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Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Willheim Müller Rechtsanwälte 07.05.2008

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Vermögen verantwortungsvoll weitergeben

Willheim Müller Rechtsanwälte

07.05.2008

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Vermögen verantwortungsvoll weitergeben

Vermögensweitergabe - Ziele

• Generationenübergreifender Vermögenserhalt

• Vermögensvermehrung

• Optimale Strukturierung von Familienvermögen

• Vermeidung von Konflikten

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Vermögen verantwortungsvoll weitergeben

Vermögensweitergabe – was ändert sich durch den Wegfall der Schenkungs- und Erbschaftssteuer?

• Schenken statt Vererben

• Lebensgefährten erben steuerfrei

• Stiften wird teurer

• Achtung: Nichts zu regeln ist auch nach dem 31.7.2008 selten der beste Weg!

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• Tod ohne Verfügung – Katastrophe?• In 50% aller Erbfälle existiert kein Testament.

• Problem: - Mangelnde Information der Erben, - allenfalls schwierige Ermittlung der Vermögensverhältnisse, - Losungsworte, - Passworte, - aktuelle Geschäfte, - minderjährige Erben, - langwierige Abwicklung der Verlassenschaft

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Gesetzliche Erbfolge

• Gesetzliche Erben übernehmen den Nachlass nach Quoten;

• Aufsplitterung des Vermögens;

• Streitigkeiten zwischen Erben sind vorprogrammiert.

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Gewillkürte Erbfolge

• Testament: Formvorschriften, Erbseinsetzung• Vermächtnis• Schenkung auf den Todesfall• Erbvertrag: nur unter Ehegatten• Lebensversicherungen• Nacherbschaft• Erbteilungsanordnungen• Bedingungen und Auflagen

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Pflichtteilsrecht

• Pflichtteilsberechtigte Personen– Nachkommen– Ehegatte– Vorfahren

• Höhe des Pflichtteils– Nachkommen: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils– Ehegatte: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils– Vorfahren: ein Drittel des gesetzlichen Erbteils

• Berechnung und Erfüllung des Pflichtteils• Pflichtteilsverzicht: Notariatsaktspflicht• Schenkungsanrechnung

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Regelungen durch letztwillige Verfügung

• Einsetzung eines oder mehrerer Erben

• Abfindung der weichenden berechtigten Personen durch Vermächtnisse

• Befriedigung der Pflichtteilsansprüche

• Letztwillige Erbteilungsanordnungen zur sinnvollen Aufteilung des Vermögens (Verhinderung der Teilung von Liegenschaften etc.)

• Testamentsvollstrecker: oft bei minderjährigen Erben

• Kuratoren: Auswahl des Verlassenschaftskurators

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Vorbereitende Maßnahmen

• Private Vermögensdiversifizierung

• Pflichtteilsverzichte (Notariatsaktsform), allenfalls beschränkt auf Teile des Vermögens

• Einbeziehung von qualifizierten Beratern

• Einbeziehung der Erben und aller Beteiligten

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Das Unternehmen nach dem Tod des Inhabers/Gesellschafters

• Nachlass als Unternehmensträger– Übergang der zum Unternehmen gehörigen

Rechtsverhältnisse auf die Verlassenschaft

– Verlassenschaftsprovisorium

• Gesetzliche Erben übernehmen nach Quoten.

• Einzelunternehmen– Fortführungshaftung

– Begründung einer OHG

– Erlöschen der Gewerbeberechtigung

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Das Unternehmen nach dem Tod des Inhabers/Gesellschafters

• OHG

– Auflösung durch den Tod des Gesellschafters

– Einräumung der Kommanditistenstellung an die Erben

• KG

– Kommanditanteil ist vererblich.

• GmbH

– Geschäftsanteile sind vererblich.

– Teilung des Geschäftsanteiles nach Erbquoten

• AG

– Aktien sind frei vererbbar

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Regelungen durch letztwillige Verfügung

• Einsetzung eines qualifizierten Nachfolgers als Erben;

• Festlegung einer Gesellschaftsform zur Weiterführung des Unternehmens;

• letztwillige Erbteilungsanordnungen zur Verhinderung der Teilung von Geschäftsanteilen;

• Anordnung zum Abschluss von Stimmrechts- bindungsverträgen;

• letztwillige Auferlegung wechselseitiger Aufgriffs- und Vorkaufsrechte

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Begleitmaßnahmen

• Vereinbarungen unter Lebenden, etwa Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Nachfolgerkommanditgesellschaft

• Gesellschaftsvertragliche Regelungen

– schlichte oder qualifizierte Nachfolgeklausel

– Eintrittsklausel

– Fortsetzungsklausel

– Auflösungsklausel

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Begleitmaßnahmen

• Ausschluss der Teilbarkeit von Geschäftsanteilen bei GmbH

• Aufgriffspflicht der Gesellschafter bei Nichteinigung unter den Erben

• Pflichtteilsverzichte (Notariatsaktsform!)

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Vermögensweitergabe zu Lebzeiten

• Schenkung zu Lebzeiten

• Privatstiftung

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Schenkung

• Vorteil: Vermögensweitergabe kann begleitet und angeleitet werden

• Nachteil: Endgültigkeit• Risiko: Schenkungsanfechtung• Absicherung des Schenkers, etwa durch Zurückbehaltung eines

Fruchtgenussrechtes• Alternative: Schenkung auf den Todesfall

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Widerruf der Schenkung

• Dürftigkeit des Schenkers (§ 947 ABGB)– wenig praktische Relevanz

• Grober Undank des Beschenkten (§ 948 ABGB)– Gerichtlich strafbare Verletzung an Leib, Ehre, Freiheit od.

Vermögen des Schenkers bzw. dessen nahen Angehörigen• Verkürzung des Unterhalts (§ 950 ABGB)• Widerruf wegen Pflichtteilsverkürzung (§ 951 ABGB)

– Schenkungsanrechnung + Nachlass reicht zur Deckung nicht aus

• Gläubigerverkürzung (AnfO; § 27 ff KO)– Schenkung + Gläubigerbenachteiligung

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Schenkungsanrechnung (§ 785 ABGB)

• Anrechnung von Schenkungen durch Hinzurechnen zum Nachlass

• Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf den Schenkungspflichtteil

• Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte sind unbefristet anzurechnen

• Schenkungen an nicht pflichtteilsberechtigte Personen (auch Lebensgefährten) innerhalb von zwei Jahren vor dem Tod des Schenkers sind anzurechnen

• Ermittlung des anzurechnenden Wertes ist oft schwierig• Der Erbe hat den Schenkungspflichtteil aus dem Nachlass zu

befriedigen, allenfalls haftet der Beschenkte.

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Die Privatstiftung

• Juristische Person des privaten Rechts;

• Trägerin von Rechten und Pflichten;

• unabhängig vom rechtlichen Bestand ihrer Organe;

• eigentümerloses Sondervermögen.

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Vermögen verantwortungsvoll weitergeben

Errichtung der Privatstiftung

• Errichtung einer Stiftungsurkunde

• Stiftungszusatzurkunde

• Nominierung des Stiftungsvorstands

• Stiftungszweck: Verbot der Selbstzweckstiftung

• Stiftungsvermögen mind. EUR 70.000,--

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Struktur der Privatstiftung

• Stifterrechte:- Änderungsrecht- Widerrufsrecht- Zustimmungs-, Weisungs- und Vetorechte- Bestellung des Stiftungsvorstandes- Abberufung des Stiftungsvorstandes- Informationsrechte

• Rechte und Pflichten des Stiftungsvorstands• Begünstigte: Auskunfts- und Einsichtsrechte• Beiräte

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Erfolgsfaktoren Privatstiftung (I)

• Gestaltung der Stiftungserklärung- Konfliktlösungsmechanismen- klare Ausrichtung- deutliche Festlegung des Stifterwillens- Perpetuierung der Stifterrechte

• Auswahl des Stiftungsvorstandes- Fachkompetenz

- adäquate Entlohnung- Funktionsdauer etc.

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Erfolgsfaktoren Privatstiftung (II)

• Regelmäßige Überprüfung der Stiftung- geänderte Rahmenbedingungen- Tod des Stifters als Prüfstein

• Begleitmaßnahmen• Einbindung der Begünstigten• Ganzheitliche Lösung

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Vermögen verantwortungsvoll weitergeben

Steuernachteile Privatstiftung ab 1.8.2008

• Einbringung in eine Stiftung ist teurer als die direkte Weitergabe

• Immobilisierung des Vermögens (Stichwort Substiftung)

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Vermögen verantwortungsvoll weitergeben

Zusammenfassung

• Die gesetzliche Erbfolge ist selten der optimale Weg der Vermögensweitergabe.

• Die Vermögensweitergabe sollte sorgfältig geplant und mittels Testament oder anderer letztwilliger Verfügungen vorbereitet werden.

• Als Alternative steht die Vermögensweitergabe unter Lebenden zur Verfügung. Privatstiftung und Schenkung sind entsprechende Instrumente.

• Getroffene Regelungen sind regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.

• Die gesamte Präsentation finden sie zum Download auf www.wmlaw.at unter Newslounge.

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Vermögen verantwortungsvoll weitergeben

DDr. Katharina MüllerRechtsanwältin

Willheim Müller RechtsanwälteNaglergasse 2A-1010 WienT: 01 535 8008, F: 535 [email protected]

www.wmlaw.at Besuchen Sie unsere Newslounge mit aktuellen Downloads.