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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut Meiden – Dulden – Bekämpfen

Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut Meiden – Dulden – Bekämpfen · 6 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen Wie dieses Gedicht zeigt, hat das Jakobs-Kreuzkraut

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Landesamt für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume

Schleswig-Holstein

Umgang mit dem Jakobs-KreuzkrautMeiden – Dulden – Bekämpfen

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Herausgeber:Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)Hamburger Chaussee 2524220 FlintbekTel.: 0 43 47 / 704-0www.llur.schleswig-holstein.de

gemeinsam mit:Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL)Feuchtwanger Straße 38D-91522 AnsbachTel: 0 98 1 / 4653-3540http://www.lpv.de

Autorinnen und Autoren:Dr. Helge Neumann (DVL)Dr. Silke Lütt (LLUR)Dr. Constanze Schleich-Saidfar (LWK-SH)Inke Rabe (LLUR)Antje Walter (Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein)Johann Böhling (MELUR)Erwin Böttner (LLUR)Bianca Ehlers (MELUR)Dr. Jürgen Trede (MELUR)Matthias Werner (LBV-SH)Dietrich Ramert (Imkerschule SH)Michael Kruse (MELUR)

Titelfotos (Fotoautor): groß: Jakobs-Kreuzkraut Senecio jacobaeaauf einer Grünlandfläche (A. Huckauf)links: Auf extensiv beweideten Naturschutz-flächen kann sich das Jakobs-Kreuzkraut (zeitweise) stark ausbreiten (L. Zech)Mitte: Einzelne Jakobs-Kreuzkrautpflanzen können per Hand entfernt werden (S. Siemesgelüss)rechts: Das Jakobs-Kreuzkraut bietet zahl-reichen Insekten Nahrung, wie z.B. dem Dukaten-Feuerfalter Lycaena virgaureae(H. Neumann)

Herstellung:Pirwitz Druck & Design, Kiel

3. überarbeitete Auflage, Mai 2013

ISBN: 978-3-937937-68-7

Schriftenreihe LLUR SH - Natur; 22

Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt.

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Schleswig-holsteinischen Landesregierung heraus-gegeben. Sie darf weder von Parteiennoch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahl-kampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeit-lichen Bezug zu einer bevorstehendenWahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Partei-nahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet,die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

Die Landesregierung im Internet:www.landesregierung.schleswig-holstein.de

Ministerium für Energiewende,Landwirtschaft, Umwelt

und ländliche Räumedes Landes Schleswig-Holstein

LandesbetriebStraßenbau und Verkehr

Schleswig-Holstein

Diese Broschüre entstand in Zusammenarbeit mit den folgenden Organisationen:

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Vorwort (W. Vogel, J. Metzner) .....................................................................................5

1. Einleitung (I. Rabe) . ......................................................................................................6

2. Biologie (S. Lütt) . ...........................................................................................................7

2.1 Systematik ..................................................................................................................72.2 Wuchsform .................................................................................................................72.3 Vermehrung.................................................................................................................82.4 Verbreitung..................................................................................................................82.5 Mögliche Gründe für die Ausbreitung ........................................................................92.6 Lebensräume ............................................................................................................102.7 Beitrag zur Biodiversität ............................................................................................10

3. Bestimmung und Bedeutung anderer Senecio-Arten (S. Lütt) ....12

4. Vergiftungsgefahr und -symptome bei Nutztieren(C. Schleich-Saidfar) .............................................................................................................20

5. Humangefährdung (H. Neumann, D. Ramert) .......................................................22

6. Rechtliche Grundlagen .......................................................................................24

6.1 Nachbarschaftsrecht (B. Ehlers) ...............................................................................246.2 Futtermittelrecht (J. Trede) .......................................................................................24

7. Meiden, Dulden, Bekämpfen –

Hinweise zum Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut ...................25

7.1 Allgemeine Hinweise (C. Schleich-Saidfar) ...............................................................257.2 Bekämpfungsverfahren ............................................................................................26

7.2.1 Mechanische Verfahren (C. Schleich-Saidfar) .................................................267.2.2 Chemische Verfahren (C. Schleich-Saidfar) .....................................................287.2.3 Biologische Verfahren (H. Neumann, A. Walter) .............................................317.2.4 Entsorgung (E. Böttner, H. Neumann) ............................................................32

7.3 Flächenspezifische Kontrollmaßnahmen ..................................................................337.3.1 Grünlandflächen ohne Naturschutzauflagen, Wirtschaftsgrünland

(C. Schleich-Saidfar, H. Neumann) ..................................................................367.3.2 Grünlandflächen mit Naturschutzauflagen (H. Neumann, A. Walter)..............377.3.3 Stilllegungs- und Sukzessionsflächen (I. Rabe) ...............................................397.3.4 Flächenstilllegung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (I. Rabe) ..................397.3.5 Verkehrswege, -trassen (M. Werner) ..............................................................407.3.6 Forstflächen (J. Böhling)..................................................................................407.3.7 Ausblick (I. Rabe, S. Lütt)................................................................................41

7.4 Handlungskonzept des Landes Schleswig-Holstein (M. Kruse, S. Lütt, I. Rabe) .....44

Inhalt

3

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8. Zusammenfassung (H. Neumann)........................................................................46

9. Literatur .........................................................................................................................48

10. Ansprechpartner, Kontaktadressen ...........................................................51

10.1 Auskünfte zum Pflanzenschutz.................................................................................5110.2 Ausnahmegenehmigungen zum Einsatz von Herbiziden auf Nichtkulturland ..........5110.3 Auskünfte zur Pferdehaltung ....................................................................................5110.4 Auskünfte zur Bienenhaltung....................................................................................5110.5 Ansprechpartner für Straßen im Zuständigkeitsbereich des LBV-SH.......................5110.6 Ansprechpartner für Bahnstrecken...........................................................................5110.7 Auskünfte zu den Themenfeldern Biologie, Ökologie, Naturschutz.........................5110.8 Ansprechpartner Naturschutzstiftungen...................................................................5110.9 Entsorgungsanlagen .................................................................................................5210.10 Untere Naturschutzbehörden ..................................................................................5310.11 AutorInnenverzeichnis ..............................................................................................53

Anhang

Gelb blühende Pflanzen mit Verwechslungsgefahr.............................................................54

4 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

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Liebe Leserinnen, liebe Leser,

das Jakobs-Kreuzkraut sorgt alljährlich in denSommermonaten für Schlagzeilen. Die Pflanzehat sich in den vergangenen Jahren stark aus-gebreitet und stellt auf landwirtschaftlich ge-nutzten Grünlandflächen eine potenzielle Ge-fahr für Nutztiere dar. Das Wildkraut enthältbestimmte Inhaltsstoffe, deren Abbauproduk-te in Abhängigkeit von der Menge, die vonden Tieren aufgenommen wird, giftig sind.Das Jakobs-Kreuzkraut lässt sich jedoch nurschwer flächenhaft bekämpfen, da es übervielfältige Anpassungsstrategien verfügt undsehr unterschiedliche Standorte besiedelt. Zu-dem hat es für viele Insektenarten eine wichti-ge Bedeutung als heimische Nahrungs- undHabitatpflanze. Mit dem vorliegenden Leitfa-den sollen die relevanten Grundlagen- und De-tailinformationen gegeben werden, um sowohlbetroffenen Landnutzern und Landbesitzernals auch privaten wie behördlichen Vertreterin-nen und Vertretern der Landwirtschaft unddes Naturschutzes einen verantwortungsvol-len und angemessenen Umgang mit dem Ja-kobs-Kreuzkraut zu ermöglichen.

Das Land Schleswig-Holstein setzt im Hinblickauf die „Kreuzkraut-Problematik“ darauf, dassauf freiwilliger Basis und in Eigenverantwor-tung gemeinschaftliche Lösungen gefundenwerden. Die vorliegende Broschüre liefertnach unserer Auffassung hierfür eine wichtigeGrundlage. Der Leitfaden wurde für die Ver-hältnisse in Schleswig-Holstein konzipiert, diewesentlichen Grundprinzipien für den Umgangmit dem Jakobs-Kreuzkraut dürften jedochauch überregional anwendbar sein. Erstmaligwurde dieser Leitfaden 2009 herausgegeben.Seitdem sind einige neuere Erkenntnisse hin-zugekommen, die in die vorliegende aktuali-sierte Fassung aufgenommen wurden.

Überarbeitungen und Ergänzungen betreffeninsbesondere weitere Senecio-Arten, die Maß-nahmen zur Bekämpfung und Entsorgung derPflanzen sowie den Bereich der Humangefähr-dung. Als Quintessenz der Ausführungen wur-de die Broschüre zudem um das Handlungs-konzept des Landes Schleswig-Holsteinserweitert.

Die Broschüre ist das Gemeinschaftswerk vonDVL und LLUR mit den hier mit ihren Logosvertretenen Institutionen, die sich in einer Ar-beitsgruppe am LLUR seit dem Jahr 2008 (da-mals noch LANU) intensiv mit der Thematikbefassen. Allen, die zum Entstehen des Pra-xisleitfadens beigetragen haben, sei an dieserStelle ganz herzlich gedankt!

Ihre

Jürgen MetznerGeschäftsführer des Deutschen Verbandes fürLandschaftspflege e. V.

Wolfgang VogelDirektor des Landesamtes für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume des LandesSchleswig-Holstein

Vorwort zur 3. überarbeiteten Auflage 5

Vorwort zur 3. überarbeiteten Auflage

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6 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

Wie dieses Gedicht zeigt, hat das Jakobs-Kreuzkraut (Senecio jacobaea) bereits zu Be-ginn des vorigen Jahrhunderts ein geteiltesEcho hervorgerufen. Auf der einen Seite berei-chert die heimische Pflanze mit ihren auffälliggold-gelben Blüten das Landschaftsbild. Aufder anderen Seite hat das Jakobs-Kreuzkrautin der Landwirtschaft, insbesondere bei Pfer-de- und Rinderhaltern, keinen guten Ruf. Ursa-che hierfür ist der Gehalt an Pyrrolizidinalkaloi-den in der Pflanze. Über Grünfutter, Heu oderSilage aufgenommen, sind die Abbauproduktedieser Inhaltstoffe in Abhängigkeit von der auf-genommenen Menge speziell für Pferde undRinder giftig.

Das Jakobs-Kreuzkraut hat sich in Schleswig-Holstein seit Mitte der 90-er Jahre des vorigenJahrhunderts stark ausgebreitet, was selbstFachleute in Erstaunen versetzt. Spät gemäh-te oder ungenutzte Grün- und Ruderalflächensind dabei die Hauptwuchsorte der Pflanze.Entlang von Straßenböschungen und Bahn -trassen findet darüber hinaus eine schnelleAusbreitung auch auf bisher unbesiedelte oderlandwirtschaftlich genutzte Flächen statt.

Der vorliegende Leitfaden soll über die Biolo-gie der Pflanze informieren, die von ihr ausge-hende Vergiftungsgefahr darlegen und Bekämpfungsmethoden sowie Management-empfehlungen auf Basis der rechtlichenGrundlagen geben. Der Leitfaden hat nichtzum Ziel, zu einer Ausrottung des Jakobs-Kreuzkrautes aufzurufen. Als heimische Pflan-ze hat das Jakobs-Kreuzkraut einen festenPlatz in den hiesigen Ökosystemen und ist fürviele Insektenarten eine wichtige Blütenpflan-ze. Ziel ist vielmehr eine verstärkte Kontrolleder Pflanze, um das von ihr ausgehende Risi-ko für die Tiergesundheit durch ein auf dieNutzung der Fläche abgestimmtes Manage-ment zu begrenzen.

Wesentliche Inhalte des Praxisleitfadens fu-ßen auf umfangreichen Untersuchungen ausGroßbritannien. Um die Lesbarkeit zu erleich-tern, wird im Rahmen der folgenden Darstel-lungen darauf verzichtet, direkt im Text auf diegenutzten Quellen zu verweisen. Eine Auflis-tung der verwendeten Literatur sowie weiter-führende Literaturhinweise finden sich jedocham Ende der Broschüre (Kapitel 9).

1. Einleitung

“The Cushag”1

Now, the Cushag, we know, Must never grow, Where the farmer's work is done. But along the rills, In the heart of the hills, The Cushag may shine like the sun. Where the golden flowers, Have fairy powers, To gladden our hearts with their grace. And in Vannin Veg Veen2, In the valleys green, The Cushags have still a place.

Josephine Kermode (1852-1937)

1 „Cushag“: Englische Bezeichnung für das Jakobs-Kreuzkraut auf der Isle of Man2 „Vannin Veg Veen“: Regionaler Kosename für "liebe Isle of Man"

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Biologie 7

2. Biologie

2.1 Systematik

Das Jakobs-Kreuzkraut (Senecio jacobaea),auch Jakobs-Greiskraut genannt, gehört zurFamilie der Korbblütler (Asteraceae) und zurGattung der Greis- bzw. Kreuzkräuter (Sene-cio). Ihren Namen erhält die Gattung von denSamenständen, die weich und weiß sind, wiedie Haare eines Greises. Der Gattungsname„Kreuzkraut“ verweist auf die Fiederteilungder Blätter, deren Seitenzipfel rechtwinklig und

deshalb einem Kreuz ähnlich abstehen. Mitvierzehn Arten sind die Kreuzkräuter eine ver-breitete Gattung in Schleswig-Holstein, zu dereinheimische und neu eingewanderte Sippengehören. Alle Arten enthalten Pyrrolizidinalka-loide, die im tierischen Organismus zu mehroder weniger giftigen Verbindungen abgebautwerden.

Status der Kreuzkraut-Arten

Als einheimisch gelten neben dem Jakobs-Kreuzkraut die im Wald und an feuchten Le-bensräumen siedelnden Kreuzkrautarten (z. B. S. sylvaticus, S. aquaticus). Bereits vor vie-len Jahrhunderten wurden durch menschliche Tätigkeiten das Frühlings-Kreuzkraut (S. vernalis) und das Raukenblättrige Kreuzkraut (S. erucifolius) eingeführt, die damit zuden so genannten Archäophyten gehören. Erst seit einem Jahrzehnt kommt hingegen dasSchmalblättrige Kreuzkraut (S. inaequidens) im Lande vor und ziert bis spät in den Novem-ber hinein die städtischen Straßen-Mittelstreifen, Autobahnen und Bahngleise. Zwar ist esebenso giftig wie das Jakobs-Kreuzkraut, es hat sich bislang aber nur sehr vereinzelt aufdas Kulturland ausgebreitet.

Der Status einer Art macht noch keine Aussa-ge über seine Konkurrenzstärke. Neubürgerkönnen fortdauernd unauffällig und vereinzeltauftreten oder aber auch eine erstaunlicheDurchsetzungskraft entfalten. Aber auch hei-mische Pflanzen können ihren Platz in der Le-bensgemeinschaft bedingt durch äußere (Nut-zungsänderungen, Klimawandel) und innere (z. B. genetische) Faktoren ändern. Das Ja-kobs-Kreuzkraut ist eine Art, die noch vor we-nigen Jahren ein unauffälliges Randdaseinführte, heute jedoch als „heimische Problem -art“ eingestuft wird. Die Gründe für die Kon-kurrenzkraft der Art sind vielfältig. Sie sindauch in der Biologie der Pflanze begründetund werden im Folgenden dargestellt.

2.2 Wuchsform

Je nach Nährstoffversorgung der Standortewerden Jakobs-Kreuzkrautpflanzen 30 – 100cm groß, in Ausnahmefällen sogar bis zu 180cm. Die zweijährige Art entwickelt im erstenJahr die Blattrosette, überwintert im Rosetten-stadium und bildet erst im Folgejahr die Blüteaus. Nach der Samenbildung stirbt die Mutter-pflanze ab, sofern sie nicht im Entwicklungszy-klus z. B. durch Mahd gestört wird.

Der Stängel des Jakobs-Kreuzkrautes ist auf-recht und an der Basis häufig rötlich gefärbt,aufwärts aber zunehmend grün und verzweigt.Die basale Blattrosette stirbt bereits vor Ausbil-dung des Blütentriebes ab, aber die seitlichenBlätter überdauern. Sie sind tief fiederteilig, dieSeitenzipfel stehen rechtwinklig ab, die Blatt-unterseite ist schwach behaart. Die Blätter ha-ben beim Zerreiben einen unangenehmen Ge-ruch. Die Blütenstände sind in Doldentraubenangeordnet und bestehen aus 15 – 20 mm gro-ßen leuchtend gelben Korbblüten, die ähnlicheiner Kamillenblüte aus randlichen Zungenblü-ten und zentralen Röhrenblüten aufgebautsind. Die Anzahl der Korbblüten kann wenigerals 100 betragen, in Ausnahmefällen aber auchauf bis zu mehr als 2.000 Korbblüten anstei-gen. Jede Korbblüte enthält durchschnittlich 70Zungen- und Röhrenblüten, eine einzige Pflan-ze kann daher mehr als 140.000 Einzelblütenund damit Samen hervorbringen. Das Jakobs-Kreuzkraut blüht im Hochsommer je nach Wit-terung etwa ab Ende Juni bis in den spätenOktober hinein. Die Hauptblütezeit des Korb-blüters fällt zusammen mit dem St. Jakobstag(25. Juli), wodurch die Art auch ihren Namenerhalten hat. Die Bestäubung erfolgt durch In-sekten. Auch Selbstbestäubung ist möglich.

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Das Jakobs-Kreuzkraut vermag eine hohe Anzahl an Samen zu bilden. Unter ungestörten Verhältnissen entwickelt die Pflanze im erstenJahr die Blattrosette (Foto links) und bildet erst im Folgejahr die gelben Korbblüten und Samen aus (Foto rechts). (Fotos: H. Neumann, C. Schleich-Saidfar)

8 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

2.3 Vermehrung

Die Samen des Jakobs-Kreuzkrautes sind –ähnlich wie beim Löwenzahn – sehr gut flugfä-hig und werden durch fallschirmartige Flugap-parate mit dem Wind verbreitet. Die Masseder Samen gelangt schon nach wenigen Me-tern (< 10 m) zu Boden, nur in geringer Men-ge werden sie mehr als 50 m weit transpor-tiert. Tiere und Maschinen können allerdingseine weitere Verbreitung herbeiführen. ZumKeimen benötigen die Samen offenen Boden.Eine Nachreife der Samen von Blüten imKnospenstadium erfolgt nicht, bei Mahd imvoll aufgeblühten Stadium reifen allerdings 70– 80% der Samen nach und sind fruchtbar.

Das Jakobs-Kreuzkraut besitzt ein ausgespro-chen hohes Verbreitungspotenzial, da es einelange Blühzeit (Frühsommer bis Herbst) sowieeine hohe Samenproduktion aufweist. Hinzukommt, dass die Samen im Boden bis zu 25Jahre ihre Keimfähigkeit behalten.

Der Erfolg der Pflanze beschränkt sich abernicht auf die generative Vermehrung allein: diezweijährige Pflanze wird bei Störung der Blü-tenentwicklung oder durch unvollständig

durchgeführte Bekämpfungsmethoden zurmehrjährigen Staude. Aus der Hauptwurzel bil-den sich aus Wurzelknospen Tochterpflanzen,die dicht gedrängt an der Mutterpflanze ste-hen. Im Boden gebliebene Wurzelbruchstückeproduzieren überdies Adventivtriebe, dieschnell den Raum einnehmen, der beim Be-kämpfen der Mutterpflanze frei wird.

2.4 Verbreitung

Das Jakobs-Kreuzkraut kommt in ganz Europa,in Asien, Sibirien und in Nordafrika vor. InSchleswig-Holstein ist die Art heimisch undhat sich in den letzten Jahrzehnten rasant aus-gebreitet. Aktuell ist sie im ganzen Land sehrhäufig (Abbildung 1). Bereits um 1890 galt dieArt als verbreitet, trat aber keineswegs sozahlreich auf wie heute. Die ursprünglichenLebensräume des Jakobs-Kreuzkrautes sind inSchleswig-Holstein wahrscheinlich die Steil-ufer der Ostsee und die lichten Steilhänge derUntertrave. Von dort aus breitete sich die Artkontinuierlich auf Weiden, Wiesen und Wälderaus.

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Biologie 9

2.5 Mögliche Gründe für die Ausbreitung

Das Jakobs-Kreuzkraut gilt als Wärme lieben-de Art, so dass der Klimawandel bzw. die zu-nehmend höheren Temperaturen die Ausbrei-tung der Art gefördert haben könnten. DieKlimaveränderungen wirken allerdings seitJahren schleichend, die Ausbreitung des Ja-kobs-Kreuzkrautes zur Problemart vollzog sichhingegen sprunghaft mit der veränderten Flä-chenbewirtschaftung und der damit einherge-henden Zunahme an Brachflächen Anfang der1990er Jahre.

Zusätzlich kann die Konkurrenzkraft der Artdurch die Einbringung nicht heimischer Geno-typen aus Saatgut zur Begrünung von Wild-äckern und Brachen gefördert worden sein.An Straßenböschungen wurde das Jakobs-Kreuzkraut jedoch in Schleswig-Holstein nach-weislich nicht gezielt eingesät. Auch Gründeder Populationsdynamik können zur sprunghaf-ten Ausbreitung beigetragen haben.

Abbildung 1: Fundorte des Jakobs-Kreuzkrautes (Senecio jacobaea) in Schleswig-Holstein im Zeitraum 1945 bis 2012 (RAABE 1987 und Ar-beitsgemeinschaft Geobotanik Schleswig-Holstein und Hamburg). Lücken im Verbreitungsbild erklären sich durch fehlendeErfassungen, wurden aber teilweise auch durch aktuelle Kartierungen bestätigt.

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2.6 Lebensräume

Das Jakobs-Kreuzkraut zeichnet sich durcheine große Standortamplitude aus und siedeltin lichten Wäldern, an Waldrändern, auf Halb-trockenrasen sowie in abgetrockneten Moorenund Gräben. Bevorzugt werden allerdings son-nige und trockene Standorte mit sandigenaber auch lehmigen Böden. Neben magerenund fetten Wiesen und Weiden sowie Acker-brachen werden auch andere vom Menschengeschaffene Lebensräume wie Straßenränder,Bahndämme, Kanalböschungen und Kiesgru-ben gerne besiedelt. Da das Jakobs-Kreuz-kraut keine regelmäßigen Bodenbearbeitun-gen verträgt, bieten intensiv bewirtschafteteAckerflächen keine geeigneten Lebensraum-bedingungen.

Mit einem verstärkten Auftreten ist heuteüberall dort zu rechnen, wo eine geringe

Vegetationsbedeckung eine Keimung zu-lässt. Vegetationslücken entstehen durch einespäte Nutzung im Jahr, durch eine reduzierteNarbenpflege oder durch Bodenverletzungen.Besonders anfällig für ein Massenauftretensind daher:- Straßenböschungen, Wege, Bahndämme,

Kanalböschungen,- Aufforstungen,- Brachen,- Bauerwartungsland,- extensiv genutzte Grünlandflächen (spät

gemähte Wiesen, Extensivweiden),- aber auch: übernutzte Pferdeweiden.

Das Jakobs-Kreuzkraut tritt insbesondere an Standorten auf, die durch Vegetationslücken und Offenbodenstellen gekennzeichnet sind (Fotos: H. Neumann)

2.7 Beitrag zur Biodiversität

Alle Kreuzkräuter und damit auch das Jakobs-Kreuzkraut haben für eine Vielzahl verschiede-ner Insektenarten eine große Bedeutung alsNahrungs- oder auch Eiablagepflanze. Insge-samt sind mehr als 170 Arten bekannt, dieam Jakobs-Kreuzkraut leben. Aufgrund dergroßen Zahl an Insektenarten, die an derPflanze vorkommen, trägt sie zur Bereiche-rung des Nahrungsangebotes z. B. für Vögelund Säugetiere bei. Einige Insektenartenschädigen das Jakobs-Kreuzkraut. In der Lite-ratur wird z. B. die Kreuzkraut-Saatfliege (Pe-gohylemia seneciella) genannt, die ihre Eier indie Blüten legt. Die sich daraus entwickeln-den Larven fressen die noch unreifen Samen.

Die Larven der Käferart Longitarsus jacobaeaernähren sich hingegen von den Wurzeln desJakobs-Kreuzkrautes. Diese Art wurde erfolg-reich zur biologischen Bekämpfung des Ja-kobs-Kreuzkrautes in Nordamerika eingesetzt.Insbesondere die Raupen des Kreuzkraut-bzw. Blutbären (Tyria jacobaeae) haben sichauf das Kreuzkraut spezialisiert. Bei Massen-befall können ganze Bestände der Pflanze bisauf die Stängel kahlgefressen werden (sieheKapitel 7.2.3). Noch vor wenigen Jahren warder Blutbär hierzulande sehr selten. Heute istdiese Nachtfalterart nicht mehr gefährdet undin ganz Schleswig-Holstein häufig anzutreffen.

10 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

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Das Jakobs-Kreuzkraut dient zahlreichen Insektenarten als Nahrungspflanze – beispielhaft abgebildet sind die folgenden Arten: Blutbär (Ty-ria jacobaeae, Foto oben links, H. Neumann), Ampfer-Grünwidderchen (Adscita statices, Foto oben rechts, B. Struwe-Juhl), Zimtbär (Phrag-matobia fuliginosa, Raupe, Foto unten links, A. Walter), Blutbär (Raupe, Foto unten rechts, H. Neumann)

Biologie 11

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Im Hochsommer sind zahlreiche gelb blühen-de Pflanzen in der freien Landschaft zu finden.Eine eindeutige Bestimmung des Jakobs-Kreuzkrauts ist daher nur mit entsprechender

Fachliteratur vorzunehmen (z. B. ROTHMALER

2005a, b). Die im Folgenden wiedergegebe-nen Merkmale sollen als ergänzende Hilfendienen.

Das Jakobs-Kreuzkraut ist durch die folgendenMerkmale gekennzeichnet (weitere Details sie-he Kapitel 2.2):- Wuchshöhe 30-100 cm,- Blütezeit Juni bis in den Oktober,- die langstieligen Grundblätter treten im ers-

ten Jahr als Rosetten auf, verwelken aberbeim Treiben des Blühtriebes im Folgejahr,

- ein kantig-gerillter Stängel mit stark zerglie-derten, fiederteiligen Blättern, deren Seiten-zipfel rechtwinklig abstehen,

- zahlreiche 15-20 mm große goldgelbe Blü-ten bestehend aus Zungen- und Röhrenblü-ten,

- beim Zerreiben der Blätter entsteht ein un-angenehmer Geruch.

Im Rosettenstadium ist das Jakobs-Kreuzkrautvon anderen Arten der Gattung Senecio kaumzu unterscheiden. Wenn die Pflanzen Blütenaufweisen, ist die Bestimmung leichter, für dieAbgrenzung von anderen Kreuzkraut-Artenmüssen jedoch i. d. R. mehrere Merkmale ge-meinsam betrachtet werden. Die wesentli-chen Unterscheidungsmerkmale ähnlicherKreuzkraut-Arten sind:

- Schmalblättriges Kreuzkraut: gezähnteaber eingerollte, optisch ganzrandig erschei-nende, schmale Blätter,

- Gewöhnliches Kreuzkraut: unscheinbareBlüten. Zungenblüten fehlend oder un-scheinbar, einjährig, meist keine Massen-vorkommen,

- Klebriges Kreuzkraut: Pflanze klebt anStängel, Blättern und Blüten, Zungenblütenfehlend oder unscheinbar, einjährig,

- Wald-Kreuzkraut: Zungenblätter fehlendoder unscheinbar und zurückgerollt, einjäh-rig.

Die besonders schwer davon zu unterschei-denden Kreuzkräuter mit gut ausgebildetenZungenblüten und ähnlichen Standorten sindin Tabelle 1 mit den wichtigsten, unterschei-denden Merkmalen zusammengestellt. Eben-falls gut ausgebildete Zungenblüten haben diebeiden Unterarten der Wasser-Kreuzkräuter(Senecio aquaticus s. st. und S. erraticus ssp.barbareifolius). Beide Arten kommen jedochausschließlich auf feuchten bis nassen Wie-sen vor, auf denen S. jacobaea wiederumnicht zu finden ist.

12 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

3. Bestimmung und Bedeutung anderer Senecio-Arten

Verwechslungsmöglichkeiten

Die folgenden Pflanzenarten können mit dem Jakobs-Kreuzkraut verwechselt werden (sieheTabelle 1 und Anhang):a) Andere weit verbreitete Kreuzkräuter:

- Gewöhnliches Kreuzkraut (Senecio vulgaris)- Frühlings-Kreuzkraut (Senecio vernalis)- Wald-Kreuzkraut (Senecio sylvaticus)- Klebriges Kreuzkraut (Senecio viscosus)- Schmalblättriges Kreuzkraut (Senecio inaequidens)

a) Andere seltenere Kreuzkräuter:

- Wasser-Kreuzkraut (Senecio aquaticus)- Raukenblättriges Kreuzkraut (Senecio erucifolius)- Sumpf-Kreuzkraut (Senecio paludosus)- Fluss-Kreuzkraut (Senecio sarracenicus)

a) Andere ähnliche gelb blühende Arten:

- Rainfarn (Tanacetum vulgare)- Johanniskräuter (Hypericum spp.)- Gänsedisteln (Sonchus spp.)- Kanadische Goldrute (Solidago canadensis)- Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris)- Habichtskräuter (Hieracium spp.)- Wiesen-Bocksbart (Tragopogon pratensis)- Rauer Löwenzahn (Leontodon spp.)- Pippau-Arten (Crepis spp.)

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Bestimmung und Bedeutung anderer Senecio-Arten 13

Kreuzkraut-Art Größe/ Blätter Blüte Früchte

Lebensform

Jakobs- 30-125 cm Blätter mit unregelmäßig Hüllblätter mit a) Frucht der Kreuzkraut zweijährig bis abgerundeten Zipfeln ohne schwarzer Spitze; Röhrenblüten dichtSenecio jacobaea mehrjährig länglich ausgezogene Spitzen. Blütezeit: kurzhaarig,

Mittlere und besonders Juni - Oktober b) Frucht deruntere Blätter mit größeren, Zungenblüten kahl,wenig gegliederten End- Pappus1 von Fruchtabschnitten leicht abfallend

Raukenblättriges 30-125 cm Blätter nur mit linealischen Blüten heller gelb Früchte 2 mm lang,Kreuzkraut Staude Zipfeln, diese in eine Spitze als S. jacobaea, alle kurzhaarig,Senecio erucifolius länglich ausgezogen. Auch Hüllblätter, flaumig Pappus an Frucht

Grundblätter ohne wesentlich behaart; fest anhaftendgrößere Endabschnitte Blütezeit:

Juli - SeptemberFrühlings- 15-45 cm die unteren Blätter keilig Blütenfarbe Früchte 3 mm lang,Kreuzkraut einjährig länglich und fiederlappig, die zitronengelb, alle behaart, PappusSenecio vernalis Gestalt der Blätter variiert Hüllblätter zur Spitze schneeweiß und

stark schwarz gefärbt; seidig glänzendBlütezeit: Mai - Oktober

Das Raukenblättrige Kreuzkraut (Senecio

erucifolius) und das Jakobs-Kreuzkraut sindan den Blättern, der Blütenfarbe, den Hüllblät-tern und den Randfrüchten voneinander zu un-terscheiden. S. erucifolius gilt in S.-H. als „ge-fährdet“ (Rote Liste Status „3“) und kommt

vereinzelt an Wegrändern vor. Eine Bekämp-fung der gefährdeten Art sollte vermiedenwerden. Das augenfälligste Unterscheidungs-merkmal beider Arten sind die verschiedenenBlattformen, anhand derer meist schon einesichere Abgrenzung möglich ist (s. S. 14).

Tabelle 1: Unterscheidungsmerkmale ähnlicher Kreuzkrautarten mit vergleichbaren Standortansprüchen (nach RAABE 1969, HEGI 1987).

1 Der Pappus ist ein Haarkranz oder seltener ein häutiger Saum auf den Früchten von Vertretern der Pflanzenfamilie der Korbblütler (Asteraceae) – siehe-

zum Beispiel unter http://de.wikipedia.org/wiki/Korbblütler

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Das Raukenblättrige Kreuzkraut tritt im Ver-gleich zum Jakobs-Kreuzkraut deutlich selte-ner auf, was vermutlich darauf zurückzuführenist, dass das Raukenblättrige Kreuzkraut aufgedüngten Flächen eine geringere Konkurrenz-kraft gegenüber Hochgräsern sowie eine redu-zierte Keimfähigkeit aufweist.

Auf Grünlandflächen kommen in Schleswig-Holstein außer dem Jakobs-Kreuzkraut in sel-tenen Fällen das Schmalblättrige Kreuzkraut

sowie das Wasser-Kreuzkraut vor. Die bei-den Arten werden im Folgenden daher näherbeschrieben.

Das Schmalblättrige Kreuzkraut (Senecio

inaequidens) war noch zu Beginn des neuenJahrtausends in Schleswig-Holstein ausge-sprochen selten, mittlerweile ist es an den Ru-deralfluren der Autobahnen, Schnellstraßenund insbesondere in den Städten weit verbrei-tet und beginnt vereinzelt auch in extensiv ge-nutztes Weideland vorzudringen. Der Neubür-ger fällt besonders im Herbst durch üppigblühende, goldgelbe Massenbestände an Stra-ßenrändern auf („Autobahngold“), wo durchReinigungs- und Pflegearbeiten konkurrenzar-me Standorte und optimale Ausbreitungsmög-lichkeiten für diese Art geschaffen werden.

Ein gutes Bestimmungsmerkmal des Schmal-blättrigen Kreuzkrautes ist die Form seinerLaubblätter: Sie sind linealisch bis schmal lan-zettlich, nur 1 bis 5 mm breit und um die 6 cmlang. Sie sind vom Grunde an fein und scharfgezähnt, wobei allerdings der Blattrandmanchmal etwas umgerollt sein kann, so dassdie Blätter auf den ersten Blick ganzrandigaussehen. Am Grunde umfassen die Blätterden Stängel halb mit einem kleinen Öhrchen.Die Blütezeit des bis zu einem halben Meterhohen ausdauernden Halbstrauches beginntim Frühsommer (Mai/Juni) und endet erst mitdem Wintereinbruch (Anfang Dezember). DerGesamtblütenstand ist locker und ähnelt je-nem des Jakobs-Kreuzkrautes.

Das Schmalblättrige Kreuzkraut gedeiht aufwarmen und trockenen, kiesigen oder sandi-gen Böden und scheint durch warme Wintergefördert zu werden. Die Art stammt ur-sprünglich aus den Hochebenen Südafrikasund wurde über den Verkauf von Schafswollenach Mitteleuropa eingeführt. Seit den fünfzi-ger Jahren schreitet eine Expansionswelle vonBelgien ausgehend nach Westen voran, dieetwa 1970 Deutschland erreichte. Anfang der1990er Jahre wurden Schleswig-Holstein unddie östlichen Bundesländern besiedelt. Der

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Senecio erucifolius (linkes Bild) und S. jacobaea (rechtes Bild) unterscheiden sich augenfällig in den Blattmerkmalen (vgl. Tabelle 1, FotoW. Jansen, Belege der Arbeitsgemeinschaft für Botanik im Heimatverbund für den Kreis Steinburg)

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Bestimmung und Bedeutung anderer Senecio-Arten 15

Ausbreitungserfolg des SchmalblättrigenKreuzkrautes beruht auf riesigen Samenmen-gen, die an Fahrzeugen anhaften und durchLuftverwirbelungen entlang von Autobahnenund Bahnschienen verbreitet werden, sowieauf einer kontinuierlichen Verlängerung derBlühzeit. Das Schmalblättrige Kreuzkraut konn-te in den vergangenen Jahren vereinzelt auchan Küstenstandorten auf den Dünen der Nord-und Ostsee beobachtet werden und beginntnun auch vereinzelt in Weideland und vor al-lem in Acker-Randstreifen vorzudringen.

Untersuchungen aus Südafrika ergaben etwasgeringere oder mit dem Jakobs-Kreuzkrautvergleichbare Gehalte an Pyrrolizidinalkaloiden.Diese sind – wie bei allen Kreuzkräutern – inden Blüten und Samen am höchsten und sin-ken in den Blättern und Stängeln. Angabenüber tödliche Aufnahmemengen des Schmal-blättrigen Kreuzkrauts bei Nutztieren fehlenbislang. Aus Südafrika sind Todesfälle von Rin-dern belegt. In Experimenten konnte eine Toxi-zität für Ratten, jedoch nicht für Schafe nach-gewiesen werden.

Abbildung 2: Fundorte des Schmalblättrigen Kreuzkrautes (Senecio inaequidens) in Schleswig-Holstein im Zeitraum 1992 bis 2012 (Ar-beitsgemeinschaft Geobotanik Schleswig-Holstein und Hamburg). Die schwarzen Linien zeigen das Autobahnnetz (nochohne neue Teilstücke der A20). Insbesondere in den südlichen Landesteilen dürfte die Art bereits eine noch weitere Verbrei-tung haben, die aufgrund von Erfassungslücken nicht abgebildet wird.

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Das Jakobs-Kreuzkraut (Senecio jacobaea) besiedelt eine Vielzahl unterschiedlicher Standorte und blüht in Schleswig-Holstein vom Früh-sommer bis in den Herbst. Die Blätter der Pflanze sind tief fiederteilig und unregelmäßig eingeschnitten (Fotos: A. Huckauf, H. Neumann)

16 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

Da aus Schleswig-Holstein bisher keine massi-ven Vorkommen des Schmalblättrigen Kreuz-krautes im Wirtschaftsgrünland bekannt sind,stellt die Art derzeit keine potenzielle Gefähr-dung für Nutztiere dar. Die Pflanze wird wiedas Jakobs-Kreuzkraut von Kaninchen verbis-sen, der Blütenausfall wird jedoch schnellkompensiert. Während die Larven des Kreuz-kraut-Blattkäfers (Longitarus jacobea) auch amSchmalblättrigen Kreuzkraut fressen, wird diePflanze von den Raupen des Blutbären ver-schmäht. Das Schmalblättrige Kreuzkraut istresistent gegen gängige Herbizide, aber Mahdhat sich auf ärmeren Böden als gute Bekämp-fungsmethode erwiesen. Sollten einzelnePflanzen auf Grünlandflächen auftreten, die füreine Heunutzung vorgesehen sind, so wirdeine mechanische Bekämpfung (per Hand)empfohlen (siehe Kap. 7.2.1).

Da die Ausbreitung der Art im besonderenMaße über landwirtschaftliche Maschinenstattfindet, ist auf eine spezielle Reifenhygie-ne zu achten. Es empfiehlt sich, die Reifennach dem Verlassen einer kontaminierten Flä-che mit Wasser zu säubern.

Das Wasser-Kreuzkraut (Senecio aquaticus)

ist in Schleswig-Holstein eine seltene undstark gefährdete Art mit nur wenigen aktuellenVorkommen auf nassen sauren Feuchtwiesenauf der Geest, in der Marsch und seltener inder Jungmoräne. Die 15-80 cm große meist

zweijährige Pflanze blüht von Juni bis Augustund hat oft nur an der Spitze aufwärts gerich-tete Seitenäste. Im Gegensatz zum Jakobs-Kreuzkraut sind die Grundblätter zur Blütezeitoft noch vorhanden und haben längere Endab-schnitte. Das Wasser-Kreuzkraut ist durch Ent-wässerung und Nutzungsintensivierung in denletzten Jahren stark zurückgegangen und hatsich oft auf kleine Populationen jenseits desZaunes oder an Grabenrändern zurückgezo-gen. Seine Giftwirkung ist deutlich schwächerals die des Jakobs-Kreuzkrautes. Todesfällebei Rindern sind aus Großbritannien und Nie-derösterreich bekannt und waren hier auf do-minante Vorkommen des Wasser-Kreuzkrau-tes in Feuchtwiesen zurückzuführen. DerartigeMassenbestände sind aus Schleswig-Holsteinnicht bekannt. Auf Weideflächen stellen Ein-zelpflanzen kein Risiko für Weidetiere dar, dadiese die Art wie das Jakobs-Kreuzkraut mei-den. Eine potenzielle Gefährdung besteht al-lenfalls in Ausnahmefällen auf Extensiv-Grün-land der Niederungen bei Heuwerbung. DieArt kann hier ggf. vor der Mahd per Hand ent-fernt werden (siehe Kap. 7.2.1). Grundsätzlichist die Pflanze aber eine „Zielart“ des Natur-schutzes und eine Bekämpfung sollte vermie-den werden.

Die folgenden Fotos sollen bei einer Anspra-che von Kreuzkräutern helfen. Weitere gelbblühende Pflanzen mit eventueller Verwechs-lungsgefahr sind im Anhang abgebildet.

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Das Schmalblättrige Kreuzkraut (Senecio inaequidens) stammt ursprünglich aus Grasländereien der Hochebenen Südafrikas und begannAnfang der 1990er Jahre entlang der Verkehrstrassen Schleswig-Holstein zu besiedeln (Fotos. P. Neumann, K. Romahn)

Das Frühlings-Kreuzkraut (Senecio vernalis) ist eine schon vor langer Zeit eingewanderte, inzwischen eingebürgerte Art, die vorwiegendauf durchlässigen Böden in lückigen Ruderalfluren u.a. an Weg-, Deich- oder Kanalböschungen siedelt. Das Frühlings-Kreuzkraut unter-scheidet sich vom Jakobs-Kreuzkraut durch die zitronengelbe Blütenfarbe und den frühen Blühzeitpunkt (Fotos: S. Lütt, A. Huckauf)

Bestimmung und Bedeutung anderer Senecio-Arten 17

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Das Klebrige Kreuzkraut (Senecio viscosus) bevorzugt ähnliche Standorte wie das Frühlings-Kreuzkraut (Senecio vernalis) und ist leicht durchdie zahlreichen Drüsenhaare an Stängel, Blättern und Hüllblättern vom Jakobs-Kreuzkraut zu unterscheiden (Fotos: P. Neumann, A. Huckauf)

Das Gewöhnliche Kreuzkraut (Senecio vulgaris) ist eine zierliche und vereinzelt wachsende Art, die meist im unmittelbaren menschli-chen Umfeld siedelt und wegen der fehlenden Zungenblüten eher unscheinbare Blüten hat (Fotos: A. Huckauf)

18 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

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Bestimmung und Bedeutung anderer Senecio-Arten 19

Johanniskräuter (Hypericum spp.) gehören zu einer anderen Pflan-zenfamilie (Hartheugewächse) als die Kreuzkräuter und unterschei-den sich deshalb in zahlreichen Einzelmerkmalen von ihnen. Die ein-zige Gemeinsamkeit ist ein mengenmäßiges Auftreten an ähnlichenStandorten (z.B. Wegränder, alte Kiesgruben, trockene Grasfluren).Auf ehemaligen Äckern und intensiv genutzten Grünländereien kom-men die Johanniskräuter allerdings seltener vor (Foto: A. Huckauf)

Der Rainfarn (Tanacetum vulgare) tritt im Hochsommer an Weg-rändern und auf Ruderalfluren in Augenschein. Die Art ist eben-falls ein gelb blühender Korbblüter, hat aber unauffällige Blütenohne Zungenblüten und farnartig gefiederte Blätter. Der Rainfarnverbreitet durch seine zahlreichen ätherischen Öle einen auffälligaromatischen Geruch (Foto: A. Huckauf)

Die Kanadische

Goldrute (Solidagocanadensis) bautüber vegetativeVermehrung dichteDominanzbeständean Wegrändern undRuderalfluren auf.Der Spätsommer-blüher wurde um1650 aus Nordame-rika als Zierpflanzeeingeführt und hatsich aus den Gär-ten in die freieLandschaft verbrei-tet. Die Art ist imVergleich zum Ja-kobs-Kreuzkrautmeist größer, hatkleinere gelbe Blü-ten und ganzrandi-ge Blätter und istdaher leicht vonihm zu unterschei-den (Foto: P. Neu-mann)

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Das Jakobs-Kreuzkraut enthält in allen Pflan-zenteilen Pyrrolizidinalkaloide. Diese sindselbst kaum akut giftig, sie werden jedoch vor-zugsweise in der Leber umgebaut (z.B. durchEnzyme des Cytochrom P 450-Systems). DieStoffwechselprodukte (Pyrrole) schädigen vorallem die Leber. Es kommt zu Zellschäden, ab-norm vergrößerten Leberzellen, Lebernekro-sen bis zum Zelltod bzw. zur Leberzyrrhose. InAbhängigkeit von der aufgenommenen Mengean Pyrrolizidinalkaloiden besteht speziell fürPferde und Rinder eine Vergiftungsgefahr.Schon junge Pflanzen weisen hohe Alkaloid-konzentrationen auf, enthalten jedoch nochnicht in dem Maße Bitterstoffe, wie es bei äl-teren Pflanzen der Fall ist. Das Jakobs-Kreuz-kraut wird auf Weiden im jungen Rosettensta-dium daher eher gefressen als in späterenWuchsstadien. Während ältere Tiere einzelneJakobs-Kreuzkräuter auf der Weide meiden,können die Pflanzen von unerfahrenen Jung-tieren aufgenommen werden. Dies scheintinsbesondere der Fall zu sein, wenn die Jung-tiere nicht im Verbund mit älteren Weidetierengehalten werden.

Die höchsten Pyrrolizidinalkaloid-Konzentratio-nen innerhalb des Jakobs-Kreuzkrautes wei-sen die Blüten auf. Die Konzentration der Al-kaloide schwankt innerhalb einer Population inAbhängigkeit vom Standort und von Stresso-ren (Fraß, Mahd) und zeigt keine jahreszeitli-che Zyklizität. Eine besondere Vergiftungsge-fahr besteht, wenn spät geschnittenes Heuverfüttert wird, das von Flächen mit starkemJakobs-Kreuzkrautbesatz stammt. Denn dastoxische Potenzial der Alkaloide besteht nichtnur in frischen Pflanzen, sondern auch in Heuoder Silage. Da der Eigengeruch des Jakobs-Kreuzkrautes im konservierten Futter über-deckt wird, werden die Pflanzen als Bestand-teil von Heu oder Silage von den Tierengefressen. Im Heu werden die Pyrrolizidinalka-loide kaum bis gar nicht abgebaut, in der Sila-ge teilweise, aber nicht sicher ausreichend.

Bei akuten Vergiftungen kann der Tod der Wei-detiere innerhalb weniger Tage eintreten, beichronischer Vergiftung oft erst nach Wochenoder Monaten. Daher werden Symptome, dieim Laufe der Winterfütterungsperiode auftre-ten, oft gar nicht mehr mit der Aufnahme vonJakobs-Kreuzkraut in Verbindung gebracht.

Das Gift hat eine akkumulierende Wirkung undführt zu den o.g. starken Leberschädigungen(Seneciose oder Schweinsberger Krankheit).Kritische Aufnahmemengen sind in Tabelle 2aufgeführt. Die angegebenen Zahlen sind An-haltswerte, da für eine Vergiftung auch indivi-duelle Faktoren eine Rolle spielen. So sindz.B. junge Tiere empfindlicher als ältere undmännliche Tiere scheinen etwas empfindlicherzu sein als weibliche. Auch der Fütterungszu-stand und die Haltungsbedingungen spieleneine Rolle. Es kommt z.B. vor, dass Krank-heitssymptome erst bei stärkerem Stress derTiere sichtbar werden.

Besonders empfindlich sind Pferde, gefolgtvon Rindern. Auch Schweine sind prinzipiellgefährdet, aber aufgrund der Haltungsbedin-gungen in der Praxis in der Regel nicht betrof-fen. Schafe und Ziegen reagieren meist weni-ger empfindlich, sind aber grundsätzlichebenfalls gefährdet. Es gibt Anhaltspunkte da-für, dass bei Schafen in den Vormägen eineteilweise Entgiftung der Pyrrolizidinalkaloidedurch Bakterien erfolgen kann. Sowohl beiakuter Vergiftung nach Aufnahme höhererMengen an Jakobs-Kreuzkraut als auch beichronischer Vergiftung durch Aufnahme klei-nerer Mengen über einen längeren Zeitraumhinweg ist eine Behandlung und Heilung derTiere i. d. R. aussichtslos. Wenn die Lebernoch nicht nachhaltig geschädigt wurde, ist u.U. eine Genesung möglich, sofern die weitereAufnahme von Jakobs-Kreuzkrautpflanzenrasch unterbunden wird.

Im deutschen Sprachraum traten verlustreicheVergiftungsgeschehen beim Pferd bis etwa1960 auf. In der Folgezeit ist die Vergiftungs-gefahr aufgrund der veränderten Haltungsbe-dingungen und intensiveren Nutzungsformenstark zurückgegangen. In jüngerer Zeit wird imZusammenhang mit der Ausbreitung des Ja-kobs-Kreuzkrautes wieder verstärkt auf das Ri-siko der tödlichen Vergiftung hingewiesen.Aus Schleswig-Holstein liegen bisher keinegesicherten Belege für entsprechende Fällevor. Es ist allerdings auch nur schwer möglich,einen Zusammenhang zwischen der Pflanzen-aufnahme und den u. U. erst sehr viel späterauftretenden Krankheitssymptomen herzustel-len.

20 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

4. Vergiftungsgefahr und -symptome bei Nutztieren

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Tabelle 2: Tödliche Aufnahmemengen frischer Pflanzen des Jakobs-Kreuzkrautes in Abhängigkeit von der Weidetierart. Bei fortlaufender Auf-nahme akkumuliert das Gift im Körper, bis die tödliche Dosis erreicht ist (nach LÜSCHER et al. 2005, www.giftpflanzen.ch, ergänzt).

Vergiftungsgefahr und -symptome bei Nutztieren 21

Vergiftungssymptome bei Pferden und Rindern

Bei Pferden können die folgenden Symptome darauf hindeuten, dass eine Vergiftungdurch Jakobs-Kreuzkraut vorliegt: � nachlassende Kondition, Gewichtsverlust wegen Futterverweigerung, Kolik,

Verstopfung oder blutiger Durchfall, häufiges Gähnen, zielloses Wandern („walkingdisease“), unkoordinierte Bewegungen, Lecksucht, Photosensibilität, Gelbfärbung derLidbindehäute, Blindheit, hepatisches Koma.

Für Rinder sind die folgenden Symptome bekannt: � reduzierte Milchleistung, Verweigerung von Futter, rapider Gewichtsverlust, struppiges

Fell, Photosensibilität, abnorm gefüllter Pansen (fehlende Pansenmotorik), wässrigeroder blutiger Durchfall, Lethargie, plötzliche Aufregungszustände.

Tierart Tödliche Aufnahmemenge Anmerkungen

(Frischgewicht Jakobs-Kreuzkraut pro kg Körpergewicht Weidetier)

Pferd 40 - 80 g Ein Pferd mit 600 kg Gewicht müsste 24-48 kg frisches Jakobs-Kreuzkraut fressen, um die tödliche Aufnahmemenge zu erreichen.

Rind 140 g Eine 700 kg schwere Kuh müsste 98 kg frisches Jakobs-Kreuzkraut fressen, um die tödliche Aufnahmemenge zu erreichen. Diese Menge ist bei 1 % im Heu in 3 Monaten erreicht, bei 10 % im Heu in 20 Tagen.

Schaf > 2 kg Ein Schaf von 50 kg Gewicht müsste mehr als 100 kg frisches Jakobs-Kreuzkraut fressen, um die tödliche Aufnahmemenge zu erreichen.

Ziege 1,25 - 4 kg Eine Ziege mit 50 kg Körpergewicht müsste 62,5 - 200 kg frisches Jakobs-Kreuzkraut aufnehmen, damit die tödliche Aufnahmemenge erreicht wird.

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22 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

In der freien Landschaft sowie auch im städti-schen Bereich kommen zahlreiche Pflanzenvor, deren Inhaltsstoffe bei Mensch und TierGesundheitsstörungen hervorrufen können.Zur Vergiftung kommt es nur, wenn die kriti-schen Wirkstoffe in genügend hoher Dosis imoder am Körper wirken. Des Weiteren ist zuberücksichtigen, dass der menschliche Orga-nismus je nach Alter und körperlicher Verfas-sung unterschiedlich auf Giftstoffe reagiert.

Die im Jakobs-Kreuzkraut enthaltenen Pyrrolizi-dinalkaloide bzw. deren Abbauprodukte sindnicht nur für (Nutz-) Tiere (siehe Kapitel 4),sondern bei hohen Aufnahmemengen auch fürden Menschen giftig. Pyrrolizidinalkaloidekommen natürlicherweise weltweit in ge-schätzt 6.000 Pflanzenarten vor, die v.a. zuden Familien der Korbblütler (Asteraceae), Hül-senfrüchtler (Fabaceae oder Leguminosae) so-wie Rauhblatt- oder Borretschgewächse (Bora-ginaceae) gehören. Eine Gefährdung für diemenschliche Gesundheit könnte insbesonderedann auftreten, wenn Pflanzen, die Pyrrolizidi-nalkaloide enthalten, direkt mit der Nahrungaufgenommen werden (Verunreinigungen vonSalat, Gemüse, Getreide, Kräutertee), oder Le-bensmittel tierischen Ursprungs sekundär mitPyrrolizidinalkaloiden belastet sind (Milch, Eier,Honig).

In Deutschland liegen für den Lebensmittelbe-reich derzeit keine gesetzlichen Regelungenfür den Umgang mit Pflanzen vor, die Pyrrolizi-dinalkaloid-Gehalte aufweisen. Für den Arznei-mittelbereich ist seit dem Jahr 1992 vorge-schrieben, dass bei der Einnahme vonPräparaten, die derartige Pflanzen enthalten,innerhalb einer sechswöchigen Anwendungs-dauer eine Gesamtaufnahmemenge von 1µg/Tag nicht überschritten werden darf. DasBundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt,

eine Tagesdosis von 0,007 µg ungesättigtePyrrolizidinalkaloide je kg Körpergewicht nichtzu überschreiten.

In Großbritannien, wo das Jakobs-Kreuzkrautals „gefährliche Pflanze“ meldepflichtig ist,wurden im Auftrag der Regierung in den1990er Jahren verschiedene Studien zur Hu-mangefährdung durch das Jakobs-Kreuzkrautdurchgeführt. Auf der Basis der Untersu-chungsergebnisse wurde geschlussfolgert,dass das Risiko durch belastete Grundnah-rungsmittel für die menschliche Gesundheitwahrscheinlich unbedeutend ist. Eine umfang-reiche aktuelle Studie, die durch die Europäi-sche Behörde für Lebensmittelsicherheit(EFSA) auf eine Anfrage der EuropäischenKommission hin durchgeführt wurde, kommtzu dem Schluss, dass Fleisch, Milch und Eiervermutlich keine bedeutsamen Quellen fürPyrrolizidinalkaloide sind. Allerdings sollten dieDatengrundlage und die Analytik verbessertwerden.

Der Verzehr von Honigen wird bei einemdurchschnittlichen Konsum ebenfalls als ge-sundheitlich wenig bedenklich eingestuft. Eingewisses Gefährdungspotenzial besteht wo-möglich für Kleinkinder und Kinder, sofern die-se eine große Menge an Honig verzehren.Speziell für Säuglinge im ersten Lebensjahrwird allerdings generell davon abgeraten, Nah-rungsmittel mit Honig zu süßen. Pyrrolizidinal-kaloide wurden v.a. in Honigen gefunden, dieaus „Nicht-EU-Ländern“ stammen. In Honi-gen, die Pyrrolizidinalkaloide aufwiesen, wur-den v.a. Pollen vom Natternkopf (Echium) so-wie in wesentlich geringerem Umfang auchWasserdost (Eupatorium) gefunden. Pollenpro-dukte, die dem menschlichen Verzehr dienen,sind nach den vorliegenden Studien stärkerbelastet als Honig.

5. Humangefährdung

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Das Jakobs-Kreuzkraut und die Honigbiene

Das Jakobs-Kreuzkraut ist – wie auch alle anderen Senecio-Arten – eigentlich keine attrak-tive Trachtpflanze für Honigbienen. Pflanzen, die Pyrrolizidinalkaloide enthalten und inten-siver von Bienen beflogen werden, stammen aus den Pflanzengattungen Echium (Nat-ternkopf), Borago (Borretsch) und Eupatorium (Wasserdost), die in Deutschland i.d.R.nicht in großflächigen Beständen auftreten. Das Jakobs-Kreuzkraut wird aber beflogen,wenn keine alternativen Blütenpflanzen zu finden sind. Die adulte Biene reagiert relativunempfindlich gegenüber Pyrrolizidinalkaloiden. Konzentrationen bis zu 0,2 % in der Bie-nennahrung beeinträchtigen ihre Vitalität kaum. Ihre Larvenstadien sind hingegen 10-malempfindlicher. Da jedoch die Ammenbienen durch ihre Enzyme den Futtersaft entgiften,ist die Larvennahrung nahezu frei von Pyrrolizidinalkaloiden. Ein Bienenvolk wird durcheine Tracht mit Jakobs-Kreuzkraut somit nicht gefährdet.

Problematisch ist jedoch die allgegenwärtige Blütenarmut in unserer Landschaft. Nachder Rapsblüte finden die Bienen kaum noch genügend Nahrung für den Erhalt ihrer Völ-ker. Dabei benötigt ein Bienenvolk, das jährlich bis zu 150.000 Bienen aufzieht, zur Ernäh-rung ihrer Brut ca. 30 - 50 kg Pollen. Ohne eine ausreichende Versorgung mit Pollen ver-schiedener Blütenpflanzen sinkt die Lebenserwartung des Staates. Die Bienen werdenanfällig gegen Krankheiten und Parasiten wie die gefürchtete Varroa-Milbe. Dabei über-nehmen sie wichtige Dienstleistungen in der Kultur- und Naturlandschaft: Sie bestäubenauf ihrer Nahrungssuche die besuchten Pflanzen. Ca. 80 Prozent der einheimischen Blü-tenpflanzen sind auf die Fremdbestäubung durch Insekten angewiesen (vgl. Kapitel 7.4).

Belasteter Honig?

Honig ist ein wertvolles Naturprodukt. Die Sammlerinnen eines Bienenvolkes tragen Nek-tar oder Honigtau in den Bienenstock ein, der dort von den Stockbienen durch Wasserent-zug und mit Hilfe von Enzymen zu Honig weiterverarbeitet wird. Beim Sammeln des Nek-tars wird von einem Bienenvolk eine Fläche von ca. 20 - 30 km² beflogen. Für den Imkerist es daher fast unmöglich zu ermessen, welche Bereiche seine Bienen anfliegen und obdarunter auch mit Jakobs-Kreuzkraut bewachsene Flächen sind. Pyrrolizidinalkaloide kön-nen daher auch im Honig enthalten sein. Im Gegensatz zu Importhonigen wurde mit Pyr-rolizidinalkaloiden belasteter Honig in Deutschland jedoch bisher nur selten festgestellt.Nach freiwilligen Untersuchungen von Honigchargen wurden 2012 in Schleswig-Holsteinnur wenige Verdachtsproben als nicht verkehrsfähig eingestuft. Dies betraf ausschließlichSommerhonige, die von Bienenstöcken in unmittelbarer Nachbarschaft zu Massenvor-kommen des Jakobs-Kreuzkrautes stammten.

Honig wird hierzulande überwiegend aus Frühjahrs- oder Frühsommertrachten wie Raps,Kirsche oder Linde gewonnen. Eigentlich ist nur in dieser Jahreszeit das Trachtpflanzenan-gebot so reichhaltig, dass eine Honigausbeute lohnt. Da das Jakobs-Kreuzkraut zu dieserZeit noch nicht blüht – die Hauptblütezeit ist Ende Juli –, ist auch der gewonnene Honignicht durch Pyrrolizidinalkaloide belastet. Frühjahrs- und Sommertrachten ebenso wie Ho-nige mit bestimmten Sortenbezeichnungen wie Waldhonig, Rapshonig, Lindenhonig u.a.sind daher hinsichtlich einer Pyrrolizidinalkaloid-Belastung völlig unbedenklich. Im Zwei-felsfall berät Sie Ihr Imker gerne.

Humangefährdung 23

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6.1 Nachbarschaftsrecht

Nachbarschaftsrechtlich könnte sich ein An-spruch auf Entfernung des Jakobs-Kreuzkrau-tes von einem Nachbargrundstück aus § 1004BGB ergeben. Danach kann der Eigentümervon dem Störer die Beseitigung der Beein-trächtigung verlangen, wenn das Eigentum inanderer Weise als durch Entziehung oder Vor-enthaltung des Besitzes beeinträchtigt wird.Allerdings ist nach allgemeiner Rechtspre-chung der Tatbestand des § 1004 BGB nichterfüllt, wenn von einem Grundstück Beein-trächtigungen ausgehen, die ausschließlich aufNaturkräfte zurückgehen (vgl. BGH, Urteil v.16.02.2001, V ZR 422/99; OLG Schleswig, Ur-teil v. 12.01.1993, 3 U 205/91). Unkrautsamenvom Nachbargrundstück sind in aller Regel alsImmission durch Naturkräfte nicht abwehrbar(LG Berlin, Urteil 57 S 82/08 vom 05.03.2009).Ein Abwehranspruch gegen Samenflug vomNachbargrundstück kommt daher allenfalls inBetracht, wenn die daraus resultierende Be-einträchtigung des Eigentums wenigstens mit-telbar durch eigene Handlungen oder einpflichtwidriges Unterlassen des Störers herbei-geführt wurde. Da es weder nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften verboten ist, Grund-stücke verwildern zu lassen, noch einemNachbarn ein Anspruch zusteht, Grundstückenicht verunkrauten zu lassen (OLG Düsseldorf,Urteil v. 29.06.1994, 9 U 53/94) oder so zu be-wirtschaften, dass sich das Jakobs-Kreuzkrautnicht ausbreitet, müsste ein Eigentümer für ei-nen Abwehranspruch nach § 1004 BGB dahernachweisen, dass der Nachbar aktiv den Be-wuchs seines Grundstückes mit Jakobs-Kreuz-kraut gefördert hat.

6.2 Futtermittelrecht

Grundsätzlich ist jeder Futtermittelunterneh-mer für die Sicherheit der Futtermittel, die erherstellt, in Verkehr bringt oder im eigenen Be-trieb verfüttert, verantwortlich. Dieser Grund-satz ist festgelegt in der so genannten Basis-verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegungder allgemeinen Grundsätze und Anforderun-gen an das Lebensmittelrecht. Nach Artikel 15Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 dür-fen Futtermittel, die nicht sicher sind, nicht inVerkehr gebracht werden oder an der Lebens-mittelgewinnung dienende Tiere verfüttertwerden. Futtermittelunternehmer ist z. B.auch jeder Tierhalter, der für seine Rinder eige-ne Futtermittel im Betrieb herstellt und verfüt-tert.

Weiterhin zu beachten sind die futtermittel-rechtlichen Regelungen gemäß § 17 Lebens-mittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Esist verboten, Futtermittel derart herzustellen,zu behandeln oder in den Verkehr zu bringen,wenn sie bei bestimmungsgemäßer und sach-gerechter Verwendung geeignet sind, die Ge-sundheit von Tieren, die nicht der Lebensmit-telgewinnung dienen, zu schädigen.

Futtermittelrechtlich sind keine Höchstgehal-

te für einen zulässigen oder unzulässigen An-teil von Jakobs-Kreuzkraut bzw. dessen ge-sundheitsschädliche Bestandteile festgelegt.Deshalb ist im Einzelfall zu prüfen, ob Futter-mittel mit Anteilen von Jakobs-Kreuzkraut dieTiergesundheit schädigen bzw. im Sinne dergenannten Verordnung nicht sicher sind.

6. Rechtliche Grundlagen

24 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

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7. Meiden, Dulden, Bekämpfen – Hinweise zum Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut

7.1 Allgemeine Hinweise

Wenn Maßnahmen zur Bekämpfung des Ja-kobs-Kreuzkrautes ergriffen werden, sollte esgrundsätzlich nicht um die Ausrottung derPflanzenart gehen. Es müssen vielmehr Ge-fahren für Mensch und Tier abgewendet,gleichzeitig jedoch auch ökologische Belangeangemessen berücksichtigt werden. Vor einerBekämpfung ist daher zunächst zu prüfen,welchem Zweck die Fläche dient, auf der dasJakobs-Kreuzkraut wächst. Des Weiteren istabzuwägen, ob von der Fläche, auf der diePflanze vorkommt, eine Gefahr für benachbar-tes Wirtschaftsgrünland ausgeht. Dort, wo Ja-

kobs-Kreuzkrautbestände weitab von Wiesenund Weiden oder anderen gefährdeten Flä-chen blühen, sollte die Pflanze nicht zwingendbeseitigt werden, da sie eine einheimischeWildpflanze ist und einen bedeutenden Bei-trag zur Biodiversität leistet (siehe Kapitel 2.7).Die Entwicklung des Jakobs-Kreuzkrautes soll-te allerdings regelmäßig durch die Eigentümeroder Nutzer der Flächen überwacht werden. InEngland hat man in Anlehnung an das Samen-verbreitungspotenzial des Jakobs-Kreuzkrautesdie in Tabelle 3 aufgeführten Risikozonen fest-geschrieben.

Tabelle 3: Risiko der Ansiedlung des Jakobs-Kreuzkrautes auf benachbarten Weide-/Futterflächen in Abhängigkeitvon der Entfernung der benachbarten Weide-/Futterflächen zu bereits vorhandenen Jakobs-Kreuzkraut-Pflanzen (DEFRA 2004).

Risiko Entfernung

Ansiedlung Jakobs-Kreuzkraut

Hoch < 50 mMittel 50 – 100 mGering > 100 m

Die in der Tabelle genannten Abstände sindnicht starr zu sehen. Wenn zwischen der Flä-che, auf der das Jakobs-Kreuzkraut wächst,und einer benachbarten Weide-/Futterfläche z.B. natürliche Begrenzungen den potenziellenSamenflug behindern, wird das Ausbreitungs-risiko gemindert. Des Weiteren kann dieHauptwindrichtung einen Einfluss auf die Sa-menverbreitung haben. Das Ausbreitungsrisi-ko ist somit im Einzelfall zu klären.

Wo das Jakobs-Kreuzkraut eine Gefahr dar-stellt, muss es kontrolliert werden, um Scha-den für Tiere und ihre Besitzer abzuwenden.Die Bekämpfungsmaßnahmen sollten durchden Eigentümer oder Pächter der (Nachbar-)Fläche erfolgen, von der eine Gefährdung aus-geht (zur rechtlichen Situation siehe Kapitel6.1). Für Flächen in der öffentlichen Hand sinddie zuständigen Verwaltungen verantwortlich.

Bei der Bekämpfung des Jakobs-Kreuzkrauteskommt es darauf an, dass man der Pflanze dieWachstums- und Vermehrungsgrundlagennimmt. Grundsätzlich muss also verhindert

werden, dass das Jakobs-Kreuzkraut Jahr fürJahr überhaupt zur Blüte und Samenreife kom-men kann. Wenn sich erst einmal ein größererBesatz auf einer Fläche etabliert hat, ist eineeinmalige Bekämpfung oftmals nicht ausrei-chend, sondern es müssen i. d. R. mehrereVerfahren kombiniert über mehrere Jahre hin-weg eingesetzt werden. Da einige Verfahrenzunächst zu einer Verletzung der Grasnarbeführen können, sollte eine einmal begonneneBekämpfung nicht halbherzig durchgeführtoder zu früh abgebrochen werden, da danneine flächendeckende Ansiedlung drohenkann. Auf Flächen, von denen die Gefahr derAusbreitung des Jakobs-Kreuzkrautes aus-geht, sollte schon bei Beginn einer Besiedlungreagiert werden (nach dem Motto: „wehret

den Anfängen!“).

Für die Bekämpfung des Jakobs-Kreuzkrautesstehen verschiedene Verfahren zur Verfügung,die flächenspezifisch auszuwählen sind. EineKurzübersicht hierzu gibt der folgende Infokas-ten, ausführliche Erläuterungen finden sich inden folgenden Kapiteln 7.2 und 7.3.

Meiden, Dulden, Bekämpfen – Hinweise zum Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut 25

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7.2 Bekämpfungsverfahren

7.2.1 Mechanische Verfahren

Mechanische Verfahren sind vorzugsweise aufFlächen einzusetzen, auf denen andere Pflan-zen des Bestandes nicht nachhaltig durch eineBehandlung geschädigt werden dürfen („öko-

logisch wertvolle“ Flächen). Auf Nichtkultur-land wie Teilen des öffentlichen Grüns, an Weg-rändern, in Uferbereichen, auf Ruderalflächenusw. sind generell nur mechanische Verfahrenmöglich (Pflanzenschutzgesetz – PflSchG). Diesgilt auch für die Wirtschaftsweise des Ökologi-

schen Landbaus, die darüber hinaus vor allemeinen präventiven Ansatz verfolgt (BeachtungBoden-Nährstoffhaushalt, pH-Wert, Weidepfle-ge, Nachsaat).

Die wichtigste Maßnahme gegen eine Ausbrei-tung bzw. Ansiedlung des Jakobs-Kreuzkrautesauf gefährdeten Flächen ist die regelmäßigeBeobachtung der Flächen, um rechtzeitig rea-gieren bzw. eingreifen zu können (siehe Kapitel7.1). Einzelne Pflanzen sollten vor der Blüteausgestochen oder mit der Wurzel ausgerissenund von der Fläche entfernt werden. Dies giltauch für den Rand von Koppeln. Die Einzel-

pflanzenentnahme hat den Vorteil, dass auf„ökologisch wertvollen“ Flächen alle übrigenPflanzen geschont werden. Das Verfahren istbesonders bei jungen Pflanzen erfolgreich, dahier die Wurzeln noch gut mit entfernt werdenkönnen. Verbleiben Wurzelstücke im Boden, sokönnen die Pflanzen neu austreiben. Da die Ein-zelpflanzenentnahme jedoch einen hohen Arbeitsaufwand bedingt, ist sie nur solangemöglich, wie keine größeren Jakobs-Kreuz-

kraut-Bestände auftreten. Es muss daher in re-gelmäßigen Abständen kontrolliert werden, obwieder neue Kreuzkrautpflanzen aufwachsen,damit diese gleich wieder beseitigt werdenkönnen. Vor allem auf Wirtschaftsweiden soll-ten die entstehenden Lücken umgehend mitGras nachgesät werden, damit es nicht zumNeuaustrieb von Samen kommen kann. Da dasJakobs-Kreuzkraut Hautreizungen hervorrufenkann, sollten empfindliche Personen die Pflan-zen nur mit wasserfesten (Garten-) Handschu-hen anfassen.

Bei einem stärkeren Besatz mit Jakobs-Kreuz-kraut sollte die betroffene Fläche vor der Blüte

des Kreuzkrautes gemäht werden (etwa EndeJuni), um zumindest die Ausbreitung über Sa-men zu unterbinden. Da die Gefahr der Notreifebesteht, muss das Mähgut abgefahren und ver-nichtet werden, es sollte nicht kompostiertoder dem Mist beigefügt und wieder auf dieFlächen ausgebracht werden (siehe Kapitel7.2.4). Alternativ kann mit etwas höherer Stop-pel (8-10 cm) gemulcht werden. Das Mulchgutfällt auf den Boden und wird dort von den Bo-denbakterien abgebaut. Auf Weideflächen soll-ten Tiere erst wieder auf die Fläche kommen,wenn das Mulchgut verrottet ist, um zu verhin-dern, dass liegen gebliebenes Mulchgut aufge-nommen wird. Flächenstilllegungen, die erst abdem 1. Juli des Jahres gemulcht, gehäckseltoder gemäht werden dürfen, sollten umgehendnach diesem Termin bearbeitet werden, sofernim unmittelbaren Umfeld Weideflächen angren-

26 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

Bekämpfungsverfahren

Im Wirtschaftsgrünland kann die Ansiedlung des Jakobs-Kreuzkrautes am wirkungsvolls-ten durch eine regelmäßige Pflege der Grünlandnarbe verhindert werden (Nachsaat,Schleppen, Walzen, Nachmähen, angepasste Düngung und Tierhaltung). Wenn sich diePflanze in einer größeren Dichte etabliert hat, sind einmalige Maßnahmen oftmals nichtmehr ausreichend. Sind lediglich Teilareale kleiner Grünlandflächen betroffen, so könnendie Pflanzen vor der Blüte ausgestochen oder mit der Wurzel ausgerissen werden. Bei ei-nem stärkeren Besatz sowie auf großen Flächen kann das Jakobs-Kreuzkraut – ggf. wie-derholt – vor der Samenreife ab Ende Juni gemäht werden. Im Anschluss sind die Pflan-zen wie bei der Handentnahme von der Grünlandfläche zu entfernen. OffeneBodenstellen sollten nachgesät werden.

Chemische Bekämpfungsmaßnahmen sollten nur in Ausnahmefällen angewendet wer-den. Die Wirkung der derzeit verfügbaren Herbizide ist nicht nachhaltig, so dass der Mit-teleinsatz ggf. wiederholt werden muss. Weitergehende Informationen zum Herbizidein-satz erteilen die zuständigen Pflanzenschutzämter.

Auf Naturschutzflächen stehen vielfach die Erhaltungsziele der Umsetzung von Maßnah-men gegen das Jakobs-Kreuzkraut entgegen. Ob und wie auf Naturschutzflächen einge-griffen werden kann, ist mit der zuständigen Behörde bzw. der Institution abzustimmen,die für die Nutzung der jeweiligen Fläche verantwortlich ist.

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Meiden, Dulden, Bekämpfen – Hinweise zum Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut 27

zen, auf denen sich das Jakobs-Kreuzkraut an-siedeln kann (siehe Kapitel 7.1).

Bei allen mechanischen Verfahren ist insbeson-dere bei einer Nachmahd auf die anschließendeGerätehygiene zu achten, damit nicht Samenauf unbefallene Standorte übertragen werden.

Das Mähen und Mulchen weist einige Nach-

teile bzw. Unsicherheitsfaktoren auf. So wer-den durch die Maßnahme auch alle anderen aufder Fläche wachsenden Pflanzen an der Blütegehindert, soweit sie zeitgleich oder später alsdas Jakobs-Kreuzkraut blühen. Zudem muss dieMaßnahme bei Bedarf wiederholt durchgeführtwerden, um auch später austreibende Jakobs-Kreuzkrautpflanzen an der Blüte und Samenbil-dung zu hindern. Die Maßnahme muss zudemvielfach auch in Folgejahren fortgeführt werden,um eine Reduktion des Befalls zu erreichen.Durch einen einmaligen Einsatz ist es nichtmöglich, das Jakobs-Kreuzkraut nachhaltig zu-rückzudrängen. Problematisch an dem Mäh-oder Mulch-Verfahren ist des Weiteren, dassdas Jakobs-Kreuzkraut bei regelmäßiger mecha-nischer Schädigung vor der Blüte stärker vege-tativ austreibt. Aus den Wurzeln, die durch dieMaßnahmen nicht geschädigt werden, könnendie Pflanzen wieder neu austreiben. Da die jun-gen Rosetten von Weidetieren eher gefressenwerden als ältere Pflanzen, kann durch regel-mäßiges Mulchen somit ein gegenteiliger Ef-fekt erreicht werden, d. h. eine verstärkte po-tenzielle Gefährdung der Weidetiere eintreten.Auf Wirtschaftsweiden wird dann letztlich einechemische Bekämpfung unvermeidbar (sieheKapitel 7.2.2).

Als wirksame Notmaßnahme, um einem sehrstarken Besatz mit Jakobs-Kreuzkraut zu be-gegnen, kann eine mehrjährige Ackerbaupha-

se eingeschoben werden. Bei einem Umbruchvon Dauergrünland und einer Umnutzung zuAcker ist die aktuelle Rechtslage (Gesetze,Verordnungen) zu beachten.

Auf Grünlandflächen, die sehr uneben sind, istdas flächenhafte Mähen oder Mulchen nichtimmer möglich, so dass nur mit der Hand ge-mäht werden kann. Da dies sehr aufwändig ist,sollten derartige Standorte rechtzeitig und re-gelmäßig auf den Besatz mit Jakobs-Kreuzkrautkontrolliert werden. Die Handmahd hat denVorteil, dass gezielt und unter Schonung ande-rer ökologisch wertvoller Pflanzen gearbeitetwerden kann.

Auf Wirtschaftsweiden kann die Ausbreitungdes Jakobs-Kreuzkrautes am wirkungsvollstendurch eine regelmäßige Weidepflege verhin-dert werden. Ein dichter Pflanzenbestand lässtdie Ansiedlung des Jakobs-Kreuzkrautes garnicht erst zu. Detaillierte Angaben zur Narben-pflege finden sich in Kapitel 7.3.1.

Sofern die Jakobs-Kreuzkrautpflanzen nochklein sind, kann auf Nichtkulturland auch mit ei-nem Brenner oder Infrarotgerät gearbeitetwerden. Wenn das Jakobs-Kreuzkraut eine hö-here Wuchshöhe als die übrigen Pflanzen auf-weist, ist mit Ausnahmegenehmigung desPflanzenschutzdienstes auch ein Herbizid-Streichgerät einsetzbar (siehe Kapitel 7.2.2).Hierfür ist aber nur ein Totalherbizid zugelassen,das nicht immer volle Wirksamkeit erreicht.

Einzelne Jakobs-Kreuzkrautpflanzen können per Hand ausgestochen oder mit der Wurzel ausgerissen werden. Anschließend müssen diePflanzen von der Fläche entfernt und entsorgt werden. Die Einzelpflanzenentnahme ist sehr arbeitsaufwändig und daher i.d.R. nur auf Flä-chen möglich, die keine größeren Jakobs-Kreuzkraut-Bestände aufweisen (Fotos: W. Sach, H. Neumann)

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7.2.2 Chemische Verfahren

Eine chemische Bekämpfung ist nur auf land-

wirtschaftlich genutzten Flächen wie z. B.Weiden oder Futterflächen zulässig. In Aus-nahmefällen kann für eine Behandlung aufNichtkulturland eine Einzelgenehmigung desamtlichen Pflanzenschutzdienstes eingeholtwerden. Für ökologisch wertvolle Flächen, dieunter Schutz stehen, ist eine zusätzliche Ge-nehmigung der zuständigen Umweltbehördeerforderlich (Kontaktadressen siehe Kapitel10). Chemische Maßnahmen dürfen nur vonsachkundigen Personen durchgeführt werden.Die verwendeten Ausbringungsgeräte undHerbizide müssen zum Einsatz gegen das Ja-kobs-Kreuzkraut (bzw. generell gegen Unkräu-ter auf Wiesen und Weiden) zugelassen sein.Die Auflagen zu den einzelnen Mitteln sindstrikt einzuhalten.

Chemische Behandlungen sollten durchge-führt werden, wenn die Jakobs-Kreuzkraut-Pflanzen sich im Rosettenstadium befindenbzw. eine Wuchshöhe von ca. 10 - 20 cm auf-weisen. Ggf. ist vorher einmal zu mähen, umeinen gleichmäßigeren Entwicklungsstand im

zweiten Aufwuchs zu erzielen. Wenn es sichnur um einzelne Nester des Jakobs-Kreuzkrau-tes handelt, sollte eine Einzelpflanzenbe-

handlung mit der Rückenspritze oder demStreichstab durchgeführt werden. Bei hohemBesatz auf der Weide oder Mähfläche ist nurnoch eine Flächenbehandlung mit entspre-chenden Pflanzenschutzgeräten möglich.

Die Wirkung der derzeit verfügbaren Herbizide(siehe Infokasten, Tabelle 4) ist nicht nachhal-tig, so dass der Mitteleinsatz ggf. in den Fol-gejahren wiederholt werden muss. Auf Wirt-schaftsgrünland muss auf jeden Fall eineGrasnachsaat folgen, um die durch die Sprit-zung entstandenen Lücken zu schließen.Günstig ist es, wenn kurz nach der Saat Nie-derschläge folgen. Des Weiteren muss nacheiner chemischen Behandlung einer Weide-/Futterfläche unbedingt die Narbenpflege in-tensiviert werden. Hierdurch können weiterechemische Maßnahmen um einige Jahre he-rausgezögert werden, wodurch sich Kostensparen lassen und die Umwelt geschont wird.

28 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

Tabelle 4: Übersicht über zugelassene Herbizide zur Bekämpfung des Jakobs-Kreuzkrautes (eine Anwendung/Jahr, Abstand zu Gewässernmit 90 % Abdrift reduzierender Düse in S.-H.: Böschungsoberkante; Änderungen nach dem neuen Pflanzenschutzgesetz in Zu-kunft möglich)

Mittelname Wirkstoffe Maximale Anwendungs- Wartezeit

Aufwandmenge zeitraum

Simplex Fluroxypyr + Aminopyralid 2,0 l/ha April – Sep. 7 TageU 46 M MCPA 2,0 l/ha Mai – Aug. 28 TageU 46 D 2,4-D 2,0 l/ha Mai – Aug. 28 TageBanvel M Dicamba + MCPA 6,0 l/ha April – Sep. 14 Tage

Abbildung 3: Optisch deutlich er-kennbare Wirkungdes Herbizids Sim-plex auf das Ja-kobs-Kreuzkraut imFeldversuch: linksohne, rechts mitBehandlung (Foto:C. Schleich-Saidfar).

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Chemische Bekämpfungsmittel

Nach derzeitigem Kenntnisstand lässt sich das Jakobs-Kreuzkraut am sichersten durch 1,5– 2,0 l/ha des Herbizids Simplex bekämpfen (Abbildung 3 und 4). Eine Teilwirkung habenKombinationen von 2,0 l/ha U 46 M Fluid + 2,0 l/ha U 46 D Fluid oder der Einsatz von 6,0l/ha Banvel M (letzteres kann aber die Gräser bei ungünstiger Witterung schädigen). Wäh-rend Simplex auch noch auf bereits schossende Jakobs-Kreuzkrautpflanzen eine gute Wir-kung hat, sind die letztgenannten drei Mittel am wirksamsten einsetzbar im Rosettensta-dium im Frühjahr oder bei späterem Einsatz im Laufe der Vegetation nach einervorherigen Mahd, wenn die Pflanzen wieder zu wachsen beginnen (s.a. WERNER 2012).Zur chemischen Behandlung des Schmalblättrigen Kreuzkrautes liegen derzeit leider keineeigenen Erfahrungen vor.

Beim Einsatz der Herbizide ist die jeweils vorgeschriebene Wartezeit einzuhalten. Diesist die Zeit vom Einsatztag des Mittels bis zu dem Zeitpunkt, an dem wieder Tiere auf dieFläche aufgetrieben werden dürfen bzw. bis Futter geerntet werden darf. Die Wartezeitbeträgt beim Einsatz von Simplex 7 Tage, d. h. schon 7 Tage nach Anwendung kann mantheoretisch wieder Tiere auf die Fläche lassen. Allerdings sollte generell mit dem Wieder-auftrieb gewartet werden, bis eine vollständige Wirkung des Mittels auf der Weide einge-treten ist und die Pflanzen verfault sind. Beim Einsatz von Simplex ist das unmittelbar vor-geschrieben, bei den anderen Mitteln ist es aber ebenfalls sehr sinnvoll! Bevor nach einerBehandlung wieder Tiere aufgetrieben werden, sollte die Fläche gemäht werden. DasMähgut muss abgeräumt und vernichtet werden, da auch chemisch behandelte Pflanzenihre potenzielle Giftigkeit behalten, jedoch von Tieren eher gefressen werden als unbe-handelte Pflanzen. Wenn es nicht möglich ist, das Mahdgut abzufahren, kann auch ge-mulcht werden, so dass die Tiere die Pflanzenreste nicht mehr aufnehmen können. Dannmuss aber gewartet werden, bis das Mulchgut wirklich abgebaut ist.

Wenn das Mittel Simplex eingesetzt wird, muss entlang von angrenzenden Flächen (aus-genommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Wege und Plätze) inner-halb der ersten 20 m mit 50 % Abdrift reduzierenden Düsen gearbeitet werden (NT 101-Auflage). Bei der Anwendung von Banvel M müssen 90 % Abdrift reduzierende Düsenbenutzt werden (NT 103-Auflage). Beim Einsatz von U 46 M muss zu angrenzenden Flä-chen (Ausnahmen siehe oben) ein Abstand von 5 m eingehalten werden. Auf den im An-schluss folgenden 20 m müssen 75 % Abdrift reduzierende Düsen zum Einsatz kommen(NT 108-Auflage). Der o. g. 5 m-Abstand entfällt, wenn die Fläche in einer Gemeinde mitausreichend Biotopen nach BBA-Verzeichnis liegt (kann beim Pflanzenschutzdienst erfragtwerden, Ansprechpartner siehe Kapitel 10). Weitere Einzelheiten zu Auflagen sind denGebrauchsanweisungen des jeweiligen Mittels zu entnehmen.

Meiden, Dulden, Bekämpfen – Hinweise zum Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut 29

Ergebnis des 1. Jakobs-Kreuzkrautversuches 2007

Standort: Bönebüttel, Anlage: Streifenversuch, 2 x 20 m, 2-fache Wiederholung, Versuchsansteller: Klaus Horn

Einsatz der Mittel am 25.04.2007, Höhe Jakobs-Kreuzkraut 10-15 cm, mittlerer Deckungsgrad 26 %

Mittel

Menge (l/ha)

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Ergebnis des 2. Jakobs-Kreuzkrautversuches 2007

Einsatz der Mittel nach Mulchgang am 02.08.2007, Höhe Jakobs-Kreuzkraut: 10 cm, mittlerer Deckungsgrad 12 %

Standort: Bönebüttel, Anlage: Streifenversuch, 2 x 20 m, 2-fache Wiederholung, Versuchsansteller: Klaus Horn

Zum Boniturtermin lag der Deckungsgrad des Jakobs-Kreuzkrautes bei 23 %. Die Pflanzen blieben nach dem Mulchgang (Anfang Juli) insgesamt im 2. Aufwuchs deutlich kleiner als dies beim 1. Aufwuchs der Fall war.

Mittel

Menge (l/ha)

Anwendungshinweise für das Herbizid Simplex

Aufgrund des spezifischen Abbauverhaltens des Herbizids Simplex sind bei dessen An-wendung unbedingt die folgenden Hinweise einzuhalten:

1. Simplex darf nur auf Flächen mit dauerhafter Weidenutzung oder nach dem letztenSchnitt eingesetzt werden, d.h. eine Schnittnutzung (Gras, Silage, Heu) im selben Jahrnach der Anwendung ist nicht zulässig.

2. Futter (Gras, Silage oder Heu), das von mit Simplex behandelten Flächen stammt, so-wie Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Futter (Gras, Heu oder Silage)von mit Simplex behandelten Flächen stammt, darf nur im eigenen Betrieb verwendetwerden.

3. Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Futter (Gras, Silage oder Heu) vonmit Simplex behandelten Flächen stammt, darf nur auf Grünland, zu Getreide oderMais ausgebracht werden. Bei allen anderen Kulturen sind Schädigungen nicht auszu-schließen.

4. Gärreste aus Biogasanlagen, die mit Schnittgut (Gras, Silage oder Heu), Gülle, Jauche,Mist oder Kompost von Tieren betrieben werden, die von mit Simplex behandelten Flä-chen stammen, dürfen nur in Grünland, in Getreide oder in Mais ausgebracht werden.

5. Bei Umbruch im Jahr nach der Anwendung von Simplex sind Schäden an nachgebau-ten Kulturen möglich. Daher sollten im Jahr nach der Anwendung bei Umbruch nur Ge-treide, Futtergräser oder Mais angebaut werden. Kartoffeln, Tomaten, Leguminosenoder Feldgemüse-Arten sollten innerhalb von 18 Monaten nach der Anwendung nichtnachgebaut werden.

6. Wenn die Fläche, die mit Simplex behandelt wird, Jakobs-Kreuzkraut oder andere gifti-ge Pflanzen aufweist, darf die Fläche nach der Behandlung erst nach vollständigem Ab-sterben und Verfaulen dieser Pflanzen beweidet werden. Nach einem Schnitt darf dasSchnittgut nur abgeräumt werden, wenn es danach nicht verfüttert wird.

7. Auf Pferdeweiden sollte Simplex nur zur Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung bzw. imStreichverfahren eingesetzt werden.

30 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

Abbildung 4: Wirkung unterschiedlicher Herbizide auf das Jakobs-Kreuzkraut (Versuchsergebnisse ALR Kiel).

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Das Jakobs-Kreuzkraut wird von Raupen des Zünslers Phycitodes maritima (links, Imago) sowie des Blutbären (Tyria jacobaeae, rechts) ge-fressen (Fotos: D. Kolligs, G. Kämmer)

Meiden, Dulden, Bekämpfen – Hinweise zum Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut 31

7.2.3 Biologische Bekämpfungsverfahren

Biologische Bekämpfungsverfahren zielen da-rauf ab, die Bestände des Jakobs-Kreuzkrautesdurch den gezielten Einsatz natürlicher Fraß-

feinde zu kontrollieren. In Freiland- und Labor-untersuchungen wurden insbesondere dieWechselwirkungen zwischen dem Jakobs-Kreuzkraut und dem Kreuzkraut- oder Blutbä-

ren (Tyria jacobaeae) untersucht. Die Raupendieser Nachtfalterart fressen fast ausschließ-lich am Jakobs-Kreuzkraut.

Es wurde mehrfach gezeigt, dass das Jakobs-Kreuzkraut zwar stark von den Blutbärenraupenverbissen werden kann, das Ausmaß diesesEffektes hängt jedoch nicht nur von der Mengeder Nahrungspflanzen ab, sondern auch starkvon Umweltfaktoren, die die Populationsent-wicklung des Falters beeinflussen. Hierzu zäh-len insbesondere die Witterung und der Ein-fluss der sogenannten Parasitoiden (z.B.Schlupfwespen), die die Raupen befallen. AlsFazit der vorliegenden Untersuchungen istfestzuhalten, dass eine gezielte biologische

Bekämpfung des Jakobs-Kreuzkrautes auf-grund der populationsbiologischen Wechselwir-kungen sowie der unkalkulierbaren sonstigenUmwelteinflüsse im Freiland nicht möglich istbzw. vermutlich ein wiederholtes und dauerhaf-tes Aussetzen von Raupen erfordern würde.

Gleichwohl haben Freilandbeobachtungen inSchleswig-Holstein gezeigt, dass die natürlichePopulationsentwicklung des Blutbären auf ein-

zelnen Flächen dazu beitragen kann, größereJakobs-Kreuzkraut-Bestände zurückzudrängen.

Auf einigen Flächen der Stiftung NaturschutzSchleswig-Holstein wurde außerdem in denvergangenen Jahren beobachtet, dass Jakobs-Kreuzkrautpflanzen stark durch Raupen vonzwei Kleinschmetterlingsarten (Cochylis atrica-pitana, Phycitodes maritima) befallen waren.Die in den Stängeln und Blütenständen leben-den Raupen verursachten eine erhebliche Re-duktion blühfähiger Pflanzen und trugen damitzu einer starken Verminderung der Samenpro-duktion bei.

Als eine Maßnahme, um das Jakobs-Kreuz-kraut auf Grünlandflächen zurückzudrängen,wird in der Literatur die Beweidung mit Scha-fen genannt, die weniger empfindlich auf dieAufnahme von Pyrrolizidinalkaloiden reagierenals Pferde oder Rinder (siehe Kapitel 4). Als Be-weidungszeitraum wird das zeitige Frühjahrempfohlen. Die Weideflächen sollten aus Tier-schutzgründen keinen zu starken Kreuzkraut-Besatz aufweisen und zudem über ein ausrei-chendes Angebot an anderen Futterpflanzenverfügen. Die Effizienz der Maßnahme ist nachden vorliegenden Literaturangaben allerdingsunsicher, da u.a. durch die Schafbeweidungauch Offenbodenstellen entstehen können, dieneue Keimbedingungen für Jakobs-Kreuzkraut-samen aus dem Boden schaffen können.

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7.2.4 Entsorgung

Ausgerissene oder chemisch behandelte Ja-kobs-Kreuzkraut-Pflanzen sowie auch Mähgut,das Jakobs-Kreuzkraut enthält, sollten nichtauf der Fläche liegen gelassen werden. DieEntsorgung ist notwendig, um eine Wieder-ansiedlung der Pflanzen zu verhindern. AufWeiden dient die Entfernung der Pflanzen desWeiteren dem Schutz der Weidetiere (sieheKapitel 4).

Die Entsorgung des Jakobs-Kreuzkrautes istso zu gestalten, dass die Pflanzen vollständigaus dem System entnommen werden. Einzel-ne Pflanzen bzw. geringe Pflanzenmengensind am besten über die (graue) Restabfall-

tonne zu entsorgen. Blühende und fruchtendePflanzen sollten weder auf den Miststocknoch auf den hauseigenen Kompost gebrachtwerden, da die Samen hier weitgehend keim-fähig bleiben und durch die Verteilung desMistes bzw. Kompostes weiter verbreitet wer-den können. Grüngutannahmestellen bzw.Grünabfallbehandlungsanlagen scheiden ausdiesem Grund vorsorglich als sichere Entsor-gungsmöglichkeit aus. Auch Einzelpflanzen,die noch nicht blühen bzw. Samen tragen, soll-ten lediglich über die (graue) Restabfalltonneentsorgt werden, da bei den anderen genann-ten Verfahren die Gefahr besteht, dass diePflanzen neu wurzeln. Da das Jakobs-Kreuz-kraut Hautreizungen hervorrufen kann, solltenempfindliche Personen die Pflanzen nur mitwasserfesten (Garten-) Handschuhen anfas-sen. Wenn Haut in Kontakt mit den Pflanzen

kommt, sollten die betroffenen Hautstellenumgehend gewaschen werden.

Für größere Pflanzen- bzw. Mahdgutmen-

gen kommt die Entsorgung in einer Müllver-brennungsanlage in Frage, was i. d. R. jedochmit relativ hohen Kosten verbunden ist. Kos-tengünstiger sind biologische Behandlungsver-fahren, in denen die Samen des Jakobs-Kreuz-krautes ihre Keimfähigkeit verlieren, wenn sieüber einen ausreichend langen Zeitraum ho-hen Temperaturen ausgesetzt werden (min-destens 55 °C über einen zusammenhängen-den Zeitraum von 2 Wochen, von 60 °C über 6Tage oder von 65 °C über 3 Tage). Diese An-forderungen werden von Bioabfallbehand-

lungsanlagen, die für die getrennt eingesam-melten Bioabfälle eingerichtet sind, sichereingehalten, da diese mit geschlossenen Be-handlungssystemen ausgestattet wurden. Ja-kobs-Kreuzkrautpflanzen können u. U. auchdurch eine Vergärung in Biogasanlagen ent-sorgt werden, sofern deren Betrieb eine aus-reichend hohe Temperatur (mindestens 50°C)und Verweilzeit des Substrats gewährleistet.In Nassfermentationsanlagen, die den Großteilder bisher errichteten Biogasanlagen ausma-chen, ist das i. d. R. langfaserige, alte und he-terogene Pflanzenmaterial im nicht gehäcksel-ten Zustand aufgrund technischer Problemejedoch nicht optimal einsetzbar (Beeinträchti-gung der Rührwerke). Als Alternative sind Tro-ckenfermentationsanlagen mit nachfolgenden-der Kompostierung daher besser geeignet.

Raupe des Blutbären am Jakobs-Kreuzkraut (Foto: G. Kämmer)

32 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

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Wenn große Jakobs-Kreuzkrautbestände gemäht werden, sollte das Mahdgut abgefahren und fachgerecht entsorgt werden (Foto: S. Siemesgelüss)

Meiden, Dulden, Bekämpfen – Hinweise zum Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut 33

Eine Liste fachgerechter potenzieller Ent-

sorgungsanlagen für größere Pflanzenmen-gen findet sich in Kapitel 10.9. Die Kosten fürdie Entsorgung müssen im Einzelfall verhan-delt werden, so dass es sich empfiehlt, Ver-gleichsangebote einzuholen. Der jeweilige Be-triebsleiter einer Bioabfallbehandlungsanlagesollte in einem Vorgespräch ausdrücklich aufden Zweck der Entsorgung hingewiesen wer-den (Abtötung des Jakobs-Kreuzkrautes), undes sollte abgeklärt werden, ob und unter wel-chen Anlieferungsbedingungen das Entsor-gungsziel in der betreffenden Anlage erfülltwerden kann (z. B. lose oder als Ballen, alsSchnittgut oder gehäckselt). Der Transport zuder Entsorgungsstelle sollte so erfolgen, dasskein Pflanzenmaterial (insbesondere Samen) indie Landschaft gelangen kann.

Da die Möglichkeiten zur Entsorgung einen ent-scheidenden Einfluss auf die Wahl des Flächen-managements haben, sollte bereits vor derDurchführung der ersten Bekämpfungsmaßnah-men erörtert werden, ob und wie die anfallen-den Pflanzenmengen entsorgt werden können.

7.3 Flächenspezifische Kontrollmaßnahmen

Die Maßnahmen zur Kontrolle des Jakobs-Kreuzkrautes hängen von der Nutzung, Größeund Besatz der Fläche mit Jakobs-Kreuzkrautab. In den Abbildungen 5 bis 8 sowie in denfolgenden Kapiteln wird erläutert, welcheMaßnahmen in Abhängigkeit dieser Parame-ter eingesetzt werden können. AusführlicheAngaben zur technischen Durchführung dergenannten Einzelmaßnahmen finden sich inden Kapiteln 7.2.1, 7.2.2 und 7.2.3.

Bei der Entscheidung, ob und wie Jakobs-Kreuzkrautpflanzen bekämpft werden sollen,ist zu berücksichtigen, ob von der betroffenenFläche ein Ausbreitungsrisiko in das Umlandausgeht. Dieses ist insbesondere dann gege-ben, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft (< 100 m Entfernung) Wiesen- oder Weideflä-chen vorhanden sind, auf denen geeignete Bedingungen für eine Ansiedlung des Jakobs-Kreuzkrautes bestehen (lückige Grünlandbe-stände, siehe Kapitel 2.6).

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Abbildung 5: „Entscheidungsbaum“: Wahl geeigneter Maßnahmen zur Kontrolle des Jakobs-Kreuzkrautes (nach DEFRA 2004, verändert).

34 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

Kontakt zu Naturschutzbehörde bzw. zuständiger Institution (z. B. Naturschutz- stiftung, -verein) aufnehmen (s. Kap. 10)

Chemische Maßnahmen, siehe Abb. 8

Nicht-Chemische Maßnahmen, siehe Abb. 7

Fläche mit Naturschutzauflagen (z.B. NSG, Natura 2000) und/oder mit

Vorkommen seltener/geschützter Arten?1

Einsatz chemischer Maßnahmen auf der Fläche möglich/zulässig und

sinnvoll/notwendig (siehe Kap. 7.2.2)?

Ja Nein

Nein Ja

Maßnahmen, siehe Abb. 6

Keine Maßnahmen

Einsatz von Maßnahmen auf der Fläche möglich/zulässig und

sinnvoll/notwendig (siehe Kap. 7.3.2, 7.3.3)?

Nein Ja

1 siehe Bundes- und Landesnaturschutzgesetz, FFH-Richtlinie, EU-Vogelschutzrichtlinie, Rote Listen

Kleine Fläche

Große Fläche

Jakobs-Kreuzkraut zahlreich, in hoher Dichte

Jakobs-Kreuzkraut vereinzelt, in geringer Dichte

Jakobs-Kreuzkraut zahlreich, in hoher Dichte

Jakobs-Kreuzkraut vereinzelt, in geringer Dichte

• Mähen2 • Herausziehen2

• Ausgraben2

• Mähen2

• Herausziehen2

• Ausgraben2

• Herausziehen2

• Ausgraben2

1 Rücksprache mit der zuständigen Naturschutzbehörde bzw. Institution erforderlich, chemische Maßnahmen (siehe Abb. 8) nur in Sonderfällen und per Ausnahmegenehmigung zulässig und auf die Naturschutzziele abzustimmen (z.B. ggf. Teilflächenbehandlung)

2 Pflanzen nach Möglichkeit nicht auf der Fläche belassen, Mahdgut abfahren und entsorgen

Fläche mit Naturschutzauflagen1

Abbildung 6: Maßnahmen zur Kontrolle des Jakobs-Kreuzkrautes auf Flächen mit Naturschutzauflagen. Um eine Ausbreitung zu verhin-dern, müssen alle Maßnahmen vor der Samenreife des Jakobs-Kreuzkrautes durchgeführt werden. Offene Bodenstellensollten nachgesät werden, sofern dies nicht den Naturschutzzielen entgegensteht (nach DEFRA 2004, verändert).

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Meiden, Dulden, Bekämpfen – Hinweise zum Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut 35

Abbildung 8: Chemische Maßnahmen zur Kontrolle des Jakobs-Kreuzkrautes auf Flächen ohne Naturschutzauflagen (bis auf Ausnahmege-nehmigungen nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zulässig). Offene Bodenstellen sollten nachgesät werden (nachDEFRA 2004, verändert).

Kleine Fläche

Große Fläche

Jakobs-Kreuzkraut zahlreich, in hoher Dichte

Jakobs-Kreuzkraut vereinzelt, in geringer Dichte

Jakobs-Kreuzkraut zahlreich, in hoher Dichte

Jakobs-Kreuzkraut vereinzelt, in geringer Dichte

• Verbesserung der Bestandes- bzw. Narbenpflege1

• Mähen2

• Verbesserung der Bestandes- bzw. Narbenpflege1

• Herausziehen2

• Ausgraben2

Fläche ohne Naturschutzauflagen: Nicht-chemische Maßnahmen

• Verbesserung der Bestandes- bzw. Narbenpflege1

• Mähen2

• Herausziehen2

• Ausgraben2

• Verbesserung der Bestandes- bzw. Narbenpflege1

• Herausziehen2

• Ausgraben2

1 Vermeidung von Bestandeslücken auf Grünlandflächen durch Anpassung von Bodenbearbeitung, Düngung, Nutzung (Schnitt, Weide), ggf. Nachsaat (siehe Kap. 7.3.1)

2 Pflanzen nicht auf der Fläche belassen, Mahdgut abfahren und entsorgen

Kleine Fläche

Große Fläche

Jakobs-Kreuzkraut zahlreich, in hoher Dichte

Jakobs-Kreuzkraut vereinzelt, in geringer Dichte

Jakobs-Kreuzkraut zahlreich, in hoher Dichte

Jakobs-Kreuzkraut vereinzelt, in geringer Dichte

• Selektives Herbizid

• Streichgerät2

• Selektives Spritzen

• Einzelstellen-behandlung

• Selektives Spritzen

• Streichgerät2

Fläche ohne Naturschutzauflagen1: Chemische Maßnahmen

• Selektives Spritzen

• Einzelstellen-behandlung

• Einzelstellen-behandlung

• Selektives Spritzen

1 Anwendung nach guter fachlicher Praxis (Beachtung rechtlicher Vorschriften, Sachkundenachweis, Gebrauchsanweisung)

2 Herbizid wird über eine rotierende Walze auf alle Einzelpflanzen aufgetragen, die eine bestimmte Wuchshöhe aufweisen

Abbildung 7: Nicht-Chemische Maßnahmen zur Kontrolle des Jakobs-Kreuzkrautes auf Flächen ohne Naturschutzauflagen. Um eine Aus-breitung zu verhindern, müssen alle Maßnahmen vor der Samenreife des Jakobs-Kreuzkrautes durchgeführt werden. OffeneBodenstellen sollten nachgesät werden (nach DEFRA 2004, verändert).

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Weidepflege

Um eine Ansiedlung des Jakobs-Kreuzkrautes zu unterbinden, sollte das Weidemanage-ment darauf abzielen, eine dichte und lückenfreie Grasnarbe zu schaffen bzw. zu erhalten.Auf Pferdeweiden ist die Weidepflege von besonderer Wichtigkeit, da die Grünlandnarbehier aufgrund des artspezifischen Weideverhaltens der Tiere je nach Haltungsverfahrensehr stark beansprucht wird und besonders leicht lückig werden kann, so dass die Bedin-gungen für eine Ansiedlung des Jakobs-Kreuzkrautes sehr günstig sind. Gegebenenfallsmuss die Anzahl der Tiere auf der Fläche gesenkt werden, um Trittschäden zu vermeiden.Dies gilt besonders unter nassen Verhältnissen. Geilstellen bzw. nicht abgefressene Stel-len sind regelmäßig nachzuputzen. Diese Maßnahme kann insbesondere in den MonatenJuli und August auch dazu beitragen, die Ausbreitung der Wiesenschnake (Tipula paludo-sa) zu reduzieren, da diese Tiere ihre Eier besonders in Trockenjahren gerne in die feuch-teren Geilstellen ablegen und die sich entwickelnden Larven durch ihren Fraß dann imFolgejahr zusätzliche Lücken in der Grasnarbe hinterlassen. Gemähte Geilstellen solltenabgeräumt werden. Alternativ kann dem Vieh bis zum vollständigen Verfaulen des Mulch-gutes der Zugang verhindert werden.

Im Wirtschaftsgrünland sollte mehrmals im Jahr eine Übersaat und bei Bedarf eine Nach-saat mit einer standortangepassten Gräsermischung erfolgen. Nachsaaten sind am bestenim August durchzuführen, wenn der konkurrierende Altgrasbestand nicht mehr so starkwächst. Die Narben sollten nicht zu lang in den Winter gehen, damit sich nicht über Win-ter Schadpilze einnisten und die Gräser schädigen können. Der Wechsel von Schnitt- undWeidenutzung ist besser geeignet, das Jakobs-Kreuzkraut zurückzudrängen als die aus-schließliche Beweidung einer Fläche. Außerdem kann man durch ein ausgewogenesNährstoffverhältnis und eine standortangepasste N-Düngung den Graswuchs auf Weidenfördern und damit das Jakobs-Kreuzkraut zurückdrängen. In Abhängigkeit von den Ergeb-nissen einer Bodenuntersuchung muss der standortoptimale pH-Wert ggf. durch eine Kal-kung eingestellt werden. Optimal ernährte und gepflegte Gräser sind konkurrenzstark undbilden eine dichte Narbe, in der das Jakobs-Kreuzkraut schwer Fuß fassen kann.

Wenn direkte Bekämpfungsmaßnahmen er-forderlich sind, sollten diese vorrangig me-

chanisch erfolgen. Die Wahl der Maßnahmenrichtet sich nach der Flächengröße und derStärke des Besatzes mit Jakobs-Kreuzkraut(Abbildung 5 bis 8). Wenn lediglich Teilarealekleiner Grünlandflächen betroffen sind, ist eineEinzelpflanzenentnahme möglich. Bei einemstärkeren Besatz sowie großen Flächen solltedas Jakobs-Kreuzkraut vor der Blüte gemähtwerden. Die Jakobs-Kreuzkrautpflanzen sindsowohl bei der Einzelbekämpfung als auch beider Mahd von der Grünlandfläche zu entfernenund anschließend zu entsorgen (siehe Kapitel7.2.4). Wenn dies auf großen Flächen nicht

möglich ist, kann alternativ gemulcht werden.Es ist allerdings zu bedenken, dass eine Mahdauch zu einer weiteren Förderung des Jakobs-Kreuzkrautes führen kann. Details zu mechani-schen Bekämpfungsmaßnahmen sind Kapitel7.2.1 zu entnehmen.

Bei einem großflächigen und sehr starken Auf-treten des Jakobs-Kreuzkrautes kann der Ein-satz von Herbiziden erforderlich werden, dieprinzipiell auch für die Einzelpflanzenbekämp-fung eingesetzt werden können. Hinweise zurAnwendung und Wirksamkeit der derzeit ver-fügbaren Mittel sind in Kapitel 7.2.2 gegebenworden.

36 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

7.3.1 Grünlandflächen ohne

Naturschutzauflagen,

Wirtschaftsgrünland

Auf Grünlandflächen, die praxisüblich ver-gleichsweise intensiv genutzt werden, ist dasAnsiedlungspotenzial für das Jakobs-Kreuzkrautgering, da das Schnitt- bzw. Beweidungsregimesowie die sonstigen Maßnahmen der Bestan-desführung i. d. R. zu Pflanzenbeständen bzw.Konkurrenzverhältnissen führen, die eine Kei-mung und/oder Etablierung der Art verhindern.

Die Ansiedlung und Ausbreitung des Jakobs-Kreuzkrautes kann auf Wirtschaftsgrünlandflä-chen entsprechend am wirkungsvollsten durcheine regelmäßige und sachgemäße Narben-

pflege verhindert werden (Schleppen, Walzen,Anpassung der Düngung und Nutzung, Nach-saat).

Page 37: Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut Meiden – Dulden – Bekämpfen · 6 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen Wie dieses Gedicht zeigt, hat das Jakobs-Kreuzkraut

Meiden, Dulden, Bekämpfen – Hinweise zum Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut 37

Das Jakobs-Kreuzkraut tritt häufig auf intensiv genutzten Pferdeweiden auf und ist hier aufgrund des selektiven Verbisses der Tiere insbe-sondere im Zeitraum der Blüte besonders auffällig. Durch Anpassungen der Weidepflege (siehe Infokasten) kann der Ansiedlung und wei-teren Ausbreitung der Pflanzen entgegengewirkt werden (Fotos: H. Neumann)

7.3.2 Grünlandflächen mit

Naturschutzauflagen

Flächen mit Naturschutzauflagen können jenach Standort und Nutzungsgeschichte einevergleichsweise lückige Vegetation mit Offen-bodenstellen aufweisen, so dass es zu einerstarken Ansiedlung und Ausbreitung des Ja-kobs-Kreuzkrautes kommen kann (siehe Kapitel2.6). Hiervon betroffen sind im Wesentlichenextensiv genutzte Weide- und Mähflächen so-wie Brachflächen (siehe unten, Kapitel 7.3.3).

Von beweideten Naturschutzflächen sind inSchleswig-Holstein bisher keine Todesfälle be-kannt geworden, die auf eine Vergiftung durchdas Jakobs-Kreuzkraut zurückgeführt werdenkonnten. Die Pflanzen enthalten Bitterstoffeund werden deshalb von den Tieren vermutlichi. d. R. gemieden.

Das Schnittgut von Naturschutzflächen mitJakobs-Kreuzkraut darf jedoch auf keinen Fallals Tierfutter veräußert bzw. eingesetzt werden,da die Pflanzen auch noch im getrocknetenoder silierten Zustand potenziell giftig sind, je-doch bei der Futteraufnahme nicht mehr durchdie Tiere selektiert werden können. Aus diesemGrund sollte das Schnittgut von Weideflächen,die Kreuzkraut aufweisen, nach der (Pflege-)Mahd von der Fläche entfernt werden (sieheKapitel 7.2.1).

Die bisherigen Erfahrungen aus Schleswig-Hol-stein haben gezeigt, dass es insbesondere aufganzjährig beweideten Naturschutzflächen bzw.in Halboffenen Weidelandschaften in den ers-ten Jahren nach der Nutzungsänderung zu ei-ner starken Ausbreitung des Jakobs-Kreuzkrau-tes kommen kann. In mehreren Gebietenwurde jedoch beobachtet, dass dies nur vorü-bergehend der Fall war und die Kreuzkrautbe-stände in den Folgejahren wieder zurückgingen.Die Ursachen hierfür sind nicht bekannt. Denk-bar ist, dass sich die Konkurrenzverhältnisse in-

nerhalb der Pflanzenbestände im Zuge der anhaltenden Beweidung, der ggf. vorgenomme-nen Anpassung der Beweidungsdichte in denAnfangsjahren sowie der standortspezifischenNarbenbildung zu ungunsten des Jakobs-Kreuz-krautes entwickeln. In mehreren Fällen wurdeauf ganzjährig extensiv beweideten Natur-schutzflächen beobachtet, dass es in Folge derAusbreitung des Jakobs-Kreuzkrautes zu einerstarken Vermehrung des Blutbären kam, des-sen Raupen durch ihren Verbiss zwar nicht zueinem vollständigen Verschwinden des Kreuz-krautes, jedoch zu einer starken Reduktion derBestände beitrugen (siehe Kapitel 7.2.3 und Fotoserie im Kapitel 7.3.7 Ausblick). Das ver-stärkte Aufkommen des Jakobs-Kreuzkrautesist somit womöglich Kennzeichen eines (stand-ortspezifisch) vorübergehenden Sukzessions-stadiums Halboffener Weidelandschaften.

Zu Konflikten kann es kommen, wenn in derdirekten Nachbarschaft einer Naturschutzfläche,die größere Bestände des Jakobs-Kreuzkrautesaufweist, herkömmlich genutzte Weideflächenliegen. Je nach lokalem Ausbreitungsrisiko (sie-he Kapitel 7.1) können in diesen Fällen Maß-nahmen erforderlich sein, um die Vermehrungdes Jakobs-Kreuzkrautes auf der Naturschutz-fläche zu kontrollieren. Eine solche Einzelfall-maßnahme kann die Anlage eines 30 – 50 mbreiten Mulchstreifens oder ggf. das Einrichteneines Windschutzstreifens aus heimischen Ge-hölzen sein.

Ob und wie eingegriffen werden kann, ist mitder zuständigen Naturschutzbehörde (siehe Ka-pitel 10.10) und der Institution abzustimmen,die für die Nutzung der Fläche verantwortlichist (z. B. Naturschutzstiftung; siehe Kapitel10.8). Im Rahmen der Einzelfallentscheidungmüssen die Naturschutzziele, die Aussichtenauf den Bekämpfungserfolg, das Risiko für die

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Auf Flächen mit Na-turschutzauflagenkann es (temporär)zu einer starkenAusbreitung desJakobs-Kreuzkrau-tes kommen. ObBekämpfungsmaß-nahmen möglichund notwendigsind, hängt von denNaturschutzzielensowie der Entfer-nung zu potenziellgefährdeten Nach-barflächen ab (Fo-tos: H. Neumann,L. Zech)

38 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

benachbarten Flächen sowie die Kosten für dieMaßnahmen gegeneinander abgewogen wer-den. Je nach Situation und Konfliktpotenzial vorOrt kann es sinnvoll sein, ein Treffen einzuberu-fen, auf dem die betroffenen Gruppen (Landwir-te, Landbesitzer, Behörden, Naturschutzverbän-de) eine gemeinsame Lösung erarbeiten.

Die Vertragsbedingungen auf Naturschutzflä-chen lassen u.U. einen Mahdtermin vor derBlüte bzw. Samenbildung des Jakobs-Kreuz-krautes zu. Bewirtschafter von Naturschutzflä-chen sollten hierauf durch die zuständigen Insti-tutionen hingewiesen werden.

Nicht alle Maßnahmen, die für die Kontrolle desJakobs-Kreuzkrautes zur Verfügung stehen (sie-he Kapitel 7.2), können auf Naturschutzflächenangewendet werden, da sie den gesetzlichenoder vertraglichen Schutzzielen bzw. Bewirt-

schaftungsauflagen entgegenstehen (z. B. Ein-halten bestimmter Mahdtermine aus Arten-schutzgründen, Erhalt des Gehölzaufwuchsesin Halboffenen Weidelandschaften). Auf Natur-

schutzflächen beschränken sich die Eingriffs-möglichkeiten deshalb bis auf wenige Ausnah-men auf die in Abbildung 6 aufgeführtenmechanischen Maßnahmen, die zudem sokleinflächig wie möglich, d. h. nur in den Berei-chen mit Jakobs-Kreuzkraut, durchgeführt wer-den sollten.

Wenn an Naturschutzflächen, die Kreuzkräuteraufweisen, keine Weiden oder Wiesen angren-zen, auf denen eine Gefahr der Ansiedlung derPflanze besteht, sollte das Jakobs-Kreuzkrautnicht bekämpft werden, da die Pflanze zahlrei-chen wild lebenden Tierarten als Nahrung dientund zur biologischen Vielfalt beiträgt (siehe Ka-pitel 2.7).

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Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 4. November 2004 (BGBl. I S. 2778), zuletzt geändert

durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. Dezember 2011 (eBAnz 2011 AT144 V1)

In der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (DirektZahlVerpflV) sind die Grundsätze der Erhaltung land-wirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand geregelt. Auf einerAcker- oder einer Dauergrünlandfläche, die befristet oder unbefristet aus der landwirtschaftlichen Erzeugunggenommen worden ist, muss der Aufwuchs mindestens einmal jährlich zerkleinert und ganzflächig verteilt wer-den. Eine Zerkleinerung und Verteilung des Aufwuchses kann unterbleiben, wenn der Aufwuchs einmal jährlichgemäht und das Mähgut abgefahren wird.

Für das Jahr 2008 wurde die Stilllegungsverpflichtung (konjunkturelle Flächenstilllegung) ausgesetzt und ab2009 gibt es laut Beschluss der EU-Kommission keine Verpflichtung mehr, Ackerflächen aus der landwirtschaft-lichen Nutzung zu nehmen. Allerdings können Acker- und Grünlandflächen weiterhin freiwillig stillgelegt wer-den. In diesen Fällen sind die genannten Regularien zu beachten.

Meiden, Dulden, Bekämpfen – Hinweise zum Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut 39

7.3.3 Stilllegungs- und

Sukzessionsflächen

Unter diesem Titel werden verschiedensteFlächenkategorien zusammengefasst: Stillle-gungsflächen aufgrund naturschutzfachlicherVorgaben, Bauerwartungsland, Industriebra-chen sowie Kiesgruben. Die Flächenstillle-gung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen(„aus der Produktion genommene Flächen“)wird aufgrund der besonderen Vorschriftengesondert behandelt (Kapitel 7.3.4).

Den hier betrachteten Flächenkategorien istgemeinsam, dass sie keiner intensiven Pfle-

ge unterliegen, spät oder gar nicht gemähtwerden und auch nicht gedüngt werden. Sieweisen daher überständige Vegetationsbe-stände oder lückige Vegetationsnarben auf,die dem Jakobs-Kreuzkraut günstige Etablie-rungsmöglichkeiten bieten können.

Da die Flächen keiner landwirtschaftlichenNutzung unterliegen, stellt das Jakobs-Kreuz-kraut auf diesen Flächen per se keine Bedro-hung für Weidetiere dar. Allerdings kann vonStilllegungs- oder Sukzessionsflächen eineAusbreitung auf landwirtschaftlich genutzteFlächen ausgehen, so dass ein Managementder Pflanze erforderlich werden kann. Dabeiist zu beachten, dass der Einsatz von Pflan-zenschutzmitteln laut Pflanzenschutzgesetzauf nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaft-lich oder gärtnerisch genutzten Flächen nichtzulässig ist. Insofern kommen nur mechani-

sche oder kulturtechnische Maßnahmen inFrage (Mahd oder Mulchen vor der Blüte,mechanische Narbenpflege, siehe Kapitel7.2.1). Auf Flächen, die aus naturschutzfachli-chen Erwägungen einer Sukzession überlas-sen werden, ist darüber hinaus mit der zu-ständigen Naturschutzbehörde (i. d. R.Untere Naturschutzbehörde) und/oder dem

Eigentümer/Besitzer, der für die Pflege derFläche verantwortlich ist, abzustimmen, obund wie einzugreifen ist (Ansprechpartnersiehe Kapitel 10).

7.3.4 Flächenstilllegung auf

landwirtschaftlichen Nutzflächen

Zu dieser Flächenkategorie zählen die „ausder Produktion genommenen Flächen“, fürdie Direktzahlungen gewährt werden. GemäßFachrecht dürfen auf diesen Flächen keineDüngemittel ausgebracht und nur bestimmtePflanzenschutzmittel angewendet werden.Zu beachten ist, dass keines dieser Mittel fürdie Bekämpfung des Jakobs-Kreuzkrautes zu-gelassen ist. Allerdings haben die Mittel Gar-lon 4 (Indikation: Bärenklau, Brennnesseln,einwachsende Laubhölzer) und U 46 M fluid(Indikation: Disteln) eine Zulassung zum Ein-satz auf Flächenstilllegungen, so dass beiVorliegen einer der ausgewiesenen Indikatio-nen die Nebenwirkung dieser Mittel auf das

Jakobs-Kreuzkraut mit genutzt werden

kann. Ein Einsatz gegen das Jakobs-Kreuz-kraut, wenn es solo auf der Stilllegungsflächesteht und die für die Mittel ausgewiesenenIndikationen nicht gegeben sind, ist abernicht zulässig. Es gelten weiterhin die Be-stimmungen der „Verordnung über dieGrundsätze der Erhaltung landwirtschaftlicherFlächen in einem guten landwirtschaftlichenund ökologischen Zustand“ vom 04.11.2004(Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung– DirektZahlVerpflV, siehe Infokasten).

Wenn Stilllegungsflächen aktiv begrünt wer-den, sollten natürlich keine Ansaatmischun-gen zum Einsatz kommen, die das Jakobs-Kreuzkraut enthalten.

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40 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

7.3.5 Verkehrswege, -trassen

Im Straßenbereich ist das Jakobs-Kreuzkrauthäufig auf den Seitenstreifen (Bankette), denEntwässerungsmulden sowie den Rasenflä-chen auf Böschungen vorhanden.

Eine generelle Bekämpfung des Jakobs-Kreuz-krautes ist nicht sinnvoll. Vielmehr ist zu prü-fen, welchem Zweck die anliegenden Flächendienen. Sind im Abstand von unter 100 mGrünlandflächen vorhanden, auf denen eineBekämpfung des Jakobs-Kreuzkrauts vorge-nommen wird, so sollte es auf den angrenzen-den Straßenflächen auch bekämpft werden.Eine gesetzliche Bekämpfungspflicht bestehtallerdings nicht.

Grünlandflächenanlieger sollten sich rechtzei-tig mit der für die Flächen zuständigen Stra-ßenmeisterei oder Gemeinde zwecks einermöglichen Bekämpfung des Jakobs-Kreuzkrau-tes in Verbindung setzen. Dort ist zu prüfen,ob eine Bekämpfung sinnvoll und notwendigerscheint und die entsprechenden Bekämp-fungsmaßnahmen im Rahmen der Leistungs-fähigkeit in die Arbeitsplanung mit aufgenom-men werden können.

Da nach dem Gesetz zum Schutz der Kultur-pflanzen (Pflanzenschutzgesetz – PflSchG) dieAnwendung von Pflanzenschutzmitteln aufnicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlichoder gärtnerisch genutzten Flächen grundsätz-lich verboten ist, kommt nur eine mechani-

sche Bekämpfung in Frage. Bei den für dieUnterhaltung der Straßen zuständigen Auto-bahn- und Straßenmeistereien sind vor allemSchlegelmäher (Mulchmäher) als Anbaugeräte

oder als handgeführte Mähgeräte im Einsatz.Die Mahd mit dem Schlegelmäher zur Be-kämpfung des Jakobs-Kreuzkrautes sollte vorder Blüte durchgeführt werden. Dabei ist dasMähgerät auf ca. 10 cm Höhe einzustellen.Das Mulchgut fällt dann in die Stoppeln undwird dort zersetzt (siehe auch Kapitel 7.2.1).

Ansprechpartner für Straßen im Zuständig-keitsbereich des Landesbetriebes Straßenbauund Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) sindim Abschnitt 10.5. aufgeführt. Kontaktadres-sen für Bahnstrecken sowie eine Informations-quelle zur Vegetationskontrolle bei der Deut-schen Bahn AG finden sich im Abschnitt 10.6.

7.3.6 Forstflächen

Das Jakobs-Kreuzkraut ist häufig im Bereichvon Erstaufforstungen zu finden. Hieraus kannsich eine Gefahr der Ausbreitung auf landwirt-schaftlich genutzte Flächen ergeben. In derar-tigen Fällen sollten die Waldeigentümer füreine rechtzeitige, gezielte Bekämpfung sor-gen.

Die Beseitigung sollte mechanisch durchMahd oder Mulchen rechtzeitig vor der Blüteund Samenreife erfolgen. Auf den Einsatz vonHerbiziden sollte verzichtet werden.

Für die Waldflächen der Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten (SHLF) gilt derspezielle Erlass des Ministeriums für Landwirt-schaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR)vom 9. August 2007 (Az. V 548-7424.5), nachdem die zuständige Forstdienststelle die erfor-derlichen mechanischen Maßnahmen veran-

Auf Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen werden, entstehen vielfach günstige Bedingungen für eine Ansiedlungdes Jakobs-Kreuzkrautes. Wenn eine Bekämpfung notwendig und gestattet ist (ggf. sind Naturschutzauflagen zu beachten), sollten geeig-nete Maßnahmen so früh wie möglich durchgeführt werden (Fotos: H. Neumann)

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Folgeseiten: Bild-Dokumentation des Rückgangs des Jakobs-Kreuzkrautes auf einer extensiv bewirtschafteten Grünlandfläche: Die Flächewird seit mehr als 20 Jahren ununterbrochen als Mähfläche bewirtschaftet, ohne dass Dünge-, Pflanzenschutz- oder sonstige Pflegemaß-nahmen zur Narbenverbesserung durchgeführt werden. Vor knapp 10 Jahren wurden die ersten Jakobs-Kreuzkrautpflanzen gefunden. ImJahr 2007 wurde der Blühaspekt auf der Fläche durch das Kreuzkraut dominiert. Im selben Jahr wurden Massenbestände des Blutbärenregistriert, dessen Raupen die Kreuzkrautpflanzen bis auf die Stängel kahl fraßen. In den Folgejahren ging der Bestand des Jakobs-Kreuz-krautes bis auf wenige Einzelpflanzen zurück. Bei den gelb blühenden Pflanzen, die in den Folgejahren auf der Fläche beobachtet wurden,handelte es sich zumeist um Johanniskräuter, die aus der Ferne leicht mit dem Jakobs-Kreuzkraut verwechselt werden können und zurselben Zeit blühen (Fotos: J. Ries).

Meiden, Dulden, Bekämpfen – Hinweise zum Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut 41

Das Jakobs-Kreuzkraut hat sich in Schleswig-Holstein entlang von Straßen und Eisenbahnlinien ausgebreitet (Fotos: M. Werner, H. Neu-mann)

lasst, wenn die Gefahr der Ausbreitung desJakobs-Kreuzkrautes auf benachbarte Weide-oder Grünfutterflächen besteht. Aufgrund derFSC-Zertifizierung der Landesforsten sind che-mische Bekämpfungsmaßnahmen in diesenBereichen unzulässig. Analoges gilt auch fürandere FSC-zertifizierte Forstflächen.

7.3.7 Ausblick

Das Jakobs-Kreuzkraut hat sich von einer un-beachteten Pflanze, die lange Zeit trotz ihrerauffälligen gelben Blüten nur ein Schattenda-sein führte, zu einer Berühmtheit der heimi-schen Flora entwickelt. Die Dynamik in derNatur und das Wirken des Menschen schaffenimmer wieder neue Ansiedlungsmöglichkei-ten, welche die Pflanze aufgrund ihrer unge-heuren Ausbreitungsfähigkeit nutzen kann.Momentan ist nicht abzuschätzen, ob das Ja-kobs-Kreuzkraut in absehbarer Zeit seine Po-pularität wieder einbüßen wird. Dennoch be-steht Hoffnung, dass sich auf einzelnenbefallenen Flächen der Bestand auf ein tole-rierbares Maß reduziert. Dies verdeutlicht dieEntwicklung einer extensiv bewirtschafteten

Grünlandfläche, auf der die Bestandsentwick-lung des Jakobs-Kreuzkrautes seit 2007 alljähr-lich fotografisch dokumentiert wurde (sieheFolgeseiten). Nachdem sich die Pflanze dortEnde der 1990iger Jahre etabliert und mas-senhaft vermehrt hatte, ist ihr Bestand im An-schluss innerhalb weniger Jahre auf wenigeEinzelpflanzen zurückgegangen. Dieses Phä-nomen wurde in Schleswig-Holstein auch aufanderen vergleichbaren Flächen beobachtet.Bereits in der älteren Literatur ist beschrieben,dass Jakobs-Kreuzkraut-Bestände zusammen-brechen können, ohne dass augenscheinlicheUrsachen für den Rückgang ermittelt werdenkonnten.

Vertreter öffentlicher und privater Landnutzerschätzen die Situation in Schleswig-Holsteinübereinstimmend so ein, dass in den letztenzwei Jahren keine gravierende weitere Aus-breitung des Jakobs-Kreuzkrautes mehr zu be-obachten war. Es besteht allerdings der Ein-druck, dass sich das SchmalblättrigeKreuzkraut weiter ausbreitet und zunehmendauch in die Nutzungsflächen vordringt (vgl. Ka-pitel 3).

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21.7.2007

15.7.2009

42 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

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Meiden, Dulden, Bekämpfen – Hinweise zum Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut 43

15.7.2010

16.7.2012

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44 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

7.4 Handlungskonzept des Landes

Schleswig-Holstein

Das Handlungskonzept umfasst folgende vierElemente:

A. „Partizipation“:

Runder Tisch Jakobs-Kreuzkraut

Im Rahmen eines vom Ministerium für Ener-giewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländli-che Räume (MELUR) anberaumten „RundenTisches“ zum Jakobs-Kreuzkraut am05.12.2012 ist das bisherige Handeln einerausführlichen Revision unterzogen worden.Gemeinsam mit zahlreichen Verbandsvertrete-rinnen und -vertretern aus Landwirtschaft, Im-kerei, Pferdehaltung und Naturschutz bzw.Vertreterinnen und Vertretern von Kommunal-verbänden, Landes- und Bundes-Fachverwal-tungen (bzw. Liegenschaftsverwaltungen) so-wie der Kirche konnte nach intensiverErörterung und konstruktiver Diskussion fol-gendes Fazit gezogen werden:– Eine völlige Beseitigung des Jakobs-Kreuz-

krautes ist weder machbar noch erforder-lich.

– Entscheidend ist ein angemessener undsachlicher Umgang mit dem vielschichti-gen Thema.

– Die erforderliche Sensibilität und der Wille,aufeinander zuzugehen und gemeinsamdas weitere Vorgehen zu gestalten, sindbei allen Beteiligten vorhanden.

– In gemeinsamer Verantwortung kommt esdarauf an, sich im Rahmen der jeweiligenZuständigkeit an konstruktiven Lösungenzu beteiligen.

– Über die Fortführung der bewährten Maß-nahmen hinaus wurden in diesem Rahmenfolgende Eckpunkte herausgearbeitet, diestärker als bisher berücksichtigt bzw. präzi-siert werden sollen:� Gezielte Information der Öffentlichkeit

und Optimierung des Informationsflus-ses,

� Stoppen einer weiteren Ausbreitung,� Verbesserung der biologischen Vielfalt

(Blütenvielfalt) in der Agrarlandschaft.

B. Information („Sensibilisierung“) der

Öffentlichkeit

Neben der Überarbeitung der vorliegendenBroschüre wurde ergänzend ein Faltblatt zurschnellen Information herausgegeben (Bezugüber das LLUR, siehe Impressum).

Die bestehende interdisziplinäre Arbeitsgruppezum Jakobs-Kreuzkraut wurde durch die Ein-bindung übergeordneter kommunaler und lan-desweiter Gremien und Interessenvertreter er-gänzt. Sie nehmen eine Schlüsselfunktionbeim Informationsfluss ein und vertretengleichzeitig private und öffentliche Flächenei-gentümer bzw. Flächennutzer. Ihre Bedeutungals Multiplikator werden sie stärker als bisherim Rahmen ihrer Möglichkeiten wie folgt nut-zen:– Internetveröffentlichung der aktualisierten

Jakobs-Kreuzkraut-Broschüre und des Falt-blattes inklusive Verweisen („links“) zuweiterführender Literatur,

– Veröffentlichung anwenderorientierterFachbeiträge in entsprechenden Zeitschrif-ten,

– Information von Pächtern öffentlicher Flä-chen/Naturschutzstiftungen,

– Bildungsangebote (Seminare) im Rahmender Fachgremien und öffentlichen Einrich-tungen.

C. Weitere Ausbreitung verhindern

(„Wehret den Anfängen“)

Das Jakobs-Kreuzkraut ist eine heimischePflanzenart und kann in unterschiedlicherForm auf den landwirtschaftlichen Nutzflächenbekämpft, d. h. „beherrscht“ werden (vgl.hierzu insbesondere Kap. 7.2). Von besondererBedeutung ist es aber, die weitere Ausbrei-tung auf noch nicht besiedelte Flächen zu un-terdrücken.

Da der Großteil der Saat des Jakobs-Kreuz-krautes schon im unmittelbaren Umfeld derPflanze auf den Boden niedergeht (siehe Kapi-tel 2.3), geht von Massenvorkommen des Ja-kobs-Kreuzkrautes kein besonders starkerAusbreitungsdruck aus. Für die Vermehrung inder Landschaft sind vielmehr die vielen Ein-

zelvorkommen verantwortlich. Hier sind alleaufgefordert, eigenverantwortlich aktiv zu wer-den. Dies gilt insbesondere auch für die Aus-breitung über (landwirtschaftliche) Fahrzeugeund Maschinen, die durch Vorsichtsmaßnah-men begrenzt werden kann (Reifenhygiene,Reinigung von Arbeitsgeräten).

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Meiden, Dulden, Bekämpfen – Hinweise zum Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut 45

Sofern Massenvorkommen des Jakobs-Kreuz-krautes auf z.B. Brachflächen oder extensivbewirtschafteten Naturschutzflächen eine rea-le Bedrohung für angrenzende Nutzflächendarstellen, kann einzelfallbezogen eine Mulch-mahd in einer Breite von 30-50 m entlang derSchlaggrenzen durchgeführt werden, um denSamenflug zu unterbinden. Auch mit Hilfe vonGehölzpflanzungen können wirkungsvolle dau-erhafte Ausbreitungsbarrieren geschaffen wer-den (siehe Kapitel 7.3.2). Die zuständigen In-stitutionen (Landesbetrieb für Verkehr,Gemeinden und Deutsche Bahn Netz AG) wer-den zudem im Bedarfsfall mit mechanischenBekämpfungsmethoden aktiv vorgehen. Ge-meinschaftliche Lösungen mit Absprache derBetroffenen vor Ort haben Priorität.

D. Verbesserung der biologischen Vielfalt

(Blütenvielfalt) in der Agrarlandschaft

Durch mehr Blütenreichtum kann für gesundenHonig und mehr Artenvielfalt gesorgt werden,denn Bienen fliegen Pyrrolizidin enthalteneKreuzkräuter nur an, wenn – insbesonderenach Ende der Rapsblüte – ein alternatives Blü-tenangebot fehlt. Diese Nahrungsverknappungfür Bienen ist in den letzten Jahren mit demVerschwinden der Stilllegungsflächen und derKonzentration des Ackerbaus auf nur wenigeFeldfruchtarten noch ausgeprägter geworden.

Ganz besonders vordringlich ist es daher, das

Blüten- und Trachtpflanzenangebot in der

Agrarlandschaft zu verbessern. Dies ist zuerreichen durch:– Erhalt und Förderung artenreichen Grün-

lands,

– Förderung von Blüh- und Ackerrandstrei-fen,

– Ausweitung des Ökolandbaus mit Anbauvon Unter-, Zwischen- und Mischkulturen –insbesondere von Leguminosen,

– Integration von Feldfrüchten mit „Tracht-pflanzenfunktion“ (z. B. Raps und Körnerle-guminosen) in die Fruchtfolge,

– Erhalt der Landschaftselemente (insbeson-dere Knicks und ungenutzte Böschungen).

Eine zusätzliche Möglichkeit, um Bienen- undInsektenfördernde Maßnahmen umzusetzen,entsteht in Zukunft durch die Einführung vonUmweltkomponenten im Rahmen des soge-nannten „Greenings“ der EU-Agrarförderungnach 2013. Ein entsprechendes Pilotprojektzum „Greening für Bienen“ wurde mit finan-zieller Unterstützung des Landes für Landwir-te und heimische Imker unter der Träger-schaft des DVL im Jahr 2013 auf den Weggebracht. Mit Hilfe von Blühflächen wird hierdas Nahrungsangebot für die Honigbiene undgenerell für blütenbewohnende Insekten ver-bessert. Denn wie die Honigbienen habenauch die Wildbienen, Hummeln, Schmetterlin-ge, Fliegen und Käfer eine unverzichtbare Be-deutung als Bestäuber von Kultur- und Wild-pflanzen.

Auch heimische Gärten sind wichtige Alterna-tiven für Nahrung suchende Insekten. Durchein ausgewogenes Blütenangebot in denSommermonaten kann jede Bürgerin und je-der Bürger im eigenen Ermessen etwas zu ei-nem gesunden Honig und mehr Artenvielfaltbeitragen.

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8. Zusammenfassung

46 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

Das Jakobs-Kreuzkraut Senecio jacobaea hatsich in Schleswig-Holstein in den letzten Jah-ren stark ausgebreitet und eine Vielzahl unter-schiedlicher Standorte besiedelt, die allesamtdurch eine vergleichsweise geringe Vegetati-

onsbedeckung gekennzeichnet sind (Straßen-böschungen, Wege, Bahndämme, Kanalbö-schungen, Erstaufforstungen, Brachen,Bauerwartungsland, extensiv genutzte Grün-landflächen, übernutzte Pferdeweiden).

Das Jakobs-Kreuzkraut stellt auf Grünlandflä-

chen eine potenzielle Gefährdung für Nutz-

tiere dar, da die Pflanze Pyrrolizidinalkaloideenthält, deren Stoffwechselprodukte in Abhän-gigkeit von der aufgenommenen Pflanzenmen-ge giftig sind. Bei der Abschätzung der Gefähr-dungssituation sind mehrere Punkte zubetrachten. Die Gefahr, dass Jakobs-Kreuz-krautpflanzen auf Weideflächen gefressenwerden, ist im jungen Rosettenstadium grö-ßer als in späteren Wuchsstadien. Des Weite-ren scheint die Erfahrung der Weidetiere ei-nen Einfluss auf deren Fraßverhalten zuhaben, so dass unerfahrene Jungtiere stärkergefährdet sind als Alttiere, die Jakobs-Kreuz-krautpflanzen i. d. R. meiden. Ein generell ho-hes Vergiftungsrisiko besteht, wenn spät ge-schnittenes Heu oder Silage verfüttertwerden, die von Flächen mit starkem Jakobs-Kreuzkrautbesatz stammen. Besonders emp-

findlich gegenüber hohen Aufnahmemengendes Jakobs-Kreuzkrautes sind Pferde, gefolgtvon Rindern. Schafe und Ziegen reagierenmeist weniger empfindlich, sind aber grund-sätzlich ebenfalls gefährdet.

Die im Jakobs-Kreuzkraut enthaltenen Pyrrolizi-dinalkaloide bzw. deren Abbauprodukte sindbei hohen Aufnahmemengen auch für denMenschen giftig. Eine Gefährdung für die

menschliche Gesundheit könnte dann auftre-ten, wenn Pyrrolizidinalkaloide über Pflanzendirekt mit der Nahrung aufgenommen werdenoder Lebensmittel tierischen Ursprungs se-kundär mit Pyrrolizidinalkaloiden belastet sind.

Eine umfangreiche aktuelle Studie der Euro-päischen Behörde für Lebensmittelsicherheit(EFSA) kommt zu dem Schluss, dass Fleisch,Milch und Eier vermutlich keine bedeutsamenPyrrolizidinalkaloid-Quellen sind. Allerdingssollten die Datengrundlage und Analytik ver-bessert werden. Der Verzehr von Honigen

aus heimischer Produktion wird bei einemdurchschnittlichen Konsum ebenfalls als ge-

sundheitlich wenig bedenklich eingestuft.Der Landesverband Schleswig-Holsteinischerund Hamburger Imker e.V. hat zudem entspre-chende Maßnahmen zur Aufklärung seinerMitglieder getroffen und rät dazu, Sommerho-nige im Verdachtsfall untersuchen zu lassen.

Bevor Maßnahmen gegen das Jakobs-

Kreuzkraut ergriffen werden, ist zu prüfen,welchem Zweck die Fläche dient, auf der diePflanze vorkommt. Des Weiteren ist abzuwä-gen, ob von der betroffenen Fläche eine Ge-fahr für benachbartes Wirtschaftsgrünlandausgeht. Wenn das Jakobs-Kreuzkraut weitab(> 100 m Entfernung) von Wiesen und Wei-den auf Flächen wächst, die nicht der Tierhal-tung dienen, sollten die Pflanzen nicht zwin-gend beseitigt werden, da sie einenbedeutenden Beitrag zur Biodiversität leisten.Wo das Jakobs-Kreuzkraut eine Gefahr dar-stellt, muss es aber kontrolliert werden, umSchaden für Tiere und ihre Besitzer abzuwen-den. Ob und wie auf Naturschutzflächen ein-gegriffen werden kann, ist mit der zuständigenNaturschutzbehörde und/oder der Institutionabzustimmen, die für die Nutzung der Flächeverantwortlich ist.

Die Maßnahmen, um die Ausbreitung des Ja-kobs-Kreuzkrautes zu kontrollieren, sind an derNutzung und Größe der betroffenen Fläche so-wie an der Stärke des Kreuzkraut-Besatzesauszurichten. Die wichtigste Maßnahme ge-gen eine Ausbreitung bzw. Ansiedlung derPflanze ist die regelmäßige Flächenbeobach-

tung, die es ermöglicht, rechtzeitig zu reagie-ren bzw. einzugreifen.

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Zusammenfassung 47

Sofern eine Bekämpfung erforderlich ist, isteine einmalige Maßnahme oftmals nicht aus-reichend, sondern es müssen i. d. R. mehrereVerfahren kombiniert über einen längeren Zeit-raum hinweg eingesetzt werden. Auf Wirt-schaftsweiden kann die Ausbreitung des Ja-kobs-Kreuzkrautes am wirkungsvollsten durcheine regelmäßige Weidepflege verhindert wer-den (Nachsaat, Schleppen, Walzen, Nachmä-hen, angepasste Düngung und Tierhaltung).Ein dichter Pflanzenbestand erschwert bzw.verhindert die Ansiedlung des Jakobs-Kreuz-krautes.

Wenn direkte Bekämpfungsmaßnahmen erfor-derlich sind, sollten diese vorrangig mecha-

nisch erfolgen. Auf Nichtkulturland, wie Teilendes öffentlichen Grüns, an Wegrändern, inUferbereichen, auf Ruderalflächen oder aberauch auf Naturschutzflächen, sind i. d. R. nurmechanische Verfahren zulässig. Wenn ledig-lich Teilareale kleiner Grünlandflächen betrof-fen sind, sollten die Pflanzen vor der Blüteausgestochen oder mit der Wurzel ausgeris-sen werden. Bei einem stärkeren Besatz so-wie auf großen Flächen sollte das Jakobs-Kreuzkraut vor der Blüte gemäht werden.Sowohl bei der Einzelbekämpfung als auch imAnschluss an eine Mahd sind die Jakobs-Kreuzkrautpflanzen von der Grünlandfläche zuentfernen. Offene Bodenstellen sollten aufWirtschaftsflächen nachgesät werden.

Die Entsorgung ist so zu gestalten, dass diePflanzen vollständig aus dem System entnom-men werden. Einzelne Jakobs-Kreuzkrautpflan-zen bzw. geringe Pflanzenmengen sind am

besten über die (graue) Restabfalltonne zuentsorgen. Für größere Pflanzen- bzw.Mahdgutmengen kommt die Entsorgung in ei-ner Müllverbrennungsanlage oder in einer ge-schlossenen Bioabfallbehandlungsanlage inFrage. Wenn eine Entsorgung nicht möglichist, kann alternativ gemulcht werden.

Eine chemische Bekämpfung ist nur auf land-wirtschaftlich genutzten Flächen zulässig. Füreine Behandlung auf Nichtkulturland kann inAusnahmefällen eine Einzelgenehmigung desamtlichen Pflanzenschutzdienstes eingeholtwerden. Für Flächen, auf denen bestimmteNaturschutzauflagen bestehen, ist eine zusätz-liche Genehmigung der zuständigen Umwelt-behörde erforderlich. Die Wirkung der derzeitverfügbaren Herbizide, die für einen Einsatzgegen das Jakobs-Kreuzkraut in Frage kom-men, ist jedoch nicht nachhaltig, so dass derMitteleinsatz ggf. wiederholt werden muss.Des Weiteren muss auf Weide- bzw. Futterflä-chen nach der chemischen Behandlung unbe-dingt die Narbenpflege intensiviert werden.

Das Handlungskonzept des Landes Schles-

wig-Holstein umfasst folgende vier Elemen-te:A. „Partizipation“: Runder Tisch Jakobs-Kreuz-

kraut,B. Information („Sensibilisierung“) der Öffent-

lichkeit und Optimierung des Informations-flusses,

C. weitere Ausbreitung verhindern („Wehretden Anfängen“),

D. Verbesserung der biologischen Vielfalt (Blü-tenvielfalt) in der Agrarlandschaft.

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9. Literatur

48 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

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Literatur 49

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50 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

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10.1 Auskünfte zum Pflanzenschutz

Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskam-mer Schleswig-Holstein:

Standort Telefon

Rendsburg 0 43 31 94 53-388, -387, -370

Ellerhoop-Thiensen 0 41 20 70 68-207, -208

10.2 Ausnahmegenehmigungen zum

Einsatz von Herbiziden auf

Nichtkulturland

Herr Dr. H.-G. Bless, Pflanzenschutzdienst derLandwirtschaftskammer Schleswig-Holstein,Tel. 0 43 31 / 94 53 -311

10.3 Auskünfte zur Pferdehaltung

Herr J. Lamp, Landwirtschaftskammer Schles-wig-Holstein, Tel. 0 43 81 / 90 09 -58

10.4 Auskünfte zur Bienenhaltung

Landesverband Schleswig-Holsteinischer undHamburger Imker e. V., Geschäftsstelle, Hamburger Straße 109, 23795 Bad Segeberg,Tel. 0 45 51 / 24 36

10.5 Ansprechpartner für Straßen im

Zuständigkeitsbereich des

Landesbetriebes Straßenbau und

Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH)

Niederlassung Telefon

Kiel 0431 383-0Flensburg 0461 90 309-0, -123Rendsburg 04331 784-0, -401Itzehoe 04821 66-0, 26 01Lübeck 0451 371-0, -21 01

Ansprechpartner der Autobahn- und Straßen-meistereien der Niederlassungen, Tel.: 0 43 21/ 85 23 61 (Betriebsdienstzentrale), vollständi-ges Verzeichnis im Internet (Flyer):http://www.lbv-sh.de/

10.6 Ansprechpartner für Bahnstrecken

In Schleswig-Holstein gibt es eine Vielzahl vonBetreibern von Bahnstrecken mit entsprechen-den Zuständigkeiten. Wenn eine Bürgerin oderein Bürger einen Ansprechpartner für eineBahnstrecke sucht, sollten er oder sie sich anden Landesbetrieb Straßenbau und VerkehrSchleswig-Holstein (LBV-SH) und dort an diezuständige Landeseisenbahnaufsicht (Tele-fon 04 31 / 383 -24 16) wenden. Dort wird ge-klärt, wer für den Streckenabschnitt zuständigist.

Sofern Strecken bei der Deutschen Bahn AG

betroffen sind, wenden Sie sich bitte an dasDB Umweltzentrum in Berlin (Tel. 030 / 297-56501). Aktuelle Informationen zur Vegetations-kontrolle der Deutschen Bahn AG sind auf derHomepage des DB Umweltzentrums unterder Rubrik Naturschutz/Vegetationskontrolle zufinden: www.deutschebahn.com/de/nachhal-tigkeit/oekologie/naturschutz/vegetationskon-trolle.html

Ansprechpartner bei Privatbahnen ist beimPflanzenschutzdienst Herr Dr. Bless (Tel. 0 43 31 / 94 53-311).

10.7 Auskünfte zu den Themenfeldern

Biologie, Ökologie, Naturschutz

Frau Dr. S. Lütt, Landesamt für Landwirt-schaft, Umwelt und ländliche Räume des Lan-des Schleswig-Holstein (LLUR), Tel. 0 43 47 / 704-363

Frau I. Rabe, Landesamt für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume des LandesSchleswig-Holstein (LLUR), Tel. 0 43 47 / 704-331

Herr Dr. H. Neumann, Deutscher Verband fürLandschaftspflege (DVL) e. V., 0 43 47 / 909 388 - 6

10.8 Ansprechpartner

Naturschutzstiftungen

Herr T. Deinert, Stiftung Naturschutz Schles-wig-Holstein, Tel. 04 31 / 21 090 - 71

Frau Dr. C. Wiebe, Kurt und Erika Schrobach-Stiftung, Tel. 04 31 / 21 091 - 77

Herr C. Steib, Stiftung Aktion Kulturland, Tel. 0 46 32 / 72 66

10. Ansprechpartner, Kontaktadressen

Ansprechpartner, Kontaktadressen 51

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52 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

10.9 Entsorgungsanlagen

a) Bioabfallbehandlungsanlagen:

b) Verbrennungsanlagen:

Anlage Kreis Anschrift

Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde Borgstedtfelde 15Rendsburg-Eckernförde mbH 24794 Borgstedt

Telefon: 0 43 31 / 345-0AVBKG Abfallverbrennungs- und Pinneberg Hasenkamp 15Biokompost-Gesellschaft mbH 25436 Tornesch

Telefon: 0 41 20 / 709-0AWT Abfall-Wirtschaftszentrum Stormarn Technologiepark 36Trittau GmbH & CO. KG 22946 Trittau

Telefon: 0 41 54 / 84 13 76Biogas- und Kompostwerk Bützberg Stormarn Wulksfelder Damm 2

22889 TangstedtTelefon: 040 / 60 76 87-0

Biomassewerk Hansestadt Lübeck Raabrede 57Entsorgungsbetriebe Lübeck 23560 Lübeck

Telefon: 04 51 / 70 760-0KBA Kompost-, Bauschutt- und Dithmarschen Klintweg 15Altstoff-Aufbereitungs- und Verwer- 25704 Bargenstedttungsgesellschaft mbH & Co. KG Telefon: 0 48 32 / 95 70-0Kompostier- und Häckselanlage Ostholstein DorfstraßeGut Kattenhöhlen 23684 Schulendorf

Telefon: 0 45 24 / 71 50oar-Biokompostierung Rendsburg-Eckernförde Dehnhöft 5

24161 AltenholzTelefon: 0 43 49 / 91 75-0

REMONDIS GmbH & Co. KG – Nordfriesland Am RantumbeckenNiederlassung Sylt 25980 Westerland/Sylt

Telefon: 0 46 51 / 92 27-0SWN Stadtwerke Neumünster GmbH Neumünster Padenstedter Weg 1

24539 NeumünsterTelefon: 0 43 21 / 202-811

Quelle: http://www.umweltdaten.landsh.de/infonet/InfoNet.php?sziel=/nuis/awis/aksuche.php

Anlage Kreis Anschrift

AVBKG Abfallverbrennungs- und Pinneberg Hasenkamp 15Biokompost-Gesellschaft mbH 25436 Tornesch

Telefon: 0 41 20 / 709-0E.ON Energy from Waste Stormarn Ahrensburger Weg 4Müllverbrennungsanlage 22145 StapelfeldStapelfeld GmbH Telefon: 040 / 67 576-7Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG Kiel Theodor-Heuss-Ring 30

24114 KielTelefon: 04 31 / 594-23 11

ZVO Zweckverband Ostholstein Ostholstein Industrieweg 9-1123730 NeustadtTelefon: 0 45 61 / 399-0

Quelle: http://www.umweltdaten.landsh.de/infonet/InfoNet.php?sziel=/nuis/awis/aksuche.php

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Ansprechpartner, Kontaktadressen 53

10.10 Untere Naturschutzbehörden

Kreis Telefon

Dithmarschen 0481 97-0Herzogtum Lauenburg 04541 888-0Nordfriesland 04841 67-0Ostholstein 04521 788-0Pinneberg 04101 212-0Plön 04522 743-0Rendsburg-Eckernförde 04331 202-0Schleswig-Flensburg 04621 87-0Segeberg 04551 951-0Steinburg 04821 69-0Stormarn 04531 160-0Flensburg 0461 85-0Kiel 0431 901-0Lübeck 0451 122-0Neumünster 04321 942-0

10.11 Autorinnen- und Autorenverzeichnis

Johann Böhling, Ministerium für Energiewen-de, Landwirtschaft, Umwelt und ländlicheRäume des Landes Schleswig-Holstein,Oberste Forst- und Jagdbehörde, Mercator-straße 3, 24106 Kiel

Erwin Böttner, Landesamt für Landwirt-schaft, Umwelt und ländliche Räume des Lan-des Schleswig-Holstein, Abteilung TechnischerUmweltschutz, Hamburger Chaussee 25,24220 Flintbek

Bianca Ehlers, Ministerium für Energiewende,Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume,Abteilung Naturschutz, Forstwirtschaft undJagd, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel

Michael Kruse, Ministerium für Energiewen-de, Landwirtschaft, Umwelt und ländlicheRäume, Abteilung Naturschutz, Forstwirt-schaft und Jagd, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel

Dr. Silke Lütt, Landesamt für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume des LandesSchleswig-Holstein, Abteilung Naturschutzund Forst, Hamburger Chaussee 25, 24220Flintbek

Dr. Helge Jan Neumann, Deutscher Verbandfür Landschaftspflege e.V. (DVL), HamburgerChaussee 25, 24220 Flintbek

Inke Rabe, Landesamt für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume des LandesSchleswig-Holstein, Abteilung Naturschutzund Forst, Hamburger Chaussee 25, 24220Flintbek

Dr. Constanze Schleich-Saidfar, Landwirt-schaftskammer Schleswig-Holstein, AbteilungPflanzenbau, Pflanzenschutz, Landtechnik, AmKamp 15-17, 24768 Rendsburg – im Ruhe-stand

Dr. Jürgen Trede, Ministerium für Energie-wende, Landwirtschaft, Umwelt und ländlicheRäume des Landes Schleswig-Holstein, Abtei-lung Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelqua-lität, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel

Antje Walter, Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Eschenbrook 4, 24113 Molfsee

Matthias Werner, Landesbetrieb Straßenbauund Verkehr Schleswig-Holstein, BetriebssitzKiel, Mercatorstraße 9, 24106 Kiel

Dietrich Ramert, Landesverband Schleswig-Holsteinischer und Hamburger Imker e. V.,Hamburger Str. 109, 23795 Bad Segeberg

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Acker-Gänsedistel (Sonchus arvensis)

54 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

Anhang: Gelb blühende Pflanzen mit Verwechslungsgefahr

(Fotos: A. Huckauf, G. Kresken, P. Neumann)

Gewöhnliches Ferkelkraut (Hypochaeris radicata)

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Anhang 55

Kleinköpfiger Pippau (Crepis capillaris )

Wiesen-Bocksbart (Tragopogon pratensis)

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Doldiges Habichtskraut (Hieracium umbellatum)

Nickender Löwenzahn (Leontodon saxatilis)

56 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen

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Anhang 57

Gewöhnlicher Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris)

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Gewöhnliche Goldrute (Solidago virgaurea)

58 Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen