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Umsetzung Art. 17 VSG: Integration und besondere Massnahmen

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Umsetzung Art. 17 VSG: Integration und besondere Massnahmen. Umsetzung Art. 17 VSG: Integration und besondere Massnahmen. Start. «Es ist eine grosse Herausforderung und Kunst, eine Schule zu gestalten, die den individuellen Stärken und Schwächen der Kinder gerecht wird. - PowerPoint PPT Presentation

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«Es ist eine grosse Herausforderung und Kunst, eine Schule zu gestalten, die den individuellen Stärken und Schwächen der Kinder gerecht wird.

Wir müssen Unterstützungen in die Schule bringen, die es möglich machen, dass wir sowohl Hochbegabte wie auch Benachteiligte an ihrem jeweiligen Ausgangspunkt fördern können.

Mit Blick auf diese Ziele strebe ich langfristig eine integrative und in der Tendenz möglichst förderorientierte Volksschule an.

Im Zentrum stehen die Chancengleichheit und die individuelle Förderung.»

Übersicht

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Übersicht

• Bericht Reber

• Was ist neu?

• BMV, ausgewählte Artikel

• Umsetzungsplan

• Beispiele bereits funktionierender integrativer Schulformen

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Bericht Reber: Auftrag 1999

• Quantitative und qualitative Analyse des Ist-Zustandes

bezüglich den besonderen pädagogischen Aufwen-

dungen im Kanton Bern

• Fachliche Beurteilung des Ist-Zustandes

• Ableitung von Konsequenzen

• Erarbeitung von Änderungsvorschlägen

Besondere pädagogische Aufwendungen im Kanton Bern

Hp. Reber März 2000

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Bericht Reber: Ergebnisse 2000 (1)

1. Pädagogische Aspekte:

• Zunehmende Anzahl KK-Schüler, wenig Integrative Schulung (Grafik 1)

• Kleinklassen dienen oft der Entlastung der Regelschule

• Übervertretung ausländischer Schülerinnen und Schüler in Kleinklassen (Grafik 2, Grafik 3)

• Konzept zur Schulung fremdsprachiger Kinder fehlt

• Förderangebote für ausserordentlich Begabte fehlen

Besondere pädagogische Aufwendungen im Kanton Bern

Hp. Reber März 2000

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Beispiele

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Bericht Reber: Ergebnisse 2000 (2)

2. Strukturelle Aspekte:

• Begrenzte Steuerungsmöglichkeit der ERZ im Bereich

der besonderen pädagogischen Aufwendungen

• uneinheitliche, z. T. unzeitgemässe Zuweisungsmodelle

• Rechtsgrundlagen verhindern die Umlagerung von Ressourcen von den Kleinklassen in ambulante Unterstützungsangebote

• Kleinklassen binden einen grossen Teil der Ressourcen (Grafik 4)

3. Finanzielle Aspekte:• Mittelzuteilung in den Gemeinden unausgewogen (Grafik 5)

• Ungesteuerte Dynamik von Angebot und Bedarf an beso. päd. Aufwendungen

Besondere pädagogische Aufwendungen im Kanton Bern

Hp. Reber März 2000

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Was ist neu ? (1)

Heute Mit der neuen BMV

Besondere pädagogische Massnahmen:

Freiwilliges Angebot in den Gemeinden. Unterricht in besonderen Klassen muss ermöglicht werden.

Besondere pädagogische Massnahmen:

Verbindlicher Leistungskatalog für die Gemeinden. Das Führen von beson-deren Klassen ist nicht vorgeschrieben.

Finanzierung: Verschiedene Angebote haben verschiedene Finanzierungssysteme

Finanzierung: Lektionenpool. Die Lektionen sind nicht mehr an bestimmte Angebote gebunden Verwendung Sozialindex

Verwendung der Lektionen: Je nach Massnahme: Gemäss Bewilligung des AKVB (beso. Klassen), des Inspektorats (DfF) oder der Schulkommission (Spezialunterricht)

Verwendung der Lektionen: Weitgehend in der Kompetenz der Gemeinden, Richtwerte durch den Kanton vorgegeben

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Was ist neu ? (2) Heute Mit der neuen BMV

Begabtenförderung:Kein spezielles Angebot

Begabtenförderung:Gebundene Lektionenzuteilung für inte-grierte oder spezielle Förderangebote

Rhythmik:Fakultativangebot für KKA

Rhythmik:Fakultatives Gruppenangebot als Massnahme zur besonderen Förderung

Spezialunterricht: Alle Unterstützungen oder Interventionen bedürfen eines ordentlichen Zuweisungsverfahrens über die Fachinstanzen

Spezialunterricht: Kurzinterventionen sind bis zu 12 Wochen ohne ordentliches Zuweisungsverfahren möglich

Besondere Klassen:Typen A, B, C, D

Besondere Klassen:EinschulungsklassenKlassen zur besonderen Förderung

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Was ist neu ? (3)

Heute Mit der neuen BMV

Individuelle Lernziele: Bereits Eingeführt mit der DVBS. Vorher: Reduktion der Anforderungen via KKA-Status

Individuelle Lernziele: Bereits eingeführt mit der DVBS.KKA-Status entfällt zugunsten von rILZ

Integrationsprojekte für Kinder mit Behinderungen:Unterstützung mit max. 6 Lektionen der GEF

Integrationsprojekte für Kinder mit Behinderungen:Individuelle Ressourcenzuteilung plus zusätzliche Lektionen für abteilungs-weisen Unterricht. Dazu Entlastungs-lektion für die Regellehrperson

Wegzeit für LfS

Keine Regelung

Wegzeit für LfS

Indirekte Änderung LAV: Abgeltung der Wegzeit als Arbeitszeit möglich

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Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (1)

1. Allgemeines

Grundlage: Revidierter Artikel 17 VSG

Art. 2 1 Besondere Massnahmen sind Massnahmen zur besonderen Förderung von Schülerinnen und Schülern, Spezialunterricht und besondere Klassen.

2 Sie berücksichtigen die schulischen, persönlichen und familiären Verhältnisse sowie die individuellen Möglichkeiten und Besonderheiten der Schülerinnen und Schüler.

3 Sie sind individuell angepasst, gendergerecht, zeitlich definiert, koordiniert und in verschiedenen Lehr- und Lernformen einzusetzen.

4 Sie gehören zum schulischen Grundangebot einer Gemeinde.

BMV

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1. Allgemeines

Art. 4 1 Die besonderen Massnahmen können mit oder ohne Führen besonderer Klassen gemäss den beiden Modellen in Anhang 1 umgesetzt werden.

2 Die Gemeinden bestimmen mit Erlass das Modell und das Konzept.

Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (2) BMV

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2. Besondere Massnahmen2.1 Massnahmen zur besonderen Förderung

Art. 5 1 Massnahmen zur besonderen Förderung unterstützen die individualisierende und differenzierende Schulung.

2 Massnahmen zur besonderen Förderung sind

a Anordnen oder Vereinbaren erweiterter und reduzierter individueller Lernziele,

...e Angebote zur Förderung von ausserordentlich begabten Schülerinnen und Schülern (Begabtenförderung).

f Rhythmik als fakultatives Gruppenangebot

Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (3) BMV

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2. Besondere Massnahmen

2.2 Spezialunterricht

Art. 6 1 Der Spezialunterricht umfasst ... auch die Prävention von Lernstörungen, die Beratung von Lehrkräften, Eltern und Behörden sowie Kurzinterventionen.

2 Der Spezialunterricht ... erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen.

Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (4) BMV

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2. Besondere Massnahmen

2.2 Spezialunterricht

Art. 6 3 Der Spezialunterricht umfasst folgende Fachbereiche:a Integrative Förderung,b Logopädie,c Psychomotorik.

4 Kurzinterventionen sind:a die kurzfristige Unterstützung von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften in schwierigen Situationen,b Unterrichtssequenzen zur Beobachtung und Beurteilung von Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf deren weitere Förderung.

5 Kurzinterventionen erfolgen einmalig und während einer Dauer von maximal zwölf Wochen.

Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (5) BMV

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2. Besondere Massnahmen

2.3 Besondere Klassen

Art. 8 1 Besondere Klassen sind:

a Klassen zur besonderen Förderung,

b Einschulungsklassen.

2 Sie sind in Bezug auf die Regelklassen kooperativ und durchlässig zu organisieren.

Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (6) BMV

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2. Besondere Massnahmen

2.3 Besondere Klassen

Art. 9 Klassen zur besonderen Förderung dienen der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lern- oder Leistungsstörungen, Behinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten, die nicht in einer Regelklasse geschult werden.

Art. 10 1 Schülerinnen und Schüler mit deutlicher partieller Entwicklungsverzögerung können in Einschulungsklassen unterrichtet werden.

2 Eine Zuweisung darf nur dann erfolgen, wenn dadurch die soziale Eingliederung am Aufenthaltsort nicht beeinträchtigt wird.

Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (7) BMV

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wer was

LP EB/

KJPDSL SK SI

ILZ bis 2 Fächer A B

ILZ ab 3 Fächer E A B

Integration Fremdsprachiger E/A B

Rhythmik E/A B

2-jährige Einschulung E A B

Begabtenförderung E A B

Spezialunterricht E A B Ü

Besondere Klassen E A B Ü

Integration Sch. mit Behind. A B B

3. Zuweisung

Nach

Art. 11

Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (8) BMV

E: Einleitung, A: Antrag, B: Beschluss, Ü: Übergangsbeschluss gemäss Art. 24 BMV

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Beispiele

Ende

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4. Finanzierung

Art. 14 1 Das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung teilt den Gemeinden mit Schulstandort die finanziellen Mittel für die besonderen Massnahmen in Form eines Lektionenpools zu ...

Grafik 8 Lektionenpool

Sozialindex

Beispiel 1 (500 Sch.)

Beispiel 2 (250 Sch.)

Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (9) BMV

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Beispiele

Ende

Version SL SK

5. Übergangsbestimmungen

Art. 21 1 ...

2 Das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung kann Gemeinden, die im Rahmen von Schul- oder Unterrichtsentwicklungsprojekten integrativ ausgerichtete Schulformen realisieren, bereits ab Inkrafttreten dieser Verordnung eine Erhöhung der zugewiesenen Lektionen bis zum Erreichen des Sollwerts gemäss Artikel 23 Buchstabe a bewilligen.

Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (10) BMV

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Beispiele

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5. Übergangsbestimmungen

Art. 22 und 23 (Bandbreitenmodell)

Der Sollwert des Lektionenpools gemäss Art. 16 wird per 1.08.2015 erreicht.Bis dahin gilt:

Obere Bandbreite 1.08.2009 – 31.07.2012: +22%Untere Bandbreite 1.08.2009 – 31.07.2012: -8% Obere Bandbreite 1.08.2012 – 31.07.2015: +10% Untere Bandbreite 1.08.2012 – 31.07.2015: -5%

Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (11) BMV

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Beispiele

Ende

Version SL SK

5. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Art. 25 Folgende Erlasse werden geändert:.........2. Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV):Art. 45a (neu) 2 Den Lehrkräften der Volksschule und des Kindergartens, die wegen besonderer Massnahmen nach der Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMV) durch Gespräche mit Fachpersonen oder durch Anfahrtszeiten wegen der verschiedenen Einsatzorte ausserordentlich belastet sind, wird dieser Aufwand mit je höchstens 2 Lektionen pro Woche abgegolten.

Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (12) BMV

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Beispiele

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Umsetzungsplan

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Vorbereitungen (ERZ) Planung (Gemeinden)

Einführung (Schulen)

Übersicht

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Beispiele

Ende

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Artikel 17 VSG (Rev. vom 5. Sept. 2001)

Art.17 1 Schülerinnen und Schülern, deren schulische Ausbildung durch Störungen und Behinderungen oder durch Probleme bei der sprachlichen oder kulturellen Integration erschwert wird, sowie Schülerinnen und Schülern mit ausserordentlichen Begabungen soll in der Regel der Besuch der ordentlichen Bildungsgänge ermöglicht werden.2 Die Bildungsziele werden soweit nötig durch besondere Massnahmen wie Spezialunterricht, besondere Förderung oder Schulung in besonderen Klassen, die grundsätzlich in Schulen mit Regelklassen zu integrieren sind, angestrebt.3 Der Regierungsrat regelt das Nähere durch Verordnung, insbesondere

a die Organisation des Spezialunterrichts und der besonderen Klassen

b die Massnahmen zur besonderen Förderung

c die Zuweisungsverfahren.

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Beispiele

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Lektionenpool Grafik

8

Lektionen für die übrigen besonderen Massnahmen

Lektionen für die Begabten-

förderung

Grund-versorgung

Erhöhung durch

Sozialindex

Erhöhung bzw. Reduktion durch

Faktor durchschnittl. Klassengrösse

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Beispiele

Ende

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4- Faktorenmodell (ZH)

Indikatoren (für soz. Belastung)

• Anteil Nicht-Schweizer Schülerinnen und Schüler in der Wohngemeinde

• Anteil Arbeitslose (>15-jährig) in der Gemeinde

Gegenindikatoren

• Anteil Gebäude mit niedriger Wohnnutzung (1-2 Geschosse)

• Anteil Wohnbevölkerung mit >5 Jahren gleicher Wohnadresse (>5-jährig)

Sozialindex

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Beispiele

Ende

Version SL SK

Gemeinde A (niedrige soz. Belastung, niedrige durchschnittl. Klassengrösse)

• Werte: SI = 1.2, K = 16.5

• Lektionenpool: 98 Lektionen

Gemeinde B (hohe soz. Belastung, niedrige durchschnittl. Klassengrösse)

• Werte: SI = 1.6, K = 16.5

• Lektionenpool: 129 Lektionen

Gemeinde C (niedrige soz. Belastung, hohe durchschnittl. Klassengrösse)

• Werte: SI = 1.2, K = 19.5

• Lektionenpool: 107 Lektionen

Gemeinde D (hohe soz. Belastung, hohe durchschnittl. Klassengrösse)

• Werte: SI = 1.6, K = 19.5

• Lektionenpool: 140 Lektionen

Beispiel 1: (500 Schülerinnen und Schüler, Grundversorg. 80 Lekt.)

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Was ist neu?

BMV

Umsetzungsplan

Beispiele

Ende

Version SL SK

Beispiel 2 (250 Schülerinnen und Schüler, Grundversorg. 40 Lekt.)

Übersichtzurück zu Art. 14

Gemeinde A (niedrige soz. Belastung, niedrige durchschnittl. Klassengrösse)

• Werte: SI = 1.2, K = 16.5

• Lektionenpool: 49 Lektionen

Gemeinde B (hohe soz. Belastung, niedrige durchschnittl. Klassengrösse)

• Werte: SI = 1.6, K = 16.5

• Lektionenpool: 64 Lektionen

Gemeinde C (niedrige soz. Belastung, höhere durchschnittl. Klassengrösse)

• Werte: SI = 1.2, K = 19.5

• Lektionenpool: 53 Lektionen

Gemeinde D (hohe soz. Belastung, höhere durchschnittl. Klassengrösse)

• Werte: SI = 1.6, K = 19.5

• Lektionenpool: 70 Lektionen

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Umsetzungsplan

Beispiele

Ende

Version SL SK

Lektionenverteilung heute (PERSISKA Aug. 2006) Grafik 4

AHP 12%

L/D 4%

Lgo 12%

PM 4%

DAZ KG 8%

DFF/KFF 8%

KK 52%

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Beispiele

Ende

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%-Anteil aller SchülerInnen in KK Grafik 1

3.0 3.4 3.8 3.9 3.8 3.9 3.8 3.9 4.0 4.0 4.0

01

23

456

78

910

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Umsetzungsplan

Beispiele

Ende

Version SL SK

%- Anteile CH – nicht-CH Grafik

2

64.0

85.1 14.9

36.0

davon CH davon nicht-CH

Schülerinnen und Schüler in Volksschule und Kindergarten insgesamt (2006)

Schülerinnen und Schüler in Kleinklassen A, B, D (2006)

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Umsetzungsplan

Beispiele

Ende

Version SL SK

Schüleranteile in RK, KK, KfF Grafik

3

97.4

90.5 8.3

2.6

1.2

davon in RK davon in KK davon in KfF

Nicht-CH – Schülerinnen und Schüler (2006)

CH-Schülerinnen und Schüler (2006)

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Umsetzungsplan

Beispiele

Ende

Version SL SK

Mittelverteilung heute (24 grösste Gemeinden Kt. BE) Grafik 5

37.8 36.5

26.7 24.928.4 27.8

20.718.0

34.1

19.7

25.0 25.3

18.6

28.9

13.3

24.220.3

11.1

34.6

15.8 15.0

26.6 25.0

16.5

0.0

5.0

10.0

15.0

20.0

25.0

30.0

35.0

40.0

45.0

50.0

Bern

BielThu

n

Köniz

Burgd

orf

Lang

enth

al

Steffis

burg

Mün

singe

n

Oster

mun

dige

n

Spiez

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. Ber

n

Mur

i bei

Ber

n

Frutig

en

Ittig

en

Mou

tier

Wah

lern

Zolliko

fen

Nidau

Saane

n

Lektionen pro 100 Schülerinnen und Schüler

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Umsetzungsplan

Beispiele

Ende

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Bandbreitenmodell

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1.8.2009 1.8.2012 1.8.20151.1.2008

A

B

C

D E

F

Sollwert

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BMV

Umsetzungsplan

Beispiele

Ende

Version SL SK

Schulentwicklungsprojekte

Gestützt auf Art. 22 BMV sind Schulentwicklungsprojekte nach neuem

Finanzierungsmodell bereits ab 1.1.2008 möglich.

Dem AKVB kann auf dem Dienstweg ein Gesuch eingereicht werden.

Beispiele heutiger integrativ organisierter Schulen:

• Zuweisungsregion Oberdiessbach

• Melchnau

• Bern Lorraine

Übersicht

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Beispiele

Ende

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Zuweisungsregion Oberdiessbach

8 Gemeinden, ca. 1000 Schülerinnen und Schüler, vor 2003

OberdiessbachKKA1 KKA2 KKD

Herbligen

Bleiken

Linden

Kiesen

Aeschlen

Brenzikofen

Oppligen

AA DA

D

A

D

DD

D

AA

A

A

Übersichtweiter

D

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Was ist neu?

BMV

Umsetzungsplan

Beispiele

Ende

Version SL SK

Zuweisungsregion Oberdiessbach

8 Gemeinden, ca. 1000 Schülerinnen und Schüler, Situation mit Modell 2003

OberdiessbachKKA1 KKA2 KKD

Herbligen

Bleiken

Linden

Kiesen

Aeschlen

Brenzikofen

Oppligen

AA DA

D

A

D

DD

D

AA

A

A

Übersicht

D

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Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

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Was ist neu?

BMV

Umsetzungsplan

Beispiele

Ende

Version SL SK

Zuweisungsregion Oberdiessbach

8 Gemeinden, ca. 1000 Schülerinnen und Schüler, Situation mit Modell 2003

Oberdiessbach

Herbligen

Bleiken

Linden

Kiesen

Aeschlen

Brenzikofen

Oppligen

AA DA

DA

D

DD

D

AA

A

A

AAA

A DDD

Übersicht

D

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BMV

Umsetzungsplan

Beispiele

Ende

Version SL SK

Melchnau

1 Schule, 10 Klassen, ca. 180 Schülerinnen und Schüler, Integrations-

modell seit 2001

Klasse b

Klasse c

Klasse a

Klasse d

Klasse y

Klasse x

Klasse e

A

DD

A

A

A

A

A

A

MathDeutschBasisfkt.

Math Deutsch

Franz

YX

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Page 39: Umsetzung Art. 17 VSG: Integration und besondere Massnahmen

Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

39

IBEM

Bericht Reber

Was ist neu?

BMV

Umsetzungsplan

Beispiele

Ende

Version SL SK

Bern Lorraine

1 Schule, 9 Regelklassen, 3 Kleinklassen, Situation vor 2006

KKA 2

KKA 3

KKA 1 9 Regel-klassen

Übersichtweiter

Page 40: Umsetzung Art. 17 VSG: Integration und besondere Massnahmen

Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

40

IBEM

Bericht Reber

Was ist neu?

BMV

Umsetzungsplan

Beispiele

Ende

Version SL SK

Bern Lorraine

Umwandlung KKA- Pensum in integrative Heilpädagogik ab 2006

KKA 2

KKA 1 9 Regel-klassen

KKA 3

Übersichtweiter

Pensum und Schüler

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Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

41

IBEM

Bericht Reber

Was ist neu?

BMV

Umsetzungsplan

Beispiele

Ende

Version SL SK

Bern Lorraine

1 Schule, 9 Regelklassen, 2 Kleinklassen, Situation ab 2006

KKA 2

KKA 1 9 Regel-klassen

A

AA

AA

A

Math Deutsch XA

A

Individuelle Förderung

A

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Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

42

IBEM

Bericht Reber

Was ist neu?

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Beispiele

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Version SL SK

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Erziehungsdirektion des Kantons Bern

AKVB 2007/406322v5

Autor: Enrico Mussi

Statistische Angaben: Rudolf Meyer