Upload
friedemann-schiferl
View
124
Download
2
Embed Size (px)
Citation preview
Unterweisungsmodul
Erste HilfeErste Hilfe
Unterweisungsinhalte - Beispiele
Rechtliche Grundlagen Ausbildung in Erster Hilfe Erste Hilfe - Ausstattung Erste Hilfe – Verbandbuch Notfallmanagement …
© LZK BW 11/2013
CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“
© LZK BW 11/2013
CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“
© LZK BW 11/2013
Arbeitsmedizinische Vorsorge – Nachschlagewerk!
© LZK BW 11/2013
Erste Hilfe
© LZK BW 11/2013
Rechtliche Grundlagen
Allgemeine Pflichten Verbandsmaterialien Erste-Hilfe-Ausbildung Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen (Verbandbuch) …
Unfallverhütungsvorschrift BGV A1
© LZK BW 11/2013
Erste Hilfe – Ausbildung in Erster Hilfe?
Ersthelfer ist der Zahnarzt! Empfehlung: Beschäftigte in Erster Hilfe ausbilden zu lassen! Erste-Hilfe-Grundkurs über 16 h (2 Tage). Erste-Hilfe-Training über 8 h (1 Tag) alle 2 Jahre. Kosten für Mitarbeiter/-innen: Die BGW übernimmt einen
festgelegten Anteil an den Ausbildungskosten. Wer bildet aus (Beispiele)?
- Deutsches Rotes Kreuz
- Arbeiter-Samariter-Bund
- Johanniter-Unfall-Hilfe
- Malteser Hilfsdienst
- Viele private Anbieter (Kursinhalte gemäß BGV A 1)
Wichtig: Teilnahmebescheinigung!© LZK BW 11/2013
Erste Hilfe – Ausstattung?
Wer: Der Praxisinhaber Was: Ein Verbandsortiment gemäß DIN 13157 C Standort: Schnell erreichbar + leicht zugänglich Der Standort des Verbandkastens ist deutlich erkennbar und
dauerhaft zu kennzeichnen.
Verhalten
bei Unfällen
Verhalten im Brandfall
Ruhe bewahren !
1. Lebensrettende Sofortmaßnahmen
2. Unfall melden ! Notruf: 19 222 WER meldet ? WO ist es passiert ? WAS ist passiert ? WIE viele Verletzte ? WELCHE Verletzungen ? WARTEN auf Rückfragen.
3. Erste Hilfe Versorgung des/der Verletzten;
Ersthelfer informieren Verunglückte(n) aus
Gefahrenbereich bringen Unfallstelle absperren/
Unfallgefahr beseitigen 4. Weitere Maßnahmen
Krankenwagen oder Feuerwehr einweisen
Schaulustige fernhalten
Ruhe bewahren !
1. Menschen retten 2. Brand melden !
Notruf: 112 WER meldet ? WO brennt es ? WAS brennt ? Sind Menschen in Gefahr ?
Gibt es Verletzte ? WARTEN auf Rückfragen.
3. In Sicherheit bringen Gefahrenbereich verlassen,
gefährdete Personen warnen Behinderten/Hilflosen helfen Keine Aufzüge benutzen
Türen schließen 4. Weitere Maßnahmen
Brand bekämpfen Feuerwehr einweisen und
Anordnungen befolgen
Erste-Hilfe-Material regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit(sterile Verbandsmaterialien) überprüfen.
Alarmplan für den Notfall an einem gut sichtbaren Standort (z. B. Rezeption) aushängen!
© LZK BW 11/2013
Erste Hilfe – Ausstattung?
© LZK BW 11/2013
Erste Hilfe – Ausstattung?
© LZK BW 11/2013
Erste Hilfe – Verbandbuch? Verpflichtung zur Dokumentation aller Erste-Hilfe-Leistungen an
verunfallten Beschäftigten (Praxis- und Wegeunfälle). Aufzeichnungspflicht für die Beschäftigten! Aufbewahrung: Mindestens 5 Jahre nach der letzten Eintragung. Dokumentation in einem Verbandbuch!
Achtung: Nicht vergessen, ein Arbeits-unfall wird erst nach 3 Ausfalltagen nach dem Unfalltag an die BGW gemeldet!© LZK BW 11/2013
Notfall – Nachschlagewerk!
© LZK BW 11/2013
Erste Hilfe – Notfallmanagement?
Notfall durch Vorerkrankungen bzw. Komplikationen in der zahnärztlichenBehandlung. Prophylaktische Maßnahmen in der Praxis:
- Sorgfältige Anamnese um Vorerkrankungen zu identifizieren
- Herzschrittmacher-Patienten
- Besondere Überwachung der Risikopatienten in Bezug auf vegetative Zeichen wie z. B. Schwitzen, Blässe, Übelkeit und Schwindel.
© LZK BW 11/2013
Erste Hilfe – Notfallmanagement?
Das Praxisteam muss auf die Notfallversorgung vorbereitet sein:
- Alarmplan mit wichtigen Rufnummern.
- Plan „Erste Notfallmaßnahmen“.
- Häufig mögliche Notfallsituationen sollten im Team geübt werden.
- Notfallkoffer und Notfallmedikamente.
- Der Zahnarzt und eine Zahnarzt- helferin/ZFA führen die Notfalldiagnostik und Notfalltherapie durch.
© LZK BW 11/2013
Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Erste Hilfe“ in der Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung).
© LZK BW 11/2013