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Transportleistungen Transportleistungen in der in der Sozialversicherung Sozialversicherung Priv.-Doz. Dr. Harun Pa Priv.-Doz. Dr. Harun Pa čić čić Zell am See, 22.03.2013 Zell am See, 22.03.2013

Transportleistungen in der Sozialversicherung Priv.-Doz. Dr. Harun Pačić Zell am See, 22.03.2013

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TransportleistungenTransportleistungenin derin der

SozialversicherungSozialversicherung

Priv.-Doz. Dr. Harun PaPriv.-Doz. Dr. Harun Pačićčić

Zell am See, 22.03.2013Zell am See, 22.03.2013

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Zum ThemaZum Thema

Bedeutung:Bedeutung: Staatsausgaben für Staatsausgaben für Krankentransporte und RettungseinsätzeKrankentransporte und Rettungseinsätze 114 Mio € im Jahr 1990114 Mio € im Jahr 1990 323 Mio € im Jahr 2011323 Mio € im Jahr 2011

Themenbereiche:Themenbereiche: Ansprüche der LeistungsberechtigtenAnsprüche der Leistungsberechtigten Organisation der TransportleistungenOrganisation der Transportleistungen Beziehungen zwischen SV-Tr und Beziehungen zwischen SV-Tr und

LeistungserbringernLeistungserbringern Falsche Einschätzung der Erforderlichkeit eines Falsche Einschätzung der Erforderlichkeit eines

TransportsTransports

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Rechtlicher Rahmen für Rechtlicher Rahmen für TransportleistungenTransportleistungen

KompetenzverteilungKompetenzverteilung Aufgabe der Länder (und Gemeinden)Aufgabe der Länder (und Gemeinden)

Beispiel WienBeispiel Wien Rettungsdienst – KrankentransportdienstRettungsdienst – Krankentransportdienst Privater – öffentlicher RettungsdienstPrivater – öffentlicher Rettungsdienst

GebührGebühr Eintrittserklärung der SV-TrEintrittserklärung der SV-Tr

EntgeltEntgelt Geschäftsführung ohne AuftragGeschäftsführung ohne Auftrag (schlüssige) Vereinbarung (schlüssige) Vereinbarung

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Kostenübernahme durch dieKostenübernahme durch dieSV-TrägerSV-Träger

§ 135 Abs 4 ASVG§ 135 Abs 4 ASVG

Im Falle der Im Falle der Notwendigkeit der Inanspruchnahme Notwendigkeit der Inanspruchnahme ärztlicher ärztlicher HilfeHilfe kann der Ersatz der Reise(Fahrt)kosten kann der Ersatz der Reise(Fahrt)kosten nach Maßgabe nach Maßgabe der Bestimmungen der Satzungder Bestimmungen der Satzung gewährt werden. Bei der gewährt werden. Bei der Festsetzung des Ausmaßes des Kostenersatzes bzw. eines Festsetzung des Ausmaßes des Kostenersatzes bzw. eines allfälligen Kostenanteiles des Versicherten ist auf die allfälligen Kostenanteiles des Versicherten ist auf die örtlichen Verhältnisse und auf den dem Versicherten für örtlichen Verhältnisse und auf den dem Versicherten für sich bzw. seinen Angehörigen bei Benützung des billigsten sich bzw. seinen Angehörigen bei Benützung des billigsten öffentlichen Verkehrsmittels erwachsenden öffentlichen Verkehrsmittels erwachsenden Reisekostenaufwand Bedacht zu nehmen; dies gilt auch bei Reisekostenaufwand Bedacht zu nehmen; dies gilt auch bei Benützung eines Privatfahrzeuges. Die Satzung kann Benützung eines Privatfahrzeuges. Die Satzung kann überdies bestimmen, daß nach diesen Grundsätzen überdies bestimmen, daß nach diesen Grundsätzen festgestellte Reise(Fahrt)kosten bei Kindern und festgestellte Reise(Fahrt)kosten bei Kindern und gebrechlichen Personen auch für eine Begleitperson gebrechlichen Personen auch für eine Begleitperson gewährt werden. Die tatsächliche Inanspruchnahme der gewährt werden. Die tatsächliche Inanspruchnahme der Behandlungsstelle ist in jedem Fall nachzuweisen.Behandlungsstelle ist in jedem Fall nachzuweisen.

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Kostenübernahme durch dieKostenübernahme durch dieSV-TrägerSV-Träger

§ 135 Abs 5 ASVG§ 135 Abs 5 ASVG

Die Satzung bestimmt unter Bedachtnahme auf Abs. 4, unter Die Satzung bestimmt unter Bedachtnahme auf Abs. 4, unter welchen Voraussetzungen welchen Voraussetzungen für gehunfähig erkrankte Versichertefür gehunfähig erkrankte Versicherte und Angehörige der Transport mit einem Krankentransportwagen und Angehörige der Transport mit einem Krankentransportwagen zur Inanspruchnahme zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfeärztlicher Hilfe sowie der Ersatz der Kosten sowie der Ersatz der Kosten für die Inanspruchnahme eines Lohnfuhrwerkes bzw. privaten für die Inanspruchnahme eines Lohnfuhrwerkes bzw. privaten Kraftfahrzeuges gewährt werden können. Die Kraftfahrzeuges gewährt werden können. Die medizinische medizinische NotwendigkeitNotwendigkeit eines solchen Transportes muß ärztlich bescheinigt eines solchen Transportes muß ärztlich bescheinigt sein sein

§ 144 Abs 5 ASVG§ 144 Abs 5 ASVGSofern der körperliche Zustand des Erkrankten oder die Sofern der körperliche Zustand des Erkrankten oder die Entfernung seines Wohnsitzes seine Entfernung seines Wohnsitzes seine Beförderung in die oder aus Beförderung in die oder aus der Anstaltder Anstalt erfordert, sind auch die erfordert, sind auch die notwendigen Kostennotwendigen Kosten einer einer solchen Beförderung vom Versicherungsträger unter solchen Beförderung vom Versicherungsträger unter Bedachtnahme auf § 135 Abs. 4 zu übernehmenBedachtnahme auf § 135 Abs. 4 zu übernehmen. .

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Kostenübernahme durch dieKostenübernahme durch dieSV-TrägerSV-Träger

Unterbringung nach dem UbGUnterbringung nach dem UbG Behandlungsbedürftigkeit?Behandlungsbedürftigkeit? Asylierungsfall? § 144 Abs 4 ASVG:Asylierungsfall? § 144 Abs 4 ASVG:

„„Ist die Anstaltspflege oder die medizinische Ist die Anstaltspflege oder die medizinische Hauskrankenpflege nicht durch die Notwendigkeit ärztlicher Hauskrankenpflege nicht durch die Notwendigkeit ärztlicher Behandlung bedingt, so wird sie nicht gewährt.“ Behandlung bedingt, so wird sie nicht gewährt.“

Unfälle, plötzliche ErkrankungenUnfälle, plötzliche Erkrankungen § 131 Abs 3 ASVG§ 131 Abs 3 ASVG

„„Bei im Inland eingetretenen Unfällen, plötzlichen Bei im Inland eingetretenen Unfällen, plötzlichen Erkrankungen und ähnlichen Ereignissen kann Erkrankungen und ähnlichen Ereignissen kann der der nächsterreichbare Arztnächsterreichbare Arzt … in Anspruch genommen werden, falls … in Anspruch genommen werden, falls ei Vertragsarzt … für die ärztliche Hilfe … nicht rechtzeitig die ei Vertragsarzt … für die ärztliche Hilfe … nicht rechtzeitig die notwendige Hilfe leisten kann. Der Versicherungsträger hat in notwendige Hilfe leisten kann. Der Versicherungsträger hat in solchen Fällen für die dem Versicherten tatsächlich solchen Fällen für die dem Versicherten tatsächlich erwachsenen Kosten … den in der erwachsenen Kosten … den in der SatzungSatzung festgesetzten festgesetzten Ersatz zu leisten. Darüber hinaus können nach Maßgabe der Ersatz zu leisten. Darüber hinaus können nach Maßgabe der Satzung auch die notwendigen Reise(Fahrt)kosten Satzung auch die notwendigen Reise(Fahrt)kosten übernommen werden. …“ übernommen werden. …“

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Kostenübernahme durch dieKostenübernahme durch dieSV-TrägerSV-Träger

§ 131 Abs 4 ASVG§ 131 Abs 4 ASVG

„„Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal werden bei Unfällen in Ausübung von Sport und Tal werden bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzt.“Touristik nicht ersetzt.“

(Freizeit-)Unfälle – plötzliche Erkrankungen(Freizeit-)Unfälle – plötzliche Erkrankungen

Freizeitunfälle – Arbeitsunfälle / SkikurseFreizeitunfälle – Arbeitsunfälle / Skikurse

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Kostenübernahme durch dieKostenübernahme durch dieSV-TrägerSV-Träger

Maßgeblicher BeurteilungszeitpunktMaßgeblicher Beurteilungszeitpunkt Ex ante!Ex ante!

Geeignetes TransportmittelGeeignetes Transportmittel

Rechtslage bei verweigerter Rechtslage bei verweigerter Rettungsfahrt?Rettungsfahrt?

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Organisation der Organisation der TransportleistungenTransportleistungen

Schriftliche (Gesamt-)VerträgeSchriftliche (Gesamt-)Verträge

Risiko ausreichender Honorierung?Risiko ausreichender Honorierung?

VerrechnungsvereinbarungenVerrechnungsvereinbarungen

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VergaberechtVergaberecht Öffentliche AuftraggeberÖffentliche Auftraggeber

Gebietskörperschaften, SV-TR - § 3 Abs 1 Z 2 BVergG:Gebietskörperschaften, SV-TR - § 3 Abs 1 Z 2 BVergG:„„Einrichtungen, die zu dem besonderen Zwecke Einrichtungen, die zu dem besonderen Zwecke gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Interessen zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind, Interessen zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind, und zumindest teilrechtsfähig sind und überwiegend von und zumindest teilrechtsfähig sind und überwiegend von Auftraggebern gemäß Z 1 … finanziert werden oder die Auftraggebern gemäß Z 1 … finanziert werden oder die hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch letztere hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch letztere unterliegen oder …“unterliegen oder …“

Keine (Bereichs-)AusnahmenKeine (Bereichs-)Ausnahmen prioritäre oder nicht-prioritäre Dienstleistungen?prioritäre oder nicht-prioritäre Dienstleistungen? DienstleistungskonzessionsverträgeDienstleistungskonzessionsverträge DirektverrechnungsverträgeDirektverrechnungsverträge

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Danke für ihre Danke für ihre Aufmerksamkeit!Aufmerksamkeit!