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Unternehmertag BG RCI Bad Kissingen, 25.10.2011 Ass. Gerhard Wenger „Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“ Verantwortung Verantwortung im Arbeitsschutz im Arbeitsschutz Referent: Gerhard Wenger 25.10.2011 Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 2 Inhalt 1. Rechtspflichten Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? - Inhalt, Umfang, Grenzen 2. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus Pflichtverletzungen ergeben?

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Unternehmertag BG RCIBad Kissingen, 25.10.2011

Ass. Gerhard Wenger„Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“

VerantwortungVerantwortung

im Arbeitsschutzim Arbeitsschutz

Referent: Gerhard Wenger

25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 2

Inhalt

1. Rechtspflichten

� Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz?- Inhalt, Umfang, Grenzen

2. Rechtsfolgen� Welche rechtlichen Konsequenzen können

sich aus Pflichtverletzungen ergeben?

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Ass. Gerhard Wenger„Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“

25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 3

Wer hat Rechtspflichten?

Unter-nehmer

ObereFührungskräfte

operativeFührungskräfte

Beschäftigte

Unternehmenspyramide

Fachkraft fürArbeitssicherheit

Betriebsrat

Sicherheits-beauftragte

Betriebsarzt

1. Rechtspflichten

25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 4

Pflichten der Beschäftigten 1. Rechtspflichten

§§ 15, 16 ArbSchG

§§ 15 – 18, 30 BGV A1

Haben die ihnen übertragenen Aufgaben so auszuführen, dass sie sich und andere nicht gefährden, d. h.

� Weisungen befolgen

� persönliche Schutzausrüstung benutzen

� Einrichtungen bestimmungsgemäß verwenden

� Mängel beseitigen oder melden

� Maßnahmen zum Arbeitsschutz unterstützen

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25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 5

Rechte der Beschäftigten 1. Rechtspflichten

§ 17 ArbSchG

§ 14 BGV A1

§ 81 BetrVG

� Vorschlagsrecht zu allen Fragen des Arbeitsschutzes

� sicherheitswidrige Weisungen nicht befolgen

� nach vergeblicher betrieblicher Beschwerde, unter-richten der Behörde

� bei groben Mängeln Leistungen verweigern

� Wahrnehmung arbeitsmedizinischer Vorsorge-untersuchungen

� Anhörungs- und Erörterungsrecht

25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 6

Unternehmerbegriff im Arbeitsschutz 1. Rechtspflichten

Unternehmer

� setzt Maßstäbe für betriebliche Produktion und Organisation

� entscheidet über Investitionen

� hat Direktions- und Hausrecht

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25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 7

Unternehmerbegriff 1. Rechtspflichten

� Geschäftsführer der GmbHGmbH u. Co KG

� vertretungsberechtigte(r) GesellschafterOHG, KG

� VorstandAG, Genossenschaft

� Geschäftsführer GmbH

� InhaberEinzelunternehmen

Unternehmer(verantwortliche Personen)

Unternehmensform

25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 8

Pflichten des Unternehmers 1. Rechtspflichten

Pflichten: §§ 2 - 14 BGV A1, §§ 3 - 7, 12 ArbSchG, § 618 BGB,§§ 3 - 11 BetrSichV, §§ 3 - 6 ArbStättV

PersonellAuswahl und Überwachung geeigneter Mitarbeiter

TechnikEinrichtung/Unterhaltung- Arbeitsstätte, Arbeits- und Sozialräume- Arbeitsmittel

(Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen)

OrganisationRegelung von Abläufen(z.B. durch Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung)

UmfassendeVerantwortungfür

�Organisation,

�Durchführungund

�Kontrolle derMaßnahmen

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25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 9

Verantwortliche Personen nach Arbeitsschutzgesetz

§ 13 Abs. 1 ArbSchG

Neben dem Unternehmer sind verantwortlich

� Leiter eines Betriebs im Rahmen ihrer/seinerAufgaben und Befugnisse

25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 10

Delegation von Unternehmerpflichten 1. Rechtspflichten

� Nach § 13 Abs. 2 ArbSchG „kann“ delegiert werden

� Voraussetzung für wirksame Delegation:

- persönliche und fachliche Eignung

- angemessener Umfang

- so konkret wie möglich

� Schriftform kein Wirksamkeitserfordernis (Beweisfunktion)

� Umfang und Grenzen der Befugnisse bestimmen die Verantwortung

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25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 11

Übertragung von Unternehmerpflichten auf Führungskräfte

Kann sich ergeben aus:

� Arbeitsvertrag

� Betrieblichem Organisationsschema

� Schriftlicher Pflichtenübertragung

� Anweisung des Unternehmers

Aufsichtsverantwortung bleibt beim Unternehmer!

25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 12

Befugnisse und Pflichten 1. Rechtspflichten

Umfang und Grenzen

der Befugnisse bestimmen

die Verantwortung

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Ass. Gerhard Wenger„Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“

25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 13

Verantwortliche Personen bei Pflichtendelegation

Führungskräfte (operative)� Weisungen befolgen

� Verantwortung für Teilbereiche� Weisung

Führungskräfte (höhere)� Weisungen befolgen

� Verantwortung für Teilbereiche� Delegation/Weisung

UnternehmerGesamtverantwortung� Delegation/Weisung

Mitarbeiter� Weisungen befolgen

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25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 14

Pflichten der Führungskraft 1. Rechtspflichten

durch Delegation

� treten Führungskräfte in

- technischen- organisatorischen- PersonellenTeilbereichen an die Stelle des Unternehmers

� müssen mit Befugnissen ausgestattet sein

� zusätzlich: Pflichten als Beschäftigter (Meldepflicht)

� im Rahmen ihrer Befugnisse hat die Führungskraft Pflichten wie ein Unternehmer

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Ass. Gerhard Wenger„Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“

25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 15

Pflichten der Führungskraft 1. Rechtspflichten

T � Erfüllung der Anforderungen aus

Sicherheitsbestimmungen

� Sicherheitswidrige Zuständebeseitigen, ggf. Einstellender Arbeit

P� Kritikgespräche bei Fehlverhalten

� Arbeitsrechtliche Maßnahmen

� Kontrollen

O� Gefährdungsbeurteilung

� Unterweisungen

� Betriebsanweisung

25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 16

Pflichten der Führungskraft 1. Rechtspflichten

� Kontrollen

Häufigkeit und Intensität hängen ab von

� Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere eines möglichen Schadens

� Zuverlässigkeit und Erfahrung von Mitarbeitern

� Art der getroffenen Schutzmaßnahme (zwangsläufig/willensabhängig)

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Ass. Gerhard Wenger„Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“

25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 17

Pflichten der Führungskraft 1. Rechtspflichten

� Unterweisungen

� vor Aufnahme der Tätigkeit

� regelmäßig, mindestens 1 x jährlich

� Dokumentation erforderlich

25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 18

Verantwortung weiterer Personen 1. Rechtspflichten

Fachkräfte für Arbeitssicherheit(§ 6 ASiG)

Betriebsärzte(§ 3 ASiG)

Sicherheitsbeauftragte(§ 22 SGB VII, § 20 BGV A1)

Betriebsräte(§§ 80 ff. BetrVG)

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Ass. Gerhard Wenger„Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“

25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 19

Verantwortung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

d.h.

� Unterstützung des Unternehmers/Führungskräfteinsbesondere durch

� richtige Beratung

� Meldung erkannter Mängel

� Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen

� Hinwirken auf sicherheitsgerechtes Verhalten

� Zusammenarbeiten mit allen Beteiligten

Pflichten nach § 6 ASiG im Rahmen des Arbeitsvertrages

Eventuell auf Einschaltung von Sachverständigen hinwirken

25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 20

Koordinator 1. Rechtspflichten

� Koordinator muss bestellt werden, wenn

�mindestens zwei Firmen auf einer Betriebsstätte tätig werden

und

� die Gefahr gegenseitiger Gefährdung besteht.

� Einräumung der notwendigen Weisungsbefugnis

� gegenüber eigenen Betriebsangehörigen

� gegenüber Fremdfirmenmitarbeitern

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25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 21

Verantwortung bei Gruppenarbeit

�Gruppe ist hierarchiefrei

�Führungskräfte der Gruppenmitglieder bleiben für den Arbeitsschutz verantwortlich

�ein Gruppenmitglied kann Weisungsbefugnis für den Arbeitsschutz erhalten

1. Rechtspflichten

25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 22

Allgemeine Haftungsvoraussetzungen

rechts-widrig

VorsatzFahr-

lässig-keit

z.B. Organisationsmangel,Aufsichtspflichtverletzung,Verstoß gegen Arbeits-schutzvorschriften kein

e Haftu

ng

ja

ja

nein

neinnein

Haftung aus Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht

Pflichtverletzung

2. Rechtsfolgen

ja

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25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 23

Haftung nach dem Strafrecht 2. Rechtsfolgen

z. B. Körperverletzung oder Tötung

aktives Handeln

fahrlässigvorsätzlich

Geldstrafe, Freiheitsstrafe

nich

t strafbar

Unterlassen

Garantenstellung

oder nein

nein

nein

nein

oder

jaja

ja

ja ja

rechtswidrig

ja

25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 24

Haftung nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht

� Verstöße gegen bußgeldbewehrte Vorschriften, § 209 SGB VII

� Aufsichtspflichtverletzung, § 130 OWiG:Zuwiderhandlungen gegen bußgeldbewehrte Unternehmer-pflichten, die durch Aufsichtsmaßnahmen des Unternehmers verhindert oder wesentlich erschwert worden wären

Geldbuße

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Ass. Gerhard Wenger„Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“

25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 25

Haftung nach dem Zivilrecht

Führungskräfte/Beschäftigte haften für

� schuldhaft herbeigeführten Produktionsausfall

� beschädigte Arbeitsmittel

sowie grundsätzlich auch für

� Folgen von Körperschäden

2. Rechtsfolgen

Bei Arbeitsunfällen übernimmt in der Regel die BG RCI die Kosten für Körperschäden.

25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 26

Haftung bei fremdverschuldetem Arbeitsunfall

Schädiger- rechtswidrig- schuldhaft

Schadensersatzansprüche wegen

Sachschäden

Körperschaden

Immaterieller Schaden(Schmerzensgeld)

Geschädigter

Regress� Gegen Dritte:

mindestens fahrlässig� Gegen Betriebsangehörige:

mindestens grob fahrlässig(Haftungsprivileg)

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25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 27

Arbeitsrecht

� Arbeitsschutzvorschriften begründen arbeits-vertragliche Nebenpflichten

� Mögliche Rechtsfolgen:

� Ermahnung

� Abmahnung

� Kündigung

2. Rechtsfolgen