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Stand: Juni 2016 Umweltbericht zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet“ der Gemeinde Lippetal (Kreis Soest) Gemeinde Lippetal Bauamt Bahnhofstraße 7 59510 Lippetal

Umweltbericht - Gemeinde Lippetal · der Gemeinde Lippetal (Kreis Soest) Gemeinde Lippetal Bauamt Bahnhofstraße 7 59510 Lippetal . II Auftraggeber: Gemeinde Lippetal Bauamt Bahnhofstraße

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Stand: Juni 2016

Umweltbericht

zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet“

der Gemeinde Lippetal (Kreis Soest)

Gemeinde Lippetal

Bauamt

Bahnhofstraße 7

59510 Lippetal

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II

Auftraggeber: Gemeinde Lippetal

Bauamt

Bahnhofstraße 7

59510 Lippetal

Auftragnehmer:

Bearbeiter: Diplom-Geograph Volker Stelzig

M. Sc. Ökologin Sarah Lenze

Stand: Juni 2016

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III

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ...................................................................................................... 1

1.1 Inhalte und Ziele der Bebauungsplanänderung .............................................. 1

1.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplanungen festgelegten und für die

Fläche relevanten Ziele des Umweltschutzes ................................................. 2

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ......................... 8

2.1 Lage und heutige Nutzung ............................................................................. 8

2.2 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes ................................. 11

2.2.1 Schutzgut Mensch ........................................................................................ 11

2.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ...................................................................... 12

2.2.3 Schutzgut Luft und Klima.............................................................................. 16

2.2.4 Schutzgut Landschaft ................................................................................... 17

2.2.5 Schutzgut Boden .......................................................................................... 19

2.2.6 Schutzgut Wasser ........................................................................................ 20

2.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter .................................................... 22

2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung

der Planung .................................................................................................. 22

2.4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der

Planung ........................................................................................................ 23

2.4.1 Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen ............................... 23

2.4.1.1 Schutzgut Mensch ..................................................................................................... 23

2.4.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ................................................................................... 24

2.4.1.3 Schutzgut Luft und Klima .......................................................................................... 26

2.4.1.4 Schutzgut Landschaft ................................................................................................ 27

2.4.1.5 Schutzgut Boden ....................................................................................................... 28

2.4.1.6 Schutzgut Wasser ..................................................................................................... 29

2.4.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter .............................................................................. 29

2.4.2 Ermittlung des Kompensationsbedarfs ......................................................... 30

2.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der

nachteiligen Auswirkungen ........................................................................... 33

2.5.1 Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................ 33

2.5.2 Kompensationsmaßnahmen ......................................................................... 34

2.5.3 Darstellung anderweitig geprüfter Planungsmöglichkeiten ............................ 38

3 Sonstige Angaben ...................................................................................... 39

3.1 Beschreibung der Methodik .......................................................................... 39

3.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen

(Monitoring) .................................................................................................. 39

3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung ................................................ 40

Literatur .............................................................................................................................. 41

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IV

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Geltungsbereich der geplanten 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

„Gewerbegebiet“ der Gemeinde Lippetal. .......................................................... 1

Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Regionalplan Regierungsbezirk Arnsberg. Teilabschnitt

Kreis Soest und Hochsauerlandkreis, Blatt 1 mit Lage des Plangebietes

(schwarze Umrandung) ...................................................................................... 5

Abbildung 3: Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde

Lippetal mit Lage des Plangebietes (schwarze Umrandung); ............................. 6

Abbildung 4: Auszug aus der Festsetzungskarte des Landschaftsplans III „Lippetal –

Lippstadt-West“ mit Lage des Plangebietes (rote Umrandung) .......................... 7

Abbildung 5: Übersichtskarte mit Lage des Plangebietes (schwarze Umrandung) ................. 8

Abbildung 6: Plangebiet mit umgebender Landschaft ............................................................ 9

Abbildung 7: Blick von Nordosten auf die Ackerfläche des Plangebietes ............................. 10

Abbildung 8: Blick von Nordosten auf die nördlich verlaufende Baumreihe mit Sommerlinden

........................................................................................................................ 10

Abbildung 9: Vogelschutzgebiet „Lippeaue zwischen Hamm und Lippstadt mit Ahsewiesen“

(DE-4314-401) südlich des Plangebietes (LANUV NRW 2015) ........................ 13

Abbildung 10: Schutzwürdige Biotope im Umfeld des Plangebietes (LANUV NRW 2015) ... 14

Abbildung 11: Grenzen des Naturschutzgebietes „Lippeaue“ (SO-007) und des FFH-

Gebietes „Teilabschnitte Lippe – Unna, Hamm, Soest, Warendorf“ (DE-4314-

302) südlich des Plangebietes (LANUV NRW 2015) ........................................ 15

Abbildung 12: Biotopverbundfläche „Lippeaue von Lippstadt bis Uentrop“ (VB-A-4313-009) in

der Umgebung des Plangebietes (LANUV NRW 2015) .................................... 16

Abbildung 13: Landschaftsschutzgebiet „Lippeaue/Lippborg-Herzfeld“ (LSG-4314-0005)

östlich des Plangebietes (LANUV NRW 2015) ................................................. 18

Abbildung 14: Bodentypen im Bereich des Plangebietes. .................................................... 19

Abbildung 15: Blick auf das ca. 170 m südlich des Plangebietes Stillgewässer im

Auenbereich der Lippe ..................................................................................... 21

Abbildung 16: Biotoptypen Bestand ..................................................................................... 31

Abbildung 17: Biotoptypen Planung (Stand Februar 2016)................................................... 32

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Relevante Fachgesetze ......................................................................................... 2

Tabelle 2: Überschlägige Bilanzierung ................................................................................. 31

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UMWELTBERICHT ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 3 „GEWERBEGEBIET“ DER GEMEINDE LIPPETAL (KREIS SOEST)

1

1 Einleitung

1.1 Inhalte und Ziele der Bebauungsplanänderung

Die Gemeinde Lippetal plant die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet“

östlich angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet „Rommersch“, südöstlich des Ortsteils

Lippborg. Gegenwärtig ist das Plangebiet planungsrechtlicher Außenbereich im Sinne des

§ 35 BauGB und wird im aktuell noch rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Fläche für die

Landwirtschaft ausgewiesen. Im Parallelverfahren soll auch der Flächennutzungsplan

geändert werden. Geplant ist die Festsetzung als gewerbliche Baufläche als Erweiterung zu

den bereits bestehenden Gewerbeflächen (vgl. Abbildung 1). Mit der Planänderung sollen die

planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung kurz- bis mittelfristig gewerblich

nutzbarer Bauflächen geschaffen werden.

Ziel der Planungen ist die bedarfsgerechte Erweiterung des bestehenden Gewerbestandortes

zur Umsetzung der geplanten Betriebserweiterungen eines seit Jahren ansässigen

Unternehmens sowie zur angemessenen Arrondierung der bestehenden Gewerbeflächen und

der daraus resultierenden Stärkung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft.

Der vorliegende Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zur 4. Änderung des

Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ der Gemeinde Lippetal (TISCHMANN & SCHROOTEN 2016).

Abbildung 1: Geltungsbereich der geplanten 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet“ der Gemeinde Lippetal.

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UMWELTBERICHT ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 3 „GEWERBEGEBIET“ DER GEMEINDE LIPPETAL (KREIS SOEST)

2

1.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplanungen festgelegten und für die

Fläche relevanten Ziele des Umweltschutzes

In den Fachgesetzen sind für die verschiedenen Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze

definiert, die im Rahmen der vorliegenden Prüfung der Schutzgüter berücksichtigt werden

müssen. In der Tabelle 1 sind die relevanten Fachgesetze aufgeführt.

Tabelle 1: Relevante Fachgesetze

Schutzgut Quelle Zielaussage

Mensch

Baugesetzbuch Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne, insbesondere die Vermeidung von Emissionen.

Bundes Immissionsschutzgesetz

Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Verkehrslärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Erscheinungen).

TA Lärm Schutz der Allgemeinheit und Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge.

DIN 18005

Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse in der Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und Lärmminderung bewirkt werden soll.

Tiere und Pflanzen

FFH- und Vogelschutzrichtlinie

Schutz und Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlicher Bedeutung zur Sicherstellung einer biologischen Vielfalt und insbesondere die Erhaltung wildlebender Vogelarten.

Bundesnaturschutzgesetz/ Landschaftsgesetz NRW

Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung künftiger Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereichen zu schützen, zu pflegen , zu entwickeln und soweit erforderlich wiederherzustellen, dass

die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes

die Regenerationsfähigkeit und die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter

die Tier und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume, sowie

die Vielfalt, Eigenart und Schönheit, sowie der der Erholungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind

Baugesetzbuch

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturhaushaltes und der Landschaftspflege insbesondere

die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,

die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete, sowie

die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen

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UMWELTBERICHT ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 3 „GEWERBEGEBIET“ DER GEMEINDE LIPPETAL (KREIS SOEST)

3

des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes on seinen in § 1, Absatz 6 Nr. 7a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes)

zu berücksichtigen.

Boden

Bundesbodenschutzgesetz

Ziele sind

der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktion im Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen,

Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser und Nährstoffkreisläufen,

Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz),

Archiv für Natur- und Kulturgeschichte,

Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen,

der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen,

Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen,

die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten

Baugesetzbuch

Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden (Bodenschutzklausel). Darüber hinaus soll eine sozialgerechte Bodennutzung gewährt werden.

Wasser

Wasserhaushaltsgesetz

Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigung ihrer ökologischen Funktionen.

Landeswassergesetz

Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit.

Luft

Bundes-Immissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen

Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Erscheinungen).

TA Luft

Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.

Klima Landschaftsgesetz NRW

Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung

Landschaft

Bundesnaturschutzgesetz/ Landschaftsgesetz NRW

Schutz, Pflege und Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.

Baugesetzbuch Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes.

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4

Fachplanungen

Auch in den entsprechenden Fachplänen sind Ziele des Umweltschutzes und allgemeine

Grundsätze für die Schutzgüter formuliert, die im Rahmen der Prüfung berücksichtigt wurden.

Eine ausführliche Beschreibung ist der Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes

Nr.3 „Gewerbegebiet“ der Gemeinde Lippetal zu entnehmen (TISCHMANN & SCHROOTEN

2016a).

Regionalplan

Das Landesplanungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LPIG NRW) überträgt der

Landesplanung allgemein die Aufgabe einer übergeordneten, überörtlichen und

zusammenfassenden Planung für eine den Grundsätzen der Raumordnung entsprechende

Landesentwicklung. Der Gebietsentwicklungsplan legt die regionalen Ziele der Raumordnung

und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirks und für alle raumbedeutsamen

Planungen und Maßnahmen im Plangebiet fest.

Der Regionalplan Regierungsbezirk Arnsberg (BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG 2012)

Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis Blatt 1 weist das Plangebiet zusammen mit

dem westlich bereits bestehenden Gewerbegebietes als Bereich für gewerbliche und

industrielle Nutzungen (grau) aus. In der näheren Umgebung wird der Landschaftsraum von

unterschiedlichen Freiraumfunktionen überlagert. So ist die Umgebung weitgehend zum

Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung, der ca. 140 m weiter südlich

liegende Bereich zum Schutz der Natur und ebenfalls als Überschwemmungsbereich

ausgewiesen, jedoch nicht das Plangebiet an sich. Nördlich angrenzend verläuft die L 822 als

Straße für den überörtlichen und örtlichen Verkehr.

Insgesamt widerspricht die Planung somit nicht den im Regionalplan konkretisierten Zielen der

Raumordnung und Landesplanung.

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UMWELTBERICHT ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 3 „GEWERBEGEBIET“ DER GEMEINDE LIPPETAL (KREIS SOEST)

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Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Regionalplan Regierungsbezirk Arnsberg. Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis, Blatt 1 mit Lage des Plangebietes (schwarze Umrandung)

Flächennutzungsplan

Der bestehende Flächennutzungsplan der Gemeinde Lippetal weist das Plangebiet derzeit als

Fläche für Landwirtschaft aus (vgl. Abbildung 3). Weiter südlich vom Plangebiet ist zudem ein

Überschwemmungsbereich nachrichtlich übernommen worden. Eine Änderung in eine

gewerbliche Baufläche soll im Rahmen der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes im

Parallelverfahren erfolgen.

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UMWELTBERICHT ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 3 „GEWERBEGEBIET“ DER GEMEINDE LIPPETAL (KREIS SOEST)

6

Abbildung 3: Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Lippetal mit Lage des Plangebietes (schwarze Umrandung);

grau = gewerbliche Baufläche, hellgelb = landwirtschaftliche Fläche, rot-orange = Siedlung, schwarz gestrichelt = Fläche für Landschafts- und Naturschutz

Landschaftsplan

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans III „Lippetal – Lippstadt West“

(KREIS SOEST 2006a). Für das Plangebiet werden keine konkreten Festsetzungen getroffen,

es liegt jedoch im Festsetzungsraum D.2.10 „Lippeaue zwischen Lippborg und Hovestadt“

(vgl. Abbildung 4). In diesem Bereich sind folgende Maßnahmen umzusetzen: Erhalt und

Entwicklung von Waldbereichen mit Waldmantel- und Saumbereichen sowie die Pflanzung

von Kopfbäumen zur Schaffung von Trittsteinbiotopen, Steigerung des Erholungswertes der

Landschaft und Erhalt und Wiederherstellung der auentypischen Landschaft (vgl. KREIS SOEST

2006b). In der Satzung des Landschaftsplanes ist außerdem für den Entwicklungsraum E.2.06

„Agrarraum zwischen Lippborg und Herzfeld“ das Ziel der Ergänzung und Neuanlage

gliedernder Gehölzstrukturen sowie Förderung von Säumen, Feldrainen und

Ackerrandstreifen formuliert (vgl. KREIS SOEST 2006b).

Östlich direkt angrenzend an das Plangebiet befindet sich das Landschaftsschutzgebiet C.2.05

LSG „Lippeaue/Lippborg-Herzfeld“. Es hat Bedeutung als Vernetzungs- und Rückzugsraum

innerhalb einer intensiv genutzten Agrarlandschaft sowie als Naherholungsgebiet und ist

ausgestattet mit gliedernden Landschaftselementen wie Baumreihen, Obstwiesen,

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UMWELTBERICHT ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 3 „GEWERBEGEBIET“ DER GEMEINDE LIPPETAL (KREIS SOEST)

7

Feldgehölze und Hecken. Im Zuge der Planung gehen keine gliedernden bzw. hochwertigen

Landschaftsbestandteile verloren. Das Landschaftsschutzgebiet wird weder räumlich noch in

seinem Schutzzweck durch das Vorhaben beeinträchtigt.

Weiter südlich ist das Naturschutzgebiet C.1.07 NSG „Lippeaue“ festgesetzt. Hierbei handelt

es sich in weiten Teilen um eine Auenlandschaft mit teilweise intensiver Grünlandnutzung. Das

Gebiet hat besonders aufgrund des Arteninventars, der strukturellen Vielfalt und der

naturnahen Lebensräume eine sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Durch das

Vorkommen von Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß der

Flora-Fauna-Habitat- bzw. der Vogelschutzrichtlinie der EG ist das Gebiet gleichzeitig auch

als FFH- und Vogelschutzgebiet (DE-4314-302 „Teilabschnitte Lippe – Unna, Hamm, Soest,

Warendorf“ und DE-4314-401 „VSG Lippeaue zwischen Hamm und Lippstadt mit

Ahsewiesen“) ausgewiesen. Naturnahe Strukturen und Lebensraumtypen, die über das

Naturschutz- und FFH-Gebiet geschützt sind, werden im Zuge der Planung nicht tangiert,

sodass von keiner erheblichen Beeinträchtigung auszugehen ist. Eine FFH-

Verträglichkeitsprüfung wurde gesondert durchgeführt (BÜRO STELZIG 2016b).

Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die 4.Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 3 „Gewerbegebiet“ der Gemeinde Lippetal mit den Zielen und Grundsätzen des

Landschaftsplans übereinstimmen.

Abbildung 4: Auszug aus der Festsetzungskarte des Landschaftsplans III „Lippetal – Lippstadt-West“ mit Lage des Plangebietes (rote Umrandung) weiß = Gebiet ohne Festsetzung, grau = Siedlungsflächen, grün = Landschaftsschutzgebiet (LSG), rot = Naturschutzgebiet (NSG), rot gepunktete Umrandung = Festsetzungsräume (§ 26 Abs. 2 LG)

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UMWELTBERICHT ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 3 „GEWERBEGEBIET“ DER GEMEINDE LIPPETAL (KREIS SOEST)

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2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1 Lage und heutige Nutzung

Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Lippetal, südöstlich des Ortsteils Lippborg

(vgl. Abbildung 5). Es befindet sich direkt angrenzend an das westlich bestehende

Gewerbegebiet „Rommersch“. Nördlich wird das Plangebiet von der Herzfelder Straße (L 822)

und östlich von einem Wirtschaftsweg (ebenfalls Herzfelder Straße) begrenzt. In beide

Richtungen schließen sich landwirtschaftliche Flächen, durchsetzt mit Feldgehölzen,

Baumreihen und Baumgruppen an. Südlich angrenzend befindet sich eine Brachfläche mit

Erdablagerungen und anschließend ein bebauter Bereich mit Wohnhaus, Nebengebäuden

und Garten sowie eine Gewerbehalle mit Lagerflächen. Weiter südlich befindet sich ein

wassergrabenbegleitender Gehölzstreifen aus Pappeln und v.a. Haselsträuchern. Er fungiert

als schmaler Pufferbereich zur südlich anschließenden geschützten Lippeaue mit kleineren

Teichen, Grünlandflächen und verschiedenartigen Gehölstrukturen. Einzelne Wohnhäuser

liegen im Bereich des Plangebietes sowie im östlichen Umfeld (vgl. Abbildung 6).

Abbildung 5: Übersichtskarte mit Lage des Plangebietes (schwarze Umrandung)

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Abbildung 6: Plangebiet mit umgebender Landschaft

Zurzeit wird der überwiegende Teil des Plangebietes intensiv als Ackerfläche genutzt

(vgl. Abbildung 7 ). Entlang der nördlich angrenzenden Straße verläuft eine Baumreihe mit

Sommerlinden (vgl. Abbildung 8). Im Südwesten und Westen des Plangebietes befindet sich

ein kleiner Bereich mit Intensivrasen, der mit einem Einzelbaum bestanden ist.

Die Fläche gestaltet sich als weitgehend ebenes Areal mit geringfügigen

Neigungsverhältnissen in Richtung Süden. Das Plangebiet wird südlich durch eine

Terrassenkante räumlich von der angrenzenden Lippeaue getrennt und liegt damit höher als

die Aue und außerhalb des Überschwemmungsbereiches.

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UMWELTBERICHT ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 3 „GEWERBEGEBIET“ DER GEMEINDE LIPPETAL (KREIS SOEST)

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Abbildung 7: Blick von Nordosten auf die Ackerfläche des Plangebietes

Abbildung 8: Blick von Nordosten auf die nördlich verlaufende Baumreihe mit Sommerlinden

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UMWELTBERICHT ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 3 „GEWERBEGEBIET“ DER GEMEINDE LIPPETAL (KREIS SOEST)

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2.2 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes

Im Folgenden wird für die einzelnen Schutzgüter der derzeitige Umweltzustand erläutert.

Dieser bildet die Grundlage für die Beurteilung der Beeinträchtigungen durch das Vorhaben.

2.2.1 Schutzgut Mensch

Unter dem Schutzgut Mensch sind die Bevölkerung im Allgemeinen und ihre Gesundheit sowie Wohlbefinden zu verstehen. Neben der Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und dem Schutz und der Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen sind als Schutzziele das gesunde Wohnen und die Regenerationsmöglichkeiten zu betrachten. Daraus abgeleitet sind zu berücksichtigen:

Wohn-, Wohnumfeld und Erholungsfunktion,

Gesundheit und Wohlbefinden.

Wohn-, Wohnumfeld- und Erholungsfunktion

Das Plangebiet ist in nördlicher und östlicher Richtung von landwirtschaftlichen Flächen

umgeben. Westlich schließt ein bestehendes Gewerbegebiet an das Plangebiet an. Südlich

befindet zunächst eine Brachfläche mit Erdablagerungen sowie ein teilweise bebauter Bereich

mit Wohnhaus, Nebengebäuden und Gewerbehalle und anschließend der Auenbereich der

Lippe mit vorwiegend Grünlandflächen, Altwässern, Teichen und Gehölzen.

Ca. 50 m südlich des Plangebietes befindet sich ein Wohnhaus mit Nebengebäuden. Hier

bestehen Sichtachsen in den freien Landschaftsraum. Auch ca. 50 m in südöstlicher Richtung

ist ein Wohnhaus vorhanden, ebenso ca.450 m weiter östlich und 250 m weiter nordöstlich.

Die Sicht zum Plangebiet ist jedoch teilweise durch Gehölze eingeschränkt. Es bestehen

Sichtbeziehungen zum Plangebiet mit Blick auf das westlich anschließende Gewerbegebiet.

Es ist davon auszugehen, dass die umliegenden landwirtschaftlichen Wege von

Spaziergängern frequentiert werden. Für die Erholungsnutzung hat das Plangebiet mit

angrenzendem Gewerbegebiet insgesamt im Vergleich zur direkt angrenzenden Lippeaue nur

eine geringe Bedeutung. Der bestehende Wirtschaftsweg (Herzfelder Straße) endet ohne

Querungsmöglichkeit unmittelbar vor dem südlichen Grabenzug.

Gesundheit und Wohlbefinden

Im Plangebiet bestehen Lärm- und Schadstoffimmissionen durch den Verkehr der nördlich

angrenzenden Landstraße L 822 „Herzfelder Straße“ sowie durch den Betrieb der westlich

angrenzenden Gewerbebetriebe. Außerdem sind durch die Bewirtschaftung der umliegenden

landwirtschaftlichen Flächen zeitweise Geruchs- und Geräuschauswirkungen zu erwarten.

Das Plangebiet ist demnach bereits in Bezug auf Geräuschimmissionen vorbelastet.

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UMWELTBERICHT ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 3 „GEWERBEGEBIET“ DER GEMEINDE LIPPETAL (KREIS SOEST)

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2.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen

Bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen stehen der Schutz der Arten und ihrer Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen Artenvielfalt und der Schutz ihrer Lebensräume und -bedingungen im Vordergrund. Lebensräume mit besonderen Funktionen für Tiere und Pflanzen und ihre Ausbreitungsmöglichkeiten sind dabei besonders zu berücksichtigen. Daraus lassen sich ableiten:

Biotopfunktion,

Biotopvernetzungsfunktion.

Die Biotopfunktion einer Fläche hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie z.B. Lage, Größe, Struktur, Beschaffenheit, den Standortfaktoren und der Vorbelastung ab.

Biotopfunktion

Tiere

Zur Prüfung, ob artenschutzrechtliche Belange dem Vorhaben entgegenstehen, wurde eine

Artenschutzrechtliche Vorprüfung für die planungsrelevanten Tierarten durchgeführt (BÜRO

STELZIG 2016a). In diesem Zusammenhang erfolgte neben der Begehung eine Auswertung

vorhandener Daten zu planungsrelevanten Arten, die sich an der vom Landesamt für Natur,

Umwelt und Verbraucherschutz NRW im Internet bereitgestellten und fachlich begründeten

Auswahl planungsrelevanter Arten orientiert (LANUV NRW 2014) sowie eine Auswertung von

Daten des Linfos-Informationssystems zum Vorkommen von Avifauna und Fledermausfauna

(LANUV NRW 2015). Zusätzlich wurden Ergebnisse einer Brutvogelerfassung im EU-

Vogelschutzgebiet „Lippeaue zwischen Hamm und Lippstadt mit Ahsewiesen“ (DE-4314-401)

in die Prüfung miteinbezogen, die von der Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im

Kreis Soest e.V. (ABU) im Frühjahr 2016 durchgeführt wurde.

Eine Ortsbegehung zur Feststellung planungsrelevanter Arten und zur Potentialeinschätzung

fand am 09.02.2016 statt. Im Sinne einer „worst case“-Betrachtung wurde das

artenschutzrechtlich zu überprüfende Gebiet auch im Hinblick auf potentielle Lebensstätten für

planungsrelevante Arten begutachtet.

Konkrete Nachweise von planungsrelevanten Brutvögeln, Fledermäusen oder Amphibien aus

dem Wirkraum existieren nicht. Auch nach ersten Ergebnissen und Einschätzungen der

Brutvogelerfassung durch die ABU Soest gibt es für die südlich des Plangebietes

angrenzenden Flächen keine Hinweise auf planungsrelevante Brutvögel. Die

nächstgelegenen Brutnachweise planungsrelevanter Arten liegen mit 500 m bzw. 1.200 m weit

genug vom Vorhaben entfernt. Dennoch können nach der Potentialeinschätzung

Brutvorkommen von Neuntöter, Nachtigall, Feldsperling, Kuckuck und Turteltaube nicht

gänzlich ausgeschlossen werden.

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Ein Vorkommen von Offenlandarten im Plangebiet kann ebenfalls nicht vollkommen

ausgeschlossen werden. Im Umfeld des Vorhabens befinden sich jedoch gleichwertige oder

besser geeignetere Flächen, die ebenfalls von diesen Arten genutzt werden könnten.

Eine Nutzung des Plangebietes als Landlebensraum oder Durchwanderungsgebiet durch den

Kammmolch ist sehr unwahrscheinlich.

Ein Vorkommen von Arten, die für die Ausweisung des Vogelschutz- und des FFH-Gebietes

ausschlaggebend sind und nicht bereits vorstehend angesprochen wurden ist sehr

unwahrscheinlich. Eine FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung wurde gesondert durchgeführt (BÜRO

STELZIG 2016b).

Eine ausführliche Beschreibung ist der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung zu entnehmen

(BÜRO STELZIG 2016a).

Abbildung 9: Vogelschutzgebiet „Lippeaue zwischen Hamm und Lippstadt mit Ahsewiesen“ (DE-4314-401) südlich des Plangebietes (LANUV NRW 2015)

Pflanzen/Biotope

Das Plangebiet liegt im Bereich des schutzwürdigen Biotops „Lippetal zwischen Lippborg und

Eickelborn“ (BK-4314-001) (vgl. Abbildung 10) mit gliedernden Landschaftselementen wie

Gehölzreihen, Kopfbäume, kleinere Feldgehölze und Hochstaudensäume (vgl. LANUV 2015).

Der Bereich dieses BKs ist laut LANUV NRW (2015) momentan für eine Nachkartierung

vorgesehen, sodass es zu maßgeblichen Änderungen in der Abgrenzung kommen kann.

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Südlich angrenzend befindet sich außerdem das schutzwürdige Biotop „Lippeaue nördlich

Hultrop“ (BK-4314-801), das die Lippe und Altarme und angrenzende Grünlandflächen

beinhaltet.

Die ca. 200 m südlich verlaufende Lippe ist mit ihren natürlich oder naturnahen Abschnitten

ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 62 LG (GB-4314-012),

Abbildung 10: Schutzwürdige Biotope im Umfeld des Plangebietes (LANUV NRW 2015)

Ca. 150 m südlich des Plangebietes ist das Naturschutzgebiet „Lippeaue“ (SO-007)

ausgewiesen (vgl. Abbildung 11). Der Verlauf der Lippe ist in diesem Bereich gekennzeichnet

durch naturnahe Strukturen wie weite Mäanderschlingen, Altarme, Gräben und Bäche mit

zumeist umgebender teilweise intensiver Weidegrünlandnutzung. Schutzziel ist die Erhaltung,

Wiederherstellung und Entwicklung dieser naturnahen Strukturen, der Fließgewässerdynamik

und –durchgängigkeit (LANUV NRW 2015). Aufgrund des Vorkommens der FFH-

Lebensraumtypen Natürliche eutrophe Seen und Altarme (LRT 3150), Erlen-Eschen- und

Weichholz-Auenwälder (LRT 91E0*) und Fließgewässer mit Unterwasservegetation (LRT

3260) sowie einiger Anhang II-Arten der FFH-Richtlinie (z.B. Steinbeißer, Fluss- und

Bachneunauge) ist der Bereich zudem als FFH-Gebiet „Teilabschnitte Lippe – Unna Hamm,

Soest, Warendorf“ (DE-4314-302) ausgewiesen (vgl. Abbildung 11).

Weiterhin befinden sich Gehölzstrukturen wie ein Einzelbaum, eine straßenbegleitende

Baumreihe (Sommerlinden) und ein Wäldchen im Plangebiet bzw. Wirkraum (Fotos und

Beschreibung siehe Kapitel 2.1). Diese bleiben größtenteils erhalten. Lediglich der Einzelbaum

im Plangebiet müsste im Zuge der Planung gefällt werden. Das Plangebiet hat aufgrund der

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intensiven ackerbaulichen Nutzung als Lebensraum für Pflanzen keine weitere besondere

Bedeutung.

Abbildung 11: Grenzen des Naturschutzgebietes „Lippeaue“ (SO-007) und des FFH-Gebietes „Teilabschnitte Lippe – Unna, Hamm, Soest, Warendorf“ (DE-4314-302) südlich des Plangebietes (LANUV NRW 2015)

Biotopvernetzungsfunktion

Das Plangebiet ist Bestandteil der Biotopverbundfläche „Lippeaue von Lippstadt bis Uentrop“

(VB-A-4313-009) mit herausragender Bedeutung (vgl. Abbildung 12). Dieser Biotopverbund

umfasst im Wesentlichen die Lippe mit weitgehend von Grünland eingenommenen

Auenabschnitten und auentypischen Strukturen wir Altwässer, Kopfbäume, Hecken,

Feldgehölze, und Auwälder (LANUV 2015). Teilweise sind auch Ackerflächen in die

Biotopverbundfläche miteinbezogen worden, wie bspw. auch die Fläche des Plangebietes. Der

Bereich westlich des Plangebietes ist bereits mit gewerblichen Betrieben bebaut, obwohl auch

dieser Bereich noch als Verbundfläche gekennzeichnet ist.

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Abbildung 12: Biotopverbundfläche „Lippeaue von Lippstadt bis Uentrop“ (VB-A-4313-009) in der Umgebung des Plangebietes (LANUV NRW 2015)

2.2.3 Schutzgut Luft und Klima

Als Schutzziele sind für das Schutzgut Klima/Luft die Vermeidung von Luftverunreinigungen, die Erhaltung von Reinluftgebieten sowie die Erhaltung des Bestandsklimas und der lokalklimatischen Regenerations- und Austauschfunktion definiert. Dabei sind zu berücksichtigen:

die Durchlüftungsfunktion,

die Luftreinigungsfunktion,

die Wärmeregulationsfunktion.

Durchlüftungsfunktion

Als Luftleitbahnen für Kalt- und Frischluft sowie für den allgemeinen Luftaustausch fungieren

vor allem Freiflächen mit ausreichender Breite (min. 50 m) und ohne natürliche oder künstliche

Barrieren, wie z.B. Wald oder flächige Bauwerke (GASSNER et al. 2010). Die Ackerfläche des

Plangebietes ist aufgrund der bestehenden Barrierewirkung der westlichen Bebauung, des

südlichen Gehölzstreifens, der Pappelreihe und des westlich vorhandenen kleinen Wäldchens

nur bedingt für einen gewissen Luftaustausch geeignet. Nördlich und östlich angrenzend

befinden sich noch weitere großräumigere und offene Acker- und Grünlandgebiete sowie

südlich die Lippeniederung, welche von größerer Bedeutung als Luftleitbahnen sind.

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Luftreinigungsfunktion

Die Luftqualität im Plangebiet unterliegt einer Vorbelastung durch den nördlich direkt

angrenzenden Straßenverkehr und den täglichen Betrieb der westlich gelegenen

Gewerbebetriebe. Im Umfeld des Plangebietes befinden sich jedoch einige Gehölzbestände

(Baumreihen, Wäldchen, Ufergehölze), die durch Verdünnung oder Filterung von

Luftschadstoffen zur Lufterneuerung bzw. -reinhaltung beitragen können.

Wärmeregulationsfunktion

Ackerflächen können grundsätzlich als Kaltluftentstehungsgebiete fungieren und

angrenzende, vor allem topographisch niedriger liegende Siedlungsbereiche abkühlen und

somit einen Temperaturausgleich schaffen (GASSNER et al. 2010). Zwischen dem Plangebiet

und der nächst gelegenen Siedlung im Westen liegt direkt angrenzend das bestehende

Gewerbegebiet „Rommersch“, sodass die entstehende Kaltluft nicht zum Wohngebiet

abfließen kann. Das Gebiet eignet sich daher weniger für die Wärmeregulation des

Siedlungsbereiches.

2.2.4 Schutzgut Landschaft

Wesentliches Schutzziel des Schutzgutes Landschaft ist das Landschaftsbild, das es in seiner Eigenart, Vielfalt und Schönheit zu erhalten gilt, ebenso wie die Erhaltung ausreichend großer unzerschnittener Landschaftsräume. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere Landschaftsteile mit besonderen Ausprägungen hinsichtlich Struktur und Größe zu betrachten. Daraus abgeleitet ist die landschaftsästhetische Funktion zu berücksichtigen. Diese Funktion, d.h. die Bedeutung des Landschaftsbildes, ist abhängig von der Ausstattung eines Gebietes mit unterschiedlichen Landschaftselementen, der Topographie und der Nutzung, aber auch der bestehenden Vorbelastungen durch künstliche Elemente (Lärm, Gerüche und Unruhe).

Das Plangebiet liegt im Landschaftsraum LR-IIIa-095 „Obere Lippetalung“. Dieser

Landschaftsraum ist gekennzeichnet durch die 100-250 m breite in Ost-West-Richtung

verlaufende Talaue der Lippe mit Grünland- und Ackernutzung. Ein erhöhter Ackeranteil droht

den Talcharakter örtlich zu verwischen. Vor allem die Grünlandbereiche sind örtlich durchsetzt

von Kopfbäumen, Kleingehölzen und Auengebüschen. Die Lippe weist weite Windungen auf,

teilweise sind Altarme erhalten geblieben, teilweise ist der Fluss jedoch auch eingedeicht. Der

Landschaftsraum ist ein herausragender Auenkorridor mit landesweit bedeutsamen

Refugial-, Durchzugs- und Vernetzungsbiotopen (LANUV NRW 2015).

Die Ackerfläche des Plangebietes entspricht teilweise dem für die Obere Lippetalung typischen

Landschaftsbild. Das Plangebiet ist jedoch durch das angrenzende Gewerbegebiet bereits

vorbelastet, sodass ihm nur eine geringere Bedeutung für das Landschaftsbild zukommt. Von

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größerer Bedeutung sind die im Umfeld vorkommenden landschaftsgliedernden Elemente wie

Ufer- und Feldgehölze, Baumreihen, Hecken und Altwässer sowie Grünlandbereiche.

Östlich angrenzend ist das Landschaftsschutzgebiet LSG-4314-0005 „LSG-

Lippeaue/Lippborg-Herzfeld“ ausgewiesen (vgl. Abbildung 13). Dieses Gebiet hat innerhalb

einer intensiv genutzten Agrarlandschaft Bedeutung als Vernetzungs- und Rückzugsraum und

ist ausgestattet mit belebenden und gliedernden Landschaftselementen wie Baumreihen,

Obstwiesen, Feldgehölzen und Hecken. Es wird zudem als Naherholungsgebiet genutzt

(KREIS SOEST 2006b).

Abbildung 13: Landschaftsschutzgebiet „Lippeaue/Lippborg-Herzfeld“ (LSG-4314-0005) östlich des Plangebietes (LANUV NRW 2015)

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2.2.5 Schutzgut Boden

Das Schutzgut Boden hat unterschiedlichen Funktionen für den Naturhaushalt. Es dient vor allem als Lebensgrundlage und –raum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Darüber hinaus sind seine Wasser- und Nährstoffkreisläufe, seine Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, seine Grundwasserschutzfunktion und seine Bedeutung für die Natur- und Kulturgeschichte zu schützen. Zu berücksichtigen sind folgende bewertungsrelevante bodenökologischen Funktionen:

Biotopbildungsfunktion,

Grundwasserschutzfunktion,

die Abflussregelungsfunktion.

Biotopbildungsfunktion

Der GEOLOGISCHE DIENST NRW (2004) gibt für das Plangebiet als Bodentyp einen

sandgeprägten Gley-Podsol, z.T. Podsol-Gley. Der südlich angrenzende Bereich ist geprägt

durch einen Typischen Gley, stellenweise Podsol-Gley und geht weiter südlich in typische

Auen-Gleye über. Der Bode besitzt nur eine geringe bis mittlere Ertragsfähigkeit, geringe

Feldkapazität und hohe Wasserdurchlässigkeit. Im gesamten Plangebiet ist der Boden nicht

als schutzwürdig eingestuft.

Die Naturnähe der Böden kann im Bereich der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung als

mittel eingestuft werden. Die Oberbodenstruktur ist aufgrund der Bearbeitung verändert und

durch Düngung und Pestizideintrag sind stoffliche Belastungen zu erwarten.

Es bestehen keine Hinweise auf Altlasten im Plangebiet.

Abbildung 14: Bodentypen im Bereich des Plangebietes. Gelb = Gley-Podsol, hellblau = Typischer Gley, dunkelblau = Typischer Auen-Gley, grün = Typischer Brauner Auenboden

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Grundwasserschutzfunktion

Im Bereich des Plangebietes sind derzeit keine Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete

festgesetzt (ELWAS 2016). Ca. 130 m südlich ist das Überschwemmungsgebiet der Lippe

festgesetzt.

Es ist davon auszugehen, dass das Grundwasser aufgrund der hohen Wasserdurchlässigkeit

und geringen Filtrationsleistung der sandgeprägten Böden im Plangebiet im Bereich der

landwirtschaftlichen Nutzung stofflichen Belastungen ausgesetzt ist. ELWAS (2016) gibt einen

schlechten chemischen, aber guten mengenmäßigen Zustand des Grundwasserkörpers an.

Der Abstand zum Grundwasser wird mit 11 dm als gering eingestuft (GEOLOGISCHER DIENST

2004).

Abflussregelungsfunktion

Auf der offenen, landwirtschaftlich genutzten Fläche kann anfallendes Niederschlagswasser

versickern. Das Plangebiet ist demnach für die Abflussregelung von Bedeutung. Der Boden

wird nach dem GEOLOGISCHER DIENST (2004) jedoch als zu nass für eine dezentrale

Versickerung von Niederschlagswasser eingestuft.

2.2.6 Schutzgut Wasser

Das Schutzgut Wasser besitzt unterschiedliche Funktionen für den Naturhaushalt. Hierzu gehören:

Grundwasserdargebotsfunktion,

Grundwasserneubildungsfunktion,

Grundwasserschutzfunktion,

Abflussregulation von Oberflächengewässern,

Lebensraumfunktion von Oberflächengewässern.

Zu den Zielen des Schutzgutes Wassers sind die Sicherung der Quantität und der Qualität von Grundwasservorkommen sowie die Einhaltung und Reinhaltung der Gewässer zu nennen.

Grundwasserdargebotsfunktion /Grundwasserneubildungsfunktion

Das Plangebiet ist für das Grundwasserdargebot und die Grundwasserneubildung von

Bedeutung, da hier anfallendes Niederschlagswasser versickern kann.

Grundwasserschutzfunktion

Ausführungen zur Grundwasserschutzfunktion sind dem Schutzgut Boden zu entnehmen.

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Abflussregulation und Lebensraumfunktion von Oberflächengewässern

Es sind keine Oberflächengewässer im Plangebiet vorhanden. Ca. 200 m südlich befindet sich

die Lippeaue, die sich in diesem Abschnitt noch in einem wesentlich natürlichen Zustand

befindet und als Schutzgebiet mit europaweiter Bedeutung ausgewiesen ist. Ca. 170 m südlich

befindet sich ein Stillgewässer, das sich im Altarm der Lippe entwickelt hat.

Abbildung 15: Blick auf das ca. 170 m südlich des Plangebietes Stillgewässer im Auenbereich der Lippe

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2.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Das Schutzziel für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter besteht in der Erhaltung historischer Kulturlandschaften und Kulturlandschaftsbestandteile von besonders charakteristischer Eigenart, von Stadt- und Ortsbildern, Ensembles, geschützten und schützenswerten Bau- und Bodendenkmälern einschließlich deren Umgebung, sofern es für den Erhalt der Eigenart und Schönheit des Denkmals erforderlich ist.

Im Bereich des Plangebietes sind nach derzeitigem Stand keine Bau-, Boden- und

Kulturdenkmäler vorhanden. Es sind keine Bereiche von Bedeutung aus Sicht der Archäologie,

Denkmalpflege oder Landschafts- und Baukultur ausgewiesen (LWL 2010). Der Hellwegraum

wurde in der ur- und frühgeschichtlichen Zeit jedoch intensiv besiedelt. Weiterhin handelt es

sich bei Lagen an Gewässern generell um wichtige Kristallisationspunkte, in deren Umgebung

zahlreiche Siedlungen verschiedener Epochen entdeckt werden könnten. Daher sind ur- oder

frühgeschichtliche Siedlungsstrukturen im Plangebiet daher nicht auszuschließen.

2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung

der Planung

Im Falle der Nichtdurchführung der Planung spricht man von der „Status Quo-Prognose“. Um

die Umwelterheblichkeit des Vorhabens besser einschätzen zu können und die Abwägung zu

erleichtern, sollen vermutliche Entwicklungstendenzen ohne Vorhabenumsetzung

(Nullvariante) mit der prognostizierbaren Entwicklung bei Vorhabenumsetzung verglichen

werden. Der Vergleich erfolgt unter Berücksichtigung zeitlich absehbarer Dimensionen von

20 - 25 Jahren.

Es ist davon auszugehen, dass es unter Beibehaltung der derzeitigen Nutzung zu keinen

wesentlichen Änderungen der Umweltqualität kommen wird. Die Entwicklung der

Vegetationsstrukturen würde weiterhin den bestehenden Einflussfaktoren unterliegen.

Bezüglich des Landschaftsbildes würden sich ebenso keine wesentlichen Aufwertungen

ergeben.

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2.4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der

Planung

2.4.1 Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen

Bei Durchführung der Planung gehen unterschiedliche Wirkungen auf den Umweltzustand

aus. Diese werden im Einzelnen für die jeweiligen Schutzgüter erläutert und bewertet.

2.4.1.1 Schutzgut Mensch

Geräuscheinwirkungen

Das Plangebiet ist bereits in Bezug auf Geräuschimmissionen durch den Verkehr der nördlich

angrenzenden Landstraße L 822 „Herzfelder Straße“ sowie durch den Betrieb der westlich

angrenzenden Gewerbebetriebe vorbelastet. Eine Erhöhung der Geräuschimmissionen ist

infolge der Erweiterung der gewerblichen Flächen beim aktuellen Planungsstand vor allem für

die Bewohner der im Plangebiet und im näheren Umfeld gelegenen Wohnnutzungen nicht

auszuschließen:

Innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes liegende Wohnnutzungen sind als

betriebsbezogene Wohnnutzungen genehmigt worden. Betriebswohnungen obliegt die

Aufgabe des Selbstschutzes. Vor diesem Hintergrund besteht für diese Wohnungen kein

Anspruch auf einen darüber hinausgehenden Schutz vor gewerblichen Immissionen.

Ein Allgemeines Wohngebiet befindet sich westlich des Plangebietes in ausreichender

Entfernung von 450 m.

Im Außenbereich befindet sich ein Gebäude ca. 50 m östlich des Plangebietes innerhalb des

Wäldchens sowie ca. 240 m nordöstlich an der L 822. Für diese Wohnnutzungen ist ein

Schutzstatus analog zu Mischgebieten anerkannt. Im Zuge der 3. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 3 waren für Gebäude in vergleichbarem Abstand keine

Einschränkungen bzw. ergänzende Regelungen hinsichtlich des Immissionsschutzes

erforderlich. Ca. 50 m südlich des Plangebietes befindet sich ebenfalls ein Wohnhaus. Für

diesen Bereich wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss (Sommer 2015) für eine gewerbliche

Überplanung gefasst.

Die Immissionsschutzbehörde des Kreises Soest hat im Verfahren angesichts der im Umfeld

vorhandenen Wohnnutzungen mitgeteilt, dass mögliche Auswirkungen einer gewerblichen

Nutzung angemessen und einzelfallbezogen in den nachgelagerten Genehmigungsverfahren

nachgewiesen werden können. Es sind keine weitergehenden Untersuchungen notwendig.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich die Untere Immissionsschutzbehörde die

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Forderung von immissionsschutz-rechtlichen Gutachten im Rahmen der Bauvorhaben

vorbehält.

Für genauere Ausführungen siehe TISCHMANN & SCHROOTEN (2016a).

Sichtbeziehungen

Bestehende Sichtbeziehungen von umliegenden Wohnhäusern auf das Plangebiet und in die

freie Landschaft werden teilweise durch Gehölze eingeschränkt. Für das ca. 50 m südlich des

Plangebietes liegende Wohngebäude ergeben sich jedoch durch die erheblich geringeren

Distanzen zum Gewerbegebiet direkte Einflüsse. Insbesondere der nach Norden gerichtete

Blick auf die freie Landschaft wird durch die Gewerbegebäude künftig unterbunden. Für

Wohnnutzungen in östliche und nördlicher Richtung des Plangebietes bestehen bereits

Sichtachsen zum aktuellen Gewerbegebiet. Eine Gewerbeerweiterung wird für die

bestehenden Sichtbeziehungen wenig optische Veränderungen ergeben. Im Bebauungsplan

wird am nördlichen und östlichen Plangebiet zudem die Anpflanzung einer dreireihigen Hecke

durchsetzt mit Feldahörnern 2. Ordnung in einem Abstand von mindestens 15 m festgesetzt.

Das geplante Gewerbegebiet wird damit eingegrünt und die Sicht teilweise eingeschränkt.

Die Beeinträchtigungen für das Schutzgut Mensch können insgesamt als mittel, bei

Durchführung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen jedoch als nicht erheblich

eingestuft werden.

2.4.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen

Tiere

Mit Durchführung der Planung ist mit einer zusätzlichen Versiegelung von Flächen zu rechnen.

Diese Flächen stehen als Raum für Boden- und Lebensraumfunktionen nicht mehr zur

Verfügung.

Während der Bauzeit können sich Störungen in Form von Lärm das Schutzgut Tiere ergeben.

Konkrete Nachweise von planungsrelevanten Brutvögeln, Fledermäusen oder Amphibien aus

dem Wirkraum existieren nicht. Dennoch können nach der Potentialeinschätzung

Brutvorkommen von Neuntöter, Nachtigall, Feldsperling, Kuckuck und Turteltaube nicht

gänzlich ausgeschlossen werden. Das von diesen Vögeln potentiell nutzbare Habitat

(Gehölzbestand südlich und südöstlich) ist von der Planung nach derzeitigem Kenntnisstand

jedoch nicht betroffen und bleibt erhalten. Die ökologische Funktion der Lebens- und

Fortpflanzungsstätten im räumlichen Zusammenhang bleibt erhalten. Ein Verbotstatbestand

wird nicht erfüllt.

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Ein Vorkommen von Offenlandarten im Plangebiet kann ebenfalls nicht vollkommen

ausgeschlossen werden. Im Umfeld des Vorhabens befinden sich jedoch gleichwertige oder

besser geeignetere Flächen, auf die die Arten bei einem Verlust des Bruthabitates ausweichen

können. Zur Vermeidung individueller Verluste während der Brutzeit muss dennoch eine

Bauzeitenregelung eingehalten werden.

Eine Nutzung des Plangebietes als Landlebensraum oder Durchwanderungsgebiet durch den

Kammmolch ist sehr unwahrscheinlich.

Durch das Vorhaben werden bei Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen weder

Verbotstatbestände in Bezug auf die für die Ausweisung des VSG „Lippeaue zwischen Hamm

und Lippstadt mit Ahsewiesen“ noch für die für die Ausweisung des FFH-Gebietes

„Teilabschnitte Lippe – Unna Hamm, Soest, Warendorf“ ausschlaggebenden Arten ausgelöst

(vgl. auch FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (BÜRO STELZIG 2016b).

Als Gesamtergebnis der Artenschutzrechtlichen Prüfung kann festgestellt werden, dass

artenschutzrechtlich relevante Verbotstatbestände durch Vermeidungsmaßnahmen

ausgeschlossen werden können. Eine ausführliche Beschreibung ist der

Artenschutzrechtlichen Vorprüfung zu entnehmen (BÜRO STELZIG 2016a).

Pflanzen

Das Plangebiet liegt in einem Teilbereich des schutzwürdigen Biotopes „Lippetal zwischen

Lippborg und Eickelborn“ (BK-4314-001) mit Lippeaue und darin befindlichen Grünland- und

Ackerflächen sowie gliedernden Landschaftselementen. Nach ELWAS (2016) befindet sich

das Plangebiet außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsbereiches; selbst bei einem

1000-jährigen Hochwasserereignis (HQ1000) wäre die Fläche nicht betroffen. Das Plangebiet

liegt demnach nicht im Bereich der natürlichen Auendynamik; weiterhin sind dort keine

gliedernden Landschaftselemente betroffen. Der südlich verlaufende Gehölzstreifen aus

vorwiegend Pappeln und Hasel bleibt im Zuge der Planung bestehen und kann als

Pufferstreifen zum Schutz des FFH- und Vogelschutzgebietes fungieren. Es kann davon

ausgegangen werden, dass die Planung der Entwicklung des natürlichen Auenbereiches nicht

entgegensteht. Weiterhin ist der Bereich des BKs für eine Nachkartierung vorgesehen, sodass

sich die Abgrenzungen noch ändern können.

Das ca. 150 m südlich liegende schutzwürdige Biotop „Lippeaue nördlich Hultrop“ (BK-4314-

801), das die Lippe, Altarme und angrenzende Grünlandflächen umfasst, wird durch die

Planungen nicht beeinträchtigt. Ebenso wenig die ca. 200 m südlich verlaufende Lippe mit

ihrem naturnahen, als gesetzlich geschütztes Biotop nach § 62 LG (GB-4314-012),

ausgewiesenen Abschnitt.

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Weiter südlich des Plangebietes sind das Naturschutzgebiet „Lippeaue“ (SO-007) und das

FFH-Gebiet „Teilabschnitte Lippe – Unna Hamm, Soest, Warendorf“ (DE-4314-302)

ausgewiesen. Die naturnahen Strukturen und Lebensraumtypen, die über die Schutzgebiete

geschützt sind, werden im Zuge der Planung aufgrund der Entfernung und zwischenliegenden

Nutzungen nicht tangiert, sodass von keiner erheblichen Beeinträchtigung auszugehen ist (vgl.

BÜRO STELZIG 2016b)).

Der im südwestlichen Plangebiet befindliche Einzelbaum muss bei Umsetzung eines

Gewerbegebietes gefällt werden. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen hochwertigen

Landschaftsbestandteil. Weitere Gehölzstrukturen im direkten Umfeld (östlich liegendes

Wäldchen, Pappelreihe und Gehölzstreifen weiter südlich) bleiben bestehen. Generell müssen

alle Eingriffe in Biotope entsprechend kompensiert werden (vgl. Kapitel 2.4.2).

Das Plangebiet ist Bestandteil der Biotopverbundfläche „Lippeaue von Lippstadt bis Uentrop“

(VB-A-4313-009) mit herausragender Bedeutung . Der Bereich westlich des Plangebietes ist

bereits mit gewerblichen Betrieben bebaut, obwohl auch dieser noch als Verbundfläche

gekennzeichnet ist. Die Erweiterung des Gewerbegebietes um das Plangebiet ist außerdem

bereits im Regionalplan vorgesehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Verlust

der Ackerfläche im Plangebiet keine erheblichen Beeinträchtigungen für den Biotopverbund

nach sich ziehen wird, zumal die Schutz- und Entwicklungsziele vornehmlich den Erhalt,

Schutz und die Entwicklung einer naturnahen Auenlandschaft mit Grünland und typischen

Auenstrukturen beinhalten. Solche Strukturen sowie die Lippe mit Korridorfunktion werden

durch die Ausweisung als Gewerbegebiet nicht beeinträchtigt.

Die Beeinträchtigungen für das Schutzgut Tiere und Pflanzen werden unter Berücksichtigung

von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen als mittel und nicht erheblich eingestuft.

2.4.1.3 Schutzgut Luft und Klima

Luftreinigungsfunktion

Während der Bauzeit ist mit einer Anreicherung der Luft mit Staub und Abgasen zu rechnen.

Durch die Planumsetzung kommt es zu einem Verlust an offenen Flächen, die allerdings für

die Kalt- und Frischluftproduktion eine untergeordnete Rolle spielen aufgrund der im Kapitel

2.2.3 erläuterten Barrierewirkung durch das bestehende Gewerbegebiet Rommersch und das

östlich angrenzende Wäldchen. Aufgrund des zwischen dem Plangebiet und der nächst

gelegenen Siedlung im Westen direkt angrenzenden Gewerbegebietes „Rommersch“ kann die

entstehende Kaltluft jedoch nicht zum Wohngebiet im Westen abfließen. Außerdem befinden

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sich im Umfeld des Vorhabens noch weitere großräumigere und offene Acker- und

Grünlandgebiete, die diese Funktion übernehmen können.

Durch die Umsetzung der Planungen kommt es zu einer zusätzlichen Flächenversiegelung

und somit zu einer Erweiterung des Siedlungsklimas. Allerdings ist aufgrund der bestehenden

Vorbelastung (Straße, Landwirtschaft) nicht mit einer grundsätzlichen Veränderung der

klimatischen Situation zu rechnen.

Durch das Vorhaben gehen keine Flächen verloren, die für die Luftreinigung von besonderer

Bedeutung sind.

Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima Luft werden als gering und nicht erheblich

eingestuft.

2.4.1.4 Schutzgut Landschaft

Infolge der Flächennutzungsplanänderung ergeben sich mit Erweiterung des

Gewerbegebietes veränderte Sichtbeziehungen ( => Schutzgut Mensch).

Das Plangebiet ist in Bezug auf das Landschaftsbild durch das angrenzende Gewerbegebiet

bereits vorgeprägt. Die Erweiterung um das Gewerbegebiet schließt an bestehende

gewerbliche Strukturen an und wird sich auf das Landschaftsbild daher nur geringfügig

auswirken.

Von größerer Bedeutung sind im weiteren Umfeld vorkommende landschaftsgliedernde

Elemente wie Ufer- und Feldgehölze, Baumreihen, Hecken und Altwässer sowie

Grünlandbereiche. Diese sind von der Planung nicht betroffen. Die Gehölze, die sich im

unmittelbaren Umfeld des Plangebietes befinden, bleiben erhalten. Lediglich ein einzelner

Baum im Plangebiet muss gefällt werden. Insgesamt werden keine landschaftlich

hochwertigen Landschaftsteile in Anspruch genommen.

Die nördlichen und östlichen Randbereiche des Plangebietes werden als Flächen für das

Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzungen festgesetzt (vgl. B-Plan-

Entwurf von TISCHMANN & SCHROOTEN 2016b). Hier ist die Errichtung einer dreireihigen

standortgerechten Landschaftshecke sowie alle 15 m die Pflanzung eines Laubbaumes

(Feldahorn) geplant. (eine genauere Beschreibung der Vermeidungs- und

Ausgleichsmaßnahmen siehe Kapitel 2.5). Durch die geplanten Maßnahmen wird insgesamt

eine Einbindung in die Landschaft gefördert und der Blick auf die maximal 12 m hohen

Gebäude teilweise kaschiert.

Das östlich angrenzende Landschaftsschutzgebiet LSG-4314-0005 „LSG-Lippeaue/Lippborg-

Herzfeld“ wird weder räumlich noch in seinem Schutzzweck durch das Vorhaben beeinträchtigt

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Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft werden als mittel und unter

Berücksichtigung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen als nicht erheblich

eingestuft.

2.4.1.5 Schutzgut Boden

Im Zuge der Errichtung des Gewerbegebietes kommt es zu einer zusätzlichen

Flächenversiegelung. Im Bereich der versiegelten Flächen gehen die natürlichen

Bodenfunktionen vollständig verloren. Der Boden steht damit nicht mehr als Lebensraum für

Pflanzen, Tiere und Bodenorganismen, Produktionsfläche oder Filterkörper bei der

Grundwasserneubildung zur Verfügung. Es handelt sich nicht um schutzwürdige Böden. Der

Eingriff in den Boden muss kompensiert werden.

Des Weiteren kann es durch den Maschinen- und Baufahrzeugeinsatz zu Bodenverdichtungen

und zu Verunreinigungen kommen. Eine maßgebliche stoffliche Belastung ist jedoch durch

eine sachgerechte Bauausführung zu vermeiden.

Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes soll eine betriebliche Weiterentwicklung ansässiger

Firmen ermöglicht werden. Alternative Standorte an anderer Stelle würden diesem Zweck nicht

entsprechen.

Der Boden wird im Zuge der Planungen beeinträchtigt. Die Gewerbegebietserweiterung

ermöglicht eine räumliche Konzentration des Gewerbegebietes unter weitestgehender

Ausnutzung bestehender Infrastrukturen. Dem städtebaulichen Gesamtkonzept der Gemeinde

Lippetal wird damit Rechnung getragen.

Insgesamt sind dennoch Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in den Boden notwendig

(siehe Kapitel 2.5.2).

Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Bodens werden als mittel eingestuft. Eine

landwirtschaftliche Nutzung kann im Bereich der überplanten Flächen nicht mehr betrieben

werden und die natürlichen Bodenfunktionen gehen in den versiegelten Bereichen verloren.

Es geht jedoch bereits vorbelasteter und nicht schutzwürdiger Boden verloren. Bei

Durchführung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen wird von keiner erheblichen

Beeinträchtigung ausgegangen.

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2.4.1.6 Schutzgut Wasser

Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf Oberflächengewässer.

Durch die zusätzliche Flächenversiegelung kommt es zu einem Verlust an

Versickerungsfläche für anfallendes Niederschlagswasser und somit zu einer Verringerung

der Grundwasserneubildung.

Gemäß den Vorschriften des § 51 a Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) ist das anfallende

Niederschlagswasser vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer

einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung der Allgemeinheit möglich ist. Für das

Plangebiet wird die Möglichkeit mit dem Umgang des anfallenden Niederschlagswassers

parallel zum vorliegenden Bauleitplanverfahren geklärt. Das Niederschlagswasser aus dem

Gewerbegebiet ist vor der Einleitung in die Lippe behandlungsbedürftig. Derzeit werden

Untersuchungen durch ein Fachbüro durchgeführt. Eine Regenwasserbehandlungsanlage

wird auf gemeindeeigenen Flächen außerhalb des Plangebietes errichtet (Angaben zur

genauen Lage vgl. TISCHMANN & SCHROOTEN 2016a).

Das angrenzende Gewerbegebiet ist bereits an die Wasserversorgung und

Schmutzwasserentsorgung angeschlossen. Das Plangebiet kann über das bestehende

Leitungsnetz erschlossen werden. Die Löschwasserbereitstellung kann über die im

Gewerbegebiet und an der nördlich angrenzenden Landstraße vorhandenen

Trinkwasserleitungen gewährleistet werden.

Während der Bauphase kann es zur Verunreinigung von Böden kommen und damit zum

Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser. Durch eine sachgerechte Bauausführung ist eine

Gefährdung des Grundwassers auszuschließen.

Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser werden unter Berücksichtigung von

Vermeidungsmaßnahmen als gering und nicht erheblich eingestuft.

2.4.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Nach derzeitigem Kenntnisstand befinden sich im Bereich des Plangebietes keine Kultur- und

Sachgüter, eine Entdeckung von ur- oder frühgeschichtlichen Siedlungsstrukturen oder -

spuren im Plangebiet ist jedoch nicht auszuschließen. Eine Oberflächenprospektion zur

Grunderfassung des Gebietes, d.h. Begehung, Aufsammeln und Kartierung von

Oberflächenfunden, sollte bereits im Vorfeld des Vorhabens durchgeführt werden.

Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen ergeben sich keine Beeinträchtigungen

des Schutzgutes Kultur- und Sachgüter.

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Mit der Planumsetzung werden Beeinträchtigungen einiger Schutzgüter hervorgerufen.

Diese Beeinträchtigungen werden als gering (Luft/Klima, Wasser), mittel (Mensch,

Tiere/Pflanzen, Landschaft, Boden) eingestuft. Unter Berücksichtigung bestehender

Vorbelastungen (intensive Nutzung, Nähe zur L 822 und Lage am bestehenden

Gewerbegebiet) sowie von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen wird jedoch

von keiner erheblichen Beeinträchtigung ausgegangen.

2.4.2 Ermittlung des Kompensationsbedarfs

Biotope

Durch die Erschließung und Bebauung des Plangebietes kommt es zu einem Eingriff in Natur

und Landschaft im Sinne des §1a BauGB, der entsprechend zu kompensieren ist. Anhand der

Gegenüberstellung der Biotoptypen des Bestands vor dem Eingriff und denen der Planung

lässt sich der Eingriff hinsichtlich der Biotope ermitteln (LANUV NRW 2008).

Die Fläche für den geplanten Gewerbebetrieb wird zurzeit als Acker genutzt. Durch das

Vorhaben wird das Plangebiet im Bereich der überbaubaren Grundstücksfläche um bis zu

80 % (GRZ von 0,8) durch zusätzliche Versiegelung in Anspruch genommen. Die restlichen

20 % der überbaubaren Grundstücksfläche werden als Intensivrasen bilanziert. Weitere

Versiegelungen finden im Bereich der Verkehrsflächen auf dem Grundstück statt. Im

Bebauungsplan werden in den nördlichen und östlichen Randbereichen Flächen für das

Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Hier ist die

Anpflanzung einer 5 m breiten dreireihigen Hecke und im Abstand von jeweils 15 m ein

Laubbaum vorgesehen.

In Abbildung 16 und Abbildung 17 sind die Biotoptypen des Bestandes und der Planung

dargestellt. Im Ist-Zustand stellt sich das Plangebiet fast ausschließlich als Ackerfläche dar.

Lediglich im südwestlichen Bereich befinden sich ein Intensivrasen und ein Laubbaum. Die

überschlägige Bilanzierung des derzeitigen Planungsstandes ist der Tabelle 2 zu entnehmen.

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Tabelle 2: Überschlägige Bilanzierung

Abbildung 16: Biotoptypen Bestand

Biotoptyp nach LANUV 2008 Größe [m²] Wertfaktor Biotoppunkte

3.2 Acker intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend 22.792 2 45.584

4.5 Intensivrasen 1.169 2 2.338

7.4 Einzelbaum lebensraumtypisch 146 5 730

Gesamtwert: 24.107 48.652

Biotoptyp nach LANUV 2008 Größe [m²] Wertfaktor Biotoppunkte

1 Versiegelte Flächen (Straße, (80 % der überbaubaren

Grundstücksfläche)16.072 0 0

4.5 Intensivrasen (nicht überbaubare und 20 % der

überbaubaren Fläche)6.575 2 13.150

7.2 Hecke mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 % 1.460 5 7.300

Gesamtwert: 24.107 20.450

Bilanz: -28.202

Bestand

Planung

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Abbildung 17: Biotoptypen Planung (Stand Februar 2016)

Nach derzeitigem Planungsstand ergibt sich bei Umsetzung der Planung eine negative Bilanz

von -28.202 Biotopwertpunkten. Diese Bilanz ergibt sich inklusive der

Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes (Hecken- und

Laubbaumpflanzungen).

Als externe Kompensationsmaßnahme wird ein Teil der Grünlandfläche südlich des

Plangebietes vernässt und eine Nasswiese entwickelt (Beschreibung siehe 2.5.2). mit dieser

Maßnahmen kann die negative Bilanz von -28.202 Biotopwertpunkten ausgeglichen werden.

Eine ausführliche Beschreibung der geplanten Maßnahmen ist dem Kapitel 2.5 zu entnehmen.

Boden

Im Zuge der Planungen kommt es zu einer zusätzlichen Flächenversiegelung von 16.072 m²

Boden. Die Bodenfunktionen gehen in diesem Bereich verloren und eine landwirtschaftliche

Nutzung ist nicht mehr möglich. Dieser Eingriff ist an anderer Stelle zu kompensieren.

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2.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der

nachteiligen Auswirkungen

2.5.1 Vermeidungsmaßnahmen

Artenschutz

Alle bauvorbereitenden Maßnahmen wie z.B. die Räumung des Baufeldes müssen zum

Schutz der Brutvögel außerhalb der Brutzeit (15. März bis 31. Juli) durchgeführt werden. Somit

kann die Gefährdung (Tötung von Individuen, Störungen während der Fortpflanzungszeit und

Zerstörung von Lebensstätten; Verbote nach § 44 (1), Nr. 1-3 BNatSchG) aller potentiell

vorkommenden Vogelarten vermieden werden.

Darüber hinaus sind laut BNatSchG im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September

Baumfällungen und Gehölzschnitt nur in Ausnahmefällen zulässig. Bei zwingender

Abweichung vom Verbot muss im Vorfeld eine Kontrolle der betroffenen Gehölzbestände

durch einen Experten erfolgen, um das Auslösen von artenschutzrechtlichen

Verbotstatbeständen sicher auszuschließen.

Boden

Zur Minimierung des Eingriffs in den Boden müssen Beeinträchtigungen so weit wie möglich

vermieden werden (LABO 2009, BVB 2013). Grundsätzlich sind bei den Bodenarbeiten die

Regelungen der DIN 19731 „Verwertung von Bodenmaterial“ zu beachten und die Vorgaben

des BBodSchG und der BBodSchV einzuhalten.

Die Bauarbeiten sind möglichst flächenschonend durchzuführen und Verdichtungen auf

angrenzenden, nicht versiegelten Flächen sind zu vermeiden. Dies kann z.B. durch einen

rückschreitenden Baufortschritt erreicht werden, die Fahrwege liegen dann vollständig im

Bereich der Fläche des geplanten Erdauftrages. Sollten angrenzende Flächen in Anspruch

genommen werden, sind hier nach Abschluss der Bauarbeiten die natürlichen

Bodenfunktionen wiederherzustellen.

Die Befahrung der Fläche sollte mit bodenschonenden Geräten erfolgen (Radfahrzeuge mit

Niederdruckreifen, Kettenfahrzeuge mit Breitbandlaufwerk). Die Größe ist der

Maßnahmengröße anzupassen.

Schadstoffeinträge in den Boden und damit auch ins Grundwasser z.B. durch Treib- und

Schmierstoffe sind durch eine fachgerechte Bauausführung zu vermeiden.

Während der Bauphase sind sowohl etwaige Dränwässer als auch Grund- und

Niederschlagswasser im notwendigen Umfang aus dem Baufeld geregelt abzuleiten.

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Im Plangebiet sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlasten vorhanden. Bei

Anhaltspunkten für schädliche Bodenveränderungen, besteht nach § 2(1)

Landesbodenschutzgesetz die Verpflichtung, die zuständige Behörde (hier: Untere

Bodenschutzbehörde des Kreises Soest) unverzüglich zu verständigen.

Kultur und Sachgüter

Bodendenkmale sind im Plangebiet nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorhanden. Bei

Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde,

d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der

natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen

und/oder pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher Zeit) jedoch entdeckt werden. Die

Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde Lippetal (Tel.:02923/980-241) und/oder

dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe

(In der Wüste 4, 57462 Olpe, Tel.: 02761/9375-0; Fax: 02761/937520) unverzüglich

anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand

zu erhalten (§15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW), falls diese nicht vorher von den

Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt,

das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu

6 Monate in Besitz zu nehmen (§16 Abs. 4 DSchG NW).

Der LWL wird nach Rücksprache mit der Verwaltung in Abstimmung mit

Flächeneigentümern/Pächtern eine Oberflächenprospektion im Sommer/Herbst 2016

durchführen, um bereits im Vorfeld des geplanten Vorhabens ggf. vorhandene ur- oder

frühgeschichtliche Siedlungsspuren aufzudecken.

2.5.2 Kompensationsmaßnahmen

Bei Eingriffen ist grundsätzlich nach dem Prinzip „Vermeidung – Minimierung – Kompensation

– Ersatzzahlung“ gemäß § 15 BNatSchG vorzugehen. Die Vermeidungs- und

Minimierungsmaßnahmen sind im Kapitel 2.5.1 beschrieben.

Die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen hat zum Ziel, den Eingriff so weit wie

möglich auszugleichen. Als Ausgleich für zerstörte oder negativ beeinflusste Lebensräume

sollen aktuell weniger wertvolle Bereiche durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet

werden. Diese Flächen können dann Funktionen übernehmen, die in Folge des Eingriffs an

anderer Stelle verloren gegangen sind. Ein Eingriff wird als ausgeglichen angesehen, wenn

keine Beeinträchtigungen auf den Naturhaushalt mehr zu erwarten sind. Die funktionale

Differenzierung von Ausgleich und Ersatz ist oft nicht eindeutig. Man verwendet deshalb den

Terminus der Kompensationsmaßnahme. Kompensationsmaßnahmen zeichnen sich durch

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einen engen räumlichen, funktionalen und zeitlichen Bezug zu den beeinträchtigten

Funktionen und Werten des Naturhaushaltes aus (KÖPPEL et al. 1998).

Im Plangebiet werden im nördlichen und östlichen Randbereich des Gewerbegebietes

„Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem.

§ 9 (1) 25 a BauGB“ festgesetzt, auf denen ein Teil der Kompensationsmaßnahmen für den

entstehenden Eingriff durchgeführt werden sollen. Es verbleibt ein Defizit von 28.202

Biotoppunkten. Diese müssen mittels externen Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen

werden. Derzeit wird noch nach geeigneten Flächen für die Kompensation gesucht. Die

Maßnahmen müssen im Zuge der weiteren Planung mit der Unteren Landschaftsbehörde des

Kreises Soest und der Gemeinde Lippetal abgestimmt werden.

Die Maßnahmen sollen insgesamt so konzipiert sein, dass sie multifunktionale Wirkungen

für die einzelnen Schutzgüter, insbesondere Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser und

Landschaft aufweisen.

Im Folgenden werden die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen innerhalb des

Plangebietes sowie die externen Kompensationsmaßnahmen beschrieben.

Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes

Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a

Entlang der nördlichen und östlichen Plangebietsgrenze soll eine 5 m breite standortgerechte

Hecke sowie in 15 m-Abständen Feldahorne gepflanzt werden. Hierdurch wird das Vorhaben

abgeschirmt und die Einbindung in die Landschaft gefördert. Des Weiteren sind die

Gehölzbestände als Lebensraum für verschiedene Vogelarten von Bedeutung. Auch für

Fledermäuse, die strukturgebunden fliegen, ergeben sich durch die Anpflanzungen geeignete

Leitlinien im Bereich des Plangebietes.

Als Gehölze kommen nur einheimische, standortgerechte Laubgehölze regionaler Herkunft in

Frage, die von der Bezirksregierung Arnsberg für den Kreis Soest in einem Merkblatt

zusammen gestellt wurden (BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG 2009).

Als Arten für die Anpflanzung der Hecke kommen die Folgenden in Frage: Schlehe (Prunus

spinosa), Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Vogelkirsche (Prunus avium),

Hundsrose (Rosa canina), Bergulme (Ulmus glabra), Haselnuss (Corylus avellana),

Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Eberesche (Sorbus aucuparia) und Gemeiner

Holunder (Sambucus nigra).

Die Gehölze sollten in einer Größe von 50-120 cm (2-3-jährig verschult) in mehreren Reihen

versetzt und mit kleinen bis höher wachsenden Sträuchern gepflanzt werden. Der

Reihenabstand sowie der Pflanzabstand sollten ca. 1 m betragen. Auf 1 m² kommt demnach

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eine Pflanze. Etwa ein Drittel der Pflanzen sollten dornig bzw. stachelig bewehrt sein, da

hierdurch Nistmöglichkeiten für Vögel geschaffen werden, wo sie vor Katzen und Greifvögeln

geschützt sind. Die Pflanzen sollten nur im Zeitraum von etwa Ende Oktober bis Anfang April

gepflanzt werden. Der günstigste Zeitpunkt ist der Herbst.

Die Feldahorne (Acer campestre) als Bäume 2. Ordnung sind in einem Abstand von 15 m zu

pflanzen. Die Bäume sollen 2-3 jährig verschult sein und einen Stammumfang von 12 – 14 cm

besitzen. Sie sind als Hochstämme mit durchgehendem Leittrieb zu pflanzen.

Die Anpflanzungen sind zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Ein Ausfall ist durch

Neupflanzungen mit gleichartigen bodenständigen Gehölzen zu ersetzen.

Externe Kompensationsmaßnahme

Vernässung von Grünland mit Entwicklung zu einer Nasswiese

Südlich des Plangebietes in der Gemarkung Lippborg (1863), Flur 40 sollen nach Absprache

mit der Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest (ABU) Teile des

Flurstücks 58 vernässt und in eine Nasswiese umgewandelt werden (vgl. Abbildung 18). Es

handelt sich insgesamt um einen Bereich von ca. 47.140 m². Der Großteil der Fläche befindet

sich im Eigentum der Gemeinde Lippetal und eine Parzelle im Eigentum des Landes NRW.

Die Maßnahme wurde mit dem Land NRW bereits abgesprochen.

Derzeitig kann die Grünlandfläche als mäßig artenreiche Intensivweide (EB,xd5) mit

4 Biotoppunkten bewertet werden. Zielbiotop ist eine gut ausgeprägte Nasswiese/-weide

(EC,veg2) mit 6 Biotopwertpunkten. Die Maßnahme ergibt demnach eine Aufwertung der

Fläche um 2 Biotoppunkte. Bei ca. 47.140 m² Flächengröße ergibt sich daher eine Bilanz von

ca. 94.280 Biotoppunkten. Das für die geplante Gewerbegebietserweiterung entstandene

Defizit von 28.202 Biotoppunkten kann demnach unter der Maßnahme ausgeglichen werden.

Die restlichen 66.078 Biotoppunkte können bei Maßnahmenumsetzung einem Ökokonto

gutgeschrieben werden.

Für die Nasswiese gilt der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel sowie der Verzicht auf N-

Düngung. Für eine Bewirtschaftung gibt es zeitliche Einschränkung: Im Flachland kann eine

Mahd erst ab dem 20.05. durchgeführt werden. Auf einen Pflegeumbruch sowie eine Nachsaat

muss verzichtet werden. Sollte die Fläche als Nassweide genutzt werden, gilt ebenfalls der

Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Verzicht auf jegliche Düngung. Standweiden dürfen

Besatzdichten von maximal 2 Großvieheinheiten (GVE) / ha aufweisen (vgl. LANUV

NRW 2008).

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Abbildung 18: Geplante Vernässung der Grünlandfläche (hellblauer Bereich) südlich und südöstlich des Plangebietes als Kompensationsmaßnahme

Ausgleich Boden

Der Kompensationsbedarf von 16.072 m² für das Schutzgut Boden soll mit den

Kompensationsmaßnahmen für Biotope abgegolten werden. Die Anlage von einer Hecke

durchsetzt mit Bäumen 2. Ordnung innerhalb des Plangebietes wirkt sich im Vergleich zum

momentan vorhandenen Acker positiv auf die natürlichen Bodenfunktionen aus. So wird sich

auf diesen Flächen durch eine geringere mechanische Belastung eine Erhöhung der

Niederschlagsinfiltration, Steigerung der Wasserspeicherkapazität, Verbesserung der

Durchwurzelbarkeit und Verbesserung der Regler- und Speicherfunktion einstellen.

Zusätzlich kann durch die Vernässung der Grünlandfläche ein Auengley als sehr

schutzwürdiger Gewässerboden auf Dauer gesichert werden.

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2.5.3 Darstellung anderweitig geprüfter Planungsmöglichkeiten

Die Realisierung der Planung an anderer Stelle würde ähnliche und unter Umständen

erheblichere Umweltauswirkungen nach sich ziehen.

Das bereits im Gewerbegebiet „Rommersch“ ansässige Unternehmen mit Schwerpunkt

Logistik und Vermarktung von landwirtschaftlichen Bioprodukten ist an seine flächenmäßige

Kapazitätsgrenze gestoßen. Eine Erweiterung im bestehenden Gewerbegebiet ist aufgrund

ausgeschöpfter Flächenreserven nicht mehr umsetzbar. Ein Planungserfordernis im Sinne des

§ 1(3) BauGB ist gegeben. Bei der Ausweisung als gewerbliche Baufläche handelt es sich um

eine sinnvolle und bedarfsgerechte Arrondierung des bestehenden Gewerbes. Sie dient der

Sicherung und Weiterentwicklung vorhandener Betriebe und stärkt dabei die örtliche

gewerbliche Wirtschaft. Erschließungsmöglichkeiten und eine Anbindung an das Straßennetz

sind bereits vorhanden.

Im Gemeindegebiet Lippetal bestehen nur einzelne gewerbliche Schwerpunkte. Angesichts

des bereits vorhandenen Gewerbegebietes sowie der vor Ort betriebsbezogenen

Erweiterungsabsichten bestehen im vorliegenden Planungsfall keine sinnvolle

Standortalternativen.

Auf eine Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten kann aus den genannten Gründen

verzichtet werden.

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3 Sonstige Angaben

3.1 Beschreibung der Methodik

Die Erfassung des derzeitigen Umweltzustandes erfolgte zum Einen durch Auswertung

vorhandener Fachinformationssysteme und Karten und zum anderen durch

Geländebegehungen. Des Weiteren wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt

(BÜRO STELZIG 2016a).

Als weitere Informationsgrundlage diente die Begründung zur 4. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet“ der Gemeinde Lippetal (TISCHMANN &

SCHROOTEN 2016a).

3.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen

(Monitoring)

In der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird die Beschreibung geplanter Maßnahmen

zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Umsetzung von Bauleitplänen auf die

Umwelt gefordert.

Entsprechend den Vorgaben des § 4 c BauGB erfolgt eine Überwachung der erheblichen

Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung von Bauleitplänen eintreten, durch die

Gemeinde Lippetal. Zielsetzung eines solchen Monitorings ist es unvorhergesehene

nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Abhilfe

ergreifen zu können.

Ein Monitoring ist hinsichtlich der Einhaltung der vorgesehenen Festsetzungen zum

vorhabenbezogenen Bebauungsplan erforderlich. Des Weiteren ist die sachgerechte

Durchführung der beschriebenen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen zu prüfen.

Dies muss innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren nach Aufstellung des

vorhabenbezogenen Bebauungsplans kontrolliert und dokumentiert werden. Zuständig hierfür

ist die Gemeinde Lippetal.

Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen sind in Kapitel 2.5 aufgeführt.

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3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung

Die Gemeinde Lippetal plant die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet“

östlich angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet „Rommersch“, südöstlich des Ortsteils

Lippborg. Gegenwärtig ist das Plangebiet planungsrechtlicher Außenbereich im Sinne des

§ 35 BauGB und wird im aktuell noch rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Fläche für die

Landwirtschaft ausgewiesen. Im Parallelverfahren soll auch der Flächennutzungsplan

geändert werden. Mit der Planänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für

eine Festsetzung als gewerbliche Baufläche geschaffen werden.

Ziel der Planungen ist die bedarfsgerechte Erweiterung des bestehenden Gewerbestandortes

zur Umsetzung der geplanten Betriebserweiterungen eines seit Jahren ansässigen

Unternehmens sowie zur angemessenen Arrondierung der bestehenden Gewerbeflächen und

der daraus resultierenden Stärkung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft.

Von dem Vorhaben ist eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche sowie im südwestlichen

Bereich ein Einzelbaum und Intensivrasen betroffen. Es befinden sich keine weiteren Gehölze

im Plangebiet. Am nördlichen und östlichen Rand des Plangebietes wird die Anpflanzung einer

dreireihigen Hecke und die Pflanzung von Bäumen 2. Ordnung (Feldahorn) in einem 15 m-

Abstand festgesetzt, um einen Teil des Eingriffes zu kompensieren. Es verbleibt eine negative

Bilanz von -28.202 Biotopwertpunkten. Diese kann durch die Teilvernässung und Entwicklung

zu einer gut ausgeprägten Nasswiese/-weide der südlich des Plangebietes liegenden

Grünlandfläche kompensiert werden.

Mit der Planumsetzung werden Beeinträchtigungen einiger Schutzgüter hervorgerufen. Diese

Beeinträchtigungen werden als gering (Luft/Klima, Wasser), mittel (Mensch, Tiere/Pflanzen,

Landschaft, Boden) eingestuft. Unter Berücksichtigung bestehender Vorbelastungen

(intensive Nutzung, Nähe zur L 822 und Lage am bestehenden Gewerbegebiet) sowie von

Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen wird jedoch von keiner erheblichen

Beeinträchtigung ausgegangen.

Aufgestellt

Volker Stelzig

Soest, den 16.06.2016

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UMWELTBERICHT ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 3 „GEWERBEGEBIET“ DER GEMEINDE LIPPETAL (KREIS SOEST)

41

Literatur

BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG (2009): Merkblatt Bodenständige Gehölze im Kreis Soest –

ökologisch orientierte Artenwahl-. Soest

BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG (2012): Regionalplan Arnsberg. Teilabschnitt Kreis Soest und

Hochsauerlandkreis – Der rechtskräftige Regionalplan – Zeichnerische Darstellung

Blatt 1.

BÜRO STELZIG (2016a): Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur 37. Änderung des

Flächennutzungsplanes und zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.3

„Gewerbegebiet“ der Gemeinde Lippetal (Kreis Soest). Soest

BÜRO STELZIG (2016b): FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung zur 37. Änderung des

Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lippetal (Kreis Soest). Soest.

BUNDESVERBAND BODEN [BVB] (2013): BVB-Merkblatt Band 2: Bodenkundliche

Baubegleitung BBB. Leitfaden für die Praxis. Berlin.

ELEKTRONISCHEN WASSERWIRTSCHAFTLICHEN VERBUNDSYSTEM FÜR DIE

WASSERWIRTSCHAFTSVERWALTUNG NRW [ELWAS] (2016): Bewertung GWK

mengenmäßiger und chemischer Zustand. Online unter:

http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf#. (Zuletzt abgerufen am 08.02.2016)

GASSNER, E., WINKELBRANDT, A., & D. BERNOTAT (2010): UVP und strategische

Umweltprüfung. Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprüfung. 5. Auflage.

Heilderberg.

GEOLOGISCHER DIENST NRW (2004): Auskunftssystem BK50 - Karte der schutzwürdigen

Böden. Krefeld.

KREIS SOEST (2006a): Landschaftsplan III „Lippetal – Lippstadt-West“. Festsetzungskarte.

Soest

KREIS SOEST (2006b): Landschaftsplan III „Lippetal – Lippstadt-West“. Satzung. Soest

BUND/LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT BODENSCHUTZ [LABO] (2009): Bodenschutz in der

Umweltprüfung nach BauGB. Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der

Bauleitplanung.

LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN [LANUV

NRW] (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW.

Recklinghausen. Stand September 2008.

LANDESAMT FÜR NATUR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (LANUV

NRW) (2014): Fachinformationssystem (FIS) "Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen".

Planungsrelevante Arten für den Messtischblattquadranten 43141 Lippetal. Online unter:

http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/43141

(zuletzt abgerufen am 03.02.2016)

Page 46: Umweltbericht - Gemeinde Lippetal · der Gemeinde Lippetal (Kreis Soest) Gemeinde Lippetal Bauamt Bahnhofstraße 7 59510 Lippetal . II Auftraggeber: Gemeinde Lippetal Bauamt Bahnhofstraße

UMWELTBERICHT ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 3 „GEWERBEGEBIET“ DER GEMEINDE LIPPETAL (KREIS SOEST)

42

LANDESAMT FÜR NATUR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (LANUV

NRW) (2015): LINFOS – Landschaftsinformationssammlung. Online unter:

http://www.gis.nrw.de/osirisweb/viewer/viewer.htm (zuletzt abgerufen am 09.02.2016)

LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN LIPPE (LWL 2010): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag

zum Regionalplan Regierungsbezirk Arnsberg, Kreis Soest und Hochsauerlandkreis

Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - östlicher Teil - (Kreis Soest und

Hochsauerlandkreis).

TISCHMANN & SCHROOTEN (2016a): Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr.3

„Gewerbegebiet“ Ortsteil Lippborg, 4. Änderung (Erweiterung). Vorentwurf Januar 2016

TISCHMANN & SCHROOTEN (2016b): Gemeinde Lippetal: Bebauungsplan Nr. 3, 4. Änderung

(Erweiterung) „Gewerbegebiet“. Vorabzug Januar 2016