21
Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731 / 4 98 17 Seite 1 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 15.12.05 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc Explosionsschutz Übersicht zur Umsetzung der ATEX Richtlinien im Betrieb Inhalt 1. Ziele des Explosionsschutz ................................................................................. 2 2. Was Sie als Betreiber wissen müssen ................................................................ 3 3. Welche Schritte sind zu unternehmen ................................................................ 4 4. Beurteilung der Explosionsrisiken ...................................................................... 5 Erkennen der Explosionsgefahren........................................................................................................... 5 Risikoabschätzung ................................................................................................................................... 5 Risikobewertung ...................................................................................................................................... 5 Verringerung des Risikos ......................................................................................................................... 5 4.1 Sicherheitstechnische Kenngrössen der Stoffe ................................................................................. 6 5. Zoneneinteilung .................................................................................................... 7 Zonen für brennbare Gase, Dämpfe, Nebel ............................................................................................ 8 Zonen für brennbare Stäube .................................................................................................................... 9 6. Konformitätsbewertung der verwendeten Geräte und Schutzsysteme ......... 10 7. Technische Explosionsschutzmassnahmen .................................................... 12 Primärer Explosionsschutz .................................................................................................................... 12 Sekundärer Explosionsschutz................................................................................................................ 12 Tertiärer bzw. konstruktiver Explosionsschutz....................................................................................... 12 8. Organisatorische Explosionsschutzmassnahmen .......................................... 13 9. Erstellen des Explosionsschutzdokuments ..................................................... 14 10. Mein Vorgehensvorschlag ............................................................................... 15 Stufe 1: Erstellen eines Pflichtenheftes für die ATEX Umsetzung ........................................................ 15 Stufe 2: Durchführung der erforderlichen Prüfungen, Gefahrenermittlung, Massnahmenplanung ....... 15 Stufe 3: Erstellen des Explosionsschutzdokumentes ............................................................................ 15 11. Definitionen ....................................................................................................... 16

Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 1 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 15.12.05 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

Explosionsschutz

Übersicht zur Umsetzung der ATEX Richtlinien im Betrieb Inhalt

1. Ziele des Explosionsschutz ................................................................................. 2

2. Was Sie als Betreiber wissen müssen ................................................................ 3

3. Welche Schritte sind zu unternehmen ................................................................ 4

4. Beurteilung der Explosionsrisiken...................................................................... 5 Erkennen der Explosionsgefahren........................................................................................................... 5 Risikoabschätzung................................................................................................................................... 5 Risikobewertung ...................................................................................................................................... 5 Verringerung des Risikos......................................................................................................................... 5 4.1 Sicherheitstechnische Kenngrössen der Stoffe................................................................................. 6

5. Zoneneinteilung .................................................................................................... 7 Zonen für brennbare Gase, Dämpfe, Nebel ............................................................................................ 8 Zonen für brennbare Stäube.................................................................................................................... 9

6. Konformitätsbewertung der verwendeten Geräte und Schutzsysteme ......... 10

7. Technische Explosionsschutzmassnahmen .................................................... 12 Primärer Explosionsschutz .................................................................................................................... 12 Sekundärer Explosionsschutz................................................................................................................ 12 Tertiärer bzw. konstruktiver Explosionsschutz....................................................................................... 12

8. Organisatorische Explosionsschutzmassnahmen .......................................... 13

9. Erstellen des Explosionsschutzdokuments ..................................................... 14

10. Mein Vorgehensvorschlag ............................................................................... 15 Stufe 1: Erstellen eines Pflichtenheftes für die ATEX Umsetzung ........................................................ 15 Stufe 2: Durchführung der erforderlichen Prüfungen, Gefahrenermittlung, Massnahmenplanung ....... 15 Stufe 3: Erstellen des Explosionsschutzdokumentes ............................................................................ 15

11. Definitionen ....................................................................................................... 16

Page 2: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 2 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 27.12.04 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

1. Ziele des Explosionsschutz Das zentrale Ziel des Explosionsschutz ist der Schutz der Gesundheit und des Lebens der

Arbeitnehmenden vor den Gefahren einer Explosion. Explosionsgefahren können überall dort auftreten, wo brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube gelagert, verarbeitet oder umgeschlagen werden. Der Arbeitgeber ist verantwortlich, dass Massnahmen zur Verhinderung und zum Schutz gegen Explosionen getroffen werden.

Page 3: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 3 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 27.12.04 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

2. Was Sie als Betreiber wissen müssen Die Vorschriften bezüglich Explosionsschutz haben sich geändert und basieren jetzt auf den europäischen ATEX Richtlinien 95 und 137. Für die Hersteller von Ex-geschützten Komponenten ist vor die ATEX 95 relevant. Diese EU Richtlinie wurde in Deutschland in der Betriebsicherheitsverordnung und in der Schweiz der VGSEB umgesetzt. In dieser Verordnung sind die Anforderungen an Komponenten (Geräte und Schutzsysteme) für den Einsatz in Ex-Zonen sowie das Prüf- und Konformitätsbewertungsverfahren geregelt. Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass auch „nichtelektrische“ Komponenten (z.B. Pumpen, Ventilatoren) einem Konformitätsbewertungsverfahren unterliegen. Die ATEX 137 regelt den Arbeitnehmerschutz und definiert die Aufgaben und Pflichten

von Arbeitgebern bzw. Betreibern von Anlagen. Diese Richtlinie gilt sowohl für alte wie für neue Anlagen. Als Neuerung müssen sowohl die Bewertung des Arbeitsplatzes (Stoffe, Risiken, Zonen, Massnahmen) als auch der Arbeitsmittel (Konformität entsprechend der Zonen) gemeinsam in einem Dokument zusammenfassend dargestellt werden. ATEX 95

EU Richtlinie 94/9/EG über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

ATEX 137 EU Richtlinie 99/92/EG über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsgefährdete Atmosphären gefährdet werden können.

D: z.B. Gerätesicherheitsgesetz CH: VGSEB Verordnung SR 734.6

D: Betriebssicherheitsverordnung 1) CH: VUV Verordnung SR 832.30

Arbeitsmittel Arbeitsplatz

Hersteller Arbeitgeber / Betreiber Baumusterprüfung

Qualitätssicherung Fertigungskontrolle

Risikoermittlung Zoneneinteilung Konformitätsprüfung Massnahmen

Konformitätserklärung

Explosionsschutzdokument

1) Eine Verordnung entspricht einem Gesetz und steht über einer Norm

Aufgaben

Dokumentation

Verantwortung

Anforderungen an

Verordnungen

EU-Richtlinien

Page 4: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 4 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 27.12.04 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

3. Welche Schritte sind zu unternehmen Gegenüber früher sind die Pflichten der Arbeitgeber genauer spezifiziert. Zusammengefasst sind folgende Auflagen zu erfüllen: ¾�Die Explosionsgefahren im Betrieb sind zu ermitteln und die Risiken zu bewerten. ¾�Die Arbeitsbereiche sind in Ex-Zonen einzuteilen (die Zonen, insbesondere für Stäube sind

neu definiert worden). ¾�Die vorhandenen bzw. zu beschaffenden Arbeitsmittel (Maschinen, Geräte,

Schutzsysteme) müssen entsprechend der festgelegten Zonen ausgewählt bzw. die Konformität muss bewertet werden.

¾�Es sind spezifische (organisatorische und technische) Massnahmen gegen

Explosionsgefahren zu treffen. ¾�Wo verschiedene Arbeitnehmende im gleichen Arbeitsbereich tätig sind, sind

Koordinationsmassnahmen vorzusehen. ¾�Die Ergebnisse der Analyse sowie die Massnahmen müssen in einem

„Explosionsschutzdokument“ festgehalten werden. Viele dieser Schritte wurden in den meisten betroffenen Betrieben bereits bisher durchgeführt. Neu und zentral ist, dass alle Teilaspekte in einem Dokument zusammenfassend beschrieben werden müssen.

Page 5: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 5 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 27.12.04 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

4. Beurteilung der Explosionsrisiken Bei der Risikoanalyse ist eine systematische Vorgehensweise zu wählen. Es ist zu empfehlen mit Fragelisten zu arbeiten. Folgende Aspekte sollen berücksichtigt werden:

Erkennen der Explosionsgefahren Anhand der sicherheitstechnischen Kennzahlen ist zu ermitteln, ob brennbare und/oder zündempfindliche Stoffe eingesetzt werden. Voraussetzung: Sicherheitstechnischen Kenngrössen der Stoffe

Risikoabschätzung Es ist zu beurteilen, ob sich explosionsfähige Atmosphären bilden können und ob potentielle Zündquellen wirksam werden können. Voraussetzung: Beschreibung der Anlagen und Prozesse

Risikobewertung Die Risiken sind zu bewerten in dem Eintritts-Wahrscheinlichkeit und – Dauer sowie die möglichen Auswirkungen einer Explosion beurteilt werden. Voraussetzung: Zonenkonzept und Zündquellenanalyse

Verringerung des Risikos Die Risiken müssen mittels technischen und organisatorischen Massnahmen soweit reduziert werden, dass sie als „tragbar“ eingestuft werden können.

Schutzmassnahmen umsetzen: Zoneneinteilung Technische Massnahmen Vermeindung von Ex-Atmosphäre Vermeidung von Zündquellen Verringerung von Auswirkungen Organisatorische Massnahmen

Keine Massnahmen erforderlich

Ja

Kann sich eine gefährliche

explosionsfähige Atmosphäre bilden?

Können Zündquellen

wirksam werden?

Ja

Ja

Nein

Nein

Nein

Sind brennbare / zündfähige

Stoffe vorhanden?

Page 6: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 6 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 27.12.04 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

4.1 Sicherheitstechnische Kenngrössen der Stoffe siehe BGR 104 Abschnitt E6 oder Datenblatt aus DIN EN 60079-10 Wesentliche sicherheitstechnische Kenngrößen zur Beurteilung der Explosionsgefahr, z.B. aus dem Sicherheitsdatenblatt oder anderen Kompendien wie z.B. CHEMSAFE [5], sicherheitstechnische Kenngrößen Bd.1 und Bd. 2, GESTIS-STAUB-EX [13] bei brennbaren Flüssigkeiten/Gasen z.B.: – Flammpunkt brennbarer Flüssigkeiten – Untere und obere Explosionsgrenze – Dichteverhältnis zu Luft – Zündtemperatur (Temperaturklasse) – Explosionsgruppe – Sauerstoffgrenzkonzentration – Dampfdruck brennbarer Flüssigkeiten bei brennbaren Stäuben z.B.: – Korngrößenverteilung (Medianwert) – untere Explosionsgrenze – Mindestzündenergie – maximaler Explosionsdruck – KSt-Wert – Mindestzündtemperatur einer Staubwolke – Mindestzündtemperatur einer Staubschicht (bei 5 mm Staubschicht – Glimmtemperatur) – Sauerstoffgrenzkonzentration

Page 7: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 7 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 15.12.05 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

5. Zoneneinteilung Die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre lässt sich in der Regel nicht oder nicht vollständig verhindern. Es ist deshalb wichtig zu beschreiben, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass in einem Raum eine explosionsfähige Atmosphäre auftritt. Die Zonen werden nach der Häufigkeit und Dauer des Vorhandenseins einer explosionsfähigen Atmosphäre eingeteilt und machen ersichtlich, für welche Bereiche weitere Massnahmen erforderlich sind.

Page 8: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 8 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 27.12.04 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

Zonen für brennbare Gase, Dämpfe, Nebel

Zone 0: Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist. z.B. das Innere von Behältern, Anlagen, Apparaten und Rohren

Zone 1: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann. z.B. in der näheren Umgebung der Zone 0 - in der näheren Umgebung von Beschickungsöffnungen - im näheren Bereich um Füll- und Entleereinrichtungen - im näheren Bereich von nicht ausreichend dichtenden Stopfbüchsen (z. B. an Pumpen und Schiebern) - im näheren Bereich von leicht zerbrechlichen Geräten

Zone 2: Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt. z.B. in der näheren Umgebung der Zone 0 oder 1 - in der näheren Umgebung von Sicherheitsventilen - in Lagerräumen in den brennbare Flüssigkeiten und Gase in geschlossenen Behältern gelagert werden

Aufzug

Zone 0 Zone 1 Zone 2

Zuluft

Abluft

gem DIN EN 60079-10

Page 9: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 9 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 27.12.04 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

Zonen für brennbare Stäube

Zone 20: Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist. z.B. im Innern von Behältern, Rohrleitungen, Apparaturen usw.

Zone 21: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub bilden kann. z.B. in (nach den Regeln der Technik) inertisierten Apparaturen und Anlagen - Bereiche in der unmittelbaren Umgebung von Staubentnahme- oder Füllstationen - Bereiche, in denen Staubablagerungen auftreten und die bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Konzentration von brennbarem Staub im Gemisch mit Luft bilden können

Zone 22: Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt. z.B. Bereiche in der Umgebung von Staub enthaltenden Anlagen, wenn Staub aus Undichtheiten austreten kann und sich Staubablagerungen in gefahrdrohender Menge bilden können. Ausdehnung des explosionsgefährdeten Bereichs Bei der Zoneneinteilung muss in einem weiteren Schritt die Ausdehnung des Bereichs, in dem es zur Bildung explosionsfähiger Atmosphäre kommen kann, abgeschätzt werden. Bei der Bestimmung dieser Ausdehnung sind Menge und Verhalten (Austrittsmenge, Quellstärke, ...) der Stoffe sowie apparative und bauliche Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Page 10: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 10 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 27.12.04 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

6. Konformitätsbewertung der verwendeten Geräte und Schutzsysteme

Für den Betreiber ist wichtig, dass er entsprechend der festgelegten Zonen die Arbeitmittel der richtigen Kategorie einsetzt. Die Wahl der Arbeitsmittel ist im Explosionsschutzdokument festzuhalten. Über Geräte und Schutzsysteme, die über keine Zulassung entsprechend dem Gerätesicherheitsgesetz (Deutschland) oder VGSEB (Schweiz) verfügen, muss der Betreiber eine Beurteilung durchführen und im Explosionsschutzdokument eine Erklärung abgeben, ob die dem Stand der Technik entsprechen und zonenkonform eingesetzt werden können. Beispiele von Gerätebezeichnungen: Nichtelektrisches, ex-geschütztes Gerät der Gruppe II, Kategorie 2

II 2G c IIB T4 X

II Gerätegruppe (II = nicht Bergbau) 2 Kategorie G für Gase, Dämpfe oder Nebel (nicht Staub = D) c Zündschutzart (hier sichere Bauweise) IIB Explosionsgruppe T4 Temperaturklasse 4 X Verweis auf besondere Hinweise in Betriebsanleitung

Elektrisches, ex-geschütztes Gerät der Gruppe II, Kategorie

xxxx II 2G EEx de IIB T4

xxxx Europäisch akkreditierte Prüfstelle (benannte Stelle) EEx es wurden EN Normen beachten d Zündschutz durch „druckfeste Kapselung“ e und „erhöhte Sicherheit“

Page 11: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 11 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 15.12.05 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

Gesamtübersicht am Beispiel

0820 II 1 G EEx de IIC T6 X

EU – Konformitätszeichen für Maschinen, die den europäischen Normen (lt. Artikel 1 98/37/EG) unterliegen und innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht und betrieben werden. Das gefahrlose Anwenden und Benutzen der Industrieprodukte ist nur unter Beachtung der Betriebsanleitung (lt. 98/37/EWG Anhang I - Pkt.1.7.4. Betriebsanleitung) gestattet. Die Betriebsanleitung muss in der Sprache vorliegen, die in dem jeweiligen Sprachraum verwendet wird. Sie muss die Inbetriebnahme, Wartung, Inspektion, Überprüfung der Funktionsfähigkeit und ggf. Reparaturen beinhalten.

0820 Nummer der benannten Stelle, die in der Fertigungsüberwachung einbezogen ist

EU-Zeichen für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosiver Atmosphäre Anbringung auf elektrischen Betriebsmitteln, gut sichtbar und dauerhaft erkennbar. Quelle:94/9/EG Anhang II Pkt. 1.0.5

II Gerätegruppe I = Bergbau II = nicht Bergbau

1 Sehr hohes Maß an Sicherheit Sicherheit durch 2 Schutzmaßnahmen / bei 2 Fehlern

2 hohes Maß an Sicherheit bei häufigen Gerätestörungen / bei 1 Fehler

3 normales Maß an Sicherheit bei Störungsfreiem Betrieb

1 Kategorie

M1 Sehr hohes Maß an Sicherheit Sicherheit durch 2 Schutzmaßnahmen / bei 2 Fehlern

M2 hohes Maß an Sicherheit Gerät muss bei Auftreten von Ex-Atmosphäre ausgeschaltet werden II (1) G = zugehöriges elektrisches Betriebsmittel – Installation

im sicheren Bereich

G Atmosphäre nur für Gerätegruppe II

G - Gase, Dämpfe, Nebel D - Staub (Dust)

EEx E Konformität mit der europäischen Normung wird Bestätigt Ex Elektrisches Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche

Zündschutzart Hauptanwendung Normen

e Erhöhte Sicherheit Klemmen und Anschlusskästen, Steuerkästen zum Einbau von Ex-Bauteilen (die in einer anderen Zündschutzart geschützt sind), Käfigläufermotoren, Leuchten

EN 60 079-7 IEC 60 079-7

d Druckfeste Kapselung Schaltgeräte und Schaltanlagen, Befehls- und Anzeigegeräte, Steuerungen, Motoren Transformatoren, Heizgeräte, Leuchten

EN 60 079-1 IEC 60 079-1

p Überdruckkapselung Schalt- und Steuerschränke, Analysegeräte, große Motoren EN 60 079-2 IEC 60 079-2

i Eigensicherheit ia = Einsatz Zone 0,1,2 ib = Einsatz Zone 1,2

Mess- und Regeltechnik, Kommunikationstechnik, Sensoren, Aktoren EEX ib = eigenständiges Gerät oder Schutzsystem [EEx ib] = zugehöriges Gerät oder Schutzsystem -Installation im sicheren Bereich

EN 50 020 IEC 60 079-11

o Ölkapselung Transformatoren, Anlasswiderstände EN 50 015 IEC 60 079-6

q Sandkapselung Transformatoren, Kondensatoren, Heizleiteranschlusskästen EN 50 017 IEC 60 079-5

m Vergusskapselung Schaltgeräte für kleine Leistungen, Befehls- und Meldegeräte, Anzeigegeräte, Sensoren EN 60 079-18 IEC 60 079-18 el

ektr

isch

e B

etrie

bsm

ittel

n Zündschutzart n Alle elektrischen Betriebsmittel für Zone 2, weniger geeignet für Schaltgeräte und Schaltanlagen. Unter dieser Zündschutzart sind mehrere Zündschutzmethoden zusammengefasst.

EN 60 079-15 IEC 60 079-15

fr Schwadenhemmende Kapselung

EN13463-2

d Druckfeste Kapselung PrEN13463-3

c Konstruktive Sicherheit EN13463-5

b Zündquellen-überwachung

PrEN13463-6

p Überdruckkapselung PrEN13463-7

de

nich

t el

ektr

isch

e B

etrie

bsm

ittel

k Flüssigkeitskapselung EN 13463-3

IIC Explosionsgruppe I

IIA

!����- IIB

���������- IIC

����-

T1 450°C Methan Aceton, Ethan Ethylacetat Ammoniak Benzol (rein) Essigsäure Kohlenoxyd Methan, Methanol Propan,Toluol

Stadt- (Leucht-)gas Wasserstoff

T2 300°C Ethylalkohol i-Amylacetat n-Butan n-Butylalkohol Cyclohexan Essigsäurehydrid

Ethylen Ethylenoxid

Ethin (Acetylen)

T3 200°C Benzine, Heizöle Dieselkraftstoff Flugzeugkraftstoff n-Hexan

Ethylenglykol Schwefelwasserstoff

T4 135°C Acetylaldehyd Ethylether

T5 100°C

T6 85°C Schwefelkohlenwasserstoff

T6 Temperaturklasse

Höchstzulässige Oberflächentemp. CENELEC, IEC, USA (NEC505)

Einordnung typischer Gase und Dämpfe in Explosionsgruppen und Temperaturklassen

X Verweis auf besondere Hinweise in Betriebsanleitung

Page 12: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 12 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 27.12.04 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

7. Technische Explosionsschutzmassnahmen Die Massnahmen zum Schutz gegen Explosionen sind in folgender Reihenfolge umzusetzen.

Primärer Explosionsschutz

(Vermeidung von explosionsfähiger Atmosphäre ⇒ GefStoffV) Die wichtigsten Massnahmen zu Verhinderung bzw. Einschränkung der Bildung von explosionsfähiger Atmosphäre sind:

- Ersatz der brennbaren Stoffe - Begrenzung der Konzentration im Inneren von Apparaturen - Intertisierung der Apparaturen - Verminderung der Drucks - Verwendung von geschlossenen Systemen - Lüftungsmassnahmen - Konzentrationsüberwachung - Vermeidung von Staubansammlungen

Sekundärer Explosionsschutz

(Vermeidung der Zündung von explosionsfähiger Atmosphäre ⇒BetrSichV) Wichtigste Voraussetzung zur Vermeidung einer Zündung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre ist der Einsatz der Arbeitsmittel der erforderlichen Geräteklasse (und Konformitätserklärung) entsprechend der festgelegten Zone. Darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass keine der folgenden wesentlichen Zündquellen wirksam werden kann:

Beispiele - Flammen Auspuffanlagen von Verbrennungskraftmaschinen

- Heisse Oberflächen Spulen, Widerstände oder Lampen, Bremsen oder heißgelaufene Lager

- Elektrische Betriebsmittel Schaltfunken, Funken an Kollektoren oder Schleifringen

- Elektrische Ausgleichsströme Der Potentialausgleich ist immer herzustellen, unabhängig davon, ob mit diesen Strömen gerechnet werden muss, ob die Quellen bekannt sind oder nicht.

- Elektrostatische Aufladung Transmissionsriemen aus Kunststoff, Gehäuse tragbarer Geräte, synthetische Kleidung, Trennvorgänge beim Abrollen von Papier oder Kunststofffolien, Kunststoff-Rohrsysteme

- Ultraschall, sichtbares Licht, EM-,UV-, IR-Strahlung, Ionisierte Strahlung

Funksprechgeräte, Handys, Lichtschranken und Scanner

- Adiabatische Kompression, Stosswellen, strömende Gase

zerbrechende lange Leuchtstofflampen in einer Wasserstoff-/Luft-Atmosphäre

- Mechanisch erzeugte Funken rostiger Hammer und Meißel in Verbindung mit Leichtmetallen ,Metallgabeln von Staplern

- Blitzschlag

- Chemische Reaktionen

Tertiärer bzw. konstruktiver Explosionsschutz

(beschränken der Auswirkungen von Explosionen) Es kommen folgende Massnahmen zum Einsatz:

- Explosionsfeste Bauweise - Explosionsdruckentlastung - Explosionsunterdrückung - Explosionstechnische Entkopplung

Page 13: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 13 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 27.12.04 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

8. Organisatorische Explosionsschutzmassnahmen Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel richtig ausgewählt sind und eingesetzt werden, so dass sie keine mögliche Ursache für Explosionen darstellen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass während und nach Änderungen oder Umbauten die Vorschriften eingehalten werden. Weitere zwingende Aufgaben sind u.a.: - Dokumentation der Explosionsschutzmassnahmen - Kennzeichnen der explosionsgefährdeten Zonen mit dem Ex-Warnzeichen - Erstellen von schriftlichen Betriebsanweisungen - Auswahl von geeigneten Arbeitnehmenden - Ausreichende und angemessene Information, Unterweisung und Anleitung der Arbeitnehmenden - Einrichten von Arbeitsfreigabesystemen (z.B. Funkenbewilligung) - Zur Verfügung stellen von geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen - Regelmäßige Durchführung von Prüfungen und Überwachungen - Sicherstellen der regelmäßigen Instandhaltung der Arbeitsmittel

Page 14: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 14 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 27.12.04 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

9. Erstellen des Explosionsschutzdokuments Der Arbeitgeber oder Betreiber muss sicherstellen, dass ein so genanntes Explosionsschutzdokument erstellt und immer auf dem letzten Stand gehalten wird. Durch das Explosionsschutzdokument soll der Nachweis erbracht werden, dass der Arbeitgeber die Explosionsrisiken bestimmt, bewertet und adäquate Schutzmassnahme ergriffen hat. Bei Neuanlagen muss das Explosionsschutzdokument vor der Aufnahme der Arbeit vorliegen. Es muss bei wesentlichen Änderungen angepasst werden. Vorhandene Risikoabschätzungen, Dokumente oder Berichte können für das Explosionsschutzdokument verwendet werden. Aus dem Explosionsschutzdokument muss hervorgehen: - dass Explosionsrisiken ermittelt und bewertet wurden, - dass angemessene (technische und organisatorische) Massnahmen getroffen werden, um die

Ziele der Mindestvorschriften zu erreichen - welche Bereiche in Zonen eingeteilt werden - für welche Bereiche die Mindestvorschriften gemäss ATEX 137, Anhang II

(Explosionsschutzmassnahmen) gelten - dass Arbeitsumfeld und Arbeitsmittel sicher gestaltet, betrieben und gewartet werden - dass Vorkehrungen für die sichere Benutzung von Arbeitsmitteln getroffen wurden Aufbau des Explosionsschutzdokuments - Beschreibung der Arbeitsstätten - Beschreibung der Arbeitsbereiche - Beschreibung der Verfahrensschritte und/ oder der Tätigkeiten - Stoffdaten / sicherheitstechnische Kenngrössen - Durchführung der Gefährdungsbeurteilung - Zoneneinteilung - Analyse möglicher Zündquellen, Geräteauswahl - Beschreibung und Begründung der (technischen und organisatorischen) Schutzmassnahmen - Koordinierung der Explosionsschutzmassnahmen - Erklärung zu Arbeitsmitteln, die über keine Zulassung nach Gerätesicherheitsgesetz bzw.

VGSEB verfügen, aber dem Stand der Technik entsprechen

Page 15: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 15 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 15.12.05 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

10. Mein Vorgehensvorschlag Falls Sie mich mit der Unterstützung bezüglich Umsetzung der ATEX Richtlinien bzw. mit der Erstellung des Explosionsschutzdokuments in Ihrem Betrieb beauftragen möchten, schlagen ich Ihnen folgende Schritte vor:

Stufe 1: Erstellen eines Pflichtenheftes für die ATEX Umsetzung Gemeinsam werde ich mit Ihnen die Anlagen und Einrichtungen begehen und die vorhandene Dokumentationen sichten. Erfahrungsgemäss wird diese Aktion je nach Größe der Anlage ca. 1 bis 3 Tage in Anspruch nehmen. Darauf basierend wird ein detailliertes Pflichtenheft für die Stufen 2 und 3 erstellt. Mit dem Pflichtenheft kann der Aufwand für die weitere Bearbeitung geplant werden.

Stufe 2: Durchführung der erforderlichen Prüfungen, Gefahrenermittlung, Massnahmenplanung

Auf Basis des Pflichtenheftes werden die in dieser Übersicht beschriebenen Schritte im Detail bearbeitet. Der Bearbeitungsumfang ist von der Größe der Anlage und der bereits vorhandenen Untersuchungen und Dokumentationen abhängig. Diese Bearbeitung kann nur gemeinsam mit Ihren Spezialisten, Bereichsverantwortlichen, .... erfolgen.

Stufe 3: Erstellen des Explosionsschutzdokumentes Wenn die Arbeiten der Stufe 2 abgeschlossen sind, müssen die Ergebnisse in einem Explosionsschutzdokument zusammengefasst werden. Diese Arbeit kann ich Ihnen natürlich auch abnehmen. Spezialaufgaben Spezialaufgaben, die ich im Rahmen dieser Projekte auch übernehmen sind z.B.: - die Durchführung der Beurteilung von nichtelektrischen Komponenten auf Ihre Konformität mit

den neuen Richtlinien - die ingenieurtechnische Umsetzung von technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen

Page 16: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 16 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 15.12.05 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

11. Definitionen ATEX ATmosphère EXplosible' - Zündfähige Atmosphäre ATEX-Richtlinien inoffiziellen 'Familiennamen' für Explosionsschutzbetreffende EG-Richtlinien;d.h. RL 94/9/EG und 1999/92/EG Bauliche Maßnahmen Maßnahmen, die Gefährdungen durch Staubexplosionen begrenzen oder Explosionsauswirkungen auf das Gebäude vermindern. Bauliche Maßnahmen führen zur Erhöhung der Sicherheit. Bemessungsdaten Zusammenstellung von Bemessungswerten und Betriebsbedingungen (EN 50014:1997). Bemessungswert Üblicherweise vom Hersteller angegebener quantitativer Wert für eine bestimmte Betriebsbedingung eines Gerätes, eines Schutzsystems oder einer Komponente. Benannte Stelle (engl. Notified Body) Prüfstelle für die Prüfung und Zertifizierung von Geräte der Kategorien 1 und 2. Bestimmungsgemäße Betriebsbedingungen Die dem Gerät oder dem Schutzsystem vom Hersteller zugewiesene Aufgabe, die auf den vom Hersteller angegebenen Bemessungswerten beruht. Betriebsanweisungen Regelungen über der Beschäftigten im Normalbetrieb als auch im Fall von Störungen und entsprechende Verantwortlichkeiten. Betriebsmittelkennzeichnung Betriebsmittelkennzeichnung gibt u.a. Auskunft, in welchen Umgebungsbedingungen das Gerät eingesetzt werden darf. Die Gerätekategorie, Gerätegruppe , die maximale Oberflächentemperatur, die Zündschutzart und die benannte Stelle, die das entsprechende Gerät geprüft hat, sind ebenso aufgeführt. Betriebstemperatur Die im Nennbetrieb erreichte Temperatur des Betriebsmittels (EN 50014:1997). Anmerkung: Schichten, Ablagerungen und Anhäufungen von brennbarem Staub sollten als eine Quelle angesehen werden, die eine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. Brennbarer Staub Staub, Fasern oder Schwebstoffe, die in Luft brennen oder glimmen können und bei atmosphärischem Druck und bei normalen Temperaturen mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können (EN 50028:1987). CE - Kennzeichnung Kennzeichnung zur Bestätigung aller Anforderungen entsprechend der für das Produkt zutreffende Richtlinien. Detonation Explosion, die sich mit Überschallgeschwindigkeit fortpflanzt und durch eine Stoßwelle gekennzeichnet ist (EN 1127-1:1997). Eigensichere Betriebsmittel Elektrische Betriebsmittel, bei denen alle Stromkreise eigensicher sind (EN 50020:1994). Eigensicherheit Eigensichere Stromkreise sind Stromkreise, in denen kein Funke oder kein thermischer Effekt eine Zündung eines Staub-Luft-Gemisches verursachen kann. Elektrische Betriebsmittel Alle Gegenstände, die als Ganzes oder in Teilen der Anwendung elektrischer Energie dienen. Hierzu zählen u.a. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Regeln, Umwandeln und Verbrauchen elektrischer Energie sowie Geräte der Fernmeldetechnik (EN 50014:1997). Elektrostatische Aufladung Elektrostatische Aufladung entsteht beim Trennen eines nichtleitfähigen Materials von einem anderen (leitfähigen oder nichtleitfähigen), mit dem es zuvor in engem Kontakt war. Entzündung einer Staubwolke Die Auslösung einer Explosion durch Energieübertragung auf eine Staubwolke in Luft (EN 50281-2-1:1998).

Page 17: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 17 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 15.12.05 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

Entzündung einer Staubschicht Die Entzündung ist als erfolgt anzusehen, sobald das Glimmen oder die Flammenbildung im Stoff ausgelöst wurde oder bei der Prüfung eine Temperatur von mindestens 450°C oder ein Temperaturanstieg auf mindestens 250K oberhalb der Temperatur der festgelegten heißen Oberfläche gemessen wird (EN 50281-2-1:1998). Explosion Plötzliche Oxidations- oder Zerfallsreaktion mit Anstieg der Temperatur, des Druckes oder beider gleichzeitig (EN 1127-1:1997). Explosionsbereich Bereich der Konzentration eines brennbaren Stoffes in Luft, in dem eine Explosion auftreten kann (EN 1127-1:1997). Explosionsdruckentlastung Es wird ein zu schützender Behälter mit einer Entlastungseinrichtung versehen, die bei einem definierten Druck, der deutlich unterhalb der Behälterfestigkeit liegen muss, öffnet. Einrichtungen sind z.B. Berstscheiben oder Ex-Klappen. Explosionsfähige Staubatmosphäre Ein unter atmosphärischen Bedingungen vorliegendes Gemisch von Luft und einem brennbaren Stoff in Form von Staub oder Fasern, in dem sich nach Zündung die Verbrennung im gesamten unverbrauchten Gemisch fortpflanzt (Siehe IEV 426-02-04). Explosionsfähige Prüfgemisch Bestimmtes explosionsfähiges Gemisch, welches zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche verwendet wird (EN 50014:1997). Explosionsfähigste Atmosphäre (bezogen auf Explosionsdruck) Eine explosionsfähige Atmosphäre mit einer Konzentration an brennbaren Stoffen, bei der sich unter vorgeschriebenen Bedingungen nach der Entzündung der höchste Wert für den maximalen Explosionsdruck ergibt. Explosionsgefährdeter Bereich Ein Bereich, in dem eine explosionsfähige Atmosphäre vorliegt oder erwartet werden kann , und zwar in solchen Mengen, dass besondere Maßnahmen hinsichtlich der Bauweise, der Installation und der Verwendung von Geräten erforderlich sind (s. Zoneneinteilung). Anmerkung 1: Schichten, Ablagerungen und Anhäufungen von brennbarem Staub sollten als eine Quelle angesehen werden, die eine

explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. Anmerkung 2: Normalbetrieb bedeutet einen Zustand, in der die Anlagen innerhalb ihrer Auslegungsparameter arbeiten. Anmerkung 3: Die englischen Benennungen ,,flammable’’ und ,,combustible’’ werden beide mit der deutsche Benennung ,,brennbar’’

übersetzt. Explosionsgrenzen Grenzen des Explosionsbereiches (EN 1127-1:1997). Explosionsschutzkennzeichnung Gemeinschaftskennzeichen von explosionsgeschützten Geräten. Explosionsschutz

Primärer Explosionsschutz: Maßnahmen, die man treffen muss, um die Entstehung und Ausbreitung einer explosionsfähige Atmosphäre zu verhindern;

Sekundärer Explosionsschutz: Maßnahmen, die man treffen muss, um ein Wirksamwerden von Zündquelle zu verhindern, d.h. Explosionsschutz elektrischer Betriebsmittel mit Zündschutz (Zündschutzarten).

Tertiärer Explosionsschutz: Maßnahmen, die man treffen muss, um die Gefahren oder Auswirkungen einer Explosion, wenn sie schon ohnehin entstehen, möglichst gering zu halten.

Explosionsschutzdokument ...enthält Angaben wie: Beschreibung des Betriebsbereiches, des Verfahrens, der Tätigkeiten und der Stoffmengen; Stoffdaten (sicherheitstechnische Kenngrößen); Risikobeurteilung; Zoneneinteilung; technische und organisatorische Schutzmaßnahmen; Notfallmaßnahmen sowie Betriebsanweisungen und Arbeitsfreigabe. Explosionsunterdrückung Unterdrückung einer Explosion in der Anlaufphase mittels Flammen- oder Drucksensoren durch schnelles Einblasen von Löschmitteln. Gefährliche Staubkonzentration ... wenn z.B. in Raum eine 100 W Glühbirne im Abstand von 1m nicht zu sehen ist. Eine gefährliche Staubkonzentration ist abhängig von der Korngröße und Art des Staubes. Untere Explosionsgrenze: 20 bis 60 g/m³ Obere Explosionsgrenze: 2000 bis 6000 g/m³ Gehäuse (des Geräts oder Schutzsystems) Alle Wände einschließlich Türen, Deckel, Kabel- und Leitungseinführungen, Stangen, Wellen, Achsen, die zu der Zündschutzart und/oder zur Gehäuseschutzart (IP) des elektrischen Betriebsmittels beitragen (EN 50014:1997).

Page 18: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 18 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 15.12.05 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

Geräte Maschinen, Betriebsmittel, stationäre oder ortbewegliche Vorrichtungen, Steuerungs- und Ausrüstungsteile sowie Warn- und Vorbeugungssysteme, die einzeln oder kombiniert zur Erzeugung, Übertragung, Speicherung, Messung, Regelung und Umwandlung von Energien und/oder zur Verarbeitung von Werkstoffen bestimmt sind und die eigene potenzielle Zündquellen aufweisen und dadurch eine Explosion verursachen können. Gerätegruppe (eines elektrischen Betriebsmittels für explosionsfähige Atmosphären) Klassifizierung elektrischer Betriebsmittel entsprechend der explosionsfähigen Atmosphäre, in der sie für den Einsatz vorgesehen sind (EN 50014:1997). Die Gerätegruppe gibt an, ob das Gerät Untertage (I) oder in den übrigen Bereichen (II) einzusetzen ist. Gerätekategorie Innerhalb einer Gerätegruppe stellt eine Kategorie die Klassifizierung hinsichtlich des erforderlichen Maßes an Sicherheit dar. Die Gerätekategorie gibt an, welche technischen Anforderungen an ein Gerät in der jeweiligen Ex-Zone gestellt werden. Die Kategorien sind wie folgt definiert:

Kategorie 1 umfasst Geräte, die konstruktiv so gestalten sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein sehr hohes Maß an Sicherheit sicherstellen.

Kategorie 2 umfasst Geräte, die konstruktiv so gestalten sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein hohes Maß an Sicherheit sicherstellen.

Kategorie 3 umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein Normalmaß an Sicherheit sicherstellen.

Glimmtemperatur

siehe Mindestzündtemperatur einer Staubschicht Instandhaltbarkeit Die Fähigkeit von Geräten, Schutzsystemen oder Komponenten, unter gegebenen Bedingungen der bestimmungsgemäßen Verwendung in dem Zustand erhalten bzw. in ihn zurückversetzt werden zu können, in dem sie eine geforderte Funktion erfüllen können, wobei vorausgesetzt wird, dass die Instandhaltung unter den gegebenen Bedingungen mit den vorgeschriebenen Verfahren und Hilfsmitteln durchgeführt wird (siehe auch IEC 60050:1990). Instandhaltung Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen einschließlich Überwachungsmaßnahmen, mit denen eine Einheit im funktionsfähigen Zustand erhalten oder in ihn zurückversetzt werden soll (IEC 60050-191:1990). IP-Schutz Bezeichnungssystem gemäß EN 60529, für den Schutzgrade durch Gehäuse gegen Fremdkörper und Eindringen von Wasser mit schädlichen Wirkungen festgelegt sind. Hersteller Organisation, angesiedelt an einem oder mehreren angegebenen Orten, welche solche Schritte der Herstellung, Bewertung, Handhabung und Lagerung eines Produkts durchführt oder überwacht, dass sie die Verantwortung für die ständige Übereinstimmung des Produkts mit den einschlägigen Anforderungen übernehmen und alle Verpflichtungen in diesem Zusammenhang wahrnehmen kann (EN 13980:2002). Komponente Jedes Bauteil, das für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich ist. Kst-Wert Staub- und prüfverfahrenspezifische Kenngröße. Sie ist zahlenmäßig gleich dem Wert für den maximalen zeitlichen Druckanstieg in 1m³-Behälter bei den in den RL VDI 3673 und VDI 2263 festgelegten Prüfbedingungen. Kubisches Gesetz Volumenabhängigkeit des maximalen zeitlichen Druckanstiegs: (dp/dt)max* V1/3 = Kst = konst. Leitfähiger Staub Staub, Fasern oder Schwebstoffe mit einem spezifischen elektrischen Widerstand gleich oder kleiner als 103 Ohm*m (EN 50281-1-1: 1998). Maximale Oberflächentemperatur Die höchste Temperatur, die von irgendeinen Teil der Oberfläche des elektrischen Betriebsmittels bei Prüfung unter den festgelegten staubfreien Bedingungen erreicht wird. Diese Temperatur ergibt sich unter den Prüfbedingungen. Eine Erhöhung der Staubauflage kann diese Temperatur wegen der Wärmedämmung des Staubes erhöhen. Maximal zulässige Oberflächentemperatur Die höchste Temperatur, die bei Betrieb unter den ungünstigsten Bedingungen (jedoch innerhalb der anerkannten zulässigen Abweichungen) von einem Teil oder einer Oberfläche eines Gerätes, eines Schutzsystems oder einer Komponente, durch den/die die umgebende explosionsfähige Atmosphäre gezündet werden kann, erreicht wird. Die maximal zulässige Oberflächentemperatur hängt von der Art des Staubes, seiner Schichtdicke und von der Anwendung eines Sicherheitsfaktors ab. Anmerkung1: Die entsprechende Oberflächentemperatur kann, in Abhängigkeit von der betreffenden Zündschutzart, sowohl innen als auch außen auftreten. Anmerkung 2: Um die Zündung zu vermeiden, sollte die maximale Oberflächentemperatur immer unter der Zündtemperatur der explosionsfähigen Atmosphäre liegen.

Page 19: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 19 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 15.12.05 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

Maximaler Explosions-(über)druck Pmax. Unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen ermittelter maximaler Druck, der in einem geschlossenen Behälter bei der Explosion einer bestimmten explosionsfähigen Atmosphäre Luft auftritt (EN 1127-1:1997). Maximaler zeitlicher Explosionsdruckanstieg ((dp/dt)max) Unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen ermittelter Höchstwert des Druckanstiegs je Zeiteinheit bei der Explosion einer bestimmten Atmosphäre in einem geschlossenen Behälter (EN 1127-1:1997). Maximale Betriebstemperatur Höchste Temperatur, die erreicht wird, wenn ein Gerät oder Schutzsystem unter dessen vorgesehenen Betriebsbedingungen betrieben wird. Anmerkung: Bei jedem Gerät oder Schutzsystem kann in unterschiedlichen Teilen eine jeweils unterschiedliche Betriebstemperatur erreicht werden. Medianwert MW Wert für die mittlere Korngröße (50 Gew.-% des Staubes sind grober und 50 Gew.-% sind feiner als der Medianwert). Mindestzündenergie MZE oder Emin. Unter vorgeschriebene Versuchsbedingungen ermittelte, kleinste, in einem Kondensator gespeicherte elektrische Energie, die bei Entladung ausreicht, die zündwilligste explosionsfähigen Atmosphäre zu entzünden. Mindestzündtemperatur einer Staubschicht Die niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der eine Staubschicht von festgelegter Dicke auf dieser heißen Oberfläche entzündet wird (EN 50281-2-1:1998). Anmerkung1: Aufgrund der großen Vielfalt an Prozessen in der Industrie kann die Entzündung von Staubschichten von den örtlichen Bedingungen abhängig sein. Dieses Prüfverfahren ist nicht notwendigerweise repräsentativ für alle industriellen Bedingungen, bei denen möglicherweise Faktoren wie das Vorhandensein dicker Staubschichten und die Umgebungstemperaturverteilung in Betracht bezogen werden müssen. Normalbetrieb Zustand, in dem die Geräte, Schutzsysteme und Komponenten ihre vorgesehene Funktion innerhalb ihrer Auslegungsparameter erfüllen. Anmerkung: Die Freisetzung geringer Mengen brennbarer Stoffe kann zum Normalbetrieb gehören. Obere Explosionsgrenze OEG Obere Grenze des Konzentrationsbereichs, in dem ein Gas oder Staub im Gemisch mit Luft zur Explosion gebracht werden kann. Obere Grenze des Explosionsbereiches (EN 1127-1:1997). Organisatorische Maßnahmen Erstellen des Explosionsschutzdokumentes; Erstellen von Betriebsanweisungen; regelmäßiges Unterweisen der Beschäftigten; Tragen der persönlichen Schutzausrüstung; Reinigen der Anlagen und deren Umgebung; Instandhalten der Anlagen und Einrichtungen; Durchführen von besonderen Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen nur mit entsprechender Erlaubnis; Kennzeichnen oder Absperren von gefährdeten Bereichen. Produkt Die Benennung ,,Produkt’’ umfasst Geräte, Schutzsysteme, Vorrichtungen, Komponenten und ihre Kombinationen sowie Software nach der Definition in 3.4.2 von EN ISO 9000:2000 (EN 13980:2002). Reduzierter Explosionsdruck (pred) In einem durch Explosionsdruckentlastung oder Explosionsunterdrückung geschützten Behälter durch die Explosion einer explosionsfähigen Atmosphäre auftretender Druck (EN 1127-1:1997). Sauerstoffgrenzkonzentration SGK oder O2-GK Maximale Sauerstoffkonzentration in einem Gemisch eines brennbaren Stoffes mit Luft und einem inertem Gas, bei der eine Explosion nicht auftritt, bestimmt unter festgelegten Versuchsbedingungen (EN 1127-1:1997). Schutzart (Schutzgrad) Umfang des Schutzes durch ein Gehäuse gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen, gegen Eindringen von festen Fremdkörpern und/oder gegen Eindringen von Wasser, was durch genormte Prüfverfahren nachgewiesen wird.(EN 60529:1991) Schutz des Gehäuses (IP) Eine numerische Klassifizierung entsprechend EN 60529:1991, der das Symbol IP voransteht, zur Anwendung bei Gehäusen elektrischer Betriebsmittel, um

- den Schutz von Personen gegen Berührung von oder Annäherung an unter Spannung stehende(n) Teile(n) und Berührung von sich bewegenden Teilen (ausgenommen glatte, sich drehende Wellen oder ähnliche teile) im Innern des Gehäuses,

- den Schutz des elektrischen Betriebsmittels gegen das Eindringen fester Fremdkörper und, wo durch die Klassifizierung angegeben,

- den Schutz des elektrischen Betriebsmittels gegen schädliches Eindringen von Wasser sicherzustellen. Schutz durch Gehäuse Zündschutzart, bei der das Gehäuse ist so dicht, dass kein brennbarer Staub in das Innere eindringen kann. Die Oberflächentemperatur des äußeren Gehäuses ist begrenzt.

Page 20: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 20 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 15.12.05 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

Selbstentzündung einer Staubschüttung Entzündung von Stäuben, die dadurch hervorgerufen wird, dass die Wärmeproduktionsrate der Oxidations- und/oder Zersetzungsreaktionen der Stäube größer ist als die Wärmeverlustrate an die Umgebung (EN 1127-1:1997). Staub Kleine Feststoffpartikel in der Atmosphäre, die sich aufgrund ihres Eigengewichtes absetzen, aber noch für einige Zeit als Staub/Luft-Gemisch in der Atmosphäre erhalten bleiben können (einschließlich Staub und Grobstaub nach den Festlegungen in ISO 4225)(EN 50281-1-2:1998). Anmerkung: Im Allgemeinen wird die maximale Korngröße 500 µm nicht überschritten. Staubbrand Entzündung einer Staubschicht. Ein Staubbrand kann sich zu einer Staubexplosion entwickeln. Staubdichtes Gehäuse Gehäuse, das den Eintritt aller sichtbaren Staubteilchen verhindern kann (IP 6X), (EN 50281-1-1:1998). Staubexplosion Eine sehr schnell ablaufende chemische Reaktion eines brennbaren Stoffes (Staubes), bei der große Energiemengen freigesetzt werden. Staubexplosionsgefahr Gefahr der besteht, wenn im Betrieb brennbarer Staub (Pulver, Puder, Mehl) hergestellt oder damit umgegangen wird oder wenn brennbare feste Stoffe be- oder verarbeitet werden und dabei Staub entsteht. Staubexplosionsklassen Klassen, in die Stäube aufgrund ihrer Kst-Werte eingeordnet werden.

ST1: 0 < Kst-Wert < 200; ST2: 200 < Kst < 300; ST3: Kst > 300 (bar*m/s).

Staubexplosionsvoraussetzungen Treffen zur selben Zeit und am selben Ort von: feiner brennbarer Feststoff im Gemisch mit Luft (Staubwolke) innerhalb der Explosionsgrenzen (ausreichender Staub- und Sauerstoffanteil) sowie eine wirksame Zündquelle. Staubgeschütztes Gehäuse Ein Gehäuse, bei dem der Eintritt von Staub nicht vollständig verhindert ist, aber Staub nicht in ausreichender Menge eindringt, um das sichere Arbeiten des Geräts (Betriebsmittel) zu beeinträchtigen. Staub darf sich nicht an solchen Stellen innerhalb des Gehäuse ansammeln, wo er eine Zündgefahr verursachen könnte (EN 50281-1-1:1998). Staub/Luft-Gemisch In der Luft aufgewirbelter Staub. Kennzeichnende Größe ist die Staubkonzentration. Staubschicht Ablagerung von Mehl, Pulver, Puder auf einen Betriebsmittel. Staubwolke Aufwirbelung von Mehl, Pulver, Puder. Temperaturbegrenzung Die maximal zulässige Oberflächentemperatur von Betriebsmitteln zur Verwendung in einer der drei Zonen muss bestimmt werden, indem von der niedrigsten Zündtemperatur des betreffenden Staubes ein Sicherheitsabstand abgezogen wird. Die Zündtemperatur einer Staubwolke und die Glimmtemperatur einer Staubschicht bis zu 5mm Dicke wird nach den in EN 50281-2-1 festgelegten Verfahren ermittelt. Temperaturklasse Einteilung von Geräten, Schutzsystemen oder Komponenten für explosionsfähige Atmosphären entsprechend ihrer maximalen Oberflächentemperatur. Umgebungstemperatur Temperatur der Luft oder eines sonstigen Mediums, in der/dem das Gerät für den Einsatz vorgesehen ist (IEV 826-01-04) (IEC 60204-32:1998). Untere Explosionsgrenze UEG Untere Grenze des Konzentrationsbereichs, in dem ein Gas oder Staub im Gemisch mit Luft zur Explosion gebracht werden kann. Untere Grenze des Explosionsbereiches (EN 1127-1:1997). Untere Zündgrenze Die niedrigste Konzentration von Brennstoff im Gemisch mit Luft, bei der das Luft/Brennstoff-Gemisch brennbar ist (EN 746-2:1997). Anmerkung: Siehe auch die Definition für ,,brennbaren Stoff’’.

Page 21: Umsetzung der ATEX Richtlinie 137 - ib-juchum.de der Atex_Richtlinie 137.pdf · Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) 07731

Ingenieurbüro Juchum Elektrotechnik & Technische Dokumentation

Daniel Juchum, Dipl.-Ing.(FH) � 07731 / 4 98 17 Seite 21 von 21 Im Winkel 11 FAX: 07731 / 4 97 98 D-78247 Hilzingen Handy: 0175 / 9283642 Stand: 15.12.05 EPost: [email protected] Internet: http://www.ib-juchum.de/ Umsetzung der ATEX_Richtlinie 137.doc

Überdruckkapselung Zündschutzart, die der die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre im Inneren eines Gehäuses dadurch verhindert wird, dass durch ein Zündschutzgas ein innerer Überdruck gegenüber der umgebenden Atmosphäre aufrechterhalten wird und dass, wenn notwendig, das Innere des Gehäuses ständig so mit Zündschutzgas versorgt wird, dass die Verdünnung brennbarer Gemische erreicht wird (EN 50016:1995). Vergusskapselung Zündschutzart, bei der Teile, die eine explosionsfähige Atmosphäre zünden können, in Vergussmasse eingebettet sind. Wirksame Zündquelle Zündquelle, die so viel Energie an die explosionsfähige Atmosphäre abgeben kann, dass eine selbstständige Fortpflanzung der Verbrennung eintritt (s. Zündquellen). Zoneneinteilung - Staubzonen Explosionsgefährdete Bereiche werden nach der Häufigkeit des Auftretens und der Dauer des Vorhandenseins eines explosionsfähigen Staub/Luft-Gemisches in Zonen eingeteilt; die folgende Definitionen sind nur auf die Gerätegruppe II anwendbar.

Zone 20: Bereich, in dem eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, die aus Staubwolken in der Luft gebildet wird, dauernd, für längere Zeiträume oder häufig vorhanden sind. In Zone 20 sind der Aufenthalt von Arbeitnehmern und die Durchführung von Arbeiten nicht möglich. Zone 21: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden kann. Zone 22: Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht, oder aber nur kurzzeitig auftritt.

Zündfähige Betriebsmittel Betriebsmittel, die bei normalem Betrieb eine festgelegte explosionsfähige Atmosphäre entzünden können. Das sind auch solche elektrischen Betriebsmittel, die nicht durch eine der in EN 50016:1995, 1.8.1 aufgelisteten Zündschutzarten geschützt sind. Zündquellen Jede Quelle, die ausreichend Energie besitzt, die Verbrennung auszulösen (ISO 13702: 1999), d.h. heiße Oberflächen, Flammen, Glimmnester, mechanisch erzeugte Funken, elektrische Betriebsmittel, elektrostatische Entladungen, an denen sich Staubwolken oder Staubablagerungen entzünden können. Zündschutzart Die besonderen Maßnahmen, die an Geräten getroffen sind, um die Zündung einer umgebenden Atmosphäre zu verhindern. Zündtemperatur (einer explosionsfähigen Atmosphären) Die niedrigste Temperatur einer erwärmten Oberfläche, bei der unter festgelegten Bedingungen die Entzündung einer explosionsfähigen Atmosphäre auftritt. Zündtemperatur (einer Staubwolke) Die niedrigste Temperatur der heißen inneren Wand eines Ofens, bei der sich eine Staubwolke in Luft im Ofen entzündet (EN 50281-2-1:1998). Zündwilligste explosionsfähige Atmosphäre Eine explosionsfähige Atmosphäre mit einer Konzentration an brennbaren Stoffen, die unter vorgeschriebenen Bedingungen die kleinste Energie für die Entzündung benötigt.