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Vignon: 6ber die chemisehen Eigenschaften der Textilfasern. [ Zeitschrift angewandte Chemie. 1144 Barytlauge zu verhindern, wurden die Proben der Textilfasern mit der Barytlauge wahrend der Dauer einer Stunde mit Hilfe eines mechanischen Schuttel- werkes in einem mit Glasstopfen verschlossenen Pulverglase geschiittelt. 3. E i n w i r k u n g v o n N e u t r a 1 s a 1 z e n. ~i~ unter den vorstehend mgegebenen B~- 6) J. SOC. Chem. Ind. 26, 961 (1906). l) Bull. Soc. Chem. France (3) 405, 851. dingungen an der Baumwolle m d der Wolle mit ~ ~~~ -~ zuriickgegangen ist. Es wird nicht mehr so lange dauern, bis sie ganz zersetzt ist, uud es wird inter- essant sein, zu erfahren, ob die SchieBwolle dann beim weiteren Aufbewahren an Stabilitat zuriick- gehen wird. Ich erwarte dieses ganz bestimmt, weil dann die freiwerdende Saure nicht mehr durch Neutralisation unschadlich gemacht werden wird, und diese, wie S i l b e r r a d und F a r m e r s ) neuerlich wieder einmal bewiesen haben, katalytisch bcschleunigend auf die Selbstzersetzung einwirkt . natrium angestellten Versuche bewiesen, daB keine h d e r u n g in der Konzentration $er Chlornatrium- losung nach dem Einbringen der Textilfasern statt- findet. Zum Zwecke des Vergleiches habe ich die an- gegebenen Versuche mit gepulverter Holzkohle wiederholt, welche mit destilliertem Wasser vorher war. 10 g dieser pulverisierten Holzkohle wurden mit den Losungen von Schwe€elsaure, von Baryt- hydrat und Chlornatrium in der Starke von 1% vollkommen a'%ewaschen und dam @t getrocknet Uber die chemiSchen Eigenschaften der Textilfasern. Nach LEO VIGNON. (Eingeg. d. 25.13. 1907.) In einer friiheren Brbeitl) habe ich bewiesen, daB man beim Eintauchen von Seide, Wolle und Baumwolle in saure, in alkalische Fliissigkeiten oder in Salzldsungen von bekannter Zusammensetzung, sobald der Versuch in einem Calorimeter vorge- nommen wird, das Auftreten deutlicher Warme- erscheinungen in konstanter und nieBbarer Weise beobachtet. Die erhaltenen Zahlen sprechen dafiir, daB die Wolle und die Seide basische und saure Eigen- schaften aufweisen, daB die Baumwolle jedoch nur schwach saure Wirkungen zeigt. Die in den letzten Jahren iiber die Konstitution der Albuminoide und der Cellulose vorgenommenenUntersuchungen haben diese Annahme bestatigt. Sie haben in der Tat festgestellt, daB die animalischen Fasern vom chemischen Standpunkte aus als Amidosauren, die vegetabilischen Fasern dagegen ds Alkohole zu betrachten sind (Bull. SOC. Chim. [3], 21, 597). Die Beantwortung dieser Frage hat groBes Inter- esse fur die Kenntnis der Chemie der Textilfasern und ihrer zahlreichen Verwendungsarten in FBr- berei und Druckerei. Ich habe daher das Studium der Erkiarung der Eigenschaften der Textilfaser unter dem Gesichtspunkte chemische als Molekiile wieder aufgenommen. Zu diesem Zwecke vvllrden Textilfaserstrang- chen von bekanntem Gewicht wahrend einer Stunde bei gewohnlicher Temperatur in den wasserigen, starken Losungen von Sauren, Basen und von neutralen Salzen umgezogen. Die Stkke der Losungen von Sauren, Basen und Neutralsalzen wurde vor und nach der Behandlung des Fasergutes festgestellt, es gelang alsdann, folgende Schliisse zu ziehen: K bedeutet die Gewichte in Grammen von Siiuren, Basen, Neutralsalzen in 100 g Lijsung v o r der Behandlung, Kl entspricht den Gewichten ebenfalls in Grammen von Sauren, Basen und Neu- tralsalzen in 100 g Losung n a c h der Behandlung. K, bedeutet Gewichte der SSuren, Basen und Neutralsalze in Grammen, gebunden durch 100 g der hehandelten Textilfaser, abgesehen von der durch Benetzung festgehaltenen Saure, Base oder von Neutralsalz. Das Verhaltnis -2 entspricht dem Koeffizien- ten zwischen Saure, Base oder Salz und der Textil- faser und dem Wasser. Die entfetteten Fasern wurden mit destilliertem Wasser vor den Versuchen vollkommen ausgewaschen. bis K Kl 1. Einwirkung der Sauren (Schwefelsaure). Gewicht der Faser ca.. 10 g EinDrozentiee SchwefelsSure 400 P - Y A Textilfaser: - * Gewichtder Kl K, K ' ; Textilfaser El Gewicht der Fasar ca. 10 g Ein Promille starke Schwefelsdure 400 g - 7 El E, =' Gewicht der I( Textilfaser Kl Rohseide. . . . 10,OO g 1,016 0,959 2,169 2,26 9,92 g 0,098 0,054 1,77 3477 Entbastete Seide 8,63 g 1,015 0,985 1,379 1,40 10,30 g 0,098 0,070 1,OG 14,93 Baumwolle . . . 9,12 g 1,015 1,016 0 0 9,13 g 0,098 0,095 0 0 Wolle . . . . . 9,85 g 1,015 0,902 4,379 4,85 9,70 g 0,098 0,026 2,90 111,5 2. E i n w i r k u n g v o n B a s e n [Ba(OIS),]. Gewicht der Textilfaser ca. 10 g Ba(OH), lprozentig 350 g Gewicht der Textilfaser ca. 10 g. Ba(OH), 1 Promille 350 g Textilfaser: r - 7 K, tilfaser Kl tilfaser K, Gewicht der Tex- b: K, E, K Gewicht derTex- I( gl K, Wolle . . . . . 10,16 g 1,103 0,853 7,932 9,28 9,78 g 0,105 0,037 2,379 64,5 Baumwolle. . . 9,77 g 1,103 1,026 2,673 2,60 9,53 g 0,106 0,094 0,388 4,127

Über die chemischen Eigenschaften der Textilfasern

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Vignon: 6ber die chemisehen Eigenschaften der Textilfasern. [ Zeitschrift angewandte Chemie. 1144

Barytlauge zu verhindern, wurden die Proben der Textilfasern mit der Barytlauge wahrend der Dauer einer Stunde mit Hilfe eines mechanischen Schuttel- werkes in einem mit Glasstopfen verschlossenen Pulverglase geschiittelt.

3. E i n w i r k u n g v o n N e u t r a 1 s a 1 z e n. ~i~ unter den vorstehend mgegebenen B ~ -

6) J. SOC. Chem. Ind. 26, 961 (1906). l) Bull. Soc. Chem. France (3) 405, 851.

dingungen an der Baumwolle m d der Wolle mit ~ ~~~ -~

zuriickgegangen ist. Es wird nicht mehr so lange dauern, bis sie ganz zersetzt ist, uud es wird inter- essant sein, zu erfahren, ob die SchieBwolle dann beim weiteren Aufbewahren an Stabilitat zuriick- gehen wird. Ich erwarte dieses ganz bestimmt, weil dann die freiwerdende Saure nicht mehr durch Neutralisation unschadlich gemacht werden wird, und diese, wie S i l b e r r a d und F a r m e r s ) neuerlich wieder einmal bewiesen haben, katalytisch bcschleunigend auf die Selbstzersetzung einwirkt .

natrium angestellten Versuche bewiesen, daB keine hderung in der Konzentration $er Chlornatrium- losung nach dem Einbringen der Textilfasern statt- findet.

Zum Zwecke des Vergleiches habe ich die an- gegebenen Versuche mit gepulverter Holzkohle wiederholt, welche mit destilliertem Wasser vorher

war. 10 g dieser pulverisierten Holzkohle wurden mit den Losungen von Schwe€elsaure, von Baryt- hydrat und Chlornatrium in der Starke von 1%

vollkommen a'%ewaschen und dam @t getrocknet

Uber die chemiSchen Eigenschaften der Textilfasern. Nach LEO VIGNON.

(Eingeg. d. 25.13. 1907.)

In einer friiheren Brbeitl) habe ich bewiesen, daB man beim Eintauchen von Seide, Wolle und Baumwolle in saure, in alkalische Fliissigkeiten oder in Salzldsungen von bekannter Zusammensetzung, sobald der Versuch in einem Calorimeter vorge- nommen wird, das Auftreten deutlicher Warme- erscheinungen in konstanter und nieBbarer Weise beobachtet. Die erhaltenen Zahlen sprechen dafiir, daB die Wolle und die Seide basische und saure Eigen- schaften aufweisen, daB die Baumwolle jedoch nur schwach saure Wirkungen zeigt. Die in den letzten Jahren iiber die Konstitution der Albuminoide und der Cellulose vorgenommenen Untersuchungen haben diese Annahme bestatigt. Sie haben in der Tat festgestellt, daB die animalischen Fasern vom chemischen Standpunkte aus als Amidosauren, die

vegetabilischen Fasern dagegen d s Alkohole zu betrachten sind (Bull. SOC. Chim. [3], 21, 597). Die Beantwortung dieser Frage hat groBes Inter- esse fur die Kenntnis der Chemie der Textilfasern und ihrer zahlreichen Verwendungsarten in FBr- berei und Druckerei. Ich habe daher das Studium der Erkiarung der Eigenschaften der Textilfaser unter dem Gesichtspunkte chemische als Molekiile wieder aufgenommen.

Zu diesem Zwecke vvllrden Textilfaserstrang- chen von bekanntem Gewicht wahrend einer Stunde bei gewohnlicher Temperatur in den wasserigen,

starken Losungen von Sauren, Basen und von neutralen Salzen umgezogen. Die Stkke der Losungen von Sauren, Basen und Neutralsalzen wurde vor und nach der Behandlung des Fasergutes festgestellt, es gelang alsdann, folgende Schliisse zu ziehen:

K bedeutet die Gewichte in Grammen von Siiuren, Basen, Neutralsalzen in 100 g Lijsung v o r der Behandlung, Kl entspricht den Gewichten ebenfalls in Grammen von Sauren, Basen und Neu- tralsalzen in 100 g Losung n a c h der Behandlung.

K, bedeutet Gewichte der SSuren, Basen und Neutralsalze in Grammen, gebunden durch 100 g der hehandelten Textilfaser, abgesehen von der durch Benetzung festgehaltenen Saure, Base oder von Neutralsalz.

Das Verhaltnis -2 entspricht dem Koeffizien-

ten zwischen Saure, Base oder Salz und der Textil- faser und dem Wasser. Die entfetteten Fasern wurden mit destilliertem Wasser vor den Versuchen vollkommen ausgewaschen.

bis

K Kl

1. E i n w i r k u n g d e r S a u r e n ( S c h w e f e l s a u r e ) . Gewicht der Faser ca.. 10 g

EinDrozentiee SchwefelsSure 400 P - Y

A Textilfaser: - * Gewichtder Kl K, K'; Textilfaser El

Gewicht der Fasar ca. 10 g Ein Promille starke Schwefelsdure 400 g - 7

El E, =' Gewicht der I(

Textilfaser Kl Rohseide. . . . 10,OO g 1,016 0,959 2,169 2,26 9,92 g 0,098 0,054 1,77 3477 Entbastete Seide 8,63 g 1,015 0,985 1,379 1,40 10,30 g 0,098 0,070 1,OG 14,93 Baumwolle . . . 9,12 g 1,015 1,016 0 0 9,13 g 0,098 0,095 0 0 Wolle . . . . . 9,85 g 1,015 0,902 4,379 4,85 9,70 g 0,098 0,026 2,90 111,5

2. E i n w i r k u n g v o n B a s e n [Ba(OIS),]. Gewicht der Textilfaser ca. 10 g

Ba(OH), lprozentig 350 g Gewicht der Textilfaser ca. 10 g.

Ba(OH), 1 Promille 350 g Textilfaser: r - 7

K, tilfaser Kl tilfaser K,

Gewicht der Tex- b: K, E, K Gewicht

derTex- I( gl K,

Wolle . . . . . 10,16 g 1,103 0,853 7,932 9,28 9,78 g 0,105 0,037 2,379 64,5 Baumwolle. . . 9,77 g 1,103 1,026 2,673 2,60 9,53 g 0,106 0,094 0,388 4,127

1145 XX. Jahrgang. Heft 27. 5. Juli 1907.1

Gerichtliche Entscheidungen in Patentsachen.

und lo/oo zusammengebracht und eine Stunde lang geriihrt . Die Result,at,e gestalteten sich in allen Plllen negativ, der Gleichgewichtszustand der LO- sungen wurde durch die Gegenwart der Kohle in koiner Weise gestort, K, ist gleich Null.

Xus diesen Versuchen geht hervor, daB bei Gegenwart von Wasser :

1. die Tcxtilfasern unabhangjg von ihrer fadenartigen Struktur und der Entwicklung ihrer Oberfliiche, welche ihnen die Eigenschaften poroser Korper verleihen, als spezifisch aktive chemische Molekiile betrachtet werden mussen.

2. Die tierischen Fasern haben die chemischen Eigenschaften von Sauren und Basen.

3. Die vegct;abilischen Easern sind frei von ba- xischen Wirkungcn, sie besitzen dagegen die Eigen- schaften schwacher Sauren vergleichbar derjenigen der Alkohole.

4. Porose Korper, wie gepulverte Holzkohle, aincl, chemisch betrachtet, indifferent.

Im iibrigen laat, sich aus der Einwirkung der Textilfasern auf die Losungen von Sauren, Basen oder Salzen von verschiedener Konzentration ein besonderer SchluB ziehen. Die chemische Aktivitlt saurer oder basischer Art der Textilfasern ver- griillert, sich mit der Verdiinnung der wasserigen

Loaung. Die Bnderungcn des Verhaltnisses liz be-

meisen dies. Die chemisehe ilktivitait ist also ab- hangig von der Verdiinnung und folglich von der Ionisation der verwendeten LBsungen. Sir erklart die Erschopfung von gewissen Farbbldern durch die Textilfasern.

Ich beabsichtige. demnachst die Resultate ciner weiteren Versuchsreiche zu veroffentlichen, welche sich auf diesen Punkt beziehcn.

(Bull. de la soc. chim. de Paris [3] 35, 1140

Kl

[ 19061.) 1wCLssot.

Gerichtliche Entscheidungen in Patentsachen.

(Bl. f- Pat., Must.. u. Zeichenw. 12, Heft 1--6!.

A. R e i c h s g e r i c h t . 1) BeschluB des 4. Zivilsenats v. 28./12. 1905.

,,Die Pflicht der Gerichte, d e m P a t e n t a m t R e c h t s h i l f e z u l e i s t e n " . ( § § 2 5 , 30u. 32 P. G.) , ,,emtreekt sich auch auf Beweiserhebung am Orte seines Amtssitzes" (S. 4)1).

4) Entscheidung des 2. Zivilsenats vom 4.17. 1905 : ,,Hat der Lizenzt'rager sich verpflichtet, irinerhalb bestimmter Zeit eine Anmhl der paten- t,ierten Gegenstande abzunehmen und xu verbrau- chen, so kann die n a c h h e r entstandene Gefahr der Uehinderung an freier ,4usnutzung der Lizenz den Lizenztrager von Einhaltung der fur die abge- laufene Zeit fallig gewordenen Verbindlichkeiten nicht befreien." Tin vorliegenden Falle war der 1,i- zenztriiger seiner Verpflichtung nicht nachgekom- men; erst ein halbes Jahr nach =\bla,iif der vertrags-

1) Die Seitenzahlen bezieheii sich auf den Jahrgang I 2 der oben zitierten Z(iitschrift.

Ch. 1907.

maBigen Frist hatte der .Patentinhaber ihin die weitere Benutzung der patentierten Gegenstande verboten (S. 8).

3) Entscheidung des 1. Zivi1senat.s v. 28.110. 1905: ,,Fiir die Anwendung des 5 5 P. C:. (betr. das Vorbcnutzungsrecht) kommt es nicht darauf an, ob der Vorbcnutzer die Erfindung fur patentfahig gehalten, sondern nur darauf, ob er sie in Erkennt'nis ihres W-esens in Benutzung genommen hat."

4) Entscheidung des 1. Zivilsenats v. 30./12. 1905 : ,,Bei Bemessung des Patentschutzes fur ein Verfahren, das aus verschiedenen Verfahrensab- schnitten besteht, ist zu unterscheiden, ob die Kom- bination der Abschnitte des Verfahreiis den Gegen- stand des Patentschutzcs darstellt, oder ob die Zu- sammenfassung der 'I'erfahrensabschrritte etwas Un- wesentliches ist. In letxterem Falle liegt eine Ystent- verletzung vor, wenn auch nur cin wesentlicher Teil dcsverfahrcns vhn eincm Unhefirgten henut,zt wird."

cheiduug ist von gro0em Interesse w-egen cklich vom R. G. liervorgehobeneri Cnter-

schiedes zwischen Kombinationserfindungen und solchen Erfindungen koinbinierter Vcrfahren, in denen n u r d i e T e i 1 e des Gesamtvcrfahrens, sofern sie selbstverstandlieh die Sierkmde der I'atcntfahigkeit an sich tragcn, des Schutxes teil- haftig werden konnen. (S. 37. )

5 ) Entscheidung des 1. Zivilsenats v. 11./10. 1905. Zunachst wird festgestellt, daB ein Nichtig- keitsprozeB von den inzwischen in die Patentrolle eingetragenen Rechtsnachfolgcrn des bereits ver- storbenen Patentinhabers iibernommen werden kann. Die Nichtigkeitsklage selbst stiitzte sich auf die Tatsache, daB vor der Einreichung der deut- schcn Anmeldung die Erfindung bereits durch eine britische Patentschrift des Anmelders bekannt ge- worden sei; somit liege Patenterschleichung vor, bei welcher die funfjahrige AusschluI3frist des 5 28 Abs. 3 des P. G. nicht in Betracht komme. Das R. G. nahni jedoch weder Patentersclilcichung, noch arg- listiges Verhalten des Anmelders an, da seine deut- sche Anmeldung init einer schon v o r der Veroffent- lichung der britischen Patentschrift eingereichten deutschen Anmeldung inhaltlich iibrreinstimmte.

6) Entscheidung des 1. Zivilsenats v. IS.jl0. 1905 : ,,Eine maschinelle Einrichtung darf von der Vorschrift, die zu ihrer Benutzung gegeben ist', nicht getrennt gedacht werden. Daher k a n n cine neue Art mit der Einrichtung umzugehen, uni sie einem neuen Zwecke dienstbar zu machen, eine neue Er- findung darstellen."

7') Entscheidung des 4. Zivilsenats v. 5.112. 1905 : ,,Unter welchen Urnstinden entlialt die Be- zeichnung eines Gegcnstandes, von dem nur ein Teil unter Patcntschutz steht, als ,,patentiert" keine PatentanmaWung?" Nach Ansicht des erkennenden Senats ist dies dann der Fall, wenn der patcntierte Teil ein so wesentlicher ist, daB er dem ganzcn Ge- genstande ein eigentiimliches Gepragc verleiht.

A) Entsoheidung des 1. Zivilsenats v. 23.412. 1905 : ,,Der Patentschutz erstrerkt, sich anch imf solche Vorteile der Erfindung, w-elche zwar in der Beschreibung nicht besonders aufgefuhrt) sind, aber fur jeden Sachvcrstlndigen nach dem Stande der 'rcchnik zur Zeit der Anmeldung aus der beuchrie- benen Neuerung sich von selbst crgcken."

(S. 39.)

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