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Klassifizierung: Vertraulich-Extern Transfer Pricing Konzerninterne Finanzierungszinssätze regelkonform ermitteln

Transfer Pricing¤sentation... · Payments “ und Maßnahme 13 „Transfer Pricing Documentation and Country-by-Country Reporting ” von besonderer Relevanz. BEPS-Initiative als

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Klassifizierung: Vertraulich-Extern

Transfer PricingKonzerninterne Finanzierungszinssätze regelkonform ermitteln

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© Schwabe, Ley & Greiner – www.slg.co.at 2016

TRANSFER PRICING 2

Klassifizierung: Vertraulich-Extern

100%

51%

27%

22%

19% 51%

51%

51%

Interne Finanzierungen

Differenzierte Risikozuschläge

Bonitätsrisikoaufschlag

Länderrisikoaufschlag

Sonstiger Aufschlag

Die Anforderungen für die Festlegung von konzerninternen Finanzierungszinssätzen sind im Kern unverändert : die Anwendung des Fremdvergleichsprinzips („at arm‘s length“), das Vorliegen einer formalen Vertragsdokumentation und der Nachweis einer wirtschaftlich an-gemessenen Eigenkapitalausstattung (z. B. „thin capitalization rules“).

Unverändert – obwohl in der Praxis bislang noch nicht konsequent umgesetzt (siehe Gra-fik) – ist auch die Anforderung, Konzerngesellschaften bei der Verrechnungspreisgestaltung als separate Einheiten zu behandeln („separate entity approach“) und demnach die Kredit-würdigkeit auf eigenständiger Basis zu bewerten.

Neu ist der internationale Schulterschluss, gegen legale Möglichkeiten der Steuervermei-dung vorzugehen und die erarbeiteten Empfehlungen rasch in nationale Normen umzu-setzen. Entsprechend stark rückt Transfer Pricing auch in den Fokus bei Steuerprüfungen.

Transfer Pricing „neu“: Viel Lärm um … nichts?

Welche Aufschläge bei konzerninternen Finanzierungszinssätzen verwendet werden Quelle: SLG Treasury Summits 2013-2015 [Mehrfachnennung möglich]

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TRANSFER PRICING 3

Klassifizierung: Vertraulich-Extern

BEPS-Initiative als Grundlage für die nun anstehenden Änderungen

Ziel der Initiative von OECD und G20 gegen Ge-winnverkürzung und Gewinnverlagerung – auch als Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) be-zeichnet – ist es, sicherzustellen, dass Gewinne in jenem Land versteuert werden, in dem die unter-nehmerische Tätigkeit ausgeübt wird bzw. die öko-nomische Wertschöpfung stattfindet. Ein 15 Maß-nahmenpakete umfassendes Ergebnis wurde da-zu im Herbst 2015 veröffentlicht. Die Umsetzung in nationales Recht ist noch im Jahr 2016 geplant.

Unsere Projekterfahrung zeigt, dass Steuerbehör-den aber bereits jetzt – auf Basis der bestehenden Regelungen – diesen Themenbereich genauer als bisher durchleuchten. So werden beispielsweise im Rahmen von Prüfungen Detailbeschreibungen zur angewandten Berechnungsmethodik ange-fordert, aber auch Zinssätze beanstandet, die nicht marktkonform erscheinen.

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TRANSFER PRICING 4

Klassifizierung: Vertraulich-Extern

Aus dem BEPS-Maßnahmenpaket sind für Intercompany-Finanzierungen Maßnahme („Action“) 4 „Limiting Base Erosion Involving Interest Deductions and Other Financial Payments“ und Maßnahme 13 „Transfer Pricing Documentation and Country-by-Country Reporting” von besonderer Relevanz.

BEPS-Initiative als Grundlage für die nun anstehenden Änderungen /2

ACTION 4

ACTION 13

Vermieden werden sollen insbesondere eine Konzentration von Fremdverschuldung in Hoch-steuerländern und durch IC-Finanzierungen verursachte steuerliche Zinsabzüge auf lokaler Ebene, die den Zinsaufwand des Konzerns aus Finanzverbindlichkeiten ggü. Dritten über-steigen. Maßnahme 4 sieht daher die Einführung einer Zinsschranke vor – bemessen an der Kennzahl Nettozinsaufwand/EBITDA. Im aktuellen Entwurf der EU-Richtlinie liegt der ent-sprechende Grenzwert bei 30%. Für Geschäftsmodelle mit tendenziell höherem Verschul-dungsgrad (z. B. anlagenintensive Branchen) kann die Zinsschranke optional in Höhe des konsolidierten Zinsaufwands des Konzerns festgelegt werden.

Maßnahme 13 gibt Leitlinien und Mindestanforderungen für eine konzernweite Verrechnungs-preisdokumentation vor. Unterschieden werden drei Informationsebenen: eine Stammdoku-mentation („Master File“), eine landesspezifische Dokumentation („Local File“) und ein länder-spezifischer Bericht u. a. über Einkünfte, Vorsteuergewinne, gezahlte und noch zu zahlende Ertragssteuern („Country-by-Country Reporting“). Ziel dieser differenzierten Dokumentation ist es, den Steuerverwaltungen aussagekräftige und auf automatisierter Basis austauschbare Informationen an die Hand zu geben, um die Konsistenz der Annahmen prüfen, Risiken in der Preisgestaltung rasch identifizieren und so Prüfungsschwerpunkte festlegen zu können.

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TRANSFER PRICING 5

Klassifizierung: Vertraulich-Extern

Dokumentationsanforderung für „Multinationals“ im Überblick

Master Fileu. a. Beschreibung der Organisations-

struktur, der Geschäfts-tätigkeit, der IC-Finan-

zierungsaktivitäten und der Verrechnungspreislogik

Local Fileu. a. Beschreibung von lokaler Ge-schäftstätigkeit, IC-Transaktionen

und Erläuterung zu Fremdvergleich der Verrechnungspreise

Country-by-Country Report

u. a. globale Verteilung von Einkünften und gezahlten Steuern

Muss allen zuständigen Steuerverwaltungen zur Verfügung gestellt werden.

Muss der lokal zuständigen Steuer-verwaltung zur Verfügung gestellt werden.

Einreichung im Sitzstaat der Konzernmutter, automa-tische zwischenstaatliche Informationsweitergabe

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TRANSFER PRICING 6

Klassifizierung: Vertraulich-Extern

Was ist aus Unternehmenssicht zu beachten?

� Bonitätsspezifische Festlegung von konzerninternen Finanzierungszinssätzen

� Verwendung belastbarer Marktdaten als Bezugspunkt für den Drittvergleich

� Überwachung des auf lokaler Ebene steuerlich absetzbaren Zinsaufwands

� Einhaltung der Dokumentations- bzw. Meldeerfordernisse

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TRANSFER PRICING 7

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SLG-Modellierungsansatz für die Festlegung von IC-Zinssätzen

Unsere Zinssatzberechnung basiert auf der von der OECD unterstützten Comparable-Un-controlled-Price-Methode (CUP). Bei dieser Methode werden aus beobachtbaren Markt-transaktionen – mittels objektivierbarer Adjustierungen (z. B. für unternehmensspezifische Bonitäten oder Länderrisiken) – Preise für interne Transaktionen hergeleitet.

Die im Rahmen der BEPS-Initiative vorgesehene „Zinsschrankenregelung“ wird im Modell als zusätzliche Information berücksichtigt.

Modellbestandteile Datengrundlagen Differenzierung nach …

Währungen Laufzeiten

Basiszinssatz Geldmarkt-/Swapsatz

+ Kreditrisikoaufschlag Anleihemargen

+ Länderrisikoaufschlag CDS- oder Bond-Spreads

= Finanzierungszinssatz

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TRANSFER PRICING 8

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Bonitätsermittlung für Konzerngesellschaften basiert auf Branchenmethodologien.

Die Bonitätsermittlung der Konzerngesellschaften erfolgt auf Basis von ausgewählten Kennzahlen aus passenden Branchenmethodologien. Um Kennzahlenset u. Gewichtungs-faktoren eingehend zu validieren, wird im Rahmen einer Modellkalibrierung ein Abgleich der Analyseergebnisse mit alternativen Bonitätsbewertungsverfahren (z. B. einem lizenzpflich-tigen, ökonometrischen Modell) vorgenommen.

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TRANSFER PRICING 9

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Ableitung des Kreditrisikoaufschlags aus Anleihen-Spreads

Die wichtigste Eigenschaft eines Margen-gitters im Drittvergleich ist „Konsistenz“. Das bedeutet, dass die Kreditmarge sowohl mit der Laufzeit als auch bei einer Verschlechte-rung der Bonität ansteigt. Für einzelne Boni-tätsstufen bzw. Laufzeitsegmente ist aller-dings am Markt keine ausreichende Anzahl an Vergleichstransaktionen verfügbar. Die Marktdaten müssen daher noch entspre-chend aufbereitet werden.

Schematische Darstellung eines Margengitters

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0

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200

300

400

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Länderrisikoaufschlag nach Laufzeit in BP

Frankreich Polen Rumänien Kroatien

Länderrisikoaufschlag auf Basis von CDS-Spreads

Sind für einen Währungsraum bzw. für ein Land nicht ausreichend viele Referenztrans-aktionen vorhanden, um ein länder- und währungsspezifisches Margengitter zu entwickeln, wird für die Zinssatzermittlung ein Referenzmargengitter herangezogen. Da sich lokale Fi-nanzierungsbedingungen aber zum Teil erheblich von jenen des „Referenzraums“ unter-scheiden, werden darüber hinaus in der Zinssatzermittlung Länderrisikoprämien berück-sichtigt. Diese werden in der Regel über CDS-Spreads für das jeweilige Land und die pas-sende Laufzeit der Finanzierung hergeleitet.

Quelle: Reuters CDS-Spreads per 30.06.2016

Länderrisikoaufschlag von 132 Basispunkten für eine 5-jährige Finanzierung der rumänischen Tochter eines französischen Konzerns

132 BP

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Ergebnis der Modellierungsschritte ist ein bonitäts- und laufzeitkonformer Zinssatz.

Darüber hinaus liefert das Modell Bausteine für die Transferpreis-

dokumentation.

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TRANSFER PRICING 12

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Wie wir Sie unterstützen können …

Überprüfung interner Dokumentation und Zinsermittlung

Ermittlung von marktkonformen Zinssätzen über kundenspezifisches Tool

Preismodell, Vertragsdokumentation und rechtliche/steuerliche Opinion

Wir überprüfen Ihre interne Dokumentation (Cash-Pool-Verträge, Intercompany-Darlehensverträge, Rahmenverträge für Derivate, Avalrahmenverträge) auf inhaltliche Vollständigkeit und kommentieren auch Ihre Methodik zur internen Zinsermittlung. Wir nehmen dabei keine Prüfung aus rechtlicher oder steuerrechtlicher Sicht vor.

Mit unserem kundenspezifischen Transferpreis-Tool können Sie marktkonforme Zinssätze für kon-zerninterne Finanzierungen ermitteln. Dieses wird je nach Branche und Unternehmen kalibriert und liefert nach Eingabe der Eckdaten der Finanzierung laufzeit- und bonitätskonforme Zinssätze. Das Modell ist in unterschiedlichen Parametrisierungen bereits bei einigen Kunden im Einsatz.

Unser Komplettangebot umfasst das Transferpreis-Tool, die Erstellung eines internen Finanzierungs-konzepts inklusive Rahmenvertrag für Pooling, Darlehen, Garantien etc. mit den erforderlichen länderspezifischen Ergänzungen („Country Amendments“). Wir arbeiten dabei mit renommierten Rechtsanwaltskanzleien und deren internationalem Netzwerk zusammen.

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Klassifizierung: Vertraulich-Extern

Philipp Schmidt, Group Treasurer der Semperit AG Holding: “Das Transferpreis-Tool bietet einen in sichkonsistenten, belastbarenund sauber dokumentiertenWeg, um marktkonformeKonditionen für IC-Finanzierungen festzulegen.”

TreasuryLog 5/2014

TreasuryLog 4/2016

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Schwabe, Ley & GreinerMargaretenstraße 70A-1050 WienTel.: +43-1-585 48 30Fax: +43-1-585 48 30-15

E-Mail: [email protected]: www.slg.co.at

Haben Sie Interesse oder Fragen? Ihre Ansprechpartner sind:

für Deutschland und international

Jochen SchwabePartner und Geschäftsführer

[email protected]

für Österreich und Schweiz

Martin WinklerPartner und Geschäftsführer

[email protected]

für Corporate Finance

Edith LeitnerPartner

[email protected]

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Schwabe, Ley & Greiner: langjährige Treasury-Erfahrung!

Die Firma

� 1988 gegründet

� Fokus auf Beratung zu allen Fragestellungen des Finanz-/Treasury Managements, Veranstaltung des Finanzsymposiums in Mannheim und Wissensvermittlung im Rah-men von Lehrgängen, Seminaren, Roundtables sowie der Fachzeitschrift TreasuryLog

� Kontinuierliche Erweiterung des Partnerkreises (zehn Partner, alle in Beratung tätig)

� Mehr als 30 Mitarbeiter in der Beratung – ein Großteil mit langjähriger Unternehmens-, Bank- und/oder Beratungserfahrung

Die Kunden

� Unternehmen, Banken, Versicherungen und Einrichtungen der öffentlichen Hand

� Vom Mittelstand bis zum multinationalen Konzern

� Regionaler Schwerpunkt in D/A/CH-Region, für unsere Kunden und deren Tochterge-sellschaften auch weltweit tätig

� Über 5.000 abgeschlossene Projekte bei über 2.000 Kunden