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tierschutz nachrichten August 2014 | Nr. 3

tiers ch utz - tierlidienst.ch pdf/nachrichten_0314.pdf · 1 1 LiebeTierfreundinnenund Tierfreunde 6Jahre nach InkrafttretenderTier-schutzverordnung beabsichtigt das Bundesamt für

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tiers ch utznachrichtenAugust 2014 | Nr. 3

Besuch im Tierheim zur Besichtigung bitte anmelden: Tel. 071 278 19 28

Kater «Arek» wurde in Engelburg in schlech- tem Zustand gefunden. Jetzt geht es ihm wieder besser. Er ist ca. 1-jährig und sehr zutraulich und verfressen.

Diese beiden Zwergkaninchen-Mädchen Coco und Chanel - in Gossau aufge-funden - wurden vermutlich ausgesetzt. Sie sind in gutem Zustand und sehr lieb. Nun warten sie im «Sitterhöfli» auf ein neues Daheim.

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Liebe Tierfreundinnen undTierfreunde

6 Jahre nach Inkrafttreten der Tier-schutzverordnung beabsichtigt dasBundesamt für Lebensmittelsicher-heit und Veterinärwesen (BLV) nunendlich, Ausführungsverordnungenzu erlassen. Doch was da herausge-kommen ist, kann man wohl kaumals grossen Wurf bezeichnen. Im Be-streben, es Allen Recht zu machenbeschränkt sich das BLV neben gu-ten Lösungen teilweise auf Tier-schutzminimalismus. Bei den dreiAmtsverordnungen1 geht es um:

1 http://www.blv.admin.ch/dokumen-tation/01013/05845/05846/in-dex.html?lang=de

1. Den Tierschutz beim Züchten(gegen Extremzuchten)

2. Die Haltung von Hunden undHeimtieren

3. Die Haltung von Wildtieren.

Ich möchte im Folgenden kurz auf-zeigen, um was es dabei geht undwo Stärken und Schwächen dieserdrei Amtsverordnungen liegen.

Sollten die neuen Zuchtvor-schriften für einmal konsequentumgesetzt werden, können damit

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Extremzuchten ausgeschlossen wer-den und es wird sich daraus mittel-und langfristig eine klare Verbesse-rung der Tiergesundheit und des Ti-erwohles ergeben.

Nicht einverstanden ist der Schwei-zer Tierschutz STS mit der vom BLVeingeräumten Möglichkeit, trotzdemin Ausnahmefällen mit gesundheit-lich und verhaltensmässig stark be-einträchtigten Tieren weiterzüchtenzu dürfen. Das BLV begeht hier ge-genüber dem Willen von Gesetzge-ber (Tierschutzgesetz) und Bundes-rat (Tierschutzverordnung) eine klareKompetenzüberschreitung. Mit Aus-führungsbestimmungen einer Amts-stelle kann man die EidgenössischeGesetzgebung nicht umkrempeln!Die entsprechende Bestimmung istdaher ersatzlos zu streichen.

Ferner fordert der Schweizer Tier-schutz STS, dass das BLV die tier-schutzwidrigen Überzüchtungser-scheinungen bei Nutztieren ebenfallsklar angeht (z.B. Mastgeflügellinien,deren Tiere sich kaum mehr bewe-gen können, Muttersauen, die mehrFerkel als Zitzen haben, etc.). Die In-strumentalisierung dieser Nutztiereist offensichtlich und gehört verbo-ten!

In Ergänzung von Anhang 4 fordertder Schweizer Tierschutz STS klareZuchtverbote für Nacktformen beiHaustieren wie Sphinx-Katze,Skinny- und Baldwin-Meerschwein-chen, kurzschwänzige oderschwanzlose Katzen (Manx / Cym-ric), Katzen mit Kurzbeinigkeit

(Munchkin) oder Verkürzung der Vor-derbeine (Känguruh-Katzen), Entenmit Federhauben, Gestaltskanarienmit Veränderungen am Gefieder so-wie stark abweichender Körperhal-tung (Gibber-Italicus und Bossu-Belge), Goldfische mit fehlendenFlossen (Eiergoldfisch, gewisse For-men von Löwen- und Büffelkopf-Goldfischen), Nackthunde, Hundemit Schwanzveränderungen (Knick-,Korkenzieherschwanz, Schwanzver-kürzungen, Schwanzlosigkeit), über-lange Ohren, konvexe Gesichtsfor-men, Kurzschnauzigkeit, Rund-köpfigkeit, Ektropium, Entropium,Faltenbildung und schlaffe Haut, lan-ger Rücken verbunden mit Kurzbei-nigkeit, Gelenksdysplasien, Kiefer-gelenksdystrophien, Albinismus so-wie den grundsätzlichen Verzicht aufVerpaarung von Verwandten.

Die Verordnung über die Hal-tung von Hunden und Heim-tieren ist grundsätzlich zu begrüs-sen. Allerdings hat die Schaffung ei-ner neuen Verordnung zur Folge,dass die Gesetzesbestimmungennoch weiter verstreut und damit nochschlechter überblickt werden kön-nen. Es wäre zu begrüssen gewe-sen, wenn die vorgeschlagenenBestimmungen in die erst kürzlichdurchgeführte Revision der Tier-schutzverordnung Eingang gefundenhätten.

Anpassungsbedarf besteht weiterhinu.a. beim Vollzug des Schutzes vorLärm. Hier muss wie bei Licht ein

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Extremzuchten ausgeschlossen wer-den und es wird sich daraus mittel-und langfristig eine klare Verbesse-rung der Tiergesundheit und des Ti-erwohles ergeben.

Nicht einverstanden ist der Schwei-zer Tierschutz STS mit der vom BLVeingeräumten Möglichkeit, trotzdemin Ausnahmefällen mit gesundheit-lich und verhaltensmässig stark be-einträchtigten Tieren weiterzüchtenzu dürfen. Das BLV begeht hier ge-genüber dem Willen von Gesetzge-ber (Tierschutzgesetz) und Bundes-rat (Tierschutzverordnung) eine klareKompetenzüberschreitung. Mit Aus-führungsbestimmungen einer Amts-stelle kann man die EidgenössischeGesetzgebung nicht umkrempeln!Die entsprechende Bestimmung istdaher ersatzlos zu streichen.

Ferner fordert der Schweizer Tier-schutz STS, dass das BLV die tier-schutzwidrigen Überzüchtungser-scheinungen bei Nutztieren ebenfallsklar angeht (z.B. Mastgeflügellinien,deren Tiere sich kaum mehr bewe-gen können, Muttersauen, die mehrFerkel als Zitzen haben, etc.). Die In-strumentalisierung dieser Nutztiereist offensichtlich und gehört verbo-ten!

In Ergänzung von Anhang 4 fordertder Schweizer Tierschutz STS klareZuchtverbote für Nacktformen beiHaustieren wie Sphinx-Katze,Skinny- und Baldwin-Meerschwein-chen, kurzschwänzige oderschwanzlose Katzen (Manx / Cym-ric), Katzen mit Kurzbeinigkeit

(Munchkin) oder Verkürzung der Vor-derbeine (Känguruh-Katzen), Entenmit Federhauben, Gestaltskanarienmit Veränderungen am Gefieder so-wie stark abweichender Körperhal-tung (Gibber-Italicus und Bossu-Belge), Goldfische mit fehlendenFlossen (Eiergoldfisch, gewisse For-men von Löwen- und Büffelkopf-Goldfischen), Nackthunde, Hundemit Schwanzveränderungen (Knick-,Korkenzieherschwanz, Schwanzver-kürzungen, Schwanzlosigkeit), über-lange Ohren, konvexe Gesichtsfor-men, Kurzschnauzigkeit, Rund-köpfigkeit, Ektropium, Entropium,Faltenbildung und schlaffe Haut, lan-ger Rücken verbunden mit Kurzbei-nigkeit, Gelenksdysplasien, Kiefer-gelenksdystrophien, Albinismus so-wie den grundsätzlichen Verzicht aufVerpaarung von Verwandten.

Die Verordnung über die Hal-tung von Hunden und Heim-tieren ist grundsätzlich zu begrüs-sen. Allerdings hat die Schaffung ei-ner neuen Verordnung zur Folge,dass die Gesetzesbestimmungennoch weiter verstreut und damit nochschlechter überblickt werden kön-nen. Es wäre zu begrüssen gewe-sen, wenn die vorgeschlagenenBestimmungen in die erst kürzlichdurchgeführte Revision der Tier-schutzverordnung Eingang gefundenhätten.

Anpassungsbedarf besteht weiterhinu.a. beim Vollzug des Schutzes vorLärm. Hier muss wie bei Licht ein

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quantitativer Wert angegeben wer-den (dB), sonst bleibt das Ganze einPapiertiger.

Ganz wichtig wegen des extremenKatzenelendes (abertausende vonStreuner- und herrenlosen Katzen)ist, dass der Bund nun endlich beider Bekämpfung von unerwünsch-tem Tiernachwuchs Ernst macht unddie Tierhalter – allem voran die hoch-subventionierten Bauern – zur Fort-pflanzungskontrolle bei Katzen ver-pflichtet. Es kann nicht sein, dasshier das gesamte Tierelend den Tier-schutzorganisationen aufgebürdetwird, die jährlich eine halbe MillionFranken für Kastrationsaktionen auf-wenden, während der Bund sich wei-gert, konkrete, wirksame Vorschrif-ten

Foto: Meldestelle

gegen die unkontrollierte Katzenver-mehrung zu erlassen! Dabei wäre esso einfach, die mehr als 2 MilliardenBundessubventionen für die Land-wirtschaft jährlich mit der Auflage zuverknüpfen, dass unerwünschterKatzennachwuchs zu unterbindenund dies jeweils vom Bestandstier-arzt zu bestätigen ist.

Bei der Verordnung über dieHaltung von Wildtieren sinddie Ausführungen zur Weidehaltungvon Wildtieren und zur Haltung vonHirschen und Straussen besonderssinnvoll, da diese Tiere in der Land-wirtschaft als Fleischtiere eine ge-wisse Rolle spielen, es sich dabeiaber klar um eine Wildtierhaltung,wenn auch zu kommerziellen Zwe-cken handelt.

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Für die Haltung von Fischen ist ausSicht des Schweizer TierschutzesSTS grundsätzlich eine Überarbei-tung der TSchV notwendig. Die ge-nerellen Vorschriften sind minimalis-tisch und unzureichend und die Hal-tung vieler Fischarten ist überhauptnicht geregelt. Ob im Einzelfall Hal-tungsbewilligungen nur aufgrund vonExpertengutachten (anstelle von ge-setzlich verbindlichen Vorgaben) einsinnvoller Weg ist, sei dahin gestellt.

Seitens des Tierschutzes gibt esgleich mehrfache Bedenken:

- fragliche Gewährleistung desTierschutzes und der Rechts-gleichheit (je nach Expertenmei-nung im Kanton!);

- vorprogrammierte Rechtshändelund Einsprachen, welche die In-vestitionsfreude dämpfen;

- mangelhafter oder fehlender In-vestitionsschutz.

Tatsache ist, dass die Fischhaltungim Vergleich zur Haltung andererWildtiere in der TschV stiefmütterlichbehandelt wird und deutlich wenigerartspezifisch geregelt ist. Daran än-dert leider auch die neue Amtsver-ordnung für Wildtiere wenig.

Die Unterscheidung von Aquarien-haltung einerseits und Beckenhal-tung andererseits trägt den Bedürf-nissen der Fische kaum Rechnung.Es ist nicht nachvollziehbar, weshalbfür Aquarienhaltung Standards be-züglich Strukturen und Rückzugs-möglichkeiten gelten sollen, nichtaber in der Beckenhaltung – und

dass umgekehrt bezüglich Beschat-tung und Strömung keine Vorgabenfür die Aquarienhaltung bestehen.Diese Bestimmungen sind einfachnicht zu Ende gedacht.

Zudem müsste auch die Zootierhal-tung als eine Form der Aquarienhal-tung gelten und somit die Haltunggrosser, frei schwimmender Meeres-fische oder ganzer Fischschwärmegeregelt werden – dies in der Zootier-haltung (bspw. Projekt Ozeanium)und in der Fischzucht (ProjektOceanSwiss)!

Überhaupt nicht einverstanden sindwir mit der Ausnahmeregelung fürZirkusse. Diese führt dazu, dass Zir-kusse alle zwei Wochen eine Aus-nahmeregelung beanspruchen dür-fen und die Tiere in der Hälfte derZeit tierschutzwidrig gehalten wer-den können. Derart ausufernde Aus-nahmebewilligungen sind beispiellosin der Tierschutzgesetzgebung undwidersprechen klar Sinn und Zweckdes Tierschutzgesetzes!

Das BLV überschreitet auch hierseine Kompetenzen massiv zuguns-ten der Interessen der Zirkusse. Eid-genössische Gesetze können nichtfür einzelne Betroffene auf demWege einer Amtsverordnung ausserKraft gesetzt werden. Der SchweizerTierschutz STS fordert deshalb dieAbschaffung der Ausnahmebestim-mung gemäss Art. 95 TSchV und for-dert von den Zirkussen, dass sie zu-mindest den Minimalanforderungen

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der TSchV immer entsprechen müs-sen und daher Standorte und Tierbe-stand entsprechend planen sollen!Auch die Bestimmungen fürWachtel-gehege sind völlig unzureichend. Soverhindert die vorgeschlagene Käfig-höhe von 50 cm (!) das Normalver-halten von Wachteln (Hochschnel-len, Fliegen) und steht damit im Wi-derspruch zur Tierschutzgesetzge-bung, welche eine dem Tierverhaltenangepasste Haltung einfordert. In derSchweiz betreiben seit vielen Jahrenfindige Pioniere Wachtel-Volieren(konventionelloder bio). An diesen tierangepasstenGehegen und nicht an den ausländi-schen Käfigmassen für Wachtelnmuss sich das BLV orientieren!

Foto: Erich Feineis. Je nach Tierartbraucht es angepasste Haltungsvor-schriften.Wie Sie aus diesen Ausführungensehen, ist Tierschutz eine sehr kom-plexe und vielschichtige Aufgabe.

Wir sind unserem Dachverband demSchweizer Tierschutz STS sehrdankbar, dass er bei seiner Arbeitund insbesondere dem Lobbying inBern unsere Interessen immer sokompetent vertritt.

Ich wünsche Ihnen eine angenehmeund erholsame Ferienzeit.

Ihr Erich Feineis

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Für die Haltung von Fischen ist ausSicht des Schweizer TierschutzesSTS grundsätzlich eine Überarbei-tung der TSchV notwendig. Die ge-nerellen Vorschriften sind minimalis-tisch und unzureichend und die Hal-tung vieler Fischarten ist überhauptnicht geregelt. Ob im Einzelfall Hal-tungsbewilligungen nur aufgrund vonExpertengutachten (anstelle von ge-setzlich verbindlichen Vorgaben) einsinnvoller Weg ist, sei dahin gestellt.

Seitens des Tierschutzes gibt esgleich mehrfache Bedenken:

- fragliche Gewährleistung desTierschutzes und der Rechts-gleichheit (je nach Expertenmei-nung im Kanton!);

- vorprogrammierte Rechtshändelund Einsprachen, welche die In-vestitionsfreude dämpfen;

- mangelhafter oder fehlender In-vestitionsschutz.

Tatsache ist, dass die Fischhaltungim Vergleich zur Haltung andererWildtiere in der TschV stiefmütterlichbehandelt wird und deutlich wenigerartspezifisch geregelt ist. Daran än-dert leider auch die neue Amtsver-ordnung für Wildtiere wenig.

Die Unterscheidung von Aquarien-haltung einerseits und Beckenhal-tung andererseits trägt den Bedürf-nissen der Fische kaum Rechnung.Es ist nicht nachvollziehbar, weshalbfür Aquarienhaltung Standards be-züglich Strukturen und Rückzugs-möglichkeiten gelten sollen, nichtaber in der Beckenhaltung – und

dass umgekehrt bezüglich Beschat-tung und Strömung keine Vorgabenfür die Aquarienhaltung bestehen.Diese Bestimmungen sind einfachnicht zu Ende gedacht.

Zudem müsste auch die Zootierhal-tung als eine Form der Aquarienhal-tung gelten und somit die Haltunggrosser, frei schwimmender Meeres-fische oder ganzer Fischschwärmegeregelt werden – dies in der Zootier-haltung (bspw. Projekt Ozeanium)und in der Fischzucht (ProjektOceanSwiss)!

Überhaupt nicht einverstanden sindwir mit der Ausnahmeregelung fürZirkusse. Diese führt dazu, dass Zir-kusse alle zwei Wochen eine Aus-nahmeregelung beanspruchen dür-fen und die Tiere in der Hälfte derZeit tierschutzwidrig gehalten wer-den können. Derart ausufernde Aus-nahmebewilligungen sind beispiellosin der Tierschutzgesetzgebung undwidersprechen klar Sinn und Zweckdes Tierschutzgesetzes!

Das BLV überschreitet auch hierseine Kompetenzen massiv zuguns-ten der Interessen der Zirkusse. Eid-genössische Gesetze können nichtfür einzelne Betroffene auf demWege einer Amtsverordnung ausserKraft gesetzt werden. Der SchweizerTierschutz STS fordert deshalb dieAbschaffung der Ausnahmebestim-mung gemäss Art. 95 TSchV und for-dert von den Zirkussen, dass sie zu-mindest den Minimalanforderungen

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Zwerghund ohne Identität –neues Zuhause gefunden!

Ein herrenloser Chihuahua-Misch-ling wurde in einem Waldabschnitt inSt. Gallen aufgefunden und ins Tier-heim Sitterhöfli gebracht. Da derkleine Rüde nicht gechipt war,konnte kein Tierhalter ausfindig ge-macht werden. Wie üblich wurdenFotoaufnahmen ins Internet gestellt.Trotzdem meldete sich niemand.Auch bei anderen Anlaufstellen füraufgefundene oder vermisste Tierewurde keine Meldung aufgegeben.Offenbar hatten die damaligen Besit-zer zu grosse Angst vor den straf-rechtlichen Folgen; kein Chip, keineRegistrierung, keine Bezahlung derHundesteuern, kein Hundepass …Das wäre teuer zu stehen gekom-men. Zumal der unkastrierte Rüdezwischen drei und vier Jahre alt seindürfte.

Nach zwei Wochen im Tierheim undkeinerlei Hinweisen, wem der kleineHund gehören könnte, wurde er ge-impft und gechipt. Das Sitterhöfli-Team kümmerte sich liebevoll umden Kleinen, integrierte ihn in grös-sere Hundegruppen und schlussend-lich fanden sie für ihn ein neues Zu-hause.

Foto: Iron auf einer Wanderung im Alp-stein, Seealpsee, Juli 2014

Er hat den Namen „Iron“ bekommen,geniesst nun ausgiebige Spazier-gänge und das Faulenzen im Garten.Iron lebt in einer Familie mit einemDeutschen Schäferhund zusammen.

Gehorsam hat der „kleine Mann“ je-doch in der Vergangenheit noch nichtgelernt, ausser „Sitz“ kann er garnichts. Daran wird fleissig gearbeitet.Er ist ein verspielter, sportlicher undanhänglicher kleiner Hund, der sei-nen neuen Besitzern grosse Freudebereitet!

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Fair-Food Initiative

Die Fair-Food Initiative verlangt, wasfür alle eigentlich selbstverständlichsein sollte: Lebensmittel aus einernaturnahen, umwelt- und tierfreundli-chen Landwirtschaft mit fairen Ar-beitsbedingungen. Um dies sicher zustellen braucht es auch für impor-tierte Nahrungsmittel klare ökologi-sche und soziale Standards. Diesewerden durch die Fair-Food- Initia-tive gesetzt.

Zu viele Tiere sind es, die für unse-ren massiven Fleisch-, Käse- und Ei-erimport im Ausland leiden müssen,nämlich 30-40 Millionen Tiere! DerenSchicksal kann und darf uns nichtgleichgültig sein.

Bei US-Beef, australischem Lamm-Chop, französischer Ente, deut-schem Putenschnitzel, holländi-schen Eiern oder italienischem Büf-felmozzarella blenden die Schweizerihr sonst so ausgeprägtes Tier- undUmweltbewusstsein gerne aus. Inder Schweiz nicht zulässige Hal-tungs- und Produktionsbedingungensind an der Tagesordnung.

Für den Schweizer Tierschutz STShört Tierschutz nicht an der Grenzeauf. Aus diesem Grund begrüsst undunterstützt der Schweizer Tierschutzdie Fair-Food Initiative der Grünen.

Es muss gelten:

Schluss mit Qualimporten!JA zur Fair-Food Initiative!

Unterschriftenlisten und weitereInformationen unter: www.fair-food.ch

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Foto: Corinne Spiller, ausgesetzteKaninchen im Sitterhöfli

Bitte: MitgliederbeitragbezahlenUnsere Möglichkeiten, notleidendenTieren zu helfen, sind abhängig vonunseren Finanzen.

Mehr als Fr. 100’000 geben wir jähr-lich aus für Tierpflege, Tierarzt, Kast-rationsaktionen, Fonds für bedürftigeTierhalter usw. in unserer Region.

Es gibt viele Tierschutzorganisatio-nen, manche arbeiten international,andere wie unser Dachverband STSgesamtschweizerisch. Doch die regi-onale Tierfürsorge für Heimtiere hier

in der Stadt St. Gallen und Umge-bung wir nur von uns finanziert.

Für diese Betreuung von herrenlosenTieren mit Tierarzt und Tierpflege imSitterhöfli sind wir auf Ihre Mitglieder-beiträge und Spenden angewiesen!Das Geld, das Sie uns anvertrauen,geben wir für die armen Tiere hier vorOrt auch wieder aus.

Unser Jahresbeitrag ist mit Fr. 12.-bescheiden. Wenn Sie mit einer zu-sätzlichen Spende aufrunden, dan-ken wir Ihnen dafür jetzt schon herz-lich.

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Foto: Corinne Spiller, ausgesetzteKaninchen im Sitterhöfli

Bitte: MitgliederbeitragbezahlenUnsere Möglichkeiten, notleidendenTieren zu helfen, sind abhängig vonunseren Finanzen.

Mehr als Fr. 100’000 geben wir jähr-lich aus für Tierpflege, Tierarzt, Kast-rationsaktionen, Fonds für bedürftigeTierhalter usw. in unserer Region.

Es gibt viele Tierschutzorganisatio-nen, manche arbeiten international,andere wie unser Dachverband STSgesamtschweizerisch. Doch die regi-onale Tierfürsorge für Heimtiere hier

in der Stadt St. Gallen und Umge-bung wir nur von uns finanziert.

Für diese Betreuung von herrenlosenTieren mit Tierarzt und Tierpflege imSitterhöfli sind wir auf Ihre Mitglieder-beiträge und Spenden angewiesen!Das Geld, das Sie uns anvertrauen,geben wir für die armen Tiere hier vorOrt auch wieder aus.

Unser Jahresbeitrag ist mit Fr. 12.-bescheiden. Wenn Sie mit einer zu-sätzlichen Spende aufrunden, dan-ken wir Ihnen dafür jetzt schon herz-lich.

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Tierschutz-AlltagIm Sommerhalbjahr läutet das Tier-schutz-Telefon etwa 20-mal täglichwegen vermissten oder gefundenenTieren, Fragen zur Tierhaltung, An-zeigen von schlechter Tierhaltungoder schlicht immer häufiger auchwegen Nachbarschaftsstreitigkeiten,die über die Haustiere ausgelebtwerden.

Zuerst am Morgen in der erstenSchulferienwoche ein Anruf ausGossau: ein Kaninchenhalter, des-sen Tiere ein grosses Freigehegehaben, findet frühmorgens auf sei-nem Gartensitzplatz zwei junge Ka-ninchen. Er selber hat Zwerge, diebei ihm „parkierten“ Langohren stufter als junge Grosskaninchen ein. Daist wohl jemand in die Ferien gereistund wollte seine Kaninchen loswer-den. Das Vorgehen ist ein Straftatbe-stand, auch wenn es wohl unmöglichsein wird, den Besitzer zu ermitteln,verlange ich, dass der Fall der KAPOgemeldet wird.

Als nächstes wird aus Engelburg einzutraulicher zugelaufener Kater ge-meldet. Er sei schon 2 Tage im Quar-tier und versuche, überall hereinzu-kommen. Kein Wunder, draussenregnet es in dieser Woche häufig unddas Büsi hat auch Hunger. So gebeich grünes Licht, den Findling ins Sit-terhöfli zu bringen.

Aus einem Wohnblock in der Stadtruft ein Mieter an, dass ein junges

Pärchen in seiner Kleinwohnung ei-nen jungen „Kampfhund“ halte, die-ser aber stets am Heizkörper ange-bunden sei und wenig ausgeführtwerde. Hier besteht einmal mehrVerdacht auf illegalen Import aus ei-nem Land mit urbaner Tollwut undich muss ans Veterinäramt verwei-sen, das Hund und Halter überprüfenwird.

Beim Blick ins E-Mail tut sich auch et-was: Eine junge Frau hütet die zweiWohnungskatzen ihrer Freundin imWesten der Stadt. Eines Morgensvermisst sie die Langhaarkatze,sucht sie überall und meldet sie dannals vermisst. Sie sei wohl vom Bal-kon im 1. Stock hinuntergesprungenoder gefallen. Es ist rundum nurWiese, passiert ist dem Büsi wohlnichts, aber eine eher scheue Woh-nungskatze wieder einzufangen, istnicht so einfach.

Aus einer angrenzenden Gemeindekommt die Meldung, dass ein psy-chisch angeschlagener Mann zweiKatzen in der Wohnung halte, jedochnicht für die nötige Sauberkeit sorge.Die Katzenklos seien überfüllt, Tep-piche in der Wohnung mit Urin ge-tränkt und es stinke bis ins Treppen-haus. Es ist nicht das erste Mal, dasseine Meldung erfolgt. Anscheinendist der Besitzer nicht immer in derLage, für Hygiene zu sorgen. NachRücksprache mit dem Beistand wirdauch hier das Veterinäramt ersucht,die Zustände zu überprüfen.

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In einem Stadt-Quartier ärgern sichMieter und Altersheimbewohner übereinen Katzenhalter, der seine ältereKatze ganztags aussperrt. Bei Re-genwetter will sie irgendwo hinein,z.B. ins Treppenhaus oder durcheine offene Sitzplatz-Tür in ein frem-des Wohnzimmer.

Schon zwei Mal hab ich versucht, dieBesitzerin anzutreffen, ohne Erfolg.Also erneut vorbeigehen. MancheKatzenhalter sind tagsüber nie zuHause und abends hab ich wegenFamilie und eigenen Tieren wenigZeit für Besuche bei ihnen. Also ei-nen Brief schreiben? In der Regelführt das nicht zu Verbesserungen,der Sachverhalt, den Mitbewohnerschildern, wird vehement bestritten.

Kleintierhaltung als Problem

Die Haltung von Kaninchen oderHühnern, auch Gänsen zur Berei-cherung der Mahlzeiten von Familienam Stadtrand war bis vor 50 Jahrengang und gäbe. Zu vielen Einfamili-enhaus-Siedlungen gehörten Kanin-chenställe oder Hühnergehege.

Heutzutage regen sich die Nachbarnauf, wenn Hühner gackern, auf jedenFall wenn irgendwo ein Hahn kräht,wenn der „Misthaufen“ der Kanin-chen im Sommer im Nachbarsgartenzu riechen ist! Die Toleranz gegen-über Tierhaltern hat in den vergange-

nen Jahrzehnten enorm abgenom-men. Dies wohl auch, weil Tierhal-tung zur Lebensmittelgewinnung un-üblich geworden ist.

Die Entwicklung lässt sich nicht rück-gängig machen. Doch so mancher,der sich über Nachbars Hühner oderEnten beschwert, hat selber Grossel-tern, die einst Kleintierhaltung zurBereicherung des Familien-Menüsbetrieben.

Zu viele Krähen?

Dieses Jahr kamen Meldungen, dasses zu viele Rabenkrähen habe, wel-che am hellen Vormittag Kehrrichtsä-cke aufreissen, in Gärten Jungpflan-zen verwüsten, in einem Fall in ei-nem Freigehege die jungen Kanin-chen angriffen und verletzten. Krä-hen sind einheimische Wildtiere undkein Fall für den Tierschutzverein, ichmusste ans Amt für Natur, Jagd undFischerei verweisen.

Tatsache ist, dass Krähen und Els-tern oft als lästig empfunden werden.

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Stadtfüchse

Dass in der Stadt auch Füchse le-ben, wissen viele Einwohner nicht.Kürzlich rief eine junge Mutter an,weil sie abends nach 21 Uhr in ihremGarten einen Fuchs sah. Ob dasnicht gefährlich sei, wenn ihre knapp2-jährige Tochter im Garten spiele?Ob der Fuchs sich vielleicht verirrthabe und in den Wald zurückkehre?Was man tun könne, um ihn zu ver-treiben, sie wolle ihn keinesfalls imGarten. Vermutlich hatte die be-sorgte Mutter gar keine Freude anmeinen Auskünften: Füchse sindüberall heimisch im Siedlungsgebiet,wo es genügend grosse Gärten oderGrünflächen hat, sie leben keines-falls nur im tiefen Wald! Der Fuchs,

den sie beobachtet, ist vermutlich derAnsicht, der Garten gehöre zu sei-nem Revier und schaut regelmässigvorbei. Ob sie mir glaubt, dassFüchse harmlos sind?

Füchse sind für Menschen ungefähr-lich, sie kommen nicht in die Nähevon spielenden Kindern und tunihnen nichts. Füchse sind schlimms-tenfalls ein Risiko bezüglich Verbrei-tung des Fuchsbandwurms, d.h. werim Garten Gemüse oder Erdbeerenerntet, muss diese gut waschen(oder besser noch kochen), wie manes auch mit gekauften Frischproduk-ten tut.

Den Revier-Fuchs aus dem Gartenfernhalten kann man nur, wenn man

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Stadtfüchse

Dass in der Stadt auch Füchse le-ben, wissen viele Einwohner nicht.Kürzlich rief eine junge Mutter an,weil sie abends nach 21 Uhr in ihremGarten einen Fuchs sah. Ob dasnicht gefährlich sei, wenn ihre knapp2-jährige Tochter im Garten spiele?Ob der Fuchs sich vielleicht verirrthabe und in den Wald zurückkehre?Was man tun könne, um ihn zu ver-treiben, sie wolle ihn keinesfalls imGarten. Vermutlich hatte die be-sorgte Mutter gar keine Freude anmeinen Auskünften: Füchse sindüberall heimisch im Siedlungsgebiet,wo es genügend grosse Gärten oderGrünflächen hat, sie leben keines-falls nur im tiefen Wald! Der Fuchs,

den sie beobachtet, ist vermutlich derAnsicht, der Garten gehöre zu sei-nem Revier und schaut regelmässigvorbei. Ob sie mir glaubt, dassFüchse harmlos sind?

Füchse sind für Menschen ungefähr-lich, sie kommen nicht in die Nähevon spielenden Kindern und tunihnen nichts. Füchse sind schlimms-tenfalls ein Risiko bezüglich Verbrei-tung des Fuchsbandwurms, d.h. werim Garten Gemüse oder Erdbeerenerntet, muss diese gut waschen(oder besser noch kochen), wie manes auch mit gekauften Frischproduk-ten tut.

Den Revier-Fuchs aus dem Gartenfernhalten kann man nur, wenn man

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sehr dicht ca. 1.20 m hoch mit Diago-nalgitter einzäunt, so nah am Boden,dass er auch nicht unten durch-kommt.

Der Fuchs im Garten hat auch Vor-züge: er geht dort auf Mäusejagd undman bleibt weitgehend von Maul-wurfshügeln und Wühlmäusen imRasen verschont.

Angebundene Hunde in derStadt

Immer wieder gibt es Anfragen vonBerufstätigen, die auf dem täglichenArbeitsweg häufiger die gleichenHunde angebunden im Bereich„Schibenertor“ feststellen. Wenn dergleiche Hund mehrfach gesehenwird, geht der Beobachter davonaus, das Tier sei vielleicht den gan-zen Tag dort angebunden gewesen.So ist es nicht. Die Tiere gehören zuKlienten der MHS 1 an der Rosen-bergstrasse 2, welche dort im Hero-inprogramm sind. Sie dürfen ihreHunde nicht mit hineinbringen undbinden sie da und dort ausserhalban. Seit Jahren ist es so und wirdauch so bleiben, so lang die MHS 1an der Rosenbergstrasse ist. Dassdie Hunde einfach irgendwo ange-bunden warten müssen, ist keinegute Lösung. Es sollte einen witte-rungsgeschützten Unterstand für dievierbeinigen Begleiter geben, zumBeispiel auf dem Parkplatz am Blu-menbergplatz, wo einst das Graben-

Schulhaus stand. Die jetzige Situa-tion, wo die Klienten der MHS 1 kei-nen „Parkplatz mit Wetterschutz“ fürihre Hunde haben, ist unbefriedi-gend.

Ungewollte Katzenvermeh-rung

Wie jedes Jahr haben wir wieder her-renlose Katzenmütter und ihre Klei-nen zu betreuen. Es ist unverständ-lich, dass Katzenhalter ihre Kätzin-nen nicht kastrieren lassen, sodasssie oft selber kaum ein Jahr alt,schon einenWurf aufziehen müssen.Manchmal sind es sehr zahme, anMenschen gewöhnte Mütter, die ir-gendwo in einem Schrebergarten, ei-nem Handwerker-Magazin oder ei-ner wenig genutzten Garage ein ru-higes Plätzchen für die Geburt nut-zen. Ab und zu sind es verwilderteKätzinnen, die wohl niemandem ge-hören. Dann versteht man, dass sienicht kastriert sind.

Aber bei unseren 3 zutraulichen Kat-zenmüttern diesen Sommer ist esdas verantwortungslose Vor-Sich-Herschieben oder bewusste Unter-lassen der Kastration durch den Be-sitzer, die zur wohl ungewolltenTrächtigkeit führte.

In manchen Fällen geht das Unter-lassen der Kastration zu Lasten derKätzin. Nämlich dann, wenn sie auf-grund der alle 3 Wochen wiederhol-

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ten Rolligkeit eine Gebärmutter-Ver-eiterung erleidet und damit lebensge-fährlich erkrankt! Die normale Kast-ration kostet zwischen Fr. 180 und240.-. Die Notoperation bei Gebär-mutterinfektion kann den Besitzerdas Vierfache und der Katze das Le-ben kosten!

Wenn ein Katzenbesitzer nachweis-lich zur ärmeren Bevölkerung in un-serer Region gehört, kann er für dieKastration einen Beitrag bekommen.Es ist uns wichtig, dass Kätzinnen imAlter von 6-8 Monaten kastriert wer-den, um ungewollten Katzennach-wuchs zu vermeiden.

Ferienzeit: Katze weg

In den Sommerferien wird so man-ches Büsi von der Nachbarschaft ge-füttert, während die Besitzer in denFerien weilen. Wenn die Katze freienAuslauf hat, sollte sie mit Mikrochipgekennzeichnet sein, bevor manwegfährt. Manche Katze langweiltsich allein ohne die üblichen Strei-cheleinheiten. Es kann sein, dass sieKindern nachläuft oder längere Spa-ziergänge unternimmt und sich dabeiverirrt.

Wir überprüfen jedes Findeltier, obes einen Chip hat und wir so den Be-sitzer rasch finden und informierenkönnen. In einem Fall sagte dieser

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ten Rolligkeit eine Gebärmutter-Ver-eiterung erleidet und damit lebensge-fährlich erkrankt! Die normale Kast-ration kostet zwischen Fr. 180 und240.-. Die Notoperation bei Gebär-mutterinfektion kann den Besitzerdas Vierfache und der Katze das Le-ben kosten!

Wenn ein Katzenbesitzer nachweis-lich zur ärmeren Bevölkerung in un-serer Region gehört, kann er für dieKastration einen Beitrag bekommen.Es ist uns wichtig, dass Kätzinnen imAlter von 6-8 Monaten kastriert wer-den, um ungewollten Katzennach-wuchs zu vermeiden.

Ferienzeit: Katze weg

In den Sommerferien wird so man-ches Büsi von der Nachbarschaft ge-füttert, während die Besitzer in denFerien weilen. Wenn die Katze freienAuslauf hat, sollte sie mit Mikrochipgekennzeichnet sein, bevor manwegfährt. Manche Katze langweiltsich allein ohne die üblichen Strei-cheleinheiten. Es kann sein, dass sieKindern nachläuft oder längere Spa-ziergänge unternimmt und sich dabeiverirrt.

Wir überprüfen jedes Findeltier, obes einen Chip hat und wir so den Be-sitzer rasch finden und informierenkönnen. In einem Fall sagte dieser

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mir am Telefon, er wäre in Norwegenunterwegs, doch er informiere seineNachbarin, dass sie die Katze ab-hole, er wolle nicht, dass sie ins Tier-heim komme.

Eine bildhübsche Tricolorkätzin habich in Dottenwil bei Wittenbach ge-holt. Das Chiplesegerät reagierteund auf telefonische Anfrage nanntedie ANIS, die zentrale Datenbank fürgekennzeichnete Tiere, den Besit-zer: er wohnt in St. Gallen-Rotmon-ten und die Katzendame war wohlca. 5 km weit gelaufen.

Auch ein 5-6 Monate alter schwarzerJungkater, der an der St. Geor-genstrasse zugelaufen war, ent-puppte sich als Chip-Träger. Er warnur ein paar hundert Meter weit vonseinem Zuhause entfernt aufge-taucht, hungrig und müde. Ein Anrufbeim Besitzer ergab, dass er sichSorgen machte, weil sein hübscherRomeo schon 2 Nächte nicht heimgekommen war. Statt ins Sitterhöfliging es zurück nach St. Georgen. FürBesitzer, Katze und für uns Tier-schützer ist der Chip ein Segen undsollte bei Freilaufkatzen nicht fehlen.

Verzichttiere

Bis 1998 haben wir nur bei Todesfäl-len sogenannte Verzichttiere über-nommen. Seither sind 15 Jahre ver-gangen und mit Beschluss von 2 Vor-standsmitgliedern werden seither auf

schriftliches Gesuch von Besitzern inNot Haustiere übernommen. An-fangs herrschte die Befürchtung, wirwürden von „Abgabe-Tieren“ über-schwemmt. Wie sieht es wirklichaus?

Über alle 15 Jahre insgesamt habenwir 238 Verzichttiere aufgenommen,also etwa 15 bis 16 pro Jahr. Im Ver-hältnis zur Gesamtzahl der betreutenTiere machen diese Verzichttiere nuretwa 6% aus. Etwa ein Drittel kamaus Todesfällen/Pflegeheim-Eintrit-ten, ein Drittel aus Scheidung oderWohnungswechsel und ein weiteresDrittel aus ungenügender Tierhal-tung/behördlichem Einschreiten, wodie Übernahme des Heimtieresdurch den TSV im Interesse des Tie-res nötig war.

Die Erfahrungen zeigen, dass einer-seits die Aufnahme von Verzichttie-ren in Notfällen einem Bedürfnis ent-spricht, dass wir anderseits der mut-willigen Anschaffung und „Abschaf-fung“ von Haustieren nicht Vorschubleisten. Es braucht einen sehr gutenGrund, ein nachvollziehbares Prob-lem, damit wir Kleintiere, Katzen oderHunde vom Besitzer übernehmen.

Mit Unterschreiben der Verzichtser-klärung verliert der Besitzer jedenAnspruch auf das Tier. Wir gebenauch die Anschrift des neuen Besit-zers nicht heraus. Wer uns sein Tiermit begründetem Gesuch abgibt,muss es sich gut überlegen. Mankann seinen Hund nachher nicht

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mehr besuchen, nicht nachfragen,wie es dem Büsi geht! Wer als Besit-zer sein Haustier weggeben, aberden Kontakt wahren möchte, musses selber privat platzieren.

Homepage überarbeitet

Unser Internet-Auftritt ist neu gestal-tet und enthält neue Seiten.

Ganz bewusst verzichtet wird auf dieTiervermittlung. Dies deshalb, weilwir unsere Findel- und Verzichttiere

Bitte an Drucker: hier print-screender Startseite www.tierlidienst.ch ein-fügen.

im „Sitterhöfli“ unterbringen und dieHomepage des Tierheims ganz aktu-ell die Findeltiere und vermittelbarenTiere enthält: www.sitterhöfli.ch. Wersein Tier vermisst, findet es vielleichtdort unter „Findeltiere“.

An der Mitgliederversammlung 2014wurde Nina Hartmeier neu in denVorstand gewählt. Sie entlastet nichtnur die Meldestelle, sondern über-nimmt auch die Betreuung und Aktu-alisierung der Homepage. Wir freuenuns sehr über diese Unterstützung.

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mehr besuchen, nicht nachfragen,wie es dem Büsi geht! Wer als Besit-zer sein Haustier weggeben, aberden Kontakt wahren möchte, musses selber privat platzieren.

Homepage überarbeitet

Unser Internet-Auftritt ist neu gestal-tet und enthält neue Seiten.

Ganz bewusst verzichtet wird auf dieTiervermittlung. Dies deshalb, weilwir unsere Findel- und Verzichttiere

Bitte an Drucker: hier print-screender Startseite www.tierlidienst.ch ein-fügen.

im „Sitterhöfli“ unterbringen und dieHomepage des Tierheims ganz aktu-ell die Findeltiere und vermittelbarenTiere enthält: www.sitterhöfli.ch. Wersein Tier vermisst, findet es vielleichtdort unter „Findeltiere“.

An der Mitgliederversammlung 2014wurde Nina Hartmeier neu in denVorstand gewählt. Sie entlastet nichtnur die Meldestelle, sondern über-nimmt auch die Betreuung und Aktu-alisierung der Homepage. Wir freuenuns sehr über diese Unterstützung.

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ImpressumSt. Galler Tierschutznachrichten Nr. 3/2014Erscheint vierteljährlichHerausgeber: Tierschutzverein Stadt St. Gallen und Umgebung

Umschlag-FotoMeldestelle

LogogestaltungAnna Pfeiffer Grafik Design, St. Gallenwww.annapfeiffer.ch

VorstandPräsident Erich Feineis Pfaffengut 5 9312 Häggenschwil Tel. P 071 298 05 59 Tel. G 058 229 40 31

Vizepräsident Markus Mülli Turnerstrasse 30 9000 St. Gallen Tel. 071 277 69 20

Kassier Wilfried Heinz Rohrer Scheffelstr. 3, Postfach 9004 St. Gallen Tel. 071 244 20 40 Fax 071 244 20 41

Mitglieder

Peter Baumann Janice SalanitriKdo. Stadtpolizei Kdo. StadtpolizeiVadianstrasse 57 Vadianstrasse 579000 St. Gallen 9000 St. GallenTel. 071 224 61 03 Tel. 071 224 61 03

www.tierlidienst.ch

Beratungs- und Meldestelle:Erika BoltPostfach 60, 9008 St. GallenTel. 071 244 42 38Fax 071 244 69 86E-Mail: [email protected]

Wichtige Anlaufstellen:

Tierheim Sitterhöfli 071 278 19 28Vogelpflegestation 079 623 90 42Igel-Anlaufstelle 071 688 19 17oder 079 789 74 46Fledermaus-Nottelefon 079 775 41 66

Tierschutzbeauftragter Stadtpolizei 071 224 61 03Kant. Veterinäramt 058 229 35 30 Amt für Natur, Jagd und Fischerei 058 229 39 53

Dr. med. vet Roger FitziZürcherstrasse 2349014 St. GallenTel. 071 311 21 22

Theres Kessler-WirthRuderbach 98a9430 St. MargrethenTel. 071 290 05 26

Theo RüeschIsenringstrasse 39200 GossauTel. 079 324 76 71

Corinne Spiller Nina HartmeierGern 21 Egg 2529042 Speicher 9034 EggersrietTel. 071 340 02 45 Tel. 071 870 01 55

Postcheck-Konto: 90 – 10508-0

Husky «Lee» ist ein 1-jähriger kastrierter Rüde.

Lee ist noch sehr verspielt und unsicher. Ist an Katzen und den Umgang mit Kinder gewöhnt.

Lee braucht ein Umfeld wo er gefordert und gut ausgebildet wird. Er ist momentan etwas aufgewühlt und muss zur Ruhe kommen.

Wird nur an Hundefreunde mit Erfahrung mit nordischen Rassen abgegeben.

«Saaba» schildpatt, weiblich kastriert, geboren am 6.01.03.

Sabaa ist eine sehr sensible, ängstliche Katze. Sie sucht ruhige, geduldige Men-schen die verstehen, dass Sabaa ihre Zeit braucht um Vertrauen zu fassen.

Sie braucht ein Zuhause mit Freilauf und eignet sich nicht zu Kindern.

«Withy» und «Blacky» sind schon länger im Sitterhöfli. Beide sind im Frühling 2013 geboren, aber keine Brüder. Die beiden lebten immer zusam-men und sollten gemeinsam ein Zuhause mit Freiauslauf finden. Sind liebe, zutrauliche Katzen. Bitte Besuch im Tierheim anmelden: Tel. 071 278 19 28.