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UMWELT-PRODUKTDEKLARATION nach ISO 14025 und EN 15804 Deklarationsinhaber PCI Augsburg GmbH Herausgeber Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU) Programmhalter Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU) Deklarationsnummer EPD-PCI-20170037-IBE1-DE Ausstellungsdatum 08.03.2017 Gültig bis 11.10.2018 Bitumen-Dickbeschichtung PCI Pecimor® 1K für Kelleraußenwände und Fundamente PCI Augsburg GmbH www.ibu-epd.com / https://epd-online.com

UMWELT-PRODUKTDEKLARATION PCI Augsburg GmbH · 6 Umwelt Produktdeklaration PCI Augsburg GmbH – PCI Pecimor® 1K 5. LCA: Ergebnisse ANGABEProduktionsstadiu DER SYSTEMGRENZEN (X =

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UMWELT-PRODUKTDEKLARATIONnach ISO 14025 und EN 15804

Deklarationsinhaber PCI Augsburg GmbHHerausgeber Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU)

Programmhalter Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU)

Deklarationsnummer EPD-PCI-20170037-IBE1-DE

Ausstellungsdatum 08.03.2017

Gültig bis 11.10.2018

Bitumen-DickbeschichtungPCI Pecimor® 1Kfür Kelleraußenwände und Fundamente

PCI Augsburg GmbH

www.ibu-epd.com / https://epd-online.com

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2 Umwelt Produktdeklaration PCI Augsburg GmbH – PCI Pecimor® 1K

1. Allgemeine Angaben

PCI Augsburg GmbH PCI Pecimor® 1KProgrammhalterIBU - Institut Bauen und Umwelt e.V.Panoramastr. 110178 BerlinDeutschland

Inhaber der DeklarationPCI Augsburg GmbHPiccardstr. 1186159 Augsburg

DeklarationsnummerEPD-PCI-20170037-IBE1-DE

Deklariertes Produkt/deklarierte EinheitPCI Pecimor® 1K / 1 kg; Dichte: 700 kg/m³

Diese Deklaration basiert auf den Produktkategorienregeln:Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen (KMB) zur Bauwerksabdichtung, 07.2014(PCR geprüft und zugelassen durch den unabhängigen Sachverständigenrat)

Ausstellungsdatum08.03.2017

Gültig bis11.10.2018

Gültigkeitsbereich:Diese validierte Deklaration berechtigt zum Führen des Zeichens des Instituts Bauen und Umwelt e.V. Sie gilt ausschließlich für das genannte Produkt PCI Pecimor® 1K für Werke in Deutschland, fünf Jahre vom Ausstellungsdatum an. Diese Umwelt-Produktdeklaration (EPD) beruht auf einer Individualisierung der Muster-Deklaration EPD-DBC-2013211-DE der Deutschen Bauchemie e.V., bei der für die Berechnung der Ökobilanz das Produkt einer Gruppe ausgewählt wurde, welches die höchsten Umweltlasten dieser Gruppe aufweist. Der Inhaber der Deklaration haftet für die zugrundeliegenden Angaben und Nachweise; eine Haftung des IBU in Bezug auf Herstellerinformationen, Ökobilanzdaten und Nachweise ist ausgeschlossen.Verifizierung

Die CEN Norm /EN 15804/ dient als Kern-PCRVerifizierung der EPD durch eine/n unabhängige/n

Dritte/n gemäß /ISO 14025/Prof. Dr.-Ing. Horst J. Bossenmayer(Präsident des Instituts Bauen und Umwelt e.V.) intern x extern

Dr. Burkhart Lehmann(Geschäftsführer IBU)

Matthias Schulz,Unabhängige/r Prüfer/in vom SVR bestellt

2. Produkt

2.1 ProduktbeschreibungPCI Pecimor® 1K besteht aus einer gebrauchsfertigen Bitumen-Emulsion mit Polystyrol-Partikel-Füllung, vergütet mit einer Polymer-Dispersion. Mit diesem Produkt werden Flächenabdichtungen an Kelleraußenwänden,Fundamenten und Betonbauteilen hergestellt. Als repräsentatives Produkt wurde das Produkt mit den höchsten Umweltwirkungen zur Berechnung der Ökobilanzergebnisse herangezogen.

2.2 AnwendungPCI Pecimor® 1K wird im Innen- wie im Außenbereich im Spritz- oder Spachtelverfahren als flexible Flächenabdichtung auf mineralischen Untergründen eingesetzt zum rissüberbrückenden Abdichten von Bauwerken im Hoch- und Tiefbau, von Neu- und Altbauten zum Schutz vor Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser sowie gegen nicht drückendes Wasser.

2.3 Technische DatenDie Flächenabdichtung PCI Pecimor® 1K erfüllt die Anforderungen gemäß /DIN EN 15814/ für „Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung“:

Bautechnische DatenBezeichnung Wert EinheitRissüberbrückungsfähigkeit nach /DIN EN 15812/ 2 mm

Regenfestigkeit nach nach /DIN EN 15816/

nicht relevant -

Beständigkeit gegen Wasser nach /DIN EN 15817/ bestanden -

Maßhaltigkeit bei hohen Temperaturen nach /DIN EN 15818/

bestanden %

Schichtdickenabnahme bei Durchtrocknung nach /DIN EN 15819/

50 %

Wasserdichtigkeit nach /DIN EN 15820/ 0,0075 N/mm²

Druckfestigkeit nach /DIN EN 15815/ 0,06 MN/m²

Biegsamkeit bei niedrigen Temperaturen nach /DIN EN 15813/

bestanden

Dauerhaftigkeit nach /DIN EN 15814/ bestanden

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3 Umwelt Produktdeklaration PCI Augsburg GmbH – PCI Pecimor® 1K

2.4 AnwendungsregelnPCI Pecimor® 1K erfüllt die Anforderungen gemäß /DIN EN 15814/. Weitere Leistungsmerkmale können dem technischen Merkblatt bzw. der Leistungserklärung entnommen werden.

2.5 Lieferzustand30-l-Kunststoff-Eimer 10-l-Kunststoff-Eimer

2.6 Grundstoffe/Hilfsstoffe PCI Pecimor® 1K besteht aus Destillationsbitumen (50 - 70 %), Füllstoffen wie Polystyrolkugeln oder Schichtsilikaten (1 - 5 %), Additiven wie Emulgatoren, Abbindereglern oder Stabilisierungsmitteln (1 - 5 %) sowie aus einer wässrigen Kunststoffdispersion (5 - 10 %).Aufgrund seiner Zusammensetzung ist PCI Pecimor® 1K dem /GISCODE BBP10/ zugewiesen.Das Produkt enthält zum jetzigen Zeitpunkt keine Substanzen in einer Konzentration > 0,1 %, welche als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in der Kandidatenliste gemäß /Artikel 59(10) der REACH-Verordnung /Verordnung (EG)Nr. 1907/2006)/ aufgeführt sind.PCI Pecimor® 1K wird unter Verwendung von Bioziden (N,N'-Methylenbismorpholin, 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on) hergestellt, welche ausschließlich zur Konservierung während der Lagerung (Topfkonservierung) zugegeben werden. Die eingesetzten Biozidprodukte enthalten Wirkstoffe, die nach /Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012/ verkehrsfähig sind.

2.7 HerstellungDie Rohstoffe werden in nicht kontinuierlicher Herstellweise (Batch-Betrieb) aus den Inhaltsstoffen zusammengemischt und in Kunststoffgebinde abgefüllt. Dabei werden die Qualitätsstandards nach /DIN EN ISO 9001/ und die Bestimmungen einschlägiger Regelungen wie Betriebssicherheitsverordnung oder Immissionsschutzgesetz eingehalten.

2.8 Umwelt und Gesundheit während der Herstellung

Durch entsprechende Absaugungsanlagen mit angeschlossenem Filtersystem wird sichergestellt, dass sowohl die Mitarbeiter wie auch die Umwelt vor Emissionen geschützt bleiben.PCI Augsburg GmbH ist nach der Norm /DIN EN ISO 50001/ zertifiziert.Die PCI Augsburg GmbH erhielt für das Werk Augsburg von der DGNB e.V. (deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) die Zertifizierung für Industriestandorte in Silber.

2.9 Produktverarbeitung/InstallationPCI Pecimor® 1K wird ohne vorheriges Aufrühren direkt aus dem Eimer verarbeitet. Dazu wird das Material auf den Verlegeuntergrund mindestens zweilagig im Spachtelverfahren aufgebracht und verteilt. Der zweite Auftrag kann erfolgen, sobald der erste Auftrag durchgetrocknet ist. Die Trockenschichtdicke der fertiggestellten Abdichtung liegt zwischen 3 und 4 mm. (nähere Informationen dazu im Technischen Merkblatt). Das Verfüllen der Baugrube kann erst nach Durchhärtung der Abdichtung (nach 5 Tagen) erfolgen.

Bei Hautkontakt sind die Verunreinigungen mit Wasser und Seife zu entfernen. Angetrocknetes Material kann beispielsweise mit Speisefett entfernt werden. Besteht Spritzgefahr, sind die Augen durch Tragen einer Schutzbrille zu schützen.Bei bestimmungsgemäßer Verwendung geht von diesem Produkt keine Gefährdung der Umwelt aus. PCI Pecimor® 1K ist aufgrund seiner Zusammensetzung dem /Giscode BBP10/ zugeordnet.

2.10 VerpackungDie Verpackung von PCI Pecimor® 1K besteht aus Kunststoffgebinden. Restentleerte Kunststoffgebinde und nicht verschmutzte Kunststofffolien sind recyclingfähig und können entsprechend dem aufgedruckten Symbol auf der Verpackung beim Dualen System Deutschland (DSD) entsorgt werden. Mehrwegpaletten aus Holz werden durch den Baustoffhandel zurückgenommen (Mehrwegpaletten gegen Rückvergütung im Pfandsystem), von diesem an die Bauprodukthersteller zurückgegeben und in den Produktionsprozess zurückgeführt.

2.11 NutzungszustandIn der Nutzungsphase ist PCI Pecimor® 1K vollständig verfilmt und besteht im Wesentlichen aus einer verrottungsfesten und alterungsbeständigen Bitumenmatrix mit flexibilisierenden Kunststoffanteilen, von der keine bekannte Gefährdung für Mensch oder Umwelt ausgeht. Aufgrund seiner Langlebigkeit leistet das Produkt einen wesentlichen Beitrag zum Werterhalt der Gebäude.

2.12 Umwelt & Gesundheit während der NutzungAufgrund der Beständigkeit der bituminösen Matrix sind Emissionen oder Auslaugungen bei bestimmungsgemäßer Verwendung von PCI Pecimor® 1K äußerst gering und gesundheitlich unbedenklich.Gefährdungen für Wasser, Luft und Boden sind bei bestimmungsgemäßer Anwendung der Produkte nicht bekannt.

2.13 Referenz-NutzungsdauerDurch den Einsatz von PCI Pecimor® 1K wird die Gebrauchstauglichkeit von Bauwerken entscheidend verbessert und ihre ursprüngliche Nutzungsdauer deutlich verlängert. Bei Anwendung nach den Regeln der Technik liegen keine Erfahrungen über Beschränkungen der Nutzungsdauer durch Alterung vor. Die zu erwartende Referenz-Nutzungsdauer ist abhängig von der spezifischen Einbausituation. 2.14 Außergewöhnliche Einwirkungen

BrandPCI Pecimor® 1K ist gemäß /DIN EN 13501-1/ in die Brandverhaltensklasse E/E(fl) „normal entflammbar“ eingestuft.

WasserUnter Wassereinwirkung werden keine relevanten Mengen wasserlöslicher Substanzen ausgewaschen, die wassergefährdend sein könnten.

Mechanische ZerstörungDie mechanische Zerstörung von PCI Pecimor®

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4 Umwelt Produktdeklaration PCI Augsburg GmbH – PCI Pecimor® 1K

1K führt nicht zu umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Zersetzungsprodukten.

2.15 NachnutzungsphaseDie mit PCI Pecimor® 1K hergestellten Bauteile können in der Regel mit vertretbarem Aufwand zurückgebaut werden. Beim Rückbau eines Bauwerks müssen sie nicht als Sondermüll behandelt werden. Die ausgebaute Beschichtung kann aufgrund ihres Energieinhalts der thermischen Verwertung zugeführt werden. In jedem Fall ist jedoch auf einen möglichst sortenreinen Rückbau zu achten.

2.16 EntsorgungPCI Pecimor® 1K fällt nur zu einem geringen Anteil bei der Entsorgung von Bauteilen an, an/in denen sie

verwendet wurden. Die geringfügigen Anhaftungen fallen bei der Entsorgung nicht ins Gewicht. Sie stören nicht die Entsorgung/das Recycling der üblichen Bauteile/Baustoffe. Restentleerte Gebinde werden zum Recycling dem DSD zugeführt. Der /EAK-Abfallschlüssel/ für PCI Pecimor® 1K lautet 080410.

2.17 Weitere InformationenWeitere Informationen wie das Technische Merkblatt, das Sicherheitsdatenblatt, die Leistungserklärung, Prüfzeugnisse und Ausschreibungstexte können elektronisch über den Link http://www.pci-augsburg.eu/produkte.html abgerufen werden.

3. LCA: Rechenregeln

3.1 Deklarierte EinheitDie Verbands-EPD bezieht sich auf die deklarierte Einheit von 1 kg kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen in dem zur Verarbeitung nötigen Mischungsverhältnis der beiden Komponenten. Die Auswertungen beziehen sich auf das repräsentative (worst-case) Produkt, wobei die Daten für den Herstellungsprozess Durchschnittswerte verschiedener Hersteller und Werke sind.Auf die Angabe eines Verbrauchs pro Flächeneinheit wurde auf Grund der unterschiedlichen Anwendungsbereiche (je nachdem ob Auftrag flächig oder in Fugen) und Rezepturen in dieser EPD verzichtet. Genaue Angaben dazu können in produktspezifischen Datenblättern der Hersteller entnommen werden.

Deklarierte EinheitBezeichnung Wert EinheitDeklarierte Einheit 1 kgVerbrauch 4 l/m²Dichte 700 kg/m³

3.2 SystemgrenzeIn der Ökobilanz werden die Module A1/A2/A3, A4, A5 und D berücksichtigt:- A1 Herstellung der Vorprodukte- A2 Transport zum Werk- A3 Produktion inkl. Energiebereitstellung, Herstellung von Verpackung sowie Hilfs- und Betriebsstoffen und Abfallbehandlung- A4 Transport zur Baustelle- A5 Installation (Verpackungsentsorgung sowie Emissionen bei der Installation)- D Gutschriften aus der Verbrennung der Verpackungsmaterialien und Recycling des MetallgebindesEs handelt sich also um eine Deklaration von der „Wiege bis zum Werkstor mit Optionen“.

3.3 Abschätzungen und AnnahmenFür die einzelnen Rezepturbestandteile der Formulierungen wurden diese, falls keine spezifische GaBi-Prozesse zur Verfügung standen, nach Herstellerangaben oder Literatur abgeschätzt.

3.4 AbschneideregelnFür die Berechnung der Ökobilanz wurden keine Abschneideregeln angewandt. Alle Rohstoffe, die vom Verband der deutschen Bauchemie für die Formulierungen gesendet wurden, wurden berücksichtigt. Die Herstellung der zur Produktion der betrachteten Produkte benötigten Maschinen, Anlagen und sonstige Infrastruktur wurde in den Ökobilanzen nicht berücksichtigt.

3.5 HintergrunddatenAls Hintergrunddaten wurden Daten aus der /GaBi 6-Datenbank/ verwendet. Wenn keine Hintergrunddaten verfügbar waren, wurden diese durch Herstellerinfos und Literaturrecherche ergänzt.

3.6 DatenqualitätFür diese Muster-EPD wurden repräsentative Produkte herangezogen und das Produkt für eine Gruppe zur Berechnung der Ökobilanzergebnisse herangezogen, welches die höchsten Umweltlasten mit sich bringt. Die Datensätze sind nicht älter als 6 Jahre.

3.7 BetrachtungszeitraumDer Betrachtungszeitraum ist eine Jahresproduktion bezogen auf das Jahr 2011.

3.8 AllokationFür die Produktion wurden keine Allokationen angewendet. Bei der Verbrennung der Verpackungen wird eine Multi-Input-Allokation mit einer Gutschrift für Strom und thermische Energie nach der Methode der einfachen Gutschrift eingesetzt. Die Gutschriften durch die Verpackungsentsorgung werden in Modul D gutgeschrieben.

3.9 VergleichbarkeitGrundsätzlich ist eine Gegenüberstellung oder die Bewertung von EPD Daten nur möglich, wenn alle zu vergleichenden Datensätze nach /EN 15804/ erstellt wurden und der Gebäudekontext, bzw. die produktspezifischen Leistungsmerkmale, berücksichtigt werden.

4. LCA: Szenarien und weitere technische Informationen

Die folgenden technischen Informationen sind Grundlage für die deklarierten Module oder können für

die Entwicklung von spezifischen Szenarien im Kontext

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einer Gebäudebewertung genutzt werden, wenn Module nicht deklariert werden (MND). Transport zu Baustelle (A4)Bezeichnung Wert EinheitLiter Treibstoff 0,0016 l/100kmTransport Distanz 500 kmAuslastung (einschließlich Leerfahrten) 85 %

Rohdichte der transportierten Produkte 700 kg/m3

Volumen-Auslastungsfaktor 100 -

Einbau ins Gebäude (A5)Bezeichnung Wert EinheitHilfsstoff 0 kgWasserverbrauch 0 m3

Sonstige Ressourcen 0 kgStromverbrauch 0,025 kWhSonstige Energieträger 0 MJMaterialverlust 0,01 kgOutput-Stoffe als Folge der Abfallbehandlung auf der Baustelle 0 kg

Staub in die Luft 0 kgVOC in die Luft 0 kg

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6 Umwelt Produktdeklaration PCI Augsburg GmbH – PCI Pecimor® 1K

5. LCA: Ergebnisse

ANGABE DER SYSTEMGRENZEN (X = IN ÖKOBILANZ ENTHALTEN; MND = MODUL NICHT DEKLARIERT)

Produktionsstadium

Stadium der Errichtung

des Bauwerks

Nutzungsstadium Entsorgungsstadium

Gutschriften und Lasten

außerhalb der Systemgrenze

Roh

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A1 A2 A3 A4 A5 B1 B2 B3 B4 B5 B6 B7 C1 C2 C3 C4 D

X X X X X MND MND MND MND MND MND MND MND MND MND MND X

ERGEBNISSE DER ÖKOBILANZ UMWELTAUSWIRKUNGEN: 1 kg PCI Pecimor® 1KParameter Einheit A1-A3 A4 A5 D

Globales Erwärmungspotenzial [kg CO2-Äq.] 1,05E+0 5,17E-3 2,68E-1 -1,76E-1Abbau Potential der stratosphärischen Ozonschicht [kg CFC11-Äq.] 2,56E-10 1,08E-13 1,02E-11 -3,96E-11

Versauerungspotenzial von Boden und Wasser [kg SO2-Äq.] 2,96E-3 3,40E-5 5,08E-5 -3,34E-4Eutrophierungspotenzial [kg (PO4)3--Äq.] 3,07E-4 8,45E-6 7,77E-6 -3,35E-5

Bildungspotential für troposphärisches Ozon [kg Ethen-Äq.] 3,38E-4 -1,43E-5 4,30E-6 -3,88E-5Potenzial für den abiotischen Abbau nicht fossiler Ressourcen [kg Sb-Äq.] 7,75E-6 2,39E-10 5,19E-9 -1,55E-8

Potenzial für den abiotischen Abbau fossiler Brennstoffe [MJ] 3,83E+1 7,07E-2 1,93E-1 -2,18E+0ERGEBNISSE DER ÖKOBILANZ RESSOURCENEINSATZ: 1 kg PCI Pecimor® 1K

Parameter Einheit A1-A3 A4 A5 D

Erneuerbare Primärenergie als Energieträger [MJ] 1,87E+0 IND IND INDErneuerbare Primärenergie zur stofflichen Nutzung [MJ] 0,00E+0 IND IND IND

Total erneuerbare Primärenergie [MJ] 1,87E+0 4,20E-3 4,66E-2 -1,98E-1Nicht-erneuerbare Primärenergie als Energieträger [MJ] 2,26E+1 IND IND IND

Nicht-erneuerbare Primärenergie zur stofflichen Nutzung [MJ] 1,72E+1 IND IND INDTotal nicht erneuerbare Primärenergie [MJ] 3,98E+1 7,09E-2 2,61E-1 -2,46E+0

Einsatz von Sekundärstoffen [kg] 5,05E-2 IND IND INDErneuerbare Sekundärbrennstoffe [MJ] 7,13E-3 5,28E-7 4,68E-6 4,20E-4

Nicht erneuerbare Sekundärbrennstoffe [MJ] 7,50E-2 5,52E-6 4,90E-5 4,42E-3Einsatz von Süßwasserressourcen [m³] 7,04E-3 4,05E-6 6,47E-4 -3,31E-4

ERGEBNISSE DER ÖKOBILANZ OUTPUT-FLÜSSE UND ABFALLKATEGORIEN: 1 kg PCI Pecimor® 1K

Parameter Einheit A1-A3 A4 A5 D

Gefährlicher Abfall zur Deponie [kg] 2,00E-3 0,00E+0 1,02E-3 -2,01E-5Entsorgter nicht gefährlicher Abfall [kg] 1,83E-2 1,40E-5 1,59E-4 -1,68E-4

Entsorgter radioaktiver Abfall [kg] 6,31E-4 1,02E-7 2,78E-5 -1,13E-4Komponenten für die Wiederverwendung [kg] IND IND IND IND

Stoffe zum Recycling [kg] IND IND IND INDStoffe für die Energierückgewinnung [kg] IND IND IND IND

Exportierte elektrische Energie [MJ] IND IND 4,27E-1 INDExportierte thermische Energie [MJ] IND IND 1,02E+0 IND

6. LCA: Interpretation

Der Hauptanteil des nicht erneuerbaren Primärenergiebedarfs (PENRT) wird durch die Herstellung der Vorprodukte bedingt. Dies erklärt sich dadurch, dass es sich fast ausschließlich um Vorprodukte aus fossilen Rohstoffen handelt, welche meist energieintensiv in der Herstellung sind. Die vorrangig genutzten Energieträger sind deshalb Erdgas und Erdöl. Zur Herstellung der Vorprodukte werden dabei über 75 % der nicht erneuerbaren Primärenergie benötigt. Den größten Einfluss auf den Primärenergiebedarf hat die Herstellung des Polymerbitumens. Die Dispersionspulver sind ebenfalls mit verhältnismäßig hohen Umweltauswirkungen verbunden, was vor allem auf die Herstellung des Styrol-Butadiens zurückzuführen ist. Vorprodukte wie Wasser, Gummimehle oder Füllstoffe wirken sich trotz großen

Massenanteils kaum auf den Primärenergiebedarf aus. Der Herstellungsprozess benötigt etwa 20 % der gesamten nicht erneuerbaren Primärenergie. Der Anteil an erneuerbarer Primärenergie (PERT) ist mit < 5 % (an der Gesamtprimärenergie) sehr gering. Hier zeigt sich bei A1 vor allem der erneuerbare Anteil des Strommixes, wobei sich in A3 hauptsächlich der Einsatz der Paletten auswirkt. Beim Holzwachstum wird Sonnenenergie zur Photosynthese benötigt, welche hier deshalb als erneuerbare Quelle der Primärenergie auftaucht.Das Treibhauspotential (GWP) wird durch die Herstellung der Vorprodukte (ca. 50 %), und durch die KMB-Produktion (> 20 %) dominiert. Bei den Vorprodukten tragen vor allem das Polymerbitumen (ca. 70 % aller Vorprodukte) und die Dispersionen (ca. 20 % der Vorprodukte) bei. Die Installation ins

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7 Umwelt Produktdeklaration PCI Augsburg GmbH – PCI Pecimor® 1K

Gebäude (A5), trägt vor allem durch die Verbrennung der Verpackungsmaterialien (PE-Eimer und PE-Folie) zum GWP bei. Bei der KMB-Produktion (A3) wirkt sich die Herstellung der verschiedenen Verpackungsmaterialien deutlich auf das Treibhauspotential aus. Zudem tragen auch die Bereitstellung des Kühlwassers und die Stromerzeugung zum Treibhauspotential bei. Das GWP wird dominiert von Kohlendioxidemissionen (> 90 %).Beim Ozonabbaupotential (ODP) dominiert die KMB-Herstellung (A3) mit ca. 50 % das Ergebnis. Ein Großteil des ODP wird durch die Herstellung der Verpackungsmaterialien (PE-& Weißblecheimer) verursacht. Bei den Vorprodukten fällt vor allem die Herstellung des Polymerbitumens ins Gewicht. Die Herstellung der Vorprodukte hat den größten Einfluss (60 %) auf das Versauerungspotential (AP),

was vor allem der Herstellung des Polymerbitumens und der Dispersionen zuzuschreiben ist. Beim Produktionsprozess, der zu ca. 25 % zum AP beiträgt, spielt die Herstellung der Verpackungsmaterialien die größte Rolle. Schwefeldioxid- und Stickoxidemissionen sind die Hauptverursacher des AP. Das Eutrophierungspotential (EP) wird hauptsächlich von der Bereitstellung der Vorprodukte (> 55 %) und der KMB-Herstellung (~ 30 %) verursacht. Bei den Vorprodukten zeigt sich dabei der deutliche Einfluss des Polymerbitumens. Das Sommersmogpotential (POCP) wird zu > 60 % von der Herstellung der Vorprodukte dominiert. Außerdem trägt die Herstellung (A3) zu einem weiteren großen Anteil zum POCP bei.

7. Nachweise

7.1 AuslaugungIn Studien konnte nachgewiesen werden, dass kunststoffmodifizierte

Bitumendickbeschichtungen keine negativen Auswirkungen auf Boden und Grundwasser haben. Ein Einzelnachweis zu PCI Pecimor® 1K liegt nicht vor.

8. Literaturhinweise

DIN EN 15814Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung - Begriffe und Anforderungen; Deutsche Fassung EN 15814:2011DIN EN 15812Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung - Bestimmung des Rissüberbrückungsvermögens; Deutsche Fassung EN 15812:2011DIN EN 15816Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung - Beständigkeit gegen Regen; Deutsche Fassung EN 15816:2011DIN EN 15817Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung - Wasserbeständigkeit; Deutsche Fassung EN 15817:2011DIN EN 15813Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung - Bestimmung der Flexibilität bei niedrigen Temperaturen; Deutsche Fassung EN 15813:2011DIN EN 15818Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung - Bestimmung der Maßbeständigkeit bei hohen Temperaturen; Deutsche Fassung EN 15818:2011DIN EN 15819Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung - Verringerung der Schichtdicke nach dem Austrocknen; Deutsche Fassung EN 15819:2011DIN EN 15820Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung - Bestimmung der Wasserdichtheit; Deutsche Fassung EN 15820:2011DIN EN 15815Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung - Beständigkeit gegen Stauchung; Deutsche Fassung EN 15815:2011DIN EN ISO 9001

Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen (ISO 9001:2008); Dreisprachige Fassung EN ISO 9001:2008DIN EN ISO 50001Energiemanagementsysteme - Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (ISO 50001:2011); Deutsche Fassung EN ISO 50001:2011DIN EN 13501-1Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten; Deutsche Fassung EN 13501-1:2007+A1:2009 GISBAUGefahrstoffInformationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.www.gisbau.deGISCODE BBP10: Produktcode für Bitumenemulsionen der BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

REACHVerordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission.

Biozid-Verordnung: Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, 2012-05.

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8 Umwelt Produktdeklaration PCI Augsburg GmbH – PCI Pecimor® 1K

GaBi 5 Software & Dokumentation Datenbank zur Ganzheitlichen Bilanzierung. LBP, Universität Stuttgart und PE International, Dokumentation der GaBi 5Datensätze, 2012.http://documentation.gabisoftware.com/ EAK-AbfallschlüsselVerordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung-AVV)

PCR 2013, Teil AInstitut Bauen und Umwelt e.V., Berlin (Hrsg.): Produktkategorienregeln für Bauprodukte aus dem Programm für Umwelt-Produktdeklarationen des Instituts Bauen und Umwelt (IBU) Teil A: Rechenregeln für die Ökobilanz und Anforderungen an den Hintergrundbericht. 2013-04www.bau-umwelt.de

PCR 2014, Teil B:

Produktkategorienregeln für Bauprodukte Teil B: Anforderungen an die EPD für Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen (KMB) zur Bauwerksabdichtung. 2014-07 www.bau-umwelt.de

Institut Bauen und Umwelt e.V., Berlin (Hrsg.):Erstellung von Umweltproduktdeklarationen (EPDs);

ISO 14025DIN EN ISO 14025:2011-10, Environmental labels and declarations — Type III environmental declarations — Principles and procedures.

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