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Trinkwasserhygiene praxisratgeber ge6h0738ge23r0413

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Die ganze Welt der TrinkwasserhygieneDer Ratgeber für die Praxis

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TrinkwasserhygieneDer Ratgeber für die Praxis

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© 2013 Honeywell GmbH.Alle Rechte vorbehalten.1. Auflage, Version 1.1

Dieses Handbuch einschließlich all seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberschutzgesetzes ist ohne Zustimmung der Firma Honeywell GmbH unzulässig und strafbar. Dies gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen.

Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Handbuch berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenschutz- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wä-ren und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Das vorliegende Handbuch wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernimmit der Herausgeber für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für eventuelle Druckfehler keine Haftung.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 8 2. Die Chemie und Mikrobiologie des Trinkwassers 11 Natürliche, chemische Inhaltsstoffe 13 Chemische Beigaben durch die häusliche Trinkwasser-Installation 15 Mikrobiologie – das Leben im Wasser 17 Bakterien im Wasser – Versäumnis des WVU? 18 Legionellen – stäbchenförmige Vielfalt 20 Legionellen – im warmen und stagnierenden Wasser problematisch 21 Legionellen als Krankheitsauslöser 22 Pseudomonaden – echte Überlebenskünstler 24 Pseudomonas aeruginosa – im Krankenhaus ein Risiko 26 Escherichia coli und Enterokokken 28 Clostridium perfringens 29

3. Die Verantwortung von Planer, Installateur und Betreiber 30 Trinkwasser-Installation als werkvertragliche Vorgabe 32 Arten von Trinkwasser-Installationen 34 Die Kontrollen im Einfamilienhaus 35 Kontrollen und Pflichten bei gewerblich genutzten Trinkwasser-Installationen 36 Pflichten und Kontrollen bei öffentlich genutzten Trinkwasser-Installationen 38 Grenzwerte und technischer Maßnahmenwert 40 Für die Hausinstallation wichtige Grenzwerte 41 4. Planung mit Blick auf die Hygiene 42 Abstimmung mit dem Bauherrn 43 Dokumentationen im Rahmen der Planungsarbeit 44 Die richtige Materialauswahl treffen 46 So groß wie nötig – so klein wie möglich 49 Armaturenauswahl mit Blick auf die Hygiene 51 Trinkwassererwärmung richtig auswählen 52 Warmhaltesysteme richtig einsetzen 54 Verbrühungsschutz sicherstellen 59 Trinkwasserleitungen grundsätzlich gedämmt 60 Stagnationsstrecken vermeiden 64 Problemlösung durch Schleifen 66 Problemlösung durch Programmierung 67 Klare Kennzeichnung von Betriebswasserleitungen 70

5. Systemische Untersuchung 73 Warum muss beprobt werden? 74

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Welche Anlagen müssen beprobt werden? 74 Wer ist für die Beprobung verantwortlich? 76 Wer kann Proben nehmen? 78 Wo muss beprobt werden? 79 Wie wird beprobt? 82 Wie sieht eine Probenahmestelle aus? 82 Was ist zu tun bei positiver Beprobung? 84

6. Schutz des Trinkwassers vor Rücksaugen, Rückdrücken und Rückfließen 87 Die Flüssigkeitskategorie entscheidet 88 Immer vom Menschen ausgehend bewerten 91 Auswahl der Sicherungseinrichtung 91 Anordnung der Sicherungseinrichtung 92 Ungehinderter freier Auslauf – AA 94 Freier Auslauf mit nicht kreisförmigem Überlauf (uneingeschränkt) – AB 95 Rohrtrenner mit kontrollierbarer Mitteldruckzone – BA (Systemtrenner Typ BA) 96 Rohrtrenner mit unterschiedlichen, nicht kontrollierbaren Druckzonen – CA (Systemtrenner Typ CA) Kontrollierbarer Rückflussverhinderer – EA 98 Rohrtrenner, nicht durchflussgesteuert – GA 99 Rohrtrenner, durchflussgesteuert – GB 100 Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse, kombiniert mit Rückflussverhinderer – HD Installation und Instandhaltung von Sicherungseinrichtungen 103

7. Trinkwassersysteme hygienisch installieren 104 Sauberer Umgang mit Material und Werkzeug 105 Sorgfalt in der Ausführung 107

8. Dichtheitsprüfung, Spülung und Inbetriebnahme 109 Trockene Dichtheitsprüfung ist heute Pflicht 110 Mit Inertgas oder Druckluft prüfen 112 Ausführung der Prüfung mit Inertgas oder Druckluft 113 Ausführung der Dichtheitsprüfung 114 Ausführung der Belastungsprüfung 115 Leitung für die Spülung vorbereiten 116 Leitung spülen 117 Leitung in Betrieb nehmen 118

9. Sanierung von Trinkwasser-Installationen 121 Überschreitung chemischer Grenzwerte 122 Mikrobiologische Probleme durch Stagnation 124

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Bestandsproblem Löschwasser 126 Probleme durch mangelhafte Dämmung 131 Zu große Speicher-Trinkwassererwärmer 131 Zirkulation mit zu geringem Volumenstrom 135 Kontaminationen beseitigen 136 Thermische Desinfektion des Leitungssystems 137 Chemische Desinfektion des Leitungssystems 138 Unterlassene Instandhaltung 140

10. Inspektion und Wartung an Trinkwasser-Installationen 142 Instandhaltung klar geregelt 144 Arbeiten durch Nichtfachmann und Fachmann 145 Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten 145 Instandhaltungs- und Hygieneplanung 150

11. Betrieb von Trinkwasser-Installationen 153 Die Betriebsweise 154 Zusätzliche Hinweise für den einwandfreien Betrieb 154

12. Hygienisch einwandfreie Trinkwasser-Installationen – 158 Notwendigkeit und Chance

13. Literaturhinweise 160

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1. Einleitung

Reines Wasser, das ist unsere Welt. Schließlich ist es unser wich-

tigstes Lebensmittel. In den letzten Jahren ist das Thema Hygiene in der

Trinkwasserinstallation immer mehr in den Fokus gerückt, weshalb wir

Ihnen als Planer, Installateur oder Betreiber von Trinkwasser-Installationen

mit diesem Buch ein Arbeitsmittel, ein Nachschlagewerk und gleichzeitig

ein Handbuch an die Hand geben wollen. Erfahren Sie, auf was Sie bei

dem Thema hygienisch reines Wasser alles achten müssen.

Ziel dieses Handbuches ist es, einen Einblick in die Anforderungen an die

Trinkwasser-Installation zu geben.

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Das Thema Hygiene gewinnt bei der Trinkwasserversorgung zunehmend an Be-deutung, auch vor dem Hintergrund der aktualisierten Trinkwasserverordnung [1]. Besonders die Mikrobiologie, aber auch die Chemie, liefern heute tief greifende Erkenntnisse, die bei der Planung, Installation und dem Betrieb von Trinkwasser-Installationen zum Umdenken zwingen. Waren noch vor Jahren nur Bakterien wie Legionellen im Fokus der Betrachtungen, muss man sich heute zusätzlich unter anderem mit Pseudomonaden, E-Coli, Enterokokken und anderen Mikroorganis-men auseinandersetzen.

Eine der Ursachen hierfür ist der Umstand, dass die Installationen in den letzten Jahren immer komplexer wurden und somit auch mehr Raum für Hygieneproble-me geschaffen haben. Hinzu kommt, dass viele Symptome erst heute auf verun-reinigtes Wasser zurückgeführt werden. An die Möglichkeit, sich beim Duschen mit Bakterien zu infizieren, die zu Harnwegserkrankungen oder einer Mittelohr-entzündung führen können, hätte zum Beispiel vor einigen Jahren niemand gedacht. Doch es gibt diese Fälle – in der Vergangenheit wurde das Trinkwasser allerdings nicht als Infektionsquelle hierfür erkannt. Das wachsende Wissen rund um die Problematik der Trinkwasserhygiene führt dazu, dass die Messlatte für die Qualität von Installationen heute sehr hoch aufliegt. Planer und Installateure müssen sich deshalb aber nicht vor eine unmögliche Aufgabe gestellt sehen. Um die Hygiene in Trink-wasser-Installationen im Griff zu haben, muss man wissen, was sich im Wasser chemisch und mikrobiologisch abspielt bzw. abspielen kann. Kenntnisse über mögliche Auslöser negativer Ver-änderungen der Wasserqualität müssen in die Planung, Erstel-lung und in den Anlagenbetrieb einfließen. Ist die Installation so

Einwandfreies Trinkwasser bis hin zur Entnahmestelle zu transportieren – das ist die hohe gesetzliche Anforderung an moderne Trinkwasser-Installationen.(Bild: Grohe)

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beschaffen und wird so betrieben, dass sich chemische Parameter nicht verän-dern und Bakterien sich nicht vermehren können, darf von einer Einhaltung der Anforderungen an das Trinkwasser gemäß der gesetzlichen Vorgaben ausgegan-gen werden. Mit anderen Worten: Aus einer solchen Installation kann tatsächlich einwandfreies Trinkwasser entnommen werden – und das dauerhaft. Die Quali-tätsanforderungen an das Trinkwasser werden im § 4 der aktuellen Trinkwasser-verordnung [1] definiert.

Ziel dieses Handbuches ist es, einen Einblick in die Anforderungen an die Trinkwasser-Installation zu geben. Ebenso werden die Vorgaben der Trinkwas-serverordnung thematisiert, die Planer, Ersteller und Betreiber von Trinkwasser-Installationen direkt betreffen. Auf dieser Basis wird aufgezeigt, wie eine neu zu installierende Trinkwasser-Installation geplant und ausgeführt sein muss. Auch im Blick auf den Gebäudebestand werden zahlreiche Anregungen und Hilfestel-lungen zur Problembehandlung gegeben.

Trinkwasserverordnung

§ 4 Allgemeine Anforderungen(1) Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstaug-lich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 5 bis 7 entspricht.

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2. Die Chemie und Mikrobiologie des Trinkwassers

Auf seinem Weg durch die Luft und die Erde bis zur Entnahme-

stelle reichert sich das Wasser mit Chemikalien an und nimmt zwangs-

läufig auch Bakterien auf. Welche mikrobiologischen Organismen und

chemischen Stoffe in welcher Menge in einem Wasser, das als Trink-

wasser genutzt werden soll, vorhanden sein dürfen, regelt die Trinkwas-

serverordnung [1].

Probleme an Trinkwasser-Installationen zu vermeiden oder dauerhaft zu

beseitigen, setzt gewisse Kenntnisse voraus. Voraussetzung dafür ist eine

entsprechende Sachkenntnis im Bereich der Chemie und der Mikrobio-

logie, die Planer und Ersteller von Installationen haben müssen, um eine

Anlage als Ganzes betrachten, bewerten und betreiben zu können.

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Geht es um die Qualität des Trinkwassers, muss man sich über chemische und mikrobiologische Belange Gedanken machen. Spricht man vom Wasser, dann ist man zunächst einmal bei der Chemie, denn Wasser setzt sich aus den chemi-schen Elementen Sauerstoff und Wasserstoff zusammen. Trinkwasser ist jedoch viel mehr als die chemische Verbindung H2O.

Auf der Erde existiert eine bestimmte Menge an Wasser, die sich weder verringert noch vermehrt. Das Wasser befindet sich in einem ständigen Kreislauf, der aus Verdunstung, Wolkenbildung, Nieder-schlag, Versickerung, Gewässerbildung und erneuter Verdunstung besteht.

Auf seinem Weg durch die Luft und die Erde reichert sich das Wasser mit vielen verschiedenen Chemikalien an und nimmt zwangsläufig auch Bakterien auf. Da-her ist natürliches Wasser mehr als chemisch reines H2O. Und das ist auch gut so, denn nur das natürliche, mit Mineralien und Bakterien angereicherte Wasser, ist dazu geeignet, als Lebensmittel Verwendung zu finden. Chemisch reines Wasser hingegen kann – je nach der Person, die es nutzt und der Menge, die davon getrunken wird – sogar lebensgefährlich sein. Folglich machen erst chemi-sche Beigaben und Bakterien unser Trinkwasser und seine Qualität aus. Welche Inhaltsstoffe und in welcher Menge diese im Trinkwasser vorhanden sein dürfen, um unseren Qualitätsanforderungen gerecht zu werden, regeln die §§ 5-7 der Trinkwasserverordnung zusammen mit den jeweiligen Anlagen 1-3.

Die Wassermenge der Erde befindet sich in einem ständigen, natürlichen Kreislauf (Bild: guukaa - Fotolia.com)

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>> Natürliche, chemische Inhaltsstoffe Zunächst reichert sich das Wasser, welches als Regen die Luft passiert, mit Kohlendioxid (CO2), Schwefeldioxid (SO2), Schwefeltrioxid (SO3) und weiteren Stickoxiden (NOx) an. Diese Oxide bewirken, dass der Regen sauer wird und mit einem pH-Wert zwischen 4 und 5,5 die Erde erreicht. Neutral wäre das Wasser bei einem pH-Wert von 7. Da die Natur immer um Ausgleich bemüht ist, löst dieses saure Wasser Metalloxide und Metalle aus dem Boden, um vom sauren wieder in einen neutra-len Zustand zu gelan-gen. Durch diese Reak-tionen entstehen dabei Salze, z. B. Kupfersulfit (CuSO3), Calciumsulfat (CaSO4), Calciumcarbo-nat (CaCO3), Magnesi-umcarbonat (MgCO3), Natriumnitrat (NaNO3) und auch Natriumchlo-rid (NaCl), auch besser bekannt als Kochsalz.

Sind im Wasser größere Mengen von Calcium- oder Magnesiumsalzen gelöst, spricht man von „hartem“ Wasser, sind diese in nur geringem Umfang vorhan-den, bezeichnet man das Wasser als „weich“. Nach § 9 des Wasch- und Reini-gungsmittelgesetzes werden drei Härtebereiche unterschieden:

Beim Weg des Regens durch die Luft und beim Einsickern des Wassers in die Erde laufen zahlreiche chemische Vorgänge ab (Bild: A. Gaßner)

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Die Mengen an Calcium- oder Magnesiumsalzen werden über ihre molare Masse pro Liter Wasser (mmol/l) erfasst, das heißt über die Menge an Molekülen. Immer noch anzutreffen – obwohl längst veraltert – ist auch die Härteangabe in Grad deutscher Härte (°dH). Dabei entspricht 1 °dH einer molaren Masse von 0,178 mmol/l.

Die Wasserhärte nimmt indirekt Einfluss auf einen hygienisch ein-wandfreien Betrieb der Trinkwasser-Installationen. Bei einer Härte von 2,5 mmol/l oder mehr lagern sich die Härtebildner auf Behälter- und Rohr-wandungen ab und schaffen so un-ebene, zerklüftete und damit vergrö-ßerte Oberflächen, die Lebensraum für Bakterien bieten. Hierbei spielt die Temperatur des Wassers eine

Hartes Wasser erzeugt unabhängig vom Rohrwerkstoff Inkrustierungen, die Bakterien einen Lebensraum bieten (Bild: J. Scheele)

Wasch- und Reinigungsmittelgesetz

§ 9 Angabe der Wasserhärtebereiche(1) Die Wasserversorgungsunternehmen haben dem Verbraucher den Härtebereich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers mindestens einmal jährlich, ferner bei jeder nicht nur vorübergehenden Änderung des Härtebereichs in Form von Aufklebern oder in einer ähnlich wirksamen Weise mitzuteilen.(2) Die Härtebereiche sind wie folgt anzugeben:

Härtebereich Härtestufe Härte (mmol/l) Härte (°dH)

I weich < 1,5 < 8,4

II mittel 1,5 – 2,5 8,4 – 14

III hart > 2,5 > 14

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entscheidende Rolle, denn je höher die Temperatur des Mediums ist, desto mehr Härtebildner werden aus dem Wasser an den Oberflächen von Wärmetauschern und Rohrleitungen angelagert.

In sehr vielen Wässern sind auch Spuren von Metallen (z. B. Eisen, Kupfer) und Schwermetallen (z. B. Arsen, Cadmium, Quecksilber, Uran) nach der Passage durch das Erdreich enthalten. Ferner nimmt das Wasser aus dem Boden neben Kohlendioxid auch Nitrate und Phosphate auf, die teilweise durch den Menschen in Form von Pflanzendünger in die Erde gebracht wurden. Welche chemischen Stoffe in welcher Menge in einem Wasser, das als Trinkwasser genutzt werden soll, vorhanden sein dürfen, regelt die Trinkwasserverordnung [1] durch die Festlegung verbindlicher Grenzwerte (siehe Kapitel 3). Die Einhaltung dieser Grenzwerte ist eine wichtige Aufgabe des Wasserversorgungsunternehmens, kurz WVU.

>> Chemische Beigaben durch die häusliche Trinkwasser-Installation

Da das WVU seiner Verpflichtung hinsichtlich der Einhaltung chemischer Grenz-werte zumeist sehr gewissenhaft nachkommt, muss man sich innerhalb einer häuslichen Trinkwasser-Installation nur noch über die chemischen Werte für Blei, Kupfer und Nickel Gedanken machen. Denn diese Werte können sich hier durch die Beschaffenheit der Haustechnik und der verwendeten Materialien erhöhen.

In einigen Regionen Deutschlands sind noch Trinkwasser-Installationen in Häusern zu finden, die zumindest in Teilen aus Druckbleirohren beste-hen. Da der Grenzwert für Blei im Trinkwasser nach dem 1. Dezember 2013 mit nur 0,010 mg/l (bis 1. De-zember 2013 gilt 0,025 mg/l) fest-gelegt ist, kann man sicher davon

Bleirohre müssen so schnell wie möglich durch Rohre aus anderen Materialien ersetzt werden.(Bild: J. Scheele)

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ausgehen, dass Installationen mit Bleirohranteilen diese Anforderungen nicht erfüllen können – also damit auch kein einwandfreies Trinkwasser nach TrinkwV enthalten.

Was den Anteil des Kupfers im Trinkwasser angeht, wird der Grenzwert mit 2,0 mg/l fixiert. Diese Grenzwerte beziehen sich aber nicht auf die Analyse einer einzigen Wasserprobe, sondern auf eine durchschnittliche wöchentliche Was-seraufnahme des Verbrauchers. Es müssen also an mehreren Stellen und zu unterschiedlichen Zeiten (gefordert wird eine Probenahme an mindestens drei verschiedenen Tagen) Wasserproben genommen werden. Der sich aus dieser „gestaffelten Stagnationsbeprobung“ ergebende Mittelwert ist maßgeblich für die Bewertung. Probleme mit der Einhaltung des Kupfer-Grenzwertes sind nach Punkt 8 der DIN50930 Teil 6 [2] in der Praxis nur dort zu erwarten, wo der pH-Wert des Trinkwassers im Wasserversorgungsgebiet kleiner als 7,4 ist. In einem pH-Wert-Bereich von < 7,4 bis 7,0 darf der TOC-Wert (total organic carbon, also die Summe des in einer Wasserprobe vorhandenen organischen Kohlenstoffes) maximal 1,5 g/m³ betragen, wenn Kupfer als Installationswerkstoff vorgesehen werden soll. Unter einem pH-Wert von 7,0 darf Kupfer nicht mehr als Werkstoff für eine Trinkwasser-Installation verwendet werden.

DIN 50930-6

8. Anwendungsbereiche8.2 KupferEine Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit im Hinblick auf seine Eigenschaften als einwandfreies Lebensmittel wird als vertretbar angese-hen, wenn das Wasser über die Anforderungen der Trinkwasserverordnung hinaus eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

pH-Wert >= 7,4 oder pH-Wert < 7,4 bis 7,0 bei TOC < 1,5 mg/m³

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Die Beachtung des TOC-Wertes ist wichtig, da im Wasser gelösten organischen Kohlenstoffe dienen als Nahrungsgrundlage für alle Arten von Mikroorganismen im Wasser dienen, die u.a. stark saure Stoffwechselprodukte wie Essigsäure (Acetobacter) oder Milchsäure (Lactobazillus) produzieren und so eine mikro-biologisch indizierte Korrosion (MIK) hervorrufen können. Man spricht dabei von lokaler Lochfraß-Korrosion.

Nickel wurde bis vor ein paar Jahren noch als Beschichtung von Fittings einiger Rohrsysteme und Armaturen verwendet. Vernickelte Fittings geben nach der Erstinbetriebnahme eines neu installierten Rohrsystems eine Zeit lang die herauslösbaren, überschüssigen Nickelanteile ab. Dadurch werden Nickelwerte erreicht, die über dem Grenzwert von 0,020 mg/l liegen. Heute schließen die normativen Einschränkungen den Einsatz von vernickelten Fittings oder Arma-turen praktisch aus.

>> Mikrobiologie – das Leben im Wasser Nach einer Beprobung ist nicht mit einer raschen Veränderung der festgestellten Werte aus chemischer Sicht zu rechnen. Beträgt beispielsweise der festgestellte Wert für Blei in einer Trinkwasser-Installation – durch Vorhandensein von Druck-bleirohren – 0,040 mg/l, dann wird dieser sich nicht sprunghaft nach unten oder oben hin verändern. Anders verhält sich dies hinsichtlich der Mikrobiologie. Hier geht es nicht um tote Substanzen, sondern um das Verhalten von Lebewesen, die im Wasser existieren. Und wenn es um Kreaturen geht, dann ist das Verhal-ten von Einzellern in ihrem Mikrokosmos „Wassertropfen“ so individuell wie das der Mehrzeller in der für uns direkt wahrnehmbaren Welt. Probleme an Trink-wasser-Installationen zu vermeiden oder dauerhaft zu beseitigen, setzt folglich die Kenntnisse darüber voraus, was für die Wasserbewohner optimal ist und was für Mikroorganismen doch eher ungemütlich scheint. Oder anders gesagt: Sind die Bedingungen bekannt, die sich auf eine Zellteilung eindämmend oder verhindernd auswirken, gilt es, diese im System zu erzeugen. Gelingt dies, kann die Installation mit ihren Betriebsbedingungen selbst dafür sorgen, dass mikro-biologische Parameter nicht zum Problem werden. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Sachkenntnis im Bereich der Mikrobiologie, die Planer, Ersteller

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und Betreiber von Installationen grundsätzlich haben müssen, um eine Anlage als Ganzes betrachten, bewerten und betreiben zu können. Diese Kenntnisse gehören für alle am Bau beteiligten Fachleute zu den sogenannten Elementar-kenntnissen.

>> Bakterien im Wasser – Versäumnis des WVU?

Dass Trinkwasser als „Lebensmittel Nummer Eins“ angesehen wird, bedeutet jedoch nicht, dass es frei von Bakterien sein muss. Ergänzend zu den Festlegun-gen der TrinkwV muss auch nach den Festlegungen im Punkt 5 der DIN 2000 [3] das Wasser arm an Bakterien sein.

Das Vorhandensein von Bakterien im Wasser ist also durchaus zulässig. Sie dürfen aber nur in einer solchen Anzahl vorhanden sein, die keine Gefahr für die Gesundheit des Wassernutzers darstellt. Generell ist der Nachweis von Bakteri-en im Trinkwasser also kein Anzeichen für ein Versäumnis gegenüber der Trink-wasserhygiene. Gefährlich wird es erst dann, wenn die Konstruktion einer Trinkwasser-Instal-lation oder deren Betriebsbedingungen Verhältnisse schaffen, die eine expo-

DIN 2000

5 Anforderungen an Trinkwasser5.1 GrundanforderungenDie Anforderungen an die Trinkwassergüte müssen sich an den Eigenschaf-ten eines aus genügender Tiefe und nach Passage durch ausreichend filtrie-rende Schichten gewonnenen Grundwassers einwandfreier Beschaffenheit orientieren, das dem natürlichen Wasserkreislauf entnommen und in keiner Weise beeinträchtigt wurde.Trinkwasser sollte appetitlich sein und zum Genuss anregen. Es muss farb-los, klar, kühl sowie geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein.Trinkwasser muss keimarm sein.Es muss mindestens den gesetzlichen Anforderungen genügen.

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nentielle Bakterienvermehrung begünstigen. § 5 der Trinkwasserverordnung in Verbindung mit Anlage 1 legt klar fest, wie hoch der Gehalt an Mikrobiologie im Trinkwasser sein darf.

Günstige Lebensbedingungen für Bakterien, wie beispielsweise fehlender oder nur geringer Wasseraustausch in einer Rohrleitung oder in einem Behälter, raue Oberflächen oder bestimmte Betriebstemperaturen führen in der Regel zur Bil-dung von so genannten Biofilmen.

Ein Biofilm besteht aus einer schleimför-migen Matrix, Stoff-wechselprodukten von Mikroorganismen, den so genannten EPS (extrazelluläre Poly-saccharide), und aus miteinander verbun-denen Kolonien von verschiedenen Kleinst-lebewesen. Dazwischen können auch abgestor-

Trinkwasserverordnung

§ 5 Mikrobiologische Anforderungen(1) Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes, die durch Wasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschli-chen Gesundheit besorgen lassen.(2) Im Trinkwasser dürfen die in Anlage 1 Teil I festgelegten Grenzwerte für mikrobiologische Parameter nicht überschritten werden.(…)

Ein Biofilm mit nur einigen Mikrometern Schichtdicke, betrachtet mit dem Mikroskop.(Bild: A. Gaßner)

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bene Zellen und anorganische Teilchen eingebunden sein. In der Regel ist ein Biofilm nur wenige Tausendstel Millimeter dick, er stellt jedoch den Lebensraum für Bakterien, wie zum Beispiel Legionellen, dar.

>> Legionellen – stäbchenförmige Vielfalt

Die wohl bekannteste Bakterienart in Verbindung mit Wasser sind Legionellen. Diese Bakterienart machte im Jahre 1976 Schlagzeilen, als sie sich in der Klimaanlage des Bellevue Stratford Hotels im amerikanischen Philadelphia eingenistet hatte, wo sie mit der Luftbefeuchtung vernebelt wurden. Die Folge war, dass sich weit über 200 Hotelgäste, Teilnehmer eines Veteranentreffens der „America Legion of Philadelphia“, mit einer der Lungenentzündung ähnlichen Krankheit infizierten. Trotz intensivster medizinischer Behandlung starben hier-durch 29 Personen. Die Öffentlichkeit vermutete einen terroristischen Anschlag auf die Veteranen, was das Ereignis in den Mittelpunkt des öffentlichen Interes-ses rückte. Als man dann die Ursache der Erkrankungen - eben diese bis dahin unbekannten Bakterien - entdeckte, hatten diese ihren Namen schnell erhalten. Denn was liegt näher, als ein Bakterium, das Legionäre tötet, schlicht und ein-fach „Legionelle“ zu nennen?

Bei den Legionellen handelt es sich um stäbchenförmige Bak-terien, die Wasser als Lebensraum nutzen. Sie kommen in allen Süßwässern vor, sei es in Seen, Flüssen oder gar Pfützen. Sie sind folglich ein natürlicher Bestandteil des Was-sers. Man unterschei-det heute mehr als 35 verschiedene Arten Stäbchenförmige Wasserbewohner: die Legionellen.

(Bild: J. Scheele)

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dieser Bakteriengattung mit 50 Untergruppen. Einige dieser Arten können beim Menschen Erkrankungen auslösen, wenn sie in entsprechender Konzentration in die Lunge gelangen. Als besonders gefährlich kann dabei die „Legionella pneu-mophilla Serogruppe 1 Subtyp Pontiac“ bezeichnet werden. Auf ihr Konto gingen 1976 auch die erkrankten und verstorbenen Legionäre in Philadelphia. Im vom Wasserversorgungsunternehmen gelieferten kalten Wasser ist ihre Konzentration allerdings zu gering, um gefährlich zu sein.

>> Legionellen – im warmen und stagnierenden Wasser problematisch

Kritisch wird es dann, wenn Legionellen in der Hausinstallation optimale Lebens-bedingungen vorfinden, wie z.B. Wassertemperaturen zwischen 25 °C und 50 °C, sowie Bereiche mit geringer oder fehlender Wasserströmung. Unter solchen Be-dingungen liegt die Teilungsrate der Legionellen deutlich über der Sterberate, was die Anzahl der Legionellen im Wasser erhöht. Im Temperaturbereich von 30 °C bis 45 °C steigt die Teilungsrate drastisch an; die „ideale“ Vermehrungs-temperatur liegt bei 37 °C, was genau der menschlichen Körpertemperatur ent-spricht. Anlagenbereiche, in denen das Wasser über eine längere Zeit im System steht, bieten den Legionellen gute Siedlungsbedingungen (wenig Durchströmung) und eine in der Regel nicht zu verhindernde Temperaturerhöhung im Kaltwas-ser bzw. Abkühlung im Warmwasser durch Temperaturangleich an die Umgebung. Eine bislang harmlose „Le-gionellen-Bevölkerung“ kann so schnell zu einem Problem werden.

Der Grad des bakteriel-len Befalls wird in Kolo-niebildenden Einheiten, kurz KBE, angegeben. Um diese festzustel- Bei einer Temperatur von 41 °C liegt die Verdoppelungsrate bei 2,8h.

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len, wird eine Wasserprobe (beispielsweise 1 ml) auf einen „Agar“ genannten Nährboden gegeben und anschließend für 36 Stunden in einem Wärmeschrank verwahrt. Unter diesen optimalen Brut-Bedingungen entstehen mit bloßem Auge sichtbare Bakterienkolonien. Sind z. B. zehn Kolonien entstanden, spricht man von einem Wasser mit zehn KBE Legionellen in einem Milliliter (10/1 ml).

Höhere Temperaturen als 50 °C stellen eine für Legionellen lebensfeindliche Umgebung dar. Ab dieser Temperatur vermehren sie sich nicht mehr, in Wasser ab 60 °C überleben sie nur rund eine halbe Stunde, Wasser mit 70 °C tötet sie im Normalfall in-nerhalb von etwa drei Minuten. Dieser „Normalfall“ beschreibt frei im Wasser befindliche Legionellen. Allerdings haben Legionellen auch Möglichkeiten gefunden, sich hohen Temperaturen zu entziehen. So „verstecken“ sie sich vor zu großer Hitze im Biofilm, der sich auf Rohr- und Behälterwandungen befinden kann oder setzen sich in Ablagerungen

fest. Einen weiteren Schutz bieten andere Organismen wie Amöben. Amöben umfließen ihre Nahrung für gewöhnlich, um diese dann zu verwerten. Da die Verdauungsenzyme der Amöben den Legionellen jedoch nichts anhaben können, nutzen Legionellen Amöben als Wirtstiere und schützen sich dadurch vor Um-welteinflüssen wie Chlor, UV-Licht und Temperatur. Daher kann man folglich nicht grundsätzlich annehmen, dass Wasser mit 70 °C frei von lebenden Legionellen ist. Kälte hingegen vermindert zwar die Vermehrung von Legionellen, tötet diese jedoch nicht ab.

>> Legionellen als Krankheitsauslöser Gefährlich werden die Legionellen dem Nutzer der Trinkwasser-Installation, wenn es sich um eine krank machende, pathogene Art handelt und diese in einer entsprechenden Anzahl im Wasser vorhanden ist. Wie groß die Anzahl der KBE sein muss, um eine Erkrankung auszulösen, kann nicht pauschal gesagt werden. Es hängt hier zu viel von der persönlichen Verfassung des Benutzers der Anlage

Anzüchtung von Legionellen auf Nährboden in einer Petrischale – hier zeigen sich koloniebildende Einheiten. (Bild: J. Scheele)

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ab. Ein kerngesunder, vitaler Mensch ist beispielsweise weniger gefährdet als jemand, der schon mit einer Krankheit zu kämpfen hat oder durch einen me-dizinischen Eingriff geschwächt ist. Die Erfahrung zeigt aber, dass ein Befund unter 100 KBE kein Anlass für Bedenken sein muss. Bei diesem Wert wurde nach DVGW-Arbeitsblatt W551 auch die Definition einer „kontaminierten Anlage“ gefasst und auch der technische Maßnahmenwert der Trinkwasserverordnung ist mit einem Wert von 100 KBE/100 ml erreicht.

Legionellen verbreiten sich ausschließlich über das Einatmen belasteter Aero-sole in die Lunge, hauptsächlich über den Sprühnebel, der beim Duschen ent-steht (Aerosol), über Whirlpools, Klimaanlagen mit Luftbefeuchtung oder andere Einrichtungen zur Vernebelung des Wassers. Kurzzeitig diskutierte man sogar die Risiken, die vom Sprühnebel der Scheibenwaschanlage am Auto ausgehen könnten, da das Wasser hier stagniert und durch die unmittelbare Umgebung erwärmt wird. Verlässliche Hinweise auf ein realistisches Risiko wurden dafür jedoch bislang nicht gefunden. Einmal aufgenommen, können die Legionellen zu einer Erkrankung an Pontiac-Fieber oder an Legionellenpneumonie (auch Legio-nellose oder Legionärskrankheit genannt) führen.

Im harmloseren Fall handelt man sich das Pontiac-Fieber ein, benannt nach der Stadt Pontiac im US-Bundesstaat Michigan, in der die erste Epidemie dieser Krankheit dokumentiert wurde. Etwa zwei Tage nach der Infektion treten der Grippe ähnliche Symptome auf (Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, etc.), die aber nach ein paar Tagen Bettruhe von selbst und ohne ärztliche Behandlung wieder abklingen. Von einem tödlichen Verlauf des Pontiac-Fiebers ist nichts bekannt. Man vermutet, dass viele Menschen diese Krankheit schon einmal hat-ten, sie aber als schwere Erkältung oder Grippe und nicht als durch Legionellen verursachte Erkrankung wahrgenommen haben.

Anders sieht das allerdings im Falle einer Legionellenpneumonie aus. Diese in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz (IschG) meldepflichtige Erkran-kung hat unbehandelt einen meist tödlichen Verlauf.

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Und auch bei professioneller medizinischer Versorgung sterben rund 10-15 % der Patienten daran; bei bereits gesundheitlich geschwächten Patienten be-trägt die Sterberate etwa 70 %. Die zwei bis zehn Tage nach der Kontamination auftretenden Symptome ähneln zunächst denen des Pontiac-Fiebers. Schnell kommen dann sehr hohes Fieber, Muskelschmerzen, Schmerzen im Brustkorb und Reizhusten dazu. Im Endstadium kommt es zu Durchfall, Erbrechen, Atem-not und Verwirrtheit, was in der Summe zu einem Kollaps des Herz-Kreislauf-Systems und damit zu einem Multi-Organversagen führen kann.

>> Pseudomonaden – echte Überlebenskünstler

Während sich die Legionellen im Warmwasser zum mikrobiologischen Problem entwickeln können, besiedeln Bakterien der Gattung Pseudomonas aeruginosa auch den Kaltwasserbereich gleich mit. Diese stäbchenförmigen Bakterien sind – was die Temperaturen angeht – recht anspruchslos und haben selbst bei Tempe-raturen unterhalb von 15 °C noch die Fähigkeit, sich durch Teilung zu vermehren. Auch hohe Temperaturen von z. B. 70 °C können diesen Bakterien nichts anha-ben. Für eine thermisch herbeigeführte Abtötung muss man Pseudomonaden buchstäblich kochen, das heißt also, das Wasser für einen längeren Zeitraum auf über 100 °C erhitzen.

Pseudomona aeroginosa verursachen z.B. unter bestimmten Umständen Harn-wegsinfektionen, Mittelohr-Infektionen („Schwimmerohr“), Wundbrand oder verschiedene, teils sehr schmerzhafte Hautinfektionen (Whirlpool-Dermatitis, Hot-Foot-Syndrom). Für diese Bakterienart ist es ideal, wenn das Wasser steht;

IfSG

§ 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern(1) Namentlich ist bei folgenden Krankheitserregern, soweit nicht anders bestimmt, der direkte oder indirekte Nachweis zu melden, soweit die Nach-weise auf eine akute Infektion hinweisen:26. Legionella sp.

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in solchen ruhigen Bereichen muss man mit einer sehr starken Vermehrung rechnen. Ein weiterer Grund für eine relativ große Gefahr eines Pseudomonaden-Befalls des Trinkwassers ist der mögliche Lebensraum dieser Bakterien. Im Gegensatz zu den Legionellen, die ausschließlich im Wasser existieren können, findet man Pseudomonas aeruginosa als so genannten Feuchtkeim überall dort, wo es nass oder feucht ist: In Abwässern, in Oberflächenwasser, an Pflanzen, an Sanitärobjekten und sogar an den Reinigungsutensilien für die Hausarbeit.

Eine Kontamination einer Trinkwasser-Installation mit Pseudomonas aerugino-sa ist daher schon möglich, wenn mit einem Putztuch zunächst die befallene Oberfläche eines Waschtisches abgeputzt und danach mit diesem Lappen die Entnahmearmatur gereinigt wird. Man kann auch nicht ausschließen, dass diese über das Installationsmaterial selbst bereits in die Installation eingeschleppt wur-den. Dem gewissenhaften Umgang mit dem Material kommt folglich eine beson-dere Bedeutung zu. Verdeutlicht wird dieser Umstand in der VDI/DVGW 6023 [6], die im Punkt 6.9.3 vorschreibt, dass im Füllwasser bei z. B. medizinischen Ein-richtungen Pseudomonas aeruginosa in 100 ml nicht nachweisbar sein darf.

Pseudomonas aeruginosa können auch außerhalb des Wassers existieren und sind äußerst robust .(Bild: J. Scheele)

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>> Pseudomonas aeruginosa – im Krankenhaus ein Risiko Pseudomonas aeruginosa ist ein bewegliches Stäbchenbakterium, das sich durch ausgeprägte Antibiotika Resistenz auszeichnet. Das Bakterium ist ubiqui-tär, man findet es überall dort, wo Feuchtigkeit und genügend Sauerstoff vor-handen sind (Waschbecken, Toiletten, Bäder, Beatmungsgeräte, Inkubatoren, Achselhöhlen, Leistenbeugen etc.). Pseudomonas hat die Eigenschaft sich an schwierige Lebensräume anzupassen und darin zu verweilen. Es ist in der Lage, so genannte ökologische Nischen zu bevölkern, in denen Nährstoffe und sons-tige Lebensbedingungen für andere Bakterien nicht ausreichend sind. Über den Weg der retrograden Kontamination gelangt Pseudomonas aeruginosa immer

VDI/DVGW 6023

6.9.3 Erst- und WiederinbetriebnahmeTabelle 1 Nachweis der einwandfreien Beschaffenheit nach Befüllung

Kriterium Grenzwert

Koloniezahl bei 22° C und 36° C nach TrinkwV, Anlage 3

Escherichia coli und coliforme Bakterien

nach TrinkwV, Anlage 1 und 3

Temperatur des kalten Trink- wassers

nach 30 s Entnahme höchstens 25° C

Temperatur des erwärmten Trinkwassers

nach DVGW W 551

Pseudomonas aeruginosa (für medizinische Einrichtungen und nicht ortsfeste Anlagen)

nicht nachweisbar in 100 ml

Vorkommen leicht flüchtiger Koh-lenwasserstoffe (…) (Gilt nur für Schiffe)

0,001 mg/l für Benzol0,0001 mg/l für polyzyklische Kohlen-wasserstoffe

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wieder in die Wasserleitungen. Im angelieferten Trinkwasser ist der Keim nur sehr selten anzutreffen. Pseudomonas aeruginosa bildet Alginate und ist einausgezeichneter Produzent von Biofilmen. Gegen Chlor zeigt der Keim eine rela-tiv hohe Resistenz: 0,3 mg freies Chlor pro Liter, eingehalten an den Zapfstellen, über einen Zeitraum von mehreren Monaten führten erst zum Erfolg.

Die meisten Antibiotika sind nicht in der Lage, Pseudomonas effektiv zu beseiti-gen und gegen andere Medikamente entwickelt es Enzyme, um diese zu inakti-vieren oder abzuwehren. Pseudomonas aeruginosa ist häufig an eitrigen Wundin-fektionen beteiligt (Kennzeichen: grünlicher Eiter, typischer Geruch), die schlecht heilen. Einmal in die Wunde gelangt, lässt er sich von anderen Entzündungskei-men in der Wunde nicht verdrängen, sondern erobert diese nach einiger Zeit. In der Lunge produziert Pseudomonas aeruginosa eine große Zahl an toxischen Proteinen, welche ausgeprägte Lungenzerstörungen nach sich ziehen können.

Pseudomonas aeruginosa ist kein Keim, der routinemäßigen bei Trinkwasser-untersuchung überprüft wird. Es wurde nachgewiesen, dass bis zu 40% der Infektionen mit Pseudomonas im Krankenhaus mit einer Kontamination der Wasserleitungen assoziiert sind. Die Trinkwasserkommission hatte daher in der Vergangenheit empfohlen, dass in öffentlichen Einrichtungen das Trinkwasser auch regelmäßig auf Pseudomonas aeruginosa untersucht wird: in 100 ml Pro-benvolumen darf der Keim nicht nachweisbar sein. Diese Forderung deckt sich mit heute aktuellen Festlegungen der VDI / DVGW 6023 [6].

In Anlagen, die nach den Regeln der Technik geplant, installiert und betrieben werden, hält sich die Kontamination mit Pseudomonas aeruginosa in Grenzen, so dass von ihnen kein Gesundheitsrisiko ausgeht. Im Krankenhausbereich sieht das jedoch anders aus. Hier zählt dieses Bakterium zu den häufigsten Erregern krankenhausbedingter Infektionen. Gelangt es – möglicherweise sogar aus der Wasserleitung heraus – an sensible medizinische Einrichtungen (z. B. Beat-mungsgeräte), können kürzlich operierte Patienten Wundinfekte erleiden; auch Harn- und Atemwegsinfekte sind möglich. Zusätzlich zum technischen Regel-werk und den Festlegungen der TrinkwV unterliegen Krankenhäuser und medi-zinische Einrichtungen darüber hinaus den Krankenhaus-Hygienerichtlinien der

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Länder, in denen der „aktuelle Stand der Hygiene“ als Standard gefordert wird.

>> Escherichia coli und Enterokokken

Darmentzündungen und Durchfall bei immungeschwächten Personen kön-nen durch Escherichia coli Bakterien (kurz E.coli) verursacht werden. Kom-men diese Bakterien im Trinkwasser eines Systems vor, muss man sie als Indikator für fäkale Verunreinigungen des Wassers deuten. Denn E.coli sind Bakterien, die ausschließlich im Darm von Mensch und Tier existieren und dort die Verdauung unterstützen. Ferner produzieren sie Vitamin K,

was eine wichtige Rolle zum Erhalt des Immunsystems spielt. Taucht das Bak-terium allerdings im Trinkwasser auf, ist Vorsicht geboten. Es zeigt, dass eine Wasserverunreinigung stattfindet, deren Ursache bis dato unbekannt ist.

Auch das Vorhandensein von Enterokokken lässt diesen Schluss zu. Entero-kokken gehören zu den Milchsäure-Bakterien und kommen ebenfalls im Ver-dauungstrakt vor. In einwandfreiem Trinkwasser dürfen sich weder E.coli noch Enterokokken befinden. Die Koloniezahl (KBE) dieser Bakterien muss nach aktueller Trinkwasserverordnung also 0 KBE pro 100 ml sein. Auch der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bekämpfte Erreger EHEC entstammt der Fa-milie der Escherichia coli Bakterien (EHEC = enterohämorrhagische E.coli). EHEC bilden einen Giftstoff, das so genannte Vero-Toxin, das zu Blutverlust, Mangel an Blutplättchen und Nierenversagen führen kann. Da EHEC zumeist von Nutztieren stammt, sind sehr oft Lebensmittel und auch Trinkwasser an der Verbreitung be-teiligt. Bereits Mitte der 90er Jahre wurde über Ausbrüche bei kleineren, ländli-chen Wasserversorgern in Bayern berichtet.

Escherichia coli sind ein Indikator für eine fäkale Verun-reinigung des Trinkwassers. (Bild: J. Scheele)

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>> Clostridium perfringens Das Clostridium perfringens ist ein stäbchenförmiges Bakterium, das unter Luft-abschluss lebt, aber kurzzeitig auch in sauerstoffhaltiger Atmosphäre existieren kann. Der durch Clostridium perfringens verursachte Gasbrand gilt als schwerste Form der Wundinfektion und wird auch als „Clostridien-Myositis“ oder Gasgang-rän bezeichnet. Die Infektion entwickelt sich meist nach Verletzungen bei Garten-arbeit oder Tätigkeiten im landwirtschaftlichen Bereich, aber auch nach Biss-verletzungen oder Amputationen und hat eine Inkubationszeit von ca. 2 Tagen. Aus der infizierten Wunde entleert sich häufig stinkendes, seröses Wundsekret. Erfolgt keine schnelle Behandlung, kann es durch einen toxininduzierten Schock binnen Stunden zum Tod des Infizierten kommen.

Dieser Organismus existiert im Erdboden, aber auch im Wasser und in Lebens-mitteln. Erfolgt die Versorgung einer Trinkwasseranlage über einen privaten Brunnen, muss dieses Eigenwasser regelmäßig dahingehend untersucht werden, dass Clostridium perfringens nicht nachweisbar ist. Seine für die Zellteilung und damit Vermehrung optimale Umgebungstemperatur liegt bei etwa 45 °C. Ähnlich der Pseudomonaden ist diesem Bakterium in Sachen Desinfektion mit thermi-schen Maßnahmen nur schwer beizukommen. Selbst bei Wassertemperaturen von 100 °C erfolgt vollständige Abtötung eines Bakterienstammes erst nach etwa zwei Stunden! Den Nachweis der Einhaltung der vertretbaren KBE-Grenzen in Sachen der Mikrobiologie kann im Rahmen der Abnahme von Installationsarbei-ten vom Auftragnehmer verlangt werden - zum Nachweis einer mikrobiologisch einwandfreien Installation.

E.Coli, Enterokokken und Clostridien sind in den meisten Fällen durch den Wasserversorger zu kontrollieren. In der Hausinstallation sind Legionellen und Pseudomonaden als pathogene Erreger maßgeblich. Allerdings können Kon-taminationen mit Escherichia & Co. auch in der Hausinstallation zum Problem werden, wenn mit unsauberen Materialien oder Werkzeugen gearbeitet wird. Der Handschuh, mit dem morgens ein Abfluss gereinigt wurde, sollte am Nachmittag bei der Trinkwasserinstallation keine Verwendung mehr finden.

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Betreiber von Trinkwasser-Installationen stehen in der Pflicht, dafür

zu sorgen, dass sich die Qualität des Wassers innerhalb des Haussystems

nicht verschlechtert. Stellt sich heraus, dass das Wasser, das aus einer In-

stallation entnommen wird, nicht die Vorgaben der Trinkwasserverordnung

[1] einhält, dann hat entweder der Fachmann seinen Werkvertrag nicht er-

füllt oder der Eigentümer die Anlage nicht bestimmungsgemäß betrieben.

Während vom Planer eine sachgerechte Planung und vom Installateur eine

fachgerechte Ausführung gefordert wird, ist der Betreiber dazu verpflich-

tet, seine Trinkwasser-Installation bestimmungsgemäß zu betreiben.

3. Die Verantwortung von Planer, Installateur und Betreiber

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Trinkwasser ist eines der am besten kontrollierten Lebensmittel mit sehr de-tailliert formulierten Anforderungen an die Qualität. Anforderungen, die mit der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (kurz: Trinkwasserverordnung, TrinkwV 2001) [1] gesetzlich festgelegt sind. Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung ist nicht nur Wasser, das ge-trunken wird oder das wir zu uns nehmen. Dieser Begriff definiert darüber hinaus alles Wasser, das zur Zubereitung von Lebensmitteln und Speisen, zur Körperrei-nigung, zum Wäschewaschen und zum Geschirrspülen verwendet wird.

Mit der TrinkwV werden die Festlegungen der EU-Richtlinie 98/83/EG [4] in Deutschland umgesetzt. Die Wasserversorgungsunternehmen (WVU) erfüllen die

Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung

§ 3 BegriffsbestimmungenIm Sinne dieser Verordnung1. Ist „Trinkwasser“ für jeden Aggregatzustand und ungeachtet dessen, ob es für die Bereitstellung auf Leitungswegen, in Wassertransport- Fahrzeugen oder verschlossenen Behältnissen bestimmt ist, a. alles Wasser im ursprünglichen Zustand oder nach Aufberei- tung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist: i. Körperpflege und Reinigung ii. Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsge- mäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen iii. Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsge- mäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen. b. alles Wasser, das in einem Lebensmittelbetrieb verwendet wird für die Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind. (…)

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wichtige Aufgabe, Trinkwasser entsprechend dieser strengen Qualitätsanforde-rungen bis hin zu den Kunden zu liefern. Die Übergabestelle ist in der Regel die Hauptabsperreinrichtung oder die Wasserzähleranlage, was auch in der Verord-nung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser geregelt ist (AvbWasserV) [22]. Hier haben die WVU ihren Liefervertrag erfüllt und übergeben das „Produkt“ dem Kunden. Die Trinkwasserverordnung gilt allerdings bis zu der Stelle, an der das Trinkwasser vom Benutzer entnommen wird, also bis hin zum Austritt aus allen Entnahmestellen im Gebäude. Hier, am freien Auslauf der Entnahmearmatur oder an der zugehörigen Sicherungseinrichtung der Entnah-mestellen, endet die Trinkwasser-Installation. Im § 2 der TrinkwV wird ergänzend geregelt, dass die Vorschriften der TrinkwV nicht mehr gelten in angeschlossenen Apparaten oder Systemen, die sich hinter einer Sicherungseinrichtung befinden (vgl. Kapitel 5).

>> Trinkwasser-Installation als werkvertragliche Vorgabe

Auch die Hausinstallationen fallen somit in den Kontrollbereich der Trinkwasser-verordnung [1].Hausbesitzer stehen als Betreiber von Trinkwasser-Installationen in der Pflicht,

Die Trinkwasserverordnung bezieht die Hausinstallation in ihren Geltungsbereich mit ein. (Bild: J. Scheele)

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dafür zu sorgen, dass sich die Qualität des Wassers innerhalb des Haussystems nicht verschlechtert und somit dauerhaft den Vorgaben entspricht. Da der Haus-eigentümer in der Regel in Sachen der Installationstechnik ein Laie ist, greift er auf den Erfahrungsschatz professioneller Planer und Vertragsinstallateure zurück. Die Profis schulden ihrem Auftraggeber den Entwurf und die Erstellung einer Trinkwasser-Installation, die beständig eine Entnahme von qualitativ einwand-freiem Wasser ermöglicht. Oder anders herum ausgedrückt: Stellt sich heraus, dass das Wasser, das aus einer Installation entnommen wird, nicht die Vorgaben der Trinkwasserverordnung [1] einhält, dann hat entweder der Fachmann seinen Werkvertrag nicht erfüllt oder der Eigentümer die Anlage nicht bestimmungsge-mäß betrieben. Nach den Bestimmungen des § 4 der Trink-wasserverordnung [1] muss das Wasser für den menschlichen Gebrauch so beschaffen sein, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu befürchten ist. Es muss rein und genusstauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei Wasseraufbereitung und –verteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Wasser den An-forderungen der folgenden §§ 5-7 entspricht, in denen die mikrobiologischen, chemischen und die Indikatorparameter festgelegt sind.Diese Anforderung ist grundsätzlich für alle Sys-teme aufgestellt, die Trinkwasser führen. Folglich müssen Trinkwasser-Installationen, die gewerblich betrieben werden (z.B. Vermietung und Verpach-tung), in regelmäßigen Abständen von spätestens drei Jahren auf Legionellen untersucht werden. Die Pflichten, das Trinkwasser je nach spezifischer Anforderung untersuchen zu lassen, ergeben sich aus der TrinkwV § 14 Anlage 4. Spätestens dann würden Anlagen, die nicht „sauber“ sind, auffallen. Immer häufiger verlangen Bauherren auch von sich aus im Rah-

Die Lieferung von Trinkwasser bis hin zur Entnahmestelle ist eine werkvertrag-liche Aufgabe.(Bild: J. Scheele)

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men der Abnahme den Nachweis der einwandfreien Trinkwasserqualität an den Entnahmestellen. Ob Kontrollen im Anlagenbetrieb regelmäßig erfolgen müssen und in welchem Umfang das zu geschehen hat, ist davon abhängig, welchem Zweck die Trinkwasser-Installation dient.

>> Arten von Trinkwasser-Installationen

Im Sinne der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) [1] kann man im haustechni-schen Bereich vier Arten von Trinkwasser-Installationen differenzieren:

1. Die private Trinkwasser-InstallationAls privat genutzte Trinkwasser-Installation ist eine Anlage in einem Einfamilien-haus anzusehen. Sie wird nur von den Mitgliedern oder Besuchern einer Familie und nicht von einem ständig wechselnden Personenkreis benutzt. (TrinkwV 2001 § 3 (2) e: ständige Wasserverteilung)

2. Die private EigenwasserversorgungWird das Einfamilienhaus nur oder auch über einen hauseigenen Brunnen mit Wasser versorgt, ist die Nutzungssituation zwar mit der privaten Trinkwasser-Installation praktisch identisch, jedoch ergeben sich für diese Anlage andere Kontrollpflichten. (TrinkwV 2001 § 3 (2) c: Kleinanlagen zur Eigenwasserversorgung)

3. Die gewerblich genutzte Trinkwasser-InstallationWie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich bei den gewerblichen Trinkwasser-Installationen um solche, mit denen direkt oder indirekt Geld ver-dient wird. So wird zum Beispiel das Wasser in einem Restaurant dazu verwen-det, die Speisen zuzubereiten, und den Gästen stehen natürlich Sanitärräume zur Verfügung. Für die Nutzung des städtischen Hallenbades muss man Ein-tritt bezahlen; die Duschanlagen darin werden folglich gewerblich genutzt. Der Hausbesitzer, der eine oder mehrere Wohnungen vermietet, betreibt in dem Mietshaus ebenfalls eine gewerbliche Trinkwasser-Installation. Schließlich hat der Mieter die Wohnung ja samt Wasserleitungen gemietet, und Vermietung von Wohnraum ist eine auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit des Hausbesitzers. Auch

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bei der Vermietung von Hotelzimmern ist die Trinkwasser-Installation im Bad ein fester Bestandteil der Leistung, mit der ein Gewinn erzielt wird. Industriebetriebe, Bürogebäude, Werkstätten und ähnliche Gebäude fallen jedoch nicht generell unter diese Regelung. Obgleich hier selbstverständlich ein Gewerbe vorliegt, ist die Trinkwasser-Installation allerdings weder direkt noch indirekt Teil der unter-nehmerischen Leistung. Man unterscheidet hier grundsätzlich die gewerbliche Tätigkeit nach Einkommenssteuerrecht von der gewerblichen Tätigkeit nach Trinkwasserverordnung.(TrinkwV 2001 § 3 (10): gewerbliche Tätigkeit)

4. Die öffentlich genutzte Trinkwasser-InstallationÖffentlich ist eine Trinkwasser-Installation immer dann, wenn ein unbestimm-ter, wechselnder Personenkreis diese nutzt und diese Nutzer zudem in keinerlei Beziehung zum Betreiber der Installation stehen. Bespiele dafür sind die Instal-lationen in den Sanitärräumen auf Flughäfen und Bahnhöfen, in Schulen, Kin-dergärten, Krankenhäusern. Aber auch die schon erwähnten Duschanlagen im Hallenbad zählen dazu. Was kein Widerspruch ist – schließlich kann eine Trink-wasser-Installation ja öffentlich genutzt und gleichzeitig gewerblich betrieben werden.(TrinkwV 2001 § 3 (11): öffentliche Tätigkeit)

Je nach Art der Trinkwasser-Installation sind gem. §§ 13,14 TrinkwV 2001 in Ver-bindung mit Anlage 4 unterschiedliche Melde-, Kontroll- und Informationsmaß-nahmen vorgeschrieben.

>> Die Kontrollen im Einfamilienhaus

Wird eine Trinkwasser-Installation ausschließlich privat genutzt, sieht der Gesetzgeber keinen generellen Überwachungsbedarf. Wer hier nicht für einen ordnungsgemäßen Zustand seiner Hausinstallation sorgt, schadet ja schließlich nur sich selbst und seiner ei-genen Familie. Das Gesundheitsamt darf aber auch hier bei begründetem Verdacht eine Überprüfung der mikrobiologischen Werte und der chemischen Werte, die sich innerhalb einer Hausinstallation verändern können, verlangen. Wird die Trinkwasser-Installation über einen hauseigenen Brunnen versorgt, müssen die

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chemischen Parameter spätestens alle drei Jahre durch ein hierfür akkreditiertes Labor einmal kontrolliert werden. Innerhalb dieser dreijährigen Spanne legt das Gesundheits-amt dafür die Überprüfungsintervalle selbst fest. Während Wasserinhaltsstoffe im güns-tigsten Fall nur alle drei Jahre kontrolliert werden müssen, sind die mikrobiologischen Parameter grundsätzlich einmal jährlich zu kontrollieren. Durch Düngemittelbelastung kann es beispielsweise schnell zu Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität kom-men. Untersucht wird deshalb jährlich hinsichtlich des Vorhandenseins von Escherichia coli, Enterokokken und Clostridium perfringens. Sie dürfen im Wasser nicht nachweisbar sein. Und wenn doch, besteht eine unverzügliche Meldepflicht an das Gesundheitsamt.

>> Kontrollen und Pflichten bei gewerblich genutzten Trinkwasser-Installationen

Trinkwasser-Installationen, die gewerblich, aber nicht öffentlich genutzt werden, wie z. B. Mietshäuser, unterliegen einer regelmäßigen gesetzlich vorgeschriebe-nen Kontrolle. Und zwar dann, wenn sich in dem Gebäude eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet und es an den Entnahmestellen zur Aerosolbil-dung kommen kann. Letzteres ist zum Beispiel an Duschen der Fall, die es im Mehrfamilienhaus in der Regel gibt, bei Whirlpools oder Klimaanlagen mit Luft-befeuchtung. Hat der Trinkwassererwärmer ein Volumen von mehr als 400 Litern und/oder eine Warmwasserleitung zwischen Trinkwassererwärmer und einer Entnahmestelle einen Inhalt von mehr als drei Litern (entspricht ca. 17 m Rohr-leitung DN15 oder ca. 10 m DN20), liegt eine Großanlage zur Trinkwassererwär-mung vor. In diesem Fall muss der Betreiber der Installation alle drei Jahre einen Nachweis einholen, dass das Wasser nicht mit Legionellen belastet ist. Ergeben die Kontrollen, dass der technische Maßnahmenwert überschritten wurde, muss der Betreiber der Trinkwasserinstallation umgehend das Gesundheitsamt infor-mieren, geeignete Maßnahmen selbstständig ergreifen und wiederum das Ge-sundheitsamt über diese Maßnahmen in Kenntnis setzen.

Was die Untersuchung weiterer Parameter angeht, gilt – wie bei der Installation im Ein-familienhaus –, dass das Gesundheitsamt die Durchführung von Kontrollen verlan-gen kann, wenn es einen Anlass für Bedenken gibt.

Werden bei einer Überprüfung Grenzwertüberschreitungen im Bereich der mikrobio-

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logischen bzw. chemischen Parameter festgestellt, entscheidet das Gesundheitsamt, ob und für welchen Zeitraum die weitere Nutzung der Installation zulässig ist. Kann die Installation trotz der Überschreitung in Betrieb bleiben, muss der Hausbesitzer alle Nutzer in geeigneter Form, beispielsweise durch einen Aushang, über die Grenz-wertüberschreitungen informieren. Zudem muss ab Dezember 2013 der Betreiber von Gebäuden, in denen sich noch Druckbleirohre in der Trinkwasser-Installation befinden, die Nutzer über diesen Umstand informieren.

Hinzu kommt die Pflicht des Betreibers einer gewerblichen Trinkwasser-Installation, den Nutzern einmal im Jahr mitzuteilen, welche Stoffe sich in welcher Menge im Was-ser befinden. Diese Information wird durch das örtliche WVU bereitgestellt. Werden innerhalb der Installation Chemikalien zugeführt, beispielsweise durch eine Enthär-tungsanlage oder mittels Dosiergerät, müssen auch diese Inhaltsstoffe und ihre Kon-zentration im Trinkwasser zu Beginn der Wasserbehandlungsmaßnahme und nachfol-gend jährlich mitgeteilt werden.

Darstellung der Beprobungspflichten für gewerbliche Installationen nach TrinkwV.

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>> Pflichten und Kontrollen bei öffentlich genutzten Trinkwasser-Installationen

Auch der Betreiber einer öffentlich genutzten Trinkwasser-Installation muss seiner Informationspflicht hinsichtlich möglicherweise festgestellter Grenzwert-Überschreitungen, dem Vorhandensein von Blei im System, sowie der aktuellen Beschaffenheit des Trinkwassers nachkommen.

Soll eine öffentlich genutzte Trinkwasser-Installation erstellt werden, hat der An-lagenersteller das Gesundheitsamt vier Wochen vor Beginn der Arbeiten darüber in Kenntnis zu setzen. Die Inbetriebnahme einer öffentlich genutzten Trinkwasser-Installation ist ebenfalls vier Wochen im Voraus bei den zuständigen Behörden anzumelden. Wird eine öffentlich genutzte Trinkwasser-Installation außer Betrieb genommen, muss dies innerhalb von drei Tagen dem Amt zur Meldung gebracht werden. Darüber hinaus sind Änderungen an einer Installation, die Auswirkungen auf die Wasserqualität haben können, wie der Austausch von Rohrleitungen mit Ände-rung des Leitungsmaterials oder die Sanierung der Trinkwassererwärmer, dem Gesundheitsamt vier Wochen zuvor mitzuteilen.

Sind in der öffentlich genutzten Trinkwasser-Installation Entnahmestellen wie z. B. Duschen installiert, bei denen sich Aerosole bilden können (z.B. Sporthallen), die über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung versorgt werden, besteht für den Betreiber ebenso die Pflicht, auf Legionellenkontamination hin prüfen zu lassen. Anders als bei gewerblich genutzten Anlagen (Beprobung alle drei Jahre), muss in öffentlichen Trinkwasser-Installationen eine jährliche Untersuchung auf Legionellen erfolgen. Ergeben die Kontrollen in drei aufeinander folgenden Jah-ren ein einwandfreies Ergebnis, darf das Gesundheitsamt den Überwachungs-turnus auf maximal drei Jahre ausdehnen, sofern Anlage und Betriebsweise nicht verändert wurden und nachweislich den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Verlängerung der Untersuchungsintervalle ist nicht möglich in Bereichen, in denen sich Patienten mit höherem Risiko für Kranken-hausinfektionen befinden (z. B. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitations-einrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Entbindungseinrichtungen).

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Trinkwasserinstallation

private Nutzung private Nutzung

mit Eigenwasser-

versorgung

gewerbliche Nut-

zung

öffentliche

Nutzung

Kontrolle bei Bedenken jährlich bei Bedenken

alle 3 Jahre in einer

Großanlage mit

Entnahmestellen,

die Aerosolbildung

aufweisen

nach Überwachungs-

Programm des Gesund-

heitsamtes

jährlich in einer Großan-

lage mit Entnahme-

stellen, die Aerosol-

bildung aufweisen

Nutzer

informieren

keine keine über Grenzwert-

überschreitung

über Trinkwasser-

qualität

über Vorhanden-

sein von Bleirohren

in der Installation

über Grenzwertüber-

schreitung

über Trinkwasser-

qualität

über Vorhandensein

von Bleirohren in der

Installation

Anzeige-

pflicht

Anlagen

zur Abgabe

von Nicht-

trinkwasser

(Grauwasser

Dachflächen-

ablaufwasser)

Anlagen zur

Abgabe von

Nichttrinkwasser

(Grauwasser

Dachflächen-

ablaufwasser)

Anlagen zur

Abgabe von

Nichttrinkwas-

ser (Grauwasser

Dachflächenablauf-

wasser)

Anlagen zur Abgabe

von Nichttrinkwasser

(Grauwasser Dachflä-

chenablaufwasser)

bei Errichtung

bei Inbetriebnahme

bei Stilllegung

bei baulicher Verände-

rung mit Auswirkung

auf die Trinkwasser-

qualität

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Neben einer Untersuchung hinsichtlich einer möglichen Legionellenkontaminati-on wird die Kontrolle der chemischen Parameter gefordert, die sich im Trinkwas-ser innerhalb einer häuslichen Trinkwasser-Installation verändern können. Wie oft diese Begutachtung durchgeführt werden muss, legt das Gesundheitsamt mit einem Überwachungsprogramm fest, das auf stichprobenartigen Kontrollen beruht (sog. „gestaffelte Stagnationsbeprobung“).

>> Grenzwerte und technischer Maßnahmenwert

Ob das Ergebnis einer Wasserbeprobung nun in Ordnung ist oder Handlungsbe-darf besteht, wird mit den in der TrinkwV festgelegten Grenzwerten der §§ 5-7 beschrieben in Verbindung mit Anlagen 1-3. Hier wird vorgegeben, welcher Stoff in welchen Mengen dauerhaft im Trinkwasser vorkommen darf.

Neben diesen Grenzwerten kann zur Analyse eines Legionellen-Problems auf den technischen Maßnahmenwert zurückgegriffen werden. Denn eine Grenzwert-überschreitung ist nicht automatisch mit einer direkten Gesundheitsgefährdung der Nutzer einer Trinkwasser-Installation gleichzusetzen. Mit dem technischen Maßnahmewert wird dann die Grenze aufgezeigt, bei deren Überschreitung vermeidbare gesundheitliche Konsequenzen auf Grund technischer Mängel nicht mehr ausgeschlossen werden können und Handlungsbedarf besteht. Dieser technische Maßnahmenwert ist somit lediglich als Warnhinweis zu verstehen, bei dem eine Überprüfung der Anlage zu erfolgen hat. Derzeit existiert ein techni-scher Maßnahmenwert nur für Legionellen mit 100 KBE/100ml (KBE = Koloniebil-dende Einheit).(TrinkwV 2001 § 3 (9): technischer Maßnahmenwert; i.V.m. Anlage 3 zu § 7)

Ein weiteres Beispiel für kritische Grenzwerte liefern die Installationen, die noch teilweise aus Druckbleirohren bestehen. Wasser, das aus diesen Anlagen entnommen wird, überschreitet in jedem Fall den Grenzwert für Blei im Trink-wasser (bis 12/2012: 0,025 mg/l, ab 2013: 0,010 mg/l). Können die Bleirohre nicht sofort ersetzt werden, kann das Gesundheitsamt hier eine Übergangsfrist von bis zu drei Jahren gestatten. Unberührt davon bestehen jedoch die bereits aufgezeigten Melde- und Hinweispflichten des Betreibers, auch gegenüber den

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Nutzern der Anlage.

Das gilt im Prinzip für alle chemischen Grenz-wertüberschreitungen. Allerdings sollte diese „Drei-Jahre-Regel“ nur der Ausnahmefall sein. Gewöhnlich werden deutlich enger gefasste Fristen von 30 Tagen gesetzt.

>> Für die Hausinstallation wichtige Grenzwerte

Die Liste der Grenzwerte für Mikrobiologie und Chemie in der Anlage der Trinkwas-serverordnung [1] ist lang. Allerdings ist diese die Pflichtlektüre für Wasserversor-gungsunternehmen. Bezogen auf die häusliche Trinkwasser-Installation müssen nur die Grenzwerte von chemischen Stoffen kontrolliert werden, die sich innerhalb der Installation verändern können. Somit reduziert sich der Kontrollbereich in der Regel auf die Werte für Blei (bis 12/2012: 0,025 mg/l, ab 2013: 0,010 mg/l), Kupfer (2,0 mg/l) und Nickel (0,020 mg/l). Diese Untersuchungen müssen im Rahmen der gestaffelten Stagnationsbeprobung auf mehreren Proben basieren, die zu unter-schiedlichen Zeiten während der normalen Benutzung der Installation entnommen worden sind. Maßgeblich ist der Mittelwert, der sich aus den Proben ergibt, auch wenn eine einzelne Probe eine Grenzwertüberschreitung aufzeigt.

In Sachen der mikrobiologischen Verhältnisse müssen Escherichia coli, Enterokok-ken und – in Sachen Warmwasser – Legionella pneumophilla kontrolliert werden. Für Escherichia coli und Enterokokken lautet die zulässige Koloniezahl Null. Bei Legionella pneumophilla werden bis zu 100 KBE/100 ml akzeptiert, bei höheren Werten besteht Handlungsbedarf (vergl. „technischer Maßnahmenwert“).

Alte Rohren, die Ursache für Grenzwertüberschreitungen sind, müssen ausgetauscht werden. (Bild: Rohrleitungsbauverband)

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Eine Installation, an deren Ende kein Trinkwasser entnommen

werden kann, stellt einen Mangel an der Werksache dar. Erhebliche Kos-

ten können entstehen, die mit gravierenden Planungs- oder Ausführungs-

fehlern als Ursache oftmals nicht durch die Haftpflichtversicherung des

Betriebes abgedeckt sind.

Neben installationstechnischen Aspekten ist die spätere Betriebsweise

der Installation als Planungsgrundlage ausschlaggebend. Richtige Be-

triebsweise, passende Materialauswahl, bedarfsgerechte Dimensionierung

von Leitungen und Speichern, korrekte Dämmung der Rohrleitungen und

hygienische Temperaturniveaus sind unabdingbare Voraussetzungen für

hygienisch einwandfreies Trinkwasser.

4. Planung mit Blick auf die Hygiene

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Wesentlichstes Merkmal einer Trinkwasser-Installation ist, dass aus dieser dau-erhaft Wasser entnommen werden kann, welches die Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung [1] erfüllt. Mit Blick auf die im vorangegangenen Kapitel 3 beschriebenen Kontrollanforderungen ist die Entdeckung von Defiziten in diesem Bereich nur eine Frage der Zeit. Eine Installation, an deren Ende kein Trinkwasser entnommen werden kann, stellt einen Mangel an der Werksache dar. Denn schließlich hatte der Kunde ja die Erstellung einer Trinkwasser-Installation in Auftrag gegeben. Diesen Mangel nachträglich zu beseitigen, ist in aller Regel schwierig – in vielen Fällen sogar unmöglich. In der Folge muss die Installation vollständig erneuert werden. Erhebliche Kosten entstehen. Kosten, die mit gra-vierenden Planungs- oder Ausführungsfehlern als Ursache oftmals nicht durch die Haftpflichtversicherung des Betriebes abgedeckt sind, da bei Nichteinhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik davon auszugehen ist, dass der Unternehmer seinen Sorgfaltspflichten nicht entsprechend nachgekommen ist.

>> Abstimmung mit dem Bauherrn

Ein wesentlicher Faktor in Sachen eines hygienisch einwandfreien Betriebes ist der Wasserwechsel und die Wassertemperaturen innerhalb einer Trinkwasser-Installation. Neben installationstechnischen Aspekten ist hierfür die spätere Betriebsweise der Installation ausschlaggebend. Diese muss zunächst einmal in Zusammenarbeit mit dem Bau-herrn beschrieben werden. Kon-kret steht also die Frage im Raum, wie der Betreiber seine Installation nutzen möchte. Soll zum Beispiel in der zu bauenden Kellerbar dreimal wöchentlich der Skatklub tagen, muss man sich um den Wasserwechsel in der Leitung zur Küchenspüle keine Gedanken machen. Soll die Kellerbar aber eingerichtet werden, damit man „mal einen Raum zum Feiern hat“,

Grundlage der Planung einer Trinkwasser-Installation muss ein ausführliches Gespräch mit dem späteren Betreiber sein.(Bild: ZVSHK)

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muss auch die Leitung anders installiert werden, um lange stehendes Wasser auszuschließen. Und auch die Trinkwasser-Installation in einem ganzjährig rund um die Uhr besetzten Verwaltungsgebäude kann anders betrachtet werden als das Rohrsystem in einem Schulgebäude, das während der Ferienzeiten so gut wie gar keinen Bedarf an Trinkwasser hat.

Die objektbezogene Planung einer später hygienisch einwandfrei zu betreiben-den Trinkwasser-Installation setzt folglich eine Anpassung an die geplante Art und Weise der Nutzung voraus. Daher sollte diese im Vorfeld formuliert und schriftlich festgehalten werden. Dieses so genannte Raumbuch gemäß der nati-onalen Trinkwasserhygiene-Richtlinie VDI/DVGW 6023 [6] dient dann als Grund-lage der Anlagenkonzeption. Der Planer und der Ersteller der Installation haben damit eine klare Vorgabe. Wird die Installation später anders genutzt als vorge-sehen und es treten dadurch Probleme auf, liegt kein Verschulden von Seiten der Fachleute vor.

>> Dokumentationen im Rahmen der Planungsarbeit

Das Raumbuch der zu planenden Trinkwasser-Installation ist die Grundlage des Instandhaltungs- und Hygieneplans nach VDI/DVGW 6023 [6]. Der Plan muss nutzungs- und anlagenspezifisch für jede Trinkwasser-Installation erstellt werden. Hierin wird aufgeführt, welche inspektions- und wartungsrelevanten Komponen-ten innerhalb einer Trinkwasser-Installation eingebaut werden sollen und wie oft Maßnahmen zur Sicherstellung eines hygienisch einwandfreien Betriebes erfor-derlich sind. Dazu ordnet man die Einrichtungen den Instandhaltungsklassen A, B oder C zu. Apparate und Anlagenteile, die der Klasse A zugeordnet werden, unterliegen keinem festgelegten Inspektions- bzw. Wartungsintervall. Sie werden dann inspiziert bzw. gewartet, wenn es nötig ist. So gibt zum Beispiel der Diffe-renzdruck an einem rückspülbaren Wasserfilter zu erkennen, wann eine Rück-spülung erforderlich ist. Bauteile und Apparate, für deren Inspektion feste Zeitin-tervalle gegeben sind, gehören zur Instandhaltungsklasse B. Wird in festgelegten zeitlichen Abständen eine Wartung gefordert, so ordnet man solche Bauteile der Instandhaltungsklasse C zu.

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Ferner werden mögliche Gefährdungssituationen, die zum Qualitätsverlust des Trinkwassers führen können, erfasst und vier Bewertungsgruppen zugeordnet. Ein möglicher Mangel, der nur ein geringes Risiko ohne Personengefährdung erwarten lässt, fällt unter die Bewertungsgruppe I (so genannte Schönheitsfeh-ler). Ein Mangel, der ebenfalls keine Personengefährdung verursachen kann, aber zu erhöhten Betriebskosten führt, fällt unter die Bewertungsgruppe II. Führt ein Mangel zu Nutzungsbeeinträchtigungen, ist das ein Fall für die Bewertungsgrup-pe III. Kann ein Mangel an der Trinkwasser-Installation zu Sachschäden führen oder verursacht ein Risiko für Personen, muss dieser der Bewertungsgruppe IV zugeordnet werden. Die Liste dieser möglichen Mängel wird dann mit Angaben darüber ergänzt, wie ein Mangel vorbeugend erkannt und dann noch vor Eintritt eines Schadens behoben werden kann. Des Weiteren gibt es Angaben darüber, welche Mängel sich wie bemerkbar machen. Diese Vorgehensweise deckt sich im Übrigen mit dem „Water Safty Plan“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Wertvolle Hinweise zu Instandhaltungs- und Wartungsintervallen gibt hierzu auch die Richtlinie VDI 3810 Blatt 2 [7].

Für Gebäude mit Nutzungen, die erhöhte Hygienemaßnahmen erfordern, wie etwa bei Seniorenheimen, Krankenhäusern oder Lebensmittelbetrieben, muss der Instandhaltungs- und Hygieneplan mit dem späteren Betreiber der Installa-tion sowie einem Hygieniker der zuständigen Gesundheitsbehörde abgestimmt werden. Dieser Plan muss auch Auskunft darüber geben, an wel-chen Stellen der Installation Probe-nahmestellen erforderlich sind.

Bei der späteren Übergabe der fer-tigen Trinkwasser-Installation wird unter anderem auch die Übergabe einer Anlagendokumentation gefor-dert. Diese muss alle Angaben zur Trinkwasser-Installation enthalten, die beim Betrieb der Anlage aus hygienischer Sicht von Bedeutung

Für Trinkwasser-Installationen in Krankenhäusern und Seniorenheimen gelten erhöhte Hygieneanforderungen. (Bild: J. Scheele)

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sein können. Hierzu gehören Angaben über die verwendeten Rohrmaterialien, Nennweiten, die der Planung zu Grunde liegenden Durchflussmengen, vorgese-hene Betriebstemperaturen, Material der Wärmedämmung, Wärmedurchgangs-koeffizient der Dämmung, Dämmdicke, etc. Es gilt hier also, sehr detaillierte Planungsunterlagen herzustellen.

>> Die richtige Materialauswahl treffen

Die Hygiene in Trinkwasser-Installationen beginnt bereits in der Planungsphase mit der Auswahl des Materials. In der Frage des Rohrleitungswerkstoffes muss die aktuelle Wasseranalyse die Grundlage der Auswahl sein. Diese wird vom zuständigen Wasserversorgungsunternehmen (WVU) geliefert und muss in der Bauakte abgelegt werden. Die Wasseranalyse ist Grundlage für die Werkstoffaus-wahl zum Planungszeitpunkt.

Die Wasseranalyse zeigt die Eigenschaften des Wassers und die Stoffanteile an, die sich im Wasser befinden. Diese wirken sich auf das Korrosionsverhalten bei einzelnen Metallen unterschiedlich aus. Hinweise zur Abschätzung der Korro-sionswahrscheinlichkeit gibt hier die DIN EN 12502 Teile 1-5 [8]. In metallenen Rohrleitungen soll sich möglichst schnell eine Schutzschicht aus dem Leitungs-material und den Inhaltsstoffen des durchfließenden Wassers bilden.

Die Schutzschichtbildung wird gefördert durch günstige pH-Werte (pH 7,0 bis pH 9,5) und bestimmten Sauerstoffgehalten im Trinkwasser. Schutzschichtför-dernd sind auch gewisse Karbonathärten, die durch den Gehalt an HCO3-Ionen bestimmt werden; das Maß dafür ist die Säurekapazität bei einem pH-Wert von 4,3 (KS 4,3). Keine oder nur sehr geringe Anteile an freier (aggressiver) Kohlen-säure begünstigen ebenfalls den Aufbau einer Schutzschicht. Das Maß dafür ist die Basekapazität bei einem pH-Wert von 8,2 (KB 8,2).

Während diese Bedingungen einem metallenen Trinkwasserrohr ein langes Leben voraussagen lassen, müssen folgende Einflüsse hingegen als korrosionsfördernd eingestuft werden:Die Korrosion in Stahlleitungen wird, wie viele andere Reaktionen auch, häufig

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Eine aktuelle Trinkwasseranalyse des WVU gehört als Grundlage der Werkstoffauswahl zu jeder Planung dazu.(Bild: Stadtwerke Potsdam)

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durch höhere Temperaturen beschleunigt. Ein hoher Sauerstoffgehalt verhindert den Aufbau ausreichender Schutzschichten und ermöglicht so Korrosionsangrif-fe. Es ist zu beobachten, dass sich bei einem Sauerstoffgehalt im Wasser von mehr als 10 g/m³ keine ausreichende Schutzschichtbildung zeigt. Eine Ausnah-me stellt das Kupfer dar; bei diesem begünstigt hoher Sauerstoffgehalt eine Schutzschichtbildung. Wasser mit hoher elektrischer Leitfähigkeit begünstigt Korrosion, da es durch die hohen Salzgehalte die elektrischen Korrosionsströme gut fließen lässt. Elektrochemische Korrosionsvorgänge werden so unterstützt.So genannte Belüftungselemente wie Sandkörner, Gewindespäne, Rostteilchen, Dichtmaterialreste mit Hanf können zur gefürchteten Lochkorrosion führen. Diese Verunreinigungen bedecken die Rohrinnenoberfläche an kleinen Stellen. Hier wird der Schutzschichtaufbau gestört. Es kommt zu einer elektrochemischen Korrosion. Sulfat- und Nitrat-Ionen fördern vor allem bei verzinkten Rohren und Kupferrohren die Korrosion. Sulfat-Ionen sind in manchen Böden enthalten (Gipsböden), Nitrat-Ionen gelangen durch übermäßiges Düngen ins Wasser.

Eine weitere, aus hygienischer Sicht wichtige Voraussetzung für ein Rohrmaterial, das in der Trinkwasser-Installation Verwendung finden soll, ist seine möglichst glatte Rohrinnenoberfläche. Zum einen ist diese ein Garant für geringere Rohr-reibung und die Zulässigkeit entsprechend hoher Fließgeschwindigkeiten. Zum anderen bietet eine solche Oberfläche den Mikroorganismen wenige Möglichkei-ten, sich anzusiedeln. Hier muss im Vorfeld auch ein Blick auf die Wasserhärte geworfen werden. Denn ein hoher Kalkanteil führt auch in glatten Rohren zu Inkrustierungen und Ablagerungen, die von Mikroorganismen als Lebensraum gerne angenommen werden. Um das Innenleben der Leitungen kontrollieren zu können, werden an strategisch wichtigen Stellen der Installation Kontrollstücke eingeplant. Das sind 35 bis 40 cm lange Rohrstücke, die mittels flach dichtenden Verschraubungen an dauerhaft zugänglichen Stellen in die Leitung eingebaut

Arbeitsblatt W551

5.7 DokumentationKontrollrohrstücke sind auszubauen und aus technischer Sicht zu beurteilen

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werden. Wenn nötig, kann man diese ausbauen und so einen Eindruck darüber erhalten, wie die Leitung von innen aussieht, d.h. ob sich Biofilm, Verkrustungen etc. gebildet haben.

Aus dem Rohrmaterial dürfen selbstverständlich keine Stoffe abgegeben werden, die die Trinkwasserqualität nachteilig beeinflussen. Eine Abschätzung der Be-einflussung der Trinkwasserqualität hat entsprechend nach DIN 50930 Teil 6 [2] zu erfolgen.

>> So groß wie nötig – so klein wie möglich

Um einen hohen Wasserwechsel in einer Trinkwasser-Installation zu erreichen, ist die bedarfsangepass-te Ermittlung der Rohr-Nennweiten Pflicht. Es muss im Vorfeld festste-hen, welche Entnahmestellen mit welchen Volumenströmen einge-setzt werden sollen. Und exakt für diesen geplanten Ist-Zustand muss die Installation ausgelegt werden. Über-Daumen-Schätzungen, ba-sierend auf der oft zitierten Erfah-rung, darf es nicht geben. Genauso wenig wie die Angstzuschläge in Sachen der Dimensionierung, begründet auf der Voraussicht, dass „da später ja vielleicht noch mehr an die Leitung angeschlossen werden könnte“. Zu groß ausge-legte Rohrleitungen fallen zwar bei der Benutzung der Installation nicht auf. Allerdings kann dieses „Unterputz-Zusatzpotenzial“ auch

Software-gestützte Rohr-Nennweitenermittlung machen die Berechnung denkbar einfach. (Bild: LiNear)

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Ursache für negative mikrobiologische Veränderungen des Wassers sein. Zu klein ausgelegte Systeme liefern nicht genug Wasser und Druck. Daraus folgt: eine rechnerische Rohr-Nennweitenermittlung ist unverzichtbar. Grundlage der Auslegung einer Trinkwasser-Installation ist also der tatsächlich zu erwartende Trinkwasserbedarf.

Im Hinblick auf den aus Gründen der Hygiene notwendigen, intensiven Wasser-wechsel sollten hohe Fließgeschwindigkeiten (4 bis 5 m/s) in möglichst vielen Anlagenteilen vorliegen. Das setzt allerdings die Tauglichkeit der eingesetzten Armaturen voraus. In einem Geradesitzventil muss das Wasser seine Richtung um 90° ändern und zusätzlich im Umlenkungsbereich die Ventildichtung passie-ren. Bei einer Wassergeschwindigkeit von mehr als 2,5 m/s würde die sich hier entwickelnde turbulente Strömung das Ventil zum „flattern“ bringen oder sogar beschädigen.

In Schrägsitzventilen und Freiflussventilen ist die Störung der Strömung zwar deutlich geringer, erreicht aber in Nennweiten wie DN 20 oder kleiner ebenfalls eine widrige Turbulenz. Für die Passage von Armaturen dieser Art gilt dann eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 2,5 m/s. Diese Einschränkung verursacht, dass die Nennweite der Leitung größer gewählt werden muss als im Hinblick auf Druck und Volumenstrom tatsäch-lich erforderlich. Durch die Hygienebrille betrachtet macht das wenig Sinn.

Folglich sollte die Wahl – wann immer es möglich ist – auf Armaturen fallen, die für hohe Wassergeschwindigkeiten geeignet sind. Bei Absperrorganen sind das solche, die den Leitungsquerschnitt im geöffneten Zustand ganz frei geben und das Wasser ohne Umlenkungen passieren lassen. Geeignete Kugelhähne und Kolbenschieber zum Beispiel zählen zu dieser Gattung.

Geradesitzventile sind strö-mungstechnisch ungünstig und dürfen nur langsam durchflossen werden. (Bild: A. Gaßner)

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>> Armaturenauswahl mit Blick auf die Hygiene

Auf Kugelhähne sollte die Wahl als Absperrarmatur aber nur dann fallen, wenn sie ausschließlich der kurzzeitigen Absperrung dienen. Denn Kugelhähne bestehen aus einer „durchbohrten“ Kugel, die den Durchfluss ungehindert ermöglicht, jedoch das Wasser in dieser Bohrung einschließt, wenn eine Absperrung des Leitungsquerschnittes erfolgt. Denn schließt man einen Kugelhahn, sperrt man zwangsläufig eine Was-sermenge in der Kugel ein. Dieses Wasser steht so lange in der Armatur, bis diese den Wasserdurchfluss wieder freigibt. Ein Kugelhahn ist also für die Sperrung des Wasserflusses hin zu längere Zeit ungenutzten Leitungen (z. B. Zuleitung zu einer Garten-Entnahmear-matur) hygienisch gesehen keine gute Wahl. Als War-tungsarmatur vor Geräten ist der Einsatz unbedenklich, da hier von einer zeitlich auf wenige Stunden begrenzte Absperrung (für die Dauer einer Wartung eben) ausgegangen werden kann.

Gut geeignet auch für die länger-fristige Absperrung eines Leitungs-querschnittes sind Schrägsitzven-tile und bei größeren Nennweiten Kolbenschieber. Sie geben im geöffneten Zustand den Leitungs-querschnitt nahezu vollständig frei und können deshalb auch mit großen Fließgeschwindigkeiten durchflossen werden. Werden sie geschlossen, sperren diese Armaturen kein Wasser in sich ein, so dass eine Stagnation ausgeschlossen ist.

ALWA Freistromventil im SchnittSchrägsitzventile sind für längerfristige Absperrung die bessere Wahl.

In Kugelhähnen wird Wasser in der Kugel eingeschlossen, solange die Absperrung des Querschnittes erfolgt. (Bild: A. Gaßner)

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>> Trinkwassererwärmung richtig auswählen

Bedarfsangepasst bemessen werden muss auch der Speicher-Trinkwassererwär-mer der zentralen Trinkwassererwärmung. Ein häufiger Wasseraustausch hilft mit, die Trinkwasserhygiene zu gewährleisten. Für Wohngebäude steht mit der DIN 4708 [9] das Bedarfskennzahlverfahren zur Verfügung. Es ermöglicht eine schnel-le Größenbestimmung und Auswahl des Speichers. Mit der errechneten Bedarfs-kennzahl, auch Leistungskennzahl genannt, kann die Speicherauswahl aus den Unterlagen der Hersteller erfolgen. Speicher-Hersteller ordnen ihren Produkten unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften Bedarfskennzahlen zu. Die Erfahrung hat hier längst gezeigt, dass die Auslegung nach diesem Verfahren eine problemlose Warmwasserversorgung ermöglicht – auch wenn der eine oder andere Praktiker auf den ersten Blick befürchtet, der Speicher sei zu klein.

Leider ist zum Teil noch ein gewisser Maximalismus in der Frage der Speicher-größe zu finden. Und so taucht auch schon mal ein 500-Liter-Speicher in einem Wohngebäude auf und beschert diesem Gebäude damit eine Großanlage der Trinkwassererwärmung. In Verbindung mit solarer Energienutzung sollen große Volumen die Speicherung eines gewissen Vorrats an Energie in Form von war-mem Wasser ermöglichen. Besteht das Speichervolumen aus Trinkwasser, wird es hygienisch bedenklich, da bei großen Speicherwasservolumen ein regelmäßi-ger Wasseraustausch oft nicht gegeben ist. Daher sollte man Pufferspeicher zur Energie- und Wärmespeicherung immer auf der Heizungsseite einbinden oder auf Betriebswasser als Zwischenmedium zurückgreifen. Einem damit gefüllten Pufferspeicher sind größentechnisch nur durch seinen Aufstellungsraum Grenzen gesetzt. Die Wärmeabgabe an das Trinkwasser kann dann komfortabel mittels Plattenwärmetauscher als Frischwasserstation im Durchflussverfahren erfolgen. Hier sind Wärmetauscher erhältlich, die den Nutzer gar nicht merken lassen, dass er sich nicht eines Speichervolumens bedient.

Dieses Prinzip lässt sich durch Einsatz von Frischwasserstationen auch als Grup-penversorgung in die einzelnen Wohnungen eines Gebäudes verlegen. Dabei handelt es sich im Prinzip um Durchlauferhitzer, die anstelle von Strom mit Hei-zungswasser betrieben werden. Das Herzstück einer solchen Anlage besteht aus

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einem leistungsstarken Plattenwärmetauscher aus Edelstahl, einer drehzahlge-regelten Heizungspumpe, einem Volumenstromsensor, einem Temperatursensor sowie einem elektronischen Regelungsmodul. Durch den Einsatz eines Puffer-speichers ist die unterstützende Nutzung regenerativer Energien in der Regel ohne hygienische Beeinträchtigungen möglich.

In größeren Installationen mit flä-chendeckendem Warmwasserbe-darf, z. B. bei Trinkwasser-Installa-tionen in größeren Wohngebäuden, sollte die Idee von einer zentralen Trinkwassererwärmung immer kritisch hinterfragt werden. Hier ist zu prüfen, ob es nicht günstiger ist, anstelle eines zentralen Speicher-Wassererwärmers eine Anzahl von Wassererwärmern dezentral in den Etagen zu positionieren. Das macht die einzelnen Einheiten kleiner, wodurch der gewünschte

DIN 1988-200

9.6.2.7 Heizwasser-Pufferspeicher Aus trinkwasserhygienischen Gründen ist zu empfehlen, keine großen Trink-wassermengen zu speichern und eine alternative Wärme nicht in Vorwärm-stufen, sondern auch wegen der höheren Effektivität, in einem Heizwasser-pufferspeicher zu bevorraten. Mit Wärmetauschern, die an den Heizwasserpufferspeicher und gegebenen-falls zur Erreichung der Trinkwassertemperatur von ≥ 60 °C an eine konven-tionelle Heizung angeschlossen sind, ist eine Nutzung der zur Verfügung stehenden Energien möglich.

Leistungsstarke Plattenwärmetauscher bringen das Trink-wasser im Durchflussverfahren auf Temperatur, im Speicher befindet sich Betriebswasser.(Bild: Gaßner)

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Wasserwechsel besser zu errei-chen ist, die Aufrechterhaltung der Temperatur vereinfacht wird und eine höhere Versorgungssicherheit der Gesamtanlage erreicht wird. Und das auch in Form der indirek-ten Beheizung – schließlich muss das Heizungswasser ja ohnehin in alle Geschosse transportiert werden.

>> Warmhaltesysteme richtig einsetzen

Anlagen mit einem Speichervolu-men von nicht mehr als 400 Litern und einem Rohrleitungsinhalt zwischen Speicher von Entnahme-stelle von nicht mehr als drei Litern sind Kleinanlagen im Sinne des DVGW-Arbeitsblattes W 551 [10] und der TrinkwV.

Mit so genannten Frischwasserstationen kann das Trinkwas-ser dezentral mittels Heizungswasser erwärmt werden.(Bild: Honeywell HyBo )

DVGW-Arbeitsblatt W 551

4 Begriffe KleinanlagenKleinanlagen sind alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zen-tralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern in:- Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern unabhängig vom Inhalt des Trinkwassererwärmers und dem Inhalt der Rohrleitung- Anlagen mit Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt ≤ 400 l und einem Inhalt ≤ 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwasserer- wärmer und Entnahmestelle. Dabei wird die eventuelle Zirkulationslei- tung nicht berücksichtigt.

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Erfolgt die Trinkwassererwärmung im Durchflussprinzip, zählt die Installation zur Rubrik „Kleinanlage“, wenn das Volumen der Warmwasserleitung zwischen Wärmetauscher und Entnahmestelle nicht mehr als drei Liter beträgt. Entspre-chend der technischen Regel W 551 dürfen Speicher-Trinkwassererwärmer von Kleinanlagen mit Temperaturen von weniger als 60 °C, jedoch nicht weniger als 50 °C betrieben werden. Der Einbau einer Warmwasser-Zirkulation oder der Einsatz einer Begleitheizung zur Erhaltung der Wassertemperatur innerhalb der Rohrleitungen wird mit Blick auf die Hygiene in Rohrleitungen < 3 l ebenfalls nicht gefordert. Bei Speichertemperatureinstellungen < 60 °C besteht jedoch immer ein hygienisches Risiko auf Legionellenwachstum, darüber muss der Nutzer im Rahmen der ordnungsgemäßen Einweisung nach VDI/DVGW 6023 Kategorie C aufgeklärt werden. Generell gilt jedoch, dass jede Warmwasser-Fließstrecke mit einem Rohrleitungsinhalt von mehr als drei Litern zwischen dem Ausgang der Warmwasserleitung und Entnahmestelle zwingend mit einer Zirkulationsleitung oder Begleitheizung zur Temperaturhaltung versehen sein muss. Diese Fest-legung gilt auch in Kleinanlagen wie Einfamilienhäusern.

Beträgt das Speichervolumen mehr als 400 Liter und/oder beträgt das Rohrlei-tungsvolumen nach dem Wassererwärmer hin zu einer Entnahmestelle mehr als drei Liter, bezeichnet man die Trinkwasseranlage als Großanlage.

DVGW-Arbeitsblatt W 551

6 Betrieb6.2 KleinanlagenFür Kleinanlagen wird die Einstellung der Reglertemperatur am Trinkwasse-rerwärmer auf 60 °C empfohlen. Betriebstemperaturen unter 50 °C sollten aber in jedem Fall vermieden werden. Allerdings sollte der Auftraggeber oder Betreiber im Rahmen der Inbetriebnahme und Einweisung über das eventu-elle Gesundheitsrisiko (Legionellenwachstum) informiert werden.

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Bei einer solchen ist eine Wassertemperatur am Speicheraustritt von mindestens 60 °C Pflicht. Ferner darf das Wasser in den Warmwasserleitungen um nicht mehr als zwei Kelvin hin zur Entnahmestelle abkühlen. In diesen Fällen muss eine Zirkulationsanlage zum Einsatz kommen; in dieser Zirkulationsleitung darf das Wasser auf seinem Rückweg zum Speicher-Trinkwassererwärmer maximal weitere drei Kelvin verlieren. Es muss also mit mindestens 55 °C wieder in den Speicher zurückgeführt werden, um im gesamten System hygienische Mindest-temperaturen sicher zu stellen.

Der Anschluss der Zirkulation kann am Ende einer Steigleitung erfolgen, wenn das Volumen der Warmwasserleitungen in den Einzelzuleitungen der Stockwerke nicht mehr als drei Liter beträgt. Werden diese drei Liter in der Einzelzuleitung überschritten, muss die Zirkulation jeweils an den Enden der Einzelzuleitungen bzw. an einer Stelle der Leitung, der dann in Fließrichtung nur ein Leitungsvolu-

DVGW-Arbeitsblatt W 551

4 BegriffeGroßanlagenGroßanlagen sind alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt > 400 l und/oder > 3 l in einer Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle z. B. in

• Wohngebäuden• Hotels• Altenheimen• Krankenhäusern• Bädern• Sport- und Industrieanlagen• Campingplätzen• Schwimmbädern

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men von maximal drei Litern folgt, angeschlossen werden. Ist das nicht möglich, weil die Stockwerksleitungen mit Wasserzählern ausgestattet sind, wird eine elektrische Begleitheizung erforderlich, um den Leitungsinhalt auf hygienisch vertretbare Temperaturen zu halten oder es ist eine dezentrale Warmwasserbe-reitung vorzusehen. Gleiches gilt, wenn die Einzelzuleitungen mit thermischen Mischventilen ausgestattet sind. Bei hygienisch einwandfreien Verhältnissen können Zirkulationssysteme für max. acht Stunden am Tag mit abgesenkten Temperaturen betrieben werden (z.B. durch abschalten der Zirkulationspumpe). Eine zeit- oder verbrauchsabhängige Steuerung der Zirkulationspumpe, die zu einer Abschaltung von mehr als acht Std./Tag führt, widerspricht dem techni-schen Regelwerk und ist in Anlagen mit Leitungsinhalten von mehr als drei Litern nicht zulässig.

Ist mehr als eine Steigleitung im Spiel oder müssen zwei oder mehrere Stock-werksleitungen in den Zirkulationsprozess eingebunden werden, ist der hydrau-lische Abgleich der Installation unerlässlich. Dem hydraulischen Abgleich liegt immer eine Berechnung der Zirkulations-Volumenströme nach DIN 1988-300 [21] sowie DVGW-Arbeitsblatt W 553 [11] zu Grunde. Diese Volumenströme werden

DVGW-Arbeitsblatt W 551

6 Betrieb6.1 GroßanlagenBei Großanlagen muss das Wasser am Warmwasseraustritt des Trink- wassererwärmers stets eine Temperatur von ≥ 60 °C einhalten. Der gesamte Trinkwasserinhalt von Vorwärmstufen ist mindestens einmal am Tag auf ≥ 60°C zu erwärmen.

Innerhalb des Regelkreises ist betriebsbedingt mit Abweichungen von der geforderten Temperatur von 60 °C zu rechnen. Kurzzeitige Absenkungen im Minutenbereich der Temperatur am Austritt des Trinkwassererwärmers sind tolerierbar (siehe z. B. DIN 4708). Systematische Unterschreitungen von 60 °C sind nicht akzeptabel.

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mittels Strangregulierventilen in der Installation eingestellt. Kom-men thermisch geregelte Strang-regulierventile zum Einsatz, erfolgt der nötige Abgleich automatisch.

ALWA Kombi 4 mit thermischem RegelaufsatzDie Zirkulationsvolumenströme werden mittels Strangregu-lierventilen eingestellt.

Beispiel einer Ermittlung der Zirkulationsvolumenströme für den hydraulischen Abgleich. (Bild: J. Scheele)

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>> Verbrühungsschutz sicherstellen

Da die Warmwasser-Installation mit Temperaturen um die 60 °C betrieben wird, besteht Schutz vor mikrobiellem Befall, aber gleichzeitig auch das Risiko von Verbrühungen. Daher sollten in Trinkwasser-Installationen, die sensible Bereiche versorgen, z. B. Seniorenwohnungen, Kindergärten und Schulen, Entnahmear-maturen eingeplant werden, die die Mischwas-sertemperatur begrenzen. Beim Einsatz von Einhebelmischern mit Zwangs-beimischung kann es jedoch passieren, dass bei Wartungsarbeiten an den Kaltwassersträn-gen durch das Schließen der Strangarmatur die Zwangsbeimischung unterbunden wird und ungehindert heißes Wasser aus der Entnahmear-matur strömt.

Wird der Speicher-Trinkwassererwärmer so ange-schlossen, dass seine Kaltwasserzufuhr und die

DIN 1988-200

9.3 Entnahmearmaturen und Mischbatterien 9.3.1 AllgemeinesEs dürfen nur Entnahmearmaturen mit Einzelsicherungen und – wo gefordert – Verbrühungsschutz eingesetzt werden. 9.3.2 Vermeiden von VerbrühungenThermostatische Mischer zur Temperaturbegrenzung müssen DIN EN 1111 und DVGW W 574 entsprechen. In Wohngebäuden und vergleichbaren Ein-richtungen dürfen Einhebelmischer nach DIN EN 817 eingesetzt werden, bei denen eine Zwangsbeimischung von Trinkwasser kalt eingestellt werden kann und diese durch einen Sicherheitsanschlag fixiert wird.

TM200Wird die Kaltwasserzufuhr zu den Entnahmestellen unterbrochen, sperren zentrale Mischarmaturen gleichzeitig auch die Mischwasserabgabe ab.

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der Entnahmearmaturen getrennt absperrbar sind, muss die Wahl auf Thermostatbatterien oder auf dezentral angeordnete thermo-statische Wassermischer (z. B. Honeywell TM 200) fallen. Beim Einsatz der thermostatischen Was-sermischer ist darauf zu achten, dass sich das Volumen der nach-geschalteten Mischwasserleitung auf drei Liter begrenzt. Wird die Kaltwasserzufuhr zu den Entnah-mestellen unterbrochen und die Warmwasserversorgung besteht weiter, sperren Thermostatbatteri-en bzw. zentrale Mischarmaturen zur Gruppenversorgung gleichzei-tig auch die Mischwasserabgabe ab. Damit ist ein sicherer Verbrü-hungsschutz gegeben. Die Tem-peraturgrenze des Mischwassers sollte nach den Festlegungen der DIN EN 806-2 [12] bei maximal 43 °C liegen, in Kindergärten sollte das Wasser ungewollt nicht heißer als 38 °C entnommen werden können.

>> Trinkwasserleitungen grundsätzlich gedämmt

Dass eine Wärmedämmung der Warmwasserleitungen erforderlich ist, bedarf an sich keiner weiteren Erklärung; schließlich wären ohne Dämmung alle Ver-suche der Temperaturhaltung zum Scheitern verurteilt und die Energie, die zur Erzeugung der abgestrahlten Wärme aufgewendet wurde, wäre verschwendet.

Mischbatterien mit Heißwassersperre können nur verwendet werden, wenn Warm- und Kaltwasserversorgung gemein-sam abgesperrt werden. (z.B. bei der Einzelversorgung).(Bild: J. Scheele)

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Eine mangelhafte Dämmung bedeutet daher Temperaturverlust und damit auch mikrobiologische Probleme beim Anlagenbetrieb. Die DIN 1988-200 [16] fordert sogar 30 Sekunden nach dem vollen Öffnen einer Entnahmestelle eine Tempe-ratur des Trinkwassers (warm) von mindestens 55 °C. Dies setzen aktuelle Rohr-netzberechnungs-Programme bereits bei der Planung in einer Anlagensimulation um. Hier dürfen bei der Planung keine Kompromisse gemacht werden, denn eine Nachbesserung der Dämmung ist in der Regel mit sehr großen Kosten verbun-den, teilweise sogar unmöglich.

Mit der EnEV [13] werden Mindestdämmdicken für die Warmwasserleitungen aller Nennweiten (bezogen auf einen vorgegebenen Wärmedurchgangskoeffizien-

Mindestdämmdicken für warmgehende Rohrleitungen nach EnEV. (Bild: A. Gaßner)

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ten) angegeben. Von der Möglichkeit, in bestimmten Fällen – wie bei der Dämmung von Armaturen im Leitungsverlauf – auf 50 % der Anforderungen zu reduzieren, sollte aber nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn eine 100-Prozent-Dämmung besondere Schwierigkeiten hervorrufen würde.

Daneben sind auch Trinkwasserleitungen (kalt) in Abhängigkeit von Temperatur und Feuchtegehalt der Umgebungsluft so zu dämmen, dass eine Tauwasser-bildung und eine Erwärmung des Trinkwassers auf > 25 °C vermieden wird. Die DIN 1988-200 [16] fordert, dass 30 Sekunden nach dem vollen Öffnen ei-ner Entnahmestelle eine Temperatur des Trinkwassers (kalt) von maximal 25 °C erreicht wird. Bei üblichen Betriebsbedingungen und Rohrleitungsführungen im Wohnungsbau gelten die Werte für die Mindestdämmschichtdicken nach Tabelle 8, DIN 1988-200 [16] als Richtwerte. Bei längeren Stagnationszeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Standard-Dämmschichtdicke nach DIN 1988-200 [16] keinen dauerhaften Schutz vor Erwärmung der Trinkwasserleitung (kalt) bieten. Das kann im Einzelfall zu entsprechend höheren Dämmschichtdicken führen. Schließlich soll das Kaltwasser an den Entnahmestellen auch bei hohen Außentemperaturen kühl zur Verfügung stehen, um eine Aufwärmung in einen aus Sicht der Hygiene kritischen Temperaturbereich zu verhindern. Im Gegen-satz zur Warmwasserleitung muss bei Kaltwasserleitungen kein Wärmeverlust, sondern eine Wärmeaufnahme verhindert werden, dazu wird die Dämmschicht-dicke – abhängig von der Verlegesituation – unabhängig von der Nennweite der Leitung festgelegt.

DIN 1988-200

3.6 Betriebstemperatur Bei bestimmungsgemäßem Betrieb darf maximal 30 s nach dem vollen Öff-nen einer Entnahmestelle die Temperatur des Trinkwassers kalt 25 °C nicht übersteigen und die Temperatur des Trinkwassers warm muss mindestens 55 °C erreichen.

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Zusätzlich sollte man bereits bei der Planung von Trinkwasserleitungen (kalt) da-rauf achten, dass diese außerhalb der warmen Bereiche eines Gebäudes geplant werden. Damit sind Bereiche angesprochen, die eine Umgebungstemperatur von mehr als 30 °C aufweisen, wie z. B. in Heizräumen, im Fußbodenbereich unter Fußbodenheizungen oder innerhalb von Schächten mit warmgehenden Leitungen (PWH, PWH-C, Heizung oder Solar).

Nr Einbausituation Dämmschichtdicke bei 0,040 W/(m . K)a

1 Rohrleitungen frei verlegt in nicht beheizten Räumen, Umgebungstem-peratur ≤ 20° C (nur Tauwasserschutz)

9 mm

2 Rohrleitungen verlegt in Rohrschäch-ten, Bodenkanälen und abgehängten Decken, Umgebungstemperaturen ≤ 25° C

13 mm

3 Rohrleitungen verlegt, z.B. in Tech-nikzentralen oder Medienkanälen und Schächten mit Wärmelasten und Umgebungstemperaturen ≥ 25° C

Dämmung wie Warmwasserleitungen Tabelle 9, Einbausituationen 1-5

4 Stockwerksleitungen und Einzelzulei-tungen in Vorwandinstallationen

Rohr-in-Rohr oder 4 mm

5 Stockwerksleitungen und Einzelzu-leitungen im Fußbodenaufbau (auch neben nichtzirkulierenden Trinkwas-serleitungen warm) b

Rohr-in-Rohr oder 4 mm

6 Stockwerksleitungen und Einzelzu-leitungen im Fußbodenaufbau neben warmgehenden zirkulierenden Rohr-leitungen b

13 mm

a Für andere Wärmeleitfähigkeiten sind die Dämmschichtdicken entsprechend umzu- rechnen, Referenztemperatur für die angegebene Wärmeleitfähigkeit: 10°C

b In Verbindung mit Fußbodenheizungen sind die Rohrleitungen für Triinkwasser kalt so zu verlegen, dass die Anforderungen nach 3.6 eingehalten werden

Richtwerte für Schichtdicken zur Dämmung von Rohrleitungen für Trinkwasser kalt laut DIN 1988-200 [16] Tabelle 8.

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Nr Einbausituation Dämmschichtdicke bei 0,035 W/(m . K)a

1 Innendurchmesser bis 22 mm 20 mm

2 Innendurchmesser größer 22 mm bis 35 mm 30 mm

3 Innendurchmesser größer 35 mm bis 100 mm gleich Innendurchmesser

4 Innendurchmesser größer 100 mm 100 mm

5 Leitungen und Armaturen nach den Einbausituationen 1 bis 4 in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Leitungsnetzverteilern

Hälfte der Anforderungen für Einbausituationen 1 bis 4

6 Trinkwasserleitungen warm, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit einem Tempe-raturhalteband ausgestattet sind, z.B. Stockwerks- oder Einzelzuleitungen mit einem Wasserinhalt ≤ 3 l

Keine Dämmanforderungen gegen Wärmeabgabe b

a Für andere Wärmeleitfähigkeiten sind die Dämmschichtdicken entsprechend umzu- rechnen, Referenztemperatur für die angegebene Wärmeleitfähigkeit: 40°C

b Bei Unterputzverlegung ist eine Dämmung erforderlich (z.B. Rohr-in-Rohr oder 4 mm als mechanischer Schutz oder Korrosionsschutz)

>> Stagnationsstrecken vermeiden

Stagnation beschreibt den Zustand eines in einer Leitung stehenden Wassers ohne regelmäßigen Austausch. Dabei besteht die Gefahr, dass sich beispielswei-se Bakterien vermehren, oder Bestandteile wie Schwermetall-Ionen aus Lei-tungswerkstoffen ins Wasser übergehen können.

Dem Problem der Stagnation muss bereits bei der Planung von Trinkwasser-Installationen entgegengewirkt werden. Auch wenn seitens der Bauherren größt-

Mindestdämmschichtdicken zur Wärmedämmung von Rohrleitungen für Trinkwasser warm laut DIN 1988-200 [16] Tabelle 9.

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mögliche Flexibilität gewünscht wird, beispielsweise bei der Verlegung von Lei-tungen für einen möglichen späteren Ausbau, sind solche „Vorratsleitungen“ aus hygienischer Sicht unbedingt zu vermeiden bzw. sie dürfen erst an die Trinkwas-ser-Installation angeschlossen und befüllt werden, wenn der Bedarf tatsächlich entsteht und regelmäßige Nutzung gewährleistet ist.

Neben den „Vorratsleitungen“ gibt es auch Entnahmestellen, die nur saisonal genutzt werden, wie beispielsweise die so genannte Außenzapfstelle. Sie wird im Winter nicht genutzt. Kommt eine herkömmliche Entnahmearmatur zum Einsatz, muss die Wasserzufuhr absperr- und entleerbar ausgeführt werden, um Frostschäden vorzubeugen. Dabei wird die Absperr- und Entleermöglichkeit oft möglichst dicht vor der Armatur angeordnet, damit der Betreiber bei seinen Wintervorbereitungen nur eine kurze Leitung zu entleeren hat. Dies kann aber unter Umständen eine längere Einzelzuleitung bis hin zur Absperrung bedeuten, die dann in der kalten Jahreszeit undurchflossen ist und stagniert. Der Einbau einer frostsicheren Außenentnahmestelle löst dieses Problem nur auf den ersten Blick. Da das Wasser nicht abgesperrt werden muss, wird der Entnahmestel-le oft nachgesagt, sie sei ja ganzjährig in Betrieb. Allerdings macht das zweite hinschauen klar, dass man im Winter im Garten auch keinen Wasserbedarf hat. Damit steht das Wasser in der Einzelzuleitung zu dieser Armatur hin, obwohl gar keine Absperrung erfolgt und ein bestimmungsgemäßer Betrieb ist dadurch nicht gegeben. Durch die Forderung der 1988-200 [16], Einzelzuleitungen zu Entnahmearmaturen Trinkwasser kalt so kurz wie möglich zu gestalten, ist die Lösung hier, unmittelbar vor der Absperrarmatur bzw. unmittelbar vor dem Anschluss der frostsicheren Außenentnahmestelle eine Leitung anzuschließen, die eine Entnahmestelle mit regelmäßigem und häufigem Wasserbedarf versorgt. Im Idealfall sind dies Entnah-mestellen wie in der Küche. Denn hier wird täglich mehrfach Wasser gebraucht. Diese Anordnung der Abzweigung verkürzt die Einzelzuleitung zur Gartenzapfstelle und reduziert damit das potenzielle Stagnationswasservolumen erheblich.

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>> Problemlösung durch Schleifen

Neben der Außenentnahmestelle sind auch Ausgussbecken im Keller oder An-schlüsse zur Heizungsnachfüll-Einrichtung kritische Stagnationsleitungen. Bei diesen Leitungen muss man installationstechnisch auch „einen Haken schlagen“ und das Wasser hin zu einer häufig genutzten Entnahmestelle dicht an den An-schlüssen vorbeischleifen. Das gilt auch für Sanitärobjekte im Bad. Sind Dusche und Badewanne gemeinsam einzuplanen, sollte die Rohrführung der Stock-werksleitung so erfolgen, dass die Dusche am Ende der Leitung angeordnet ist. Die Erfahrung zeigt, dass eine Dusche täglich, eine Badewanne hingegen ver-gleichsweise seltener genutzt wird. Schließlich dient die Dusche der Körperreini-gung – die Badewanne indessen der Entspannung. In dieser Anordnung stellt die Dusche am Ende der Leitung den Wasserwechsel in der Kalt- und Warmwasser-leitung sicher.

DIN 1988-200

8 Verteilung von Trinkwasser kalt 8.1 Trinkwasserentnahmestellen

Einzelzuleitungen zu Entnahmearmaturen müssen so kurz wie möglich sein. Ein Wasservolumen von 3 l ist als Obergrenze einzuhalten; kleinere Wasser-volumina sind anzustreben.

Leitungen, die nur selten benutzt werden oder der Frostgefahr ausgesetzt sind, z. B. Leitungen zu unbeheizten Nebengebäuden, Gärten und Höfen, müssen unmittelbar am Anschluss der durchströmten Verteilleitung mit Ab-sperr- und Entleerungsvorrichtungen versehen werden und sind zweckmäßi-gerweise durch Schilder zu kennzeichnen.

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>> Problemlösung durch Programmieren

Während man im Wohnhaus immer Entnahmestellen mit häufigem und regel- mäßigem Wasserbedarf findet, sieht das in Schulen und Kindergärten während der Ferienzeit oder in Hotel und Krankenhhäusern anders aus. Hier findet keine Wasserentnahme statt und das Wasser stagniert in den Leitungen. Ein Zwangs-

Stagnationsstrecken lassen sich oft durch eine überlegte Leitungsführung vermeiden. (Bild: J. Scheele)

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69 Moderne Gebäudeleittechnik bietet heute vielfältige Möglichkeiten der Überwachung der Trinkwasserinstallation und ermöglicht eine bedarfsgerechte Spülung.

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wasserwechsel ist daher unumgänglich. Bei der Planung einer Neuinstallation kann dieser automatisch realisiert werden. Etwa mittels Spülventilen, die mit programmierter Regelmäßigkeit für Bewegung in den Leitungen sorgen. Das Trinkwasser, das hierfür verwendet wird, kann z. B. in die Zisterne einer Regen-wassernutzung eingespeist werden. So findet es für die WC- und Urinalspülung – oder für eine möglicherweise geforderte Löschwasserbevorratung – eine sinn-volle Verwendung. Im Leitungssystem der zentralen Trinkwasser-Erwärmungsanlagen von Sport- und Schwimmhallen muss eine Zirkulation dafür sorgen, dass die geforderte Mindest-Temperatur von 55 °C im gesamten System ständig gehalten wird. Trotz der hohen Temperaturen kann es bei fehlender Entnahme oder fehlender Zirkula-tion auch im Warmwasser sinnvoll sein, über automatische Spülventile für einen regelmäßigen Wasseraustausch zu sorgen (siehe Schema vorherige Seite).

>> Klare Kennzeichnung von Betriebswasserleitungen

Werden in einer Installation Trinkwasser- und Betriebswasserleitungen geplant, muss eine Verwechslung beider Systeme ausgeschlossen sein. Nach TrinkwV hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage zur Abgabe von Trinkwasser die Leitungen unterschiedlicher Versorgungssysteme beim Einbau dauerhaft farblich unterschiedlich kennzeichnen zu lassen. Nach DIN 2403:2007 [29] werden in Wasserversorgungsanlagen nach der Trink-wasserverordnung Leitungen unterschiedlicher Versorgungssysteme, soweit sie nicht erdverlegt sind, farblich unterschiedlich gekennzeichnet. Trinkwasserleitun-gen sind mit einer grün-weiß-grünen Farbmarkierung zu kennzeichnen. Schließ-lich wäre die direkte Verbindung von Betriebs- und Trinkwasserleitungen hygie-nisch gesehen eine Katastrophe und unter Umständen eine Straftat.

Auch Entnahmestellen von Wasser, das nicht für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, müssen bei der Errichtung dauerhaft als solche gekennzeichnet werden und erforderlichenfalls gegen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch gesichert werden. Die Betriebswasser-Entnahmestellen sind mittels Text- oder Symbolschilder als solche zu kennzeichnen.

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Kennzeichnung von Rohrleitungen nach DIN 2403 [29] Punkt 6.2.

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Fehlende Kennzeichnungen an Entnahmestellen für Nichttrinkwasser sind ein Verstoß gegen die TrinkwV. (Bild: J. Scheele)

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Eine Trinkwasser-Installation muss man als Betreiber

immer kontrollieren. Das gilt für den Einfamilienhausbesitzer ebenso

wie für den Betreiber eines Mietshauses. Als Planer einer Trinkwasser-

Installation muss man grundsätzlich die Möglichkeit der Probenahme

vorsehen. Damit diese Probennahmen fachgerecht durchgeführt werden

können, sind geeignete Probenahmestellen mit speziellen Probenahme-

ventilen zu installieren. Generell ist immer der Betreiber einer Trinkwasser-

Installation für die ordnungsgemäße Untersuchung verantwortlich.

5. Systemische Untersuchung

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>> Warum muss beprobt werden?

Die Trinkwasserverordnung ist eine Gesundheitsvorschrift mit dem Ziel, die menschliche Gesundheit zu schützen durch die Gewährleistung von Genuss-tauglichkeit und Reinheit des Trinkwassers (§ 1 TrinkwV 2001). Eine der Qua-litätsanforderungen an unser Trinkwasser betrifft auch Legionellen-Bakterien. Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die sich unter bestimmten Bedin-gungen in Trinkwasserinstallationen schnell vermehren können und dann, wenn es zur Vernebelung des Trinkwassers, z. B. bei Duschanlagen kommt, eine ernste Gesundheitsgefahr darstellen (vgl. Kapitel 2). Durch die Meldepflicht nach § 7 Infektionsschutzgesetz [31] wissen wir von über 700 Infektionen durch Legionellen pro Jahr in Deutschland, wobei diese Zahl der Realität nicht gerecht wird. Realistische Hochrechnungen gehen von einer Dun-kelziffer mit bis zu 30.000 Legionelleninfektionen in Deutschland pro Jahr aus, da die Legionellose nur schwer von einer herkömmlichen Lungenentzündung zu unterscheiden ist. Lungenentzündungen sind generell eine der zehn häufigsten Todesursachen in Deutschland, und tatsächlich versterben im Durchschnitt ca. 10-15% aller mit Legionellen infizierten Patienten. Mit der TrinkwV wurde nun mit 100 KBE/100 ml für Legionellen erstmals ein tech-nischer Maßnahmenwert definiert, bei dessen Überschreiten in einer Trinkwasser-installation eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung für die Nutzer zu besorgen ist und Maßnahmen zur hygienisch-technischen Überprüfung der Trinkwasser-Installation im Sinne einer Gefährdungsanalyse durch den Betreiber eingeleitet werden müssen. Zur Überprüfung auf diesen technischen Maßnahmenwert müs-sen nur bestimmte Trinkwasserinstallationen regelmäßig durch Entnahme von Trinkwasserproben untersucht werden.

>> Welche Anlagen müssen beprobt werden?

Unter anderem müssen heute auch Trinkwasserinstallationen auf Legionellen unter-sucht werden, die Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätig-keit an Verbraucher abgeben. Das bedeutet jedoch noch keineswegs, dass nun alle Mietobjekte auf Legionellen untersucht werden müssen. Nach § 14 Abs. 3 der TrinkwV werden nur solchen Anlagen beprobt, die gewerblich oder öffentlich betrieben wer-

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den, die dazu unter die Definition einer Großanlage nach TrinkwV fallen und die zudem Anlagen zur Vernebelung beinhalten, wie z. B. Duschen, Whirlpools oder bestimmte Klimaanlagen mit Luftbefeuchtung. Erst wenn alle drei Bedingungen auf eine Trinkwas-serinstallation zutreffen, werden regelmäßige Untersuchungen fällig. Ein- und Zweifa-milienhäuser sind von dieser Beprobungspflicht gänzlich ausgenommen, unabhängig von Leitungsvolumen oder Inhalt des Trinkwassererwärmers.Um eine Großanlage handelt es sich auch nach TrinkwV erst dann, wenn in größeren Gebäuden (mehr als zwei Familien) Anlagen mit Trinkwassererwärmer >400 l installiert sind oder sich ein Wasserinhalt >3 l in einer Rohrleitung zwischen dem Warmwasserausgang des Trinkwassererwärmers und einer Entnahmestelle befindet. Das Volumen der Zirkulationsleitung bleibt dabei unberücksichtigt.

Mit Hilfe dieser Honeywell-Grafik kann bestimmt werden, ob eine Beprobungspflicht nach TrinkwV besteht.

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Sind also alle drei vorgenannten Bedingungen gleichzeitig erfüllt (gewerbl./ öffentl. Tätigkeit + Großanlage + Anlagen zur Vernebelung), müssen einmal jährlich in öffentlichen Anlagen und alle drei Jahre in gewerblichen Anlagen systemische Untersuchungen des Trinkwasser durchgeführt werden. Dieser Intervall kann in öffentlichen Anlagen vom Gesundheitsamt auf bis zu drei Jahre verlängert werden, wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Beanstan-dungen festgestellt werden. Diese Möglichkeit der Verlängerung ist für medi-zinische Anlagen (Krankenhäuser, Altenheime etc.) nicht möglich.

>> Wer ist für die Beprobung verantwortlich?

Generell ist immer der Inhaber oder Betreiber einer Trinkwasserinstallation für die ordnungsgemäße Untersuchung seiner Trinkwasser-Installation verantwort-lich. Die Beauftragung der regelmäßigen Beprobung gehört mit zu den Betreiber-pflichten.

Von besonderer Bedeutung für die Betreiberverantwortung ist die Übernahme der vertraglichen Einstandspflicht durch eine rechtswirksame Übertragung, wenn z.B. eine Eigentümergemeinschaft als Betreiber diese Verantwortung an ein Unternehmen im Facility Management delegiert.

Neben § 9 OwiG sind insbesondere die einzelnen vertraglichen Regelungen zur Übernahme der Unternehmerverantwortung (Betreiberpflicht) hervorzuheben. Eine in den Betrieben häufig anzutreffende Konstellation ist die, dass über den Lauf der Jahre diverse Aufgaben auf einzelne Mitarbeiter übertragen worden sind, beispielsweise Hausmeister.

Bei der Übertragung der Betreiberverantwortlichkeit müssen sich beide Vertrags-partner darüber im Klaren sein, dass eine wirksame Delegation nur dann erfolgt ist, wenn einerseits die Einhaltung der Pflichten ordnungsgemäß verfolgt und andererseits die Mittel für die Umsetzung der Einhaltung der Betreiberverant-wortlichkeit auch bereitgestellt werden.

In der Trinkwasserverordnung wird zum Beispiel wörtlich erwähnt, dass der

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Inhaber einer Wasserversorgungsanlage sicherzustellen hat, dass geeignete Probenahmeventile in der Installation vorhanden sind, die eine ordnungsgemäße Probenahme überhaupt erst ermöglichen.

Der Betreiber selbst oder sein Beauftragter muss also wiederkehrend ein für diese Untersuchung akkreditiertes Labor beauftragen. Vom Labor wiederum wird dann ein unterbeauftragter Probenehmer entsandt, der vor Ort entsprechende Trinkwasserproben entnimmt und diese ins Labor schafft.

Den organisatorischen Ablauf einer Beprobung veranschaulicht diese Grafik.

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>> Wer kann Proben nehmen?

Für die Probenahme und die Analyse der Proben dürfen nur hierfür akkreditierte Labore zum Einsatz kommen. Denn ob das Ergebnis schlussendlich stimmt und im Zweifelsfall juristisch verwertbar und belastbar ist, hängt davon ab, ob die Probe fachgerecht entnommen, aufgefangen, protokolliert, transportiert, gelagert und analysiert wurde. Welche Anforderungen die untersuchungsberechtigten Prüf- und Kalibrierlaboratorien erfüllen müssen, ist in der DIN EN ISO 17025 [5] geregelt. Die Anwendung dieser Norm soll die Laboratorien in die Lage verset-zen, ihr Managementsystem für Qualität sowie für Verwaltungsaufgaben und technische Abläufe zu entwickeln. Kunden, Behörden und die Deutsche Akkredi-tierungsstelle GmbH (DAkkS) können sie auch zur Anerkennung und Bestätigung der Kompetenz von Laboratorien nutzen. Denn verlangt das Gesundheitsamt eine Beprobung, werden nur die Ergebnisse aus solchen Laboren akzeptiert. Die eigentlichen Probenahme-Abläufe werden in der DIN EN ISO 19458 beschrieben und festgelegt [30].

Die aktuelle TrinkwV verlangt für die Beprobung auf Legionellen beispielsweise die beschriebene Vorgehensweise nach Zweck B der DIN EN ISO 19458. Bei der Beauftragung eines akkreditierten Labors durch den Betreiber der Installation wird ein eigens hierfür geschulter und zertifizierter Probennehmer vom Labor zur Probennahme in die Installation entsandt. Das Ergebnis der Untersuchung wird vom Labor dem Auftraggeber, also dem Betreiber oder Inhaber der untersuchten Trinkwasser-Installation, mitgeteilt.

Natürlich kann der Installateur auch selbst Proben aus einer Trinkwasser-Installa-tion entnehmen und zu einer Prüfstelle seiner Wahl bringen. Hierauf fußende Be-scheinigungen werden aber nicht behördlich anerkannt. Denn durch fehlerhafte Probeentnahme oder ungeeignete Gefäße können die Messergebnisse verfälscht werden. Gelangen bei einer Probenahme Bakterien ins Wasser, die nicht in der Leitung waren, sondern von außen auf der Entnahmearmatur gesessen haben, ist das Ergebnis nicht mehr authentisch. Das gilt auch für den Fall der Verwen-dung nicht steriler Proben-Flaschen.

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Hierzu wird in einer Information der Trinkwasserkommission des Bundes- ministeriums für Gesundheit beim Umweltbundesamt vom 27.09.2006 deutlich hervorgehoben: „Grundsätzlich ist die Schulung von Sanitärfachfirmen hinsicht-lich der Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität in Trinkwasser-Installationssystemen (Hausinstallation) zu begrüßen. Es ist jedoch zu prüfen, inwieweit die Geschäftsmodelle der externen Probenahme durch Sanitärfach-firmen die Anforderungen der einschlägigen rechtlichen und normativen Vor-schriften tatsächlich erfüllen. Sanitärfachfirmen, die entweder Aufträge für Ar-beiten an der Hausinstallation erwarten oder Arbeiten an der Hausinstallation durchgeführt haben, sind letztlich nicht als unabhängig anzusehen und sollten daher keine Probenahmen zur Überprüfung der Wasserqualität in Hausinstal-lationssystemen durchführen.”

>> Wo muss beprobt werden?

Die UBA-Empfehlung zur systemischen Untersuchung auf Legionellen vom 23.08.2012 und die DVGW-Information Nr. 74 geben Hinweise zur Durchführung von Probennahmen aus der Trinkwasser-Installation. Danach richtet sich die Aus-wahl der Entnahmestellen für die Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W 551.

Vor jeder Probenahme ist entweder eine Ortsbegehung der zu beprobenden Trinkwasser-Installation durchzuführen oder aufgrund der vorhandenen Do-kumentation die Trinkwasser-Installation zu begutachten, um repräsentative Probenahmestellen auszuwählen. Hierbei ist besonderes Augenmerk auf die Ausführung der Steigleitungen und ggf. der Zirkulation (mögliche strangweise Unterteilung) zu legen. Die ausgewählten Probenahmestellen sind zu dokumen-tieren. Die Festlegung der Probennahmestellen ist durch hygienisch-technisch kompetentes Personal (z. B. technische Inspektionsstellen, Fachplaner oder Installateurbetriebe) mit nachgewiesener Qualifikation zu treffen. Qualifikations-nachweise sind insbesondere Bescheinigung oder Zertifikat einer Schulung z. B. nach VDI 6023 Kategorie A oder Nachweis einer DVGW-Schulung speziell zuProbennahmen zur systemischen Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen.

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Personen, die bei den genannten Schulungen als Referenten autorisiert sind, sind ebenfalls qualifiziert. Allgemein sind Untersuchungen zur Aufklärung der systemischen Kontamination einer Trinkwasser-Installation (u. a. nach DVGW-Arbeitsblatt W 551) und Untersuchungen zur Aufklärung lokaler Kontaminationen in der Trinkwasser-Installation zu unterscheiden.

Hinsichtlich des Umfanges wird bei der Untersuchung der gesamten Trinkwas-ser-Installation gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 zwischen einer orientierenden und einer weitergehenden Untersuchung unterschieden. Die orientierende Unter-suchung wird im § 14 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung als „ergänzende sys-

Probenahmeschema nach DVGW W551.

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temische Untersuchung“ gefordert. Zur ersten Beurteilung des mikrobiologischen Zustands der Trinkwasser-Installation für erwärmtes Trinkwasser ist zunächst der Umfang der orientierenden Untersuchung ausreichend. Dieser umfasst nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 folgende Entnahmestellen:

• Austritt des Trinkwassererwärmers • Eintritt der Zirkulation in den Trinkwassererwärmer • eine Entnahmestelle pro Steigstrang, jeweils möglichst weit von der zentralen Trinkwassererwärmung entfernt liegend

Bei Trinkwasser-Installationen mit vielen Steigsträngen kann sich aber die ori-entierende Untersuchung zur Begrenzung der Probenanzahl auf repräsentative Bereiche beschränken, in denen das Wasser insbesondere zu Duschzwecken entnommen wird.

Bei weitergehenden Untersuchungen sind Trinkwasserproben an den oben be-schriebenen Entnahmestellen und zusätzlich mindestens an folgenden Stellen zu entnehmen:

• an jeder einzelnen Zirkulationssammelleitung • ggf. an einzelnen Stockwerksleitungen • an Leitungen/Leitungsabschnitten mit Stagnation (z. B. Be- und Entlüftungsleitungen bei Sammelsicherungen, Entleerungsleitungen, selten benutzte/genutzte Entnahmestellen, Membranausdehnungs- gefäße) • an Entnahmestellen, wenn das kalte Trinkwasser nach Ablauf bis zur Temperaturkonstanz – spätestens nach fünf Minuten – eine Wasser- temperatur von 25 °C oder mehr aufweist und dieses Trinkwasser zu Duschen geführt oder zum Betreiben von Inhalationsgeräten verwendet wird

Bei der Festlegung der Entnahmestellen sind auch betriebs- oder bautechnische Mängel in der Trinkwasser-Installation zu berücksichtigen. Wird z. B. bekannt, dass sich bei Stagnation durch Wärmequellen die Wassertemperatur des kalten

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Trinkwassers auf über 25 °C erhöht (z. B. über hohe Lufttemperaturen in Technik-zentralen, Installationsschächten und/oder Räumen), so ist es sinnvoll, auch im Rahmen der orientierenden Untersuchung eine kalte Trinkwasserprobe an einer Entnahmestelle im peripheren Bereich der Trinkwasser-Installation auf Legionel-len zu untersuchen (DVGW-Info Nr.74).

>> Wie wird beprobt?

Eine Beurteilung des Untersuchungsergebnisses gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 sowie nach Trinkwasserverordnung ist nur zulässig, wenn die Trink- wassererwärmungs- und Leitungsanlagen mit der Probennahme nach Zweck b) der DIN EN ISO 19548 untersucht wurden.

Bei diesem Ablauf der Probenahme muss sichergestellt werden, dass keine Verunreinigung der Trinkwasserprobe von der Außenseite der Armatur oder der Rohrleitungen in die Probe gelangen können. Deswegen sind geeignete Probe-nahmeventile mit einem Ablaufrohr aus Edelstahl versehen, dass durch Abflam-men desinfiziert werden kann. Bei der Probenahme aus Entnahmearmaturen, z. B. im Badezimmer, sind Strahlregler, Brauseschläuche und anderes Zubehör zu entfernen. Nachdem verchromte oder beschichtete Armaturen kaum abge-flammt werden können, werden die Oberflächen z. B. chemisch mit 70%igem Iso-Propanol oder 0,1%iger Hypochlorit-Lösung desinfiziert. Bevor die eigentli-che Wasserprobe genommen werden kann, muss das Wasser kurz ablaufen, um den desinfizierenden Einfluss der Armatur durch Hitze oder Desinfektionsmittel-reste auszuschließen. Erst dann wird der Probenbehälter mit der Trinkwasser-probe befüllt. Empfohlen wird das Ablaufenlassen von einem Liter Wasser vor der Probenahme, ebenso ist eine Messung der Wassertemperatur durchzuführen und zu dokumentieren.

>> Wie sieht eine Probenahmestelle aus?

Damit die Probeentnahmen fachgerecht durchgeführt werden können, sind geeignete Probenahmestellen einzurichten und ggf. Probenahmeventile zu installieren. Nach Trinkwasserverordnung § 14 hat der Inhaber einer Trinkwas-

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serinstallation dafür zu sorgen, dass in seiner Installation nach den Regeln der Technik geeignete Probenahmeventile vorhanden sind.Die definierten Positionen der Probenahmestellen sind im Übersichtsplan des Trinkwassersystems zu vermerken. Probenahmestellen sind vor Ort als solche eindeutig zu kennzeichnen. Der Ort der Probenahme muss frei zugänglich sein, um den Zugang mit ordnungsgemäßen Probenahmegefäßen zu ermöglichen.Geeignete, totraumfreie Probenahmeventile sind an allen definierten Stellen fest zu installieren und unmittelbar in die Leitung einzuschrauben, so dass zur Be-probung ausschließlich unmittelbar aus dem Rohrnetz stammendes Trinkwasser entnommen und das Ergebnis nicht durch eventuell stagnierendes Restwasser aus einer Zuleitung verfälscht wird.Geeignete Anschlussmöglichkeiten bieten z. B. Entleerungs- oder Prüfanschlüs-se gängiger Strangabsperrarmaturen oder Mess- und Entleeranschlüssen an Regulierventilen. Geeignete Probenahmeventile sind mit einem Ablaufbogen aus Edelstahl verse-hen, der, wie erwähnt, zur Desinfektion beflammt werden kann. In Flammrichtung und in der näheren Umgebung darf sich kein brennbares Material befinden. Dämmschalen an Ventilen und Rohrdäm-mung in der unmittelbaren Umgebung der Probenahmestelle müssen zur Be-flammung kurzzeitig demontiert werden können. Nach erfolgter Probeentnah-me sind diese wieder ordnungsgemäß anzubringen. Schwenkbare Ablaufbögen an Probenahmeventilen gewährleisten zudem eine spritzfreie Wasserentnah-me. Nach erfolgter Probeentnahme sind diese wieder aus dem Bedienbereich zu schwenken, um eine Verletzungsgefahr zu vermeiden.

ALWA ProbenahmeventilGeeignete Anschlussmöglichkeiten bieten z. B. Entleerungs- oder Prüfanschlüsse gängiger Stran-gabsperrarmaturen

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>> Was ist zu tun bei positiver Beprobung?

Der Inhaber oder Betreiber der Trinkwasser-Installation hat dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen, wenn bei der Beprobung festgestellt wurde, dass der technische Maßnahmenwert überschritten wurde. Weder das Labor noch ein beauftragter Fachunternehmer haben in dieser Hinsicht eine Meldepflicht, diese liegt allein beim Betreiber.

Wird der technische Maßnahmenwert überschritten, hat der Inhaber der Trink-wasser-Installation unverzüglich eine Ortsbesichtigung durchführen zu lassen im Zusammenhang mit einer Gefährdungsanalyse und Überprüfung auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Weiterhin hat der Betreiber un-aufgefordert geeignete Maßnahmen, die zum Schutz der Gesundheit der Ver-braucher erforderlich sind, durchführen zu lassen. Das Gesundheitsamt ist über die ergriffenen Maßnahmen unverzüglich zu informieren.

Eine Gefährdungsanalyse umfasst gemäß der Empfehlung des Umweltbundes-amts von Dezember 2012 die systematische Ermittlung von Gefährdungen undEreignissen in den Prozessen der Wasserversorgung. Ferner beschreibt die UBA-Empfehlung, dass Gefährdungen an unterschiedlichen Stellen des Versor-gungssystems auftreten und durch unterschiedliche Ereignisse ausgelöst werden können. Es heißt weiter: „Im Rahmen der Gefahrdungsanalyse sind mögliche Gefährdungen für den Normalbetrieb der Wasserversorgung zu identifizieren und denkbare Ereignisse, die zum konkreten Eintreten einer Gefährdung führen kön-nen, zu ermitteln. Dabei ist an jeder Stelle des Versorgungssystems systematisch zu hinterfragen: „Was kann an welcher Stelle passieren?“ Die Gefährdungsana-lyse sollte so konkret wie möglich formuliert und individuell für das betrachtete Versorgungssystem durchgeführt werden.

Wesentliche Voraussetzung für eine Gefährdungsanalyse ist eine Ortsbesichti-gung als Bestandteil der Ursachenaufklärung durch den Unternehmer und sons-tigen Inhaber einer Trinkwasser-Installation (UusI) nach § 16 Abs. 7 Nr. 1 TrinkwV 2001 [1]. Es wird empfohlen, diese Ortsbesichtigung als Inspektion durch hygie-nisch-technische Sachverständige durchführen und dokumentieren zu lassen.

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Der UusI sollte an der Ortsbesichtigung stets teilnehmen.

Auf der Basis des Ergebnisses der Gefährdungsanalyse muss der UusI ein Kon-zept zur Beseitigung der Ursachen der Kontamination und ggf. zur Sanierung der Trinkwasser-Installation erarbeiten bzw. erarbeiten lassen. Dieses Sanierungs-konzept ist zwar nicht Teil der Gefährdungsanalyse, gehört aber in jedem Fall mit zu den Massnahmen, die der UusI nach § 16 Absatz 7 Nummer 3 TrinkwV 2001 [1] durchzuführen hat.

Da nach § 4 TrinkwV 2001 [1] die Besorgnis einer Schädigung der menschlichen Gesundheit auszuräumen ist, sind dort auch die notwendigen Voraussetzungen genannt: „Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn (...) mindestens die aaRdT ein-gehalten werden (…) “.

Grundlage der Gefährdungsanalyse sind die Anforderungen der Trinkwasserver-ordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, hier insbesondere das DVGW-Arbeitsblatt W 551 [10], der DVGW-Hinweis W 1001 und die VDI/DVGW-Richtlinie 6023 [6].

Diese allgemein anerkannten Regeln der Technik werden wiederum durch das DVGW-Arbeitsblatt W551 definiert. In diesem Arbeitsblatt werden die Maßnah-men beschrieben, die notwendig sind, um eine massenhafte Vermehrung von Legionellen in Warmwassersystemen der Trinkwasser-Installation zu verhindern oder bei den Systemen, bei denen es bereits zu einer Vermehrung gekommen ist, diese wieder zu beseitigen. Eine Einhaltung dieser Maßnahmen ist damit über die Forderungen der Trinkwasserverordnung zwingend erforderlich.

Die Auswahl und Beauftragung eines Durchführenden für die Erstellung einer Gefährdungsanalyse obliegt auch dem UusI. Als durchführende Sachverständige in den Bereichen Sanitärtechnik und Trinkwasserhygiene kommen qualifizierte Mitarbeiter in Betracht, u. a. aus folgenden Unternehmen:

• gemäss DIN EN ISO 17020 akkreditierte technische Inspektionsstellen für Trinkwasserhygiene

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• nach Trinkwasserverordnung akkreditierte und nach § 15 Absatz 4 TrinkwV 2001 zugelassene Untersuchungsstellen (Labore)• Planungs- und Ingenieurbüros (Planer) • Handwerksbetrieben des Installationshandwerks (Vertrags-Installationsunternehmen nach AVBWasserV).

Von einer ausreichenden Qualifikation kann dann ausgegangen werden, wenn die betreffende Person ein einschlägiges Studium oder eine entsprechende Berufs-ausbildung nachweisen kann und zudem fortlaufende spezielle berufsbegleiten-de Fortbildungen eine weitere Vertiefung erkennen lassen z. B. Fortbildung nach VDI/DVGW 6023 Kategorie A.

Die Durchführung der Gefährdungsanalyse muss unabhangig von anderen Inte-ressen erfolgen. Insbesondere muss eine Befangenheit vermieden werden. Eine Befangenheit ist dann zu vermuten, wenn Personen an der Planung, dem Bau oder Betrieb der Trinkwasser-Installation selbst beteiligt waren oder sind. Der UusI bleibt dabei immer in der Verantwortung: Im Falle von Schadenersatzforde-rungen vor Gericht kann es wichtig sein, die Unabhangigkeit und ausreichende Qualifikation des hinzugezogenen Sachverstandes belegen zu können.

Weitere Hinweise zur Durchführung, Art, Umfang und Inhalt einer Gefähr- dungsanalyse können der benannten Empfehlung des Umweltbundesamts vom 14. Dezember 2012 entnommen werden.

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Eine wesentliche Voraussetzung für den hygienisch einwandfreien

Betrieb von Trinkwasser-Installationen ist die Umsetzung einer ausreichen-

den Absicherung gegen Rückfließen von Nichttrinkwasser. Die Auswahl

des erforderlichen Absicherungsgrades und damit auch die Wahl der Si-

cherungsarmatur müssen vom Grad des Gefährdungspotenzials, das vom

Nichttrinkwasser ausgeht, erfolgen.

Querverbindungen zwischen Trinkwasser-Installationen und anderen Sys-

temen, in denen sich Wasser befindet, das nicht zum menschlichen Ge-

brauch bestimmt ist, sind nicht zulässig ohne entsprechende Sicherungs-

einrichtungen zum Schutz des Trinkwassers.

6. Schutz des Trinkwassers vor Rücksaugen, Rückdrücken und Rückfließen

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Eine wesentliche Voraussetzung für den später dauerhaft hygienisch einwandfrei-en Betrieb von Trinkwasser-Installationen ist die Planung und Umsetzung einer ausreichenden Absicherung gegen Rücksaugen, Rückdrücken oder Rückfließen von Nichttrinkwasser zurück in die Trinkwasser-Installation. In der Vergangenheit wurde der Rohrbelüfter am Ende der Steigleitung – gewissermaßen als Universal-absicherung – eingesetzt. Zahlreiche Schadensfälle haben in der Vergangenheit längst bewiesen, dass diese Armatur die nötige Sicherheit allerdings nicht er-bringen konnte. Die Auswahl des erforderlichen Absicherungsgrades und damit auch die Wahl der Sicherungseinrichtung muss nach dem Grad des Gefähr-dungspotenzials, das vom Nichttrinkwasser ausgeht, erfolgen.

>> Die Flüssigkeitskategorie entscheidet

Es muss also zunächst festgestellt werden, wie gefährlich das Nichttrinkwas-ser, gegen das abgesichert werden soll, dem Trinkwasser werden kann. Denn würde beispielsweise durch einen an die Trinkwasserleitung angeschlossenen Getränkeautomaten Kaffee in die Trinkwasserleitung gedrückt, wäre das zwar unangenehm – mehr aber auch nicht. Würde es sich bei dem rückdrückenden Nichttrinkwasser um solches aus der Waschmaschine einer chemischen Reini-gung handeln, wäre man ganz schnell in einer Situation, die für den Benutzer der Trinkwasser-Installation lebensgefährlich werden kann. Je gefährlicher das Nicht-trinkwasser dem Menschen werden kann, desto zuverlässiger muss die Absiche-rung des Trinkwassers erfolgen.

Zur Erleichterung dieser Bewertung ordnet man mit der DIN EN 1717 [14] das Trinkwasser und das Nichttrinkwasser in fünf Flüssigkeitskategorien ein:

Flüssigkeitskategorie 1: Wasser für den menschlichen Gebrauch, das direkt aus einer Trinkwasser-Installation entnommen wird.

„Wasser für den menschlichen Gebrauch“ meint damit Trinkwasser, wie es in der gültigen TrinkwV definiert ist. Es muss so beschaffen sein, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist. Es muss kühl, klar, rein und

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zum Genuss anregend sein.

Flüssigkeitskategorie 2: Flüssigkeit, die keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellt. Flüssig-keiten, die für den menschlichen Gebrauch geeignet sind, einschließlich Wasser aus einer Trinkwasser-Installation, das eine Veränderung in Geschmack, Geruch, Farbe oder Temperatur (Erwärmung oder Abkühlung) aufweisen kann.

Hierunter fallen unter anderem auch alle flüssigen Lebensmittel und Getränke, wie z. B. Kaffee oder Tee, aber eben auch Trinkwasser, das durch Desinfektion oder Behandlung in seiner chemischen Zusammensetzung verändert wurde.

Flüssigkeitskategorie 3: Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit einer oder mehrerer weniger giftiger Stoffe darstellt.

Unter Fachleuten ist Flüssigkeitskategorie 3 auch als die „Diarrhö-Kategorie“ bekannt, da hier alle Flüssigkeiten zusammengefasst sind, die zwar zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führen, jedoch keine Lebensgefahr darstel-len. Trinkt man also ein Glas Wasser aus einem geschlossenen Heizungssystem oder einem Kühlkreislauf, kann man vielleicht Magenschmerzen oder Durchfall bekommen, es besteht jedoch keine unmittelbare Lebensgefahr. Die Unterschei-dung, ob eine Flüssigkeit nun lebensgefährlich ist oder nicht, wird normativ durch den LD50-Wert bestimmt. Die letale Dosis (LD) ist die Dosis eines bestimmten Stoffes, die für ein Lebewesen tödlich (letal) wirkt. Die Abgrenzung der Flüssig-keitskategorien 3 und 4 wird mit einer letalen Dosis von 200 mg pro kg Körperge-wicht festgesetzt.

Ein Stoff, wie zum Beispiel ein Korrosionsschutzmittel, der mit dem Trinkwasser in Kontakt kommen kann, muss immer durch ein Sicherheitsdatenblatt die Zu-sammensetzung und die davon ausgehenden Gefahren nachweisen.Hat ein Stoff, der dem Trinkwasser zugesetzt wird, also im Sicherheitsdatenblatt einen LD50-Wert von >200 mg Gift pro kg Körpergewicht, handelt es sich um die Flüssigkeitskategorie 3. Ist der Stoff mit einem Wert <200 mg/kg Körpergewicht

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beschrieben, handelt es sich somit um einen gefährlicheren Zusatzstoff, der da-durch die Einordnung in Flüssigkeitskategorie 4 erhält.

Flüssigkeitskategorie 4: Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit einer oder mehrerer giftiger oder besonders giftiger Stoffe oder einer oder mehrerer radioaktiver, mutagener (erbgutbeeinträchtigende) oder kanzerogener (krebserregen-de) Substanzen darstellt.

Bei Flüssigkeiten der Kategorien 2, 3 und 4 handelt es sich um verdünnbare Flüssigkeiten, die immer mit dem Medium in Fließrichtung verteilt werden und deren Konzentration im Trinkwasser nicht von alleine ansteigt. Unter Umständen handelt es sich um Flüssigkeiten, die über den Geruch oder optisch zum Beispiel durch Schaumbildung oder Färbung erkannt werden können. Handelt es sich dagegen um eine Verunreinigung durch Mikroorganismen, besteht die Gefahr, dass die Konzentration im Trinkwasser durch Zellteilung ansteigt. Auch wachsen Erreger übertragbarer Krankheiten im Biofilm gegen die Fließrichtung zurück.

Flüssigkeitskategorie 5: Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit von mikrobiellen oder viruellen Erregern übertragbarer Krankheiten darstellt.

Besonders kritisch sind Anschlüsse bei der Anbindung von Trinkwasser an alle Flüssigkeiten mit potentiell fäkaler Verunreinigung oder mit Verunreinigungen biologischen Ursprungs, z. B. Speichel, Blut, oder Gewebe. Diese Gefährdungen sind vielfältig anzutreffen: an Regenwassernutzungsanlagen durch die fäkale Verunreinigung durch Vögel und Nager, in mikrobiologische Laboren, an Rechen-spülanlagen in Kläranlagen, zur Nachfüllung an Schwimm- und Badebecken, bei unter Flur verlegten Bewässerungseinrichtungen sowie bei Trinkwasserent-nahmestellen in Schlachthöfen, medizinischen Einrichtungen oder Großküchen. Diese bieten beispielhaft alle ein vielfältiges Risikopotenzial für eine bakteriellen Verunreinigung.

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>> Immer vom Menschen ausgehend bewerten

Die Einteilung von Wässern in Flüssigkeitskategorien muss dabei vom Nutzer der Trinkwasser-Installation aus gesehen erfolgen. Was damit gemeint ist, soll ein Beispiel verdeutlichen:

Bier ist aus Sicht der Fachleute Wasser, das in Geruch, Geschmack und Farbe verän-dert wurde, aber keine Gefährdung der Gesundheit darstellt. Es ist – vom gesunden, erwachsenen Menschen aus gesehen – folglich der Flüssigkeitskategorie 2 zuzuord-nen. Würde aber genau dieses Glas Bier von einem Kleinkind konsumiert werden, bestünde für dieses Lebensgefahr. Das Bier ist – vom Kleinkind aus gesehen – also der Flüssigkeitskategorie 4 zuzuordnen, da es für ihn eine giftige Wirkung hat. Deutlich wird: Ob ein Nichttrinkwasser für einen Nutzer gefährlich ist oder nicht, hängt nicht nur vom Wasser, sondern eben auch von der aufgenommenen Menge der Flüssigkeit und der Verfassung des Nutzers ab. Bereits der berühmte Arzt Paracelsus wusste im 15. Jahrhundert zu konstatieren: „All Ding sind Gift. Allein die Menge macht, dass ein Ding kein Gift ist.“

>> Auswahl der Sicherungseinrichtungen

Nach einer dementsprechend sensiblen Zuordnung des Nichttrinkwassers zu ei-ner Flüssigkeitskategorie erfolgt auf dieser Basis die Zuordnung einer geeigneten Sicherungseinrichtung.

Bei der Auswahl der Sicherungseinrichtung spielt es außerdem eine Rolle, ob es im Falle eines Falles nur zu einem Rücksaugeffekt kommen kann, oder ob auch ein Rückfließen oder sogar ein Rückdrücken möglich ist. Einige Sicherungsein-richtungen sind geeignet, bei einem Rücksaugeffekt gegen Nichttrinkwasser bis hin zur Flüssigkeitskategorie 3 abzusichern. Im Falle von rückdrückendem Nichttrinkwasser sind diese zur Absicherung aber untauglich. Als Beispiel kann man den Rohrunterbrecher Typ DB anführen, den man heute gewöhnlich an Badewannen mit Einlauf unterhalb des Wannenrandes kennt. Als „ein Rohrstück mit Gummimembran“ kann über diesen kein Wasser angesaugt werden. Er bietet einen hohen Absicherungsgrad im Falle des Rücksaugeffekts. Rückdrückendes

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Nichttrinkwasser hingegen würde diese Armatur zum größten Anteil prob-lemlos passieren.

>> Anordnung der Sicherungsarma-turen

An Trinkwasser-Ins-tallationen in Wohn-gebäuden werden die Sicherungs-einrichtungen den gefährdeten Ent-nahmestellen direkt zugeordnet. Jede Entnahmestelle, an der es zu einem Rücksaugen, Rück-fließen oder Rück-drücken kommen kann, verfügt somit über eine eigene Sicherungseinrich-tung. Beim Einsatz eigensicherer Ent-nahmearmaturen sind die Sicherungs-einrichtungen in der Armatur eingebaut. Sicherungseinrich-tungen können auch

Auswahl der Sicherungseinrichtungen in Abhängigkeit von der Flüssigkeitskate-gorie des Nichttrinkwassers, gegen das abgesichert werden muss. (Bild: A. Gaßner)

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als eigenständige Bauteile Verwendung finden, etwa dann, wenn die Entnahme-armatur nicht eigensicher oder nicht mit dem nötigen Absicherungsgrad erhält-lich ist.

Eigensichere Entnahmearmaturen sichern bis zur Flüssigkeitskategorie 3 ab. Das genügt zum Beispiel für eine Wannenfüll- und Brausebatterie an einer Ba-dewanne in einem Wohngebäude. Eine Wannenfüll- und Brausebatterie an einer Badewanne in einem Krankenhaus, z.B. an einer Geburtswanne, muss allerdings gegen die Flüssigkeitskategorie 5 absichern – die eigentlich eigensichere Arma-tur hat hier eingesetzt einen zu geringen Absicherungsgrad. Andere Absiche-rungsmaßnahmen sind dann erforderlich.

Soll eine Entnahmestelle abgesichert werden, aus der das entnommene Trink-wasser nicht als solches genutzt wird, z. B. an einer Entnahmestelle im Garten, ist die notwendige Sicherungseinrichtung gemäß VDI/DVGW 6023 [6] am Anfang der Einzelzuleitung einzubauen. Im Falle einer Betriebsunterbrechung befindet sich das Stagnationswasservolumen dieser Einzelzuleitung damit hinter der Sicherheitseinrichtung. Die Trinkwasser-Installation endet so an der Sicherungs-einrichtung und die Einzelzuleitung führt nur noch Betriebswasser. Ein Schild an der Entnahmestelle muss auf diesen Umstand hinweisen. Sollen über eine solche Leitung zwei oder mehrere Entnahmestellen dieser Art versorgt werden, ist der Einbau der Sicherungseinrichtung am Anfang der Zuleitung zu den Entnahme-stellen hin erlaubt. Man weicht hier zwar von der normativen Forderung nach Einzelabsicherung ab, dies stellt aber kein Problem dar, da die Zuleitung dann eine Betriebswasserleitung ist. Hier kann es zwar zum Rückfließen von Entnah-mestelle zu Entnahmestelle kommen, aber bei Betriebswasser ist dies unbedenk-lich, da keine Entnahmestelle von Wasser für den menschlichen Gebrauch hinter der Sicherungseinrichtung angeordnet sein darf. Die TrinkwV gilt entsprechend nur bis zum Ausgang der Sicherungseinrichtung. Hinter einer Sammelsicherung kann die Trinkwasserqualität durch hydraulische Vermischung bei Druckschwan-kungen nicht garantiert werden.

In der Schutzmatrix der DIN EN 1717 [14] (siehe Abbildung vorherige Seite) wer-den alle Sicherungsarmaturen aufgelistet. Die TrinkwV verlangt aber im § 17 den

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Einsatz geeigneter Sicherungs-einrichtungen. Ein Systemtrenner Typ BA für sich alleine betrachtet stellt eine Sicherungsarmatur dar. Diese Sicherungsarmatur mit den notwendigen Zubehörteilen, die für eine ordnungsgemäße Funktion sowie für die Prüfung und Wartung (Absperrventile, Schmutzfänger usw.) benötigt werden, stellt die geforderte Sicherungseinrichtung dar.

>> Ungehinderter freier Auslauf – AA

Für die Einhaltung der Flüssigkeitskategorie 5 lautet die Devise „Abstand halten“ – so könnte man das Prinzip eines freien Auslaufs beschreiben. Wie die Bezeich-nung schon vermuten lässt, liegt der Trinkwasserzulauf dabei in einem Abstand zum höchstmöglichen Nichttrinkwasserspiegel. Mit der DIN EN 1717 [14] wird ein Abstand zum Nichttrinkwasserspiegel vorgeschrieben, der mindestens dem dreifachen Innendurchmesser des Zulaufrohres entsprechen muss. Dadurch,

dass der Trinkwasserauslauf über dem Nichttrinkwasserspiegel liegt, ist ein Rückfließen, Rück-saugen oder auch Rückdrücken in die Trinkwasserzuleitung nicht möglich.

Die Schwierigkeit beim Einsatz dieser Absicherungsmöglichkeit liegt in der Definition des höchst-möglichen Nichttrinkwasserspie-gels. Oft wird vermutet, dieser sei der Überlauf eines Sanitärobjek-

Erst die Zubehörteile machen eine Armatur zur Sicherungs-einrichtung.

So sollte es nicht sein: Der Überlauf (rechts) liegt tiefer als der vermeintlich freie Auslauf (links). (Bild: J. Scheele)

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tes. Ein Überlauf kann allerdings verstopfen. Sogar die Objekto-berkante kann nicht grundsätzlich mit dem höchstmöglichen Nicht-trinkwasserspiegel gleichgesetzt werden. Bei einer Auffangwanne in industriellen Anwendungen ist z. B. mit einer Schaumbildung zu rechnen. Steckt der Auslauf in ei-ner Schaumkrone, ist dieser nicht „frei“. Soll der nötige Abstand des Auslaufs zum Nichttrinkwasser hin bestimmt werden, sind solche Betriebszustände mit zu berücksichtigen.

>> Freier Auslauf mit nicht kreisförmigem Überlauf (uneingeschränkt) – AB

Weite Verbreitung hat auch der freie Auslauf Typ AB gefunden, der sich in Vorla-gebehältern zu Druckerhöhungsanlagen und Sicherheitstrennstationen verbirgt. Ein freier Auslauf „AB“ ist ein ständiger und senkrechter Abstand zwischen dem untersten Punkt der Zulauföffnung und dem kritischen Wasserspiegel.

Der Überlauf darf nicht kreisrund konstruiert sein und muss in der Lage sein,

Bei Einsatz eines freien Auslaufs kann der höchstmögliche Nichttrinkwasserspiegel auch über der Behälteroberkante liegen. (Bild: A. Gaßner)

Schema SicherheitstrennstationBei einem freien Auslauf Typ AB kann das Wasser im Vorlagebehälter in keinem Fall die Trinkwasserzuleitung beeinflussen.

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unter normalen Druckverhältnissen bei Fehlfunktion den maximalen Zufluss abzuführen. Der Abstand zwischen der Zulauföffnung und dem höchstmöglichen Nichttrinkwasserspiegel entspricht auch hier mindestens dem dreifachen Innen-durchmesser der Zuleitung.

>> Rohrtrenner mit kontrollierbarer Mitteldruckzone – BA (Systemtrenner Typ BA)

Systemtrenner vom Typ BA sind in 3 Kammern bzw. Druckzonen unterteilt. Zwischen den Kammern ist jeweils ein Rückflussverhinderer eingesetzt. In Zone 1 ist der Druck höher als in Zone 2 und dort wieder höher als in Zone 3, da die beiden integrierten Rückflussverhinderer jeweils für einen definierten Druckab-fall sorgen. An Zone 2 ist ein Ablassventil angeschlossen, welches spätestens dann öffnet, wenn der verbleibende Differenzdruck zwischen Zone 1 und 2 auf 0,14 bar abgesunken ist. Das Wasser aus Zone 2 strömt ins Freie, ein Entwässe-rungsanschluss ist für diese Armatur also erforderlich. Damit ist die Gefahr eines Rückdrückens oder Rücksaugens in das Versorgungsnetz ausgeschlossen. Die Rohrleitung ist unterbrochen und das Trinkwassernetz gesichert.

Die leere Mittelkammer stellt die Trennung des Systems dar. Normalisiert sich der versorgungsseitige Druck, wird das Ablassventil wieder geschlossen und der Rückflussverhinderer zwischen Eingangszone und Mittelkammer aufgedrückt. Die Mittelkammer füllt sich. Wird nun Wasser benötigt, öffnet auch wieder der Rückflussverhinderer zwischen Mittelkammer und Ausgangszone. An jeder der drei Zonen ist ein Prüfstutzen angeschlossen. Mittels eines Differenzdruckmano-meters kann somit die Funktion der Sicherungseinrichtung im Rahmen der routinemäßigen Wartung nach DIN EN 806-5 [26] in eingebautem Zustand kont-rolliert werden.

Systemtrenner mit kontrollierbarer Mitteldruckzone arbeiten hydro-mechanisch und benötigen dazu keine zusätzlichen Schaltorgane. Im Normalfall bleibt die Mittelkammer immer mit Wasser gefüllt und der Systemtrenner somit betriebsbe-reit. Eine Entleerung der Mittelkammer – und damit die Systemtrennung – erfolgt nur, wenn der Differenzdruck absinkt und damit eine mögliche Gefährdung be-

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steht. Um zu verhindern, dass der Systemtrenner schon bei geringen Druckschwankungen anspricht, kann ein Druckminderer vorge-schaltet werden.

Da über die Mittelkammer eine Verbindung zur Atmosphäre ent-stehen kann, muss diese Armatur in sauberer Umgebung montiert werden. Der Anschluss an die Ent-wässerung muss über einen nicht rückstaugefährdeten oder gegen Rückstau gesicherten Ablaufan-schluss erfolgen.

Systemtrenner vom Typ BA sichern zuverlässig bis einschließlich Flüssigkeitskategorie 4 das Trinkwasser sowohl gegen Rücksaugen als auch gegen Rückdrücken und Rückfließen ab.

>> Rohrtrenner mit unterschiedlichen, nicht kontrollierbaren Druckzonen – CA (Systemtrenner Typ CA)

Die Funktionsweise eines Sys-temtrenners mit nicht kontrollier-baren Druckzonen entspricht der des beschriebenen Systemtren-ners Typ BA. Der Unterschied der beiden Armaturen liegt darin, dass der Systemtrenner Typ CA erst dann trennt, wenn der Diffe-renzdruck zwischen Eingangszo-ne und Mittelkammer (Zone 1 und 2) auf einen Wert fällt, der mindes-

Solange der Druck in der Zuleitung um mehr als 0,14 bar größer ist als in der Mittelkammer, bleibt das Ablassventil geschlossen.

Solange der Differenzdruck zwischen Zuleitung und Mittel-kammer um mehr als 10% größer ist als in der Druck in der Mittelkammer, bleibt das Ablassventil geschlossen.

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tens 10% vom Druck in der Mittelkammer entspricht. Diese normative Vorgabe ist vor Ort nicht prüfbar, daher benötigt der Systemtrenner CA auch keine Prüf-stutzen. Einmal jährlich ist bei der routinemäßigen Wartung eine Funktionsprü-fung durchzuführen.

Systemtrenner vom Typ CA dürfen, da sie nicht prüfbar sind, nur bis einschließ-lich Flüssigkeitskategorie 3 eingesetzt werden.

>> Kontrollierbarer Rückflussverhinderer – EA

Federbelastete Rückflussverhinderer haben einen beweglichen Dichtkegel, der sich beim jeweiligen Volumenstrom mehr oder weniger vom Ventilsitz abhebt. Geht der Volumenstrom gegen Null, so wird der Dichtkegel durch die Federkraft wieder auf den Ventilsitz zurückgeführt und liegt dort dicht auf.

Verschleißerscheinungen an der Feder oder Ablagerungen am Schließelement können die Funk-tion der Armatur beeinträchtigen. Um feststellen zu können, ob das der Fall ist und der Rückfluss-verhinderer deshalb nicht mehr dicht schließt, ist dieser mit einer Kontrollöffnung ausgestattet. Bei der routinemäßigen Inspektion ist

sicherzustellen, dass die nachgeschaltete Leitung unter Druck steht und kein Durchfluss erfolgt. Die dem Rückflussverhinderer vorgeschaltete Absperrarmatur ist zu schließen und der Prüfanschluss ist zu öffnen. Nachdem sich der ein-gangsseitige Druck abgebaut hat, darf kein weiteres Wasser mehr auslaufen. Tritt dennoch weiteres Wasser aus, muss der Rückflussverhinderer instand gesetzt oder gar ausgetauscht werden.

Kontrollierbare Rückflussverhinderer können zur Absicherung bis Flüssigkeitska-

Rückflussverhinderer sind nur dann geöffnet, wenn eine Wasserentnahme erfolgt; bei Ruhedruck sind sie geschlos-sen (Bild: J. Scheele)

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tegorie 2 eingesetzt werden.

>> Rohrtrenner, nicht durchflussgesteuert – GA

Früher bekannt als Rohrtrenner EA1 aus der alten DIN 1988 Teil 4. Fällt der eingangsseitige Wasserdruck auf einen bestimmten Wert ab, trennt die Armatur den abzusichernden Leitungsteil von der versorgenden Trinkwasserleitung. Die Trennung erfolgt sichtbar. Ähnlich wie bei einem Systemtrenner fließt das Wasser aus dem Trennbereich ab. Rohrtrenner benötigen damit ebenfalls einen Entwäs-serungsanschluss. Ein integrierter Rückflussverhinderer auf der Ausgangsseite der Armatur verhindert, dass die nachgeschaltete Leitung leerläuft, wenn die Sicherungseinrichtung in Trennstellung steht.

Nicht durchfluss- oder direkt gesteuerte Rohrtrenner sind im Normalfall immer in Durchflussstellung. Sie gehen nur dann in Trennstellung, wenn der Wasser-druck einen bestimmten Wert unterschreitet. Damit ein Rückfließen, Rückdrü-cken und Rücksaugen von Nichttrinkwasser sicher verhindert werden kann, muss dieser Trennvorgang bereits erfolgen, wenn noch kein Gefährdungsfall eingetreten ist, also der eingangseitige Wasserdruck noch immer größer ist als der größte Druck, der auf der Ausgangsseite entstehen kann. Hierbei rechnet man mit einem Sicherheitswert von 0,5 bar. Beispiel:Ein Rohrtrenner wird als Absicherung einer Heizungsfülleinrichtung eingesetzt. Das Manometer der Heizungsanlage zeigt einen Druck von 1,5 bar an. Der Rohrtrenner muss in Trennstellung schalten, wenn der trinkwasserseitige Druck auf (1,5 bar + 0,5 bar =) 2,0 bar abfällt. Da der Rohrtrenner bereits in Trennstel-lung schaltet, wenn der Trinkwasserdruck noch größer als der Heizungswasser-druck ist, kann kein Heizungswasser in die Trinkwasserleitung drücken.

Der Druck, bei dem ein Rohrtrenner in Trennstellung schaltet, nennt man Trenn-druck. Der Trenndruck wird über die Spannung einer Feder bestimmt. Die Feder „versucht“ permanent, den Verschlusskörper in den Dichtsitz und damit in die Trennstellung zu ziehen. Der gegen die Feder wirkende Wasserdruck verhindert das. Verringert sich der anstehende Wasserdruck auf oder unter den Wert des

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Trenndruckes, kann die Feder den Verschlusskörper nach oben und damit in die Trennstellung ziehen. Steigt der Wasserdruck wieder an, drückt dieser den Ver-schlusskörper nach unten und gibt den Durchfluss frei. Bei Rohrtrennern GA ist zu beachten, dass diese nur dann die Verbindung tren-nen, wenn der eingangsseitige Wasserdruck zu gering wird. Da dieser Fall selten eintritt, ist die Armatur die meiste Zeit in Durchflussstellung. Wird auf die jährliche routinemäßige Wartung verzichtet, ist nicht auszuschließen, dass das Gerät im Ernstfall nicht mehr in Trennstellung schalten kann, da es – bedingt durch Abla-gerungen, Verkalkung usw. – festsitzt.

Rohrtrenner vom Typ GA sichern ebenfalls gegen Flüssigkeiten bis Kategorie 3 ab.

>> Rohrtrenner, durchflussgesteuert – GB

Grundsätzlich funktionieren die durchflussgesteuerten Rohrtrenner ebenso wie die nicht durchflussgesteuerten Ausführungen: Sie gehen in Trennstellung, wenn der absinkende, eingangsseitige Wasserdruck den ermittelten Trenndruck er-reicht oder unterschreitet. Die Ermittlung des Trenndruckes erfolgt nicht anders als bei den Rohrtrennern GA. Der wesentliche Unterschied liegt hier darin, dass der Rohrtrenner GB aber nicht nur dann in die Trennstellung geht, wenn der Was-serdruck kritische Werte erreicht. Die Trennung erfolgt über einen mechanischen Umsteuerkolben auch, wenn in der Rohrleitung, die der Armatur nachgeschalte-tet ist, keine Wasserentnahme erfolgt und der Hinterdruck steigt. Damit ist diese Armatur immer in Trennstellung – mit Ausnahme der Momente, in denen Wasser aus der Anlage entnommen wird.

Typ GB Rohrtrenner werden zur Absicherung gegen Flüssigkeiten bis Kategorie 4 eingesetzt. Während beim Rohrtrenner GA ein möglicher Funktionsausfall durch mangelnde Instandhaltung vom Nutzer unter Umständen nicht bemerkt wird, weil der Steuerkolben in Durchflussstellung festsitzt, hätte eine solche Unterlassung beim Typ GB zur Folge, dass dem Nutzer an der Entnahmestelle kein Trinkwasser mehr zur Verfügung steht.

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>> Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse, kombiniert mit Rückflussverhin-derer – HD

Auch die Sicherungskombination setzt auf den Rückflussverhinderer. Dieser wird zusammen mit einem Schlauchbelüfter (HB) eingesetzt. In Fließrichtung passiert das Wasser erst den Rückflussverhinderer und dann den Belüfter. Kommt es zu einem Rücksaugeffekt in der Trinkwasserleitung, verhindert der Rückflussverhin-derer ein Eindringen von Nichttrinkwasser. Ist der Rückflussverhinderer – z. B. bedingt durch Ablagerungen – undicht, verhindert der Belüfter eine Unterdruck-bildung im angeschlossenen Schlauch. Ein Rücksaugen wird so verhindert. Das

Der nicht durchflussgesteuerte Rohrtrenner schaltet nur dann in die Trennstellung, wenn der Wasserdruck den Trenndruck erreicht oder unterschreitet.(Bild A.Gaßner)

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setzt voraus, dass die Belüftungsöffnungen der Armatur mehr als 250 mm über dem höchstmöglichen Nichttrinkwasserspiegel liegen. Ein Rückdrücken von Nichttrinkwasser kann der Schlauchbelüfter nicht verhindern. Dagegen ist nur der Rückflussverhinderer wirksam. Da dieser aber wie gesagt undicht sein kann, ist der Absicherungsgrad der Sicherungskombination geringer, wenn gegen rückdrückendes Wasser gesichert werden muss (siehe Abschnitt „Auswahl der Sicherungseinrichtung“).

Bei dieser Sicherungseinrichtung handelt es sich um eine Kombination zweier Si-cherungseinrichtungen, die erst in Kombination miteinander den nötigen Schutz bieten und bis Flüssigkeitskategorie 3 absichern dürfen. Sicherungskombinati-onen Typ HD findet man oftmals in eigensicheren Zapfhähnen und frostsicheren Außenarmaturen. Ist die Armatur wie fast immer unterhalb des höchstmöglichen Nichttrinkwasserspiegels installiert, sichert diese nur bis Flüssigkeitskategorie 2.

In einer Sicherungskombination arbeiten Rückflussverhinderer und Schlauchbelüfter zusammen.(Bild A. Gaßner)

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>> Installation und Instandhaltung von Sicherungseinrichtungen

Vor dem Einsatz von Sicherungseinrichtungen, die zur Atmosphäre öffnen, muss festgestellt werden, ob schädliche Dämpfe in den Auslauf der Armatur und damit in die Trinkwasser-Installation eindringen können. Das kann bei gewerblichen oder industriellen Anlagen der Fall sein. Es nützt wenig, wenn der Wasserzulauf zu einem Becken mit einer giftigen Chemikalie zum Beispiel mit einem freien Auslauf erfolgt, das Gift aber dennoch gasförmig den Weg in die Wasserleitung hinein findet. Gleiches gilt für jegliche Form der Luftverunreinigung wie zum Bei-spiel Staub, Dampf oder Aerosole.

Der Einbauort solcher Sicherungseinrichtungen muss zudem frostfrei und über-flutungssicher sein, da im Falle einer Überflutung auch Schmutzwasser über die atmosphärische Öffnung in die Trinkwasser-Installation eindringen kann.

Neben der selbstverständlichen Anforderung, die Armatur ständig zugänglich zu installieren, müssen Rohr- und Systemtrenner waagrecht eingebaut werden, mit dem Entleerventil nach unten öffnend, damit im Trennfall die Mittelkammer der Armatur leerlaufen kann.

Die Norm DIN EN 806-5 [26] legt Anforderungen an den Betrieb und die Wartung von Trinkwasser-Installationen fest und gibt entsprechende Empfehlungen. Eine routinemäßige Wartung von Rohrleitungen und Entnahmearmaturen, Absperrar-maturen und Apparaten muss entsprechend den jeweiligen Herstelleranweisun-gen erfolgen. Insbesondere Sicherheits- und Sicherungseinrichtungen müssen stets in einem betriebssicheren Zustand erhalten werden.

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Mit einer durchdachten Planung werden die Weichen in Richtung ei-

ner hygienisch einwandfreien Trinkwasser-Installation gestellt. Ob der Be-

trieb dann später von Anfang an sauber läuft, hängt allerdings in großem

Maße davon ab, wie die Installation ausgeführt wird. Wird verunreinigtes

Material bei der Erstellung von Trinkwasser-Installationen verwendet, kann

das beim späteren Betrieb nicht unerhebliche mikrobiologische Probleme

nach sich ziehen.

Wichtig für den später problemlosen hygienischen Betrieb der Installation

ist nicht nur die Sauberkeit bei der Arbeit. Wichtig ist auch eine gewissen-

hafte handwerkliche Ausführung. Neben der Rohrinstallation gilt dies auch

für die Wärmedämmung.

7. Trinkwassersysteme hygienisch installieren

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Mit einer durchdachten Planung werden die Weichen in Richtung einer hygie-nisch einwandfreien Trinkwasser-Installation gestellt. Ob der Betrieb dann später von Anfang an sauber läuft, hängt allerdings in großem Maße davon ab, wie die Installation ausgeführt wird. Eine „Hau-Ruck-Mentalität“ kann man hierbei nicht gebrauchen. Es kommt auf Vorsicht, Umsicht und Akkuratheit in der Ausführung an.

>> Sauberer Umgang mit Material und Werkzeug

Wird verunreinigtes Material bei der Erstellung von Trinkwasser-Installationen verwendet, kann das beim späteren Betrieb nicht uner-hebliche mikrobiologische Prob-leme nach sich ziehen. Natürlich kann man auf einer Baustelle nicht die Sterilität eines Operationssaals erreichen. Aber mit einer gewissen Umsicht beim Umgang mit Rohr, Armatur oder Fitting kann schon viel bewirkt werden.

Rohre werden werkseitig sauber geliefert. Viele Anbieter von Kunst-stoff-Rohrsystemen liefern die Rohrringe verpackt und/oder an den Rohrenden mit Kappen verschlossen. Auch Metallrohre sind heute auf Wunsch werkseitig mit Kappen verschlossen erhältlich. Auf diese Weise wird einer Verunreinigung des Rohrinneren bei Transport und Lagerung vorgebeugt.

Gilt es Rohre zu transportieren, die nicht verschlossen sind, ist es keine große Sache, die Enden des Rohrbundes auf dem Dachträger des Wagens z. B. durch Überziehen einer sauberen Tüte zu schützen. So wird das Material auf der Fahrt nicht durch Schmutz und Staub verunreinigt. Am Einsatzort angekommen, müs-sen die Rohre dann direkt ins Gebäude gebracht werden.

Trinkwasserrohre sollten an den Enden mit Kappen verschlossen geliefert werden, um Verschmutzungen der Innenoberfläche zu vermeiden.(Bild: Uponor)

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Bei der Lagerung auf der Baustelle gilt, dass die Rohre nicht auf dem Fußboden liegen sollen. Ein paar Ziegelsteine als Unterlage helfen, auf einfache Weise einen Abstand zum Boden einzuhalten. Ratsam ist es auf jeden Fall, die gelagerten Rohre an den Enden verschlossen zu halten. Entsteht dann die Trink-wasser-Installation, bleiben auch hier die Rohrenden nicht offen. Da sich diese von der Anzahl her in Grenzen halten, sollten sie bei Ar-beitsunterbrechungen auf alle Fälle ebenfalls verschlossen werden.

Die Forderung an ein sauberes Innenleben gilt natürlich auch für Fittings und Armaturen. Auch hier gibt es Systemhersteller, die ihre Fittings einzeln verpackt dem Installateur zur Verfügung stellen. Das Fitting wird erst unmittelbar vor dem Einbau ausgepackt. Damit wird das Risiko einer Verschmutzung stark minimiert.

Leider sind aber immer noch viele Verbindungs-stücke in größeren Verpackungseinheiten er-hältlich. Die Tüte wird geöffnet, wenn das erste Fitting benötigt wird. Damit sind die verbleiben-den Fittings einer möglichen Verschmutzung ausgesetzt. Besonders dann, wenn die Bauteile im Baustellenlager auf dem Fußboden liegen Im Falle der Pressfittings führt das zu Problemen, da diese mit Fett benetzt sind. Die trinkwasser-

Einen unhygienischen Umgang mit den Materialien für Trinkwasser-Installationen darf sich heute kein Profi mehr leisten. (Bild: Graf Wellness-Design)

Verpackte Fittings für die Erstellung von Wasserleitungen bieten das höchstmög-liche Maß an Baustellenhygiene. (Bild: A. Bürschgens)

So bitte nicht: Der hygienische Umgang mit dem Material betrifft auch die Lage-rung von Fittings.(Bild: Graf Wellness-Design)

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taugliche Substanz ist in der Produktion erforder-lich, um die Dichtringe maschinell in die Fittings einlegen zu können. Auf der Baustelle wirkt das Fett jedoch wie ein Staubmagnet, denn an fetti-gen Oberflächen bleibt so manches hängen. Mit wenig Aufwand lässt sich hier eine Gegenmaß-nahme finden, zum Beispiel mit Hilfe einer han-delsüblichen Lebensmittel-Aufbewahrungsbox, in der gerade nicht verwendete Fittings hygienisch gelagert werden können. Der Deckel sorgt dann dafür, dass die Bauteile sauber bleiben, bis sie eingebaut werden.

Diese Überlegungen zur Reinerhaltung des Materials gelten natürlich auch für andere Bauteile, wie z. B. Armaturen. Auch sie müssen sauber und trocken be-reitgehalten werden.

Auch für Werkzeuge, die zur Erstellung von Trinkwasser-Installationen eingesetzt werden, gelten hygienische Anforderungen. So sollte beispielsweise vermieden werden, dass die Pumpenzange, mit der gestern an einem Abfluss gearbeitet wurde, heute bei Arbeiten an einer Trinkwasser-Installation Verwendung findet. „Trinkwasser-Werkzeuge“ sollten daher möglichst separat bereitgehalten werden. Von doppelter Ausstattung kann dabei keine Rede sein, da die Schnittmenge der Werkzeuge, die man für „dreckige“ und für „saubere“ Arbeiten braucht, recht übersichtlich ist.

>> Sorgfalt in der Ausführung

Wichtig für den später problemlosen hygienischen Betrieb der Installation ist nicht nur die Sauberkeit bei der Arbeit. Wichtig ist auch eine gewissenhafte handwerkliche Ausführung. Neben der Rohrinstallation gilt dies auch für die Wärmedämmung. Bei dieser sind in der Praxis vielfach Abzweige zu finden, an die das Dämmmaterial nur herangeschoben wurde oder Rohrschellen, an denen der Dämmschlauch links und rechts anliegt. Das ist oftmals auch bei Armaturen,

Hygienischer Umgang mit Fittings durch den Einsatz vom handelsüblichen Kunst-stoffboxen.(Bild: A. Bürschgens)

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die im Leitungsverlauf installiert sind, zu beobachten. Wird aber eine Armatur, z. B. in DN 25 in einer Warmwasserleitung nicht gedämmt, entsteht hier ein Wär-meverlust wie bei 0,8 m ungedämmter Rohrleitung! In der Summe führen diese Nachlässigkeiten unter Umständen zu erheblichen Wärmeverlusten. Verringert sich hierdurch die Warmwassertemperatur auf dem Weg zur Entnahmestelle, kann das im Laufe des Anlagenbetriebs zu mikrobiologischen Problemen führen, da die notwendigen Mindest-Wassertemperaturen nach DVGW W 551 [10] nicht mehr eingehalten werden können.

Daher muss bei der Installation der Leitungen sichergestellt sein, dass auch die Dämmarbeiten handwerklich einwandfrei ausgeführt werden. An den Abzweigen wird die Dämmung angepasst, Rohrschellen werden in die Dämmung eingear-beitet oder es werden Dämmschellen verwendet. Wenn Rohrschellen fälschlich um die Dämmung gelegt werden, wird das Dämmmaterial zusam-mengedrückt und es kann zu Tauwasserproble-men und Energieverlusten kommen. Armaturen

werden mit mindestens 50% der geforderten Dämmschichtdicke der Leitung isoliert.

Bei der Wärmedämmung von Kaltwasserleitungen muss auf die Abdichtungen der Dämmungsnähte und der Stoßfugen Wert gelegt werden. Wird der Dämm-schlauch nur einfach über die Leitung geklappt oder Dämmschläuche nur vor-einander geschoben, ist hier der Weg frei für die Umgebungsluft heran an die Rohroberfläche. Im warmen Sommer erreicht dann die schwülwarme Luft die gut gekühlte Oberfläche der Kaltwasserleitung. Auf der Leitungsoberfläche kondensiert die Luftfeuchtigkeit und der Dämmstoff kann, je nach Material, durchfeuchten. Passiert das, verliert dieser seine Dämmwirkung, und es kann zu Korrosion kommen.

Durch den Einsatz von flexiblen techni-schen Dämmstoffen kann eine einwand-freie Wärmedämmung gewährleistet werden.(Bild: Armacell )

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8. Dichtheitsprüfung, Spülung und Inbetriebnahme

Ist die Trinkwasser-Leitung unter Berücksichtigung aller nötigen Aspek-

te geplant und installiert worden, ist eine Dichtheitsprüfung der Leitungen

durchzuführen. Die Vorgehensweise bei einer Luftprüfung ist dem ZVSHK-

Merkblatt „Dichtheitsprüfung von Trinkwasser-Installationen mit Druckluft,

Inertgas oder Wasser“ zu entnehmen.

Eine wichtige, werkvertraglich zugesicherte Aufgabe des Anlagenerstellers

ist es dann noch, das Bedienungs- und Wartungspersonal einzuweisen.

Diese Einweisung und Übergabe der Trinkwasser-Installation an den Ei-

gentümer oder Nutzer und die Aufklärung über die grundlegenden Hinter-

gründe entspricht einer Einweisung nach VDI/DVGW 6023 Kategorie C [6].

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Ist die Trinkwasser-Leitung unter Berücksichtigung aller für den dauerhaft hygi-enisch einwandfreien Betrieb nötigen Aspekte geplant und installiert worden, ist eine Dichtheitsprüfung der Leitungen durchzuführen. Dichtheitsprüfungen zählen zu den Nebenleistungen eines Werkvertrages, d. h. sie gehören auch dann zur geschuldeten Leistung, wenn sie nicht im Werkvertrag besonders erwähnt sind. Grundlage des Werkvertrages über die Installation einer Trinkwasserleitung ist in der Regel die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Der Teil C – insbesondere die ATV DIN 18381 [15] – legt noch die alte DIN 1988-2 [16] als Vorgabe für die Dichtheitsprüfung zugrunde.

>> Trockene Dichtheitsprüfung ist heute jedoch Pflicht

In der alten DIN 1988 Teil 2 [16] wird eine Dichtheitsprüfung noch mit filtriertem Trinkwasser gefordert. Die Dichtheitsprüfung mit Trinkwasser soll nach dem Kenntnisstand aus den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts zu ei-nem Zeitpunkt des Baufortschrittes durchgeführt werden, bei dem die gesamte Leitung noch frei zugänglich ist. Allerdings bedeutet eine Dichtheitsprüfung bei zugänglichen Leitungen auch, dass diese im Rohbauzustand erfolgen muss. Von diesem Zeitpunkt an lässt die bestimmungsgemäße Nutzung jedoch noch eine längere Zeit auf sich warten. Dadurch entsteht im Fall einer Dichtheitsprüfung mit Trinkwasser hier ein hygienisches Problem. Denn das bei Prüfung in die Leitung einbrachte Wasser stagniert von nun an bis zu Bezug durch den Bauherren und bietet idealen Lebensraum für die Entwicklung eines Biofilms. So wird die Trinkwasser-Installation bereits kontaminiert, noch bevor der erste Nutzer in das Gebäude eingezogen ist.

Um in dieser Situation eine mikrobiologische Aufkeimung zu vermeiden, die spä-ter einem hygienisch einwandfreien Betrieb im Wege steht, müssen die Leitungen unmittelbar nach der Ausführung einer Dichtheitsprüfung mit filtriertem Trinkwas-ser und ihrer ordnungsgemäßen Spülung bestimmungsgemäß genutzt werden. Mit der VDI/DVGW 6023 [6] wird daher klargestellt, dass bereits das erstmalige Befüllen einer Trinkwasserleitung den Beginn des bestimmungsgemäßen Betrie-bes darstellen muss. Daraus folgt, dass die in der Norm beschriebene Dichtheits-prüfung mit filtriertem Trinkwasser nur noch in Ausnahmefällen, die eine sofortige

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Inbetriebnahme nach der Prüfung ermöglichen, angewandt werden kann, z. B. bei einer vollständigen Auf-Putz-Installation.

Hinzu kommt, dass eine Dichtheitsprüfung teilweise schon nötig wird, bevor das Gebäude über die Anschlussleitung mit dem Trinkwasser-Versorgungsnetz verbunden ist. Nach den geltenden technischen und hygienischen Anforderun-gen der VDI/DVGW 6023 [6] kann eine Erstbefüllung aber nur mit gefiltertem Trinkwasser über einen ordnungsgemäß vom Wasserversorgungsunternehmen hergestellten Anschluss erfolgen. Soll eine „nasse Dichtheitsprüfung“ erfolgen, kann das Wasser also nicht über einen Schlauch vom Hydranten-Standrohr ins Installations-System eingespeist werden, da ein bestimmungsgemäßer Betrieb nach einer solchen Erstbefüllung über einen provisorischen Anschluss nur unzu-reichend gewährleistet werden kann. Wird einer Trinkwasser-Installation ein

Die Erstbefüllung einer Trinkwasser-Installation darf nur mit gefiltertem Trinkwasser über einen ordnungsgemäß vom Versorger erstellten Hausanschluss erfolgen. (Bild: A. Bürschgens)

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Wasser entnommen, das durch Verunreinigungen bei der Erstbe-füllung die Grenzwerte der Trink-wasserverordnung überschreitet, wurde der Werkvertrag nicht erfüllt. Denn einer Trinkwasser-Installation muss stets einwandfreies Trink-wasser entnommen werden kön-nen.

Wird Trinkwasser temporär über Standrohre entnommen, ist zu beachten, dass auch bei dieser Entnahmesituation die nötigen Sicherungseinrichtungen gegen

unerwünschte Rückwirkungen auf die Trinkwasserqualität installiert sind und ein für Trinkwasser zugelassener, sauberer Schlauch Verwendung findet. Für die Ab-sicherung von temporären Wasserverteilungen auf Volksfesten oder zur Baustel-len-Wasserversorgung liegt mit dem DVGW Arbeitsblatt W 408 ein umfassendes Regelwerk vor.

>> Mit Inertgas oder Druckluft prüfen

Um die Probleme zu umgehen, die eine Dichtheitsprüfung mit Trinkwasser mit sich bringt, wurde eine Methode formuliert, die Inertgas (z.B. Stickstoff) oder ölfreie Druckluft als Prüfmedium einsetzt. Die Vorgehensweise bei einer Luftprü-fung ist dem ZVSHK-Merkblatt „Dichtheitsprüfung von Trinkwasser-Installationen mit Druckluft, Inertgas oder Wasser“ zu entnehmen. Die Anwendung dieser Prüf-methode anstelle einer Dichtheitsprüfung mit filtriertem Trinkwasser ist allerdings abweichend von den Festlegungen der VOB zu vereinbaren, da diese noch die alte DIN 1988-2 [16] und somit ausschließlich die „Wasserprüfung“ zur Vertrags-grundlage macht.

Beim Einsatz von Gas als Prüfmedium kann nicht mit den hohen Drücken gear-

Wird Trinkwasser temporär aus dem Versorgungsnetz entnommen, ist es mit einem abgesicherten Standrohr nicht getan – auch die Schläuche müssen für Trinkwasser zuge-lassen und sauber sein.(Bild: S. Brauch)

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beitet werden, die für eine Prüfung mit Trinkwasser nach der alten Norm vorge-geben sind. Im Gegensatz zum Wasser sind Gase kompressible Medien. Würde man eine Rohrleitung mit 15 bar Druckluft- oder Inertgasdruck beaufschlagen, hätte das Versagen eines Leitungsteiles explosionsähnliche Folgen. Daher darf der Prüfdruck bei Prüfungen mit Druckluft oder Inertgas nicht über 3 bar liegen.

>> Ausführen der Prüfung mit Inertgas oder Druckluft

Zur Dichtheitsprüfung werden alle Anschlüsse mit werkstoffgerechten und geeig-neten Baustopfen verschlossen. Trinkwassererwärmer werden dabei nicht mitge-prüft. Zum einen macht es wenig Sinn, diese als für sich geprüftes Bauteil noch einmal zu untersuchen. Zum anderen haben die Speicher-Wassererwärmer ein relativ großes Volumen. Das Volumen der zu prüfenden Anlage stellt das Problem dar: Je größer es ist, desto langsamer vollzieht sich der Druckabfall bei gleichem Prüfdruck und gleicher Undichtigkeit. Einen Speicher-Wassererwärmer mit in die Prüfung einzubeziehen bedeutet, das Prüfvolumen erheblich zu vergrößern, was die Prüfung ungenauer macht. Das Volumen ist auch der Grund dafür, dass man größere Systeme nicht als Ganzes, sondern in kleinen Abschnitten prüfen sollte.

Das als Prüfmedium verwendete Inertgas bzw. die Druckluft müssen hygienisch einwandfrei sein. Wird ein Kompressor eingesetzt, muss dieser öl- und fettfreie Druckluft liefern. Wird das Leitungsinnere z. B. durch die Druckluft mit Öl benetzt, bedeutet das in metallenen Leitungen einen erheblichen Reinigungsaufwand; aus Kunststoffleitungen ist Öl meist nicht mehr zu entfernen. Ein Auswechseln der Leitungen wäre folglich nötig. Im Gegensatz zur Dichtheitsprüfung mit Trinkwas-ser können bei einer Dichtheitsprüfung mit Druckluft oder Inertgasen Metall- und Kunststoffleitungen gemeinsam geprüft werden. Dies deshalb, weil mit gerin-geren Drücken gearbeitet wird und die Dehnung des Kunststoffrohres folglich auch deutlich geringer ist als bei der „Wasserprüfung“. Hinzu kommt, dass Gase kompressibel sind, Volumenvergrößerungen bis zu einem gewissen Grad ausfe-dern und so einen Abfall des Prüfdruckes verhindern. Die Ausführung der Dicht-heitsprüfung einer Trinkwasserleitung mit Druckluft oder Inertgas erfolgt in zwei Abschnitten. Zunächst wird eine Dichtheitsprüfung durchgeführt, erst anschlie-ßend erfolgt die Belastungsprüfung.

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>> Ausführung der Dichtheitsprüfung

Vor Ausführung der Dichtheitsprüfung muss sichergestellt werden, dass tatsäch-lich alle Verbindungsstellen fertig gestellt sind. Dann wird Druckluft oder Inertgas in die Leitung eingelassen und ein Prüfdruck von 110 mbar aufgebracht. Das zur Druckmessung verwendete Manometer muss eine Anzeigegenauigkeit von 1 mbar aufweisen. Der Praktiker tut allerdings gut daran, wenn er für diese Prüfung ein U-Rohr-Manometer mit einer Anzeigegenauigkeit von 0,1 mbar einsetzt, um so schon kleinste, schleichende Undichtigkeiten erkennen zu können. Ein Mess-gerät dieser Art wird auch für die Überprüfung von Gasleitungen benötigt und gehört somit ohnehin zur Basisausstattung eines jeden Fachbetriebes.

Nach Aufbringen des Prüfdruckes muss das Prüfgas in der Leitung zur Ruhe kommen. Bewegungen des Gases, die vom Einlassen herrühren, müssen ab-

klingen. Zudem muss sich das Prüfgas der Lei-tungstemperatur anpassen. Wie lange gewartet werden muss, hängt von der Installationssituation ab und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenn der Druck sich nicht mehr verändert, startet die eigentliche Prüfdauer. Sie muss bei Leitungen mit bis zu 100 Litern Inhalt mindestens 30 Minuten betragen. Ist der Inhalt größer als 100 Liter, muss

die Prüfzeit je angefangene 100 Liter Mehrvolumen um zehn Minuten verlängert werden. Während der Prüfung gilt es, ein Auge auf die Verbindungsstel-len zu haben. Da Geräuschkontrollen auf Bau-

stellen schwierig sein können, sollte man die Verbindungen mittels Prüfschaum begutachten. Ist während der Prüfdauer kein Druckabfall erkennbar, gilt die Dichtheitsprüfung als bestanden.

Wie auch an Gasleitungen können Undichtheiten an Trinkwasserleitun-gen während der Dichtheitsprüfung durch schaumbildende Mittel gesucht werden.(Bild: System Rau)

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>> Ausführung der Belastungsprüfung

Nach Ausführung der Dichtheitsprüfung erfolgt die Belastungsprüfung. Dafür wird mit Druckluft oder Inertgas ein Prüfdruck von 3 bar auf die Leitung aufge-bracht. Für Leitungen mit Nennweiten von mehr als DN 50 bis einschließlich DN 100 darf der Prüfdruck allerdings nur 1 bar betragen. Aus Sicherheitsgründen darf der Prüfdruck nicht abrupt aufgebracht werden; vielmehr ist dieser langsam zu steigern (maximale Druckzunahme 2 bar/Minute). Die Druckmessung muss mit einem Manometer erfolgen, das eine Anzeigegenauigkeit von 100 mbar hat.

Eine Wartezeit für einen Tempe-raturausgleich ist bei der Belas-tungsprüfung nicht erforderlich, da temperaturbedingte Schwan-kungen auf Grund des hohen Prüfdruckes und der Anzeige-genauigkeit des Manometers nicht auffallen. Werden Kunststoffrohre geprüft oder mitgeprüft, kann sich nach Aufbringen des Druckes ein Druckabfall zeigen. Dieser ist darauf zurückzuführen, dass sich die Kunststoffrohre unter der Druckbelastung ausdehnen, also ihr Volumen vergrößern. In diesem Fall kann es erforderlich sein, das Erreichen eines Beharrungszu-standes abzuwarten. Anschließend folgt eine Prüfzeit von mindestens zehn Minuten. Innerhalb der Prüf-zeit müssen die Rohrverbindungen nochmals gesichtet werden. Wird hierbei kein Mangel erkannt und ist auch kein Druckabfall feststellbar, gilt die Prüfung als mit positivem Ergebnis durchgeführt.

Ein detailliertes Prüfprotokoll ist zur Dokumentation der „un-sichtbaren Leistung Dichtheitsprüfung“ sehr wichtig.(Bild: J. Scheele)

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Über die Prüfungen der Leitung wird ein Protokoll geschrieben. Da der Bauherr oder sein Beauftragter (Bauleiter, Architekt, etc.) das Protokoll unterschreiben muss, ist er rechtzeitig über den Prüf-Termin zu informieren.

Nach positiver Dichtheitsprüfung und Protokollierung kann die Fertigstellung des Gebäudes fortgesetzt werden. Die Leitungen werden nun auch an den Verbin-dungsstellen mit Wärmedämmung und ggf. Korrosionsschutz versehen, die Lei-tungsschächte und Vorwandkonstruktionen werden verschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Trinkwasser-Leitungen innen sauber und trocken.

>> Leitung für die Spülung vorbereiten

Nach der Fertigmontage, wenn das Gebäude also bezugsfertig ist, erfolgt die Inbetriebnahme der fertigen Trinkwasser-Installation mit einer Spülung der Lei-tungen entsprechend der Vorgaben des ZVSHK-Merkblattes „Spülen, Desinfizie-ren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen“ [17]. Dazu werden die Strahlregler an den Entnahmearmaturen ausgebaut. Auf-Putz-Wannenfüll- und Brausebatterien oder Auf-Putz-Brausebatterien dürfen erst nach Ausführung der Spülung montiert werden, da sie an ihren Wasseranschlüssen meistens mit Sie-ben ausgestattet sind. Die Anschlüsse werden für die Spülung daher mit Kugel-hähnen bestückt. Sind Unter-Putz-Thermostatarmaturen installiert, ist Rückspra-che mit dem Hersteller nötig, ob die Armatur „durchspülungsfähig“ ist. Es kann sein, dass das Innenleben für die Leitungsspülung durch eine Spülkartusche ersetzt werden muss.

Die Spülung soll mit dem höchsten zur Verfügung stehenden Druck erfolgen. Daher wird der Druckminderer vorübergehend so eingestellt, dass er den Versor-gungsdruck des Trinkwasser-Versorgungsnetzes ungemindert durchlässt. Der maximal zulässige Betriebsdruck der Installation, also in der Regel 10 bar, darf dabei aber nicht überschritten werden. Trinkwassererwärmer werden vom Spül-vorgang ausgenommen, indem die Kalt- und Warmwasserleitungen mit sauberen und trinkwassertauglichen Druckschläuchen kurzgeschlossen werden. Im Prinzip könnte man das Wasser zwar durch den Speicher strömen lassen. Allerdings ver-ringert sich im Speicher die Fließgeschwindigkeit derart, dass Fremdstoffe aus

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der Trinkwasserzuleitung des Speichers, die ausgespült werden sollen, in diesem liegen bleiben.

>> Leitungen spülen

Die Spülung erfolgt Spülabschnitt für Spülabschnitt. Im Normalfall wird eine Steigleitung als ein Spülabschnitt betrachtet. Alle Entnahmestellen eines Spül-abschnittes werden geöffnet. Nur im Ausnahmefall, wenn beispielsweise eine Steigleitung zu wenige Entnahmestellen versorgt, müssen mehrere Steigleitun-gen als ein Spülabschnitt zusammengefasst werden um sicherzustellen, dass die größte Verteilungsleitung im System mit ausreichend großer Fließgeschwindigkeit durchspült wird.

Die Spülung erfolgt von der der Wasserzähleranlage nächstgele-gen Steigleitung hin zur entfern-testen Steigleitung. Eine Steig-leitung wird nach der anderen gespült. Hier werden dann die Entnahmearmaturen bzw. die hilfsweise eingebauten Armatu-ren stockwerksleitungsweise von oben nach unten geöffnet. Dabei beginnt man in jeder Etage mit der von der Steigleitung am weitest entfernten Entnahmestelle und „arbeitet“ sich zum Strang hin.

Nach einer Spüldauer von fünf Minuten an der zuletzt geöffneten Entnahmestelle werden die Entnahmestellen in umgekehrter Reihenfolge wieder geschlossen. Die Durchführung der Spülung muss im Beisein des Auftraggebers oder einem Bevollmächtigten erfolgen und mit einem Spülprotokoll dokumentiert werden.

Ziel der Spülung ist es, Verunreinigungen, die beim Materialtransport und der Montage unvermeidbar in die Leitung gelangten, auszuspülen. Einen sorgsa-

Um die nötige Fließgeschwindigkeit zu erreichen, müssen – je nach Nennweite – eine Mindestanzahl von Entnahmestel-len geöffnet werden.

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men Umgang mit dem Material vorausgesetzt, handelt es sich hierbei nicht um schwer entfern-bare Verschmutzungen. Und auch die heute üblichen modernen Verbindungstechniken erzeugen keine Rückstände, die nur schwer ausgespült werden können. Da-her kann auf ein intermittierendes Spülen mittels Spülkompressor und Druckluft-Wasser-Gemisch weitgehend verzichtet werden. Mit Blick auf die klassischen Rohrver-bindungen, bei denen Hanf, Dicht-mittel, Flussmittel usw. verwendet wurden, war das in der alten DIN 1988-2 [16] seinerzeit als Spülver-fahren vorgegebene intermittie-

rende Spülverfahren sicherlich berechtigt, heute ist dies jedoch nicht mehr nötig. Allerdings wird mit Abschluss eines Werkvertrages auf Basis der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) mit der ATV DIN 18381 [15] die alte DIN 1988 zur Grundlage gemacht. Das ZVSHK-Merkblatt „Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen“ wird in der ATV DIN 18381 [15] nicht erwähnt. Wie auch in Sachen der Prüfmethode sollte mit der Vereinbarung der anzuwendenden Spülmethode vertraglich Klarheit geschaffen werden.

>> Leitung in Betrieb nehmen

Nach Abschluss der Leitungsspülung werden die ordnungsgemäß gelagerten Strahlregler an den Entnahmearmaturen wieder montiert, Hilfsarmaturen wieder durch Wannenfüll- und Brausebatterien bzw. Duscharmaturen ersetzt, der Was-sererwärmer wieder angeschlossen und der Druckminderer korrekt eingestellt. Die Trinkwasser-Installation ist somit betriebsbereit und muss von diesem Zeit-punkt an sofort bestimmungsgemäß betrieben werden.

Die Reihenfolge für das Öffnen und Schließen der Entnah-mestellen bei der Leitungsspülung ist genau festgelegt.(Bild: J. Scheele)

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Um klare Verhältnisse sicherzustellen, sollten im Rahmen der Inbetriebnahme Wasserproben entnommen und auf Legionellen, E.coli und coliforme Bakteri-en untersucht werden. Ein einwandfreies Untersuchungsergebnis ist dann der Beweis des Anlagenerstellers, dass er seine Arbeit sauber erledigt und tatsäch-lich eine Trinkwasser-Installation übergeben hat. In Krankenhäusern und medi-zinischen Einrichtungen ist zudem auf Pseudomona aeruginosa zu untersuchen gemäß VDI/DVGW 6023 [6].

Eine wichtige, werkvertraglich zugesicherte Aufgabe des Anlagenerstellers ist es dann noch, das Bedienungs- und Wartungspersonal einzuweisen. In größeren Gebäuden ist das meist der Hausmeister. Aber selbst in einem Einfamilienhaus gibt es Bedienungspersonal. Es muss erläutert werden, welche Anschlüsse zu welchem Zweck benutzt werden dürfen, welche Bauteile wie oft und von wem instand gehalten werden müssen und für welche Betriebsbedingungen die Ins-tallation konzipiert ist. Es empfiehlt sich, für die individuelle Installation eine laienverständliche Bedie-nungsanleitung auszuhändigen. Diese Einweisung und Übergabe der Trinkwasser-Installation an den Eigentümer oder Nutzer der Anlage und die Aufklärung über die grundlegenden Hintergründe und Anforderungen der Hygiene im Betrieb entspricht einer Ein-weisung nach VDI/DVGW 6023 [6] Anhang D, Kategorie C. Nach er-folgter Übergabe der Trinkwasser-Installation liegt die Verantwortung für einen bestimmungsgemäßen Betrieb dann beim Betreiber.

Eine individuelle Bedienungsanleitung für die Haustechnik wird entsprechend einer Checkliste nach VDI/DVGW 6023 aus fertigen Textblöcken aus der EDV zusammengestellt.(Bild: J. Scheele)

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Die Bedienungsanleitung wird mit den weiteren Anlagenunterlagen (Anlagen-schemata, Zusammenstellung der technischen Daten, Kopien der Prüf- und Herstellerbescheinigungen, Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Produkt-hersteller, Instandhaltungs- und Hygieneplan, Dichtheitsprüfprotokolle, Spülpro-tokolle, Protokoll über die Einweisung des Betreibers) übergeben und dies auf dem Übergabeprotokoll quittiert.

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9. Sanierung von Trinkwasser-Installationen

Ein wesentlicher Anteil der Arbeit der Fachbetriebe bezieht sich

auf Tätigkeiten im Anlagenbestand. Ursache dafür, dass die Trinkwasser-

qualität beanstandet werden muss, können Leitungsteile mit zu geringem

Wasseraustausch sein, unzulässige Querverbindungen zwischen Trink-

wasser und anderen Systemen oder unzureichende Dämmung von Rohr-

leitungen.

Ein Stagnationsproblem der besonderen Art ist im Bereich größerer Ge-

bäude zu finden. Hier stößt man oft auf nasse Löschwasserleitungen, die

über die Trinkwasser-Installation versorgt werden. Ein Problem ist oftmals

auch die ordnungsgemäße Instandhaltung der Installationen, denn viele

Betreiber sehen dafür gar keinen Bedarf.

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Werden Trinkwasser-Installationen heute geplant und installiert, können die neu-esten wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Konzeption einfließen. Ein wesent-licher Anteil der Arbeit der Fachbetriebe bezieht sich jedoch auf Tätigkeiten im Anlagenbestand. Bestandsanlagen auf den aktuellen Stand der Technik aufzu-rüsten, ist oftmals mit hohem Aufwand aufgrund baulicher Hindernisse verbun-den. Dennoch ist es die Verantwortung des Fachmanns, auch in solchen Fällen eine Gefährdung der Nutzer der Installation auszuschließen.

>> Überschreitung chemischer Grenzwerte

Trinkwasser-Installationen, die noch aus Druckbleirohren bestehen, führen dazu, dass der aktuelle, von der Trinkwasserverordnung vorgegebene Grenzwert für Blei im Trinkwasser überschritten wird. Handlungsbedarf ist folglich in jedem Fall gegeben.

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV)

Anlage 2 (zu § 6 Absatz 2) Chemische ParameterTeil IIChemische Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetzeinschließlich der Trinkwasser-Installation ansteigen kann4 Blei 0,010 mg/l Diese laufende Nummer 4 der Anlage 2 Teil II ist ab dem 1. Dezember 2013 anzuwenden; bis zum 30. November 2013 gilt der Grenzwert von 0,025 Milligramm pro Liter.

Grundlage ist eine für die durchschnittliche wöchentliche Trinkwasserauf-nahme durch Verbraucher repräsentative Probe. Die zuständigen Behörden stellen sicher, dass alle geeigneten Maßnahmen getroffen werden, um die Bleikonzentration in Trinkwasser so weit wie möglich zu reduzieren. Maß-nahmen zur Erreichung dieses Grenzwertes sind schrittweise und vorrangig dort durchzuführen, wo die Bleikonzentration in Trinkwasser am höchsten ist.

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Durch bleihaltiges Trinkwasser können chroni-sche Bleivergiftungen auftreten. Solche Vergiftun-gen wirken sich insbesondere auf das Nervensys-tem, die Blutbildung und ggf. auf die Nieren aus. Bereits geringe Blutbleispiegel verringern den Intelligenzquotienten von Kindern. Ab dem 1. Dezember 2013 haben der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installa-tion, sofern die Anlage im Rahmen einer gewerb-lichen oder öffentlichen Tätigkeit betrieben wird, die betroffenen Verbraucher über die möglichen

Hochwertige Armaturen sorgen mit Hilfe geeigneter Materialien dafür, dass die Armatur zu 100% nickel- und bleifrei sind.(Bild: Ideal Standard)

Bleirohre sollten so schnell wie möglich gegen moderne Materialien ausgetauscht werden.(Bild: SBZ)

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Gefahren zu informieren, wenn noch immer Leitungen aus dem Werkstoff Blei in der von ihnen betriebenen Anlage vorhanden sind.

Eine Grenzwertüberschreitung kann es auch bei Nickel geben. Das kann der Fall sein, wenn als Entnahmearmaturen solche eingebaut sind, die nicht die ent-sprechenden Zulassungen haben. Als Gegenmaßnahme kommen daher nur ein Ausbau der nicht zugelassenen Entnahmearmaturen und ein Ersatz gegen solche mit Prüfzeichen in Frage.

>> Mikrobiologische Probleme durch Stagnation

Nicht oder nicht mehr genutzte Teile einer Trinkwasser-Installation müssen von dieser abgetrennt werden, um eine mögliche Stagnation des Trinkwassers zu vermeiden. Dieses Abtrennen ist meist mit vertretbarem Aufwand machbar. Vielfach kann auch durch die Änderung der Position von Absperrorganen viel erreicht werden. Absperrarmaturen, wie z. B. für Einzelzuleitungen zu Garten-entnahmestellen, sollten unmittelbar an T-Stücken angeordnet werden, um das Stagnationswasservolumen in den Wintermonaten zu begrenzen.

DIN 1988-200

8 Verteilung von Trinkwasser kalt 8.1 Trinkwasserentnahmestellen

Einzelzuleitungen zu Entnahmearmaturen müssen so kurz wie möglich sein. Ein Wasservolumen von 3 l ist als Obergrenze einzuhalten; kleinere Wasser-volumina sind anzustreben.

Leitungen, die nur selten benutzt werden oder der Frostgefahr ausgesetzt sind, z. B. Leitungen zu unbeheizten Nebengebäuden, Gärten und Höfen, müssen unmittelbar am Anschluss der durchströmten Verteilleitung mit Absperr- und Entleerungsvorrichtungen versehen werden und sind zweck-mäßigerweise durch Schilder zu kennzeichnen.

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Diese Anordnung des Abzweigs gilt auch für die Zuleitung zum Sicherheitsventil von Speicher-Trinkwassererwärmern. Die klassische Regel, das Sicherheitsventil (kurz: SV) immer oberhalb des Speichers anzuordnen, bringt ebenfalls ein Sta-gnationsproblem mit sich. Hier wurde früher vom tief liegenden Kaltwasseran-schluss des Speichers eine Einzelzuleitung hin zum hoch gelegenen Sicherheits-ventil gezogen. Diese Art der Ausführung wurde sogar in der alten DIN 1988-2 [16] noch als Lösungsvorschlag genannt. Damals, als diese Norm entstand, war man der Überzeugung, dass es sich bei der Zuleitung zum SV, unabhängig von der Länge, nicht um eine Stagnationsstrecke handelt, weil das Sicherheitsventil ganz bewusst tropfen sollte.

Heute weiß man jedoch, dass Legionellen weniger im fließenden Wasser vorkom-men. Sie siedeln vielmehr auf den Rohrwandungen als Bestandteil des Biofilms. So können gerade die langen Einzelzuleitungen der Ausgangspunkt für ein mikrobiologisches Problem sein. Die Lösung liegt hier darin, den Kaltwasseran-schluss des Speichers neu zu erstellen. Höher gelegt, wird die Zuleitung zum SV extrem verkürzt. Da die Speicheranschlüsse im Keller zugänglich sind, ist dieser Eingriff meistens problemlos machbar.

Ursache dafür, dass die Trinkwasserqualität beanstandet werden muss, können auch die Zuleitungen zu den Rohrbelüftern an den Enden der Steigleitungen sein, die in Altanlagen noch zahlreich zu finden sind. Bis weit hinein in die 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurde vorgeschrieben, dass die Zuleitung hin zum Be-lüfter auf einer Länge von mindestens 0,5 Metern anschlussfrei gehalten werden musste. Hier wur-de also die Installation einer Stagnationsstrecke normativ verordnet. Um die Qualitätsprobleme ab-zustellen, muss dieser Leitungsteil eliminiert und die Leitung direkt im Anschlussbereich der Stock-werksleitung abgetrennt werden. Mit Ausbau der Sicherungskombination als Sammelsicherung

Durch den Einsatz von geeigneten Sicherheitsgruppen kann ein fachge-rechter Speicheranschluss schnell und einfach realisiert werden

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nach früherer DIN 1988-4 [18] müssen dann aber konsequent alle angeschlos-senen, gefährdeten Entnahmestellen mit eigensicheren Armaturen nach DIN EN 1717 [14] ausgerüstet werden.

Ein Stagnationsproblem der be-sonderen Art ist im Bereich der Schulen, Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser etc zu finden. Hier stößt man im Bestand oft auf nasse Löschwasserleitungen, die über die Trinkwasser-Installation ver-sorgt werden. Im schlimmsten Fall sind sie als nicht durchflossene Abzweiginstallation zu entdecken. In diesen Leitungen findet nahezu kein Wasseraustausch statt.

Dieses Problem besteht auch bei Leitungen, die Wandhydranten ver-sorgen, die in die sanitäre Installati-

on eingebunden sind. Sie sind nämlich nach früherem Stand der Technik auf den Löschwasserbedarf ausgelegt und berücksichtigen nicht den Spitzenvolumen-strom der Trinkwasserversorgung. Damit sind die Leitungen für den tatsächlich benötigten täglichen Wasserwechsel viel zu groß dimensioniert. Konstruktionen dieser Art sind heute nach DIN 14462 [19] und DIN 1988-600 [20] nicht mehr zugelassen.

>> Bestandsproblem Löschwasser

Wenn überhaupt, dann dürfen nur Wandhydranten des Typs „S“ („S“ für Selbst-hilfe, 24 l/min, 2 bar Mindestfließdruck) Bestandteil einer Trinkwasser-Installation sein. Und das auch nur dann, wenn der normale Trinkwasserbedarf größer als der des S-Wandhydrantens ist. Hydranten des Typs „S“ werden von den Feuer-wehren oder Brandschutzbehörden aber nicht als Wandhydranten zur professi-

Sünde der Vergangenheit: Nicht durchflossene, nasse Lei-tung zur Versorgung von Wandhydranten als Bestandteil der Trinkwasser-Installation.(Bild: J. Scheele)

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onellen Brandbekämpfung akzeptiert. Verlangen Feuerwehren Wandhydranten, dann sind die des Typs „F“ gemeint; mit 100 l/min bei 3 bar Mindestfließdruck bzw. 500 l/min bei Verwendung eines Textilschlauches. Diese dürfen gar nicht an das Trinkwasser-System angeschlossen werden, auch dann nicht, wenn der Trinkwasser-Spitzenvolumenstrom größer wäre als der Löschwasserbedarf von gewöhnlich 1,7 l/s bzw. 8,3 l/s pro Schrank.

Findet sich der Wandhydrant des Typs „F“ als Bestandteil der bestehenden Trinkwasser-Installation, greift rein rechtlich hier zunächst einmal der gesetzlich garantierte Bestandsschutz. Nach Vorgabe der aktuellen DIN 1988-600 [20] sind jedoch die Anforderungen der TrinkwV bei Neuinstallationen ebenso wie bei be-stehenden Anlagen unbedingt einzuhalten.

Solange die Anforderungen der TrinkwV eingehalten werden, besteht kein Hand-lungsbedarf. Anders sieht es aus, wenn bei der Probenahme Überschreitungen der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte festgestellt werden. Dann ist das, was aus der Leitung entnommen wird, kein Trinkwasser mehr und es muss für Abhilfe gesorgt werden. Hier ist wieder die fachliche Einschätzung der überwachenden Stellen gefragt, in welchem Zeitraum die Grenzwertüberschreitung beseitigt wer-den muss. Im Falle von brandschutztechnisch unverzichtbaren Wandhydranten läuft dies auf mit Betriebswasser betriebene nasse Löschwasserleitungen – ver-

DIN 1988-600

5 Behandlung von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen in Verbindung mit Trinkwasseranlagen im BestandWerden die Anforderungen der TrinkwV nicht erfüllt, besteht kein Bestands-schutz für die Trinkwasser-Installation, die in Verbindung mit einer Feuer-lösch- und Brandschutzanlage steht.Bei Erweiterung, Sanierung und Instandsetzung bestehender Anlagen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen nicht nur die Anforderungen der TrinkwV, sondern auch die brandschutztechnischen Belange der Bauaufla-gen erfüllt werden.

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Zuordnungstabelle Löschwasser-Übergabestellen (LWÜ) aus DIN 1988 Teil 600.

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Anlagentyp

Übergabestelle

Anlagen mit zusätzlicher Einspeisung von Nichttrinkwasser

Löschwasseranlagen „nass“ mit Wandhydrant Typ F, Typ S nach DIN 14462

Löschwasseranlagen „nass-trocken“ mit Wandhydrant Typ F, Typ S nach DIN 14462

Trinkwasser-Installation mit Wandhydrant Typ S nach DIN 14462

Feuerlösch- und Brandschutzanlage mit offenen Düsen, z.B. nach DIN 14494, DIN 14495, DIN CEN/TS 14816, VdS 2109

Sprinkleranlage, z.B. nach DIN 14489, DIN EN 12845, VdS CEA 4001

Anlagen mit Unter- und Überflur-hydranten

Freier Auslauf Typ AA, AB nach DIN EN 1717

X X Xb – X X X

Füll- und Entleerungs-station nach DIN 14463-1

– – Xb – – – Xb

Füll- und Entleerungs-station nach DIN 14463-2

– – – – Xb – –

Direktanschluss-station nach DIN 14464

– – – – Xa Xa –

Schlauch-anschlussventil 1“ mit Sicherungseinrichtung nach DIN 14461-3

– – – Xc – – –

Über- und Unterflur-hydranten nach DIN EN 14339 und DIN EN 14384

– – – – – – Xc

a Einschränkungen nach 4.3 beachten

b Spitzenvolumenstrom in der Füllphase beachten

c Bei ausreichend durchflossenen Trinkwasserinstallationen geeignet, siehe 4.2.1

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sorgt über Systemtrennung und Druckerhöhungsanlage (mit Notstromversorgung oder Einspeisung für die Feuerwehr) – hinaus.

Werden die Systeme technisch über eine Füll- und Entleerstation getrennt, als nass/trockene Lei-tungen, muss die Einzelzuleitung zur Füll- und Entleerstation über eine automatische Spüleinrich-tung verfügen. Aus hygienischen Gründen darf die Zuleitung zur Füll- und Entleerstation eine Länge von max. 10x DN und ein Volumen von 1,5 l nicht überschreiten. Ist diese Forderung nicht einzuhalten, muss nach den Festlegungen der DIN 1988-600 [20] in der Zuleitung hin zur Füll- und Entleerstation garantiert mindestens einmal in der Woche der dreifache Leitungs-

inhalt automatisch ausgetauscht und dabei eine Fließ- geschwindigkeit von mindestens 0,2 m/s (in Leitun-gen > DN 50 min-destens 0,1 m/s) erreicht werden.

Einzelzuleitungen zu Füll- und Entleerstationen müssen aus hygienischen Gründen regelmäßig ge-spült werden.(Bild: J. Scheele)

Sicherheitstrennstationen vereinen alle Komponenten für eine fachgerechte Trennung von Trink- und Löschwasser.

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>> Probleme durch mangelhafte Dämmung

Wenn es um die Qualität des Trinkwassers geht, wird die Wärmedämmung der Leitungen häufig unterschätzt. Sowohl die Erwärmung des Kalt-wassers als auch die Abkühlung des Warmwas-sers können die Ursachen für mikrobiologische Probleme sein. Eine durchgehend unzureichende Dämmung der Leitungen nachzubessern, ist im Bestand sehr aufwändig, da der Großteil dieser Leitungen unzugänglich in Installationsschächten, in Vorwandinstallationen oder unter Putz liegt. Treten aber immer wieder hygienische Probleme auf, ist eine Nachbesserung unumgänglich. In der Sanierung muss auf jeden Fall mangelhafte Däm-mung an zugänglichen Leitungsteilen beseitigt bzw. nachgebessert werden.

Dies sind zum Beispiel Leitungsbereiche, bei denen man nach einer Reparatur die entfernte Dämmung nicht wieder hergestellt hat, ungedämmte Leitungsarmaturen, unsachgemäß gedämmte Abzweige oder Rohrbefestigungen, für die die Dämmung unterbrochen wurde.

>> Zu große Speicher-Trinkwassererwärmer

Im Anlagenbestand sind häufig zu groß dimensionierte Trinkwassererwärmer vorzufinden. Das liegt daran, dass zu Zeiten der alten DIN 1988 nicht anhand des tatsächlichen Warmwasserbedarfes gerechnet wurde, sondern dass vielfach von idealisierten Nutzungsbedingungen ausgegangen wurde. Hier wurden Spitzenvo-lumenströme zu Grunde gelegt, die ausreichend gewesen wären, um selbst mit extremen Entnahmesituationen zurechtzukommen. Somit wurden zum Beispiel Sportanlagen mit Trinkwasserspeichern ausgerüstet, die für die Versorgung einer Kaserne gereicht hätte. Damals davon ausgehend, dass alle Nutzer der Sport-anlage selbstverständlich mehrfach die Duschanlagen nutzen. Heute weiß man,

Installation fertig – Dämmung wegge-lassen: Solche halben Arbeiten sind inakzeptabel.(Bild: Armacell)

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dass bei realistischen Betriebsbedingungen der Einsatz einer kaskadierenden Frischwasserstation deutlich hygienischer und effizienter ist.

Zu groß bemessene Speicher haben einen geringeren Wasseraustausch als sol-che, die dem tatsächlichen Bedarf angepasst wurden. Dies kann die Ursache für mikrobiologische Schwierigkeiten sein. Zu finden sind auch Parallelschaltungen von mehreren Speichern, die nicht hydraulisch abgeglichen sind. Das bedeutet dann für Speicher Nummer Eins, der in der Lage ist, den gesamten Bedarf zu decken, gute Durchspülung und hohen Wasserwechsel. Die anderen Speicher werden dabei kaum oder gar nicht gefordert. In diesen Fällen sollte man eine entsprechende Anpassung des Speichervolumens realisieren: Parallel geschalte-te Speicher werden entfernt, zu groß bemessene Speicher durch neue, kleinere Speicher ersetzt. Mit dem Einsatz eines neuen Speicher-Trinkwassererwärmers ist dann auch das Problem der Temperaturschichtung beseitigt, was in älteren Speichermodellen vorkommen kann. Zusätzlich sprechen wir von einer nicht gerade geringen Energieeinsparung.

Im Zuge der Energieeinsparung wird heute auch vermehrt auf den Einsatz re-generativer Energien gesetzt. Vielfach muss die Wärme, die durch Wärmepum-pen, Solar oder andere alternative Energien erzeugt wurde, für den späteren Gebrauch dann irgendwo gespeichert werden. Es muss dabei jedoch klar sein, dass eine Energiespeicherung auf keinen Fall im Trinkwasser stattfinden darf. Um möglichst viel Energie speichern zu können, werden solche „Energie-Akkus“ entgegen dem tatsächlichen Bedarf wieder viel zu groß dimensioniert. Durch das große Volumen solcher Speicher oder Vorwärmstufen werden optimale Vermeh-rungsbedingungen für zum Beispiel Legionellen geschaffen. Gemäß DVGW Ar-beitsblatt W 551 [10] muss sichergestellt werden, dass bei Speichertrinkwasse-rerwärmern das Wasser an allen Stellen gleichmäßig erwärmt wird. Dies bedeutet zum Beispiel für Wärmepumpen, dass diese generell mit einer elektrischen Zusatzheizung ausgestattet sein sollten, um die geforderten Temperaturen sicher ständig gewährleisten zu können.

Vorwärmstufen und bivalente Speicher müssen so konstruiert sein, dass der gesamte Inhalt einmal am Tag auf ≥ 60 °C aufgeheizt werden kann. Bei Fern-

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wärmeversorgung ist die Vorlauftemperatur so zu wählen, dass eine Temperatur von ≥ 60 °C am Wasseraustritt sichergestellt werden kann. Die Begrenzung der Rücklauftemperatur ist so zu wählen, dass auch im Nachheizbetrieb die genann-te Mindesttemperatur im Trinkwassererwärmer sichergestellt werden kann.

Kontrolliert werden muss auch die eingestellte Temperatur des Wassers im Spei-cher-Trinkwassererwärmer. Es gibt immer wieder Betreiber, die Bereitschafts-wärmeverluste durch die Wahl einer geringen Speichertemperatur begrenzen möchten. Was sich energetisch als guter Ansatz erweist, ist hinsichtlich der Hygiene jedoch ein hohes Risiko. Zu geringe Temperaturen können die Anlage dann schnell zum Siedlungsgebiet für Bakterien werden lassen. Ist eine mikro-biologische Kontamination bereits eingetreten, kann man durch Anhebung der Speichertemperatur zunächst versuchen, diese zu beseitigen (betriebstechnische Maßnahme). Reicht eine Anhebung der Temperatur oder die Optimierung von Pumpenlaufzeiten nicht aus, besteht als verfahrenstechnische Maßnahme die Möglichkeit einer thermischen oder chemischen Desinfektion (vgl. DVGW W551 [10]).

Arbeitsblatt W 551

8.2 Verfahrenstechnische Maßnahmen (Desinfektion)Die nachfolgenden beschriebenen verfahrenstechnischen Maßnahmen sind in erster Linie als Sofortmaßnahmen zu sehen. Ein dauerhafter Sanierungs-erfolg ist häufig nur in Kombination mit bautechnischen Maßnahmen zu erwarten.

Vor Anwendung einer verfahrenstechnischen Maßnahme muss sichergestellt sein, dass alle Teile des Systems (Temperatur- bzw. chemisch beständig) für die Durchführung der Maßnahme geeignet sind.

Nach einer thermischen bzw. chemischen Desinfektion kann eine z. B. per-manente UV-Bestrahlung zur Legionellenverminderung bzw. zur Verlänge-rung notwendiger Desinfektionsinterwalle eingesetzt werden.

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Anforderungen an die Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen werden zusätzlich im DVGW Arbeitsblatt W 557 beschrieben. Es dient als Grund-lage für eine Vermeidung und Beseitigung von mikrobiellen Kontaminationen und unerwünschten Ablagerungen in Trinkwasser-Installationen im Sinne der Trink-wasserverordnung.

Es muss auch geprüft werden, ob im Kaltwasseranschluss des Trink-wassererwärmers ein geeignetes Membran-Ausdehnungsgefäß (MAG) installiert wurde. Hierbei muss es sich um ein durchströmtes Gefäß handeln, ein nicht durch-strömtes MAG ist auf Grund des nicht geringen Stagnationswasser-volumens unverzüglich auszubau-en.

Die Aufgabe eines MAG ist es, beim Aufheizen des Trinkwassers das Tropfen des Sicherheitsventils zu verhindern. Das Sicherheitsven-til sollte aber bei jeder Aufheizung des Speichers tropfen, um sich nicht festzusetzen. Aus diesem Grund ist der Einbau eines MAG im Kaltwasseranschluss eines Speicher-Trinkwassererwärmers nur dann notwendig, wenn es keine Anschlussmöglichkeit der Tropf-

wasserleitung an die Entwässerung gibt. Im Normalfall ist ein solches Ausdeh-nungsgefäß eher verzichtbar.

Ist ein MAG im Kaltwasseranschluss des Speichers einge-baut, muss es sich um ein durchströmtes Gefäß handeln.(Bild: Reflex)

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>> Zirkulation mit zu geringem Volumenstrom

Zur Aufrechterhaltung von hygienischen Temperaturen ist die zentrale Trinkwas-sererwärmung in Gebäuden mit einem Warmwasservolumen von mehr als drei Litern zwischen Ausgang Trinkwassererwärmer und einer Entnahmestelle mit einer Zirkulation auszustatten, was auch für Einfamilienhäuser gilt. Allerdings mangelt es nicht selten an der richtigen Einregulierung der Installation. Mit der alten DIN 1988-3 [21] wurde dem Planer sei-nerzeit ein sehr grobes Auslegungskonzept für Zirkulationssysteme vorgegeben. Die Nennweiten der Leitungen in bestehenden Gebäuden sind heute nur schwer zu optimieren. Was aber ver-änderbar ist und deshalb auch überprüft werden muss, sind der Zirkulationsvolumenstrom und der hydraulische Abgleich. Entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatt W 553 [11] muss man er-rechnen, wie viel Wasser befördert werden muss, um die Anlagentemperatur an keiner Stelle unter 55 °C absinken zu lassen. In Installationen mit zwei oder mehreren Steigleitungen ist dann zu kalkulieren, welche Anteile dieses Zirkulationsvolumenstromes in die jeweiligen Steigleitungen einströmen müssen, um hier einen Stillstandswärmeverlust von 2 K auszugleichen. Um die Berechnung in die Tat umzusetzen, sind Strangregulier-ventile zu installieren und entsprechend einzustellen. Sind keine solchen Ventile vorhanden, müssen sie nachgerüstet werden. Mit Einbau von thermostatischen Zirkulationsventilen vollzieht sich ein solcher hydraulischer Abgleich nach Bedarf und automatisch.

Laut DVGW-Arbeitsblatt W 551 [11] darf das System innerhalb von 24 Stunden für maximal 8 Stunden mit abgesenkten Temperaturen betrieben werden, z.B. durch abschalten der Zirkulationspumpe.. Allerdings nur dann, wenn die gesamte Anlage nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W 551 [11] geplant, er-richtet und betrieben wird, und somit einen Betrieb mit hygienisch einwandfreien Verhältnissen aufweist. Ist dies nicht der Fall, ist der Dauerbetrieb Pflicht. Dieser

ALWA Kombi 4 m. ThermometerMit Einbau von thermostatischen Zirkula-tionsventilen vollzieht sich der hydrauli-sche Abgleich automatisch.

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deckt sich dann zwar nicht mit dem Wunsch der Energieeinsparung; hier gilt aber der klare Grundsatz: „Die Gesundheit geht vor.“

>> Kontaminationen beseitigen

Eine nicht korrekt ausgelegte oder eine nicht einwandfrei abgeglichene Zirkula-tion kann eine mikrobiologische Kontamination des Leitungssystems zur Folge haben. Ist das der Fall, muss diese Kontamination rückgängig gemacht werden. Bevor Maßnahmen wie eine Desinfektion eingeleitet werden, empfiehlt es sich, das System von einer fachkundigen Person begutachten zu lassen. Hierbei geht es zunächst darum, zu kontrollieren, inwieweit die Regeln der Technik in der Anlage umgesetzt wurden, ob die Laufzeiten der Zirkulationspumpe korrekt ein-gestellt, die erforderlichen Speichertemperaturen programmiert sind und ob die Anlage insgesamt unter technischen und hygienischen Gesichtspunkten geplant, errichtet und betrieben wurde. Mängel an der Installation wie zum Beispiel nicht oder selten durchströmte Leitungsteile, Totstränge, falsch gewählte Sicherungs-einrichtungen, zu groß dimensionierte Trinkwasserspeicher oder –leitungen, mangelhafte Isolierung usw. können bereits bei der nach TrinkwV geforderten Ortsbesichtigung erkannt werden.

Arbeitsblatt W 551

6 Betrieb6.4 Zirkulationssysteme

Zirkulationssysteme und selbstregelnde Begleitheizungen sind so zu betrei-ben, dass die Wassertemperatur im System um nicht mehr als 5K gegen-über der Warmwasseraustrittstemperatur des Trinkwassererwärmers unter-schritten wird.

Bei hygienisch einwandfreien Verhältnissen können Zirkulationssysteme zur Energieeinsparung für max. 8 Stunden in 24 Stunden, z.B. durch Abschalten der Zirkulationspumpe mit abgesenkten Temperaturen betrieben werden.

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Wird bei der systemischen Untersuchung auf Legionellen der technische Maß-nahmenwert überschritten, hat der Betreiber der Anlage zur Aufklärung der Ursachen entsprechende Untersuchungen durchführen zu lassen. Diese Unter-suchungen müssen eine solche Ortsbesichtigung und eine Prüfung auf Einhal-tung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen. Der Betreiber der Anlage hat zudem eine Gefährdungsanalyse erstellen und alle Maßnahmen durchführen zu lassen die notwendig sind, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Trinkwasser-Installati-on hat dem Gesundheitsamt unverzüglich die ergriffenen Maßnahmen mitzuteilen (§ 16 Abs. 7 TrinkwV [1]).

>> Thermische Desinfektion des Leitungssystems

Wenn alle Mängel an der Anlage beseitigt oder als Sofortmaßnahme zur Ge-fahrenabwehr abgestellt wurden, kann eine thermische Desinfektion als verfah-renstechnische Maßnahme durchgeführt werden. Dazu müssen der Speicher-wassererwärmer und die Verteilerstationen zunächst entschlammt und gereinigt werden. Auf diese Weise soll den Mikroorganismen die Existenzgrundlage ent-zogen werden. Anschließend wird der Speicher auf mindestens 75 °C bis 80 °C Wassertemperatur aufgeheizt und die Zirkulation auf Dauerbetrieb geschaltet. Liefert der Zirkulationsrücklauf mindestens 70 °C, beginnt die Spülung. Nun wird nacheinander an jeder Warmwasser-Entnahmestelle für einen Zeitraum von drei bis fünf Minuten Wasser mit einer Temperatur von mindestens 70 °C entnom-men. Ferner ist eine Aerosolbildung während der Maßnahme zu verhindern. Das wird effektiv erreicht, indem man aus den Armaturenausläufen die Strahlregler entfernt, bzw. Duschköpfe für die Dauer der Maßnahme demontiert.

Wichtig ist es auch, dass sich während der Phase einer thermischen Desinfek-tion kein Benutzer der Trinkwasser-Installation verbrüht. Diese Gefahr besteht akut immer dann, wenn an Entnahmestellen Warmwasser ohne Kaltwasserzumi-schung entnommen werden kann. Die Bewohner des Hauses müssen über den Zeitpunkt und die Dauer der Maßnahmen nachweislich – schriftlich – informiert und die Entnahmestellen im Gebäude zu Beginn der Maßnahme mit entspre-

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chenden Warnschildern versehen werden.

Was die Dauer der Desinfektionsmaßnahme angeht, ergibt sich diese nicht aus der Rechnung „Anzahl der Entnahmearmaturen multipliziert mit fünf Minuten“. Mit einkalkuliert werden müssen auch die Wege, die der Mitarbeiter von Entnahmestelle zu Entnahmestelle zu laufen hat sowie die Tatsache, dass die Aktion immer wieder unterbrochen werden muss. Schließlich ist der Speicher-Trinkwassererwärmer auf eine Dauerent-nahme dieser Art nicht ausgelegt und es muss ausreichend Zeit für ein Nachheizen des Wassererwärmers eingeplant werden.

Die thermische Desinfektion ist in den meisten Fällen zielführend, unter Umständen kann der Erfolg der Maßnahme aber durch die Beschaffen-heit der Installation beeinträchtigt werden, wenn z. B. Totleitungen oder nicht durchströmte Stagnationsleitungen vorhanden sind. Auch können Bakterien im Biofilm oder in Inkrustierungen des Rohres die Desinfektion unbeschadet überstehen. So deutet die Beprobung gleich im Anschluss an die Maßnahme auf einen durchschlagenden Erfolg hin. Die Unter-suchung nach einer Woche jedoch lässt dann aber erkennen, dass die hygienischen Bedingungen in der Trinkwasser-Installation unter Umstän-den noch nicht erreicht sind, weil in nicht gespülten Totleitungen eine Wiederaufkeimung stattfindet.

>> Chemische Desinfektion des Leitungssystems

In Fällen, in denen die Trinkwassererwärmung oder die verwendeten Materialien nicht für eine thermische Desinfektion geeignet sind, kann eine chemische Desinfektion eingesetzt werden. Nachdem die Anlage auch hier zur Vorbereitung einer Desinfektion gereinigt wurde, erfolgt zur chemischen Desinfektion eine gezielte Zugabe von Chemikalien in hoher Konzentration (z. B. 10 mg/l freies Chlor).

Die gesamte Trinkwasser-Installation wird mit dem Desinfektionsmittel durchspült. Um die ordnungsgemäße Desinfektion zu gewährleisten,

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muss an jeder Entnahmestelle für drei Minuten die Konzentration an freiem Chlor gemessen und dokumentiert werden. Nach erfolgter Desinfektion ist die gesam-te Anlage gründlich mit Trinkwasser zu spülen, um alle Desinfektionsmittelreste auszuspülen.

Da die Chemikalienwerte, die zur Tötung von Bakterien nötig sind, die Grenzwer-te der Trinkwasserverordnung bei Weitem überschreiten, muss das System für die Dauer der Maßnahme vom Trinkwasserversorgungsnetz abgetrennt werden. Eine Absenkung der Systemtemperatur ist erforderlich, um die volle Wirksam-keit der Chemikalien ausnutzen zu können. Ferner ist unbedingt sicherzustellen, dass während der Maßnahme keine Entnahme des vermeintlichen Trinkwassers erfolgt.

Wie auch bei der thermischen Desinfektion behandelt man die Symptome, aber nur selten damit auch die Ursache. Treten die Probleme nach Ausführung dieser verfahrenstechnischen Maßnahmen wieder auf, muss geprüft werden, welche baulichen Maßnahmen möglich sind, die Installation so umzubauen, dass ein hygienisch einwandfreier Betrieb dauerhaft erreicht wird.

Oft ist ein solcher Umbau auf lange Sicht wirtschaftlicher als die häufige Durch-führung verfahrenstechnischer Maßnahmen. Ist ein Austausch von Anlagenteilen nicht oder nur sehr schwer möglich, können dauerhafte Desinfektionsmaßnah-men in Frage kommen, zum Beispiel eine kombinierte UV-Bestrahlung mit wie-derkehrender chemischer Desinfektion. Dieses so genannte „Aachener Konzept“ kann immer dann Anwendung finden, wenn endständige Entnahmestellen nicht durch eine Zirkulation erfasst werden können. Bei jeder Desinfektion als verfah-renstechnische Maßnahme ist jedoch der Stress zu berücksichtigen, dem die installierten und verwendeten Materialien durch Temperatur und Chemie ausge-setzt werden. Vor Beginn jeder Maßnahme ist daher die Materialverträglichkeit individuell zu prüfen.

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>> Unterlassene Instandhaltung

Ein Problem der besonderen Art ist die ordnungsgemäße Instandhaltung der In-stallationen. Viele Betreiber sehen gar keinen Bedarf zur Instandhaltung, solange die Wasserversorgung gewährleistet ist. Die TrinkwV geht davon aus, dass das Trinkwasser rein und genusstauglich ist, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Die DIN EN 806-5 [26] und die VDI 3810 [7] machen eine fachgerechte Instandhaltung zum Thema. Leider ist es keine Sel-tenheit, dass ein nicht gewarteter Systemtrenner erst dann unangenehm auffällt, wenn dieser verschmutzungsbedingt seinen Dienst versagt.

Das Aachener Konzept ist heute nach DVGW W 551 [10] die einzige zugelassene Alternative zur thermischen oder chemischen Anlagendesinfektion in Anlagen, die anders hygienisch nicht beherrschbar sind.(Bild: Rainer Kryschi)

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Zu finden sind auch Dosier- oder Enthärtungsanlagen, die einfach vergessen wurden und in die schon länger kein Dosiermittel bzw. Regeneriersalz einge-füllt wurde. Solche Anlagen müssen bestimmungsgemäß betrieben und instand gehalten werden, damit das Risiko der bakteriellen Aufkeimung reduziert wird. Der Fachmann muss den Betreiber bei der Übergabe der Anlage in den bestim-mungsgemäßen Betrieb einweisen und ihn auf seine Betreiberpflichten hin- weisen.

Praktiker finden immer wieder Wasser-filter, denen schon seit Jahren keine Instandhaltung mehr zuteil wurde. (Bild: L. Bott)

Wird ein Systemtrenner nicht regelmäßig Instand gehalten, kann er seine Siche-rungsaufgabe nicht mehr erfüllen. (Bild: U. Ehlers)

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Trinkwasser-Installationen in einem jederzeit mängelfrei-

en Zustand ohne hygienische Beeinträchtigungen zu betreiben, ist eine

vertragliche und gesetzliche Pflicht des Hauseigentümers. Trinkwasser-

Installationen benötigen ständige Pflege oder – professioneller formuliert

– die Ausführung regelmäßiger Instandhaltungsmaßnahmen. Arbeiten an

Trinkwasser-Installationen auszuführen, bleibt grundsätzlich dem Vertrags-

Installationsunternehmen vorbehalten. Allerdings gibt es hier einige klar

eingegrenzte Ausnahmen, die nach Betriebsanleitung vom Betreiber aus-

geführt werden dürfen. Tabu für den Nichtfachmann sind Leitungsarbeiten.

10. Inspektion und Wartung an Trinkwasser- Installationen

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Trinkwasser-Installationen in einem jederzeit mängelfreien Zustand ohne hygi-enische Beeinträchtigungen zu betreiben, ist eine vertragliche und gesetzliche Pflicht des Hauseigentümers. Nach VDI/DVGW 6023 [6] ist jeder Unternehmer und sonstiger Inhaber einer Trinkwasser-Installation verpflichtet, die Nutzer vor Gefahren zu schützen. Die Pflicht zur Instandhaltung setzt auch nicht erst dann ein, wenn mit Verschleißerscheinungen zu rechnen ist, sondern sie besteht grundsätzlich und vorbeugend.

Von der vertraglichen Seite greift hier die Verordnung über Allgemeine Be-dingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) [22], die Grundlage des Liefervertrages ist. Mit dem § 12 (1) wird der Betreiber verpflichtet, seine Trinkwasser-Installation in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Versorgt der Hauseigentümer mit seiner Trinkwasser-Installation Dritte – was ja bereits bei einem Einfamilienhaus mit fremdvermieteter Einliegerwohnung der Fall ist –, kommt bei Mängeln auch das Gesetz ins Spiel. Hier greift ganz allgemein zu-nächst der §823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) [23]. Hierin wird festge-legt, dass jeder, der die Verfügungsgewalt über eine Sache besitzt, dafür Sorge tragen muss, dass durch diese Sache einem Dritten kein Schaden entsteht.

Passiert dieses doch und hat der Verantwortliche nicht alles Zumutbare unter-nommen, den Schaden abzuwenden, ist er zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. Ferner schuldet er seinem Mieter die gefahrlose Nutzung der Miet-sache nach den Festlegungen aus dem Mietvertragsrecht (z. B. § 536 BGB [24]). Das bedeutet, dass er Mängel nicht erst dann beseitigen muss, wenn diese klar erkennbar sind. Er ist verpflichtet, auch vorbeugend die Mängel zu beseitigen, die selbst noch nicht offensichtlich sind, sondern versteckt existieren. Ein Was-ser, das den Qualitätsanforderungen der TrinkwV nicht entspricht, darf nicht als Trinkwasser abgegeben oder anderen zur Verfügung gestellt werden. Geschieht dies fahrlässig, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 73 IfsG [31]. Wer aber durch eine vorsätzliche Handlung eine in §§ 6 oder 7 IfsG [31] genannte Krankheit oder Krankheitserreger verbreitet, macht sich nach § 74 IfsG [31] strafbar. Erkrankt auch nur ein Nutzer durch den Genuss von verunreinigtem Wasser in einer öffentlichen oder gewerblich betriebenen Anlage, handelt es sich evtl. um eine Straftat, wenn die technisch Verantwortlichen von einer hygienisch

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bedenklichen Trinkwasserqualität wussten und dies billigend in Kauf genommen haben.

>> Instandhaltung klar geregelt

Trinkwasser-Installationen benötigen ständige Pflege oder – professioneller formuliert – die Ausführung regelmäßiger Instandhaltungsmaßnahmen. Diese gliedern sich nach DIN 31051 [25] in Inspektionen, Wartungen, Maßnahmen der Instandsetzung und der technischen Verbesserung. Eine Inspektion umfasst die Aufnahme des Istzustands. Gegebenenfalls wer-den dabei auch noch Messwerte ermittelt, um den Zustand einer Einrichtung zu erfassen. Eine Feststellung und Bewertung des Verschmutzungsgrades eines Wasserfilters stellt zum Beispiel eine Inspektionsmaßnahme dar.

Werden Schritte wie das Reinigen oder das Gängigmachen von Bauteilen durch-geführt, um den Sollzustand wieder herzustellen, spricht man von einer Instand-haltung. Eine Instandhaltung ist besonders dadurch gekennzeichnet, dass keine Bauteile erneuert werden. Das Auslösen des Spülvorganges an einem rückspül-baren Wasserfilter ist eine Form von Instandhaltungsarbeit.

Wird es nötig, Bauteile auszutauschen, um den Sollzustand wieder zu erreichen, spricht man von einer Instandsetzung. Eine solche Arbeit wird – um bei dem Bei-spiel des Wasserfilters zu bleiben – mit Erneuerung des Filtereinsatzes an einem nicht rückspülbaren Modell ausgeführt. Wird dieser nicht rückspülbare Filter ge-gen einen rückspülbaren Filter ausgetauscht, handelt es sich um eine technische Verbesserung zur Steigerung der Funktionssicherheit.

Die Wartung schließt dabei das Eintreten eines Mangels aus und definiert die Bewahrung des Sollzustands. Wird zum Beispiel die Filterkartusche bereits nach drei Monaten und nicht wie gefordert erst nach sechs Monaten ausgetauscht, trifft man hier bereits vorbeugende Maßnahmen. Hier werden unter anderem Verschleißteile bereits vor Ablauf der gewöhnlichen Lebensdauer ausgewechselt, um einen Ausfall vorausschauend zu verhindern.

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>> Arbeiten durch Nichtfachmann und Fachmann

Der Umfang der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten entscheidet dabei, ob diese vom Betreiber selbst ausgeführt werden können oder ob die Hand des Profis erforderlich ist.

Arbeiten an Trinkwasser-Installationen auszuführen, bleibt grundsätzlich dem Ver-trags-Installationsunternehmen vorbehalten. Allerdings gibt es hier einige klar ein-gegrenzte Ausnahmen, bei denen auch der Laie Hand anlegen darf. Es handelt sich dabei um Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Einbauteilen, die nach Betriebsanleitung vom Betreiber ausgeführt werden dürfen. Dazu zählen bei-spielsweise die Überprüfung des eingestellten Ausgangsdrucks am Druckminderer (= Inspektionsarbeit) oder die manuelle Auslösung des Rückspülvorgangs an einem Wasserfilter (= Instandhaltung). Arbeiten, die durch Austausch von Bauteilen erfolgen (= Instandsetzung), beschränken sich für den Laien auf den Ersatz des Originalbau-teiles gegen ein entsprechendes Originalersatzteil. Ein Armaturenoberteil mit integ-riertem Rückflussverhinderer, z. B. von der Entnahmearmatur im Garten, muss gegen ein Armaturenoberteil mit integriertem Rückflussverhinderer aus dem Hause des Armaturenherstellers getauscht werden. Verwendet der Betreiber jedoch ein Oberteil ohne Rückflussverhinderer oder das eines anderen Herstellers, begibt er sich schon auf dünnes Eis. Mit Einbau dieser falschen Komponente verändert er den Absicherungsgrad der Armatur. Genau das aber darf sich ein Laie nicht leisten. Das gilt auch für den Austausch von Armaturen. Wird die eigensichere Zweigriffmischbatterie durch die supergünstige Einhebelarma-tur aus dem Lebensmitteldiscounter ohne jegliche Sicherung ausgetauscht, dann wurde vom Bastler der Absicherungsgrad verändert. Ebenfalls Tabu für den Nicht-fachmann sind Leitungsarbeiten. Der Betreiber darf also nicht „mal eben“ ein T-Stück in die Trinkwasserleitung einbauen und dann noch ein paar Meter Rohr, beispielswei-se für einen weiteren Waschmaschinenanschluss, verlegen. Arbeiten dieser Art sind und bleiben Aufgaben des Vertragsinstallateurs.

>> Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten

Was an den Trinkwasseranlagen inspiziert, gewartet und instand gesetzt werden

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muss, ist mit der DIN EN 806-5 [26] festgelegt. Darüber hinaus gibt die VDI-Richtlinie VDI 3810 Blatt 2 [7] wertvolle Hinweise zu Instandhaltungsintervallen und –tätigkeiten. Im Folgenden soll aufgezeigt werden, welche Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an einer Trinkwasser-Installation anfal-len, wie häufig diese erforderlich sind und wer Hand anlegen darf.

RückflussverhindererDie Arbeiten beginnen direkt an der Wasserzähleranlage. Hier befindet sich der erste prüf-bare Rückflussverhinderer des Systems. Dieser muss einmal im Jahr auf Funktion geprüft werden. Nach Absperren der Wasserzufuhr darf an der offenen Prüföffnung kein Wasser austreten. Genauso werden auch weitere Rückfluss-verhinderer, z. B. im kaltwassersei-tigen Anschluss des Trinkwasse-rerwärmers, gecheckt.

WasserfilterDer Wasserfilter ist in vielen Anlagen ein echtes Sorgenkind. In älteren Installa-tionen sind hier oft noch die sogenannten Kerzenfilter zu finden. Sie sind nicht rückspülbar. Ihr Filtereinsatz muss in kürzeren Zeitabständen als sechs Monaten erneuert werden (Instandsetzung), es sei denn, die alle acht Wochen durchzufüh-rende optische Kontrolle (Inspektion) zeigt die Notwendigkeit eines frühzeitigeren Wechsels an. Diese Kontrollen des Filtereinsatzes können vom Betreiber selbst ausgeführt werden, werden in der Praxis aber sehr oft vernachlässigt. Der Fil-ter muss vor dem Druckminderer eingebaut sein. Und so macht sich ein ver-schmutzter Wasserfilter erst bemerkbar, wenn dieser den Druck mehr reduziert

Rückflussverhinderer müssen einmal jährlich inspiziert wer-den. (Bild: A. Gaßner)

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als der Druckminderer. Oft erfolgt dann der erste Wechsel des Filter-einsatzes nach einigen Betriebs-jahren – von Trinkwasserhygiene darf man dabei nicht mehr spre-chen. Rückspülbare Filter bieten in dieser Beziehung mehr Sicherheit. Da sie quasi auf „Knopfdruck“ oder automatisch den Rückspül-vorgang auslösen, ist die Filter-reinigung (Instandsetzung) für den Kunden keine Arbeit mehr. Die Chancen für die regelmäßige Rückspülung steigen dadurch er-heblich. Auch sie hat nach Bedarf, aber in kürzeren Zeitabständen als zwei Monaten zu erfolgen.

Druckminderer

Je nach den örtlichen Betriebsbe-dingungen im zeitlichen Abstand von einem Jahr muss der Druck-minderer vom Vertragsinstallateur auseinandergenommen und die Bauteile gereinigt und überprüft werden (Instandsetzung). Dem Betreiber ist zu empfehlen, sich mindestens jährlich davon zu überzeugen, dass der gewünschte Ausgangsdruck von der Armatur eingehalten wird (Inspektion).

Rückspülbare Feinfilter – hier mit integriertem Druckminderer – sind einfach zu warten.

Das Schmutzfangsieb des Druckminderers zeigt an, wann die Hand des Fachmanns spätestens erforderlich wird.

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WasserbehandlungsanlagenEbenfalls im Bereich des Hausanschlusses können Anlagen zur Wasserbehand-lung installiert sein. Enthärtungsanlagen (Ionentauscher) und Dosiergeräte benö-tigen zur Sicherstellung der Funktion und zur Aufrechterhaltung der Hygiene un-bedingt die Hand des Fachmannes. Dosiergeräte müssen, sofern der Hersteller des Gerätes keine anderen Angaben macht, jährlich gewartet werden. Alle sechs Monate ist eine Inspektion fällig, die eine Sichtkontrolle, eine Überprüfung des Dosierbehälters und gegebenenfalls dessen Erneuerung beinhaltet. Eine solche Inspektion kann auch von einem entsprechend eingewiesenen Kunden selbst ausgeführt werden. Das gilt auch für die Inspektion einer Enthärtungsanlage, bei der spätestens alle zwei Monate unter anderem der Regeneriersalzvorrat und die Verschnittwasserhärte kontrolliert werden müssen. Jährlich, bei Gemeinschafts-anlagen halbjährlich, muss ein Fachmann die Enthärtungsanlage nach Angaben des Herstellers instand halten.

SicherungseinrichtungenRegelmäßig vom Betreiber zu inspizieren sind auch die Armaturen, die zum Schutz des Trinkwassers eingesetzt werden. So ist an ei-nem freien Auslauf alle zwölf Monate zu über-prüfen, ob der Auslauf einen ausreichenden Abstand zum höchst möglichen Nichttrink-wasser-Spiegel hat. Im gleichen Zeitabstand ist bei einem Rohrunterbrecher zu inspizieren, ob an der Belüftungsöffnung bei Wasser-durchfluss kein Wasser austritt. Die Funktion und Dichtheit von Rohrtrennern (GA; GB) ist jährlich zu überprüfen. Hierzu wird während einer Wasserentnahme langsam die Wasser-

zufuhr abgesperrt. Der Rohrtrenner muss bei Erreichen des Ansprechdrucks in Trennstellung gehen. Nachweislich öffnen muss auch ein Belüfter, wenn es dar-auf ankommt. Deshalb müssen auch diese Armaturen einmal im Jahr untersucht werden. Bei Belüftern für Schlauchanschlüsse (HB) geschieht dies, indem man an den Belüfter einen etwa einen Meter langen Schlauch anschließt, nach oben

Es scheint so, als gehörten sie zusammen; der Belüfter und Dichtung und Groschen, mit dem die Armatur von vorne herein funktions-los gemacht wurde(Bild: J. Scheele)

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hält und langsam mit Wasser befüllt. Dann lässt man das Schlauchende nach unten sinken. Das Wasser muss aus dem Schlauch ausfließen, in Verbindung mit einem hörbaren Sauggeräusch am Belüfter. Auf das Sauggeräusch kommt es auch bei der Kontrolle der Strangbelüfter der Bauform D (ohne Tropfwasse-rableitung) und Bauform E (mit Tropfwasserableitung) an. Die Steigleitung wird abgesperrt und durch Öffnen einer Entnahmearmatur in der Nähe des Belüfters Wasser entnommen. „Saugt“ es nicht, sitzt entweder der Verschlusskörper des Belüfters fest oder die Armatur wurde schon beim Einbau mit zusätzlicher Dich-tung und Münze funktionsunfähig gemacht.

Beim Systemtrenner Typ BA müssen mittels eines Differenzdruckmanometers die Funktionen des Ablassventils sowie der ein- und ausgangsseitigen Rück-flussverhinderer geprüft werden. Detailliert Auskunft über die notwendigen Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an BA Systemtrennern gibt das DVGW TWIN-Blatt 02 aus 2008 [27], das kostenfrei auf der Homepage des DVGW zum Download bereit steht.

SicherheitsarmaturenZur Prüfung eines Sicherheitsventils im Kaltwasseranschluss des Speicher- Trinkwassererwärmers muss alle sechs Monate die Anlüfteinrichtung des Sicherheitsventils betätigt werden (anzuheben), um sicherzustellen, dass das Ventil nicht in der geschlossenen Stellung haftet oder verkalkt ist. Ist ein Mem-bran-Ausdehnungsgefäß (MAG) installiert, wird das Ausdehnungswasser in diesem aufgenommen und das Tropfen der Sicherheitsarmatur unterbunden. In diesem Fall muss auf alle Fälle ein Festsetzen des Sicherheitsventils verhindert werden, z. B. indem das Ventil alle drei Monate durch anlüften bewegt wird. Ohne MAG ist diese Wartungsaktion nur einmal halbjährlich von einem Vertrags-installateur auszuführen.

DruckerhöhungsanlagenDruckerhöhungsanlagen dürfen nur vom Fachmann nach den Vorgaben der Her-steller inspiziert und gewartet werden. Wenn vom Hersteller keine anders lauten-den Angaben gemacht werden, ist einmal jährlich ein Service fällig.

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RohrleitungenSichtprüfungen an Rohrleitungen im Hinblick auf Dichtheit und Korrosion oder schädigende Einwirkungen sowie einwandfreie Befestigung und Wärmedäm-mung sind jährlich durchzuführen. Falls demontierbare Abschnitte installiert sind, müssen diese im gleichen Zeitraum innen auf Korrosion oder Schäden oder Steinbildung kontrolliert werden.

TrinkwassererwärmerAuch Wassererwärmer gehören in den Fokus einer fachgerechten Instandhal-tung. Die eingestellte Temperatur ist alle zwei Monate zu kontrollieren und mit der tatsächlichen Temperatur des erwärmten Wassers zu vergleichen. Sollten auf Grund von Ablagerungen Abweichungen der tatsächlichen Temperatur festge-stellt werden, müssen sofort geeignete Instandsetzungsmaßnahmen ergriffen werden. Zur Aufrechterhaltung eines einwandfreien Betriebs der Anlage ist dafür zu sor-gen, dass Ablagerungen (Anodenschlamm, Steinbildung) entfernt werden. Wer-den dazu Reinigungsmittel oder steinlösende Mittel verwendet, so dürfen diese bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch keine Gefahr für die Gesundheit darstellen. Der Hersteller des Trinkwassererwärmers muss unter Berücksichtigung der verwendeten Werkstoffe die zur Reinigung und Entkalkung geeigneten Mittel sowie Reinigungs- und Spülverfahren benennen.

>> Instandhaltungs- und Hygieneplanung

Bereits ab der Ausführungsplanung sind Betriebsanweisungen sowie Instand-haltungs- und Hygienepläne zu erstellen. Die Betriebsanweisung, die für den Betreiber erforderliche Maßnahmen zum bestimmungsgemäßen Betrieb auflistet, muss auch Angaben zu einer ausreichenden Funktionskontrolle enthalten. Für Gebäude mit Nutzungen, die erhöhte Anforderungen an die Hygiene stellen (zum Beispiel Lebensmittelbetriebe, Krankenhäuser, Seniorenpflegeheime), muss ein Hygieneplan mit dem Bauherren, einem Hygieniker, dem zuständigen Gesund-heitsamt und möglichst mit dem späteren Betreiber abgestimmt werden.

Für jede Anlage und jeden Apparat sind Instandhaltungsklassen A, B oder C

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nach Tabelle 3 VDI/DVGW 6023 [6] festzulegen. Dabei ist das oberste Bewer-tungskriterium immer die mögliche Gefährdung, die durch einen Mangel ent-stehen kann.

Die zugewiesene Instandhaltungsklasse wird dann noch unter dem Gesichts-punkt der Erkennbarkeit und dem Umfang bzw. die Qualität einer installierten Gebäudeautomation bewertet. Unter Gebäudeautomation versteht man eineGebäudeleittechnik zur Visualisierung, Bedienung und Überwachung betriebs-technischer Parameter in der Trinkwasser-Installation, wie zum Beispiel Temperaturüberwachung, Volumenströme, Druckverhältnisse, Spülzyklen oder Pumpenüberwachung (vgl. Kapitel 4).

In jedem Fall muss geprüft werden, ob und wie der Mangel vorbeugend oder erst bei Eintritt erkannt werden kann (zum Beispiel durch Betriebsdatenerfassung der Gebäudeautomation). Hierbei sind alle denkbaren Gefährdungsmöglichkeiten,

Geringe Wirkung eines Mangels ohne Risiko für Personen und Sachen

Erhöhte Betriebskosten bzw.Verbrauchswerte

Nutzungsbeeinträchtigungen

Personen- oder Sachgefährdung möglich

1.

Bewertungsgruppen für Mängel

2.

3.

4.

Bewertungsgruppen für Mängel nach VDI/DVGW 6023 [6].

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die ein Mangel an einem Bauteil verursachen kann zu bestimmen. Auf dieser Ba-sis muss dann der für die jeweilige Trinkwasser-Installation individuelle Instand-haltungsplan erstellt werden.

Art und Umfang aller erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der Gefährdungsmöglichkeiten und der Angabe der Hersteller im Instandhaltungsplan oder in den jeweiligen Teilplänen Wartungsplan, Inspek-tionsplan oder Hygieneplan festzulegen. Über die durchgeführten Instandhal-tungsmaßnahmen ist ein Betriebsbuch zu führen, in das auch ggf. weitere er-forderliche Maßnahmen eingetragen werden. Die Instandhaltungsplanung muss auch die vorhandenen Sicherungseinrichtungen wie zuvor beschrieben umfas-sen. Ist ein Hygieneplan erforderlich (zum Beispiel in Krankenhäusern), so sind die Instandhaltungspläne um die zusätzlichen Angaben und Anforderungen zu ergänzen bzw. zu modifizieren. Der Hygieneplan ist der auf diese Weise erweiter-te Instandhaltungsplan. Die ordnungsgemäße Instandhaltung ist eine wesentliche Betreiberverantwortung.

A

B

B

B

C C

C

C

neinnur durch Inspektion

durch GA Alarmmeldung

Grenzwerte

Kann der Mangel vorbeugend (präventiv) erkannt werden?

Wodurch wird der manifestierte Mangel erkannt?

Bewertungsgruppe 4

Mangel gefährdet Personen und/oder Sachen

durch GA(Gebäudeautomation)nur durch Inspektion

durch Funktionsausfall

B

Beispiel einer Mangelbewertung für Bewertungsgruppe 4 mit Personen- oder Sachgefährdung nach VDI/DVGW 6023 [6].

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Eine wichtige Vorraussetzung für den sicheren Betrieb ist ein rich-

tiger Umgang des Betreibers mit der Trinkwasser-Installation. Im Rahmen

der Einweisung des Betreibers sollte daher nicht nur über die Notwendig-

keit der Anlagenwartung gesprochen werden. Es sind darüber hinaus auch

Hinweise zum bestimmungsgemäßen Betrieb der Installation zu geben.

Eine Verbindung von Trinkwasseranlagen mit Behältern oder Anlagen,

die kein Trinkwasser beinhalten, ist auch kurzzeitig unzulässig und kann

sogar eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Wird die Trinkwas-

seranlage eine Zeit lang nicht genutzt, sollte die Wasserzufuhr abgesperrt

werden, um hygienische Risiken zu vermeiden.

11. Betrieb von Trinkwasser-Installationen

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Eine wichtige Vorraussetzung für den sicheren Betrieb ist ein richtiger Umgang des Betreibers mit der Trinkwasser-Installation. Im Rahmen der Einweisung des Betreibers sollte daher nicht nur über die Notwendigkeit der Anlagenwartung gesprochen werden. Es sind darüber hinaus auch Hinweise zum bestimmungs-gemäßen Betrieb der Installation zu geben.

>> Die Betriebsweise

Die Frage, wie und zu welchem Zweck eine Trinkwasser-Installation genutzt werden soll, ist eine Grundlage der Anlagenplanung. Natürlich müssen auch die Personen, die die Installation später nutzen sollen, darüber informiert sein, für welche Betriebsbedingungen die Anlage geplant wurde. Grundlage einer Planung ist das mit dem Bauherren abgestimmte und detaillierte Raumbuch einschließlich Nutzungsbeschreibung. Hierbei muss der bestimmungsgemäße Betrieb zu Grun-de gelegt werden bei dem sichergestellt ist, dass an jeder Stelle der Trinkwasser-Installation ein Wasseraustausch innerhalb von 72 Stunden stattfindet. Wurde die Kellerbar des Hauses mit einer mehrmals wöchentlichen Nutzung geplant, muss diese Nutzung auch tatsächlich stattfinden. Kann das nicht gewährleistet werden, muss der Nutzer hier dennoch für Wasserentnahme sorgen. Ähnlich stellt sich in Mehrfamilienhäusern die Problematik des Wohnungsleerstandes dar. Dieser Zustand ist ungewollt und konnte folglich auch nicht in der Planung berücksichtigt werden.

>> Zusätzliche Hinweise für den einwandfreien Betrieb

Neben der Notwenigkeit zur Aufrechterhaltung einer planungskonformen Nut-zung der Entnahmestellen muss der Betreiber auch darüber informiert werden, worauf er bei seiner Trinkwasser-Installation wiederkehrend achten muss (vgl. Einweisung nach VDI/DVGW 6023 [6]).

ArmaturenAbsperrarmaturen, die in den Leitungen eingebaut sind, müssen regelmäßig betätigt werden. Durch Drehen des Handrades oder Betätigen des Hebels wird vermieden, dass sich Abdichtungselemente und Spindeln festsetzen. Sind Ven-

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tile eingesetzt, ist dem Betreiber mitzuteilen, dass diese zunächst voll geöffnet, dann aber eine Viertelumdrehung zurück gedreht werden sollen. Auf diese Weise liegt der Ventilsitz nicht am Armaturenkörper an und kann sich dort auch nicht festsetzen.

Instandsetzungsarbeiten an Armaturen dürfen vom Betreiber nur dann selbst ausgeführt werden, wenn hierzu Originalersatzteile, passend für die vorliegen-de Armatur, zum Einsatz kommen. Beispielsweise kann zur Reparatur eines Zapfhahns mit Schlauchbelüfter und Rückflussverhinderer das Original-Oberteil mit integriertem Rückflussverhinderer versehentlich gegen ein Oberteil ohne Rückflussverhinderer gewechselt werden. Der Laie sollte von einer Reparatur durch die eigene Hand absehen, da häufig ein entsprechendes Fachwissen nicht vorhanden ist. Das gilt in ähnlicher Form auch für den Austausch von Entnahme-armaturen. Hier dürfen Armaturen nur gegen solche Armaturen ausgewechselt werden, die in Sachen Absicherungsgrad, Materialeignung und Schallschutz-klassifizierung gleichwertig sind.

Nutzung der EntnahmestellenEntnahmearmaturen mit Strahlreglern sind nicht für den Anschluss von Schläu-chen konzipiert und dürfen dafür auch nicht benutzt werden. Auf diesen Um-stand muss man den Betreiber unbedingt hin-weisen, da die Baumärkte Adapter anbieten, die einen Schlauchanschluss hier ermöglichen. Verbraucher können dadurch zum Beispiel unbe-absichtigt ihren drucklosen Untertischspeicher beim Nachfüllen der Heizung zerstören.

An den vorbereiteten Anschlüssen für Wasch- und Geschirrspülmaschinen dürfen nur eigensi-chere Maschinen angeschlossen werden. Das DIN-DVGW- oder DVGW-Prüfzeichen auf dem Typenschild der Maschine lässt erkennen, dass diese eigensicher ist. Apparate wie z. B. Hoch-druckreiniger müssen über speziell dafür einge-

Der Schlauchanschluss am Strahlregler-Gewinde: Nicht alles, was machbar ist, ist auch zulässig.(Bild: J. Scheele)

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richtete Entnahmestellen ihr Wasser beziehen. Das heißt, die Entnahmestellen müssen über entsprechende Sicherungseinrichtungen gemäß DIN EN 1717 [14] gegen Rückfließen, Rückdrücken und Rücksaugen abgesichert werden. Seriöse Hersteller weisen in den Bedienungsanleitungen auf den Einsatz einer Siche-rungseinrichtung hin. Die Frage, die sich allerdings hier stellt, ist: „Wer liest die Bedienungsanleitung?“

Die Entnahmestelle im Garten darf nur zum An-schluss eines Gartenschlauches genutzt werden. Das Schlauchende darf dabei nicht ins Wasser, z. B. im Gartenteich oder der Regentonne ein-tauchen, damit das Risiko eines Rücksaugens von Nicht-Trinkwasser in die Hausinstallation ausgeschlossen ist. Eine Verbindung von Trink-wasseranlagen mit Behältern oder Anlagen, die kein Trinkwasser beinhalten, ist auch kurzzeitig unzulässig und kann sogar eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Muss Trinkwasser in Nichttrinkwasserbehälter oder Nichttrinkwas-sersysteme eingespeist werden, ist auf jeden Fall der Fachmann hinzuzuziehen, da die Auswahl der erforderlichen Sicherungseinrichtung Sach- und Fachkunde erfordert.

Maßnahmen bei und nach BetriebsunterbrechungenWird die Trinkwasseranlage eine Zeit lang nicht genutzt, sollte die Wasserzufuhr abgesperrt werden, um das Trinkwasser in den noch benutzten Teilen der Instal-lation vor dem stagnierenden Wasser zu schützen und damit verbundene hygie-nische Risiken zu vermeiden.

Die erforderlichen Maßnahmen bei Betriebsunterbrechungen gemäß VDI/DVGW 6023 [6] richten sich nach der Dauer der Stagnation:

Zapfventile an Entnahmestellen können schnell und bedarfsgerecht mit einem nachrüstbaren Systemtrenner BA abge-sichert werden.

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• Wurde länger als 72 Stunden kein Wasser entnommen, muss bei Wieder- inbetriebnahme das Stagnationswasser vollständig ablaufen. Das Wasser sollte mindestens bis zur Temperaturkonstanz ausgespült werden.

• Ist der Betrieb einer Trinkwasser-Installation länger als vier Wochen unter brochen, sind die Leitungen vorher abzusperren und bei Wiederinbetrieb nahme zu spülen.

• Bei Trinkwasser-Installationen deren bestimmungsgemäßer Betrieb länger als sechs Monate unterbrochen wird, zum Beispiel Leerstand im Woh- nungsbau, wird zusätzlich empfohlen, nach Wiederinbetriebnahme mikrobiologische Kontrolluntersuchungen gemäß TrinkwV durchführen zu lassen.

Der informierte Verwalter bzw. Hausmeister muss demnach wissen, wie wichtig es ist, dass er bis zum Einzug neuer Mieter das Wasser in den Leitungen durch zeitlich eng gefasste, regelmäßige Entnahmen in Bewegung hält. Denn wie wuss-ten es schon die alten Römer: Wasser muss fließen!

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Mit den wachsenden Erkenntnissen über die Zusammenhänge von Krankheiten und deren Ursächlichkeiten, insbesondere bei Trinkwasser minderwertiger Qua-lität, fällt ein Augenmerk ganz besonders auf die Trinkwasser-Installationen der Gebäude. Vor allem im Bestand sind Beispiele für bedenkliche Installationsaus-führungen häufig zu finden. Hier gilt es, zur Abwehr von Gefahren für den Nutzer Sanierungen und technische Verbesserungen durchzuführen. Maßnahmen, die nach neuesten technischen Erkenntnissen dann einen unbedenklichen Betrieb erwarten lassen. Ein baurechtlicher Bestandsschutz greift hier nicht, da es tat-sächlich um die Qualität des Wassers und nicht primär um die Beschaffenheit der Installation geht. Schließlich waren viele heute als falsch erkannte Ausfüh-rungsvarianten zum Zeitpunkt der Installation eine allgemein anerkannte Regel der Technik.

Für Neuinstallationen muss eine planerische und installationstechnische Umset-zung des heutigen technischen Standes selbstverständlich sein; was auch be-deutet, sich von alten Standards verabschieden zu müssen. Das bedeutet aber nicht, unlösbaren Anforderungen gegenüberzustehen, sondern nur, das Gesamt-werk Trinkwasser-Installation von neuem Standort aus zu betrachten.

Die Kenntnisse der aktuellen technischen Regelwerke im Bereich der Trinkwas-ser-Installation gehören zum Elementarwissen jedes verantwortlichen Fach-manns, der mit der Planung, der Ausführung oder dem Betrieb von Trinkwasser-Installationen befasst ist. Durch die Neuerscheinungen der Normen-Reihe DIN EN 806, der Reihe DIN 1988 (neu), der Überarbeitung der VDI/DVGW 6023, der Fortschreibung des DVGW-Regelwerks und nicht zuletzt auch durch die Ände-rungen der Trinkwasserverordnung, die die Umsetzung dieser Regelwerke als all-gemein anerkannte Regeln der Technik als Mindestanforderung definiert, haben sich umfangreiche Veränderungen in der Installationspraxis ergeben.

Honeywell unterstützt dabei Planer und ausführende Fachbetriebe mit einem

12. Hygienisch einwandfreie Trinkwasser- Installationen – Notwendigkeit und Chance

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praxisnahen Schulungsangebot und ausgereiften Produktlösungen, welche die Umsetzung neuer Vorgaben erheblich erleichtern. Denn besonders im Bereich der Trinkwasser-Installation wird in Zukunft von Behörden und seitens der Betreiber ein besonderer Qualitätsanspruch entstehen, den Planer, Handwerker und Indus-trie sicher erfüllen müssen. Bringen Sie sich auf den neuesten Stand der aktuellen Normen für Trinkwasser-Installationen. Die Autoren dieses Praxisratgebers, Arnd Bürschgens und Martin Pagel, Seminarleiter der Firma Honeywell im Fachbereich Trinkwasser, begrüßen Sie gerne in einem der angebotenen Fachseminare.

In allen Unternehmen und Betriebsgrößen werden gut informierte Mitarbeiter als Wettbewerbsfaktor immer wichtiger. Kompetenz schafft Vorsprung. Dabei er-reicht man nötiges Wissen und Kompetenz längst nicht mehr allein durch Ausbil-dung oder Studium. Kontinuierliche Weiterbildung ist zu einem wichtigen Schlüs-sel des Erfolgs geworden. Viele Weiterbildungsangebote setzen inzwischen die neuen Möglichkeiten der Wissensvermittlung ein, die das Internet bietet. Die Weiterbildungsprogramme von Honeywell nutzen alle Facetten zeitgemäßer Wis-sensvermittlung und finden dabei einen außerordentlich großen Zuspruch.

Erfahren Sie mehr unter: http://www.honeywell-fachseminare.de/

Arnd Bürschgens Application Engineering, Standardization & Training Manager Honeywell ACS-ECC Fluid Controls EMEA

Martin PagelSeminarleiter TrinkwassertechnikHoneywell GmbH

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13. Literaturhinweise

[1] TrinkwV:2001 Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in der

Fassung 10/2012

[2] DIN 50930-6 Korrosion der Metalle – Korrosion metallischer Werkstoffe im Innern von

Rohrleitungen, Behältern und Apparaten bei Korrosionsbelastung durch

Wässer – Teil 6: Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit

[3] DIN 2000 Zentrale Trinkwasserversorgung – Leitsätze für Anforderungen an Trink-

wasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Versorgungs-

anlagen – Technische Regel des DVGW

[4] EU-R 98/83/EG RICHTLINIE 98/83/EG DES Europäischen RATES

vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den

menschlichen Gebrauch

[5] DIN EN ISO 17025: Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und

Kalibrierlaboratorien

[6] VDI/DVGW 6023: Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung,

Ausführung, Betrieb und Instandhaltung

[7] VDI 3810 Blatt 2 Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen –

Sanitärtechnische Anlagen

[8] DIN EN 12502 Korrosionsschutz metallischer Werkstoffe – Hinweise zur Abschätzung

der Korrosionswahrscheinlichkeit in Wasserverteilungs- und

-speichersystemen

[9] DIN 4708: Zentrale Wassererwärmungsanlagen

[10] DVGW-A W 551: Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen –

Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums –

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Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-

Installationen

[11] DVGW-A W 553: Bemessung von Zirkulationssystemen in zentralen

Trinkwassererwärmungsanlagen

[12] DIN EN 806-2: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen -

Teil 2: Planung

[13] EnEV: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende

Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)

[14] DIN EN 1717: Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-

Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitsein-

richtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch

Rückfließen – Technische Regel des DVGW

[15] ATV DIN 18381: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C:

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) –

Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden

[16] DIN 1988-200: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 200:

Installation Typ A (geschlossenes System) – Planung, Bauteile,

Apparate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGW

[17] ZVSHK-M „Spülen“ ZVSHK-Merkblatt Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von

Trinkwasser- Installationen

[18] DIN 1988-4 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI); Schutz des

Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte; Technische Regel

des DVGW

[19] DIN 14462: Löschwassereinrichtungen - Planung und Einbau von

Wandhydrantenanlagen und Löschwasserleitungen

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[20] DIN 1988-600: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 600:

Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brand-

schutzanlagen

[21] DIN 1988-300: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI); Ermittlung der

Rohrdurchmesser; Technische Regel des DVGW

[22] AVBWasserV Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit

Wasser

[23 + 24] BGB Bürgerliches Gesetzbuch

[25] DIN 31051: Grundlagen der Instandhaltung

[26] EN 806-5 Technische Regeln für Installationen innerhalb von Gebäuden für

Wasser für den menschlichen Gebrauch - Teil 5: Betrieb und Wartung;

Deutsche Fassung prEN 806-5:2009

[27] DVGW TWIN 02/2008 Funktionsprüfung und Wartung von Systemtrennern

Bauart B Typ A in der Trinkwasser-Installation

[28] DIN 38402: Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und

Schlammuntersuchung

[29] DIN 2403:2007 Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff

[30] DIN EN ISO 19458 Wasserbeschaffenheit – Probenahme für mikrobiologische

Untersuchungen

[31] IfSG Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim

Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

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