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Verkehrstechnische Untersuchung zur Erschließung Gewerbegebietserweiterung "Theresenhof" PST GmbH Eisenbahnstraße 26 14542 Werder (Havel) Tel: 03327/57 442-0 Fax:03327/57 442-10 Verkehrstechnische Untersuchung zur Er- schließung Gewerbegebietserweiterung "Theresenhof" in Rangsdorf Ort: Rangsdorf Vorhaben: Erschließung Gewerbegebietserweiterung "Theresenhof" Teilvorhaben: Knotenpunkt II und III Land: Brandenburg Auftraggeber: von Schierstädt`sche Erben GmbH Co. Kairos KG Datum: August 2015

Verkehrstechnische Untersuchung zur Er- …...(BAB10 und Rangsdorf) verteilt. Der zusätzliche Ziel- und Quellverkehr der GGF III passiert den KP II geradlinig. Die Verteilung der

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Verkehrstechnische Untersuchung zur Erschließung

Gewerbegebietserweiterung "Theresenhof"

PST GmbH Eisenbahnstraße 26 14542 Werder (Havel) Tel: 03327/57 442-0 Fax:03327/57 442-10

Verkehrstechnische Untersuchung zur Er-schließung Gewerbegebietserweiterung "Theresenhof" in Rangsdorf

Ort: Rangsdorf

Vorhaben: Erschließung Gewerbegebietserweiterung "Theresenhof"

Teilvorhaben: Knotenpunkt II und III

Land: Brandenburg

Auftraggeber: von Schierstädt`sche Erben GmbH Co. Kairos KG

Datum: August 2015

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Seite 2

Impressum

Auftraggeber: von Schierstädt`sche Erben GmbH Co. Kairos KG

Elpertingerstr. 2

83209 Prien am Chiemsee

Auftragnehmer: PST GmbH

Eisenbahnstraße 26

14542 Werder (Havel)

Tel.: 03327/574 42-0

Fax: 03327/574 4210

E-Mail: [email protected]

Bearbeiter: Dipl.-Ing. Thomas Weinert

Dipl.-Ing. Torsten Schulz

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Gewerbegebietserweiterung "Theresenhof"

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Inhaltsverzeichnis

1  Aufgabenstellung .............................................................................................. 6 

2  Untersuchungsraum ......................................................................................... 7 

3  Ermittlung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens ....................................... 7 

3.1  THEORETISCHE SPITZENSTUNDE NUR BEI MAXIMALER BEBAUUNG ....................... 7 

3.1  HÄUFIGKEIT DER SPITZENSTUNDE DER VERKEHRSBELASTUNG ........................... 8 

4  Verteilung des Verkehrsstroms........................................................................ 9 

5  Untersuchungsmethodik und -umfang .......................................................... 10 

6  Verkehrsbelastungen ...................................................................................... 11 

6.1  BESTAND ..................................................................................................... 11 

6.2  NACH AUSBAU DER GGF III ........................................................................... 12 

7  Leistungsfähigkeitsberechnung .................................................................... 14 

7.1  KNOTENPUNKT II........................................................................................... 14 

7.2  KNOTENPUNKT III.......................................................................................... 17 

8  Zusammenfassung .......................................................................................... 20 

Anlagen ................................................................................................................... 22 

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 - Stromverteilungsplan .....................................................................................................9 

Abbildung 2 - Qualitätsstufen des Verkehrsablaufes für KP ohne Lichtsignalanlagen ......................... 11 

Abbildung 3 - Knotenstrombelastung (Bestand) KPII - Spitzenstunde in Kfz/h .................................... 11 

Abbildung 4 - Knotenstrombelastung (Bestand) KPIII - Spitzenstunde in Kfz/h ................................... 12 

Abbildung 5 - Knotenstrombelastung (Nach Ausbau GGF III) KP II - Spitzenstunde in Kfz/h .............. 13 

Abbildung 6 - Knotenstrombelastung (Nach Ausbau GGF III) KP III - Spitzenstunde in Kfz/h ............. 14 

Abbildung 7 - Fahrstreifenaufteilung am KP II (Bestand) .................................................................... 14 

Abbildung 8 - Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsberechnung KP II ................................................... 15 

Abbildung 9 - Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsberechnung KP III .................................................. 18 

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Anlagenverzeichnis

Anlage 1 Ermittlung zusätzlicher Verkehrsaufkommen GGFIII

Anlage 2 Stromverteilungsplan Variante B

Anlage 3 - Strombelastungsplan

Anlage 3.1 Strombelastungsplan KP II Anlage 3.1.1 Strombelastungsplan KP II (Bestand) Anlage 3.1.2 Strombelastungsplan KP II (Nach Ausbau GGFIII)

Anlage 3.2 Strombelastungsplan KP III Anlage 3.2.1 Strombelastungsplan KP III (Bestand) Anlage 3.2.2 Strombelastungsplan KP III (Nach Ausbau GGFIII) Anlage 4 Leistungsfähigkeitsnachweis

Anlage 4.1 Leistungsfähigkeitsnachweis KP II Anlage 4.1.1 Leistungsfähigkeit KP II (Bestand) Anlage 4.1.2 Leistungsfähigkeit KP II (Nach Ausbau GGFIII) Einmündung ohne Änderung Anlage 4.1.3 Leistungsfähigkeit KP II (Nach Ausbau GGFIII) Kreisverkehr

Anlage 4.2 Leistungsfähigkeitsnachweis KP III Anlage 4.2.1 Leistungsfähigkeit KP III (Nach Ausbau GGFIII) Einmündung Anlage 4.2.2 Leistungsfähigkeit KP III (Nach Ausbau GGFIII) Kreisverkehr Anlage 4.2.3 Leistungsfähigkeit KP III (Nach Ausbau GGFIII) Einmündung mliAbbiegespr Anlage 4.2.4 Leistungsfähigkeit KP III (Nach Ausbau GGFIII) Einmündung mit Verkehr GGFII Anlage 4.2.5 Leistungsfähigkeit KP III (Nach Ausbau GGFIII) Kreisverkehr mit Verkehr GGFII Anlage 4.2.6 Leistungsfähigkeit KP III (Nach Ausbau GGFIII) Einmündung mit Verkehr GGFII mÄ

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1 Aufgabenstellung

Der Investor von Schierstädt`sche Erben GmbH Co. Kairos KG plant die Erweiterung

des vorhandenen Gewerbegebietes "Theresenhof". Im Vorfeld dieser verkehrstech-

nischen Untersuchungen wurden verschiedene Varianten geprüft die Gewerbege-

bietsfläche III (GGF III) an das übergeordnete Straßennetz anzubinden.

Ende 2014 wurden im Bauausschuss die verschiedenen Erschließungsvarianten

diskutiert. Im Ergebnis des Ausschusses und der nachfolgenden Abstimmungen mit

der Gemeinde Rangsdorf soll die Variante B weiter verfolgt werden. Die verkehrli-

chen Auswirkungen sind in einer verkehrstechnischen Untersuchung (VTU) zu

prüfen.

Im Juni 2014 wurden die Verkehrszahlen der Knotenpunkte I, II und III ermittelt. Auf

dieser Grundlage und der Fortschreibung der Ermittlung zusätzliches Verkehrsauf-

kommen GGFIII mit dem Stand Juli 2015 wurden alle nachfolgenden verkehrstechni-

schen Untersuchungen erarbeitet.

In der vorliegenden VTU wird der vorhandene Verkehr aus den Verkehrszählungen

vom 18. Juni 2014 mit den zu erwartenden Verkehrszahlen aus der aktuellen

Ermittlung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens überlagert. Dabei werden die

Auswirkungen des zusätzlichen Verkehrs auf vorhandene und geplante Knotenpunk-

te und Straßenquerschnitte untersucht. Ziel dieser Untersuchung ist es, für diese

Knotenpunkte verschiedene bauliche, verkehrsorganisatorische und steuerungstech-

nische Lösungsvarianten zu konzipieren und zu bewerten, um zukünftig eine wei-

testgehend konfliktfreie Verkehrsorganisation zu realisieren und jederzeit eine hohe

Qualität des Verkehrsablaufes zu gewährleisten.

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2 Untersuchungsraum

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens bezieht sich ausschließlich auf

die Gewerbegebietsfläche III. Dementsprechend bezieht sich die Ermittlung des

zusätzlichen Verkehrsaufkommens nur auf den vorgenannten Bereich.

Die Erschließung der Gewerbegebietsfläche III tangiert den nördlich angrenzenden

Wald und verläuft im Anschluss senkrecht auf die Klein Kienitzer Straße (K7237) zu.

Der zukünftigen Quell- und Zielverkehr orientiert sich überwiegend in Richtung

Rangsdorf und der Bundesautobahn 10 (BAB10) und passiert damit den Knoten-

punkt B96/ Klein Kienitzer Straße (KP I). Dadurch erfolgt auch eine Mehrbelastung

des vorhandenen Knotenpunkts Klein Kienitzer Straße/ Theresenhof (KP II). Be-

standteil der vorliegenden Untersuchung sind die Knotenpunkte II und der neu zu

errichtende Knotenpunkt Klein Kienitzer Straße/ Erschließungsstraße (KP III).

Die verkehrstechnische Untersuchung des Knotenpunktes I ist nicht Bestandteil

dieser Untersuchung.

3 Ermittlung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens

Auf der Grundlage der „Hinweise zur Schätzung des Verkehrs von Gebietstypen“ und

der Verkehrszahlen des ansässigen Logistikunternehmens Fiege vom 30.07.2013

wurde das Verkehrsaufkommen der Gewerbegebietsfläche III ermittelt. Die Berech-

nung ist in der Anlage 1 dargestellt. Im Ergebnis wird ein Ziel- und Quellverkehr von

3.037 Kfz/24h generiert. Entsprechend der ermittelten spezifischen Tagesganglinie

entspricht das einem prognostizierten Verkehr von 270 Kfz/h in der Spitzenstunde

zwischen 17-18 Uhr.

Da es sich um einen Spitzenwert handelt, ist die durchschnittliche Belastung deutlich

unter dem Bemessungswert. Dennoch muss der Spitzenwert bei der Bemessung von

Straßenquerschnitten und Knotenpunkten berücksichtigt werden, um auch bei einer

Spitzenbelastung die Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.

3.1 Vergleich mit vorhandenem Gewerbeflächen

Zur Plausibilitätsprüfung wurden die Zahlen der ansässigen Logistikunternehmen

Fiege und Bettin Handelsgesellschaft herangezogen. Auf der Grundlage der Ver-

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kehrserhebung vom Juni 2014 wurde an der Zufahrt zu den vorhandenen Gewerbe-

flächen 148 Kfz/h in der Spitzenstunde gezählt. Die Bruttofläche des Ziel- und

Quellverkehrs kann mit 14,5ha (brutto) bestimmt werden.

Die Hochrechnung auf die Bruttogesamtfläche der GGFIII ergibt:

148Kfz/h / 14,5ha x 26,81ha = 274 Kfz/h

Die theoretisch ermittelte Spitzenstunde der GGFIII ergibt 270 Kfz/h entspricht mit

gewählten Parametern ziemlich genau den Zahlen der Verkehrserhebung von Juni

2014.

3.2 Theoretische Spitzenstunde nur bei maximaler Bebauung

Die Bemessung der Verkehrszahlen erfolgt auf der Grundlage der „Hinweise zur

Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen“. Um auch den ungünstigs-

ten Fall hoher Verkehrszahlen abzudecken, wird bei der Bemessung von einer voll

entwickelten Gewerbefläche ausgegangen. Da in der praktischen Umsetzung nur in

den seltensten Fällen davon ausgegangen werden kann, dass sich nur Gewerbe, mit

einem hohen Fahrzeugwechsel, im Gebiet ansiedeln, werden die ermittelten Ver-

kehrszahlen in der Praxis selten erreicht. Dennoch müssen die Verkehrsanlagen

nach der ermittelten Spitzenstunde der Verkehrsbelastung bemessen werden, um im

Fall einer Vollauslastung der Gewerbeflächen die Leistungsfähigkeit der Verkehrsan-

lagen zu gewährleisten.

3.3 Häufigkeit der Spitzenstunde der Verkehrsbelastung

Die Spitzenstunde ist die Stunde mit der größten Verkehrsbelastung. Dieser Wert

wird in der Regel nur kurzzeitig an verkehrsreichen Tagen erreicht. Dementspre-

chend kann es vorkommen, dass beispielsweise im Sommer (Sommerferien) die

Spitzenwerte nie erreicht werden. Im Mittel fahren deutlich weniger Fahrzeuge.

Beim Berechnungsansatz der Spitzenstunde des Gewerbegebietes III (270 Kfz/h)

wird davon ausgegangen, dass die Spitze das 2-fache des Tagesmittels erreicht, d.h.

die durchschnittliche Mehrbelastung beträgt ca. 135 Fahrzeugen pro Stunde, die aus

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dem und in das Gewerbegebiet III fahren. Zu berücksichtigen ist, dass dieser Wert

alle Hin- und Rückfahrten berücksichtigt und dementsprechend je Fahrbahnseite

noch einmal zu teilen ist. Nachfolgend werden die Spitzenstundenansätze der

durchschnittlichen Mehrbelastung gegenübergestellt:

Ort Spitzenstunde Durchschnittliche Mehrbelastung der Fahrbahn

Durchschnittliche Mehrbelastung der

Fahrrichtung

GGF III 270 Kfz/h ca. 135 Kfz/h ca. 68 Kfz/h

4 Verteilung des Verkehrsstroms

Die Nutzung der GGF III erfolgt überwiegend durch logistische Unternehmen.

Dadurch ist absehbar, dass sich die Hauptlast des zukünftigen Quell- und Zielver-

kehrsaufkommens in Richtung Norden zur Autobahn und nach Rangsdorf orientiert.

Entsprechend der aktuellen Verkehrszählung wurde in Anlehnung des KP II der

Verkehr des KP III mit 28% in Richtung Klein Kienitz und 72% in Richtung KP I

(BAB10 und Rangsdorf) verteilt. Der zusätzliche Ziel- und Quellverkehr der GGF III

passiert den KP II geradlinig. Die Verteilung der Verkehrsströme des Knotenpunkte I

wurde anhand der Ergebnisse der Verkehrszählung umgerechnet.

Abbildung 1 - Stromverteilungsplan

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5 Untersuchungsmethodik und -umfang

Für die Untersuchung wurden folgende Unterlagen verwendet:

Erhebung der Verkehrszahlen vom 18.06.2014

Ermittlung zusätzliches Verkehrsaufkommen GGFIII vom 25.07.2014

Die Untersuchung beinhaltet für die Knotenpunkte folgende Leistungen:

1. Ermittlung der maßgebenden Verkehrsstärke pro Stunde im Bestand.

2. Berechnung der maßgebenden Verkehrsstärke mit dem zusätzlichen Ver-

kehrsaufkommen nach dem Ausbau der GGFIII.

3. Ermittlung der Leistungsfähigkeit mit den Verkehrsstärken nach dem Ausbau

der GGFIII am KPII und KPIII.

4. Bildung von Lösungsvarianten bei unzureichender Leistungsfähigkeit.

5. Beurteilung der konzipierten Lösungsvarianten hinsichtlich der Verkehrssi-

cherheit, der Leistungsfähigkeit und der Qualität des Verkehrsablaufs nach

HBS für den Knotenpunkt II und III.

Die Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs der einzelnen Netzfälle erfolgte

nach HBS 2001. Wesentliches Kriterium zur Bewertung des Verkehrsablaufs ist die

mittlere Wartezeit. In deren Abhängigkeit sind die Qualitätsstufen des Verkehrsab-

laufs (QSV) definiert, die eine Aussage über den Verkehrsablauf treffen. Neben der

Verkehrsstärke fließen u.a. die Anzahl der Fahrstreifen und die Freigabezeit in die

Berechnung der mittleren Wartezeit ein. Die Einteilungen der Knotenpunkte sind in

den nachfolgenden Tabellen dargestellt:

QSV Mittlere Wartezeit w [s]

Beschreibung

A o.LSA: ≤ 10 Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer kann nahezu ungehindert den Knotenpunkt passieren. Die Wartezeiten sind sehr gering.

B o.LSA: ≤ 20 Die Fahrmöglichkeiten der wartepflichtigen Kraftfahrzeugströme werden vom bevorrechtigten Verkehr beeinflusst. Die dabei entstehenden Wartezeiten sind gering.

C o.LSA: ≤ 30 Die Fahrzeugführer in den Nebenströmen müssen auf eine merkbare Anzahl von bevorrechtigten Verkehrsteilnehmern achten. Die Wartezeiten sind spürbar. Es kommt zur Bildung von Stau, der jedoch weder hinsichtlich seiner räumlichen Ausdehnung noch bezüglich der zeitlichen Dauer eine Starke Beeinträchtigung darstellt.

D o.LSA: ≤ 45 Die Mehrzahl der Fahrzeugführer muss Haltevorgänge, verbunden mit deutlichen Zeitverlusten, hinnehmen. Für einzelne Fahrzeuge können die Wartezeiten hohe Werte annehmen. Auch wenn sich vorübergehend ein merklicher Stau in einem Nebenstrom ergeben hat, bildet sich dieser wieder zurück. Der Verkehrszustand ist noch stabil.

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E o.LSA: > 45 Es bilden sich Staus, die sich bei der vorhandenen Belastung nicht mehr abbauen. Die Wartezeiten nehmen sehr große und dabei stark streuende Werte an. Geringfügige Verschlechterungen der Einflussgrößen können zum Verkehrszusammenbruch führen. Die Kapazität wird erreicht.

F - Die Anzahl der Fahrzeuge, die in einem Verkehrsstrom dem Knotenpunkt je Zeiteinheit zufließen, ist über ein längeres Zeitintervall größer als die Kapazität für diesen Verkehrsstrom. Es bilden sich lange ständig wachsende Schlangen mit besonders hohen Wartezeiten. Diese Situation löst sich erst nach einer deutlichen Abnahme der Verkehrsstärken im zufließenden Verkehr wieder auf. Der Knotenpunkt ist überlastet.

Abbildung 2 - Qualitätsstufen des Verkehrsablaufes für KP ohne Lichtsignalanlagen

6 Verkehrsbelastungen

6.1 Bestand

6.1.1 Knotenpunkt II

Die Belastung des Knotenpunkts II wurde anhand der Verkehrszählungen am

18.06.2014 ermittelt. Nach Auswertung der Verkehrsbelastung ergab sich die

Spitzenstunde in der Zeit von 16.00 - 17.00Uhr.

Abbildung 3 - Knotenstrombelastung (Bestand) KPII - Spitzenstunde in Kfz/h

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6.1.2 Knotenpunkt III

Die Belastung des zukünftigen Knotenpunktes III wurde anhand der Verkehrszählun-

gen am 18.06.2014 ermittelt. Nach Auswertung der Verkehrsbelastung ergab sich die

Spitzenstunde in der Zeit von 16.00 - 17.00Uhr.

Abbildung 4 - Knotenstrombelastung (Bestand) KPIII - Spitzenstunde in Kfz/h

6.2 Nach Ausbau der GGF III

Die Verkehrszahlen aus der Ermittlung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens der

Gewerbegebietsfläche III wurden in einem Stromverteilungsplan (Vgl. Anlage 2) den

einzelnen Knotenpunkten zugeordnet und mit den Verkehrszahlen aus dem Bestand

überlagert.

6.2.1 Knotenpunkt II

Durch die Überlagerung der prognostizierten Verkehrsbelastung mit dem vorhande-

nen Knotenstrom erhöht sich der geradlinige Durchgangsverkehr, der den Knoten-

punkt passiert.

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Abbildung 5 - Knotenstrombelastung (Nach Ausbau GGF III) KP II - Spitzenstunde in Kfz/h

6.2.2 Knotenpunkt III

Durch die Entwicklung der Gewerbegebietsfläche III ist die Errichtung eines neuen

Knotenpunktes erforderlich. Die Hauptverkehrsrichtung innerhalb des Knotenpunktes

ist der abbiegende Verkehr in und auf dem Gewerbegebiet.

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Abbildung 6 - Knotenstrombelastung (Nach Ausbau GGF III) KP III - Spitzenstunde in Kfz/h

7 Leistungsfähigkeitsberechnung

7.1 Knotenpunkt II

7.1.1 Grundlage

Zur Einschätzung der erforderlichen Maßnahmen bei der Entwicklung der Gewerbe-

gebietsflächen wurde der vorhandene Knotenpunkt mit den prognostizierten Ver-

kehrsbelastungen untersucht. Nachfolgend sind die Fahrstreifenaufteilungen der

jeweiligen Zufahrten aufgelistet.

Zufahrt Anzahl Fahrstreifen

Aufteilung

Klein Kienitzer Straße (West) 2 gerade / rechts

Am Theresenhof (Süd) 1 linksrechts

Klein Kienitzer Straße (Ost) 2 links / gerade

Abbildung 7 - Fahrstreifenaufteilung am KP II (Bestand)

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7.1.2 Ergebnisse und Lösungsvarianten

Auf der Grundlage des vorgenannten Knotenpunktes wurden die Verkehrsqualitäten

für den Bestand sowie den Endzustand ermittelt. In der folgenden Tabelle sind die

Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsuntersuchung des Knotenpunktes dargestellt.

Angegeben ist die Gesamtqualitätsstufe des Verkehrsablaufs bezogen auf die

gemittelten Wartezeiten.

Lfd. Nr. QSV Maßgebende

mittl. Wartezeit

Bemerkung

1 Bestand A <10s Einmündung

2 Nach Ausbau GGF III B 12s Einmündung ohne Änderung

3 Nach Ausbau GGF III A <10s Umbau zum Kreisverkehr

Abbildung 8 - Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsberechnung KP II

Erläuterung zu Pkt.1

Die Untersuchung der Leistungsfähigkeit der Einmündung mit dem derzeit vorhande-

nen Verkehr zeigt, dass der Bestandsknoten ausreichend leistungsfähig ist. Die

Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer kann nahezu ungehindert den Knotenpunkt

passieren. Die Wartezeiten sind sehr gering.

Erläuterung zu Pkt.2

Nach der vollständigen Entwicklung der Gewerbegebietsfläche nimmt der Verkehr

auf der Klein Kienitzer Straße, der den Knotenpunkt gerade passiert deutlich zu.

Unter der Voraussetzung, dass an dem Knotenpunkt keine baulichen Änderungen

vorgenommen werden, wird die Leistungsfähigkeit von A auf B geringfügig reduziert.

Das bedeutet, dass die Fahrmöglichkeiten der wartepflichtigen Kraftfahrzeugströme

vom bevorrechtigten Verkehr beeinflusst werden. Die dabei entstehenden Wartezei-

ten sind gering.

Im Weiteren wurde eine Erweiterung des vorhandenen Knotenpunktes mit zusätzli-

chen Fahrstreifen und Warteflächen untersucht. Da alle abknickenden Fahrzeug-

ströme bereits eine separate Fahrspur haben, besteht lediglich die Möglichkeit die

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Wartefläche des Fahrstroms 4 und 6 zu erhöhen. Die Leistungsberechnung dieser

Optimierung ergibt keine wesentliche Verbesserung der QSV. Daher wurde der

Umbau der vorhandenen Einmündung zur Steigerung der Leistungsfähigkeit nicht

weiter untersucht.

Erläuterung zu Pkt.3

Unter Punkt 3 wurde der Umbau der Einmündung zu einem einstreifigen Kreisver-

kehr untersucht. Bei der gleichen Verkehrsbelastung wie unter Punkt 2 wird dadurch

die Qualitätsstufen des Verkehrsablaufes auf A verbessert. Die Mehrzahl der Ver-

kehrsteilnehmer kann nahezu ungehindert den Knotenpunkt passieren. Die Wartezei-

ten sind sehr gering.

7.1.3 Fazit

Der Ausbau der Gewerbegebietsfläche III erhöht die Verkehrsbelastung des Knoten-

punkts II. Durch die Zunahme des Verkehrs auf der übergeordneten Klein Kienitzer

Straße müssen die Verkehrsteilnehmer der untergeordneten Straße Theresenhof

mittlere Wartezeiten von 12s in der Spitzenstunde in Kauf nehmen und rutscht damit

auf die QSV B. Alle sonstigen Fahrrichtungen werden in ihrer Leistungsfähigkeit nicht

eingeschränkt. Da die Einschränkungen sich ausschließlich auf die Nebenstraße

beziehen und weder hinsichtlich ihrer räumlichen Ausdehnung noch bezüglich der

zeitlichen Dauer eine starke Beeinträchtigung darstellt, ist ein Umbau des Knoten-

punktes nicht erforderlich.

Bei einem Ausbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehr bleibt die Qualitätsstu-

fe des Verkehrsablaufs mit A unverändert. Jedoch besteht kein zwingender Bedarf

zur Errichtung eines Kreisverkehrs, da die Leistungsfähigkeit der bestehenden

Einmündung ausreicht. Erst bei der Entwicklung der angrenzenden Gewerbegebiets-

fläche I und der damit verbundenen Notwendigkeit einer vierarmigen Kreuzung zur

Erschließung der Flächen, wird die Notwendigkeit einer Leistungssteigerung des

Knotenpunktes erforderlich sein. Bei der alleinigen Entwicklung der GGFIII steht der

Ausbau der vorhandenen Einmündung zu einem Kreisverkehr aufgrund des erforder-

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lichen Flächenbedarfs und der hohen Baukosten nicht im Verhältnis zum Nutzen und

wird daher nicht empfohlen.

Ein Ausbau des Knotenpunktes als Lichtsignalanlage ist in diesem Fall nicht zu

empfehlen, da durch die Nähe zur Lichtsignalanlage des KP I der Verkehrsfluss

immer wieder durch Rotphasen unterbrochen wird. Zudem sind die Unterhaltungs-

kosten einer LSA aufgrund des Wartungsaufwandes höher als bei einem Kreisver-

kehr oder einer Einmündung.

7.2 Knotenpunkt III

7.2.1 Grundlage

Zur Erschließung der Gewerbegebietsfläche III ist die Errichtung eines neuen

Knotenpunktes III erforderlich. Der neu zu errichtende Knotenpunkt liegt außerorts

innerhalb von Ballungsgebieten.

7.2.2 Ergebnisse und Lösungsvarianten

In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsberechnung des

Knotenpunktes dargestellt. Eine Ermittlung der Leistungsfähigkeit der Bestandssitua-

tion ist nicht zielführend, da in diesem Bereich kein Knotenpunkt vorhanden ist. Für

die Erschließung wurden verschiedene Arten von Knotenpunkten zu grundgelegt, die

mit der Summe des Bestandsverkehrs und dem prognostizierten Verkehrszahlen

überlagert wurden. Angegeben ist die Gesamtqualitätsstufe des Verkehrsablaufs

bezogen auf die gemittelten Wartezeiten.

Lfd. Nr. QSV Maßgebende

mittl. Wartezeit

Bemerkung

1 Bestand - - Kein KP vorhanden

2 Nach Ausbau GGF III A <10s Einmündung

3 Nach Ausbau GGF III A <10s Kreisverkehr

4 Nach Ausbau GGF III A <10s Einmündung (Linksabbiegespur)

5 Nach Ausbau GGF III&II A <10s Einmündung

6 Nach Ausbau GGF III&II A <10s Kreisverkehr

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7 Nach Ausbau GGF III&II A <10s Einmündung (Dreiecksinsel, Linksabbiegespur)

Abbildung 9 - Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsberechnung KP III

Erläuterung zu Pkt.1

Eine Untersuchung der Leistungsfähigkeit ist nicht erforderlich, da kein Knotenpunkt

vorhanden ist.

Erläuterung zu Pkt.2

Nach der vollständigen Entwicklung der Gewerbegebietsfläche III quert der Hauptteil

des Verkehrsstroms den KPIII von der GGFIII in Richtung KPI und zurück. Dement-

sprechend hat der abbiegende Verkehr aus und zu der Nebenstraße den größten

Einfluss auf die Leistungsfähigkeit. Wird der Knotenpunkt als Einmündung gebaut,

ergibt sich eine Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs A. Die Mehrzahl der Verkehrsteil-

nehmer kann nahezu ungehindert den Knotenpunkt passieren. Die Wartezeiten sind

sehr gering.

Erläuterung zu Pkt.3

Wird der Knotenpunkt III zu einem Kreisverkehrs ausgebaut bleibt die Qualitätsstufe

des Verkehrsablaufs unverändert auf A. Die mittleren Wartezeiten betragen bei

gleicher Verkehrsbelastung wie unter Pkt. 2 unter 10 Sekunden. Die Mehrzahl der

Verkehrsteilnehmer kann nahezu ungehindert den Knotenpunkt passieren. Die

Wartezeiten sind sehr gering.

Erläuterung zu Pkt.4

Der Knotenpunkt liegt außerhalb der geschlossenen Ortslage. Derzeit ist die Ge-

schwindigkeit auf 80 Km/h begrenzt. Nach der Errichtung einer Einmündung im

vorgesehenen Bereich ist die Geschwindigkeit auf 70 km/h zu beschränkten. Den-

noch besteht die Gefahr durch Auffahrunfälle, besonders aus Richtung Klein Kienitz.

Zur Reduzierung von Unfallschwerpunkten ist eine Linksabbiegespur aus Richtung

Klein Kienitz anzuordnen. Der Nachweis der Leistungsfähigkeit zeigt, dass sich

dadurch keine maßgebliche Verbesserung der mittleren Wartezeiten ergeben. Die

mittlere Wartezeit der Fahrrichtung aus der Nebenstraße in Richtung Rangsdorf

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Gewerbegebietserweiterung "Theresenhof"

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bleibt unverändert unter 10 Sekunden. Auch hier kann die Mehrzahl der Verkehrs-

teilnehmer nahezu ungehindert den Knotenpunkt passieren. Die Wartezeiten sind

sehr gering.

Erläuterung zu Pkt.5

Der Knotenpunkt III soll der Erschließung der GGFIII dienen. Um nachzuweisen,

dass die Errichtung einer Einmündung einer späteren Entwicklung der Gewerbege-

bietsfläche II, die ebenfalls über diesen Knotenpunkt erschlossen werden muss, nicht

entgegenspricht, wurde der Knotenpunkt mit dem Verkehr aus der GGFII und III

belastet. Da kein städtebauliches Konzept für die GGFII vorliegt, wurde das Ver-

kehrsaufkommen flächenanteilig von der GGFIII auf die GGFII umgerechnet. Dem-

entsprechend ergibt sich folgender Quell- und Zielverkehr in der Spitzenstunde:

GGFIII A = 26,81 ha 270 Kfz/h, dementsprechend

GGFII A = 8,33 ha 84 Kfz/h.

Trotz des zusätzlichen Verkehrs der GGFII auf die Einmündung bleibt die Qualitäts-

stufe des Verkehrsablaufs unverändert bei A.

Erläuterung zu Pkt.6

Unter Punkt 6 wurde als Knotenpunkt ein Kreisverkehr angeordnet. Um nachzuwei-

sen, dass die Art des Knotenpunktes keine nachteiligen Auswirkungen bei einer

späteren Entwicklung der GGFII hat, wurde der Knotenpunkt mit dem gleichen

Verkehrsstrom wie unter Punkt 5 belastet. Im Ergebnis weist der Knotenpunkt eine

Qualität des Verkehrsablauf A auf. Die mittleren Wartezeiten liegen auch mit dem

zusätzlichen Verkehrsaufkommen aus der GGFII weiterhin unter 10 Sekunden.

Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer kann nahezu ungehindert den Knotenpunkt

passieren. Die Wartezeiten sind sehr gering.

Erläuterung zu Pkt.7

Im letzten Schritt der Untersuchung wurde der Knotenpunkt mit einer zusätzlichen

Linksabbiegespur aus Klein Kienitz kommend in Richtung GGFIII und einer Rechts-

abbiegespur von Rangsdorf in Richtung GGFIII geprüft. Im Ergebnis wird wir erwartet

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eine Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs der Stufe A erreicht. Die mittlere Wartezeit

beträgt in allen Fahrspuren weniger als 10 Sekunden.

7.2.3 Fazit

Für den Ausbau der Gewerbegebietsfläche III ist die Errichtung eines neuen Knoten-

punkt III erforderlich. Durch den Ziel- und Quellverkehr der GGFIII wird der Haupt-

verkehrsstrom von der Erschließungsstraße in Richtung KPI und zurück fließen.

Dementsprechend sind diese Verkehrsströme maßgeblich bei der Beurteilung der

Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes.

Im Ergebnis der Variantenuntersuchung wird empfohlen den Knotenpunkt als

Einmündung mit einer zusätzlichen Linksabbiegespur aus Richtung Klein Kienitz

auszubauen. Bei Bedarf kann dieser Knotenpunkt ohne einen weiteren Umbau auch

den Verkehr der GGFII aufnehmen, wenn diese Flächen einmal entwickelt werden. In

beiden Fällen wird die Qualität des Verkehrsablaufes A erreicht.

Bei einem Ausbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehr wird ebenfalls eine

Qualität des Verkehrsablaufes A erreicht. Jedoch stehen der erforderliche Flächen-

bedarf und die erhöhten Baukosten nicht im Verhältnis zur gleichen Nutzen.

8 Zusammenfassung

Durch die Erschließung der Gewerbegebietsfläche III wird ein zusätzlicher Verkehr

von 3.037 Kfz/24h prognostiziert. Das entspricht einer Verkehrsstärke von 270 Kfz/h

in der Spitzenstunde.

Knotenpunkt II

Der Knotenpunkt II (Klein Kienitzer Straße / Am Theresenhof) ist eine Einmündung.

Werden die Verkehrszahlen aus der Verkehrszählung vom Juni 2014 zugrunde

gelegt, erreicht der Knotenpunkt eine Qualitätsstufe des Verkehrsablaufes A und ist

damit nur unzureichend ausgelastet.

Durch den zusätzlichen Verkehr wird der vorhandene KPII aufgrund der Zunahme

des Geradeausverkehrs stärker ausgelastet. Durch die Verkehrszunahme auf der

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übergeordneten Straße wird der von der Nebenstraße einbiegende Verkehr in

Richtung KPI am stärksten beeinflusst. Die mittleren Wartezeiten für den einbiegen-

den Verkehr erhöhen sich von <10s 12s. Die maximal angestrebte Wartezeit von 45s

liegt damit deutlich höher. Ein Umbau des Knotenpunktes ist nach der Entwicklung

der GGFIII nicht erforderlich.

Ein Ausbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehr ist nicht verhältnismäßig zum

Nutzen. Jedoch sollte ein Umbau bei der Entwicklung der GGFI und/oder GGFII

nochmals geprüft werden.

Eine Lichtsignalanlage wird, aufgrund der Nähe zum Knotenpunkt I und der damit

verbundenen Unterbrechung des Verkehrsfluss durch Rotphasen, nicht empfohlen.

Knotenpunkt III

Zur Erschließung der neuen Gewerbeflächen ist die Anordnung eines neuen Knoten-

punktes erforderlich. Der Knotenpunkt kann in Form einer Einmündung oder eines

Kreisverkehrs errichtet werden. Die mittlere Wartezeit von <10s des einbiegenden

Verkehrs auf die übergeordnete Hauptstraße wird bei beiden Knotenpunktsformen

nie überschritten und liegt damit sehr deutlich unter dem angestrebten Grenzwert

von 45s.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und dem erforderlichen Eingriff in unversiegelte

Flächen wird die Errichtung einer Einmündung empfohlen. Ein zusätzlicher Linksab-

bieger aus Richtung Klein Kienitz ist aufgrund der Leistungsfähigkeit nicht zwingend

erforderlich, wird jedoch aufgrund der Verkehrssicherheit angeordnet, um Auffahrun-

fälle zu minimieren.

Da der Knotenpunkt III auch für die mögliche Erschließung der GGFII genutzt werden

muss, wurde vorsorglich geprüft, ob die Einmündung ausreichend leistungsfähig ist

um den gesamten Verkehr der GGF II und III aufzunehmen. Der Nachweis zeigt,

dass die Leistungsfähigkeit der empfohlenen Einmündung ausreicht.

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Anlagen

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Anlage 1 - Ermittlung zusätzlicher Verkehrsaufkommen GGFIII

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Anlage 2 - Stromverteilungsplan Variante B

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Anlage 3 - Strombelastungsplan

Anlage 3.1 Strombelastungsplan KP II Anlage 3.1.1 Strombelastungsplan KP II (Bestand) Anlage 3.1.2 Strombelastungsplan KP II (Nach Ausbau GGFIII) Anlage 3.2 Strombelastungsplan KP III Anlage 3.2.1 Strombelastungsplan KP III (Bestand) Anlage 3.2.2 Strombelastungsplan KP III (Nach Ausbau GGFIII)

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Anlage 4 Leistungsfähigkeitsnachweis

Anlage 4.1 Leistungsfähigkeitsnachweis KP II Anlage 4.1.1 Leistungsfähigkeit KP II (Bestand) Anlage 4.1.2 Leistungsfähigkeit KP II (Nach Ausbau GGFIII) Einmündung ohne Änderung Anlage 4.1.3 Leistungsfähigkeit KP II (Nach Ausbau GGFIII) Kreisverkehr

Anlage 4.2 Leistungsfähigkeitsnachweis KP III Anlage 4.2.1 Leistungsfähigkeit KP III (Nach Ausbau GGFIII) Einmündung Anlage 4.2.2 Leistungsfähigkeit KP III (Nach Ausbau GGFIII) Kreisverkehr Anlage 4.2.3 Leistungsfähigkeit KP III (Nach Ausbau GGFIII) Einmündung mliAbbiegerspr Anlage 4.2.4 Leistungsfähigkeit KP III (Nach Ausbau GGFIII) Einmündung mit Verkehr GGFII Anlage 4.2.5 Leistungsfähigkeit KP III (Nach Ausbau GGFIII) Kreisverkehr mit Verkehr GGFII Anlage 4.2.6 Leistungsfähigkeit KP III (Nach Ausbau GGFIII) Einmündung mit Verkehr GGFII mÄ