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1 Druckgeräteverordnung Umgang mit Rohrleitungen und Baugruppen aus Sicht einer Benannten Stelle SGVC Tagung « Umgang mit Regulierungen und Behörden » 21.09.2006 Dr. Patrick Weber

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1

Druckgeräteverordnung

Umgang mit Rohrleitungen und

Baugruppen

aus Sicht einer Benannten Stelle

SGVC Tagung « Umgang mit Regulierungen und Behörden » 21.09.2006 Dr. Patrick Weber

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Sicherheit von Druckgeräten und Industrieanlagen

- Regelt die Herstellung und Inverkehrbringung von Druckgeräten in der Schweiz

- Ab maximal zulässigem Druck > 0.5 bar (Überdruck)

- Umsetzung ins Schweizer Recht der Europäischen Druckgeräte Richtlinie

97/23/EG (mit kleinen Änderungen)

- Zum Beispiel:

- Keine CE Kennzeichnungspflicht in der Schweiz

- Sprachregelung für Bedienungsanleitung

- Inverkehrbringung von Baugruppen im eigenen Betrieb (Art.3Abs.2)

- Es gibt Geräte die von der Verordnung und der Richtlinie ausgenommen sind

Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten

(Druckgeräteverordnung) SR 819.121

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3

Sicherheit von Druckgeräten und Industrieanlagen

- Behälter

- Rohrleitungen

- Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion

- Druckhaltende Ausrüstungsteile

- (Baugruppen)

Was versteht man unter

« Druckgerät »?

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4

DGV 819.121

Grundlegende Sicherheitsanforderungen (DGV Anhang 1)

Konformitätsbewertung (DGV Anhang 3)

è Module(Benannte Stelle)

Ve

ro

rd

nu

ng

"o

bli

ga

toris

ch

"

We

ge

zu

r E

rfü

llu

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de

r

gru

nd

leg

en

de

n

Sic

he

rh

eit

sa

nfo

rd

eru

ng

en

Anwendung von

•anderen Normen

•bestehenden Regelwerken

(z.B TRIR)

Nachweis der Konformität

durch den Hersteller

Anwendung von

harmonisierten

Normen

• Product Standards

•Supporting Standards

•Material Standards

Was fordert die Druckgeräteverordnung

Sicherheit von Druckgeräten und Industrieanlagen

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5

• Rohrleitungskalkulation

nach TRIR

– Technische Regeln

Industrielle Rohrleitungen

– Stand 12.01 (SVTI Vorschrift

721)

– Gilt zusammen mit SVTI

Regelwerk

– Werkzeug für vereinfachte

Geometrien

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6

• Inhalte der TRIR

– 1. Allgemeines: dieses Kapitel bildet den Link zur DGV

– 2. Werkstoffe: Anforderungen an die Werkstoffe und

Kennzeichung der Werkstoffe

– 3. Belastung, Rohre, Stutzen, zulässige Stützweiten,

Dehnungsaufnahmen von Rohrschenkeln

– 4. Fertigung und Verlegung (Schweissen)

– 5. Prüfung (Entwurf, Bauprüfung, NDT)

– 6. Sicherheitssysteme

– 7. Schlauchleitungen

– 8. Identifikation und Dokumentation

– 9. Hinweise für Betreiber

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7

Sicherheit von Druckgeräten und Industrieanlagen

Kategorie einer

Rohrleitung

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8

Werkstoffe

Werkstoffe für Druckgeräte

Spezifische Prüfung

Produkte über ein

Qualitätssicherungs-

System

(Werkstoffhersteller)

Spezifische Prüfung

Produkte über eine

direkte Prüfung

Einstufung

Gerät / Baugruppe

Wichtige

drucktragende Teile

(Mantel, Böden,

Hauptflansche,

Rohrplatten WT,

Rohrbündel)

Wichtige

drucktragende Teile

(Mantel, Böden,

Hauptflansche,

Rohrplatten WT,

Rohrbündel)

Wichtige

ducktragende

Teile.

Andere

Druckteile als

die wichtigsten

drucktragenden

Teile

Zusatzteile Sonstige

Teile

Gute Ingenieurpraxis

(Art. 3 Abs. 3 in 97/23/EG)

Werkszeugnis

EN 10204 Typ 2.2

Bescheinigung

EN 10204 Typ 2.2

Bescheinigung

EN 10204

Typ 2.1

Bescheinig.

EN 10204

Typ 2.1

Kategorie I Werkszeugnis

EN 10204 Typ 2.2

Bescheinigung

EN 10204 Typ 2.2

Bescheinigung

EN 10204

Typ 2.1

Bescheinig.

EN 10204

Typ 2.1

Kategorie II Abnahmeprüfzeugnis

EN 10204 Typ 3.1

Prüfprotokoll

EN10204 Typ 3.2

Werkszeugnis

EN 10204 Typ 2.2

Werkszeugnis

EN 10204

Typ 2.2

Bescheinig.

EN 10204

Typ 2.1

Kategorie IIIAbnahmeprüfzeugnis

EN 10204 Typ 3.1

Prüfprotokoll

EN 10204 Typ 3.2

Werkszeugnis

EN 10204 Typ 2.2

Werkszeugnis

EN 10204

Typ 2.2

Bescheinig.

EN 10204

Typ 2.1

Kategorie IV Abnahmeprüfzeugnis

EN 10204 Typ 3.1

Prüfprotokoll

EN 10204 Typ 3.2

Werkszeugnis

EN 10204 Typ 2.2

Werkszeugnis

EN 10204

Typ 2.2

Bescheinig.

EN 10204

Typ 2.1

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9

Personalqualifikation Schweisser/Löter

Schweissen Löten

Einstufung

Gerät / Baugruppe

Zulassung

Personal

Zulassung

Verfahren

Zulassung

Personal

Zulassung

Verfahren

Gute Ingenieurpraxis

(Art. 3 Abs. 3 in 97/23/EG)

Betriebsinterne

Prüfung

Betriebsinterne

Prüfung

Betriebsinterne

Prüfung

Betriebsinterne

Prüfung

Kategorie I Betriebsinterne

Prüfung

Betriebsinterne

Prüfung

Betriebsinterne

Prüfung

Betriebsinterne

Prüfung

Kategorie II EN 287

EN ISO 9606

EN ISO 15614-1

(für Stahl)

EN 13133 EN 13134

Kategorie III EN 287

EN ISO 9606

EN ISO 15614-1

(für Stahl)

EN 13133 EN 13134

Kategorie IV EN 287

EN ISO 9606

EN ISO 15614-1

(für Stahl)

EN 13133 EN 13134

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Personalqualifikation zfp

Schweissen Löten

Einstufung

Gerät / Baugruppe

Zulassung

Personal

Zulassung

Personal

Gute Ingenieurpraxis

(Art. 3 Abs. 3 in 97/23/EG)

Betriebsinterne

Prüfung

Betriebsinterne

Prüfung

Kategorie I Betriebsinterne

Prüfung

Betriebsinterne

Prüfung

Kategorie II Betriebsinterne

Prüfung

Betriebsinterne

Prüfung

Kategorie III EN 473 EN 473

Kategorie IV EN 473 EN 473

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Kategorie I A = Interne Fertigungskontrolle

B + F

Baumusterprüfung

+ Prüfung

Produkt

B + D

Baumusterprüfung

+ QS Produktion

G

Einzelprüfung

H1

QS umfassend +

Entwurfsprüfung +

Überwachung

Kategorie IV

Serie Einzelobjekt Serie Einzelobjekt

ohne QS mit QS

Kategorie IIA1 =

Überwachung der Abnahme

D1 = E1

QS Produktion QS Produkt

Kategorie III

B1 + F Entwurfsprüfung

+ Prüfung

Produkt

B + C1 Baumusterprüfung

+ Konformität

mit BauartB1 + D

Entwurfsprüfung

+ QS Produktion

B + E

Baumusterprüfung

+ QS Produkt

H

QS umfassend

ou

Überblick der Module

Sicherheit von Druckgeräten und Industrieanlagen

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Module Benannte Stelle

A Interne Fertigungskontrolle Nicht erforderlich

(Eigenverantwortung des Herstellers)

A1 Interne Fertigungskontrolle Kontrolliert unangemeldet die Abnahme

mit Überwachung der Abnahme des Herstellers und entnimmt Druck-

geräte zu Kontrollzwecken

B1 EG-Entwurfsprüfung Prüft die technischen Unterlagen,

Werkstoffe, Verfahren und Qualifikation

(analog zu Modul B) ohne Rückgriff auf

ein repräsentatives Druckgerät

F EG-Einzelprüfung Prüft Qualifikationsnachweise und

Werkstoffbescheinigungen und führt

die Abnahme an jedem Druckgerät durch.

Sicherheit von Druckgeräten und Industrieanlagen

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Module Benannte Stelle

G EG-Einzelprüfung Prüft die technischen Unterlagen,

Werkstoffe, Verfahren, Qualifikationen

und führt entsprechende Untersuchungen

am einzelnen Druckgerät sowie dessen

Abnahme durch.

H Umfassende Qualitätssicherung Führt alle 3 Jahre eine vollständige

Neubewertung und dazwischen

Nachprüfungen des Qualitätssicherungs-

systems durch, führt unangemeldete

Besuche durch.

Sicherheit von Druckgeräten und Industrieanlagen

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• Aktuelle Probleme aus der Praxis

– DGV wenig bis gar nicht bekannt

– Kat. 1 = Modul A = Nichts tun (Aufpassen die

Gleichung geht bei Baugruppen oft nicht auf)

– Schweisserprüfungen teilweise vorhanden

– Verfahrensprüfungen oft nicht vorhanden

– Werkstoffzeugnisse und Rückverfolgbarkeit

– Löten (bei Kälteanlage) mit Nachholbedarf

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15

Baugruppen nach DGR / DGV

• Baugruppe = zusammenhängende funktionale Einheit von mehreren

Druckgeräten (Behälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile)

• Die DruckgeräteVerordnung gilt für Baugruppen die vom Hersteller als fertig

montierte Einheit in Verkehr gebracht werden oder

vor Ort unter Verantwortung des Herstellers zusammengebaut werden.

• Baugruppen die min. ein Gerät der Kategorie I - IV enthalten, müssen die in

Anhang I genannten und zutreffenden Sicherheitsanforderungen erfüllen.

• Die Gesamtbewertung von Baugruppen umfasst:

– Bewertung jedes Druckgerätes innerhalb der Baugruppe nach der jeweiligen

Kategorie, die zuvor keinem separaten Konformitätsbewertungsverfahren

unterzogen wurden.

– Bewertung des Zusammenbaus entsprechend der höchsten Kategorie der

betreffenden Geräte.

– Bewertung des Schutzes der Baugruppe entsprechend der höchsten Kategorie der

betreffenden Geräte.

Sicherheit von Druckgeräten und Industrieanlagen

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1625.09.2006

Baugruppe

- vom Hersteller dafür bestimmt als Baugruppe in Verkehr gebracht zu werden

- funktionale Einheit

- inklusive Sicherheitsausrüstung

Bestimmung Kategorie der Druckgeräte

(Behälter, Rohrleitungen, Armaturen)

Höchste Kategorie Druckgerät bestimmt

Kategorie zur Bewertung der Baugruppe

(Sicherheitsausrüstung ausgenommen)

Modulwahl für die Baugruppe nach

resultierender Kategorie

Konformitätsbewertung der Baugruppe:

Zusammenbau und Sicherheit

Lieferung von konformen Druckgeräten

oder Teilbaugruppen

Konformitätsbewertung der Baugruppe

erfolgt durch Anwender / Betreiber

(Druckgeräteverordnung CH)

ja nein

Sicherheit von Druckgeräten und Industrieanlagen

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17

Hersteller von Baugruppen

Drei Arten von Fertigungen:

Umsetzungsschwierigkeiten:

- Herstellung der Baugruppe in der Werkstatt und dann

Auslieferung an den Kunden (Ozonerzeuger für Hallenbäder)

- Fertigstellung der Baugruppe durch den Hersteller auf den

Geländen des Betreibers (Kälteanlagen)

- Fertigstellung der Baugruppe durch den Betreiber auf dem

eigenen Werksgelände (Chemieanlagen)

- Baugruppen werden nicht wargenommen (weil das im alten

Recht so war)

- Ungenügende Information der Hersteller / Planer / Betreiber

- Wer ist der Hersteller der Baugruppe (wer führt die

Konformitätsbewertung durch)

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Firmenkopf

Konformitäterklärung

über Fertigung und Prüfung von Druckgeräten

nach Richtlinie 97/23 CE

Baugruppe: Kälteanlage

Hersteller: Kälteanlagen AG

CH-8000 Kaltenbach

Fabrikations-Nr.: 5002

Herstelljahr: 2006

Zeichnung-Nr.: Zusam m enstellung Nr. 621.0505.02 Rev. 12.03.06

R&I-Schem a Nr. 621.0504.02 Rev. 15.03.06

Hochdruck Niederdruck

m ax./m in. zul. Druck PS bar 25 16

m ax./m in zul. Tem peratur TS °C 36 23

Kältem ittel R 717 (NH3)

Fluidgruppe 1

Füllm enge kg 25

Beschreibung / Zusam m ensetzung der Baugruppe und

Konform itätsbewertungsverfahren der einzelnen Druckgeräte :

S iehe Zusam m ensetzung der Baugruppe : FO 1257

Bewertung Zusam m enbau und Schutz der Baugruppe :

Konform itätsbewertungsverfahren : Modul B1 + F

Prüfdatum : 02.04.2006

Kennzeichnung : CE 1257

Hierm it wird bescheinigt, dass der beschriebene Druckbehälter ohne Ausrüstung den Anforderungen der R ichtlin ie

97/23 EG des Europäischen Parlam ents und des Rates vom 29.05.1997 entspricht.

Angewandte (harm onisierte) Norm en : SN EN 378-1 bis 4

D ie Erk lärung erfolg t auf G rundlage der EG-Konform itätsbescheinigung:

Entwurfsprüfung Modul B1 – Zertifikat-Nr.: PED-Z-CO S.EP.5500386

Prüfung der Produkte Modul F – Zertifikat-Nr.: PED-Z-CO S.EP.5500387

Konformitätsbewertungsstelle für Druckgeräte

Swiss TS Technical Services AG

Hinweise für den Betreiber sind der entsprechenden Betriebsanleitung zu entnehm en.

Ort und Datum: Stempel des Herstellers: Unterschrift:

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Zusammensetzung der Baugruppe FO. 1257 Kälteanlagen AG

Gesamtbewertung nach Druckgeräterichtlinie 97/23/EG Artikel 10 (2) CH-8000 Kaltenbach

Kälteanlage Fabr.-Nr. 5002

Druckbehälter / Apparate :

Pos.Nr Beschreibung Fabr.-Nr. Max. zul.

Druck PS

(bar)

Volumen

V (L)

Fluidgruppe Kat. Modul Hersteller Zertifikat/Konformitätsbescheinigung/

Kennnummer

01 Halbhermetischer Verdichter

Hubkolbenverdichter

1234 25 -- -- -- -- Bitzer Maschinen- / Niederspannungsrichtlinie

05 Verdampfer

Platten-WT

85 16 10 1 II B+D Swep D: PPC 20101 (CE 0409)

B: 522198/20 (CE 0409)

10 Verflüssiger

Rohrbündel-WT

62100 25 15 1 III B+C1 Waeka B: PED-Z-COS.EP.5500155 (CE 1257)

C: PED-Z-COS.EP.5500155 (CE 1257)

08 Sammler 5678 25 25 1 III H APG AAP-7890-094 (CE 0045)

..............

Rohrleitungen / drucktragende Ausrüstungsteile :

Pos.Nr Beschreibung Fabr.-Nr. Max. zul.

Druck PS

(bar)

Nenn-

weite DN

Fluidgruppe Kat. Modul Hersteller Zertifikat/Konformitätsbescheinigung/

Kennnummer

12 Hochdruckleitung 12 25 3/4“ 1 -- -- Kälte-

anlagen

15 Niederdruckleitung 15 16 3“ 1 II A1 Kälte-

anlagen

PED-Z-COS.EP.5501089 (CE 1257)

20 Niederdruckleitung 20 16 1 3/8““ 1 I A1 Kälte-

anlagen

PED-Z-COS.EP.5501089 (CE 1257)

.................

100 Kugelhahn 03/02 PN 40 3“ 1 II H Müller R45-ZZT-23487 (CE 0081)

120 Expansionsventil -- PN 16 3/4“ 1 -- --

..............

Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion:

Pos.Nr Beschreibung Fabr.-Nr. Eingeste.

Grenzwert

(bar)

Nenn-

weite DN

Fluidgruppe Kat. Modul Hersteller Konformitätsbescheinigung

EG-Zertifikat

Prüfbericht

13 Sicherheitsventil 345 25 20 1 IV B+D D: 1256-89-786 (CE 0851)

B: 1345-88-765 (CE 0851)

14 Druckbegrenzer -- 16

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• Baugruppen Fragenstellung (1)

– Wird eine « Industrieanlage » oder Baugruppe von

einem externen Hersteller gebaut und in Verkehr

gebracht so gelten die Forderungen aus der

Druckgeräteverordnung:

• Werkstoffe

• Schweissen

• Entwurf

• Druckprüfung

• Konformitätsbewertungsverfahren

• Zusammenarbeit mit der Benannten Stelle

– Die Forderungen führen zu einem bestimmten

Sicherheitsniveau (Minimalanforderungen) für

Arbeitnehmer und Öffentlichkeit.

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21

• Baugruppen Fragenstellung (2)

– Wird eine « Industrieanlage » oder Baugruppe

von dem zukünftigen Betreiber selbst gebaut

so gelten in der DGV die gleichen

Forderungen wie für den externen Hersteller

(Art.3 Abs. 2).

– Ob intern oder extern hergestellt, das

Sicherheitsniveau für Mitarbeiter und

Öffentlichkeit ist damit vergleichbar

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• Baugruppen Fragenstellung (3)

– Aus Sicht der Öffentlichkeit sollte eine

« Industrieanlage » ob extern oder intern

hergestellt für Personal und Öffentlichkeit ein

äquivalentes Sicherheitsniveau haben. Dies

bedeutet eine Prüfung der grundlegenden

Sicherheitsanforderungen auf einem DGV

Niveau. Die heutige Umsetzung des Art.3

stellt dies sicher.

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• Baugruppen Fragenstellung (4)

– Soll in der Zukunft für die Herstellung von

« Industrieanlagen » im eigenen Betrieb die DGV

nicht mehr umgesetz werden, so ist dies

grundsätzlich möglich solange ein äquivalentes

Sicherheitsniveau sichergestellt ist.

– Wir möchten darauf hinweisen, dass dadurch die

Möglichkeit gegeben wird, Baugruppen, auch

grössere Baugruppen, auf Anlagen zu montieren

ohne dass die DGV zum Tragen kommt.

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• Baugruppen Fragenstellung (5)

– Dafür müssen nur Baugruppen ohne SV oder

mit einer fehlenden Armatur ausgeliefert

werden, sie werden dann von dem Betreiber

auf der Anlage montiert. Das Ganze kann so

an den Forderungen der DGV vorbei in

Betrieb genommen werden.

– Durch geschickte Unterbeauftragungs -

verträge, kann dann der Rohrleitungsbau der

DGV auch entzogenden werden.

– Dieses « Umgehungsrisiko » schätzen wir für

die verschiedenen Industriesektoren als sehr

unterschiedlich ein.

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Es braucht etwas

Druck

Geduld

Vertrauen

bei Herstellern, den Behörden, den Betreibern und den

Benannten Stellen, damit die Umsetzung ein Erfolg wird.