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Die Empfehlungen der Qualitätssicherungskommission sind von den Vertragspartnern bei der Umsetzung dieses Vertrages zu beachten. Zu den Aufgaben der Qualitäts- sicherungskommission gehören insbesondere: Erarbeitung von Kriterien zur Gestaltung der Kata- raktoperationskontingente; Bewertung der Ergebnisse aus den Stichprobenprü- fungen; Beratung der Vertragspartner und Erarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Vertrages; Erarbeitung von Vorschlägen zur Problemlösung. 2. Die Qualitätssicherungskommission ist beschlussfähig, wenn mindestens jeweils drei Vertreter der Ersatzkassen und der KV Nordrhein bzw. der Leistungserbringer anwe- send sind. Entscheidungen der Qualitätssicherungskommissionen werden grundsätzlich einstimmig getroffen. Kann eine einstimmige Beschlussfassung nicht erzielt werden, gilt der Antrag als abgelehnt bzw. wird eine abschließende und endgültige Entscheidung durch die Vertragspartner getroffen. 3. Die KV Nordrhein führt die Geschäfte der Qualitätssiche- rungskommission und lädt i.d.R. einmal je Quartal zu den vereinbarten Sitzungen schriftlich ein. Die Qualitätssi- cherungskommission kann zudem auf Antrag eines Ver- tragspartners einberufen werden. Der Verlauf der Sitzungen der Qualitätssicherungskom- mission sowie deren Entscheidungen werden in einem Protokoll niedergelegt. 3. In § 7 wird Absatz 1 Satz 1 wie folgt geändert: Die Ersatzkassen vergüten den teilnehmenden ophthalmo- chirurgisch tätigen Operateuren für den gesamten in die- sem Vertrag dargestellten Leistungsinhalt einschließlich aller anstehenden Sachkosten (inklusive ggf. medizinisch indizierter Sonderlinse, sofern sie dem GKV-Leistungskata- log zuzuordnen ist, sowie Blaulichtfilterlinse) eine ambu- lante Operationspauschale in Höhe von 709,00 € je durch- geführter Kataraktoperation. 4. In § 8 Absatz 1 wird Satz 8 geändert: 1. Die Ersatzkassen werden je Kataraktoperation 709,00€ - außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach § 87 ff. SGB V - vergüten. 5. Die Änderungsvereinbarung tritt mit Wirkung zum 01.01.2012 in Kraft. Eine Kündigung ist mit einer Kündi- gungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende, frühestens je- doch zum 31.12.2012, möglich. 6. Sollten gesetzliche Änderungen (SGB V), Änderungen des EBM oder andere vertragliche Regelungen Auswirkungen auf die Inhalte dieses Vertrages haben, kann er - abwei- chend von Abs. 5 - früher als zum 31.12.2012 mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. 7. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Düsseldorf, den 08.12.2011 Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Verband der Ersatzkassen e.V. Dr. med. Peter Potthoff (vdek) Vorsitzender des Vorstandes Andreas Hustadt Leiter der Landesvertretung NRW Bernhard Brautmeier Vorstand Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen 88 Rheinisches Ärzteblatt 1/2012 Ein inhaltlich identischer Vertrag wurde auch mit der Knapp- schaft mit Wirkung zum 01.01.2012 geschlossen, auf einen Abdruck desselbigen haben wir aus pragmatischen Gründen verzichtet Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung einer Tonsillotomie im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf - vertreten durch den Vorstand - - im Folgenden KV Nordrhein genannt - und der AOK Rheinland/Hamburg Hamburg – Die Gesundheitskasse Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf - vertreten durch den Vorstand - - im Folgenden AOK genannt - Übersicht der Anla gen: Anlage 1: Teilnahmeantrag HNO-Operateur Anlage 2: Teilnahmeantrag Versicherte Anlage 2.1: Versicherteninformation Anlage 3: Vergütung - Abrechnung Anlage 4: Praxisbegehung Anlage 5: Arztbrief an überweisenden Arzt Anlage 5.1: Arztbrief an überweisenden Arzt incl. Doku- mentationsbogen 2. und 3. Nachbehandlung Anlage 6: Dokumentationsbogen Operateur Anlage 7: Postoperatives Merkblatt für die Eltern

Vertrag Tonsillotomie - Ärztekammer Nordrhein · Rheinisches Ärzteblatt 1/2012 89 Präambel Erklärtes Ziel der Vertragspartner ist die Etablierung einer hochwertigen und qualitätsgesicherten

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Page 1: Vertrag Tonsillotomie - Ärztekammer Nordrhein · Rheinisches Ärzteblatt 1/2012 89 Präambel Erklärtes Ziel der Vertragspartner ist die Etablierung einer hochwertigen und qualitätsgesicherten

Die Empfehlungen der Qualitätssicherungskommissionsind von den Vertragspartnern bei der Umsetzung diesesVertrages zu beachten. Zu den Aufgaben der Qualitäts -sicherungskommission gehören insbesondere: • Erarbeitung von Kriterien zur Gestaltung der Kata-

raktoperationskontingente;• Bewertung der Ergebnisse aus den Stichprobenprü-

fungen;• Beratung der Vertragspartner und Erarbeitung von

Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Vertrages;• Erarbeitung von Vorschlägen zur Problemlösung.

2.Die Qualitätssicherungskommission ist beschlussfähig,wenn mindestens jeweils drei Vertreter der Ersatzkassenund der KV Nordrhein bzw. der Leistungserbringer anwe-send sind. Entscheidungen der Qualitätssicherungskommissionenwerden grundsätzlich einstimmig getroffen. Kann eineeinstimmige Beschlussfassung nicht erzielt werden, giltder Antrag als abgelehnt bzw. wird eine abschließendeund endgültige Entscheidung durch die Vertragspartnergetroffen.

3.Die KV Nordrhein führt die Geschäfte der Qualitätssiche-rungskommission und lädt i.d.R. einmal je Quartal zu denvereinbarten Sitzungen schriftlich ein. Die Qualitätssi-cherungskommission kann zudem auf Antrag eines Ver-tragspartners einberufen werden. Der Verlauf der Sitzungen der Qualitätssicherungskom-mission sowie deren Entscheidungen werden in einemProtokoll niedergelegt.

3. In § 7 wird Absatz 1 Satz 1 wie folgt geändert: Die Ersatzkassen vergüten den teilnehmenden ophthalmo-chirurgisch tätigen Operateuren für den gesamten in die-sem Vertrag dargestellten Leistungsinhalt einschließlich aller anstehenden Sachkosten (inklusive ggf. medizinischindizierter Sonderlinse, sofern sie dem GKV-Leistungskata-log zuzuordnen ist, sowie Blaulichtfilterlinse) eine ambu-lante Operationspauschale in Höhe von 709,00 € je durch-geführter Kataraktoperation.

4. In § 8 Absatz 1 wird Satz 8 geändert:

1. Die Ersatzkassen werden je Kataraktoperation 709,00€ - außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungnach § 87 ff. SGB V - vergüten.

5. Die Änderungsvereinbarung tritt mit Wirkung zum01.01.2012 in Kraft. Eine Kündigung ist mit einer Kündi-gungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende, frühestens je-doch zum 31.12.2012, möglich.

6. Sollten gesetzliche Änderungen (SGB V), Änderungen desEBM oder andere vertragliche Regelungen Auswirkungenauf die Inhalte dieses Vertrages haben, kann er - abwei-chend von Abs. 5 - früher als zum 31.12.2012 mit einer Fristvon 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.

7. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Düsseldorf, den 08.12.2011

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Verband der Ersatzkassen e.V.Dr. med. Peter Potthoff (vdek)Vorsitzender des Vorstandes Andreas Hustadt

Leiter der Landesvertretung NRWBernhard BrautmeierVorstand

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

88 Rheinisches Ärzteblatt 1/2012

Ein inhaltlich identischer Vertrag wurde auch mit der Knapp-schaft mit Wirkung zum 01.01.2012 geschlossen, auf einen Abdruck desselbigen haben wir aus pragmatischen Gründenverzichtet

Vertrag

nach § 73c SGB Vüber die Durchführung einer

Tonsillotomie

im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung

zwischen

der Kassenärztlichen Vereinigung NordrheinTersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf- vertreten durch den Vorstand -- im Folgenden KV Nordrhein genannt -

und

der AOK Rheinland/Hamburg Hamburg – Die GesundheitskasseKasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf- vertreten durch den Vorstand -- im Folgenden AOK genannt -

Übersicht der Anlagen:

Anlage 1: Teilnahmeantrag HNO-OperateurAnlage 2: Teilnahmeantrag VersicherteAnlage 2.1: VersicherteninformationAnlage 3: Vergütung - AbrechnungAnlage 4: PraxisbegehungAnlage 5: Arztbrief an überweisenden ArztAnlage 5.1: Arztbrief an überweisenden Arzt incl. Doku-

mentationsbogen 2. und 3. NachbehandlungAnlage 6: Dokumentationsbogen OperateurAnlage 7: Postoperatives Merkblatt für die Eltern

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Rheinisches Ärzteblatt 1/2012 89

Präambel

Erklärtes Ziel der Vertragspartner ist die Etablierung einerhochwertigen und qualitätsgesicherten Patientenversorgung.In dem Bestreben, diesem Anspruch gerecht zu werden, sinddie Vertragspartner fortwährend bemüht, die medizinischeVersorgung der Versicherten zu verbessern und den Zugang zuneuen Behandlungsmethoden zu ermöglichen.

Aus Sicht der Vertragspartner besteht Anlass zum Handeln, dader Eingriff der Tonsillotomie bei Kindern mit der Indikation einernichtinfektiösen kindlichen Tonsillenhyperplasie nicht vomLeis tungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung um-fasst ist. Die Operation wird daher nur als private IGe-Leistungangeboten. Da die von einer Tonsillenhyperplasie betroffenenKinder jedoch unter schwerwiegenden Symptomen leiden, istder Eingriff der Tonsillotomie medizinisch geboten und stelltim Vergleich zu dem alternativen und über die gesetzlicheKrankenversicherung ab rechenbaren Eingriff der Tonsillekto-mie das schonendere, schmerzärmere und zugleich risikolosereVerfahren dar.

Mit diesem Vertrag soll daher die Schaffung einer hohen undgleichbleibenden Qualität dieser neuen Behandlungsmethodedurch Vorgabe folgender Struktur-, Prozess- und Qualifikati-onsanforderungen etabliert werden.

§ 1Geltungsbereich / Vertragsgegenstand / Ziel

(1) Der Vertrag findet Anwendung in der Versorgungsregionder KV Nordrhein.

(2) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der Ton-sillotomie sowie die Durchführung etwaiger erforderlicherKombinationseingriffe (Adenotomie, Parazentese mit Le-gen einer Paukendrainage) einschließlich der erforder -lichen Nachbehandlungen.

(3) Ziele des Vertrags sind:

• Vermeidung nicht notwendiger stationärer Eingriffe• Vermeidung von Rezidiven; eine 2-Jahres-Rezidivrate

von weniger als 5 v.H. wird angestrebt• Reduzierung der Komplikationsrate intra- und post-

operativ• Gesicherte Indikationsstellung

§ 2Pflichten der KV Nordrhein

(1) Die KV Nordrhein informiert die teilnahmeberechtigtenÄrzte im Geltungsbereich dieses Vertrages über die Anfor-derungen und Inhalte des Vertrags.

(2) Die KV Nordrhein überprüft die initialen Teilnahmevor-aussetzungen und laufenden Pflichten und übersendet

dem Arzt eine Bestätigung seiner Teilnahmeberechtigung.Der Arzt kann ab Erhalt der Teilnahmeberechtigung die in§ 10 Vertrages geregelte Vergütung abrechnen.

(3) Die KV Nordrhein erstellt und führt ein Verzeichnis überdie teilnehmenden Ärzte. Die KV Nordrhein stellt die ak-tuelle Fassung des Verzeichnisses monatlich, bei Bedarfauch häufiger, der AOK zur Verfügung und stellt dieses öf-fentlich zugänglich in elektronischer Form im Internet(www.kvno.de) zur Verfügung.

(4) Die KV Nordrhein informiert die AOK im Rahmen der mo-natlichen Lieferung des Arztverzeichnisses über den Be-ginn und das Ende der Teilnahme der Ärzte nach § 3 Absatz4 und 5.

§ 3Teilnahme der Ärzte

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde mit Vertragsarztsitz in Nordrhein undder Genehmigung zum ambulanten Operieren, die dieTeilnahmevoraussetzungen nach § 4 erfüllen. AngestellteFachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde gehören auchzu dem berechtigten Personenkreis.

(2) Anästhesisten nehmen an diesem Vertrag durch Abrech-nung der Anästhesieleistungen nach den Symbolnummern97071A, B, C, D, H und I teil, ein Teilnahmeverfahren fin-det nicht statt.

(3) Die Symbolnummern 97070E und 97070F können auchohne Abgabe einer Teilnahmeerklärung von jedem kon-servativ tätigen Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkundemit Vertragsarztsitz in Nordrhein abgerechnet werden,wenn die entsprechende Leistung nach § 6 dieses Vertra-ges erbracht wurde.

(4) Die Teilnahme an diesem Vertrag ist freiwillig. Der HNO-Operateur beantragt seine Teilnahme mittels einer Teil-nahmeerklärung (Anlage 1) und erbringt den Nachweisder initialen und fortwährend zu gewährleistenden Vor-aussetzungen nach den §§ 4 und 5 dieses Vertrages.

(5) Der HNO-Operateur kann seine Teilnahme an dem Vertragschriftlich gegenüber der KV Nordrhein widerrufen. DerWiderruf ist zu richten an die für den Arzt jeweils zustän-dige Bezirksstelle der KV Nordrhein, Abtlg. Qualitätssi-cherung. Die Widerrufsfrist beträgt 6 Wochen zum Endeeines Quartals.

(6) Der teilnehmende HNO-Operateur kann nach vorherigerErmahnung und Abstimmung der Vertragspartner unter-einander von der Teilnahme an dem Vertrag ausgeschlos-sen werden, wenn er die Anforderungen und Verpflichtun-gen aus diesem Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäßerfüllt oder gegen vertragsärztliche Pflichten bei Erbrin-gung der Leistungen nach § 8 dieses Vertrages verstößt.

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

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(7) Die Teilnahme des HNO-Operateurs an dem Vertrag endet,ohne dass es einer Kündigung bedarf

a.mit Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit

b.mit Weigerung des Arztes, die gemäß § 5 Absatz 1 zu derPraxisbegehung und Überprüfung bei Begehung erfor-derliche Gestattung oder die bei Überprüfung erforder-liche Mitwirkung beizubringen

c. mit Ausschluss aus dem Vertrag durch die Vertragspart-ner gemäß § 3 Absatz 6.

§ 4Teilnahmevoraussetzungen

(1) Teilnahmeerklärung: Vorlage der unterschriebenen Teil-nahmeerklärung (Anlage 1).

(2) Geräte: Durchführung der Tonsillotomie mit folgenden Ge-räten der HNO-Chirurgie: � Lasergeräte (CO2 Laser, Diodenlaser, Nd: YAG Laser) � Radiofrequenzgeräte und � Coblationsgeräte.

(3) Sachkundenachweis, sofern der Eingriff mittels Laser er-folgt: Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einemLaserschutz-Kurs, der zur Erbringung der im Vertrag ge-nannten Operationsleistungen qualifiziert. Die Anforde-rungen der Unfallverhütungsvorschrift BGV B2 in der je-weils gültigen Fassung sind zu erfüllen.

(4) Bauliche und apparative Ausstattung: Nachweis folgenderVoraussetzungen mittels unterschriebener Teilnahmeer-klärung durch den teilnehmenden Arzt:

a.Bereitstellung und Einhaltung der erforderlichen bauli-chen, apparativ-technischen und hygienischen Voraus-setzungen zur ordnungsgemäßen Durchführung vonTonsillotomien gemäß den Anforderungen der Quali-tätssicherungsvereinbarung nach § 115b SGB V

b.Sofern der Eingriff mittels Laser erfolgt, Zulassung des La-sergeräts nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

c. Hinsichtlich der Wartung sind die Unfallverhütungsvor-schriften und die Bestimmungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung zu erfüllen.

(5) Zur Überprüfung der Aufgaben und Pflichten der Ärzte ausdiesem Vertrag behält sich die KV Nordrhein das Rechtvor, in regelmäßigen Abständen Praxisbegehungen undStichprobenprüfungen durchzuführen. Die AOK wird übereine bevorstehende Praxisbegehung und Stichprobenprü-fung und anschließend über das Ergebnis der Überprüfunginformiert. Näheres zum Ablauf der Praxisbegehungenund Stichprobenprüfungen ist in Anlage 4 des Vertragesgeregelt.

(6) Sobald der Arzt die Teilnahmevoraussetzungen nicht mehrerfüllt, teilt er dies der KV Nordrhein unverzüglich schrift-lich mit.

§ 5Pflichten der operativ tätigen Ärzte

(1) Praxisbegehung: Mit der Teilnahmeerklärung verpflichtetsich der Arzt, Praxisbegehungen und Überprüfungen beiBegehung durch die KV Nordrhein zu gestatten und im er-forderlichen Umfang mitzuwirken. Näheres zum Ablaufder Praxisbegehung, zum Umfang der Prüfung und zumVorhalten erforderlicher Unterlagen ist in Anlage 4 diesesVertrages geregelt.

(2) Namentliche Veröffentlichung: Der Arzt erklärt mit seinerTeilnahme sein Einverständnis zur namentlichen Veröffent-lichung im Verzeichnis der KV Nordrhein. Die aktuelle Fas-sung des Verzeichnisses befindet sich öffentlich zugänglichin elektronischer Form im Internet (www.kvno.de).

(3) Information und Einschreibung der Versicherten; Aushän-digung eines Informa tionsblatts: Information der Versi-cherten über die Möglichkeit einer Teilnahme an dem Ver-trag gemäß § 7 und über die vertraglich vorgesehenen Leis -tungen nach § 8. Im Nachgang zu dem Gespräch erhaltendie Sorgeberechtigten ein Informationsblatt mit einemÜberblick über das Krankheitsbild und die Symptome derTonsillenhyperplasie, über den geplanten Eingriff und dieInhalte und Leistungen nach diesem Vertrag (Anlage 2.1).Prüfung der Eignung für die Teilnahme und Einschreibungin den Vertrag mittels Teilnahmeerklärung des Versicher-ten (Anlage 2). Die teilnehmenden Ärzte übersenden dieTeilnahmeerklärungen der Patienten jeweils monatlich anihre Bezirksstelle; die KV Nordrhein wird ein elektroni-sches Verzeichnis über die teilnehmenden Patienten er-stellen und monatlich an die AOK weiterleiten.

(4) Abrechnung: Die Abrechnung der erbrachten Leistungenerfolgt mit Diskette, CD oder im Rahmen von D2D mittelszertifizierter Praxissoftware an die KV Nordrhein. Soferndie Möglichkeit der Online-Abrechnung besteht, soll die-se genutzt werden.

(5) Geräteanschaffung: Pflicht zur umgehenden Anzeige vonGerätekauf bzw. –abmeldung für Geräte nach § 4 Absatz 2des Vertrages. Die Anzeige ist zu richten an die für denArzt jeweils zuständige Bezirksstelle der KV Nordrhein,Abtlg. Qualitätssicherung.

(6) Gerätewartung: Hinsichtlich der Wartung sind die Unfall-verhütungsvorschriften und die Bestimmungen der Medi-zinprodukte-Betreiberverordnung zu erfüllen.

(7) Einhaltung Leitlinien: Die teilnehmenden Ärzte verpflich-ten sich - entsprechend der Erbringung der Leistungen -zur Einhaltung folgender Leitlinien in ihrer jeweils gül -tigen Fassung:

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

90 Rheinisches Ärzteblatt 1/2012

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Rheinisches Ärzteblatt 1/2012 91

• Leitlinie für ambulantes Operieren und Tageschirurgieder Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und In-tensivmedizin

• HNO-Leitlinien• Leitlinie zur postoperativen Überwachung der Deut-

schen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivme-dizin und des Berufsverbands Deutscher Anästhesisten

• Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssiche-rung ambulanter Operationen, Qualitätssicherungsver-einbarung nach § 115b SGB V.

(8) Indikationsstellung: Voraussetzung für die Erbringungund Abrechnung der Leistungen nach § 8 dieses Vertragesist der Nachweis der Indikationsstellung durch den Arzt,der den Eingriff durchführt. Dazu sind die folgenden Kri-terien in vollem Umfang zu belegen:

a.DiagnoseVorliegen der Diagnose Tonsillenhyperplasie (ICD-10J35.1 oder J35.3)

b.AlterDer Patient darf zum Zeitpunkt der Durchführung derTonsillotomie das siebte Lebensjahr noch nicht voll-endet haben und muss mindestens das zweite Lebens-jahr vollendet haben.

c. AnamneseDie Krankheitsgeschichte des Patienten muss folgende,klinisch relevante Indikationen aufweisen; ein alterna-tives Vorliegen ist ausreichend:

• schlafbezogene Atmungsstörungen/obstruktive Schlaf-apnoe

• nachgewiesene Gedeihstörung• nachgewiesenes gestörtes Ess- und Trinkverhalten• chronische Mittelohrentzündungen

Die Krankheitsgeschichte des Patienten darf keine derfolgenden Indikationen aufweisen:• Retonsillotomie • mehr als 3 antibiotikapflichtige Tonsillitiden • schwerwiegende Nebenerkrankungen• Gerinnungsstörungen• akute Tonsillitis Die Indikation ist nach § 5 Absatz 10 zu dokumentieren.

(9) Photodokumentation: Darüber hinaus soll eine die Indi-kationsstellung begleitende und unterstützende prä- undpostoperative Photodokumentation über den Zustand derTonsillen erstellt werden. Die Photos sind jeweils im nar-kotisierten Zustand des Patienten unmittelbar vor der be-vorstehenden Operation und direkt im Anschluss an dieOperation aufzunehmen. Die Photodokumentation ver-bleibt in der Praxis des Arztes und ist der KV Nordrheinnach Aufforderung vorzulegen.

(10) Dokumentation: Um eine bestmögliche Patientenversor-gung im Rahmen dieses Vertrages zu gewährleisten, sol-

len die teilnehmenden Ärzte ihre prä-, intra- und postope-rativ erbrachten Leistungen elektronisch dokumentieren(Anlage 6). Ist eine Realisierung durch die Arztpraxis zur-zeit noch nicht möglich, kann übergangsweise die Doku-menta tion auch in herkömmlicher Art (Papier) erfolgen,die Dokumentationen sind in der Arztpraxis zu archivierenund können durch die KV Nordrhein im Einzelfall angefor-dert werden.

(11) Anwesenheit weiterer Personen bei der Operation: BeiDurchführung der Tonsillotomien ist die Anwesenheit fol-gender Personen während der gesamten Dauer der Opera-tion verpflichtend: Anästhesist und Anästhesie-Schwe-ster. Gegebenenfalls und nach Bedarf kann eine OP-Schwester hinzugezogen werden. Der Arzt bestätigt dieAnwesenheit der genannten Personen in der Dokumenta-tion nach § 5 Absatz 10.

(12) Kooperation mit dem zuweisenden Arzt: Der Arzt hat si-cherzustellen, dass vor Durchführung des Eingriffs einedie Operationsfähigkeit des Patienten bestätigende Un-tersuchung vorliegt. Im Nachgang zu der Operation er-stellt der Arzt einen Arztbrief mit einem Verlaufsberichtder Operation und Empfehlungen hinsichtlich der zu tref-fenden Nachsorge und leitet diesen an die Sorgeberech-tigten oder den zuweisenden Arzt weiter (Anlage 5).

(13) Merkblatt über Verhaltensregeln; Erreichbarkeit des Arztes:Der Arzt händigt den Sorgeberechtigten des Patienten imAnschluss an die durchgeführte Tonsillotomie ein Merk-blatt mit postoperativen Verhaltensregeln und Informa-tionen über mögliche Komplikationen aus (Anlage 7). Al-ternativ kann auch ein bereits in der Praxis verwendetesMerkblatt mit identischen Inhalten der Anlage 7 verwen-det werden. Das Merkblatt enthält zudem eine Telefon-nummer des Arztes, unter welcher dieser bis 24 Stundennach der Operation für Rückfragen der Sorgeberechtigtentelefonisch erreichbar ist. Zusätzlich führt der Operateureine Befundkontrolle oder eine telefonische Rücksprachemit den Sorgeberechtigten des Patienten am Operations-tag durch.

(14) Kooperation mit dem nachbehandelnden HNO-Arzt: Deroperativ tätige Arzt übermittelt einen Dokumentationsbo-gen in Papierform (Anlage 5.1) zur Dokumentation derNachbehandlung zwei und drei – sofern er diese nichtselbst erbringt – sowie einen Arztbrief mit einem Ver-laufsbericht der Operation und Empfehlungen hinsichtlichder zu treffenden Nachsorge in geeigneter Form an denkonservativ tätigen nachbehandelnden HNO-Arzt.

§ 6Pflichten der konservativ tätigen Ärzte

(1) Mit Ansetzen der Symbolnummern Ziffern 97070E und97070F für die zweite und dritte Nachbehandlung ver-pflichten sich die konservativ tätigen Ärzte, einen vondem operativ tätigen Arzt in geeigneter Form übermittel-

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

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ten Dokumentationsbogen in Papierform auszufüllen undin ihrer Patientenakte im Rahmen der normalen Aufbe-wahrungsfristen zu archivieren. Im Bedarfsfalle kann dieKV Nordrhein die Dokumentation anfordern.

(2) Neben den Symbolnummern 97070E und 97070F ist eineparallele privatärztliche Abrechnung nach GOÄ gegenüberdem Patienten sowie nach EBM gegenüber der KV Nord-rhein ausgeschlossen.

§ 7Teilnahme der Versicherten

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle im Geltungsbereich diesesVertrages bei der AOK Versicherten, die mindestens daszweite Lebensjahr, jedoch noch nicht das siebte Lebens-jahr vollendet haben.

(2) Sorgeberechtigte, die an der Durchführung einer Tonsillo-tomie ihres nach dem Vertrag teilnahmeberechtigten Kin-des interessiert sind, werden von den teilnehmenden Ärz-ten umfassend über Inhalte, Sinn, Zweck und Umfang dervertraglichen Leistungen informiert. Im Nachgang zu demAufklärungsgespräch erhalten die Sorgeberechtigten einInformationsblatt mit einem Überblick über das Krank-heitsbild und die Symptome der Tonsillenhyperplasie,über den geplanten Eingriff und die Inhalte und Leistun-gen nach diesem Vertrag entsprechend Anlage 2.1. Alter-nativ kann auch ein bereits in der Praxis verwendetesMerkblatt mit identischen Inhalten der Anlage 2.1. ver-wendet werden.

(3) Die Teilnahme des Versicherten ist freiwillig und beginntmit dem Tag der Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung(Anlage 2) durch den/die Sorgeberechtigten.

(4) Die Teilnahme des Versicherten endet sowohl mit demWechsel des Versicherten zu einem nicht beteiligten Kos -tenträger oder mit dem Ende des nachgehenden Leis -tungsanspruchs nach § 19 SGB V als auch mit vollständi-ger Leistungserbringung nach diesem Vertrag.

§ 8Leistungen

Im Rahmen dieses Vertrages haben die nach § 7 des Vertragesteilnahmeberechtigten Versicherten Anspruch auf folgendeLeistungen:

a.Durchführung einer Tonsillotomie sowie Durchführungetwaiger erforderlicher Kombinationseingriffe (Adeno-tomie, Parazentese mit Legen einer Paukendrainage)durch einen am Vertrag teilnehmenden Arzt

b.Durchführung der zu den operativen Eingriffen notwen-digen Anästhesien

c. Durchführung von drei postoperativen Nachbehandlun-gen. Die Durchführung der ersten Nachbehandlung er-folgt durch den Arzt, der den Eingriff vorgenommen hat.Die weiteren zwei Nachbehandlungen können auch voneinem konservativ tätigen Facharzt für Hals-Nasen-Oh-ren-Heilkunde erbracht werden. Für die Durchführungder Nachbehandlungen gelten folgende Zeitabstände:

1. Nachbehandlung: 1 bis 2 Tage nach erfolgter Operation2.Nachbehandlung: 1 Woche nach erfolgter Operation3.Nachbehandlung: 4 bis 6 Wochen nach erfolgter Ope-

ration

d.Umfassendes Aufklärungsgespräch über die Inan-spruchnahme der vom Vertrag umfassten Leistungen so-wie die Vor- und Nachteile einschließlich der möglichenRisiken und Komplikationen einer Tonsillotomie. ImNachgang zu dem Aufklärungsgespräch erhalten dieSorgeberechtigten ein Informationsblatt mit einemÜberblick über das Krankheitsbild und die Symptomeder Tonsillenhyperplasie, über den geplanten Eingriffund die Inhalte und Leistungen nach diesem Vertragentsprechend Anlage 2.1

e.Aushändigung eines Merkblatts mit postoperativen Ver-haltensregeln und Informationen über mögliche seltenauftretende Komplikationen entsprechend Anlage 7. DasMerkblatt enthält zudem eine Telefonnummer des Arz-tes, unter welcher dieser bis 24 Stunden nach der Ope-ration telefonisch erreichbar ist

f. Befundkontrolle/Anruf des Arztes am Operationstag.

Die Leistungen nach Buchstaben d. bis f. haben gegenüberdem/den Sorgeberechtigten zu erfolgen.

§ 9Evaluation

(1) Die Partner dieses Vertrages stimmen darin überein, dasseine Evaluation zur Bewertung der Versorgungseffekteund zum Ausbau der Versorgungsforschung durchgeführtwerden soll.

(2) Über die weiteren Details, Umsetzung und Kosten der Eva-luation werden sich die Vertragspartner im Konsens ver-ständigen.

§ 10Vergütung

(1) Die nach diesem Vertrag abrechenbaren Leistungen sowiederen Vergütung sind in Anlage 3 des Vertrages geregelt.Mit den dort aufgeführten Vergütungen sind sämtliche imZusammenhang mit der Tonsillotomie stehenden Leistun-gen des Operateurs und des Anästhesisten, inklusive deranfallenden prä- und postoperativen Konsultationen, des

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

92 Rheinisches Ärzteblatt 1/2012

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Rheinisches Ärzteblatt 1/2012 93

Medikamenten- und Sprechstundenbedarfs, der Kostenfür Radiofrequenzsonden und der Sachkosten im Rahmender Coblation sowie der durch die Verwendung der Gerä-te zur Durchführung der Tonsillotomien anfallenden Sach-kosten abgegolten. Komplikationsbedingte Folgeeingriffedurch den Operateur, die in unmittelbarem zeitlichen undsachlichen Zusammenhang mit dem nach diesem Vertragerbrachten Eingriff der Tonsillotomie und etwaiger erfor-derlicher Kombinationseingriffe stehen und dem Verant-wortungsbereich des HNO-Operateurs zuzuordnen sind,sind Bestandteil der Vergütungen. Insbesondere stationä-re Folgeeingriffe sind hiervon ausgenommen.

(2) Eine parallele privatärztliche Abrechnung nach GOÄ fürLeistungen nach § 8 dieses Vertrages gegenüber dem Pa-tienten ist ausgeschlossen. Auch der Ansatz von EBM-Ab-rechnungsziffern für sämtliche mit dem Eingriff in Zusam-menhang stehenden Leistungen dieses Vertrages ist aus-geschlossen, sofern und soweit in diesem Vertrag nichtsanderes bestimmt ist.

(3) Die Vergütung sämtlicher Honorare erfolgt außerhalb dermorbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

§ 11Abrechnungsverfahren

(1) Die erbrachten Leistungen nach § 8 dieses Vertrages sindvon den teilnehmenden Ärzten kalendervierteljährlichüber die KV Nordrhein abzurechnen. Die Abrechnung istnur bei vollständiger Leistungserbringung möglich und er-folgt unter Angabe der festgelegten Symbolnummern undder ICD-10 J35.1 bzw. ICD-10 J35.3.

(2) Die KV Nordrhein erfasst die von den teilnehmenden Ärz-ten abgerechneten Leistungen kalendervierteljährlich imRahmen der Abrechnung für kurative Leistungen und rech-net sie mit der AOK ab.

(3) Die Leistungen werden im Formblatt 3 unter dem Konto400, Kapitel 90 mit einer Ausweisung der Leistung bis zur6. Ebene erfasst und separat unter den in Anlage 3 ge-nannten Symbolnummern ausgewiesen.

(4) Im Übrigen wird das Abrechnungsverfahren für Leistungenaus diesem Vertrag (Ablauf und Inhalt der Abrechnung, Zah-lungstermine, sachlich/rechnerische Berichtigung, etc.)entsprechend dem allgemeinen technischen und organisa-torischen Ablauf innerhalb der KV Nordrhein durchgeführt.

§ 12Kostenpauschale

(1) Die KV Nordrhein erhebt für ihre Leistungen für die Um-setzung dieses Vertrages bei den ärztlichen Vertragsteil-nehmern den sich aus ihrer Satzung ergebenden Verwal-tungskostensatz.

§ 13Datenschutz

(1) Bei der Durchführung und Dokumentation der Behandlungsowie der Weitergabe von Verwaltungsdaten und medizi-nischen Daten bleiben die ärztliche Schweigepflicht unddas Sozialgeheimnis unberührt und sind von den Ver-tragspartnern zu beachten.

(2) Für die wissenschaftlichen Auswertungen der Daten ist dieschriftliche Einwilligung des Arztes und des Sorgeberech-tigten des Patienten zur Datenerfassung und Datenver-wendung im Rahmen der Teilnahmeerklärung einzuholen.

§ 14Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam seinoder werden bzw. Lücken enthalten, so wird die Gültigkeit desVertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner ver-pflichten sich, etwaige unwirksame oder undurchführbare Ver-tragsbestimmungen bzw. vorhandene Lücken zu ersetzen oder zuergänzen, die dem Zweck des Vertrages am Nächsten kommen.

§ 15Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag tritt am 01.01.2012 in Kraft.

(2) Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einerFrist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden,frühestens jedoch zum 31.12.2012.

(3) Sofern der Gemeinsame Bundesausschuss während derLaufzeit des Vertrages eine Entscheidung zur Aufnahmeder Tonsillotomie in den Leistungskatalog der gesetzli-chen Krankenversicherung trifft, tritt der Vertrag ab demZeitpunkt außer Kraft, ab dem diese Leistung über eineentsprechende EBM-Nummer abrechenbar ist.

(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Ver-trages einschließlich der Anlagen bedürfen zu ihrer Wirk-samkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigenVerzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. MündlicheAbreden bestehen nicht.

(5) Die Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages.

Düsseldorf, den 28.11.2011

Kassenärztliche Vereinigung NordrheinDr. med. Peter Potthoff Bernhard BrautmeierVorsitzender des Vorstandes Vorstand

AOK Rheinland/HamburgDie GesundheitskasseWilfried JacobsVorsitzender des Vorstandes

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

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Anlage 1 Teilnahmeantrag HNO Operateur

Kassenärztliche Vereinigung NordrheinHauptstelle QualitätssicherungTersteegenstraße 3

Ansprechpartnerin: Silke Schlick40474 Düsseldorf Durchwahl: (0211) 5970 8388

[email protected]

Ansprechpartnerin: Christine DammrathDurchwahl: (0211) 5970 [email protected]

Telefax: (0211) 5970-8160

Teilnahme- und Einwilligungserklärung an dem Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung einer Tonsillotomie

im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgunggültig ab dem 01.01.2012

1. In Kenntnis der Vertragsinhalte, insbesondere der Teilnahmevoraussetzungen nach § 4, der Pflichten der operativ tätigen Ärzte nach § 5, des Leistungsumfangs nach § 8 und der Evaluation nach § 9, erkläre ich hiermit meine Teilnahmean dem Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung von Tonsillotomien im Rahmen der besonderen ambulanten ärzt-lichen Versorgung.

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

94 Rheinisches Ärzteblatt 1/2012

� Die Antragstellung erfolgt für mich persönlich � Die Antragstellung erfolgt für einen angestellten Arzt • angestellt seit:• bei:

Titel Vorname Name

Straße/Nr. PLZ/Ort

Telefon Nr. Fax Nr.

E-Mail:

Lebenslange Arzt-Nr. (LANR) Betriebsstätten Nr. (BSNR)

Berufsausübungsgemeinschaft mit:

Tätigkeit im MVZ Betriebsstätten Nr. (BSNR)

Erbringung der beantragten Leistungen an mehreren Standorten (Bitte Standorte angeben):

Fortsetzung nächste Seite �

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Rheinisches Ärzteblatt 1/2012 95

2. Für die Durchführung der Tonsillotomie verwende ich folgende/s gemäß dem Vertrag über die Durchführung einerTonsillotomie zugelassene/s Gerät/e:

� Lasergerät: CO2 Laser, Diodenlaser, Nd: YAG Laser (nicht Zutreffendes bitte streichen)

� Radiofrequenzgerät des Typs

� Coblationsgerät des Typs

Sofern der Eingriff mittels Laser erfolgt, müssen folgende Nachweise vorgelegt werden:• Zulassung des Lasergeräts nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung• Sachkundenachweis durch Absolvierung eines Laserschutz-Kurses, § 4 Absatz 3• Kopie des Wartungsbelegs (bei eigenen Geräten) bzw. bei einem Neugerät Kopie des Kaufbelegs,

§ 4 Absatz 4 lit. c)

3. Ich verpflichte mich, die Zielsetzungen des Vertrages über die Durchführung einer Tonsillotomie zu verfolgen und diemich betreffenden Anforderungen und Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Sobald ich die Anforderungen undVerpflichtungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr erfüllen kann, werde ich dies umgehend der Kassenärztli-chen Vereinigung Nordrhein anzeigen.

4. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mein Titel, Vorname und Name zusammen mit meiner Praxisanschrift undPraxistelefonnummer / FAX unter www.kvno.de veröffentlicht wird.

Ort, Datum

Unterschrift des Vertragsarztes Unterschrift des angestellten Arztes bzw. des MVZ- Vertretungsberechtigten

Praxisstempel

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

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Anlage 2 Teilnahmeerklärung für den Versicherten

Teilnahme- und Einwilligungserklärung der/des Sorgeberechtigten zur Teilnahme der/des Versichertenan dem Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung einer

Tonsillotomie im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung

gültig ab dem 01.01.2012

1. Erklärung der/des Sorgeberechtigten zur Teilnahme der/des Versicherten

� In Kenntnis der Teilnahmevoraussetzungen und der Leistungsinhalte erkläre/n wir/ich hiermit als Sorgebe-rechtigte/r die Teilnahme meines/unseres Kindes an dem Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung einerTonsillotomie im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung.

� Die Teilnahmevoraussetzungen und die Leistungsinhalte sind im Einzelnen in der Anlage zu dieser Teilnahme-und Einwilligungserklärung aufgeführt.

� Der Arzt meines/unseres Kindes hat mich/uns in einem persönlichen Gespräch ausführlich und umfassend überdie Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Inanspruchnahme der von dem Vertrag umfassten Leistungen sowie der Vor- und Nachteile einschließlich der möglichen Risiken und Komplikationen einer Tonsillotomie informiert.

� Die Teilnahme an dem Vertrag ist freiwillig und beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung dieser Teilnahme- undEinwilligungserklärung.

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

96 Rheinisches Ärzteblatt 1/2012

Krankenkasse bzw. Kostenträger

Name, Vorname des Versicherten

geb. am

Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status

Vertragsarzt-Nr. VK gültig bis Datum

Fortsetzung nächste Seite �

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Rheinisches Ärzteblatt 1/2012 97

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

� Meine/unsere Erklärung zu der Teilnahme an dem Vertrag kann ich/können wir vier Wochen zum Quartalsendemit Wirkung für die Zukunft widerrufen, frühestens jedoch nach Ablauf eines Jahres. Den Widerruf richteich/richten wir in schriftlicher Form an die AOK Rheinland/Hamburg.

� Die Teilnahme an dem Vertrag endet a) mit dem Wechsel meines/unseres Kindes zu einem nicht beteiligten Kostenträgerb) mit dem Ende des nachgehenden Leistungsanspruchs nach § 19 SGB Vc) mit vollständiger Leistungserbringung der nach diesem Vertrag vorgesehenen Leistungen

2. Erklärung der/des Sorgeberechtigten zur Einwilligung der/des Versicherten

� Ich/wir willige/n in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten meines/unseres Kindes zum Zwecke derVertragsumsetzung, Leistungsabrechnung, Abrechnungsprüfung und zum Zwecke der Auswertung im Rahmeneiner wissenschaftlichen Evaluation ein. Die Nutzung der Daten zum Zwecke der Evaluation erfolgt innerhalbder Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Bezug auf den Patienten in anonymisierter Form und bei Über-mittlung an ein wissenschaftliches Institut in Bezug auf den Arzt und den Patienten in anonymisierter Form.

Die Hinweise zum Datenschutz in der Anlage zu dieser Teilnahme- und Einwilligungserklärung habe ich/habenwir gelesen und verstanden.

� Sollte die zweite und dritte postoperative Nachbehandlung anstatt vom Operateur von einem nachbehandeln-den HNO-Arzt durchgeführt werden, willige ich/willigen wir in die Übermittlung des Befundes von dem nach-behandelnden HNO-Arzt an den Operateur ein. Der Operateur überträgt die Angaben zu dem Befund in seineDokumentation, die im Anschluss an die KV Nordrhein mit der Quartalsabrechnung übersandt wird.

, den Ort Datum Unterschrift der/des Sorgeberechtigten

Information für den einschreibenden Arzt:Bitte senden Sie die unterschriebene Teilnahmeerklärung spätestens monatlich an die für Sie zuständige Bezirksstelle derKV Nordrhein.

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Anlage zur Teilnahme- und Einwilligungserklärung

Teilnahmevoraussetzungen � Teilnahmeberechtigt sind alle bei der AOK Rheinland/Ham-

burg in Nordrhein Versicherten, die mindestens das zweitejedoch noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben.

Vertragliche LeistungenIm Rahmen des Vertrages haben die teilnahmeberechtigtenVersicherten Anspruch auf folgende Leistungen:

� Die Durchführung einer Tonsillotomie sowie die Durchfüh-rung etwaiger erforderlicher Kombinationseingriffe (Adeno -tomie, Parazentese mit Legen einer Paukendrainage) durcheinen am Vertrag teilnehmenden HNO-Arzt

� Die Durchführung von drei postoperativen Nachbehandlun-gen. Die Durchführung der ersten Nachbehandlung erfolgtdurch den Arzt, der den Eingriff vorgenommen hat. Die wei-teren zwei Nachbehandlungen können auch von einem kon-servativ tätigen Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkundemit Vertragsarztsitz in Nordrhein erbracht werden. Für dieDurchführung der Nachbehandlungen gelten folgende Zeit-abstände:

1. Nachbehandlung: 1 bis 2 Tage nach erfolgter Operation

2. Nachbehandlung: 1 Woche nach erfolgter Operation3. Nachbehandlung: 4 bis 6 Wochen nach erfolgter

Operation

� Ein umfassendes Aufklärungsgespräch über die Inanspruch-nahme der von dem Vertrag umfassten Leistungen sowie dieVor- und Nachteile einschließlich der möglichen Risikenund Komplikationen einer Tonsillotomie. Im Nachgang zudem Aufklärungsgespräch erhalten die Sorgeberechtigtenein Informationsblatt mit einem Überblick über das Krank-heitsbild und die Symptome der Tonsillenhyperplasie, überden geplanten Eingriff und die Inhalte und Leistungen nachdiesem Vertrag

� Die Aushändigung eines Merkblatts mit postoperativen Ver-haltensregeln und Informationen über mögliche selten auf-tretende Komplikationen. Das Merkblatt enthält zudem eineTelefonnummer des HNO-Arztes, unter welcher dieser bis24 Stunden nach der Operation telefonisch erreichbar ist

� Befundkontrolle/Anruf des Arztes am Operationstags

Hinweise zum DatenschutzDie Krankenkassen können ihren Versicherten die Sicherstel-lung der ambulanten ärztlichen Versorgung durch den Ab-schluss von Verträgen auf der Grundlage von § 73c SGB V an-bieten. Gegenstand der Verträge können Versorgungsaufträgesein, die sowohl die gesamte ambulante ärztliche Versorgungals auch einzelne Bereiche der ambulanten ärztlichen Versor-gung umfassen. Eine Teilnahme der Versicherten an dieser Artvon Verträgen ist immer freiwillig. Daher müssen die Versi-cherten auch mittels einer separaten Teilnahme- und Einwilli-gungserklärung ihre Teilnahme an dem Vertrag und ihre Ein-willigung zu der vorgesehenen Verarbeitung der Patientenda-ten erklären. Ohne diese Erklärungen ist eine Teilnahme an die-ser Art von Verträgen nicht möglich (die notwendige ärztlicheBehandlung erfolgt dann im Rahmen der sonst für die ver-tragsärztliche Versorgung geltenden Regelungen). Eine auto-matische Teilnahme an den Verträgen nach § 73c SGB V bestehtnicht.

Im Rahmen der Verträge nach § 73c SGB V liegt der Sicherstel-lungsauftrag bei den Krankenkassen. Daher benötigt die Kran-kenkasse die personenbezogenen Daten, die im Rahmen derTeilnahmeerklärung erfragt werden.

Dem an dem Vertrag teilnehmenden Arzt obliegt eine Doku-mentationspflicht seiner prä-, intra- und postoperativ erbrach-ten Leistungen. Diese Dokumentationspflicht dient der Über-prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Qualitätssiche-rung und zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der medizini-schen Versorgung. Die erhobenen Daten werden pseudonymi-siert, d.h. ohne Patientenbezug, erhoben und auf direktem We-ge an die Kassenärztliche Vereinung Nordrhein weitergeleitet.Bei jedem Bearbeitungsschritt werden strengste gesetzlicheSicherheitsvorschriften beachtet. Der Schutz Ihrer Daten istimmer gewährleistet. Die Schweigepflicht Ihres Arztes bleibtunberührt.

Die im Rahmen des Vertrages zur Durchführung einer Tonsillo-tomie erfassten pseudonymisierten Informationen werden an-schließend in anonymisierter Form wissenschaftlich ausgewer-tet. Für diese Evaluation wird eine externe, unabhängige Insti-tution beauftragt. Die Ergebnisse der Evaluation werden an-schließend zum Beispiel in der Mitgliederzeitschrift Ihrer Kran-kenkasse oder im Internet auf den Seiten der KassenärztlichenVereinigung Nordrhein veröffentlicht.

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

98 Rheinisches Ärzteblatt 1/2012

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Rheinisches Ärzteblatt 1/2012 99

Versicherteninformation Versorgungsvertrag Tonsillotomie

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte!

Ihr Arzt hat bei Ihrem Kind vergrößerte Gaumenmandeln dia-gnos tiziert. Vergrößerte Gaumenmandeln (Tonsillenhyperpla-sie) bei Kindern in diesem Alter sind nicht ungewöhnlich undeine Folge der hohen immunologischen Aktivität speziell beijüngeren Kindern, da sich ihr Immunsystem noch im Aufbau be-findet. Die Mandeln zählen zu den lymphatischen Organen und dienenals solche der primären Auseinandersetzung des Körpers mitAntigenen. Durch die regelmäßige Konfrontation mit möglichenKrankheitserregern (zum Beispiel Viren oder Bakterien) kommtes zu einer physiologischen Größenzunahme der Gaumenman-deln. Diese Größenzunahme an sich ist keine Krankheit, dieMandeln sind nicht entzündet wie bei einer Mandelentzün-dung. Sie sind lediglich vergrößert. Erreicht die Tonsillenhyperplasie jedoch eine bestimmte Grö-ße, kann es zu Funktionsstörungen und zu behandlungsbedürf-tigen Begleiterscheinungen kommen. Sie bemerken dies bei-spielsweise an deutlichen nächtlichen Schnarchgeräuschen Ih-res Kindes, zum Teil kann es sogar zu Atemaussetzern kommen,an häufigen Mittelohrinfekten oder an Sprech- und Artikulati-onsstörungen bis hin zu Gedeihstörungen. Durch die Tonsillotomie, also der bloßen Verkleinerung derGaumenmandeln, bleibt die immunologische Funktion desMandelgewebes erhalten. Die Tonsillotomie ist damit eine ech-te Alternative zur vollständigen Entfernung der Gaumenman-deln, soweit es lediglich um die Verminderung der übermäßi-gen Größe der Mandeln geht.

• Neue Leistung Tonsillotomie ab dem 1. Januar 2012Die Tonsillotomie ist eine Leistung, die nicht zur medizini-schen Regelversorgung gehört. Deshalb wird der Eingriffauch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung ge-tragen. Vielleicht haben Sie schon einmal den Begriff IGe-Leistung gehört. IGe-Leistung steht für individuelle Ge-sundheitsleistung und bezeichnet Leistungen, die von Ärz-ten gegen Selbstzahlung angeboten werden, so wie bei-spielsweise auch die Tonsillotomie.

Ab dem 1.Januar 2012 bieten Ihnen die AOK Rheinland/Hamburg, die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein undIhr HNO-Arzt den Versorgungsvertrag Tonsillotomie an. BeiIhrer Teilnahme an diesem Vertrag haben Sie einen An-

spruch auf volle Kostenerstattung des Eingriffs. Ihr HNO-Arzt führt die Operation durch und rechnet diese wie jedenanderen Arztbesuch auch über ihre Krankenkasse ab. Siebekommen keine Rechnung, weder von Ihrem HNO-Arztnoch von Ihrer Krankenkasse.

• Wie können Sie bzw. Ihr Kind an dem VersorgungsvertragTonsillotomie teilnehmen?Zur Teilnahme an dem Versorgungsvertrag Tonsillotomiemüssen Sie lediglich folgende Voraussetzungen erfüllen:� Sie bzw. Ihr Kind ist Versicherter der AOK Rheinland/

Hamburg in Nordrhein� Ihr Kind hat das 2. Lebensjahr vollendet und das 7. Le-

bensjahr noch nicht vollendet� Sie haben die beigefügte Teilnahmeerklärung ausgefüllt

und unterschrieben an Ihren HNO-Arzt übergeben

Ihre Teilnahme an dem Versorgungsvertrag Tonsillotomieist selbstverständlich freiwillig.

• Welche Leistungen beinhaltet der Versorgungsvertrag Tonsillotomie?� Der Versorgungsvertrag Tonsillotomie beinhaltet folgen-

de Leistungen, die von Ihnen ab dem Zeitpunkt IhrerTeilnahme in Anspruch genommen werden können:

� Die Durchführung einer Tonsillotomie sowie die Durch-führung etwaiger erforderlicher Kombinationseingriffe(Adenotomie, Parazentese mit Legen einer Paukendrai-nage) durch einen am Vertrag teilnehmenden HNO-Arzt

� Die Durchführung von drei postoperativen Nachbehand-lungen

� Ein umfassendes Aufklärungsgespräch über die Inan-spruchnahme der von dem Vertrag umfassten Leistun-gen und Aushändigung dieses Merkblatts

� Die Aushändigung eines Merkblatts mit postoperativenVerhaltensregeln und Informationen über mögliche sel-ten auftretende Komplikationen. Das Merkblatt enthältzudem eine Telefonnummer des HNO-Arztes, unter wel-cher dieser bis 24 Stunden nach der Operation telefo-nisch für Sie erreichbar ist

� Befundbericht / Anruf des Arztes am Operationstag

• Datenerhebung Die Befunddaten Ihres Kindes werden von Ihrem HNO-Arztunter Einhaltung seiner ärztlichen Schweigepflicht doku-mentiert und in anonymisierter Form an die KV Nordrheinweitergeleitet. Die KV Nordrhein erfasst die übermitteltenDaten. Diese werden anschließend von einer externen Insti-tution wissenschaftlich ausgewertet. Durch die Anonymisie-rung ist sichergestellt, dass keinerlei Bezug zu den Daten Ihres Kindes oder zu Ihren eigenen Daten hergestellt werdenkann, weder durch die KV Nordrhein noch durch Ihre Kran-kenkasse. Jeder einzelne Schritt der Datenübermittlung un-

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

Anlage 2.1 Versicherteninformation Nordrhein

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terliegt höchsten technischen Sicherheitsvorkehrungen, so-dass der Schutz Ihrer Daten fortwährend gewährleistet ist.

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind alles Gute!

Ihre Ihre Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein AOK Rheinland/Hamburg

von den am Vertrag teilnehmenden operativ tätigen Fach-ärzten für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde mit Vertragsarzt-sitz in Nordrhein und der Genehmigung zum ambulantenOperieren abgerechnet werden.

Die Symbolnummern beinhalten neben den Operationsleis -tungen ebenfalls den Aufwand für die erste postoperativeNachbehandlung ein bis zwei Tage nach erfolgter Operation.

Die Abrechnung der nachstehend genannten Leistungen setztvoraus, dass der Anästhesist sich verpflichtet, die Bedingun-gen des Vertrages einzuhalten.

Die Abrechnung der nachstehend genannten Leistungen setztvoraus, dass der konservativ tätige HNO-Arzt sich verpflichtet,die Bedingungen des Vertrages einzuhalten.

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

100 Rheinisches Ärzteblatt 1/2012

Anlage 3: Vergütung und Abrechnung

Vergütung und Abrechnung der Leistungen aus demVertrag nach § 73c SGB V mit der AOKRheinland/Hamburg über die Durchführung einer Tonsillotomie im Rahmen der besonderen ambulantenärztlichen Versorgung gültig ab dem 01.01.2012

1. Vergütung

Die vorgenannten Symbolnummern können ausschließlich

Leistungen Operateur

Symbol-nummer

Leistungsbeschreibung Ver-gütung in Euro

97070A Durchführung einer Tonsillotomie 440,–

97070B Durchführung einer Tonsillotomie inKombination mit einer Adenotomie

550,–

97070C Durchführung einer Tonsillotomie inKombination mit einer Adenotomieund einer Parazentese mit Paukendrai-nage, jeweils einseitiger Eingriff

585,–

97070D Durchführung einer Tonsillotomie inKombination mit einer Adenotomieund einer Parazentese mit Paukendrai-nage, jeweils beidseitiger Eingriff

600,–

97070H Durchführung einer Tonsillotomie inKombination mit einer Parazentese mitPaukendrainage, einseitiger Eingriff

475,–

97070I Durchführung einer Tonsillotomie inKombination mit einer Parazentese mitPaukendrainage, beidseitiger Eingriff

490,–

Leistungen Anästhesist

Symbol-nummer

Leistungsbeschreibung Ver-gütung in Euro

97071A Durchführung der Anästhesie zur Tonsillotomie

150,–

97071B Durchführung der Anästhesie zur Tonsillotomie in Kombination mit einerAdenotomie

150,–

97071C Durchführung der Anästhesie zur Tonsillotomie in Kombination mit einerAdenotomie und einer Parazentese mitPaukendrainage, jeweils einseitigerEingriff

185,–

97071D Durchführung der Anästhesie zur Ton-sillotomie in Kombination mit einerAdenotomie und einer Parazentese mitPaukendrainage, jeweils beidseitigerEingriff

185,–

97071H Durchführung der Anästhesie zur Tonsillotomie in Kombination mit einerParazentese mit Paukendrainage, einseitiger Eingriff

185,–

97071I Durchführung der Anästhesie zur Tonsillotomie in Kombination mit einerParazentese mit Paukendrainage, beidseitiger Eingriff

185,–

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Rheinisches Ärzteblatt 1/2012 101

Die Symbolnummern 97070E und 97070F dürfen sowohlvon teilnehmenden operativ tätigen Fachärzten für Hals-Na-sen-Ohren-Heilkunde als auch von konservativ tätigenFachärzten für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde abgerechnetwerden. Die Symbolnummern 97070E und 97070F beinhal-ten für den konservativ tätigen Facharzt für Hals-Nasen-Oh-ren-Heilkunde neben den Leistungen der Nachbehandlungauch das Ausfüllen der Dokumentation.

Die Symbolnummern 97070E und 97070F dürfen nicht amselben Behandlungstag wie die Symbolnummern 97070A,B, C, D, H und I angesetzt werden. Die Symbolnummer97070E darf erst eine Woche, die Symbolnummer 97070Fdarf erst vier bis sechs Wochen nach erfolgter Operation an-gesetzt werden.

Eine parallele privatärztliche Abrechnung nach GOÄ für Leis -tungen nach § 8 dieses Vertrages gegenüber dem Patientenist ausgeschlossen. Auch der Ansatz von EBM-Abrech-nungsziffern für sämtliche mit dem Eingriff in Zusammen-hang stehenden Leistungen nach § 8 dieses Vertrages istausgeschlossen, sofern und soweit in diesem Vertrag nichtsanderes bestimmt ist.

2. Abrechnung

Mit den Pauschalen sind sämtliche im Zusammenhang mitder Tonsillotomie stehenden Leistungen des Operateursund Anästhesisten inklusive der anfallenden prä- und post-operativen Konsultationen durch den HNO-Arzt, des Medi-kamenten- und Sprechstundenbedarfs, der Kosten für Ra-diofrequenzsonden und der Sachkosten im Rahmen der Co-blation sowie der durch die Verwendung der Lasergeräteanfallenden Sachkosten abgegolten.Komplikationsbedingte Folgeeingriffe durch den Opera-teur, die in unmittelbarem zeitlichen und sachlichen Zu-sammenhang mit dem nach diesem Vertrag erbrachten Ein-griff der Tonsillotomie und etwaiger erforderlicher Kombi-nationseingriffe stehen und dem Verantwortungsbereichdes HNO-Operateurs zuzuordnen sind, sind Bestandteil derVergütungen. Insbesondere stationäre Folgeeingriffe sindhiervon ausgenommen.

Die erbrachten Leistungen werden von den teilnehmenden

Ärzten kalendervierteljährlich über die KV Nordrhein abge-rechnet.

Die KV Nordrhein erfasst die von den Ärzten abgerechnetenLeistungen kalendervierteljährlich im Rahmen der Abrech-nung für kurative Leistungen und rechnet sie mit der AOKRheinland/Hamburg ab.

Die Leistungen werden im Formblatt 3 unter dem Konto400, Kapitel 90 mit einer Ausweisung der Leistung bis zur6. Ebene außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtver-gütung erfasst.

Im Übrigen wird das Abrechnungsverfahren entsprechenddem allgemeinen technischen und organisatorischen Ab-lauf innerhalb der KV Nordrhein durchgeführt, diese ist be-rechtigt gemäß § 12 Verwaltungskosten auf die Honorare zuerheben.

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

Postoperative Leistungen

Symbol-nummer

Leistungsbeschreibung Ver-gütung in Euro

97070E Durchführung der zweiten post-operativen Nachbehandlung 1 Wochenach erfolgter Operation

10,–

97070F Durchführung der dritten post-operativen Nachbehandlung 4 bis 6Wochen nach erfolgter Operation

10,–

Ablauf der Praxisbegehungen und Stichprobenprüfungen bei dem Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung einerTonsillotomie im Rahmen der besonderen ambulantenärztlichen Versorgung gültig ab dem 01.01.2012

Die Vertragspartner regeln nachfolgend das Nähere gem. § 5Absatz 1 des Versorgungsvertrags Tonsillotomie zu den von ih-nen durchzuführenden Praxisbegehungen und Stichprobenprü-fungen. Die Stichprobenprüfungen sind beschränkt auf eineVollständigkeitsprüfung der laut Vertragsinhalt in der Praxisvorzuhaltenden Unterlagen, Dokumente und Nachweise:

1. Allgemeinesa. Die Praxisbegehung erfolgt auf Antrag der AOK Rhein-

land/Hamburg oder der KV Nordrhein bei konkretenHinweisen auf eine unzureichende Strukturqualität beiden am Versorgungsvertrag teilnehmenden Ärzten.

b. Für die Praxisbegehungen wird eine Kommission gebil-det. Die Kommission besteht aus:

Anlage 4: Praxisbegehungen und Stichprobenprüfungen

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• 2 Mitarbeitern der KV Nordrhein • 1 Facharzt für HNO-Heilkunde mit der Genehmigung

zum ambulanten Operierenc. Die Kommission überprüft die baulich-apparativen und

hygienischen Bedingungen der Praxisräume gemäß An-schnitt C § 6 der „QS-Vereinbarung Ambulante Opera-tionen“ (siehe Punkt 2) und die Vertragsinhalte des Ver-sorgungsvertrags Tonsillotomie (siehe Punkt 3).

2. Überprüfung der baulich-apparativen und hygienischen Bedingungengemäß Abschnitt C § 6 der „QS-Vereinbarung AmbulanteOperationen“

a. Räumliche Ausstattung• Operationsraum• Personalumkleidebereich mit Waschbecken und Vor-

richtung zur Durchführung der Händedesinfektion• Raum für die Aufbereitung von Geräten und Instru-

menten, Entsorgungsübergaberaum für unreine Gü-ter, Raum für Putzmittel. Eine Kombination dieserdrei Räume ist möglich

• Räume oder Flächen für das Lagern von Sterilgutund reinen Geräten

• ggf. Ruheraum/Aufwachraum für Patienten• ggf. Umkleidebereich für Patienten

b. Apparativ-technische VoraussetzungenOperationsraum• Raumoberflächen (z.B. Wandbelag), Oberflächen von

betrieblichen Einbauten (z.B. Türen, Regalsys tem,Lampen) und Geräteoberflächen müssen problemlosfeucht gereinigt und desinfiziert werden können, derFußbodenbelag muss flüssigkeitsdicht sein

• zur fachgerechten Ausleuchtung des Operationsrau-mes und des Operationsgebietes mit Sicherungdurch Stromausfallüberbrückung, auch zur Siche-rung des Monitoring lebenswichtiger Funktionenoder durch netzunabhängige Stromquelle mit opera-tionsentsprechender Lichtstärke als Notbeleuch-tung

• Entlüftungsmöglichkeiten unter Berücksichtigungder eingesetzten Anästhesieverfahren und der hy-gienischen Anforderungen

Wascheinrichtung• Zweckentsprechende Armaturen und Sanitärkera-

mik zur chirurgischen Händedesinfektion

Instrumentarium und Geräte• Instrumentarium zur Reanimation und Geräte zur

manuellen Beatmung, Sauerstoffversorgung und Ab-saugung

• Geräte zur Infusions- und Schockbehandlung• OP-Tisch/-Stuhl mit fachgerechten Lagerungsmög-

lichkeiten• Fachspezifisches, operatives Instrumentarium mit

ausreichenden Reserveinstrumenten

• ggf. Anästhesie- bzw. Narkosegerät mit Spezialin-strumentarium (kann auch vom Anästhesisten ge-stellt werden)

Arzneimittel, Operationstextilien, Verband- und Verbrauchsmaterial• Notfallmedikamente zu sofortigem Zugriff und An-

wendung• Operationstextilien bzw. entsprechendes Einmal-

Material, in Art und Menge so bemessen, dass ggf.ein Wechsel auch während des Eingriffs erfolgenkann

• Infusionslösungen, Verband- und Nahtmaterial,sonstiges Verbrauchsmaterial

Hygienische Voraussetzungen• Anwendung fachgerechter Reinigungs-, Desinfekti-

ons- und Sterilisationsverfahren• Dokumentation über Infektionen nach § 23 des Ge-

setzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infekti-onskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-gesetz)

• Hygieneplan nach § 36 Absatz 1 Infektionsschutzge-setz

Notfälle• Organisationsplan für Notfälle / Notfallplan für Zwi-

schenfälle• regelmäßige Fortbildungen im Notfall-Management• geeignetes Instrumentarium für Reanimationsmaß-

nahmen• Sicherstellung der Notfallversorgung

3. Überprüfung der Vertragsinhalte des VersorgungsvertragsTonsillotomieFolgende Unterlagen werden in der Praxis des Arztes aufVollständigkeit geprüft. Die Unterlagen sind von den Ärztenin pseudonymisierter Form vorzulegen, sodass keinerleiPatientenbezug möglich ist.

• OP-Bericht• Narkosejournal• Photodokumentation vor und nach der Operation• falls Verwendung von Lasergeräten: Zulassung der

Lasergeräte nach der Medizinprodukte-Betreiber-verordnung

• den von dem nachbehandelnden HNO-Arzt rück-übermittelten Dokumentationsbogen in Papierformüber die zweite und dritte Nachbehandlung - soferndiese nicht von dem Operateur selbst erbracht wor-den sind

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

102 Rheinisches Ärzteblatt 1/2012

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Rheinisches Ärzteblatt 1/2012 103

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

Anlage 5 Arztbrief an überweisenden Arzt

Ort/Datum

Sehr geehrte(r)

vielen Dank für die Überweisung Ihres/r Patienten/in

Bei den durchgeführten Untersuchungen ergaben sich folgende Ergebnisse:

Diagnose: � Hyperplasie der Gaumenmandeln (ICD J35.1) ja ��� Hyperplasie der Gaumenmandeln mit Hyperplasie der

Rachenmandeln (ICD J35.3) ja �� ICD H65.3 oder H65.4 oder H65.9 einseitig �� / beidseitig ��

Befunde: Die Spiegeluntersuchung ergab: � � eine ausgeprägte Hyperplasie der Tonsillen ja � �� � vergrößerte Adenoide im Nasenrachenraum ja � �� � einen Paukenerguss einseitig �� / beidseitig ��

Therapie: Am � � � � � � � � wurde bei dem Patienten folgender Eingriff durchgeführt:� � Tonsillotomie ja �� � Adenotomie ja �� � Paukendrainage einseitig �� / beidseitig ��� � Legen von Paukenröhrchen ja �

Postoperativer Verlauf: Der postoperative Verlauf bis zur 3. Nachkontrolle am � � � � � � � �war komplikationslos. Sollten sich im weiteren Heilungsverlauf noch Probleme ergeben, werde ich Ihnen erneut berichten.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Arztbrief an den überweisenden Arzt Praxisstempel des Operateurs

Name: Vorname:

Geb. am: Straße:

PLZ: Wohnort:

Versorgungsvertrag Tonsillotomie(Nachbehandlung durch Operateur)

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Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

104 Rheinisches Ärzteblatt 1/2012

Anlage 5.1 Arztbrief an nachbehandelnden HNO-Arzt

Ort/Datum

Sehr geehrte(r)

vielen Dank für die Überweisung Ihres/r Patienten/in

Bei den durchgeführten Untersuchungen ergaben sich folgende Ergebnisse:

Diagnose: � Hyperplasie der Gaumenmandeln (ICD J35.1) ja ��

� Hyperplasie der Gaumenmandeln mit Hyperplasie der

Rachenmandeln (ICD J35.3) ja �

� ICD H65.3 oder H65.4 oder H65.9 einseitig �� / beidseitig ��

Befunde: Die Spiegeluntersuchung ergab:

� � eine ausgeprägte Hyperplasie der Tonsillen ja � �

� � vergrößerte Adenoide im Nasenrachenraum ja � �

� � einen Paukenerguss einseitig �� / beidseitig ��

Therapie: Am � � � � � � � � wurde bei dem Patienten folgender Eingriff durchgeführt:

� � Tonsillotomie ja �

Arztbrief an den überweisenden Arzt Praxisstempel des Operateurs

Name: Vorname:

Geb. am: Straße:

PLZ: Wohnort:

Versorgungsvertrag Tonsillotomie(Nachbehandlung durch konservativ tätigen HNO-Arzt)

Fortsetzung nächste Seite �

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Rheinisches Ärzteblatt 1/2012 105

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

� � Adenotomie ja �

� � Paukendrainage einseitig �� / beidseitig ��

� � Legen von Paukenröhrchen ja �

Schnittnahtzeit (SNZ): � � � Minuten

Postoperativer Verlauf:

Erste Nachbehandlung

Der postoperative Verlauf war bis zur ersten Nachbehandlung am � � � � � � � � komplikationslos.

Zweite und dritte Nachbehandlung

� Bitte führen Sie die zweite Nachbehandlung ca. 1 Woche nach der Operation und die dritte Nachbehandlung ca. 4-6 Wochen nach der Operation durch.

� Bitte füllen Sie zeitgleich den beigefügten Dokumentationsbogen in Papierform aus.

Vielen Dank!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

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Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

106 Rheinisches Ärzteblatt 1/2012

Versorgungsvertrag Tonsillotomie

Dokumentationsbogen – 2. Nachbehandlung

Patientenidentifikations-/Dokumentationsnummer� � � � � �

Datum der 2. Nachbehandlung:� � � � � � � � �

2. Nachbehandlung wird durchgeführt von Name:

LANR:

Auftreten von Nachblutungen � nein �� ja

Behandlung � konservativ � operativ

Bemerkung

sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend

Allgemeines Befinden � � � � � �

Wundheilung � � � � � �

Schmerzverlauf � � � � � �

Ess- und Trinkverhalten � � � � � �

Besserung der Symptome � � � � � �

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Rheinisches Ärzteblatt 1/2012 107

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

Versorgungsvertrag Tonsillotomie

Dokumentationsbogen – 3. Nachbehandlung

Patientenidentifikations-/Dokumentationsnummer� � � � � �

Datum der 2. Nachbehandlung:� � � � � � � � �

2. Nachbehandlung wird durchgeführt von Name:

LANR:

Bemerkung

Ort, Datum Unterschrift

sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend

Allgemeines Befinden � � � � � �

Wundheilung � � � � � �

Schmerzverlauf � � � � � �

Ess- und Trinkverhalten � � � � � �

Besserung der Symptome � � � � � �

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Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

108 Rheinisches Ärzteblatt 1/2012

Patient

Patientenidentifikations-/Dokumentationsnummer � � � � �Alter: � � �

Geschlecht: � männlich � weiblich

Postleitzahl (Angabe der ersten 3 Ziffern): � � � ��

Unterschriebene Teilnahmeerklärung des Patienten liegt vor ��

Anlage 6 Dokumentationsbogen Operateur

Versorgungsvertrag Tonsillotomie

Dokumentationsbogen – für den Operateur

Krankenkasse

Krankenkasse des Versicherten: � AOK Rheinland/Hamburg

Arztkontakt

Datum der Untersuchung � � � � � � � ��

Überweisung des Patienten � durch Kinderarzt

� durch HNO-Arzt

� keine Überweisung (d.h. Erstkontakt findet beim Operateur statt)

Allgemeine Information

Entwicklungsstand des Kindes dem Alter entsprechend? � ja � nein

Beschreibung/Grund �

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Rheinisches Ärzteblatt 1/2012 109

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

Indikation

Diagnose

� J35.1 Hyperplasie der Gaumenmandeln

� J35.3 Hyperplasie der Gaumenmandeln mit Hyperplasie der Rachenmandel

� H65.3 Chronische muköse Otitis media (Paukenerguss)

� J34.3 Hypertrophie der Nasenmuscheln

� Allergie (Benennung)

� Sonstiges (ICD-10)

Tonsillengröße � kissing tonsils

� stark vergrößert

� mäßig vergrößert

Wurde bereits eine Tosillektomie bei dem Patienten durchgeführt? � ja

� nein

Anzahl antibiotikapflichtiger Tonsillitiden im vergangen Jahr? � � ��

Anzahl antibiotikapflichtiger Tonsillitiden seit Geburt? � � ��

Symptome

ständig gelegentlich selten nie

Schnarchen � � � ��

OSAS bzw. Schnarchen mit Atemaussetzern � � � �Mittelohrinfekte � � � �Erkältungskrankheiten � � � �Trinkverhalten � normal � reduziert

Essverhalten � normal � reduziert

� Gedeihstörungen�� Behinderung der Nasenatmung�� Konzentrationsstörungen�� Verhaltensauffälligkeiten�� Allergien�� Sonstiges

Präoperative Diagnostik

� Präoperative Diagnostik wurde durchgeführt

� Labordiagnostik wurde durchgeführt

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110 Rheinisches Ärzteblatt 1/2012

Operation

Datum der Operation � � � � � � � �

Ort der Operation � eigene Praxis Geräteart � Lasergerät

� Belegkrankenhaus � Coblationsgerät

� OP-Zentrum � Radiofrequenzgerät

� MVZ Typ

Art des Eingriffs � Tonsillotomie

� Adenotomie

� Parazentese einseitig

� Parazentese zweiseitig

Intensität des Eingriffs Wattzahl � � �Intensitätsregler auf Stufe � � � von max. Stufe � � �

Operationsverlauf � unproblematisch

� Komplikationen Art der Komplikationen

Durchführung des

Eingriffs � ambulant

� 1 Nacht Verweildauer Grund

OP-Blockierungszeit � � � Minuten

Schnittnahtzeit � � � Minuten

Nachbeobachtungszeit im Aufwachraum � � � Minuten

Anwesenheit folgender Personen während der OP � Anästhesist

� Anästhesieschwester

� OP-SchwesterFotodokumentation vor und nach der OP gemäß Vertragsbedingungen liegt vor � ja � nein

OP Bericht wurde erstellt � ja � nein

Narkosejournal wurde erstellt � ja � nein

Arzneimittel

Ausgegebene Arzneimittel Menge

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Rheinisches Ärzteblatt 1/2012 111

sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend

Allgemeines Befinden � � � � � �

Wundheilung � � � � � �

Schmerzverlauf � � � � � �

Ess- und Trinkverhalten � � � � � �

Besserung der Symptome � � � � � �

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

1. Nachbehandlung

Datum der 1. Nachbehandlung � � � � � � � �

Auftreten von Nachblutungen � ja � nein

Behandlung � konservativ � operativ

Bemerkung

Arztstempel- und Unterschrift des Operateurs

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Postoperatives Merkblatt für die Elternbzw. Sorgeberechtigten Versorgungsvertrag Tonsillotomie

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte!

Ihr Kind nimmt am Versorgungsvertrag Tonsillotomie teil. Mitdiesem Merkblatt möchte ich Ihnen Informationen zu mögli-chen Komplikationen und wichtige Verhaltensregeln nach demEingriff mitgeben. Sollten Sie dringenden Rat benötigen, steheich Ihnen unter den unten stehenden Telefonnummern zur Ver-fügung.

1. Mögliche KomplikationenVorübergehende KomplikationenNach der Operation können Schluck- und Sprechbeschwerdensowie Geschmacksveränderungen auftreten. AuftretendeSchmerzen wie Kopfschmerzen, Halsschmerzen, Ohrenschmer-zen oder Nackensteifigkeit können mit Hilfe von Medikamentenverringert werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind nur die von mirverordneten/empfohlenen Medikamente und keine Schmerz-mittel, die Acetylsalicylsäure enthalten (z.B. Aspirin®, Thoma-pyrin® oder Ähnliches). Es kann auch Fieber bis 39 – 40 Gradauftreten. Im Allgemeinen reicht es auch hier aus, Paracetamolzu verabreichen. Ein Antibiotikum ist selten erforderlich. Aufden Wundflächen bildet sich weißlich grauer Fibrinbelag, dervon einem unerfahrenen Arzt mit Eiter verwechselt werdenkann. Es handelt sich jedoch nicht um Eiter, sodass auch hiermeist keine Antibiose nötig ist.

Immer wenn Sie das Gefühl haben, das ist nicht das Verhaltenmeines Kindes (verweigert Nahrungsaufnahme, trinkt nicht, istweinerlich, spricht nicht) hat es vermutlich Schmerzen, auchwenn es nach außen nicht so aussieht. Dann seien Sie nichtsparsam mit Schmerzmitteln im Rahmen des Möglichen.

Seltene KomplikationenNach der Operation können bis zu 3 Wochen Nachblutungenauftreten, diese sind aber sehr selten. Nachblutungen sinddurch Blutaustritt aus Nase oder Mund, Bluthusten und ver-mehrtes unwillkürliches Schlucken bemerkbar. In diesem Fallverständigen Sie mich sofort, da nur ein HNO-Arzt entspre-chende Maßnahmen ergreifen kann (Ihr Kind muss sofort in ei-ner HNO-Klinik behandelt werden.) Selten, vor allem bei be-reits vorgeschädigten Zähnen, können Zahnschäden auftreten.

2. Verhaltensregeln nach dem Eingriff (ca. 1 Woche in Abhängigkeit von Beschwerden)Körperliche AnstrengungIhr Kind sollte sich körperlich nicht anstrengen!

Essen/TrinkenBitte geben Sie Ihrem Kind keine harten Speisen sowie keinesäurehaltigen Getränke und Speisen (z.B. Bananen oder Toma-ten). Ihr Kind kann jegliche Form von Gemüse, Kartoffelbrei,Nudeln (außer scharfe Soßen), Fleischpflänzchen, Hackbraten,Suppenfleisch, frische Suppen aus Hühnerfleisch, Rindfleischoder Suppenknochen (keine Fertigsuppen) essen. Zu vermei-den sind Leberknödel oder Leberspätzle; Semmelknödel, Kar-toffelknödel, Pfannkuchen, Kaiserschmarrn (ohne Puderzu -cker) o. Ä. sind erlaubt. Wichtig ist, dass Ihr Kind trinkt.

BadenBitte vermeiden Sie heißes Baden sowie Haare waschen. Ambesten körperwarm vom Hals abwärts duschen! Bitte sehen Sieauch von Schwimmbad-, Saunabesuchen und Dampfbädern ab! Bei Kindern mit Trommelfellperforation: So lange bei einerNachuntersuchung nicht festgestellt wurde, dass die Trommel-felle wieder geschlossen sind, darf kein Wasser in den Gehör-gang kommen.

SonnenbestrahlungBitte schützen Sie Ihr Kind nach dem Eingriff vor direkter Son-nenbestrahlung!

SonstigesBitte achten Sie auch darauf, dass Ihr Kind keinen engen Kon-takt mit anderen kranken Kindern hat.Die nächste eventuell anfallende Schutzimpfung sollte frühes -tens 4 Wochen nach dem Eingriff durchgeführt werden. Bitteunternehmen Sie in den ersten Wochen nach der Operation kei-ne größeren Ausflüge. Es muss sichergestellt sein, dass IhrKind im Fall einer stärkeren Blutung innerhalb kurzer Zeit ver-sorgt werden kann.

3. Telefonische ErreichbarkeitBei dringenden Fragen erreichen Sie mich unter den folgendenTelefonnummern:

Praxis:

Handy:

Freundliche Grüße und eine baldige Genesung wünscht Ihnenund Ihrem KindIhr

HNO-Arzt

Rheinisches ÄrzteblattAmtliche Bekanntmachungen

112 Rheinisches Ärzteblatt 1/2012

Anlage 7: Postoperatives Merkblatt für die Eltern