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Akkreditierte Inspektionsstelle Identifikations-Nr. 234 Benannte Stelle Nr. 1602 Wien, 05.06.2018 GZ 15 / 3041 / INF 001 Inspektionsbericht Teilsystem Infrastruktur TSI INF 1299/2014/EU TSI PRM 1300/2014/EU Modul SG Phase Detaillierter Entwurf Bahnhof Frankfurt Main Süd, Barrierefreier Ausbau - Bahnsteige der Gleise 5/6, 7/8 und 9/10 Strecke 3600, Frankfurt (Main) Hbf – Göttingen, Strecke 3650, Ffm Sportfeld - Frankfurt (Main) Süd Auftraggeber DB Station&Service AG Verantwortlicher Zeichnungsberechtigter BCT DI Volker Havelec Unterlage 11.6

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Akkreditierte Inspektionsstelle

Identifikations-Nr. 234

Benannte Stelle Nr. 1602

Wien, 05.06.2018 GZ 15 / 3041 / INF 001

Inspektionsbericht

Teilsystem Infrastruktur

TSI INF 1299/2014/EU

TSI PRM 1300/2014/EU

Modul SG

Phase Detaillierter Entwurf

Bahnhof Frankfurt Main Süd, Barrierefreier Ausbau -

Bahnsteige der Gleise 5/6, 7/8 und 9/10

Strecke 3600, Frankfurt (Main) Hbf – Göttingen,

Strecke 3650, Ffm Sportfeld - Frankfurt (Main) Süd

Auftraggeber

DB Station&Service AG

Verantwortlicher Zeichnungsberechtigter BCT

DI Volker Havelec

Unterlage 11.6

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Benannte Stelle für Interoperabilität :

Kennnummer 1602

Akkreditierte Inspektionsstelle :

Identifikations-Nr. 234

Inspektionsbericht GZ 15 / 3041 / INF 001 Seite 2 von 14

Versionsverzeichnis:

Version Datum Änderung Bearbeiter Prüfer

Erstausgabe 05.06.2018 - HaV, KöF HaV

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Benannte Stelle für Interoperabilität :

Kennnummer 1602

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Identifikations-Nr. 234

Inspektionsbericht GZ 15 / 3041 / INF 001 Seite 3 von 14

INHALTSVERZEICHNIS

1. Angaben zum Prüfverfahren ..................................................................................4

1.1. Einleitung .................................................................................................... 4

1.2. Allgemeine Angaben ..................................................................................... 5

2. Projektbeschreibung .............................................................................................6

2.1. Allgemeines ................................................................................................. 6

2.2. Systemabgrenzung (Prüfumfang) ................................................................... 6

2.2.1. Zeitliche Systemabgrenzung .......................................................................... 6

2.2.2. Räumliche Systemabgrenzung ....................................................................... 6

3. Projektdokumentation ..........................................................................................7

3.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 7

3.2. Referenzierte Projektunterlagen ..................................................................... 9

4. Durchführung der EG - Prüfung ........................................................................... 10

4.1. Allgemeines zum Prüfablauf ......................................................................... 10

4.2. Prüftabellen ............................................................................................... 10

4.3. Bewertungsphasen ..................................................................................... 10

4.4. Infrastrukturregister ................................................................................... 11

4.5. Versionsmanagement ................................................................................. 11

5. Ergebnis der Bewertung ...................................................................................... 12

5.1. Übersicht der Prüfpunkte TSI INF (2014/1299) .............................................. 12

5.2. Übersicht der Prüfpunkte TSI PRM (2014/1300) ............................................. 12

5.3. Hinweise zur Prüfung der Phase „Ausführungsplanung“: .................................. 13

6. Anmerkungen der Benannten Stelle .................................................................... 14

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Identifikations-Nr. 234

Inspektionsbericht GZ 15 / 3041 / INF 001 Seite 4 von 14

1. ANGABEN ZUM PRÜFVERFAHREN

1.1. Einleitung

Unter „Interoperabilität“ versteht man die Fähigkeit der Züge, auf allen Abschnitten eines

Eisenbahnnetzes durchgehend fahren und die unterschiedlichen Eisenbahnsysteme innerhalb

der europäischen Union durchgängig nutzen zu können. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene

wird derzeit durch Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten begrenzt.

Unterschiedliche Signalgebungen, Zugsteuerungssysteme, Bremssysteme, Bahnstromsysteme

u.v.m. zwingen die Züge im internationalen Verkehr an den „Grenzen" anzuhalten. Diese

unterschiedlichen Spezifikationen der Bahnsysteme wirken wie eine Schranke innerhalb der

europäischen Gemeinschaft.

Gemäß den Artikeln 154 und 155 EG-Vertrag trägt die Gemeinschaft zum Aufbau und Ausbau

der transeuropäischen Netze im Bereich der Verkehrsinfrastruktur bei. Zur Erreichung dieser

Ziele ergreift die Gemeinschaft sämtliche Maßnahmen, die sich als notwendig erweisen, um die

Interoperabilität der Netze zu gewährleisten, insbesondere im Bereich der Harmonisierung der

technischen Normen. Für den Eisenbahnsektor hat der Rat am 23. Juli 1996 mit der Annahme

der Richtlinie 96/48/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Hoch-

geschwindigkeitsbahnsystems eine erste Maßnahme getroffen. Es folgten weitere Richtlinien,

welche das Ziel haben, die Interoperabilität des Eisenbahnverkehrs zu fördern.

Im Anhang VI der Richtlinie 2008/57/EG (geändert durch 2009/131/EG, 2011/18/EU und

2013/9/EU, 2014/38/EU und 2014/106/EU) wird das Prüfverfahren für die Bewertung von

Teilsysteme geregelt.

Das Projekt „Bahnhof Frankfurt Main Süd, Barrierefreier Ausbau - Bahnsteige der Gleise 5/6,

7/8 und 9/10“ befindet sich auf Strecke 2630, Köln Hbf - Bingen (Rhein) Hbf. Die Gleise 7, 8, 9

und 10 sind Teil des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems gemäß Anhang I

Nummer 1.1 der Richtlinie 2008/57/EG. Die Gleise 5 und 6 sind Teil des transeuropäischen

Hochgeschwindigkeitsbahnsystems gemäß Anhang I Nummer 2.1 der Richtlinie 2008/57/EG.

Daher unterliegt das Vorhaben den damit verbundenen Bedingungen und notwendigen

Eigenschaften, welche in der Richtlinie 2008/57/EG der Europäischen Union und der damit

verbundenen TSI (Technische Spezifikation für Interoperabilität) enthalten bzw. definiert sind.

Die Prüfung der Interoperabilität erfolgt anhand bestimmter Bewertungsverfahren –

sogenannter Module. Es werden die Spezifikationen des Moduls SG zugrunde gelegt.

Bei positivem Abschluss der Interoperabilitätsprüfung wird durch die Benannte Stelle eine EG –

Prüfbescheinigung ausgestellt und das Technische Dossier beigelegt. Auf Basis derartiger EG –

Prüfbescheinigungen erstellt der Antragsteller eine sog. EG- Prüferklärung. Darin wird erklärt,

dass das Teilsystem den Anforderungen der anwendbaren TSI gerecht wird.

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Benannte Stelle für Interoperabilität :

Kennnummer 1602

Akkreditierte Inspektionsstelle :

Identifikations-Nr. 234

Inspektionsbericht GZ 15 / 3041 / INF 001 Seite 5 von 14

1.2. Allgemeine Angaben

Gegenstand der Prüfung: EG-Prüfung

Bahnhof Frankfurt Main Süd, Barrierefreier Ausbau -

Bahnsteige der Gleise 5/6, 7/8 und 9/10

Strecke 3600, Frankfurt (Main) Hbf – Göttingen,

Strecke 3650, Ffm Sportfeld - Frankfurt (Main) Süd

Beauftragte Prüfleistung: EG-Prüfung - Phase „Detaillierter Entwurf“

Modul SG

TSI INF Vo (EU) Nr. 1299/2014

TSI PRM Vo (EU) Nr. 1300/2014

Auftraggeber,

vertragsabwickelnde Stelle

und Infrastrukturbetreiber:

DB Station&Service AG

Weilburger Straße 22

D-60326 Frankfurt am Main

Benannte Stelle: Bahn Consult TEN Bewertungsges.m.b.H. (kurz BCT)

Untere Viaduktgasse 2

A-1030 Wien

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Benannte Stelle für Interoperabilität :

Kennnummer 1602

Akkreditierte Inspektionsstelle :

Identifikations-Nr. 234

Inspektionsbericht GZ 15 / 3041 / INF 001 Seite 6 von 14

2. PROJEKTBESCHREIBUNG

2.1. Allgemeines

Im Rahmen der Projektumsetzung sind folgende Maßnahmen geplant:

Der Bf Frankfurt/Main Süd soll behindertengerecht ausgebaut werden

Dazu wird an den Bahnsteigen Gleis 5/6, 7/8 und 9/10 jeweils ein Aufzug von der

Bahnsteigebene zur A-Ebene eingebaut.

Der Neubau von Fahrtreppen von der A-Ebene des Empfangsgebäudes zu den

Bahnsteigen Gleis 5/6 und 7/8 wurde bereits realisiert und ist nicht Gegenstand dieser

EG-Prüfung.

Auf den Bahnsteigen Gleis 5/6 und 7/8 sind die Bodenbeläge zu erneuern und die

Bahnsteige sind mit einem Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte (Rillen-

/Noppenplatten) auszustatten. Die Bahnsteigkanten-Abdecksteine sind ebenfalls zu

erneuern.

Die vorhandenen Bahnsteigdächer bleiben erhalten.

Die Ausstattung dieser Bahnsteige wird zum Großteil erneuert und ergänzt. Die

Errichtung von Wetterschutzhäusern ist vorgesehen.

Der Bahnsteig Gleis 9 wird auf eine Nennhöhe von 76 cm über SO (Schienenoberkante)

umgebaut. Die derzeitige Nennhöhe beträgt 38 cm über SO. Die Bahnsteigregellänge

wird von 320 m auf 210 m gekürzt.

Der Bahnsteig Gleis 9 wird außerdem mit einem neuen Bahnsteigdach, einem

Wetterschutzhaus und Ausstattungselementen ausgerüstet.

Die A-Ebene des Empfangsgebäudes wird mit einem Leitsystem für Blinde und

Sehbehinderte (Rillenplatten) und Ausstattungselementen ausgerüstet.

2.2. Systemabgrenzung (Prüfumfang)

2.2.1. Zeitliche Systemabgrenzung

Der gegenständliche Inspektionsbericht behandelt die Bewertung der Phase „Detaillierter

Entwurf“. In weiteren Schritten erfolgt die Bewertung der Phasen „Ausführungsplanung“ sowie

der „Bauausführung“ zur Inbetriebnahme.

2.2.2. Räumliche Systemabgrenzung

Die gegenständliche Bewertung betrifft ausschließlich jene Projektbestandteile, welche aus

Sicht der TSI INF und der TSI PRM relevant sind.

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Identifikations-Nr. 234

Inspektionsbericht GZ 15 / 3041 / INF 001 Seite 7 von 14

3. PROJEKTDOKUMENTATION

3.1. Rechtliche Grundlagen

Interoperabilitätsrichtlinien

2008/57/EG

Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die

Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft (Neufassung).

(ersetzt ab 19.07.2010 die Richtlinien 96/48/EG und 2001/16/EG)

2009/131/EG

Richtlinie 2009/131/EG der Kommission vom 16. Oktober 2009 zur Änderung von Anhang VII

der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die

Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft.

2011/18/EU

Richtlinie 2011/18/EU der Kommission vom 1. März 2011 zur Änderung der Anhänge II, V und

VI der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die

Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft.

2013/9/EU

Richtlinie 2013/9/EU der Kommission vom 11. März 2013 zur Änderung von Anhang III der

Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität

des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft.

2014/38/EU

Richtlinie 2014/38/EU der Kommission vom 10. März 2014 zur Änderung von Anhang III der

Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der

Lärmgrenzen

2014/106/EU

Richtlinie der Kommission vom 5. Dezember 2014 zur Änderung der Anhänge V und VI der

Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität

des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft

Technische Spezifikationen für die Interoperabilität

1299/2014

Verordnung (EU) Nr. 1299/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über die technische

Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Infrastruktur“ des Eisenbahnsystems in

der Europäischen Union.

1300/2014

Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über die

technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des

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Inspektionsbericht GZ 15 / 3041 / INF 001 Seite 8 von 14

Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit

eingeschränkter Mobilität.

Module für die Verfahren der Konformitäts- und Gebrauchstauglichkeitsbewertung

2010/713/EU

Beschluss der Kommission vom 9. November 2010 über Module für die Verfahren der

Konformitäts- und Gebrauchstauglichkeitsbewertung sowie der EG-Prüfung, die in den gemäß

Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angenommenen

technischen Spezifikationen für die Interoperabilität zu verwenden sind.

Infrastrukturregister

2014/880/EU

Durchführungsbeschluss 2014/880/EU der Kommission vom 26. November 2014 zu

gemeinsamen Spezifikationen für das Eisenbahn-Infrastrukturregister und zur Aufhebung des

Durchführungsbeschlusses 2011/633/EU der Kommission

Anwendungsleitfaden

Application Guide – General Part

Leitfaden zur Anwendung der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI).

Version 1.02, Stand 30.11.2012.

Application Guide – TSI INF

ERA/GUI/07-2011/INT, Guide for the application of the INF TSI, 16.12.2014

Application Guide – TSI PRM

ERA/GUI/02-2013/INT, Guide for the application of the INF PRM, 18.05.2015

Leitfaden zur Anwendung der TSI – Konformitätsbewertung EG-Prüfung

ERA/GUI/07-2011/INT; Version 1.01; 31.05.2012

Application Guide – TSI INF

Leitfaden zur Anwendung der TSI INF gemäß dem allgemeinen Mandat K(2010)2576 endg.

vom 29.04.2010; ERA/GUI/07-2011/INT; Version 3.00; 14. Dezember 2015

Application Guide – TSI PRM

Leitfaden zur Anwendung der TSI PRM gemäß der Entscheidung der Kommission C(2010)2576

vom 29.04.2010 bezüglich eines Mandates an die Agentur; ERA/GUI/02-2013/INT; Version

1.1; 18. Mai 2015

Dokumente der NB-Rail-Group

Official Documents, Recommendation For Use und Questions & Clarification

http://www.nb-rail.eu

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Akkreditierte Inspektionsstelle :

Identifikations-Nr. 234

Inspektionsbericht GZ 15 / 3041 / INF 001 Seite 9 von 14

Europäische harmonisierte Normen

Teilweise referenzieren Anforderungen der TSI auf europäische harmonisierte Normen. Der

Bezug zu diesen Normen ist in den Prüftabellen ersichtlich.

3.2. Referenzierte Projektunterlagen

Vom Auftraggeber wurden der BCT Unterlagen übergeben und von dieser einer Bewertung

unterzogen. Zur Bewertung vorgelegten Entwurfsplanung sind folgende Unterlagen relevant:

lfd. Nr. Unterlagenbezeichnung

Plannummer Unterlagenname Stand

DE01 Projektbeschreibung und Erläuterungsbericht

01 8.1.2 Erläuterungsbericht, Bahnhof

Frankfurt (Main) Süd 04/2018

02 8.2.1.1 Übersichtsplan Planungsbereich

Bahnsteige 04/2018

DE02 Lagepläne

01 8.2.1.2 Lageplan Bahnsteig Gl. 5/6, Teil 1 04/2018

02 8.2.1.3 Lageplan Bahnsteig Gl. 5/6, Teil 2 04/2018

03 8.2.1.4 Lageplan Bahnsteig Gl. 5/6, Teil 3 04/2018

04 8.2.1.5 Lageplan Bahnsteig Gl. 5/6, Teil 4 04/2018

05 8.2.1.6 Lageplan Bahnsteig Gl. 7/8, Teil 1 04/2018

06 8.2.1.7 Lageplan Bahnsteig Gl. 7/8, Teil 2 04/2018

07 8.2.1.8 Lageplan Bahnsteig Gl. 7/8, Teil 3 04/2018

08 8.2.1.9 Lageplan Bahnsteig Gl. 7/8, Teil 4 04/2018

09 8.2.1.10 Lageplan Bahnsteig Gl. 9, Teil 1 04/2018

10 8.2.1.11 Lageplan Bahnsteig Gl. 9, Teil 2 04/2018

11 8.2.1.12 Lageplan Bahnsteig Gl. 9, Teil 3 04/2018

DE03 Grundrisse

01 8.2.1.1 Grundriss A-Ebene, Detail taktile

Beschilderung 2017-04-28

DE04 Querschnitte Bahnsteige

01 8.2.3.1 Bahnsteig Gleis 5/6, Querprofile 04/2018

02 8.2.3.2 Bahnsteig Gleis 7/8, Querprofile 04/2018

03 8.2.3.3 Bahnsteig Gleis 9 Querprofile C.1-

C.4 04/2018

04 8.2.3.4 Bahnsteig Gleis 9 Querprofile C.5-

C.7 04/2018

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Benannte Stelle für Interoperabilität :

Kennnummer 1602

Akkreditierte Inspektionsstelle :

Identifikations-Nr. 234

Inspektionsbericht GZ 15 / 3041 / INF 001 Seite 10 von 14

lfd. Nr. Unterlagenbezeichnung

Plannummer Unterlagenname Stand

DE05 Längsschnitte und Details

01 8.3.1 Bahnsteig Gleis 5/6, Längsschnitt,

Draufsicht, Überbau und Aufzug 04/2018

02 8.3.2 Bahnsteig Gleis 5/6, Längsschnitt,

Schnitt B-B, Detail a 04/2018

03 8.3.3 Bahnsteig Gleis 7/8, Längsschnitt,

Draufsicht Überbau und Aufzug 04/2018

04 8.3.4 Bahnsteig Gleis 7/8, Schnitt D-D,

Detail b, 2 04/2018

05 8.3.5 Bahnsteig Gleis 9, Schnitte,

Draufsicht Überbau und Aufzug 04/2018

Tabelle 1 - Liste der referenzierten Unterlagen

4. DURCHFÜHRUNG DER EG - PRÜFUNG

4.1. Allgemeines zum Prüfablauf

Der Ablauf der Interoperabilitätsprüfung eines Infrastrukturprojektes erfolgt nach dem Modul

SG (Einzelprüfung) auf Konformität gemäß TSI. Der Umfang der technischen Unterlagen ist im

jeweiligen Anhang der TSI festgelegt. Der Inhalt der technischen Unterlagen muss alle

Merkmale des zu bewertenden Teilsystems bzw. Infrastrukturprojektes abdecken.

Wird das Fehlen von Inhalten bzw. eine nicht ausreichende Tiefe der technischen

Spezifikationen festgestellt, sind entsprechende vertiefte Unterlagen vom Auftraggeber

nachzureichen. Erst nach Vorliegen der vollständigen für die Prüfung erforderlichen Unterlagen

kann die inhaltliche Prüfung auf Konformität mit der TSI durch die Benannte Stelle

vorgenommen werden.

4.2. Prüftabellen

Die Bewertung erfolgt auf Basis sog. Prüftabellen. Diese enthalten die Anforderungen an das

Teilsystem Infrastruktur zur Erfüllung der Konformität sowie die Prüfdokumentation.

Die Prüftabellen sind nicht Gegenstand dieses Berichtes. Unter Kap. 5 wird dargelegt, ob den

einzelnen Prüfanforderungen entsprochen wird.

4.3. Bewertungsphasen

Die Merkmale der Teilsysteme/Teilbereiche werden in verschiedenen Entwurfs-, Errichtungs-

und Betriebsphasen bewertet, welche detailliert in den Prüftabellen ersichtlich sind.

1. „Entwurfsprüfung“: Umfasst die Überprüfung der Richtigkeit der Werte/Parameter anhand

der maßgeblichen TSI- Anforderungen. In der gegenständlichen Prüftabelle wird diese Phase

als „Detaillierterer Entwurf“ und „Ausführungsplanung“ bezeichnet.

2. „Montage vor der Inbetriebnahme“ (TSI INF)/„Prüfung vor Ort“ (TSI PRM): Kontrolle vor

Ort, ob das tatsächliche Produkt den einschlägigen Entwurfsparametern unmittelbar vor der

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Identifikations-Nr. 234

Inspektionsbericht GZ 15 / 3041 / INF 001 Seite 11 von 14

Inbetriebnahme entspricht. In der gegenständlichen Prüftabelle wird diese Phase als

„Bauausführung“ bezeichnet.

4.4. Infrastrukturregister

Das projektspezifische Infrastrukturregister, das auf Basis der jeweiligen Regelungen in den

Anhängen der TSI aufzustellen ist, ist dann zu erstellen, wenn entsprechende Bautätigkeiten

(Neubau, Umrüstung, Erneuerung) erfolgen. Zum Abschluss der Bewertung wird das

projektspezifische Infrastrukturregister dem Technischen Dossier der EG-Prüfbescheinigung

beigelegt.

4.5. Versionsmanagement

Inhaltliche Änderungen an einem Inspektionsbericht nach dessen Übergabe an den

Auftraggeber dürfen nur in Form eines gesonderten Schriftstücks gemacht werden. Dieses

Schriftstück hat auf den ursprünglichen Inspektionsbericht zu verweisen („Ergänzung /

Änderung zu Inspektionsbericht GZ … / Nr. …).

Ist es erforderlich, einen vollständig neuen Inspektionsbericht auszustellen, dann ist dieser

Inspektionsbericht mit einer entsprechend gekennzeichneten Versionsnummer zu versehen

(„Inspektionsbericht GZ …/ Nr. …A – ersetzt Inspektionsbericht GZ … / Nr. …“).

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Identifikations-Nr. 234

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5. ERGEBNIS DER BEWERTUNG

Der gegenständliche Inspektionsbericht behandelt die EG-Prüfung des Vorhabens „Bahnhof

Frankfurt Main Süd, Barrierefreier Ausbau - Bahnsteige der Gleise 5/6, 7/8 und 9/10“ in der

Phase „Detaillierter Entwurf“.

Die vorliegenden Unterlagen weisen keine Abweichungen gegenüber dem Teilsystem

Infrastruktur der zum gegenständlichen Zeitpunkt bewertbaren Parameter auf.

Die folgenden Tabellen bieten eine Übersicht über die Bewertung der Prüfpunkte in der

gegenständlichen Prüfphase. Prüfpunkte, welche in der Phase DE aufgrund der Planungstiefe

als „nicht relevant“ bezeichnet sind, werden in der Phase AP bewertet.

5.1. Übersicht der Prüfpunkte TSI INF (2014/1299)

Die folgende Tabelle in Kapitel 5 behandelt die bewertbaren Prüfpunkte nach TSI INF.

Zu bewertende Merkmale Phase DE Phase AP Phase BA

Lichtraumprofil (4.2.3.1) erfüllt relevant relevant

Gleisabstand (4.2.3.2) erfüllt relevant relevant

Stabilität neuer Bauwerke über oder

neben den Gleisen (4.2.7.3)

im Zuge der AP

vorzulegen

relevant nicht relevant

Bahnsteignutzlänge (4.2.9.1) erfüllt relevant nicht relevant

Bahnsteighöhe (4.2.9.2) erfüllt relevant relevant

Bahnsteigabstand (4.2.9.3) erfüllt relevant relevant

Tabelle 2 – Übersicht Bewertung der relevanten Prüfpunkte TSI INF

DE … Entwurfsprüfung: Entwurfsplanung

AP … Entwurfsprüfung: Ausführungsplanung

BA … Produktionsphase: Bau, Montage, Installation/Bauphase

5.2. Übersicht der Prüfpunkte TSI PRM (2014/1300)

Die folgende Tabelle in Kapitel 5 behandelt die bewertbaren Prüfpunkte nach TSI PRM.

Zu bewertende Merkmale Phase DE Phase AP Phase BA

Parkmöglichkeiten für Menschen mit

Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität (4.2.1.1.)

nicht relevant Nicht relevant (*)

Horizontale Erschließung (4.2.1.2.1.) erfüllt relevant (*)

Vertikale Erschließung (4.2.1.2. 2.) erfüllt relevant (*)

Kennzeichnung der Wege (4.2.1.2.3.) erfüllt relevant (*)

Fußböden (4.2.1.4.) nicht relevant relevant (*)

Transparente Hindernisse (4.2.1.5.) nicht relevant relevant (*)

Einrichtungsgegenstände und frei

stehende Objekte (4.2.1.7.) nicht relevant relevant (*)

Fahrkartenschalter/Fahrkartenautomaten,

Informationsschalter,

Fahrkartenkontrollgeräte, Drehkreuze, Kundenbetreuungsschalter (4.2.1.8.)

nicht relevant relevant (*)

Page 13: UL 00.0 Deckblatt Genehmigungsplanung Ffm Süd...Akkreditierte Inspektionsstelle Identifikations-Nr. 234 Benannte Stelle Nr. 1602 Wien, 05.06.2018 GZ 15 / 3041 / INF 001 Inspektionsbericht

Benannte Stelle für Interoperabilität :

Kennnummer 1602

Akkreditierte Inspektionsstelle :

Identifikations-Nr. 234

Inspektionsbericht GZ 15 / 3041 / INF 001 Seite 13 von 14

Zu bewertende Merkmale Phase DE Phase AP Phase BA

Beleuchtung (4.2.1.9.) nicht relevant relevant relevant

Visuelle Informationen: Wegweiser,

Piktogramme und dynamische Informationen (4.2.1.10.)

nicht relevant relevant (*)

Gesprochene Informationen (4.2.1.11.) nicht relevant relevant relevant

Breite des Bahnsteigs und der

Bahnsteigkante (4.2.1.12.) erfüllt relevant (*)

Bahnsteigende (4.2.1.13.) erfüllt relevant (*)

(*) Weichen die geprüften Entwurfsvorgaben oder Konstruktionszeichnungen und die

tatsächliche Ausführung voneinander ab, so sind die Zeichnungen des Ist-Zustandes bereitzustellen oder Vor-Ort-Prüfungen durchzuführen.

Tabelle 3 – Übersicht Bewertung Prüfpunkte TSI PRM

DE … Entwurfsprüfung: Entwurfsplanung

AP … Entwurfsprüfung: Ausführungsplanung

BA … Produktionsphase: Bau, Montage, Installation/Bauphase

5.3. Hinweise zur Prüfung der Phase „Ausführungsplanung“:

Auf folgende Punkte, welche im Zuge der Ausführungsplanung zu berücksichtigen sind,

möchten wir bereits jetzt hinweisen:

[1] Einbaumaße der Bahnsteigkanten gem. TSI INF 4.2.9.2, 4.2.9.3, 6.2.4.11, 7.7.8.1

Die Angabe der exakten Einbaumaße der Bahnsteigkanten ist in Grundrissen und

Querschnitten erforderlich. Die jeweilig vorhandene Gleisgeometrie (Gleisbogenradius) ist

zu berücksichtigen.

[2] Kennzeichnung der hindernisfreien Wege gem. TSI PRM 4.2.1.2.3.

Das Bodenleitsystem muss in Kontrast zur Umgebung stehen. Hierfür sind Farbangaben oder

Kontrastberechnungen erforderlich.

[3] Fußbodenoberflächen gem. TSI PRM 4.2.1.4. RFU-PRM-053

Es sind Angaben zu den Rutschfestigkeiten, zur Reflexionsfreiheit von Bodenbelägen auf

Bahnsteigen, Treppen, Rampen und der Personenunterführung erforderlich.

[4] Beleuchtung gem. TSI PRM 4.2.1.9.

Es ist eine Beleuchtungsberechnung vorzulegen.

[5] Stabilität neuer Bauwerke über oder neben den Gleisen gem. TSI INF 4.2.7.3

Es sind statische Nachweise für das vorzulegen (Einwirkungen aerodynamischer

Einwirkungen aus dem Zugsverkehr).

[6] Gesprochene Informationen gem. TSI PRM 4.2.1.11.

Ein Ausstattungsplan mit Darstellung der Lautsprecheranlagen ist vorzulegen.

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