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Innsbrucker Wohnrechtlicher Dialog (IWD) Der von Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein und Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch gelei- tete „Innsbrucker Wohnrechtliche Dialog“ (IWD) versteht sich als Plattform für einen Austausch von Wissenschaft und Praxis. Das Thema: Mietverhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sind – insbesonde- re in Konzernverhältnissen – weit verbreitet und daher sehr praxisrelevant. Das Verbot der Einlagenrückgewähr (§ 82 GmbHG, § 54 AktG) betrifft sowohl Kapi- talgesellschaften als auch – nach der OGH-Rechtsprechung – verdeckte Kapital- gesellschaften. Verbotsverstöße wirken sich auf die Wirksamkeit der Mietver- träge unmittelbar aus und können sowohl bei Vermieter- als auch bei Mieterei- genschaft der Gesellschaft vorkommen. Die damit verbundenen Fragestellun- gen sind vielfältig und gehen über das unmittelbare Verhältnis zwischen Gesell- schaft und Gesellschafter hinaus (zB bei Mietverhältnissen zwischen Schwester- gesellschaften). Begleitet werden Fälle der Einlagenrückgewähr von weiteren Themen, etwa den Verhaltenspflichten von Organmitgliedern und Treuepflich- ten zwischen Gesellschaftern, wobei es bei letzteren häufig darum geht, die Reichweite bei Konzernsachverhalten auszuloten. Der Vortragende beleuchtet die zentralen Fragestellungen und bezieht auch praktisch ebenso wichtige „Ne- benschauplätze“ mit ein. Der Referent: RA Mag. Wilhelm Milchrahm, Immobilienökonom (EBS), ist Rechtsanwalt und Partner der Rechtsanwaltssozietät MSLEGAL Milchrahm Stadlmann Rechtsan- wälte. Es ist einer der Autoren des Wiener Kommentars zum GmbH-Gesetz sowie des Wiener Kommentars zum Unternehmensgesetzbuch. Er publiziert auch in wohnrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fachzeitschriften. Eintritt ist frei, keine Anmeldung erforderlich. Mag. Wilhelm Milchrahm Rechtsanwalt in Wien Verbotene Einlagenrückgewähr – der „blinde Fleck“ der Mietvertragserrichter? Montag, 8.5.2017, 18:30 Universität Innsbruck, Innrain 52 Sitzungssaal University of New Orleans Ansprechpartnerin: Christine Raffl Institut für Zivilrecht Tel. +43/512 507 8291 E‐Mail: [email protected]

Verbotene Einlagenrückgewähr der „blinde Fleck“ der ...mslegal.at/wp-content/uploads/2017/04/Einladung_Milchrahm.pdf · Innsbrucker Wohnrechtlicher Dialog (IWD) Der von Univ.-Prof

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Innsbrucker Wohnrechtlicher Dialog (IWD)

Der von Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein und Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch gelei-tete „Innsbrucker Wohnrechtliche Dialog“ (IWD) versteht sich als Plattform für einen Austausch von Wissenschaft und Praxis.

Das Thema: Mietverhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sind – insbesonde-re in Konzernverhältnissen – weit verbreitet und daher sehr praxisrelevant. Das Verbot der Einlagenrückgewähr (§ 82 GmbHG, § 54 AktG) betrifft sowohl Kapi-talgesellschaften als auch – nach der OGH-Rechtsprechung – verdeckte Kapital-gesellschaften. Verbotsverstöße wirken sich auf die Wirksamkeit der Mietver-träge unmittelbar aus und können sowohl bei Vermieter- als auch bei Mieterei-genschaft der Gesellschaft vorkommen. Die damit verbundenen Fragestellun-gen sind vielfältig und gehen über das unmittelbare Verhältnis zwischen Gesell-schaft und Gesellschafter hinaus (zB bei Mietverhältnissen zwischen Schwester-gesellschaften). Begleitet werden Fälle der Einlagenrückgewähr von weiteren Themen, etwa den Verhaltenspflichten von Organmitgliedern und Treuepflich-ten zwischen Gesellschaftern, wobei es bei letzteren häufig darum geht, die Reichweite bei Konzernsachverhalten auszuloten. Der Vortragende beleuchtet die zentralen Fragestellungen und bezieht auch praktisch ebenso wichtige „Ne-benschauplätze“ mit ein.

Der Referent:

RA Mag. Wilhelm Milchrahm, Immobilienökonom (EBS), ist Rechtsanwalt und Partner der Rechtsanwaltssozietät MSLEGAL Milchrahm Stadlmann Rechtsan-wälte. Es ist einer der Autoren des Wiener Kommentars zum GmbH-Gesetz sowie des Wiener Kommentars zum Unternehmensgesetzbuch. Er publiziert auch in wohnrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fachzeitschriften.

Eintritt ist frei, keine Anmeldung erforderlich.

Mag. Wilhelm Milchrahm Rechtsanwalt in Wien

Verbotene Einlagenrückgewähr – der „blinde Fleck“ der Mietvertragserrichter?

Montag, 8.5.2017, 18:30

Universität Innsbruck, Innrain 52 Sitzungssaal University of New Orleans

Ansprechpartnerin:

Christine Raffl Institut für Zivilrecht

Tel. +43/512 507 8291 E‐Mail: [email protected]