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Universität zu Köln Erste Staatsprüfung im Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (GHRGe) und im Lehramt für Sonderpädagogik (Sopäd)

Universit ä t zu K ö ln Erste Staatsprüfung im Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (GHRGe)

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Erste Staatsprüfung

im Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen

(GHRGe)

und im Lehramt für Sonderpädagogik(Sopäd)

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• Lehramtsstudiengang GHRGe und Sopäd

– Rechtsgrundlagen

– Struktur und Organisation

– Studien- und Prüfungsleistungen

• Zulassung und Meldung zu Prüfungen

– Meldeverfahren, Formulare

– Dauer der Ausstellung von Dokumenten

– Prüfungsleistungen

• Freiversuch, Verbesserung und Wiederholung

• Ergebnis der Ersten Staatsprüfung

• Besonderheiten

• Auslaufordnung nach §20 Abs. 4LABG 2009

• Ansprechpartner

Inhalte der Veranstaltung

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• LABG (Lehrerausbildungsgesetz)• LPO (Lehramtsprüfungsordnung 2003)• www.bildungsportal.nrw.de • Studienordnungen• Modulkataloge

• Zu finden auf den Internetseiten der einzelnen Unterrichtsfächer der entsprechenden Fakultäten oder unter www.hf.uni-koeln.de/32084

Rechtsgrundlagen

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Struktur im Lehramt GHRGe

Fach 1Fach 1

Fach 2Fach 2

FachwissenschaftFachwissenschaft

FachdidaktikFachdidaktik

FachwissenschaftFachwissenschaft

FachdidaktikFachdidaktik

Erziehungswissen-schaftliche StudienErziehungswissen-schaftliche Studien

Praxisphasen14 Wochen

Praxisphasen14 Wochen

GHRGeGHRGe Didaktisches Grundlagenstudium in Deutsch oder Mathematik

Didaktisches Grundlagenstudium in Deutsch oder Mathematik

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Erste Staatsprüfung GHRGeSchulschwerpunkt:

Haupt-, Real-, Gesamtschule

Jahrgangsstufen 5-10

Leistungsnachweise im Hauptstudium

(§ 32 LPO)

Prüfungsleistungen(§ 34 LPO)

Erziehungswissenschaft 1 LN 1 schriftliche Prüfung

Fach 1: Fachwissenschaft

1 LN 1 Prüfung, schr. oder mdl.

Fach 1: Fachdidaktik 1 LN 1 Prüfung, schr. oder mdl.

Fach 2: Fachwissenschaft

1 LN 1 Prüfung, schr. oder mdl.

Fach 2: Fachdidaktik 1 LN 1 Prüfung, schr. oder mdl.

DiGrulast 1 LN 1 schriftliche Prüfung

Schriftliche Hausarbeit 1 LN im betr. U.-Fach oder in EW 1 schriftliche HA

Abschlusskolloquium1 erziehungswissenschaftliches

Abschlusskolloquium

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• in Erziehungswissenschaft eine Prüfungsleistung als Klausur und das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium

• in den Unterrichtsfächern sind jeweils zwei Prüfungen abzulegen:– eine in der Fachwissenschaft des Faches– eine in der Fachdidaktik des Faches

• jeweils eine von beiden ist als schriftliche und eine als mündliche Prüfung abzulegen; beide Prüfungen beziehen sich auf die Inhalte der jeweiligen Hauptstudiumsmodule

• eine Klausur im didaktischen Grundlagenfach

• eine schriftliche Hausarbeit in Erziehungswissenschaft oder einem der Unterrichtsfächer

Art der Ersten Staatsprüfung - GHRGe

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Struktur im Lehramt Sopäd

Fach 1Fach 1

Fach 2Fach 2

FachwissenschaftFachwissenschaft

FachdidaktikFachdidaktik

FachwissenschaftFachwissenschaft

FachdidaktikFachdidaktik

Erziehungswissen-schaftliche StudienErziehungswissen-schaftliche Studien

Praxisphasen18 Wochen

Praxisphasen18 Wochen

SopädSopädFS LernenFS Lernen

weiterer FSweiterer FS

Fach 1Fach 1FachwissenschaftFachwissenschaft

FachdidaktikFachdidaktikFach 1Fach 1

FachwissenschaftFachwissenschaftFach 1Fach 1

FachwissenschaftFachwissenschaft

FachdidaktikFachdidaktikFach 1Fach 1

FachwissenschaftFachwissenschaftFach 1Fach 1

FachwissenschaftFachwissenschaft

FachdidaktikFachdidaktikFach 1Fach 1

FachwissenschaftFachwissenschaft

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Erste Staatsprüfung SopädLehramt

Sonderpädagogik

Leistungsnachweise im Hauptstudium

(§ 39 LPO)

Prüfungsleistungen(§ 40 LPO)

Erziehungswissenschaft 1 LN 1 schriftliche Prüfung

Fach 1: Fachwissenschaft

1 LN 1 Prüfung, schr. oder mdl.

Fach 1: Fachdidaktik 1 LN 1 Prüfung, schr. oder mdl.

Fach 2: Fachwissenschaft

1 LN 1 Prüfung, schr. oder mdl.

Fach 2: Fachdidaktik 1 LN 1 Prüfung, schr. oder mdl.

FS Lernen 1 LN 1 Prüfung, schr. oder mdl.

weiterer FS 1 LN 1 Prüfung, schr. oder mdl.

Schriftliche Hausarbeit1 LN im betroffenen Unterrichts-

fach, in EW oder Sopäd1 schriftliche HA

Abschlusskolloquium zusätzlich 1 LN durch UP 21 erziehungswissenschaftliches

Abschlusskolloquium

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• in Erziehungswissenschaft eine Prüfungsleistung als Klausur und das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium

• in der Sonderpädagogik sind zwei Prüfungen abzulegen:– eine im Förderschwerpunkt Lernen– eine im weiteren Förderschwerpunkt

• in den Unterrichtsfächern sind jeweils zwei Prüfungen abzulegen:– eine in der Fachwissenschaft des Faches– eine in der Fachdidaktik des Faches

• jeweils eine von beiden Prüfungen ist als schriftliche und eine als mündliche Prüfung abzulegen; beide Prüfungen beziehen sich auf die Inhalte der jeweiligen Hauptstudiumsmodule

• eine schriftliche Hausarbeit in einer sonderpädagogischen Fachrichtung, in EW oder einem der Unterrichtsfächer

Art der Ersten Staatsprüfung - Sopäd

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• Der Erstantrag zur Zulassung für die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen wird beim Landesprüfungsamt, Gyrhofstraße 19 bzw. 19a gestellt

– Online-Meldung/Post/Hausbriefkasten

• Einreichung aller notwendigen Unterlagen:– Lebenslauf– aktuelle Studienbescheinigung– BAföG-Bescheinigung– ALLE Zwischenprüfungszeugnisse– Meldeunterlagen zu mindestens einer Prüfungsleistung

Es werden nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet!

• Antragsformulare und weitere Infos erhältlich über das Internet: http://www.lpa1.nrw.de/Dienstbereiche/Koeln/index.html

Zulassung zur Prüfung

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Unterlagen für die Zulassung

• erfolgreich abgeschlossenes Grundstudium alle Zwischenprüfungszeugnisse in beglaubigter Kopie (z.B. durch Seminarstempel)

• erfolgreicher Abschluss eines Hauptstudiumsmoduls mit LN Modulbescheinigung in beglaubigter Kopie

(z.B. durch Seminarstempel)

• Ausstellung im jeweiligen Institut/Seminar für die Fächer, für Erziehungswissenschaft beim SSC Pädagogik oder Psychologie, für die sonderpädagogischen Fachrichtungen beim SSC Heilpädagogik

• ggf. fachpraktische Prüfungen(Sport, Musik, Kunst, Textilgestaltung)

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Anmeldezeiträume für eine Prüfung• Anmeldung Klausur:

- Zeitraum Februar/ März bis 31.10.➙- Zeitraum August/September bis 30.04.➙

• Anmeldung mündliche Prüfung:- bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin

• Anmeldung erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium:- Prüfungstermin i.d.R. im Juni bis 31.10.➙- Prüfungstermin i.d.R. im November bis 30.04.➙

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Nachreichen Leistungsnachweis

• Bei der Meldung zur Klausur kann die Modulabschlussbescheinigung (LN) ggf. nachgereicht werden

• Meldung: 30.04.2012 - Nachreichtermin 03.08.2012• Meldung: 31.10.2012 - Nachreichtermin 15.02. 2013

Bei noch fehlenden Bescheinigungen erfolgt die Zulassung zur Prüfung unter Vorbehalt!

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Dauer der Ausstellung von Dokumenten• SSC Heilpädagogik

- Zwischenprüfungszeugnis: 1 Woche

- Modulnachweis/ Leistungsnachweis: 2/3 Werktage

• SSC Pädagogik

- Zwischenprüfungszeugnis: 2/3 Werktage

- Modulnachweis/ Leistungsnachweis: 1/2 Werktage

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Formalia einer Prüfung

• Prüferin oder Prüfer:

- ist von der/dem Studierenden als Klausurthemensteller/in oder erste/r mündliche Prüfer/in vorzuschlagen

- prüfungsberechtigte Dozierende können im Prüfungsamt oder in den Instituten erfragt werden

an die rechtzeitige interne Anmeldung denken!

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Schriftliche Hausarbeit („Examensarbeit”)

• kann zu jedem Zeitpunkt angemeldet werden- Nachreichfristen für Zeugnisse für die Einstellung in das

Referendariat beachten (22. Juni um am 1.11.2012 zu beginnen)!

- muss vor dem Abschlusskolloquium abgegeben worden sein!

• in folgenden Bereichen möglich:- Erziehungswissenschaft

- Unterrichtsfach (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik)

- sonderpädagogischer Anteil (bei Lehramt Sonderpädagogik)

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Schriftliche Hausarbeit(„Examensarbeit”)• Zulassungsvoraussetzung:

- ein erfolgreich abgeschlossenes Hauptstudiumsmodul (LN)

• Thema muss aus dem Studiengang oder einem Modul erwachsen

• prüfungsberechtigter Hochschullehrer für das Thema (Themensteller) ist vom Prüfling vorzuschlagen

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Schriftliche Hausarbeit(„Examensarbeit“)

• in der Regel: 3 Monate

• empirisch: 5 Monate

Eine Verlängerung der Abgabefrist wegen Erkrankung während der Anfertigung der

Examensarbeit ist nicht möglich.

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ModulabschlussprüfungenDie Prüfungsleistungen werden während des Hauptstudiums „im Anschluss an Module“ abgelegt.

Die Prüfungsleistungen erstrecken sich auf die Gesamtheit (der Veranstaltungen) eines Moduls.Enge inhaltliche Absprachen sind unzulässig, rechtfertigen auch keinen Anspruch des Prüflings auf bestimmte Themenstellungen.

Es gilt bei mündlichen Prüfungen das Zwei-Prüfer-Prinzip.Empfehlenswert: Den weiteren Prüfer, sobald bekannt, in der Sprechstunde aufsuchen.

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Mündliche PrüfungDie Prüflinge sollen:• Zusammenhänge der Prüfungsgebiete erkennen und darstellen sowie • spezielle Fragestellungen einordnen und beantworten können

• Dauer: 45 Minuten• zwei Prüfer/innen• bei fehlender Einigung über die Gesamtnote: arithmetisches Mittel

• Ergebnis wird dem Prüfling nach der Prüfung mitgeteilt

• Protokoll geht an das Landesprüfungsamt• Notenmitteilung erfolgt per E-Mail

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Schriftliche PrüfungDie Prüflinge sollen:• in einem Zeitrahmen von vier Zeitstunden mit begrenzten Hilfsmitteln eine den Anforderungen entsprechende Aufgaben lösen• grundlegende Kenntnisse zur Thematik und zur Methodik sowie die Fähigkeit nachweisen, Wissen im Sinne der gestellten Aufgabe anzuwenden

• die Klausur geht - nacheinander - zwei Gutachtern zu, das Ergebnis wird schriftlich (E-Mail) mitgeteilt

• ggf. Drittgutachter• von Nachfragen bei Prüfern oder beim Landesprüfungsamt bitte absehen!

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Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium

• letzte Prüfung im Ersten Staatsexamen (Prüfungsgespräch)

• Anmeldefristen beachten (30.04. bzw. 31.10.)

• zur Anmeldung muss dem Landesprüfungsamt in der Regel die „Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Abschluss des Hauptstudiums“ (EWS, Unterrichtsfächer, ggf. Förderschwerpunkte) vorgelegt werden

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Erziehungswissenschaftliches AbschlusskolloquiumIm erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium soll festgestellt werden, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, die im erziehungswissenschaftlichen Studium als Grundlagen des Lehrerberufs vermittelt werden.

• zwingende Vorgabe: EW-Abschlusskolloquium ist die letzte Teilprüfung!

• Dauer: 45 Minuten• Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern

(zwei Hochschullehrer und ein Schulvertreter)• bei fehlender Einigung über die Gesamtnote: arithmetisches Mittel

• Ergebnis wird dem Prüfling nach der Prüfung mitgeteilt

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Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium

• Die Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Abschluss des Hauptstudiums kann ggf. nachgereicht werden.

• Meldung 30.04.2012 für November 2012

➙ bis 28.09.2012

• Meldung: Ende 10.2012 für Juni 2013

➙ bis Ende April 2013

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Freiversuch § 22 LPO

• Eine Meldung zur Prüfung innerhalb der Regel-studienzeit (7 Semester bei GHRGe bzw. 9 Semester bei Sopäd) gilt als Freiversuch.

• Im Fall des Nichtbestehens gelten Prüfungen als nicht unternommen, wenn die Meldung im Rahmen der Regelstudienzeit erfolgte.

• Entscheidend ist das Hochschulsemester im Studiengang Lehramt GHRGe oder Sopäd.

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Verbesserung

• Wer eine mündliche Prüfung oder eine Klausur oder das Abschlusskolloquium in der Regelstudienzeit bestanden hat, kann zur Verbesserung der Note die Prüfung einmal wiederholen.

• Antrag ist bis zum Beginn des darauf folgenden Semesters zu stellen.

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Wiederholung von Prüfungen (§ 26 LPO)• Prüfungsleistungen (Klausur, mündliche Prüfung,

schriftliche Hausarbeit, Abschlusskolloquium) können bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.- Die Wiederholung erfolgt im gleichen Fach/Modul

• In Ausnahmefällen kann auf Antrag eine zweite Wiederholungsprüfung für Klausuren und mdl. Prüfungen genehmigt werden- gilt nicht für die Hausarbeit und das Abschlusskolloquium

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Ergebnis: Erste Staatsprüfung

Die Erste Staatsprüfung ist bestanden, wenn jede Teilprüfung mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde.

Die Erste Staatsprüfung ist endgültig nicht bestanden,• wenn die jeweilige Wiederholungsprüfung nicht bestanden wurde,• wenn die Meldung zur Wiederholungsprüfung nicht innerhalb von drei Jahren nach Mitteilung der nicht bestandenen Ersten Staatsprüfung erfolgte.

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Erweiterungsprüfung § 29

• zusätzliche Fächer/Förderschwerpunkte können parallel studiert werden, die Prüfungen können aber in der Regel erst nach der bestandenen Ersten Staatsprüfung abgelegt werden

• Voraussetzung: Je ein LN aus der Fachwissenschaft und Fachdidaktik des Hauptstudiums im Erweiterungsfach (bei weiterem FS: Module SDK/MK)

• im weiteren Fach je eine Prüfungsleistung - schriftlich/mündlich

• im weiteren FS eine Prüfungsleistung - schriftlich oder mündlich

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Besonderheiten

Abmeldung von einer Prüfung ohne Angabe von Gründen bis spätestens eine Woche vor dem

Prüfungstermin möglich.

➙ schriftliche Benachrichtigung an das Landesprüfungsamt und Prüfer

Bitte die Konsequenzen überdenken!

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Besonderheiten

• Nach der Zulassung zu einer Teilleistung der Ersten Staatsprüfung ist ein Wechsel der Unterrichtsfächer nicht mehr möglich.

• Alle Prüfungen müssen in der Regel vor einer Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes abgelegt werden. Ausnahme: ein Unterrichtsfach wird an der Universität

zu Köln nicht angeboten (z.B. Technik)

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Kontaktinformationen Köln(GHRGe/Sopäd)

Anschrift: Geschäftsstelle Köln (GHRGe/Sopäd)Gyrhofstraße 19a50931 Köln

Sprechzeiten:

Telefonsprechzeiten:

Montag und Donnerstag von 10 - 12 UhrMittwoch von 13 - 15 Uhr

Montag und Donnerstag von 14 - 15 Uhr,Dienstag und Mittwoch von 10 - 11 Uhr

Tel.:Fax:

E-Mail:

0221 / 470 - 28480221 / 470 - 7094

[email protected]

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Auslaufverordnung nach § 20 Abs. 4 LABG 2009Das Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen informiert darüber, dass nach §20 Abs. 4 des Lehrerausbildungsgesetzes vom 12.05.2009 Studierende, die am 30.09.2002 in Verbindung mit der Lehramtsprüfungsordnung 2003 eingeschrieben sind, ihr Studium nach diesen Vorschriften beenden können, wenn die Erste Staatsprüfung

Für die Lehrämter an Grund-, Haupt-, und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen bis spätestens zum Sommersemester 2016

Für das Lehramt für Sonderpädagogik sowie bei den Lehrämtern für Berufskollegs sowie für Gymnasien und Gesamtschulen bis spätestens zum Sommersemester 2017 abgeschlossen ist.

-Ordnung der Universität über das Auslaufen der Lehramtsstudiengänge mit Erster Staatsprüfung 07.09.2011

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AnsprechpartnerTelefon e- Mail Sprechzeiten

Leitung Günther KliggeDr. Helmut Kaufmann

- 2859- 2847

siehe obenMi 13:00- 15:00h

LPO 2003 A- D Christine Bohlen - 2422 [email protected] siehe obenHaus 19

LPO 2003 E-G, J, O, Z“alte” LPO 1994-2000 A-Z (P, SI, SoPäd)

Petra Gottschalk - 6942 [email protected] siehe obenHaus 19a

LPO 2003 H+ K Karin Lambertz - 2421 [email protected] siehe obenHaus 19a

LPO 2003 I, L- N, Q, U, V, YSemesteranrechungen GHR/ Sopäd

Gabriele Vogel - 2960 [email protected] siehe obenHaus 19a

LPO 2003 R, Sch, T“alte” LPO (1994- 2000) A- Z (SII)

Claudia Geisler - 2431 [email protected] siehe obenHaus 19

LPO 2003 P, S, St, W Sandra Penski - 2273 [email protected] siehe obenHaus 19

Semesteranrechungen GyGe/ BK Marianne Schuklat - 4537 [email protected] siehe obenHaus 19

Zentrale Dienste Simone Wegwerth - 2798 [email protected] siehe oben Haus 19a

Zentrale Dienste Susanne Linder - 1696 [email protected] siehe oben Haus 19a

Zentrale Dienste Sabine Mendetzki - 6943 Sabine [email protected] siehe oben Haus 19a

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Universität zu Köln

Hinweise zur LPO 2003

• Hinweise zum Prüfungsverfahren finden Sie auf der Homepage des Landesprüfungsamtes:

http://www.lpa1.nrw.de/Dienstbereiche/Koeln/index.html

www.lpa1.nrw.de

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Examensleitfaden

Die Examensleitfäden der Studierenden-Service-Center sowie weitere Informationen finden Sie

unter:

GHRGe: http://www.hf.uni-koeln.de/32221

Sopäd: http://www.hf.uni-koeln.de/31219

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Universität zu Köln

Und nun viel Erfolg!

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Erste Staatsprüfung

im Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen

(GHRGe)

und im Lehramt für Sonderpädagogik(Sopäd)