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Stand 26. März 2018. Alle Angaben, insbesondere auch zu NCs und neuen Studiengängen, gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch das MWK. Bachelor-Studiengänge an der Universität Stuttgart im Wintersemester 2018/19 - Erstes Fachsemester - Liebe Studieninteressierte, lieber Studieninteressierter, auf den folgenden Seiten finden Sie das Studienangebot für die Bachelor-Studiengänge der Universität Stuttgart zum Wintersemester 2018/19 mit den Zulassungsbedingungen. Alle Angaben gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch das Wissenschaftsministerium. Sowohl bei den Zulassungsbeschränkungen als auch bei einzelnen Studiengängen kann es noch Änderungen geben. Ausführliche und aktuelle Informationen zur Bewerbung finden Sie unter: www.uni-stuttgart.de/studium/bewerbung/ und ausführliche und aktuelle Informationen zu den Studiengängen und Zulassungsbeschränkungen unter: www.uni-stuttgart.de/studienangebot Bitte beachten Sie unbedingt, dass es Änderungen im Studienangebot und bei den Zulassungsbedingungen geben kann. Orientierungsverfahren Alle Studienbewerber/innen müssen an einem „Orientierungsverfahren“ teilnehmen. Welche Orientierungsverfahren an der Universität Stuttgart akzeptiert werden, erfahren Sie über die „Übersicht über die Orientierungsverfahren zur Bewerbung an der Universität Stuttgart: www.uni-stuttgart.de/studium/bewerbung/erstsemester/orientierungsverfahren/ Bewerber/innen für ein Lehramtsstudium benötigen den Nachweis über den Lehrer-Orientierungstest: www.bw-cct.de. Für Lehramtsbewerber/innen gibt es keine alternativen Nachweise für Orientierungsverfahren. Bewerbungsschluss Der Bewerbungsschluss im Wintersemester 2018/19 ist für die Bachelor-Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung und/oder Aufnahmeprüfung der 15. Juli 2018 (Ausschlussfrist). ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung der 15. September 2018. Bitte beachten Sie die Termine für die Meldung zur Sporteingangsprüfung für Sport B.A. Lehramt (15. Mai) und für das Auswahlgespräch im Studiengang deutsch-französische Sozialwissenschaften (ebenfalls 15. Mai). Zulassungsbedingungen Der umseitigen Studiengangtabelle können Sie entnehmen, welche Zulassungsbedingungen gelten. Die Zulassungskriterien und die Zulassungssatzungen für den jeweiligen Studiengang finden Sie im Internet: www.uni-stuttgart.de/studium/bewerbung/erstsemester/auswahlkriterien/ Eine Zulassung in die Kombinationsstudiengänge Bachelor of Arts (auch Lehramt) ist nur mit einer vollständigen Studiengang-Kombination möglich. Die Kombinationsvorschriften finden Sie unter: www.uni-stuttgart.de/studium/studienangebot/abschluesse/bachelor/ für Bachelor of Arts-Studiengänge www.uni-stuttgart.de/studium/studienangebot/lehramt/bama/ für Bachelor of Arts-Lehramtsstudiengänge Dez. III / Studium und Promotion

Universität Stuttgart Zentrale Studienberatung ... · PDF fileStand 19. Juli 2017. Alle Angaben entsprechend Zulassungszahlenverordnung. Universität Stuttgart Zentrale Studienberatung

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Stand 26. März 2018. Alle Angaben, insbesondere auch zu NCs und neuen Studiengängen, gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch das MWK.

Bachelor-Studiengänge an der Universität Stuttgart im Wintersemester 2018/19

- Erstes Fachsemester -

Liebe Studieninteressierte, lieber Studieninteressierter,

auf den folgenden Seiten finden Sie das Studienangebot für die Bachelor-Studiengänge der Universität Stuttgart zum Wintersemester 2018/19 mit den Zulassungsbedingungen. Alle Angaben gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch das Wissenschaftsministerium. Sowohl bei den Zulassungsbeschränkungen als auch bei einzelnen Studiengängen kann es noch Änderungen geben.

Ausführliche und aktuelle Informationen zur Bewerbung finden Sie unter: www.uni-stuttgart.de/studium/bewerbung/ und

ausführliche und aktuelle Informationen zu den Studiengängen und Zulassungsbeschränkungen unter: www.uni-stuttgart.de/studienangebot Bitte beachten Sie unbedingt, dass es Änderungen im Studienangebot und bei den Zulassungsbedingungen geben kann.

Orientierungsverfahren Alle Studienbewerber/innen müssen an einem „Orientierungsverfahren“ teilnehmen. Welche Orientierungsverfahren an der Universität Stuttgart akzeptiert werden, erfahren Sie über die „Übersicht über die Orientierungsverfahren zur Bewerbung an der Universität Stuttgart“: www.uni-stuttgart.de/studium/bewerbung/erstsemester/orientierungsverfahren/

Bewerber/innen für ein Lehramtsstudium benötigen den Nachweis über den Lehrer-Orientierungstest: www.bw-cct.de. Für Lehramtsbewerber/innen gibt es keine alternativen Nachweise für Orientierungsverfahren.

Bewerbungsschluss Der Bewerbungsschluss im Wintersemester 2018/19 ist für die Bachelor-Studiengänge

mit Zulassungsbeschränkung und/oder Aufnahmeprüfung der 15. Juli 2018 (Ausschlussfrist).

ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung der 15. September 2018. Bitte beachten Sie die Termine für die Meldung zur Sporteingangsprüfung für Sport B.A. Lehramt (15. Mai) und für das Auswahlgespräch im Studiengang deutsch-französische Sozialwissenschaften (ebenfalls 15. Mai).

Zulassungsbedingungen Der umseitigen Studiengangtabelle können Sie entnehmen, welche Zulassungsbedingungen gelten. Die Zulassungskriterien und die Zulassungssatzungen für den jeweiligen Studiengang finden Sie im Internet: www.uni-stuttgart.de/studium/bewerbung/erstsemester/auswahlkriterien/

Eine Zulassung in die Kombinationsstudiengänge Bachelor of Arts (auch Lehramt) ist nur mit einer vollständigen Studiengang-Kombination möglich. Die Kombinationsvorschriften finden Sie unter:

www.uni-stuttgart.de/studium/studienangebot/abschluesse/bachelor/ für Bachelor of Arts-Studiengänge

www.uni-stuttgart.de/studium/studienangebot/lehramt/bama/ für Bachelor of Arts-Lehramtsstudiengänge

Dez. III / Studium und Promotion

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Stand 26. März 2018. Alle Angaben, insbesondere auch zu NCs und neuen Studiengängen, gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch das MWK.

Bachelor-Studiengänge Bachelor of

Bachelor of Arts (für

Lehramt an

WS 2018/19 Arts [Kombi] (1) Gymnasien)

(1)

S t u d i e n f a c h

1. Fachsemester

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B.A

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WF

KL H

F

Anglistik Z Z

Architektur und Stadtplanung Z/DoSV

Bauingenieurwesen (6) O O

Berufs-/Technikpädagogik Z O

Betriebswirtschaftslehre Z

Bewegungswissenschaft Z/DoSV

Biologie (10) Z

Chemie O O O

Chemie- und Bioingenieurwesen (6) O

Data Science (8) Z/DoSV

Deutsch (Lehramt) Z

Elektrotechnik u. Informationstechnik Z/DoSV O

Englisch (Lehramt) (8) Z

Erneuerbare Energien (6) Z/DoSV

Fahrzeug- u. Motorentechnik (6) Z/DoSV

Französisch (Lehramt) (8) O

Geodäsie u. Geoinformatik O

Germanistik Z O

Geschichte O O

Geschichte (Lehramt) O

Geschichte der Naturwiss. u. Technik O O

Immobilientechnik u. Immobilienwirtschaft (6) A

Informatik Z/DoSV O

Informatik (Lehramt) O

Italienisch (Lehramt) (8, 9) O

Kunstgeschichte O O

Lebensmittelchemie (4) Z/DoSV

Linguistik Z/DoSV O O

Luft- und Raumfahrttechnik (6) Z/DoSV

Maschinelle Sprachverarbeitung O

Maschinenbau (6) Z/DoSV

Maschinenwesen O

Materialwissenschaft O

Mathematik Z/DoSV O Z

Mechatronik (6) Z/DoSV

Medieninformatik Z/DoSV

Medizintechnik (5) Z

Naturwissenschaft u. Technik (2) O

Philosophie Z/DoSV O

Philosophie / Ethik (Lehramt) Z

Physik O O O

Politikwissenschaft Z Z

Romanistik (8) O O O

Simulation Technology A/Z

Softwaretechnik Z/DoSV

Sozialwissenschaften Z/DoSV

Sozialwissenschaften (dt.-frz.) (3) A/Z

Soziologie Z

Sportwissenschaft O

Sportwissenschaft: Soziologie und Management Z/DoSV

Sport (Lehramt) (7) Z

Technikpädagogik (6) O

Technische Biologie Z/DoSV

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Stand 26. März 2018. Alle Angaben, insbesondere auch zu NCs und neuen Studiengängen, gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch das MWK.

Bachelor-Studiengänge Bachelor of

Bachelor of Arts (für

Lehramt an

WS 2018/19 Arts [Kombi] (1) Gymnasien)

(1, 8)

S t u d i e n f a c h

1. Fachsemester

Scie

nce

(B.S

c.)

Art

s (

B.A

.)

[1-F

ach

]

Hauptf

ach

Nebe

nfa

ch

Hauptf

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WF

KL H

F

Technische Kybernetik Z/DoSV

Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre Z/DoSV

Technologiemanagement (6) Z/DoSV

Umweltschutztechnik A

Verkehrsingenieurwesen Z/DoSV

Volkswirtschaftslehre Z

Wirtschaftsinformatik (4) Z/DoSV

Wirtschaftswissenschaft (Lehramt) Z

Erläuterungen / Abkürzungen zu den Tabellen:

HF Hauptfach WF KL Wissenschaftliches Fach in einer Lehramtskombination mit Kunst- oder Musikerziehung. Nur bei

gleichzeitiger Zulassung für das Hauptfach Kunst- oder Musikerziehung an der Akademie der Bildenden Künste oder der Musikhochschule möglich.

O Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung A Aufnahmeprüfung nach § 58 Abs. 4 Landeshochschulgesetz Z Lokale Zulassungsbeschränkung (1) Kombinationsstudiengänge, bitte beachten Sie die Kombinationsvorschriften im Internet:

- Bachelor of Arts: www.uni-stuttgart.de/studium/studienangebot/abschluesse/bachelor/ - Bachelor of Arts (Lehramt): www.uni-stuttgart.de/studium/studienangebot/lehramt/bama/

(2) Das Fach Naturwissenschaft und Technik (NWT) kann nur in Verbindung mit einem der Fächer Biologie (Uni Hohenheim), Chemie oder Physik studiert werden.

(3) Deutsch-französischer Studiengang; sehr gute Französisch-Kenntnisse werden vorausgesetzt. Bewerbungstermin für die Aufnahmeprüfung: 15. Mai 2018

(4) Gemeinsamer Studiengang mit der Universität Hohenheim; Bewerbung an der Universität Stuttgart (5) Gemeinsamer Studiengang mit der Universität Tübingen; Zulassung erfolgt über die Universität Tübingen (6) Vorpraktikum Pflicht; Nachreichungen möglich (s. Seite 4) (7) Bestandene Sporteingangsprüfung ist Zulassungsvoraussetzung; Anmeldung bis 15. Mai 2018 (8) Sprachnachweis: Die Einschreibung in den Studiengang setzt den Nachweis von Sprachkenntnissen

voraus (s. Seite 4) (9) Neuer Studiengang: der Studiengang wird voraussichtlich zum WS 2018/19 beginnen und ist noch

vorbehaltlich der Genehmigung durch das MWK. (10) Biologie Lehramt wird von der Universität Hohenheim in Kooperation mit der Universität Stuttgart

angeboten. Bewerbung an der Universität Stuttgart.

Zulassungsverfahren:

Zulassungsvoraussetzung für alle Bachelor-Studiengänge ist der Nachweis der Teilnahme an einem „Orientierungsverfahren“ (s.o.). Darüber hinaus erfolgt die Zulassung zum Studium durch folgende Zulassungsverfahren:

"O" Für den gewünschten Studiengang gibt es keine Zulassungsbeschränkung und keine Aufnahmeprüfung; d.h. nach frist- und formgerechter Bewerbung können Sie sich einschreiben und Ihr Studium beginnen.

"A" Aufnahmeprüfung nach § 58 Abs. 4 Landeshochschulgesetz: Für den gewünschten Studiengang wird die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen verlangt. Diese werden je nach Fach durch Zusatzunterlagen oder Auswahlgespräche abgeprüft.

"Z" Für den gewünschten Studiengang besteht eine Zulassungsbeschränkung ("Numerus Clausus (NC)"). Dies bedeutet, dass die Anzahl der Studienplätze beschränkt ist. Auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens oder der Wartezeit werden Ranglisten gebildet, anhand derer die vorhandenen Studienplätze vergeben werden. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt – nach Vorabzugsquoten – zu 90% nach dem Hochschulauswahlverfahren und zu 10% nach der Wartezeit.

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Stand 26. März 2018. Alle Angaben, insbesondere auch zu NCs und neuen Studiengängen, gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch das MWK.

"DoSV" Dieser Studiengang nimmt am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teil (Registrierung zusätzlich über hochschulstart.de).

„A/Z“ Für den gewünschten Studiengang wird die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen verlangt (Aufnahmeprüfung). Anschließend werden die begrenzten Studienplätze anhand einer Rangliste unter den geeigneten Studienbewerber/innen vergeben (Hochschulauswahlverfahren oder Wartezeit). Die Kriterien für die Aufnahmeprüfung werden auch zur Bildung der Rangliste herangezogen.

Die genauen Zulassungskriterien und sonstigen Zulassungsbestimmungen finden Sie auf folgender Internetseite: www.uni-stuttgart.de/studium/bewerbung/erstsemester/auswahlkriterien/

Hinweise zu den Sprachkenntnissen und zu den (Vor-)Praktika

Sprachvoraussetzungen

Für manche Bachelor-Studiengänge werden bestimmte Sprachkenntnisse gefordert. Sofern Sprachkenntnisse Zulassungsvoraussetzung sind, steht hierfür in der Tabelle die Erläuterung (8). In allen anderen Fällen müssen die Sprachen bis zur Anmeldung der Orientierungsprüfung vorgelegt werden. Falls Sie die geforderten Sprachkenntnisse nachträglich erwerben müssen, verlängert sich diese Frist laut Prüfungsordnung um – abhängig von der zu erwerbenden Sprache – ein bis zwei Semester. Informationen zu den Sprachvoraussetzungen finden Sie auf den Infoseiten der einzelnen Studiengänge im Internet: www.uni-stuttgart.de/studienangebot/

Praktika

In vielen an der Universität Stuttgart angebotenen Studiengängen wird ein Praktikum verlangt:

Praktika im Lehramt:

Bachelor of Arts (Lehramt) 3 Wochen Orientierungspraktikum (ins Studium integriert)

Praktika in den Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften:

Bauingenieurwesen 6 Wochen Vorpraktikum

Chemie- und Bioingenieurwesen 8 Wochen Vorpraktikum

Erneuerbare Energien 8 Wochen Vorpraktikum

Fahrzeug- und Motorentechnik 8 Wochen Vorpraktikum

Immobilientechnik und -wirtschaft 6 Wochen Vorpraktikum

Luft- und Raumfahrttechnik 8 Wochen Vorpraktikum sowie 12 Wochen Fachpraktikum im Studium

Maschinenbau 8 Wochen Vorpraktikum

Mechatronik 8 Wochen Vorpraktikum

Technikpädagogik 8 Wochen Vorpraktikum sowie 6-wöchiges Schul- und ein 12-wöchiges Fachpraktikum

Technologiemanagement 8 Wochen Vorpraktikum

Der Nachweis über das Vorpraktikum in den Ingenieurwissenschaften muss in der Regel zur Einschreibung oder zu Vorlesungsbeginn vorgelegt werden; in Ausnahmefällen kann das Praktikum auch zu einem späteren Zeitpunkt absolviert werden. Für die ingenieurwissenschaftlichen Fächer gibt es Praktikantenämter, die Hilfestellungen bei der Wahl und zum Inhalt des Praktikums geben. Sie erhalten dort auch die Praktikantenrichtlinien, die Sie über alles informieren, was Sie zum Praktikum wissen müssen. Das Praktikantenamt ist auch der richtige Ansprechpartner für eventuelle Fristverlängerungen.

www.student.uni-stuttgart.de/studienorganisation/praktikum/

In einigen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften kann ein Teil der Leistungspunkte im Rahmen der sog. überfachlichen Schlüsselqualifikationen über ein Praktikum erworben werden. Es gibt einzelne Studiengänge, die ein Pflicht-Praktikum im Studium vorschreiben. Das Nähere wird durch die Prüfungsordnung des jeweiligen (Haupt-)Fachs geregelt.