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Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 Aktivitäten des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit Tag der Arbeitssicherheit, Fellbach, 25.03.2015 Dr. Frank Bell

Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 Aktivitäten des ... · Erstellung von Dokumentationen 8. Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen 9. Selbstorganisation DGUV Vorschrift 2 Fellbach,

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Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 –

Aktivitäten des Betriebsarztes und der

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Tag der Arbeitssicherheit, Fellbach, 25.03.2015

Dr. Frank Bell

Inhalt • ASiG, DGUV Vorschrift 2

• Fallbeispiel

• Sifa-Langzeitstudie

• Aktuelles und Ausblick

• Evaluation DGUV Vorschrift 2

• Betriebsärztemangel

2 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Aufgaben der Betriebsärzte (BA) und Fachkräfte für

Arbeitssicherheit (Sifa)

• §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz: Beratung des

Arbeitgebers

• § 9 ASiG: Zusammenarbeit BA/Sifa mit dem Betriebsrat

• § 10 ASiG: Zusammenarbeit BA/Sifa

• Konkretisierung der Aufgaben:

Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte

für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2)

3 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

DGUV Vorschrift 2 im Überblick

Unternehmensgröße Regelbetreuung

10

11 .... 50

> 50

Grundbetreuung,

Anlassbetreuung

s. Anlage 1

Grundbetreuung und

betriebsspezifische

Betreuung

s. Anlage 2

Alternative Betreuung

entsprechend der

Betriebsgrößengrenze

des zuständigen UVT

s. Anlagen 3 und 4

(UVTs ö.H.: seit 1.1.2013)

nein

4 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte (Anlage 1 DGUV Vorschrift 2)

Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2 5

Anlass im

Betrieb

Keine

Zeitangabe Grundbetreuung

Anlass-

Betreuung

• Grundbetreuung

• Unterstützung bei der Erstellung bzw. Aktualisierung der

Gefährdungsbeurteilung

• „Bei der Grundbetreuung muss der Sachverstand von Betriebsärzten

und Fachkräften für Arbeitssicherheit einbezogen werden. Dies kann

dadurch geschehen, dass der Erstberatende den Sachverstand des

jeweils anderen Sachgebietes hinzuzieht.“

• Anlassbezogene Betreuungen

• Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen

• Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial

zur Folge haben

• Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten

• …

6 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte

(Anlage 1 DGUV Vorschrift 2)

Alternative bedarfsorientierte Betreuung

(Anlage 3 und 4 DGUV Vorschrift 2)

Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2 7

Anlass im

Betrieb

Vorgabe UVT Informations- und

Motivationsmaßnahmen

Anlass-

Betreuung

Bedarf im

Betrieb Bedarfs-

Betreuung

Ziele der Reform 2011 waren …

Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2

(Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten):

• Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe

• Einführung eines betriebsspezifischen, gefährdungsbezogenen

Ansatzes der Betreuung

• Inhaltliche Ausrichtung der Betreuungsleistung

• Verbesserung der Kooperation der betrieblichen Akteure

• Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns der

Betriebe/Verwaltungen

• Berücksichtigung zeitgemäßer Betreuungserfordernisse

Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2 Seite 8

Zeitvorgabe nach

Betriebsart

Aufgabenkatalog

Aufteilung

BA/Sifa

Betriebs- spezifische Betreuung

Grund- betreuung

Ermittlung im

Betrieb

Leistungskatalog

Aufteilung

BA/Sifa Gesamt-

betreuung

Ermittlung von

Inhalt und Umfang

9 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten

(Anlage 2 DGUV Vorschrift 2)

Aufgabenfelder der Grundbetreuung

1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

(Beurteilung der Arbeitsbedingungen)

2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung –

Verhältnisprävention

3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung –

Verhaltensprävention

4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation

und Integration in die Führungstätigkeit

5. Untersuchung von eingetretenen Ereignissen

6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Personalvertretung

7. Erstellung von Dokumentationen

8. Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen

9. Selbstorganisation

10 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Grundbetreuung, Beispiel für Untersetzung

1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)

1.1 Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung

zum Grundanliegen informieren und sensibilisieren

betriebliches Konzept zur Umsetzung entwickeln

Führungskräfte zur eigenständigen Durchführung qualifizieren

Hilfsmittel entwickeln

betriebliche Musterbeispiele entwickeln

1.2 Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

1.3 Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung

11 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Betriebsspezifische Betreuung im Überblick

1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung 8 Aufgabenfelder

2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation (i.d.R. temporär) 5 Aufgabenfelder

3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation (i.d.R. temporär) 2 Aufgabenfelder

4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen, (i.d.R. temporär) 1 Aufgabenfeld

12 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

1 Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung 1.1 Besondere Tätigkeiten

1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen

1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken

1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge

1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz

1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels

1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen der Beschäftigten in Zusammenhang mit der Arbeit

1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements

13 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Anhang 4; B: Prinzip der Leistungsermittlung

1 Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse der

menschengerechten Arbeitsgestaltung

1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels

Auslösekriterien trifft zu

ja/nein Aufwandskriterien Personal-

aufwand

BA/Sifa

a) Hoher Anteil von älteren

Beschäftigten

• Analyse der Belegschafts-

situation und des betrieblichen

Umfeldes unter

demografischen Aspekten

• Beurteilung des Bedarfs zur

menschengerechten

Arbeitsgestaltung unter

demografischen Aspekten

• Beurteilung von Risiken für

älter werdende Belegschaften

und ältere Beschäftigte

• …

b) Divergenz zwischen Fähigkeitsprofil

der Beschäftigten und

Anforderungsprofil durch die

Arbeitsaufgabe unter den Bedingungen

alternder Belegschaften

c) Defizite in der altersadäquaten

Arbeitsgestaltung

d) Entwicklung…

Mind. ein „ja“: betriebsspezifische Betreuung erforderlich

Std

Std

Seite 14 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Aufgaben und Vorgehensweise

Unternehmer

ermittelt Aufgaben

und teilt auf

betriebliche

Interessenvertretung

wirkt mit

(Mitbestimmung)

Fachkräfte für

Arbeitssicherheit Betriebsärzte

Konsens finden

beraten

kooperieren

schriftlich vereinbaren

und übertragen arbeiten zusammen,

beraten, unterrichten

Quelle: systemkonzept

15 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Fallbeispiel Produktionsbetrieb

• Mittelständischer Betrieb, 220 Beschäftigte

• Betreuungsform:

• interne Fachkraft für Arbeitssicherheit

• externer Betriebsarzt (überbetrieblicher Dienst)

• Zuständiger UV-Träger: BG ETEM

• Betrieb ist Teil eines internationalen Konzerns, dessen deutsche

Unternehmen in einer Holding zusammengefasst sind.

• Betriebszweck: Herstellung von Präzisionswerkzeugen für die

Metallzerspanung

• Je nach Bedarf bis zu 30 % Leiharbeitnehmer, Kurzarbeit; teilweise

Schicht-/Nachtarbeit

• Integriertes Managementsystem

16 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Organigramm

Quelle: systemkonzept

17 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Organisation der Umsetzung

Quelle: systemkonzept

18 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Vorgehen des Betriebs

Quelle: systemkonzept

19 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Vorgehen des Betriebs

Quelle: systemkonzept

20 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Ermittlung und Aufteilung der Grundbetreuung

Quelle: systemkonzept

21 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Ermittlung und Aufteilung der Grundbetreuung

Quelle: systemkonzept

22 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Ermittlung und Aufteilung der Grundbetreuung

Quelle: systemkonzept

23 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Ermittlung und Aufteilung der Grundbetreuung

Quelle: systemkonzept

24 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Ermittlung und Aufteilung der Grundbetreuung

Quelle: systemkonzept

25 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Ermittlung und Aufteilung der Grundbetreuung

Quelle: systemkonzept

26 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Ermittlung und Aufteilung der

betriebsspezifischen Betreuung

Quelle: systemkonzept

27 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Ermittlung und Aufteilung der

betriebsspezifischen Betreuung

Quelle: systemkonzept

28 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Vereinbarung und Dokumentation

• schriftlichen Vereinbarung der ermittelten und aufgeteilten

Betreuungsleistungen.

• Werksleitung, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit

unterzeichnen ein Dokument, das unter Bezugnahme vollständiger

Beschreibungen der Leistungen und des jeweiligen Aufwandes für

Betriebsarzt und Fachkraft die Gesamtbetreuung inhaltlich und den

dazu erforderlichen Aufwand festlegt.

• Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt weisen durch ihren

regelmäßigen Tätigkeitsbericht gemäß § 5 DGUV Vorschrift 2 nach,

dass die vereinbarten Leistungen bedarfsgerecht erbracht und die

Aufgaben umfassend erfüllt wurden.

29 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Sifa-Langzeitstudie

Sifas werden in allen 37 Aufgabenfeldern der

Grundbetreuung unterschiedlich intensiv und mit

unterschiedlichem Zeitaufwand tätig; Schwerpunkte sind:

Begehungen durchführen

Unterstützen bei Unterweisungen

Unterstützen bei der Durchführung der

Gefährdungsbeurteilung

Erstellung von Betriebsanweisungen

Analysieren von Unfällen

30 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Sifa-Langzeitstudie

Sifas decken den Aufgabenkatalog der

betriebsspezifischen Betreuung sehr breitflächig und mit

unterschiedlicher Intensität ab.

Sifas werden kaum intensiv tätig bei den

„Gesundheitsthemen“.

31 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2

Ziele der Reform 2011 waren …

Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2

(Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten):

• Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe

• Einführung eines betriebsspezifischen, gefährdungsbezogenen

Ansatzes der Betreuung

• Inhaltliche Ausrichtung der Betreuungsleistung

• Verbesserung der Kooperation der betrieblichen Akteure

• Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns der

Betriebe/Verwaltungen

• Berücksichtigung zeitgemäßer Betreuungserfordernisse

Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2 Seite 32

Aktuelles und Ausblick

• Evaluation DGUV Vorschrift 2

• Lösungsansätze gegen den Betriebsärztemangel

Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2 Seite 33

Vielen Danke fürs Zuhören und

Mitmachen!

[email protected]

02241 231-1357

34 DGUV Vorschrift 2 Fellbach, 25.03.2015