Verbandsgemeinde Linz am Rhein - ibh.rlp-umwelt.de in der VG Linz... · März 2018 Vorstellung des Hochwasserschutzkonzepts Handlungsbereich: •Überflutungen durch kleinere Gewässer

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  • P L A N D E R V G L I N Z

    HochwasservorsorgekonzeptVerbandsgemeinde Linz am Rhein

  • Sept. 2016 VG-Rat beschließt Hochwasserschutzkonzept

    Ursachen: Unwetter, Starkregen, Hochwasser

    Vorgehen: - Betrachtung des Kanalnetzes;- Analyse von Überflutungsgefährdungen;- Analyse von Schadenspotentialen zur

    Bewertung von Überflutungsrisiken.

    Rahmenbedingung: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten fördert Konzepterstellung mit bis zu 90 %.

  • V o r g e h e n s w e i s e

    • Beschluss: Erstellung eines örtlichen Hochwasserschutzkonzeptes;

    • Aufgabenbeschreibung: Einholung von Angeboten von Ingenieurbüro(s);

    • Erstellung eines Förderantrags;

    • Bei Bewilligung: Auftragsvergabe an Ingenieurbüro(s);

    • Grundlagenermittlung für Bürgerversammlungen;

    • Durchführung von Bürgerversammlungen;

    • Maßnahmenkatalog und Bürgerberatung, Öffentlichkeitsarbeit;

    • Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.

  • März 2018 Vorstellung des Hochwasserschutzkonzepts

    Handlungsbereich:

    • Überflutungen durch kleinere Gewässer• Überflutungen durch Sturzfluten aus Starkregen weit ab vom Gewässer• Überflutungen durch Rheinhochwasser werden gesondert behandelt

    Vorgehensweise:

    1. Ortsbegehungen zur Analyse der Hochwassersituation vor Ort(ortsspezifische Probleme)

    2. Eingrenzung potentiell besonders exponierter Bereiche (GIS –gestützte Analyse.

    Erstellung eines Maßnahmenkatalogs aus gewonnenen Erkenntnissen.Priorisierung: Aufwand für Umsetzung wird Nutzen gegenüber gestellt.

    Rahmendaten: Haushaltsplanung / Förderfähigkeit.

  • E r f a h r u n g e n

    • Für Bürger höchste Priorität: „Schutz von Hab und Gut“;• Intensive Einbindung der Bürger: - Begehungen vor Ort;

    - Versammlungen• Bürger haben hohe Erwartungen: Zügiges Vorgehen und Umsetzen!• Vielzahl der Einzelmaßnahmen erfordern Priorisierung.• Enge Verzahnung zwischen FFW und Verwaltung (Auswertung FFW,

    Ortsbegehungen).• Kommunikation essentiell: - Unwissenheit (Rückstausicherung).

    - Eigenverantwortung oft ignoriert.- Architekten/Planer von Baugebieten berück-

    sichtigen Starkregenvorsorge vielfach nicht.• Umsetzung zumindest auf VG-Ebene.• Gesamtbetrachtung des Einzugsgebietes/der Topografie (über VG-Grenzen);• interkommunale Zusammenarbeit erforderlich;

  • E r w a r t u n g e n

    • Bessere finanzielle Förderung für Erneuerung von Flächenkanälen (Kriterien: Schadhaft und hydraulisch begründete Kapazitätserweiterung)

    • Zusätzlichen Personalbedarf (Vorsorgemaßnahmen, Überwachung) akzeptieren (Rechnungshof)

    • Starkregen angepasstes Bauen durch Straßenbauunternehmen- Vorflut- und Notwasserwege;- Förderung von kleinteiligen Geländemodellen;

    • Entwässerungsplanung bei größeren Gebäuden (Halle, Schulen etc.):- Sind Kanäle unterdimensioniert?- Notwasserwege bauen;- kleinteilige Gebäudemodelle

    Erfahrungen in der VG Rockenhausen.pdf

  • HOCHWASSERVORSORGEIN DER VG ROCKENHAUSEN

  • Lage von Rockenhausen

  • Lage und Landschaft

    Rockenhausen liegt in der Mitte zwischen Kaiserslautern

    und Bad Kreuznach im Alsenztal, ca. 45 Minuten von der

    Landeshauptstadt Mainz entfernt, westlich des

    Donnersberges (mit 687 m der höchste Berg der Pfalz).

    Charakteristisch für

    die Nordpfalz ist die

    hügelige Landschaft,

    das „Nordpfälzer

    Bergland“ mit ihren

    überall verstreuten

    Höfen..

    Steillagen des Alsenztals nördlich von

    Rockenhausen

  • PRIMA KLIMA in ROK?

    In den vergangenen 80 Jahren …

    ■ hat die Lufttemperatur im Winter um etwa 1,5 °C und im

    Sommer um etwa 1,0 °C zugenommen.

    ■ stieg die Menge an Niederschlag in den Wintermonaten

    um 10 bis 20 %.

    ■ stieg die Zahl der Starkniederschlagsereignisse mit

    lokalen Überschwemmungen in den

    Sommermonaten spürbar an.

    ■ fiel der Winterniederschlag vermehrt als Regen und

    weniger als Schnee.

    ■ hat die Anzahl der Hochwasserereignisse in den letzten

    Jahren zugenommen.

  • MEHR UNWETTER UND

    STARKREGEN

    LOKALE ÜBERSCHWEMMUNGEN

    STURZFLUTEN

    ERDRUTSCHE

    MASSIVE SCHÄDEN!

  • DER DEUTSCHE WETTERDIENST HAT AM

    20.09.2014 FÜR DEN DONNERSBERGKREIS

    MEHRERE UNWETTERWARNUNGEN

    AUSGEGEBEN UND VOR SCHWEREM GEWITTER

    UND HEFTIGEM STARKREGEN GEWARNT.

    DIE IN DEN WARNUNGEN GENANNTEN

    HEFTIGEN STARKREGEN MIT 25 BIS 40 LITERN

    PRO QUADRATMETER WURDEN DEUTLICH

    ÜBERSCHRITTEN

    September 2014

  • Laut KOSTRA ist die Wiederkehrzeit des Niederschlagereignisses für

    die Bereiche der mit den höchsten Niederschlagssummen deutlich

    größer 100 Jahre.

    September 2014

  • September 2014

  • September 2014

  • September 2014

  • VORSORGEKONZEPT ZUR

    SCHADENSMINDERUNG BEI

    ZUKÜNFTIGEN

    STARKREGENEREIGNISSEN

  • KRITISCHE BEREICHE IN GEWÄSSERN WURDEN

    IDENTIFIZIERT:

    - Brücken, Durchlässe

    - Engstellen

    - Bachverrohrungen

    - Einbauten, Mauern, Rechen, Zäune

    - kritische Stellen hinsichtlich Verklausung und

    Geschiebe

    - Zusammenflüsse- Einleitstellen aus der Kanalisation in die Gewässer

    Ortsbegehung

  • KRITISCHE BEREICHE IN GEWÄSSERN WURDEN

    IDENTIFIZIERT:

    - Übergänge von „oberirdisch“ zu „unterirdisch“ (z. B.

    Sandfänge)

    - bestehende Rückhaltebecken

    - Übergänge von Geländetiefpunkten im Außenbereich

    auf Bebauung- kritische Tiefpunkte in Ortslagen

    Ortsbegehung

  • BEBAUUNGSSTRUKTUR ENTLANG DER FLIEßWEGE

    - sensible Objekte z. B. Hallen, Betriebe, Plätze, …

    - Schadenspotenzial (für Keller, Untergeschosse,usw.)

    - Anordnung von Gebäuden (Lage zur Fließrichtung)

    - Bebauungsdichte

    - kritische Tiefpunkte in Ortslagen

    - Gestaltung und Ausstattung der Gebäude

    - Straßen auf Dämmen, im Einschnitt

    - Hochborde, Tiefborde, ohne Borde

    - Freiraum, Wege

    Ortsbegehung

  • CHARAKTERISTIK DES EINZUGSGEBIETS

    - Hangneigung (flach, mäßig geneigt, stark geneigt, steil)

    - Nutzung (Siedlungsfläche, Wald, Acker, Grünland)

    - Versiegelungsgrad, Abflussbeiwert (hoch/mittel/niedrig)

    - Gebietsgröße

    Ortsbegehung

  • HINWEISE DER BEWOHNER

    - Wo kam das Wasser her (vom Hang, aus dem Bach,

    über die Straße, aus dem Kanal)?

    - Welchen Fließweg nahm das Wasser?

    - Welche Häuser und Straßen wurden überschwemmt?

    - Wo waren die Schäden besonders groß?

    - Wo kam es zu Rückstau, Verklausungen?

    - Wo kam der meiste Schlamm an?

    Einwohnerversammlung

  • ERGEBNISSEPRIVATE HOCHWASSERVORSORGE

  • ABSCHLUSS EINER

    ELEMENTARSCHADENVERSICHERUNG

    VERSICHERUNGSSCHUTZ

  • EINHOLEN VON INFORMATIONEN ZUM

    RICHTIGEN VERHALTEN VOR, BEI UND

    NACH HOCHWASSER.

  • SENSIBILISIEREN

    WIEDERHOLT informieren

    BEWOHNER DER GEMEINDEN

  • Objektschutz

  • Hochwasserangepasste Nutzung des Gewässerumfeldes

    Geländenutzung

  • Hochwasserangepasste Nutzung des Gewässerumfeldes

    Keine Lagerung abtriebsgefährdeter Gegenstände

  • Hochwasserangepasste Nutzung des Gewässerumfeldes

    Keine Lagerung abtriebsgefährdeter Gegenstände

    Haltung von Kleintieren/Ställe

  • Wasserrechtliche Genehmigungen

    ABRISS/BESEITIGUNG illegaler, abflusshindernder Anlagen

  • ERGEBNISSEÖFFENTLICHE HOCHWASSERVORSORGE

  • Hochwasserwarnung

  • Hochwasserwarnung

    Checklisten für die Kommunikation im

    Hochwasserfall

    Hinweise im Internet, im Amtsblatt, Warnhinweise

    des Landes

    KATWARN

    Sirenenalarmierung

  • Maßnahmen bei der Feuerwehr

    Aufnahme in den Übungsdienst

    Spezifische Ausbildung

    Anpassung Alarm- und Einsatzplanung

    Anschaffung von Regenschutzkleidung

    Anschaffung von Schmutzwasserpumpen

    Bevorratung von Sandsäcken

    Anpassung Fahrzeugkonzept

  • Herausforderungen bei der Umsetzung

    Extreme werden normal

    Ungenauigkeit von KatWarn

    Zuständigkeiten unklar

    Totholz im Gewässerumfeld

    Ordnungsgemäßer Wasserabfluss vs. Ökologie

    Erwartungshaltung der Nutzer und Anlieger ist geprägt

    von der Forderung nach Abflusssicherung

    Eigentumsverhältnisse unklar

    Bereitschaft der Grundstückseigentümer zum Verkauf

    Verkehrssicherheit vs. Abfluss (z.B. Mauern/Geländer)

    Ausbau der Verkehrsanlagen ohne Bordsteine

    Schutz zu Lasten der Nachbarn

    Betrachtung der Wirtschaftlichkeit

    Kostenersatz der Feuerwehr bei Einsätzen?

  • ERHÖHUNG IM HAUSHALT

    VON 10.000€ IN 2014

    AUF 100.000€ IN 2017

    Gewässerunterhaltung

  • Gewässerunterhaltung

  • Betrachtung je OrtsgemeindeBeispiel OG Ransweiler

  • Betrachtung je OrtsgemeindeBeispiel OG Ransweiler

  • Betrachtung je OrtsgemeindeBeispiel OG Ransweiler

  • Betrachtung je OrtsgemeindeBeispiel OG Ransweiler

  • Verbandsgemeinde

    Information und Beratung

    Amtliche Mitteilungen zur Nutzung in Gewässernähe

    Beratung zu Objektschutzmaßnahmen

    Beispiel zum Objektschutz

    Sicherung gegen Rückstau aus der Kanalisation

    Hochwasserbroschüren vorhalten

    Prioritätenliste der Maßnahmen erarbeiten

  • Lokale Projekte

  • Null-Emissions-Gemeinde

    Solarpark: 6 ha,

    Leistung: 1,8 Megawatt

    zzgl. Dachanlagen auf allen kommunalen Gebäuden

    Die Verbandsgemeinde Rockenhausen ist eine Null-Emissions-Gemeinde, deren erklärtes Ziel

    die Entwicklung von hocheffizienten, regionalen Stoffstrommanagementsystemen zur effektiven

    Reduktion von Treibhausgasen und anderen Umweltgefahren bei Verbesserung der regionalen

    Wertschöpfung ist. In 2018 wurde ein Klimaschutzmanager eingestellt.

    Biosolarhäuser stehen

    zum Probewohnen

    zur Verfügung

  • VIELEN DANK!

    Oertliche Hochwasserschutzkonzepte.pdf

  • Örtliche Hochwasserschutzkonzepte

  • Aufgaben des IBH

    Unterstützung, Betreuung, Koordinierung derHochwasserpartnerschaften,

    Unterstützung der Kommunen bei der Erstellung örtlicher Hochwasserschutzkonzepte, Materialien für die örtlichen Hochwasserschutzkonzepte

    Träger des IBH

    Hochwassernotgemeinschaft Rhein durchKooperationsvereinbarung zwischen MULEWF, ISIM,GStB, LKT, StT

    Internationale Kommissionen zum Schutze der Mosel und derSaar (IKSMS)

    ibh.rlp.de

  • Kontakte: [email protected]

    Dr. Barbara [email protected] - Tel.: 06131-2398184

    Birgit [email protected] - Tel.: 06131-2398183

    Dr. Ute [email protected] - Tel.: 06131-2398186

    Christof [email protected] - Tel.: 06501-6070907

    ibh.rlp.de

  • Vorbereitung eines örtlichen Hochwasserschutzkonzeptes

    Beschluss über die Erstellung eines örtlichen Hochwasserschutzkonzepts

    Stadt, Gemeinde, VG oder OG

    AufgabenbeschreibungStadt, Gemeinde, VG

    IBH SGD

    Anforderung von Angeboten Stadt, Gemeinde, VG

    Förderantrag bei der SGD Stadt, Gemeinde, VG

    Bewilligung MUEEF

    Auftragsvergabe Stadt, Gemeinde, VG

    Beginn der ArbeitenStadt, Gemeinde, VG, OG

    Ingenieurbüro, SGD

    ibh.rlp.de

  • ibh.rlp.de

  • Hochwasserrisikoanalyse für kritische Infrastrukturen

    Pilotprojekt Bobenheim-Roxheim

    Arbeitshilfen

    HQextr ≈ 2,75 m

  • Kommunaler Aktionsplan Hochwasser

    Arbeitshilfen

  • Arbeitshilfen

  • Poster

    Hochwasservorsorge „Möglichkeiten der Bauvorsorge im Bestand“ Kompetenzzentrum Hochwassermanagement und Bauvorsorge

  • Vorbereitung ist möglich!

    Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

    Pressemitteilung des MUEEF.pdf

  • „Alle Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz sollten sich auf Starkregenereignisse vorbereiten“

    Umweltministerin berät mit Bürgermeistern und Landräten über

    Vorsorgemaßnahmen der Kommunen und die mögliche Unterstützung des

    Landes

    „Rheinland-Pfalz ist in Sachen kommunaler Hochwasserschutz ein Vorreiter: Mit der

    finanziellen Förderung der Hochwasserschutzkonzepte, mit der

    Elementarschadenkampagne und mit der umfassenden vor Ort-Beratung in den

    Kommunen in Rheinland-Pfalz“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken heute in

    Mainz. Dort informierten die Ministerin und Fachleute aus dem Umweltministerium

    mehr als 100 Vertreterinnen und Vertreter aus Städten, Gemeinden und Landkreisen

    über die Möglichkeiten, die Notwendigkeit und die Förderung von

    Hochwasserschutzkonzepten. „Es ist wichtig, dass wir die Kommunen nicht nur

    umfassend informieren, sondern auch gemeinsam beraten, wie wir erreichen, dass

    sich möglichst alle Ortschaften im Land auf Extremereignisse vorbereiten können.

    Das geht nur in einem direkten Austausch“, so Höfken.

    Rechtzeitig vorsorgen: Extremwetterlagen werden zunehmen

    Seit einigen Jahren treten im Land vermehrt extreme Starkregenereignisse auf.

    Ursache ist die mit dem Klimawandel verbundene Erwärmung der Atmosphäre. Die

    warme Luft nimmt mehr Wasser auf, das sich irgendwo wieder entlädt. „Wir müssen

    davon ausgehen, dass die Häufigkeit und Intensität von Starkniederschlägen noch

    weiter zunehmen werden“, so die Ministerin. In Rheinland-Pfalz sind in den

    vergangenen Jahren an mehreren Orten bis zu 150 Millimeter Regen in wenig mehr

    als einer Stunde gefallen. Das ist ein Viertel bis ein Fünftel der Jahresniederschläge.

    „Die Starkregenereignisse im Juni waren verheerend und haben viele Betroffene in

    eine existenziell bedrohliche Situation gebracht. Die Regenmengen, die bei solch

    extremen Wetterereignissen auf den Boden fallen, können nicht mehr aufgenommen

    werden. Das Wasser bahnt sich den Weg durch Siedlungen, nimmt alles mit, was im

    Weg ist – ob Gegenstände, Müll, Schlamm oder Äste“, so Höfken. „Die

    Wassermassen können wir nicht verhindern, aber wir können vorsorgen und

    versuchen, die Sturzbäche so zu lenken, dass sie weniger Schaden anrichten“, so

    Höfken.

    Als erstes Bundesland hatte Rheinland-Pfalz im Jahr 2011 die ersten

    Hochwasserschutzkonzepte in Pilotprojekten gefördert und mit der Umsetzung

    begonnen. Zunächst waren sie für Ortschaften an Flüssen erstellt worden. „Bereits

    2014 haben wir die Förderung von Hochwasserschutzkonzepten für

    Starkregenereignisse ausgeweitet. Das war genau die richtige Entscheidung“, so die

    Ministerin. Bisher wurden bereits rund 1,9 Millionen Euro an Zuwendungen durch das

    Umweltministerium für die Erstellung von Hochwasserschutzkonzepten gewährt.

    Laufend werden neue Anträge eingereicht. Das Informations- und Beratungszentrum

    Hochwasservorsorge beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz steht allen

  • Kommunen als Ansprechpartner und zur Beratung in Sachen Starkregenvorsorge zur

    Verfügung.

    Hochwasserschutzkonzepte: Beratung und Finanzielle Unterstützung vom

    Land

    Trotzdem sind noch längst nicht alle Kommunen aktiv geworden. „An Geld für die

    Konzeptentwicklung scheitert es nicht“, betonte Höfken. „In den nächsten Jahren

    stehen 18 Millionen Euro für die Aufstellung von Hochwasserschutzkonzepten zur

    Verfügung. Ich kann die Kommunen, die noch kein Konzept erstellt haben, nur erneut

    aufrufen: Nutzen Sie die Unterstützung des Landes“, so Höfken. „Die Kommunen

    tragen in enger Zusammenarbeit mit dem Land, mit Ingenieuren, dem örtlichen

    Gewerbe und der Industrie, mit der Landwirtschaft, den Feuerwehren, Bürgerinnen

    und Bürgern sowie mit den örtlichen Strom- und Wasserversorgern eine große

    Verantwortung, um mögliche Schäden durch heftige Unwetter in der Zukunft deutlich

    zu verringern.“

    Das Land unterstützt die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger bei der

    Aufstellung solcher örtlichen Hochwasserschutzkonzepte nicht nur mit einem

    Zuschuss bis zu 90 Prozent, sondern auch beratend. „Damit solche Konzepte

    möglichst unbürokratisch gefördert werden können, wurden die Anmeldefristen

    aufgehoben, so dass die Kommunen ganzjährig eine Förderung beantragen können“,

    so Höfken. Darüber hinaus fördert das Umweltministerium die Beseitigung von

    Unwetterschäden an oder im Gewässern mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent

    der förderfähigen Kosten. Hierfür sind seit 2014 bereits Zuwendungen in Höhe von

    930.000 Euro geflossen.

    Hintergrund: Hochwasserschutzkonzepte

    Bei Starkregenereignissen sind auch Retentionsflächen, Gewässer und

    Rückhaltebecken mit den Wassermassen überfordert und laufen über. Wenn die

    natürlichen Speicher gefüllt sind, kommt es unweigerlich zum Oberflächenabfluss.

    Dabei reißen die Wassermassen alles mit, was ihnen in den Weg kommt – Treibgut

    wie Äste, umgestürzte Bäume, Brennholzstapel, Strohballen, aber auch technische

    Gegenstände wie Heizöltanks, Autos, technisches Gerät aus Garagen und

    Privatwerkstätten. Diese verstopfen die Einläufe der Straßenentwässerung oder

    Verrohrungen, bleiben an Pfeilern und Geländern der Brücken hängen. Dadurch

    treten die Gewässer über die Ufer und das Wasser läuft in die Siedlung. Die riesigen

    Wassermengen können nicht zurückgehalten werden. Darum ist es wichtig, die

    Bodenerosion zum Beispiel auch aus Maisfeldern zu begrenzen und damit die

    unterhalb liegende Bebauung vor Schlammmassen zu schützen. Dafür kommen

    verschiedene Maßnahmen wie Pflanzstreifen oder Änderung der Nutzung infrage.

    Das kann nur in direkter Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft bei der Aufstellung

    des Konzeptes geleistet werden.

    Das Land fördert daher Hochwasserschutzkonzepte der Kommunen. Sie werden von

    Ingenieuren in Zusammenarbeit mit der Kommune, den Bürgerinnen und Bürgern

  • erstellt. Aktuell (Juni 2018) werden für 434 Gemeinden und Städte

    Hochwasserschutzkonzepte aufgestellt. Das Land unterstützt dies finanziell mit 90

    Prozent der förderfähigen Kosten. Außerdem stellt das Land den Kommunen

    kostenlos Starkregengefährdungskarten bereit, die die Fließwege des Wassers im

    Falle eines Extremwetterereignisses zeigen.

    Bei Interesse an einem eigenen Hochwasserschutzkonzept können sich

    Kommunen an das Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge beim

    Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz wenden: www.ibh.rlp.de

    Verantwortlich (i.S.d.P)

    Franziska Richter Pressesprecherin Telefon 06131 16-4416 [email protected] Josephine Keller Pressesprecherin Telefon 06131 16-4645 [email protected] MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, ERNÄHRUNG UND FORSTEN Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Internet: www.mueef.rlp.de Twitter: http://twitter.com/UmweltRLP Facebook: http://www.facebook.com/UmweltRLP

    http://www.ibh.rlp.de/

    mailto:[email protected]

    mailto:[email protected]

    http://www.mueef.rlp.de/

    http://twitter.com/UmweltRLP

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    Programm 7. 8.2018.pdf

  • 1/1

    Ministerium für Umwelt, Energie, Mainz, 17.07.2018 Ernährung und Forsten

    Bearbeiter/-in: Herr Ralf Schernikau Referat 1037, Tel.: 06131 16-2499

    Gz.: 103-92 630/2018-2#67

    Starkregenvorsorge in Rheinland-Pfalz 7. 8.2018 -- Programm

    Informationsveranstaltung am 7. 8.2018, 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr im MUEEF, U 124

    Thema: Hilfe des Landes bei der Hochwasservorsorge der Kommunen

    Geplantes Programm (Moderation Dr. Erwin Manz)

    1. Begrüßung von Frau Umweltministerin Ulrike Höfken

    2. Starkregen und Hochwasser im Mai/ Juni 2018 (Dr. Margret Johst, LfU)

    - Was ist passiert?

    - Was ist in Zukunft zu erwarten?

    3. Vorsorge für Starkregenereignisse (Ralf Schernikau, Referat 37)

    - Kommunale und private Vorsorgemaßnahmen

    - Hochwasserschutzkonzepte

    - Förderung

    4. Hochwasserschutzkonzepte (Dr. Barbara Manthe-Romberg, Birgit Heinz-Fischer,

    Christoph Kinsinger, Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge)

    - aktueller Stand

    - Ablauf

    - Ansprechstellen

    5. Erfahrungen und Erwartungen

    - Herr Bürgermeister Michael Cullmann, VG Rockenhausen

    - Herr Bürgermeister Hans-Günter Fischer, VG Linz

    6. Diskussion

    7. Fazit (Dr. Erwin Manz, Abteilung 3)

    StarkregenHochwasser 2018 und Ausblick.pdf

  • Folie 1

    Starkregen und Hochwasser

    im Mai/Juni 2018

    Dr. Margret Johst (LfU RLP)

    07. August 2018Starkregenvorsorge in Rheinland-Pfalz (MUEEF)

  • Folie 2

    Es hat auch mal geregnet… Niederschlag [mm]

    Niederschlagsmengenvom 16.05. – 12.06.2018

    (Radarmessungen)

    � Westen nass, Osten trocken

    � Eifel, Hunsrück und Westpfalz gebietsweise > 200 l/qm

    � VG Herrstein > 300 l/qm

  • Folie 3

    Abweichung [%]

    NiederschlagsmengenProzentuale Abweichung

    vom langjährigen Mittelwert

    für Monat Mai

    Vergleich zum Monatsmittel

    � Gebietsweise 2- bis 4-fache Menge

    � Einzelne Starkregen > Monatsmittel

  • Folie 4

    Starkregenereignissesiehe auch Bericht unter www.hochwasser-rlp.de/service/publikationen

    Station / Gebiet Datum Dauer Höhe [l/qm] Jährlichkeit

    Bruchweiler / Hunsrück 27.05. 140 min 147 >>>100

    Fischbach / Hunsrück-Nahe 31.05. / 01.06. 150 min 86 >> 100

    Baumholder / Westrich 31.05. / 01.06. 5 h 94 >> 100

    Prüm-Watzerath / Westeifel 01.06. 12 h 97 >> 100

    Körperich / Südeifel 01.06. 5 h 91 >> 100

    Großlangenfeld / Westeifel 01.06. 5 h 109 >>> 100

    Rasterzelle118353 / Westeifel 01.06. 5 h 140 >>> 100

    Badem / Bitburger Gutland 09.06. 5 h 122 >>> 100

    Daun / Vulkaneifel 09.06. 5 h 86 >> 100

    Kaiserslautern 11.06. 120 min 57 50 - 100

    Stationsmessungen Radarmessungen

  • Folie 5

    Extrem(st)er Starkregen in Herrstein

    Pegel

    N-Station

    Einzugsgebiet

    Fischbach

    Niederschlag [mm]

    Bruchweiler

    Idar

    Fischbach

    Oberstein

    � bis 170 l/qm Regen in 3 h

    � Niederschlagszelle lag mittig über oberem Fischbach-Einzugsgebiet

    27.05.2018

  • Folie 6

    Schäden in Herrstein

    Abgefangenes Geschwemmsel

    Zerstörte

    Brückengeländer

    Copyright: LfU

  • Folie 7

    Starkregen und Hochwasser im Landkreis Bitburg-Prüm

    � bis 140 l/qm Regen in 5 h

    � Starkregen relativ großflächig

    � 100-jährliches Hochwasser bis zum Bitburger Stausee

    Echtershausen

    Prüm

    Prümzurlay

    01.06.2018

    Pegel

    Niederschlag [mm]

    Einzugsgebiet Echtershausen

  • Folie 8

    Prüm-Hochwasser

    � 100-jährliches Hochwasser bis zum Bitburger Stausee

    � 20-jährliches Hochwasser an der unteren Prüm

  • Folie 9

    Starkregen-Vorhersagbarkeit Wo? Wann? Wieviel?

    -12h -1h +2h +12h

    WettervorhersageHochwasser-vorhersage

    DWD: „Ob ein Gewitter einen bestimmten Ort trifft, weiß

    man in den meisten Fällen maximal eine Stunde vorher.“

    „Unwetter mit heftigem

    Starkregen über 40 l/qm

    in der Stunde nicht

    ausgeschlossen.“

    Echtzeit-beobachtung

    „Hohe

    Hochwasser

    -gefährdung“

    Radarmessungen!

    Stationsmessungen

    Pegelmessungen

  • Folie 10

    Blick in die Zukunft - die nächsten 30 Jahre

    Kooperation KLIWA• DWD

    • Baden-Württemberg

    • Bayern

    • Rheinland-Pfalz

  • Folie 11

    Seltene Ereignisse (1)Kurzzeitniederschläge im Sommer

    mehr

    weniger

    Rheinland-Pfalz:

    Tendenziell mehr

  • Folie 12

    Seltene Ereignisse (2)12-Stundenniederschläge im Sommer

    Rheinland-Pfalz:

    Tendenziell mehr

    Unterschied:

    Nord-Süd

  • Folie 13

    Fazit

    • Starkregenereignisse in der VG Herrstein und in der Westeifel waren extrem (Wiederkehrzeit >>> 100 Jahre)

    • Starkregenereignisse treten meist in Serie auf

    • Radar-Niederschlagsmessungen liefern wertvolle Informationen (sind aber erst spät verfügbar)

    • Starkregen lässt sich hinsichtlich Zeitpunkt und Ort (wenn überhaupt) nur sehr kurzfristig vorhersagen

    • Es ist zu erwarten, dass Starkniederschläge in Zukunft zunehmen werden

    Vorsorge fuer Starkregenereignisse.pdf

  • Vorsorge für Starkregenereignisse

    Ralf SchernikauMinisterium für Umwelt, Energie, Ernährung

    und Forsten Rheinland-Pfalz

  • Schäden in Millionenhöhe

  • seit 2014: Moscheltal 20. 9.2014

  • StarkregenFischbach27. 5.2018

    130 mm Niederschlagin 3 Stunden

  • Kann so etwas wieder passieren?

    Im Raum Münster fielen am Abend des 28. 7.2014 292 mm Regen innerhalb von 7 Stunden.Davon gingen 220 mm zwischen 19:45 Uhr und 21:20 Uhr nieder.

    Bilanz:• 2 Tote• 1 Schwerverletzter• 8 gerettete Personen• 3.894 Feuerwehreinsätze• 24.000 Haushalte für Stunden ohne Strom• über 300 Millionen EURO Schäden

  • Klimawandel: Blick in die Zukunft

    Temperaturanstieg ca. 1,5 bis 4,0 °C gegenüber 1971-2000• höhere Verdunstung• mehr Hitzewellen/Trockenperioden

    Extreme Wetterereignisse• häufigere, stärkere und länger anhaltende Hitzeperioden (Sommer

    2003 und 2015) werden projiziert• Hagel und Sturm: keine Änderung bzw. keine Aussage möglich• häufiger unvorgesehene Wetterereignisse• generell: künftig größere Variabilität des Klimas von Jahr zu Jahr• Starkniederschlag: mit hoher Wahrscheinlichkeit künftig häufiger

    und intensiver

  • Leben im Tal der Ahnungslosen?

    Quelle:Rhein-Zeitung

  • Starkregen kann überall auftreten.

    Keine Vorhersage möglich!

  • Die Kanalisation ist überfordert!

  • Hochwasser kann man nicht verhindern.

    Wasserrückhalt in der Fläche ist nur begrenzt möglich.

    Oberflächenabfluss

  • Rückhaltebecken Nierendorf

    Rückhaltebecken sind für bestimmte Abflussmengen dimensioniert.

    Sie können nicht beliebig groß gebaut werden.

    Kommt ein größeres Hochwasser, werden sie überströmt.

  • Kommunale öffentliche Hochwasservorsorge:

    Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz vorbereiten• Warnung bei Hochwasserereignissen• Alarm- und Einsatzpläne aufstellen und bestehende für

    Extremereignisse erweitern• Evakuierung planen• Alarm- und Einsatzplanung auf Kreisebene koordinieren

  • Starkregengefährdungskarte

  • Kommunale öffentliche Hochwasservorsorge:

    Bauleitplanung optimieren/ anpassen• bestehende Bebauungspläne überprüfen und anpassen• geplante Bebauungspläne optimieren• für „Fehler“ muss man haften!

  • Kommunale öffentliche Hochwasservorsorge:

    Sicherstellung der Ver- und Entsorgung• Stromversorgung, Telekommunikation, Wasserversorgung und

    Abwasserbeseitigung überprüfen und so ausrüsten, dass sie auch bei Hochwasser funktionieren

  • Wie bekommen wir das Wasser durch die Ortschaft?

  • Schwimmstoff-und Geschieberückhalt

  • …noch größere Rohre?

  • Notwasserwege!

  • Wer muss sich noch um Hochwasservorsorge kümmern?

    „In Deutschland ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen“ (§ 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes).

    Erst wenn Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit gegen Hochwasser erforderlich werden, besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse am Hochwasserschutz. Dieses öffentliche Interesse liegt dann vor, wenn durch Überschwemmungen die Gesundheit der Bevölkerung bedroht ist oder häufiger Sachschäden in außerordentlichem Maße bei einer größeren Zahl von Betroffenen eintreten, d.h. wenn ein allgemeines Schutzbedürfnis besteht.

    Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Betroffenen, Kommunen und dem Staat!

  • Hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren

    Alle Anlagen so ausführen, dass Hochwasser möglichst schadensfrei überstanden werden kann

  • Elementarschadenversicherungals Ergänzung der Wohngebäude- und Hausratversicherung

    Elementarschadenskampagnedes Landes www.naturgefahren.rlp.de

    Infotelefon der Verbraucherzentrale:06131-2848-868Beratungszeiten:Montag 9-12 Uhr, Mittwoch 13-16 Uhr

  • Örtliches Hochwasserschutzkonzept

    Fragen:

    Welche Gefahr besteht?

    Welcher Hochwasserschutz im öffentlichen Bereich ist denkbar?

    Welche Lösungen sind wirtschaftlich und umsetzbar?

    Welche Hochwasservorsorge ist über den technischen Hochwasserschutz hinaus erforderlich?

    Was kann jeder Betroffene tun?

    Mit welcher Hilfe kann er rechnen?

  • Örtliches Hochwasserschutzkonzept

    Warum erst ein Konzept aufstellen?

    • Um die Privaten einzubeziehen,

    • um sich auch auf Extremereignisse einzustellen,

    • um wirkungsvolle und wirtschaftliche Maßnahmen zu planen.

  • Örtliches Hochwasserschutzkonzept

    Ziel: Festlegung und Umsetzung konkreter Maßnahmen

    Ergebnis: Liste mit umzusetzenden Maßnahmen

    Federführung durch die Gemeinden

    Sachkundige Begleitung durch Ingenieurbüro

    Land mit seinen Fachbehörden leistet Unterstützung

    Förderung (90 %) nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung

  • Örtliches Hochwasserschutzkonzept

    Auf die Umsetzung kommt es an!

  • Zweck der Förderung:

    Vermeidung oder Verminderung

    von Sachschäden in außerordentlichem Maße bei einer größeren Zahl von

    Betroffenen

  • Pakt für Hochwasservorsorge:

    Alle Kommunen sollen sich innerhalb der nächsten fünf Jahre auf den Weg machen.