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Seminarangebote 2014 BTQ Kassel ver.di Bildungswerk Hessen

ver.di Bildungswerk Hessen BTQ Kassel · Unter besteht die Möglichkeit sich für alle Angebote auch online anzumelden und ergänzende und aktuelle Informationen rund um unserer Themenspektrum

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Seminarangebote 2014

B T Q K a s s e lver.di Bildungswerk Hessen

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Auf der Grundlage unserer über 40-jährigen Erfahrung in der Beratung und Quali-fizierung von Betriebs- und Personalräten freuen wir uns das neue Programm für das erste Halbjahr 2014 vorstellen zu können.

Im Mittelpunkt stehen wieder die Themenfelder Datenschutz, Arbeitszeit und Dienstplangestaltung, Personalentwicklung und Informationstechnik. Vollkom-men überarbeitet und deutlich erweitert haben wir unser Angebot für ein Ganz-heitliches Betriebliches Gesundheitsmanagement. In der Rubik „Gesund Leben und Arbeiten“ stellen wir dieses neue Schwerpunktthema vor. Dabei verfolgen wir den Ansatz, nicht nur Probleme zu beschreiben, sondern umfassend praxis-taugliche Umsetzungsmöglichkeiten zu erarbeiten und Personal- und Betriebsräte bei der betrieblichen Einführung zu begleiten.

Wir hoffen, mit diesen Angeboten dicht an den alltäglichen Arbeitsschwerpunk-ten der Interessenvertretungen anzuknüpfen. Sollte der Termin für das ein oder andere Seminar nicht passen erstellen wir Ihnen selbstverständlich auch ein An-gebot für ein Inhouse-Seminar, dass wir an Ihren konkreten Rahmenbedingungen und Fragestellungen ausrichten. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Unter www.btq-kassel.de besteht die Möglichkeit sich für alle Angebote auch online anzumelden und ergänzende und aktuelle Informationen rund um unserer Themenspektrum zu erhalten. Wir freuen uns auf Ihren Onlinebesuch.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch wie gewohnt persönlich für Fragen und Anmeldungen zur Verfügung. Ihre persönlichen Ansprechpartner/innen bei der BTQ Kassel sind:

Carmen Brandau, Simone Hartig-Günther, Thorsten Hellmann

Tel. 05 61-77 60 04Fax 05 61-77 60 [email protected]

Bildnachweis: Fotolia.com (S. 5, 8, 19, 23, 27); iStockphoto.com (S. 14); Privat (S. 30, 31)

V o r w o r t I n H a l t

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Seminarprogramm BTQ 2014 – Übersicht Themen bereiche

Themenbereich 1: Arbeitszeiten (mit-)gestalten. Gestaltungsmöglich- keiten für betriebliche Interessenvertretungen . . . . . . . . . . . 3

511-14 Grundlagen des Arbeitszeitrechts – Arbeits- zeiten gesund und sozialverträglich gestalten . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

515-14 Grundlagen der Dienstplangestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Themenbereich 2: Betriebliches Gesundheitsmanagement Gesund Leben und Arbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

508-14 Betriebliches Gesundheitsmanagement. Grundlagen. . . . . . . . . . . . 8

509-14 Betriebliches Eingliederungsmanagement. Einführung und wichtige Regelungsbestände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

511-14 Grundlagen des Arbeitszeitrechts – Arbeitszeiten gesund und sozialverträglich gestalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

512-14 Psychische Belastungen und Stress. Instrumente und Handlungsfelder für die Interessenvertretung . . . . . . . . . . . . . 11

Themenbereich 3: Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 504-14 Rechtssicher handeln: Datenschutz im Betriebs- und Personalratsbüro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

506-14 Datenschutzgesetze (BDSG und LandesDSG für Betriebs- und Personalräte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

513-14 Personaldatenverarbeitung außerhalb des eigenen Unternehmens. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

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I n h A L T T h e m e n B e r e I c h 1 :Arbeitszeiten (mit-)gestalten.

Gestaltungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen

Immer mehr Arbeit in der gleichen Zeit verrichten – das ist ein Thema, das viele Beschäftigte kennen. So berichten 63 % der Beschäftigten, dass sie seit Jahren immer mehr Arbeit in der gleichen Zeit leisten müssen (DGB-Index 2011). Wesent-liche Stellschraube für gute und gesündere Arbeitsbedingungen sind – dies zeigen viele Untersuchungen – die Arbeitszeiten.

Die BTQ bietet hier Unterstützung und Expertise unter anderem in Form von Seminaren an. Über unser Seminarprogramm hinaus, haben wir auch eine Reihe weiterer Seminarkonzepte zu bieten, die wir je nach Bedarf durchführen. Thema-tiken sind hier über allgemeine Fragen des Arbeitszeitrechts und der Dienstplan-gestaltung hinaus, insbesondere Arbeitszeitmodelle wie Ampelkonten und Lang-zeitkonten zur Erfassung von Jahres- aber auch Lebensarbeitszeit. Fragestellungen sind hier der Insolvenzschutz aber auch die sozialverträgliche Gestaltung von Ver-trauensarbeitszeit und die gelingende Gestaltung der Vereinbarkeit von Erwerbs-arbeit, Familie und Freizeit.

Einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Seminartätigkeit bildet auch die Schnitt-stelle von Arbeitszeit und Gesundheit und damit die praxisnahe Vermittlung ar-beitswissenschaftlicher Erkenntnisse unter anderem zu Nacht- und Schichtarbeit.

Bei Fragen zu speziell zugeschnittenen Seminaren können Sie sich an Dr. Julia Graf ([email protected]; Tel. 069 -25 96 19 01) wenden.

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enThemenbereich 4:

Informationstechnik und Soziale medien . . . . . . . . . . . . . . . 17 501-14 Betriebs- und Dienstvereinbarungen für IT-Systeme abschließen. Das Rad musste auch nur einmal erfunden werden! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

505-14 SAP – Die Grundlagen. Der Weg zu einer praktikablen und pragmatischen Vereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

514-14 Moderne Kommunikation: E-Mail, Voice over IP, Social Media Werkzeuge und Co. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Themenbereich 5: Personalentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 503-14 Personalentwicklung – Eine Aufgabe für den Betriebs- und Personalrat? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

507-14 Zielvereinbarungen, Leistungsbeurteilung und leistungs- orientierte Vergütung – Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- und Personalrats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Kooperationsseminare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25Die nachfolgend aufgeführten Seminare führen wir in Kooperation mit BEST Saarland, der Technologieberatungsstelle im TBS-Netz, durch.

502-14 Smartphones am Arbeitsplatz Nutzungsregeln – Sicherheit – Datenschutz Was ist zu beachten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

510-14 Gute Arbeit: Die betriebliche Arbeitssituation analysieren – die Beschäftigten befragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Seminaranmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

referentenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Wichtige hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Allgemeine Geschäftsbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

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24./25. Juni 2014 · (Beginn: 11:00 ; Ende: ca. 15:30 Uhr)

InterCity Hotel, Frankfurt

Seminargebühr: 460,- E  · Unterkunft und Verpflegung: ca. 270,- €

Anmeldeschluss: 21. 04. 2014

Zielgruppe: BR, PR, MAV, SchwbVL, JAV, Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte

In diesem Grundlagenseminar geht es u. a. um die Fragen, wie Dienstpläne gestal-tet werden können, damit die Menschen ihre Tätigkeit möglichst ohne gesund-heitliche Beeinträchtigungen bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters ausüben können. Häufig werden besonders belastende Arbeitszeitlagen wie Nacht- und Wochenendarbeit mit Zuschlägen vergütet und es entsteht ein Konflikt zwischen „mehr Geld“ und „mehr Gesundheit“. Wie diese Zielkonflikte gelöst werden können, ist Thema dieses Seminars.

Die Interessenvertretung hat in Bezug auf die Gestaltung von Dienstplänen um-fassende Mitbestimmungsmöglichkeiten. Dienstpläne regeln die Verteilung der Arbeitszeiten im Schichtbetrieb und müssen Gesetze und Tarifverträge eben-so berücksichtigen wie die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse. Das Seminar vermittelt praxisnah rechtliche Grundkenntnisse, damit die Interessenvertretung die Herausforderung einer Dienstplangestaltung kompetent mitgestalten und ihr Initiativrecht wahrnehmen kann. In Absprache können branchen- und betriebs-spezifische Seminare angeboten werden.

Themen:

■ Arbeitszeitrechtliche Grundlagen und Voraussetzungen der Dienstplan-gestaltung

■ Forschungsergebnisse und Empfehlungen zum Thema

■ Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis umsetzen

■ Möglichkeiten zur partizipativen und selbstgesteuerten Dienstplangestaltung

■ Rechte der Interessenvertretung

511-14

Grundlagen des Arbeitszeitrechts – Arbeitszeiten gesund und sozialverträglich gestalten

referent: Dipl.-Pädagoge walter lochmann, arbeitszeitberater

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13./14. mai 2014 · (Beginn: 11:00 ; Ende: ca. 15:30 Uhr)

InterCity Hotel, Frankfurt

Seminargebühr: 460,- E  · Unterkunft und Verpflegung: ca. 270,- €

Anmeldeschluss: 10. 03. 2014

Zielgruppe: BR, PR, MAV

Die Gestaltung von Arbeitszeiten ist mit weitreichenden Mitbestimmungsmög-lichkeiten verbunden und ein wesentlicher Ansatzpunkt für gesunde und sozial-verträgliche Arbeitsbedingungen. Häufig werden allerdings in Betrieben bereits grundlegende Aspekte des Arbeitszeitrechts umgangen.

Das Seminar stellt die gesetzlichen Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung dar und es werden praxisnah betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten vorgestellt und er-örtert. Die aktuelle Rechtsprechung wird dabei einbezogen und erläutert.

Die Interessenvertretung hat in Bezug auf Arbeitszeiten eine Reihe von Mitbestim-mungsmöglichkeiten. Ziel des Seminars ist es die rechtlichen Rahmenbedingun-gen kennenzulernen und die gesundheits- und sozialverträgliche Gestaltung von Arbeitszeiten in den Betrieben zu fördern. Hierzu gehört auch einen Überblick über verschiedene Arbeitszeitmodelle zu erhalten und deren Vor- und Nachteile zu kennen.

Inhaltliche Schwerpunkte:

■ Arbeitszeitgesetz – Ein Überblick

■ Neuere Urteile zu Arbeitszeiten

■ Ansatzpunkte für die (Um-)Gestaltung von Arbeitszeiten

■ Arbeitszeitmodelle

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Grundlagen der Dienstplangestaltung

referent: Dipl.-Pädagoge walter lochmann, arbeitszeitberater

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T h e m e n B e r e I c h 2 :Gesundheitsmanagement

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nT„Gesundes Leben und Arbeiten“.

Ganzheitliches Betriebliches Gesundheitsmanagement

Das Thema gesundheitlicher Belastungen aufgrund von ungünstigen Arbeitsbe-dingungen wie Arbeitsverdichtung durch höhere Effizienzerwartungen, befris tete Beschäftigungsverhältnissen und eine ständige Erreichbarkeit ist in aller Munde. Die BTQ bietet in Bezug auf die Frage eines gelingenden betrieblichen Gesund-heitsmanagements eine Reihe von Seminaren an, die sich gut zur Schulung von betrieblichen Multiplikator/innen und der Interessenvertretung nutzen lassen. Bei Bedarf können diese Seminare auch Inhouse angeboten werden, d. h. abgestimmt auf die jeweiligen Erfordernisse vor Ort. Unser Seminar programm umfasst dabei sowohl eine modularisierte Schulung zum/r betrieblichen Gesundheits manager/in als auch Schulungen zu Gefährdungsbeurteilungen und zur Über lastungsanzeige, zur Erkennung und zum Umgang mit Belastungen (z. B. psychische Belastungen, Stress, Ergonomie, …) aber auch die Gestaltung von Arbeitszeiten. Bestandteile können aber auch der Umgang mit Burnout und Mobbing und die Gestaltung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sein, ebenso wie die gesundheits-verträgliche Gestaltung von Großraumbüros, zur Einrichtung und Durchführung von Gesundheitszirkeln und zu verschiedenen anderen Methoden der Erhebung von Belastungen.

Bei Fragen zu speziell zugeschnittenen Seminaren zum Themenbereich können Sie sich in Kassel an Torsten Felstehausen ([email protected]; Tel. 05 61- 77 60 04) oder in Frankfurt an Dr. Julia Graf ([email protected]; Tel. 069 - 25 69-19 01) wenden.

Gesundheits-management

Arbeits-schutz

Gefähr-dungsbeur-

teilung

Gesundheits-schutz

Arbeitszeit

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Betriebliches Gesundheitsmanagement. Grundlagen

referenten: torsten Felstehausen und Dr. Julia Graf

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Betriebliches eingliederungsmanagement. einführung und wichtige regelungsbestände

referentinnen: Dr. Julia Graf und Dipl.-Ing.(FH), Dipl.-Soz. regine rundnagel

25. märz 2014 · (Beginn: 10:00 ; Ende: ca. 17:00 Uhr)

Frankfurt

Seminargebühr: 315,- E

Anmeldeschluss: 13. 03. 2014

Zielgruppe: BR, PR, MAV, SchwbVL, JAV, Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte

Betriebliches Eingliederungsmanagement stellt das Instrument dar zum Umgang mit Beschäftigten, die länger krank sind. Allerdings fehlen häufig für die Umset-zung betriebliche Kenntnisse darüber, welche rechtlichen Rahmenbedingungen wichtig und welche Bestandteile betrieblich zu regeln sind.

Betriebliches Eingliederungsmanagement kann – wenn es entsprechende Regelun-gen im Betrieb und eine entsprechende betriebliche Praxis gibt – eine Möglichkeit sein, um Beschäftigte, die häufiger oder länger krank sind, zu unterstützen. Denn es hat das Potential Beschäftigten, die entweder am Stück 6 Wochen oder wieder-holt arbeitsunfähig sind, Angebote zu machen, wie eine – die Gesundheit erhal-tende – Integration in Beschäftigung im Betrieb aussehen kann. In der tatsäch lichen Praxis fehlt eine solche Unterstützung allerdings häufig bzw. das betriebliche Ein-gliederungsmanagement wird als Druckmittel wahrgenommen, um Beschäftigte schnell an den Arbeitsplatz zurück zu holen, egal ob sie wieder gesund sind oder nicht. Es bedarf deshalb genauer betrieblicher Regeln zur Umsetzung des BEMs sowie einer gelebten arbeitnehmerorientierten Praxis. Im Seminar sollen wesent-liche rechtliche Rahmenbedingungen vorgestellt werden, ebenso wie wichtige Regelungsbestände im Betrieb.

Themen sind u. a.:

■ Rechtliche Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

■ Wesentliche Regelungsbestände im Betrieb

■ Eckpunkte einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung

■ Praxisbeispiele

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18./19. märz 2014 · (Beginn: 11:00 ; Ende: ca. 15:30 Uhr)

InterCity Hotel, Frankfurt

Seminargebühr: 460,- E  · Unterkunft und Verpflegung: ca. 270,- €

Anmeldeschluss: 13. 01. 2014

Zielgruppe: BR, PR, MAV, SchwbVL, JAV, Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte

Ein gut durchdachtes, arbeitnehmerorientiertes Gesundheitsmanagement ist ein wichtiger Ansatzpunkt für „Gute Arbeit“. In den meisten Betrieben fehlt es aller-dings bislang an einem Konzept hierfür und wenn es überhaupt Initiativen zur Förderung von Gesundheit gibt, bleiben diese häufig ohne tatsächliche Wirkung.

Gesundheit und Arbeit sind inzwischen zwei Begriffe, die untrennbar miteinan-der verknüpft sind. In vielen Betrieben sind Fehlzeiten ein Thema, es fehlt aller-dings meistens ein ganzheitliches betriebliches Gesundheitsmanagement. Wenn überhaupt überwiegen in den Betrieben häufig einzelne Befragungen oder Kurse, die zumeist ohne durchgreifende Wirkung auf „gesundes Arbeiten“ bleiben. Ein ganzheitliches Gesundheitsmanagement sollte allerdings, um nachhaltig wirk-sam zu sein, sowohl auf der Ebene des Verhaltens von Beschäftigten ansetzen, als auch auf der Ebene der betrieblichen Verhältnisse. Dies meint unter anderem die Gestaltung von Arbeitszeiten, aber auch Aspekte wie Arbeitsverdichtung. Im Semi nar sollen grundlegende Argumente für ein ganzheitliches betriebliches Ge-sundheitsmanagement vermittelt werden, aber auch Konzepte für die Umsetzung vorgestellt werden.

Themen:

■ Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum betrieblichen Gesundheits-management

■ Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgebern

■ Mitbestimmungsrechte des Betriebs- und Personalrates kennenlernen

■ Umsetzungskonzept für ganzheitliches betriebliches Gesundheits-management

■ Handlungskonzept entwickeln

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Grundlagen des Arbeitszeitrechts – Arbeitszeiten gesund und sozialverträglich gestalten

referent: Dipl.-Pädagoge walter lochmann, arbeitszeitberater

13./14. mai 2014 · (Beginn: 11:00 ; Ende: ca. 15:30 Uhr)

InterCity Hotel, Frankfurt

Seminargebühr: 460,- E  · Unterkunft und Verpflegung: ca. 270,- €

Anmeldeschluss: 10. 03. 2014

Zielgruppe: BR, PR, MAV

Die Gestaltung von Arbeitszeiten ist mit weitreichenden Mitbestimmungsmög-lichkeiten verbunden und ein wesentlicher Ansatzpunkt für gesunde und sozial-verträgliche Arbeitsbedingungen. Häufig werden allerdings in Betrieben bereits grundlegende Aspekte des Arbeitszeitrechts umgangen.

Das Seminar stellt die gesetzlichen Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung dar und es werden praxisnah betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten vorgestellt und er-örtert. Die aktuelle Rechtsprechung wird dabei einbezogen und erläutert.

Die Interessenvertretung hat in Bezug auf Arbeitszeiten eine Reihe von Mitbestim-mungsmöglichkeiten. Ziel des Seminars ist es die rechtlichen Rahmenbedingun-gen kennenzulernen und die gesundheits- und sozialverträgliche Gestaltung von Arbeitszeiten in den Betrieben zu fördern. Hierzu gehört auch einen Überblick über verschiedene Arbeitszeitmodelle zu erhalten und deren Vor- und Nachteile zu kennen.

Inhaltliche Schwerpunkte:

■ Arbeitszeitgesetz – Ein Überblick

■ Neuere Urteile zu Arbeitszeiten

■ Ansatzpunkte für die (Um-)Gestaltung von Arbeitszeiten

■ Arbeitszeitmodelle

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Psychische Belastungen und Stress. Instrumente und handlungsfelder für die Interessenvertretung

referenten: torsten Felstehausen und Dr. Julia Graf

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20. – 23. mai 2014 · (Beginn: 11:00 ; Ende, 4. Tag: nach dem Mittagessen)

InterCity Hotel, Frankfurt

Seminargebühr: 950,- E  · Unterkunft und Verpflegung: ca. 750,- €

Anmeldeschluss: 14. 03. 2014

Zielgruppe:BR, PR, MAV, SchwbVL, JAV, Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte

Angesichts von steigender Arbeitsverdichtung und Stress in der Arbeitswelt, rückt für die Akteure in den Betrieben und Dienststellen immer mehr die Frage ins Zen-trum: Was tun? Denn die Thematik psychischer Belastungen ist immer noch ein Tabuthema aber die Auseinandersetzung damit wird immer wichtiger, um gute und gesunde Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Was fehlt sind häufig konkre-te Handlungskonzepte, Instrumente und betriebliche Vereinbarungen zum Um-gang mit dem Thema.

Das Thema psychischer Belastungen erscheint im betrieblichen Alltag häufig schwierig anzupacken und es tun sich eine Reihe von Fragen zum „richtigen Um-gang“ damit auf. Denn es gibt zum Ersten die Schwierigkeit psychische Belas-tungen zu erkennen und die Thematisierung von psychisch belastenden Arbeits-bedingungen zu enttabuisieren und zu verdeutlichen, dass es sich zumeist um keine Einzelprobleme handelt. Zum Zweiten ist es wichtig klares Wissen darüber zu haben, welches die rechtlichen Möglichkeiten für die Interessenvertretung sind und welche Handlungsmöglichkeiten sich daraus auch in Bezug auf Betriebs-/Dienstvereinbarung ergeben. Im Seminar werden deshalb unter anderem die Instru mente der Überlastungsanzeige und der Gefährdungsbeurteilung vorge-stellt sowie Eckpunkte eines Handlungskonzepts für die Interessenvertretung.

Themen:

■ Psychische Belastungen erkennen

■ Handlungskonzepte kennenlernen

■ Überblick über den rechtlichen (Mitbestimmungs-)Rahmen

■ Instrumente: Überlastungsanzeige, Gefährdungsbeurteilung

■ Praxisbeispiele im betrieblichen Umgang

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T h e m e n B e r e I c h 3 :Datenschutz

Das Thema Datenschutz und Datensicherheit ist nicht zuletzt wegen der rasan-ten technologischen Entwicklung – unter anderem durch neue Software, E-Mails und Soziale Netzwerke – in aller Munde. Damit spielt Datenschutz nicht nur in der öffentlichen Debatte um internationale und nationale Überwachung, sondern auch im betrieblichen Alltag eine zunehmend große Rolle.

Das Bundesdatenschutzgesetz bzw. die entsprechenden Landesdatenschutzge-setze legen dabei das Mindestmaß an Schutz fest, das im Arbeitsverhältnis und im Unternehmen berücksichtigt werden muss. Im Rahmen der Ausübung der Mit-bestimmung, vor allem bei einer möglichen Leistungs- und Verhaltenskontrolle, kann der Betriebs- bzw. Personalrat ein Schutzniveau fordern und vereinbaren, das über dem der einschlägigen Datenschutzgesetze liegt. Aber auch bei der The-matik der Auftragsdatenverarbeitung im In- sowie im Ausland spielt der Daten-schutz eine wichtige Rolle und es gibt Bedarf an Schulungen.

Wir bieten eine langjährige Erfahrung in der Schulung und Beratung von Interes-senvertretungen in Bezug auf Datenschutz und ein breites Repertoire an spezi-fischen Schulungen. Sollten Sie in unserem Seminarprogramm zum Thema nicht fündig werden, sprechen Sie uns an und wir informieren Sie gerne über weitere Seminare und Beratungsmöglichkeiten.

Bei Fragen zu speziell zugeschnittenen Seminaren zum Themenbereich können Sie sich an Regine Franz ([email protected]; Tel. 05 61 - 77 60 04) wenden.

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Datenschutzgesetze (BDSG und LandesDSG für Betriebs- und Personalräte)

referent: Dipl.-Sozialpädagoge norbert warga

10. / 11. märz 2014 · (Beginn: 11:00 ; Ende: ca. 15:30 Uhr)

Best Western Premier Hotel Rebstock, Würzburg

Seminargebühr: 460,- E  · Unterkunft und Verpflegung: ca. 260,- €

Anmeldeschluss: 17. 01. 2014

Zielgruppe: BR, PR, MAV, SchwbVL, JAV, Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte

Personaldatenverarbeitung und Überwachung der Beschäftigten nehmen ständig zu. Preiswerte Speichermedien mit immer grö ßeren Kapazitäten bis zur Cloud er-möglichen Datensammlungen von zigtausenden von Daten je Beschäftigten. Da-tenschutz ist das dringende Anliegen mit zunehmender Bedeutung!

Die Arbeitnehmerinteressen sind bei der Datenverarbeitung in vielfältiger Weise von der Arbeitszeit, über das Entgelt, zur Leistungsmessung, Personalentwicklung und vielfältigen Überwachungsmöglichkeiten betroffen. Dieses Seminar bietet zu den Fällen des Beschäftigtendatenschutzes Informationen und Hilfen. Bezüglich der Anwendungen der Datenschutzbestimmungen werden Hilfen zu den prakti-schen Regelungserfordernissen der TeilnehmerInnen z. B. bei Internet und Perso-nalverwaltungssystemen gegeben. Interessenvertretungen werden Inhalte und Beratungsmöglichkeiten geboten, die ihnen ermöglichen die richtigen Fragen zu stellen, Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten erkennen und einschätzen so-wie die Auswirkungen für Regelungen in Betriebs- und Dienstvereinbarungen be-rücksichtigen zu können.

Themen des Seminars sind u. a.:

■ Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung nach dem BDSG, Datenschutzgesetze der Länder, datenschutzrechtliche Bestimmungen in weiteren Gesetzen

■ Zulässigkeit und Verbot der Datenspeicherung, -verarbeitung und -nutzung

■ Datenschutzfragen aus der betrieblichen Praxis und Antworten

■ Arbeitnehmerdatenschutz und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Inter-essenvertretungen

■ Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände nach BDSG und anderen Gesetzen

■ Gestaltungsmöglichkeiten in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

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rechtssicher handeln Datenschutz im Betriebs-/Personalratsbüro

referent: Dipl.-Sozialpädagoge norbert warga

24./25. Februar 2014 · (Beginn: 11:00 ; Ende: ca. 15:30 Uhr)

Best Western Premier Hotel Rebstock, Würzburg

Seminargebühr: 460,- E  · Unterkunft und Verpflegung: ca. 260,- €

Anmeldeschluss: 03. 01. 2014

Zielgruppe: BR, PR, MAV, SchwbVL, JAV

Betriebs-, Personalräte und MAVen sind in ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebun-den, handeln im eigenen Namen und in eigener Verantwortlichkeit. Das gilt auch für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

Die Interessenvertretungen sind verantwortlich für die Einhaltung der Daten-schutzbestimmungen. Sie unterliegen der Kontrolle durch die jeweiligen Auf-sichtsbehörden. Folglich können auch Ordnungswidrigkeiten festgestellt, Bußgel-der bestimmt, Strafverfahren eingeleitet oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Betriebs-, Personalräte und MAVen haben in eigener Verantwortung adäquate technische und organisatorische Datenschutzvorkehrungen zu treffen und Be-schäftigte und Arbeitgeber über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.

Eine Datenschutzorganisation im Betriebs-, Personalrats- und MAV-Büro ist drin-gend geboten. Dieses Seminar leistet hierbei die erforderliche Unterstützung und bietet mit zahlreichen Praxishilfen die angestrebte Sicherheit.

Themen sind u. a.:

■ Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes

■ Wahrung des Amtsgeheimnisses und der Schweigepflichten

■ Ordnungswidrigkeiten, Strafrechtstatbestände, Schadensersatzansprüche

■ Einrichtung und technische Ausstattung

■ Grundsätze für die Behandlung von Beschäftigtendaten

■ Telefon- und E-Mail-Kommunikation

■ Datenverarbeitung im Auftrag

■ Benennung einer/s Datenschutzverantwortlichen

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Personaldatenverarbeitung außerhalb des eigenen unternehmens

referentin: ass. Jur. regine Franz

4./5. Juni 2014 · (Beginn: 11:00 ; Ende: ca. 15:30 Uhr)

Mercure, Kassel

Seminargebühr: 460,- E  · Unterkunft und Verpflegung: ca. 220,- €

Anmeldeschluss: 29. 04. 2014

Zielgruppe: BR

Viele Unternehmen verarbeiten personenbezogene Daten der Beschäftigten nicht mehr selbst, sondern durch Dritte, und diese haben Ihren Sitz häufig nicht in Deutschland. Mitunter übernimmt auch die Konzernmutter diese Aufgabe. Das ändert jedoch nichts an der Verantwortlichkeit des jeweiligen deutschen Unter-nehmens für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben und vor allem nichts an den Rechten von Betriebsräten.

Im Seminar wird vermittelt, welche Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Auslagerung der Datenverarbeitung vorliegen müssen, auf welche Feinheiten Be-triebsräte achten sollten und welche Unterschiede sich ergeben, je nach dem, in welchem Land und auf welche Art die Datenverarbeitung durchgeführt wird.

Weiter werden sie erfahren welche Fehler häufig in der Praxis bei der externen Personaldatenverarbeitung auftauchen und welche wesentlichen Fragen der Be-triebsrat abfragen, prüfen und beachten muss.

Themen sind u. a.:

■ Unterschiede zwischen einem Datentransfer innerhalb Deutschlands, der EU und in Nicht-EU-Staaten

■ Anforderungen des BDSG an einen Datentransfer ins Ausland

■ Muster für Verträge

■ Rechte der Betriebsräte

■ Verankerung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in Betriebsverein-barungen

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zT h e m e n B e r e I c h 4 :Informationstechnik und Soziale medien

Der Umgang mit IT-Systemen und den sogenannten sozialen Medien stellt Un-ternehmen, Beschäftigte aber auch Interessenvertretungen in ihrer alltäglichen Arbeit vor eine Reihe von Herausforderungen. Die BTQ kann hier als Technologie-beratungsstelle aufgrund ihrer langjährigen Beratungserfahrung auf einen sehr breiten Fundus zugreifen. Deshalb sind wir auch in der Lage komplexe Themen zu behandeln und auf die unterschiedlichsten Fragestellungen zu reagieren. Unser Ziel ist es eine pragmatische und tragfähige Lösung zu finden.

Unsere Seminarangebote begleiten Sie bei der Einführung von IT-Systemen, wie z. B. SAP, Zutritts- und Zeiterfassungssystemen, Personaleinsatzplanungssys te men, Learning Managementsystemen usw. und unterstützen bei der Entwicklung von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Desweiteren beraten wir Sie auch im Um-gang mit Social Media oder Cloud Computing. Auf Wunsch sind wir über unser Seminarangebot hinaus, auch bei der Ausverhandlung mit dem Arbeit geber dabei.

Bei Fragen zu speziell zugeschnittenen Seminaren zum Themenbereich können Sie sich an Anja Stass ([email protected]; Tel. 05 61- 77 60 04) wenden.

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4./5. Februar 2014 · (Beginn: 11:00 ; Ende: ca. 15:30 Uhr)

Mercure, Kassel

Seminargebühr: 460,- E  · Unterkunft und Verpflegung: ca. 220,- €

Anmeldeschluss: 30. 12. 2013

Zielgruppe: BR, PR, MAV

Betriebs- und Personalräte werden mit Informationen und Anträgen zu neuen oder sich ändernden IT-Systemen überflutet. Soll zu allem eine Betriebs-/Dienst-vereinbarung abgeschlossen werden oder nur zu einigen Themen?

Im Seminar erhalten Sie eine Handlungsanleitung, nach der Betriebs- und Dienst-vereinbarungen für IT-Systeme in einer einheitlichen Weise abgefasst werden kön-nen und auf welche (Mitbestimmungs-)Rechte sich Betriebs- und Personalräte berufen können. Es wird die Frage erörtert was hierbei beachtet werden muss, was besonders wichtig ist und was datenschutzrechtlich überhaupt zulässig ist.

Im Seminar wird auch auf die unterschiedlichen Rechte von Betriebsräten und Personalräten nach den Landespersonalvertretungsgesetzen bzw. dem Bundes-personalvertretungsgesetz eingegangen.

Themen sind u. a.:

■ Die IT-Vereinbarung

■ Aufbau und Struktur

■ Welche Inhalte sollten immer bedacht werden?

■ Wie gehe ich mit Besonderheiten um?

■ Welche Mitbestimmungsrechte bestehen?

■ Datenschutzrechtliche Grundregeln

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Betriebs- und Dienstvereinbarungen für IT-Systeme abschließen Das rad musste auch nur einmal erfunden werden!

referentin: ass. Jur. regine Franz

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SAP – Die Grundlagen Der Weg zu einer praktikablen und pragmatischen Vereinbarung

referentin: Dipl.-Jur. anja Stass, technologieberaterin

4. märz 2014 · (Beginn: 10:00 ; Ende: ca. 17:00 Uhr)

Kassel

Seminargebühr: 315,- E

Anmeldeschluss: 03. 02. 2014

Zielgruppe: BR, PR, MAV

Der Arbeitgeber plant die Einführung von SAP-ERP. Nun soll eine Vereinbarung zu diesem Thema entwickelt und abgeschlossen werden. Aber bitteschön eine Ver-einbarung, die kein theoretisches Konstrukt darstellt, sondern mit der man nach der Unterzeichnung gut arbeiten kann. Sie muss also praktikabel und zugleich pragmatisch sein! Geht das?

Das Seminar gibt zunächst einen Überblick über den Aufbau eines SAP-ERP Sys-tems und erklärt wie ein SAP-System arbeitet. Was ist eine Transaktion und was sind Infotypen? Es werden Potentiale und Risiken der Softwarelösung aufgezeigt und die Knackpunkte bei der Entwicklung einer SAP-Vereinbarung lokalisiert. Hie-rauf aufbauend werden Eckpunkte einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung erar-beitet, inkl. etwaiger Anlagen. Fragen, wie z. B. nach dem Inhalt und dem Umfang von Anlagen, werden diskutiert und beantwortet. Wenn Sie aus dem Seminar ge-hen, wissen Sie, welche Informationen Sie vom Arbeitgeber benötigen, um eine Betriebs-/Dienstvereinbarung entwickeln zu können, wo die Knackpunkte bei ei-ner SAP-Vereinbarung liegen und haben Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstver-einbarung im Gepäck.

Themen sind u. a.:

■ Überblick über Aufbau, Potentiale und Risiken von SAP ERP

■ Welche Fragen sollte ich an den Arbeitgeber richten?

■ Knackpunkte: Schnittstellen, Zugriffsberechtigungen, Workflow

■ Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung

■ Eckpunkte einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung

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G11. Juni 2014 · (Beginn: 10:00 ; Ende: ca. 17:00 Uhr)

Kassel

Seminargebühr: 315,- E

Anmeldeschluss: 22. 05. 2014

Zielgruppe: BR, PR, MAV

Moderne Kommunikation und Informationsbeschaffung erfolgt heute nicht nur über Mail oder Voice over IP, sondern auch immer häufiger mit Hilfe von sozialen Medien des Web 2.0. (Social-Media). Nach einer Studie von Gartner werden bei jedem fünften Angestellten bis 2014 in seiner beruflichen Kommunikation Social Networks anstatt E-Mail verwendet. Das bedeutet, dass die Mail nur noch eine Option von vielen ist.

Das Seminar beschäftigt sich damit, wie sich die heutige Kommunikation und In-formationsbeschaffung von der klassischen Mail und Internet/Intranet zu einem Kommunikationsmix aus Twitter, Facebook, Skype oder Blogs entwickelt.

Insbesondere wird auf die Frage eingegangen, welche rechtlichen Rahmenbedin-gungen momentan hinsichtlich der Nutzung dieser modernen Kommunikations-mittel bestehen. Worauf hat die einzelne Mitarbeiterin oder der einzelne Mitar-beiter zu achten? Aber auch worauf lässt sich der Arbeitgeber ein und wie könnte man eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung zu diesen Themen gestalten

Themen sind u. a.:

■ Rechtliche Grundlagen zu Nutzung von Internet, E-Mail und VoIP und Social-Media im Arbeitsleben

■ Aktuelle Rechtsprechung (soweit vorhanden)

■ Was darf der Arbeitgeber protokollieren, was kontrollieren?

■ „Spielregeln“ für die private Nutzung des Internetzugangs/E-Mailkontos/VoIP

■ Regelungspunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

■ Handlungsleitfaden

■ Positionierung bei der Verhandlung mit dem Arbeitgeber

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moderne Kommunikation: e-mail, Voice over IP, Social media Werkzeuge und co.

referentin: Dipl.-Jur. anja Stass, technologieberaterin

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T h e m e n B e r e I c h 5 :Personalentwicklung

Instrumente der Personalentwicklung begleiten Betriebs- und Personalräte in ihrer täglichen Arbeit immer wieder. Grundlegende Frage ist dabei immer wie die In-teressenvertretung die Gestaltung der Personalentwicklung begleiten und (mit-)gestalten kann. Die BTQ bietet Schulungen an zu einem breiten Spektrum von Themengebieten. Hierzu gehört die Personalplanung, Fragen der Aus- und Wei-terbildung sowie der Qualifizierung. Dies umfasst auch die leistungsorientierte Vergütung, Beurteilungen und Zielvereinbarungen.

In Bezug auf Personalentwicklung geht es im Seminarangebot der BTQ aber auch um die Frage wie vorhandenes Wissen im Unternehmen transferiert wird und da-mit Fragen des demographischen Wandels, des Wissensmanagements und der Wissenslogistik, aber auch des E-Learnings.

Diese Fragestellungen, die Begleitung der Personalentwicklung durch Betriebs- und Personalräte sowie Regelungspunkte für Dienst- und Betriebsvereinbarungen greifen wir in den Seminaren und Veröffentlichungen auf. Gern stehen wir auch Ihrem Gremium in einer Schulung, einem internen Seminar oder einer Beratung zur Seite.

Bei Fragen zu speziell zugeschnittenen Seminaren zum Themenbereich können Sie sich an Torsten Felstehausen (E-Mail: [email protected]; Tel. 05 61- 77 60 04) wenden.

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11./12. Februar 2014 · (Beginn: 11:00 ; Ende: ca. 15:30 Uhr)

Mercure, Kassel

Seminargebühr: 460,- E  · Unterkunft und Verpflegung: ca. 220,- €

Anmeldeschluss: 06. 01. 2014

Zielgruppe: BR, PR, MAV

Die Personalentwicklung wird von vielen Betriebs- und Personalräten nach wie vor eher stiefmütterlich behandelt. „Da sucht sich der Arbeitgeber ohnehin nur sei-ne high-potentials und die fühlen sich vom BR/PR ja ohnehin eher gestört“. Dem Arbeitgeber kommt das sehr entgegen, so kann er, fast nach Belieben personal-politisch Weichen stellen.

In diesem Seminar werden Möglichkeiten des Betriebsrats dargestellt, auf die Per-sonalentwicklung langfristig einzuwirken. Denn eine strukturierte Personalent-wicklung hat weitreichende Auswirkungen – von der Vergütungsstruktur bis hin zum betrieblichen Gesundheitsschutz. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber den Betriebs- und Personalräten in Fragen der betrieblichen Berufsbildung weitge-hende Mitbestimmungsrechte eingeräumt. Daneben werden Strategien für eine vorausschauende und sinnvolle Personalentwicklungsplanung aufgezeigt. Neben „harten“ betriebswirtschaftlichen Faktoren und Rechtsgrundlagen werden eben-so „weiche“ Faktoren berücksichtigt, beispielsweise die Auswirkungen auf das Betriebsklima und die Vermeidung psychischer Belastung durch fehlende Quali-fikation.

Themen sind u. a.:

■ Auswirkung der Personalentwicklung auf das Personalmanagement

■ Personalentwicklung als Bestandteil der Personalplanung

■ Erhebung einer Bildungsbedarfsanalyse

■ Personalentwicklung als strategisches Instrument bei Umstrukturierungen

■ innerbetriebliche und außerbetriebliche Berufsbildung

■ Mitbestimmungsrechte des BR/PR

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Personalentwicklung – eine Aufgabe für den Betriebs- und Personalrat?

referent: Frank lehmhagen

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zielvereinbarungen, Leistungsbeurteilung und leistungsorientierte Vergütung – handlungs - möglich keiten des Betriebs- und Personalrats

referent: Frank lehmhagen

12./13. märz 2014 · (Beginn: 11:00 ; Ende: ca. 15:30 Uhr)

Mercure, Kassel

Seminargebühr: 460,- E  · Unterkunft und Verpflegung: ca. 220,- €

Anmeldeschluss: 04. 02. 2014

Zielgruppe: BR, PR, MAV

Zielvereinbarungen, Leistungsbeurteilungen und leistungsorientierte Vergü-tung sind zu einem Kernelement moderner Personalführung geworden. Obwohl grundsätzlich unterschiedliche Instrumente, werden sie insbesondere in ihrer Kombination zu Instrumenten einer permanenten Verhaltens- und Leistungskont-rolle. Damit berühren sie Kernelemente der Mitbestimmungstatbestände von Be-triebs- und Personalräten

Das Seminar verbindet die Vermittlung des rechtlichen Handlungsrahmens mit dem erforderlichen praktischen Hintergrundwissen. Chancen und Risiken für die Mitarbeiter/innen sowie die Beteiligungsrechte des Betriebsrats werden umfas-send dargestellt. Um motivierende und für die Arbeitnehmer faire Systeme einzu-führen, muss der Betriebsrat seine Mitgestaltungsrechte wahrnehmen.

Themen des Seminars sind:

■ Vermeidung von Leistungsdruck

■ Vermeidung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen

■ Beteiligungsrechte des BR/PR

■ Mindestanforderungen an eine Betriebs-/Dienstvereinbarung

■ Datenschutz

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Die nachfolgend aufgeführten Seminare führen wir in Kooperation mit BEST Saar-land, der Technologieberatungsstelle im TBS-Netz, durch. Die Durchführung und Rechnungslegung erfolgt durch den aufgeführten Anbieter.

Näheres zu diesen Seminaren erfahren Sie auf unserer Web-Site www.btq-kassel.de oder unter www.best-saarland.de.

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BEST – Beratungsstellefür sozialverträglicheTechnologiegestaltung e.V.

V e r B I n D L I c h e A n m e L D u n G

Seminar:

Seminartermin:

Name/Vorname:

Arbeitgeber/Dienststelle:

Straße:

PLZ/Ort:

Tel/Fax:

E-Mail:

Bitte ankreuzen: Die o. a. Adresse ist meine Privatanschrift Dienstanschrift Ich übernachte privat und benötige keine Unterkunft. (nur bei mehrtägigen Veranstaltungen)

Ich bin Mitglied des Betriebsrates nach BetrVG

Mitglied des Personalrates nach BPersVG

Mitglied des Personalrates nach Landes-PersVG

des Bundeslandes

kein Mitglied des Betriebs- oder Personalrates, sondern

Ich nehme zur Kenntnis, dass die von mir hier angegebenen Daten automatisiert verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

Ort/Datum:

Unterschrift:

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Gute Arbeit: Die betriebliche Arbeitssituation analysieren – die Beschäftigten befragen

referenten: Kerstin Blass und ronald westheide, BESt e. V.

Smartphones am Arbeitsplatz nutzungsregeln – Sicherheit – Datenschutz – Was ist zu beachten?

referent: thomas Hau, Datenschutzbeauftragter (tÜV)

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4./5. Februar 2014 · (Beginn: 09:00 ; Ende: ca. 17:00 Uhr)

AK-Bildungszentrum Kirkel

Seminargebühr: 390,- E

Anmeldeschluss: 04. 01. 2014

Zielgruppe: BR, PR, MAV

Smartphones haben die Handys sang- und klanglos abgelöst. Nahezu jeder Mit-arbeiter nutzt diese Alleskönner am Arbeitsplatz. Ganz gleich, ob es sich um ein „Dienst-Smartphone“ handelt, rein privat genutzt wird oder gelegentlich auch dienstlich – am Arbeitsplatz sind eine Reihe von Aspekten zu klären.

Für Betriebs- und Personalräte stellen Smartphones eine Herausforderung dar. Nutzungsregeln, Kontrollen, Haftungsfragen, Rufbereitschaft und viele andere Aspekte sind mitbestimmungspflichtig und müssen durch Betriebs- und Dienst-vereinbarungen geregelt werden. Das Seminar zeigt, was man sinnvoll regeln kann.

Wenn Nutzungsregeln geplant sind oder Smartphones beruflich genutzt werden, ist dieses Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG (oder analog) erforderlich und kann vom Arbeitgeber nicht abgelehnt werden.

Das Seminar dreht sich um die Fragen:

■ Was ist bei privaten Smartphones zu beachten?

■ Darf man währen der Arbeit surfen?

■ Was kann der Arbeitgeber verbieten?

■ Welche Rechte haben die Mitarbeiter?

■ Was ist bei dienstlichen Smartphones zu beachten?

■ Wer darf die Einzelverbindungsnachweise lesen?

■ Wer haftet für (Daten-)Verlust?

■ Was ist beim Fotografieren und Filmen zu beachten?

■ Welche Probleme gibt es bei der Arbeitssicherheit?

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AK-Bildungszentrum Kirkel

Seminargebühr: 390,- E

Anmeldeschluss: 06. 04. 2014

Zielgruppe: BR, PR, MAV

Häufig werden Mitarbeiterbefragungen durchgeführt. Sie dienen dazu, Meinun-gen und Einstellungen der Beschäftigten systematisch zu erheben. Sie sind ein wichtiges Instrument für die Beurteilung körperlicher und vor allem psychischer Belastungen, zum Beispiel im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen. Befra-gungen stehen oft am Anfang betrieblicher Veränderungen. Insofern sind sie ein wichtiges Feld der Mitbestimmung und zur Gestaltung „guter Arbeit“.

Arbeitnehmervertretungen können starken Einfluss darauf nehmen, dass Mitar-beiterbefragungen im Interesse der Beschäftigten genutzt werden. Das Seminar vermittelt Grundlagen und behandelt praktische Beispiele.

Das Seminar behandelt die Fragen:

■ Welche Funktion haben Befragungen?

■ Welche Befragungstypen und Verfahren gibt es?

■ Welche Rollen spielen Befragungen bei Gefährdungsbeurteilungen?

■ Welche Ansatzpunkte bestehen bei der Mitwirkung und Mitbestimmung?

■ Wie formuliert man Fragen und konstruiert man einen Fragebogen?

■ Wie wird eine Befragung geplant, durchführt und ausgewertet?

■ Wie interpretiert man statistische Ergebnisse?

■ Was sind Eckpunkte für eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung?

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WALTER LOCHMANN, Dipl.-Pädagoge. Langjährige Erfah-rung als Berater zu den Themenbereichen Jahresarbeitszeit, Langzeitkonten, Vertrauensarbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Kri-terien für Dienst- und Schichtplangestaltung, bessere Verein-barkeit von Beruf und Familie, altern- und altersgerechtes Arbeiten.

REGINE RUNDNAGEL ist Diplom-Ingenieurin (FH), Diplom- Soziologin und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Gesellschaft Arbeit und Ergonomie – online e. V. Sie ist seit langen Jahren Beraterin und Referentin im betrieblichen Arbeits- und Ge-sundheitsschutz.

ANJA STASS, Diplom-Juristin, arbeitet seit 2002 bei der BTQ im Bereich Technologieberatung und Datenschutz mit den Arbeits- und Beratungsschwerpunkten Personalinformati-onssysteme (SAP), Lernmanag mentsysteme und Moderner Kommunikation (Cloud Computing, Social Media). Sie ist Fachreferentin, Autorin in Fachzeitschriften und Beisitzerin in Einigungsstellen.

NORBERT WARGA, Dipl.-Sozialpädagoge, TÜV-zertifizierter Datenschutz- Auditor, GDD-zertifizierter Datenschutzbeauf-tragter, Autor und Kommentator zum Personalvertretungs-recht, Arbeitsrecht, Tarifrecht, Datenschutz und des Hand-buchs Dienstvereinbarungen.

TORSTEN FELSTEHAUSEN, Dipl.-Sozialpädagoge und Con-troller (IHK), Berater bei der BTQ Kassel / ver.di Bildungswerk in den Bereichen Betriebliches Gesundheitsmanagement, Wissenslogistik, Personalentwicklung und Qualifizierungsbe-ratung, langjähriger Vorsitzender eines Hessischen Gesamt-personalrats.

ASS. JUR. REGINE FRANZ, Volljuristin, Geschäftsführerin des ver.di-Bildungswerks Hessen, arbeitet seit 1990 bei der BTQ Kassel in der gewerkschaftlichen Techno logieberatung mit den Schwerpunkten Datenschutz und verfügt über umfang-reiche Erfahrung in Einigungsstellenverfahren. Autorin in div. Fachzeitschriften, wie „Der Personalrat“, „ComputerFachwis-sen“, „Arbeit und Recht“ u. a.

DR. PHIL. JULIA GRAF, Dipl.-Politologin ist Beraterin beim ver.di Bildungswerk Hessen / BTQ Kassel in den Feldern Be-trieb liches Gesundheits management mit den Schwerpunkten Gefährdungsanalyse und psychische Belastung, sowie Arbeits-zeiten und Quali fizierungsberaterin.

FRANK LEHMHAGEN, Versicherungsbetriebswirt (DVA) ist frei beruflicher Berater und Teamer für Betriebs- und Personal-räte. Er verfügt über eine mehr als 20-jährige Erfahrung in der Beratung von Betriebs- und Personal räten.

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Die vorgegebenen Themen unserer Seminare für Betriebs- und Personalräte so-wie Mitarbeitervertretungen er füllen grundsätzlich die vom Bundes arbeitsgericht gestellten Anforderungen an die §§ 37.6 BetrVG, 46.6 BPersVG bzw. der entspre-chenden Landespersonal vertretungsgesetze sowie § 19 Abs. 3 MVG. Das Gre-mium hat aber jeweils die konkrete Erfor derlichkeit zu prüfen und zu begründen. Der Arbeit geber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Gre mium von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da erforderliche Kenntnisse im Sinne dieser Paragraphen vermittelt werden, die Kos-ten der Maßnahme tragen. Bitte beachten Sie die Besonderheiten des BPersVG!

Bei weiteren Fragen rufen Sie uns bitte an.

Übrigens: Die Teilnahme ist auch unabhängig von einer Gewerkschaftszugehörig-keit möglich.

Die Veranstaltungen der BTQ sind auf maximal 15 Teilnehmer/innen begrenzt.

■ Weitere Infos und Anmeldemöglichkeit unter: www.btq-kassel.de

■ BTQ Kassel, Angersbachstr. 4, 34127 Kassel, Tel.: 0561-776004, Fax: 0561-776057

■ Verfahrensweise zur Beschlussfassung siehe Seite 31

Verfahren

Es ist notwendig, einen rechtswirksamen Beschluss über die erforderlichen Schu-lungsmaßnahmen zu fassen. Dieses muss in einer Sitzung des Gremiums inner-halb eines eigenen Tagesordnungspunktes geschehen. Das Gremium entscheidet dabei, welches bzw. wie viele seiner Mitglieder an welchen Maßnahmen teilneh-men. Der Beschluss ist dem Arbeitgeber bzw. der Dienststelle mitzuteilen. Hin-sichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsmaßnahme muss die Interessenvertre-tung betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigen. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige Planung von Schulungsmaßnahmen, damit innerbetriebliche Planun-gen dem Besuch nicht entgegenstehen.

Neben dem Entsendungsbeschluss des Personalrats bedarf es für das Personalrats-mitglied noch einer Freistellung durch die Dienststelle.

Was braucht ein rechtmäßiger Gremiumsbeschluss?

■ Alle Gremiumsmitglieder wurden ordnungs- und fristgemäß zur Sitzung einge-laden.

■ Gegebenenfalls wurden auch Ersatzmitglieder geladen.■ Die/Der Vertreter/in der Schwerbehindertenvertretung wurde ordnungsgemäß

geladen.■ Die/Der Vertreter/in der Jugend- und Auszubildendenvertretung wurde ord-

nungsgemäß geladen.■ Den Mitgliedern wurde die Tagesordnung so rechtzeitig mitgeteilt, dass sie sich

mit den Themen ausreichend auseinandersetzen konnten.■ Das Gremium war beschlussfähig, d. h. mindestens die Hälfte aller Mitglieder

hat an der Abstimmung teilgenommen.■ Die/Der Vorsitzende hat die Beschlussfähigkeit festgestellt.■ Der Beschluss wurde im Rahmen einer förmlichen Sitzung der Interessenvertre-

tung gefasst.■ Der Beschluss wurde angenommen (einfache Stimmenmehrheit reicht, bei

Stimmengleichheit ist der Beschluss abgelehnt).■ Der Beschluss wurde in der Sitzungsniederschrift aufgenommen.

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bei einer Stornierung nach Anmeldeschluss vor, eine Ausfallgebühr bis zur vollen Höhe der Veranstaltungskosten, mindestens jedoch 50,-€ Einschreibgebühr, in Rechnung zu stellen.

Soweit kein Anmeldeschluss in der Ausschreibung genannt ist, gilt eine Stornofrist von vier Wochen. Bei einem späteren Rücktritt oder Nichterscheinen müssen 100 % der Seminar-gebühren, mindestens jedoch die oben genannte Einschreibgebühr, bezahlt werden, es sei denn, Sie benennen eine/n andere/n Teilnehmer/in.

Für die durch eine Stornierung nach o. g. Fristen entstehenden zusätzlichen Kosten (Ausfall-kosten der Tagungsstätte u. Ä.) haftet der/die Teilnehmer/in.

6. DurchführungDie Durchführung einer Veranstaltung ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer Anmeldezahl kann das Seminar verschoben oder abgesagt werden. Wird das Seminar verschoben, besteht für die angemeldeten Teilnehmer/innen keine Teilnahmever-pflichtung. Das Bildungswerk behält sich darüber hinaus vor, bei wichtigem Grund das Se-minar zu verschieben oder abzusagen. Dies gilt auch bei Ausfall oder kurzfristiger Erkran-kung von Trainer/innen. Die Teilnehmer/innen werden bei Nichtstattfinden des Seminars unverzüglich benachrichtigt. Bereits entrichtete Seminargebühren werden in diesen Fällen erstattet.

7. nebenabredenDiese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge für Seminare und andere Bildungsmaßnahmen des Bildungswerkes. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

8. VerzugskostenFür jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem/der Teilnehmer/in bzw. dem Arbeit-geber kann das Bildungswerk nach eintretendem Zahlungsverzug einen Betrag von 2,50 € 

zur Abdeckung von Porto- und Verwaltungskosten erheben.

9. Seminare auf Anfrage, BeratungFür „maßgeschneiderte“ Schulungen bzw. Inhouse-Seminare, resp. Beratungen auf Anfra-ge gelten Sonderkonditionen.

10. GerichtsstandGerichtsstand ist Frankfurt am Main.

Stand: 15. Juni 2012

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1. TeilnahmeberechtigungTeilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder von Personalvertretungen (Betriebs- und Perso-nalräte, JAV; Schwerbehindertenvertretung usw.), unabhängig von einer Gewerkschafts-zugehörigkeit. Personen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, sind nur nach vorheriger Absprache teilnahmeberechtigt.

2. AnmeldungUm das Anmeldeverfahren möglichst unbürokratisch zu handhaben und dem Bildungswerk alle wichtigen Informationen zur Verfügung zu stellen, melden Sie sich bitte unter Verwen-dung unserer Vordrucke an. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, akzeptieren wir auch formlose Anmeldungen. In diesem Falle gehen Ihnen unsere Geschäftsbedingun-gen spätestens mit der Anmeldebestätigung/Einladung zu. Sollten Sie mit diesen nicht ein-verstanden sein, können Sie innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang schriftlich Ihre Anmeldung kostenfrei stornieren.

Die Daten der Teilnehmer/innen werden vom Bildungswerk der Vereinten Dienstleistungs-gewerkschaft (ver.di) im Lande Hessen e. V. EDV-gestützt gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.

3. SeminargebührenFür die Teilnahme an unseren Seminaren werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Semi-nargebühren können Sie unserem Seminarprogramm entnehmen oder beim Bildungswerk erfragen. Die Seminargebühr beinhaltet nicht die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrt.

4. unterkunft und VerpflegungBei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Teilnehmenden ihre Buchung im Tagungs haus. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Seminaren nur bei gleichzeitiger Buchung des Tagungshauses möglich und beinhaltet die jew. Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein Ver-tragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen Seminarteilnehmer/in und Tagungs-haus zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von diesem/dieser selbst beim Tagungs-haus vorzunehmen.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden mit dem Tagungshaus abgerechnet.

5. rücktrittEin Rücktritt von der Teilnahme am Seminar muss dem Bildungswerk schriftlich mitgeteilt werden. Soweit in der Ausschreibung ein Anmeldeschluss genannt ist, behalten wir uns

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B T Q K a s s e l Beratungsstelle für Technologiefolgen und

Qualifizierung im Bildungswerk der

Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

im Lande Hessen e.V.

Büro Kassel:Angersbachstraße 434127 KasselTel. 0561-776004Fax 0561-776057

Büro Frankfurt:Wilhelm-Leuschner-Straße 69–7760329 FrankfurtTel. 069-25 69-1904

[email protected] www.btq-kassel.de