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45 Inhaltsverzeichnis: Vorwort 1. Demenz und krankheitsspezifische Besonderheiten im Brandfall 2. Milieu und Wohnlichkeit 3. Besonderheiten der jahreszeitlichen Feste 4. Schulungen und organisatorischer (vorbeugender) Brandschutz 5. Technische Hilfsmittel 6. Verhalten im Brandfall / bei Rauchentwicklung 7. Schlussbemerkungen Anlage 1: Muster einer Brandschutzordnung Anlage 2: Literaturhinweise Anlage 3: Konsenspapier: “Gemeinsame Empfehlungen der DED und der Kölner Berufsfeuerwehr” Die Bedeutung des Brandschutzes wird in sozia- len Einrichtungen vielfach unterschätzt. Doch wer um das Wohl alter und kranker Menschen besorgt ist, sollte sich um den Brandschutz und geeignete organisatorische Maßnahmen in der jeweiligen Einrichtung Gedanken machen: Jährlich ereignen sich in Deutschland etwa 80 statistisch erfasste Brände in Altenpflegeheimen und Krankenhäusern. Im Jahr 2002 waren 53 Altenpflegeheime und 26 Krankenhäuser davon betroffen. Durch die Brände kamen 25 Menschen zu Tode, 232 Personen wurden verletzt und fast 1.500 Personen brachte nur eine schnelle Evakuie- rung die Rettung. (Quelle: Landesfeuerwehrver- band Bayern 2003). Doch die Dunkelziffer der Brandfälle in Altenpflegeeinrichtungen ist ver- mutlich wesentlich höher. Viele Brände werden hausintern bekämpft und nicht gemeldet. Zum einen, weil man sich scheut, die Feuerwehr zu rufen, zum anderen, um mögliche Imageschäden abzuwenden. Selbst wenn man die Dunkelziffer außer Acht lässt, sollte die Tatsache alarmieren, dass es in den Altenpflegeheimen Deutschlands durchschnittlich in jeder Woche zu einem nen- nenswerten Brand kommt – Tendenz steigend! Dennoch wird dem Brandschutz in Altenpflege- einrichtungen zu wenig Aufmerksamkeit beige- messen. Häufig wird das Thema in der Weih- nachtszeit aufgegriffen, aber diese Thematisie- rung ist von einer systematischen Organisation des Brandschutzes weit entfernt. Wer glaubt“Bei uns passiert schon nichts...”, wiegt sich in trügerischer Sicherheit. Denn: “Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in UMSETZBARE BRANDSCHUTZMAßNAHMEN IN ALTENPFLEGEEINRICHTUNGEN DER BESONDEREN DEMENTENBETREUUNG Umsetzbare Brandschutzmaßnahmen in Altenpflegeeinrichtungen der besonderen Dementenbetreuung – eine Handlungsempfehlung – vorgeschlagen von der DED-Arbeitsgruppe “Brandschutz”unter Leitung von Thomas Scharfenberg, Wiehl; Michael Bahr, Fredersdorf; Alfred Borgers, Rieseby; Michael Oehler, Glauchau; Uwe Schmeichel, Schönaich Beratung und Begleitung durch die Berliner Berufsfeuerwehr, Herrn Michael Moszeik; Kölner Berufsfeuerwehr, Herrn Georg Spangardt

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Inhaltsverzeichnis:

Vorwort

1. Demenz und krankheitsspezifische Besonderheiten im Brandfall

2. Milieu und Wohnlichkeit 3. Besonderheiten der jahreszeitlichen Feste

4. Schulungen und organisatorischer (vorbeugender) Brandschutz

5. Technische Hilfsmittel

6. Verhalten im Brandfall / bei Rauchentwicklung

7. Schlussbemerkungen

Anlage 1:Muster einer Brandschutzordnung

Anlage 2:Literaturhinweise

Anlage 3:Konsenspapier: “Gemeinsame Empfehlungender DED und der Kölner Berufsfeuerwehr”

Die Bedeutung des Brandschutzes wird in sozia-len Einrichtungen vielfach unterschätzt. Dochwer um das Wohl alter und kranker Menschenbesorgt ist, sollte sich um den Brandschutz undgeeignete organisatorische Maßnahmen in derjeweiligen Einrichtung Gedanken machen:Jährlich ereignen sich in Deutschland etwa 80statistisch erfasste Brände in Altenpflegeheimenund Krankenhäusern. Im Jahr 2002 waren 53Altenpflegeheime und 26 Krankenhäuser davonbetroffen. Durch die Brände kamen 25 Menschenzu Tode, 232 Personen wurden verletzt und fast1.500 Personen brachte nur eine schnelle Evakuie-rung die Rettung. (Quelle: Landesfeuerwehrver-band Bayern 2003). Doch die Dunkelziffer derBrandfälle in Altenpflegeeinrichtungen ist ver-mutlich wesentlich höher. Viele Brände werdenhausintern bekämpft und nicht gemeldet. Zumeinen, weil man sich scheut, die Feuerwehr zurufen, zum anderen, um mögliche Imageschädenabzuwenden. Selbst wenn man die Dunkelzifferaußer Acht lässt, sollte die Tatsache alarmieren,dass es in den Altenpflegeheimen Deutschlandsdurchschnittlich in jeder Woche zu einem nen-nenswerten Brand kommt – Tendenz steigend!

Dennoch wird dem Brandschutz in Altenpflege-einrichtungen zu wenig Aufmerksamkeit beige-messen. Häufig wird das Thema in der Weih-nachtszeit aufgegriffen, aber diese Thematisie-rung ist von einer systematischen Organisationdes Brandschutzes weit entfernt.Wer glaubt “Bei uns passiert schon nichts...”,wiegt sich in trügerischer Sicherheit.Denn: “Es entspricht der Lebenserfahrung, dassmit der Entstehung eines Brandes jederzeitgerechnet werden muss. Der Umstand, dass in

UMSETZBARE BRANDSCHUTZMAßNAHMEN IN ALTENPFLEGEEINRICHTUNGENDER BESONDEREN DEMENTENBETREUUNG

Umsetzbare Brandschutzmaßnahmenin Altenpflegeeinrichtungender besonderen Dementenbetreuung

– eine Handlungsempfehlung – vorgeschlagen von der DED-Arbeitsgruppe “Brandschutz”unterLeitung von Thomas Scharfenberg, Wiehl; Michael Bahr, Fredersdorf; Alfred Borgers, Rieseby;Michael Oehler, Glauchau; Uwe Schmeichel, SchönaichBeratung und Begleitung durch die Berliner Berufsfeuerwehr, Herrn Michael Moszeik;Kölner Berufsfeuerwehr, Herrn Georg Spangardt

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46 UMSETZBARE BRANDSCHUTZMAßNAHMEN IN ALTENPFLEGEEINRICHTUNGENDER BESONDEREN DEMENTENBETREUUNG

vielen Gebäuden jahrelang kein Brand ausbricht,beweist nicht, das keine Gefahr besteht, sondernstellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar,mit dessen Ende jederzeit gerechnet werdenmuss”, so die Oberverwaltungsgerichte Münster(10 A 363/86) und Hamburg (BS II 61/95).

Die vorliegende Handlungsempfehlung willkeine Vorschriften und Gesetze aufweichen, son-dern praxiserprobte Empfehlungen und indivi-duelle Möglichkeiten des vorbeugenden Brand-schutzes aufzeigen. Die behördlichen Rechts-grundlagen zum Thema Brandschutz sind leidernicht bundeseinheitlich geregelt, sondern in deneinzelnen Landesbauordnungen (LBO) der Län-der festgelegt, sowie in denKrankenhausbauverordnungen (KhBauVO),sofern solche im Bundesland eingeführt sind.

Für die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmenin Einrichtungen, die Demenzkranke betreuen,bedeutet das, die behördlichen Anforderungenin Einklang mit dem fachlichen Betreuungsmo-dell der “Normalität und Wohnlichkeit” in einem“beschützenden Milieu” zu bringen.

Auf die die im wahrsten Sinne lebensgefährlichePraxis vor einer angekündigten Brandschau alle“kritischen” Möblierungs- und Dekorations-stücke kurzfristig zu entfernen, um sie danachwieder an ihren Platz zu räumen, kann getrostverzichtet werden. Denn es geht auch anders:Innerhalb unserer Recherchen stießen wir aufsehr unterschiedliche Ansichten und Umsetz-ungsmöglichkeiten der gesetzlichen Vorgaben.Durch kooperative Abstimmungen und fachlicheGespräche kamen Lösungen zustande, die so-wohl für die Einrichtung als auch für die Brand-schutzbehörde akzeptabel waren. Dabei habendie Vertreter der Brandschutzdienststellen(Berufsfeuerwehren oder Dienststellen bei derörtlichen Kreisverwaltung) stets eine beratendeund keine kontrollierende Funktion übernom-men. Die “Gemeinsame Empfehlung” im Anhangdieser Publikation belegt diese konstruktiveForm der Zusammenarbeit.

1. Demenz und krankheitsspezifische Besonderheiten im Brandfall

Ohne auf das Krankheitsbild Demenz nähereinzugehen, seien hier einige typische Beson-derheiten genannt, die bei Bränden relevant

sind. So müssen Betreuer bei den Kranken mitunlogisch und unvernünftig erscheinendenVerhaltensweisen rechnen, die zu einem Brandführen. Genauso ist es möglich, dass Demenz-kranke den Ausbruch eines Brandes nicht er-kennen und nicht darauf reagieren oder denFeueralarm nicht verstehen. Dagegen könntebei solchen Bewohnern entgegengesetztes Ver-halten ausgelöst werden, die sich krankheitsbe-dingt in einem Zeitgitter befinden, in dem häu-fig Bombenalarm herrschte. Bei diesen ist eineunbedingte Beruhigung und Entschärfung derSituation geboten. In jedem Fall gilt:Demenzkranke können “brandgefährliche”Situationen nicht oder nicht annähernd adä-quat einschätzen.

Deshalb ist es notwendig, schon im Vorfeldeinige hausinterne Regelungen und Maßnah-men für den “organisatorisch vorbeugendenBrandschutz” zu treffen. Dazu gehört beispiels-weise, dass die Einrichtungsleitung, am bestenmit dem Heimbeirat gemeinsam, klar regelt,ob das Rauchen im Haus und den Bewohner-zimmern generell oder im Beisein von Pflege-personal gestattet ist oder nicht. Einige Einrich-tungen haben so genannte “Raucherecken” ein-gerichtet, die dann frei von Brandlasten seinmüssen. Wir empfehlen ein grundsätzlichesRauchverbot im Zimmer des Bewohners, unab-hängig von der brandschutztechnischen Aus-stattung des Raumes (wie z. B. Rauchmelderetc.). Denn die makabre Warnung: “Rauche nieim Bett, denn die Asche, die hinunterfällt, kön-nte deine eigene sein” gilt nicht ohne Grund.Zu den größten Brandrisiken zählen das Herab-fallen glühender Asche, sorgloses Entleeren vol-ler, noch mit glimmender Asche behafteterAschenbecher in den Papierkorb oder die “ver-gessene” angezündete Zigarette. Außerdemsind eindeutige Aussagen zum Umgang mitelektrischen Geräten auf dem Zimmer zu tref-fen, wie zum Beispiel Kaffeemaschinen, Was-serkocher, Tauchsieder, Bügeleisen, Heizdecken,Heizlüfter usw. Genauso ist die Benutzung vonbrennenden Kerzen in Gestecken und Kerzen-haltern genau festzulegen. Auch hier unseredringende Empfehlung: Zum Schutz desBewohners, aber auch der Bewohnergemein-schaft, sollten grundsätzlich offene Flammenin den Zimmern verboten sein.

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Wichtig ist, dass zu jeder Zeit die genaue An-zahl und die Namen der Bewohner bekanntsind, die sich im Haus aufhalten. Dass heißt,es muss erfasst werden, wer außer Haus ist,wie bei einem Krankenhausaufenthalt, Urlaub,Familien- oder Arztbesuch usw. Die namentli-che Erfassung dient der Kontrolle, dass niemandvergessen oder verwechselt wird, beispielswei-se wenn sich Bewohner in einem anderenWohnbereich aufhalten oder Gäste im Hausesind, die von der Feuerwehr irrtümlich als Be-wohner angesehen und “mitgezählt” werden.Mit der Feuerwehr muss schon im Vorfeld ge-klärt werden, dass keine “Brandschutzübung”mit Demenzkranken möglich ist. Denn die Be-troffenen sind nicht in der Lage, etwas zu erler-nen, sich Anweisungen und ähnliches zu mer-ken und schließlich eine Übung von der Reali-tät unterscheiden zu können. Im Ernstfall istvon den Erkrankten kein gezieltes Handeln,auch nicht zur Rettung des eigenen Lebens zuerwarten. Eher ist davon auszugehen, dasskindliche Verhaltensweisen oder Reflexe zumTragen kommen. Das kann sich in Flucht, Ver-stecken und ähnlichem Verhalten zeigen. Au-ßerdem ist nicht auszuschließen, dass demenz-iell Erkrankte zur Brandstelle laufen, sei es ausNeugier oder weil dort viele Menschen sind.

Bei möglichen Evakuierungen ist es zwingendnotwendig, dass die Bewohner im wahrstenSinn des Wortes an die Hand genommen wer-den. Es reicht nicht, sie nur verbal zum Mitkom-men aufzufordern und ihnen zu zeigen, wohinsie sich begeben sollen. Rechnen Sie aber damit,dass Demenzkranke auch mit Aggressionenund Widerstand auf Ihre lebensrettende Beglei-tung reagieren können. Die Erkrankten begrei-fen möglicherweise nicht, dass sie gerettet wer-den sollen. Sie empfinden die Hilfe als zwang-hafte Gängelung und Bevormundung oder erle-ben die Situation als angstvoll besetzte Bedroh-ung. Zum Beispiel können Feuermänner im Ein-satz auf Grund ihrer Ausrüstung wie von einem“anderen Stern” wirken. Zusätzlich kann daseventuell notwendige Anlegen von “Flucht-hauben” (Pressluftatemgeräte) optisch und aku-stisch zu Ängsten und möglicher Abwehr füh-ren. In so einer Notfall-Situation ist entschiede-nes Handeln der Betreuer oft wichtiger als einzeitaufwendiger, verständnisvoller Überzeug-ungsversuch. Abwehrverhalten ist auch dann

zu erwarten, wenn der Demenzkranke übereine außen liegende Fluchttreppe mit freierSicht nach unten gerettet werden muss.Wegen der Unsicherheit und Angst kann esselbst für einen mobilen Kranken unmöglichwerden, weiter zugehen. Dann ist eine Rettungnur mit Hilfsmitteln, wie Trage, Rettungstuch,Rollstuhl etc., möglich.

Es ist wichtig, den Einsatzkräften und der Ein-satzleitung klar zu sagen, dass Diskussionen,Überredungs- oder Überzeugungsversuche aller Art sinnlos sind. Mit noch so logischenArgumenten kann der demenziell Erkranktenicht erreicht werden. Im Falle einer Evaku-ierung ist die Einweisung der eintreffendenRettungskräfte die allerwichtigste Maß-nahme! Zu beachten ist, dass von den Bewohn-ern keine Auskunft darüber zu erwarten ist,wer und wie viele Menschen sich eventuellnoch in der Gefahrenzone oder im Gebäudebefinden. Auch hier sind die anwesendenRettungskräfte auf das Personal und auf ihreeigenen Erkenntnisse angewiesen. Dringenderforderlich ist auch die Kontrolle der bereitsevakuierten Bewohner, da die Gefahr besteht,dass diese wieder zurück in einen Gefahren-bereich laufen.

Eine mögliche Evakuierung sollte aus unsererSicht nicht in Eigenregie durchgeführt wer-den. Nach der Alarmierung dauert es in derRegel etwa acht bis zehn Minuten (zumindestim städtischen Bereich) bis die Feuerwehr ein-trifft. Es liegt dann im Ermessen der Einsatz-leitung, ob eine Evakuierung durchgeführt wer-den soll. Besser ist es, die Bewohner hinter ge-schlossenen, aber nicht verschlossenen, Türenin ihrem Zimmer zu lassen. 95 Prozent derBrandtoten sterben an den Folgen einer Rauch-vergiftung und nicht durch das Feuer selbst.Auf einem verqualmten Flur kann die Vergif-tungsgefahr für die Bewohner sehr viel höhersein. Bereits nach drei Atemzügen führt der gif-tige Rauch unter Umständen zur Bewusstlosig-keit, nach zehn Atemzügen möglicherweisezum Tod.

Besonderes Augenmerk verdient auch die Be-treuung der Bewohner nach erfolgter Rettung:Dazu sollten so viele Mitarbeiter wie möglicheingebunden werden, denn es gilt, die Betrof-fenen individuell und beruhigend zu betreuen.

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Ein Tipp für Altenpflegeeinrichtungen “auf dem Land”:Sehr hilfreich ist es, wenn sowohl Mitarbeiterder Einrichtung in der Freiwilligen Feuerwehrmitarbeiten, als auch regelmäßig und saisonty-pisch Übungen für die Einsatzkräfte in der Ein-richtung stattfinden. Bei diesen Übungen ist essicher nicht sinnvoll, Bewohner mit einzubezie-hen. Die Feuerwehrleute müssen aber mit denÖrtlichkeiten, den besonderen Gefahrenschwer-punkten und vor allem mit dem KrankheitsbildDemenz vertraut gemacht werden. Eine Einla-dung zum Sommerfest, zum Tag der offenenTür, etc. kann zum Kennen lernen beitragen.Eine Verpflichtung sollte sich jedoch darausnicht ergeben.

2. Milieu und WohnlichkeitUnsere räumliche Umgebung löst häufig tiefeGefühle in uns aus: Die Bahnhofsvorhalle wecktdas Reisefieber, Friedhöfe können traurig stim-men oder innere Ruhe vermitteln, und beimBetreten der alten Schule zum Klassentreffenwerden längst vergessene Erinnerungen wach.Der Begriff “Milieu” schließt neben der räum-lichen Umgebung auch die dazugehörigenMenschen mit ein. In ihrer Individualität undihrem Tun, ihrer Gestik und Mimik sind sie Teileines einzigartigen Milieus. Je vertrauter diesesMilieu ist, umso mehr fühlen sich Menschenvon dieser Umgebung angezogen und wohl.Vor allem deshalb haben Demenzkranke oftden Wunsch, nach Hause zu wollen, den Ort, derihnen vertraut ist. Im Gespräch mit ihnen kön-nen wir mehr über ihr Zuhause erfahren – seienes Örtlichkeiten oder Menschen, um dannetwas davon in die neue Umgebung des Pflege-heims zu übertragen.

Demenzkranke halten sich im Heim überwie-gend außerhalb ihres Zimmers auf. DerWunsch, sich in ein Zimmer zurückzuziehen,tritt oft in den Hintergrund, zugunsten derMöglichkeit sich frei zu bewegen. Die Störungdes Kurzzeitgedächtnisses kann eine innereRastlosigkeit bewirken und das Bedürfnis, sichauf “Nachforschung” zu begeben. Der Erfolg desSuchens ist abhängig davon, wie sich die Men-schen verhalten, denen die Kranken begegnenund in welcher Umgebung das alles stattfindet.

Der Therapieerfolg der so genannten “offenenWohngruppen” besteht auch darin, dass hieroptimale Vorraussetzungen gegeben sind. DerRaum ist überschaubar, setzt aber auch Grenzenin der Fortbewegungsmöglichkeit.

Der weitere Aktionsradius dehnt sich in dieangrenzenden Flurbereiche und Zimmer aus.Lange Wege ermöglichen den Bewegungsdrangauszuleben, (möblierte) gemütliche Nischenbieten die Gelegenheit zum Rückzug und Aus-ruhen. Dabei lösen verschlossene Türen bei denKranken zunächst Verständnislosigkeit aus,dann Resignation, die häufig in Wut undAggression umschlägt. Oft ist das Tun derdemenzkranken Menschen für uns nicht nach-vollziehbar, so wie wir auch nur erahnen kön-nen, was in ihnen tatsächlich vorgeht. Sie erin-nern sich nicht an die zurückgelegten Wegeund versuchen sich selbst zu stimulieren, in-dem sie zum Beispiel Bilder abhängen und voneinem Ort zum anderen transportieren. Tischeund Stühle werden verschoben. HerumliegendeGegenstände werden berührt, ertastet, mitge-nommen, berochen und manchmal auch ge-schmeckt. Obstschalen mit Äpfeln animierenzum Essen, Körbe zum Sammeln kleiner Gegen-stände wie Korken und Bälle. Kleidung wieHüte, Mäntel und Schals laden zum Anziehenein, auch Handtaschen, Schirme und Hand-stöcke werden gern angenommen.Beschäftigungen wie diese sind abhängig vondem, was die Einrichtung an Möglichkeitendazu anbietet.

Es hat sich gezeigt, dass eine Ausgestaltung derRäumlichkeiten (Flure, Aufenthaltsbereiche) imnostalgischen Flair für die Erkrankten einenhohen positiven Wiedererkennungswert hat.Der “röhrende Hirsch” als Gemälde, eine alteNähmaschine, der schwerer Ohrensessel unddie gemütliche Couch aus den 30er Jahren, ver-mitteln ein Stück “Heimat”. Diese Art derMöblierung und Dekoration bewirkt Vertraut-heit und damit das Gefühl “Hier bin ich zuHause”. Altenpflegeeinrichtungen, die konse-quent die Ausrichtung des häuslichen Milieusverfolgen, berichten durchweg von einer Redu-zierung der starken Unruhe und von Verhal-tensauffälligkeiten, Außerdem wirken dieDemenzkranken ausgeglichener.

48 UMSETZBARE BRANDSCHUTZMAßNAHMEN IN ALTENPFLEGEEINRICHTUNGENDER BESONDEREN DEMENTENBETREUUNG

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3. Besonderheiten der jahreszeitlichen Feste

Feste und Feiern prägen Menschen und gebenihnen die Möglichkeit, sich an Episoden undStationen des Lebens zu erinnern. Demenzkran-ke befinden sich oftmals im zeitlichen Rückzug,sowie zusätzlich in einer körperlichen Ein-schränkung. Der Bezug zur Außenwelt steht fürsie auch bei Festen nicht mehr so sehr im Vor-dergrund. Feierlichkeiten werden überwiegendin der Gemeinschaft und in der Beziehung zwi-schen Betreuern, Angehörigen und Bewohnernerlebt. Wertschätzung und Anerkennung sowieZugehörigkeit und Liebe sind hier besonderserfahrbar. Der Mensch steht im Mittelpunkt, ersteht im Licht. Symbolisch wird das Kerzenlichthäufig als Ausdruck für besondere Anlässegenutzt. In unserem Christlichen Abendlandspielt Licht besonders in der Advents- undWeihnachtszeit eine große Rolle. Mit denAdventskerzen soll das Licht Christi die Seeleerhellen. Auch Ostern verkörpern Osterkerzenein christliches Sakrileg. Kerzen begleiten aberauch viele andere Feste, wie zum BeispielGeburtstage.

Kerzen sind aus unserem Leben nicht wegzu-denken und doch eine besonders große Ge-fahrenquelle: Die offene Flamme ist der größteRisikofaktor zur Entstehung eines Brandes.

Ältere Menschen haben durch ihre Erziehungoftmals großen Respekt vor offenem Licht. Soweichen Demenzkranke häufig zurück, wennsie zum Beispiel eine Kerze ausblasen sollen, dieman vor sie hält.

Der Einsatz von Kerzen sollte prinzipiell nachWann - Wo - Wie geregelt sein:

Wann:Grundsätzlich nur zu bestimmten Zeiten undAnlässen. Wären Kerzen generell erlaubt,würde sich die Aufmerksamkeit der Mitarbeiterund Bewohner verlieren. Aber offenes Feuerbraucht hohe Aufmerksamkeit! Die häufigsteBrandgefahr besteht in den Zeiten mit einergeringeren personellen Besetzung. Nach einerUntersuchung vom LandesfeuerwehrverbandBayern treten 60 Prozent aller Brände in derZeit zwischen 19.30 und 22.00 Uhr auf, weitere27 Prozent zwischen 22.00 - 1.00 Uhr. Nach einerSchadensursachenstatistik von 2001/2002 sind

offenes Feuer und offene Flamme die dritthäu-figste Ursache von Bränden insgesamt.

Wo:Grundsätzlich nur unter Aufsicht. Der Mitar-beiter, der die Kerze anzündet, ist und bleibtdafür verantwortlich. Er wird sozusagen zumPaten für die Gefahrenquelle. In Bewohner-zimmern darf es grundsätzlich kein offenesLicht geben, auch nicht an Feiertagen wie bei-spielsweise Weihnachten oder am Geburtstag.Acht von zehn Bränden entstehen derzeit inden Bewohnerzimmern! Besonders gefährdetist hier die Altersgruppe der 85 - 90jährigen.Mitgebrachte Kerzengestecke von Angehörigenoder ähnliches sollten aus den Zimmern ent-fernt werden. Die Angehörigen müssen in Hin-blick auf das Thema Brandschutz sensibilisiertwerden. Hausinterne Regelungen dazu solltenmit dem Heimbeirat vereinbart und schriftlichausgehängt werden.

Wie:Eine Hülle aus Glas sollte die offene Flammezumindest von der Seite umschließen.Besonders eignen sich geschlossene Laternen.Brennbare Gegenstände müssen außer Reich-weite sein, die Kerze darf nicht in der Zugluftstehen (wehende Vorhänge). Es eignen sichbesonders Kerzen, deren Docht nicht bis ansEnde reicht. Diese “Sicherheitskerzen” verlösch-en, bevor sie ganz abgebrannt sind. Teelichter inniedrigen Gläsern (evtl. mit feinem Sandbefüllt) verlöschen fast immer, wenn sie umge-stoßen werden sollten. Besonders Stövchen undAromaleuchten sollten auf Sicherheit überprüftwerden, das gilt auch für die Räume der Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter. Übrigens:Schwimmkerzen sind wie alle anderen Kerzenmit offener Flamme und bieten nicht mehrSicherheit! Seit neuestem sind batteriebetriebe-ne Flackerkerzen auf dem Markt, die einer ech-ten Kerze frappierend ähnlich sind (Umman-telung aus Wachs).

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4. Schulungen und organisatorischer (vorbeugender) Brandschutz

Brandschutzschulungen sind aus unserer Sichtmindestens einmal jährlich durchzuführen.Hierbei sollten praxisnahe Inhalte vermitteltwerden. Neue Mitarbeiter müssen zeitnahunterwiesen werden. Dazu reicht es nicht,einen Brandschutzplan mit Bitte um Kenntnis-nahme zu überreichen. Es hat sich gezeigt, dasssich Betreuer, die sich mit dem Thema Brand-schutz befasst hatten, im Gefahrenfall zielge-richteter verhielten als ungeschulte Kollegen.Aufgrund der statistischen Tatsache, dass etwa60 Prozent aller Brände zwischen 19.30 Uhr und6.00 Uhr entstehen, sind besondere Brand-schutzunterweisungen für die Nachtwachennotwendig. Eine Person als Nachtwache für biszu 70 Bewohner kann eine schnelle und effi-ziente Brandbekämpfung nicht leisten!

Grundsätzlich sollte den vorbeugenden Maß-nahmen besondere Beachtung geschenkt wer-den. Bei Erarbeitung des organisatorischenBrandschutzes muss besonderes Augemerk auffolgende Gefahrenpotentiale gelegt werden:• Brandlasten• Rauchlasten

Im laufenden Betrieb einer Einrichtung kommtdiesen beiden Risikofaktoren eine entscheiden-de Rolle zu.

Zu vermeidbaren Brandlasten gehören unteranderem:• Übervolle Lager (Medizinprodukte, Papiere

wie Aktenordner, etc.),• Ausstattung und Einrichtungsgegenstände

wie Sitzgruppen, Kleinmöbel, Fenster- und Flurdekorationen (Geburtstage, jahreszeitlicheFeste), Gardinen u. a., die nicht mindestens “schwer entflammbar nach DIN 4102 / Baustoffklasse B1” sind.

• Gardinen aus anderen Materialien als TREVIRA CS®.

Sollten diese Einrichtungs- und Dekorations-gegenstände nicht bereits vom Hersteller ausdie Brandschutznorm erfüllen, sind sie mitFlammschutzmitteln nachzubehandeln, umden Schutz nachträglich zu erreichen. EineDokumentation der Imprägnierung oder Be-handlung sowie regelmäßige, turnusgemäßeNachbehandlungen sind dabei unabdingbar.

Rauchlasten sind von besonderer Bedeutung,da sie im Brandfall giftige Gase erzeugen, die zueiner Rauchvergiftung und zum schnellen Todedurch Ersticken führen können. GefährlicheRauchvergiftungsherde sind insbesondere PVC(Fußbodenbeläge), Styrol, Nylon und Diolen (z.B. bei Bett-, Tisch- u. Nachtwäsche). Dasselbegilt für Melaminharz- sowie mit Kunststoff-beschichtete Möbelstücke.

Bei der Ausstattung sind daher natürlicheMaterialen wie Wolle, Baumwolle oder naturbe-lassene Holzmöbel vorzuziehen. Durch eineNachbehandlung mit geprüften und giftstoff-klassenfreien Flammschutzmitteln (siehe oben)wird dennoch der behördlicherseits geforderteStatus “schwer entflammbar nach DIN 4102 /Baustoffklasse B1” erfüllt.

Anmerkung: Während unserer Arbeit am vor-liegenden Papier wurden wir auf einen Brandmit Todesfolge in Hessen während der Oster-feiertage 2004 aufmerksam. Dort stellte dieGerichtsmedizin nachträglich fest, dass derHeimbewohner an giftigen Gasen erstickte.Ihm war beim Rauchen die Zigarettenglut aufseine Kleidung gefallen. Diese entzündete sichund in der Folge entwickelte sich durch dasSchwelen seines handelsüblichen Rollstuhls dastödliche Rauchgas. Fazit: Die Einrichtungen soll-ten auch bei der Anschaffung von Rollstühlen o. ä. genau prüfen, ob sie sich eine zusätzlicheRauchlast ins Haus holen. Dazu sollte auch diegültige Medizinprodukteverordnung einbezo-gen werden.

5. Technische HilfsmittelWir beschränken uns hier auf einige Möglich-keiten zur Ausstattung der Einrichtung zumvorbeugenden Brandschutz. Grundsätzlich isteine flächendeckende Ausrüstung mit Rauch-meldern sowohl in den Bewohnerzimmern alsauch in den Flur- und Aufenthaltsbereichen diesicherste Möglichkeit, größeren Personen- undSachschaden zu verhindern. Durch internenAlarm und eine Direktaufschaltung zur Feuer-wehr ist ein schnelles Eingreifen gewährleistet.Die direkte Aufschaltung zur Feuerwehrleit-stelle ist zwingend, wenn in der Einrichtungkeine Sprinkler-Anlage installiert ist, woraufaus Kostengründen oft verzichtet wird.

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Diese Hilfs- und Rettungsmittel sollten verfügbar sein:

• Selbst löschende Abfalleimer, insbesondere für Raucherzimmer und Raucheraufenthalts-bereiche,

• Raucherüberwurfdecken (“Raucherschürzen”),• Löschdecken (speziell für den Küchenbereich,

hier auf spezielle Zulassung achten!)• Evakuierungsdecken (Bewohner wird mittels

spezieller Decke zusammen mit der Matratze aus dem Bett gehoben und aus dem Gefahrenbereich transportiert),

• Evakuierungsstühle,• Kerzen in Gläsern, z.B. mit feinem Sand

gefüllt, feuerfeste Unterlage oder in Laternen stehend,

• Kerzen mit verkürztem Docht (erlöschen selbst, brennen nicht bis zum Ende runter),

• batteriebetriebene Flackerkerzen,• automatisch oder manuell abschaltbare

Elektroherde (Möglichkeiten der Stromkreis-laufunterbrechung),

• nicht brennbare Fernseher (Verkleidung ist nicht brennbar; d.h. im Falle einer Implosion fängt das Gerät kein Feuer),

• Funktionsmöbel nach DIN 4102 / Baustoff-klasse B1,

• Gardinen, Tischwäsche etc. aus Trevira-CS©.• Flammschutzmitteleinsatz (Herstellerhin-

weise zu evtl. Nachbehandlungen beachten!) im Bereich:- Holzmöbel und Holzverkleidungen,

Vertäfelungen etc.- Dekorationen (Stroh, Papier, Pappe, etc.)- Gardinen, Stoffe, alte Polstermöbel- Blumen-Gestecke (auch Kunstblumen)

Bei Anschaffungen oder Nachrüstungen sinddie baulichen Gegebenheiten der Einrichtungentscheidend. So sollten so genannte Evakuie-rungstücher beispielsweise in Häusern vorhan-den sein, die enge Flurbereiche haben und so-mit eine Bettenevakuierung nicht möglich ist.Eine Rücksprache mit der örtlichen Brand-schutzdienststelle ist sehr sinnvoll.

Wir verzichten an dieser Stelle ausdrücklich ausWettbewerbsgründen auf ein Bezugsquellen-verzeichnis. Die DED vermittelt aber auf Anfra-ge Adressen von Einrichtungen, die diese Hilfs-mittel bereits verwenden.

6. Verhalten im Brandfall und bei Rauchentwicklung

Der bauliche Brandschutz (Rauchschutztüren,Brandwände etc.) und der anlagentechnischeBrandschutz (Brandmeldeanlagen, Feuerlösch-anlagen, Löschwasserversorgung etc.) sind zweitragende Säulen des Brandschutzkonzepteseiner Altenpflege-Einrichtung. Die dritte Säulebildet der organisatorische Brandschutz. Hierzuzählt auch die Brandschutzausbildung der Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter. Die besten bau-lichen Voraussetzungen nützen nichts, wenndie Mitarbeiter zu wenig darüber informiertsind. So werden Brandschutztüren häufig mitKeilen blockiert, was ihre Funktion ad absur-dum führt. Optimalen Schutz bieten Türen mitFeststellanlagen, die allerdings teurer sind. Siewerden durch die Brandanlagen gesteuert.

Grundsätzlich ist zu beachten:1. Bei Wahrnehmung von Brandgeruch, Rauch

oder Flammen, sofort Alarm auslösen.2. Den betroffenen Bereich bei Bedarf räumen.3. Den nächsten erreichbaren Feuerlöscher neh-

men, Sicherung ziehen und nach der Ursache für den möglichen Brand suchen.

4. Tritt Rauch aus einem Spalt eines Zimmers,erst prüfen, ob die Tür schon heiß ist.Wenn nicht, die Tür aus der Deckung heraus,das heißt seitlich kniend einen Spalt öffnen.Sind Flammen erkennbar, diese von der Tür aus löschen! Das Zimmer nicht betreten, Tür wieder schließen!

5. Nach der Löschung Fenster öffnen, Bewohner aus dem Zimmer holen, Tür schließen, und die eintreffende Feuerwehr einweisen.

6. Nie den Helden spielen, Eigenschutz geht vor Brandbekämpfung!

7. Auf Eigenevakuierung* möglichst verzichten! Entscheidung der Feuerwehreinsatzleitung abwarten.

8. Die Rücknahme des Feueralarms bleibt der Feuerwehr vorbehalten.

*Anmerkung:damit ist die beginnende vollständige Räumung des Hausesdurch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeint. Einschneller Transport von gefährdeten Bewohnern aus demjeweiligen Gefahrenbereich ist natürlich sicherzustellen!

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7. SchlussbemerkungenWir haben während unserer Arbeit am vorlie-genden Empfehlungspapier schnell gemerkt,dass wir ein “brandheißes” Thema bearbeite-ten. Zum einen, da mehrere Bundesländergleichzeitig mit Überarbeitungen beschäftigtsind oder neue Verordnungen verankern, zumanderen, weil parallel Fachpublikationen zudiesem speziellen Thema erscheinen. Leiderbeziehen sich diese meist ausschließlich aufden baulichen Brandschutz. Eine wirkliche Hilfeim Alltag einer Einrichtung, speziell für Häuser,die sich der Betreuung Demenzkranker wid-men, sind sie nicht. Zumindest ist positiv zu be-werten, dass sich die Bauministerien der Ländermit dem Brandschutz für solche Pflegeeinrich-tungen beschäftigen, die Gruppenbetreuungbieten. Wenn man bedenkt, dass sich dieseModellform schon seit Mitte der 90iger Jahrefest etabliert hat, leider viel zu spät.

Die Vielzahl der länderspezifischen Verord-nungen und Ausführungsbestimmungen zumThema Brandschutz bieten viel Lesestoff fürArchitekten und Bauplaner, nicht aber für ver-antwortungsvolle Leitungskräfte in den Ein-richtungen. So war unsere Zielsetzung klar:Empfehlungen aus und für den Alltag einerPflegeeinrichtung, die nicht erst auf die nächsteBrandschau (im Schnitt bundesweit alle 3 - 5Jahre!) warten, sondern sich der täglichen Ge-fahr eines Brandes in ihrer Einrichtung bewusstsind. Dies haben wir ganz bewusst unter derEinbeziehung der beiden größten Berufsfeuer-wehren Deutschlands getan. Dabei haben sichKooperationsmöglichkeiten aufgetan, die fürbeide Seiten auch in Zukunft von Bedeutungsein werden: So entstand beispielsweise dieIdee, Feuerwehrmänner zum KrankheitsbildDemenz zu schulen und dieses Krankheitsbildin einer Fachzeitschrift redaktionell darzustel-len. Doch andere Fragen bleiben weiterhinoffen, wie zum Beispiel: “Wie können körperlichschwache Menschen überhaupt eine schwereBrandschutztür öffnen?”

Noch ein Hinweis an die Einrichtungen, dieeine konzeptionelle oder bauliche Nutzungs-änderung planen: Um spätere, kostenintensiveNachbesserungen zu vermeiden, sollten schonin der Planungsphase Heimaufsichten undSachverständige einbezogen werden. Und:

Theater und Opernhäuser sind eine gute An-laufstelle, um sich über Möglichkeiten des vor-beugenden Brandschutzes auszutauschen(Erfahrungen mit Flammschutzmitteln, etc.).

Wir wünschen allen Einrichtungen und Verant-wortlichen, dass durch eine konsequente undumfassende Bearbeitung des Themas “vorbeu-gender Brandschutz” ein Brand vermieden kannund kein Bewohner zu schaden kommt.Für Rückfragen steht der Leiter der Arbeits-gruppe, Thomas Scharfenberg, Wiehl, gern zurVerfügung.

Anlage 1: Muster einer Die Brandschutzordnung

Blatt Nr.: 8 a Die BrandschutzordnungOrganisatorischer Brabdschutz

Beteiligte Personen:Brandschutzbeauftragter, Feuerwehr, Träger.

Die Brandschutzordnung ist ein wesentlichesElement im Bereich des Brandschutzes.

Die Brandschutzordnung• legt Regeln für die Brandverhütung und das

Verhalten im Brandfall fest,• wird in Form von Aushängen und Broschüren

bekannt gegeben,• bildet die Grundlage für die Brandschutz-.

schulungen der Mitarbeiter und• wird in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr

und dem Betreiber der Einrichtung erstellt.

Die Brandschutzordnung wird in drei Teile auf-geteilt. Es empfiehlt sich, Teil A in Anlehnungan DIN 4844-3 und Teil B und C in Anlehnungan DIN 14096 (nähere Ausführungen sind zubeachten !) aufzustellen.

• Teil A ist ein Aushang mit den üblichen Verhaltensregeln im Brandfall und betrifft alle Besucher, Patienten und Mitarbeiter.

• Teil B enthält weitergehende Hinweise und Verhaltensmaßnahmen zur Brandverhütung,zur Verhinderung der Brand- und Rauchaus-breitung, zur Benutzung von Flucht- und Rettungswegen, zur Brandbekämpfung und zur Abwehr weiterer Gefahren und betrifft die Mitarbeiter.

UMSETZBARE BRANDSCHUTZMAßNAHMEN IN ALTENPFLEGEEINRICHTUNGENDER BESONDEREN DEMENTENBETREUUNG

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UMSETZBARE BRANDSCHUTZMAßNAHMEN IN ALTENPFLEGEEINRICHTUNGENDER BESONDEREN DEMENTENBETREUUNG

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• Teil C enthält alle Maßnahmen zur Brandver-hütung, zur Alarmierung, zur Sicherheit von Personen und Sachen, zur Räumung, zur Brandbekämpfung, zur Unterstützung der öffentlichen Feuerwehr und betrifft Mitar-beiter mit besonderen Aufgaben im Brandschutz.

In Teil B und C der DIN 14096 wird dargestellt,in welcher Form die Brandschutzordnung zugliedern ist. Zudem werden Vorgaben für diekonkrete Ausgestaltung der Inhalte gegeben.Nachstehend werden die wichtigsten Regel-ungen für eine Pflegeeinrichtung dargestellt,die an die individuellen Gegebenheiten derjeweiligen Einrichtungen angepasst werdenmüssen:

Blatt Nr.: 8 b + c Brandschutz in Pflegeeinrichtungen

1. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen

• Information über BrandgefahrenJeder Mitarbeiter muss sich über die Brandge-fahren am Arbeitsplatz und in seiner Umgebung informieren.

• RauchverboteRauchverbote sind strikt einzuhalten.

• Offenes FeuerOffenes Feuer ist zu vermeiden. Kerzen und Adventskränze dürfen nur unter Aufsicht brennen und müssen auf feuerfesten Unterlagen stehen (z. B. Metallbecher).

• AusstattungVorhänge, Teppiche, Dekorationen sollten aus nichtbrennbarem zumindest schwerent-flammbarem Material gefertigt sein.

• RaumnutzungRäume dürfen nur ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend genutzt werden. Dies giltinsbesondere für Technik- und Heizräume.

• AbfälleEs sind nichtbrennbare Abfallbehälter mit selbstschließendem Deckel zu verwenden.

• TabakresteIn Bereichen, in denen Rauchen gestattet ist,muss eine ausreichende Anzahl nichtbrenn-

barer Aschenbecher vorhanden sein.

• AbfallbeseitigungAlle brennbaren Abfälle sind regelmäßig im Freien und im sicheren Abstand zu Gebäudenoder in feuerbeständig abgetrennten Räumenzu lagern.

• Ortsveränderliche RaumheizgeräteDiese dürfen nur im Ausnahmefall und mit ausdrücklicher Genehmigung des Brand-schutzbeauftragten aufgestellt und betrieben werden.

• Ortsveränderliche Koch- und WärmegeräteDiese dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Brandschutzbeauftragten aufgestellt und betrieben werden. Sie sind nach Gebrauch abzuschalten.

• RettungswegeRettungswege sind zu kennzeichnen und ständig freizuhalten.

• NotausgängeNotwendige Ausgänge müssen jederzeit begehbar sein.

• Feuergefährliche ArbeitenArbeiten mit offener Flamme oder solche, bei denen Funkenflug auftreten kann (z. B.Schweißen, Löten, Trennschleifen), dürfen nurmit Genehmigung des Brandschutzbeauf-tragten durchgeführt werden.

• TäuschungsalarmeDa bei Handwerksarbeiten z. B. durch Bohr-staub oder beim Trennschleifen, Täuschungs-alarme ausgelöst werden können, müssen sämtliche Tätigkeiten, die ein Auslösen der Brandmeldeanlage verursachen können, vom Brandschutzbeauftragten genehmigt werden

2. Verhalten im Brandfall

• Die Alarmpläne sowie die Anordnungen der Feuerwehr und der Heimleitung sind strikt zubefolgen.

• Aufzüge dürfen nicht benutzt werden.• Die festgelegten Sammelplätze sind

unverzüglich aufzusuchen.

3. Verhalten nach einem Brand

• Die Brandstelle darf erst nach ausdrücklicher Genehmigung wieder betreten werden.

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• Jeder gelöschte Brand ist unverzüglich dem Vorgesetzten, der Heimleitung oder dem Brandschutzbeauftragten zu melden.

• Benutzte Feuerlöscher sind an der Brandstelle zu belassen.

Zusätzlicher Text im Aushang ist empfehlenswert:

“Demenzerkrankte Bewohner können erfah-rungsgemäss krankheitsbedingt eine Notfall-situation nicht mehr situationsgerecht ein-schätzen.”• Sie verstecken sich z.B. unter dem Bett oder

laufen ziellos umher.• Erinnerungen an Kriegserlebnisse können

auftreten wie z. B. Flieger – Bombenalarm undführen oftmals zu panischen Reaktionen.

• Diese Bewohner laufen evtl. in den gefährde-ten Bereich zurück, da sie z.B. ihre persön-lichen Dinge retten wollen.

• Ziellos umherirrende demenzkranke Bewohner müssen unter “sanfter Gewalt”(z.B. fester Armgriff) aus dem Gefährdungs-Bereich verbracht werden.

• Die demenzkranken Bewohner sind intensiv beruhigen und zu betreuen.

Anlage 2:Literaturhinweise

• “Brandschutzanforderungen an den Bau und Betrieb von Altenpflegeheimen mit Gruppen-wohnbereichen" (Papier der Bauministerkonferenz der Bundesländer, noch in Abstimmung)

• VDS (Verband der Sachversicherer)-Papier 2226 :”Krankenhäuser, Pflegeheime u.ä.Einrichtungen zur Unterbringung oder Behandlung von Personen – Richtlinien für den Brandschutz ", VDS-Verlag, Köln

• Brandschutz in Pflegeeinrichtungen – Arbeitshilfe Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V., 70191 Stuttgart

• Brandschutz in Altenpflegeheimen, KDA, Köln

Anlage 3:Konsenspapier: “Gemeinsame Empfehlungen der DED und der Kölner Berufsfeuerwehr”

Gemeinsame Empfehlungen der AGBrandschutz der Deutschen ExpertengruppeDementenbetreuung und der Kölner Berufs-feuerwehr, Abteilung Gefahrenvorbeugung

Alle Altenpflegeeinrichtungen haben diegesetzliche Verpflichtung, Flucht -undRettungswege jederzeit freizuhalten.Bei diesen handelt es sich um die notwendigenFlure und Treppenräume, die unterbrechungs-los aus der jeweiligen Nutzungseinheit (Wohn-/Pflegeetage, Wohngruppe, Pflegestation etc.)ins Freie oder in einen benachbarten sicherenBereich führen müssen und über die im Falleeines Brandes die Bewohner, MitarbeiterInnenund sonstige Personen (Gäste etc.) in Sicherheitgebracht werden können.Diese Wege sind nach den gültigen Landesbau-verordnungen der Bundesländer von jeglichenbrennbaren Gegenständen freizuhalten, damiteine Flucht / Rettung jederzeit möglich ist.In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass dieoben beschriebene Freihaltung von den Heim-betreiberInnen häufig nicht sichergestellt wer-den kann.

Es besteht das überwiegend fachlich begründe-te Bedürfnis, die Flure mit Dekoration und Ein-richtungsgegenständen im Sinne des mileuthe-rapeutischen Ansatzes wohnlich zu gestalten.Auch werden vielfach möblierte Aufenthalts-bereiche in diesen Flucht- und Rettungswegeneingerichtet, um den Bewohnern zusätzlicheAufenthaltsmöglichkeiten zu eröffnen.Diese Nutzung kann akzeptiert werden, wenndie vorgeschriebenen Mindestbreiten (je nachLandes-Bauverordnungen 1,65 m - 2,20 m) fürRettungswege eingehalten werden und einBrand schon in der Entstehungsphase an dieFeuerwehr gemeldet wird

Die einzige Möglichkeit (für Häuser ohneSprinkleranlage), dies sicherzustellen, ist die flä-chendeckende (im Sinne der gültigen Landes-bauverordnung) Vorhaltung von automatischenRauch-/Brandmeldern, die im Brandfall denAlarm über eine Brandmeldezentrale (BMZ) andie örtliche Feuerwehrleitstelle weiterleiten.

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Zusätzlich wird dringend empfohlen, dass dieDekoration und alle Einrichtungsgegenständein diesen Bereichen mindestens das Zustands-Merkmal “schwer entflammbar nach DIN 4102 /Baustoffklasse B1” erfüllen. Bei Neuanschaffungvon Mobiliar etc. sollte dies unbedingt berük-ksichtigt werden. Bei häufig anzutreffendenAltbestand (Nostalgiemöbel, Gardinen) sollteeine fachlich abgesicherte Behandlung mitzugelassenen, gesundheitlich unbedenklichen,Flammschutzmitteln nach den Herstellerhin-weisen erfolgen. Dies gilt in gleichem Maßeauch für leicht entzündbare Dekorationen(Stoff, Papier, Pappe, Stroh-/. Kunstblumen, etc.).Ebenso muss ein Voralarm zu einer ständigbesetzten Stelle im Gebäude an die Mitarbeiter-Innnen gewährleistet sein. Besonders in derNacht (z.B. zwei (2!) Nachtwachen für ca. 100Bewohner) muss trotz wechselnden Einsatz-orten auf den Etagen sichergestellt sein, dassdiese Meldung empfangen werden kann undbis zum Eintreffen der Feuerwehr Rettungs -,Evakuierungs -und/oder Löschmassnahmendurchgeführt werden können.

Sofern die Flucht- und Rettungswege unzulässi-ge Brandlasten enthalten, sind die notwendi-gen automatischen Brandmelder nachzurüstenoder die Gegenstände dauerhaft zu entfernen.Übergangsfristen dazu sind ebenfalls den Bau-verordnungen der Länder zu entnehmen.

Eine Abstimmung im Sinne dieser Empfehlungvor Beginn der Nachrüstarbeiten mit der ört-lichen Brandschutzdienststelle und der Bau-aufsichtsbehörde ist dringend anzuraten undzu dokumentieren.

Köln, 8.Oktober 2004

Georg Spangardt-Oberbrandrat-Abteilungsleiter GefahrenvorbeugungKölner Berufsfeuerwehr

Mechthild Lärm1.VorsitzendeDeutsche Expertengruppe Dementenbetreuung

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Wir danken dem Ministerium für Familie, Senio-ren, Frauen und Jugend für die vielfältige Unter-stützung unserer Arbeit, insbesondere für diefinanzielle Förderung, die den Druck und denVersand dieser Broschüre ermöglicht.Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern derArbeitsgruppen sei für ihr Engagement gedankt.In den Arbeitsgruppen konnten wir die Erfah-rung machen, dass die Zusammenarbeit dasDenken beflügelt und die Auseinandersetzungmit dem Thema Demenz Grenzen überwindet -Grenzen zwischen Bundesländern, Trägern undBerufsgruppen.

Für den Vorstand

Mechthild Lärm

Vorstand:

1. VorsitzendeMechtild Lärm, Rieseby2. VorsitzenderDipl. Psych. Martin Mamborg

Impressum

Deutsche Expertengruppe Dementenbetreuung e.V.Rakower Weg 124354 Rieseby Tel 04355 / 181 125Fax 04355 / 181 [email protected]

Fotografie: Claudia ThoelenGesamtherstellung:Ebeling & Blumenbach Die Mediendienstleister, LüneburgDruck: ?????

Stand: Januar 2005

Alle Rechte, auch des auszugsweisenNachdrucks, vorbehalten.