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gerde-boedigheimer
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Umsetzung derUmsetzung derneuen Ausbildungsordnung neuen Ausbildungsordnung
im Metallhandwerkim Metallhandwerkam Beispiel am Beispiel
des Metallbauerhandwerksdes Metallbauerhandwerks
GPA Tagung Göttingen 2010 GPA Tagung Göttingen 2010 Landesverband Metall Niedersachsen / BremenLandesverband Metall Niedersachsen / BremenTagung der Lehrlingswarte und GesellenprüfungsausschüsseTagung der Lehrlingswarte und GesellenprüfungsausschüsseDipl.-Ing. Martin ReppinDipl.-Ing. Martin Reppin21.09.201021.09.2010 w
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Inhalt: „Auswirkung der Änderungsverordnung von 08.2008am Beispiel einer Gesellenprüfung des Metallbauerhandwerks
Inhalt: „Auswirkung der Änderungsverordnung von 08.2008am Beispiel einer Gesellenprüfung des Metallbauerhandwerks
Übersicht über die Entwicklung der Prüfungsordnungen Übersicht über die Entwicklung der Prüfungsordnungen
Vorstellung der Formularentwürfe Vorstellung der Formularentwürfe
Vorstellung der Umsetzung am Beispiel der Sommer GP 2010
Vorstellung der Umsetzung am Beispiel der Sommer GP 2010
Ergebnisse eines ersten Durchlaufes Ergebnisse eines ersten Durchlaufes ww
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Veränderungen im Überblick Veränderungen im Überblick
Vorstellung der aktuellen Regelverordnung Was ist neu? > Strukturen, neue Prüfungselemente etc.
Die aktuellen Gewichtungen und Bestehensregeln
Wer kann, darf oder muss nach der 2008er Verordnung geprüft werden?
Vorstellung der aktuellen Regelverordnung Was ist neu? > Strukturen, neue Prüfungselemente etc.
Die aktuellen Gewichtungen und Bestehensregeln
Wer kann, darf oder muss nach der 2008er Verordnung geprüft werden?
Metallbauer/in und Feinwerkmechaniker/inMetallbauer/in und Feinwerkmechaniker/in Metallbauer/in und Feinwerkmechaniker/inMetallbauer/in und Feinwerkmechaniker/in
Einführungsdaten der vorhergehenden Verordnung:Einführungsdaten der vorhergehenden Verordnung:
12. Juli 2002
Neue Verordnung über die Berufsausbildung im Metallhandwerk.
>>> Prüfungselemente „Planung, Fertigung, Fachgespräch….“
neue Fächerstrukturen, Lernfelder…..
12. Juli 2002
Neue Verordnung über die Berufsausbildung im Metallhandwerk.
>>> Prüfungselemente „Planung, Fertigung, Fachgespräch….“
neue Fächerstrukturen, Lernfelder….. 24. März 2003
Einführung der „Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung
zum Metallbauer/zur Metallbauerin“.
>>> „Die gestreckte Prüfungsform“
24. März 2003
Einführung der „Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung
zum Metallbauer/zur Metallbauerin“.
>>> „Die gestreckte Prüfungsform“
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17. Juli 2007
Verlängerung der o. g. Verordnungen um weitere 2 Jahre
17. Juli 2007
Verlängerung der o. g. Verordnungen um weitere 2 Jahre
Metallbauer/inMetallbauer/in Metallbauer/inMetallbauer/in
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Was ist neu?Was ist neu?
• Verankerung der gestreckten Gesellenprüfungsform durch eine Änderungs- verordnung in die aktuelle Regelverordnung vom 25. Juli 2008.• Verankerung der gestreckten Gesellenprüfungsform durch eine Änderungs- verordnung in die aktuelle Regelverordnung vom 25. Juli 2008.
• Anpassung der Prüfungszeiten im Kundenauftrag (Teil2A)• Anpassung der Prüfungszeiten im Kundenauftrag (Teil2A)
• Reduzierung der Prüfungszeiten im schriftlichen Aufgabenteil• Reduzierung der Prüfungszeiten im schriftlichen Aufgabenteil
• Anpassung der Gewichtungs- und Bestehensregelungen, insbesondere auch der Arbeitsaufgaben im Teil 2 • Anpassung der Gewichtungs- und Bestehensregelungen, insbesondere auch der Arbeitsaufgaben im Teil 2
• Durchführung der Praktischen Prüfungen als „Arbeitsaufgaben, die einem Kundenauftrag entsprechen“ • Durchführung der Praktischen Prüfungen als „Arbeitsaufgaben, die einem Kundenauftrag entsprechen“
• Einführung eines situativen Fachgesprächs im Teil 1 • Einführung eines situativen Fachgesprächs im Teil 1
• Präzisierung der Anforderungen an das Fachgespräch im Teil 2• Präzisierung der Anforderungen an das Fachgespräch im Teil 2
• Produktbewertung anstatt einer Prozessbewertung • Produktbewertung anstatt einer Prozessbewertung
• Die Gesellenprüfung umfasst fünf Prüfungsbereiche, einschließlich des Prüfungsbereiches WiSo.
Gesellenprüfung Gesellenprüfung
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Generelle Informationen (Ziel, Struktur)Generelle Informationen (Ziel, Struktur)
• Die Gesellenprüfung dient dem Nachweis der umfassenden beruflichen Handlungsfähigkeit.
• Es wird formal nicht zwischen eher praktischen und eher schriftlichen Prüfungsteilen, sondern zwischen gleichwertigen Prüfungsbereichen unterschieden.
Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ (ehemals Zwischenprüfung)
Alle Fachrichtungen: Alle Fachrichtungen:
Zugrunde liegende Tätigkeiten: Zugrunde liegende Tätigkeiten:• Anfertigen und Prüfen eines funktionsfähigen Werkstückes• Anfertigen und Prüfen eines funktionsfähigen Werkstückes
Prüfungsinstrumente: Prüfungsinstrumente:
• Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht• Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht• ein darauf bezogenes situatives Fachgespräch• ein darauf bezogenes situatives Fachgespräch
Gewichtungsempfehlung des BVM (BBIA):Herstellung des Werkstückes 60 %Prüfungselement Planung 25 %Fachgespräch 15 %
Gewichtungsempfehlung des BVM (BBIA):Herstellung des Werkstückes 60 %Prüfungselement Planung 25 %Fachgespräch 15 %
Prüfungszeit: Prüfungszeit: • insgesamt sieben Stunden• insgesamt sieben Stunden• davon höchstens 15 Minuten für das Fachgespräch• davon höchstens 15 Minuten für das Fachgespräch
Gewichtung: Gewichtung:• 30 Prozent• 30 Prozent
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Bewertung: Anhand eines situativen Fachgespräches während der Abarbeitung des Arbeitsauftrages, soll neben den fachlichen Inhalten auch die Art der Ausführung (wie sicher/wie überzeugend) der Prüfungsteilnehmer dieses ausgeführt hat, bewertet werden.
Das Fachgespräch im Arbeitsauftrag / Teil 1Fachgespräch im Arbeitsauftrag / Teil 1 Das Fachgespräch im Arbeitsauftrag / Teil 1Fachgespräch im Arbeitsauftrag / Teil 1
Der Prüfungsausschuss muss während der Durchführung des situativen Fachgespräches nicht vollständig anwesend sein.
Der Prüfungsausschuss muss während der Durchführung des situativen Fachgespräches nicht vollständig anwesend sein.
Durchführung des Fachgespräches:Durchführung des Fachgespräches:
Im Teil I wird ein situatives Fachgespräch gefordert.• ergänzendes Prüfungsinstrument während der Arbeitsaufgabe • kann in mehreren Phasen erfolgen,• muss sich auf den Arbeitsauftrag beziehen
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Das Fachgespräch im Kundenauftrag / Teil 2Fachgespräch im Kundenauftrag / Teil 2 Das Fachgespräch im Kundenauftrag / Teil 2Fachgespräch im Kundenauftrag / Teil 2
Der Prüfungsausschuss muss während der Durchführung des Fachgespräches vollständig anwesend sein.
Der Prüfungsausschuss muss während der Durchführung des Fachgespräches vollständig anwesend sein.
Der Prüfungsteilnehmer führt ein Fachgespräch und erörtert fachliche Sachverhalte, indem er die Probleme, Lösungen, Vorgehensweisen oder fachliche Hintergründe mündlich darstellt.
Der Prüfungsteilnehmer führt ein Fachgespräch und erörtert fachliche Sachverhalte, indem er die Probleme, Lösungen, Vorgehensweisen oder fachliche Hintergründe mündlich darstellt.
Durchführung des Fachgespräches:Durchführung des Fachgespräches:
Im Kundenauftrag wird ein Fachgespräch gefordert.muss sich auf den Arbeitsauftrag a und/oder b beziehenmuss in einer Prüfungsphase erfolgenVorgabezeit: höchstens 30 Minuten
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Was ist neu?• Gestreckte Gesellenprüfung
Gesellenprüfung „Metallbauer/in“ Gesellenprüfung „Metallbauer/in“
• Teil 2: FÜNF Prüfungsbereiche je Fachrichtung • Teil 2: FÜNF Prüfungsbereiche je Fachrichtung • 7 Std. inkl. situatives Fachgespräch in höchstens 15 Min• 7 Std. inkl. situatives Fachgespräch in höchstens 15 Min
• Teil 1: EIN Prüfungsbereich: Arbeitsauftrag• Teil 1: EIN Prüfungsbereich: Arbeitsauftrag
ZeitKonstruktions-
technikMetallgestaltung Nutzfahrzeugbau
Teil 1 7 h Arbeitsauftrag Arbeitsauftrag Arbeitsauftrag
Teil 2
16 h
Kundenauftrag50 h
Kundenauftrag
16 h
Kundenauftrag
2 h Konstruktionstech
nikMetallgestaltung
Fahrzeug-konstruktionstechnik
2 h Funktionsanalyse Arbeitsplanung Funktionsanalyse
1 hWirtschafts- und
SozialkundeWirtschafts- und
SozialkundeWirtschafts- und
Sozialkunde
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Ablauf Gesellenprüfung Teil 2A Arbeitsaufgabe 1 „Metallbauer/ -in“
Ablauf Gesellenprüfung Teil 2A Arbeitsaufgabe 1 „Metallbauer/ -in“
bisherbisher neuneu
Ablauf Gesellenprüfung Teil 2A AA2 „Metallbauer/in“ Ablauf Gesellenprüfung Teil 2A AA2 „Metallbauer/in“
bisherbisher neuneu
Planung
- 0,5 h
Planung
- 0,5 h
Fachgespräch
+/- 0 h
Fachgespräch
+/- 0 h
Steuerungstechn.- 1 h
Steuerungstechn.- 1 h
Ablauf Gesellenprüfung Teil 2A AA1 + AA2 „Metallbauer/in – FR Konstruktionstechnik“
Ablauf Gesellenprüfung Teil 2A AA1 + AA2 „Metallbauer/in – FR Konstruktionstechnik“
Zeitverteilung nach der Verordnung vom 25. Juli 2008 Zeitverteilung nach der Verordnung vom 25. Juli 2008
3,5 Stunden3,5 Stunden12,5 Stunden12,5 Stunden
Arbeitsaufgabe 1 Arbeitsaufgabe 1 Arbeitsaufgabe 2 Arbeitsaufgabe 2
Summe: 16 Stunden Summe: 16 Stunden
Fachrichtung Konstruktionstechnik: Fachrichtung Konstruktionstechnik:
Prüfungsbereich „Kundenauftrag“ (ehemals Teil 2A) Prüfungsinstrumente: Prüfungsinstrumente:
zwei Arbeitsaufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen zwei Arbeitsaufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen Zugrundeliegende Tätigkeiten: Zugrundeliegende Tätigkeiten:
Anfertigen einer Metall- oder StahlbaukonstruktionMontieren, Inbetriebnehmen oder Instandsetzen einesSteuerungstechnischen Systems.Erstellen einer Arbeitsplanung und Dokumentation,ein darauf bezogenes Fachgespräch mit gesondertenAnforderungen.
Anfertigen einer Metall- oder StahlbaukonstruktionMontieren, Inbetriebnehmen oder Instandsetzen einesSteuerungstechnischen Systems.Erstellen einer Arbeitsplanung und Dokumentation,ein darauf bezogenes Fachgespräch mit gesondertenAnforderungen.
Prüfungszeit: Prüfungszeit: insgesamt 16 Stunden, davon höchstens 30 Minuten für das Fachgesprächinsgesamt 16 Stunden, davon höchstens 30 Minuten für das Fachgespräch
Gewichtung: Gewichtung:35 Prozent35 Prozent
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Gewichtung: Gewichtung: Arbeitsaufgabe a (Metall- oder Stahlbaukonstruktion) 50 Prozent, Arbeitsaufgabe b (Steuerungstechnisches System) 20 Prozent, Fachgespräch 30 Prozent
Arbeitsaufgabe a (Metall- oder Stahlbaukonstruktion) 50 Prozent, Arbeitsaufgabe b (Steuerungstechnisches System) 20 Prozent, Fachgespräch 30 Prozent
Gewichtung Metallbauer FR Konstruktionst. (Bsp. für alle) Gewichtung Metallbauer FR Konstruktionst. (Bsp. für alle)
Teil 1 Gesellenprüfung (Arbeitsauftrag)Teil 1 Gesellenprüfung (Arbeitsauftrag)
Teil 2 Gesellenprüfung Teil 2 Gesellenprüfung
KundenauftragKundenauftrag
Metallbau- StahlbaukonstruktionMetallbau- Stahlbaukonstruktion
Steuerungstechnisches System Steuerungstechnisches System
FachgesprächFachgespräch
KonstruktionstechnikKonstruktionstechnik
FunktionsanalyseFunktionsanalyse
WiSoWiSo
50%
20%
30%
30%
Insgesamt
70%Insgesamt
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35%35%
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35%/12,5%
35%/12,5%
30%/10%
Gegenüberstellung der Niederschriften Gegenüberstellung der Niederschriften
neue Niederschriftneue Niederschriftalte Niederschriftalte Niederschrift
In keinem der Prüfungsbereiche von Teil 2 „ungenügende“ Leistungen
Metallbauer alle Fachrichtungen: Bestehensregelung Metallbauer alle Fachrichtungen: Bestehensregelung
Im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichende“ Leistungen
Im Ergebnis von Teil 2 der Gesellenprüfung mindestens „ausreichende“ Leistungen
Im Prüfungsbereich Kundenauftrag mindestens „ausreichende“ Leistungen
In mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens „ausreichende“ Leistungen
Bestehensregelung: Metallbauer FR Konstr. (Bsp. für alle) Bestehensregelung: Metallbauer FR Konstr. (Bsp. für alle)
KundenauftragKundenauftrag
Metallbau- StahlbaukonstruktionMetallbau- Stahlbaukonstruktion
Steuerungstechnisches System Steuerungstechnisches System
FachgesprächFachgespräch
KonstruktionstechnikKonstruktionstechnik
FunktionsanalyseFunktionsanalyse
WiSoWiSo
Insgesamt ausreichend
ausreichendausreichend
Mindestens 2
(von 3)
ausreichend
Mindestens 2
(von 3)
ausreichend
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Teil 1 + Teil 2 Gesellenprüfung Teil 1 + Teil 2 Gesellenprüfung
Teil 2 Gesellenprüfung Teil 2 Gesellenprüfung
Formularwesen:Gegenüberstellung der Prüfungszeugnisse
Formularwesen:Gegenüberstellung der Prüfungszeugnisse
neuneubisherbisher
Formularwesen:Gegenüberstellung der Prüfungszeugnisse
Formularwesen:Gegenüberstellung der Prüfungszeugnisse
bisherbisher
neuneu
Keine Aufteilung
in A und B.
Keine Aufteilung
in A und B.
Gewichtung
30 % 39 % 6 % 25 % 15 % 15% 40 % 40 % 20 %
Gew ichtung der Einzelleistungen
10,5 % 13,75 % 2,1 % 3,9 % 1.75 % 8,75 % 1,75 % 5,25 % 1,75 % 8,75 % 1,75 % 5,25 % 14 % 14 % 7 %
Inhalte
1,75 h 0,25 h 0,5 h 12 h 0,5 h 0,25 h 1 h 3 h 0,5 h 0,25 h je 1 h2,5 h 2h 1 h
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kein Bereich ungenügend
mindestens ausreichend
mindestens ausreichend
5,5hMündliche Prüfung, wenn nötig zum
Bestehen der Gesamtprüfung
Zeit 5,0 h7 h 13,25 h
mindestens ausreichend
4,75 h
ca. 18-19 h (max. 21 h)
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35 % 35 %
Gewichtung innerhalb
der Prüfungsteile
(100 %) Praxis A (100 %) Theorie B (100 %)Arbeitsaufgabe Arbeitsaufgabe 1 (50 %) Arbeitsaufgabe 2 (50 %)
Gestreckte Gesellenprüfung Metallbauer Fachrichtung KonstruktionstechnikNach alter Verordnung von 2002/2003 (bis 2008)
Teil 1 30 % Teil 2 70 %
Metallbauer - Konstruktionstechnik alte Verordnung von 2002/2003
Metallbauer - Konstruktionstechnik alte Verordnung von 2002/2003
praktische Arbeiten: 31,25%praktische Arbeiten: 31,25%
Metallbauer - Konstruktionstechnik aktuelle Verordnung von 2008
Metallbauer - Konstruktionstechnik aktuelle Verordnung von 2008
Gewichtung
neue Bezeichnung
Gewichtung innerhalb der Prüfungsteile
FG
25% 56% 4% 15% 30% 40% 40% 20%
Gew ichtung der Einzelleistungen
7,50% 16,80% 1,20% 4,50% 1,75% 14% 1,75% 1,05% 4,90% 1,05% 10,50% 14% 14% 7%
Inhalte
1,75 h 0,25 h 0,5 h 11,5 h 0,5 h 0,5 h 2 h 0,5 h 0,5 h je 1h2 h 2h 1 h
Mündliche Prüfung, nur wenn zum Bestehen ausschlaggebend
mindestens zwei Bereiche ausreichend und kein ungenügend
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ehem. Zwischenprüfung Arbeitsaufgabe 1 Arbeitsaufgabe 2
Gestreckte Gesellenprüfung Metallbauer Fachrichtung KonstruktionstechnikÄnderungsverordnung vom 25.07.2008
Teil 1 30 % Teil 2 70 %
Arbeitsauftrag
(A) Praxis 35 % (B) Theorie 35 %
Kundenauftrag Konstruktionstechnik
Wirtschafts- u. Sozialk.
Funktionsanalyse
praktische Arbeiten: 35,7%praktische Arbeiten: 35,7%
+ 4,45%+ 4,45%
Gesellenprüfung nach 2002/2003er Verordnung
Gesellenprüfung nach 2002/2003er Verordnung
Gesellenprüfung nach 2008er Verordnung
Gesellenprüfung nach 2008er Verordnung
Schriftliche Prüfung300 Minuten PrüfungszeitSchriftliche Prüfung300 Minuten Prüfungszeit
Schriftliche Prüfung330 Minuten PrüfungszeitSchriftliche Prüfung330 Minuten Prüfungszeit
- 0,5 h - 0,5 h
Gesellenprüfung T1+T228 Stunden Prüfungszeitdavon 18,5 h prakt. Arbeiten
Gesellenprüfung T1+T228 Stunden Prüfungszeitdavon 18,5 h prakt. Arbeiten
Gesellenprüfung T1+T233,5 Stunden Prüfungszeitdavon 20 h prakt. Arbeiten
Gesellenprüfung T1+T233,5 Stunden Prüfungszeitdavon 20 h prakt. Arbeiten
- 5,5 h
- 1,5 h
- 5,5 h
- 1,5 h
Prozentualer Anteil der Gewichtung derprakt. Arbeiten35,7 %
Prozentualer Anteil der Gewichtung derprakt. Arbeiten35,7 %
Prozentualer Anteil der Gewichtung derprakt. Arbeiten31,25 %
Prozentualer Anteil der Gewichtung derprakt. Arbeiten31,25 %
+ 4,45 % + 4,45 %
Veränderungen im Überblick Veränderungen im Überblick
Gewichtung im Teil2AArbeitsaufgabe 1 zu 2 50:20Gewichtung im Teil2AArbeitsaufgabe 1 zu 2 50:20
Gewichtung im Teil2AArbeitsaufgabe 1 zu 2 50:50Gewichtung im Teil2AArbeitsaufgabe 1 zu 2 50:50
Vielen Dank für Ihre Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Aufmerksamkeit!
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