58
www.dbj.at Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung Dr Martin Brodey Dr Andreas Aigner 27.4.2006

Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

  • Upload
    manju

  • View
    120

  • Download
    4

Embed Size (px)

DESCRIPTION

Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung. Dr Martin Brodey Dr Andreas Aigner 27.4.2006. Übersicht. Richtige Vertragsanbahnung Wahl der passenden Transaktionsstruktur Optimale Regelung von Schlüsselaspekten aus Verkäufer- und Käufersicht. Richtige Vertragsanbahnung. - PowerPoint PPT Presentation

Citation preview

Page 1: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

www.dbj.at

Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

Dr Martin BrodeyDr Andreas Aigner

27.4.2006

Page 2: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

2www.dbj.at

Übersicht

1. Richtige Vertragsanbahnung

2. Wahl der passenden Transaktionsstruktur

3. Optimale Regelung von Schlüsselaspekten aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 3: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

3www.dbj.at

Vorvertragliches Schuldverhältnis

• Aufklärungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten schon im Verhandlungsstadium (ex lege)– Rechtliche Hindernisse

– Beschaffenheit des Unternehmens

– Abschlusswille

• Schuldhafte Verletzung macht schadenersatzpflichtig (culpa in contrahendo)– leichte Fahrlässigkeit genügt

• Vertrauensschaden (negatives Interesse)– Frustrierte (nutzlose) Aufwendungen

Richtige Vertragsanbahnung

Page 4: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

4www.dbj.at

Vorvertragliches Schuldverhältnis

Tipps:

• Auch Verkäufer sollte rechtliche Verhältnisse im Unternehmen genau prüfen (evtl Seller Due Diligence)

• Käufer vorab informieren

• Vertraglicher Haftungsausschluss

– Vorausverzicht

– Sittenwidrigkeitsgrenze (nicht gültig bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit)

Richtige Vertragsanbahnung

Page 5: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

5www.dbj.at

Vertraulichkeitsvereinbarung

• Sensible Information (schriftlich, mündlich) – ist streng vertraulich zu behandeln

– darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden

– ist ausschließlich für die Beurteilung der Transaktion zu verwenden

• Verhandlungen selbst sind geheim zu halten

• Nachhaltige Dauer

• Rückgabeverpflichtung bei Verhandlungsabbruch

Richtige Vertragsanbahnung

Page 6: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

6www.dbj.at

Vertraulichkeitsvereinbarung

Tipps: • Gestaffelte Weitergabe, "Red Files"

• Treuhänder für heikle Bereiche

• Vertragsstrafe

– Schwierigkeit des Schadensnachweises

– Verschuldensunabhängig vereinbaren

• Abwerbe- und Beschäftigungsverbot

Richtige Vertragsanbahnung

Page 7: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

7www.dbj.at

Exklusivitätsvereinbarung

• Erhebliche Vorprüfungskosten des Käufers

• Keine Parallel-Verhandlungen des Verkäufers für bestimmten Zeitraum

• mit Vertragsstrafe absichern

Richtige Vertragsanbahnung

Page 8: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

8www.dbj.at

Letter of Intent (LoI)

• Absichtsbekundung, Festschreibung des Verhandlungsstands (psychologischer Effekt)

• Formalisierung des weiteren Verhandlungsablaufs

– Zeitplan

– "list of open issues"

• Unverbindlichkeit festschreiben (kein Vorvertrag)

• Ausschluss der culpa in contrahendo

Richtige Vertragsanbahnung

Page 9: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

9www.dbj.at

Letter of Intent (LoI)

• Verbindlichkeit:

– Vorleistungsverpflichtungen

– Exklusivität, Vertraulichkeit

– Abwerbeverbot, Vertragsstrafen

• Zeitliche Bindungswirkung:

– Vertraulichkeit (lang oder unbestimmt)

– Exklusivität, LoI (relativ kurz)

– Abwerbeverbot (etwas länger)

Richtige Vertragsanbahnung

Page 10: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

10www.dbj.at

Festhalten von Verhandlungsergebnissen vs

verbindliche Einigung

• Einigung über Ware und Preis (essentialia negotii)

• Vorsicht: Aktenvermerk, Punktation, Handschlag

• Juristisch fachkundiger Rat schon im Verhandlungsstadium

Richtige Vertragsanbahnung

Page 11: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

11www.dbj.at

Transaktionsstruktur

Drei verschiedene Arten, ein Unternehmen zu übertragen:

• Share Deal

• Asset Deal

• Umgründungen

Wahl der passenden Transaktionsstruktur

Page 12: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

12www.dbj.at

Asset vs Share Deal

• Asset Deal:

– Wesentliche Assets (materielle und immaterielle Vermögensgegenstände) werden verkauft

• Share Deal:

– Anteile an der Gesellschaft, der das Unternehmen gehört, werden veräußert

Wahl der passenden Transaktionsstruktur

Page 13: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

13www.dbj.at

Charakteristika, Vor- und Nachteile

• Asset Deal:– Die Gesellschaft tritt als Verkäuferin auf – Kaufpreis fließt an GmbH (wenn an Gesellschafter

verbotene Einlagenrückgewähr) – Flexibilität ("cherry picking") – Gesetzliche Haftungstatbestände– Einzelrechtsnachfolge

• Share Deal: – Gesellschafter treten als Verkäufer auf – Assets (inkl Verbindlichkeiten) gehen uno actu

mittelbar auf Käufer über

Wahl der passenden Transaktionsstruktur

Page 14: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

14www.dbj.at

Haftung des Unternehmenserwerbers• § 1409 ABGB - Gesetzlicher Schuldbeitritt des

Unternehmenserwerbers • doppelte Beschränkung der Haftung:

– Beschränkt auf den Wert des Nettoaktivvermögens – Nur für unternehmensbezogene, zumindest "im Keim"

vorhandene Geldschulden, die Erwerber bei Übernahme kannte oder kennen musste

• Achtung: – Haftung auch, wenn ein Asset gar nicht übernommen

wurde (zB Kontamination eines Grundstücks)– Haftung für Schulden des Gesamtbetriebs, selbst wenn

nur Betriebsteil übernommen wird• Haftung nach § 1409 ABGB kann nicht vertraglich

ausgeschlossen werden

Wahl der passenden Transaktionsstruktur

Page 15: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

15www.dbj.at

Weitere gesetzliche Haftungstatbestände beim Asset Deal

• § 25 HGB– Erwerb eines Handelsgeschäfts unter Lebenden unter

Firmafortführung– Unbeschränkte Haftung– für alle unternehmensbezogenen Verbindlichkeiten– auch für Leistungspflichten (nicht nur Geldschuld)– Vertraglicher Haftungsausschluss bei

Firmenbucheintragung oder Gläubigerverständigung möglich

• § 14 BAO, § 15 Abs 2 BAO• § 67 Abs 4 ASVG• § 6 AVRAG

Wahl der passenden Transaktionsstruktur

Page 16: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

16www.dbj.at

Haftung des Unternehmenserwerbers

Tipps: • Vertragsklausel, wonach Verkäufer den Käufer

hinsichtlich Erwerberhaftung schad- und klaglos zu stellen hat

• Im Kaufvertrag kann vorgesehen werden, dass Kaufpreis zur Befriedigung der Gläubiger des Verkäufers zu verwenden ist

• Durch Wahl des Übereignungszeitpunktes kann Haftungszeitraum gem § 14 BAO gesteuert werden

• Anfrage bei Sozialversicherungsträger, ob es Beitragsrückstände gibt

Wahl der passenden Transaktionsstruktur

Page 17: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

17www.dbj.at

Haftung beim Share Deal

• Erwerber als neuer Gesellschafter übernimmt gesamtes Haftungspotential, unabhängig von subjektiven Komponenten

• Fünfjährige Vormännerhaftung bei nicht voll eingezahltem Stammkapital (§ 67, 68 GmbHG)

• Auf Gesellschafterebene kann es zu persönlicher Haftung kommen, wenn Erwerber Bürgschaften oder Garantien vom Verkäufer übernimmt

• Haftung für unzulässige Einlagenrückgewähr an Unternehmensverkäufer (strittig)

Tipp: Im Unternehmenskaufvertrag sollte gewährleistet sein, dass bis zur Übertragung des Unternehmens keine unzulässige Einlagenrückgewähr stattgefunden hat.

Wahl der passenden Transaktionsstruktur

Page 18: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

18www.dbj.at

Übergang von Vertragsverhältnissen

• Zustimmung des Vertragspartners nötig

• Gesetzliche Ausnahmen: – Arbeitsverhältnisse (§ 3 AVRAG)

– Mietverträge (§ 12a Abs 1 MRG) – Anhebungsrecht!

– Versicherungsverträge (§ 69 VersVG)

– Markenrechte, Lizenzverträge (§ 11 Abs 1 MSchG)

– Patentlizenzverträge (§§ 35, 36 PatG)

– Lizenzen an Urheberrechten (§ 28 UrhG)

Tipp: Verweigerung Erfüllungsübernahme

• Erleichterung der Vertragsübernahme durch § 38 UGB (ab 1.1.2007)

Wahl der passenden Transaktionsstruktur

Page 19: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

19www.dbj.at

Übergang von Vertragsverhältnissen

• Übertragung öffentlich-rechtlicher Verhältnisse – Öffentlich-rechtliche Konzessionen sind im Regelfall

personenbezogen (Gewerbeberechtigung) Keine Übertragung

– Anders bei dinglichen Bescheiden (zB Betriebsanlagengenehmigung, Baubewilligung, wasserrechtliche Bewilligung)

• Höchstpersönliche Rechte können nicht übertragen werden (zB Vorkaufsrecht, Optionsrecht)

• Es ist für jede Übertragung von Assets der passende "Modus" zu wählen

Wahl der passenden Transaktionsstruktur

Page 20: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

20www.dbj.at

Vertragsübernahme beim Share Deal

• Vertragspartner beim Share Deal ändert sich nicht (GmbH/AG)

• Achtung: Verträge können "Change of Control"-Klauseln enthalten

• Mietzinserhöhung gemäß § 12a Abs 3 MRG

– bei entscheidender rechtlicher und wirtschaftlicher Änderung der Einflussmöglichkeiten auf die Mietergesellschaft

• Öffentlich-rechtliche Konzessionen bleiben beim Share Deal aufrecht

• Höchstpersönliche Rechte können im Rahmen eines Share Deals übertragen werden

Wahl der passenden Transaktionsstruktur

Page 21: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

21www.dbj.at

Risken beim Share Deal

• GmbH-Anteile können bei mangelndem Eigentum des Veräußerers nicht gutgläubig erworben werden

• Kette sämtlicher Erwerbsvorgänge prüfen

• Firmenbucheintragungen genießen nicht den öffentlichen Glauben des Grundbuchs

• Gefahr der Verwässerung (Kapitalerhöhung wurde vor Anteilserwerb beschlossen und nicht im Firmenbuch eingetragen)

• Wurden die Geschäftsanteile ge- oder verpfändet?

Wahl der passenden Transaktionsstruktur

Page 22: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

22www.dbj.at

Gebühren und Verkehrsteuern

• Asset Deal: – Einige der erforderlichen Übertragungsakte können

Rechtsgeschäftsgebühr auslösen – Übertragung von Liegenschaften löst

Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr im Grundbuch aus

– Umschreibungen im Patentregister, Markenregister, Musterregister, Eintragungen im Firmenbuch

• Share Deal: – Es fallen keine Rechtsgeschäftsgebühren und

Umschreibungsgebühren an – Übertragung von allen Anteilen an einer Gesellschaft

löst Grunderwerbsteuer aus

Tipp: "Zwerganteil" an zur veräußernden Gesellschaft hält Treuhänder des Käufers

Wahl der passenden Transaktionsstruktur

Page 23: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

23www.dbj.at

Vertragsgestaltung aus Verkäufer- und Käufersicht

Formerfordernis:

• Notariatsaktspflicht für GmbH-Geschäftsanteile (§ 76 Abs 2 GmbHG)

• Keine gesetzliche Formpflicht für den Aktienkaufvertrag (Schriftlichkeit aus praktischen Erwägungen)

• Auch Asset Deal in aller Regel formfrei (außer bei bestimmten Assets wie GmbH-Anteilen)

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 24: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

24www.dbj.at

Beschreibung des Kaufobjekts

Share Deal: • Genaue Bezeichnung der Gesellschaft, deren Anteile

erworben werden • Festlegung des Beteiligungsprozentsatzes

Asset Deal: • Funktionale Beschreibung des Unternehmens;

demonstrative Aufzählung besonders wichtiger Assets; uU abschließende Liste von Assets, die nicht übernommen werden

• Bei Bezugnahme auf Bilanzen: Achtung auf Assets, die im Jahresabschluss nicht aufscheinen oder nicht aufscheinen müssen

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 25: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

25www.dbj.at

Kaufpreis

• Bestimmbarkeit

• Modus der Kaufpreisberechnung

• Abrechnungsbilanz, Initial Purchase Price, Earn Out-Klausel

• Möglichkeit der Kaufpreisreduktion durch Vermietung/Verpachtung und Mitübertragung von Schulden

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 26: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

26www.dbj.at

Zahlungsabwicklung

• Spannungsverhältnis zwischen Verkäufer – Kaufpreisbesicherung, möglichst frühe

Kaufpreiszahlung

• und Käufer – möglichst späte Kaufpreiszahlung, Absicherung von

Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen

• Treuhandkonstruktion und andere Instrumente (zB Konzern- oder Bankgarantie) als denkbare Lösungen

• Aktien oder Geschäftsanteile an der käuferischen Gesellschaft als Gegenleistung, Sacheinlage

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 27: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

27www.dbj.at

Übergangstichtag und Ergebniszuteilung

• Zeitlicher Bezugspunkt für die rechtliche und wirtschaftliche Übertragung

• Rechtlicher Übergangstichtag: Shares oder Assets gehen in rechtlicher Hinsicht auf den Käufer über (Käufer erwirbt Eigentum an Shares bzw Assets, rechtliche Zuordnung wechselt)

• Wirtschaftlicher Übergangstichtag: Übergang von Vorteilen und Lasten, Gefahr und Zufall, weicht oft vom rechtlichen Übergangstichtag ab

• Gewinn- bzw Dividendenregelung

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 28: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

28www.dbj.at

Gewährleistung, echte Garantie und Schadenersatz

• Form der Verkäufer-Zusagen

– Gewährleistung

– Echte Garantie

• Gemeinsamkeit:

verschuldensunabhängige Haftung

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 29: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

29www.dbj.at

Wesentliche Unterschiede zwischen Gewährleistung und echter Garantie• "Augen auf, Kauf ist Kauf" (§ 928 ABGB)

– Haftungsausschluss bei offenkundigen Mängeln

– Strategie Verkäufer: vollständige Offenlegung

– Tipp: Hinterlegung der DD-Dokumentation bei Treuhänder

• Haftungsausschluss gilt nicht bei ausdrücklichen Zusicherungen ("dicta et promissa")– Reaktion Käufer: umfassender Gewährleistungskatalog

– Abwehr Verkäufer: Haftungsausschluss für erkennbare Sachverhalte trotz ausdrücklicher Zusicherung

– Konter Käufer: "Disclosure Schedules"

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 30: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

30www.dbj.at

Wesentliche Unterschiede zwischen Gewährleistung und echter Garantie

• Zusagen betreffend übergebene Unterlagen

– Käufer: Richtigkeit und Vollständigkeit aller DD-Unterlagen und Management-Antworten

– Verkäufer: keine Haftung für bestimmte vorvertragliche Informationen (zB Information Memoranda, Business Pläne)

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 31: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

31www.dbj.at

Wesentliche Unterschiede zwischen Gewährleistung und echter Garantie

• Echte Garantie (iS § 880a ABGB)

– Selbständige, abstrakte Schuld

– Haftung unabhängig von Offenkundigkeit und Erkennbarkeit in der Due Diligence

– käuferfreundlich

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 32: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

32www.dbj.at

Wesentliche Unterschiede zwischen Gewährleistung und echter Garantie• Haftung für gewöhnlich vorausgesetzte

Eigenschaften (§ 922 ABGB)– was darf Erwerber nach Verkehrsauffassung erwarten?– Rechtsunsicherheit– "Fundgrube" für Käufer– Ausschluss zugunsten des Verkäufers

• Haftung für öffentliche Äußerungen des Verkäufers (§ 922 ABGB)– zB Pressekonferenzen, Verkaufsprospekt– aus Sicht des Verkäufers ausschließen

• Keine dieser Unsicherheiten bei echter Garantie

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 33: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

33www.dbj.at

Wesentliche Unterschiede zwischen Gewährleistung und echter Garantie• Umfang des zu ersetzenden Nachteils (jeweils

verschuldensunabhängig)• Garantie:

– positiver Schaden, Mangelfolgeschaden, entgangener Gewinn

– betraglich unbeschränkt– käuferfreundlich

• Gewährleistung:– Preisminderung nach der relativen

Berechnungsmethode– verkäuferfreundlich

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 34: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

34www.dbj.at

Wesentliche Unterschiede zwischen Gewährleistung und echter Garantie

• "Verkäuferfalle" bei Gewährleistung:

§ 924 ABGB– Vermutung, dass Mangel zum Zeitpunkt der

Übergabe vorhanden, wenn er binnen 6 Monate hervorkommt

– für Käufer sehr vorteilhaft

– Frage, ob tatsächlich auf Unternehmenskauf anwendbar (nicht ausjudiziert)

– Verkäufer sollte Vermutung ausschließen, Käufer sollte ihre Anwendbarkeit vereinbaren

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 35: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

35www.dbj.at

Wesentliche Unterschiede zwischen Gewährleistung und echter Garantie

• Keine Mängelrügepflicht

– OGH: Unternehmenskauf ist kein typisches Umsatzgeschäft

– Mängel, die erkennbar sind und nicht unverzüglich gerügt werden, gelten also nicht als genehmigt

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 36: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

36www.dbj.at

Schadenersatz

• Schadenersatz– besteht neben Gewährleistungsanspruch

– umfasst im Gegensatz zu Gewährleistung auch noch Mangelfolgeschaden und entgangenen Gewinn

– Verschulden erforderlich, aber leichte Fahrlässigkeit genügt (auch für entgangenen

Gewinn) Beweislastumkehr: Verkäufer muss sich für die ersten 10

Jahre frei beweisen (§§ 1298, 933a ABGB) Verkäufer könnte versuchen, Beweislastumkehr

auszuschließen

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 37: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

37www.dbj.at

Gewährleistung, echte Garantie und Schadenersatz

• Solidarische Haftung

– bei Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz

– auf Käufer- und Verkäuferseite

– unabhängig von Teilbarkeit der Leistung

– gegebenenfalls abweichend regeln zB, wenn Treuhänder Zwerganteil zur Vermeidung von

Grunderwerbsteuer erwirbt

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 38: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

38www.dbj.at

Der Gewährleistungskatalog

• Zusammenhang mit Due Diligence

• Unsicherheit über "bedungene oder gewöhnlich vorausgesetzte" Eigenschaften des Kaufobjekts

• Verkehrsauffassung Rechtsunsicherheit

– Ertragsfähigkeit eines Unternehmens

– Unrichtige Bilanzen

– Fehlen einer Betriebsgenehmigung

• Gewährleistungskatalog bezweckt ab-schließende (beschränkte) Haftungsregelung

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 39: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

39www.dbj.at

Übliche Gewährleistungszusagen

• "Free Title"

– Kaufgegenstand Ordnungsgemäße Errichtung/wirksamer Bestand der

Gesellschaft

Eigentum, Lastenfreiheit

Keine Einlagenrückgewähr

Wirksamkeit von Umgründungsmaßnahmen

– Vermögen Freiheit von Pfand- und sonstigen Rechte Dritter

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 40: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

40www.dbj.at

Übliche Gewährleistungszusagen

• Umweltklausel

– Einhaltung aller maßgeblichen Umweltvorschriften bis zum Stichtag

– Keine (nicht rückgestellten) Umweltnachteile

– Definition Umweltnachteil Aufwendungen für Beseitigung von Kontaminationen

Abstellen auf vorliegende und künftige rechtskräftige Bescheide oder Urteile

Maßgebliche Rechtslage?

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 41: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

41www.dbj.at

Übliche Gewährleistungszusagen

• Bilanzklausel– Jahresabschlüsse

Erstellt gemäß Grundsatz der Bilanzkontinuität Richtig und vollständig Richtiges und vollständiges Bild von der Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage

– Bewertungswahlrechte

– Objektive Richtigkeit? Vorsichtsgrundsatz Erkennbarkeit Wesentlichkeitsgrundsatz Zusicherung objektiver Richtigkeit bestimmter wichtiger

Bilanzkennzahlen

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 42: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

42www.dbj.at

Übliche Gewährleistungszusagen

• Steuerklausel– Inhalt:

Alle fälligen, vorläufig oder endgültig festgesetzten Abgaben für Sachverhalte vor Stichtag vollständig entrichtet

Ausreichend Vorsorge für noch nicht festgesetzte Abgaben

ordnungsgemäße Ermittlung und Abfuhr laufend zu entrichtender Abgaben (zB USt)

Keine verdeckte Gewinnausschüttungen

– Vorteilsanrechnung?

– Mitwirkung des Verkäufers bei Betriebsprüfung

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 43: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

43www.dbj.at

Übliche Gewährleistungszusagen• Eigenkapitalgarantie (EKG)

– Ermittlung des Eigenkapitals (EK) zu einem bestimmten Stichtag

– Anwendung bisheriger oder vereinbarter anderer Bewertungsgrundsätze

– Vereinbarung, dass EK zum Stichtag EUR x zu betragen hat Geringeres EK hat Verkäufer durch Leistung an Gesellschaft

auszugleichen. Überschussbetrag steht dem Verkäufer zu.

– EKG kann Wertbeeinträchtigungen absichern, nicht aber Bestandsgarantien oder Tauglichkeitszusagen ersetzen

– Nicht in der Bilanz enthaltene Positionen (stille Reserven, Goodwill etc) nicht von EKG erfasst

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 44: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

44www.dbj.at

Übliche Gewährleistungszusagen

• Prozessklausel– Keine anhängigen oder drohenden Aktiv- oder

Passivprozesse, Schiedsverfahren oder Verwaltungsverfahren

– Aus anhängigen Streitigkeiten (siehe Due Diligence!) werden keine Nachteile über einen bestimmten (rückgestellten) Betrag hinaus erwachsen

• Personal (generell, individuell)

• Immaterialgüterrechte

• Liegenschaften und Bestandrechte

• Öffentlichrechtliche Genehmigungen

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 45: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

45www.dbj.at

Übliche Gewährleistungszusagen

• "Material Adverse Change" ("MAC")-Klauseln– Zwischen bestimmtem Datum (zB letzter Jahresabschluss-

Stichtag oder Unterfertigung des Vertrages) und dem Übergang des Kaufobjekts (Closing)

wurde das Unternehmen ordnungsgemäß fortgeführt erfolgten keine Verfügungen, die die rechtlichen und

wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens nachteilig veränderten

Bsp: keine wesentlichen Verkäufe von und Verfügungen über Anlagevermögen, keine außergewöhnliche Erhöhung von Gehältern und Löhnen, keine wesentliche Änderung der den Kunden gewährten Konditionen (zB Kundenboni)

– "Schattenmanagement" durch Käufer?

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 46: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

46www.dbj.at

Allgemeines zu Gewährleistungszusagen

• Zeitpunkt des Zutreffens (Signing, Closing, nachher?)

• Subjektive Qualifikation/objektive Zusage? Wesentlichkeit?

• Erstreckung auf Konzerngesellschaften

• Share Deal: wann sind Mängel des Unternehmens auch Mängel der erworbenen Beteiligung?

• Zusagen des Käufers

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 47: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

47www.dbj.at

Rechtsfolgen (Remedies)

• Vertragsauflösung? – Wandlung bei nicht behebbaren, nicht bloß

geringfügigen Mängeln– Irrtumsanfechtung – Verkürzung über die Hälfte

• Rückabwicklung nicht praktikabel; denkbar bei Risiko besonderes gravierender Mängel

• Verbesserung vor Preisminderung, Natural- vor Geldersatz – ebenfalls nur in engen Grenzen praktikabel

• Ziel: rascher monetärer Ausgleich (Minderung des Kaufpreises)

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 48: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

48www.dbj.at

Haftungsumfang

• Ausschluss Schadenersatz? Beschränkung der ersatzfähigen Schäden (kein entgangener Gewinn, Mangelfolgeschäden)?

• Schadensberechnung – objektiv abstrakt oder subjektiv konkret?

• "Cap" – Haftungshöchstbetrag• "De Minimis"-Regelung (Mindestbetrag des Anspruchs)

– Freibetrag ("Cushion" oder "Deductible")– Freigrenze

• "Basket" - Verkäufer haftet erst dann, wenn mehrere Ansprüche in Summe eine bestimmte Höhe erreichen

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 49: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

49www.dbj.at

Unterschiedliche Interessenlage

• Verkäufer:– Betragliche Haftungsbegrenzung– Haftungsausschluss, wenn Käufer nicht rügt oder keine

Nachbesserung ermöglicht– Beweislast des Käufers (also auch in den ersten 6 Monaten nach

Übergabe abweichend von § 924 ABGB)

– Ausschluss Rücktrittsrecht, Irrtumsanfechtung– Ausschluss Schadenersatz/Gewährleistung außerhalb

der Zusagen u. durch weiten Offenlegungsgrundsatz– Subjektive Qualifikation der Zusagen– Abtretung allfälliger Ansprüche gegen Dritte statt

eigener Haftung– Kurze Verjährungsfristen

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 50: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

50www.dbj.at

Unterschiedliche Interessenlage

• Käufer:– Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz– Zusage der Vollständigkeit und Richtigkeit aller

Informationen (insb. Due Diligence)– Freistellung von (Eventual-)Verbindlichkeiten – Wahlrecht zwischen Nachbesserung,

Kaufpreisminderung (ggfs Wandlung)– Ausschluss von § 928 ABGB (offene Mängel)– Keine Abzugsbeträge (zB Leistungen Dritter,

Steuervorteile)– Weite Nachteilsberechnung, lange Verjährungsfristen

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 51: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

51www.dbj.at

Verjährung und ihre Tücken

• Gewährleistungsfrist– 3 Jahre ab Übergabe (Rsp)

auch bei beweglichen Sachen bei Share Deal und Asset Deal

– Verkäufer sollte Haftungsfrist verkürzen

– Käufer sollte Frist in Teilbereichen verlängern Umweltschäden Steuern "good standing"

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 52: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

52www.dbj.at

Verjährung und ihre Tücken

• Verjährungsfristen für Schadenersatz und Garantie laufen parallel zur Gewährleistungsfrist

– 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (nicht: ab Übergabe)

– Aus Verkäufersicht: Beschränkungen der Gewährleistungsfrist auch auf Garantie- bzw Schadenersatzfristen erstrecken

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 53: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

53www.dbj.at

Verjährung und ihre Tücken

• Beginn der Gewährleistungsfrist– Sachmängel: Tag der vollständigen "Ablieferung"

– Rechtsmängel: Berechtigung des Dritten unzweifelhaft

– Rechtsunsicherheit beim Fristenbeginn

– Klare Regelung im Kaufvertrag (Bezugspunkt meist Closing)

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 54: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

54www.dbj.at

Verjährung und ihre Tücken

• Geltendmachung der Haftungsansprüche

– gerichtlich, dh mit Klage

– Vergleichsgespräche Ablaufshemmung bei konkreten

Vergleichsverhandlungen (wechselseitige Vergleichsanbote)

Käufer: Verzicht auf Einwand der Verjährung von Verkäufer einholen

• Monitoring des jeweiligen Fristenablaufs

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 55: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

55www.dbj.at

Absicherung von Haftungsansprüchen

• Insbesondere bei Insolvenz des Käufers– Bankgarantie (Kosten)

– Konzerngarantie

– Ratenweise Zahlung des Kaufpreises

– Haftrücklass bei Treuhänder

– Bürge und Zahler Vorsicht bei schriftlicher Vereinbarung

(Rechtsgeschäftsgebühr!)

• Solidarische Haftung

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 56: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

56www.dbj.at

Closing• Wirksamwerden des Kaufvertrags• Erfüllung aller aufschiebenden Bedingungen

– Anzahl und Art transaktionsabhängig– zB kartellrechtliche Freigabe, Beibringung einer Konzerngarantie

durch Verkäufer, Entlassung des Verkäufers aus privaten Haftungen

• Culpa in contrahendo-Haftung bei Vereitelung wider Treu und Glauben

• Closing Memorandum– deklarativ (rechtsbezeugend)– Rechtssicherheit: konstitutiv vereinbaren

• Rücktrittsrecht, wenn kein Closing innerhalb bestimmter Frist

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 57: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

57www.dbj.at

Schiedsklausel oder ordentliche Gerichtsbarkeit?

• 1 / 3 Instanzen• Verfahrensdauer• Kosten• Einfluss auf Schiedsrichterwahl• Spezielles Fachwissen der Schiedsrichter• Diskretion• Vollstreckbarkeit (New York Convention)

Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht

Page 58: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung

58www.dbj.at

Ihre Ansprechpartner

Dr Martin BrodeyTel: (01) 533 47 [email protected]

Dr Andreas AignerTel: (01) 533 47 [email protected]

DORDA BRUGGER JORDISRechtsanwälte GmbH

Dr Karl Lueger-Ring 10, 1010 Wien www.dbj.at