population B B

Populationsgröße B

Kurzzeittrend B

Bruterfolg -

Siedlungsdichte -

Zustand des Habitats B B

(Zwischenbewertungen) -

Beeinträchtigungen C C

(Zwischenbewertungen) -

Gesamtbewertung B B

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Der Erhaltungszustand des Rotmilans wurde im Standarddatenbogen mit „C“ bewertet. Aufgrund der konti-nuierlichen Nachweise von 1-2 Brutpaaren pro Jahr im Gebiet kann man aber durchaus von einem guten Erhaltungszustand („B“) sprechen.

Die Offenlandbereiche auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz sind als kleinsäugerreiche Nahrungshabita-te des Rotmilans zu erhalten.

3.3.2.3 Rebhuhn (Perdix perdix)

Methodik

Den nachfolgenden Ausführungen liegt die SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) zu Grunde, deren Methodik in Kap. ‎3.3.1 beschrieben wurde. Grundlage für die Habitatbewertung bildete der Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung.

Allgemeine Charakteristik

Das Rebhuhn besiedelt weite Teile Europas und Asiens. In vielen Bereichen Skandinaviens, Spaniens und auf vielen Mittelmeerinseln fehlt die Art. In Nordamerika, in Südskandinavien und in Neuseeland wurde das Rebhuhn vom Menschen u. a. zu Jagdzwecken eingeführt. In Thüringen ist die Art im gesamten Thüringer Becken verbreitet. Im Nordwesten des Freistaates und im südlichen Vorland des Thüringer Waldes kommt das Rebhuhn in kleineren Beständen vor (VEREIN THÜRINGER ORNITHOLOGEN E. V. 2011).

Das Rebhuhn war ursprünglich Steppen- und Waldsteppenbewohner und ist jetzt Kulturfolger auf Ackerland, offenen Viehtriften und trockenen Heiden. Es meidet sowohl nasse als auch kalte und sehr arme Böden und

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VSch-RL

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erreicht seine größte Dichte auf eher warmen und gleichzeitig fruchtbaren Löss-, Schwarz- und Braunerde-böden. Das Rebhuhn bevorzugt kleinflächig gegliederte Feld- und Ackerlandschaften mit Fruchtwechsel oder Mehrfruchtwirtschaft, in denen Hecken, Büsche, beweidete Triften, von Staudenfluren oder Trockenra-senstreifen begleitete Feld- und Wegränder das ganze Jahr über das geforderte Maß an Nahrung und De-ckung bieten. Es ist aber auch auf Sturzäckern, Stoppeln und anderen offenen Flächen anzutreffen.

Erwachsene Rebhühner ernähren sich vorwiegend pflanzlich von Blättern und Sprossen, insbesondere Ackerfrüchten wie Klee- und Luzerne, Wintergetreide und manchmal auch Grün- und Rosenkohl. Aber auch Gräser und Kräuter werden gefressen. Als tierische Nahrung dienen v. a. Insekten und deren Larven sowie Schnecken (GLUTZ VON BLOTZHEIM 2001).

Bestand und Habitatflächen im FFH-Gebiet

Für das Rebhuhn wurde im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) ein Habitat auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz abgegrenzt. Dieses Offenlandhabitat wird nachfolgend näher betrachtet.

Tabelle ‎3.31: Nachweise im FFH-Gebiet

Artname Habitate Habitat-ID Fläche (ha) Populationsan-

gabe Aktueller Erhal-tungszustand

Rebhuhn (Perdix perdix) ehemaliger Truppen-übungsplatz

30007 82,13

Keine Brut im SPA-Gebiet,

lediglich potenzi-elle Eignung

C

Gesamt 82,13 C

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Zustand der Population

Das Rebhuhn konnte im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) nicht mehr nachgewiesen werden. Auch im FIS Naturschutz sind keine Angaben zum Vorkommen der Art enthalten. Die ornithologischen Jah-resberichte des NABU Nordhausen aus den Jahren 2011 bis 2013 benennen ebenfalls keine Vorkommen im SPA-Gebiet. In den 1990er Jahren waren auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz noch bis zu 3 Brutpaare vorhanden.

Der Zustand der Population des Rebhuhns wurde im Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) mit „C“ bewertet.

Habitatqualität

Die früheren Vorkommen des Rebhuhns im SPA-Gebiet sind aus dem ehemaligen Truppenübungsplatz bekannt. Dieser ist nach wie vor als Habitat der Art geeignet.

Die Habitatqualität innerhalb des SPA-Gebietes wurde laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER

2011) mit „B“ bewertet.

Beeinträchtigungen

Die Beeinträchtigungen des Rebhuhns wurden im SPA-Gebiet laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) mit „C“ bewertet.

Tabelle ‎3.32: Bewertung des Erhaltungszustandes des Rebhuhns im SPA-Gebiet laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011)

Habitat-ID Bewertung Gesamterhaltungszustand

Habitatfläche (ha) 82,13

Zustand der Population C C

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VSch-RL

Seite 60

Habitat-ID Bewertung Gesamterhaltungszustand

Populationsgröße C

Kurzzeittrend C

Bruterfolg C

Siedlungsdichte C

Zustand des Habitats B B

(Zwischenbewertungen) -

Beeinträchtigungen C C

(Zwischenbewertungen) -

Gesamtbewertung C C

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Im Standarddatenbogen zum SPA-Gebiet ist das Rebhuhn bisher noch nicht aufgeführt. Bis es zu regelmä-ßigen Bruten im Gebiet kommt, sollte die Art auch nicht aufgenommen werden.

Ziel ist es, die geeigneten Brutstandorte im SPA-Gebiet zu erhalten.

3.3.2.4 Wachtel (Coturnix coturnix)

Methodik

Den nachfolgenden Ausführungen liegt die SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) zu Grunde, deren Methodik in Kap. ‎3.3.1 beschrieben wurde. Grundlage für die Habitatbewertung bildete der Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung.

Allgemeine Charakteristik

Die Wachtel ist in fast ganz Europa, im westlichen Teil Asiens und in einem großen Teil Nordafrikas verbrei-tet. In Mitteleuropa nimmt die Anzahl der Brutpaare von Süden nach Norden ab. In Thüringen ist die Wachtel außerhalb der Höhenlagen des Thüringer Waldes und Schiefergebirges weit verbreitet – v. a. im Thüringer Becken und im Norden Thüringens (VEREIN THÜRINGER ORNITHOLOGEN E. V. 2011).

Die Wachtel ist Charaktervogel offener, möglichst busch- und baumfreier Feld- und Wiesengebiete. Sie ver-langt eine hohe, deckungsreiche Krautschicht. Sie meidet sehr trockene Habitate und auch kalte Lehm- und steinige Böden sowie stark obstbaumbestandene Wiesen und Felder. Allerdings brütet sie mitunter nahe am Waldrand, wenn das Brutgelände auf mindestens 2 Seiten offen ist.

Wachteln ernähren sich vorwiegend von kleinen Samen verschiedener Getreidesorten und anderer Acker-früchte/-unkräuter sowie Insekten (GLUTZ VON BLOTZHEIM 2001).

Bestand und Habitatflächen im FFH-Gebiet

Für die Wachtel wurde im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) ein Habitat auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz abgegrenzt. Dieses Offenlandhabitat wird nachfolgend näher betrachtet.

Tabelle ‎3.33: Nachweise im FFH-Gebiet

Artname Habitate Habitat-ID Fläche (ha) Populationsan-

gabe Aktueller Erhal-tungszustand

Wachtel (Coturnix co-turnix)

ehemaliger Truppen-übungsplatz

30008 82,13 2 BP B

Gesamt 82,13 B

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 61 Bestand und Bewertung

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Seite 61

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Zustand der Population

Im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) wurden durchgehend rufende Wachteln zur Brutzeit festgestellt, die sowohl die Ackerflächen außerhalb des SPA-Gebietes als auch den ehemaligen Truppen-übungsplatz besiedeln. Die Nachweise lassen auf einen Brutverdacht von zwei Paaren im SPA-Gebiet schließen. Eine Bestandsveränderung gegenüber früheren Untersuchungen ist nicht erkennbar.

Der Zustand der Population der Wachtel wurde im Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) mit „B“ bewertet. Sowohl Populationsgröße und Kurzzeittrend als auch Siedlungsdichte weisen einen guten Zustand auf („b“).

Habitatqualität

Der ehemalige Truppenübungsplatz weist eine hohe Lebensraumqualität für die Wachtel auf. Die stellenwei-se durch mittelhohe Gräser dominierten Flächen sowie Waldränder bieten der Art gute Deckung in geeigne-ten Bruthabitaten.

Die Habitatqualität innerhalb des SPA-Gebietes wurde laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER

2011) mit „B“ bewertet.

Beeinträchtigungen

Beeinträchtigungen der Wachtel sind im abgegrenzten Habitat nicht erkennbar und wurden laut Ergebnisbo-gen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) mit „B“ bewertet.

Tabelle ‎3.34: Bewertung des Erhaltungszustandes der Wachtel im SPA-Gebiet laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011)

Habitat-ID Bewertung Gesamterhaltungszustand

Habitatfläche (ha) 82,13

Zustand der Population B B

Populationsgröße B

Kurzzeittrend B

Bruterfolg -

Siedlungsdichte B

Zustand des Habitats B B

(Zwischenbewertungen) -

Beeinträchtigungen B B

(Zwischenbewertungen) -

Gesamtbewertung B B

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Im Standarddatenbogen zum SPA-Gebiet wurde der Erhaltungszustand der Wachtel mit „C“ angegeben. Allerdings ist der Bestand der Art mit 2 Brutpaaren auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz bereits seit Jahren stabil, das Habitat ist gut ausgeprägt und weist kaum Beeinträchtigungen auf. Der Erhaltungszustand kann im Standarddatenbogen daher mit „B“ bewertet werden. Ziel ist es, die geeigneten Brutstandorte im SPA-Gebiet zu erhalten.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 62 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VSch-RL

Seite 62

3.3.2.5 Teichhuhn (Gallinula chloropus)

Methodik

Den nachfolgenden Ausführungen liegt die SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) zu Grunde, deren Methodik in Kap. ‎3.3.1 beschrieben wurde. Grundlage für die Habitatbewertung bildete der Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung.

Allgemeine Charakteristik

Das Teichhuhn ist in den tropischen, subtropischen und gemäßigten Zonen Nord- und Südamerikas sowie Eurasiens und Afrikas verbreitet. Es fehlt in der Tundrenzone und erreicht die boreale Zone nur im Bereich der Nord- und Ostsee. Die Art meidet weite Gebiete der Wüsten-, Halbwüsten- und Steppenzone. In Mittel-europa ist das Teichhuhn im Tiefland und in den untersten Stufen des Berglandes überall verbreitet – be-sonders in Gebieten mit aber zahlreichen Kleingewässern. In Thüringen ist das Teichhuhn weit verbreitet, aber überall nicht häufig. Lediglich im Vorland des Thüringer Waldes zwischen Arnstadt und Rudolstadt sind größere Bestände bekannt (VEREIN THÜRINGER ORNITHOLOGEN E. V. 2011).

Das Teichhuhn brütet in der Verlandungszone und den Uferpartien nahezu aller stehenden und langsam fließenden Gewässer des Tieflandes. Dabei werden landwärts folgende Sukzessionsglieder der Seggenrie-der, aber auch sehr feuchte Auwaldformationen und Vegetationsbestände an Wassergräben den reinen Schilf- und Rohrkolbenbeständen vorgezogen. Das Teichhuhn kann auch sehr kleine Gewässer mit minima-ler offener Wasserfläche besiedeln. Das Nest befindet sich i. d. R. gut gedeckt in der Ufervegetation im oder knapp über Wasser oder Boden. Zum Nahrungserwerb werden sowohl das Gewässer selbst als auch die angrenzende Uferpartien und außerhalb der Brutperiode auch Wiesen, Äcker, Gärten und lichte Wälder in Gewässernähe aufgesucht. Das Teichhuhn ernährt sich sowohl pflanzlich (Samen, Früchte, Blätter und Sprossteile) als auch tierisch (Schnecken, Regenwürmer, Spinnen, Insekten und deren Entwicklungsstadien sowie Kaulquappen) (GLUTZ VON BLOTZHEIM 2001).

Bestand und Habitatflächen im FFH-Gebiet

Für das Teichhuhn wurde im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) ein Habitat im Teichtal Hain-rode abgegrenzt. Dieses Offenlandhabitat wird nachfolgend näher betrachtet.

Tabelle ‎3.35: Nachweise im FFH-Gebiet

Artname Habitate Habitat-ID Fläche (ha) Populationsan-

gabe Aktueller Erhal-tungszustand

Teichhuhn (Gallinula chloropus)

Teichtal Hainrode 30009 5,08

Keine Brut im SPA-Gebiet,

potenzielles Vor-kommen möglich

B

Gesamt 5,08 B

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Zustand der Population

Im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) wurde das Teichhuhn nicht nachgewiesen. Der letzte bekannte Nachweis im Teichtal Hainrode stammt von 2007 im unteren Teich (Ornithologischer Jahresbericht des NABU Nordhausen 2007).

Der Zustand der Population des Teichhuhns wurde im Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER

2011), wie auch alle Unterparameter, mit „C“ bewertet.

Habitatqualität

Das im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) abgegrenzte Habitat umfasst alle 4 Teiche im Teich-tal Hainrode. Die 4 Gewässer sind sehr unterschiedlich strukturiert. Das oberste ist flach und klar mit einer reichen submersen Vegetation, aber wenig Röhrichtvegetation. Angrenzend ist einseitig Laubwald vorhan-

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VSch-RL

Seite 63

den. Das Freibad Hainrode ist Teil des Gewässers, aber durch eine Wand räumlich vom restlichen Gewäs-ser abgetrennt. Aufgrund der fehlenden Röhrichte bzw. deckungsreichen Uferpartien ist dieser Teich nur mäßig als Bruthabitat für das Teichhuhn geeignet. Der zweite Teich ist stark eutrophiert, weist steile Ufer und kaum Röhrichte auf. Angrenzend ist einseitig ebenfalls Laubwald vorhanden. Auch dieser Teich ist als Brut-habitat für das Teichhuhn kaum geeignet. Der unterste Teich scheint als Bruthabitat am geeignetsten. Der letzte Nachweis von 2007 stammt aus diesem Teich. Sowohl am Rand als auch in Form einer Insel in der Mitte des Teiches ist eine reiche Schilfröhricht- und Verlandungsvegetation zu finden. Hier sind geeignete, deckungsreiche Strukturen vorhanden, die den Ansprüchen des Teichhuhns als Bruthabitat entsprechen.

Die Habitatqualität wurde laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) mit „B“ bewertet.

Beeinträchtigungen

Das Verschwinden der Art im Teichtal Hainrode kann durch überregionale Ursachen (Bestandstrends, Be-siedlung von Arealrändern und klimatische Bedingungen) begründet sein. Lokale Beeinträchtigungen, insbe-sondere am unteren Teich, die mit dem Verlust des Brutpaares in Zusammenhang stehen können, sind nicht erkennbar.

Die intensive Freizeitnutzung durch den Betrieb des Freibades und angrenzenden Zeltplatzes einschließlich Bungalownutzung wirkt sich störend auf die Brutvogelgemeinschaft aus. Im zweiten Teich von oben ist zu-dem das Befahren mit Ruder-/Tretbooten möglich, was sich ebenfalls beunruhigend auf Brutvögel auswirkt.

Die Beeinträchtigungen des Teichhuhns wurden laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) mit „B“ bewertet.

Tabelle ‎3.36: Bewertung des Erhaltungszustandes des Teichhuhns im SPA-Gebiet laut Ergebnisbo-gen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011)

Habitat-ID Bewertung Gesamterhaltungszustand

Habitatfläche (ha) 5,08

Zustand der Population C C

Populationsgröße c

Kurzzeittrend c

Bruterfolg c

Siedlungsdichte c

Zustand des Habitats B B

(Zwischenbewertungen) -

Beeinträchtigungen B B

(Zwischenbewertungen) -

Gesamtbewertung B B

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Im Standarddatenbogen zum SPA-Gebiet wurde der Erhaltungszustand des Teichhuhns mit „C“ angegeben. Solange die Art nicht wieder im Gebiet brütet, sollte dies so beibehalten werden. Ziel ist es, die potenziellen Brutstandorte im SPA-Gebiet zu erhalten.

3.3.2.6 Wendehals (Jynx torquilla)

Methodik

Den nachfolgenden Ausführungen liegt die SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) zu Grunde, deren Methodik in Kap. ‎3.3.1 beschrieben wurde. Grundlage für die Habitatbewertung bildete der Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 64 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VSch-RL

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Allgemeine Charakteristik

Der Wendehals ist in Mitteleuropa meist in tieferen Gebieten, in günstigen Lagen bis 1.000 m üNN (Mittel-gebirge) und bis 1.700 m üNN (Alpen) verbreitet. In Deutschland fehlt diese Art in Schleswig-Holstein, West-Niedersachsen, Mittel- und West-Nordrhein Westphalen sowie Süd-Sachsen-Anhalt. In Thüringen hat die Art ihren Verbreitungsschwerpunkt zwischen Kyffhäuser und Hoher Schrecke sowie stellenweise im Thüringer Becken (VEREIN THÜRINGER ORNITHOLOGEN E. V. 2011).

Die Art besiedelt Parklandschaften, Streuobstwiesen, große Gärten sowie Weinbaugebiete, aber auch auf-gelockerte Laub-, Misch-, Nadel- und Auenwälder in Nachbarschaft zu offenen Flächen für die Nahrungssu-che. Die bestenfalls trockenen Lebensräume können auch locker mit Bäumen bestanden sein.

Der Wendehals ist ein Baumbrüter (Höhlenbrüter) in vorhandenen Höhlen. Oft werden auch Nistkästen ge-nutzt. Zur Brutzeit besteht ein Raumbedarf von 10-30 ha.

Bestand und Habitatflächen im FFH-Gebiet

Für den Wendehals wurde im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) ein Habitat auf dem ehemali-gen Truppenübungsplatz abgegrenzt. Dieses Offenlandhabitat wird nachfolgend näher betrachtet.

Tabelle ‎3.37: Nachweise im FFH-Gebiet

Artname Habitate Habitat-ID Fläche (ha) Populationsan-

gabe Aktueller Erhal-tungszustand

Wendehals (Jynx torquil-la)

ehemaliger Truppen-übungsplatz

30010 85,58

Keine Brut im SPA-Gebiet,

lediglich potenzi-elle Eignung

C

Gesamt 85,58 C

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Zustand der Population

Der Wendehals konnte im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) nicht mehr nachgewiesen wer-den. Laut Bericht zur SPA-Basiserfassung stammen die letzten Nachweise von 2005 auf einer kleinen Flä-che am Ostrand des ehemaligen Truppenübungsplatzes (FIS Naturschutz). Es wurden 4 Brutpaare angege-ben, von denen 3 als Brutnachweis dokumentiert sind. Die ornithologischen Jahresberichte des NABU Nord-hausen aus den Jahren 2009, 2011 und 2012 benennen aber auch Nachweise auf dem ehemaligen Trup-penübungsplatz. Im Jahr 2009 wurde ein Exemplar rufend in den aufgeforsteten Kiefern im Ostteil des Plat-zes vernommen. Im Jahr 2011 wurden 2 Exemplare an der Westseite des Platzes sowie 1 rufendes Exemplar südlich des kleinen Steinbruchs von Großlohra erfasst. Im Jahr 2012 gelang an der Westseite des Truppenübungsplatzes ein Brutnachweis der Art. Daraus kann man schließen, dass die Brutstandorte im Osten des Platzes offenbar aufgegeben wurden, sich dafür im Westen aber ggf. neu bilden. Nicht bekannt ist, ob der Brutnachweis innerhalb oder außerhalb des SPA-Gebietes liegt.

Der Zustand der Population des Wendehalses wurde im Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER

2011), wie alle Teilparameter, mit „C“ bewertet. Zu dieser Zeit gab es die Brut im Westen des Truppen-übungsplatzes allerdings noch nicht. Sollte sich der Brutstandort in den kommenden Jahren als stabil her-ausstellen, kann die Bewertung ggf. korrigiert werden.

Habitatqualität

Die verbliebenen Offenlandbereiche einschließlich der randlichen aufgelockerten Wälder des ehemaligen Truppenübungsplatzes sind als Habitat für den Wendehals geeignet. Die abgegrenzten Waldbereiche bieten dem Wendehals Höhlenbäume, das Offenland dient als Nahrungshabitat. Da die Art trockene Habitate be-vorzugt, weist der ehemalige Truppenübungsplatz eine gute Habitatqualität auf. Im Osten des ehemaligen Truppenübungsplatzes wurden frühere Brutstandorte des Wendehalses mit Kiefern aufgeforstet. Dieser Be-reich hat seine Eignung als Habitat vollständig verloren und wurde deshalb ausgegrenzt. Der Habitatverlust

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VSch-RL

Seite 65

durch die Aufforstungen begründet die Bewertung der Habitatqualität mit „C“ (Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011)).

Beeinträchtigungen

Die Beeinträchtigungen des Wendehalses wurden im SPA-Gebiet laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) ebenfalls mit „C“ bewertet. Grund dafür ist der Verlust von Habitatfläche durch Aufforstung.

Tabelle ‎3.38: Bewertung des Erhaltungszustandes des Wendehalses im SPA-Gebiet laut Ergebnisbo-gen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011)

Habitat-ID Bewertung Gesamterhaltungszustand

Habitatfläche (ha) 85,58

Zustand der Population C C

Populationsgröße c

Kurzzeittrend c

Bruterfolg c

Siedlungsdichte c

Zustand des Habitats C C

(Zwischenbewertungen) -

Beeinträchtigungen C C

(Zwischenbewertungen) -

Gesamtbewertung C C

Sonstige Feststellungen

Laut ornithologischem Jahresbericht des NABU Nordhausen von 2013 wurde der Wendehals an der Burg Großlohra gesichtet.

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Im Standarddatenbogen zum SPA-Gebiet wurde der Erhaltungszustand des Wendehalses mit „B“ angege-ben. Nach dem Verlust der früheren Brutstandorte im Osten des ehemaligen Truppenübungsplatzes wurde der Erhaltungszustand im Ergebnis der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) mit „C“ bewertet. In den Jahren 2011 und 2012 gab es allerdings Nachweise des Wendehalses im Westen des ehemaligen Truppenübungs-platzes. Aus diesem Grund kann die Bewertung mit „B“ im Standarddatenbogen bestehen bleiben. Ziel ist es, die Brut- und Nahrungshabitate im SPA-Gebiet zu erhalten.

3.3.2.7 Grauspecht (Picus canus)

Methodik

Den nachfolgenden Ausführungen liegt die SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) zu Grunde, deren Methodik in Kap. ‎3.3.1 beschrieben wurde. Grundlage für die Habitatbewertung bildete der Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung.

Allgemeine Charakteristik

Der Grauspecht ist über weite Teile Zentral-, Nord- und Südosteuropas, sowie quer durch Asien bis an die Pazifikküste verbreitet. In Europa kommt die Art von Westfrankeich bis an den Ural vor. In der Norddeut-schen Tiefebene ist der Grauspecht nicht zu finden. In Thüringen besiedelt der Grauspecht die Mittelgebirge sowie die Höhenlagen von Hainleite, Dün sowie Ohmgebirge und meidet das Thüringer Becken (VEREIN

THÜRINGER ORNITHOLOGEN E. V. 2011).

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VSch-RL

Seite 66

Der Grauspecht bevorzugt halboffene Landschaften mit einem hohen Grenzlinienanteil als Lebensraum. Er brütet sowohl in Streuobstwiesen und kleineren Baumbeständen als auch im Inneren von Wäldern, wenn es sich um stark bewaldetet Gebiete handelt. In deutschen und schweizerischen Mittelgebirgen gilt er als aus-gesprochener Buchenwaldvogel. Ein hoher Totholzanteil ist von großer Bedeutung. Der Grauspecht zimmert seine Höhlen selbst oder nimmt die von Schwarzspechten an. Die Hauptnahrung des Grauspechtes sind Ameisen. Einen kleineren Anteil haben sonstige Insekten und Früchte (GLUTZ VON BLOTZHEIM 2001).

Bestand und Habitatflächen im FFH-Gebiet

Für den Grauspecht wurden im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) zwei Habitate im SPA-Gebiet abgegrenzt – eins an der Wöbelsburg, das andere umfasst den größten Teil der übrigen Waldflä-chen. Offenland wurde in die Habitatflächen nicht mit einbezogen. Laut der ornithologischen Jahresberichte des NABU Nordhausen wurde der Grauspecht in den letzten 10 Jahren aber auch gelegentlich auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz gesichtet. Dieser kann als Nahrungshabitat betrachtet werden, wird des-halb als Habitatfläche abgegrenzt und nachfolgend näher betrachtet.

Tabelle ‎3.39: Nachweise im FFH-Gebiet

Artname Habitate Habitat-ID Fläche (ha) Populationsan-

gabe Aktueller Erhal-tungszustand

Grauspecht (Picus canus)

Westliche Hainleite

30011

999,87 4 BP (im Wald)

C

Wöbelsburg 50,56 2 BP (im Wald)

Gesamt 1.050,43 C

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Zustand der Population

Der Grauspecht wurde im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) mit 4 Brutpaaren erfasst, 2 weite-re werden in den nicht begangenen Waldbereichen geschätzt. Im Osten des ehemaligen Truppenübungs-platzes zeigte die Art laut ornithologischem Jahresbericht des NABU Nordhausen im Jahr 2006 Revierver-halten. Auch 2009 und 2011 wurde je ein rufendes Exemplar auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz ver-nommen (2009: südöstlicher Bereich, 2011: Nordseite). Im Vergleich zu den Bestandsangaben in den 1990er Jahren (10 Brutpaare) im Gebiet, ist die Anzahl der Brutpaare zurückgegangen (Kurzzeittrend: „c“). Siedlungsdichte und Populationsgröße wurden aber mit „b“ bewertet, so dass der Population im Ergebnisbo-gen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) ein guter Zustand zugesprochen wird („B“).

Habitatqualität

Nachfolgend wird die Habitatqualität des Offenlandes beschrieben. Die Halbtrockenrasen des ehemaligen Truppenübungsplatzes sind als Nahrungshabitat für den Grauspecht geeignet. Aufgrund des fehlenden Baumbestandes ist mit einer Brut in diesem Bereich nicht zu rechnen.

Laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) wurde die Habitatqualität mit „C“ bewertet, was sich aber ausschließlich auf die Waldbereiche bezieht.

Beeinträchtigungen

Beeinträchtigungen des Grauspechtes in seinem Nahrungshabitat im Offenland des ehemaligen Truppen-übungsplatzes sind nicht erkennbar.

Für die Waldbereiche wurden die Beeinträchtigungen laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER

2011) mit „C“ bewertet. Grund dafür ist die forstwirtschaftliche Nutzung in den vergangenen Jahrzehnten.

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VSch-RL

Seite 67

Tabelle ‎3.40: Bewertung des Erhaltungszustandes des Grauspechtes im SPA-Gebiet laut Ergebnis-bogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011)

Habitat-ID Bewertung Gesamterhaltungszustand

Habitatfläche (ha) 1.050,43

Zustand der Population B B

Populationsgröße b

Kurzzeittrend c

Bruterfolg -

Siedlungsdichte b

Zustand des Habitats C C

(Zwischenbewertungen) -

Beeinträchtigungen C C

(Zwischenbewertungen) -

Gesamtbewertung C C

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Im Standarddatenbogen zum SPA-Gebiet wurde der Erhaltungszustand des Grauspechtes mit „B“ angege-ben. Durch den Bestandsrückgang in den letzten 2 Jahrzehnten ist der günstige Erhaltungszustand nicht mehr gegeben. Auch im Standarddatenbogen sollte die Bewertung mit „C“ angegeben werden.

Ziel im Offenland ist es, die bestehenden Nahrungshabitate zu erhalten.

3.3.2.8 Braunkehlchen (Saxicola rubetra)

Methodik

Den nachfolgenden Ausführungen liegt die SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) zu Grunde, deren Methodik in Kap. ‎3.3.1 beschrieben wurde. Grundlage für die Habitatbewertung bildete der Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung.

Allgemeine Charakteristik

Das Braunkehlchen ist zwischen April und September in fast ganz Europa verbreitet. Sein Winterquartier befindet sich südlich der Sahara in Afrika. In Ostdeutschland ging die Siedlungsdichte mit den großflächigen Meliorationen und der Intensivierung der Landwirtschaft seit Mitte des 20. Jahrhunderts zurück. Die Verbrei-tungsschwerpunkte in Thüringen liegen im Thüringer Becken und im Werratal (VEREIN THÜRINGER ORNITHO-

LOGEN E. V. 2011).

Für den Neststandort benötigt das Braunkehlchen Deckung bietende Vegetation, für den Nahrungserwerb eher eine niedrige oder lückige Kraut- oder Zwergstrauchschicht, die von Warten (sperrigen Kräuterstängeln, Landschilf, höheren Stauden, Zäunen, Freileitungen, Pfählen, einzelnen Büschen oder Bäumen) überragt wird. Frische bis feuchte Standorte werden bevorzugt. Die Nähe von Wäldern wird gemieden. Die Nah-rungsgrundlage bilden Insekten, Schnecken und Würmer (GLUTZ VON BLOTZHEIM 2001).

Bestand und Habitatflächen im FFH-Gebiet

Für das Braunkehlchen wurde im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) ein Habitat auf dem ehe-maligen Truppenübungsplatz abgegrenzt, obwohl laut Bericht zur SPA-Basiserfassung kein Vorkommen der Art bekannt ist. Aus diesem Grund erfolgte keine Bewertung. Dieses Offenlandhabitat wird nachfolgend nä-her betrachtet.

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VSch-RL

Seite 68

Tabelle ‎3.41: Nachweise im FFH-Gebiet

Artname Habitate Habitat-ID Fläche (ha) Populationsan-

gabe Aktueller Erhal-tungszustand

Braunkehlchen (Saxicola rubetra)

ehemaliger Truppen-übungsplatz

30012 82,13 1 BP k. A.

Gesamt 82,13 k. A.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Zustand der Population

Im Rahmen der SPA-Basiserfassung 2011 (LIEDER 2011) wurde die Art im SPA-Gebiet nicht nachgewiesen. Laut Aussage des Berichtes zur SPA-Basiserfassung sind keine Altnachweise der Art im Gebiet bekannt; die Meldung der Art für den Standarddatenbogen basiere auf einer Fehlmeldung. Allerdings benennen die orni-thologischen Jahresberichte des NABU Nordhausen für die Jahre 2006, 2009, 2011 und 2012 Nachweise der Art auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz. In den Jahren 2006 und 2009 wird von einem Brutpaar auf der Westseite des Platzes berichtet. Im Jahr 2011 wurde ein singendes Exemplar Anfang und Ende Juni im Osten des ehemaligen Truppenübungsplatzes gesichtet. Brutverdacht bestand auch 2012 aufgrund 2 stark warnender adulter Individuen. Die Nachweise erfolgten durch Manfred Wagner (Vorsitzender des Vereins Nordhäuser Ornithologen e. V.). Nach diesen Angaben ist von einem Brutpaar pro Jahr im SPA-Gebiet aus-zugehen.

Habitatqualität

Die Vegetationsstrukturen des ehemaligen Truppenübungsplatzes entsprechen den Ansprüchen des Braun-kehlchens, wobei frische und feuchte Standorte bevorzugt werden. In den Rand- und Sukzessionsbereichen ist Deckung bietende Vegetation für den Neststandort vorhanden. Die (Halb-)Trockenrasen selbst weisen eine niedrige Krautschicht auf und sind mit Ansitzwarten in Form von einzeln stehenden Sträuchern durch-setzt.

Beeinträchtigungen

Durch Beweidung während der Brutzeit des Braunkehlchens besteht die Gefahr, dass Bodengelege zerstört werden.

Sonstige Feststellungen

Laut ornithologischem Jahresbericht des NABU Nordhausen von 2009 wurde das Braunkehlchen im kleinen Steinbruch Großlohra gesichtet. Auch 2011 gelangen dort Nachweise mit revierverdächtigem Verhalten.

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Im Standarddatenbogen zum SPA-Gebiet wurde der Erhaltungszustand des Braunkehlchens mit „B“ ange-geben. Aufgrund der Nachweise der Art auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz (Ornithologische Jahres-berichte des NABU Nordhausen 2006, 2009, 2011, 2012) wird dies als angemessen eingeschätzt.

Ziel ist es, die Standortbedingungen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz zumindest so zu erhalten wie sie derzeit sind.

3.3.2.9 Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)

Methodik

Den nachfolgenden Ausführungen liegt die SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) zu Grunde, deren Methodik in Kap. ‎3.3.1 beschrieben wurde. Grundlage für die Habitatbewertung bildete der Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung.

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VSch-RL

Seite 69

Allgemeine Charakteristik

Das Schwarzkehlchen ist von Westeuropa bis nach Japan verbreitet, wobei von Skandinavien bis ins aralo-kaspische Becken eine Lücke besteht. Die nördliche Verbreitungsgrenze deckt sich fast mit dem Polarkreis, die südliche verläuft durch China, Vietnam, Laos, Burma, die Himalaja-Vorberge, das nördliche Afghanistan bis zum Ural. Das westliche Teilareal erstreckt sich bis ans Kap in Afrika, wobei südlich der Sahara weite Verbreitungslücken vorhanden sind. Das Schwarzkehlchen ist ein ungleichmäßig verbreiteter Brutvogel im Westen und Süden Mitteleuropas. In Deutschland zieht sich ein Verbreitungsschwerpunkt entlang des Rhei-nes. Durch Mecklenburg-Vorpommern verläuft die östliche Verbreitungsgrenze des westlichen Teilareals. In Thüringen ist das Schwarzkehlchen nur sehr spärlich im Thüringer Becken und im Werratal verbreitet (VER-

EIN THÜRINGER ORNITHOLOGEN E. V. 2011).

Das Schwarzkehlchen verlangt offenes, gut besonntes Gelände mit niedriger, nicht zu dichter flächende-ckender Bodenvegetation, in das Ansitzwarten z. B. in Form von Staudengruppen, kleinen Gebüschen, Bäumchen oder auch Pfählen, Zäunen u. ä. eingestreut sind. Das Nest befindet sich i. d. R. in einer kleinen Vertiefung am Boden, nach oben gut abgeschirmt. Hauptnahrungsquelle sind Insekten und Spinnen (GLUTZ

VON BLOTZHEIM 2001).

Bestand und Habitatflächen im FFH-Gebiet

Für das Schwarzkehlchen wurde im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) ein Habitat auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz abgegrenzt. Dieses Offenlandhabitat wird nachfolgend näher betrachtet.

Tabelle ‎3.42: Nachweise im FFH-Gebiet

Artname Habitate Habitat-ID Fläche (ha) Populationsan-

gabe Aktueller Erhal-tungszustand

Schwarzkehlchen (Saxi-cola torquata)

ehemaliger Truppen-übungsplatz

30013 82,13

Keine Brut im SPA-Gebiet,

lediglich potenzi-elle Eignung

B

Gesamt 82,13 B

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Zustand der Population

Im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) wurde das Schwarzkehlchen im SPA-Gebiet nicht nach-gewiesen. Aus dem Jahr 1999 ist bekannt, dass es 3 Brutpaare auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz gab. Zudem berichtet der ornithologische Jahresbericht des NABU Nordhausen von 2009 von einem Brut-verdacht im Mittelteil des Platzes. Weiterhin wurde im gleichen Jahr ein Exemplar auf der Westseite des ehemaligen Truppenübungsplatzes gesichtet.

Der Zustand der Population des Schwarzkehlchens wurde im Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIE-

DER 2011), wie alle Teilparameter, mit „C“ bewertet, weil keine aktuellen Brutnachweise zur Art im SPA-Gebiet vorliegen.

Habitatqualität

Der ehemalige Truppenübungsplatz ist nach wie vor gut als Habitat für das Schwarzkehlchen geeignet. Das Gelände ist gut besonnt und mit nicht zu dichter, niedriger Vegetation bestanden. Vereinzelte Sträucher können als Ansitzwarte dienen.

Laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) wurde die Habitatqualität mit „B“ bewertet.

Beeinträchtigungen

Durch Beweidung während der Brutzeit des Schwarzkehlchens besteht die Gefahr, dass Bodengelege zer-stört werden.

Laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) wurden die Beeinträchtigungen mit „B“ bewertet.

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VSch-RL

Seite 70

Tabelle ‎3.43: Bewertung des Erhaltungszustandes des Schwarzkehlchens im SPA-Gebiet laut Ergeb-nisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011)

Habitat-ID Bewertung Gesamterhaltungszustand

Habitatfläche (ha) 82,13

Zustand der Population C C

Populationsgröße C

Kurzzeittrend C

Bruterfolg C

Siedlungsdichte C

Zustand des Habitats B B

(Zwischenbewertungen) -

Beeinträchtigungen B B

(Zwischenbewertungen) -

Gesamtbewertung B B

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Im Standarddatenbogen zum SPA-Gebiet wurde der Erhaltungszustand des Schwarzkehlchens mit „B“ an-gegeben. Auch wenn es in den letzten Jahren keinen Nachweis der Art im SPA-Gebiet gab, kann diese Be-wertung aufgrund der guten Habitateignung beibehalten werden.

Ziel ist es, die Standortbedingungen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz zumindest so zu erhalten wie sie derzeit sind.

3.3.2.10 Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)

Methodik

Den nachfolgenden Ausführungen liegt die SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) zu Grunde, deren Methodik in Kap. ‎3.3.1 beschrieben wurde.

Allgemeine Charakteristik

Der Halsbandschnäpper ist im östlichen Europa und im nördlichen Asien verbreitet. In Mitteleuropa liegt das Hauptverbreitungsgebiet in Tschechien und der Slowakei. In Deutschland kommt die Art im Süden vor und fehlt im Norden fast vollständig. In Thüringen gab es in den letzten Jahrzehnten nur Einzelnachweise.

Als Habitat bevorzugt die Art sehr dunkle Wälder mit feucht-kühlem Klima. U. a. in Süddeutschland besiedelt der Halsbandschnäpper aber auch Parklandschaften und Obstgärten, besonders wenn Nistkästen angebo-ten werden und sich die Vögel nach dem Ausfliegen der Jungen sofort in nahe Wälder zurückziehen können. Der Nahrungserwerb erfolgt von Sitzwarten aus, z. T. im Stoßflug auf Insekten an Ästen oder Baumstämmen und seltener in der Bodenvegetation (GLUTZ VON BLOTZHEIM 2001).

Bestand und Habitatflächen im FFH-Gebiet

Für den Halsbandschnäpper wurden im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) 8 potenzielle Habi-tate im SPA-Gebiet abgegrenzt. Es handelt sich ausschließlich um Habitate im Wald. Dem Offenland wird im SPA-Gebiet keine Bedeutung zugesprochen. Nachweise der Art gelangen nicht. Auf nähere Ausführungen wird verzichtet, weil das Offenland für den Halsbandschnäpper im SPA-Gebiet eine untergeordnete Rolle spielt.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 71 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VSch-RL

Seite 71

3.3.2.11 Neuntöter (Lanius collurio)

Methodik

Den nachfolgenden Ausführungen liegt die SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) zu Grunde, deren Methodik in Kap. ‎3.3.1 beschrieben wurde. Grundlage für die Habitatbewertung bildete der Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung.

Allgemeine Charakteristik

Der Neuntöter ist in der borealen, gemäßigten und mediterranen Zone von Nordost- und West-Europa ver-breitet. In Mitteleuropa kommt diese Art vom Tiefland bis in montane, vereinzelt subalpine Bereiche vor. In Deutschland nimmt die Dichte nach Osten und Süden zu. In Thüringen ist der Neuntöter nahezu flächende-ckend verbreitet (VEREIN THÜRINGER ORNITHOLOGEN E. V. 2011).

Die Art besiedelt die halboffene bis offene Landschaft mit lockeren Gehölzen (Hecken, Waldränder u. a., Saumhabitate mit Dornbüschen dienen als Nahrungsdepots). Meist ist die Art in extensiv genutztem Kultur-land (Feuchtwiesen bis Trockenrasen, Ackerland selten) zu finden. Wichtig sind dornige Sträucher (Schlehe, Weißdorn) und kurzrasige, vegetationsarme Nahrungshabitate, freie Ansichtswarten sowie höhere dichte Büsche als Nistplatz.

Der Neuntöter ist ein Buschbrüter (Freibrüter), dessen Nest sich meist 1-2 m (-8 m) hoch in Dornbüschen oder Jungfichten befindet. Selten erfolgen auch Baumbruten. Zur Brutzeit besteht ein Raumbedarf von <0,1->3 (8) ha.

Bestand und Habitatflächen im FFH-Gebiet

Für den Neuntöter wurden im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) mehrere einzelne Habitate zwischen Amtlohra und auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz abgegrenzt. Aufgrund der ähnlichen Ve-getationsstruktur und Habitateignung in den dazwischenliegenden Bereichen wurden auch diese zum Habi-tat im Rahmen der MaP-Erstellung hinzugefügt, so dass ein zusammenhängendes Habitat zwischen Amtl-ohra und ehemaligem Truppenübungsplatz entstanden ist. In den im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIE-

DER 2011) nicht als Habitat abgegrenzten Bereichen gab es auffälligerweise die meisten Nachweise des Neuntöters. Die zweite Habitatfläche befindet sich in einer Streuobstwiese am Großberndtener Rieth.

Tabelle ‎3.44: Nachweise im FFH-Gebiet

Artname Habitate Habitat-ID Fläche (ha) Populationsan-

gabe Aktueller Erhal-tungszustand

Neuntöter (Lanius collu-rio)

Offenland von Amtlohra bis einschl. ehemaliger Trup-penübungsplatz

30014 97,65

10 BP B

Streuobstwiese am Groß-berndtener Rieth

30015 1,83

Gesamt 99,48 B

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Zustand der Population

Im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) wurden insgesamt 10 Brutpaare erfasst – sieben Brut-paare auf dem ehemaligen Schießplatz Großlohra, ein Brutpaar bei Großlohra und zwei Brutpaare am nord-östlichen Rand der Wöbelsburg. In letztgenanntem Bereich war ehemals eine Streuobstwiese vorhanden, die zwischenzeitlich aufgeforstet wurde. Vor der Aufforstung wurden sieben Brutpaare festgestellt. WIESNER

et al. (2008) geben für das SPA-Gebiet 10-18 Brutpaare an, was laut LIEDER (2011) plausibel ist. In den letz-ten Jahren ist im Gebiet der Bestand stark zurückgegangen. Aufgrund der hohen Siedlungsdichte („a“) und

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VSch-RL

Seite 72

der Populationsgröße („b“) wurde der Zustand der Population im Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) mit „B“ bewertet.

Neben den o. g. Nachweisen, benennt der ornithologische Jahresbericht des NABU Nordhausen von 2011 5 Brutpaare in Heckenrosen und Weißdornen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz.

Während einer Geländebegehung am 21.05.2015 wurde ebenfalls ein Neuntöter im westlichen Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes gesichtet.

Habitatqualität

Der ehemalige Truppenübungsplatz ist gut als Habitat für den Neuntöter geeignet. Die (Halb-)Trockenrasen sind kurzrasig und vegetationsarm. Eingestreute Einzelsträucher und kleine Gehölzgruppen, v. a. Dor-nensträucher wie Heckenrose und Weißdorn, prägen das Bild. Auch die sich entlang des Weges nach Amt-lohra erstreckenden Grünlandflächen mit abschnittsweisen Dornensträuchern können dem Neuntöter Le-bensraum bieten. Allerdings weisen diese Wiesen bereits Brachestadien auf. Die hochwüchsige Vegetation wird vom Neuntöter ungern als Nahrungshabitat angenommen.

Die zweite Habitatfläche am Südrand des SPA-Gebietes am Großberndtener Rieth war 2011 nicht besiedelt. Es handelt sich um eine mit Obstbäumen (alte Kirschen außerhalb und junge Apfelbäumen innerhalb des SPA-Gebietes) bestandene Wiese, an deren Rändern sich vereinzelt dornige Sträucher entwickeln.

Laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) wurde die Habitatqualität im SPA-Gebiet mit „B“ bewertet.

Beeinträchtigungen

Die Beeinträchtigungen wurden im Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) mit „C“ bewertet, weil ehemalige Habitate verloren gegangen sind (u. a. durch Aufforstung). Aktuelle Gefährdungen ergeben sich durch Nutzungsauflassung der Wiesen entlang der Wege nach Amtlohra. Bei ausbleibender Nutzung sind die recht wüchsigen Flächen nur gering als Nahrungshabitat des Neuntöters geeignet. Langfristig wer-den sie verbuschen und gehen damit vollständig als Lebensraum der Art verloren.

Tabelle ‎3.45: Bewertung des Erhaltungszustandes des Neuntöters im SPA-Gebiet laut Ergebnisbo-gen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011)

Habitat-ID Bewertung Gesamterhaltungszustand

Habitatfläche (ha) 99,48

Zustand der Population B B

Populationsgröße b

Kurzzeittrend b

Bruterfolg -

Siedlungsdichte a

Zustand des Habitats B B

(Zwischenbewertungen) -

Beeinträchtigungen C C

(Zwischenbewertungen) -

Gesamtbewertung B B

Sonstige Feststellungen

Laut ornithologischem Jahresbericht des NABU Nordhausen von 2011 wurde im kleinen Steinbruch von Großlohra ein Brutnachweis erbracht.

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Im Standarddatenbogen zum SPA-Gebiet wurde der Erhaltungszustand des Neuntöters mit „B“ angegeben, was so beibehalten werden sollte.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 73 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VSch-RL

Seite 73

Ziel ist es, die guten Habitatbedingungen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz zu erhalten. Gleichfalls sollten das Grünland an den Wegen nach Amtlohra sowie die Streuobstwiese am Großberndtener Rieth durch Nutzung oder Pflege erhalten bleiben.

3.3.2.12 Raubwürger (Lanius excubitor)

Methodik

Den nachfolgenden Ausführungen liegt die SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) zu Grunde, deren Methodik in Kap. ‎3.3.1 beschrieben wurde. Grundlage für die Habitatbewertung bildete der Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung.

Allgemeine Charakteristik

Der Raubwürger hat ein sehr großes Brutgebiet im holarktischen Taigagürtel und in den Übergangsberei-chen von Taiga zur Tundra. In Mitteleuropa ist die Art im Norden verbreiteter und wird nach Süden zuneh-mend seltener. In Deutschland brüten etwa 200 Brutpaare. In Thüringen gibt es Verbreitungsinseln im Nor-den, im Werratal sowie südlich von Erfurt (VEREIN THÜRINGER ORNITHOLOGEN E. V. 2011).

Die Art besiedelt die halboffene Landschaft mit einem Wechsel von niedrigen Büschen, höheren Bäumen und gehölzlosen Flächen mit niedriger Pflanzendecke. Die nähere Umgebung des Brutplatzes muss über-sichtlich sein, ausgeräumte Ackerlandschaften werden aber gemieden. Heute beschränkt sich sein Vor-kommen auf weiträumige, landwirtschaftlich extensiv genutzte Grünlandgebiete, durch Baumreihen, Hecken, Zäune, Steinriegel u. ä. gegliedertes Agrarland, ausgedehnte Streuobstwiesen, Heiden und verheidende trockengelegte oder abgetorfte Moore und weite Bachtäler. Das Gelände ist vorzugsweise flach bis wellig – steile Hänge und enge Täler werden gemieden. Der Raubwürger ist ein Wartenjäger, der den Großteil seiner Beute auf dem Boden fängt. Zu seinem Nahrungsspektrum zählen Mäuse, Amphibien, Reptilien, große In-sekten, Jung- und Kleinvögel etc. Kleine Arthropoden werden direkt am Fangplatz verschluckt und größere Beutetiere zum Fressplatz mitgenommen oder an Dornensträucher gespießt, um sie vor dem Verzehr in geeigneter Weise zu zerteilen bzw. als Vorrat zu halten. Die Bindung an solche Gehölzstrukturen ist daher groß (GLUTZ VON BLOTZHEIM 2001).

Bestand und Habitatflächen im FFH-Gebiet

Für den Raubwürger wurde im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) ein Habitat auf dem ehema-ligen Truppenübungsplatz abgegrenzt. Da sich auch die Flächen entlang des Weges nach Amtlohra als Ha-bitat eignen, wurden diese ebenfalls einbezogen.

Tabelle ‎3.46: Nachweise im FFH-Gebiet

Artname Habitate Habitat-ID Fläche (ha) Populationsan-

gabe Aktueller Erhal-tungszustand

Raubwürger (Lanius excubitor)

Offenland von Amtlohra bis einschl. ehemaliger Trup-penübungsplatz

30016 87,20

Keine Brut im SPA-Gebiet,

lediglich potenzi-elle Eignung

B

Gesamt 87,20 B

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Zustand der Population

Im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) wurde der Raubwürger nicht nachgewiesen. Nach Aus-wertung von Altdaten gibt LIEDER (2011) an, dass in den 1990er Jahren bis 2005 ein Brutpaar auf dem ehe-

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 74 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VSch-RL

Seite 74

maligen Truppenübungsplatz vorkam. Laut ornithologischer Jahresberichte des NABU Nordhausen wurde der Raubwürger auch nach 2005 auf dem ehemaligen Truppenübungsplatzes nachgewiesen: 2006, 2011, 2012 im Frühjahr, 2008 und 2010 im Winter.

Da die Art im Rahmen der SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) nicht erfasst wurde, wurde der Zustand der

Population im Ergebnisbogen (LIEDER 2011) mit „C“ bewertet.

Habitatqualität

Der ehemalige Truppenübungsplatz ist gut als Habitat für den Raubwürger geeignet. Die (Halb-) Trockenra-sen sind kurzrasig und weiträumig von den Ansitzwarten aus einsehbar. Eingestreute Einzelsträucher und kleine Gehölzgruppen, v. a. Dornensträucher wie Heckenrose und Weißdorn, prägen das Bild. Wie bereits beim Neuntöter in Kap. ‎3.3.2.11 beschrieben, sind auch entlang des Weges nach Amtlohra Grünlandflächen mit abschnittsweisen Dornensträuchern vorhanden, die sowohl Neuntöter als auch Raubwürger Lebensraum bieten können. Allerdings weisen diese Wiesen bereits Brachestadien auf. Die hochwüchsige Vegetation wird von beiden Arten ungern als Nahrungshabitat angenommen.

Laut Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) wurde die Habitatqualität im SPA-Gebiet mit „B“ bewertet.

Beeinträchtigungen

Die Beeinträchtigungen wurden im Ergebnisbogen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011) mit „B“ bewertet. Aktuelle Gefährdungen ergeben sich durch Nutzungsauflassung der Wiesen entlang der Wege nach Amtl-ohra. Bei ausbleibender Nutzung sind die recht wüchsigen Flächen nur gering als Nahrungshabitat des Raubwürgers geeignet. Langfristig werden sie verbuschen und gehen damit vollständig als Lebensraum der Art verloren.

Tabelle ‎3.47: Bewertung des Erhaltungszustandes des Raubwürgers im SPA-Gebiet laut Ergebnisbo-gen zur SPA-Basiserfassung (LIEDER 2011)

Habitat-ID Bewertung Gesamterhaltungszustand

Habitatfläche (ha) 87,20

Zustand der Population C C

Populationsgröße c

Kurzzeittrend c

Bruterfolg c

Siedlungsdichte c

Zustand des Habitats B B

(Zwischenbewertungen) -

Beeinträchtigungen B B

(Zwischenbewertungen) -

Gesamtbewertung B B

Sonstige Feststellungen

Laut ornithologischem Jahresbericht des NABU Nordhausen von 2008 wurde der Raubwürger im Februar im Steinbruchgelände von Großlohra beobachtet.

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Im Standarddatenbogen zum SPA-Gebiet wurde der Erhaltungszustand des Raubwürgers mit „B“ angege-ben, was so beibehalten werden sollte.

Ziel ist es, die guten Habitatbedingungen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz zu erhalten. Gleichfalls sollte das Grünland am Weg nach Amtlohra durch Nutzung oder Pflege erhalten bleiben.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 75 Bestand und Bewertung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VSch-RL

Seite 75

3.3.3 Bilanzierung der Arten für den Standarddatenbogen

Tabelle ‎3.48: Bilanzierung der Vogelarten für den Standarddatenbogen

Lan

d

Geb

ietsnu

mm

er TH

Geb

ietsnr.

Geb

ietsnam

e

Art Code Habitat-Fläche (ha)

Sen

sitive Info

rmatio

-

nen

(SD

B S

) NP Min Max

Kateg

orie

Statu

s (SD

B T

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Gru

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B

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Gesam

tbeu

rteilun

g

Erh

altun

gsg

rad alter

SD

B

Trend

Thüringen

FF

H010

DE

4530-301

Westliche H

ainleite – Wöbelsburg

Wespenbussard A072 87,20 1 2 p 1 1 M C 1 B 1 B C +

Rotmilan A074 82,13 2 4 p 2 1 M C 1 B 1 B C +

Wachtel A113 82,13 2 3 p 2 1 M C 1 B 1 B C +

Teichhuhn A123 82,13 1 2 p 1 1 M C 1 C 1 C C =

Wendehals A233 85,58 1 2 p 1 1 M C 1 B 1 B B =

Grauspecht A234 1.050,43 6 10 p 6 1 M C 1 C 1 C B -

Braunkehlchen A275 82,13 1 5 p 1 1 M C 1 B 1 B B -

Schwarzkehlchen A276 82,13 1 2 p 1 1 M C 1 B 1 B B -

Neuntöter A338 99,48 10 13 p 10 1 M C 1 B 1 B B -

Raubwürger A340 87,20 1 3 p 1 1 M C 1 B 1 B B -

Erläuterung:

Sensitive Informationen: S=Der Öffentlichkeit wird das Vorkommen dieser Art im Gebiet nicht aus eigener Initiative bekannt gegeben.; NP – Nicht präsent (Art kommt im Gebiet nicht mehr vor); Min/Max: Populations-größe im Gebiet; Kategorie: Abundanzkategorie – c=häufig (common), p=vorhanden (present), r=selten (rare), v=sehr selten (very rare); Status/Typ: n=Brutnachweis (Anzahl der Brutpaare); Grund der Änderung der Population bzw. des Erhaltungsgrades: 0=unverändert, 1=Präzisierung, Status quo-Korrektur, 2=Sukzession / globale + diffuse Einflüsse, 3=anthropogene Einflüsse, 4=Eingriffsverfahren, Verluste, 5=Neu (Ausgleich, Entwicklung); Datenqualität: G = gut, M= mäßig, P = schlecht; Biogeografische Bedeutung: C=Population nicht isoliert, innerhalb des erweiterten Verbreitungsgebietes; Relative Größe: 1=bis zu 2% der Population im Bezugsraum befindet sich im Gebiet (trifft oft auf TH zu), 2=2-5% der Population im Bezugsraum befindet sich im Gebiet, 3=6-15% der Population im Bezugsraum befindet sich im Gebiet, 4=16- 50% der Population im Bezugsraum befindet sich im Gebiet, 5=Über 50% der Population im Bezugsraum befindet sich im Gebiet; Erhaltungsgrad: A=sehr gut, B=gut, C=mittel bis schlecht; Gesamtbeurteilung: A=sehr hoch (hervorra-gende Wert), B=hoch (guter Wert), C=mittel bis gering (signifikanter Wert); Trend: Trend für das Kriterium Erhaltung (da größerer Aussagewert) gegenüber alten SDB: neu,=,-,+,nb

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 76 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Nutzungsverhältnisse

Seite 76

4 Maßnahmenplanung

4.1 Nutzungsverhältnisse

4.1.1 Nutzungsgeschichte

Aufgrund des Standortpotenzials der Mittelgebirge wurden im Mittelalter zahlreiche Burgenanlagen in diesen Räumen errichtet. So zum Beispiel die Wöbelsburg, die vermutlich im frühen 12. Jahrhundert als typischer, mittelalterlicher Vorwerkshof erbaut wurde. Sie befand sich von 1531 bis Kriegsende 1945 als Rittergut in Besitz der Herren von Bila. Danach wurde sie als Kinderheim und Herberge genutzt und befindet sich heute in Privatbesitz (vgl. STERNAL MEDIA 2009). Nordwestlich direkt an das FFH-Gebiet angrenzend befindet sich die frühgeschichtliche und später königliche Befestigung Burg Lohra aus dem 10./11. Jahrhundert (vgl. BIE-

NERT 2000). Frühgeschichtliche Burgen bilden die ersten nachweisbaren anthropogenen Eingriffe, da der Eintrag von Baustoffen seine Spuren hinterlassen haben muss. Es kann deshalb damit gerechnet werden, dass es zu dieser Zeit bereits zu Auflichtungen im Gebiet bzw. in der unmittelbaren Umgebung kam. Bevor-zugte Bewirtschaftungsform in mittelalterlichen Zeiten war die Niederwaldwirtschaft. Sie führte langfristig zu einem Wandel der Baumartengefüge und einem lokalen Wandel des Wärme- und Wasserhaushaltes. Folg-lich kam es besonders an den Steilhängen zu Bodenerosionen. Pflanzen, die von den veränderten Standort-bedingungen profitieren konnten, waren die Arten der Kraut- und Strauchschicht. Im 19. Jahrhundert beweg-te man sich allgemein weg von der Niederwaldwirtschaft bzw. dem Mittelwald und hin zu einer Überführung in Hochwälder (vgl. SCHMIDT 2000). In den 1990er Jahren wurden eigentlich wertvolle Offenlandflächen mit Nadelbaumarten aufgeforstet. In dieser Zeit kam es zudem zu einem vermehrten Altholzeinschlag. In unmit-telbarer Angrenzung an die Westliche Hainleite liegt der ehemalige Übungsplatz Friedrichslohra, der bis 1990 militärisch genutzt wurde und zum Teil Abgrabungen, Aufschüttungen, Planierungen, Bauruinen und Wege hinterlassen hat (vgl. WENZEL et al. 2012). Die großflächigen Offenlandbereiche werden seit Aufgabe der militärischen Nutzung durch Pflege offen gehalten. Lediglich im Nordosten kam es Anfang der 1990er Jahre zu Aufforstungen mit Nadelgehölzen (UNTERE NATURSCHUTZBEHÖRDE LK NORDHAUSEN, HERR TAEGER, mdl. Mitt. vom 09.06.2015).

4.1.2 Landwirtschaft und Landschaftspflege

Der Offenlandanteil des FFH-Gebietes „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ nimmt mit ca. 107 ha nur 9 % der Gebietsfläche ein. Davon wiederum werden gemäß aktueller Feldblock-Kulisse (Stand 2015) 74,52 ha land-wirtschaftlich genutzt. Die Flächen unterliegen einer Grünlandnutzung (vgl. Abbildung ‎4.1).

Angaben zu Nutzern und zur KULAP-Förderung liegen für die aktuelle Feldblock-Kulisse flächendeckend vor. Danach wirtschaften 3 Betriebe im FFH-Gebiet. 1 Fläche an der südöstlichen Gebietsgrenze wird als Streuobstwiese gefördert (Nutzer L2). Die Halbtrockenrasen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz wer-den durch einen weiteren Betrieb beweidet (Nutzer L3). Ebenso unterliegt ein Teil der Halbtrockenrasen und Flachlandmähwiesen bei Amtlohra einer Beweidung durch einen dritten Nutzer (Nutzer L1).

Im Gebiet werden keine Flächen im Rahmen der „Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen“ (NALAP) gepflegt.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 77 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Nutzungsverhältnisse

Seite 77

Abbildung ‎4.1: Landwirtschaft im FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“

4.1.3 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung

Im Gebiet gehört lediglich der Bach im Teichtal bei Hainrode zu den permanenten Oberflächengewässern. Die Unterhaltung dieses Gewässers obliegt der Gemeinde.

4.1.4 Jagd und Fischerei

Innerhalb des FFH-Gebietes sind die jagdbaren Arten Muffelwild, Damwild, Schwarzwild, Rehwild, Fuchs sowie Hase und Waschbär vertreten. Die Bejagung in den Jagdbezirken ist in Jagdpachtverträgen geregelt (UNTERE JAGDBEHÖRDE LK NORDHAUSEN HERR KOLLMANN, mdl. Mitt. vom 05.05.2015).

Die einzigen zur Fischerei geeigneten Gewässer im FFH-Gebiet sind die Teiche im Teichtal bei Hainrode. Diese sind laut Fischereipachtkataster nicht verpachtet. D. h., dass die Gemeinde Fischereiberechtigter i. S. d. § 3 des Thüringer Fischereigesetzes ist (UNTERE FISCHEREIBEHÖRDE, LK NORDHAUSEN, FRAU HÜBNER, Email vom 28.05.2015). Am mittleren Teich erfolgt jedoch eine Angelnutzung – Angelkarten werden vom Campingplatzbetreiber vergeben (IBIS LANDSCHAFTSPLANUNG 2013).

4.1.5 Erholung/Tourismus

In der Umgebung des FFH-Gebietes befinden sich überregionale Wanderwege. So zum Beispiel der Karst-wanderweg, der durch die Gipskarstlandschaft im Südharz führt. Der insgesamt 238 km lange Weg durch-quert die Landkreise Osterode am Harz (Niedersachsen), Nordhausen (Thüringen) und Mansfeld- Südharz (Sachsen-Anhalt) (vgl. HARZER TOURISMUSVERBAND E. V. o. J.).

Von Friedrichsrode bis nach Sachsenburg führt der Hainleite-Wanderweg durch das FFH-Gebiet mit Aufstie-gen auf bis zu 410 m. Geprägt ist der Wanderweg von den gebietscharakteristischen Buchenwäldern, Orch-ideen und Burgruinen. Zudem befinden sich im und um das Gebiet Reit- und Radwege, zum Beispiel zum nahegelegenen Kloster Münchenlohra. Attraktive Ausgangspunkte sind darüber hinaus die Burg Lohra oder auch das Teichtal südwestlich von Hainrode (vgl. HERRMANN 2013).

Das Teichtal Hainrode unterliegt einer starken freizeittouristischen Nutzung. Neben einem Campingplatz mit Bungalowvermietung und der Gaststätte „Teichtal“ ist ein Freibad vorhanden, das im oberen der drei Teiche 1996 vom restlichen Gewässer durch einen Betonsockel und Zaun mit Netz abgetrennt wurde (THÜRINGER

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 78 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Nutzungsverhältnisse

Seite 78

TOURISMUS GMBH O. J.). Es handelt sich um ein Naturbad, dem keine Chemie zugesetzt wird. Jeden Winter wird das Gewässer abgelassen, damit evtl. zufällig in das Gewässer gelangte Fische absterben oder abdrif-ten. Fischfreie Gewässer sind i. d. R. klarer – und damit gut als Badegewässer geeignet – als Gewässer mit Fischen, weil es durch die Tiere zum Aufwühlen des Teichbodens kommt (IBIS LANDSCHAFTSPLANUNG 2013).

Die Lage und landschaftlichen Reize des Gebiets Westliche Hainleite- Wöbelsburg bieten das Potenzial für Wander-, Erholungs- und Kulturtourismus.

4.1.6 Eigentumsverhältnisse

Die Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet wurden durch Eigenrecherche bei den Gemeinden ermittelt. Ca. zwei Drittel der Flächen befinden sich in Bundeseigentum. Dabei handelt es sich v. a. um die Flächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes. 24 % der Flächen stellen Kommunaleigentum (Gemeinde, Kreise) dar und 4 % der Flächen werden von Privateigentum eingenommen. Mit 1 % und weniger Flächenanteil sind darüber hinaus, Kirche, Agrarbetriebe, BVVG etc. als Eigentümer im FFH-Gebiet vertreten, wie die folgende Tabelle und die Abbildung ‎4.2 zeigen.

Tabelle ‎4.1: Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“

Eigentum Fläche (ha) Flächenanteil am FFH-Gebiet (%)

Agrarbetriebe 1,84 0

Privateigentümer/Dritte (sonstige Eigentümer) 41,58 4

Eigentum des Volkes 1,44 0

Freistaat Thüringen (einschl. ThüringenForst) 1,13 0

Kirche, kirchliche Einrichtungen 0,75 0

Gemeinde, Kreise (einschl. Zusammen-schlüsse alten Rechts, wie Separationsinte-ressenten)

284,62 24

Bundesrepublik Deutschland 757,24 64

BVVG 0,16 0

Nationale Naturerbeflächen 5,96 1

keine Angabe 84,25 7

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 79 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Nutzungsverhältnisse

Seite 79

Abbildung ‎4.2: Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet „Westliche Hainleite und Wöbelsburg“

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 80 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Gefährdungen / Beeinträchtigungen

Seite 80

4.2 Gefährdungen / Beeinträchtigungen

Die Gefährdungen und Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen und Arten sind im Kap. 3 schutzgutbezo-gen erläutert. Nachfolgend sollen diese entsprechend der BfN-Klassifikation summarisch dargestellt werden (siehe Tabelle ‎4.2).

Tabelle ‎4.2: Zusammenfassende Übersicht der Gefährdungen und Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“

Code lt. Referenzliste Ge-fährdungsursachen

Bezeichnung der Gefähr-dung

Ausmaß/Ort der Gefährdung im FFH-Gebiet

Betroffene LRT/Arten

1.3.1. Brachfallen von Magerrasen ID 10002-10017

(Degeneration, Verbuschung, Stör- und Nährstoffzeiger)

LRT 6210(*)

1.3.2. Brachfallen extensiv genutzter Frisch-, Feucht- und Nasswie-sen

ID 10018-10025

(Degeneration, Verbuschung, Nährstoffzeiger)

LRT 6510

10.7 Verkehrsopfer ID 30001 Kammmolch

11.7. Diffuser Nährstoffein-trag/Eutrophierung

ID 10020-10023

(an Ackerflächen angrenzend, Nährstoffzeiger)

LRT 6510

17.1. Sukzession in natürlichen, nicht genutzten Lebensräumen

ID 10026, 10027

(Beschattung durch Verbu-schung, Ausbreitung von Land-röhricht)

LRT 7220*

17.1.3. Verbuschung/Aufkommen von Gehölzen

ID 10029, 10030, 10038 LRT 8210

Tabelle ‎4.3: Darstellung der Gefährdungen und Beeinträchtigungen für den Standarddatenbogen

Code Auswirkung? Rang Ort

A03.03 Nutzungsaufgabe (Mahd): Brachfallen von Magerrasen, Frischwiesen etc. A i

A04.03 Nutzungsaufgabe (Beweidung): Brachfallen von Magerrasen, Frischwiesen etc. A i

A08 Düngung: Eutrophierung von angrenzenden Ackerflächen C o

D01.02 Straßen: Verkehrsopfer B b

K02.02 Sukzession in nicht genutzten Lebensräumen: Veränderung der Artenzusammen-setzung

C i

Erläuterung: Code= Bedrohungen und Belastungen (Code gemäß reference portal natura 2000); Rang: A=starker Einfluss, B=durchschnittlicher Einfluss, C=geringer Einfluss; Ort: i=innerhalb, o=außerhalb, b=beides

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 81 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 81

4.3 Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung

4.3.1 Planungsansatz und Begriffsbestimmung

Die FFH-Richtlinie fordert die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der FFH-LRT nach Anhang I und der Habitate/Populationen der FFH-Arten nach Anhang II der FFH-RL. Als günstiger Erhaltungszustand gelten jeweils die Bewertungsstufen „A“ (hervorragend) sowie „B“ (gut) des Erhaltungszustandes.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

Für alle LRT und Arten nach Anhang II der FFH-RL bzw. auch Vogelarten nach Anhang I der VSch-RL wer-den allgemeine Behandlungsgrundsätze formuliert, die zunächst für alle Flächen des LRT oder der Arthabi-tate gelten und einen günstigen Erhaltungszustand sichern. Darüber hinaus sind mehrheitlich einzelflächen-spezifische Maßnahmen erforderlich, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung von Flächen eines günstigen Erhaltungszustandes dienen.

Erhaltung und Wiederherstellung

Bei allen Maßnahmen, die der Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes dienen, handelt es sich um Erhaltungsmaßnahmen (ID 5xxxx). So zählen Maßnahmen auf Flächen mit einem aktuell günstigen Erhal-tungszustand, die diesen sichern sollen und der sich ohne deren Durchführung absehbar verschlechtern würde, zu den Erhaltungsmaßnahmen.

Maßnahmen der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes in aktuell mit einem ungünstigen Erhaltungszustand „C“ (mittel bis schlecht) eingestuften LRT-Flächen und Arthabitaten/-populationen sind Wiederherstellungsmaßnahmen (ID 6xxxx). Zu beachten ist dabei, dass eine Einstufung in den Erhaltungs-zustand „C“ nicht in jedem Fall automatisch auch die Planung von aktiven Wiederherstellungsmaßnahmen nach sich ziehen muss. Als Wiederherstellungsmaßnahmen gelten zudem alle Maßnahmen, die der Verbes-serung eines bereits aktuell günstigen Erhaltungszustandes dienen (=“Aufwertung“), wobei diese Maßnah-men allein zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes nicht notwendig wären. Dazu zählen damit auch Maßnahmen, die zur Überführung eines Erhaltungszustandes „B“ in einen Erhaltungszustand „A“ füh-ren sollen.

Entwicklung

Entwicklungsmaßnahmen (ID 7xxxx) sind alle Maßnahmen auf so genannten Entwicklungsflächen, die der-zeit noch nicht als FFH-LRT oder als Habitat einer FFH-Art eingestuft werden können, die aber der Entwick-lung dieser Flächen in Richtung eines FFH-LRT oder eines Habitats einer FFH-Art aus Kohärenz- oder an-deren Gründen dienen.

Tabelle ‎4.4: Darstellung der Maßnahmentypen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von LRT nach Anhang I und der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II der FFH-RL

Ist- und Zielerhaltungszu-stand

Maßnahmenziel Maßnahmentyp Maßnahmen-nummer

A A, „B“ B Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes Erhaltungsmaßnahme 5xxxx

C B, „C“ A Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungs-zustandes Wiederherstellungsmaß-

nahme 6xxxx

B A Aufwertung eines guten Erhaltungszustandes zu einem hervorragenden Erhaltungszustand

E C/B Entwicklung einer LRT-/Habitatentwicklungs-fläche zu einer LRT-/Habitatfläche

Entwicklungsmaßnahme 7xxxx

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 82 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 82

4.3.2 Auswertung der Maßnahmenflächen im Zusammenhang mit KULAP-Förderung

Einzelflächenspezifische Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von LRT werden auf einer Fläche von insgesamt 91,30 ha geplant. Die Maßnahmenflächen im Grünland sind fast vollständig in der KULAP-N-Kulisse erfasst. Eine tatsächliche Förderung mit KULAP-Verträgen erfolgt auf knapp 80 % dieser Grünlandflächen. Flächen ohne aktuelle KULAP-Förderung sind v. a. die Entwicklungsflächen des LRT 6210 und Teilflächen des LRT 6510.

Die Maßnahmenflächen für die Kalktuffquelle und den Kammmolch liegen nicht in der KULAP-N-Kulisse.

Tabelle ‎4.5: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für alle LRT und Arten mit KULAP-Pflegeempfehlung im Managementplan im Vergleich mit den ausge-wiesenen KULAP-Kulissen-Flächen und den tatsächlichen Flächen mit aktuellen KU-LAP-Verträgen (Stand 2015)

LRT/Art

Anzahl d. Maßnah-menflä-chen

Flächen-größe (ha)

davon Anzahl in der KU-LAP-N-Kulisse

davon Flächen-größe in der KU-LAP-N-Kulisse (ha)

%-Anteil der KU-LAP-N-Kulisse-Flächen

Anzahl der tatsächli-chen Flä-chen mit KULAP-Verträgen

tatsächli-che Flä-chengröße mit KU-LAP-Verträgen (ha)

%-Anteil der tat-sächlichen Flächen-größe mit KULAP-Verträgen (ha) ge-genüber der Kulis-se

6110* 1 0,00 1 0,00 100 1 0,00 100

6210 22 82,13 22 82,13 100 11 67,75 82

6510 10 9,02 10 7,11 79 6 4,07 45

7220* 1 0,15 0 0,00 0 0 0,00 0

Kamm-molch

1 1,63 0 0,00 0 0 0,00 0

4.3.3 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie

4.3.3.1 LRT 6110* – Kalk- oder basenhaltige Felsen mit Kalk-Pionierrasen / 6210(*) – Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)

Da die einzige LRT 6110*-Fläche ein Strukturelement eines großflächigen Halbtrockenrasenkomplexes (LRT 6210) ist, werden diese beiden LRT bei der Maßnahmenplanung zusammen betrachtet. Darüber hinaus sehen auch die KULAP-Pflegeempfehlungen eine gleichartige Pflege von P-T/H Kalk-Pionierrasen-Trockenrasen-Komplexen (6210(*) mit 6110*) (K2) vor.

Halbtrockenrasen sind Kulturbiotope, deren Existenz von einer regelmäßigen Nutzung oder Pflege abhängig ist. Diese erfolgte traditionell zur Zeit der optimalen Entwicklung der bestandsprägenden Arten als Bewei-dung mit Schafen und/oder Ziegen, als ein- bis zweischürige Mahd oder als Mähweide. Bei ausbleibender Nutzung entwickeln sich zunächst aus abgestorbenen Gräsern und Kräutern verfilzte Bestände und Stauden sowie Gehölze wandern ein.

Ein Teil der im Gebiet vorhandenen Halbtrockenrasen befindet sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand überwiegend infolge Brachfallens. Nach ersteinrichtenden Maßnahmen soll durch eine regelmäßige Bewei-dung mit Schafen und Ziegen möglichst in freier Hutung ein günstiger Erhaltungszustand wiederhergestellt werden. Ziel einer regelmäßigen Nutzung der Kalk-Halbtrockenrasen ist dabei das Abschöpfen von Nähr-stoffen und die Erhaltung bodenoffener Stellen, die Keimbetten für viele, lichtliebende krautige Pflanzen (u. a. Orchideen) bieten.

Der überwiegende Flächenanteil des LRT 6210(*) auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz wird dagegen aktuell beweidet und befindet sich bereits in einem guten Erhaltungszustand. Hier ist die Beweidung ent-sprechend den Angaben zur Dauerpflege und Berücksichtigung der Orchideenvorkommen fortzuführen.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 83 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 83

Erstpflege

Als bedeutendste ersteinrichtende Maßnahme ist auf unzureichend genutzten Flächen, die durch einen er-höhten Gehölzaufwuchs (z. B. Weißdorn, Rosen, Schlehe, Kiefern) beeinträchtigt sind, eine Entbuschung vorzunehmen. Dabei sind ausbreitungsstarke Arten wie Schlehe (Prunus spinosa), Blutroter Hartriegel (Cor-nus sanguinea) oder Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus) bevorzugt zu entnehmen. Aufgrund ihrer Fähigkeit zur vegetativen Vermehrung (Wurzelbrut) müssen die Triebe in kurzen Abständen zwei- bis drei-mal im Jahr entfernt werden, um die Nährstoffreserven im Wurzelsystem zu erschöpfen. Das Schnittgut ist generell zu beräumen.

Heimische Rosen- und Weißdornarten sind aus ornithologischer und entomologischer Sicht zu schonen bzw. nur teilweise zu entfernen – insbesondere zum Schutz der regelmäßig auch in den Halbtrockenrasen vor-kommenden Vogelart des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie Neuntöter (Lanius collurio) (vgl. Kap. ‎4.3.5.10) und auch des Raubwürgers (Lanius excubitor) sind Sträucher verteilt über die Fläche und im Grenzbereich zu benachbarten Ackerflächen mit einem Anteil von ca. 10-20 % zu erhalten.

Nadelgehölze sind grundsätzlich zu entfernen, bei der Beräumung der Fläche sind möglichst auch Nadeln und Zapfen zu entfernen.

Neben einem hohen Verbuschungsgrad spielt auch die Verfilzung der Grasnarbe und eine Gräserdominanz auf den ungenutzten Halbtrockenrasen eine wichtige Rolle. Ein Abschöpfen überschüssiger Biomasse bzw. eine Entfilzung kann durch eine intensivere Beweidung – jährlich 2-3 Weidegänge (April/Mai; Juni/Juli und August/September) – erreicht werden. Zwischen den Weidegängen sollten Pausen von 6 bis 8 Wochen ein-gehalten werden (WEDL & MEYER 2003). Vorbereitend, v. a. bei von Weidetieren gemiedenen älteren Be-ständen der Fiederzwenke (Brachypodium pinnatum), ist eine Mahd mit Beräumen des Mahdgutes (ein-schließlich Ausharken der Streu) sinnvoll (BARNKOTH 2013). Bei Erreichen des günstigen Erhaltungszustan-des ist auf die im Folgenden beschriebene Dauerpflege umzustellen.

Auf Flächen mit fortschreitender Degeneration kann auch Feuer sinnvoll zur Pflege und zur Entfernung von Grasfilz oder voranschreitender Gehölzsukzession eingesetzt werden, wie das beispielhaft für Thüringen durch KLEIN (2013) beschrieben wird. Ein Feuereinsatz dient der Schaffung von Rohbodenstandorten, der Vernichtung konkurrierender hochwüchsiger Gehölze, der Deeutrophierung des Standortes und schließlich der Wiederherstellung der Beweidbarkeit der Flächen. Das Abbrennen von Teilflächen sollte sporadisch, nicht jährlich und mosaikartig in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und unter intensiver fach-licher Betreuung durchgeführt werden.

Dauerpflege

Optimal für den Erhalt der Halbtrockenrasen ist entsprechend der traditionellen Nutzung eine Beweidung mit Schafen und Ziegen in Hütehaltung, da in diesem Fall ein stärkerer Nährstoffaustrag erfolgt. In Abhängigkeit von der Vegetationsentwicklung und der Wüchsigkeit der Standorte können die Flächen zwei- bis viermal beweidet werden mit Nutzungspausen von 6 bis 8 Wochen. Die Nutzungsdauer und –intensität sollte auf eine weitgehende Abschöpfung der oberirdischen Biomasse und partielle Bodenfreilegung ausgerichtet sein.

Zeit- und kostensparend, kann die Beweidung auch als kurzzeitige Umtriebsweide mit einer hohen Besatz-dichte in mobiler Koppelhaltung (Weidenetze) durchgeführt werden. Die Herde bestehend aus Schafen (ca. 300 Schafe auf ein Hektar) und Ziegen (ca. 3 % der Herde) wird auf die Trockenrasenfläche geführt und bleiben je nach Nahrungsangebot, Geländeverhältnissen und Witterung ca. 1 bis 2 Tage auf der Weide, bevor ein Flächenwechsel stattfindet. Die Tiere bleiben Tag und Nacht auf der Fläche (vgl. WEDL & MEYER 2003).

Nachtpferche sind auf umliegenden Saatgrasflächen, Brachen oder abgeernteten Ackerflächen, bei Hangla-gen unterhalb der LRT-Flächen, einzurichten.

Ergänzend zur Beweidung – insbesondere bei geringer Beweidungsintensität – sind ggf. Maßnahmen der der mechanischen Nachpflege erforderlich. So ist z. B. eine gelegentliche Nachmahd im Herbst zum Struk-turerhalt der beweideten Flächen sinnvoll. Der Gehölzaufwuchs wird durch das Mitführen von Ziegen, die Gehölze stark verbeißen oder durch Schälen der Rinde schädigen, i. d. R. gut zurückgedrängt. Sollte der Gehölzaufwuchs dennoch nicht vollständig durch die Weidetiere gefressen werden, ist eine manuelle Entbu-schung vorzunehmen. Deshalb sollten die Schäfer dazu angehalten werden, während der Weideführung Junggehölze zu beseitigen, wie dies jahrhundertelang üblich war (LAU 2002).

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 84 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 84

Alternativ zur Beweidung ist, insbesondere auf isoliert liegenden und/oder in Steillagen befindlichen Flächen, eine einschürige Mahd möglich. Das Mahdgut ist unbedingt abzutransportieren, um den Nährstoffaustrag zu gewährleisten.

Orchideenreiche Bestände sind so zu pflegen, dass sowohl für die Orchideenbestände als auch für die sons-tige LR-typische Artenkombination günstige Entwicklungsbedingungen geschaffen werden. Für den Verbrei-tungsschwerpunkt des Stattlichen Knabenkrautes (Orchis mascula) auf dem ehemaligen Truppenübungs-platz Großlohra sollte die optimale Pflege nach TÖPFER (AHO Thüringen, 2005) durch einmalige Mahd mit Beräumung ab Juli bis September oder Beweidung ab Ende Juli/August bis Oktober erfolgen. Ziel der Nut-zung ist ein möglichst kurzrasiger und streuarmer Zustand ohne Grasfilz zum Ende der Vegetationsperiode. Für Orchideenarten (z. B. Fliegen- oder Bienenragwurz), die Winterblätter ausbilden, ist ein optimaler Licht-einfall während der Wintermonate von großer Bedeutung. Bei zunehmender Deckung (oder auf Flächen mit aktuell hohem Deckungsgrad) von konkurrenzstarken Mittel- und Obergräsern ist zum Strukturerhalt der Halbtrockenrasen jedes zweite oder dritte Jahr zusätzlich eine frühere Erstnutzung im Juni in Betracht zu ziehen. Der Verlust der Blütenstände führt nicht zwangsläufig zum Verlust der Pflanze, da sich Orchideen jedes Jahr vegetativ verjüngen. Die Anlage der Tochterknolle erfolgt bereits vor der Blütenbildung und wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Auf Flächen des LRT 6210(*), auf denen bereits die angestrebte Zielvegetation vorhanden ist, kann ggf. eine Anpassung der Pflegeintensität vorgenommen werden. Das kann beispielsweise durch einen ein- bis sogar zweijährigen Pflegeverzicht, eine längerfristige jährlich 1-malige Beweidung oder einen stärkeren Einsatz der freien Hutung erfolgen. Die Pflege sollte ständig unter Begleitung wissenschaftlicher Untersuchungen erfol-gen, um die Auswirkungen der Beweidung zu dokumentieren und um ggf. eine Anpassung der Beweidungs-pläne durch Intensivierung/Extensivierung/Änderung vorzunehmen (WEDL & MEYER 2003).

Folgende Behandlungsgrundsätze zur Nutzung bzw. Pflege der Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen sind zu beachten:

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- dauerhafte Sicherung regelmäßiger, naturschutzgerechter Pflege

- weitestgehende Fernhaltung von Nähr- und Schadstoffeinträgen

- Durchführung von Beweidung ohne Zufütterung der Tiere

- Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes (z. B. im Hinblick auf im Offenland brütende Vogelar-ten oder Orchideen)

- Gewährleistung einer regelmäßigen fachlichen Betreuung und Dokumentation der Pflege einschließlich ggf. Anpassung des Nutzungsregimes an die Veränderungen der Vegetationsbestände (Nutzungsinten-sivierung/-extensivierung/-änderung)

Pflege- und Behandlungsempfehlung

KULAP-N-Pflegeempfehlung für G5 – Pflege von Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen = LRT 6210(*)

1. (optimal) Hüten mit Schafen

- Hüten mit Schafen und/oder Ziegen je nach Aufwuchs mit zwei bis vier Weidegängen im Abstand von etwa 6 bis 8 Wochen.

- Die Schäfer sollten angehalten werden, während der Weideführung Junggehölze zu entfernen, wie dies Jahrhunderte lang üblich war.

- Schaffung von lokalen Bodenverwundungen ist erwünscht.

- Bei weitgehend geschlossener Vegetationsdecke ist eine Gehölzbeseitigung nötig.

Verbote:

- Nicht düngen.

- Kein Pferchen auf der Fläche; bei Hanglage auch nicht oberhalb.

- Keine Tränken auf der Fläche.

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 85

2. (optimal) Mahd

- Die Ausprägung des LRT als orchideenreicher Trespenrasen sollte einschürig zur Zeit der Blüte von Bromus erectus (Auf-rechte Trespe) gemäht werden.

- Bestände mit verstärktem Auftreten von Brachezeigern oder Aufkommen von Obergräsern der Flachlandmähwiesen wie Arrhenatherum elatius (Gewöhnlicher Glatthafer) und Dactylis glomerata (Wiesen-Knäuelgras) können nach einer Nutzungs-pause von mindestens sechs Wochen ein zweites Mal gemäht werden.

- Zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit langfristig brachliegender Flächen wird ein einmaliges Mulchen toleriert.

Verbote

- Nicht düngen.

- Kein Mähgut auf der Fläche belassen.

3. (suboptimal) Koppelhaltung mit Schafen

- Netzen des LRT mit Schafen und/oder Ziegen erfordert bezüglich Koppelgröße, Besatzdichte und Weideperiode eine Anpas-sung an den jeweiligen Pflanzenbestand, so dass zwar nur geringe Weidereste verbleiben, jedoch von den Weidetieren be-vorzugt aufgenommene Pflanzenarten nicht eliminiert werden und sich gemiedene Pflanzen nicht übermäßig ausbreiten.

- Entstehende Nester stickstoffliebender Pflanzen an Kot- und Urinplätzen sind nachzumähen, wobei das Mahdgut zu entfer-nen ist.

Verbote

- Kein Nachtpferch auf der Fläche.

- Keine Tränken auf der Fläche.

- Keine Zufütterung.

4. (suboptimal) Beweidung mit Rindern

- Beweidung durch Rinder und eventuell Pferde im Verhältnis 5-4:1.

Verbote

- Keine Tränken auf der Fläche.

- Keine Zufütterung.

KULAP-N-Pflegeempfehlung für K2 - Pflege von Kalk-Pionierrasen-Trockenrasen-Komplexen = LRT 6110*/6210(*)

Hüten

- Mit Schafen und/oder Ziegen je nach Aufwuchs mit zwei bis vier Weidegängen im Abstand von etwa 6 bis 8 Wochen.

- Die Schäfer sollten angehalten werden, während der Weideführung Junggehölze zu entfernen, wie dies Jahrhunderte lang üblich war.

- Schaffung von lokalen Bodenverwundungen ist erwünscht.

- Pferchen außerhalb, bei Hanglage unterhalb der Fläche.

- Bei weitgehend geschlossener Vegetationsdecke ist eine Gehölzbeseitigung nötig.

- Nicht düngen.

Mahd in Verbindung mit Entbuschung

- Keine Düngung

- Nur bei anthropogen entstandenen Pionierrasen (meist im Komplex mit Kalk-Trockenrasen, 6210) zwei- bis dreimalig mit-Schafen und/oder Ziegen überhüten.

- Bei Bedarf Zurückdrängung von aufkommenden Gehölzen durch gelegentliches Beweiden mit Ziegen oder Pflegeeingriffe.

- Nicht auf dem LRT pferchen, nicht düngen

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 86 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 86

Tabelle ‎4.6: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 6110*

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maßnah-men-ID

BE-ID Flächen-größe (ha)

Maßnahme KULAP-N-ID Nutzerabstimmung

Code Bezeichnung

10001 ehem. Truppen-übungsplatz Groß-lohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 15/1

DETH-LIGL45294Y02

(Weide)

LRT 6110*-Kleinstfläche innerhalb des Halbtrockenrasenkomplexes am ehemaligen Truppenübungsplatz (ID 10014). Die Fläche ist in die Nutzung/Pflege der umgebenden LRT-Fläche einzubeziehen (Maßnahme entspricht Maßnahme 50014, vgl. Tabelle ‎4.8), ist aber nicht Bestandteil der orchideenreichen Teilfläche.

50001 10-01 0,00

(31 m2)

Dauerpflege

G2bisG5_46918

Einzelgespräch mit Nutzer L3: Maßnahme umsetzbar

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 87 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 87

Tabelle ‎4.7: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 6210

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maßnah-men-ID

BE-ID Flächen-größe (ha)

Maßnahme KULAP-N-ID Nutzerabstimmung

Code Bezeichnung

10002 Teichtal bei Hain-rode

Hainrode Flur 2: 9/2

Flur 4: 9/11 -

Der sehr stark verbrachte, aber noch artenreiche Trockenrasen stellt ein Mosaik aus Trockengebüschen und Trockenrasenresten dar. Nur ein kleiner Teilbereich ist noch offen und recht niederwüchsig ausgeprägt, aber auch hier setzt die Verbuschung bereits ein.

Der offene Teil und angrenzende Bereiche (ca. 50 % der Fläche) sind zu entbuschen und nachfolgend mit Schafen und Ziegen zu beweiden. Aufgrund der isolierten Lage und der Kleinflächigkeit ist alternativ auch eine Pflege durch Mahd möglich.

Aufwertung zum prioritären LRT 6210* (freiwillige Maßnahme): Die Fläche weist Restbestände von Großem Zweiblatt (Listera ovata) und Fliegen-Ragwurz (Ophrys insectifera) auf zur Förderung der Orchideen kann die Fläche nach der Ersteinrichtung einmal jähr-lich im September/Oktober beweidet oder gemäht werden.

50002 10-02 0,87

Erstpflege

G2bisG5_45674

Kein Nutzer.

ggf. über Vertragsna-turschutz umsetzbar.

1.9.5.3. Verbuschung auslichten

Dauerpflege

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

alternativ

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen

Aufwertung zum prioritären LRT (freiwillig)

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe (Sept.-Okt.)

alternativ

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Sept.-Okt.)

bei Bedarf zusätzlich

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Juni)

1.2.1.4. Mahd alle zwei bis drei Jahre

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 88 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 88

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maßnah-men-ID

BE-ID Flächen-größe (ha)

Maßnahme KULAP-N-ID Nutzerabstimmung

Code Bezeichnung

10003 Gatterberg bei Hainrode

Hainrode

Flur 5:

16/8 bis 26/8

-

Aktuell ungenutzter, leicht nordöstlich exponierter, großflächig niederwüchsiger Halbtrockenrasen mit beginnender Verbuschung. Nach Entbuschung Einführung einer Beweidung mit Schafen und Ziegen, die auf den gesamten Hang ausgedehnt werden kann (Entwick-lungsflächen des LRT 6210, ID 20002 und 20003 sowie LRT-Fläche ID 10004).

Aufwertung zum prioritären LRT 6210* (freiwillige Maßnahme): Vorkommen von Orchideen (u. a. Großes Zweiblatt [Listera ovata], im Rahmen der Übersichtsbegehung 2015 festgestellte Fliegen-Ragwurz [Ophrys insectifera]) zur Förderung der Orchideen einmal jährliche Beweidung im September/Oktober.

50003 10-03 1,46

Erstpflege

G2bisG5_45744

Kein Nutzer.

ggf. über Vertragsna-turschutz umsetzbar.

1.9.5.3. Verbuschung auslichten

Dauerpflege

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

alternativ

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen

Aufwertung zum prioritären LRT (freiwillig)

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe (Sept.-Okt.)

alternativ

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Sept.-Okt.)

bei Bedarf zusätzlich

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Juni)

1.2.1.4. Mahd alle zwei bis drei Jahre

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 89 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 89

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maßnah-men-ID

BE-ID Flächen-größe (ha)

Maßnahme KULAP-N-ID Nutzerabstimmung

Code Bezeichnung

10004 Gatterberg bei Hainrode

Hainrode Flur 5:

59/8 -

Stark verfilzte und verbuschte Halbtrockenrasenbrache an nordöstlich exponiertem Hang. Nach Entbuschung Beweidung mit Schafen und Ziegen im Komplex mit benachbarten Flächen ID 10003, 20002, 20003.

60004 10-03 0,19

Erstpflege

G2bisG5_45744

Kein Nutzer.

Umsetzung ggf. über Kompensationsmaß-nahmen möglich.

1.9.5.3. Verbuschung auslichten

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen (Ausharken von Streu)

alternativ

1.9.2. Kontrolliertes Brennen (auf Teilflächen)

Dauerpflege

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

alternativ

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen

10005 Wald nördlich Kleinberndten

Kleinwenden Flur 4: 41/1 -

Degradierte Halbtrockenrasenbrache auf kleiner Lichtung im Wald mit beginnender Verbuschung und Resten früherer Bebauung, wie Betonfundamenten und anorganischen Ablagerungen. Nach einer Erstpflege günstigenfalls mit Schafen und Ziegen beweiden. Auf-grund der isolierten Lage und der Kleinflächigkeit ist alternativ auch eine Pflege durch Mahd möglich.

60005 10-04 0,12

Erstpflege

G2bisG5_45584

Kein Nutzer.

Umsetzung ggf. über Kompensationsmaß-nahmen (oder Ver-tragsnaturschutz) möglich.

1.9.5.3. Verbuschung auslichten

9.2. Beseitigung störender Elemente

Dauerpflege

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

alternativ

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen

10006 ehem. Truppen-übungsplatz Groß-lohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 15/1

DETH-LIGL45294Y02

(Weide)

Großflächiger Halbtrockenrasen mit Anteilen mesophiler Grünlandarten. Stellenweise flachgründig. Zahlreiche flache Schützengräben und Panzerstellungen zeugen von der ehemaligen militärischen Nutzung. Die Beweidung ist fortzuführen. Zum Schutz der Habitate von Neuntöter ID 30014 und Raubwürger ID 30016 sind ältere Gebüsche und Gebüschgruppen, bevorzugt aus Dornensträuchern, bis zu einem Flächenanteil von < 20 % zu erhalten.

50006 10-01 10,76

Dauerpflege G2bisG5_41302

Einzelgespräch mit Nutzer L3: Maßnahme umsetzbar.

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 90 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 90

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maßnah-men-ID

BE-ID Flächen-größe (ha)

Maßnahme KULAP-N-ID Nutzerabstimmung

Code Bezeichnung

10007 ehem. Truppen-übungsplatz Groß-lohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 15/1

DETH-LIGL45294Y01

(Weide)

Großflächiger Halbtrockenrasen mit Anteilen mesophiler Grünlandarten. Stellenweise flachgründig. Zahlreiche flache Schützengräben und Panzerstellungen zeugen von der ehemaligen militärischen Nutzung. Die Beweidung ist fortzuführen. Zum Schutz der Habitate von Neuntöter ID 30014 und Raubwürger ID 30016 sind ältere Gebüsche und Gebüschgruppen, bevorzugt aus Dornensträuchern, bis zu einem Flächenanteil von < 20 % zu erhalten.

50007 10-01 16,66

Dauerpflege G2bisG5_41302

Einzelgespräch mit Nutzer L3: Maßnahme umsetzbar.

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

10008 ehem. Truppen-übungsplatz Groß-lohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 15/1

DETH-LIGL45294Z04

(Weide)

Halbtrockenrasen auf ebener Fläche zwischen Kiefernaufforstung und Wald, mit zahlreichen Störstellen (mit viel Hopfen-Luzerne und Rot-Klee). Die Beweidung ist fortzuführen.

60008 10-01 0,98

Dauerpflege G2bisG5_46918

Einzelgespräch mit Nutzer L3: Maßnahme umsetzbar.

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

10009 ehem. Truppen-übungsplatz Groß-lohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 15/1 -

Teilweise mit Fichten aufgeforstete degradierte Halbtrockenrasenbrache. Nach Erstpflegemaßnahmen in die Beweidung der Nachbar-flächen am ehemaligen Truppenübungsplatz einbeziehen. Zum Schutz der Habitate von Neuntöter ID 30014 und Raubwürger ID 30016 ist die Verbuschung auf 10 - < 20 % zu reduzieren unter Erhalt von Gebüschgruppen bevorzugt aus Dornensträuchern.

60009 10-01 1,30

Erstpflege

G2bisG5_46918

Kein Nutzer

Umsetzung Erstpflege ggf. über Kompensati-onsmaßnahmen mög-lich

Nutzer L3 zeigt Inte-resse, auch diese Fläche in die Bewei-dung einzubeziehen.

1.9.5.1. Vollständige Beseitigung von Gehölzen (Nadelgehölze)

1.9.5.3. Verbuschung auslichten

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen (Ausharken von Streu)

alternativ

1.9.2. Kontrolliertes Brennen (auf Teilflächen)

Dauerpflege

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 91 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 91

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maßnah-men-ID

BE-ID Flächen-größe (ha)

Maßnahme KULAP-N-ID Nutzerabstimmung

Code Bezeichnung

10010 ehem. Truppen-übungsplatz Groß-lohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 15/1 -

Teilweise mit Fichten aufgeforstete degradierte Halbtrockenrasenbrache. Nach Erstpflegemaßnahmen in die Beweidung der Nachbar-flächen am ehemaligen Truppenübungsplatz einbeziehen.

60010 10-01 1,59

Erstpflege

G2bisG5_46918

Kein Nutzer

Umsetzung Erstpflege ggf. über Kompensati-onsmaßnahmen mög-lich.

Nutzer L3 zeigt Inte-resse, auch diese Fläche in die Bewei-dung einzubeziehen.

1.9.5.1. Vollständige Beseitigung von Gehölzen (Nadelgehölze)

1.9.5.3. Verbuschung auslichten

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen (Ausharken von Streu)

alternativ

1.9.2. Kontrolliertes Brennen (auf Teilflächen)

Dauerpflege

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

10011 ehem. Truppen-übungsplatz Groß-lohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 15/1

DETH-LIGL45294Z01

(z. T.; Weide)

Halbtrockenrasen zwischen Wald im Osten und mesophilem Grünlandstreifen im Osten. Im Südosten niederwüchsig (beweideter Abschnitt), im Nordwesten degradiert und artenärmer. Die gesamte Fläche ist in die Beweidung einzubeziehen.

50011 10-01 1,10

Dauerpflege G2bisG5_38505

Einzelgespräch mit Nutzer L3: Maßnahme umsetzbar.

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

100121 südlich Friedrichs-lohra

Friedrichs-lohra

Flur 4: 94/1 -

Mosaik aus Feldgehölzen und z. T. verbuschten Halbtrockenrasenresten auf stark bewegtem Bodenrelief. Der überwiegend offene Bereich ist zu entbuschen und nachfolgend mit Schafen und Ziegen zu beweiden (Alternative Mahd mit Abräumen). Zum Schutz der Habitate von Neuntöter ID 30014 und Raubwürger ID 30016 ist die Verbuschung auf 10 - < 20 % zu reduzieren unter Erhalt von Ge-büschgruppen bevorzugt aus Dornensträuchern.

50012 10-05 0,58

Erstpflege

G2bisG5_45742

Kein Nutzer.

ggf. über Vertragsna-turschutz umsetzbar.

1.9.5.3. Verbuschung auslichten

Dauerpflege

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

alternativ

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 92 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 92

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maßnah-men-ID

BE-ID Flächen-größe (ha)

Maßnahme KULAP-N-ID Nutzerabstimmung

Code Bezeichnung

10013 südlich Friedrichs-lohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 26

Flur 4: 94/1 -

Halbtrockenrasenbrache mit einzelnen Gehölzinseln. Im Westteil am artenreichsten. Die Fläche ist zu entbuschen und nachfolgend mit Schafen und Ziegen zu beweiden (Alternative: Mahd mit Abräumen). Zum Schutz der Habitate von Neuntöter ID 30014 und Raubwür-ger ID 30016 ist die Verbuschung auf 10 - < 20 % zu reduzieren unter Erhalt von Gebüschgruppen bevorzugt aus Dornensträuchern.

Aufwertung zum prioritären LRT 6210* (freiwillige Maßnahme): Die Fläche weist Restbestände von Mücken-Händelwurz (Gymnadenia conopsea) auf und wurde auch in den Altdaten als prioritärer LRT geführt zur Förderung von Orchideen kann die Fläche nach der Ersteinrichtung einmal jährlich im September/Oktober beweidet oder gemäht werden.

50013 10-05 0,69

Erstpflege

G2bisG5_45742

Kein Nutzer.

ggf. über Vertragsna-turschutz umsetzbar.

1.9.5.3. Verbuschung auslichten

Dauerpflege

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

alternativ

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen

Aufwertung zum prioritären LRT (freiwillig)

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe (Sept.-Okt.)

alternativ

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Sept.-Okt.)

bei Bedarf zusätzlich

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Juni)

1.2.1.4. Mahd alle zwei bis drei Jahre

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 93 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 93

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maßnah-men-ID

BE-ID Flächen-größe (ha)

Maßnahme KULAP-N-ID Nutzerabstimmung

Code Bezeichnung

20001 Wöbelsburg, süd-östlich Hainrode

Hainrode Flur 2: 32, 34

-

Halbtrockenrasenbrache an leicht nordexponiertem Hang, stark mit Blutroter Hartriegel und Kiefer verbuscht. Noch sind viele Trocken-rasenarten in der Krautschicht vorhanden. Nach Entbuschung und mit regelmäßiger Beweidung ist eine Entwicklung zu LRT 6210 schnell möglich.

70001 10-06 0,65

Erstpflege

G2bisG5_45700

Kein Nutzer.

Umsetzung ggf. über Kompensationsmaß-nahmen (oder Ver-tragsnaturschutz) möglich.

1.9.5.1. Vollständige Beseitigung von Gehölzen (Nadelgehölze)

1.9.5.3. Verbuschung auslichten

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen (Ausharken von Streu)

alternativ

1.9.2. Kontrolliertes Brennen (auf Teilflächen)

Dauerpflege

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

alternativ

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen

20002 Gatterberg bei Hainrode

Hainrode Flur 5: 44/8 -

Stark verfilzte und artenarme Halbtrockenrasenbrache an nordöstlich exponiertem Hang. Nach Entfilzung und Einführung einer regel-mäßigen Beweidung im Komplex mit benachbarten Flächen ist eine Entwicklung zu LRT 6210 möglich.

70002 10-03 0,12

Erstpflege

G2bisG5_45744

Kein Nutzer.

Umsetzung ggf. über Kompensationsmaß-nahmen (oder Ver-tragsnaturschutz) möglich.

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen (Ausharken von Streu)

alternativ

1.9.2. Kontrolliertes Brennen (auf Teilflächen)

Dauerpflege

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

alternativ

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 94 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 94

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maßnah-men-ID

BE-ID Flächen-größe (ha)

Maßnahme KULAP-N-ID Nutzerabstimmung

Code Bezeichnung

20003 Gatterberg bei Hainrode

Hainrode Flur 5: 45/8 bis 57/8

-

Trockengebüsch auf ehemaliger Halbtrockenrasenbrache an leicht NO-exponiertem Hang. Noch sind kleinere, von Fieder-Zwenke dominierte, Grasinseln eingestreut. Nach Entbuschung und Einführung einer regelmäßigen Beweidung im Komplex mit benachbarten Flächen ist eine Entwicklung zu LRT 6210 möglich.

70003 10-03 1,88

Erstpflege

G2bisG5_45744

Kein Nutzer.

Umsetzung ggf. über Kompensationsmaß-nahmen (oder Ver-tragsnaturschutz) möglich.

1.9.5.3. Verbuschung auslichten

Dauerpflege

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

alternativ

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen

20004 ehem. Truppen-übungsplatz Groß-lohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 15/1 -

Stark verbuschte und versaumte Halbtrockenrasenbrache am ehemaligen Truppenübungsplatz Großlohra. Nach Entbuschung und mit regelmäßiger Beweidung im Komplex mit benachbarten Flächen ist eine Entwicklung zu LRT 6210 schnell möglich. Zum Schutz der Habitate von Neuntöter ID 30014 und Raubwürger ID 30016 ist die Verbuschung auf 10 - < 20 % zu reduzieren unter Erhalt von Ge-büschgruppen bevorzugt aus Dornensträuchern.

70004 10-01 1,25

Erstpflege

G2bisG5_46918

Kein Nutzer

Umsetzung Erstpflege ggf. über Kompensati-onsmaßnahmen mög-lich. Nutzer L3 zeigt Interesse, auch diese Fläche in die Bewei-dung einzubeziehen.

1.9.5.3. Verbuschung auslichten

Dauerpflege

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

20005 ehem. Truppen-übungsplatz Groß-lohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 15/1 -

Mit Fichten aufgeforstete und versaumte Halbtrockenrasenbrache am ehemaligen Truppenübungsplatz Großlohra. Nach Gehölzent-fernung und mit regelmäßiger Beweidung im Komplex mit benachbarten Flächen ist eine Entwicklung zu LRT 6210 schnell möglich.

70005 10-01 0,50

Erstpflege

G2bisG5_46918

Kein Nutzer

Umsetzung Erstpflege ggf. über Kompensati-onsmaßnahmen mög-lich. Nutzer L3 zeigt Interesse, auch diese Fläche in die Bewei-dung einzubeziehen.

1.9.5.1. Vollständige Beseitigung von Gehölzen (Nadelgehölze)

Dauerpflege

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 95

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maßnah-men-ID

BE-ID Flächen-größe (ha)

Maßnahme KULAP-N-ID Nutzerabstimmung

Code Bezeichnung

20006 ehem. Truppen-übungsplatz Groß-lohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 15/1 -

Mit Fichten aufgeforstete und versaumte Halbtrockenrasenbrache am ehemaligen Truppenübungsplatz Großlohra. Nach Gehölzent-fernung und mit regelmäßiger Beweidung im Komplex mit benachbarten Flächen ist eine Entwicklung zu LRT 6210 schnell möglich.

70006 10-01 0,51

Erstpflege

G2bisG5_46918

Kein Nutzer

Umsetzung Erstpflege ggf. über Kompensati-onsmaßnahmen mög-lich. Nutzer L3 zeigt Interesse, auch diese Fläche in die Bewei-dung einzubeziehen.

1.9.5.1. Vollständige Beseitigung von Gehölzen (Nadelgehölze)

Dauerpflege

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

Erläuterung: 1 Komplex mit Feldgehölz (40 % Anteil LRT 6210, 60 % Anteil Feldgehölz)

Tabelle ‎4.8: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 6210*

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maßnah-men-ID

BE-ID Flächen-größe (ha)

Maßnahme KULAP-N-ID Nutzerabstimmung

Code Bezeichnung

10014 ehem. Truppen-übungsplatz Groß-lohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 15/1

DETH-LIGL45294Y01

DETH-LIGL45294Y02

(Weide)

Großflächiger Halbtrockenrasen, im Randbereich etwas verbracht, stellenweise flachgründig, enthält den kleinflächigen Kalk-Pionierrasen ID 10001. Fortführung der Beweidung. Aufgrund des Vorkommens von > 50 Individuen des Stattlichen Knabenkrauts (Orchis mascula) im nordöstlichen Bereich Zuordnung zu prioritärer Ausbildung des LRT 6210 – dieser Bereich ist im Zeitraum von März bis Juli aus der Beweidung auszuschließen.

50014 10-01 13,98

Dauerpflege

G2bisG5_46918

Einzelgespräch mit Nutzer L3: Maßnahme umsetzbar.

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

Teilbereich Orchideen

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe (Aug.-Okt.)

bei Bedarf zusätzlich

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Juni)

1.2.1.4. Mahd alle zwei bis drei Jahre

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 96

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maßnah-men-ID

BE-ID Flächen-größe (ha)

Maßnahme KULAP-N-ID Nutzerabstimmung

Code Bezeichnung

10015 ehem. Truppen-übungsplatz Groß-lohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 15/1

DETH-LIGL45294Z02

DETH-LIGL45294Z03

(Weide)

Großflächiger Halbtrockenrasen, im Randbereich etwas verbuscht, relativ homogen und kräuterreich. Fortführung der Beweidung. Aufgrund des Vorkommens von > 50 Individuen des Stattlichen Knabenkrauts (Orchis mascula) im zentralen Bereich Zuordnung zu prioritärer Ausbildung des LRT 6210 – dieser Bereich ist im Zeitraum von März bis Juli aus der Beweidung auszuschließen.

50015 10-01 6,01

Dauerpflege

G2bisG5_46918

Einzelgespräch mit Nutzer L3: Maßnahme umsetzbar.

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

Teilbereich Orchideen

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe (Aug.-Okt.)

bei Bedarf zusätzlich

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Juni)

1.2.1.4. Mahd alle zwei bis drei Jahre

10016 ehem. Truppen-übungsplatz Groß-lohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 15/1

DETH-LIGL45294Z01

(Weide)

Großflächiger Halbtrockenrasen mit wenigen Anteilen mesophilen Grünlands. Fortführung der Beweidung. Aufgrund des Vorkommens von > 50 Individuen des Stattlichen Knabenkrauts (Orchis mascula) im südlichen Bereich Zuordnung zu prioritärer Ausbildung des LRT 6210 – dieser Bereich ist im Zeitraum von März bis Juli aus der Beweidung auszuschließen.

50016 10-01 9,65

Dauerpflege

G2bisG5_46918

Einzelgespräch mit Nutzer L3: Maßnahme umsetzbar.

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

Teilbereich Orchideen

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe (Aug.-Okt.)

bei Bedarf zusätzlich

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Juni)

1.2.1.4. Mahd alle zwei bis drei Jahre

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 97 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 97

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maßnah-men-ID

BE-ID Flächen-größe (ha)

Maßnahme KULAP-N-ID Nutzerabstimmung

Code Bezeichnung

10017 ehem. Truppen-übungsplatz Groß-lohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 15/1

DETH-LIGL45294Z01

(Weide)

Großflächiger Halbtrockenrasen mit größeren Anteilen mesophilen Grünlands. Fortführung der Beweidung. Aufgrund des Vorkom-mens von > 50 Individuen des Stattlichen Knabenkrauts (Orchis mascula) im östlichen Bereich Zuordnung zu prioritärer Ausbildung des LRT 6210 – dieser Bereich ist im Zeitraum von März bis Juli aus der Beweidung auszuschließen.

50017 10-01 11,60

Dauerpflege

G2bisG5_46918

Einzelgespräch mit Nutzer L3: Maßnahme umsetzbar.

optimal

1.2.8.5. Mischbeweidung (Schafe und Ziegen)

Teilbereich Orchideen

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe (Aug.-Okt.)

bei Bedarf zusätzlich

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Juni)

1.2.1.4. Mahd alle zwei bis drei Jahre

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 98 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 98

4.3.3.2 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes

Die Mageren Flachland-Mähwiesen sind Kulturbiotope, deren Existenz von einer regelmäßigen Pflege und Nutzung abhängt.

Die LRT-Flächen im Gebiet werden überwiegend beweidet, wenn i. d. R. auch nur sporadisch. Ein dem LRT 6510 entsprechendes Arteninventar ist noch vorhanden, Weidezeiger spielen kaum eine Rolle. Neben der suboptimalen Nutzung mit Folgen der Degradation und ersten Verbuschungszeichen führen außerdem Nährstoffzeiger zu Beeinträchtigungen.

Auf allen Flächen kann durch eine optimierte Nutzung – wie unter Dauerpflege beschrieben – und z. T. nach ersteinrichtenden Maßnahmen ein günstiger Erhaltungszustand erhalten bzw. wiederhergestellt werden.

Erstpflege

Bei brach liegenden oder unzureichend genutzten Flächen ist ersteinrichtend die überschüssige Biomasse (Streuauflage, vorjähriger Aufwuchs) zu entfernen. Bei hohen Nährstoffgehalten kann außerdem eine Aus-hagerung durch eine mehrschürige Mahd ohne Stickstoff-Düngung durchgeführt werden. Erreichen die Nährstoffzeiger insgesamt einen Deckungsgrad von < 10 % kann auf die im Folgenden beschriebene Dau-erpflege umgestellt werden.

Wenige LRT-Flächen sind außerdem vorab zu entbuschen (zur Entbuschung vgl. Hinweise unter LRT 6210 – Kap. 4.3.3.1).

Dauerpflege

Im Optimalfall sind die Flachland-Mähwiesen durch eine zweischürige Mahd zu nutzen, bei weniger ertrag-reichen Flächen reicht auch eine einschürige Mahd. Der erste Schnitt sollte in der Regel (soweit nicht Arten-schutzgründe dagegen sprechen) im Zeitraum zwischen dem Schieben der Blütenstände und dem Beginn der Blüte der bestandsbildenden Gräser liegen (i. d. R. zwischen Ende Mai und Anfang/Mitte Juni) (vgl. hier-zu auch LAU 2002). Die zweite Nutzung sollte – je nach Vegetationsentwicklung – frühestens 8 Wochen nach der 1. Nutzung, also Ende Juli bis Mitte/Ende August stattfinden. Diese Mahd verhindert die Ausbildung einer Streudecke aus abgestorbenem Pflanzenmaterial und bietet gute Keimbedingungen für kurzlebige (sich über Samen vermehrende) Arten bzw. für den Austrieb schwachwüchsiger Arten und Rosettenstauden im darauf folgenden Frühjahr.

Die Schnitthöhe sollte 10 cm nicht unterschreiten, um lebensraumtypischen Kleinorganismen während und nach der Mahd zumindest minimale Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Außerdem bestehen dadurch eine geringere Gefahr der Bodenverwundung und somit bessere Voraussetzungen für die Pflanzen zum Wieder-austrieb. Das Mahdgut wird abtransportiert, um die Ausbildung einer Streudecke zu vermeiden.

Eine jährlich einmalige Weidenutzung ist als Zweit- oder Drittnutzung alternativ zur Mahdnutzung möglich, wobei eine regelmäßige Überprüfung der relevanten Artenzusammensetzung unabdingbar ist. Ein kurzfristi-ger Weidegang mit ggf. höherer Besatzdichte (Orientierungswert 4-5 GV/ha) ist günstiger als eine längere Weideperiode mit geringer Besatzdichte, so dass die selektive Verbisswirkung und Trittschäden vermindert werden. Ein Weidegang ist ab einer durchschnittlichen Vegetationshöhe von 15 bis 35 cm durchzuführen, da erst dann ein ausreichender Verbiss erzielt wird. Nach dem Weidegang ist i. d. R. ein Pflegeschnitt oder eine Nachmahd erforderlich.

Zur Verhinderung der Nährstoff- und Streuakkumulation sowie der Entwicklung von Dominanzbeständen typischer Brachezeiger sollte das zeitweilige Brachfallen von Grünlandflächen vermieden werden.

Eine fortwährende Nutzung der Bestände ohne ausgleichende Nährstoffrückführung führt zur Verarmung der Standorte (Aushagerung), die einen Wechsel der Pflanzenbestände nach sich zieht. Eine mittlere bis gute Versorgung mit Phosphor (P) und Kalium (K) fördert die Artenvielfalt. Bei nur mäßiger Stickstoff-(N)-versorgung und ausreichender P-/K-Versorgung nimmt der Anteil an Leguminosen und Kräutern zu, die Do-minanz an Gräsern (insbesondere der Obergräser) wird vermindert. Eine erhöhte N-Düngung verstärkt den Aufwuchs und vergrößert somit die Heuernte, führt aber zu einer Dominanz der Gräser und stickstofflieben-der Kräuter. Im günstigen Erhaltungszustand ist – soweit überhaupt eine Düngung vorgenommen wird – eine Düngung in Höhe des Entzuges abzüglich der Nachlieferung aus dem Boden anzustreben. Um den Dünge-mittelbedarf zu ermitteln, sind die verfügbaren Bodennährstoffe vor der Düngungsmaßnahme festzustellen.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 99 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 99

Eine Kalkung ist erforderlich, wenn der pH-Wert unter 5,0 sinkt, da sonst mit einem Rückgang der Artenzah-len zu rechnen ist. Verwendet werden darf nur gelöschter Kalk, da Branntkalk zu Verätzungen der oberirdi-schen Pflanzenteile führt.

Es sollte kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfolgen, um die lebensraumtypische Artenvielfalt und -kombination zu erhalten und die Entwicklung artenarmer, meist gräserdominierter Bestände zu verhindern.

Eine Nachsaat kann die Artenvielfalt fördern. Eine Neuansaat kommt dagegen der Vernichtung des LRT gleich, ebenso wie eine Einsaat für die Pflanzengesellschaft fremder Arten oder die Verwendung handelsüb-licher Saatgutmischungen. Eine umbruchlose Nachsaat zur Beseitigung kleinerer Narbenschäden sollte deshalb nur durch Einsaat von Regelsaatgutmischungen aus standortangepassten Gräsern erfolgen. Im günstigsten Fall sollte eine Mahdgutübertragung samenreichen Mahdgutes oder eine gezielte Saatgutge-winnung aus dem Mahdgut (sog. Heudrusch®-Verfahren) von artenreichen Frischwiesenbeständen regional vergleichbarer Standorte in Nordthüringen erfolgen (vgl. Kirmer & Tischew 2006).

Die Belange des Artenschutzes im Hinblick auf die Vogelschutzrichtlinie sind zu berücksichtigen.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Sicherung der Existenz der Flachland-Mähwiesen durch regelmäßige Nutzung oder Pflege unter Einhal-tung der guten fachlichen Praxis.

- Keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

- Durchführung von Nachsaaten lediglich zur Beseitigung von Narbenschäden durch Einsaat von Regel-saatgutmischungen aus standortangepassten Gräsern oder Mahdgutübertragung

- Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes (z. B. im Hinblick auf Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie).

Pflege- und Behandlungsempfehlung

KULAP-N-Pflegeempfehlung für G12 – Pflege von Extensiven Mähwiesen des Flach- und Hügellandes = LRT 6510

1. (optimal) Mahd

- Je nach Wüchsigkeit der Bestände kann ein bis dreimal jährlich genutzt werden.

- Die zweite Nutzung soll frühestens 8 Wochen nach der ersten erfolgen.

- Düngung mit P und K ist sinnvoll, wenn eine deutliche Artenverarmung durch Mangel an diesen Elementen auftritt, eine entzugsorientierte N-Düngung zur Sicherung des Aufwuchses ist möglich.

- Bei Gefahr des Absinkens des pH-Wertes unter 5,0 ist eine Kalkung mit gelöschtem Kalk unumgänglich, vorausgesetzt einer Berechnung des Kalkbedarfs auf der Grundlage aktueller Bodenanalysen.

- Eine Nachsaat mit Heublumen gebietsheimischer Herkunft von der Optimalvariante desselben LRT kann erheblich zur Ver-besserung von Vorkommen mit schlechtem Erhaltungszustand führen.

- Nach der Erstnutzung als Mahd ist jährlich ein einmaliger Weidegang von Rindern, Schafen und/oder Ziegen als Zweitnut-zung möglich bei einer durchschnittlichen Vegetationshöhe von 15-35 cm.

Verbote:

- Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 100 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 100

Tabelle ‎4.9: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 6510

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maßnah-men-ID

BE-ID Flächen-größe (ha)

Maßnahme KULAP-N-ID Nutzerabstimmung

Code Bezeichnung

10018 südöstliche Ge-bietsgrenze an der L2080

Hainrode Flur 4: 94/59

DETH-LIGL46301B03 (Streuobst)

Streuobstwiese (meist Kirsche) mit mesophilem Grünland. Zum Erfassungszeitpunkt (Juli 2012) intensiv beweidet, 20 % der Fläche im nördlichen Teil verbracht. Nährstoffzeiger in Richtung Straße. Die gesamte Fläche ist in die Nutzung einzubeziehen. Optimal ist Um-stellung auf eine ein- bis zweischürige Mahd. Soll die Beweidung beibehalten werden, ist die erste Nutzung dennoch als Mahd durch-zuführen.

50018 10-07 0,93

Dauerpflege

G2bisG5_51373

Einzelgespräch mit Nutzer L2: Maßnahme bedingt umsetzbar (ein-schürige Mahd bisher ohne Abtransport des Mahdgutes)

optimal

1.2.1.2. (Ein- bis) zweischürige Mahd

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (1. Schnitt Ende Mai-Anfang/Mitte Juni, 2. Schnitt frühes-tens 8 Wochen später)

1.5.4. Entzugsorientierte Düngung

alternativ

1.2.2. Mähweide mit Nachbeweidung

10019 ehemaliger Trup-penübungsplatz Großlohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 15/1

DETH-LIGL45294Z02 (Wei-de)

Beweidete Glatthaferwiese mit viel Gewöhnlicher Margerite und Hopfen-Luzerne, umgeben von Halbtrockenrasen. Hervorgegangen aus einem Wildacker (vgl. GEIB & SEIFERT 1994). Optimal ist Umstellung auf eine ein- bis zweischürige Mahd. Soll die Beweidung beibehalten werden, ist die erste Nutzung dennoch als Mahd durchzuführen.

50019 10-01 0,92

Dauerpflege

G2bisG5_46918

Einzelgespräch mit Nutzer L3: Maßnahme nicht umsetzbar. Aber Nutzer ist bereit, die Fläche zwecks Heuge-winnung an anderen Nutzer (Kleinbauer o. ä.) abzugeben.

optimal

1.2.1.2. (Ein- bis) zweischürige Mahd

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (1. Schnitt Ende Mai-Anfang/Mitte Juni, 2. Schnitt frühes-tens 8 Wochen später)

1.5.4. Entzugsorientierte Düngung

alternativ

1.2.2. Mähweide mit Nachbeweidung

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 101 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 101

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maßnah-men-ID

BE-ID Flächen-größe (ha)

Maßnahme KULAP-N-ID Nutzerabstimmung

Code Bezeichnung

10020 ehemaliger Trup-penübungsplatz Großlohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 15/1 -

5-10 m breiter Streifen mesophilen Grünlands zwischen Acker im Westen und Fahrspur im Osten. Hinter der Fahrspur folgt ein Strei-fen Halbtrockenrasen. Zum Acker hin mehren sich Nährstoffzeiger. Wird selten beweidet. Fläche sollte optimalerweise ein- bis zwei-schürig im Komplex mit nördlich angrenzenden LRT 6510-Flächen gemäht werden.

50020 10-08 0,79

Dauerpflege

G2bisG5_46918

Kein Nutzer.

ggf. über Vertragsnatur-schutz umsetzbar.

optimal

1.2.1.2. (Ein- bis) zweischürige Mahd

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (1. Schnitt Ende Mai-Anfang/Mitte Juni, 2. Schnitt frühes-tens 8 Wochen später)

1.5.4. Entzugsorientierte Düngung

alternativ

1.2.2. Mähweide mit Nachbeweidung

10021 südöstlich Amtl-ohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 5/4

DETH-LIGL45294T07 (z. T., Weide)

Streifen von mesophilem Grünland zwischen Wald im Nordosten und Feldweg im Südwesten, Fragmente von Halbtrockenrasen. Fläche sollte nach einer Erstpflege optimalerweise zweischürig im Komplex mit nördlich angrenzenden LRT 6510-Flächen gemäht werden.

60021 10-08 0,25

Erstpflege

G2bisG5_51592

Einzelgespräch mit Nutzer L1: Maßnahme nicht umsetzbar, Fläche wird für Beweidung benötigt.

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen (Ausharken von Streu)

Dauerpflege

optimal

1.2.1.2. Zweischürige Mahd

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (1. Schnitt Ende Mai-Anf./Mitte Juni, 2. Schnitt frühestens 8 Wochen später)

1.5.4. Entzugsorientierte Düngung

alternativ

1.2.2. Mähweide mit Nachbeweidung

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 102 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 102

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maßnah-men-ID

BE-ID Flächen-größe (ha)

Maßnahme KULAP-N-ID Nutzerabstimmung

Code Bezeichnung

10022 südöstlich Amtl-ohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 5/4 -

Streifen von mesophilem Grünland zwischen Feldweg im NO und Acker im SW, mit einigen Pflaumenbäumen. Fläche sollte nach einer Erstpflege optimalerweise zweischürig im Komplex mit benachbarten LRT 6510-Flächen gemäht werden.

60022 10-08 0,28

Erstpflege

G2bisG5_51592

Kein Nutzer.

Umsetzung ggf. über Kompensationsmaß-nahmen (oder Vertrags-naturschutz) möglich.

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen (Ausharken von Streu)

Dauerpflege

optimal

1.2.1.2. Zweischürige Mahd

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (1. Schnitt Ende Mai-Anfang/Mitte Juni, 2. Schnitt frühes-tens 8 Wochen später)

1.5.4. Entzugsorientierte Düngung

alternativ

1.2.2. Mähweide mit Nachbeweidung

10023 Amtlohra Friedrichs-lohra

Flur 2: k. A.

DETH-LIGL45294T07 (z. T.; Weide)

Mesophiles Grünland auf ebener Fläche an die Häuser von Amtlohra angrenzend. Einige Kirschen und Pflaumenbäume auf der Flä-che verstreut, teilweise abgestorben. Fläche sollte nach einer Erstpflege optimalerweise zweischürig im Komplex mit benachbarten LRT 6510-Flächen gemäht werden. Zum Schutz der Habitate von Neuntöter ID 30014 und Raubwürger ID 30016 ist die Verbuschung auf 10 - < 20 % zu reduzieren unter Erhalt von Gebüschgruppen bevorzugt aus Dornensträuchern.

60023 10-08 2,17

Erstpflege

G2bisG5_51592

G2bisG5_41363

Einzelgespräch mit Nutzer L1: Maßnahme nicht umsetzbar, Fläche wird für Beweidung benötigt.

1.9.5.3. Verbuschung auslichten

1.2.1.3. Mehrschürige Mahd (Aushagerung)

11. Artenschutz: Erhalt des Totholzes

Dauerpflege

optimal

1.2.1.2. Zweischürige Mahd

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (1. Schnitt Ende Mai-Anfang/Mitte Juni, 2. Schnitt frühes-tens 8 Wochen später)

1.5.4. Entzugsorientierte Düngung

alternativ

1.2.2. Mähweide mit Nachbeweidung

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 103 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 103

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maßnah-men-ID

BE-ID Flächen-größe (ha)

Maßnahme KULAP-N-ID Nutzerabstimmung

Code Bezeichnung

10024 Amtlohra Friedrichs-lohra

Flur 2: k. A.

DETH-LIGL45294T07 (Wei-de)

Mesophiles Grünland auf ebener Fläche mit Kirsch- und einigen Pflaumenbäume. Im Osten grenzt Wald an, dort am artenreichsten. Nach Westen artenärmer werdend. Wird nur selten beweidet. Fläche sollte nach einer Erstpflege optimalerweise zweischürig im Kom-plex mit benachbarten LRT 6510-Flächen gemäht werden. Zum Schutz der Habitate von Neuntöter ID 30014 und Raubwürger ID 30016 ist die Verbuschung auf 10 - < 20 % zu reduzieren unter Erhalt von Gebüschgruppen bevorzugt aus Dornensträuchern.

50024 10-08 0,65

Erstpflege

G2bisG5_51592

G2bisG5_41363

Einzelgespräch mit Nutzer L1: Maßnahme nicht umsetzbar, Fläche wird für Beweidung benötigt.

1.9.5.3. Verbuschung auslichten

1.2.1.3. Mehrschürige Mahd (Aushagerung)

Dauerpflege

optimal

1.2.1.2. Zweischürige Mahd

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (1. Schnitt Ende Mai-Anfang/Mitte Juni, 2. Schnitt frühes-tens 8 Wochen später)

1.5.4. Entzugsorientierte Düngung

alternativ

1.2.2. Mähweide mit Nachbeweidung

10025 an der Zufahrts-straße zu Amtlohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 26 -

Parkartiger Grünlandstreifen zwischen Wald und Schotterweg mit mehreren Reihen alter Eschen (auch einzelne Bergahorne und Buchen), Baumstämme flechtenreich. An offenen Stellen artenreich, stellenweise mit Halbtrockenrasenarten. Unter Bäumen artenär-mer und versaumt und einige Waldarten auftretend. Wird nur selten beweidet bzw. kleinflächig gemäht. Fläche sollte nach einer Erst-pflege optimalerweise zweischürig im Komplex mit benachbarten LRT-EF 6510-Flächen gemäht werden.

50025 10-09 1,13

Erstpflege

G2bisG5_47321

Einzelgespräch mit Nutzer L1: Maßnahme nicht umsetzbar, Fläche wird für Beweidung benötigt.

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen (Ausharken von Streu)

Dauerpflege

optimal

1.2.1.2. zweischürige Mahd

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (1. Schnitt Ende Mai-Anfang/Mitte Juni, 2. Schnitt frühes-tens 8 Wochen später)

1.5.4. Entzugsorientierte Düngung

alternativ

1.2.2. Mähweide mit Nachbeweidung

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 104 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 104

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maßnah-men-ID

BE-ID Flächen-größe (ha)

Maßnahme KULAP-N-ID Nutzerabstimmung

Code Bezeichnung

20007 an der Zufahrts-straße zu Amtlohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 26 -

Parkartiger Grünlandstreifen zwischen Wald und Schotterweg mit mehreren Reihen alten Eschen. Bei regelmäßiger zweischüriger Mahd nach einer Erstpflege im Komplex mit benachbarten Flächen Entwicklung zu LRT-6510 möglich.

70007 10-09 1,29

Erstpflege

G2bisG5_47321 (z. T.)

Einzelgespräch mit Nutzer L1: Maßnahme nicht umsetzbar, Fläche wird für Beweidung benötigt.

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen (Ausharken von Streu)

Dauerpflege

optimal

1.2.1.2. zweischürige Mahd

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (1. Schnitt Ende Mai-Anfang/Mitte Juni, 2. Schnitt frühes-tens 8 Wochen später)

1.5.4. Entzugsorientierte Düngung

alternativ

1.2.2. Mähweide mit Nachbeweidung

20008 an der Zufahrts-straße zu Amtlohra

Friedrichs-lohra

Flur 2: 26

DETH-LIGL45294S04 (Wei-de)

Grünlandbrache. Bei regelmäßiger zweischüriger Mahd nach einer Erstpflege im Komplex mit benachbarten Flächen Entwicklung zu LRT-6510 möglich.

70008 10-09 0,61

Erstpflege

G2bisG5_45742 (z. T.)

Einzelgespräch mit Nutzer L1: Maßnahme nicht umsetzbar, Fläche wird für Beweidung benötigt.

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen (Ausharken von Streu)

Dauerpflege

optimal

1.2.1.2. zweischürige Mahd

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (1. Schnitt Ende Mai-Anfang/Mitte Juni, 2. Schnitt frühes-tens 8 Wochen später)

1.5.4. Entzugsorientierte Düngung

alternativ

1.2.2. Mähweide mit Nachbeweidung

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 105

4.3.3.3 LRT 7220* – Kalktuffquellen

Generell benötigen Kalktuffquellen keinerlei Pflege oder Unterhaltung (vgl. hierzu auch SSYMANK et al. 1998). Unter natürlichen/naturnahen Bedingungen ist Sukzession für diesen LRT von untergeordneter Bedeutung. Die beiden Quellen im FFH-Gebiet befinden sich jedoch nah am Siedlungsgebiet (Hainrode) mit entspre-chenden Nutzungseinflüssen (z. B. Nährstoffeinträge) und auch die Grund- und Oberflächenwassersituation im Teichtal ist mit den vorhandenen Teichen verändert, so dass Sukzessionsprozesse wie randlich in die LRT-Flächen eindringende Gehölze oder Ausbreitung von Landröhricht eine zunehmende Rolle v. a. für die Quelle ID 10026 spielen. Dabei kann durch Beschattung, direkten Flächenentzug und Wasserentzug die typische Kalkquellflora verdrängt werden. Mittelfristig ist deshalb auf der Fläche ID 10026 die Sukzession durch Einzelmaßnahmen zu verlangsamen (vgl. Tabelle ‎4.10). Die randliche Verbuschung der zweiten Quel-le, die überwiegend am Steilhang im Wald liegt, ist nur gering und bedarf derzeit keiner Gegenmaßnahmen.

Grundsätzlich sind die Kalktuffquellen vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen:

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Keine Verbauung der Quellen.

- Gewährleistung einer quell- und quellbachschonenden forstwirtschaftlichen Nutzung im Einzugsbereich der Quelle.

- Erhaltung und ggf. Optimierung der Wasserschüttungs- und Wasserführungsverhältnisse.

- Sicherung der Vermeidung von Schadstoff-, Nährstoff- und Säureeinträgen aus umliegenden Nutzun-gen.

- Sicherung der Ungestörtheit der Quelle, insbesondere durch Vermeidung von Tritt oder sonstigen me-chanischen Zerstörungen an den Quellkalkablagerungen und deren Bewuchs.

Pflege- und Behandlungsempfehlung

Der LRT 7220* ist nicht KULAP-relevant, daher gibt es keine entsprechenden KULAP-N-Pflegeempfehlungen.

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 106

Tabelle ‎4.10: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 7220*

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maßnahnah-men-ID

BE-ID Flächen-größe (ha)

Maßnahme KULAP-N-ID Nutzerabstimmung

Code Bezeichnung

10026 Teichtal bei Hainro-de

Hainrode, Flur 4

12/1 -

Großflächige Kalksinterquelle größtenteils mit Schilf bewachsen und randlich von Bäumen und Gebüschen beschattet, zentral mit dem regional seltenen Moos Philonotis calcarea. Sukzessionsprozesse führen zur Verdrängung der typischen Kalkquellarten. Die Sukzession ist durch eine Auflichtung der randlichen Gehölzstrukturen zu verlangsamen, um die Beschattung und den Wasserent-zug zu verringern. Zur Vermeidung der Ausbreitung des Schilfröhrichts sollte eine abschnittsweise Mahd im Juni/Juli erfolgen, je-doch nur unter Berücksichtigung des § 39 Abs. 5 BNatSchG und vorheriger Kontrolle auf mögliche Bruten (z. B. des Teichhuhns [Gallinula chloropus], das potenziell im Teichtal vorkommen kann – vgl. Kap. ‎3.3.2.5) durch Sachkundige. In diesem Zeitraum endet die Austriebsphase des Schilfes und geschnittene Halme werden nicht oder kaum ersetzt. Damit wird die Schilfausbreitung effekti-ver unterbunden als in einer Wintermahd (LfULG 2006).

Schilfschnittmaßnahmen zur Auflockerung des Röhrichtbestandes können gemäß § 39 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG in Abschnitten in der Zeit vom 1. Oktober bis 29. Februar erfolgen.

50026 10-10 0,15

Erstpflege

-

Kein Nutzer.

ggf. über Vertragsna-turschutz umsetzbar.

1.9.5.3. Verbuschung auslichten

1.2.1.7. Wintermahd bei gefrorenem Boden (ca. 1/3 des Schilfbestandes)

Dauerpflege

1.2.1.4. Mahd alle 2-3 Jahre (jeweils ca. 1/3 des Schilfbestandes)

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Juni/Juli)

1.6.2. Kein Einsatz von schweren Maschinen

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„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 107

4.3.3.4 LRT 8210 – Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation

Natürliche Kalkfelsen bestehen unabhängig von menschlichem Einfluss und bedürfen grundsätzlich keiner Pflege. Gleiches gilt für die im Gebiet erfassten Felswände in ehemaligen Steinbrüchen. Dennoch bestehen prinzipiell Gefährdungen durch anthropogene Störungen, wie Trittbelastungen oder Gesteinsabbau. Diese sind zu vermeiden (vgl. folgende Behandlungsgrundsätze).

Die Felsen im Gebiet liegen überwiegend im Wald und weisen deshalb natürlicherweise einen hohen Be-schattungsgrad durch umgebende Buchenwälder auf. Auflichtungen der naturnahen Waldbestände in der Umgebung der Felspartien sind zu vermeiden.

Die aktuell nur auf drei Flächen festgestellte Verbuschung ist noch vergleichsweise gering. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass auf den kargen Felsstandorten eine Gehölzentwicklung nur be-schränkt erfolgt bzw. die Gehölze nur eine herabgesetzte Vitalität aufweisen. Gehölzentnahmen auf den Felsen sind erst bei stärkerer Verbuschung (ab 40 % Flächenanteil) vorzunehmen. Diesbezüglich sind die LRT-Flächen regelmäßig zu kontrollieren. Einzelflächenspezifische Maßnahmen darüber hinaus sind derzeit nicht erforderlich.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Schutz vor Gesteinsabbau.

- Vermeidung von Trittbelastungen (z. B. Wandern, Klettern).

- Großflächige Auflichtungen der die LRT-Flächen umgebenden naturnahen Buchenwälder vermeiden (Einzelbaumnutzung).

- Regelmäßige Kontrolle der LRT-Flächen hinsichtlich des Gehölzbewuchses in mehrjährigen Abständen.

Pflege- und Behandlungsempfehlung

Der LRT 8210 ohne Komplex-LRT-Bildung ist nicht KULAP-relevant, daher gibt es keine entsprechenden KULAP-N-Pflegeempfehlungen.

4.3.4 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

4.3.4.1 Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurinia)

Der Skabiosen-Scheckenfalter gilt im Gebiet derzeit als verschollen. Am östlichen Rand des ehemaligen Truppenübungsplatzes wurde in den Bereichen, in denen die Art in den vergangenen 20 Jahren nachgewie-sen wurde, ein Entwicklungshabitat ausgewiesen. Damit sich die Habitatbedingungen nicht verschlechtern, ist eine Auflichtung der Verbuschung, vordergründig eine Reduzierung von aufkommenden Nadelgehölzen, erforderlich.

Das Entwicklungshabitat des Skabiosen-Scheckenfalters deckt sich überwiegend mit (Entwicklungs-)Flächen des LRT-6210 – Kalktrockenrasen (Flächen ID 10008, 10015, 20004, 20005). Für die LRT-Flächen ID 10008 und 10015 sieht die Maßnahmenplanung in Kap. ‎4.3.3.1) eine Fortführung der Beweidung vor, so dass hier einer zunehmenden Verbuschung entgegen gewirkt wird. Auf den derzeit brachliegenden Flächen ID 20004 und 20005 ist eine Entbuschung mit nachfolgender Beweidung geplant (vgl. Tabelle ‎4.7 und Tabelle ‎4.8). Damit ist der Erhalt bzw. die Entwicklung geeigneter Habitatbedingungen für den Skabiosen-Scheckenfalter auf dem überwiegenden Teil des Entwicklungshabitats möglich, so dass die Ausweisung zusätzlicher einzel-flächenspezifischer Maßnahmen nicht erforderlich ist.

4.3.4.2 Kammmolch (Triturus cristatus)

Der Kammmolch hat im Teichtal Hainrode im FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ sein wahr-scheinlich individuenreichstes Vorkommen in Thüringen. Bei dem Habitat handelt es sich um drei miteinan-der verbundene Teiche, von denen der obere am stärksten besiedelt ist. Da das Teichtal freizeittouristisch stark genutzt wird, besteht an der Straße nördlich der Teiche eine hohe Gefährdung für zu- und abwandern-de Tiere durch Überfahren. Bis dato wurde jährlich im Zeitraum der Zuwanderung ein temporärer Schutz-zaun aufgestellt. Sowohl Aufstellung als auch Betreuung des Zaunes wurde zuletzt vollständig ehrenamtlich ausgeführt. Diese aufwändige Arbeit im Ehrenamt auszuführen, kann dauerhaft nicht sichergestellt werden.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 108 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 108

Außerdem besteht das Problem, dass der temporäre Zaun keinen vollständigen Schutz gewährleistet hat. Jedes Jahr wurden viele Tiere überfahren. Zudem blieb die Rückwanderung des Kammmolches in die Land-habitate bisher ungeschützt. Da aus diesen Gründen davon ausgegangen wird, dass sich der Erhaltungszu-stand der Art zukünftig verschlechtern könnte, sind Erhaltungsmaßnahmen notwendig. Es gibt zwei mögliche Varianten: die Errichtung einer stationären Amphibienschutzanlage oder die weitere jährliche Einrichtung eines temporären Amphibienschutzzaunes mit geregelter, kompetenter Betreuung, die im Folgenden näher dargestellt werden. Die Vor- und Nachteile der beiden Varianten werden in Kap. ‎5.2 diskutiert.

Variante 1 – Stationäre Amphibienschutzanlage

Die Stiftung Naturschutz Thüringen hat dem ART e. V. einen Projektantrag zur dauerhaften Sicherstellung einer gefahrlosen Wanderung der Kammmolche im Teichtal Hainrode bewilligt. Im Rahmen des Projektes wurde durch IBIS LANDSCHAFTSPLANUNG 2013 eine „Vorstudie für die Errichtung einer permanenten Amphi-bienschutzanlage im Teichtal Hainrode (Lkr. Nordhausen)“ erarbeitet.

Im Teichtal Hainrode herrschen sehr komplizierte Verhältnisse, die die Errichtung einer herkömmlichen stati-onären Amphibienschutzanlage verhindern. Zum einen bestehen durch die intensive Freizeitnutzung des Teichtals viele Zwangspunkte für die Linienführung der Amphibienschutzanlage, anderseits muss insbeson-dere die Sicherheit von Kindern bedacht werden, die durch eine solche Anlage nicht gefährdet werden darf. Eine weitere schwierige Voraussetzung für die Planung der Anlage ist die extreme räumliche Enge entlang der Straßen.

Stationäre Amphibienschutzanlagen sind in verschiedenen Ausführungen im Handel erhältlich. Im Teichtal Hainrode muss zum expliziten Schutz des sehr bedeutsamen Kammmolchvorkommens ein Anlagentyp ge-wählt werden, der speziell auf den Schutz von Molchen ausgerichtet ist. Molche meiden häufig die Tunnel der herkömmlichen Anlagen, vermutlich weil das Mikroklima ungünstig (zu trocken, zu kalt) ist. D. h. die Tunnel müssen entsprechend groß genug dimensioniert sein. Außerdem spielt das Material der Tunnel eine große Rolle. Tunnel aus Metall sind nicht geeignet, weil:

- Metalle zu Störungen des natürlichen Erdmagnetfeldes führen können, das für die Heimtierorientierung wichtig ist.

- Gefahr der Vertrocknung von Amphibien aufgrund der schnellen Erhitzung der Leitwände und Laufflä-chen bei Sonneneinstrahlung.

- Gefahr des Festfrierens von Amphibien aufgrund des schnellen Auskühlens der Metallflächen in kalten Nächten.

Auch Tunnel aus Beton sind nicht geeignet, weil:

- Gefahr der Vertrocknung von Amphibien aufgrund der hygroskopischen Wirkung von Beton (den wan-dernden Tieren wird Wasser entzogen, was insbesondere für Jungtiere lebensbedrohlich sein kann).

Als Baustoff wird Polymerbeton empfohlen, weil dieser so stark belastbar ist wie Beton, die o. g. Eigenschaf-ten von Metall und Beton aber nicht aufweist.

Nachfolgend wird der Aufbau der Anlage zusammenfassend erläutert. Detaillierte Beschreibungen sind bei IBIS LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) zu finden.

Da im unteren Teich bei der letzten Erfassung 2013 keine Nachweise erbracht wurden und der Teich auch generell eine geringere Habitatfunktion erfüllt als die beiden oberen, soll die Amphibienschutzanlage erst am mittleren Teich beginnen. Im Unterschied zum temporären Amphibienschutzzaun wird beidseitig der Straße, die von Hainrode kommt, eine Schutzeinrichtung vorgenommen. Dadurch wird sowohl die Hin- als auch die Rückwanderung geschützt. Da das Gelände nördlich der Straße zu steil ist, soll eine Stopprinne verwendet werden, die mit einem Gitter abgedeckt wird, das ebenerdig eingebunden ist. Außerhalb der Wanderungen kann man diese Gitter mit einem zugehörigen Blech abdecken, um Verschmutzungen zu vermeiden. Südlich der Straße wird eine stationäre Leitwand errichtet, die entlang des Nord- und Westufers des mittleren Tei-ches verläuft und dann entlang des Baches zwischen oberem und mittlerem Teich geführt wird, bis sie in eine Stopprinne an der Zuwegung zu Gaststätte „Teichtal“ mündet. Nach Unterführung einer Wiesenzuwe-gung mittel Klimastelztunnel wird die Leitwand noch hinter der Gaststätte entlang geführt. Zuwegungen zum mittleren Teich, z. B. am Bootsanleger und am östlichen Ufer, werden mittels ebenerdiger Stopprinne zu-gänglich gemacht. Auch an der südlichen Straßenseite am oberen Teich wird eine Leitwand errichtet. Zwi-schen den Leiteinrichtungen auf Süd- und Nordseite der Straße sind insgesamt 5 Klimastelztunnel als Ver-bindung geplant. Die Planung zur Bauausführung und die Bauausführung selbst müssen von einem Fach-

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 109 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 109

planer erfolgen, der über umfangreiche Kenntnisse zum Bau von Amphibienschutzanlagen aus Polymerbe-ton verfügt. Gleiches gilt für die ausführende Baufirma. Die Bauausführung sollte außerhalb der Wanderzei-ten zwischen Ende August bis Ende Februar erfolgen. Die Leiteinrichtung muss regelmäßig gepflegt werden – u. a. Entfernung von Laub etc. aus den Stoppringen und Klimastelztunneln sowie Säubern der Laufwege vor den Leitwänden. (= Erhaltungsmaßnahme)

Variante 2 – Temporäre Amphibienschutzanlage mit geregelter, kompetenter Betreuung

Laut ULRICH SCHEIDT (ART E. V.) (per Email am 26.05.2015 sowie tel. am 09.06.2015) ist alternativ folgendes denkbar:

Die bisherigen Schutzbemühungen durch den Einsatz einer temporären Amphibienschutzanlage können nur fortgesetzt werden, wenn kompetentes Fachpersonal für den Auf- und Abbau sowie die Betreuung der tem-porären Anlage zur Verfügung gestellt wird. Eine Option für die Bereitstellung von Personal stellt die gemäß thüringischem Koalitionsvertrag vorgesehene Gründung von biologischen Stationen im Freistaat dar.

Allerdings müssen an dem bisherigen Aufbau der temporären Anlage Verbesserungen vorgenommen wer-den. Es gibt insbesondere 2 Problemstellen: Zum einen ist zwischen Mittlerem und Oberem Teich ein Bord-stein vorhanden, den die Kammmolche nicht überwinden können. Dieser Bordstein muss eingefräst werden. Zum anderen muss an der Kurve, die zu den Bungalows führt, beidseitig der Straße ein Zaun errichtet wer-den.

Wintern der Teiche

Der obere Teich wurde bisher jeden Winter abgelassen (wintern). Dies hat zur Folge, dass zufällig in das Gewässer gelangte Fische absterben bzw. über den Abfluss verdriften. In den letzten Jahren wurde aller-dings beobachtet, dass der Teich nicht mehr vollständig abgelassen wird und deshalb doch einzelne Fische überwintern konnten. Da Fischfreiheit die beste Voraussetzung für eine gute Entwicklung von Amphibien, also auch Kammmolchen, darstellt, muss das Wasser in Zukunft wieder vollständig abgelassen werden. Die Wiederbespannung des Teiches muss spätestens bis Februar erfolgt sein.

Gleiches ist für den mittleren Teich erforderlich, um spontanes Fischaufkommen zu verhindern. Durch die Winterung würde zudem der Sauerstoff der Atmosphäre den sich gebildeten Faulschlamm oxidieren, was sich positiv auf die Wasserqualität auswirkt.

Öffentlichkeitsarbeit

Da das Gebiet sehr stark freizeittouristisch genutzt wird, wäre es sinnvoll, durch Schautafeln, auf das lan-desweit herausragende Vorkommen des Kammmolches aufmerksam zu machen und über die Amphibien-schutzanlage zu informieren. Sinn und Zweck ist, Einheimische und Erholungssuchende für das Thema zu sensibilisieren und damit z. B. mutwilligen Beschädigungen der Amphibienschutzanlage vorzubeugen.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhalt und Förderung der Wasservegetation.

- Erhalt und Förderung strukturreicher Röhrichte und Verlandungszonen.

- Erhalt von Flachwasserbereichen.

- Gewährleistung der Besonnung von mehr als 50 % der Wasserfläche.

- Erhalt eines strukturreichen Landlebensraumes.

- Verhinderung von Schad- und Nährstoffeinträgen.

- Auch weiterhin keine fischereiliche Nutzung.

- Kein Fischbesatz.

- Schutzeinrichtung an Straßen und Wegen während der Wanderungsaktivitäten des Kammmolches.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 110 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 110

Pflege- und Behandlungsempfehlung

KULAP-N-Pflegeempfehlung für A9 – Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus)

Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen

- Entfernung Faulschlamm im 5-6-jährigen Turnus möglichst in den Monaten August und September

- anschließend sofortige Bespannung des Gewässers

- kein Fischbesatz

- Keine Maßnahmen zur Förderung von Schlammlingsfluren

- Sicherung und Entwicklung eines nährstoffarmen Umfeldes

- Anlage von Pufferstreifen (mind. 5 m) und Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 111 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 111

Tabelle ‎4.11: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den Kammmolch

Habi-tat-ID

Lage Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maßnah-men-ID

BE-ID

Flächen-größe (ha)

Maßnahme KULAP-N-ID Nutzerabstimmung

Code Bezeichnung

30001 Teichtal Hainrode

Hainrode

Flur 4: 911

12/1

13/3

14/16

-

Laichhabitat des Kammmolches mit einem sehr individuenstarken Vorkommen mit landesweiter Bedeutung. Verhinderung der Ver-schlechterung des guten Erhaltungszustandes durch dauerhafte Gewährleistung des Schutzes an Straßen während der Wande-rungsaktivitäten. Geplant ist die Einrichtung einer Amphibienschutzanlage, entweder stationär (gemäß der Planung VON IBIS

LANDSCHAFTSPLANUNG [2013]) oder durch Fortführung des Einsatzes einer temporären Amphibienschutzanlage unter der Voraussetzung der dauerhaften Gewährleistung des Auf- und Abbaus und einer kompetenten Betreuung. In beiden Fällen ist eine intensive Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Zur Beibehaltung der Fischfreiheit sind oberer und mittlerer Teich regelmäßig zu wintern.

50030 10-11 2,84

Erstpflege

-

Einzelgespräch mit ART e. V.: Umsetzung voraussichtlich mög-lich.

10.1. Artenschutzmaßnahme an Verkehrswe-gen (stationäre oder mobile Amphibien-schutzanlage)

14. Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Informations-tafeln)

Dauerpflege Einzelgespräch mit Gemeinde als Eigen-tümer und Inhaber des Fischereirechts: Um-setzung ist möglich.

4.6.9.

Zeitweiliges Ablassen des Gewässers nur zu bestimmten Zeiten (Ablassen des Teiches im Winter; Wiederbespannung bis Februar) (oberer Teich und mittlerer Teich)

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 112 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 112

4.3.4.3 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)

Die Mopsfledermaus kann die Offenlandbereiche am Rand des FFH-Gebietes als Nahrungshabitat nutzen. Beeinträchtigungen sind auf diesen Flächen nicht zu erkennen.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhalt und Entwicklung eines reich strukturierten und gegliederten Offenlandes mit einem hohen Anteil von Hecken, Baumreihen, Streuobstwiesen und Waldrändern.

- Verzicht auf den Einsatz von Bioziden.

4.3.4.4 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)

Wie auch die Mopsfledermaus kann die Bechsteinfledermaus die Offenlandbereiche am Rand des FFH-Gebietes als Nahrungshabitat nutzen. Beeinträchtigungen sind auf diesen Flächen nicht zu erkennen.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhalt und Entwicklung eines reich strukturierten und gegliederten Offenlandes mit einem hohen Anteil von Hecken, Baumreihen, Streuobstwiesen und Waldrändern.

- Verzicht auf den Einsatz von Bioziden.

4.3.4.5 Großes Mausohr (Myotis myotis)

Wie die beiden vorgenannten Arten kann das Große Mausohr die Offenlandbereiche am Rand des FFH-Gebietes als Nahrungshabitat nutzen. Zusätzlich kommen die kurzrasigen (Halb-)Trockenrasen des ehema-ligen Truppenübungsplatzes als Nahrungshabitat in Betracht. Beeinträchtigungen sind auf diesen Flächen nicht zu erkennen.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhalt und Entwicklung eines reich strukturierten und gegliederten Offenlandes mit einem hohen Anteil von Hecken, Baumreihen, Streuobstwiesen und Waldrändern,

- Erhalt des extensiv genutzten (Halb-)Trockenrasens auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz mit ein-gestreuten Gehölzen.

- Verzicht auf den Einsatz von Bioziden.

4.3.5 Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EU- Vogelschutz-Richtlinie

4.3.5.1 Wespenbussard (Pernis apivorus)

Die Offenlandbereiche zwischen Amtlohra und dem ehemaligen Truppenübungsplatz dienen dem Wespen-bussard als Nahrungshabitat. Beeinträchtigungen in den Offenlandbereichen konnten nicht festgestellt wer-den.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhalt und Entwicklung eines reich strukturierten und gegliederten Offenlandes mit einem hohen Anteil von Grünland entlang von Hecken, Baumreihen und Waldrändern.

- Verzicht auf den Einsatz von Bioziden.

4.3.5.2 Rotmilan (Milvus milvus)

Der ehemalige Truppenübungsplatz dient dem Rotmilan als Nahrungshabitat. Beeinträchtigungen in den Offenlandbereichen konnten nicht festgestellt werden.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 113 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 113

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhalt und Entwicklung eines reich strukturierten und gegliederten Offenlandes.

- Verzicht auf den Einsatz von Bioziden.

4.3.5.3 Rebhuhn (Perdix perdix)

Für das Rebhuhn wurde der ehemalige Truppenübungsplatz als Habitatfläche abgegrenzt, der der Art po-tenzielle Brutstandorte bietet.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhalt des extensiv genutzten (Halb-)Trockenrasens auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz mit ein-gestreuten Gehölzen.

- Verzicht auf den Einsatz von Bioziden.

4.3.5.4 Wachtel (Coturnix coturnix)

Für die Wachtel wurde der ehemalige Truppenübungsplatz als Habitatfläche abgegrenzt. Es wurden keine Beeinträchtigungen festgestellt.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhalt des extensiv genutzten (Halb-)Trockenrasens auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz mit ein-gestreuten Gehölzen.

- Verzicht auf den Einsatz von Bioziden.

4.3.5.5 Teichhuhn (Gallinula chloropus)

Für das Teichhuhn wurden die 4 Gewässer im Teichtal Hainrode als Habitatfläche abgegrenzt, die der Art potenzielle Brutstandorte bieten. Die Gewässer sind unterschiedlich als Bruthabitat für das Teichhuhn ge-eignet. Im unteren Teich, der ehemals Brutstandort des Teichhuhns war, sind keine Beeinträchtigungen zu erkennen.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhalt der Röhricht- und Verlandungsvegetation.

- Vermeidung von Störungen, v. a. am unteren Teich.

4.3.5.6 Wendehals (Jynx torquilla)

Für den Wendehals wurde der ehemalige Truppenübungsplatz als Habitatfläche abgegrenzt. Nicht mehr als Habitat genutzt werden die Aufforstungsflächen im Osten des Platzes. Weiter Aufforstungen müssen des-halb unterbunden werden.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhalt des extensiv genutzten (Halb-)Trockenrasens auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz mit ein-gestreuten Gehölzen.

- Erhalt von Höhlenbäumen und Anreicherung von Totholz in den Randbereichen des Offenlandes.

- Verzicht auf Aufforstungen.

- Verzicht auf den Einsatz von Bioziden.

4.3.5.7 Grauspecht (Picus canus)

Für den Grauspecht wurde der ehemalige Truppenübungsplatz als Nahrungshabitat abgegrenzt. Beeinträch-tigungen sind nicht zu erkennen.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 114 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 114

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhalt des extensiv genutzten (Halb-)Trockenrasens auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz mit ein-gestreuten Gehölzen.

- Erhalt von Höhlenbäumen und Anreicherung von Totholz in den Randbereichen des Offenlandes.

- Verzicht auf den Einsatz von Bioziden.

4.3.5.8 Braunkehlchen (Saxicola rubetra)

Für das Braunkehlchen wurde der ehemalige Truppenübungsplatz als Habitatfläche abgegrenzt. Beeinträch-tigungen können durch die Beweidung der Habitatflächen während der Brutzeit entstehen. Es besteht die Gefahr, dass Bodengelege zertreten werden. Die Beweidung der Habitatflächen ist allerdings zum Erhalt des LRT 6210 – Kalk-Trockenrasen, großflächig auch als orchideenreicher Bestand ausgewiesen (prioritärer LRT) – erforderlich. Hier besteht ein Zielkonflikt, der in Kap. ‎6.1 näher betrachtet wird. Da die Beweidung aber bereits seit Jahren in der Form durchgeführt wird, wie sie in Kap. ‎4.3.3.1 geplant ist, werden sich die Standortbedingungen für das Braunkehlchen nicht verschlechtern. Derzeit vorhandene mögliche Niststan-dorte werden auch weiterhin erhalten bleiben.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhalt des extensiv genutzten (Halb-)Trockenrasens auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz mit ein-gestreuten Gehölzen und deckungsreicheren Randbereichen.

- Verzicht auf den Einsatz von Bioziden.

4.3.5.9 Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)

Für das Schwarzkehlchen wurde der ehemalige Truppenübungsplatz als potenzielle Habitatfläche abge-grenzt. Beeinträchtigungen können wie beim Braunkehlchen durch die Beweidung der Habitatflächen wäh-rend der Brutzeit entstehen. Es besteht die Gefahr, dass Bodengelege zertreten werden. Wie bereits beim Braunkehlchen in Kap. ‎4.3.5.8 beschrieben, ist die Beweidung für den Erhalt des LRT 6210 – Kalk-Trockenrasen, großflächig auch orchideenreicher Bestand (prioritärer LRT), notwendig. Da auch bisher be-reits eine Beweidung der Flächen stattfand, kommt es nicht zur Verschlechterung der Standortbedingungen für das Schwarzkehlchen.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhalt des extensiv genutzten (Halb-)Trockenrasens auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz mit ein-gestreuten Gehölzen und deckungsreicheren Randbereichen.

- Verzicht auf den Einsatz von Bioziden.

4.3.5.10 Neuntöter (Lanius collurio)

Für den Neuntöter wurden 2 Habitate abgegrenzt – eins zwischen Amtlohra und dem ehemaligen Truppen-übungsplatz, ein weiteres auf einer Streuobstwiese am Großberndtener Rieth. Auf beiden Flächen sind Dor-nensträucher wie Weißdorn und Heckenrose vorhanden. Insbesondere die Wiesen an den Wegen nach Amtlohra und die Streuobstwiese am Großberndtener Rieth sollten wieder in Nutzung oder Pflege genom-men werden, damit sie nicht vollständig verbuschen. Es handelt sich gleichzeitig um Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, für deren Erhalt in Kap. ‎4.3.3 Maßnahmen geplant wurden (Maßn.-ID 50011, 50018, 50020, 60021, 60022). Diese Maßnahmen beinhalten eine zweischürige Mahd (LRT 6510) bzw. ex-tensive Beweidung mit Schafen und Ziegen, so dass auch der Erhalt der Habitatflächen gewährleistet wird.

Der ehemalige Truppenübungsplatz sollte ebenfalls in seiner bisherigen Form erhalten bleiben (siehe auch Maßn.-ID 50006, 50007, 50014, 50015, 50016, 50017, 50019, 60008, 60009, 60010 unter Kap. ‎4.3.3).

Über die Maßnahmenplanung der LRT-Flächen hinaus sind keine einzelflächenspezifischen Maßnahmen erforderlich.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 115 Maßnahmenplanung

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmen

Seite 115

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhalt des extensiv genutzten (Halb-)Trockenrasens auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz mit ein-gestreuten Gehölzen.

- Erhalt bzw. Wiederherstellung und Entwicklung von extensiv genutzten Halbtrockenrasen und mageren Mähwiesen

- Verzicht auf den Einsatz von Bioziden.

4.3.5.11 Raubwürger (Lanius excubitor)

Für den Raubwürger gelten die gleichen Aussagen zur Habitatfläche zwischen Amtlohra und ehemaligem Truppenübungsplatz wie bereits in Kap. ‎3.3.2.11 für den Neuntöter beschrieben.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhalt des extensiv genutzten (Halb-)Trockenrasens auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz mit ein-gestreuten Gehölzen.

- Erhalt bzw. Wiederherstellung und Entwicklung von extensiv genutzten Halbtrockenrasen und mageren Mähwiesen

- Verzicht auf den Einsatz von Bioziden.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 116 Abstimmung Behörden / Nutzer

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Behördenabstimmung

Seite 116

5 Abstimmung Behörden / Nutzer

Die Abstimmung des Maßnahmenkonzeptes fand einerseits mit den Behörden v. a. im Rahmen der PAG statt und andererseits wurden Gespräche mit den betroffenen Nutzern geführt. Im Folgenden wird das Er-gebnis der Abstimmungen dargestellt. Inwieweit die einzelflächenspezifischen Maßnahmen umsetzbar sind, ist darüber hinaus aus den Maßnahmentabellen in Kap. 4.3 ersichtlich.

5.1 Behördenabstimmung

Am 30.06.2015 fand im Landratsamt Nordhausen die zweite Sitzung der projektbegleitenden Arbeitsgruppe statt. Dabei wurde das Maßnahmenkonzept vorgestellt und mit den anwesenden Behördenvertretern disku-tiert. Die Sitzung wurde protokolliert und das Protokoll wurde an alle Mitglieder der PAG übermittelt.

Die folgenden wesentlichen Hinweise seitens der Behördenvertreter wurden in der Maßnahmenplanung und Nutzerabstimmung eingearbeitet bzw. berücksichtigt.

- Die Maßnahmenplanung sieht optimalerweise eine Beweidung der (Halb)-Trockenrasen vor, wie es auch in der Vergangenheit von Kleinbauern praktiziert wurde. Laut dem Landschaftspflegeverband Süd-harz/Kyffhäuser ist das in den Steillagen (z. B. am Gattersberg bei Hainrode) heutzutage jedoch zu auf-wendig. Als Alternativmaßnahme sollte deshalb eine Mahd mit Abtransport des Mahdgutes aufgenom-men werden.

Alternativmaßnahme wurde für isoliert liegende oder in Steillage befindliche ungenutzte Trockenra-senflächen ergänzt.

- Auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Großlohra wurde ursprünglich eine Auszäunung des Orch-ideenvorkommens im Falle der Beweidung vor dem Fruchten der Orchideen vorgeschlagen. Seitens der UNB Nordhausen wird dieses Problem nicht gesehen. Die Fläche wird bereits seit Jahrzehnten ohne Auszäunen beweidet und der Bestand der Orchideen ist immer noch hoch. Insbesondere bei der großen Fläche werden zwar vielleicht einzelne Individuen umgeknickt, aber selten verbissen. Zwischenzeitlich findet allerdings keine Hütehaltung mehr statt, sondern die Tiere werden eingezäunt.

Eine Auszäunung der Orchideenfläche wird auch vom Nutzer L3 (vgl. Kap. 5.2) nicht befürwortet. Die Schafe werden in Umtriebsweide gehalten, die Orchideenfläche wird in der Regel nicht vor Au-gust beweidet. Damit ist der Orchideenbestand auch weiterhin gesichert. Die Maßnahme wurde ge-strichen.

- Der Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurinia) gilt im FFH-Gebiet 10 als verschollen. Eine Lö-schung aus dem Standarddatenbogen wird nicht befürwortet. Es wird vorgeschlagen, die Art auch wei-terhin im Rahmen des Monitorings zu untersuchen. Im FFH-MaP wird ein Entwicklungshabitat ausge-wiesen, für das die Entnahme von Gehölzen zu planen ist.

Ein Entwicklungshabitat wurde ausgewiesen. Einzelflächenspezifische Maßnahmen zur Gehölzent-nahme wurden nicht geplant, da sich das Entwicklungshabitat weitgehend mit LRT- und LRT-Entwicklungsflächen deckt, für die bereits eine Entbuschung geplant ist.

Die Offenland-LRT-Flächen der Kalkfelsen (8210) befinden sich im Wald. Für die Umsetzung der dort ge-planten Maßnahmen ist der Forst zuständig, die Vertreter der Forstbehörden wurden im Rahmen der PAG in die Maßnahmenabstimmung einbezogen.

Der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e. V. ist ebenfalls Mitglied der PAG. Zur Maßnahmenab-stimmung wurde im Anschluss an die zweite PAG-Sitzung ein Einzelgespräch mit der Geschäftsführerin des Landschaftspflegeverbandes Frau Koschorrek durchgeführt, um Umsetzungsmöglichkeiten auf den brach-liegenden Flächen der LRT 6210 und 6510 zu prüfen.

Der Landschaftspflegeverband kann Maßnahmen zur Entbuschung und Mahd von Grünlandflächen durch-führen, soweit die Finanzierung gesichert ist. Gemäß § 15 (2) BNatSchG können in Bewirtschaftungsplänen für NATURA-2000-Gebiete festgelegte Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anerkannt werden. Damit können Entwicklungsmaßnahmen (auf Entwicklungsflä-chen) oder Wiederherstellungsmaßnahmen (LRT-Flächen im ungünstigen Erhaltungszustand) der LRT 6210 und 6510, die auf ungenutzten und nicht in der Feldblockkulisse enthaltenen Flächen geplant sind, bis zum Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes über die Kompensation von Eingriffen finanziert werden.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 117 Abstimmung Behörden / Nutzer

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Behördenabstimmung

Seite 117

Darüber hinaus können Finanzierungsinstrumente wie Vertragsnaturschutz (NALAP) oder das Programm zur Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL) in Betracht gezogen werden.

In der folgenden Tabelle sind die Grünland-LRT-Flächen aufgeführt, für die eine Maßnahmenumsetzung im Rahmen der Kompensation von Eingriffen in Frage kommt.

Tabelle ‎5.1: Übersicht der LRT-Flächen mit der Möglichkeit der Maßnahmenumsetzung im Rahmen der Kompensation von Eingriffen

LRT-ID LRT-Code

BE-ID Maßnahnah-men-ID

Art der Maßnahme Maßnahme Fläche

(ha)

10004 6210 10-03 60004 Wiederherstellung Entbuschung und Ausharken von Streu (alternativ Flämmen) sowie Beweidung oder Mahd

0,19

10005 6210 10-04 60005 Wiederherstellung Entbuschung und Beseitigung störender Elemente sowie Beweidung oder Mahd

0,12

10009 6210 10-01 60009 Wiederherstellung Nadelgehölzentfernung, Entbuschung und Ausharken von Streu (alternativ Flämmen)

1,30

10010 6210 10-01 60010 Wiederherstellung Nadelgehölzentfernung, Entbuschung und Ausharken von Streu (alternativ Flämmen)

1,59

20001 6210 10-06 70001 Entwicklung Nadelgehölzentfernung, Entbuschung und Ausharken von Streu (alternativ Flämmen) sowie Beweidung oder Mahd

0,65

20002 6210 10-03 70002 Entwicklung Ausharken von Streu (alternativ Flämmen) sowie Be-weidung oder Mahd

0,12

20003 6210 10-03 70003 Entwicklung Entbuschung sowie Beweidung oder Mahd 1,88

20004 6210 10-01 70004 Entwicklung Entbuschung 1,25

20005 6210 10-01 70005 Entwicklung Entbuschung 0,50

20006 6210 10-01 70006 Entwicklung Nadelgehölzentfernung 0,51

10022 6510 10-08 60022 Wiederherstellung Ausharken von Streu, zweischürige Mahd 0,28

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 118 Abstimmung Behörden / Nutzer

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Nutzerabstimmung

Seite 118

5.2 Nutzerabstimmung

Amphibienschutz im Teichtal Hainrode

Der ART e. V. hat durch die Stiftung Naturschutz Thüringen ein Projekt zur dauerhaften Sicherstellung einer gefahrlosen Wanderung der Kammmolche im Teichtal Hainrode bewilligt bekommen und ist deshalb An-sprechpartner für die Umsetzung der Maßnahme „Amphibienschutzanlage im Teichtal Hainrode“. Abstim-mungen haben schriftlich und telefonisch mit Ulrich Scheidt von ART e. V. stattgefunden.

Ursprünglich beinhaltete das Projekt die Planung einer stationären Anlage. Mit der Vorstudie von IBIS LAND-

SCHAFTSPLANUNG (2013) wurde klar, dass diese Variante aufgrund der komplizierten Geländegegebenheiten sehr kostenintensiv ist. Deshalb wurde von der Stiftung Naturschutz Thüringen die Idee unterbreitet, weiter-hin eine temporäre Anlage zu betreiben, die durch kompetentes Fachpersonal betreut wird, damit die Maß-nahme langfristig abgesichert ist. Das Fachpersonal könnte u. U. durch eine zu errichtende biologische Sta-tion gestellt werden. Die Errichtung solcher biologischen Stationen ist im thüringischen Koalitionsvertrag vereinbart und wird derzeit vorangetrieben. Die Grundfinanzierung dieser biologischen Stationen soll über den Freistaat Thüringen erfolgen.

Grundsätzlich haben sowohl die stationäre als auch die temporäre Amphibienschutzanlage Vor- und Nach-teile, die nachfolgend aufgeführt werden:

Stationäre Amphibienschutzanlage:

Vorteile:

Das jährliche Auf- und Abbauen des temporären Zaunes sowie die intensive Betreuung zur Leerung

der Eimer sind nicht mehr nötig.

Es kann ein Schutz der Hin- und Rückwanderung der Arten gewährleistet werden.

Nachteile:

Aufgrund der räumlichen Enge ist der Aufbau einer stationären Anlage so kompliziert, dass die

Funktionsfähigkeit ggf. nicht vollständig erreicht werden kann.

Zur Reinigung der Tunnel, Stopprinnen und Wände ist trotz allem Pflegeaufwand notwendig.

Außerdem kann durch Alterung, Witterung oder andere Fremdeinwirkungen die Funktionsfähigkeit

der Anlage schnell beeinträchtigt werden. D. h. eine regelmäßige Wartung wäre nötig.

Die Anlage ist sehr kostenintensiv.

Temporäre Amphibienschutzanlage:

Vorteile:

Während des jährlichen Auf- und Abbauen des temporären Zaunes sowie der Betreuung zur Lee-

rung der Eimer kann eine gute Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden.

Während die Zaunanlage errichtet ist, ist mehrmals täglich Fachpersonal vor Ort, das Zerstörungen

schnell erkennen und beheben kann, so dass die Funktionsfähigkeit der Anlage nahezu permanent

gewährleistet ist.

Nachteile:

Zum jährlichen Aufbau und zur Betreuung der Anlage ist ein sehr hoher Personalaufwand nötig.

Es kann kein Schutz der Rückwanderung der Arten gewährleistet werden, da der Zaun nur während

der Hinwanderung errichtet wird. Nach Aussage von Ulrich Scheidt besteht während der Rückwan-

derung aber eine geringere Gefahr des Verkehrstodes, weil die Tiere in den späteren Nachtstunden

wandern, in denen der Autoverkehr abnimmt.

Die Entscheidung, welche Variante durchgeführt werden soll, steht noch aus.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 119 Abstimmung Behörden / Nutzer

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Nutzerabstimmung

Seite 119

Zum Schutz des Kammmolch-Vorkommens im Teichtal ist darüber hinaus das Wintern des oberen und mitt-leren Teiches geplant. Diesbezüglich wurde ein Abstimmungsgespräch mit dem Flächeneigentümer – Ge-meinde Hainrode (Bürgermeister Herr Wenkel) am 04.08.2015 durchgeführt, an dem auch Vertreter der Un-teren Naturschutz- und Fischereibehörde des LK Nordhausen, des ART e. V. sowie der Verwaltungsge-meinschaft Hainleite teilgenommen haben.

Die Freizeiteinrichtungen mit Freibad und Campingplatz wurden ursprünglich von der Gemeinde betrieben, sind aber nun verpachtet. Das Fischereirecht in den Teichen obliegt jedoch noch der Gemeinde.

Der Bürgermeister zeigte sich gegenüber der Maßnahme des Winterns von oberem und mittlerem Teich aufgeschlossen. Die Angelnutzung kann auf den unteren Teich beschränkt werden. Die Effekte des Win-terns: Fischfreiheit auch im mittleren Teich klares Wasser Entwicklung einer Wasserpflanzenvegetation und außerdem das Verringern der Faulschicht werden als positiv im Hinblick auf die touristische Nutzung (z. B. Gondeln auf dem mittleren Teich) eingeschätzt. Folgende Punkte wurden außerdem besprochen:

- Der obere Teich wird bereits seit einigen Jahren im Herbst abgelassen, um Fischfreiheit für den Kamm-molch herzustellen. Allerdings verbleibt aufgrund von Verlandungsprozessen und daraus resultierenden Unebenheiten des Teichbodens Restwasser im Teich. Damit kann keine vollständige Fischfreiheit er-reicht werden. Das Abpumpen des Restwassers ist aber voraussichtlich als Feuerwehrübung möglich.

- Problematisch ist die geringe Wasserzufuhr beim Wiederbespannen des oberen Teiches. Als Ursache werden eine generell geringere Wasserschüttung und fehlende Schneeschmelze gesehen.

Lösung: Teich sollte relativ früh wieder bespannt werden (Januar/Februar), zur Herstellung der Fischfreiheit reichen 4 Wochen Trockenliegen. Gleiches würde für den mittleren Teich gelten. Dieser sollte zuerst abgelassen werden, nach 4 Wochen kann das Wasser aus dem oberen Teich zulaufen (mit Netz vor dem Zulauf, um Fische aus dem oberen Teich abzufangen). Ggf. kann das Ablassen auch aller 2-3 Jahre durchgeführt werden.

- Beim Ablassen des mittleren Teiches muss geprüft werden, wie sich die hohe Abflussmenge auf den unteren Teich sowie den Bach auswirken wird.

- Das herbstliche Ablassen lässt sich gut mit einem Fischereifest verbinden.

Die Maßnahme muss noch im Gemeinderat abgestimmt werden.

Landwirtschaft

Mit Nutzer L1 wurde ein persönliches Gespräch am 04.08.2015 geführt. Nutzer L1 ist ein Schäfereibetrieb mit insgesamt 300 Schafen und 14 Ziegen. Er nutzt die als extensive Mähwiesen (LRT 6510) erfassten Flä-chen bei Amtlohra. Eine große Herde (250 Schafe, einzelne Ziegen) wird von Frühjahr bis Herbst von Wip-perdorf bis zum ehemaligen Truppenübungsplatz Großlohra getrieben. Die LRT-Flächen bei Amtlohra wer-den ungefähr Ende Juli erreicht. Die Beweidung wird mit Weidenetzen durchgeführt, die Tiere halten sich jeweils 1 bis 2 Tage auf einer gekoppelten Fläche auf. Der Betrieb ist auf die Flächen für die Beweidung angewiesen, eine Nutzung als Mähwiese oder Mähweide wird deshalb abgelehnt. Davon abgesehen ist eine Mahd auf dem unebenen Gelände ohne vorherige Bodenbearbeitung nicht möglich. Mittelfristig wird der Betrieb aufgrund gesundheitlicher Schwierigkeiten und fehlender Nachfolge aufgegeben werden.

Da Nutzer L2 nur eine LRT-Fläche im FFH-Gebiet bewirtschaftet, wurde hier nur eine telefonische Abstim-mung am 13.07.2015 vorgenommen. Der auf Marktfruchtanbau und Milcherzeugung spezialisierte Betrieb nutzt die extensive Mähwiese am Südrand des FFH-Gebietes als Streuobstwiese, der Unterwuchs wird ein-mal jährlich Ende Mai/Anfang Juni gemäht. Allerdings wird das Mahdgut nicht abtransportiert, da der Auf-wuchs für eine Heunutzung zu gering ist und bei der kleinen Fläche lohnt die Anfahrt einer Ballenpresse nicht. Mit dem Hinweis auf die naturschutzfachliche Bedeutung des Mahdgutabtransports will der Nutzer dies zukünftig in Erwägung ziehen.

Mit dem 3. Nutzer (L3) wurde ein persönliches Gespräch am 25.08.2015 geführt. Der wirtschaftliche Schwerpunkt des Betriebes liegt auf dem Marktfruchtanbau. Darüber hinaus werden 260 Mutterschafe und 30 Ziegen in Umtriebsweide auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz gehalten. Die dort befindlichen Halb-trockenrasen wurden 2014 großflächig entbuscht, um eine Beweidung im Rahmen von KULAP wieder zu ermöglichen.

Die Schafe und Ziegen werden über die Landstraße L1033 im SO des TÜP antransportiert. Die Beweidung (Abstecken einer Fläche von ca. 1 ha mit Weidenetzen für 2-3 Tage) wird von SW nach NO durchgeführt, so dass die orchideenreichen Bestände nicht vor Ende Juli erreicht werden. Ein zusätzliches Auszäunen der

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 120 Abstimmung Behörden / Nutzer

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Nutzerabstimmung

Seite 120

Orchideenfläche wird nicht als notwendig erachtet. Die aktuelle Nutzung entspricht damit der Optimalvarian-te der Maßnahmenplanung.

Der Betrieb äußerte Interesse daran, die benachbart liegenden LRT- und Entwicklungs-LRT-Flächen in die Beweidung einzubeziehen, insoweit vorher eine Entbuschung durchgeführt wird.

Ein Teil der Flächen der LRT 6210 und 6510 im FFH-Gebiet (< 20 %) unterliegen keiner Nutzung. Diesbe-züglich ist eine Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e. V. zur Maßnah-menumsetzung zu prüfen, soweit eine Finanzierung über Kompensationsmaßnahmen, Vertragsnaturschutz (NALAP) o. ä. gesichert werden kann (vgl. Kap. 5.1) und keine anderen Nutzer akquiriert werden können.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 121 Sonstige Hinweise / Vorschläge

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Zielkonflikte

Seite 121

6 Sonstige Hinweise / Vorschläge

6.1 Zielkonflikte

Im ehemaligen Truppenübungsplatz wurden sowohl der LRT 6210 – Kalk-Trockenrasen, großflächig auch als orchideenreicher Bestand (prioritärer LRT), als auch Habitatflächen von Braun- und Schwarzkehlchen ausgewiesen. Für das Braunkehlchen sind die Vegetationsstrukturen zwar geeignet, frische bis feuchte Standorte werden aber bevorzugt. Nachweise der Art gab es in den letzten Jahren nur sporadisch. Für das Schwarzkehlchen sind die Flächen potenziell als Bruthabitat geeignet, es gibt aber keine aktuellen Nachwei-se. Beide Arten haben in der Hainleite weder einen Verbreitungsschwerpunkt noch handelt es sich um iso-lierte, besonders schützenswerte Bruthabitate.

Zum Erhalt des LRT 6210 ist optimalerweise eine Beweidung mit Schafen und Ziegen in Hütehaltung durch-zuführen. Zur weitgehenden Abschöpfung der oberirdischen Biomasse können zwei bis vier Weidegänge notwendig werden, die zumindest teilweise in der Brutzeit von Braun- und Schwarzkehlchen liegen. Es be-steht die Gefahr, dass Bodengelege zertreten werden. Hier besteht ein Zielkonflikt. Da die Bedeutung der Flächen für die beiden Arten aber geringer ist als die Bedeutung für den LRT 6210, es sich zudem nicht um Arten des Anhangs I der VSch-RL, beim den Kalk-Trockenrasen mit besonderen Beständen bemerkenswer-ter Orchideen aber sogar um einen prioritären LRT handelt, wird der Erhalt des LRT 6210(*) in der Maßnah-menplanung priorisiert. Da auch bisher eine Beweidung entsprechend der Maßnahmenplanung durchgeführt wurde, werden sich die Standortbedingungen für die beiden Vogelarten nicht verschlechtern. Es bestehen nach wie vor in den Randstrukturen deckungsreiche Brachestadien mit höherer Vegetation, die als Brut-standorte geeignet sind.

Weitere Zielkonflikte wurden im FFH-Gebiet 10 nicht festgestellt.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 122 Sonstige Hinweise / Vorschläge

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Vorschläge zur Gebietsüberwachung

Seite 122

6.2 Vorschläge zur Überwachung des Gebietes und der Schutzobjekte

Das FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ ist überwiegend als Naturschutzgebiet gesichert, der zentrale Teil durch das 2004 unter Schutz gestellte NSG „Westliche Hainleite“ und der östliche durch das seit 1961 bestehende NSG „Wöbelsburg“. Der südwestliche Teil des FFH-Gebietes befindet sich im seit 1963 bestehenden LSG „Dün – Helbetal“. Die rechtlichen Bestimmungen der drei Schutzgebiete enthalten bisher keine spezifischen Vorgaben zu NATURA 2000. Damit ist aus administrativer Sicht keine Sicherstel-lung eines dauerhaft günstigen Erhaltungszustandes der NATURA-2000-Schutzgüter gewährleistet.

Generell gilt jedoch für alle thüringischen FFH-Gebiete (und Vogelschutzgebiete) mit der Aufnahme in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung durch die EU ein Grundschutz in Form eines Ver-schlechterungsverbots hinsichtlich der Erhaltungsziele gemäß § 26a Abs. 2 ThürNatG, die in der Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung benannt sind. Das Verschlechterungsverbot bezieht sich gegen-über Nutzungsberechtigten und Flächeneigentümern lediglich darauf, dass mit den Erhaltungszielen unver-einbare Maßnahmen zu unterlassen sind (TMLNU 2009). Damit sind nutzungsunabhängige LRT, wie Kalktuffquellen (LRT 7220*) und Kalkfelsen (LRT 8210) weitgehend gesichert.

Zu aktiven Pflegemaßnahmen sind Nutzer und Eigentümer jedoch nicht verpflichtet. Insbesondere für die Kalktrockenrasen (LRT 6210(*)) und extensiven Mähwiesen (LRT 6510) im FFH-Gebiet sowie typische Vo-gelarten dieser Lebensräume, wie z. B. Neuntöter und Raubwürger, besteht damit keine ausreichende Si-cherstellung, zumal ein Teil der Flächen derzeit ungenutzt oder suboptimal genutzt ist. Ebenso ist der güns-tige Erhaltungszustand des Kammmolches im Teichtal bei Hainrode nur durch aktive Schutzmaßnahmen zu sichern. Der Erhalt und die Wiederherstellung der genannten Arten und Habitate sollte deshalb im Rahmen vertraglicher Regelungen sichergestellt werden – z. B. für in Nutzung befindliche Grünlandflächen mithilfe von KULAP und für ungenutztes Grünland z. B. über den Landschaftspflegeverein Südharz/Kyffhäuser e. V. mit finanzieller Unterstützung durch Vertragsnaturschutz. Ist die Umsetzbarkeit der Maßnahmen auf diesem Weg jedoch gefährdet, sind die entsprechenden Flächen anderweitig zu sichern. Diesbezüglich sind Maß-nahmen der hoheitlichen Gebietssicherung – in diesem Fall vordergründig Ergänzungen der Rechtsverord-nungen der NSG hinsichtlich Aussagen zu NATURA-2000-Schutzgütern – in Betracht zu ziehen.

Eine fachliche Betreuung des FFH-Gebietes könnte z. B. durch eine zu errichtende biologische Station ge-stellt werden. Die Errichtung solcher biologischen Stationen ist im thüringischen Koalitionsvertrag vereinbart und wird derzeit vorangetrieben. Die Grundfinanzierung dieser biologischen Stationen soll über den Freistaat Thüringen erfolgen.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 123 Sonstige Hinweise / Vorschläge

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Kurzfassung

Seite 123

6.3 Kurzfassung

Name Nr. Land EU-Code

FFH-Gebiet „Westliche Hainleite - Wöbelsburg“ FFH_010 DE 4530-301

Allgemeine Angaben und Kurzcharakteristik

Das FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ mit einer Gesamtfläche von etwa 1.179 ha befindet sich im Norden von Thüringen. Es gehört größtenteils zum Landkreis Nordhausen, ein kleiner Teil des Gebietes befindet sich im angrenzenden Kyffhäuserkreis. Im Norden grenzen die Orte Großlohra und Hainrode direkt an die Gebietsgrenze an, in etwa 1 – 2 km Entfernung befinden sich im Nordwesten Nieder- und Obergebra, im Süden Kleinberndten und im Osten Wernrode. Die höchste Erhebung des FFH-Gebietes erreicht „Der Berg“ mit einer Höhe von 451,2 m, der markante Gipfel der Wöbelsburg im Nordosten des FFH-Gebietes ist 429,2 m hoch.

Das FFH-Gebiet umfasst zwei Naturschutzgebiete: Im Nordosten ist das seit 1961 bestehende NSG „Wö-belsburg“ mit einer Größe von 65,9 ha eingeschlossen. Ein Großteil des zentralen Teils des FFH-Gebietes überschneidet sich mit dem 941,4 ha großen NSG „Westliche Hainleite“. Charakteristisch für dieses NSG sind die naturnahen Buchenwälder mit einer einzigartigen Fauna und Flora. Ein kleiner Bereich im südwest-lichen Teil des FFH-Gebietes gehört dem LSG „Dün – Helbetal“ an, die anteilige Fläche zum FFH-Gebiet beläuft sich auf 123,7 ha. Identisch mit der Fläche des FFH-Gebietes ist die des Vogelschutzgebietes „West-liche Hainleite – Wöbelsburg“ (SPA Nr. 08).

Als Teil des Muschelkalkgürtels, der das Thüringer Becken umgibt, handelt es sich bei der Westlichen Hain-leite um eine Hochfläche aus Wellenkalken mit der als Sporn abgetrennten Wöbelsburg. Kennzeichnend sind die z. T. sehr steilen Hänge im Norden des Gebietes mit Felskanzeln, -spalten, -abrutschen und –stürzen sowie Vorsprüngen und tief eingeschnittenen Tälern. Im Bereich der Wöbelsburg ist eine etwa 250 m lange Felskante vorhanden. Die Buntsandstein-Sockel am Nordrand des Gebietes sind flacher und teilweise mit Gesteinsschutt und Blockstreu überdeckt. Nach Süden hin ist die Hochfläche flach abfallend. Aufgrund der Klüftigkeit der überwiegend anstehenden Kalkgesteine zählt lediglich der Bach im Teichtal mit seinen Zuläufen zu den permanenten Fließgewässern im FFH-Gebiet. Nahe Hainrode befinden sich zudem drei Teiche innerhalb der Gebietsgrenze.

Klimatisch gesehen gehört das FFH-Gebiet zur gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Übergangsbereich des ozeanischen bis kontinentalen Klimas mit – bedingt durch die stauende Wirkung der umgebenden Hö-henzüge – kontinentaler Tendenz. Die jährlichen Durchschnittstemperaturen liegen zwischen 7,5 °C und 8 °C, die Niederschläge erreichen im Mittel 400 - 600 mm im Jahr. Es bestehen mikroklimatische Unter-schiede zwischen den nord- und südexponierten Hängen sowie zwischen den eher wärmeren und trockene-ren tiefen und den kühleren und feuchteren höheren Lagen.

Lebensräume und Arten

Das FFH-Gebiet ist zu ca. 91 % bewaldet. Der Offenlandanteil nimmt demzufolge mit etwa 107 ha lediglich 9 % der Gebietsfläche ein.

Bei den Wäldern handelt es sich v. a. um Laubwaldreinbestände (ca. 67 %) und Laubmischwälder (26 %). Von den FFH-Lebensraumtypen sind Waldmeister-Buchenwälder (LRT 9130) mit Abstand am stärksten verbreitet. Ebenso sind mit jeweils ein bis zwei Flächen Mitteleuropäische Orchideen-Kalk-Buchenwälder (LRT 9150), Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (LRT 9170), Schluchten- und Hangmischwälder (LRT 9180*) sowie Auenwälder mit Erle, Esche, Weide (91E0*) erfasst worden.

Die Waldflächen stellen einen Lebensraum für viele wertgebende Arten dar. Darunter zählen beispielsweise mehrere Fledermausarten, wie die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), das Große Mausohr (Myotis myotis) und die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), ebenso der Nördliche Kammmolch (Triturus crista-tus), Wildkatze (Felis silvestris) und Schwarzspecht (Dryocopus martius). Im Bereich der Flora sind beson-ders Orchideenarten, wie z. B. das Purpur-Knabenkraut (Orchis purpurea) und die Bienen-Ragwurz (Ophrys apifera) zu erwähnen.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 124 Sonstige Hinweise / Vorschläge

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Kurzfassung

Seite 124

Abbildung ‎6.1: Lage und Abgrenzung des FFH-Gebietes „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ mit Darstellung der FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 125 Sonstige Hinweise / Vorschläge

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Kurzfassung

Seite 125

Von den Offenland-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet nimmt der Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen (LRT 6210), ausgebildet als Submediterraner Halbtrockenrasen, mit rund 67 ha den größten Flächenanteil ein. Nennenswert sind die Bestände des Stattlichen Knabenkrautes (Orchis mascula), die ihren Verbrei-tungsschwerpunkt am ehemaligen Truppenübungsplatz Großlohra haben. In diesem Bereich ist der LRT als prioritärer LRT 6210* eingestuft. Als lebensraumtypische Arten sind u. a. die Fieder-Zwenke (Brachypodium pinnatum), Großes Schillergras (Koeleria pyramidata) und das Frühlings-Fingerkraut (Potentilla tabernae-montani) zu finden.

Foto 1 Prioritäre Ausprägung des LRT Kalk-Trockenrasen: mit > 50 Individuen der Orch-ideenart Stattliches Kna-benkraut (Orchis mascula) gilt die LRT-Fläche auf dem ehemaligen Truppen-übungsplatz Großlohra als orchideenreicher Bestand (LRT 6210* – ID 10016)

(C. Heyn, 21.05.2015)

Mehrere Flächen sind den extensiven Mähwiesen des Flach- und Hügellandes (LRT 6510) mit einer Größe von insgesamt ca. 30 ha zuzuordnen. Diese sind als Möhren-Glatthafer-Wiese ausgebildet und werden v. a. von Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Rot-Schwingel (Festuca rubra) geprägt. Das Wiesen-Rispengras (Poa pratensis) dominiert hier als eine der charakteristischen Arten.

Foto 2 Aktuell beweidete, aber verbuschende und mit z. T. abgestorbenen Obstbäu-men bestandenes mesophi-les Grünland bei Amtlohra (LRT 6510 – ID 10023)

(C. Heyn, 21.05.2015)

Mit dem Vorhandensein der markanten Muschelkalk-Felsen im FFH-Gebiet geht die Ausbildung der Kalkfel-sen und ihre Felsspaltenvegetation (LRT 8210) einher. Bei den Standorten handelt es sich hierbei um sieben

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 126 Sonstige Hinweise / Vorschläge

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Kurzfassung

Seite 126

natürliche Kalkfelsen und fünf Kalkfelswände in offen gelassenen Steinbrüchen. Des Weiteren konnten zwei Kalktuffquellen (LRT 7220*) im Teichtal bei Hainrode sowie eine Kleinstfläche des prioritären LRT 6110* (Kalk- oder basenhaltige Felsen mit Kalk-Pionierrasen) auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Großlohra erfasst werden.

Die drei Teiche im Teichtal bei Hainrode stellen ein bedeutendes Habitat für den Kammmolch (Triturus cristatus) dar, dessen Vorkommen hier als das individuenreichste in ganz Thüringen geschätzt wird. Im Os-ten des Gebietes am ehemaligen Truppenübungsplatz ist eine Fläche als Entwicklungshabitat für den Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurinia) ausgewiesen. Da Nachweise seit 2005/06 fehlen, gilt die Art jedoch derzeit als verschollen. Weiterhin zählt das gesamte FFH-Gebiet inklusive der Offenlandbereiche als Habitat für die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) und das Großes Mausohr (Myotis myotis).

Für zahlreiche Vogelarten stellen die Offenlandbereiche, Waldränder und Felsen wichtige Nahrungs- und Bruthabitate dar. So bieten beispielsweise die leicht verbuschten Halbtrockenrasen Jagdmöglichkeiten und geeignete Nistbedingungen für Neuntöter (Lanius collurio) und Raubwürger (Lanius excubitor), die Waldrän-der Brutplätze für Rebhühner (Perdix perdix). Die Teiche bei Hainrode sind potenzielle Bruthabitate für das Teichhuhn (Gallinula chloropus), das 2007 letztmalig in diesen Bereichen nachgewiesen werden konnte.

Gebietsentwicklung

Gegenwärtig werden knapp 75 % der Offenlandflächen des FFH-Gebietes landwirtschaftlich als Grünland genutzt – einerseits als Streuobstwiese, andererseits als Weideflächen.

Der LRT des Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen“ (LRT 6210) als Kulturbiotop ist abhängig von einer regelmäßigen Nutzung oder Pflege. Diese erfolgte traditionell zur Zeit der op-timalen Entwicklung der bestandsprägenden Ar-ten als Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen, als ein- bis zweischürige Mahd oder als Mähwei-de.

Aus der Nutzungsaufgabe resultieren Verbu-schung, Degeneration sowie das Auftreten von Brache-, Stör- und Nährstoffzeigern. Dies stellt eine akute Gefährdung des LRT 6210 dar und hat darüber hinaus auch negative Auswirkungen auf die an das Offenland gebundenen Arten, wie den Wendehals (Jynx torquilla), Neuntöter (Lanius collurio) oder Raubwürger (Lanius excubitor). Deshalb ist auf diesen Flächen eine Wiederauf-nahme der Nutzung bzw. eine dauerhafte Pflege (z. B. im Zuge von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen von Eingriffen durch z. B. Straßenbau oder durch Vertragsnaturschutz) sicherzustellen. Ersteinrichtend ist in der Regel eine Entbuschung und Entfilzung der betroffenen Flächen vorzu-nehmen. Bei starker Degeneration kann auch das Abbrennen von Teilflächen in Betracht gezogen werden. Dauerhaft stellt die Beweidung (alternativ auch Mahd mit Abtransport des Mahdgutes) eine geeignete Maßnahme zur Wiederherstellung und zum Erhalt der Halbtrockenrasen dar.

Foto 3 Gehölzverbeißende Ziege einer Schafherde bei Amt Lohra im FFH-Gebiet 10

(C. Heyn, 04.08.2015)

Auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Großlohra sollte die bisher durchgeführte Beweidung fortgeführt werden. Dabei sollten die orchideenreichen Bestände erst ab August in die Beweidung einbezogen werden.

Ähnliches wie für die Halbtrockenrasen gilt für die extensiven Mähwiesen des Flach- und Hügellandes (LRT 6510): Hier sollte vor allem eine zweischürige Mahd als Dauerpflege betrieben werden. Die Schnitthöhe von

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 127 Sonstige Hinweise / Vorschläge

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Kurzfassung

Seite 127

10 cm ist dabei nicht zu unterschreiten. Auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sollte verzichtet wer-den.

Die Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation (LRT 8210) sowie die Kalktuffquellen (LRT 7220*) befinden sich überwiegend nicht unter menschlichen Einflüssen und bedürfen grundsätzlich keiner weiteren Pflege oder Maßnahmen.

Für den Schutz des Kammmolch-Vorkommens im Teichtal ist einerseits der Weiterbetrieb der Amphibien-schutzanlage an der befestigten Straße nördlich der Teiche vorgesehen und andererseits sind die zwei obe-ren Teiche möglichst fischfrei (durch regelmäßiges Ablassen im Herbst) zu halten. Des Weiteren stellt das Errichten von Schautafeln mit Informationen zum Kammmolch und seinem Vorkommen in den Teichen eine geeignete Maßnahme dar, um Besucher und Interessierte zu informieren und durch eine Sensibilisierung Schäden am Lebensraum vorzubeugen.

Besucherhinweise

Das FFH-Gebiet „Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ mit seinen charakteristischen Buchenwäldern wird von vielen Wanderwegen, z. B. dem Karstwanderweg oder dem Hainleite-Weg, sowie Rad- und Reitwegen durchzogen. Zusammen mit den Burgruinen und den bemerkenswerten Orchideenvorkommen ergibt sich hier ein hohes Potential für den Tourismus.

Kontakt für Rückfragen

Ansprechpartner:

TLUG: Frau Chucher

Landkreis Nordhausen: Herr Taeger

Kyffhäuserkreis: Frau Schappmann

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 128

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Quellenverzeichnis

Seite 128

7 Quellenverzeichnis

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 129

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Quellenverzeichnis

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 130

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Quellenverzeichnis

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FIS NATURSCHUTZ - Feldblöcke. Abruf am 0.04.2015

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FIS NATURSCHUTZ - Geologie. Abruf am 09.04.2015

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 131

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Quellenverzeichnis

Seite 131

POTSDAM-INSTITUT FÜR KLIMAFORSCHUNG (PIK) E. V. (o. J.a): Klimawandel und Schutzgebiete. URL: https://www.pik-potsdam.de/services/infothek/klimawandel-und-schutzgebiete/klimawandel-und-schutzgebiete. Abruf am 26.05.2015

POTSDAM-INSTITUT FÜR KLIMAFORSCHUNG (PIK) E. V. (o. J.b): Klimawandel und Schutzgebiete. URL: http://www.pik-potsdam.de/~wrobel/sg-klima-3/landk/popups/l3/sgd_t3_3220.html. Abruf am 26.05.2015

REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT NORDTHÜRINGEN (Hrsg.) (2012): Regionalplan Nordthüringen. URL: http://www.regionalplanung.thueringen.de/imperia/md/content/rpg/nord/rpn-2012/rpn-inet-2-1-rp.pdf. Ab-ruf am 17.06.2015.

STERNAL MEDIA (Hrsg.) (2009): Schloss Hainrode – die Wöbelsburg. URL: http://www.burgen.ausflugsziele-harz.de/ausflugsziele-sehenswertes/burg-schloss/schloss-hainrode-woebelsburg.htm. Abruf am 07.05.2015

THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE TLUG (2011): Lufttemperatur (langjähriges Mittel 1970 bis 2010) Landkreis Nordhausen. URL: http://www.tlug-jena.de/uw_raum/umweltregional/ndh/maps/62099_7010.jpg. Abruf am 26.05.2015

THÜRINGER MINISTERIUM FÜR BAU, LANDESENTWICKLUNG UND VERKEHR (Hrsg.) (2014): Landesentwicklungs-programm 2025. Thüringen im Wandel. URL: http://apps.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1534.pdf.Abruf: 17.06.2015

THÜRINGER MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND NATURSCHUTZ (Hrsg.) (o. J.): Prognose der Klimaverän-derungen in Thüringen bis 2100. URL: http://www.thueringen.de/th8/tmuen/klima/klimawandel/parameter/index.aspx. Abruf: 26.05.2015

THÜRINGER TOURISMUS GMBH (O. J.): Reisethemen: Waldbad Hainrode. URL: http://www.thueringen-tourismus.de/urlaub-hotel-reisen/waldbad-hainrode-104698.html. Abruf am 05.06.2015.

UMWELTBUNDESAMT (Hrsg.) (2013): Und sie erwärmt sich doch. Was steckt hinter der Debatte um den Kli-mawandel. URL: http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/und_sie_erwaermt_sich_doch_131201.pdf. Abruf am 26.05.2015

VEREIN THÜRINGER ORNITHOLOGEN E. V. (2011): Verbreitung der Brutvögel Thüringens. URL: http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung.htm. Letzter Abruf am 02.06.2015.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 132 Anhang

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Fotodokumentation

Seite 132

8 Anhang

Fotodokumentation

Foto 1 Kleinstfläche eines Kalk-Pionierrasens innerhalb eines Halbtrockenrasens am ehemaligen Truppen-übungsplatz (LRT 6110* - ID 10001)

(C. Heyn, 21.05.2015)

Foto 2 Charakteristische Pflanzen-art sowohl der Kalk-Pionierrasen als auch der Kalk-Trockenrasen: Kleiner Wiesenknopf (Sanguisorba minor)

(C. Heyn, 21.05.2015)

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 133 Anhang

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Fotodokumentation

Seite 133

Foto 3 Ebenfalls eine charakteristi-sche Pflanzenart sowohl der Kalk-Pionierrasen als auch der Kalk-Trockenrasen: Mausohr-Habichtskraut (Hieracium pilosella)

(C. Heyn, 21.05.2015)

Foto 4 LRT-kennzeichnende Art der Kalk-Trockenrasen: Frühlings-Fingerkraut (Po-tentilla tabernaemontani)

(C. Heyn, 21.05.2015)

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 134 Anhang

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Fotodokumentation

Seite 134

Foto 5 Stark verbuschter Kalk-Trockenrasen im Teichtal bei Hainrode (LRT 6210 – ID 10002)

(C. Heyn, 21.05.2015)

Foto 6 Ungenutzter niedrigwüchsi-ger Kalk-Trockenrasen mit Restvorkommen von Orch-ideen und beginnender Verbuschung am Gatter-berg bei Hainrode (LRT 6210 – ID 10003)

(C. Heyn, 21.05.2015)

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 135 Anhang

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Fotodokumentation

Seite 135

Foto 7 Regelmäßig beweideter Kalk-Trockenrasen auf dem ehemaligen Truppen-übungsplatz Großlohra (LRT 6210 – ID 10006)

(C. Heyn, 21.05.2015)

Foto 8 Überbleibsel der ehemals militärischen Nutzung Schützengraben auf dem ehemaligen Truppen-übungsplatz Großlohra (LRT 6210 – ID 10006)

(C. Heyn, 21.05.2015)

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 136 Anhang

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Fotodokumentation

Seite 136

Foto 9 Prioritäre Ausprägung des LRT Kalk-Trockenrasen: mit > 50 Individuen der Orch-ideenart Stattliches Kna-benkraut (Orchis mascula) gilt die LRT-Fläche auf dem ehemaligen Truppen-übungsplatz Großlohra als orchideenreicher Bestand (LRT 6210* – ID 10016)

(C. Heyn, 21.05.2015)

Foto 10 Eine weitere orchideenrei-che Fläche auf dem ehema-ligen Truppenübungsplatz Großlohra (LRT 6210* – ID 10015)

(C. Heyn, 21.05.2015)

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 137 Anhang

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Fotodokumentation

Seite 137

Foto 11 Aus einem Wildacker her-vorgegangene, derzeit ebenfalls beweidetes me-sophiles Grünland mit ei-nem hohen Anteil der LRT-kennzeichnenden Art Ge-wöhnliche Margerite (Leucanthemum vulgare) auf dem ehemaligen Trup-penübungsplatz Großlohra (LRT 6510 – ID 10019)

(C. Heyn, 21.05.2015)

Foto 12 Mesophiler Grünlandstrei-fen zwischen Weg und Acker südöstlich Amtlohra (LRT 6510 – ID 10022)

(C. Heyn, 21.05.2015)

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 138 Anhang

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Fotodokumentation

Seite 138

Foto 13 Aktuell beweidetes meso-philes Grünland an der Zufahrtsstraße zu Amtlohra. Aufgrund des parkähnlichen Baumbestandes wird die Fläche nicht als Landwirt-schaftsfläche akzeptiert, so dass hier keine Direktzah-lungen erfolgen und kein KULAP beantragt werden kann (LRT 6510 – ID 10025)

(C. Heyn, 21.05.2015)

Foto 14 Aktuell beweidete, aber verbuschende und mit z. T. abgestorbenen Obstbäu-men bestandenes mesophi-les Grünland bei Amtlohra (LRT 6510 – ID 10023)

(C. Heyn, 21.05.2015)

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 139 Anhang

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Fotodokumentation

Seite 139

Foto 15 Gehölzverbeißende Ziege einer Schafherde bei Amt Lohra im FFH-Gebiet 10

(C. Heyn, 04.08.2015)

Foto 16 Kalktuffquelle im Teichtal bei Hainrode (LRT 7220* – ID 10027)

(C. Heyn, 21.05.2015)

Foto 17 Felsband im Wald westlich des Gatterberges südlich Kleinwenden (LRT 8210 – ID 10033)

(C. Heyn, 21.05.2015)

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 140 Anhang

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Maßnahmenblätter

Maßnahmenblätter

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 10 Seite 141 Anhang

„Westliche Hainleite – Wöbelsburg“ Kartenteil

Kartenteil

Karte 1: Lebensraumtypen (LRT) und Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen (LRT-EF)

1:10.000

Karte 2a: Habitatflächen Arten nach Anhang II der FFH-RL 1:10.000

Karte 2b: Habitatflächen Vögel nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VSch-RL 1:10.000

Karte 3: Behandlungseinheiten 1:10.000

Karte 4: Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung 1:10.000