29
Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

Umsetzung des Projektes

Gemeinsames Technisches Sekretariat

Page 2: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

Inhalt

1. Die Rolle des Lead Partners

2. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung

3. Änderungsantrag und -vertrag

4. Publizität

5. Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Sachsen

in Tschechien

Page 3: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

1. Die Rolle des Lead Partners

Der Lead-Partner

erhält die Finanzierungszusage

schließt den Zuwendungsvertrag mit der SAB ab

koordiniert die Umsetzung des Projektes beiderseits der

Grenze

meldet sämtliche Änderungen im Projekt dem GTS

Page 4: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

1. Die Rolle des Lead Partners

rechnet ab und erstattet Bericht gegenüber der

Zwischengeschalteten Stelle der Bescheinigungsbehörde

unter Einbindung der Art. 16-Prüfer (Auszahlungsantrag)

leitet die Fördermittel weiter an Projektpartner

stellt die ordnungsgemäße Verwendung der EU-

Fördermittel sicher

stellt die Publizität für das Projekt beiderseits der Grenze

sicher

Page 5: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

2. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung

Positive Entscheidung im Begleitausschuss

Angebot über den Abschluss eines

privatrechtlichen Zuwendungsvertrages (Annahmefrist: 4 Wochen)

Privatrechtlicher Zuwendungsvertrag

(nach verbindlicher Mitteilung des Ministeriums für Regionalentwicklung über die Bewilligung der Förderung aus dem Staatshaushalt der Tschechischen Republik und bei Verfügbarkeit der EU-Mittel und der sächsischen Landesmittel)

Page 6: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

2. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung

Jährliche Auszahlungsplanung = Terminplan zur Beantragung der Auszahlung durch den Lead Partner

spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Annahme des ZWV

verbindlich hinsichtlich der Mittel für das jeweilige Haushaltsjahr

bei Nichtabnahme der zugesagten Fördermittel in den zugeteilten Jahren muss mit einer Kürzung der EU-Förderung gerechnet werden

Vordruck für Auszahlungsplanung unter:http://www.ziel3-cil3.eu/de/formulare/projektumsetzung/index.html

Page 7: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

3. Änderungen im Projekt

Wesentliche Änderungen (laut UD)

Änderungen (z.B. Überschreitung der Hauptausgabenposition um mehr als 20% , Inhaltliches, Laufzeit, Indikatoren)

Einfache Änderungen (z.B.Jahresscheiben, LP - Vertretungsberechtigung, Anschrift)

Ausgaben-verschiebung bis zu 20 %

ja ja ja nein

ja nein nein nein

ja ja ja / nein nein

ja ja / nein ja nein

Änderungsantrag erforderlich

Zustimmung BA

Zustimmung GTS

Vertragsanpassung erforderlich

3. Änderungen im Projekt

Page 8: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

3. Änderungen im Projekt

Wesentliche Änderungen – Änderungsantrag und

Zustimmung des Begleitausschusses bei …

Ausgaben- und Finanzierungsplan, der eine Mittelerhöhung für das Gesamtprojekt bewirkt

Projektaktivitäten, die die Erreichung der Projektziele wesentlich beeinträchtigen

Mittelverschiebung zwischen tschechischen und deutschen Kooperationspartnern, wenn dadurch das Kriterium der gemeinsamen Finanzierung nicht mehr gegeben ist

3. Änderungen im Projekt

Page 9: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

3. Änderungen im Projekt

Wesentliche Änderungen – Änderungsantrag und

Zustimmung des Begleitausschusses bei …

Wechsel des Kooperationspartners bei wesentlichen Auswirkungen auf den grenzübergreifenden Effekt

Wechsel des Projektdurchführungsortes

Vertragsänderung

3. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung3. Änderungen im Projekt

Page 10: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

3. Änderungen im Projekt

Änderungen – ohne Zustimmung des Begleitausschusses, jedoch mit Zustimmung des GTS bei …

Überschreitung einer Hauptausgabenposition um mehrals 20 %

Verlängerung der Laufzeit Mittelverschiebung in die Folgejahre bzw. Änderung

der Jahresauszahlungsplanung Änderungen von Projektaktivitäten, die die Projektziele nicht

beeinträchtigen

3. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung3. Änderungen im Projekt

Page 11: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

3. Änderungen im Projekt

Änderungen – ohne Zustimmung des Begleitausschusses, jedoch mit Zustimmung des GTS bei …

Änderung der vertretungsberechtigten Personen, Anschrift zusätzliche Aktivitäten (z.B. Veranstaltungen, Publikationen) Änderung des Zuschusses, Ersparnisse Partnerwechsel

Vertragsänderung, wenn zutreffend

3. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung3. Änderungen im Projekt

Page 12: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

3. Änderungen im Projekt

Änderungen – ohne Anzeige, ohne Zustimmung des

Begleitausschusses und GTS bei …

Verschiebungen der Ausgaben, die die Hauptausgabenposition nicht 20 % überschreiten (tschechische PP müssen das CRR in einem Vordruck informieren)

die Verschiebungen der Ausgaben bis zu 20 % müssen jedoch immer einen Bezug zu den Projektzielen haben

wird bei der Art.-16-Prüfung geprüft

3. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung3. Änderungen im Projekt

Page 13: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

3. Änderungen im Projekt

Änderungsantrag: zweisprachiger Vordruck unter www.ziel3-cil3.eu Beschreibung der Änderung durch Gegenüberstellung alt

und neu laut entsprechendem Punkt im Projektantrag bei Änderung von Ausgaben- und Finanzierungsplan:

tabellarische Darstellung Änderungen sind durch den Lead Partner nach

Abstimmung mit den Kooperationspartnern dem GTS

anzuzeigen

Page 14: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

3. Änderungen im Projekt

Wann und wie oft soll die "Anzeige einer

Projektänderung" beim GTS eingereicht werden? in einer gesammelten Form für alle Partner und wenn

möglich für einen längeren Zeitraum in dringenden Fällen jederzeit Verlängerung der Laufzeit spätestens 1 Monat vor

dem geplanten Projektende

Page 15: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

4. Publizität - allgemein

Vorschriften und Mindestanforderung an Verwaltungsbehörden und an Nutzer der Fördermittel in Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006

– Abschnitt 1 „Information und Publizität“

*** Kommunikationsplan (KP) – legt die

Informationsmaßnahmen auf Programmebene für die Jahre 2007 – 2015 fest

die Umsetzung des KP übernimmt das Gemeinsame Technische Sekretariat (GTS)

Page 16: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

4. Publizität - Projektebene

Der Lead Partner stellt die Publizität für das Projekt beiderseits der Grenze sicher.

Die Kooperationspartner unterrichten die Öffentlichkeit durch geeignete Informationsmaßnahmen über die Förderung.

Publizitätsmaßnahmen sind zuschussfähige Ausgaben weitere Informationen im Leitfaden unter:

http://www.ziel3-cil3.eu/de/oeffentlichkeit/projektebene/index.html

Page 17: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

4. Publizität - Projektebene

Publizitätsmaßnahmen auf Projektebene

Hinweistafeln (bei der Durchführung des Projektes) und

Erläuterungstafeln (bleibende Tafeln nach Abschluss)

bei investiven Maßnahmen

Embleme auf geförderten Gegenständen (z. B. Webseite),

Werbematerial, Dokumente und Unterlagen

(z. B. Einladungen, Präsentationen, Broschüren etc.)

in Veranstaltungen Hinweis auf die EU-Kofinanzierung

im Grußwort, Flagge, Fotodokumentation etc.

Page 18: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

4. Publizität - Projektebene

Elemente auf Tafeln, Webseiten, Dokumenten Emblem der EU entsprechend grafischer Norm laut VO

1868/2006 und Verweis auf die „Europäische Union“ Verweis auf den EFRE mit folgendem Slogan:

„Europäischer Fonds für regionale Entwicklung“ Verweis auf den Mehrwert: „Investition in Ihre Zukunft“

• Für kleines Werbematerial nur Punkt 1 • Ziel 3-Programm-Logo wird empfohlen

Page 19: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

4. Publizität - Projektebene

Emblem EU mit Verweis auf EU, EFRE und Mehrwert

Emblem EU mit Verweis auf EU

Page 20: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

4. Publizität - Projektebene

Hinweistafeln (während der Durchführung des Vorhabens)

Erläuterungstafeln (spätestens 6 Monate nach Abschluss) Infrastruktur- oder Baumaßnahmen und materielle

Gegenstände mit öffentlichem Gesamtbeitrag von mehr als 500.000 € (Art. 8, Abs. 3 der VO 1828/2006)

gut sichtbar, entsprechende Größe, zweisprachig Art und Bezeichnung des Vorhabens Emblem EU mit Verweis auf EU, EFRE und Mehrwert

Emblem mindestens 25 % der Gesamtfläche der Tafel

Page 21: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

4. Publizität - Projektebene

Beispiel einer Hinweistafel

Page 22: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

4. Publizität – Programmebene

zweisprachiger Webauftritt mit aktuellen Informationen, Liste der Begünstigten etc. Veranstaltungen und zielgruppenorientierte Seminare Beratungen zweisprachige Wanderausstellung zur Ausleihe Infobroschüre, Ergebnisbroschüre Pressearbeit (z. B. Präsentation von Projektbeispielen) Berichte gegenüber der EU

Page 23: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

5. Vergabe von Aufträgen

Vergabeziel:

Grundsätze:

Sicherstellung eines wirtschaftlichen Einkaufs im Markt

Wettbewerbsgrundsatz:Leistungen sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben

Gleichbehandlungsgrundsatz: Alle Bieter sind grundsätzlich gleich zu behandeln

Transparenzgebot: Sicherstellung eines transparenten Verfahrens

Page 24: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

5. Vergabe von Aufträgen

Wichtig sind die jeweils geltenden Fassungen!

Europäische Richtlinien und Verordnungen

nationale Gesetze über das Vergaberecht

Regeln im Gemeinsamen Umsetzungsdokument

Regeln im Zuwendungsvertrag

Page 25: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

5. Vergabe von Aufträgen

EU – Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge

VO (EG) Nr. 1251/2011 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren

CZ – Gesetz Nr. 137/2006 über öffentliche Aufträge sowie Novellierungen 76/2008, 55/2012 u. VO der Regierung Nr. 447/2011

DE – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A jeweils geltende Fassung)

DE – Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A jeweils geltende Fassung)

DE – Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF jeweils geltende Fassung)

Page 26: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

5. Vergabe von Aufträgen in EU

EU-Schwellenwerte nach Verordnung 1251/2011

für Bauaufträge: 5.000.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungsaufträge:

klassische Auftraggeber 200.000 EUR

Sektorenauftraggeber (Trinkwasser / Energieversorgung / Verkehr):

400.000 EUR

Page 27: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

5. Vergabe von Aufträgen in Sachsen

Freistaat Sachsen

Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sowie alle

Informationen zum Thema Vergabe können Sie bei der

Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. erfragen

(Kontakt: http://www.abstsachsen.de)

Vergabeportal

http://www.vergabe24.de/wissen/vergaberecht/gesetze-und-

verordnungen.html

Page 28: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

5. Vergabe von Aufträgen in Sachsen

Schwellenwerte in Sachsen laut Umsetzungsdokument

bei Gesamtzuwendungssumme

unterhalb 50.000 € und jeweiliger Auftragshöchstwert

mehr als 500 € (netto):

- das wirtschaftlichste Angebot von 3 Vergleichsangeboten

oberhalb 50.000 € und jeweiliger Auftragshöchstwert

mehr als 500 € und weniger als 13.000 € (netto):

- das wirtschaftlichste Angebot von 3 Vergleichsangeboten

Page 29: Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

5. Vergabe von Aufträgen in Sachsen

Schwellenwerte in Sachsen laut Umsetzungsdokument

bei Gesamtzuwendungssumme:

oberhalb 50.000 € und jeweilige Auftragshöchstwert

mehr als 13.000 € (netto):

- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

(VOB / A jeweilig geltende Fassung)

- Verdingungsordnung für Leistungen und Lieferungen

(VOL / A jeweilig geltende Fassung)