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Editorial Inhalt 2016 STEUERKANZLEI DEUTSCHLANDS GRÖSSTE STEUERKANZLEIEN IM VERGLEICH HANDWERK, IMMOBILIEN, BAU Liebe Kunden, Freunde und Geschäftspartner, „What’s ABI? Zuletzt Online 20:16“ mit diesem Motto feierten die Abiturien- ten des Wirtschaftsgymnasiums Göppingen das Ende ihrer Schulzeit. Wel- cher Schüler sehnt sich nicht nach diesem Moment? Doch was sagt das Zeug- nis aus? Es gibt leider keine Auskunft darüber, ob jemand reif zum Studieren oder für einen Beruf ist. Es zeigt auch nicht, welche Berufe zu dem Absolvent passen und welche Tätigkeiten ihn erfüllen. Bei einem Angebot von 18.044 Studiengängen allein in Deutschland fällt die Entscheidung nicht leicht. Oliver Haas Steuerberater RTS Jakobus & Partner Holzmaden Information Kaufpreisaufteilung Termin Querdenken 2016 Steuerrecht steuerliche Unterscheidung von Abbruchkosten Hinweis Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen sind rechtmäßig Steuerrecht Unfallkosten und Entfernungspauschale Fallbeispiel betriebliche Gesundheitsförderung Fristen und Termine Steuerzahlungs- und Sozial- versicherungstermine www.rtskg.de Folglich sehen viele Abiturienten die Lösung in einem Unterbrechungsjahr. Ein „Gap Year“ kann dabei ein Auslandspraktikum, Work & Travel, Freiwilli- genarbeit oder der Einsatz als Au-Pair sein. Seit der Abschaffung des Militär- und Zivildienstes ist das Gap-Jahr für junge Menschen eine logische Konse- quenz. Sie nutzen diese Zeit zur Orientierung, zur persönlichen Entwicklung, für bessere Sprachkenntnisse und für prägende soziale Erfahrungen. Wer seine „Lücke“ sinnvoll nutzt, sollte sich dafür im Lebenslauf nicht schämen, sondern diese Erfahrung im Lebenslauf in fett bekannt geben. Die Arbeitgeber profitieren von besseren Sprachkenntnissen, einer ausge- prägten Lebenserfahrung und Selbständigkeit. Führende Unternehmen wie Allianz, Henkel und McKinsey & Company haben die Vorteile für sich erkannt und ein GAP Year Programm aufgelegt. Auch Sie als mittelständischer Arbeitgeber sollten also – sofern Sie bisher ein Unterbrechungsjahr als „unnütze Auszeit“ oder „Hängematte“ betrach- tet und interpretiert haben – nochmals die Brille putzen und genauer hinter- fragen: Wie hat der Absolvent diese Zeit genutzt? Hat der Bewerber dieses Jahr vielleicht einfach für seine persönliche Entwicklung benötigt? Kann Ihr Unternehmen von seiner Erfahrung profitieren? Wir von der RTS wünschen Ihnen einen sauberen Durchblick bei der Auswertung von Bewerbungen. Ihr Oliver Haas und RTS »Wenn du es nicht in deinem Inneren findest, wo willst du danach suchen?« Konfuzius Unternehmen. Informieren. August 2016

Unternehmen. Informieren. - rtskg.de · 2017-12-04 · richt Rheinland Pfalz ist mit Urteil v. 23.02.2016 (1 K 2078/15) der Ansicht, dass die Abgeltungswirkung der Entfernungspau-schale

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Editorial

Inhalt

2016STEUERKANZLEI

DEUTSCHLANDS GRÖSSTE

STEUERKANZLEIEN IM VERGLEICH

HANDWERK, IMMOBILIEN,

BAU

Liebe Kunden, Freunde und Geschäftspartner,

„What’s ABI? Zuletzt Online 20:16“ mit diesem Motto feierten die Abiturien-ten des Wirtschaftsgymnasiums Göppingen das Ende ihrer Schulzeit. Wel-cher Schüler sehnt sich nicht nach diesem Moment? Doch was sagt das Zeug-nis aus? Es gibt leider keine Auskunft darüber, ob jemand reif zum Studieren oder für einen Beruf ist. Es zeigt auch nicht, welche Berufe zu dem Absolvent passen und welche Tätigkeiten ihn erfüllen. Bei einem Angebot von 18.044 Studiengängen allein in Deutschland fällt die Entscheidung nicht leicht.

Oliver HaasSteuerberaterRTS Jakobus & PartnerHolzmaden

Information Kaufpreisaufteilung

Termin Querdenken 2016

Steuerrecht steuerliche Unterscheidung von Abbruchkosten

Hinweis Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen sind rechtmäßig

Steuerrecht Unfallkosten und Entfernungspauschale

Fallbeispiel betriebliche Gesundheitsförderung

Fristen und Termine Steuerzahlungs- und Sozial-versicherungstermine www.rtskg.de

Folglich sehen viele Abiturienten die Lösung in einem Unterbrechungsjahr. Ein „Gap Year“ kann dabei ein Auslandspraktikum, Work & Travel, Freiwilli-genarbeit oder der Einsatz als Au-Pair sein. Seit der Abschaffung des Militär- und Zivildienstes ist das Gap-Jahr für junge Menschen eine logische Konse-quenz. Sie nutzen diese Zeit zur Orientierung, zur persönlichen Entwicklung, für bessere Sprachkenntnisse und für prägende soziale Erfahrungen. Wer seine „Lücke“ sinnvoll nutzt, sollte sich dafür im Lebenslauf nicht schämen, sondern diese Erfahrung im Lebenslauf in fett bekannt geben. Die Arbeitgeber profitieren von besseren Sprachkenntnissen, einer ausge-prägten Lebenserfahrung und Selbständigkeit. Führende Unternehmen wie Allianz, Henkel und McKinsey & Company haben die Vorteile für sich erkannt und ein GAP Year Programm aufgelegt. Auch Sie als mittelständischer Arbeitgeber sollten also – sofern Sie bisher ein Unterbrechungsjahr als „unnütze Auszeit“ oder „Hängematte“ betrach-tet und interpretiert haben – nochmals die Brille putzen und genauer hinter-fragen: Wie hat der Absolvent diese Zeit genutzt? Hat der Bewerber dieses Jahr vielleicht einfach für seine persönliche Entwicklung benötigt? Kann Ihr Unternehmen von seiner Erfahrung profitieren? Wir von der RTS wünschen Ihnen einen sauberen Durchblick bei der Auswertung von Bewerbungen.

Ihr Oliver Haas und RTS

»Wenn du es nicht in deinem Inneren findest, wo willst du danach suchen?« Konfuzius

Unternehmen. Informieren.

August 2016

Page 2: Unternehmen. Informieren. - rtskg.de · 2017-12-04 · richt Rheinland Pfalz ist mit Urteil v. 23.02.2016 (1 K 2078/15) der Ansicht, dass die Abgeltungswirkung der Entfernungspau-schale

Nach dem Kauf eines bebauten Grundstücks können nur von den Anschaffungskosten des Gebäudes, nicht aber von den Anschaffungskosten des Grund und Bo-

dens Abschreibungen vorgenommen werden.

Zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises eines bebauten Grund-stücks ist somit grundsätzlich der Verkehrswert des Grund und Bodens sowie des Gebäudes zu ermitteln.

Der Wert des Grund und Bodens wird über das Vergleichswert-verfahren und unter Einbeziehung der Bodenrichtwerte, die von den Gutachterausschüssen der Gemeinden veröffentlicht wer-den, ermittelt. Dennoch streiten sich Steuerpflichtige und Fi-nanzämter regelmäßig über die Bewertung von Gebäuden.

Grundsätzlich kann die Kaufpreisaufteilung bei Mietwohn-grundstücken und Eigentumswohnungen mit Hilfe des Ertrags- oder des Sachwertverfahrens erfolgen. Gemäß der Rechtspre-chung des BFH ist jedoch die Kaufpreisaufteilung bei Mietwohngrundstücken und Eigentumswohnungen, die im Pri-vatvermögen liegen, anhand des Sachwertverfahrens zu ermit-teln. Grund dafür sei, laut BFH, dass nicht nur die Ertragsaus-sichten und die sichere Kapitalanlage beim Erwerb eine Rolle spielen, sondern auch der langfristige, steuerfreie Wertzuwachs des Vermögens.

Lediglich bei Geschäftsgrundstücken, d.h. Büro- oder zu ande-ren gewerblichen Zwecken vermiete Grundstücke (Renditeob-jekte), erhält das Ertragswertverfahren Vorrang. Steuerpflichti-ge können jedoch ein mittels Ertragswertverfahren erstelltes Gutachten vorlegen. Sollte dieses erhebliche Abweichungen vorweisen, könne das Ertragswertverfahren angewandt wer-den. Als Bewertungshilfe kann der Immobilienbericht, der jähr-lich von den Gutachterausschüssen veröffentlicht wird, heran-gezogen werden.

Die steuerliche Behandlung von Abbruchkosten bei Gebäuden nach Einlage in ein Betriebsvermögen richtet sich danach, ob diese ohne oder mit Ab-

bruchabsicht erfolgen und wie eng dabei der zeitliche Zu-sammenhang zwischen Einlage und Abbruch des Gebäudes ist.

Als Einlagen zählen dabei » der entgeltliche oder unentgeltliche Erwerb » der Tausch (z. B. die Grundstückseinlage erfolgt gegen Ge-

währung von Gesellschaftsanteilen) » die Einlagen aus dem Privat- oder Betriebsvermögen.

Bei einer Einlage ohne Abbruchabsicht muss von Beginn an die Gebäudenutzung gegeben sein. Der später durchgeführte Abbruch wird dann als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt.

Hingegen ist eine Abbruchabsicht gegeben, soweit bei Erwerb bzw. bei Einlage entweder bereits konkrete Neubaupläne exis-tieren, z. B. durch Vorliegen eines Bauantrags oder der Gebäu-deabbruch innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Er-werb bzw. Einlage erfolgt (Beweis des ersten Anscheins). In diesem Fall gelten die Abbruchkosten sowie die Abschreibung für den Restbuchwert des Abbruchgebäudes als Herstellungs-kosten des Neugebäudes.

HintergrundDas Finanzgericht Düsseldorf sah im konkreten Fall bereits durch den Abriss des Altgebäudes einen engen wirtschaftli-chen Zusammenhang zwischen Abbruch und Neubau eines Ge-bäudes als gegeben an. Mit der Folge, dass es sich bei den Abbruchkosten insgesamt um Herstellungskosten handelte. Diese Kosten sind somit im Ergebnis lediglich als Abschreibun-gen über die Nutzungsdauer des Gebäudes (i. d. R. 50 Jahre) abzugsfähig.

Querdenken 2016: Unternehmer-treffen für die Region Stuttgart

Am 7. Oktober 2016 ist es wieder so weit: Klein- und mittelständi-sche Unternehmer treffen sich zum Netzwerken, zum Erfahrungs-austausch und um neue Impulse durch unsere Referenten zu erhalten.

Tickets und Informationen: www.querdenken365.de

Kaufpreisaufteilung Information von Vera Buhl, RTS Konstanz

Steuerrecht von Axel Koschorrek, RTS Fellbach

Steuerliche Unterscheidung von Abbruchkosten

Unternehmen. Informieren. August 2016

Page 3: Unternehmen. Informieren. - rtskg.de · 2017-12-04 · richt Rheinland Pfalz ist mit Urteil v. 23.02.2016 (1 K 2078/15) der Ansicht, dass die Abgeltungswirkung der Entfernungspau-schale

Eine Massage am Arbeitsplatz, gemeinsamer Sport mit den Kollegen oder jeden Tag ein gesundes Mit-tagessen im Büro - so macht die Arbeit gleich doppelt

Spaß. Das ist kein Wunschtraum, sondern kann unter bestimm-ten Rahmenbedingungen vom Arbeitgeber steuerfrei gewährt werden.

Als Unternehmer ergeben sich mit der betrieblichen Gesund-heitsförderung folgende Vorteile: sie können die Aufwendun-gen als Betriebsausgabe ansetzen, was ihren zu versteuern-den Gewinn mindert. Gleichzeitig sind ihre Mitarbeiter motivierter, wodurch sie im Umkehrschluss vielleicht mehr Umsatz generieren können. Zudem ist ihr Unternehmen als Ar-beitgeber attraktiver. Zufriedene Mitarbeiter wandern seltener ab und werden weniger krank.

Nach § 3 Nr. 34 EStG sind Leistungen des Arbeitgebers zur Ver-besserung des allgemeinen Gesundheitszustands steuerfrei zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn, wenn sie den Anfor-derungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetz-buch entsprechen. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Bre-

Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit, das ist nieman-dem zu wünschen. Doch wenn es passiert, ist es gut zu wissen, wie die Unfallkosten steuerlich behan-

delt werden. Sind sie als Werbungskosten bei den Einkünf-ten aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar oder wird hier bereits alles durch den Ansatz der Entfernungspauschale (€ 0,30/km) abgegolten?

Nach § 9 Abs. 2 S. 1 EStG sind mit dem Ansatz der Entfernungs-pauschale alle Aufwendungen abgegolten, die durch Familien-heimfahrten und den Weg Wohnung/Arbeitsstätte entstehen. Dazu zählen insbesondere Parkgebühren während der Arbeits-zeit, Finanzierungskosten, Versicherungen, Diebstahl und Re-paraturkosten im Zusammenhang mit dem Kfz. Das Finanzge-richt Rheinland Pfalz ist mit Urteil v. 23.02.2016 (1 K 2078/15) der Ansicht, dass die Abgeltungswirkung der Entfernungspau-schale auch Unfallkosten abdeckt. Das Bundesfinanzministeri-um hingegen sieht Unfallkosten als außergewöhnliche Kosten an, die zusätzlich zur Entfernungspauschale zu berücksichtigen sind (H 9.10 LStH). Es erkennt Aufwendungen zur Beseitigung von Verkehrsunfallschäden an, die auf der Fahrt Wohnung/Ar-beitsstätte, auf einem Umweg zur Tankstelle oder auf dem Weg zur Abholung von Mitfahrern entstanden sind. Allerdings nur, wenn es sich nicht um eine Probefahrt, eine Fahrt unter Alkoholeinfluss oder einen privat veranlassten Umweg han-delt.

Wir empfehlen Ihnen daher, entstandene Unfallkosten auf je-den Fall geltend zu machen, da die Finanzverwaltung an die Lohnsteuerhinweise gebunden ist. Sollte es aber zu einer Aus-einandersetzung vor Gericht kommen, gibt es nur wenig Aus-sicht auf Anerkennung.

men sind die Anforderungen des Sozialgesetzbuches in den meisten Fällen erfüllt, wenn die Maßnahmen durch Physiothe-rapeuten, Heilpraktiker oder qualifizierte Fitnesstrainer er-bracht werden. So können Arbeitgeber beispielsweise Kosten für Präventions- und Fördermaßnahmen der gesetzlichen Krankenkassen gegen arbeitsbedingte körperliche Belastung, Fehlernährung, Stressbewältigung, Suchtmittelkonsum oder zur Reduzierung von Bewegungsmangel für ihre Arbeitnehmer steuerfrei übernehmen. Allerdings sind solche Leistungen nur bis zu einem Freibetrag von € 500 pro Arbeitnehmer und Jahr steuerfrei. Wird den Arbeitnehmern eine gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung kostenlos oder verbil-ligt angeboten, kann der Freibetrag auch dafür in Anspruch genommen werden. Die Kosten berechnen sich hierbei wie folgt: Sachbezugswert für ein Mittagessen (€ 3,10 in 2016) ./. Eigenanteil des Arbeitnehmers = geldwerter Vorteil pro Essen * Anzahl der Arbeitstage = gesamter Sachbezugswert im Jahr (steuer- und sozialversicherungsfrei wenn ≤ € 500)

Nicht begünstigt sind vom Arbeitgeber übernommene Mit-gliedsbeiträge für Sportvereine und Fitnessstudios oder Kos-ten für Wellnessleistungen, Saunagänge und Schwimmbäder.

Das Bundesverfassungsgericht hat die 2008 einge-führte Hinzurechnungsregelung erneut bestätigt. Die Hinzurechnungsregelung ist mit dem Grundge-

setz vereinbar und somit weiterhin unverändert anwendbar.

Der Gewinn aus einem Gewerbebetrieb unterliegt der Gewer-besteuer. Bei dessen Ermittlung erfolgen für gewerbesteuerli-che Zwecke bestimmte Hinzurechnungen in Form von bisher als Betriebsausgaben abgezogenen Aufwendungen wie z. B.

» Schuldzinsen » Miet- und Pachtzinsen » Konzessionen und Lizenzen.

Die Hinzurechnung ist dabei auf ⅕ bis 1/2, je nach Aufwands-art, beschränkt. Weiterhin ist ein Freibetrag in Höhe von € 100.000 zu berücksichtigen bzw. bei der Berechnung in Ab-zug zu bringen.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Unfallkosten und Entfernungs-pauschale

Steuerrecht von Stefanie Schübel, RTS Backnang Hinweis von Axel Koschorrek, RTS Fellbach

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen sind rechtmäßig

Fallbeispiel von Stefanie Schübel, RTS Backnang

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Fristen und Termine

Medieninhaber, Herausgeber: RTS Steuerberatungsgesellschaft KGRTS Bodensee Steuerberatungsgesellschaft KGRTS Jakobus & Partner Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Kontakt: [email protected], www.rtskg.deRedaktion: Albrecht Krimmer, Stefan BuckLayout & Satz: Anja Tillein, Carolin Münch Druck: e.kurz + co Druck und Medientechnik GmbH, [email protected]: 6-mal jährlichDie fachliche Information ist der Verständlichkeit halber kurz gehalten und kann die individuelle Beratung nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammen-gestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Impressum

RTS Steuerberatungsgesellschaft KG Backnang 07191 3267-0 Fellbach 0711 578844-0

Filderstadt 0711 77092-0 Metzingen 07123 9227-0

Neuenstein 07942 9104-0 Pleidelsheim 07144 8887-0

Schorndorf 07181 932823-0 Sersheim 07042 8351-0

Stuttgart 0711 9554-0 Tübingen 07071 688718-0

RTS Bodensee Steuerberatungsgesellschaft KGBonndorf 07703 9389-0 Konstanz 07531 9822-0

Singen 07731 9951-0 RTS Jakobus & PartnerPartnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Holzmaden 07023 90030-0

Neuenstein

Pleidelsheim

Sersheim Backnang

SchorndorfFellbach

Stuttgart

FilderstadtHolzmaden

MetzingenTübingen

SingenKonstanz

Bonndorf

Steuerzahlungstermine im Juni und Juli 2016:

FälligkeitEnde der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung

Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Scheck/bar

Umsatzsteuer 10.08.2016/12.09.2016 15.08.2016/15.09.2016 keine SchonfristLohn-/Kirchensteuer 10.08.2016/12.09.2016 15.08.2016/15.09.2016 keine SchonfristEinkommensteuerKörperschaftsteuerGewerbe- und Grundsteuer

12.09.201612.09.201615.08.2016

15.09.201615.09.201618.08.2016

keine Schonfristkeine Schonfristkeine Schonfrist

Sozialversicherungstermine* im August und September 2016:Fälligkeit – Wertstellung bei den Krankenkassen – keine Schonfrist!

Beiträge für August 2016 29.08.2016Beiträge für September 2016 28.09.2016

* Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d.h. am 25.08.2016 bzw. am 26.09.2016) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden.

Unternehmen. Informieren. August 2016