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Juli/August 2016 55. Jahrgang Postvertriebsstück Deutsche Post AG „Entgelt bezahlt“ Seite 8 < Anpassung der Besoldung und Ver- sorgung 2016/2017 Seite 6 < Attraktivitäts- offensive Personal vbb magazin Der Bundeswehrbeamte Zeitschrift des Verbandes der Beamten der Bundeswehr VBB-Bundesvorstand tagte in Remagen- Oberwinter 7/8

VBB-Bundesvorstand tagte in Remagen- Oberwintervbb-bmvg.de/download/vbb magazin_Juli_August 2016.pdf · < Elektronische Akte: Aktenbock ade 40 < Gleichstellungsindex für die obersten

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Juli/August 2016 • 55. Jahrgang

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–14 < vbb < Editorial

< VBB-Bundesvorstand tagte in Remagen-Oberwinter 4

< VBB-Bundesvorsitzender spricht auf dbb Bundeshauptvorstandssitzung 6

< Anpassung der Besoldung und Versorgung für 2016 und 2017 beschlossen 6

< Gemeinsames Vorgehen für die Bundeswehrfeuerwehr vereinbart 8

< Attraktivitätsoffensive und Trendwende Personal: Einblicke in die Aktivitäten des BAPersBw 8

< Organisatorische Veränderungen im Travel Management 10

< Projekt Organisationsanalyse BMVg 10 < Stopp bei Beförderungen zum/zur Amts ins-

pektor/-in bzw. Hauptbrandmeister/-in 11 < Die Katze ist aus dem Sack 12 < Neufassung der Sonderurlaubsverordnung

seit dem 1. Juni 2016 in Kraft – 10 Tage Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke bleiben bestehen 12

< Impressionen vom Tag der Bundeswehr 2016 13

< Bearbeitungszeiten Beihilfeabrechnung 14 < Leserbriefe 14 < Personalratswahlen 2016: Zeitschrift für

Personalvertretungsrecht/ZfPR-Online 14 < Aus unseren Bereichen und

Landesverbänden 16 < Personalnachrichten 26 < In eigener Sache 27 < Blutspendetermine

August/September 2016 29

Beihefter: Inhaltsverzeichnis 2015

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< Sitzung des dbb Bundeshauptvorstands: Darmstädter Beschlüsse 30

< Meseberger Gespäch: Tarifbindung stärken 31

< Besoldung und Versorgung 2016: Zusagen für Bundesbeamte werden eingehalten 31

< Drittes Pflegestärkungsgesetz: Neuregelungen sind schlüssig 32

< E-Government: Beschäftigte erwarten echten digitalen Aufschwung 33

< CESI-Fachtagung in Kopenhagen: Chancen neuer Arbeitsrhythmen 34

< Der Fall des Monats 37 < Vorsorgende Stellen- und Personal politik:

Demografiestrategie gewinnt an Kontur 38 < 40 Jahre Mitbestimmungsgesetz:

Bewährter Stabilitätsfaktor 38 < Elektronische Akte: Aktenbock ade 40 < Gleichstellungsindex für die obersten

Bundesbehörden: Mehr Frauen in Führungspositionen 42

< Deutscher Frauenrat – Mitglieder- versammlung 2016: Mütterrente auch für Beamtinnen umsetzen 44

< Interview mit Dr. Claudia Bogedan, Präsidentin der Kultusminister konferenz 46

< ImpressumHerausgeber: Bundesgeschäftsstelle des VBB. Baumschulallee 18 a, 53115 Bonn. Telefon: 0228.38927-0. Telefax: 0228.639960. Redaktion: Bundesgeschäftsstelle des VBB. Internet: www.vbb-bund.de. E­Mail: [email protected]. Herausgeber der dbb seiten: Bundes leitung des dbb beamtenbund und tarifunion – Bund der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors – Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.4081-40. Telefax: 030.4081-5598. Internet: www.dbb.de. E­Mail: [email protected]. Chefredaktion: Dr. Walter Schmitz. Redaktion: Christine Bonath, Jan Brenner. Fotos: dbb, fotolia, MEV. Bezugsbedingungen: Die Zeitschrift erscheint 10-mal im Jahr und ist für VBB-Mitglieder im Beitrag eingeschlossen. Nicht-mitglieder können die Zeitschrift durch den Verlag beziehen. Verlag: dbb verlag gmbh. Friedrichstraße 165, 10117 Berlin. Telefon: 030.7261917-0. Telefax: 030.7261917-40. Internet: www.dbbverlag.de. E­Mail: [email protected]. Versandort: Geldern. Her stellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42 – 50, 47608 Geldern. Layout: FDS, Geldern. Anzeigen: dbb verlag gmbh, Mediacenter, Dechenstraße 15 a, 40878 Ratingen. Telefon: 02102.74023-0. Telefax: 02102.74023-99. E­Mail: [email protected]. Anzeigenleitung: Petra Opitz-Hannen. Telefon: 02102.74023-715. Anzeigenverkauf: Panagiotis Chrissovergis, Telefon: 02102.74023-714. Anzeigendisposition: Britta Urbanski. Telefon: 02102.74023-712. Anzeigentarif Nr. 57 (dbb magazin) und Nr. 41 (vbb magazin), gültig ab 1.10.2015. Druckauflage: dbb magazin: 597 469 (IVW 2/2016). Anzeigenschluss: 6 Wochen vor Erscheinen. Gedruckt auf Papier aus elementar-chlorfrei gebleichtem Zellstoff.Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Sämtliche Personen- und Be-rufsbezeichnungen gelten jedoch gleichermaßen für alle Geschlechter. ISSN 0521­7814

In der Sache fühlt sich der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) einmal mehr in seiner Auffassung be-stätigt. Natürlich war die Entscheidung in der letzten Legislaturperiode falsch, Aufgabe und Personal des „Travel Ma-nagements“ im Rahmen der Bundes-wehrreform an das Bundesministerium des Innern abzugeben. Die Entschei-dung der Bundesministerin der Vertei-digung, Frau Dr. Ursula von der Leyen, von dieser vormals getroffenen Ent-scheidung Abstand zu nehmen, war und ist richtig. Der VBB kann für sich in Anspruch nehmen, in Gesprächen mit der Leitung des Ministeriums mit Er-folg für den Erhalt der Aufgabe im Ver-teidigungsressort geworben zu haben. Gleichwohl haben wir auch darauf hin-gewiesen, dass eine Zentralisierung der Aufgabenwahrnehmung an sechs Stand-orten nicht „kundenfreundlich“ ist. Was bei Regeldienstreisen funktioniert, ist beispielsweise im Zusammenhang mit der Durchführung und der Abrechnung von „besonderen Dienstgeschäften“ in Bezug auf den Beratungsbedarf der Soldatinnen und Soldaten vor Ort kom-plizierter. Egal, ob im Bereich der „see-fahrenden Einheiten“ oder an den Lehr-einrichtungen, nur durch die Beratung vor Ort lässt sich der Servicegedanke auch umsetzen. Das hätte man, wenn man es gewollt hätte, auch vorher wis-sen können. Und so stellt sich einmal mehr die Frage, wer berät eigentlich die Spitze des Verteidigungsressorts? Die jetzt getroffene Entscheidung, bis zu sechs Dienstposten bei den derzeit noch 43 Bundeswehrdienstleistungszen-tren auszubringen, ist vom Grundsatz her richtig. Was man hätte vermeiden können, sind die Veränderungen, die jetzt auf das betroffene Personal zu-kommen. Da ist es nicht mehr als recht und billig, dass Staatssekretär Gerd Hoofe die mögliche Verlagerung von bis zu 400 Dienstposten nur auf der Zeitachse und unter Beachtung der

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,in den letzten Wochen hatten wir Sie auf unserer Seite in Facebook und auf unser In-ternetseite über die Absicht des Bundesmi-nisteriums der Verteidigung (BMVg) infor-miert, organisatorische Veränderungen im Bereich des „Travel Management“ vorzu-nehmen. Was wir geschrieben haben, war – nach journalistischen Gepflogenheiten – nicht als vertraulich klassifiziert, also frei zur Veröffentlichung. Diese Möglichkeit haben wir auch genutzt. Ich denke, dass Sie, als Leserin und Leser der Publikations-organe unseres Verbandes, diese Möglich-keiten der schnellen Information mittler-weile zu schätzen wissen. Dem versuchen wir in der Bundesgeschäftsstelle auch wei-terhin verstärkt Rechnung zu tragen. In vielen Fällen gelingt uns das auch. Es gilt der alte und doch immer noch gültige Grundsatz: „Nichts ist so alt wie die Mel-dung von gestern“. Wenn unser Verband allerdings mit seiner Meldung schneller in der Öffentlichkeit – also bei Ihnen – ist, als die Information bei den betroffenen Mitar-beiterinnen und Mitarbeitern eingeht, ist das gelinde gesagt suboptimal.

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> vbb magazin | Juli/August 2016

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VBB-Bundesvorstand tagte in Remagen-OberwinterVom 20. bis 22. Juni 2016 tagte das zweithöchste Gremium im Verband der Beamten der Bun-deswehr e.V. (VBB) – der Bun-desvorstand – um das letzte halbe Jahr Revue passieren zu lassen und weitere Weichen für die Zukunft zu stellen. Der etwas spätere Termin war der Tatsache geschuldet, dass na-türlich die Ergebnisse aus den Personalratswahlen 2016 und die Wahlen anlässlich der kons-tituierenden Sitzungen abge-wartet werden sollten. Wie nicht anders zu erwarten, wa-ren die Zahlen und Fakten der Wahlen zu den verschiedenen Personalratsgremien das zen-trale Thema, mit dem sich der Bundesvorstand intensiv in ei-ner „Manöverkritik“ auseinan-dergesetzt hat. Wir haben während der letzten Wochen eingehend in den verschiede-nen sozialen Medien über die Personalratswahlen berichtet und verzichten an dieser Stelle auf eine weitere Betrachtung. Wichtig war den Mitgliedern des Bundesvorstandes, den Wählerinnen und Wählern für ihre Wahlentscheidung zu-gunsten des VBB zu danken, mit der sie unseren Verband in der Bundeswehr wieder flä-

chendeckend zur eindeutigen Nummer 1 bei den Beamtin-nen und Beamten gemacht ha-ben. Der berechtigte Dank galt aber auch den unzähligen Hel-ferinnen und Helfern vor Ort, die mit persönlichen Anspra-chen und der Verteilung von Werbeutensilien für eine Stimmabgabe für den VBB ge-worben haben. Viel berechtig-tes Lob und Anerkennung aber auch für die Mitglieder der Ar-beitsgruppe Wahlen, Steffen Espig, Frank Bartz und Carolin Kulig, die unter der koordinie-

renden Leitung durch Cora Nixtatis hervorragende Grund-satzarbeit und strategisches Geschick bewiesen haben. Die gemachten Erfahrungen sollen in die weitere Arbeit der Ar-beitsgruppe einfließen, deren Einsetzung der Bundesvor-stand beschlossen hat.

Im Weiteren erstattete die Bundesleitung Bericht zu eini-gen zentralen Themen, die im vergangenen halben Jahr Schwerpunkte der Verbands-arbeit gewesen waren. Hierzu

zählen unter anderem auch das novellierte Soldatenbeteili-gungsgesetz (SBG). Hier konnte der VBB durch gute Argumente eine zahlenmäßige Schlechter-stellung der zivilen Personalrä-te verhindern. Die durch das Bundesministerium der Vertei-digung geplante Abschaffung der sogenannten 1/3-Rege-lung, mit der sich die Umfänge der Gremien durch das „Hinzu-treten“ der Soldatinnen und Soldaten als weitere Gruppe erhöhen, hätte zu mehr Sitzen in den jeweiligen Soldaten-

Sozialverträglichkeit umsetzen will. Der Forderung des VBB nach Beteiligung der zuständi-gen Personalvertretungen soll Rechnung getragen werden.

Wenig hilfreich sind in diesem Zusammenhang Aussagen in einem Artikel einer überregio-nalen Zeitung, in der sich ein „Soldatenvertreter“ über die Schwierigkeiten der aktuellen Organisationsstruktur auslässt. Hier wird einseitig auf die Pro-bleme der Soldatinnen und Soldaten hingewiesen, ohne auf die zu erwartenden Ver-

werfungen für das Zivilperso-nal hinzuweisen. Wenn jetzt so getan wird als habe man sich in der Vergangenheit gegen die Vorstellungen der damaligen Leitung ausgesprochen, so ist das wahrscheinlich im stillen Kämmerlein geschehen. In den durch den damaligen Verteidi-gungsminister Dr. Thomas de Maizière, eingerichteten und von dem damals zuständigen Staatssekretär Stéphane Beemelmans durchgeführten Gesprächsrunden mit den Ver-bänden und Gewerkschaften, war von den Vertretern dieser

Interessenvertretung, die so gerne ihre Zuständigkeit für alle Beschäftigten der Bundes-wehr für sich reklamiert, je-denfalls nichts zu hören.

Es tut Not, von Zeit zu Zeit hier auf hinzuweisen, damit nicht in Vergessenheit gerät, wer sich für die Belange der zi-vilen Beschäftigten tatsächlich einsetzt, während andere nach dem Motto verfahren: „Es ist mir egal, woher ich meine Leis-tung bekomme, auch wenn das zulasten der zivilen Beschäftig-ten geht“.

Wir werden Sie, wie gewohnt, über den aktuellen Stand zum „Travel Management“ infor-mieren.

Für die Urlaubszeit wünschen wir Ihnen eine stressfreie Rei-se, eine gute Erholung und eine gesunde Rückkehr.

Herzlichst

Ihr

Wolfram Kamm

< VBB-Bundesleitung: Marion Gerber, Stefan Hucul, Dr. Hans Liesenhoff, Wolfram Kamm (Bundesvorsitzender), Klaus-Peter Schäfer, Jürgen Mangerich, Herbert Pannek (auf dem Foto fehlt: Dietmar Zimmer)

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> vbb magazin | Juli/August 2016

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gruppen und somit zu einer eklatanten Benachteiligung der zivilen Arbeitnehmer- und Beamtengruppen geführt. Die-se beabsichtigte Schlechter-stellung war auch deshalb nicht akzeptabel, da die klassi-schen Beteiligungsrechte, bei-spielsweise in Personalangele-genheiten, bei den zivilen Statusgruppen liegen. Weniger Personalratssitze bei eindeutig höherwertigen Mitbestim-mungstatbeständen. Diese Be-nachteiligung erschien auch den Abgeordneten des Deut-schen Bundestages nicht ge-rechtfertigt, die uns in unserer Haltung unterstützt haben und denen unser Dank gilt.

Mit Genugtuung nahm der Bundesvorstand zur Kenntnis, dass im Rahmen der parlamen-tarischen Befassung mit dem 7. Besoldungsänderungsgesetz einige gravierende Verbesse-rungen für die Beamtinnen und Beamten erreicht werden konnten. Mit der Ausweitung der Stellenobergrenzen des § 26 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) wurde die organisati-onspolitische Grundlage ge-schaffen, die Anzahl der Spit-zendienstposten gerade im mittleren und gehobenen Dienst zu verbessern. Dieses

kommt auch den Kolleginnen und Kollegen in der Bundes-wehrfeuerwehr zugute, auf de-ren berufliche Situation der VBB sein besonderes Augen-merk gelegt hat. Dass sich gute Verbandsarbeit auszahlt, wird in der mit gleichem Gesetz ver-abschiedeten 40-prozentigen Erhöhung der Zulage für den Dienst in der Bundeswehrfeu-erwehr deutlich. Auch hier galt der Dank des Bundesvorstan-des den „helfenden Händen“ im BMVg und den Innen- und Verteidigungspolitikern des Deutschen Bundestages.

Verbandsintern war die Um-stellung auf eine zentrale Mit-gliederverwaltung und folgend der zentrale Beitragseinzug Thema Nummer 1. Nach der Übernahme der Mitgliederda-ten von den Bereichen und den Standortgruppen und deren Nachbereitung für das neue DV-System, wurden bereits in einigen Bereichen/Landesver-bänden zentrale Einzüge mit Erfolg durchgeführt. Die kom-plette Umstellung ist zeitnah vorgesehen.

Die Bundesleitung unterrichte-te den Bundesvorstand weiter-hin über die Personalsituation in der Bundesgeschäftsstelle.

Bedingt durch ein Ausscheiden wegen Erreichens der gesetzli-chen Altersgrenze, hat die Bun-desleitung mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages eine Er-gänzung des Personalbestan-des vorgenommen. Darüber hinaus hat der Verband in Zu-sammenarbeit mit der Indus-trie- und Handelskammer (IHK) Bonn eine Praktikantenstelle eingerichtet, die Übernahme der Praktikantin in ein unbe-fristetes Arbeitsverhältnis ist nach erfolgreicher Abschluss-prüfung vorgesehen. Weiterhin wies der Bundesvorsitzende darauf hin, dass der VBB, be-dingt durch die beruflichen Vorverwendungen von Frau Cora Nixtatis, künftig in der Lage sein wird, einen Ausbil-dungsplatz für den „IHK-Beruf „Kaufmann/Kauffrau in der Bü-rokommunikation“ bereitzu-stellen. Dieses ist für den Ver-band ein richtungsweisender neuer Weg als Arbeitgeber.

Verbandsarbeit ist Arbeit im Ehrenamt. Diese Arbeit kann nicht hoch genug gewürdigt werden. Durch die ehrenamtli-che Tätigkeit lebt unser VBB. Mitglieder und ehrenamtliche Funktionäre tragen den VBB. Deshalb war es für die Bundes-leitung eine große Freude, im

Rahmen der Sitzung des Bun-desvorstandes Herrn Christoph Harke wegen seiner besonde-ren Verdienste für den Verband der Beamten der Bundeswehr die Ehrennadel in Gold überrei-chen zu können. Christoph Harke hat in unterschiedlichen Funktionen in der örtlichen Verbandsebene des VBB gear-beitet und setzt sich seit eini-gen Jahren an maßgeblicher Stelle im Hauptpersonalrat im Besonderen mit großem Erfolg für die Belange der Kolleginnen und Kollegen der Bundeswehr-feuerwehr ein.

< Der VBB-Bundesvorstand in Remagen-Oberwinter

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< Der Bundesvorsitzende und Kollege Christoph Harke, dem die Ehrennadel in Gold verliehen wurde

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> vbb magazin | Juli/August 2016

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VBB-Bundesvorsitzender spricht auf dbb Bundeshauptvorstandssitzung

Der Bundesvorstand und der Bundeshauptvorstand des dbb beamtenbund und tarifunion tagte vom 12. bis 14. Juni 2016 in Darmstadt. Der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) war nicht nur als Mit-gliedsgewerkschaft dabei, viel-

mehr ist der Bundesvorsitzen-de des VBB, Wolfram Kamm, auch Mitglied in diesen Gremi-en und gleichzeitig Sprecher der Bundesbeamtenverbände und Vorsitzender der Grund-satzkommission „Besoldung und Versorgung“. In diesem

Zusammenhang sprach nun der Bundesvorsitzende des VBB vor dem höchsten dbb Gremium zwischen den Ge-werkschaftstagen.

Themen waren unter ande-rem der Harmonisierungsbe-

darf beim Thema Wochenar-beitszeit von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, die teilweise unzurei-chende Personalausstattung und infolge dessen die anfal-lenden Überstunden (Lang-zeitkonten), das Streikverbot für Beamte, die Beurteilungs-kriterien im öffentlichen Dienst etc.

Alles Themen, für die sich auch der VBB direkt einsetzt. Dennoch ist es gut zu wissen, dass wir hier nicht alleine „kämpfen“ und dies auch Pro-bleme sind, mit denen sich alle Bundesbeamten ausein-andersetzen müssen – je nach Thema die einen mehr oder weniger.

VBB

Anpassung der Besoldung und Ver - sorgung für 2016 und 2017 beschlossenDie Bundesregierung hat in sei-ner Kabinettsitzung am 13. Juli 2016 den Entwurf eines Bun-desbesoldungs- und -versor-gungsanpassungsgesetzes 2016/2017 beschlossen und damit formal das Gesetzge-bungsverfahren eingeleitet. Hiernach sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beam-tinnen und Beamten, Richterin-nen und Richter sowie der Sol-datinnen und Soldaten im Bund unter Berücksichtigung der Er-gebnisse des diesjährigen Tarif-abschlusses für die Beschäftig-ten des Bundes vom 29. April 2016 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden.

Der beschlossene Gesetzent­wurf sieht folgende Einzelmaß-nahmen vor:

Erhöhung der Dienst­ und Versorgungsbezüge

> zum 1. März 2016 um 2,2 Prozent,

> zum 1. Februar 2017 um weitere 2,35 Prozent.

Dienstbezüge sind das Grund-gehalt, die Amtszulagen und der Familienzuschlag. Die Mo-natsbeträge der Zonenstufen beim Auslandszuschlag erhö-hen sich zu den genannten Zeitpunkten jeweils um 1,76 Prozent für 2016 und 1,88 Prozent für 2017. Der gegen-über den Grundgehältern niedrigere Anpassungsfaktor berücksichtigt, dass die Aus-landsdienstbezüge steuerfrei sind.

Die Erhöhung in 2016 ist gegenüber dem Tarifergeb-nis um 0,2 Prozentpunkte

vermindert. Der sich da-durch ergebende rechneri-sche Unterschiedsbetrag wird der beim Bund gebil-deten Versorgungsrück- lage zugeführt. Der Erhö-hungsbetrag für 2017 folgt in voller Höhe dem Tarif-ergebnis.

Erhöhung der Anwärterbezüge > zum 1. März 2016 um 35 Euro,

> zum 1. Februar 2017 um 30 Euro.

Erhöhung von > Zeitzuschlägen für Nacht-, Sonntags und Feiertags-arbeit,

> Mehrarbeitsvergütung für Beamte und Soldaten,

> Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belas-tung,

> Erschwerniszulage für die Pflege Schwerbrandverletzter entsprechend der Anpassung der Grundgehälter.

Gleichzeitig hat die Bundes-regierung beschlossen, auf die im Gesetzentwurf für 2016 vorgesehenen Bezüge-erhöhungen (rückwirkende) Abschlagszahlungen unter Vorbehalt der späteren ge­setzlichen Regelung zu zah-len. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind veranlasst. Ziel ist es, die erhöhten Beträ-ge erstmals für Zahlungen ab 30. September 2016 zu reali-sieren.

Die beabsichtigten Beträge der Grundgehälter ab 1. März 2016 (unter Vorbehalt) können den nachfolgenden Tabellen ent-nommen werden.

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> vbb magazin | Juli/August 2016

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Page 8: VBB-Bundesvorstand tagte in Remagen- Oberwintervbb-bmvg.de/download/vbb magazin_Juli_August 2016.pdf · < Elektronische Akte: Aktenbock ade 40 < Gleichstellungsindex für die obersten

Gemeinsames Vorgehen für die Bundeswehrfeuerwehr vereinbartDer Verband der Bundeswehr- feuerwehr e.V. (VdBwF) und der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) haben eine weitere Intensivierung ihrer Zusammenarbeit verein-bart.

Anlässlich eines Gespräches am 14. Juli 2016, an dem ne- ben den beiden Vorsitzenden Thomas Schönberger und Wolfram Kamm auch der Vor-sitzende des Fachbereiches Grundsatz und Soziales im VdBwF, Frank Holzhausen, teil-nahm, wurden die Grundzüge eines gemeinsamen Positions-papiers erarbeitet. Beide Seiten

waren der Auffassung, dass im Interesse der betroffenen Kolle-ginnen und Kollegen in der Bundeswehrfeuerwehr grund-legende Themen abgestimmt und – wenn möglich – gemein-sam nach innen und nach au-ßen vertreten werden sollten.

Im Besonderen an den Bei-spielen: Infrastruktur der Feuerwachen, Dienstposten-bewertungen und die Durch-lässigkeit zwischen den Lauf-bahngruppen wird die Not- wendigkeit verzugslosen Handelns der Verantwortli-chen im Verteidigungsressort erkennbar. Die Rahmenbedin-

gungen müssen so angepasst und verbessert werden, dass die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehrfeuerwehr auch für die Zukunft gewähr-leistet ist.

Positiv und als einen ersten Schritt in die richtige Richtung bewerten beide Verbände die Erhöhung des Personalumfan-ges im Rahmen der „Trendwen-de Personal“.

VBB

Attraktivitätsoffensive und Trendwende Personal:

Einblicke in die Aktivitäten des BAPersBwTraditionell bestehen gute Kontakte zwischen der Perso-nalführung und dem Personal-management einerseits und dem VBB als Interessenvertre-tung der Beamtinnen und Be-amten der Bundeswehr ande-rerseits. Das soll so bleiben, denn beide Seiten können Nut-zen aus dem Dialog ziehen, ge-rade unterschiedliche Perspek-tiven haben insoweit ihren Reiz. Seit nun schon mehr als dreieinhalb Jahren ist das Bun-desamt für das Personalma-nagement der Bundeswehr (BAPersBw) ein geschätzter Gesprächspartner des Verban-des der Beamten der Bundes-wehr e.V. (VBB). Nochmal zur Erinnerung:

Im Rahmen der Neuausrich-tung der Bundeswehr wurden die bisher verteilten Aufgaben der Personalführung im BAPersBw zusammengeführt und dort gebündelt. Seit der Gründung dieser Bundesober-

behörde des Organisationsbe-reichs Personal wird ein streit-kräfte- und bundeswehr- gemeinsamer Ansatz im Be-reich des Personalmanage-ments und der Personal- führung verfolgt, der sämtliche militärischen und zivilen Ange-hörigen der Bundeswehr er-fasst. Das BAPersBw umfasst etwa 1.400 mili tärische und 1.700 zivile Dienstposten, die im Wesent lichen in den Abtei-lungen Zentrale Aufgaben, Per-sonalgewinnung, Personalfüh-rung Offiziere, Personal- führung Unteroffiziere/Mann-schaften, Personalführung Zi-vilpersonal, Personalführung Reservisten, Personalabrech-nung sowie Zentrale und Sozi-ale Fachaufgaben ausgebracht sind. Ein Blick auf die Webseite lohnt sich.

Zurück zu den aktuellen Ereig-nissen: Bundesministerin Dr. von der Leyen hat mit der „Trendwende Personal“ und

mit der „Agenda Attraktivität als der Attraktivitätsoffensive“ ein aktuelles Schlaglicht auf einige Themenfelder gewor-fen, die unmittelbar in die Zu-ständigkeiten des Organisati-onsbereichs Personal fallen. Mit einem breit angelegten Maßnahmenkatalog leistet das Personal im BAPersBw einen umfassenden Beitrag zur At-traktivitätsoffensive, die sich auf das zivile und das militäri-sche Bundeswehrpersonal ins-gesamt bezieht.

Der Vizepräsident des BAPersBw, Konteradmiral Krebs, hat in ei-nem Gespräch mit dem VBB Einblicke in aktuelle Hand-lungsfelder gegeben. Mit ihren Erfahrungswerten und Stand-punkten bereicherten die Kol-legen Uhle und Mockenhaupt aus dem BAPersBw die kons-truktive Diskussion. Der VBB wurde durch den Sprecher der Arbeitsgruppe Technik, Schüt-te, und den stellvertretenden

Bundesvorsitzenden Dr. Liesen-hoff repräsentiert.

Ein attraktiver Arbeitgeber liegt natürlich im Interesse des VBB, wobei diese Attraktivität nicht allzu abstrakt sein darf. Dem VBB kommt es bei der Re-alisierung dieses Maßnahmen-kataloges insbesondere darauf an, dass die Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr ei-nen spürbaren Nutzen ziehen können. Im Folgenden sollen einige Aktivitäten angerissen und aus Sicht des VBB kom-mentiert werden, um eine breite Information und Diskus-sion dieser uns alle betreffen-den Handlungsfelder zu för-dern.

Die Gewinnung von Zivilperso-nal ist ein Thema mit vielen Fa-cetten, nicht selten kontrovers diskutiert. Betrifft Personalge-winnung nur das BAPersBw? Nein, denn wenn Organisati-onsstrukturen offensichtlich

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> vbb magazin | Juli/August 2016

Page 9: VBB-Bundesvorstand tagte in Remagen- Oberwintervbb-bmvg.de/download/vbb magazin_Juli_August 2016.pdf · < Elektronische Akte: Aktenbock ade 40 < Gleichstellungsindex für die obersten

< Mockenhaupt, Uhle, Admiral Krebs, Dr. Liesenhoff, Schütte (von links)

VBB

nicht so oder nicht so schnell besetzt werden können, wie es eigentlich geplant war und dem Vernehmen nach Hunder-te von Stellen unbesetzt sind, muss das vorhandene Personal „die Löcher stopfen“. Somit ist eine erfolgreiche Personalge-winnung nicht nur eine Angele-genheit des BAPersBw, sondern es betrifft alle Angehörigen der Bundeswehr!

Einige unserer zivilen Kollegin-nen und Kollegen sehen dabei jedoch den nichtmilitärischen Bereich unterrepräsentiert und drängen auf verbessertes Mar-keting, gerade in den techni-schen Laufbahnen. Selbstver-ständlich akzeptiert der VBB bei der Personalwerbung die starke Fokussierung auf den militärischen Hauptbedarf. Dennoch gibt es aus unserer Sicht für den zivilen Anteil noch Potenzial nach oben. Dies gilt umso mehr, wenn man auf Augenhöhe mit anderen Un-ternehmen agieren will, wie es die Ministerin fordert. Bewer-ber für zivile Laufbahnen müs-sen leichter zur Bundeswehr finden. Die Bundeswehr bietet ein hochinteressantes und weitgefächertes Spektrum an Aufgaben, nicht nur für geeig-nete Bachelor- und Masterab-solventinnen und -absolven-ten. Die Bundeswehr als Arbeitgeber sollte noch inten-siver beworben werden, denn qualifizierte Neueinstellungen nützen nicht nur den Kollegin-nen und Kollegen vor Ort, son-dern wirken mit ihrer Arbeit mittelfristig bis in die Einsätze hinein und helfen damit unse-ren Soldatinnen und Soldaten.

Neben der über Jahrzehnte be-währten Laufbahnausbildung für den nichttechnischen Dienst gibt es für die technisch geprägte Ausbildung/Studium ebenfalls sehr erfreuliche Ent-wicklungen. Spannend bleibt es bei den jungen Kolleginnen und Kollegen, die sich in der Laufbahnausbildung und im Studium befinden. Diese müs-sen angemessen betreut wer-den, sei es hinsichtlich geeig-

neter Praktika, im Rahmen einer Prüfergestellung oder auch mit Themenausarbeitun-gen für Bachelorarbeiten. Wie wir in einer nicht repräsentati-ven Umfrage feststellen konn-ten, ist der Wille dazu vieler-orts vorhanden, allerdings können diese Aufgaben, quasi im Nebenamt, nicht zusätzlich geleistet werden. Hinzu kommt, dass diese Betreuung fachlich anspruchsvoll ist. Er-freulicherweise „rollt“ abseh-

bar eine begrüßenswerte Wel-le von Studierenden auf uns zu. Einem Sprichwort folgend muss eine Kuh erst gefüttert werden, bevor sie Milch gibt. Milch gibt es zwar genug, ge-nügend geeignetes Personal leider noch nicht. Die jungen Kolleginnen und Kollegen lie-gen uns sehr am Herzen. Der VBB hat deshalb die Hoffnung, dass der fachlichen Betreuung und qualifizierten Ausbildung gegenüber der Projektarbeit der gebührende Stellenwert eingeräumt wird. Agenda At-traktivität und Agenda Rüs-tung treffen hier zusammen. Möglicherweise hilft aber auch ein bloßer Blick auf das Zielbild Rüstungsmanagement. Der VBB stimmt dem BMVg zu: „Nicht nur für Bewerber, son-dern auch für alle Bundeswehr-angehörigen einen sichtbaren Mehrwert schaffen!“

Explizit aufgeführt wurde bei der Trendwende Personal die

„Sicherung der rechtskonfor-men Aufgabenwahrnehmung im abwehrenden Brand-schutz“. Die Umsetzung von EU-Recht bedingt etwa 600 zu-sätzliche Dienstpostenbeset-zungen mit qualifiziertem Feu-erwehrpersonal, um zukünftig die gesetzlich vorgeschriebe-nen Aufgaben wieder umfas-send wahrnehmen zu können. Diese Stärkung der Bundes-wehrfeuerwehr ist keine leich-te Aufgabe, aber eine lösbare

und dringend notwendige. Nicht nur die Feuerwehrleute des VBB werden dieses Thema mit Interesse verfolgen. Eben-falls verbessert werden soll die Situation in der Fläche, mithin die Stärkung des Personalkör-pers im Liegenschaftsbetrieb.

Ein salopp gesagt „dicker Bro-cken“ wird die Aufstellung des neuen Organisationsbereiches Cyber/IT und dessen Personal-ausstattung. An dieser Stelle drängt sich so manche Frage auf. Welche Anforderungen werden an das Personal ge-stellt? Reicht die vielzitierte In-selbegabung des Bewerbers oder der Bewerberin mit allen Vor- und Nachteilen, oder wird

das Universaltalent gefordert? Wie konkurrenzfähig ist die Bundeswehr gegenüber Mitbe-werbern aus Sicht der stark umworbenen, sehr begrenzten Zielgruppe? Finden hier die klassischen Laufbahnen – sei es zivil oder militärisch – An-wendung? Besonders die Ar-beitsgruppe Technik des VBB wird den vielschichtigen The-menkomplex des Cyber/Infor-mationsraum Kommando CIRK auf der Agenda behalten.

In ihrer Bedeutung kaum zu unterschätzen sind die The-menfelder Balance Familie und Dienst, Arbeitsautonomie und moderne Unterbringung. Die Bundesministerin selbst hat von Beginn an klare Ziele vor-gegeben, die anfänglich hinter vorgehaltener Hand nicht im-mer positiv kommentiert wur-den. Eine gute Ausrüstung und soziale Maßnahmen für das Personal müssen jedoch keine Gegensätze sein. Mittlerweile haben die meisten verstanden, dass gerade diese Themen für Bundeswehrangehörige mit und ohne Kinder höchste Be-deutung haben und zur positi-ven Verstärkung beitragen. Es gibt schon nach kurzer Zeit ge-

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> vbb magazin | Juli/August 2016

Page 10: VBB-Bundesvorstand tagte in Remagen- Oberwintervbb-bmvg.de/download/vbb magazin_Juli_August 2016.pdf · < Elektronische Akte: Aktenbock ade 40 < Gleichstellungsindex für die obersten

nügend Beispiele, wie in be-sonderen familiären Situatio-nen durch ortsunabhängiges Arbeiten die Doppelbelastung entspannt und gleichzeitig wichtige dienstliche Aktivitä-ten durchgeführt werden konnten. In diesem Zusam-menhang muss ebenfalls die Büromöblierung und Ausstat-tung der Unterkünfte betrach-tet werden. Ja, es stimmt, bisher wurde sehr stabiles, dauerhaltbares Mobiliar be-schafft, was sich in ausgiebiger Nutzung erwiesen hat. Gesun-de, nach modernen Erkenntnis-sen eingerichtete Büroarbeits-plätze sind aber kein Luxus, sondern sinnvolle Investitionen in das Personal. Gleiches gilt für moderne Unterkünfte.

Es ist ausdrücklich zu begrü-ßen, dass diese sogenannten weichen Themen gewichtiger Teil der Attraktivitätsoffensive sind, denn in der harten Reali-tät machen genau diese The-men einen attraktiven Dienst in der Bundeswehr aus.

Ein „hartes Brot“ bleibt das Dauerthema Laufbahnrecht, von dem mehr oder weniger alle Beamtinnen und Beam-ten betroffen sind. Im Vertei-digungsressort wird das Stel-lenausschreibungsverfahren nach § 27 der Beamtenlauf-bahnverordnung stärker als in anderen Ressorts genutzt. Gut so! Aus Sicht des VBB sollten die Zugangsvoraus-setzungen überprüft werden,

um den potenziellen Perso-nenkreis auf ein realistisches Maß zu erweitern, ohne je-doch die vorgegebenen Leis-tungsgesichtspunkte ver-nachlässigen zu müssen.

Viele Kolleginnen und Kolle-gen fordern eine weitere Fle-xibilisierung des Laufbahn-rechts – in Anerkennung von Leistung, Eignung und Befähi-gung – um motivierende Per-spektiven zu schaffen. Gerade im sogenannten Bestandsper-sonal gibt es immer wieder Personen, die sich außer-dienstlich weiter qualifiziert haben und nun der Hoffnung Ausdruck geben, dass dies sei-tens des Dienstherrn best-möglich anerkannt wird. So

sehr dieses Engagement ge-schätzt wird, bleibt nach un-seren Erfahrungen immer noch der Bedarf des Dienst-herrn die führende Größe. Dies führt im einen oder an-deren Fall zu Enttäuschungen, die mit einem geeigneten Per-sonalgespräch vorab vermie-den werden können.

Wenngleich die vorstehend angerissenen Themen nur Teilbereiche der Aktivitäten des gesamten BAPersBw beleuchten, verstetigt sich der Eindruck, dass im Bereich Personal große und kleine Räder zu drehen sind, die die gesamte Bundeswehr bewe-gen. Die Richtung jedenfalls stimmt!

Organisatorische Veränderungen im Travel ManagementIn einem Telefonat hat der Staatssekretär im Bundesmi-nisterium der Verteidigung, Gerd Hoofe, den Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) über organisatorische Veränderungen in der Aufbau-organisation beim Travel Management informiert. Im Rahmen der Evaluierung der Bundeswehrreform sei festge-stellt worden, dass die Zentra-lisierung der Abrechnung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung in den fünf Abrechnungsstel-len, zuzüglich der „Zentrale“ in Bonn in Bezug auf die Kunden-

freundlichkeit optimierungsfä-hig sei. Dieses angestrebte Ziel einschließlich der Absicht, Ein-spar- und Effizienzpotenziale ausschöpfen zu wollen sowie die Schaffung zukunftsorien-tierter Arbeitsplätze, soll wei-ter verfolgt werden. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass vor Ort weiterhin Beratungsbe-darf besteht. Deshalb sei beab-sichtigt, ca. 400 Dienstposten aus den Abrechnungsstellen auszugliedern und unter ande-rem in die Bundeswehrdienst-leistungszentren zu verlagern. Die dadurch notwendig wer-denden Personalmaßnahmen

sollen auf der Zeitachse sozial-verträglich umgesetzt werden. Die sozialverträgliche Umset-zung ist für den VBB unabding-bar. Unser Verband hatte sich seinerzeit gegen die in der letz-ten Legislaturperiode geplante Verlagerung von Aufgabe und Personal in das Bundesministe-rium des Innern (BMI) gewandt und seine Auffassung auch bei der Bundesministerin der Ver-teidigung, Frau Dr. Ursula von der Leyen, vorgetragen. Wir se-hen uns durch die jetzt geplan-ten Veränderungen in unserer bereits damals geäußerten Auffassung bestätigt.

Die zuständige Abteilungsleite-rin Infrastruktur, Umwelt-schutz und Dienstleistungen (IUD), Frau Greyer-Wieninger, hat die betroffenen Kollegin-nen und Kollegen in einem Mitarbeiterbrief informiert.

Staatssekretär Hoofe hat dem VBB zugesagt, dass die zustän-digen Personalvertretungen beteiligt werden.

Ihr VBB wird Sie über das wei-tere Verfahren aktuell und um-fänglich informieren.

Projekt Organisationsanalyse BMVgAm 13. Juli 2016 fand eine weitere Informationsver-anstaltung zum Projekt Orga-nisationsanalyse im Bundes-

ministerium der Verteidigung statt, an welcher der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) teilnahm.

Direkt zu Beginn der Veranstal-tung wurden noch einmal die drei vorrangigen Ziele dieser Analyse deutlich gemacht:

1) Aufgabenklarheit, 2) ange-messene und optimierte Auf-gabenwahrnehmung sowie 3) dynamisches Organisations-

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management. Das Haus soll in Zukunft flexibler ausgerichtet werden. Alles Ziele, die der VBB mitträgt, wobei wir nach wie vor deutlich gemacht haben, dass hierfür eine unvoreinge-nommene Ist-/Soll-Abfrage notwendig ist.

Informiert wurde in der Ver-anstaltung schließlich über den aktuellen Sachstand: der-zeit befindet sich Arbeitspa-ket 5 (Arbeits- und Zeitwirt-schaft) in der Bearbeitung. Hier wurden neue Aufgaben erhoben (5.1), die Jahresar-beitszeitschätzung (5.2) ab-gefragt und nicht angemes-sene/wahrgenommene Aufgaben (5.3) erhoben.

Im Anschluss wurde ein Über-blick über die nächsten Ar-beitsschritte gegeben. Gerade bei der Erhebung der Defizite

machte der Verband deutlich, dass – um tatsächlich die Ziele der Organisationsanalyse um-setzen zu können – hier die entsprechenden Abfragemas-ken nicht schon von vornherein den ausfüllenden Personen-kreis beeinflussen dürfen. Es muss Zielsetzung sein, dass auch die tatsächlichen Gege-benheiten im BMVg erfasst werden. Jede andere Verfah-rensweise sieht der Verband aufgrund der Möglichkeit der „Beeinflussung“ kritisch. Der VBB geht weiterhin davon aus, dass die Analyse nur dann ein Erfolg werden kann, wenn auch wirklich der tatsächliche Ist-Zustand im Rahmen der Analyse aufgezeigt wird, um dann in weiteren Schritten ggfls. korrigierend eingreifen zu können.

Der VBB bleibt weiter dran!

Stopp bei Beförderun-gen zur Amtsinspek- tor/-in bzw. Haupt-brandmeister/-inAm Freitag, dem 8. Juli 2016, wurde der Verband der Beam-ten der Bundeswehr e.V. (VBB) über einen Stopp der Beförde-rungen zum Amtsinspektor/Amtsinspektorin bzw. Haupt-brandmeister/Hauptbrand-meisterin in Kenntnis gesetzt.

Nach unseren Informationen ist dieser Beförderungsstopp Ausfluss einer gerichtlichen Anordnung. Ein beamteter Angehöriger der Bundeswehr hatte mittels eines Eilantrages vor einem Verwaltungsgericht diesen Stopp erwirkt. Hinter-grund ist dem Vernehmen nach eine noch nicht eröffnete

Beurteilung und die dadurch entstandene Besorgnis des Klä-gers, bei möglichen Beförde-rungen nicht berücksichtigt zu werden.

Nach Auskunft des Bundes-amtes für das Personalma-nagement der Bundeswehr (BAPersBw) ist man dort be-müht, die noch ausstehende Eröffnung der Beurteilung schnellstmöglich durchzufüh-ren, sodass der bestehende Be-förderungsstopp aufgehoben werden kann.

Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.

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Die Katze ist aus dem SackEs gibt Vorgänge, da wünschte man sich, man behielte nicht Recht. Das trifft auch auf das uns allen wohlbekannte The-ma der Personalabrechnung zu. Wie Sie alle wissen, hatte sich der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) ge-gen die, in der letzten Legis-laturperiode durchgeführte Verlagerung der Aufgaben Be-soldung, Versorgung und Bei-hilfe, einschließlich der Verset-zung des betroffenen Personals in die Geschäftsbereiche des BMI und BMF gewandt. Am Ende des Tages hatte die Politik seinerzeit gegen unsere Beden-ken so entschieden. Weder die in unserem verfassungsrecht-lichen Gutachten attestierte Verfassungswidrigkeit, noch die Proteste der betroffenen zivilen Kolleginnen und Kolle-gen im Rahmen einer aktiven Mittagspause konnten die Par-lamentarier des Deutschen Bundestages umstimmen. Zur Wahrheit gehört in diesem Zu-sammenhang aber auch, dass sich der Deutsche Bundes-

wehrVerband seinerzeit nicht an die Seite der zivilen Ver-bände und Gewerkschaften gestellt hat, um diese Organi-sationsentscheidung zu verhin-dern. Es ist also nicht weit her mit der Vertretung der zivilen Beschäftigten durch diesen Verband.

Wie wir jetzt erfahren haben, ist beabsichtigt, das für die Zahlbarmachung der Beihilfe für die Pensionäre zuständige Bundesamt für zentrale Diens-te und offene Vermögensfra-gen (BADV) zum 1. Januar 2017 in das Ressort des Bundesmi-nisteriums des Innern (BMI) zu verlagern. Welche Auswirkung diese Entscheidung auf die bis-herigen Standorte und im Be-sonderen für das betroffene Personal haben wird, entzieht sich noch unserer Kenntnis. Fakt ist, dass das Personal, das sich ja zu einem nicht unwe-sentlichen Teil auch aus unse-ren ehemaligen Kolleginnen und Kollegen zusammensetzt, zur Manövriermasse der Politik

geworden ist. Nun wird auf Umwegen eine Zentralisierung der Aufgabenerledigung vor-genommen, die ursprünglich vorgesehen war. Es zeigt aber auch, dass es auf Sicht besser für alle Beteiligten gewesen wäre, die Aufgabe und das Per-sonal dort zu lassen, wo vor-mals die Zuständigkeit lag und man aufbau- und ablauforga-nisatorisch hätte Einfluss nehmen können, nämlich im Bundesministerium der Verteidigung.

Wenn jetzt, wie zu hören ist, auch noch die Bearbeitungszei-ten für Beihilfeanträge wieder steigen, Akten zur Entlastung von einzelnen Abrechnungs-stellen von A nach B gefahren werden, zum Teil Unterlagen falsch versandt werden, be-ginnt das Chaos fröhliche Ur-ständ zu feiern.

Und wieder betonen wir, dass wir mit unserer Kritik nicht die Bearbeiterinnen und Bearbei-ter vor Ort ansprechen. Unsere

Kolleginnen und Kollegen sind für das Chaos nicht verant-wortlich. Verantwortlich sind diejenigen in den drei beteilig-ten Bundesministerien, die unsere Besorgnis und die Ein-wände des damaligen Haupt-personalrates beim BMVg in den Wind geschlagen haben, um die selbstgesetzte Ober-grenze von 56.000 Personen für das Zivilpersonal zu errei-chen.

Wenn dann in einem Publikati-onsorgan einer militärischen Interessenvertretung darauf hingewiesen wird, dass die Be-arbeitungszeiten sich deshalb verlängern könnte, weil die Beihilfestellen endlich eine neue Software bekämen, fällt mir nur eine Aussage von Kon-rad Adenauer ein: „Wir leben alle unter dem gleichen Him-mel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont“.

Wir halten Sie auf dem Laufen-den.

Neufassung der Sonderurlaubsverordnung seit dem 1. Juni 2016 in Kraft – 10 Tage Sonderurlaub für gewerk-schaftliche Zwecke bleiben bestehenDer Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) hat in der Vergangenheit mehrfach darüber berichtet – Mitte Janu-ar 2016 wurde uns der Refe-rentenentwurf zur Neufassung der Verordnung über den Son-derurlaub für Bundesbeamtin-nen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (SUrlV) vorgelegt.

Während wir die eigentliche Zielsetzung, die verbesserte Übersichtlichkeit und somit

eine erleichterte Handha-bung bei der Anwendung der einzelnen Regelungen herzu-stellen, begrüßen, mussten wir jedoch mit Erstaunen bei Durchsicht des Entwurfs feststellen, dass diese Neu-fassung auch dazu benutzt wird, bislang geltende Rege-lungen (bspw. die Regelung zum Sonderurlaub für ge-werkschaftliche Zwecke) ein-zuschränken. Eine Begrün-dung dazu suchten wir vergebens.

Insofern hat sich der VBB so-wohl in seiner Stellungnah-me als auch bei der darauf folgenden Anhörung dafür eingesetzt, dass die bisheri-ge Möglichkeit der Gewäh-rung von bis zu zehn Tagen durch den Dienstherrn für die gewerkschaftliche Arbeit erhalten bleibt. Bereits heu-te sind Mandatsträger ge-zwungen, für ihre im Ehren-amt wahrgenommenen Aufgaben Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit

oder Erholungsurlaub in An-spruch zu nehmen.

Die Arbeit des VBB hat sich gelohnt – der Referenten-entwurf wurde an dieser Stelle wieder geändert und es ist weiterhin möglich, bis zu zehn Tage für gewerk-schaftliche Tätigkeiten in Anspruch zu nehmen. In der Praxis bewähren muss sich noch der geänderte Verord-nungstext dazu – wir wer-den dies beobachten. Jü

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Impressionen vom Tag der Bundeswehr 2016Auch in 2016 hat sich der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) an etlichen Standorten am Tag der Bundeswehr 2016 beteiligt und Flagge gezeigt, so beispielsweise in Bückeburg, Franken-berg, Koblenz, Rostock, Stetten am kalten Markt und Trier.

Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen, die es möglich gemacht haben, dass der VBB vor Ort Prä-senz zeigen konnte. Vielen Dank für Ihren Einsatz!!!!

< Standort Trier: Der stellvertretende Bundesvorsitzende Jürgen Mange-rich (zweiter von links) hat es sich nicht nehmen lassen und hat bei den Kollegen in Trier vorbeigeschaut

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< Standort Stetten am kalten Markt

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< Standort Frankenberg

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< Standort Koblenz: Innenminister Roger Lewentz (rechts) beim VBB-Stand Bereich IV/IX

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< Standort Koblenz

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< Standort Trier

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< Standort Koblenz: Den VBB-Stand des Bereichs IV/IX besuchte auch Frau Gabi Weber, MdB (dritte von links)

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< Standort Trier: Kollegen Eberhard Wuttke (Vorsitzender Standortgruppe Trier), Jakob Milles (Bereichsvorsitzender IX) und Gerhard Bernahrndt (Bereichsvorsitzender IV) (von links)

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< Leserbriefe

Leserbrief zum Artikel „Quo vadis Bundeswehr?“ (Leitartikel vbb-Magazin, Ausgabe 05/2016)

Sehr geehrter Herr Kamm,

herzlichen Dank für diese klaren Worte, die Sie zum „Treiben“ des DBwV gefunden haben! Ebenso herzlichen Dank auch für die Worte, mit denen Sie die zunehmende „(feindliche) Über-nahme“ der Bundeswehrver-waltung durch den militärischen Teil dieser Bundeswehr anspre-chen. Diese Übernahme er-schrickt mich immer mehr und: ... ja, sie macht mir ein Stück weit berufliche Angst!

Ich habe mich vor vielen Jahren bewusst für mein beamtetes Berufsleben entschieden und mir dafür – ebenso bewusst – ein ziviles Amt der Bundeswehr ausgesucht. Ich will weder „an-treten“, noch eine „Befehlsaus-gabe“ haben; weder als „Unter-gebener“ noch als „Zivilist“ angesprochen werden! Ich will auch nicht „geführt“ werden. Von „Führern“ hat das ganze Volk seit 1945 die Nase gestri-chen voll.

Und: „Seemannssonntage“* gibt es hier auch erst seit Mari-nesoldaten hier ihren Dienst verrichten. Dieses militärische Gehabe in meinem schönen zivilen Amt befremdet mich immer mehr!

Ich möchte viel lieber gerne als Mitarbeiter zu Referats-besprechungen gehen und von meinem Referatsleiter/Gruppenleiter/Abteilungsleiter geleitet werden. Mein Vorge-setzter ist der Herr Meier oder der Herr Müller und nicht der Herr Oberst oder der Herr General!

Ich will allein schon durch die deutliche Terminologie klare Zeichen gesetzt wissen! Ich will auch von einem VBB und nicht von einer Soldatengewerk-schaft vertreten werden. Und ich möchte auch einige Rechte, die sich der militärische Teil die-ser (gemeinsamen???) Bundes-wehr vorbehalten hat, auch für mich in Anspruch nehmen dürfen!

Zwischenzeitig sind die Wahlen gelaufen. Der VBB war – wie auch schon die Jahre davor –

erfolgreich. Auf diesen Erfolg gilt es aufzubauen und daran weiterzuarbeiten. Wie Sie selbst schreiben: „Nach der Wahl ist vor der Wahl.“

In diesem Sinne bitte ich Sie ganz herzlich um Ihren weiteren unermüdlichen Einsatz, an der Spitze unseres Berufsverbandes sich für die Belange der Beam-tenschaft der Bundeswehr ein-zusetzen und auch dahinzuwir-ken, dass der militärische Anteil dieser Bundeswehr nicht dort-hin kommt, wo ihn eigentlich keiner haben will. Die Väter des Grundgesetzes haben sich schon Gedanken gemacht, als sie den Art. 87 zweigeteilt ha-ben.

Vielen Dank, alles Gute und viele freundliche Grüße

Name ist der Redaktion bekannt

* Der Seemannssonntag ist eine seemännische Tradition, die je-den Donnerstag von den Besat-zungen von Handelsschiffen und den Angehörigen der Mari-ne gepflegt wird. An diesem Tag gibt es für die Besatzungen ein besonders gutes Essen – ver-

gleichbar einem Sonntagsessen. Urkundlich wird dieser Brauch z. B. in den Hamburger Artikels-briefen von 1727 erwähnt. Bei der Deutschen Marine be-schränkt sich die Tradition in der Gegenwart auf den gemein-schaftlichen Verzehr von Ge-bäck oder Kuchen in den Mes-sen.

Quelle: http://www.marine.de/portal/a/marine/!ut/p/c4/NYs9C8JAEET_0e4FlIidMQg22qmxkfOyhMX7CJs1WvjjvSsyA2-Kx-Adc6OdebDKKVqPN-wcb58f-CFZgIpnZEXj68ivFZR8TXsux-J3ApkhYqReXMQawmgTGJ-mLeItkA99iZqm1MbZZUv03dN-vuLWa2Pp8MZxxB2fwu8DtU!/, 19.07.2016

Leserbriefe geben nicht notwen-digerweise die Ansichten der Redaktion wieder. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht grundsätzlich nicht, anonyme Leserbriefe werden prinzipiell nicht veröffentlicht. Die Redak-tion behält sich das Recht vor, Leserbriefe sinnerhaltend zu kürzen.

< Personalratswahlen 2016

Zeitschrift für Personalver­tretungsrecht/ZfPR­Online

Die Personalratswahlen 2016 liegen hinter uns. Die Konstituierungen sind voll-zogen und die neuen Perso-nalräte haben ihre Arbeit aufgenommen. Zeit, den bestehenden Verteiler für die Zeitschrift für Personal-vertretungsrecht (ZfPR) zu überarbeiten.

Jedes für den VBB in einer Per-sonalvertretung tätige Mit-glied hat die Möglichkeit, die vom dbb herausgegebene „Zeitschrift für Personalvertre-tungsrecht“ (4 x pro Jahr) und die „ZfPR-Online“ (monatlich) kostenfrei zu beziehen. Sie wird an die Privatanschrift/ Privat-Mail geliefert.

Damit nicht auch aus den Personalvertretungen ausge-

schiedene Mitglieder weiter beliefert werden, wird der vor-handene Verteiler zum Stich-tag 30. September 2016 kom-plett gelöscht.

Wer die Informationsschrift weiterhin oder erstmals be-ziehen möchte, muss sie mit dem am Anschluss an diesen Artikel beigefügten Formblatt umgehend (spätestens bis zum 31. August 2016) neu

über die Bundesgeschäftsstel-le des VBB bestellen. Bitte per Post an: Baumschulallee 18 a, 53115 Bonn, oder per Fax: 0228/639960 bzw. per E-Mail: [email protected] senden.

Weiterhin bieten wir die Infodienste den interessier-ten Dienststellenleitern und Fachdezernenten/Fachrefe-renten an.

Bearbeitungszeiten BeihilfeabrechnungIn letzter Zeit erreichten uns wieder vermehrt Hinweise, wonach sich die Bearbeitungs-zeiten bei der Beihilfeabrech-nung wieder verlängern.

Eine von uns durchgeführte Abfrage in den VBB-Berei-chen und Landesverbänden

führte zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das Bundesver-waltungsamt (BVA, zuständig für die Bearbeitung der Bei-hilfeanträge der aktiven Be-amtinnen und Beamten in der Bundeswehr) bestätigte uns, dass es zurzeit bei der Bearbeitung der Beihilfean-

träge tatsächlich aufgrund technischer Probleme zu län-geren Bearbeitungszeiten kommen kann. Das BVA arbeitet jedoch bereits an Lösungen, um die Bearbei-tungszeiten so schnell wie möglich wieder zu reduzieren und bittet die Kolleginnen

und Kollegen darum, in der Zwischenzeit von Anfragen zum Bearbeitungsstand des Beihilfeantrages abzusehen.

Über die Situation bei den Ver-sorgungsempfängern (zustän-dig derzeit BADV) hatten wir gesondert berichtet.

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< Aus unseren Bereichen und Landesverbänden

< Bereich Niedersachsen/Bremen

Vorsitzender: Karl Nowotny, Gustav­Meyer­Straße 101, 29633 Munster, Telefon (05192) 12­2103

Bereichsvorstandssitzung vom 3. bis 4. Juni 2016 in Munster

Der Bereich Niedersachsen/Bre-men führte vom 3. bis 4. Juni 2016 in Munster seine erste Be-reichsvorstandssitzung nach den Veränderungen im Bereichs-vorstand duch an der auf Einla-dung des Bereichsvorsitzenden auch der Bundesvorsitzende Wolfram Kamm teilnahm.

Themen der Vorstandssitzung waren neben Angelegenheiten des Bereichs (Durchführung von Seminaren, Weitergabe von Information an die Stand-ortgruppen, Sachstand der Mitgliederverwaltung etc.),

die Wahlen zur Ergänzung des Bereichsvorstandes, die durch Rücktritte einiger Kolleginnen und Kollegen im Januar 2016 notwendig wurden.

Nachfolgende Ämter wurde neu besetzt:

> Stellv. Bereichsvorsitzende und Beisitzerin Bundesvor-stand: Kollegin Anita Windßus (StOGrp Rotenburg),

> Bereichsgeschäftsführerin und stellv. Schriftführerin: Kollegin Martina Freund (StOGrp Munster),

> Bereichsschatzmeister, ab 1. Juli 2016: Kollege Frank Rettig (StOGrp Munster),

> Regionalbeisitzer Ost: Kollege Ottfried Bitter (StOGrp Lüneburg),

> Kassenprüfer: Kollegen Ralf Twiling (StOGrp Meppen) und Karl-Heinz Buchfink (StOGrp Bremen).

Nach den Wahlen informierte der Bundesvorsitzende über verbandspolitische Angelegen-heiten und über die Ergebnisse der Personalratswahlen im Mai 2016 sowie über Beamtenan-

gelegenheiten wie zum Bei-spiel Praxisaufstieg, Stellenbe-setzungsverfahren nach § 27 BLV, Übernahme des Tarifab-schlusses auf die Beamten und die Zulagensituation der Kolle-ginnen und Kollegen der Bw-Feuerwachen.

Im Anschluss wurden mit dem Bundesvorsitzenden noch in-tensive und konstruktive Ge-spräche geführt.

Zum Ende der Veranstaltung verabschiedete der Bereichs-vorsitzende den ausscheiden-den Kollegen Jens Köhne aus dem Bereichsvorstand und dankte ihm für seine langjähri-ge Tätigkeit als Bereichsschatz-meister und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute.

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< Der dbb Landesvorsitzende Herr Jürgen Köster (3. von links) im original Deutschland-Trikot von 1954

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< Standortgruppe Bremen

Grillen bei herrlichem Wetter und guter Stimmung

Die Mitglieder der Standort-gruppe Bremen trafen sich am 16. Juni 2016 zu ihrer Traditi-onsveranstaltung im Sommer – das Grillfest.

Bei bestem Wetter wurden durch den Bereichsvorsitzen-den, Herrn Karl Nowotny,

Informationen bekanntge-geben.

Der Vorsitzende des dbb Landesbundes Bremen, Herr Jürgen Köster, sprach einige Begrüßungsworte und stand für Fragen den ganzen Abend zur Verfügung.

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Gemeinsame Veranstaltung der StOGrp HB mit dem VAB-HB und dem dbb Ortsverband BHV

Im letzten Jahr kam bei einer Veranstaltung, an dem die Bereiche (dbb-HB; VAB–HB/OHZ; VBB-HB/BHV) teilnah-men, die Idee auf, doch eine gemeinsame Veranstaltung durchzuführen.

Gesagt, getan, nach mehreren Vorgesprächen wurde der Termin 4. Juni 2016 festgelegt. Danach erfolgten viele Einzel-gespräche, bis das Konzept stand.

Die Gruppe aus dem Bereich dbb-Bremerhaven kam mit dem Zug um circa 10.00 Uhr auf dem Hauptbahnhof in Bre-men an. Dies war gleichzeitig der Treffpunkt für die Teilneh-mer aus Bremen.

Bei herrlichstem Wetter ging es in drei bis vier Teilnehmern starken Gruppen durch die In-nenstadt von Bremen. Einige der vielen Sehenswürdigkeiten konnten dabei besichtigt werden.

Der Zwischentreffpunkt für alle Teilnehmer war um 13.00 Uhr bei der Hauptstelle der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger. Bei der Führung erfuhren wir einige interessante Einzelhei-ten, zum Beispiel wird im Um-gangssprachgebrauch die Ge-sellschaft nur „Die Seenotret-ter“ genannt. Ziel dieser Aktion soll sein, dass „Die Seenotret-ter“ in der Öffentlichkeit mehr wahrgenommen werden.

Da sich die Gesellschaft aus-schließlich aus Spendengel-dern finanziert, traten zwei Teilnehmer als Fördermit-glieder spontan ein.

Danach ging es zu Fuß am We-serufer weiter. Gegen 16.00 Uhr erreichten wir das Hauptziel, das bekannte Ausflugslokal „Zum Kuhhirten“. Hier erfolgte die Begrüßung. Für alle Teil-nehmer sprach der Landesvor-sitzende des dbb Landesbun-des, Herr Jürgen Köster, für den Bereich VAB, Frau Brigitte Buggle (Bereichsvorsitzende des VAB), für den Bereich dbb Bremerhaven, Herr Ralf Man-ning, und für die Standortgrup-

pe Bremen der Standortgrup-penvorsitzende, Herr Karl-Heinz Buchfink.

In lockerer und angenehmer Atmosphäre fanden viele Ge-spräche statt. Am Ende der Ver-anstaltung (und selbst verständ-lich auch zwischendurch) wurde von den Teilnehmern der Wunsch geäußert, diese gemeinsame Veranstaltung im nächsten Jahr zu wiederholen.

Dieser Auftrag wurde von den Organisatoren, Frau Martina Uhlhorn (VAB), Herr Peter Pohlmann (VAB) und Herr Karl-Heinz Buchfink (VBB) sehr gerne angenommen.

Von den Nachbarstandortgrup-pen war der Vorsitzende, Herr Joachim Hölzel, aus Bremerha-ven anwesend. Die organisato-rischen Vorbereitungen lagen wie immer in den Händen von Herrn Karl-Heinz Hellmann. Für das leibliche Wohl am Grill sorgte die GHG-Scharnhorst-kaserne.

Durch unseren Bereichsvorsit-zenden bekam Herr Dieter Olt-

manns das Ehrenzeichen des Verbandes für 40 Jahre Mit-gliedschaft.

Im Mittelpunkt der Gesprä-che standen dabei die wie-der länger werdenden Bear-beitungszeiten der Beihilfe und die Aussichten der deutschen Nationalmann-schaft, für das um 21.00 Uhr beginnende Fußballspiel zu gewinnen. < Herr Nowotny und Herr Oltmanns (von links)

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< Der dbb-Vorsitzende des Landesbundes Bremen, Herr Jürgen Köster und der Leiter der dbb-Gruppe aus BHV, Herr Ralf Manning (von links)

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< Teilnehmer aus der VBB-Standortgruppe Bremen, Herr Oltmanns und Herr Walter

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< Bereich Nordrhein­Westfalen

Vorsitzender: Karl­Heinz Witthüser, Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Dienstort Düsseldorf, Wilhelm­Raabe­Straße 46, 40470 Düsseldorf Telefon (0211) 959­2032

< Standortgruppe Düsseldorf

Das diesjährige Grillfest der Standortgruppe Düsseldorf findet am 6. September 2016, ab 15.00 Uhr im Kasinobereich der Liegenschaft Wilhelm-Raabe-Straße statt.Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen – Gäste sind herzlich willkommen.

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< Bereich Hessen/Rheinland­Pfalz/Saarland

Vorsitzender: Gerhard Bernahrndt, Wehrtechnische Dienststelle 41 der Bundeswehr Kolonnenweg, 54296 Trier, Telefon (0651) 9129­2253

Info-Veranstaltung am 6. Juli 2016 in AnnweilerAm 6. Juli 2016 trafen sich die Ruhestandsbeamten aus den Standorten Bad Bergzabern, Germersheim und Neustadt/Weinstraße, die sich noch durch ihre Mitgliedschaft mit dem VBB verbunden fühlen, zu ihrem traditionellen Jahrestreffen.

Tagungsort war diesmal das wunderschön unterhalb der Burg Trifels gelegene Natur-freundehaus in Annweiler. Lei-der konnten einige Kollegen krankheits- bzw. urlaubsbe-dingt nicht teilnehmen. Orga-nisiert wurde das Treffen dies-

mal durch den Kollegen Hermann Strauß.

Um 10.00 Uhr wurde die Ta-gung durch den Betreuer der Ruhestandsbeamten im VBB-Bereich IV, Herrn Kollege Ernst Rhiel, eröffnet.

Zu der Tagung konnte er den mit hoher Sachkenntnis und gutem Fachwissen ausgestatteten Re-ferenten RAmtm Krätzer vom Sozialdienst der Bundeswehr in Germersheim gewinnen. Herr Krätzer berichtete über Neue-rungen im Sozialdienst, Beihil-

feangelegenheiten und war guter Ratgeber speziell für Ru-hestandsbeamte. Seine Aus-führungen über Betreuung, Bei-hilfefähigkeiten im Krankheits-, Pflege- und Todesfall, auch für Familienmitglieder, wurden mit großem Interesse aufge-nommen. Bei der anschließen-den Diskussion konnte Herr Krätzer so manche persönlichen Unklarheiten, die das Beihilfe-recht betrafen, ausräumen.

Nach Einnahme des gemeinsa-men Mittagessens berichtete Kollege Rhiel noch über aktuel-

le Themen aus dem Bereich des VBB.

Gegen 14.00 Uhr fuhr man zum Hambacher Schloss, wo man an einer extra organisier-ten Führung teilnahm. Hierbei konnte man viel Wissenswer-tes über die Geschichte der Burg, der Pfalz und der Bedeu-tung des Hambacher Festes im Jahre 1832 erfahren.

Danach verabschiedete man sich in der Absicht, sich im nächsten Jahr gesund wieder-zutreffen.

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< Gruppenbild vor dem Gästehaus

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< Standortgruppe Koblenz

Pensionäre der Standortgruppe Koblenz besichtigten die Abtei Maria Laach

Die Basilika von Maria Laach kennen die Ruheständler der Standortgruppe Koblenz von Gottesdiensten oder Konzer-ten; nun wollten sie aber ein-mal sehen, was sich hinter den Klostermauern verborgen hält. Bruder Jakobus empfing die Gruppe am Klosterforum, er-

zählte, dass er als Schreiner in den Orden eintrat, dann ton-nenweise Marmelade für den Verkauf kochen musste und nun in der Buchbinderei tätig und für den Besucherdienst zu-ständig sei. Am großen Bronze-engel und dem kleinen Wald-friedhof – auf dem Gönner der

Laacher Abtei ruhen – vorbei, öffnete er an der Johannes-kapelle das Tor zu dem Teil des Klosters, der üblichen Touris-ten nicht zugänglich ist.

Das 1093 n. Chr. gegründete Kloster wurde in der Säkulari-sation aufgelöst, danach von einer Familie Delius als Gutshof erworben und im Jahre 1855 weitgehend durch Brand zer-stört. 1863 zogen die Jesuiten wieder ein. Sie begannen den Bau der Johanneskapelle, mussten diese aber halbfertig bei ihrer Vertreibung zurück-lassen.

Erst die Benediktiner aus der Erzabtei Beuron, die das Klos-ter 1892 wieder besiedelten, vollendeten das Gebäude.

Bei frühsommerlichem Son-nenschein schlenderte die Gruppe an der Schreinerei vor-

bei, wo zwei Azubis gerade Buchenbohlen in die Werk-statt trugen. Hier werden Mö-bel und Inventar für Kulträu-me geschaffen, aber auch andere Unikate können über die „Villa Reuther“ erworben werden. Neben der Schreine-rei befindet sich hinter den Klostermauern noch eine Ma-nufaktur, die für eine boden-ständige Firma und für den eigenen Verkauf besondere Artikel aus Ton herstellt. Ein Brennofen wurde gerade für den nächsten Brand bestückt. Von 1999 bis zum Frühjahr 2016 existierte auf dem Klos-tergelände außerdem auch eine Glockengießerei, die aber wegen rückläufiger Nachfrage und dadurch bedingter man-gelnder Auslastung geschlos-sen werden musste. Über 2.000 Glocken wurden in Ma-ria Laach gegossen und läuten in aller Welt.

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< Ehrung des Kollegen Joachim Schneider für 50-jährige Mitgliedschaft

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In der neuen Bibliothek, die 2013 vollklimatisiert im ehe-maligen Jesuiten-Kuhstall er-richtet wurde, lagern nun die wertvollen Altbestände. In die ehrwürdige, noch aus der Jesu-itenzeit stammende alte Bib-liothek gelangte die Gruppe durch den Gästeflügel und die Klausur. Den stilvollen Rahmen dort nutzte der Betreuer der Pensionäre, Kollege Kappel, und überreichte im Auftrag des Bundesvorsitzenden dem Kollegen Joachim Schneider, der bei der Mitgliederver-sammlung der Standortgruppe

verhindert war, die Urkunde nebst Medaille für 50-jährige Mitgliedschaft im VBB.

Im anschließenden Videofilm im Besucherforum erfuhren die

Teilnehmer, neben hervorragen-den Aufnahmen der Klosteran-lage und der sie umgebenden Landschaft, noch mehr über Geschichte und aktuelle Ange-bote der Benediktiner-Abtei.

< Standortgruppe TrierDienst ist Dienst, Schn... Freizeit ist besser Führung – Ehrungen – Stammtisch (Juni 2016)

Die Freizeitaktivitäten der Standortgruppe starteten mit einer Museumsführung beim Roscheiderhof und anschlie-ßendem Schlemmerstamm-

tisch in der Gutsschänke. Das Museum zeigt die „gute alte Zeit“ der Region, zum Beispiel mit einem romantischen Huns-rückweiler, aber auch die oft

harte, ganz unromantische Re-alität. So musste für eine ganze Familie ein Raum ausreichen, der Küche, Arbeits- und Schlaf-platz in einem war. Das „nied-liche“ Bett wurde mit bis zu sechs Personen belegt, Ölsardi-nen haben’s da geräumiger.

Der anschließende Schlemmer-stammtisch startete mit den Ehrungen langjähriger Mitglie-der (zuerst also „die Arbeit“), dann aber kamen die Schnitzel (bis zum Abwinken ...). – Gut gelaunte Gesichter am Ende. Das darf wiederholt werden!

Bundesstadt Bonn (Juli 2016)

Zu einem Tagesausflug mit der Bahn ging es nach Bonn. Ziel war das dortige (!) Deutsche Museum. Seine Existenz ist gefährdet, also schnell noch hin! Gezeigt wurde eine inte-

ressante Sonderausstellung in Holz realisierter Modelle von Kons truktionsskizzen des Mul-titalentes Leonardo da Vinci. Dazu bietet das Museum auf seiner recht kleinen Fläche ein

breites technisches Spektrum, zum Beispiel vom Blick in den Bauch (Endoskopie) bis zum Blick in den Weltraum (Radio-teleskop). Beladen mit vielen Eindrücken (und etlichen Kalo-rien) ging es abends zurück. Die technischen Wunder ver-folgten uns weiter: die Bahn war pünktlich und störungs-frei. Schönes Wetter gab’s auch noch dazu. Ein außer-gewöhnlicher Tag.

Nächste Freizeitaktivität wird ein Besuch der Nero-Ausstel-lung sein. Und dann schau’n wir mal weiter ...

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< Landesverband Baden­Württemberg

Vorsitzende: Karin Voit, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – Fachbereich Bundeswehrverwaltung –, Seckenheimer Landstraße 10, 68163 Mannheim, Telefon: (0621) 4295­4450, Telefax: (0621) 4295­4222, BwKz: 5331

< Standortgruppe Mannheim

Sommerfest

Es entspricht einer langjähri-gen Tradition der Standort-gruppe Mannheim, die Mitglie-der jeweils im Juli zu einem Grillfest einzuladen. Der Stand-ortgruppenvorsitzende Dr. Joa-chim Kaltwang konnte auch in diesem Jahr eine große Anzahl von Mitgliedern und Gästen sowie auch Studierende und Lehrgangsteilnehmer auf dem Territorium der Hochschule be-grüßen. Bei herrlichstem – nicht zu warmem Sommerwet-ter – schienen sich alle recht wohlzufühlen.

In seiner Ansprache dankte Dr. Kaltwang den Kolleginnen und Kollegen Karlheinz Steinbach, Karin Voit, Herbert Rösch, Frank Christoph, Martin Paeschke, Tamara Kaltschmidt und Eberhard Bachmann für ihre Arbeit im Vorstand der Standortgruppe. Anschließend erläuterte Dr. Kaltwang den Bearbeitungsstand des Bun-desbesoldungs- und -versor-gungsanpassungsgesetzes, wonach mit Tariferhöhungen von 2,2 Prozent (rückwirkend zum 1. März 2016) und von

2,35 Prozent (zum 1. Februar 2017) zu rechnen ist.

Frau Regierungsamtsrätin Maren Kremidas vom Bildungs-zentrum der Bundeswehr wurde für eine 25-jährige un-unterbrochene Mitgliedschaft mit der Ehrennadel des VBB in Gold ausgezeichnet.

Die Veranstaltung klang im Hinblick auf das an diesem Abend ausgetragene EM-Spiel Frankreich gegen Deutschland etwas früher als sonst aus.

Bereits jetzt steht übrigens fest, dass im nächsten Juli wieder ein Sommerfest statt-finden wird.

< Dr. Kaltwang übergibt RAR’in Maren Kremidas die Ehrennadel in Gold

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< Standortgruppe Stuttgart

– Gruppe der Pensionäre –

Informationsveranstaltung am 1. Juni 2016:

„Schutz vor Kriminalität im Internet und im Alltag“

Der Sprecher der Gruppe der Pensionäre, Kollege Rüdiger Schubert, begrüßte die Refe-renten, Polizeibeamte aus Stuttgart, den Vorsitzenden der Standortgruppe Stuttgart, Kollegen Hans-Dieter Schenk, und die Teilnehmer zu einem Vortrag von besonderer Wich-tigkeit über unsere Sicherheit im Internet und im Alltag. Da-bei erwähnte er eine vor etwa zwei Wochen bei den meisten Gruppenmitgliedern eingegan-gene, einen anderen Kollegen betreffende betrügerische Ab-zock-E-Mail, die zu einer Ver-ständigung der Polizei und zur Veranlassung der heutigen Un-terrichtung geführt habe.

Danach informierten die bei-den Polizeibeamten bei reger Fragenbeteiligung über geeig-

nete Maßnahmen zum Schutz gegen

> Computersabotage, > Ausspähen von Daten, > Computerbetrug, > Veränderung von Daten.

Zu Schutz gegen Computer-viren, einem sich selbst ver-breitenden und in andere Pro-gramme einschleusenden Computerstörprogramm soll-ten insbesondere zur Verhinde-rung von Datenveränderungen auf dem PC ein Virenscanner und eine Firewall installiert werden. Entsprechende Vor-schläge seien unter „chip.de“ und hinweisende Informatio-nen unter „klicksafe.de“ abruf-bar. E-Mails von gänzlich unbe-kannten Absendern sollten ungelesen gelöscht, fragwürdi-

ge Anhänge, die häufig Schad-programme enthalten, keines-falls geöffnet werden.

Eine Gefahr sei auch das Phishing, d. h. der Versuch über gefälschte E-Mails an persönli-che Daten zum Zweck der Kon-toplünderung oder sonstiger Schädigungen zu gelangen. Daher müsse man aufpassen, wo man welche Daten eingibt. Mails mit offensichtlich betrü-gerischem und häufig in eng-lischer Sprache gehaltenen Inhalt sollten unverzüglich gelöscht und bei der Polizei angezeigt werden.

Nur gute Bekannte sollen in Foren oder Onlinenetzwerken Zugriff auf Fotos oder Kontakt-daten erhalten. Sollten Phishing- oder Werbemails den Posteingang überschwemmen, könnten Nutzer sich hierfür kostenlos eine anonyme Zweit-adresse besorgen. Das Ausfor-schen der eigenen Internetak-tivitäten, das sog. Tracking, sollte möglichst durch Installa-tion eines die Daten schützen-

den Browsers (zum Beispiel Firefox) verhindert werden.

Es folgte der Hinweis noch auf die entsprechenden Ausfüh-rungen in den allen Teilneh-mern ausgehändigten bzw. bei der Polizei kostenlos erhältli-chen Broschüre „Sicher leben“.

Die Polizeibeamten zeigten so-dann sinnvolle Verhaltenswei-sen zum Schutz gegen

> Diebstahl, Haustürgeschäfte, > Enkeltrick, falsche Gewinn-versprechen,

> Schockanrufe, > Handtaschen-/Geldbörsen-raub, Ringtrick, Kaffeefahrten,

> Skimming (Ausspähen von Daten von Bank- und Kredit-karten),

> Einbruch

auf.

All diese Verhaltensweisen, die vor allem der Vorbeugung vor diesen Straftaten dienen sol-len, werden in den ausgehän-digten bzw. bei der Polizei kos-tenlos erhältlichen Broschüren „Sicher leben“ und „Ungebete-ne Gäste“ ausführlich erläutert und können dort nachgelesen werden. Dessen ungeachtet wurden alle Schutzmaßnah-men nochmals detailliert ange-sprochen und alle hierzu ge-stellten Fragen erschöpfend beantwortet. Außerdem er-folgte ein ausdrücklicher Hin-weis auf die in allen Fällen mögliche Inanspruchnahme des Polizeinotrufs 110.

Zum Abschluss der gut besuch-ten Veranstaltung bedankte sich Kollege Schubert unter großem Beifall der Teilnehmer bei den beiden Referenten für ihre sehr informativen Vorträ-ge mit den außerordentlichen wertvollen Hinweisen zum Schutz vor Kriminalität im Internet und im Alltag.

Den Kolleginnen und Kollegen ist diese sehr wichtige und hilfreiche Unterrichtung unbe-dingt zu empfehlen.

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< Landesverband Bayern

Vorsitzender: Lothar Breunig, Wehrtechnische Dienststelle 61 der Bundeswehr, Flugplatz, 85077 Manching, Telefon (08459) 80­2530, BwKz 90­6601­2530

< Standortgruppe Landsberg­Lechfeld

Mitgliederversammlung

Am 14. Juli 2016 trafen sich die Mitglieder der Standortgruppe Landsberg/Lechfeld zur Mit-gliederversammlung 2016 im Offizierskasino der Lechfeld-Kaserne.

Nach der Begrüßung durch den Kassenwart der Standortgrup-pe, Herrn René Keim, wurde zunächst der Verstorbenen ge-dacht. Es folgte sodann ein Be-richt über die Aktivitäten der Standortgruppe seit der letz-ten Mitgliederversammlung und ein Ausblick auf anstehen-de Veranstaltungen.

Im Anschluss referierte Frau Nixtatis aus der VBB-Bundes-geschäftsstelle über die derzei-tigen Aktivitäten des Ver-bands, unter anderem die

Beteiligung im Rahmen der Organisations analyse, vorlie-gender Referentenentwürfe etc. Sie gab zudem Einblick in die tägliche Arbeit der Bundes-geschäftsstelle/Bundesleitung. Einmal mehr wurde deutlich, wie breit der Verband der Be-amten der Bundeswehr e.V. (VBB) aufgestellt ist, um den unterschiedlichen Anforderun-gen der Mitglieder gerecht zu werden. Aber auch verbandsin-terne Neuheiten, wie zum Bei-spiel die zentrale Mitglieder-verwaltung etc. wurden den Mitgliedern erläutert.

Herr Keim berichtete des Wei-teren über die Verbesserungen in der Bundeswehrfeuerwehr, die langsam sichtbar werden, so zum Beispiel die neuen

Fahrzeuge. Auch weitere ange-stoßene Maßnahmen wie bei-spielsweise den Digitalfunk er-läuterte er den anwesenden Personen.

Der Rücktritt des kommissari-schen und stellvertretenden Vorsitzenden machte schließ-lich eine Ergänzung des Vor-stands notwendig. Einstimmig zum Standortgruppenvorstand wurden von den anwesenden Mitgliedern ernannt: 1. Vorsit-zender: Udo Brickl, stellvertre-tender Vorsitzender: Wolfgang Bruderrek, Schriftführer: Sieg-

fried Baumann. Mit dem be-reits aktiv tätigen Kassenwart René Keim ist der Vorstand so-dann wieder komplett. Wir gratulieren den Kollegen ganz

herzlich zur Wahl und danken Ihnen, dass sie sich zur Über-nahme dieses Ehrenamtes be-reit erklärt haben. Sowohl der Landesverband aber auch die Bundesgeschäftsstelle steht zur Unterstützung gerne zur Verfügung!

Bevor die Versammlung in den „gemütlichen“ Teil überging, freute die Referentin der Ge-schäftsstelle sich noch, drei der anwesenden Mitglieder ehren zu können. So erhielten Herr Klaus Hager und Herr Gerhard Riedel für 50 Jahre ununterbro-chene Mitgliedschaft die Eh-renmedaille des Verbandes der Beamten der Bundeswehr. Herr Franz Kastl konnte auf 40 Jahre ununterbrochene Mitglied-schaft zurückblicken und wur-de mit dem Ehrenzeichen aus-gezeichnet. Wir danken den Kollegen ganz herzlich für ihre Treue und Verbundenheit mit dem Verband und freuen uns auf die kommenden Jahre!

Bei dem anschließenden ge-meinsamen Grillfest fand die Versammlung ihren Ausklang. Dabei blieb noch genug Zeit für einzelne Gespräche, Anre-gungen oder Vorschläge, die die Geschäftsstelle gerne auf-nimmt und umsetzt. Eine ins-gesamt sehr gelungene Veran-staltung.

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< Standortgruppe München­Fürstenfeldbruck

Getreu dem Motto „Bayern entdecken“ führte der diesjäh-rige zweitägige Ausflug der Senioren der Standortgruppe in die Residenz- und Bischofs-stadt Eichstätt.

Ohne große Pause begaben wir uns nach Ankunft unter orts-kundiger Führung auf einen Rundgang durch das histori-sche Ensemble mit seinen Kir-chen, prächtigen Plätzen und

eleganten Palais. Dank des rüh-rigen Fremdenverkehrsamtes der Stadt war es uns möglich, ganz unmittelbar traditionelles Handwerk kennenzulernen. Künstlerisches Schaffen oder alte und neue Arbeitstechni-ken konnten wir beim Besuch

des Goldschmiedemeisters Bilz sowie des Ateliers für Filzverar-beitung, Zwirn und Zwille, ken-nenlernen. Ein gemütliches Beisammensein mit Public Viewing in unserem Hotel Trompete rundete den ereig-nisreichen ersten Tag ab.

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Ein Höhepunkt gleich am nächsten Vormittag war die Besichtigung des Dachdecker-betriebes Gabler. Hier be-herrscht man noch die soge-nannten Legschieferdächer,

die traditionelle Eindeckung der Altmühltal-typischen Jurahäuser. Erläuterungen und praktische Vorführungen machten deutlich, warum diese Dächer handwerkliches

Geschick und viel Erfahrung erfordern.

Nach einem steilen Aufstieg zur Willibaldsburg war eine in-teressante botanische Führung

durch den Bastionsgarten an der Reihe. Nun endlich kamen auch die knurrenden Mägen in der stimmungsvollen Burg-schänke zu ihrem Recht. Eine kurze Verschnaufpause war uns vergönnt, dann riefen die Museen.

Besonders beeindruckend war hier das Museum für Paläontologie mit seinen Fossilien, herausgelöst aus dem Solnhofener Platten- kalk. Eine ganze Welt aus Flugsauriern, Meereskroko-dilen und Tintenfischen gruppierte sich um den Star der Ausstellung, den Urvogel Archaeopteryx.

Ein kurzer Spaziergang mit anschließender Kaffeepause beendete die beiden Tage. Wir alle werden noch lange auf diese beiden ereignisrei-chen Tage zurückblicken.

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< Standortgruppe Würzburg

Ehrenmedaille für außergewöhnliche Verbandstreue

Nur wenige Tage nach seinem 75. Geburtstag erhielt Klaus Semik, Beisitzer der Ruhestands-beamten der VBB-Standortgrup-pe Würzburg, vom Vorsitzen-den Rudolf Federsel die Ehren- medaille und Urkunde für 50 Jahre ununterbrochene Mit-gliedschaft im VBB überreicht.

In diesen 50 Jahren hat Herr Semik sich bis heute stets als engagierter und aktiver VBBler präsentiert.

Besten Dank dafür und weiter so!

< Die Ehrung erfolgte im Rahmen des monatlichen VBB-Stammtisches. Einige Kollegen gesellten sich spontan mit auf das Foto (Herr Semik 3. von links)

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< Bereich Bundesministerium der Verteidigung

Vorsitzender: Ingo John, Bonn/Berlin, Telefon (0228) 1222900, Telefon (030) 182422900 Schatzmeister/Mitgliederverwaltung: Torsten Witz, Telefon (0621) 4295­2300, Telefax (03222) 3751757, Postanschrift: VBB­Bereich BMVg, c/o Torsten Witz,

Am Herrenhof 4, 53913 Swisttal

< Termine

Termine der Pensionäre Bereich VIII – Resttermine 2016

Stammlokal: Mannschaftsheim Hardthöhe BonnKontakt > Sprecher Ruhestandsbeamte Bereich VIII/BMVg

OAR a. D. Manfred Schenke – Telefon 0228/6847609 E-Mail: [email protected]

Allgemeines zu den QuartalsveranstaltungenNeben konkreten thematischen Referaten und Vorträgen sind diese Treffen für viele Kolleginnen und Kollegen und deren Angehörige eine schöne Gelegenheit zur persönlichen Begegnung bei Kaffee und Ku-chen. Auch „Neuruheständler“ und „Neuruheständlerinnen“ sind be-sonders herzlich eingeladen. Schauen Sie doch einmal bei uns vorbei.Achtung Änderung: 13. September 2016, 14.00 Uhr – GrillnachmittagDer zuletzt vor zwei Jahren und mit großer Beteiligung erfolgreich durchgeführte Grillnachmittag wird am 13. September 2016 im Stammlokal „Mannschaftsheim“ wiederholt. Hierzu wird um Anmeldung spätestens bis zum 8. September 2016 bei Manfred Schenke gebeten. Angehörige sind ebenfalls herzlich willkommen.4. Oktober 2016, 14.00 Uhr (Stammlokal)Vortrag„Der Weiße Ring e.V. stellt sich vor.“Der Vorsitzende der Außenstelle Bonn, Dr. Alexander Poretschkin, stellt den gemeinnützigen Verein und seine Arbeit vor. Der Verein ist – unabhängig von einer Mitgliedschaft – Ansprechpartner für Hilfe suchende Opfer von Straftaten. Die Außenstelle Bonn ist zuständig für Bonn und Teile des Rhein-Sieg-Kreises, nämlich Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg.

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< Bereich Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)

Vorsitzender: Jakob Milles, 56068 Koblenz, Rheinstraße 5, Telefon (0261) 15717

Ruheständler zu Gast bei AmazonMehr als 60 Ruheständler aus dem Bereich IX hatten sich bei ihrem Sprecher Peter Balmes angemeldet, um im Koblenzer Gewerbegebiet an der A 61 das hier ansässige Logistik-Center Amazon zu besuchen. Um alle Teilnehmermeldungen berück-sichtigen zu können, gelang es Balmes, unter der Auflage der von Amazon vorgegebenen be-grenzt zulässigen Besucherzahl kurzerhand einen zweiten Be-suchstermin zu vereinbaren.

Nach der Erfassung der Grup-pen am Terminal mit Aushän-digung der Besucherausweise erhielten die Besucher durch die Community-Relations-Ma-nagerin Sandra Leibnitz nach einer herzlichen Begrüßung zu-nächst eine multimedial unter-stützte Einführung in die His-torie der Amazon Distribution GmbH. Vor Beginn der zwei-stündigen Führung durch die einzelnen Abteilungen erläu-terte die Managerin die Sicher-heitsbestimmungen und die damit verbundenen Auflagen und bat die Besucher, alle per-sönlichen Gegenstände wie Handtaschen, Mobiltelefone, Armbanduhren, Geldbörsen, Schlüssel und Änliches im Be-

sucherraum zu belassen, die hier vorhandenen gelben Warnwesten anzulegen, hän-digte Besuchern mit offenem Schuhwerk hauseigene Sicher-heitsschuhe aus und wies dar-auf hin, dass vor Betreten der Betriebsstätte von allen eine flughafenähnliche Schleuse zu passieren sei, mit Ausnahme derer, die elektronische Körper-hilfen, zum Beispiel Herz-schrittmacher, tragen.

Nachdem jetzt noch alle Teil-nehmer mit Personen-Füh-rungsanlagen ausgestattet waren, erlebten die Besucher unter sachkundiger Führung der Relations-Managerin in den großen weiträumigen

Hallen unzählige lagernde Waren unterschiedlichster Art, die Warenanlieferung, Kennzeichnung der Waren und Regale mit Barcode, Or-ganisation der Lagerung, um-fassende Qualitätskontrollen bis hin zum Warenversand. 1.800 Mitarbeiter/-innen sor-gen hier in Fest- oder Teilzeit-anstellung im wechselnden Schichtbetrieb dafür, dass die Amazonkunden ihre bestell-ten Waren schnellstmöglich erhalten, bei Primebestellung garantiert am nächsten Tag. Und, so erklärte die Manage-rin, in Zeiten besonders ho-her Auftragslage wie in der Weihnachtszeit werden zu-sätzliche Mitarbeiter/-innen

angeworben, um auch hier die Waren zeitgerecht schnellst-möglich dem Kunden liefern zu können. Die Entnahme der Waren aus den Lagerregalen, Warenzusammenstellung, Qualitätsprüfung, Verpa-ckung und Versandvorberei-tung erfolgen nicht automati-siert, sondern manuell durch die Mitarbeiter/-innen. Mit Spannung verfolgten die bei-den Besuchergruppen die Ar-beiten an den sogenannten Packstationen mit Erläute-rungen zu den einzelnen Ar-beitsgängen und waren über-wältigt beim Durchschreiten der vielen Gänge mit den Wa-renregalen, die sich allesamt im ersten Obergeschoss be-finden. Von hier werden die Warenzusammenstellungen über Förderbandanlagen zu den Packstationen geleitet.

Zum Abschluss der Führung mit Gruppenfoto bedankte sich Peter Balmes im Namen der beiden Besuchergruppen bei Sandra Leibnitz mit einem kleinen Weinpräsent aus der Region. Für die Relations-Ma-nagerin gab es großen Beifall für die umfassenden Informa-tionen über Amazon.

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< Termine

Veranstaltungsprogramm August 2016 bis Januar 2017 der Ruhestandsbeamten/-innen des Verbandes der Beamten der

Bundeswehr im Bereich IX, BAAINBwDonnerstag, 25. August 2016, 8.30 Uhr > Tagesfahrt zum Geysir in Andernach mit Führung durch

die historische, Essbare Stadt Die Tagesfahrt ist ausgebucht!

Donnerstag, 29. September 2016, 15.00 Uhr Haus Horchheimer Höhe > StammtischDonnerstag, 27. Oktober 2016, 15.00 Uhr Haus Horchheimes Höhe > Vortrag der Debeka über die Gesundheitsvorsorge

Referent: Abteilungs-Direktor Leo BiewerDonnerstag, 24. November, 15.00 Uhr Haus Horchheimer Höhe > Filmnachmittag mit Jahresrückblick und anschließendem

Debbekooche-Essen

Donnerstag, 15. Dezember 2016, 15.00 Uhr Haus Horchheimer Höhe> Jahresabschlussfeier mit Ehrungen verdienter Mitglieder Donnerstag, 26. Januar 2017, 15.00 Uhr Haus Horchheimer Höhe> Jahresauftakt-Veranstaltung mit Martin Kammler

Richten Sie Ihre Teilnehmermeldung zu den Veranstaltungen mit Angabe der Personenanzahl bitte per Mail an [email protected] ansonsten per Telefon: 0261/45692

< PersonalnachrichtenWir gratulieren zur Ernennung

zum Direktor BAIUDBw Christoph Würden, Bonnzur Regierungsdirektorin Grit Audring, Vulkaneifel Martina Konrath, Koblenz Bettina Quis, Kölnzum Technischen Oberregierungsrat Tobias Nachtsheim, Koblenz Klaus Hahn, Koblenz Michael Lendle, Manching-Ingolstadtzur Oberregierungsrätin Tanja Überall, Bonnzum Oberregierungsrat Nick Ferl, Bonn Christian Weber, Bonnzum Technischen Regierungsrat Horst Daniel, Manching-Ingolstadtzum Oberamtsrat Matthias Sack, Bonnzum Technischen Regierungsoberamtsrat Frank Althaus, Wiesbadenzur Technischen Regierungsoberamtsrätin Sabine Krumbiegel, Wiesbaden

zum Regierungsoberamtsrat Michael Lensch, Koblenzzum Technischen Regierungsamtsrat Ralf Alexander, St Wendel Dirk Juschkat, Koblenz Karl-Heinz Simonis, Koblenz Hans-Jürgen Stark, Koblenzzum Technischen Regierungsamtmann Wolfgang Wauer, Koblenzzum Regierungsamtmann Martin Bornschier, Stadtallendorf Martin Mund, Koblenzzum Technischen Regierungsoberinspektor Markus Christ, Koblenzzur Regierungsober­inspektorin Cathleen Brockel, Bonnzum Regierungsober­inspektor Phillipp Leopold, Bonnzum Hauptbrandmeister Hartmut Grunewald, Sonthofen/Kemptenzum Technischen Regie­rungsamtsinspektor Thomas Engels, Koblenzzur Regierungsamts­inspektorin Nancy Gutmann, Wiesbaden

zum Regierungsamts­inspektor Karl-Heinz Braun, Vulkaneifel Michael Bene, Bonn Kurt Bechthold, Koblenz Heino Loichen, Koblenzzum Technischen Regierungshauptsekretär Detlef Hellmers, Sonthofen/Kemptenzur Regierungshaupt­ sekretärin Jacqueline Röder, Eckernförde Heike Buß, Hamburgzum Oberbrandmeister René Keim, Landsberg-Lechfeldzum Regierungsobersekretär Sascha Rauhöft, Hamburg Stephan Gerson, Rostock

Wir gratulieren zur Zuerkennung einer Amtszulageder Regierungsamts­ inspektorin Martina Paulus, Koblenz (K)

Die besten Wünsche für den Ruhestanddem Technischen Regie­rungsdirektor a. D. Ekkehard Huckauf, Koblenz

dem Regierungsdirektor a. D. Manfred Abel, Koblenzdem Technischen Regie­rungsoberamtsrat a. D. Wilhelm Fleck, Koblenzden Regierungs ­ oberamts räten a. D. Lothar Rasch, Wolfhagen Klaus Wilkening, Bückeburg Wolfgang Kalt, Koblenz Wilfried Schneider, Koblenzdem Regierungsamtsrat a. D. Dieter Jonetat, Ehingen-Berkachdem Regierungsober­ inspektor a. D. Albert Volkmar, Celleder Regierungsamts­inspektorin a. D. Elke Ried, Holzmindendem Technischen Regie­rungshauptsekretär a. D. Heinz-Ludwig Ehlert, Kielden Regierungshaupt­sekretären a. D. Heinz-Peter Graßhoff, Simmern Hans Klaassen, Bremerhaven Peter Kaiser, Nienburg Klaus Peckmann, Hannover

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< In stiller Trauer ... ... gedenken wir unserer verstorbenen KollegenTechnischer Regierungsdirektor a. D. Manfred Brenneisen, Koblenz Leitender Regierungsschuldirektor a. D. Hans-Joachim Bruhn, Wiesbaden Regierungsamtsrat Dieter Ellingen, Koblenz Regierungsamtsinspektor a. D. Joachim Friesicke, Koblenz Regierungsamtmann a. D. Siegfried Hempel, Augustdorf Technischer Regierungsamtsrat a. D. Klaus Huchthausen, Düsseldorf Technischer Regierungsoberamtsrat a. D. Helmut Huneke, Koblenz Regierungsamtsrat a. D. Horst Köbler, Gerolstein Regierungsamtsrat a. D. Günter Lange, Ostfildern Hauptbrandmeister Heinz-Josef Müller, Faid Regierungsdirektor a. D. Hartwig-Günther Niewerth, Kiel Leitender Baudirektor a. D. Wolfgang Rieke, Koblenz Regierungsdirektor a. D. Wolfgang Schade, Mölln Regierungsamtmann a. D. Arnfried Schweiger, Koblenz

< In eigener Sache

Änderungen bitte mitteilen!

Um Ihnen als VBB-Mitglied die bestmögliche Betreuung zu ermöglichen, ist es wichtig, dass Sie uns Ihre privaten oder beruflichen Veränderungen unverzüglich anzeigen. Dabei kann es sich um eine Anschriftenänderung infolge eines privaten Umzuges oder um eine Kontoänderung aber auch um eine dienstliche Versetzung/Umsetzung, Beförderung handeln. Wurden Sie beurlaubt oder beginnt Ihre Freistel-lungphase der ATZ, steht der Eintritt in den Ruhestand un-mittelbar bevor oder befinden Sie sich in Elternzeit? Been-den Sie bald Ihre Ausbildung? Alles wichtige Daten, die benötigt werden, um Ihre Betreuung zu gewährleisten.

Die Veränderungsmeldung können Sie gerne formlos per E-Mail an [email protected] senden oder aber Sie nutzen unsere Veränderungsanzeige auf der VBB-Homepage (http://www.vbb.dbb.de/mitgliedschaft/veraenderungen.php), die wir im Anschluss an diesen Arti-

kel auch noch einmal beigefügt haben. Diese können Sie uns gerne auch per Fax unter 0228/639960 zukommen lassen.

Aber auch bei Fragen, wer der VBB-Ansprechpartner vor Ort ist oder wenn Sie beispielsweise das VBB-Magazin nicht erhalten, steht Ihnen die VBB-Bundesgeschäftsstelle in Bonn gerne zur Verfügung. Alle Kontakt- daten auf www.vbb-bund.de.

< Zahlreiche . . .

. . . der genannten Ereignisse in den Personalnach-richten liegen sicher schon einige Zeit zurück. Dennoch soll auf eine Veröffentlichung nicht ver-zichtet werden. Wir meinen, dass das im über-wiegenden Interesse der betroffenen Kolleginnen und Kollegen ist.

Schriftleitung

< Hinweis

Soweit Veröffentlichungen fehlerhaft sind, werden sie selbstverständlich in korrigierter Form erneut bekannt gegeben.

Die wiederholte und korrigierte Bekanntgabe wird dann mit dem Buchstaben (K) gekennzeichnet. Die Schriftleitung bittet, fehlerhafte Bekanntgaben rasch zu melden, damit zeitnah eine Korrektur veranlasst werden kann, und ent-schuldigt sich bei den Betroffenen für das Versehen.

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Blutspenden heißt Leben rettenDer Blutspendedienst Bw führt seit über 50 Jahren in den Liegenschaften der Bundeswehr Blutspendetermine durch. Als zusätzlicher Service wird bei den meisten angebotenen Terminen kostenlos die Möglichkeit angeboten, sich in die international vernetzte Stammzellspender-Datei der Stefan-Morsch-Stiftung aufnehmen zu lassen. Dabei handelt es sich um eine durch den Inspekteur des Sanitätsdienstes genehmigte Kooperation. Spenden Sie Blut für lebensbedrohlich erkrankte Kameradinnen und Kameraden in den Einsatzlazaretten des Auslands und in den Bw-Krankenhäusern! Darüber hinaus werden auf Anfrage auch zivile Krankenhäuser in ganz Deutschland mit Blut versorgt.Kontakt: ZInstSanBw Koblenz-Laborabteilung V/Blutspendedienst Telefon: 0261.896-77504Kurzfristige Terminänderungen werden im intranet Bw veröffentlicht: http://Fachinfo.ZSan/Blutspende

Blutspendetermine im August/September 2016Datum Zeit Kaserne oder Straße PLZ, Ort 11.08.2016 08.15 – 12.00 u. 13.00 – 15.00 Glückauf-Kaserne 59425 Unna 11.08.2016 08.15 – 12.00 u. 13.00 – 16.00 GFM-Rommel-Kaserne 32832 Augustdorf 16.08.2016 09.00 – 13.30 Konrad-Adenauer-Kaserne 50968 Köln-Raderthal 17.08.2016 09.00 – 13.30 Konrad-Adenauer-Kaserne 50968 Köln-Raderthal 18.08.2015 09.00 – 16.00 Zentrum für Cybersicherheit der Bw 53879 Euskirchen 24.08.2016 09.00 – 16.00 Fliegerhorst 29324 Faßberg 25.08.2016 09.00 – 16.00 Fliegerhorst 29324 Faßberg 29.08.2016 10.00 – 12.00 u. 13.00 – 15.00 Alsberg-Kaserne 56477 Rennerod 30.08.2016 09.30 – 12.00 u. 13.00 – 15.00 General-Delius-Kaserne 56073 Mayen 06.09.2016 10.00 – 12.00 u. 13.00 – 15.00 Hunsrück-Kaserne 66288 Kastellaun 07.09.2016 09.00 – 12.00 u. 13.00 – 15.00 Rhein-Kaserne 56070 Koblenz 13.09.2016 08.15 – 12.00 u. 13.00 – 16.00 Luftwaffen-Kaserne 51147 Köln-Wahn 14.09.2016 08.15 – 12.00 u. 13.00 – 16.00 Luftwaffen-Kaserne 51147 Köln-Wahn 15.09.2016 08.15 – 12.00 u. 13.00 – 15.00 Luftwaffen-Kaserne 51147 Köln-Wahn 20.09.2016 08.15 – 12.00 u. 13.00 – 16.00 Gäuboden-Kaserne 94351 Feldkirchen 21.09.2016 08.15 – 12.00 u. 13.00 – 16.00 Gäuboden-Kaserne 94351 Feldkirchen 28.09.2016 08.15 – 12.00 u. 13.00 – 16.00 Henne-Kaserne 99099 Erfurt

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Sitzung des dbb Bundeshauptvorstands:

Darmstädter BeschlüsseDer Bundeshauptvorstand des dbb hat in seiner Sitzung am 13. und 14. Juni 2016 in Darmstadt für alle Beamtinnen und Beamten Langzeitkonten für anfallende Überstunden gefordert. Ferner befass­te sich das zweithöchste Beschlussgremium des gewerkschaftlichen Dachverbandes mit Fragen zur Altersversorgung, Tarifeinheit, zum Streikver­bot für Beamte, diskriminierungsfreien Fortkom­men, zu Beurteilungskriterien sowie mit einem Positionspapier „Bildung im digitalen Zeitalter“.

Die im Zuge der aktuellen Herausforderungen – zuletzt verschärft durch die Migrati­onslage und die gestiegene Terrorgefahr – aufgelaufenen über 20 Millionen Überstun­den allein bei den Polizisten von Bund und Ländern bele­gen, dass es im öffentlichen Dienst massive personalwirt­schaftliche Probleme gibt. „Die völlig unzureichende Personal­ausstattung der Sicherheitsbe­hörden in Bund und Ländern muss zeitnah durch Neuein­stellungen behoben werden“, erklärte dbb Chef Klaus Dau­derstädt vor den rund 120 De­legierten aus Landesbünden und Mitgliedsgewerkschaften.

< Langzeitkonten

Außerdem, so die Forderung des dbb, muss den Beamtinnen und Beamten für alle anfallen­den Überstunden, die nicht

binnen Jahresfrist durch Frei­zeitausgleich abgebaut werden können, ein Wahlrecht zwi­schen Vergütung oder Über­führung der Mehrarbeit auf ein Langzeitkonto eingeräumt werden. Langzeitkonten seien dabei so auszugestalten, dass sie nur auf freiwilliger Basis eingerichtet werden können, ihre Einrichtung nur aus drin­genden dienstlichen Gründen abgelehnt werden darf und Guthaben „unverfallbar“ sind.

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt wies am Rande der Sitzung darauf hin, dass es zudem großen Harmo­nisierungsbedarf beim Thema Wochenarbeitszeit von Beam­ten und Angestellten im öf­fentlichen Dienst gibt: „Bei dem Thema haben wir einen bunten und inhaltlich nicht zu begründenden Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen

bei Bund und Ländern. Die Spanne reicht inzwischen von 38,5 Stunden etwa für Angestellte in Hessen über 41 Stunden unter anderem für die Bundesbeamten bis zu 42 Stunden für die hessi­schen Landesbeamten.

< Initiative zeigen

Unter dem Motto „Initiative zeigen!“ hat die dbb bundes­frauenvertretung am 14. Juni 2016 die öffentlichen Arbeit­geber und Dienstherren dazu aufgerufen, für einen diskrimi­nierungsfreien Aufstieg im öf­fentlichen Dienst einzutreten.

Der dbb Bundeshauptvor­stand hatte sich zeitgleich dafür ausgesprochen, auf ein gegendertes Beurteilungs­verfahren und zeit gemäße gegenderte Formulierungen der Beurteilungskriterien hinzuwirken. „Diskriminie­rung findet auch im öffent­lichen Dienst statt. Trotz gu­ter Gleichstellungsgesetze werden vor allem Frauen noch immer seltener beför­dert als Männer. Wir wollen, dass Dienstherren und öf­fentliche Arbeitgeber Initia­tive zeigen. Wir wollen, dass Personal verantwortliche bei Beur teilungsstatistiken ge­nau hin sehen und sich aktiv für diskriminierungsfreies Fortkommen ihrer weiblichen Beschäftigten einsetzen“,

bekräftigte Helene Wildfeu­er, Vorsitzende der dbb bun­desfrauenvertretung, am Rande der Gremiensitzung.

Zweck einer dienstlichen Beur­teilung im Beamtenbereich sei es, zwischen konkurrierenden Beschäftigten eine Auswahl­entscheidung zu treffen – im Sinne der Bestenauslese nach Artikel 33 des Grundgesetzes. Die Gesetze seien hier eindeu­tig, betonte Wildfeuer. Was nicht stimme, sei deren Um­setzung. „Fakt ist: Bestehende Geschlechterstereotype wirken sich auf die Ergebnisse der dienstlichen Beurteilung aus und zwar zu ungunsten der weiblichen Beschäftigten. Gerade jene, die in Teilzeit tätig sind – und das sind über­wiegend Frauen –, erhalten schlechtere Beurteilungen und werden seltener für ein Beför­derungsamt vorgeschlagen.“ Um zu einer diskriminierungs­freien Beförderungspraxis zu kommen, müsse man nicht nur die Beurteilungskriterien geschlechtergerecht ausge­stalten, sondern vor allem die Führungskräfte in die Pflicht nehmen. „Man kann nicht nur mehr Frauen in Führungsposi­tionen fordern, man muss sie auch gezielt fördern. Deshalb muss Gleichstellungsförderung entscheidendes Leistungskrite­rium für Aufgaben mit Perso­nalverantwortung sein“, so Wildfeuer.

< Ministerpräsident Volker Bouffier, der den Bundeshauptvorstand am 13. Juni 2016 besuchte, lehnte in seinem Grußwort die Anregung von dbb Chef Klaus Dauderstädt zur Rückkehr Hessens in die TdL ab. Anders beim Thema Arbeitszeit für Beamte: „Hier werden wir handeln, eine Stunde Absenkung ist drin“, erklärte Bouffier.

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Meseberger Gespräch:

Tarifbindung stärkenAm 23. Juni 2016 sind die Sozialpartner und die Bundesregierung er­neut zu Gesprächen in Meseberg zusammen­gekommen. Ein Thema war die sinkende Zahl der von Tarifverträgen erfassten Betriebe in Deutschland.

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt erinnerte an die Vorbildfunktion der öffent lichen Arbeitgeber bei der Tarifbindung. Alle staatli­chen Ebenen müssten mit gu­tem Beispiel vorangehen und für den Erhalt von Flächentarif­verträgen eintreten. „Das Land Hessen etwa ist nicht Teil der Tarifgemeinschaft deutscher Länder“, sagte Dauderstädt. „Ganz aktuell kämpfen auch die Beschäftigten der sächsi­schen Kommune Naunhof für die Einführung des Tarifvertra­ges des öffent lichen Dienstes. Die Privatisierungen von Kom­

munal­ und Landesbetrieben in den letzten Jahrzehnten wie beispielsweise im Klinik­bereich gingen ebenfalls oft mit der Ablösung von Flächen­ durch Haustarifver träge ein­her. Diese Beispiele zeigen, dass es bei den öffent lichen Arbeitgebern hinsichtlich der Tarifbindung noch viele offe­nen Baustellen gibt.“

Ein weiteres Thema der Gesprä­che in Meseberg waren die ver­schiedenen Aspekte der Lebens­qualität in der Bundesrepublik. Damit wurde an die Bürgerdia­loge „Gut leben in Deutsch­land“ angeknüpft. Der dbb Chef warnte in diesem Zusammen­hang davor, Lebensqualität und Wohlstand ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der indivi­

duellen materiellen Situation zu betrachten: „Es geht dabei auch um gesellschaftlichen Wohl­stand. Bildung, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit dürfen kei­ne Frage des Geldbeutels des Einzelnen sein. Dafür braucht es eine funktionierende öffentli­che Infrastruktur und natürlich einen leistungsstarken öffentli­chen Dienst.“

Besoldung und Versorgung 2016:

Zusagen für Bundesbeamte werden eingehaltenMit seiner Beschlussfassung zum Entwurf des Be­soldungs­ und Versorgungsanpassungsgesetzes hat das Bundeskabinett am 13. Juli 2016 eine wichtige Weichenstellung in der aktuellen Ein­kommensrunde für Beamte, Richter und Soldaten auf Bundesebene vorgenommen.

„Die Bundesregierung hält Wort“, sagte der stellvertre­tende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Hans­Ulrich Benra. Wie von Bundesinnenminister Thomas de Maizière zugesi­

chert, sieht der Gesetzent­wurf – unter Beachtung der Unterschiede zwischen Tarif­ und Beamtenrecht – eine zeit­ und inhaltsgleiche Umset­zung der Tarifeinigung vor, die Ende April 2016 in Potsdam

für die Tarifbeschäftigten des Bundes erzielt worden war. Die Besoldung für Beamtin­nen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten wird deutlich erhöht und auch die Versorgungs­

empfängerinnen und Ver­sorgungsem pfänger werden einbezogen. „Einmal mehr wird damit der Dienstherr Bund seiner Ver antwortung gerecht“, sagte Benra. „Seine Wertschätzung gilt sowohl

< dbb Fachvorstand Hans­Ulrich Benra legte am 20. Juli 2016 beim Beteili­gungsgespräch im Bundesministerium des Innern den Standpunkt des dbb dar. Links im Bild Elke Hannack, stellvertretende Bundesvorsitzende des DGB.

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< dbb Chef Klaus Dauderstädt im Gespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am 23. Juni 2016 in Meseberg.

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Gesetzentwurf Drittes Pflegestärkungsgesetz:

Neuregelungen sind schlüssigAls schlüssig bewertet der dbb die im Entwurf eines Dritten Pflegestärkungsgesetzes vorgese­henen Neuregelungen. „Wir begrüßen vor allem die zahlreichen Verbesserungen zur Stärkung der kommunalen Beratungs­ und Unterstützungsan­gebote“, sagte der stellvertretende dbb Bundes­vorsitzende Ulrich Silberbach bei der Anhörung zu dem Gesetzentwurf am 30. Mai 2016 in Berlin.

So sei positiv hervorzuheben, dass kommunale Einrichtun­gen ihren Finanzierungsbeitrag künftig nicht nur finanziell, sondern auch durch Personal­ und Sachleistungen erbringen können. „Diese Regelung er­möglicht mehr Flexibilität vor Ort und trägt der finanziell an­gespannten Situation der meisten Gebietskörperschaf­ten Rechnung“, so Silberbach.

Auch die in dem Entwurf vor­gesehenen Neuregelungen, die sich auf die Förderung wohn­ortnaher Beratungsangebote beziehen, stoßen beim dbb auf

Zustimmung. „Dabei werden Menschen, die ehrenamtlich tätig sind, stärker eingebun­den. Andererseits werden auch Anreize geschaffen, mehr in kommunale Projekte zu in­vestieren.“ Die geplanten Mo­dellvorhaben zur kommunalen Beratung könnten einen wich­tigen Beitrag dazu leisten, Be­ratung zur Pflege einerseits und zur Altenhilfe andererseits besser zu vernetzen, zeigte sich der dbb Vize überzeugt. Mindestens die Hälfte dieser Modellvorhaben sollen in Kom­munen gefördert werden, die bisher kaum Erfahrungen mit

strukturierten Beratungsange­boten gesammelt haben – „ein wichtiger Beitrag zu einer flä­chendeckenden Versorgung“, sagte Silberbach.

Mit der dritten Stufe der Pfle­gestärkungsgesetze soll die umfangreichste Reform der sozialen Pflegeversicherung seit ihrer Einführung 1995 ab­geschlossen werden. Nach Leistungsdynamisierung, Reform des Pflegebedürftig­keitsbegriffs und des Begut­achtungsverfahrens sowie Verbesserungen bei den Kom­binationsmöglichkeiten von Leistungen wird nun der Fokus auf die Stärkung der kommu­nalen Strukturen und die Wei­terentwicklung der Sozialräu­me gelegt – mit dem Ziel, Pflegebedürftigen einen mög­lichst langen Verbleib in ihrer vertrauten häuslichen Um­gebung zu ermöglichen.

Mit Blick auf die sich anschlie­ßende Anhörung zum Pflege­

berufegesetz im Gesundheits­ausschuss des Bundestages begrüßte Silberbach die künf­tig vorgesehene grundsätzli­che Schulgeldfreiheit sowie die erstmals gesetzlich fest­gelegten Vorbehaltstätig­keiten als entscheidenden Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs. Auch die akademische Öff­nung des Pflegeberufs sehe der dbb grundsätzlich positiv. „Durchlässigkeit und berufli­che Entwicklungsmöglichkei­ten sind starke Argumente bei der Berufswahl und somit eine richtige Antwort auf die demografischen Herausforde­rungen der kommenden Jahr­zehnte, die die Pflege ohne Zweifel in besonderem Maße betreffen“, so Silberbach. Die Möglichkeit, die Ausbildung auch in Form einer fortlaufen­den Teilzeitregelung zu absol­vieren, stelle gerade für Frau­en, die Familienpflichten übernehmen, eine große Erleichterung dar.

< Nachruf

Anne Schauer, von 2013 bis 2016 stellvertretende Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung, ist am 15. Juni 2016 nach kurzer, schwe­rer Krankheit im Alter von 68 Jahren verstorben. Seit 1975 hat sich Anne Schauer mit Leidenschaft für die Belange ihrer Kolleginnen und Kol­legen engagiert und dabei durch ihre liebenswürdige und warmherzige Wesensart politische Verbindungen zu dauerhaften Freundschaften werden lassen. Nach zahlreichen Stationen in der Gewerkschafts­ und Personalratsarbeit bekleidete sie unter anderem von 1983 bis 2012 das Amt der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der DSTG. Zugleich war sie 30 Jahre Mitglied des dbb Bundeshauptvorstandes und von 2003 bis 2011 auch des dbb Bundesvorstandes. Von 1992 bis 2011 gehörte sie der Grund­satzkommission für Haushalt und Finanzen an, deren Vorsitz sie viele Jahre lang innehatte. Anne Schauer hat sich als gradlinie, zu­verlässige und stets kompromissbereite Gewerkschafterin erwie­sen, die sich in höchstem Maße um den dbb verdient gemacht hat. Für ihr jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement wurde sie am 16. Februar 2009 mit dem Verdienstkreuz am Bande des Ver­dienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Der dbb wird Anne Schauer ein ehrendes Andenken bewahren.

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den Tarifbeschäftigten als auch den Beamten und Ver­sorgungsempfängern.“

< Gleichklang der Status­gruppen bleibt erhalten

Der Gesetzentwurf, der noch vom Bundestag beraten und verabschiedet werden muss, sieht vor, die Dienst­ und Ver­sorgungsbezüge der Beamtin­nen und Beamten, Richterin­nen und Richter des Bundes sowie Soldatinnen und Sol­daten in zwei Schritten am 1. März 2016 um 2,2 Prozent beziehungsweise ab 1. Febru­ar 2017 um 2,35 Prozent linear zu erhöhen. „Wir würdigen ausdrücklich, dass der Bund im Unterschied zu einigen Län­dern die dort zu beobachten­de Neigung vermeidet, die An­passung von Besoldung und Versorgung zeitlich zu ver­

schieben, über mehrere Jahre durch 1 Prozent Steigerungen Minimalzuwächse festzu­schreiben beziehungsweise einzelne Besoldungsgruppen ganz von Besoldungssteige­rungen auszuschließen“, lobte Benra. Wenn das Gesetz nach der parlamentarischen Som­merpause in der vorliegenden Form den Bundestag passiert, werde damit am bewährten Gleichklang der Statusgrup­pen festgehalten. „Und es wird gewährleistet, dass Tarif­beschäftigte und Beamte auf Bundesebene an der allgemei­nen finanziellen und wirt­schaftlichen Entwicklung in gleicher Weise teilhaben. Das wissen die Kolleginnen und Kollegen zu schätzen“, sagte Benra. Positiv hervorzuheben sei auch, dass mit dem Kabi­nettsbeschluss Abschlagszah­lungen verfügt wurden.

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E­Government:

Beschäftigte erwarten echten digitalen AufschwungDie Forderung des Nationalen Normenkon­trollrates nach einem „E­Government­Pakt Deutschland“ stößt beim dbb auf Zustimmung. „Allerdings darf es nicht bei schönen Worten und Plänen bleiben“, sagte dbb Chef Klaus Dauderstädt am 16. Juni 2015 zu dem Gutach­ ten „E­Government in Deutschland: Wie der Aufstieg gelingen kann“, das der Normenkon­trollrat vorgestellt hatte.

„Sowohl die Bürger, als auch die Beschäftigten in der Ver­waltung erwarten, dass die konkreten Handlungsempfeh­lungen aus dem Arbeitspro­gramm nun auch umgesetzt werden, damit das Ziel, eine bessere Verzahnung und Digi­talisierung der Verwaltungs­verfahren und eine neue Qua­lität der Zusammenarbeit, auch tatsächlich erreicht wird. Nicht erst die Flüchtlingskrise hat aufs Eindringlichste deut­lich gemacht, wie notwendig diese Schritte sind, damit der Staat effizient und effektiv handeln kann.“

In dem am 14. Juni vorgestell­ten Gutachten wird ein neuer IT­Staatsvertrag empfohlen, der einen verbindlichen „Digi­talen Servicestandard für Deutschland“ festlegt. Die operative Umsetzung soll durch eine „Organisation Digi­tale Verwaltung“ vorangetrie­ben werden. Deutschland war zuletzt im EU­Ranking der 28 Mitgliedstaaten zum Grad der Digitalisierung der Verwal­tung auf Platz 19 abgerutscht – hinter Italien und vor Zypern. „Wir haben seit Jahren darauf hingewiesen, dass das Ziel ei­ner modernen, digitalen Ver­waltung nur erreicht werden kann, wenn Bund, Länder und Gemeinden ihre Zusammen­arbeit verbessern und intensi­vieren“, machte Dauderstädt

deutlich. Einzelwünsche müss­ten dahinter zurücktreten.

„Wir dürfen jetzt auch keine Zeit mehr verlieren, denn ak­tuelle Herausforderungen wie etwa die Migration lassen sich vorab nicht bis ins Detail pla­nen und müssen dennoch gemeistert werden.“ So hatte vor allem zu Beginn des Flücht­lingszustroms mangelnder di­gitaler Datenaustausch, bei­spielsweise zwischen den Polizeien von Bund und Län­dern, Ausländerämtern und Sozialbehörden, zu Doppel­registrierungen geflüchteter Menschen und Unklarheit darüber geführt, wie viele Flüchtlinge sich überhaupt in Deutschland aufhalten. „Dafür bringt im Zeitalter von E­Government niemand mehr Verständnis auf“, gab Dauder­städt zu bedenken. Was fehle, sei die Entwicklung gemeinsa­mer Komponenten anstelle von eigenständigen IT­Lösun­gen in Bund, Ländern und Kommunen. „Denn die sind nicht nur nicht kompatibel über Fach­ und Verwaltungs­grenzen hinweg, sie kosten auch viel zu viel Geld.“

„Dass im Gutachten gefordert wird, der föderalen Zusam­menarbeit auf der Grundlage einer neuen Vereinbarung auf höchster politischer Ebene zwischen Bund, Ländern und

Kommunen klare Ziele zu set­zen, unterstützen wir“, bekräf­tigte der dbb Chef.

Dies gelte auch für den Plan, im Bundeskanzleramt ein „Di­gitalisierungsbüro“ zu veran­kern, das im Zusammenspiel mit den Fachministerien eine Digitale Agenda 2018 bis 2022 für die Verwaltung ausarbei­tet, sowie für das vorgesehene gemeinsame „Digitalisierungs­budget“ von Bund und Län­dern. Dies soll verhindern, dass

Projekte den Streitereien um Finanzzuständigkeiten zum Opfer fallen. Wie der Vorsit­zende des Nationalen Normen­kontrollrates, Johannes Lude­wig, forderte Dauderstädt die Verantwortlichen auf allen po­litischen Ebenen dazu auf, „den Willen für mutige Entscheidun­gen und eine entschlossene Umsetzung aufzubringen – und zwar jetzt“! Der dbb wer­de diesen Prozess gern mit sei­ner Expertise, mit Ideen und Empfehlungen begleiten.

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< Flüchtlingsgipfel

Die Integration der nach Deutschland geflüchteten Menschen stellt den öffentlichen Dienst weiterhin vor große Herausforderun­gen. „Die Beschäftigten zeigen dabei hohes Engagement“, machte dbb Chef Klaus Dauderstädt bei einer Gesprächsrunde am 1. Juli 2016 im Bundeskanzleramt in Berlin deutlich. Dazu hatte Bundes­kanzlerin Angela Merkel zum vierten Mal Vertreter der beteiligten gesellschaftlichen Gruppen und Verbände eingeladen. Dauder­städt wies ferner auf nach wie vor vorhandene Defizite in der Per­sonalausstattung hin. „Während der Bund überwiegend vorbild­lich agiert hat, gibt es auf der kommunalen Ebene viele Lücken etwa in der Bauverwaltung, bei Ordnungsämtern und vor allem in der Sozialen Arbeit.“ Auf Länderniveau gelte es, vor allem die Schu­len zu stärken: „Die Lehrergewerkschaften im dbb reklamieren 20 000 zusätzliche Planstellen. Integration dort ist eine Führungs­aufgabe. Umso dramatischer ist, dass mehr als 1 000 Schullei­tungsposten unbesetzt sind“, so der dbb Chef. Auch komme es darauf an, das Personal auf veränderte oder neue Aufgaben und Erwartungen vorzubereiten. Die Vermittlung von Deutsch als Zweit sprache sei etwas anderes als klassischer Deutschunterricht, und interkulturelle Kompetenz sei auch in Jobcentern oder Sozial­versicherungsträgern wichtig, erklärte Dauderstädt.

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CESI­Fachtagung in Kopenhagen

Chancen neuer ArbeitsrhythmenDie Digitalisierung und Umstrukturierungen verändern die Arbeitswelt und auch den Alltag im öffent­lichen Dienst. Vor allem der Arbeitsrhythmus und neue, flexiblere Arbeitszeitmodelle führen zu neuen Herausforderungen insbesondere für die Gesundheit und den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmer. Während einer CESI­Fachtagung in Kopenhagen am 3. Juni 2016 diskutierten etwa 120 Gewerkschaftsmitglieder aus ganz Europa mit Expertinnen und Experten der Europäischen Institutio­nen und Forschungseinrichtungen über die aktuellen Entwicklungen und die Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst.

„Die Umstrukturierungen und die neuen Arbeitsmodelle ha­ben Auswirkungen im Hinblick auf psychosoziale Risiken der Arbeitnehmer. In Zeiten, in de­nen viele Menschen keine Ar­beit haben oder diese verlieren, sind andere, speziell die, die ihre Arbeit behalten haben, ei­ner größeren Arbeitsbelastung und größeren psychosozialen Risiken ausgesetzt“, sagte der Präsident der CESI­Akademie, Emilio Fatovic, zum Auftakt der Veranstaltung. 22 Prozent der Arbeitnehmer innerhalb der EU seien davon betroffen und der Trend sei steigend. Wenn der Wandel nicht richtig gestal­tet werde, könne das negative Auswirkungen auf die Gesund­heit der Arbeitnehmer haben. „Krankenstände bedeuten Kos­ten. Aus diesem Grund ist es wichtig, künftig in die Gesund­heit und die Sicherheit am Ar­beitsplatz auf nationaler sowie auf europäischer Ebene zu in­vestieren“, so Fatovic weiter.

Auch die öffentliche Verwal­tung müsse sich den Entwick­lungen stellen, erklärte der Akademie­Präsident. „Es ist wichtig, die öffentlichen Ver­waltungen weiterhin bei Maß­nahmen zur Sensibilisierung und Prävention von psychosozi­alen Risiken zu unterstützen und diese in eine globale Politik der berufsbedingten Risikokon­trolle sowie in den sozialen Dialog einzubinden.“ Für die CESI und ihre Mitglieder sei es selbstverständlich, auf dieses Thema aufmerksam zu machen

und Maßnahmen auf diesem Gebiet zu unterstützen. Mit der Expertise der Mitglieder könne die CESI wichtige Impulse für eine bessere Bewältigung der Umstrukturierungen geben.

CESI­Generalsekretär Klaus Heeger ergänzte, Arbeitneh­mer könnten durchaus von fle­xibleren Arbeitsmodellen pro­fitieren. Gerade bei der Frage einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gebe es einige vielversprechende Mo­delle. „Leider besteht auch die Gefahr, dass die Grenzen zwi­schen Privat­ und Berufsleben durch die neuen technischen Möglichkeiten verschwimmen. Dann ist mehr Flexibilität plötzlich gleichbedeutend mit ständiger Erreichbarkeit.“ Das führe sehr schnell zu weniger Lebensqualität und habe nega­

tive Auswirkungen auf die Ge­sundheit der Beschäftigten.

Wichtig sei es, dass sowohl Ar­beitgeber als auch Arbeitneh­mer sich auf die Chancen neuer Arbeitsrhythmen und ­formen konzentrierten und etwa über die Instrumente des sozialen Dialogs möglichst negative Auswirkungen verhinderten. „Das Arbeitsleben ist im stän­digen Wandel. Und Wandel für sich ist erst einmal neutral. Es liegt an den Sozialpartnern, Er­folgsmodelle zu gestalten. Und das geht nur im Miteinander und setzt ein gutes Verständ­nis der Bedürfnisse der jeweils anderen Seite voraus. Das geht nicht ohne Dialog“, erläuterte Heeger.

Der bayerische DPolG­Landes­vorsitzende und Vizepräsident

des CESI­Berufsrats Sicherheit, Hermann Benker, verwies auf die besondere Situation im öf­fentlichen Dienst. „In einigen Berufsbildern ist es besonders schwierig, die Bedürfnisse der Beschäftigten mit den teilwei­se notwendigen Arbeitsrhyth­men wie zum Beispiel Schicht­dienst zusammenzubringen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Wohnraum­ und Telearbeit sind allenfalls stark eingeschränkt und selbst glei­tende Arbeitszeit ist nur in Ausnahmefällen möglich. Auch das kann das Stresslevel und damit auch die negativen Aus­wirkungen verstärken. In sol­chen Situationen kann es kein Festhalten am Status quo geben.“

Eine Möglichkeit zur Besse­rung sei zum Beispiel die Ein­richtung von Lebensarbeits­zeitkonten. „In bestimmten Lebensphasen ist Mehrarbeit durchaus mit der Work­Life­Balance vereinbar, in anderen hingegen wäre es sinnvoll, we­niger Zeit für die Arbeit auf­wenden zu müssen. So zum Beispiel für junge Eltern oder auch für ältere Arbeitnehmer, die einen physisch anstren­genden Beruf ausüben.“ Hier gebe es immer noch zu wenig Flexibilität. „Die unterschiedli­chen Bedürfnisse finden noch zu wenig Aufmerksamkeit. Nur wenn wir hier einen Wan­del in der Einstellung aller Sei­ten hinbekommen, eröffnen sich neue Chancen.“ sy

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< dbb Teilnehmer in Kopenhagen, hintere Reihe rechts der Vorsitzende der dbb Grundsatzkommission für Europa, Dietmar Knecht.

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Der Fall des Monats

Ernennung zur Regierungsdirektorin:

Nichtigkeitserklärung aufgehobenDas Dienstleistungszentrum Ost führte ein Verfahren um die Rechtmäßigkeit einer Nichtigkeitserklärung eines Ernennungsaktes.

Die betroffene Beamtin im vor­liegenden Fall wurde vom Leiter einer Justizvollzugsanstalt in Sachsen­Anhalt zur Regierungs­direktorin ernannt. Das zustän­dige Ministerium verfügte hier­nach die Nichtigkeits erklärung dieses Ernennungsaktes. Zur Begründung wurde ausgeführt, die Ernennung in das Amt zur Besoldungsgruppe A 15 läge bei den einzelnen Ministerien.

Nach der Ernennung der Beam­tin wurde diese von September

2014 bis Frühjahr 2015 an eine Justizvollzugsanstalt in Nieder­sachsen mit dem Ziel der Ver­setzung abgeordnet, kehrte dann aber in die Justizvollzugs­anstalt im Land Sachsen­Anhalt zurück. Hiernach wies das Mi­nisterium den von der Beamtin eingelegten Widerspruch zu­rück und bestätigte die Nichtig­keitserklärung der vorgenom­menen Ernennung. Zu Unrecht, entschied das Verwaltungs­gericht Halle mit Urteil vom 9. Juni 2016 (Az.: 5 A 91/15 HAL).

Aufgrund von Delegationsvor­schriften im Lande Sachsen­ Anhalt liege die Zuständigkeit für die Nichtigkeitserklärung der Ernennung bei der Ernen­nungsbehörde. Zwar sei im vorliegenden Fall das beklagte Ministerium bei der Abfassung des Bescheides sowohl für die Ernennung als auch für die Nichtigkeitserklärung zustän­dig gewesen. Diese Zuständig­keit sei aber mit der Versetzung der Beamtin verlorengegangen. Aus diesem Grund konnte das Ministerium als ehemals zu­ständige Ernennungsbehörde die Nichtigkeit der Ernennung nicht wirksam anordnen. Das

Verfahren wurde damit erfolg­reich durch das dbb Dienstleis­tungszentrum Ost geführt. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. ak

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Der dbb gewährt den Einzel­mitgliedern seiner Mitglieds­gewerkschaften berufsbezo­genen Rechtsschutz.

Zuständig dafür sind die Juristen in den dbb Dienst­leistungs zen tren in Berlin, Bonn, Hamburg, Nürnberg und Mannheim. Das dbb magazin dokumentiert den „Fall des Monats“.

< Warnstreiks in Naunhof

Mit einem zweitägigen Warnstreik haben Beschäftigte in Naunhof Ende Juni 2016 versucht, Verhandlungen über die Einfüh­rung des Tarifvertrages für den öffentli­chen Dienst (TVöD) durchzusetzen.

Betroffen waren die Kindertagesstätten der sächsischen Kommune. Der stellver­tretende dbb Bundesvorsitzende und Chef der Gewerkschaft Deutscher Lokomotiv­führer (GDL) Claus Weselsky hatte den Be­schäftigten als Gastredner bei einer Kund­

gebung auf dem Naunhofer Marktplatz Mut zuge sprochen: „Einen Arbeitskampf über lange Zeit auszufechten ist nicht leicht. Bei den Bürgerinnen und Bürgern, denen man sich verpflichtet fühlt, schwin­den vielleicht Geduld und Verständnis. In der Presse und im Rundfunk können kriti­sche Beiträge erscheinen. Und die Arbeit­geber zeigen einem ohnehin gerne die kal­te Schulter. Aber davon werden wir uns nicht beirren lassen. Die Forderung nach

einem Tarifvertrag ist mehr als berechtigt. Und dafür werden die Beschäftigten in Naunhof und die ganze dbb­Familie ge­meinsam kämpfen.“ Seit 1994 haben die Beschäftigten von Naunhof keinen gülti­gen Tarifvertrag mehr. Die Stadt ist aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Vielfach bleiben die Bezahlung und Ar­beitsbedingungen hinter denen der übri­gen Beschäftigten im öffentlichen Dienst zurück.

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Vorsorgende Stellen­ und Personalpolitik:

Demografiestrategie gewinnt an Kontur„Die Demografiestrategie für den öffentlichen Dienst gewinnt weitere Konturen“, fasste der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik das Treffen der Ar­beitsgruppe F des Demografiedialogs der Bun­desregierung am 31. Mai 2016 in Berlin zusam­men. Hans­Ulrich Benra ist Kovorsitzender der AG, die den öffentlichen Dienst als attraktiven und modernen Arbeitgeber zum Gegenstand hat und von Bundesinnenminister Thomas de Maizière geleitet wird.

In der Mai­Sitzung wurde ein unter Mitwirkung des dbb ent­wickeltes Konzept für eine ge­meinsame Öffentlichkeitsar­beit aller Dienstherren und öffentlichen Arbeitgeber erör­tert. Ziel des von Bund, Län­dern, kommunalen Spitzen und Gewerkschaften getrage­nen Projektes ist ein übergrei­

fendes webbasiertes Portal zur gemeinsamen Imagewerbung. Dabei sollen im Sinne einer de­mografievorsorgenden Stellen­ und Personalpolitik auch die wichtigen, bisher dezentralen Stellenbörsen gebündelt wer­den. Das Projekt soll in der ers­ten Phase im Frühjahr 2017 starten.

Weitere Themen waren unter anderem der auf Initiative der AG F neu eingerichtete Stellenpool zur Nachwuchs­sicherung in der Bundesver­

waltung und ein weiteres Projekt zur Verstärkung ei­ ner anerkennenden und wertschätzenden Verwal­tungskultur.

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< Im Demografiedialog: Hans­Ulrich Benra, stellvertretender dbb Bundes­vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik (links), und Paul Johannes Fietz, Abteilungsleiter Öffentlicher Dienst im Bundesinnenministerium

40 Jahre Mitbestimmungsgesetz:

Bewährter Stabilitätsfaktor Am 1. Juli 1976 ist das Mitbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem ha­ben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften in deut­schen Unternehmen mit mindestens 2 000 Beschäftigten ein Anrecht auf die Hälfte der Sitze im Aufsichtsrat. Dieses Recht darf nicht ausgehöhlt werden.

„Die Bedeutung der Unter­nehmensmitbestimmung für den sozialen Frieden, das Ver­antwortungsbewusstsein und die Innovationsbereitschaft der Beschäftigten durch die Qualitätskontrolle der Unter­

nehmensführung, für den Schutz der Beschäftigten in Krisenzeiten und die Akzep­tanz von Unternehmensent­scheidungen ist allgemein anerkannt“, so Dauderstädt am 30. Juni 2016 in Berlin.

Die Mitbestimmung sei einer der Grundpfeiler für ökono­mische, rechtliche und soziale Stabilität und damit ein un­verzichtbarer Bestandteil der deutschen Wirtschaftsord­nung.

Wirtschaft, öffentlicher Dienst und Beschäftigte stünden auch künftig vor großen Herausfor­derungen. „Insbesondere die Digitalisierung verändert Strukturen, Abläufe und letzt­lich den ganzen Arbeitsmarkt. Um diese Veränderungen fair, sozial und gerecht zu meistern, darf die Mitbestimmung nicht beschnitten werden, sondern muss sogar an Bedeutung ge­winnen.

Dem Trend, das Konzept der deutschen Mitbestimmung mit sogenannten „Briefkasten­gesellschaften“ auf legalem Weg zu umgehen, erteilte Dauderstädt eine klare Absage. Die Beschäftigten seien ent­schlossen, diese einst mühsam erstrittenen Rechte zu wahren und gegen Angriffe zu vertei­digen.

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Gut versorgt?Das sogenannte Sommerloch ist nachrichtenarm, und der er-staunten Öffentlichkeit wer-den Meldungen präsentiert, die ansonsten nicht der Rede wert wären. Das mag beim Un-geheuer von Loch Ness dahin-gehen, beim Thema Beamten-versorgung wirkt ein solches Vorgehen kontraproduktiv auf die Diskussion über die Zu-kunft der Alterssicherungssys-teme. So wird beispielsweise das Problem der Altersarmut postwendend mit einer Debat-te über angebliche Privilegien in der Beamtenversorgung verbunden. Doch der oft be-mühte Vergeich zwischen an-geblich reichen Pensionären und angeblich armen Rentnern wird nicht deshalb richtig, weil er immer wieder wiederholt statt hinterfragt wird.

Übersehen wird beispielsweise dabei, dass nicht alle Pensio-näre Oberstudienräte oder Ministerialdirektoren waren, aber mehr als zwei Drittel der Beamten einen Fach-hochschul- oder Hochschul-abschluss und meistens eine ununterbrochene Erwerbs-biografie besitzen. Auch dass die Beamtenversorgung eine Vollversorgung ist, fällt unter den Tisch. Außerdem ist es schlicht falsch, dass die öffent-lichen Haushalte von den Ver-sorgungskosten aufgefressen werden. Beamte und Pensio-näre tragen wesentlich dazu bei, dass ihre Versorgungsbe-züge finanzierbar bleiben, weil jede Besoldungsanpassung um 0,2 Prozent gekürzt wird. Gern ignoriert wird auch, dass die Versorgung zu den herge-

brachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört, die verfassungsrechtlich ge-schützt sind. Die politisch Verantwortlichen sollten sich hüten, an den Schrauben funk-tionierender Systeme zu dre-hen, ohne zu wissen, welche Effekte daraus für den Zusam-menhalt von Staat und Gesell-schaft erwachsen würden. Zu-dem wäre es politischer

Dummheit geschuldet und kei-nesfalls eine Frage der Gerech-tigkeit, etwas nach unten zu verschlechtern, damit es sich anderem Schlechten angleicht – anders gesagt: Nicht die Ver-sorgung muss verschlechtert, sondern das Rentensystem im Zusammenspiel von gesetz-licher, betrieblicher und priva-ter Altersversorgung verbes-sert werden. sm

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Elektronische Akte:

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Mancherorts gibt es sie noch, die beschauliche Amtsstube. Ein Ort der Langsamkeit, an dem die Akten ihren angestammten Platz auf Aktenböcken haben, wo sie geduldig darauf warten, von einem Wacht­meister mit einem Wägelchen in die nächste Amtsstube befördert zu werden, um dort wieder liebe­voll Ablage auf einem Aktenbock zu finden. In vielen Gerichten ist dieses Verfahren auch im Digital­zeitalter noch Usus. Bald soll die E­Akte die Gemütlichkeit auch dort empfindlich stören.

Im Deutschen Patent­ und Markenamt hat man sie schon, die voll elektronische Patent­bearbeitung, und auch in ande­ren Verwaltungsbereichen hat das digitale Verfahren bereits Einzug gehalten, auch bei Zivil­ und Fachgerichten gibt es die E­Akte schon als Option. Das Bundesjustizministerium ist gerade dabei, die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung der E­Akte im Strafverfahren zu schaffen. Bundesjustizminister Heiko Maas plant, die elektro­nische Aktenführung bis zum 31. Dezember 2025 optional anzubieten. Ab dem 1. Januar 2026 sollen neu anzulegende Akten dann nur noch elektro­nisch geführt werden. „Damit soll die flächendeckende, ver­bindliche Einführung der elek­tronischen Aktenführung im Bereich der Strafjustiz bereits jetzt gesetzlich vorgegeben werden. Die verbindliche Ein­führung in den übrigen Verfah­rensordnungen der ordentli­chen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeiten, in de­nen bereits jetzt eine optionale elektronische Aktenführung möglich ist, soll gesonderten

Gesetzgebungsvorhaben vor­behalten bleiben“, heißt es aus dem Bundesjustizministerium.

Dabei ist es nicht so, dass Straf­verfahren bisher rein analog ge­führt worden wären: Viele Ver­fahrensschritte laufen bereits elektronisch ab, bisher musste aufgrund gesetzlicher Regelun­gen die Papierakte jedoch im­mer noch am Ende stehen. Der anstehende Medienwechsel be­darf also einer modernisierten gesetzlichen Grundlage, und die hat das Bundesjustizminis­terium derzeit in Arbeit.

< Learning by doing?

Im Zuge der Umsetzung ist es nicht beabsichtigt, technische und organisatorische Vorgaben im Detail zu machen: „Diese zu regeln ist nicht Aufgabe einer Verfahrensordnung, sondern soll ergänzenden Ausführungs­regelungen vorbehalten blei­ben. Weitere Vorschriften der Strafprozessordnung, wie etwa das Verfahren bei der Akten­einsicht, die künftig regelmä­ßig über ein elektronisches Akteneinsichtsportal der Län­

der erfolgen soll, sollen mit Blick auf die Erfordernisse einer elektronischen Aktenführung angepasst und ergänzt wer­den“, ist dem Gesetzentwurf zu entnehmen.

Im Kontext der Zulassung elektronischer Strafakten soll zugleich die elektronische Kommunikation zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten sowie der elek­tronische Rechtsverkehr im Strafverfahren unter Absen­kung bestehender Zugangs­hürden neu geregelt werden, um Medienbrüche von vorn­herein zu minimieren.

Weiter verspricht man sich von der E­Akte im Vergleich zur pa­pierbasierten Aktenführung eine wesentlich einfachere und schnellere Durchsuchung, Filte­rung oder Verknüpfung von Daten. „Den daraus resultie­renden Auswirkungen auf das grundrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes) der an einem Strafverfahren Be­

teiligten soll sowohl verfah­rensintern als auch verfahrens­übergreifend durch bereichs­ spezifische Datenschutzrege­lungen begegnet werden.“ Soweit die Theorie.

Wie ist es aber um die Medien­ausstattung der Gerichte be­stellt? Sind die Rechensysteme modern genug und unterein­ander kompatibel? Immerhin werden neben den Gerichten auch die Polizeien des Bundes und der Länder, der Zoll und die Steuerfahndung von der Einführung der E­Akte betrof­fen sein. Über 300 Millionen Euro wird die Einführung der E­Akte voraussichtlich kosten, bundesweit kommen Jahr für Jahr rund 57 Millionen Euro an laufenden Kosten hinzu.

< Schneller Austausch

Die Vorteile der E­Akte sieht zum Beispiel Burkard Will, Oberamtsanwalt in Kiel und Geschäftsführer des Deutschen Amtsanwaltsvereins (DAAV), vor allem im schnelleren Aus­tausch zwischen den Beteilig­ten, da ein zeitaufwendiges Ak­

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tenübersenden entfällt. Auch räumliche Einsparmöglichkei­ten seien zu begrüßen, da auf absehbare Zeit kein Archiv mehr benötigt würde.

Allerdings befürchtet Will auch Nachteile zum Beispiel bei der Datensicherheit, die wie bei al­len elektronischen Systemen nie zu 100 Prozent garantiert werden könne: „Der Zerstö­ rung oder der Manipulation von Daten wird Tür und Tor geöffnet, was im schlimmsten Fall entweder die Verurteilung Unschuldiger oder aber die Nichtverfolgung von Tätern be­deuten könnte“, so Will. Außer­dem ließen sich Beweismittel wie zum Beispiel eine Tatwaffe nicht digitalisieren, weswegen die E­Akte auch künftig meis­tens von der Papierakte beglei­tet werden müsse. Will rechnet zudem mit Personalabbau in den nachgeordneten Bereichen mit der Folge, das diese Aufga­ben an Dezernenten fallen, die eigentlich mit Rechtsfindung und Rechtsprechung beschäf­tigt sein sollten: „Im Zuge dessen könnten auch Ent­scheidungsfindung und Ent­scheidungsvermittlung zum Nachteil der Betroffenen stan­dardisiert werden, wodurch der Anspruch auf eine umfäng­liche Einzelfallentscheidung einschließlich Begründung ausgehöhlt würde.“

Dagegen begrüßt der Verein der Rechtspfleger im Bundes­dienst (VRB) den Regierungs­entwurf als notwendigen und richtigen Schritt, den Heraus­forderungen der Digitalisie­rung im Justizalltag, insbeson­dere auch im Strafverfahren, gerecht zu werden: „Die Poli­zei­ und Justizpraxis wird durch die Umstellung der bis­herigen bundesweit uneinheit­lichen Aktenführung im Straf­verfahren auf digitale Akten modernisiert, standardisiert und beschleunigt. Medienbrü­che zwischen den Verfahrens­beteiligten werden abgebaut und Recherchen in den Akten vereinfacht“, sagte der Bun­desvorsitzende des VRB,

Matthias Stolp, dem dbb magazin. Kritisch sehe der VRB allerdings die langen Übergangsreglungen zur Ein­führung der elektronischen Strafakte, die sich für alle Ver­fahrensbeteiligten bei länder­übergreifenden Strafverfahren nachteilhaft auswirken könn­ten. Auch stellten Justizdaten, insbesondere im Strafverfah­ren, besondere Anforderungen an den Datenschutz: „Der Um­gang mit sensiblen Daten in der Justiz ist eine hoheitliche Aufgabe. Aus Sicht des VRB müssen daher eigene IT­Fach­kräfte mit der Betreuung der Datenbestände – gegebenen­falls in gesonderten Rechen­zentren – betraut werden“, so Stolp.

< Solide Ausstattung nötig

„E­Akten sollen künftig auch die Arbeitsweise der Strafver­folgungsbehörden im Interesse einer starken und leistungsfä­higen Justiz unterstützen. Vie­le Mitarbeiter werden sich an neue Arbeitsabläufe gewöh­nen müssen“, sagt Dr. Bern­hard Joachim Scholz, Richter am Landessozialgericht Rhein­land­Pfalz und Präsidiumsmit­glied des Deutschen Richter­bundes. „Gesundheitlichen Risiken bei vermehrter Bild­schirmarbeit muss durch ge­eignete Maßnahmen wir­kungsvoll begegnet werden. Die neuen Medien versprechen aber auch viele Vorteile, etwa bei der Arbeitseffizienz, verbes­serten Suchmöglichkeiten in den Akten oder örtlichen flexi­blen Zugriffsmöglichkeiten.“ Das ambitionierte Projekt kön­ne aber nur mit einer soliden Ausstattung und frühzeitiger und enger Einbindung der spä­teren Anwender in die Ent­wicklung der E­Akten gelingen. Auch verfahrensrechtliche Fra­gen stellten sich in der IT – vor allem im Strafrecht – neu. „Der vorliegende Gesetzentwurf kann hier nur als erster Auf­schlag gesehen werden und muss durch praktische Erfah­rungen aus Pilotprojekten an­gereichert werden.“

Ernst G. Walter, Bundesvorsit­zender der DPolG Bundespoli­zeigewerkschaft, kritisiert, dass sich „weniger erfolgreiche Projekte aus dem Bereich E­Government wie die Einfüh­rung einer Elektronischen Akte in der Bundespolizei über eine nahezu endlos erscheinende Projektlaufzeit dahinziehen.“ Auch die mittlerweile abge­schlossene Einführung einer elektronischen Materialwirt­schaft habe nicht den ur­sprünglich erwünschten Leis­tungsumfang erreicht. „Ein offensichtliches Problem bei kaum abschließbaren Projek­ten wie E­Akte ist, dass viele Behördenbereiche noch wäh­rend des Projektverlaufs auf die Zielsetzung einwirken und sich über die Zeit somit eine Vielzahl von divergierenden Anforderungen und Zielen er­gibt, die den Projektfortschritt zum Erliegen bringen.“ Zwar habe die Einführung eines strengen Projektmanagements in der Bundespolizei in den meisten Fällen zu einem über­schaubareren Projektverlauf geführt, aber die genutzten Projektmanagementmethoden und ­systeme sähen nur sehr begrenzt eine umfassende Be­darfsanalyse der Nutzer vor.

Für den Bereich der Zollkrimi­nalität sagt Zollamtsrat Oliver Dieter vom Hauptzollamt Stral­sund, Sachgebiet Ahndung: „Etwa 90 Prozent der hier an­hängigen Steuerstrafverfahren

werden aus verschiedenen Gründen eingestellt, bevor sie überhaupt an die Staatsan­waltschaft oder an das Amts­ oder Landgericht abzugeben wären. Die in diesen Verfahren erhobenen Daten werden be­reits heute in die IT­Fachver­fahren STRAF und INZOLL eingegeben und sind damit außerhalb der Bundeszollver­waltung nicht einzusehen, zumindest nicht auf legalem Wege“, sagt Dieter. Maßge­bend sei aber immer noch der Inhalt der Papierakte. „Die Ein­führung der E­Akte im Straf­verfahren dürfte deshalb nur für den verbleibenden Teil der Steuerstrafverfahren von Be­deutung sein.“

Aus zumindest einem Fall schwerer Wirtschaftskrimi­nalität wisse Dieter, dass die Staatsanwaltschaft alle Doku­mente als PDFs auf USB­Sticks gescannt habe, um sie den Verfahrensbeteiligten zur Ver­fügung zu stellen. „Ein digitaler AKtenbock sozusagen. Wie eine E­Akte im Strafverfahren aber funktionieren soll, an der sowohl Staatsanwaltschaft, Amts­ und Landgericht, Lan­des­ und Bundesbehörden so­wie Verteidiger beweiskräftig Daten eingeben und lesen sol­len, kann ich mir derzeit noch nicht so ganz vorstellen.“ Den­noch ist Dieter zuversichtlich, dass die IT­Spezialisten die technischen Herausforderun­gen meistern werden. br

< In jeder Amtsstube zu Hause, die etwas auf sich hält: Der gute alte Aktenbock.

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Gleichstellungsindex für die obersten Bundesbehörden:

Mehr Frauen in Führungspositionen – Aufwärtstrend fortsetzenEs geht aufwärts für weibliche Beschäf­tigte im öffentlichen Dienst des Bundes. Das zeigen die Ergebnisse des ersten Gleichstellungsindexes für die obersten Bundesbehörden, der am 7. Juli 2016 in Berlin von der Bundesregierung vorge­stellt wurde. Danach war zum 30. Juni 2015 in den obersten Bundesbehörden fast jede dritte Führungsposition ab Refe­ratsleitung aufwärts weiblich besetzt. Das bedeutet einen Anstieg des Frauen­anteils in Führung seit 2011 (27 Prozent) um knapp sechs Prozent (32,6 Prozent). Der dbb und die dbb bundesfrauenvertre­tung begrüßen die positive Entwicklung, sehen aber weiterhin Handlungsbedarf.

„Wir sind noch längst nicht am Ziel, aber wir sind auf dem richtigen Weg,“ kommentierte Klaus Dauderstädt, dbb Bun­desvorsitzender, die Ergebnisse des Gleichstellungsindexes. Dass jetzt rund ein Drittel der Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden mit Frauen besetzt seien, müsse Signalwirkung für die Beseiti­gung der weiterhin bestehen­den strukturellen und sozialen Aufstiegshindernisse für Frau­en haben. Besonderes Augen­merk müsse dabei auf die Spit­zenpositionen gelegt werden. Denn es gelte immer noch: Je höher ein Amt, desto niedriger der Frauenanteil.

Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertre­tung, sieht den von Bundes­frauenministerin Schwesig eingeschlagenen Gleichstel­lungskurs mitverantwortlich für die positive Entwicklung des Frauenanteils in Führungsfunk­tionen. „Dieser Aufwärtstrend muss jetzt verstetigt werden.

Ziel muss die paritätische Beset­zung auf allen Leitungsebenen sein.“ Auch der Ansatz, neue Führungsmodelle in der Statis­tik aufzuzeigen sei fortschritt­lich. „Der Index gibt wieder, was wir seit vielen Jahren bemän­geln: Der hohe Frauenanteil bei Teilzeitbeschäftigung trägt zur niedrigen Frauenquote bei Lei­tungsfunktionen bei. Dieser Ein­sicht müssen jetzt Taten folgen. Das heißt, Teilzeit muss als Nor­malarbeitsverhältnis anerkannt werden. Die Arbeitsleistung, nicht die geleistete Arbeitszeit muss entscheidendes Kriterium für eine Beförderung in ein Füh­rungsamt sein.“

Nachdrücklich appellierte die Vorsitzende der dbb bundes­frauenvertretung an die Landes­regierungen, das statistische Instrument zu übernehmen: „Auch die Landesverwaltungen können von einer solchen Sta­tistik nur profitieren, um Fort­schritte, aber auch Defizite bei der Gleichstellung sichtbar zu machen“, so Wildfeuer.

< Zentrale Ergebnisse des Gleichstellungsindexes*

> 32,6 Prozent der Führungspositionen (ab Referatsleitung auf­wärts) sind weiblich besetzt.

> In neun der insgesamt 22 obersten Bundesbehörden liegt der Frauenanteil in Führungspositionen unter dem Durchschnitt. Das Schlusslicht bilden der Bundesrechnungshof (18 Prozent) und das Bundesministerium der Finanzen (19 Prozent).

> Die meisten weiblichen Führungskräfte arbeiten im Bundesmi­nisterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (55 Prozent). Eine exakt paritätische Verteilung weisen das Bundesverfas­sungsgericht und das Sekretariat des Bundesrats auf.

> Der Anteil an Referatsleiterinnen beträgt 35 Prozent, lediglich 23 Prozent der Unterabteilungen, 25 Prozent der Abteilungsleitun­gen (einschließlich Direktorinnen und Direktoren) und 18 Prozent der Staatssekretärsposten sind in weiblicher Hand.

> 16 Prozent der Beschäftigten im höheren Dienst der Bundesbe­hörden sind in Teilzeit beschäftigt. Davon sind 81 Prozent Frauen.

> Lediglich sieben Prozent der mit einer Leitungsfunktion betrau­ten Beschäftigten sind in Teilzeit tätig. Die Mehrheit von ihnen (76 Prozent) ist weiblich.

> Auf Referatsleitungsebene wählten 19 Prozent der Frauen eine Teilzeitstelle (Männer: drei Prozent), auf der Ebene der Unterab­teilungsleitungen waren es nur elf Prozent (Männer: zwei Pro­zent). In den darüber liegenden Führungsebenen entschieden sich weder Frauen noch Männer für Teilzeit.

* Stand: 30. Juni 2015

Der Gleichstellungsindex misst regelmäßig die Umsetzungserfolge einer gleich­berechtigten Teilhabe von Frauen und Männern vor allem an Führungspositio­nen in den obersten Bundesbehörden. Erstellt wird der Index jährlich vom Sta­tistischen Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Gleichstellungsindex für die obersten Bundesbehörden:

Mehr Frauen in Führungspositionen – Aufwärtstrend fortsetzenEs geht aufwärts für weibliche Beschäf­tigte im öffentlichen Dienst des Bundes. Das zeigen die Ergebnisse des ersten Gleichstellungsindexes für die obersten Bundesbehörden, der am 7. Juli 2016 in Berlin von der Bundesregierung vorge­stellt wurde. Danach war zum 30. Juni 2015 in den obersten Bundesbehörden fast jede dritte Führungsposition ab Refe­ratsleitung aufwärts weiblich besetzt. Das bedeutet einen Anstieg des Frauen­anteils in Führung seit 2011 (27 Prozent) um knapp sechs Prozent (32,6 Prozent). Der dbb und die dbb bundesfrauenvertre­tung begrüßen die positive Entwicklung, sehen aber weiterhin Handlungsbedarf.

„Wir sind noch längst nicht am Ziel, aber wir sind auf dem richtigen Weg,“ kommentierte Klaus Dauderstädt, dbb Bun­desvorsitzender, die Ergebnisse des Gleichstellungsindexes. Dass jetzt rund ein Drittel der Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden mit Frauen besetzt seien, müsse Signalwirkung für die Beseiti­gung der weiterhin bestehen­den strukturellen und sozialen Aufstiegshindernisse für Frau­en haben. Besonderes Augen­merk müsse dabei auf die Spit­zenpositionen gelegt werden. Denn es gelte immer noch: Je höher ein Amt, desto niedriger der Frauenanteil.

Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertre­tung, sieht den von Bundes­frauenministerin Schwesig eingeschlagenen Gleichstel­lungskurs mitverantwortlich für die positive Entwicklung des Frauenanteils in Führungsfunk­tionen. „Dieser Aufwärtstrend muss jetzt verstetigt werden.

Ziel muss die paritätische Beset­zung auf allen Leitungsebenen sein.“ Auch der Ansatz, neue Führungsmodelle in der Statis­tik aufzuzeigen sei fortschritt­lich. „Der Index gibt wieder, was wir seit vielen Jahren bemän­geln: Der hohe Frauenanteil bei Teilzeitbeschäftigung trägt zur niedrigen Frauenquote bei Lei­tungsfunktionen bei. Dieser Ein­sicht müssen jetzt Taten folgen. Das heißt, Teilzeit muss als Nor­malarbeitsverhältnis anerkannt werden. Die Arbeitsleistung, nicht die geleistete Arbeitszeit muss entscheidendes Kriterium für eine Beförderung in ein Füh­rungsamt sein.“

Nachdrücklich appellierte die Vorsitzende der dbb bundes­frauenvertretung an die Landes­regierungen, das statistische Instrument zu übernehmen: „Auch die Landesverwaltungen können von einer solchen Sta­tistik nur profitieren, um Fort­schritte, aber auch Defizite bei der Gleichstellung sichtbar zu machen“, so Wildfeuer.

< Zentrale Ergebnisse des Gleichstellungsindexes*

> 32,6 Prozent der Führungspositionen (ab Referatsleitung auf­wärts) sind weiblich besetzt.

> In neun der insgesamt 22 obersten Bundesbehörden liegt der Frauenanteil in Führungspositionen unter dem Durchschnitt. Das Schlusslicht bilden der Bundesrechnungshof (18 Prozent) und das Bundesministerium der Finanzen (19 Prozent).

> Die meisten weiblichen Führungskräfte arbeiten im Bundesmi­nisterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (55 Prozent). Eine exakt paritätische Verteilung weisen das Bundesverfas­sungsgericht und das Sekretariat des Bundesrats auf.

> Der Anteil an Referatsleiterinnen beträgt 35 Prozent, lediglich 23 Prozent der Unterabteilungen, 25 Prozent der Abteilungsleitun­gen (einschließlich Direktorinnen und Direktoren) und 18 Prozent der Staatssekretärsposten sind in weiblicher Hand.

> 16 Prozent der Beschäftigten im höheren Dienst der Bundesbe­hörden sind in Teilzeit beschäftigt. Davon sind 81 Prozent Frauen.

> Lediglich sieben Prozent der mit einer Leitungsfunktion betrau­ten Beschäftigten sind in Teilzeit tätig. Die Mehrheit von ihnen (76 Prozent) ist weiblich.

> Auf Referatsleitungsebene wählten 19 Prozent der Frauen eine Teilzeitstelle (Männer: drei Prozent), auf der Ebene der Unterab­teilungsleitungen waren es nur elf Prozent (Männer: zwei Pro­zent). In den darüber liegenden Führungsebenen entschieden sich weder Frauen noch Männer für Teilzeit.

* Stand: 30. Juni 2015

Der Gleichstellungsindex misst regelmäßig die Umsetzungserfolge einer gleich­berechtigten Teilhabe von Frauen und Männern vor allem an Führungspositio­nen in den obersten Bundesbehörden. Erstellt wird der Index jährlich vom Sta­tistischen Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Deutscher Frauenrat – Mitgliederversammlung 2016:

Mütterrente auch für Beamtinnen umsetzenDer Deutsche Frauenrat setzt sich auf Initiative der dbb bundesfrauenvertretung künftig für die Übertragung der Mütterrente auf den Beamten­bereich ein. Einen entsprechenden Antrag hatte der Zusammenschluss der Frauenorganisationen in Deutschland auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin am 11. und 12. Juni 2016 einstimmig ver­abschiedet.

„Wir freuen uns sehr, dass die bundesweit größte Frauenlob­by unsere Forderung mitträgt und sich für eine gerechtere Anerkennung von Kindererzie­hungszeiten auch in der Beam­tenversorgung stark macht. Gemeinsam mit über 50 Frau­enorganisationen setzen wir ein klares Zeichen für mehr Ge­schlechtergerechtigkeit und Fairness bei der Alterssiche­rung. Jetzt ist die Politik dran, die bestehenden Benachteili­gungen auszuräumen“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertre­tung, deutlich.

Dem Antrag folgend spricht sich der Deutsche Frauenrat dafür aus, die bisher nur für Arbeitnehmende geltenden Regelungen zur besseren An erkennung von Kinder­erziehungszeiten auch auf den Beamtenbereich zu über­tragen.

Analog zur sogenannten Müt­terrente müssen künftig auch in der Beamtenversorgung Er­ziehungszeiten für Kinder be­rücksichtigt werden, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, so die Forderung des Deutschen Frauenrates.

< Seminare für Frauen

> Frauen im Recht – Recht für Frauen 8. bis 10. September 2016 Seminarnummer 2016 B198 SK

> Öffentlichkeitsarbeit und neue Medien 13. bis 15. November 2016 Seminarnummer 2016 B253 SK

Veranstaltungsort: dbb forum siebengebirge in Königswinter (Thomasberg) www.dbb­forum­siebengebirge.de

Die Seminarprogramme stehen unter www.frauen.dbb.de in der Rubrik Veranstaltungen zum Download bereit. Anmeldungen nimmt die dbb bundesfrauenvertretung per E­Mail an [email protected] entgegen. Bitte geben Sie neben der Seminarnummer und Ihrer Postadresse auch Ihre dbb Mitgliedsgewerkschaft an. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Bezahlte und unbezahlte Arbeitszeiten:

Geschlechtergerechte Verteilung nötig

„In dieser unsicheren, vom Wandel geprägten Zeit geht es vor al­lem darum, unsere Arbeitswelt geschlechtergerecht auszugestal­ten. Und zwar so, dass lebenslanges gesundes Arbeiten ebenso wie eine finanzielle Absicherung über das Existenzminimum hin­aus bis ans Lebensende für Männer und für Frauen gleichermaßen gewährleistet sind – unabhängig von ihrem Familienstand und egal ob sie Kinder erzogen haben oder nicht. Eine gleichmäßige Verteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und nicht vergüteter Pfle­ge­, Haushalts­ und Sorgearbeit auf beide Geschlechter ist dafür eine wichtige Voraussetzung“, betonte Jutta Endrusch, stellvertre­tende Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, auf der Fach­veranstaltung „3­fach gefordert, 2­fach unbezahlt & 1­fach uner­setzlich“ im Vorfeld der Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrates in Berlin am 10. Juni 2016.

Mit vor Ort waren ihre Kolleginnen aus der Geschäftsführung der dbb bundesfrauenvertretung Milanie Hengst und Sabine Schumann.

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Interview mit Dr. Claudia Bogedan, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Bremer Senatorin für Kinder und Bildung:

„Die föderale Struktur im deutschen Bildungs­system ist eine bewahrenswerte Tradition“

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Die Geisteswissenschaften in Deutschland können im inter­nationalen Vergleich mit der Digitalisierung (noch) wenig anfangen und hinken um Jahre hinterher. Brauchen wir einen „Masterplan Digitale Wissen­schaften“, Frau Bogedan?

< Claudia Bogedan

Die Kultusministerkonferenz wird im Dezember dieses Jahres ihre bereichsübergrei­fende Strategie „Bildung in der Digitalen Welt“ vorlegen, in der Perspektiven und Maß­nahmen aufgezeigt werden, wie sich Studierende, Lehre und Forschung in den kom­menden Jahren entwickeln sollen.

Digitalisierung ist ein fächer­übergreifendes Thema, das von den Ländern auch so be­handelt wird. Künftig sollten alle von einem Anreizsystem für digitale Lehre, schnellem Internet und der nahezu unbe­grenzten Verfügbarkeit von Wissen profitieren.

Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Das bedeutet, dass sie traditionelle Formen der Lehre und des Lernens nicht ersetzen soll. Eine sinn­volle Ergänzung der Präsenz­lehre durch digitale Lehrfor­mate, kombiniert mit einem Ausbau der digitalen Infra­struktur der Hochschulen und die Nutzung der Möglichkei­ten, die Verwaltungsprogram­me und Campusmanagement­Systeme bieten – so könnte der

Weg zu einer weitergehenden Digitalisierung der Hochschu­len aussehen.

< dbb magazin

Das 2006 eingeführte Koope­rationsverbot im Bildungsbe­reich hat sich nicht bewährt. Inzwischen gibt es den soge­nannten „Hochschulpakt“, und eine dauerhafte Mitfinanzie­rung der Hochschulen durch den Bund wird vorbereitet. Wie bewerten Sie diese Entwick­lung für den Wissenschafts­standort Deutschland?

< Claudia Bogedan

Ihre gemeinsame politische Verantwortung für den Hoch­schulbereich haben Bund und Länder unter anderem mit der

Exzellenzinitiative oder dem Qualitätspakt Lehre wahrge­nommen. Und auch der „Hoch­schulpakt“ ist im Jahr 2007 be­schlossen worden, stammt also aus der Zeit vor der Ände­rung von Art. 91 b Grund­gesetz.

Zwischen Bund und Ländern bestand und besteht Einver­nehmen, dass den großen Her­ausforderungen, vor denen das gesamte deutsche Bildungs­ und Wissenschaftssystem steht, dauerhaft erfolgreich nur mit neuen, erweiterten Formen der Zusammenarbeit begegnet werden kann. Mit der Neufassung von Art. 91 b im Grundgesetz werden die ver­fassungsrechtlichen Rahmen­bedingungen für eine erweiter­te Kooperation von Bund und

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< Dr. Claudia Bogedan

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Ländern im Wissenschaftsbe­reich geschaffen. Sie können nunmehr in Fällen überregiona­ler Bedeutung bei der Förde­rung von Forschung und Lehre an Hochschulen zusammenwir­ken. Dabei ist den Ländern be­sonders wichtig, dass auch wei­terhin in der Breite und in der Spitze gefördert werden kann und dies langfristig, breit ange­legt und hochschul­ oder insti­tutsübergreifend.

< dbb magazin

Wird die Qualität der Schulen nach dem Dogma „Schule ist Ländersache“ weiterhin auf der Strecke bleiben?

< Claudia Bogedan

Es kann überhaupt nicht die Rede davon sein, dass die Qua­lität der Schulen in Deutsch­land bisher auf der Strecke ge­blieben sei. Und dies wird auch in Zukunft nicht geschehen. Seit PISA 2000 haben sich die Schülerleistungen in Deutsch­land im internationalen Ver­gleich in allen getesteten Kom­petenzbereichen kontinuierlich verbessert. Diese Entwicklung ist auch darauf zurückzufüh­ren, dass es uns in den vergan­genen Jahren zunehmend bes­ser gelungen ist, den Anteil der leistungsschwachen Schülerin­nen und Schüler zu reduzieren.

Aus dem aktuellen Bildungs­bericht 2016 geht zudem her­vor, dass sich der Bildungs­stand der Bevölkerung in den letzten Jahrzehnten kontinu­ierlich verbessert hat. Gleich­zeitig kommt der Bildungsbe­richt zu dem Ergebnis, dass die steigende Schülerzahl an Gym­nasien – entgegen mancher Unkenrufe – nicht zu einem Absinken der Leistungsstan­dards geführt hat. Das sind fassbare und empirisch fun­dierte Belege für Qualität von Schule in Deutschland.

Zweifelsohne stehen wir vor großen Herausforderungen, aber das Bildungswesen be­gegnet dabei mit erkennbarer

Dynamik und Flexibilität den demografischen, gesellschaft­lichen und wirtschaftlichen Veränderungen des Landes. Die föderale Struktur im deut­schen Bildungssystem ist eine bewahrenswerte Tradition, die bestens dazu geeignet ist, den gegebenen, auch regional un­terschiedlichen Herausforde­rungen differenziert zu begeg­nen.

< dbb magazin

In Deutschland gibt es – je nach Bundesland – Lehrer ers­ter und zweiter Klasse. Das gilt sowohl für die Bezahlung als auch für den Status als Beamte oder Angestellte. Ist das nicht ein wenig (zu) viel Wettbe­werbsföderalismus?

< Claudia Bogedan

Natürlich gibt es in Deutsch­land nicht Lehrer erster und zweiter Klasse. Mit dieser Einschätzung würde der dbb auch all denen nicht gerecht werden, deren Interessen er vertritt. Außerdem sind die vergleichbaren Einstellungs­bedingungen der Länder für Lehrer immer wieder Gegen­stand bei den tarifvertragli­chen Verhandlungen. Das sind auf Arbeitgeberseite allein die Länder, also ihr Arbeitgeber­verband als Verhandlungsfüh­rer. Insofern gilt der verfas­sungsrechtliche Grundsatz der Tarifautonomie. Im Übrigen gibt es in den Gremien der Kultusministerkonferenz einen regelmäßigen Austausch der Länder über die Einstellungs­bedingungen bei Neueinstel­lungen sowie über die allge­meine Einstellungssituation für Lehrkräfte in den Ländern.

< dbb magazin

Die meisten Mitarbeiter im Wissenschaftsbereich, ein­schließlich der Juniorprofesso­ren, sind befristet beschäftigt. Ihnen fehlen Planungssicher­heit und Perspektiven. Warum werden nicht mehr Planstellen geschaffen und dafür die Bil­

dungsausgaben, die seit 2009 stabil bei nur 4,3 Prozent des Bruttosozialprodukts liegen, soweit erhöht, dass wir bei­spielsweise bei Forschung und Entwicklung nicht länger hin­ter Japan und Südkorea liegen?

< Claudia Bogedan

Es ist ein zentrales Anliegen der Länder, die Qualität der Ausbildung des wissenschaftli­chen Nachwuchses auf einem hohen Niveau zu halten und gute berufliche Perspektiven zu schaffen. Bund und Länder haben daher am 16. Juni 2016 ein gemeinsames Programm zur Förderung des wissen­schaftlichen Nachwuchses auf den Weg gebracht. Ziel des mit einer Milliarde Euro über 15 Jahre ausgestatteten Pro­gramms ist es, die Karriere­wege des wissenschaftlichen Nachwuchses an Universitäten transparenter und planbarer zu machen. Außerdem soll es die internationale Attraktivität des deutschen Wissenschaftssys­tems steigern und den Univer­

sitäten dabei helfen, die bes­ten Nachwuchswissenschaftler aus dem In­ und Ausland zu ge­winnen und möglichst dauer­haft zu halten.

Mit dem neuen Bund­Länder­Programm wird die Tenure­Track­Professur erstmals flächen deckend an den Univer­sitäten etabliert. Die Tenure­Track­Professur sieht nach er­folgreicher Bewährungsphase den unmittelbaren Übergang in eine Lebenszeitprofessur vor. Mit der Finanzierung von 1 000 zusätzlichen Tenure­Track­Pro­fessuren wird das Programm einen wichtigen Beitrag dazu leisten, sie in Deutschland als einen eigenständigen Karriere­weg neben dem herkömmli­chen Berufungsverfahren auf eine Professur dauerhaft zu etablieren. Die mit dem Pro­gramm geschaffenen Tenure­Track­Professuren werden auch nach Ende der Laufzeit erhalten bleiben. Auch die Zahl der un­befristeten Professorinnen und Professoren wird dauerhaft um 1 000 erhöht.

< Dr. Claudia Bogedan …

… Jahrgang 1975, wurde in Limburg an der Lahn geboren. Nach dem Abi­tur studierte sie von 1994 bis 2001 Sozialwissenschaften an den Univer­sitäten Marburg, Berlin und Århus (Dänemark). 2009 promovierte sie an der Universität Bremen mit der Ar­beit „Zwischen Parlament und Inter­essenverbänden. Der dänische Wohl­fahrtsstaat im Wandel 1973–2006“ zum Dr. rer. pol. Ihre Berufslaufbahn startete sie 2001 als Geschäftsführe­

rin des Politischen Bildungswerks Verein zur Förderung politischen Handelns in Bonn. 2003 ging sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin zum Sonderforschungsbereich „Staatlichkeit im Wandel“ an die Universität Bremen. Im Jahr 2007 nahm sie eine Tätigkeit für das Wirtschafts­ und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans­Böckler­Stiftung (Düsseldorf) auf, von 2009 bis 2011 arbeitete sie dort als Referatsleiterin Arbeitsmarktpolitik. Von 2011 bis 2015 lei­tete sie die Abteilung Forschungsförderung. Claudia Bogedan wirkte seit 2002 bis 2005 in unterschiedlichen Funktionen im SPD­Unter­bezirk Bonn und war von 2005 bis 2007 stellvertretende Bundesvor­sitzende der Jusos. Von 2009 bis 2015 amtierte sie als Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) in Bonn sowie von 2010 bis 2015 als Mitglied im Landesvorstand der SPD in Nordrhein­Westfalen. Im Juli 2015 wechselte Claudia Bogdan als Senatorin für Kinder und Bildung in die Bremer Landesregierung. Sie ist verheiratet und hat einen Sohn.

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