11
TUT Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 23. Oktober 2006 Kolonnenstraße 30 L Telefon: 03078730-346 Telefax: 03078730-320 GeschZ.: 1152-1.23.31-104/06 Zulassungsnummer: Jackon Insulation GmbH Ritzlebener Straße 1 29416 Mechau Antragsteller: Zulassungsgegenstand: Extrude rg esch ä u mte Po Iysty ro I-H a rtsch a u m pi atten "Jackodur CFR 300 Standard", "Jackodur CFR 500 Standard" und "Jackodur CFR 700 Standard" für die Anwendung als Wärmedämmsystem Umkehrdach - Ausführung mit Begrünung -, - Ausführung als befahrbares Umkehrdach -, - Ausführung mit Kiesschicht und wasserableitender Trennlage - 31. Mai 2007 Geltungsdauer bis: Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung umfasst elf Seiten Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z-23.31 1247 vom 8. September 2006. 62314.06

TUT - umkehrdach.com...GeschZ.: 1152-1.23.31-104/06 Zulassungsnummer: Jackon Insulation GmbH Ritzlebener Straße 1 29416 Mechau Antragsteller: Zulassungsgegenstand: Extrude rg esch

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  • TUTAnstalt des öffentlichen Rechts

    10829 Berlin, 23. Oktober 2006Kolonnenstraße 30 LTelefon: 03078730-346Telefax: 03078730-320GeschZ.: 1152-1.23.31-104/06

    Zulassungsnummer:

    Jackon Insulation GmbHRitzlebener Straße 129416 Mechau

    Antragsteller:

    Zulassungsgegenstand: Extrude rg esch ä u mte Po Iysty ro I-H a rtsch a u m pi atten"Jackodur CFR 300 Standard","Jackodur CFR 500 Standard" und"Jackodur CFR 700 Standard"für die Anwendung als Wärmedämmsystem Umkehrdach- Ausführung mit Begrünung -,- Ausführung als befahrbares Umkehrdach -,- Ausführung mit Kiesschicht und wasserableitender Trennlage -

    31. Mai 2007Geltungsdauer bis:

    Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassenDiese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung umfasst elf Seiten

    Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt die allgemeine bauaufsichtliche ZulassungNr. Z-23.31 1247 vom 8. September 2006.

    62314.06

  • Seite 2 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-23.31-1247 vom 23. Oktober 2006

    . ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

    Mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbar-keit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen.

    1

    Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt nicht die für die Durchführung von Bau-vorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheini-

    gungen.

    2

    Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbe-sondere privater Schutzrechte, erteilt.

    3

    Hersteller und Vertreiber des Zulassungsgegenstandes haben, unbeschadet weitergehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", dem Verwender bzw.Anwender des Zulassungsgegenstandes Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichenZulassung zur Verfügung zu stellen und darauf hinzuweisen, dass die allgemeine bauauf-sichtliche Zulassung an der Verwendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind denbeteiligten Behörden Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur Verfügungzu stellen.

    4

    Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eineauszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Deutschen Instituts für Bau-technik. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen der allgemeinen bauaufsicht-lichen Zulassung nicht widersprechen. Übersetzungen der allgemeinen bauaufsichtlichen::?;ulassung müssen den Hinweis "Vom Deutschen Institut für Bautechnik nicht geprüfteUbersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten.

    5

    Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen derallgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung können nachträglich ergänzt und geändert wer-den, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern.

    6

    R?~1d rv;

  • Seite 3 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-23.31-1247 vom 23. Oktober 2006

    11. BESONDERE BESTIMMUNGEN

    1 Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich

    1.1 ZulassungsgegenstandDie allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gilt für die Anwendung von werkmäßig herge-stellten Dämmstoffen aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) mit Schäumhaut mitCE-Kenrlzeichnung nach der Norm DIN EN 131641 (nachfolgend als Extruderschaumplat-ten bezeichnet).Das bei der Herstellung der Extruderschaumplatten verwendete Treibmittel besteht ausdem teilfluorierten Kohlenwasserstoff HFKW 152 a.Die Extruderschaumplatten werden in dem Herstellwerk in 29416 Mechau, Deutschlandhergestellt.Die Extruderschaumplatten haben die Bezeichnung:

    "Jackodur CFR 300 Standard",

    "Jackodur CFR 500 Standard" oder"Jackodur CFR 700 Standard".

    1.2 AnwendungsbereichDie Extruderschaumplatten dürfen als Wärmedämmung oberhalb der Dachabdichtung alsUmkehrdach angeordnet werden.a) Das Wärmedämmsystem Umkehrdach darf für einschalige (unbelüftete) Flachdächer

    mit

    a1) schwerer Unterkonstruktion (Massivdecke; Flächengewicht ~ 250 kg/m1a2) leichter Unterkonstruktion (Flächengewicht< 250 kg/m2, Wärmedurchlasswider-

    stand R ~ 0,15 m2. K/W)

    über Wohn- und Büroräumen und Räumen anderer Gebäude mit vergleichbaren raum-klimatischen Verhältnissen angewendet werden.

    b) Das Wärmedämmsystem Umkehrdach darf mit zusätzlicher Anordnung der wasserab-leitenden, diftusionsoftenen Trennlage "Jackodur Dachvlies WA" oberhalb der Dämm-platten angewendet werden.

    Die Extruderschaumplatten "Jackodur CFR 500 Standard" und "Jackodur CFR 700Standard" dürfen auch für befahrbare Umkehrdächer zur.

    2 Bestimmungen für das Bauprodukt

    2.1

    2.1.1

    ,dsder Norm

    Eigenschaften und Zusammensetzung

    Allgemeines

    Die Extruderschaumplatten müssen den Anforderungen desbzw. dx nach der Norm DIN V4108-102, Tabelle 5, in Verbindung DIN EN 131641 sowie den nachfolgend genannten Bestimmungen entsprechen.

    1 DIN EN 13164:2001-10:

    2 DIN V 4108-10:2004-06:

    Wärmedämmstoffe für Gebäude; Werkmäßig hergestellte Produkte aus extru-diertem Polystyrolschaum (XPS). Spezifikation: Deutsche FassungEN 13164:2001

    Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden; AnwendungsbezogeneAnforderungen an Wärmedämmstoffe; Tei110: Werkmäßig hergestellteWärmedämmstoffe

    6231406

  • Seite 4 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-23.31-1247 vom 23. Oktober 2006

    2.1.4

    2.1.6

    Geometrische EigenschaftenDie Dicke der Extruderschaumplatten" Jackodur CFR 300 Standard", darf 30 mm nichtunterschreiten und 160 mm nicht überschreiten.Die Dicke der Extruderschaumplatten" Jackodur CFR 500 Standard", darf 40 mm nichtunterschreiten und 160 mm nicht überschreiten.Die Dicke der Extruderschaumplatten "Jackodur CFR 700 Standard" darf 50 mm nichtunterschreiten und 80 mm nicht überschreiten.Die Extruderschaumplatten müssen eine Kantenprofilierung (z. B. Stufenfalz) haben.

    Dimensionsstabilität bei definierten Temperatur- und FeuchtebedingungenDie Dimensionsstabilität ist nach der Norm DIN EN 131641, Abschnitt 4.3.2.2, zu bestim-men.

    Verformung bei definierter Druck- und TemperaturbeanspruchungDie Verformung bei definierter Druck- und Temperaturbeanspruchung ist nach der NormDIN EN 131641, Abschnitt 4.3.2.3, zu bestimmen.

    Dabei müssen die Prüfbedingungen und Anforderungen der Stufe DL T(2)5 eingehaltenwerden.Druckspannung bei 10 % StauchungDie Druckspannung bei 10 % Stauchung muss bei Prüfung nach der NormDIN EN 131641, Abschnitt 4.2.5, den in Tabelle 1 angegebenen Werten entsprechen.

    Wasseraufnahme bei langzeitigem völligem EintauchenDie Wasseraufnahme W,t bei langzeitigem völligem Eintauchen muss bei Prüfung nachder Norm DIN EN 131641, Abschnitt 4.3.6.1, der Stufe WL(T)O, 7 entsprechen.

    Wasseraufnahme durch DiffusionDie Wasseraufnahme Wdv durch Diffusion darf beiDIN EN 131641, Abschnitt 4.3.6.2,bei Plattendicken d < 50 mm der Stufe WD(V)5,

    bei Plattendicken d ~ 50 mm der Stufe WD(V)3,

    bei Plattendicken d ~ 100 mm der Stufe WD(V)5 entsprechen.

    Widerstandsfähigkeit gegen Frost- Tau-WechselbeanspruchungFür den Nachweis der Widerstandsfähigkeit gegen I . -bei Prüfung nach der Norm DIN EN 131641, Abschnitt 4.3.7, sind die Anforderungen derStufe FT2 einzuhalten.

    BrandverhaltenDie Extruderschaumplatten müssen die Anforderungen an schwerentflammbare Baustoffe(Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach der Norm DIN 4102-13, Abschnitt 6.1, erfüllen.Die Brandprüfungen sind nach der Norm DIN 4102-14 in Verbindung mit der NormDIN 4102-164 durchzuführen.

    Jeder Einzelwert der im Rahmen der Brandprüfung ermittelten Rohdichte derExtruderschaumplatten (mit Ausnahme von "Jackodur CFR 700 Standard") muss beiPrüfung nach der Norm DIN EN 16025 35 bis 40 kg/m3 betragen.Jeder Einzelwert der im Rahmen der Brandprüfung ermittelten Rohdichte derExtruderschaumplatten "Jackodur CFR 700 Standard" muss bei Prüfung nachDIN EN 16025 38 bis 45 kg/m3 betragen.

    Prüfung Norm

    2.1.9

    3 DIN 4102-1:1998-05:

    4 DlN 4102-16:1998-05:

    5 DIN EN 1602:1997-01

    Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Teil 1: Baustoffe; Begriffe.Anforderungen und PrüfungenBrandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Teil 16: Durchführung vonBrandschachtprüfungenWärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung der Rohdichte; DeutscheFassung EN 1602:1996

    "?"'Am

  • Seite 5 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-23.31-1247 vom 23. Oktober 2006

    2.1.10 WärmeleitfähigkeitIm Rahmen der Produktion darf die Wärmeleitfähigkeit Ai nach der Norm DIN EN 131641,Abschnitt 5.3.2, den Grenzwert der Wärmeleitfähigkeit Agrenz nicht überschreiten. Dabeisind die gealterten Werte anzusetzen, hierbei ist der Anhang C der Norm DIN EN 131641zu berücksichtigen.Tabelle 1

    PlattentypBezeichnung

    Dicke derExtruder-schaum-platten

    Grenzwert derWärmeleit-

    fähigkeitAgrenz

    Druckfestigkeit bzw.Druckspannung bei

    10 % Stauchung(Nennfestigkeit aN)

    (mindestens)kPa

    Baustoff-klassenach

    DIN4102

    W/(m. K)

    0,03380,03560,03660,0404

    mmJackodur CFR 300Standard

    300(Stufe CS(10\Y)300) 81

    Jackodur CFR 500Standard

    0,03380,03560,03660,0404

    500(Stufe CS(1 0\Y)500) 81

    ::;60::;80::; 120::; 160

    ::; 60::;80::; 120::; 160

    ::;60::;80

    Jackodur CFR 700Standard

    0,03380,0356

    700(Stufe CS(10\Y)700)

    81

    2.1.11

    2.1.12

    Wasserableitende Trennlage "Jackodur Dachvlies WA"Die Breite der wasserableitenden Trennlage beträgt 3,00 m, die Dicke 0,45 mm. DieTrennlage hat ein Flächengewicht von 100 g/m2 .

    ZusammensetzungDie beim Deutschen Institut für Bautechnik hinterlegten Zusammensetzungen der Extru-derschaumplatten und der wasserableitenden Trennlage sind einzuhalten.Änderungen dürfen nur mit Zustimmung des Deutschen Instituts für Bautechnik erfolgen.

    2.22.2.1

    2.2.2

    Herstellung, Bezeichnung und Kennzeichnung

    HerstellungBei der Herstellung der Extruderschaumplatten sind die Bestimmungen2.1 einzuhalten.

    BezeichnungDie Extruderschaumplatten sind wie folgt zu bezeichnen:bei Plattendicke 50 ~ d < 100 mmJackodur CFR 300 Standard - XPS - DIN EN 13164 - T1- -WD(V)3-WL(T)O,7-FT2 bzw. ~- 'l& ßJackodur CFR 500 Standard - XPS - DIN EN 13164 - T1-CS(10\Y)500-~"",~rT(2)5-WD(V)3-WL(T)O, 7 -FT2 bzw.Jackodur CFR 700 Standard - XPS - DIN EN 13164 - T1-CS(10\Y)700-DS(TH)-DL T(2)5-WD(V)3-WL(T)O, 7 -FT2

    bei Plattendicke d< 50 mm bzw. d ~ 100 mmJackodur CFR 300 Standard - XPS - DIN EN 13164 - T1-CS(10\Y)300-DS(TH)-DL T(2)5-WD(V)5-WL(T)O,7-FT2 bzw.Jackodur CFR 500 Standard - XPS - DIN EN 13164 - T1-CS(10\Y)500-DS(TH)-DL T(2)5-WD(V)5-WL(T)O, 7 -FT2.

    1\7314 CV;

  • Seite 6 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-23.31-1247 vom 23. Oktober 2006

    2.2.3 KennzeichnungDas Bauprodukt, die Verpackung des Bauprodukts oder das beigefügte Etikett muss vomHersteller zusätzlich zur Kennzeichnung nach der Norm DIN EN 131641 mit dem Überein-stimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen-Verordnungen derLänder gekennzeichnet werden.Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 2.3erfüllt sind.Weiterhin muss die Kennzeichnung in deutlicher Schrift folgende Angaben enthalten:Für die Anwendung als Umkehrdach mit Dachbegrünung oder als befahrbares Umkehr-dach oder mit Kiesschüttung und Trennlage "Jackodur Dachvliesbauaufsichtlicher Zulassung Nr. Z-23.31-1247- Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit A.- schwerentflammbar (Baustoffklasse DIN 41 02-B1)

    2.3

    2.3.1

    Übereinstimm u ngsnachweis

    AllgemeinesDie Bestätigung der Übereinstimmung des Bauprodukts mit den - dieserallgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muss für jedes Herstellwerk mit einem Überein-stimmungszertifikat auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle und einerregelmäßigen Fremdüberwachung einschließlich einer Erstprüfung des Bauprodukts nachMaßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgen.Für die Erteilung des Übereinstimmungszertifikats und die Fremdüberwachung einschließ-lich der dabei durchzuführenden Produktprüfungen hat der Hersteller des Bauproduktseine hierfür anerkannte Zertifizierungsstelle sowie eine hierfür anerkannte Überwa-chungssteIle einzuschalten.Dem Deutschen Institut für Bautechnik ist von der Zertifizierungsstelle eine Kopie des vonihr erteilten Übereinstimmungszertifikats zur Kenntnis zu geben.

    Werkseigene ProduktionskontrolleIm Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle gelten die entsprechenden Regelun-gen der Norm DIN EN 131641 sowie die beim Deutschen Institut für Bautechnik hinter-legten zusätzlichen Regelungen des Prüf- und Überwachungsplanes, die Bestandteil die-ser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung sind.Für die Überwachung des Brandverhaltens gelten die Regelungen der "Richtlinien zumÜbereinstimmungsnachweis schwerentflammbarer Baustoffe (Baustoffklasse DIN 41 02-B1)nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung"6 in der jeweils gültigen Fassung.

    FremdüberwachungIn jedem Herstellwerk sind die werkseigene Produktionskontrolle und die Einhaltung derKennzeichnung durch eine Fremdüberwachung regelmäßig zu überprüfen, mindestensjedoch zweimal jährlich.Für die im Rahmen der Fremdüberwachung durchgeführten Prüfungen, Kontrollen undAuswertungen gelten die beim Deutschen Institut für Bautechnik hinterlegten Regelungendes Prüf- und Überwachungsplanes, die Bestandteil dieser allgemeinen bauaufsichtlichenZulassung sind.Für die Überwachung des Brandverhaltens gelten die Regelungen der "Richtlinien zumÜbereinstimmungsnachweis schwerentflammbarer Baustoffe (Baustoffklasse DIN 41 02-B1)nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung"6 in der jeweils gültigen Fassung.

    6 Richtlinien zum Übereinstimmungsnachweis schwerentflammbarer Baustoffe (Baustoffklasse DlN 4102-B1)nach allgemeiner bauautsichtlicher Zulassung, zuletzt erschienen in den Mitteilungen des Deutschen Institutsfür Bautechnik vom 1. April 1997

    6231400

  • Seite 7 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-23.31-1247 vom 23. Oktober 2006

    Die Ergebnisse der Zertifizierung und Fremdüberwachung sind mindestens fünf Jahreaufzubewahren. Sie sind von der Zertifizierungsstelle bzw. der Überwachungsstelle demDeutschen Institut für Bautechnik und auf Verlangen der: Bauauf-sichtsbehörde vorzulegen.

    Bestimmungen für Entwurf und Bemessung3Deutlclles In8t1tut

    fiit ßautecbnik~ .

    3.13.1.1

    .,Entwurf "

    Allgemeines '"

    Die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion ist für die zusätzlichen Lasten, die sich aus demAufbau des Umkehrdaches ergeben, sowie für die zulässigen Verkehrslasten nachzuwei-sen.

    Sicherung gegen WindsogDie Extruderschaumplatten sind gegen Windsog zu sichern. Der Nachweis der Windsog-sicherung ist nach der Norm DIN 1055-47 zu erbringen.Der Nachweis gilt bis zur bauaufsichtlichen Einführung der Norm DIN 1055-48 als Tech-nische Baubestimmung als erbracht, wenn zur Sicherung gegen Windsog in Abhängigkeitvon der Gebäudehöhe Auflasten (Mindestwerte) entsprechend Tabelle 2 aufgebrachtwerden. Die Auflasten der Tabelle 2 gelten nur, wenn die Dachabdichtung sogsicher mitder Dachkonstruktion verbunden ist.VerkehrslastenUmkehrdächer dürfen bei entsprechender Bemessung und Ausführung nachAbschnitt 4.4.2 von Personenkraftfahrzeugen oder ähnlichen Kraftfahrzeugen bis zueinem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 t befahren werden (siehe DIN 10559).Befahrbare Umkehrdächer sind so auszubilden, dass Horizontalkräfte infolge von Ver-kehrslasten nicht über die Extruderschaumplatten abgeleitet werden.

    Tabelle 2: Erforderliche Auflast zur Sicherung gegen Windsog

    BemessungNachstehende Angaben für die bauphysikalischen Nachweise sind zu berücksichtigen

    7

    8

    9

    Wind lasten nach der Norm DIN 1055-4(in der jeweils bauaufsichtlich eingeführten Fassung)

    DIN 1055-4:2005-03: Einwirkungen auf Tragwerke; Teil 4: Wind lasten

    DIN 1055-3:1971-06: Lastannahmen für Bauten; Verkehrslasten

    Die Auflast von 1 kN/m2 wird z. B. erreicht durch eine Schüttung oder einen Plattenbelag mit einem Flächen-gewicht von 100 kg/m2.

    1\7314 ffi

  • Seite 8 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-23.31-1247 vom 23. Oktober 2006

    WärmeleitfähigkeitDie Extruderschaumplatten dürfen, abweichend von DIN 4108-211, Abschnitt 5.3.3, beimrechnerischen Nachweis des Wärmeschutzes entsprechend den Bestimmungen dieserallgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung berücksichtigt werden.Beim rechnerischen Nachweis des Wärmeschutzes ist für die Extruderschaumplattenfolgender Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit nach Tabelle 3 in Ansatz zu bringen:

    Tabelle 3

    ~~~~

    0,0370,0390,0400,044

    0,0400,0420,0430,047

    56080

    > 80 -120160

    Als Dicke der Extruderschaumplatten ist die Nenndicke einzusetzen.

    Mittlerer WärmedurchgangskoeffizientBei der Berechnung des vorhandenen Wärmedurchgangskoeffizienten U ist der errech-nete U-Wert um einen Betrag ß U nach Tabelle 4 zu erhöhen.

    Tabelle 4

    Bei Ausführung der Schutzschicht nach Abschnitt 4.4.3 mit Verlegung der wasserableiten-den, diffusionsoffenen Trennlage "Jackodur Dachvlies WA" entfällt die Erhöhung desberechneten UD-Wertes, d.h. i1U = 0, auch wenn der Wärmedurchlasswiderstand derBauteilschichten unter der Dachhaut< 0,1 m2. K/W beträgt.

    Diffusionstechnischer NachweisÜberschreitet der Anteil des Wärmedurchlasswiderstandes der Bauteilschichten unter derDachhaut ein Drittel des gesamten Wärmedurchlasswiderstandes, so ist ein diffusions-technischer Nachweis nach DIN 4108-312 zu führen.

    BrandverhaltenDie Extruderschaumplatten sind im eingebauten Zustand schwerentflammbar (Baustoff-klasse DIN 4102-B1) nach DIN 4102-13.Dächer, die mit den Extruderschaumplatten entsprechend Abschnitt 4.4 ausgeführt wer-den, gelten als widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende ", Beda-

    11 DIN 4108-2:2003-07:~\\.

    Wärmeschutz und Energie-Einsparung in

    an den WärmeschutzWärmeschutz und Energie-Einsparung inFeuchteschutz, Anforderungen, Lnung und Ausführung

    12 DIN 4108-3:2001-07:und

    ".\;,'","- ~e,V

    ~~~~

    6231406

  • Seite 9 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-23.31-1247 vom 23. Oktober 2006

    chung). Bei Ausführung mit einer Extensivbegrünung sind zusätzlich die entsprechendenVerwaltungsvorschriften13 zur jeweiligen Landesbauordnung zu berücksichtigen.

    Bestimmungen für die Ausführung4

    4.1 UnterkonstruktionFlächen, auf denen die Extruderschaumplatten verlegt werden sollen, müssen ausrei-chend eben sein. Bei befahrbaren Umkehrdächern sind diese Flächen ggf. durch Spach-tel- und Ausgleichschichten so zu gestalten, dass die Funktionsfähigkeit des Fahrbelagesbei einer bestimmungsgemäßen Nutzung sichergestellt ist.

    4.2 DachabdichtungDie Dachabdichtung muss einschlägigen Fachregeln, z. B. den "Flachdachrichtlinien"14und der Norm DIN 1819515 entsprechen.

    4.3 DämmschichtDie Extruderschaumplatten dürfen oberhalb der Dachabdichtung verlegt werden. Sie sinddicht gestoßen ohne Kreuzstöße und stets einlagig zu verlegen.Die Platten dürfen lose verlegt oder mit der Unterlage punktweise oder an den Platten-rändern verklebt werden.

    4.4

    4.4.1

    SchutzschichtDie Extruderschaumplatten sind vor UV-Strahlung zu schützen. Die Schutzschicht istnach Abschnitt 4.4.1 oder 4.4.2 oder 4.4.3 auszuführen.

    Ausführung mit BegrünungBei der Anordnung einer Dachbegrünung oberhalb der Extruderschaumplatten sind dieeinschlägigen Fachregeln, z. B. die "Richtlinie für Dachbegrünung"16, und die entspre-chenden Verwaltungsvorschriften13 zur jeweiligen Landesbauordnung zu beachten. Derfolgende Konstruktionsaufbau (von oben nach unten) ist grundsätzlich vorzusehen:

    Ausführuna A:- Vegetationsschicht (keine Intensivbegrünung mit Wasseranstau in der Dränschicht)

    - Filterschicht

    - Dränschicht:

    Kiesschicht (mindestens 5 cm, Rundkorn 0 16 bis 32 mm) oder eine adäquate Drän-schicht (z. B. aus Kunststoff-Fadengefiechtmatten, deren Stauchung unter Auflast ineingebautem Zustand die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt)

    (kein feuchtigkeitsspeicherndes Material verwenden)- Extruderschaumplatten

    - Schutzschicht gegen Wurzeldurchwuchs (diese Funktion kann auch den Abdich-tungslagen erfüllt werden, wenn diese wurzelfest sind)

    - Abdichtung

    .

    14

    15

    16

    '1!8. "\\)\

    ~ \\\@o\\~ee ec\1o\\\1-

    . ~ ~o.\)\:z. B. Verwaltungsvorschnft zur Landesbauordnung - W BauD NW - RdErl. d~\-.Mi_eriur1\Sund Wohnen, Kultur und Sport - vom 12.10.2000Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen - Flachdachrichtlinien - Ausgabe --- ., Aufgestellt undherausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und dem Hauptverband derDeutschen Bauindustrie e.V.Bauwerksabdichtungen (in der jeweils gültigen Fassung)Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen - Richtlinie für Dachbegrünungen -,Ausgabe 2002, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.

    (FLL)

    6231400

  • Seite 10 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-23.31-1247 vom 23. Oktober 2006

    4.4.2

    Ausführuna B:Bei Anordnung einer Extensivbegrünung darf auf die Dränschicht (s. Ausführung A) ver-zichtet werden, wenn die Vegetationsschicht die Aufgabe der Dränschicht mit überneh-men kann.Der Antragsteller hat die hierfür geeigneten Stoffe bzw. Stoffgemische in einer Arbeits-anweisung anzugeben. Es dürfen nur Stoffe bzw. Stoffgemische verwendet werden, die inder Arbeitsanweisung enthalten sind.Ausführung als befahrbares UmkehrdachDer grundsätzliche Aufbau (in der Schichtenfolge von oben nach unten) der jeweiligenAusführung ist wie folgt vorzunehmen:Ausführung C:- Vorgefertigte Betonplatten auf Stelzlagern (vom Antragsteller sind geeignete Systeme

    festzu legen)- Extruderschaumplatten ("Jackodur CFR 500 Standard" und "Jackodur CFR 700

    Standard")- Abdichtung

    Ausführuna D:- Verbundsteinpflaster (d?; 10 cm) mit Sand 0/2 mm verfugt

    - Bettungsschicht aus frostbeständigem Splitt (d ?; 5 cm), Körnung 2/5 mm

    - Diffusionsoffenes Polypropylenvlies (Flächengewicht ca. 140 g/m2, Dicke ca. 1,0 mm,

    Sd < 0,02 m)- Extruderschaumplatten ("Jackodur CFR 500 Standard" und "Jackodur CFR 700

    Standard")- Abdichtung

    Für Ausführung D ist in der Dichtungsebene und den darüber liegenden Schichten einGefälle?; 2,5 % erforderlich.

    Ausführuna E:- Ortbetonplatten (Beton mit hohem Wassereindringwiderstand nach DIN EN 206-117

    und DIN 1045-218)- Diffusionsoffenes Polypropylenvlies (Flächengewicht ca. 140 g/m2, Dicke ca. 1,0 mm,

    Sd < 0,02 m)- Extruderschaumplatten ("Jackodur CFR 500 Standard" und "Jackodur CFR 700

    Standard")- Abdichtung

    Die Fugen zwischen den Ortbetonplatten sind gegen das Eindringen von Wasser zuschützen.Für Ausführung E ist in der Dichtungsebene liegenden Schichten einGefälle?; 2,5 % erforderlich.

    - I \\~\. - \~~\;.~f1' cY~~

    ,.i ~~ ~~~"e;~~ .,.

    1718

    DIN EN 206-1:2001-07:DIN 1045-2:2001-07:

    Beton; Teil 1: Festlegung, Eigenschaften und Konformität

    Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton; Teil 2: Beton; Festlegung,Eigenschaften, Herstellung und Konformität; Anwendungsregeln zuDIN EN 201-1

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  • Seite 11 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-23.31-1247 vom 23. Oktober 2006

    Ausführung mit Kiesschicht und wasserableitender diffusionsoffener Trennlage "JackodurDachvlies WA"Für die Kiesschicht ist gewaschener Grobkies (Rund korn) der Lieferkörnung 16 bis 32 mmzu verwenden. Die Kiesschicht muss mindestens 5 cm dick sein. Größere Schichtdickenkönnen sich aufgrund der Anforderungen nach Abschnitt 3.1.2 ergeben. Die Tragfähigkeitder Dachkonstruktion ist für die zusätzliche Belastung nachzuweisen.Das Eindringen von Gesteinsteilchen in die Fugen der Extruderschaumplatten kann durchAnordnung der wasserableitenden, diffusionsoffenen Trennlage "Jackodur Dachvlies WA"mit einem Sd ::; 0,04 m auf der Dämmschicht verhindert werden.Die Verlegung muss mindestens 15 cm überlappend in Richtung der Dacheinläufe erfolgen.

    Die Verlegehinweise des Antragstellers sind zu beachten.

    DachdetailsIm Bereich der Anschlüsse an aufgehende Bauteile, Dachrandabschlüsse, Anschlüsse anDurchdringungen und Bewegungsfugen ist auf eine funktionsgerechte Ausführung zuachten.Für die Ausführung sind die einschlägigen Fachregeln, z. B. die "Flachdachrichtlinien"14zu beachten.

    4.6 DachentwässerungDie Dachentwässerung (siehe DIN EN 75219, DIN EN 120562°, DIN 1986-10021) ist soauszubilden, dass ein langfristiges Überstauen der Wärmedämmplatten ausgeschlossenist. Ein kurzfristiges Überstauen (während intensiver Niederschläge) kann als unbedenk-lich angesehen werden.Bezüglich der Dachneigungen sind die anerkannten technischen Regeln z. B. 11 Flachdach-

    richtlinien"14, zu beachten.

    Bender

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    19 DIN EN 752

    20 DIN EN 12056

    Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden (in der jeweils gültigen

    Fassung)Schwerkrattentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden (in der jeweils

    gültigen Fassung)Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 1 00: Zusätzliche

    Bestimmungen zu DIN EN 752 und DIN EN 1205621 DIN 1986-100:2002-03:

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