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VVRL · Stand: 06/2014 Verbraucherrechterichtlinie DSL Bank – Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG Friedrich-Ebert-Allee 114-126 · 53113 Bonn · Telefon: 0228 889-0 · E-Mail: [email protected] · Internet: www.dslbank.de Seite 1 von 2 Am 13.06.2014 tritt das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie“ (VRRL) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind bei Finanzdienstleistungen, die außerhalb der Geschäftsräume des Produktge- bers geschlossen werden, besondere Informationspflichten bei Verträgen und Geschäften vorgeschrie- ben. Was ist das Ziel der neuen VRRL? Der Gesetzgeber verbindet mit der Umsetzung der VRRL eine weitere Verbesserung des Verbraucher- schutzes und eine Angleichung der Rechtsvorschriften in Europa, wie z. B. das länderübergreifende 14-tägige Widerrufsrecht für Finanzdienstleistungen. Was ändert sich bei der DSL Immobilienfinanzierung und den DSL Privatkrediten? Dem Kunden ist - wie schon beim Darlehens- oder Kreditvertrag - nun für jede Finanzdienstleistung (z. B. Bestellung von Darlehenssicherheiten, Abtretung eines Bausparvertrages als Tilgungsersatz) eine „vorvertragliche Information“ (VVI) zur Verfügung zu stellen. Alle Sicherheiten, die bisher im Darlehens- oder Kreditvertrag vereinbart wurden, müssen aus Transpa- renzgründen jeweils in einem separaten Vertrag vereinbart werden. Dies betrifft bei der Immobilienfi- nanzierung insbesondere die Sicherungsvereinbarung für die Grundschuld. Die entsprechend zu erstel- lenden „Sicherheitenverträge“ (z. B. auch Abtretungs- oder Verpfändungsformulare etc.) beinhalten ein zusätzliches Widerrufsrecht für den Kunden. Die bei der Vergabe endfälliger Immobilienfinanzierungsdarlehen akzeptierten Tilgungsersatzprodukte werden eingeschränkt. Zukünftig können daher keine Lebens- und Rentenversicherungen mehr als Tilgungsersatz oder Zusatzsicherheit dienen. Beim Abschluss eines DSL Privatdarlehens ist keine Anpassung notwendig. Hierbei entfällt zukünftig lediglich die bisherige Lohn und Gehaltsabtretung, somit unterbleibt auch die Erstellung von Sicherhei- tenverträgen.

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Verbraucherrechterichtlinie

DSL Bank – Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG

Friedrich-Ebert-Allee 114-126 · 53113 Bonn · Telefon: 0228 889-0 · E-Mail: [email protected] · Internet: www.dslbank.de Seite 1 von 2

Am 13.06.2014 tritt das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie“ (VRRL) in Kraft. Ab

diesem Zeitpunkt sind bei Finanzdienstleistungen, die außerhalb der Geschäftsräume des Produktge-

bers geschlossen werden, besondere Informationspflichten bei Verträgen und Geschäften vorgeschrie-

ben.

Was ist das Ziel der neuen VRRL?

Der Gesetzgeber verbindet mit der Umsetzung der VRRL eine weitere Verbesserung des Verbraucher-

schutzes und eine Angleichung der Rechtsvorschriften in Europa, wie z. B. das länderübergreifende

14-tägige Widerrufsrecht für Finanzdienstleistungen.

Was ändert sich bei der DSL Immobilienfinanzierung und den

DSL Privatkrediten?

Dem Kunden ist - wie schon beim Darlehens- oder Kreditvertrag - nun für jede Finanzdienstleistung

(z. B. Bestellung von Darlehenssicherheiten, Abtretung eines Bausparvertrages als Tilgungsersatz) eine

„vorvertragliche Information“ (VVI) zur Verfügung zu stellen.

Alle Sicherheiten, die bisher im Darlehens- oder Kreditvertrag vereinbart wurden, müssen aus Transpa-

renzgründen jeweils in einem separaten Vertrag vereinbart werden. Dies betrifft bei der Immobilienfi-

nanzierung insbesondere die Sicherungsvereinbarung für die Grundschuld. Die entsprechend zu erstel-

lenden „Sicherheitenverträge“ (z. B. auch Abtretungs- oder Verpfändungsformulare etc.) beinhalten

ein zusätzliches Widerrufsrecht für den Kunden.

Die bei der Vergabe endfälliger Immobilienfinanzierungsdarlehen akzeptierten Tilgungsersatzprodukte

werden eingeschränkt. Zukünftig können daher keine Lebens- und Rentenversicherungen mehr als

Tilgungsersatz oder Zusatzsicherheit dienen.

Beim Abschluss eines DSL Privatdarlehens ist keine Anpassung notwendig. Hierbei entfällt zukünftig

lediglich die bisherige Lohn und Gehaltsabtretung, somit unterbleibt auch die Erstellung von Sicherhei-

tenverträgen.

Page 2: Verbraucherrechterichtlinie - · PDF fileVVRL · Stand: 06/2014 Verbraucherrechterichtlinie DSL Bank – Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG Friedrich-Ebert-Allee 114-126

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Auswirkungen für den Vertrieb

Bei der DSL Immobilienfinanzierung bleiben die Antragsprozesse im Wesentlichen unverändert. Die

DSL Bank übernimmt die wichtigsten Formalitäten, die durch die neue VRRL erforderlich werden, wie

die Erstellung und Aushändigung der Sicherheitenverträge und der für diese Verträge erforderlichen

"vorvertraglichen Informationen", die der Kunde anschließend der DSL Bank zurückreicht.

Im Ausnahmefall werden zusätzliche Informationen vom Finanzierungsvermittler benötigt, wenn zum

Beispiel weitere Eigentümer / Sicherungsgeber vorhanden sind, die nicht Darlehensnehmer oder Ge-

samtschuldner sind.

Bei den DSL Privatkrediten werden künftig - zusätzlich zu dem Kreditvertragsformular - über das

Frontendsystem separate Sicherheitenverträge mit entsprechenden „vorvertraglichen Informationen“

und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DSL Bank zur Verfügung gestellt.

Die wichtigste Änderung aus Kundensicht entsteht jedoch aus den neuen Regelungen zur Wider-

spruchsfrist:

� Wird z. B. bei der DSL Immobilienfinanzierung ein Sicherheitenvertrag widerrufen, gilt i. d. R. auch

der Darlehensvertrag als widerrufen.

Die DSL Bank kann das Darlehen erst dann auszahlen, wenn Darlehens- und Sicherheitenvertrag

unterschrieben vorliegen und die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Bitte unterstützen Sie Ihre Kun-

den mit einer schnellen Einreichung der Sicherungsdokumente bei einer zügigen Abwicklung und

nutzen Sie hierfür das persönliche Gespräch.

� Bei allen DSL Privatkreditprodukten wird bei einem Widerruf eines Sicherheitenvertrages (z. B. die

Abtretung von Ansprüchen auf Arbeitsentgelte und Sozialleistungen) nach Kreditauszahlung der

gesamte Kreditbetrag zurückgefordert.

Bitte beachten Sie: Vor dem 13. Juni ausgewählte bzw. erstellte Fälle werden bei Einreichung der Un-

terlagen innerhalb von fünf Arbeitstagen (DSL Immobilienfinanzierungen) bzw. innerhalb von vier Wo-

chen (DSL Privatkredite) noch nach den alten Bedingungen bearbeitet. Sollte jedoch nach dem 12. Juni

2014 ein Alternativangebot erstellt werden müssen oder die Einreichungsfrist für Altanträge über-

schritten werden, gelten die neuen Bedingungen.