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EPTA ZVEI IVG ADR RID IMDG IATA European Power Tool Associaon Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. Industrieverband Garten e.V. Accord européen relaf au transport internaonal des marchandises Dangereuses par Route (European Agree- ment concerning the Internaonal Carriage of Dangerous Goods by Road) Règlement concernant le transport internaonal ferroviaire de marchandises dangereuses (Regulaons concer- ning the Internaonal Carriage of Dangerous Goods by Rail) Internaonal Marime Code for Dangerous Goods Internaonal Air Transport Associaon Versand von Lithium-Ionen-Baerien für Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte: Umsetzung der Gefahrgut-Regelungen Lithium-Ionen-Baerien sind im internaonalen Trans- portrecht als „Gefahrgut“ eingestuſt. Damit sind für sie die vielfälgen Vorschriſten für Gefahrgut-Beförderung rele- vant. Die sichere Beförderung gefährlicher Güter liegt im Interesse der verladenden Wirtschaſt, der beauſtragten Transportunternehmen sowie aller weiteren Beteiligten innerhalb der Transportkee von Lithium-Ionen-Baerien. Die folgenden Hinweise beruhen auf Empfehlungen der EPTA und des ZVEI. Diese sollen eine erste praksche Orienerung zu den Vorschriſten für die Beförderung der Lithium-Ionen-Baerien für Elektrowerkzeuge und elek- trische Gartengeräte liefern. Diese Vorgaben müssen vom Versender bei jedem gewerb- lichen Versand von Lithium-Ionen-Baerien in eigener Ver- antwortung eingehalten werden. Insbesondere der Energiegehalt ist neben weiteren Kriteri- en ausschlaggebend für die Entscheidung darüber, welche Gefahrgutregelungen für den Transport von Lithium-Ionen- Baerien berücksichgt werden müssen. Für Baerien mit einer Energie bis zu 100 Wh gelten aufgrund einer Ausnahmeregelung des Gefahrgutrechts vereinfachte Anforderungen. Lithium-Ionen-Baerien mit einer Energie von mehr als 100 Wh sind dagegen immer als Gefahrgut der Klasse 9 zu behandeln. Dieser Leiaden behandelt den gewerblichen Transport auf Straße / Schiene (ADR/RID) Seefracht (IMDG) Luſtfracht (IATA). Lithium-Ionen-Baerien werden wie folgt eingestuſt: UN3480 Lithium-Ionen-Baerien UN3481 Lithium-Ionen-Baerien in Ausrüstungen UN3481 Lithium-Ionen-Baerien mit Ausrüstungen verpackt Im Einzelfall kann die Einbeziehung eines Gefahrgut-Exper- ten erforderlich sein. Dieses Dokument stellt den Stand 1. Januar 2015 dar. Für die Auslegung und den Vollzug der einschlägigen Vor- schriſten sind die Länderbehörden zuständig, die im Rah- men ihres Ermessens eigene, auch von diesen Hinweisen abweichende, Entscheidungen treffen können. Trotz größt- möglicher Sorgfalt bei der Bearbeitung und Abfassung dieser Empfehlungen kann deshalb für den Inhalt und die Vollständigkeit dieser Ausführungen keine Haſtung über- nommen werden. 1 Begriffsbesmmungen

Versand von Lithium-Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge ... · Straße/Schiene (ADR/RID), Seefracht (IMDG) Transportfall ≤ 100 Wh (pro Batterie) Verpackungsvorschrift Max. Stückzahl

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Page 1: Versand von Lithium-Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge ... · Straße/Schiene (ADR/RID), Seefracht (IMDG) Transportfall ≤ 100 Wh (pro Batterie) Verpackungsvorschrift Max. Stückzahl

EPTAZVEIIVGADR

RID

IMDGIATA

European Power Tool AssociationZentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.Industrieverband Garten e.V.Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route (European Agree-ment concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses (Regulations concer-ning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail)International Maritime Code for Dangerous Goods International Air Transport Association

Versand von Lithium-Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte: Umsetzung der Gefahrgut-Regelungen

Lithium-Ionen-Batterien sind im internationalen Trans- portrecht als „Gefahrgut“ eingestuft. Damit sind für sie die vielfältigen Vorschriften für Gefahrgut-Beförderung rele-vant. Die sichere Beförderung gefährlicher Güter liegt im Interesse der verladenden Wirtschaft, der beauftragten Transportunternehmen sowie aller weiteren Beteiligten innerhalb der Transportkette von Lithium-Ionen-Batterien.

Die folgenden Hinweise beruhen auf Empfehlungen der EPTA und des ZVEI. Diese sollen eine erste praktische Orientierung zu den Vorschriften für die Beförderung der Lithium-Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge und elek-trische Gartengeräte liefern.

Diese Vorgaben müssen vom Versender bei jedem gewerb-lichen Versand von Lithium-Ionen-Batterien in eigener Ver-antwortung eingehalten werden.

Insbesondere der Energiegehalt ist neben weiteren Kriteri-en ausschlaggebend für die Entscheidung darüber, welche Gefahrgutregelungen für den Transport von Lithium-Ionen-Batterien berücksichtigt werden müssen. Für Batterien mit einer Energie bis zu 100 Wh gelten aufgrund einer Ausnahmeregelung des Gefahrgutrechts vereinfachte Anforderungen.

Lithium-Ionen-Batterien mit einer Energie von mehr als

100 Wh sind dagegen immer als Gefahrgut der Klasse 9 zu behandeln.

Dieser Leitfaden behandelt den gewerblichen Transport auf• Straße / Schiene (ADR/RID)• Seefracht (IMDG)• Luftfracht (IATA).

Lithium-Ionen-Batterien werden wie folgt eingestuft:• UN3480 Lithium-Ionen-Batterien• UN3481 Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen • UN3481 Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt

Im Einzelfall kann die Einbeziehung eines Gefahrgut-Exper-ten erforderlich sein.

Dieses Dokument stellt den Stand 1. Januar 2015 dar. Für die Auslegung und den Vollzug der einschlägigen Vor-schriften sind die Länderbehörden zuständig, die im Rah-men ihres Ermessens eigene, auch von diesen Hinweisen abweichende, Entscheidungen treffen können. Trotz größt-möglicher Sorgfalt bei der Bearbeitung und Abfassung dieser Empfehlungen kann deshalb für den Inhalt und die Vollständigkeit dieser Ausführungen keine Haftung über-nommen werden.

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Begriffsbestimmungen

Page 2: Versand von Lithium-Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge ... · Straße/Schiene (ADR/RID), Seefracht (IMDG) Transportfall ≤ 100 Wh (pro Batterie) Verpackungsvorschrift Max. Stückzahl

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Batterie soll verschickt werden

ja

ja

ja

ja

ja

nein

nein

nein nein

nein

Batterie „kritisch“?

(S. 8)

Transport nur mit Genehmigung durch Behörde (S. 8 rechts);

Hersteller kontaktieren

Versand gemäß SV376, P908 (S. 8 links)

Batterie zur Entsorgung oder

Recycling?

Versand gemäß SV377, P909 (S. 9);lokale Batteriesammelstelle oder

Entsorger kontaktieren

Energie ≤ 100 Wh*? Transport als Luftfracht?

Versand gemäß PI965 Section IB, IIPI966 Section II, PI967 Section II (S. 5)

„freigestelltes“ GefahrgutVersand gemäß SV188 (S. 3)

Energie > 100 Wh*? Transport als Luftfracht?

Versand gemäß PI965 Section 1A PI966 Section I, PI967 Section I (S. 6)

„voll-geregeltes“ GefahrgutVersand gemäß PA903 (S. 4)

Batterie defekt/beschädigt?

(S. 8, oben links)

ja

ja

Flussschema zur Ermittlung der richtigen Packanweisung

* Wh = Kapazität [Ah] x Spannung [V] (s. Typenschild)

nein

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3

Straße / Schiene (ADR / RID), Seefracht (IMDG)

≤ 100 Wh (pro Batterie)Transportfall

Verpackungsvorschrift

Max. Stückzahl

Gewichtsbegrenzung

Verpackung

KennzeichnungVersandstück

KennzeichnungSeefracht-Container

Transportdokument

Sonstiges

ADR/RID SV188, IMDG SP188

frei

30 kg brutto / Versandstück

Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschließen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern, starke Außenverpackung, z.B. Versandkarton (Falltest erfüllt: Inhalt darf nicht beschädigt werden oder verrutschen)

Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung

nein

ADR: allg. Warnhinweis (Sprache: variabel formlos, z.B. Lieferschein)

„Lieferung enthält Lithium-Ionen-Batterien, Beförderung nach SV188. Packstück sorgsam behandeln, bei Beschädigung besteht Entzündungsgefahr. Wird das Packstück beschädigt, muss es isoliert, überprüft und neu verpackt werden. Weitere Informationen unter … (Tel.-Nummer)“

IMDG: (Sprache: Englisch, formlos, z.B. Lieferschein)

“Shipment contains Lithium-Ion Batteries - Transport acc. SP188 - package shall be handle with care, flammability exist if the package is damaged. If the package is damaged, it must be qua- rantined, inspected and repacked. For more information please call …. (Tel.-Nummer)”

nein

nein

frei

Batterien(ohne Gerät)

Batterien mit Ausrüstungen verpackt(mindestens 1 Batterie beigelegt)

Batterien in Ausrüstungen(in Gerät eingesteckt/eingebaut)

oderSprache: variabel

„Lieferung enthält Lithium-Ionen-BatterienBeförderung nach SV188.Packstück sorgsam behandeln, bei Beschädigung besteht Entzündungsgefahr. Wird das Packstück beschädigt, muss es isoliert, überprüft und neu verpackt werden.Weitere Informationen unter ... (Tel.-Nummer)“

nein

Page 4: Versand von Lithium-Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge ... · Straße/Schiene (ADR/RID), Seefracht (IMDG) Transportfall ≤ 100 Wh (pro Batterie) Verpackungsvorschrift Max. Stückzahl

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Straße/Schiene (ADR/ RID), Seefracht (IMDG)

> 100 Wh (pro Batterie)Transportfall

Verpackungsvorschrift

Max. Stückzahl

Gewichtsbegrenzung

Verpackung

KennzeichnungVersandstück

KennzeichnungSeefracht-Container

Beförderungspapier

Sonstiges

ADR/RID P903 IMDG P903

ADR 1.1.3.6: max. 333 kg /Transporteinheit (LKW inkl. Anhänger)bei Überschreitung weitere Anforderungen an Spedition

Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschließen, die Batterien sind gegen Kurz-schluss zu sichern.

Batterien müssen gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert werden

UN geprüfte Verpackung, Verpackungsgruppe II (z.B. UN/4G/Y30/…)

starke Aussenverpackung

Schutz gegen unbeabsichtigte Aktivierung

Schutz gegen Kurzschluss

frei

Batterien(ohne Gerät)

Batterien mit Ausrüstungen verpackt(mindestens 1 Batterie beigelegt)

Batterien in Ausrüstungen(in Gerät eingesteckt/eingebaut)

Work instruction of involved staff

Gefahrenzettel(10x10 cm)

ADR:UN 3480

IMDG:UN 3480 LITHIUM-ION BATTERIES

UN 3480,LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, 9, (E), Anzahl und Beschreibung Versandstücke (z.B. eine Kiste aus Pappe))Gewicht Batterien (z.B. xx kg) Beförderungskategorie 2Adresse von Absender und Empfänger

Seefracht (IMDG): (Sprache Englisch)IMO-DANGEROUS GOODS DECLARATION (SOLAS 74, KAP. VII, REG 5, MARPOL 73/79, ANNEX III REG. 4 OF IMDG-CODE)

UN 3481,LITHIUM-IONEN-BATTERIEN MITAUSTRÜSTUNGEN VERPACKT, 9, (E),Anzahl und Beschreibung Versandstücke (z.B. eine Kiste aus Pappe) Gewicht Batterien (z.B. xx kg)Beförderungskategorie 2Adresse von Absender und Empfänger

Seefracht (IMDG): (Sprache Englisch)IMO-DANGEROUS GOODS DECLARATION (SOLAS 74, KAP. VII, REG 5, MARPOL 73/79, ANNEX III REG. 4 OF IMDE-CODE)

UN 3481,LITHIUM-IONEN-BATTERIEN INAUSTRÜSTUNGEN, 9, (E),Anzahl und Beschreibung Versandstücke (z.B. eine Kiste aus Pappe) Gewicht Batterien (z.B. xx kg)Beförderungskategorie 2Adresse von Absender und Empfänger

Seefracht (IMDG): (Sprache Englisch)IMO-DANGEROUS GOODS DECLARATION (SOLAS 74, KAP. VII, REG 5, MARPOL 73/79, ANNEX III REG. 4 OF IMDE-CODE)

Container-Placards (mind. 25x25 cm)

Gefahrenzettel(10x10 cm)

ADR:UN 3481

IMDG:UN 3481 LITHIUM-ION BATTERIES PACKED WITH EQUIPMENT orUN 3481 LITHIUM-ION BATTERIES CONTAINED IN EQUIPMENT

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Luftverkehr (IATA)

≤ 100 Wh (pro Batterie)Transportfall

Verpackungs- vorschrift

Max. Stückzahl

Gewichts-begrenzung

Verpackung

KennzeichnungVersandstück

Beförderungs- papier

Eintrag in Luftfrachtbtrief (Air Waybill)

Sonstiges

Allgemeiner Warnhinweis: (Sprache Englisch)

“Transport according IATA-DGR, PI965 Section IB - package shall be handled carefully, in case of damage a risk of flammability exists.If the package is damaged, it must be quarantined,inspected and repacked. For more information,please call ... (phone number)”

Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung,Batterien ≤ 2.7Wh können unter der PI965 Section II in unlimitierter Menge transportiert werden.Max. Gewicht pro Packstück 2.5 kg (Batteriegewicht)

Offizielle IATA-Schulung durch zugelassenen Trainer erforderlich.

Falls nicht vorhanden, externer Experte erforderlich

Spezielle Anforderungen: A88, A99, A154, A164, A181, A182, A183, A185

Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschließen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern (nur Batterien, Batterien mit Ausrüstungen verpackt); Sichern gegen unbeabsichtigtes Bewegen innerhalb der VerpackungBei eingesteckten oder eingebauten Batterien muss das Gerät so gesichert sein, dass eine unbeabsichtigte Inbetriebnahme während der Beförderung verhindert wirdBatterien müssen so verpackt oder geschützt sein, dass ein Kontakt mit leitfähigen Werkstoffen innerhalb derselben Verpackung nicht zu einem Kurzschluss führen kann.Starke Aussenverpackung (Versandkarton)

falls max. 2 Batterien proVersandstück keine Kenn-zeichnung erforderlich;

falls mehr als 2 Batterien proVersandstück: Kennzeichnung erforderlich

Bis 2 Batterien pro Versand-stück: kein Warnhinweis notwendig. Mehr als 2 Batterien pro Versandstück, allg. Warnhinweis (Sprache Englisch)

“Transport according IATA-DGR, PI967 Section II -package shall be handledcarefully, in case of damage a risk of flammability exists. If the package is damaged,it must be quarantined,inspected and repacked.For more information, pleasecall ... (phone number)”

Allgemeiner Warnhinweis: (Sprache Englisch)

“Transport according IATA-DGR, PI966 Section II- package shall be handled carefully, in case of damage a risk of flammability exists. If the package is damaged, it must be quarantined, inspected and repacked. For more information, please call ... (phone number)”

Allgemeiner Warnhinweis: (Sprache Englisch)

“Transport according IATA- DGR, PI965 Section II – package shall be handled carefully, in case of damage a risk of flammability exists.If the package is damaged, it must be quarantined, inspected and repacked.For more information, please call ... (phone number)”

„Lithium ion batteries in compliance with Section II of PI966”

nur falls mehr als 2 Batterien je Versandstück:

„Lithium ion batteries in compliance with Section II of PI967”

”Lithium ion batteries in compliance with Section II of PI965”

Shipper’s Declaration for Dangerous Goods:

UN 3480 Lithium ion batteries, 9, //......... Fibreboard box(es) x ......... kg // 965 // IB

UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien, Batteriegewicht (z.B. Netto-Gewicht xx kg) Anschrift Absender/Empfänger

PAX/CAO: 5 kg netto Batteriegewicht pro Versandstück

IATA PI966 Section II

Anzahl wie für Betrieb erforderlich, plus 2 Ersatz

Batterien mit Ausrüstungen verpackt (mind. 1 Batterie beigelegt)

IATA PI967 Section II

frei

Batterien in Ausrüstungen(in Gerät eingesteckt/eingebaut)

IATA PI965 Section II

2 Batterien pro Versandstück

frei

IATA PI965 Section IB

frei (mehr als 2 Batterien pro Versandstück)

10 kg Netto-Batteriegewicht pro Versandstück

Batterien(ohne Gerät)

5

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Luftverkehr (IATA)

Transportfall

Verpackungsvorschrift

Max. Stückzahl

Gewichtsbegrenzung

Verpackung

KennzeichnungVersandstück

Beförderungspapier

Eintrag in Luffrachtbtrief(Air Waybill)

Sonstiges

PAX: 5 kg netto Batteriegewicht pro VersandstückCAO: 35 kg netto Batteriegewicht pro Versandstück

IATA PI966 Section I IATA PI967 Section IIATA Sondervorschrift A48

IATA PI965 Section IA

frei Anzahl wie für Betrieb erforderlich, plus 2 Ersatz

frei

> 100 Wh (pro Batterie)

Batterien mit Ausrüstungen verpackt (mindestens 1 Batterie beigelegt)

Batterien in Ausrüstungen (in Gerät eingesteckt/eingebaut)

Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschließen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern

UN-geprüfte VerpackungVerpackungsgruppe II (z.B. N 4G/Y30/…)

Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschließen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern

UN-geprüfte VerpackungVerpackungsgruppe II (z.B. UN 4G/Y30/…)

Bei eingesteckten oder eingesetzten Batterien muss das Gerät so gesichert sein, dass eine versehentliche Betätigung nicht möglich ist Batterien müssen so geschützt sein, dass ein Kontakt mit leitfähigen Werkstoffen innerhalb derselben Verpackung nicht zu einem Kurz-schluss führen kann

Starke Außenverpackung (Versandkarton) UN-geprüfte Verpackung nicht notwendig

Shipper’s Declaration for Dangerous Goods:

UN 3480 Lithium ion batteries, 9 // 965

Formelle IATA Schulung durch zugelassenen Trainer erforderlich. Falls nicht vorhanden, externer Experte erforderlich.

“Dangerous Goods as per Shipper’s Declaration”

Shipper’s Declaration for Dangerous Goods:

UN 3481 Lithium ion batteries packed with equipment, 9 // 966

Shipper’s Declaration for Dangerous Goods:

UN 3481 Lithium ion batteries contained in equipment, 9 // 967

PAXUN 3480, Lithium ion batteries Net weight (NET QTY)Anschrift Absender/Empfänger

PAXUN 3481, Lithium ion batteries packed with equipment Net weight (NET QTY)Anschrift Absender/Empfänger

PAX UN 3481, Lithium ion batteries contained in equipment Net weight (NET QTY)Anschrift Absender/Empfänger

Batterien(ohne Werkzeug)

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Prototypen Straße/Schiene/See

PrototypenLuft

Transportfall

Verpackungsvorschrift

Max. Stückzahl

Gewichtsbegrenzung

Verpackung

KennzeichnungVersandstück

Beförderungspapier

Sonstiges

Prototypen: Batterien, die nicht nach UN Test 38.3 getestet sindTransport ausschließlich von: • kleinen Produktionsserien von max. 100 Batterien (IATA: p.a.)• Prototypen für Testzwecke

ADR/RID/IMDG SV310

keine wie in Genehmigung definiert

keine wie in Genehmigung definiert

A88 (nur mit Genehmigung der Luftfahrtbehörde des Versandlandes) Bemerkung: nach/über/via USA zusätzlich Importgenehmigung der Behörde (DOT) notwendig

z. B Alu-Box Kennzeichnung Verpackungsgruppe I Kissen mit Vermikulit zum Auspolstern

UN-geprüfte Verpackung: (Verpackungsgruppe I)

• jede Batterie einzeln in Plastikbeutel verpacken

• Box mit Vermikulit auspolstern

• ADR/RID/IDMG: SV230 beachten

• Sicherung gegen Bewegung durch Füllstoff

Anschrift Absender/Empfänger:UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, 9, (E) Anzahl Verpackungen und Verpackungstyp(z.B. 1 Aluminiumbox)Batteriegewicht (z.B. xx kg)Transportkategorie 2 Sondervorschrift 310

IMDG: IMO-DANGEROUS GOODS DECLARATION (SOLAS 74, KAP. VII), REG 5, MARPOL 73/79, ANNEX III REG. 4 OF IMDG-CODE

Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung

UN-geprüfte Verpackung: (Verpackungsgruppe I)

(Bemerkung: Das deutsche Luftfahrtbundesamt LBA akzeptiert nur Metall-Verpackungen und bewilligt nur CAO Transporte)

• jede Batterie einzeln in Plastikbeutel verpacken

• Box mit Vermikulit auspolstern

Shipper´s Declaration for Hazardous Goods:

UN 3480 Lithium ion batteries, 9, PI 965 // A88 Kopie der A88 GenehmigungUN 3481, Lithium ion batteries packed with equipment, 9, (E)

Formelle IATA Schulung bei zugelassenem Trainer erforderlich, falls nicht vorhanden, externer Experte erforderlich

ADR/RID: UN 3480

IMDG: UN 3480 LITHIUM ION BATTERIES (100 x 100 mm)

UN 3480 Lithium ion batteries

Net weight (NET QTY)Anschrift Absender/Empfänger

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Beschädigte oder defekte BatterienStraße /Schiene /See(würden UN-Test 38.3 nicht mehr bestehen)

Transportfall

Verpackungsvorschrift

Kriterien für “beschädigt oder defekt”

Max. Stückzahl

Gewichtsbegrenzung

Verpackung

KennzeichnungVersandstück

Transportdokument

Sonstiges

“Nicht kritisch” (voraussichtlich keine Gefahr während Transport)

Solche Batterien sind nicht konform mit dem getesteten Typ nach der anzuwendenden Anforderung des UN Handbuchs über Prüfungen und Kriterien, 38.3Das beinhaltet: • Batterien, die aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert worden sind• ausgelaufene oder entgaste Batterien,• Batterien, die vor der Beförderung nicht diagnostiziert werden können, oder• Batterien, die eine äußerliche oder mechanische Beschädigung erlitten habenFalls keine Gefahr beim Transport entstehen kann (siehe Kriterien für „kritische“ beschädigte oder defekte Batterien in der rechten Tabellen-spalte), gelten die unten aufgeführten Transportanforderungen wie unten dargestellt

“Kritisch” (voraussichtlich Gefahr während Transport)

• Batterien, die zu einer schnellen Zerlegung neigen• Batterien die zu gefährlichen Reaktionen und Flammenbildung neigen• Batterien zeigen starke Wärmeentwicklung• Batterien neigen zu Ausstoß giftiger, ätzender oder entzündbare Gase

(Hinweis: Um den Batterietyp bzw. Zustand der Batterie besser einschätzen zu können, sollte die vorangegangenen Nutzung bzw. Fehl-nutzung mit in Betracht gezogen werden.)

Transport nur nach Genehmigung der zuständigen Behörde (in Deutschland: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM))Genaue Anforderungen werden in der Genehmigung genannt

SV376P908

• Jede Batterie einzeln in dichte Innenverpackung (Auslaufschutz und Schutz vor Kurzschluss)• UN geprüft (Verpackungsgruppe II), z.B. Kiste aus Pappe, für alle Batterietypen• Sichern gegen Bewegung innerhalb der Außenverpackung durch Füllstoff• wenn luftdicht, dann Entlüftungseinrichtung• gefüllt mit nicht brennbarem und nicht leitfähigem Wärmedämm- stoff, Baustoffklasse A1 oder A2 („nicht brennbar“, z.B. Steinwolle, Glaswolle, Schaumglas, Vermikulit)• genügend Aufsaugmaterial, um austretenden Elektrolyt aufzusaugen

keine

keine

Adresse Absender / Empfänger

UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, 9, (E), Anzahl Verpackungen und Verpackungstyp(z. B. 1 Aluminiumbox)Batteriegewicht (z. B. xx kg)Transportkategorie 2

Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung

UN 3480 BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-IONEN-BATTERIEN

Lufttransport von beschädigten oder defekten Batterien

Batterien, die aus Sicherheitsgründen durch den Hersteller als defekt identifiziert wurden, oder die in einer Weise beschädigt wur-den, dass die Gefahr besteht, dass die Batterien starke Hitze, Feuer oder einen Kurzschluss verursachen, dürfen nicht transportiert werden (z.B. solche, die aus Sicherheitsgründen an den Hersteller zurückgeschickt werden) (IATA A154).

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9

Batterien für Entsorgung & RecyclingStraße/Schiene/See

Transportfall

Verpackungsvorschrift

Max. Stückzahl

Gewichtsbegrenzung

Verpackung

KennzeichnungVersandstück

Transportdokument

Sonstiges

SV377P909

keine

keine30 kg Bruttogewicht pro Versandstück

Für Batterien > 100 Wh ist eine UN-zertifizierte Verpackung erforderlich (Verpackungsgruppe II).Für Batterien ≤ 100 Wh oder Batterien in Ausrüstung ist eine UN-zertifizierte Verpackung nicht erforderlich (starke Außenverpackung oder Sam-melbox).Batterien sollten so verpackt sein, dass Kurzschlüssen oder starker Hitzeentwicklung vorgebeugt wird. Dies kann erreicht werden durch:• einzelner Schutz der Batteriepole• Innenverpackung, um einen Kontakt von Batterien untereinander zu verhindern• Batterien mit eingelassenen Polen, die für einen Schutz vor Kurzschluss ausgelegt sind, oder• Verwendung eines nicht leitfähigen und nicht brennbaren Polstermaterials, um den Leerraum zwischen den Batterien in der Verpackung auf- zufüllenBatterien müssen innerhalb der Außenverpackung gesichert werden, um übermäßige Bewegungen während der Beförderung zu verhindern (z.B. durch die Verwendung einesnicht brennbaren und nicht leitfähigen Polstermaterials oder eines dicht verschlossenen Kunststoffsacks)

Adresse Absender / Empfänger

UN 3480 ABFALL LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, 9, (E)Anzahl Verpackungen und Verpackungstyp (z. B. eine Kiste aus Pappe (4G))Batteriegewicht (z. B. xx kg) Transportkategorie 2

Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung

UN 3480 LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG oder LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING

Abfall-Batterien und Batterien, die zu Zwecken des Recyclings oder der Entsorgung transportiert werden, sind von der Luftfracht ausgeschlossen, es sei denn, diese sind von den zuständigen nationalen Behörden des Herkunftslandes und des Landes des ausfüh-renden Unternehmens zugelassen.

≤ 100 Wh (pro Batterie) > 100 Wh (pro Batterie)

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Weitere Anforderungen:

UN-Test 38.3 als TransportvoraussetzungGrundsätzlich dürfen nur solche Batterien transportiert werden, die die Anforderungen des „UN Manual of Tests and Criteria Kapi-tel 38.3“ erfüllen. Bei Zweifelsfällen kann der Hersteller Auskunft geben.Für den Transport von Prototypen (ohne UN 38.8-Test) und defekte Batterien sind spezielle Verpackungsanforderungen zu beachten.

Was ist bei Retouren der Ware zu beachten?Der Versender und auch der Auftraggeber des Transportvorgangs sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Beförderung.Grundsätzlich gelten für Rücktransporte dieselben Vorschriften, wie oben aufgeführt. Wenn möglich sollte die Originalverpackung zum Transport verwendet werden. Sollten die Originalverpa-ckung, Kennzeichnung oder auch die erforderlichen Beförderungs-dokumente nicht vorhanden sein, müssen diese vom Auftrag-geber (z.B. Hersteller, Lieferant o. a.) dem Versender oder dem Transporteur vor der Abholung des Rücktransports zur Verfügung gestellt werden.

Entsorgung und RecyclingFür den Versand von Lithium-Ionen-Batterien auf der Straße oder per Bahn (ADR/RID) zur Entsorgung oder zum Recycling ist für Batterien mit einer Energie > 100 Wh SV377 anzuwenden (Ver-packung gemäß P909, Verpackungsgruppe II). Für Lithium-Ionen-Batterien ≤ 100 Wh können auch nicht UN-zertifizierte Verpackun-gen verwendet werden, sofern

• das Versandstück nicht mehr als 30 kg brutto wiegt,

• der Inhalt so verpackt ist, dass Kurzschlüsse verhindert werden und

• eine Beschädigung und Bewegung innerhalb des Versandstücks unter normalen Beförderungsbedingungen nicht möglich ist (Polster-Füllmaterial verwenden).

Hinweis zum IMDG Code 2015 (Seefracht):Neue Spezialvorschrift und Verpackungsanweisung für Lithium-

Batterien die zur Entsorgung oder zum Recycling transportiert werden. SV377 und P909: Transport immer als voll reguliertes Gefahrgut Klasse 9.

Ausnahmen von Anforderungen zum Transport von Gefahrgut (ADR)Die Vorschriften des ADR gelten nicht für Unternehmen, welche die Beförderung als Nebentätigkeit in Verbindung mit ihrer Haupt-tätigkeit durchführen (z. B. Lieferungen zu oder Rücklieferungen von Baustellen oder zu Vorführzwecken). („Handwerkerregelung“ ADR 1.1.3.1c). Weiterhin gelten die ADR-Anforderungen nicht für Privatperso-nen, sofern die Batterien einzelhandelsgerecht verpackt sind und wenn der Transport Privatzwecken dient (ADR 1.1.3.1a).

TransportanforderungenFür Lithium-Ionen-Batterien mit einer Energie > 100 Wh, gilt für die Anwendbarkeit einer Freistellungsregelung („1000-Punkte-Regel“ ein Gewichtslimit von max. 333 kg Batteriegewicht. Bei Einhaltung dieses Limits gelten geringere Anforderungen in Bezug auf LKW-Ausrüstung Qualifikation des Fahrers. Es sind Maßnahmen zu treffen um eine gefahrlose Beförderung sicherzustellen (Ladungssicherung).

Zusammenpacken mehrerer Versandstücke (ohne Kennzeich-nungspflicht)Versandstücke mit Batterien (≤ 100 Wh) „in Ausrüstung einge-steckt oder eingebaut“ unterliegen keiner Kennzeichnungspflicht. Es ist auch kein Begleitdokument erforderlich. Wenn mehrere Versandstücke, die keiner Kennzeichnungspflicht unterliegen, in einer Umverpackung verpackt oder auf einer Palette transportiert werden, muss diese ebenfalls nicht gekennzeichnet werden.

Achtung: Bei der Luftfracht gibt es bei dieser Ausnahme Abwei-chungen von einigen Staaten und Luftverkehrsgesellschaften. Es gibt Airlines, die trotzdem z.B. ein Begleitdokument und einen Air Waybill (AWB) Eintrag verlangen. (z.B. Lithium ion batteries in compliance with Section II of PI967).

Herausgeber:EPTA – European Power Tool AssociationOffice: Rue du Commerce 31 - 1000 Brüssel - BEPostanschrift: P.O. Box 710844 - 60498 Frankfurt am Main - DE

Ansprechpartner: Christian EckertTelefon: +32 2 8924623E-Mail: [email protected]

Unter Mitarbeit von:ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.Fachverband Elektrowerkzeuge

Industrieverband Garten e.V.

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Bilder: Copyright by EPTA Stand Juni 2015

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Anhang

Vorlage für Kennzeichnung in OriginalgrößeLithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt

UN 3481

bitte hier abschneiden

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Vorlage für Kennzeichnung in OriginalgrößeLithium Ionen Batterien (ohne Gerät)

UN 3480

please cut here

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Vorlage für Kennzeichnung in Originalgröße • außerhalb des roten Randes ausschneiden• Telefonnummer eintragen