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Topthemen dieser Ausgabe

Seite 7

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Steuernachrichten

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Hinweis: Der Begriff „erste Tätigkeitsstätte“ ersetzt seit 1. Januar 2014 den Be-griff „regelmäßige Arbeitsstätte“.

Hinweis: Zu dieser Rechtsfrage sind noch zwei weitere Verfahren beim Bundesfi-nanzhof anhängig.

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Zeitraum Basiszinssatz Verzugszinssatz Verzugszinssatz für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung

01.07. bis 31.12.2013 -0,38 % 4,62 % 7,62 %

01.01. bis 30.06.2014 -0,63 % 4,37 % 7,37 %

01.07. bis 28.07.2014 -0,73 % 4,27 % 7,27 %

29.07. bis 31.12.2014 -0,73 % 4,27 % 8,27 %

01.01. bis 30.06.2015 -0,83 % 4,17 % 8,17 %*

01.07. bis 31.12.2015 -0,83 % 4,17 % 8,17 %*

01.01. bis 30.06.2016 -0,83 % 4,17 % 8,17 %*

01.07. bis 31.12.2016 -0,88 % 4,12 % 8,12 %*

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Sind Gewinneinkünfte von mehr als 410 Euro zu erklären, muss die entsprechende Einkom-mensteuererklärung durch Datenfernübertra-gung übermittelt werden.

Eine Entbindung von dieser Verpflichtung ist nur dann möglich, wenn dem Steuerbürger dieses Verfahren wirtschaftlich oder persön-lich nicht zuzumuten ist. Allein ein Hinweis auf die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden, wonach zu befürchten ist, dass auch

die Daten für die Steuererklärung ausgespäht werden könnten, reicht nicht aus, um sich von dieser Verpflichtung befreien zu lassen.

(Quelle: Urteil des Finanzgerichts Baden Württemberg)

Bei Gewinneinkünften zwingende Verpflichtung zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung

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