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Vertragsgestaltung: Leiharbeit / Fremdarbeit Michael Kloth Safety Service + Performance GmbH Hameln www.SSundP.de

Vertragsgestaltung: Leiharbeit / Fremdarbeit · Inhalt: Vertragsarten Verantwortung Vertragsgestaltungen Rechtsquellen. Dieser Vortrag ersetzt keine Beratung durch Angehörige der

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Page 1: Vertragsgestaltung: Leiharbeit / Fremdarbeit · Inhalt: Vertragsarten Verantwortung Vertragsgestaltungen Rechtsquellen. Dieser Vortrag ersetzt keine Beratung durch Angehörige der

Vertragsgestaltung:Leiharbeit / Fremdarbeit

Michael Kloth Safety Service + Performance GmbH

Hamelnwww.SSundP.de

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Inhalt:

VertragsartenVerantwortungVertragsgestaltungenRechtsquellen

Dieser Vortrag ersetzt keine Beratung durch Angehörige der rechtsberatenden Berufe!

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Vertragsarten:

WerkvertragDienstvertragGeschäftsbesorgungsvertragDienstverschaffungsvertragArbeitnehmerüberlassungsvertrag

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Maßgebende Kriterien:

Organisation der UmsetzungWeisungsgebarenTragen des UnternehmerrisikosVergütung

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Qualität des Vertrags:

Titel des Vertrags ist unerheblichTatsächliche Ausgestaltung ist ausschlaggebendGesamtheitliche Betrachtung erforderlich

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Werkvertrag

Vereinbarung eines konkreten bestimmten WerkergebnissesEigenverantwortliche OrganisationWeisungsrecht beim AuftragnehmerAuftragnehmer trägt UnternehmerrisikoErgebnisbezogene Vergütung

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Dienstvertrag

Eigenständige Organisation der DienstleistungEigenständige zeitliche DispositionZahl der Erfüllungsgehilfen frei wählbarEignung der ErfüllungsgehilfenKein Weisungsrecht des Auftraggebers

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Geschäftsbesorgungsvertrag

Selbständige Besorgung eines Geschäfts für einen anderenGeschäftsbesorger nimmt in völliger wirtschaftlicher Selbständigkeit fremde Vermögensinteressen wahr

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Dienstverschaffungsvertrag

Verschaffung einer selbständigen Dienstleistung eines DrittenDritter leistet in wirtschaftlicher und sozialer Selbständigkeit und Unabhängigkeit

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Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Zurverfügungstellung geeigneter ArbeitskräfteEinsatz der Arbeitskräfte nach betrieblichen Erfordernissen im KundenbetriebEntleiher erteilt konkreten ArbeitsauftragVergütung nach Zeitaufwand

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Verantwortung:

Werkvertrag, Dienstvertrag: nur AuftragnehmerZeitarbeit: gemeinsame Verantwortung, auch und besonders im Arbeitsschutz

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Mögliche Folgen bei Verstößen:

Ungenehmigte ArbeitnehmerüberlassungSubsidiärhaftung des AuftraggebersÜbernahme der Primärverantwortung durch den AuftraggeberFestanstellung der betroffenen Mitarbeiter des Auftragnehmers beim Auftraggeber

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Vertragsgestaltung Werkvertrag:

Keine Einflussnahme durch Auftraggeber auf AuftragnehmerGgf. Beistellung von Anlagen, Maschinen und Geräten regelnU. U. für Raum- und Flächennutzung Mietvertrag inkludieren

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Vertragsgestaltung Dienstvertrag:

Detaillierte Beschreibung der zu erbringenden DienstleistungKeine Einflussnahme auf konkrete Ausgestaltung wie Personaleinsatz, zeitliche Disposition et cetera

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ANÜ-Vertrag: Vorüberlegungen ArbSch

Arbeitsschutzvorschriften im Kundenbetrieb gelten auch für Zeitarbeitnehmer Beide Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen

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ANÜ-Vertrag: Folgerungen

Konkrete Absprachen zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kundenbetrieb erforderlich

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ANÜ-Vertrag: Arbeitsschutzvereinbarung

Kunde erstellt Gefährdungsbeurteilung und teilt Ergebnisse dem Zeitarbeits-unternehmen mitZutrittsberechtigung zu Arbeitsplätzen durch Vertreter des Zeitarbeitsunternehmens (auch FASi, Betriebsarzt)

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ANÜ-Vertrag: Arbeitsschutzvereinbarung

EinsatztätigkeitBeschreibung der TätigkeitBesondere Merkmale der TätigkeitErforderliche Qualifikation / BefähigungEinsatzort / Arbeitsbereich

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ANÜ-Vertrag: Arbeitsschutzvereinbarung

Wer stellt Erste Hilfe (Verbandskasten, Ersthelfer et cetera)?Arbeitsunfälle werden dem Zeitarbeits-unternehmen gemeldet und gemeinsam untersucht

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ANÜ-Vertrag: Arbeitsschutzvereinbarung

Umsetzungen sind vorher mit dem Zeitarbeitsunternehmen zu vereinbarenKunde muss Zeitarbeitnehmer auf besondere Qualifikation hinweisenUnterweisungspflicht durch den Kundenbetrieb

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ANÜ-Vertrag: Arbeitsschutzvereinbarung

Welche PSA ist erforderlich und wer stellt welche?Welche arbeitsmedizinische Vorsorgeunter-suchungen sind obligatorisch, welche fakultativ, wer veranlasst und bezahlt sie?

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Rechtsquellen (Auswahl):

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)Durchführungsanweisung der BA zum AÜGMerkblatt der BA zur Abgrenzung zwischen ANÜ und Werk- und DienstverträgenBGI 5020 Zeitarbeit – sicher, gesund, erfolgreich

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Fragen und Anworten

Welche Fragen ergeben sich oder sind offen?

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