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Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland Umsatzsteuern im In- und Ausland Ausschnittsweise Darstellung des Umsatzsteuerrechts einiger Staaten, insbesondere der EU-Mitgliedstaaten Diese Zusammenstellung soll den Wirtschaftsbeteiligten einen Überblick über die wichtigsten umsatzsteuerlichen Regelungen und Verfahrensabläufe sowie die Zuständigkeiten in einigen ausgewählten Staaten, insbesondere in den EU-Mitgliedstaaten, geben. Die Zusammen- stellung beschränkt sich auf Basisdaten. Alle Informationen über das Recht anderer Staaten erfolgen ohne Gewähr. Bei Fragen und dem Wunsch nach weitergehenden Informationen können die Informationsstellen des jeweiligen Staates weiterhelfen. Die Basisdaten zu den einzelnen Staaten werden ständig fortgeschrieben und können deshalb unterschiedliche Stände haben. Der Stand der Informationen ist in der Kopfzeile der Übersicht zu jedem Staat ausgewiesen. Die Informationen wurden aus einer Vielzahl von Unterlagen zusammengestellt. Das Informationszentrum ist für Änderungs- und Ergänzungs- hinweise per eMail ([email protected] ) dankbar. Die Informationen zu den einzelnen Ländern können durch „Mausklick“ auf das Drucker- symbol im Kopf der jeweiligen Seite unmittelbar auf dem lokalen Drucker des Betrachters ausgegeben werden. Alternativ kann die gesamte Zusammenstellung als Datei im Adobe- Reader-Format (pdf-Datei) heruntergeladen werden. Die aktuellen Umrechnungskurse für die in den nachfolgenden Darstellungen verwendeten Fremdwährungen sind unter http://www.bundesfinanzministerium.de durch Aufruf der Seiten „Steuern und Zölle“ und „Aktuell“ als Umsatzsteuerumrechnungskurse für den abgelaufenen Monat abrufbar. Im Folgenden werden informatorisch einige der in den Übersichten verwendeten Begriffe erläutert:

Umsatzsteuern im In- und Ausland - Kanzlei Börner · Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland Umsatzsteuern im In- und Ausland Ausschnittsweise Darstellung des Umsatzsteuerrechts

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Page 1: Umsatzsteuern im In- und Ausland - Kanzlei Börner · Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland Umsatzsteuern im In- und Ausland Ausschnittsweise Darstellung des Umsatzsteuerrechts

Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Umsatzsteuern im In- und Ausland

Ausschnittsweise Darstellung des Umsatzsteuerrechts einiger Staaten,

insbesondere der EU-Mitgliedstaaten

Diese Zusammenstellung soll den Wirtschaftsbeteiligten einen Überblick über die wichtigsten

umsatzsteuerlichen Regelungen und Verfahrensabläufe sowie die Zuständigkeiten in einigen

ausgewählten Staaten, insbesondere in den EU-Mitgliedstaaten, geben. Die Zusammen-

stellung beschränkt sich auf Basisdaten. Alle Informationen über das Recht anderer Staaten

erfolgen ohne Gewähr. Bei Fragen und dem Wunsch nach weitergehenden Informationen

können die Informationsstellen des jeweiligen Staates weiterhelfen.

Die Basisdaten zu den einzelnen Staaten werden ständig fortgeschrieben und können

deshalb unterschiedliche Stände haben. Der Stand der Informationen ist in der Kopfzeile der

Übersicht zu jedem Staat ausgewiesen. Die Informationen wurden aus einer Vielzahl von

Unterlagen zusammengestellt. Das Informationszentrum ist für Änderungs- und Ergänzungs-

hinweise per eMail ([email protected]) dankbar.

Die Informationen zu den einzelnen Ländern können durch „Mausklick“ auf das Drucker-

symbol im Kopf der jeweiligen Seite unmittelbar auf dem lokalen Drucker des Betrachters

ausgegeben werden. Alternativ kann die gesamte Zusammenstellung als Datei im Adobe-

Reader-Format (pdf-Datei) heruntergeladen werden.

Die aktuellen Umrechnungskurse für die in den nachfolgenden Darstellungen verwendeten

Fremdwährungen sind unter http://www.bundesfinanzministerium.de durch Aufruf der Seiten

„Steuern und Zölle“ und „Aktuell“ als Umsatzsteuerumrechnungskurse für den abgelaufenen

Monat abrufbar.

Im Folgenden werden informatorisch einige der in den Übersichten verwendeten Begriffe

erläutert:

Bundesamt für Finanzen
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Besondere Gebiete

Einige Staaten haben besondere Gebiete, die zwar Teil des Hoheitsgebiets sind, in denen

aber abweichende umsatzsteuerliche Regelungen gelten. Hier sei als Beispiel Korsika

genannt, das zum französischen Hoheitsgebiet gehört. Gleichwohl gelten dort andere

Umsatzsteuersätze als im übrigen Erhebungsgebiet Frankreichs.

Daneben gibt es andere besondere Gebiete, die für Zwecke einheitlicher Marktbedingungen

ein einheitliches Umsatzsteuerrecht mit einem bestimmten Staat vereinbart haben. So ist

z.B. die Isle of Man kein Teil Großbritanniens; dennoch gelten auch dort (nahezu unver-

ändert) die britischen Umsatzsteuerregelungen. Die Angleichung des Umsatzsteuerrechts

wurde durch den völkerrechtlichen Vertrag vom 15. Oktober 1979 vereinbart. Ähnliches gilt

für Monako, wo die Umsatzsteuer Frankreichs zu Anwendung kommt. Beide Gebiete gelten

nach Artikel 3 Abs. 4 der 6. EG-Richtlinie durch ihren Anschluss an das Erhebungsgebiet als

zum EU-Gemeinschaftsgebiet gehörig.

Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben besondere Gebiete, die Teil ihres Hoheitsgebiets sind,

aber wegen Sonderregeln nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehören. Die EU-Mitgliedstaaten

und ihre besonderen Gebiete im Sinne des Artikel 3 Abs. 3 der 6. EG-Richtlinie sind:

Dänemark Färöer-Inseln

Deutschland Büsingen, Helgoland

Finnland Åland-Inseln

Frankreich Überseedepartements

Griechenland Berg Athos

Großbritannien Überseegebiete

Italien Livigno, Campione und die nationalen Gewässer des Luganer Sees

Niederlande Aruba, Bonaire, Curaçoa, St. Moritz, Saba und St. Eustatius

Spanien Ceuta und Melilla (Nordafrika) und kanarische Inseln

Auch die britischen Kanalinseln (Guernsey, Jersey u.a.), Gibraltar, San Marino, Andorra und

Grönland gehören nicht zum EU-Gemeinschaftsgebiet.

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Drittstaat

Im Gegensatz zu den EU-Mitgliedstaaten, die das Gemeinschaftsgebiet umfassen, werden

Staaten, die nicht zur EU und damit auch nicht zum Binnenmarkt gehören, als Drittstaaten

bezeichnet.

Zu den EU-Mitgliedstaaten gehören:

Belgien Griechenland Niederlande

Dänemark Großbritannien Österreich

Deutschland Irland Portugal

Finnland Italien Schweden

Frankreich Luxemburg Spanien

Beitrittsstaaten, die ab dem 1. Mai 2004 zum Gemeinschaftsgebiet gehören:

Estland Polen Ungarn

Lettland Slowakei Zypern

Litauen Slowenien

Malta Tschechien

Erwerbsschwelle

Im EU-Binnenmarkt ist die Einfuhrumsatzsteuer seit dem 1. Januar 1993 für den innerge-

meinschaftlichen Handelsverkehr zwischen Unternehmern durch die Besteuerung des

innergemeinschaftlichen Erwerbs ersetzt worden. Hierbei ist der Erwerb vom Erwerber zu

erklären. Eine Ausnahme gilt, wenn der Erwerber ein pauschal versteuernder Landwirt, ein

Kleinunternehmer oder ein Unternehmer mit ausschließlich steuerfreien Umsätze ohne

Vorsteuerabzugsberechtigung ist. In diesem Fall ist eine Erklärung durch den Erwerber nur

dann erforderlich, wenn die innergemeinschaftlichen Bezüge des Erwerbers die von den EU-

Mitgliedstaaten festgelegten Erwerbsschwellen im laufenden und/oder im vorangegangenen

Kalenderjahr überschreiten. Bei Unterschreitung der Erwerbsschwellen kann der Erwerber

für die ansonsten übliche Erwerbsbesteuerung optieren.

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Fiskalvertreter

Grundsätzlich ist ein Vertreter in steuerlichen Angelegenheiten in einem anderen Staat als

dem Sitzstaat des Unternehmens nur dann erforderlich, wenn ein ausländischer Unter-

nehmer in diesem anderen Staat Umsätze ausführt und deshalb gegenüber den Steuerbe-

hörden dieses Staates steuerliche Verpflichtungen hat. Zu den Einzelheiten wird auf die

Darstellung zu den einzelnen Länder verwiesen.

Gegenseitigkeit im Bereich der Erstattung von Vorsteuern an nichtansässige Unternehmen

Mehrwertsteuererstattungen an nicht im Inland ansässige Unternehmer, die jedoch im

Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, sind durch Artikel 17 Abs. 4 der 6. EG-Richtlinie

geregelt. Ein Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung ist hierdurch regelmäßig gegeben. Zum

Umfang des Gemeinschaftsgebiet siehe unter besondere Gebiete.

Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb des Gemeinschaftsgebiets haben, können ebenfalls

Mehrwertsteuererstattungen beantragen. Voraussetzung hierfür ist nach § 18 Abs. 9 Satz 6

Umsatzsteuergesetz (UStG), dass Gegenseitigkeit bei der Entlastung der Mehrwertsteuer im

Verhältnis zu dem jeweiligen Sitzstaat festgestellt wurde. Die Feststellung der Gegenseitig-

keit obliegt dem Bundesministerium der Finanzen.

Lieferschwelle

Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, die Versendungslieferungen an Abnehmer

in anderen EU-Mitgliedstaaten tätigen, müssen diese Lieferungen im Bestimmungsland

versteuern. Voraussetzungen sind, dass

– der Erwerber den Erwerb der gelieferten Gegenstände nicht versteuern muss und

– die Versendungslieferungen in diesem EU-Mitgliedstaat die Lieferschwelle im laufenden

Kalenderjahr überschreitet und/oder im Vorjahr überschritten haben.

Bei Unterschreitung der Lieferschwelle kann der Lieferer für die Besteuerung im Bestim-

mungsland optieren.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Belgien

Währung Euro (€) Informationsstelle: USt-Standardsatz 21 % Bureau Central de TVA pour assujettis étrangers Tour Sablon – 24ième étage ermäßigte Sätze 0 %, 6 % und 12 % Rue J. Stevens, 7 B – 1000 BRUXELLES Tel.: (+32) 2 552 59 33 4 Lieferschwelle 35.000 € Fax: (+32) 2 552 55 41 http://minfin.fgov.be Erwerbsschwelle 11.200 € Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: Bureau Central de TVA pour assujettis étrangers

Remboursement Tour Sablon – 25ième étage

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

Numéro d’identification à la taxe sur la valeur ajoutée 1) Rue J. Stevens, 7

B – 1000 BRUXELLES Aufbau der USt-IdNr. BE + 9 Ziffern Tel.: (+32) 2 5525 977 Fax: +(32) 2 5525 542

Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge 3)Fiskalvertreter erforderlich

Ja, wenn keine Be-triebsstätte besteht 2)

Jährliche Antragstellung 25 € Quartalsanträge 200 € 1) Abkürzungen in französischer bzw. flämischer Sprache: No. TVA bzw. BTW-Nr.

2) Ausländische Unternehmer aus Drittstaaten, ohne Betriebsstätte in Belgien, müssen vor dem ersten Umsatz einen in Belgien

ansässigen Fiskalvertreter bestellen. Bestellung ist beim „Bureau central de TVA pour assujettis étragers“ möglich. Fiskal-vertreter kann jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in Belgien sein, wenn sie geschäftsfähig und ausreichend zahlungsfähig ist. Der Fiskalvertreter hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der ausländische Unternehmer. Beide haften gesamtschuldnerisch für die Steuerschuld.

Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat können auf eigenen Wunsch einen Fiskalvertreter bestellen. Wenn ein Fiskalvertreter bestellt wird, gelten die gleichen Regeln wie für Unternehmer aus Drittstaaten.

3) Vorsteuern werden nicht erstattet für

– Tabakwaren, – Branntwein, der nicht zum Wiederverkauf bestimmt ist oder für Zwecke von Dienstleistungen geliefert wird, – Bewirtung, d.h. Ausgaben, die Unternehmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit tätigen, um Firmenfreunde, insb.

Lieferanten und Kunden, zu empfangen sowie – Beherbergung, Mahlzeiten und Getränken im Rahmen eines Beherbergungs- oder Verpflegungsvertrags, mit zwei

Ausnahmen: – wenn die Ausgaben für Bedienstete eines Unternehmens getätigt werden, die auswärts Lieferungen von

Gegenständen oder Dienstleistungen bewirken oder – wenn die Ausgaben von Steuerpflichtigen getätigt werden, die die betreffenden Dienstleistungen ihrerseits gegen

Entgelt erbringen.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Bulgarien

Währung Bulgarischer Lew (BGN) Informationsstelle: USt-Standardsatz 20 % –– ermäßigter Satz nein Lieferschwelle –– Erwerbsschwelle –– Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: Cash Back Bulgaria 2)

BG – 1504 SOFIA 76a, Evlogi Georgiew Str

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

––

Tel.: (+359) 2 944 1864 (+359) 2 944 1849 Aufbau der USt-IdNr. –– Fax: (+359) 2 430204 eMail: [email protected]

Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge Fiskalvertreter erforderlich

Ja, wenn keine Be-triebsstätte besteht 1)

Jährliche Antragstellung 500 BGN Quartalsanträge 1.000 BGN 1) Ausländische Unternehmer ohne Betriebsstätte in Bulgarien müssen einen in Bulgarien ansässigen Fiskal-

vertreter bestellen. Der Fiskalvertreter vertritt den Unternehmer in allen steuerlichen Belangen. Er haftet vollumfänglich für den Vertretenen.

2) Die Umsatzsteuererstattung wird in Bulgarien durch eine privatrechtliche Gesellschaft im Auftrag des Staates

durchgeführt. Die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Abs. 9 Satz 6 Umsatzsteuergesetz konnte im Verhältnis zwischen

Deutschland und Bulgarien bislang nicht festgestellt werden.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Dänemark

Währung Dänische Krone (DKK) Informationsstelle: USt-Standardsatz 25 % Told- og Skatteregion Sønderborg Hilmar Finsens Gade 18 ermäßigter Satz 0 % DK – 6400 SØNDERBORG Tel.: (+45) 74 12 73 00 Fax: (+45) 74422809 Lieferschwelle 280.000 DKK eMail: [email protected] http://www.toldskat.dkErwerbsschwelle 80.000 DKK Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: Told- og Skatteregion Sønderborg

Hilmar Finsens Gade 18 DK – 6400 SØNDERBORG

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

Momsregistrerings-nummer (SE-Nr.)

Tel.: (+45) 74 12 73 00 Fax: (+45) 74 42 28 09 Aufbau der USt-IdNr. DK + acht Ziffern Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge 2)

Fiskalvertreter erforderlich

Ja, wenn keine Be-triebsstätte besteht 1) Jährliche Antragstellung 200 DKK

Quartalsanträge 1.500 DKK Besondere Gebiete Grönland Färöer Inseln USt-Standardsatz –– 25 % Hinweis: Die Färöer Inseln haben ein eigenes USt-System ermäßigter Satz –– 0 % 1) Ausländische Unternehmer müssen sich seit dem 1. Juli 2002 ab einem bestimmten Jahrsumsatz umsatzsteuerlich registrieren

lassen. Die Registrierung ist bei der oben genannten Informationsstelle möglich. Ausländische Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat und ohne Betriebsstätte in Dänemark müssen vor dem ersten Umsatz

einen in Dänemark ansässigen Fiskalvertreter bestellen. Der Fiskalvertreter hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der ausländische Unternehmer. Sie haften gesamtschuldnerisch für die Steuerschuld. Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat können auf eigenen Wunsch einen Fiskalvertreter bestellen. Wenn ein Fiskalvertreter bestellt wird, gelten im wesentlichen die gleichen Regeln wie für Unternehmen aus Drittstaaten.

2) Folgende Lieferungen und Dienstleitungen sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen:

– Erwerb eines LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3 Tonnen, der nicht ausschließlich für unternehmerische Zwecke genutzt wird,

– Verpflegung für Eigentümer und Beschäftigte des Unternehmens, – Erwerb und Verwaltung von Unterkünften für Eigentümer und Beschäftigte des Unternehmens, – Sachleistungen an Eigentümer und Beschäftigte, – Erwerb und Verwaltung von Krippen, Kindergärten, Freizeitzentren, Ferienhäusern u.ä. für die Beschäftigten, – Bewirtung, Repräsentationsaufwendungen und Geschenke, – Erwerb und Unterhalt von PKW, die für die Beförderung von höchstens 9 Personen zugelassen sind. Ausgenommen sind

Kosten für die Benutzung der festen Verbindung über den Öresund sowie Autohändler, Autovermietungen und Fahrschulen.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Deutschland

Währung Euro (€) Informationsstelle: USt-Standardsatz 16 % Bundesministerium der Finanzen Referat Presse und Information ermäßigter Satz 7 % D – 11016 BERLIN Fax: (+49) 30 22 42 32 60 http://www.bundesfinanzministerium.deLieferschwelle 100.000 € http://www.bff-online.de Erwerbsschwelle 12.500 € Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: Bundesamt für Finanzen

Friedhofstraße 1 D – 53225 BONN

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

Umsatzsteuer-Identifi-kationsnummer (USt-IdNr.) Tel.: (+49) 228 4060

Fax: (+49) 228 406 2661 Aufbau der USt-IdNr. DE + neun Ziffern eMail: [email protected] Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge 2)

Fiskalvertreter erforderlich

Ist nicht zwingend; kann bestellt werden 1) Jährliche Antragstellung 25 €

Quartalsanträge 200 € 1) Ausländische Unternehmer ohne Betriebsstätte im Inland müssen sich registrieren lassen. Das dafür örtlich

zuständige Finanzamt kann der Internetseite http://www.bff-online.de/ust/ustv/ustzust.html entnommen werden. Ein Fiskalvertreter kann auf Wunsch des ausländischen Unternehmers bestellt werden.

2) Vorsteuerbeträge sind nicht abzugsfähig, wenn sie

– auf Repräsentationsaufwendungen entfallen, für die auch ein ertragsteuerliches Abzugsverbot gilt, – im Zusammenhang mit Kosten der privaten Lebensführung stehen, – auf Reisekosten des Personals entfallen, soweit es sich um Verpflegungskosten oder um Fahrtkosten

handelt, – auf Umzugskosten aus Anlass eines Wohnungswechsels entstehen, – auf Treibstoffkosten entfallen, die von Unternehmern aus Drittstaaten getragen wurden.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Estland

Währung Estnische Krone (EEK) Informationsstelle: USt-Standardsatz 18 % Tallinna Juriidiliste Isikute Maksuamet ermäßigter Satz 5 % Endla 8 EST – 15177 TALLINN Tel.: (+372) 693 4200 Lieferschwelle –– Fax: (+372) 693 4111 eMail: [email protected] –– Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: 1)

Tallinna Juriidiliste Isikute

Maksuamet Endla 8

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

––

EST – 15177 TALLINN Tel.: (+372) 693 4200 Aufbau der USt-IdNr. –– Fax: (+372) 693 4111 Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge

Fiskalvertreter erforderlich

nicht bekannt Jährliche Antragstellung 5.000 EEK

Quartalsanträge –– 1) Die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Abs. 9 Satz 6 Umsatzsteuergesetz wurde im Verhältnis zwischen

Deutschland und Estland mit Wirkung vom 1. Januar 1999 festgestellt.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Finnland

Währung Euro (€) Informationsstelle: USt-Standardsatz 22 % Uudenmaa veroviraston Corporate Tax Office ermäßigte Sätze 0 %, 8 % und 17 % P.O. Box 30 FIN – 00052 VEROTUS Tel.: (+358) 20 466 017 Lieferschwelle 35.000 € Fax: (+358) 9 731 143 92 http://www.vero.fiErwerbsschwelle 10.000 € http://www.finlex.fi/english/index.html Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an:

Uudenmaa veroviraston Corporate Tax Office

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

Arvonlisâveronummero (ALV-NRO)

P.O. Box 34 FIN – 00052 VEROTUS Aufbau der USt-IdNr. FI + acht Ziffern 1) Tel.: (+358) 9 731 142 Fax: (+358) 9 731 143 92

Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge 3)Fiskalvertreter erforderlich

wahlweise 2)

Jährliche Antragstellung 25 € Quartalsanträge 200 € 1) Die Prüfung der Richtigkeit einer USt-IdNr. ist möglich: per Telefon: +358 203 55610 eMail: [email protected] Post: Verohallitus, CLO, PL 325, SF – 00052 VEROTUS 2) Ausländische Unternehmer ohne Betriebsstätte in Finnland müssen sich registrieren lassen. Vordruck in

Finnisch und Schwedisch sind unter http://www.ytj.fi verfügbar. Die Registrierung ausländischer Unternehmer erfolgt bei Uusimaa Regional Tax Office, Opastinsilta 12 A, P.O. Box 32, FIN – 00052 VEROTUS, Helsinki, Tel.: (+358) 9 6939 5900. Sie können einen in Finnland ansässigen Fiskalvertreter bestellen, wenn sie die Umkehr der Steuerschuldnerschaft vermeiden möchten. Der Fiskalvertreter hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der ausländische Unternehmer.

3) Vorsteuerabzug ist insbesondere nicht möglich für

– Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen für die Beförderung des Steuerpflichtigen oder dessen Beschäftigte vom Wohnort zum Arbeitsplatz und zurück,

– Repräsentationsaufwendungen, – Gegenstände, auf deren Verkauf die Differenzbesteuerungsregelung für Gebrauchtgegenstände,

Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten angewendet wird.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Frankreich

Währung Euro (€) Informationsstelle: USt-Standardsatz 19,6 % Direction Générale des Impôts Département de la Communication ermäßigte Sätze 2,1 % und 5,5 % 86-92, allée de Bercy F – 75012 PARIS Tel.: (+33) 1 53 18 11 13 Lieferschwelle 100.000 € Fax: (+33) 1 5318 9501 http://www.impots.gouv.frErwerbsschwelle 10.000 € Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: Direction des résidents à l’étranger et des

services généraux Services des remboursements de la TVA 9, Rue d’Uzès

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

Numéro d’identification à la taxe sur la valeur ajoutée (keine offizielle Abkürzung) F – 75084 PARIS CEDEX 02

Tel.: (+33) 1 44 82 25 40 Aufbau der USt-IdNr. FR + elf Ziffern (1. und/oder (+33) 1 44 82 25 41 2. Stelle kann ein Buchstabe sein) Fax: (+33) 1 40 41 05 36

Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge 2)Fiskalvertreter erforderlich

Ja, wenn keine Be-triebsstätte besteht 1)

Jährliche Antragstellung 25 € Quartalsanträge 200 € Besondere Gebiete Korsika Départements d’Outre

Mer (DOM)

Französisch Guyana

USt-Standardsatz 19,6 % 8,5 % –– ermäßigte Sätze 0,9 %, 2,1 %,

8 % und 13 % 2,1 % ––

1) Ausländische Unternehmer ohne Betriebsstätte in Frankreich müssen sich beim Centre des Impôts des Non Résidents (CINR),

Inspection TVA, 9, rue d’Uzès, TSA 39203, 75094 PARIS cedex 02, Tel.: (+33) 1 44 76 19 07 bis 09, Fax: (+33) 1 44 76 19 43. eMail: [email protected], registrieren lassen. Weiterhin müssen sie einen in Frankreich ansässigen Fiskalvertreter bestellen. Fiskalvertreter kann jeder Unternehmer sein, der von der Finanzverwaltung zugelassen wird. Dies können auch Anwälte oder eine Bank sein. Der Fiskalvertreter hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der ausländische Unternehmer. Insbesondere hat er die fälligen Steuern zu entrichten. Ausländische Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat müssen ab dem 1.1.2002 keine Fiskalvertreter mehr bestellen.

2) Ein Vorsteuerabzug ist nicht zulässig bei den in den Artikeln 298-4 des allgemeinen Steuerkodex (Code Général des Impôts,

CGI) und 230 bis 242 des Anhangs II CGI aufgeführten Leistungen. Dies sind insbesondere: Für Führungskräfte und Beschäftigte übernommene Unterbringungskosten; Fahrzeuge oder Maschinen jeder Art zur Beförderung von Personen oder gemischter Verwendung; Beförderung von Personen und Nebenleistungen; unentgeltlich gelieferte Gegenstände; verbotene Werbung; bestimmte Erdölerzeugnisse.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Griechenland

Währung Euro (€) Informationsstelle: USt-Standardsatz 18 % Ministry of Finance 14th Directorate of VAT ermäßigte Sätze 4 % und 8 % Sina 2-4 GR – 10672 ATHENS Tel.: (+30) 210 3647202-5 Lieferschwelle 35.000 € Fax: (+30) 210 3645413 http://www.gsis.gov.grErwerbsschwelle 10.000 € Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: Ministry of Finance

14th Directorate of VAT Sina 2-4

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

Arithmos Forologikou Mitroou FPA (A.Φ.M.) GR – 10672 ATHENS

Tel.: (+30) 210 3647202-5 Aufbau der USt-IdNr. EL + neun Ziffern Fax: (+30) 210 3645413 Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge

Fiskalvertreter erforderlich

Ja, wenn keine Be-triebsstätte besteht 1) Jährliche Antragstellung 25 €

Quartalsanträge 200 € Besondere Gebiete Lesbos, Chios, Samos, Dodekanes, Kykladen, Ägäische Inseln von Thasos,

Nordsporaden, Samothrake und Skiros USt-Standardsatz 13 % ermäßigte Sätze 3 % und 6 % 1) Ausländische Unternehmer ohne Betriebsstätte müssen vor dem ersten Umsatz einen in Griechenland

ansässigen Fiskalvertreter bestellen. Fiskalvertreter kann jede in Griechenland ansässige Person sein. Das Vertretungsverhältnis ist in griechischer Sprache oder beglaubigter Übersetzung einzureichen. Die Beglaubigung ist von der griechischen Konsularbehörde am Ort des Sitzes des ausländischen Unternehmers vorzunehmen. Der Fiskalvertreter hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der ausländische Unternehmer. Er hat die fälligen Steuern zu entrichten.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Großbritannien

Währung Britisches Pfund (GBP, ₤) Informationsstelle: 2)

USt-Standardsatz 17,5 % Aberdeen Non-established Taxable Persons Unit (NETPU), Custom House ermäßigte Sätze 0 % und 5 % 28 Guild Street GB – ABERDEEN AB9 2DY Tel.: (+44) 1224 844 653 bis 635 Lieferschwelle 70.000 ₤ Fax: (+44) 1224 844 611 eMail: [email protected] 55.000 ₤ eMail: [email protected] http://www.hmce.gov.uk http://www.legislation.hmso.gov.uk

Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an:

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

Value added tax identification number (VAT Reg. No.) HM Customs and Excise

VAT Overseas Repayment Unit, Custom HouseAufbau der USt-IdNr. GB + neun oder zwölf PO Box 34 Ziffern GB – LONDONDERRY BT 48 7 AE Tel.: (+44) 2871 376200

Fax: (+44) 2871 372520 Fiskalvertreter erforderlich

Im Einzelfall auf Anordnung der Steuerbehörden 1)

Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge 3)

Jährliche Antragstellung 16 ₤ Quartalsanträge 130 ₤ Besondere Gebiete Isle of Man Jersey, Guernsey Gibraltar USt-Standardsatz 17,5 % –– –– ermäßigte Sätze 0 % und 5% –– –– 1) Ausländische Unternehmer müssen sich ab einem bestimmten Umsatz registrieren lassen. Eine Registrierung ausländischer

Unternehmen ist bei NETPU möglich. Unternehmen aus Drittstaaten müssen einen Fiskalvertreter bestellen, wenn die Steuerbehörden dies im Einzelfall für er-

forderlich halten. Ein Fiskalvertreter kann auch auf Wunsch des ausländischen Unternehmens bestellt werden. Fiskalvertreter kann grundsätzlich jede in Großbritannien ansässige Person werden. Der Fiskalvertreter hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der ausländische Unternehmer. Beide haften gesamtschuldnerisch.

2) Registrierte Unternehmer können sich auch an den National Advice Service (NAS), Montags bis Freitags von 8:00 Uhr bis

20:00 Uhr Ortszeit, Tel.: (+44) 208 929 0152 wenden. 3) Ein Vorsteuerabzug ist insbesondere nicht möglich

– bei Autos (bei geleasten unternehmerisch genutzten Autos ist Vorsteuerabzug zu 50 % möglich), – bei Repräsentationsaufwendungen, – bei Käufen, die unter die Differenzbesteuerung für Reiseveranstalter fallen, – bei Gegenständen, deren Verkauf einer MwSt-Regelung für Gebrauchtgegenstände unterliegen.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Irland

Währung Euro (€) Informationsstelle: USt-Standardsatz 21 % VAT Interpretation Branch Office of the Revenue Commissioners ermäßigte Sätze 0 %, 4,3 % und 13,5 % Stamping Building, Dublin Castle IRL – DUBLIN 1 Tel.: (+353) 1 647 50 00 Lieferschwelle 35.000 € Fax: (+353) 1 679 52 36 eMail: [email protected] 41.000 € http://www.revenue.ie Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an:

Accountant General’s Branch Revenue VAT repayments

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

Value added tax identification number (VAT No) Kilrush Road

IRL – ENNIS Aufbau der USt-IdNr. IE + acht Stellen (zweite County Clare Stelle kann, die letzte Stelle muss

ein Buchstabe sein) Tel.: (+353) 65 684 9000

(+353) 1890 202 033 eMail: [email protected] (Unreg. Untern.) Fiskalvertreter

erforderlich Im Einzelfall auf Anordnung der Steuerbehörden 1) [email protected] (Registrierte Untern.)

Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge 2)

Jährliche Antragstellung 25 € Quartalsanträge 200 € 1) Ausländische Unternehmer müssen sich in Irland bei Taxes Central Registration Office, Office of the Revenue

Commissioners, 9/15 Upper O’Connell Street, Dublin 1, Ireland, Tel.: (+353) 1 874 68 27, Fax: (+353) 1 874 60 78, eMail: [email protected], registrieren lassen. Sie müssen einen Fiskalvertreter bestellen, wenn die Steuerbehörden dies im Einzelfall für erforderlich halten. Ein Fiskalvertreter kann ansonsten auch auf Wunsch des ausländischen Unternehmens bestellt werden. Der Fiskalvertreter hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der ausländische Unternehmer.

2) Vorsteuerabzug wird insbesondere nicht gewährt für

– Aufwendungen für Speisen und Getränke, Beherbergung und andere persönliche Dienstleistungen für sich, seinen Vertreter oder seine Angestellten oder für Geschäftspartner,

– Repräsentationsaufwendungen einer steuerpflichtigen Person, ihrer Vertreter oder Angestellten, – Erwerb (und Mieten) von Pkw, außer sie sind zum Wiederverkauf gedacht oder werden für Zwecke eines

Fahrzeugverleihs oder einer Fahrschule eingesetzt.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Italien

Währung Euro (€) Informationsstelle: USt-Standardsatz 20 % Ministero dell’Economia e delle Finanze Dipartimento per le politische fiscali ermäßigte Sätze 4 % und 10 % Ufficio Relazioni Internazionali Via dell’Aereonautica, 122 I – 00144 ROMA Lieferschwelle 27.888,67 € Tel.: (+39) 6 592 59 67 oder 6 543 94 256 Fax: (+39) 6 591 29 83 Erwerbsschwelle 8.263,31 € http://www.Finanze.it Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an:

Agenzia delle Entrate Centro Operativo di Pescara

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

Numero di registrazione IVA (P.IVA) Via Rio Sparto 21

I – 65129 PESCARA Aufbau der USt-IdNr. IT + elf Ziffern Tel.: (+39) 085 5771 Fax: (+39) 085 5772325 www.controoperativoentrate.pe.it

Fiskalvertreter erforderlich

Ja, wenn keine Be-triebsstätte besteht 1) Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge 2)

Jährliche Antragstellung 25 € Quartalsanträge 200 € 1) Ausländische Unternehmer ohne Betriebsstätte können einen in Italien ansässigen Fiskalvertreter bestellen.

Fiskalvertreter kann jede in Italien ansässige Person sein. Das Vertretungsverhältnis ist durch öffentliche Erklärung, notariell beurkundetes Schreiben oder Erklärung zur Niederschrift bei der örtlich zuständigen Mehrwertsteuerbehörde bekannt zu geben. Der Fiskalvertreter hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der ausländische Unternehmer. Er hat die Rechnungen zu erstellen und die Steuererklärungen zu fertigen. Ausländischer Unternehmer und Fiskalvertreter haften gesamtschuldnerisch.

2) Ein Vorsteuerabzug ist insbesondere nicht möglich für

– Verpflegungs-, Beherbergungs- und Bewirtungsaufwand, – Kosten der Personenbeförderung.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Japan

Währung Yen (¥) Informationsstelle: USt-Standardsatz 5 % 1) National Tax Administration Planning Division ermäßigter Satz nein 3-1-1 Kasumigaseki, 3-chrome J – Chiyoda-ku, TOKYO 100 Tel.: (+81) 3 35 81 40 50 Lieferschwelle –– Fax: (+81) 3 35 81 67 44 http://www.nta.go.jpErwerbsschwelle –– Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: 3rd Corporate Tax Section

Kolimanchi Tax Office 1-1-15 Kudan-minami

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

––

J – Chiyoda-ku, TOKYO 102 Aufbau der USt-IdNr. –– Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge

Fiskalvertreter erforderlich

nicht bekannt Jährliche Antragstellung nicht bekannt

Quartalsanträge nicht bekannt 1) Wegen zahlreicher Sonderregelungen ist die Consumption Tax (Shohi-zei) nur eine der europäischen Mehrwert-

steuer ähnliche Steuer. Der Steuersatz setzt sich aus einem staatlichen Steuersatz von 4 % und einem lokalen Steuersatz von 1 % zusammen.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Kanada

Währung Kanadischer $ (Kan $) Informationsstelle: USt-Standardsatz 15 % 1) Revenue Canada, Taxation Rulings Directorate ermäßigter Satz 7 % 25 Nicholas Street Albion Towers, 15th Floor CDN – OTTAWA, Ont. K1A 0L8 Lieferschwelle –– www.ccra.gc.ca/visitors Erwerbsschwelle –– Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: 2)

Visitor Rebate Program

Summerside Tax Centre Canada Customs and Revenue Agency

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

––

Suite 104, 275 Pope Road CDN – SUMMERSIDE PE C1N 6C6 Aufbau der USt-IdNr. –– Tel.: (+902) 432 5608 eMail: [email protected]

Fiskalvertreter erforderlich

nicht bekannt Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge

Jährliche Antragstellung 3)

Quartalsanträge 3)

1) Der USt-Standardsatz (= harmonized sales tax (HST) ergibt sich aus dem USt-Satz des Bundes (7 % GST) und

den „sales taxes“ (PST) einiger Provinzen. Der „ermäßigte“ Satz ergibt sich allein aus dem USt-Satz des Bundes. Die Umsatzsteuer des Bundes ist eine Mehrwertsteuer nach europäischem Vorbild, die Umsatzsteuern der Provinzen liegen zwischen 7 % und 10 % (ohne die Provinz Alberta und die Territorien, die keine allgemeine Umsatzsteuer erheben).

2) Erstattung über diese Adresse ist nur möglich für die Mehrwertsteuer des Bundes und die „sales taxes“ der

Provinzen Quebec und Manitoba. Mehrere Provinzen haben für ihre „sales taxes“ eigene Erstattungsprogramme. 3) Es besteht keine Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge; statt dessen beträgt die Mindestsumme der

eingereichten Bruttorechnungsbeträge 200 Kan $ und 50 Kan $ für die Einzelrechnung.

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Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Lettland

Währung Lettischer Lats (LVL) Informationsstelle: USt-Standardsatz 18 % –– ermäßigte Sätze 9 % Lieferschwelle –– Erwerbsschwelle –– Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: 1)

Valsts ienemumu dienesta Lielo nodoklu

maksataju parvale (Large Taxpayers Board of the State Revenue Service)

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

––

Smilsu street 12 LV – 1050 RIGA Aufbau der USt-IdNr. –– Tel.: (+371) 7028803 Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge 2)

Fiskalvertreter erforderlich

nicht bekannt Jährliche Antragstellung 100 LVL

Quartalsanträge –– 1) Die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Abs. 9 Satz 6 Umsatzsteuergesetz konnte im Verhältnis zwischen

Deutschland und Lettland bislang nicht festgestellt werden. 2) Erstattungsfähig sind nur Rechnungen über einem Nettomindestbetrag von 20 LVL

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Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Litauen

Währung Litauischer Lita (LTL) Informationsstelle: USt-Standardsatz 18 % Vilniaus apskrities valstybine mokesciu inspekcija ermäßigte Sätze 5 % und 9 % Sermukðniø g. 4 LT – 2600 VILNIUS Tel.: (+370) 5 261 66 35 Lieferschwelle –– Fax: (+370) 5 268 76 89 Erwerbsschwelle –– Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: 1)

Vilniaus apskrities valstybine mokesciu

inspekcija Sermukðniø g. 4

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

––

LT – 2600 VILNIUS Tel.: (+370) 5 261 66 35 Aufbau der USt-IdNr. –– Fax: (+370) 5 268 76 89 Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge

Fiskalvertreter erforderlich

nicht bekannt Jährliche Antragstellung 100 LTL

Quartalsanträge 700 LTL 1) Die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Abs. 9 Satz 6 Umsatzsteuergesetz ist sachlich ab dem 1. Juli 2003

gegeben.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Luxemburg

Währung Euro (€) Informationsstelle: USt-Standardsatz 15 % Administration de l’Enregistrement et des Domaines ermäßigte Sätze 3 %, 6 % und 12 % Bureau d’imposition X 7, Rue des Plébiscite L - 2341 LUXEMBURG Lieferschwelle 100.000 € Tel.: (+352) 44905451 Fax: (+352) 291193 Erwerbsschwelle 10.000 € http://saturn.etat.lu/etva/index.do http://www.etat.lu/memorial/ Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an:

Administration de l’Enregistrement et des

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

Numéro d’identification à la taxe sur la valeur ajoutée Domaines

Bureau d’imposition XI Aufbau der USt-IdNr. LU + acht Ziffern 15-17, Avenue Guillaume L - 1651 LUXEMBURG Tel.: (+352) 44905455

Fax: (+352) 250796 Fiskalvertreter erforderlich

Nein 1)

Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge 2)

Jährliche Antragstellung 25 € Quartalsanträge 200 € 1) Ausländische Unternehmer, die Umsätze in Luxemburg ausführen, müssen sich bei der o.g. Informationsstelle

registrieren lassen. Ab dem 1. Januar 2002 kann in Luxemburg kein Fiskalvertreter mehr bestellt werden. 2) MwSt auf Ausgaben, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben (etwa Repräsentationsausgaben), sind

nicht als Vorsteuer abziehbar.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Malta

Währung Maltesische Lira (MTL) Informationsstelle: USt-Standardsatz 15 % Department of Value Added Tax Centre Point Building ermäßigte Sätze 5 % Ta‘ Paris Road M – BIRKIRKARA, BKR 13 Tel.: (+356) 21 499330 Lieferschwelle –– eMail: [email protected] Web: www.vat.gov.mt Erwerbsschwelle –– Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: 1)

––

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

––

Aufbau der USt-IdNr. –– Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge

Fiskalvertreter erforderlich

nicht bekannt Jährliche Antragstellung ––

Quartalsanträge –– 1) Die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Abs. 9 Satz 6 Umsatzsteuergesetz konnte im Verhältnis zwischen

Deutschland und Malta bislang nicht festgestellt werden.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Niederlande

Währung Euro (€) Informationsstelle: USt-Standardsatz 19 % Belastingdienst Particulieren/ Ondernemingen Buitenland ermäßigte Sätze 6 % Postbus 2865 NL – 6401 DJ HEERLEN Tel.: (+31) 45 573 66 66 Lieferschwelle 100.000 € Fax: (+31) 45 573 66 84 http://www.belastingdienst.nlErwerbsschwelle 10.000 € Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: Belastingdienst/Limburg/

kantoor Buitenland Postbus 2865

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

BTW-identificatienummer (OB-Nummer)

NL – 6401 DJ HEERLEN Tel.: (+31) 45 577 90 00 Aufbau der USt-IdNr. NL + zwölf Stellen (drittletzte Fax: (+31) 45 577 92 65 Stelle muss ein „B“ sein) Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge

Fiskalvertreter erforderlich

Wahlweise; bei Versendungs-lieferungen zwingend 1) Jährliche Antragstellung 27 €

Quartalsanträge 213 € 1) Ausländische Unternehmer können einen Fiskalvertreter bestellen. Bei Versendungslieferungen in die

Niederlande muss ein Fiskalvertreter bestellt werden, wenn die Lieferungen dort steuerpflichtig sind.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Norwegen

Währung Norwegische Krone (NOK) Informationsstelle: USt-Standardsatz 24 % Skattedirektoratet (Directorate of Taxes) Fredrik Selmers vei 4 ermäßigte Sätze 0 % und 12 % Postboks 6300 N – Etterstad 603 OSLO Tel.: (+47) 22 07 7000 Lieferschwelle –– Fax: (+47) 22 07 7108 eMail: [email protected] –– Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: Østfold fylkesskattekontor

(the Østfold county tax office) Postboks 430

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

––

N – 1502 MOSS Tel.: (+47) 69 24 7000 Aufbau der USt-IdNr. –– Fax: (+47) 69 24 7151 Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge

Fiskalvertreter erforderlich

nicht bekannt Jährliche Antragstellung 200 NOK

Quartalsanträge 2.000 NOK

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Österreich

Währung Euro (€) Informationsstelle: USt-Standardsatz 20 % Bundesministerium der Finanzen Abteilung IV/9 ermäßigte Sätze 10 % und 12 % Himmelpfortgasse 4 - 8 A – 1010 WIEN Telefon: (+43) 1 799 64 99-0 Lieferschwelle 100.000 € Fax: (+43) 1 799 64 99-29 http://www.bmf.gv.at/index.htm Erwerbsschwelle 11.000 € http://www.rdb.at/ eMail: PostIV/[email protected] Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an:

Finanzamt Graz-Stadt

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

Umsatzsteuer-identifikationsnummer (UID-Nr.) Referat für ausländische Unternehmer

Conrad von Hötzendorfstrasse 14 - 18 Aufbau der USt-IdNr. AT - „U“ + 8 Stellen A – 8018 GRAZ Telefon: (+43) 316 88 10

Fax: (+43) 316 81 04 08 Fiskalvertreter erforderlich

ja, wenn keine Be-triebsstätte besteht 1) eMail: [email protected]

Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge 2)

Jährliche Antragstellung 36 € Quartalsanträge 360 € 1) Ausländische Unternehmen aus Drittstaaten, die Umsätze an Endverbraucher bewirken, müssen einen Fiskal-

vertreter bestellen. Fiskalvertreter können sein: Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte und Notare mit Wohnsitz oder Sitz in Österreich sowie Spediteure, die Mitglied des Fachverbandes der Wirtschafskammer Österreichs sind. Darüber hinaus ist jeder Unternehmer mit Wohnsitz oder Sitz in Österreich auf Antrag als Fiskalvertreter zuzulassen, wenn er ausreichend zahlungsfähig und in der Lage ist, den abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Für das Zulassungsverfahren ist das o.g. Finanzamt Graz-Stadt zuständig. Der Fiskalvertreter hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der ausländische Unternehmer. Er haftet zusammen mit dem ausländischen Unternehmer gesamtschuldnerisch. Die Bestellung eines inländischen Fiskalvertreters kann mit einer Zwangsstrafe erzwungen werden. Vor der Festsetzung einer Zwangsstrafe muss der Unternehmer mit angemessener Frist zur Bestellung eines Fiskalvertreters aufgefordert werden.

2) Der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen bei Kfz (ausgenommen Fahrschulen, Taxis und Mietwagen) und

Repräsentationsaufwendungen. Bei Bewirtungsspesen ist der Vorsteuerabzug auf 50 % begrenzt.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Polen

Währung Zloty (PLN) Informationsstelle: USt-Standardsatz 22 % Drugi Urzad Skarbowy Warszanwa-Śródmieście ermäßigte Sätze 3 % und 7 % ul. Lindleya 14 PL – 02-013 WARSZWA ŚRODMIESCIE Lieferschwelle –– Tel.: (+48) 22 6217259 Fax: (+48) 22 6255006 Erwerbsschwelle –– Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: 1)

Drugi Urzad Skarbowy

Warszanwa-Śródmieście ul. Lindleya 14

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

––

PL – 02-013 WARSZWA ŚRODMIESCIE Aufbau der USt-IdNr. –– Tel.: (+48) 22 6217259 Fax: (+48) 22 6255006

Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge Fiskalvertreter erforderlich

nicht bekannt

Jährliche Antragstellung 25 PLN Quartalsanträge 200 PLN 1) Die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Abs. 9 Satz 6 Umsatzsteuergesetz wurde im Verhältnis zwischen

Deutschland und Polen mit Wirkung ab 1. Juli 2001 festgestellt.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Portugal

Währung Euro (€) Informationsstelle: USt-Standardsatz 19 % Direcção -Geral dos Impostos Direcção de Serviços do IVA ermäßigte Sätze 5 % und 12 Av. João XXI, 76 P – 1049-065 LISBOA oder Apartado 8218 Lieferschwelle 31.424,27 € P – 1802-001 LISBOA Tel.: (+35) 1 21 761 0000 Erwerbsschwelle 8.978,36 € (+35) 1 21 761 03 37 oder 38 Fax: (+35) 1 21 793 65 08 eMail: [email protected] http://www.dgci.min-financas.pt

Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an:

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

Número de identificação para efeitos do imposto sobre o valor acrescentado (NIPC)

Direcção -Geral dos Impostos Aufbau der USt-IdNr. PT + neun Ziffern Direcção de Serviços dos Reembolsos do IVA Av. João XXI, 76 P – 1049-065 LISBOA oder

Apartado 8220 Fiskalvertreter erforderlich

Ja, wenn keine Betriebs-stätte besteht 1) P – 1802-001 LISBOA

Tel.: (+35) 1 21 761 05 80 oder 85 Fax: (+35) 1 21 7938133 Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge Jährliche Antragstellung 19,90 € Quartalsanträge 159,62 € Besondere Gebiete Azoren und Madeira USt-Standardsatz 13 % ermäßigte Sätze 4 % und 8 % 1) Ausländische Unternehmer, die in Portugal Umsätze tätigen, müssen sich bei dem Registo Nacional de Pessoas

Colectivas, Praça Silvestre Pinheiro Ferreira, 1 – C, 1500 – 578 LISBOA, Tel.: (+35) 1 21 771 43 00, registrieren lassen. Sie müssen einen in Portugal ansässigen Fiskalvertreter bestellen, wenn sie dort keine Niederlassung haben. Fiskalvertreter kann jeder in Portugal ansässige Unternehmer sein. Der Fiskalvertreter hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der ausländische Unternehmer. Er hat die Rechnungen zu erstellen, die Steuer-erklärungen zu fertigen und die Steuerschulden zu zahlen.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Rumänien

Währung Leu (ROL) Informationsstelle: USt-Standardsatz 19 % Directia Generala a Finantelor Publice si Controlului Fiscal Bucuresti ermäßigte Sätze keine Serviciul Asistenta Contribuabili Bvd. Elisabeta nr. 45 - 47 RO – Sector 1, BUCURESTI Lieferschwelle –– Tel.: (+40) 1 613 86 60 Fax: (+40) 1 314 63 80 Erwerbsschwelle –– Ministerul Finantelor Publice Biroul de relatii cu publicul Strada Apolodor nr. 17

RO – Sector 5, BUCURESTI Tel.: (+40) 1 410 77 82

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

––

(+40) 1 410 34 00 Fax: (+40) 1 311 18 86 Aufbau der USt-IdNr. –– http://www.mfinante.ro Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: 1)

Fiskalvertreter erforderlich

nicht bekannt ––

Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge Jährliche Antragstellung –– Quartalsanträge –– 1) Die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Abs. 9 Satz 6 Umsatzsteuergesetz konnte im Verhältnis zwischen

Deutschland und Rumänien bislang nicht festgestellt werden.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Schweden

Währung Schwedische Krone (SEK) Informationsstelle: USt-Standardsatz 25 % Skattemyndigheten i Stockholms län Skattekontor Riks ermäßigte Sätze 6 % und 12 % S – 106 61 STOCKHOLM Tel.: (+46) 8 694 10 00 Fax: (+46) 8 642 92 61 Lieferschwelle 320.000 SEK eMail: [email protected] http://www.rsv.seErwerbsschwelle 90.000 SEK Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: Riksskatteverket, Särskilda skattekontoret

S – 771 83 LUDVIKA Storgatan 19, LUDVIKA

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

Registrierungsnummer för mervärdesskatt (Momsnummer / MomsNr.) Tel.: (+46) 240 870 00

Fax: (+46) 240 103 40 Aufbau der USt-IdNr. SE + zehn Ziffern + „01“ eMail: [email protected] Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge

Fiskalvertreter erforderlich

Ja, wenn keine Betriebs-stätte besteht 1) Jährliche Antragstellung

250 SEK Quartalsanträge 2.000 SEK 1) Ausländische Unternehmer ohne Betriebsstätte in Schweden müssen sich bei der Skattemyndigheten i Stock-

holm län registrieren lassen, wenn sie die Umkehr der Schuldnerschaft vermeiden wollen. Unternehmen aus Ländern, mit denen Schweden kein Rechtshilfeabkommen für die Steuerbeitreibung abge-

schlossen hat, müssen einen in Schweden ansässigen Fiskalvertreter bestellen. Fiskalvertreter kann jede in Schweden ansässige Person sein. Der Fiskalvertreter hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der ausländi-sche Unternehmer. Belege zur Prüfung von Voranmeldungen müssen beim Fiskalvertreter jederzeit von der Finanzverwaltung eingesehen werden können.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Schweiz

Währung Franken (CHF) Informationsstelle: USt-Standardsatz 7,6 % Oberzolldirektion Sektion Mehrwertsteuer ermäßigte Sätze 2,4 % und 3,6 % Monbijoustrasse 40 CH – 3003 BERN Tel.: (+41) 322 65 11 Lieferschwelle –– Fax: (+41) 322 78 72 http://www.estv.admin.chErwerbsschwelle –– Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: Eidgenössische Steuerverwaltung

Hauptabteilung Mehrwertsteuer Schwarztorstrasse 50

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

––

CH – 3003 BERN Tel.: (+41) 322 21 11 Aufbau der USt-IdNr. –– Fax: (+41) 325 71 38 Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge

Fiskalvertreter erforderlich

Ja, wenn keine Be-triebsstätte besteht 1) Jährliche Antragstellung 500 CHF

Quartalsanträge –– 1) Ausländische Unternehmer ohne privaten oder betrieblichen Sitz in der Schweiz müssen einen Fiskalvertreter

bestellen. Der Fiskalvertreter ist verantwortlich für die Abgabe der Steuererklärungen und für die Zahlung der Steuerschuld. Er ist jedoch nicht selbst Steuerschuldner. Die Buchführung, Unterlagen und Aufzeichnungen sind bei dem Fiskalvertreter zu führen. Ausländische Unternehmer haben eine Bankbürgschaft von bis zu 5.000 CHF zu hinterlegen.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Slowakei

Währung Slowakische Krone (SKK) Informationsstelle: USt-Standardsatz 20 % Daňový úrad Bratislava I. Radlinského 37 ermäßigter Satz 14 % SK – 81789 BRATISLAVA Tel.: (+421) 2 5244 2149 Lieferschwelle –– Erwerbsschwelle –– Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: 1)

Daňový úrad Bratislava I.

Radlinského 37 SK – 81789 BRATISLAVA

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

––

Tel.: (+421) 2 5244 2149 Aufbau der USt-IdNr. –– Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge

Fiskalvertreter erforderlich

nicht bekannt Jährliche Antragstellung 5.000 SKK

Quartalsanträge 15.000 SKK 1) Die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Abs. 9 Satz 6 Umsatzsteuergesetz wurde im Verhältnis zwischen

Deutschland und der Slowakei mit Wirkung ab dem 1. Januar 2002 festgestellt.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Slowenien

Währung Tolar (SIT) Informationsstelle: USt-Standardsatz 20 % Davčni Urad Ljubljana Tax office Ljubljana ermäßigter Satz 8,5 % Dunanjska 22 SLO - 1000 LJUBLJANA Tel.: (+386) 1 4744602 Lieferschwelle –– (+386) 1 4744297 Fax: (+386) 1 4744371 Erwerbsschwelle –– Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: 1)

Davčni Urad Ljubljana

Tax office Ljubljana Dunanjska 22

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

––

SLO - 1000 LJUBLJANA Tel.: (+386) 1 4744602 Aufbau der USt-IdNr. –– (+386) 1 4744297 Fax: (+386) 1 4744371

Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge Fiskalvertreter erforderlich

nicht bekannt

Jährliche Antragstellung 15.000 SIT Quartalsanträge 50.000 SIT 1) Die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Abs. 9 Satz 6 Umsatzsteuergesetz wurde im Verhältnis zwischen

Deutschland und Slowenien mit Wirkung ab 1. Juli 1999 festgestellt.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Spanien

Währung Euro (€) Informationsstelle: USt- Standardsatz 16 % Subdirección General de Información y Asistencia Tributaria del Departamento de Gestión de la ermäßigte Sätze 4 % und 7 % Agencia Estatal de Administración Tributaria c/ Infanta Mercedes, 37 E – 28071 Madrid Lieferschwelle 35.000 € Tel.: (+34) 1 583 89 76 Erwerbsschwelle 10.000 € Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: Agencia Estatal de Administración Tributaria (A.E.A.T.)

Delegación Especial de Madrid Dependencia de Gestión Tributaria

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

Número de identificación a efectos del Impuesto sobre el Valor Añadido (N.I.F.) Sección de Regímenes Especiales

c/ Guzmán el Bueno, 139 Aufbau der USt-IdNr. ES + neun Stellen (erste E – 28003 MADRID und/oder letzte Stelle kann ein Tel.: (+34) 901 33 55 33 Buchstabe sein) Fax: (+34) 1 582 67 57 eMail: [email protected]

http://www.aeat.esFiskalvertreter erforderlich

Ja, wenn keine Be-triebsstätte besteht 1)

Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge Jährliche Antragstellung 25,24 € Quartalsanträge 201,34 € Besondere Gebiete Kanarische Inseln USt-Standardsatz 4 % ermäßigter Satz 0 % und 2 % 1) Unternehmer aus Drittstaaten ohne Betriebsstätte in Spanien müssen vor dem ersten Umsatz einen in Spanien

ansässigen Fiskalvertreter bestellen. Fiskalvertreter kann jede in Spanien ansässige Person sein, die geschäfts- und handlungsfähig ist und ein ordnungsgemäßes Verfahren gewährleisten kann. Der Fiskalvertreter hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der ausländische Unternehmer. Ausländische Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat können einen Fiskalvertreter bestellen. Im Fall einer freiwilligen Bestellung unterliegen der ausländische Unternehmer und sein Fiskalvertreter den gleichen Regeln wie sie für in Drittstaaten ansässige Unternehmen gelten.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Tschechien

Währung Tschechische Krone (CZK) Informationsstelle: USt-Standardsatz 22 % Ministerstvo financí ČR Letenská 15 ermäßigte Sätze 5 % ČZ – 110 00 PRAHA 1 Tel.: (+420) (2) 57041111 Fax: (+420) (2) 57043049 Lieferschwelle –– Erwerbsschwelle –– Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: 1)

Financni urad pro Prahu 1.

Stepanska 28 ČZ – 110 00 PRAHA 1

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

––

Tel.: (+420) (2) 24041111 Fax: (+420) (2) 24041912 Aufbau der USt-IdNr. –– (+420) (2) 24041918 Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge

Fiskalvertreter erforderlich

nicht bekannt Jährliche Antragstellung 10.000 CZK

Quartalsanträge 20.000 CZK 1) Die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Abs. 9 Satz 6 Umsatzsteuergesetz konnte im Verhältnis zwischen

Deutschland und Tschechien bislang nicht festgestellt werden.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Türkei

Währung Türkische Lira (TRL) Informationsstelle: USt-Standardsatz 18 % Maliye Bakanligi, Gelirler Genel Mudurlugu Gelirler Genel Mudurlugu ermäßigte Sätze 1 % und 8 % Hukumet Meydani 06 100 Ulus TR – ANKARA Tel.: (+312) 310 38 80 Lieferschwelle –– Fax: (+312) 311 45 10 eMail: [email protected] –– Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: ––

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

––

Aufbau der USt-IdNr. –– Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge

Fiskalvertreter erforderlich

nicht erforderlich 1)

Jährliche Antragstellung –– Quartalsanträge –– 1) Ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte in der Türkei benötigen keinen Fiskalvertreter. Sofern sie für

umsatzsteuerliche Zwecke nicht registriert sind, geht die Steuerpflicht auf die andere Partei über, die an dem Umsatz beteiligt war und in der Türkei steuerlich registriert ist.

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Ungarn

Währung Forint (HUF) Informationsstelle: USt-Standardsatz 25 % Pénzügyminisztérium H – 1369 BUDAPEST ermäßigte Sätze 12 % Pf 481 Tel.: (+361) 327 2774 Fax: (+361) 318 2570 Lieferschwelle –– eMail: [email protected] Erwerbsschwelle –– Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: APEH Èszak-budapesti

Igazgatósága Külfödiek Ügyeit Intézõ Fõosztály

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

––

H – 1387 BUDAPEST Pf 45 Aufbau der USt-IdNr. –– Tel.: (+361) 412 7000 Fax: (+361) 239 5051 eMail: [email protected]

Fiskalvertreter erforderlich

nein Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge

Jährliche Antragstellung 100.000 HUF Quartalsanträge 10.000 HUF

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Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

U S A

Währung US $ Informationsstelle: USt-Standardsatz 0 % bis 10,75 % U.S. Internal Revenue Service Amerikanische Botschaft ermäßigte Sätze verschiedene Clayallee 170 D – 14195 Berlin Tel.: 030 83 05 11 40 Lieferschwelle –– Fax: 030 83 05 11 45 Erwerbsschwelle –– Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: ––

Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

––

Aufbau der USt-IdNr. –– Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge

Fiskalvertreter erforderlich

nein Jährliche Antragstellung ––

Quartalsanträge –– Anmerkung: In den USA erhebt der Bund keine allgemeine Umsatzsteuer. Die Sonderumsatzsteuern bzw. Ver-brauchsteuern des Bundes entsprechen nicht den üblichen Mehrwertsteuersystemen. Die Einzelstaaten und die Gemeinden erheben Umsatzsteuern auf der Ebene des Einzelhandels (sog. sales and use taxes), die aber auch keine Mehrwertsteuern sind und daher auch keinen Vorsteuerabzug kennen. Die Steuersätze variieren von Einzelstaat zu Einzelstaat sowie von Gemeinde zu Gemeinde. Erstattungen der „sales and use taxes“ sind mit Ausnahme von Louisiana nicht vorgesehen. Zu den Steuersätzen der Einzelstaaten und den höchstmöglichen Sätzen der Gemeinden siehe nächste Seite

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Bundesamt für Finanzen Stand: Juli 2003 Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland

Umsatzsteuersätze der US-Einzelstaaten und Höchstsätze der Gemeinden (sales and use taxes, Einzelhandelsumsatzsteuern)

Steuersatz Einzelstaat Einzelstaaten Normalsatz

in v.H. Ermäßigter Satz/Befreiung

für Nahrungsmittel

Gemeindesatz (Höchstsatz)

in v.H. 1)

Einzelstaatlicher und gemeindlicher

Steuersatz (Höchstsatz) in v.H.

Alabama 4 - 7 11 Alaska - - 7 7 Arizona 5,6 befreit 4,5 10,1 Arkansas 5,125 - 5,5 10,625 California 6 befreit 2,75 8,75 Colorado 2,90 befreit 7 9,9 Connecticut 6 befreit - 6 Delaware - - - - Dist. of Columbia 5,75 befreit - 5,75 Florida 6 befreit 1,5 7,5 Georgia 4 befreit 3 7 Hawaii 4 - - 4 Idaho 6 - 3 9 Illinois 6,25 1 v.H. 3 9,25 Indiana 6 befreit - 6 Iowa 5 befreit 2 7 Kansas 5,3 - 3 8,3 Kentucky 6 befreit - 6 Louisiana 4 befreit; nur lokale Steuer 6,75 10,75 Maine 5 befreit - 5 Maryland 5 befreit - 5 Massachusetts 5 befreit - 5 Michigan 6 befreit - 6 Minnesota 6,5 befreit 1 7,5 Mississippi 7 - 0,25 7,25 Missouri 4,225 1,225 4,125 8,35 Montana - - - - Nebraska 5,5 befreit 1,5 7 Nevada 4,25 befreit 3,125 7,375 New Hampshire - - - - New Jersey 6 befreit - 6 New Mexico 5 - 2,25 7,25 New York 4,25 befreit 4,5 8,75 North Carolina 4,5 befreit; nur lokale Steuer 3 7,5 North Dakota 5 befreit 2,5 7 Ohio 6 befreit 2 8 Oklahoma 4,5 - 6 10,5 Oregon - - - - Pennsylvania 6 befreit 1 7 Rhode Island 7 befreit - 7 South Carolina 5 - 2 7 South Dakota 4 - 2 6 Tennessee 7 6 v.H. 2,75 9,75 Texas 6,25 befreit 2 8,25 Utah 4,75 - 3,25 8 Vermont 5 befreit 1 6 Virginia 3,5 4 v.H. 1 4,5 Washington 6,5 befreit 2,4 8,9 West Virginia 6 - - 6 Wisconsin 5 befreit 1 6 Wyoming 4 - 2 6

1) Ohne Sondersteuern auf bestimmte Umsätze im Gemeindegebiet (z.B. Hotel und Restaurantumsätze)

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Basisinformationen auf dem Gebiet der Umsatzsteuern

Zypern 1)

Währung Zypern-Pfund (CYP) Informationsstelle: USt-Standardsatz 15 % VAT Service 46 Themistokli Dherwis Str. ermäßigte Sätze 0 % und 5 % CY – 1471 NICOSIA Tel.: (+357) 22 306 372 (+357) 22 306 365 Lieferschwelle –– (+357) 22 306 388 Fax: (+357) 22 767 965 Erwerbsschwelle –– Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an: 2)

46 Themistokli Dherwis Str. VAT Service

CY – 1471 NICOSIA Name der Umsatz-steuer-Identifikations-nummer (USt-IdNr.)

––

Tel.: (+357) 22 306 365 (+357) 22 306 388 Aufbau der USt-IdNr. –– (+357) 22 306 362 Fax: (+357) 22 767 965

Mindestsumme der USt-Erstattungsanträge Fiskalvertreter erforderlich

nicht bekannt

Jährliche Antragstellung 15 CYP Quartalsanträge 120 CYP

1) Nur griechischsprachiger Teil

2) Die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Abs. 9 Satz 6 Umsatzsteuergesetz konnte im Verhältnis zwischen Deutschland und Zypern bislang nicht festgestellt werden.