Verwaltervertrag WEG 2015-11-11 - lwb- · PDF fileMuster WEG Verwaltervertrag Seite 3 von 8 a) Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer

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  • Muster WEG Verwaltervertrag Seite 1 von 8

    Verwaltervertrag

    Rechnungsnummer

    Zwischen

    (im Folgenden WEG genannt)

    und

    der LWB Verwaltungsgesellschaft mbH,

    vertreten durch die Geschftsfhrerin Veronika Lenz

    und dem Handlungsbevollmchtigten Thomas Schachoff

    Wintergartenstrae 4, 04103 Leipzig

    Steuernummer: 231/113/02235

    (im Folgenden Verwalter genannt)

    1 Vorbemerkung und Vertragsgegenstand

    (1) Die LWB Verwaltungsgesellschaft mbH ist in der Eigentmerversammlung der WEG vom . . . . . . unter TOP . . . . . . fr die Zeit vom 1. 1. . . . . . . bis 31. 12. . . . . . . zum Verwalter der WEG bestellt worden. In der hier einschlgigen Teilungserklrung mit Gemeinschaftsordnung ist das Recht zur Abberufung des Verwalters auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes beschrnkt worden; die Parteien dieses Vertrages machen diese Vereinbarung auch zum Gegenstand dieses Vertrages.

    (2) Ebenfalls in der Eigentmerversammlung vom . . . . . . ist der Verwaltungsbeirat unter TOP . . . . . . ermchtigt worden, diesen Verwaltervertrag fr die WEG abzuschlieen und zu unterzeichnen.

    (3) Gegenstand des Vertrages ist die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnanlage .in .bestehend aus Wohneinheiten, TG-Stellpltzen sowie die Verwaltung des gemeinschaftlichen Verwaltungsvermgens.

    2 Beginn, Laufzeit und Beendigung des Verwaltervertrags

    (1) Der Verwaltervertrag beginnt zusammen mit der Bestellzeit am 1. 1. . . . . . . und endet mit Ablauf der Bestellzeit am 31. 12. . . . . . . . .

    (2) Kommt es zu einer Weiterbestellung, verlngert sich dieser Verwaltervertrag ipso iure um diese weitere Bestellzeit, sofern mit der Weiterbestellung nicht der Abschluss eines anderen Verwaltervertrags beschlossen wird.

  • Muster WEG Verwaltervertrag Seite 2 von 8

    (3) Vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekndigt werden. Die fristlose Kndigung des Verwaltervertrags durch den Verwalter kann entweder in der Eigentmerversammlung oder gegenber dem jeweiligen Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats oder im Falle dessen Abwesenheit gegenber dessen Stellvertreter erklrt werden.

    (4) Der Verwaltervertrag steht unter der auflsenden Bedingung einer wirksamen vorzeitigen Beendigung des Verwalteramts wie z. B. durch wirksame auerordentliche Abberufung des Verwalters oder wirksame Niederlegung des Verwalteramts durch den Verwalter aus wichtigem Grund. Endet also vor Ablauf der Bestellzeit das Verwalteramt, endet damit zugleich und zeitgleich auch der Verwaltervertrag.

    3 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

    Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus diesem Vertrag, der Teilungserklrung mit GO und aus 24, 27 und 28 WEG, soweit nachfolgend nicht etwas anderes oder ergnzendes vereinbart ist. Im Folgenden werden die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters aufgelistet, die zum einen gegenber der WEG und zum anderen gegenber den Wohnungseigentmern bestehen. Soweit es sich dabei um Aufgaben des Verwalters gegenber den Wohnungseigentmern handelt, ist dieser Vertrag ein Vertrag zugunsten Dritter, nmlich zugunsten der Wohnungseigentmer.

    (1) Der Verwalter ist gegenber den Wohnungseigentmern und gegenber der WEG berechtigt und verpflichtet,

    a) mindestens einmal jhrlich eine Eigentmerversammlung einzuberufen, zu leiten und die dort gefassten Beschlsse zu protokollieren, sofern nicht ein anderer Versammlungsleiter und/oder Protokollfhrer bestimmt wird;

    b) die Beschluss-Sammlung zu fhren;

    c) die Eigentmerbeschlsse durchzufhren und fr die Durchfhrung der Hausordnung zu sorgen;

    d) die fr die ordnungsgeme Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Manahmen zu treffen und in regelmigen Abstnden, mindestens einmal pro Jahr, die Wohnanlage zu begehen;

    e) Lasten- und Kostenbeitrge anzufordern, in Empfang zu nehmen und abzufhren, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentmer handelt;

    f) alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhngen;

    g) die eingenommenen Gelder gesondert von seinem Vermgen zu halten und zu verwalten;

    h) die Jahres- und Einzelabrechnungen fr das Vorjahr zu erstellen und zur Beschlussfassung vorzulegen; in dieser Eigentmerversammlung sind zugleich der Gesamtwirtschaftsplan und die Einzelwirtschaftsplne fr das Folgejahr zur Beschlussfassung vorzulegen;

    i) die Wohnungseigentmer ber einen Rechtsstreit gem. 43 WEG unverzglich zu informieren.

    (2) Der Verwalter ist berechtigt, im Namen aller Wohnungseigentmer und mit Wirkung fr und gegen sie

  • Muster WEG Verwaltervertrag Seite 3 von 8

    a) Willenserklrungen und Zustellungen entgegenzunehmen, soweit sie an alle Wohnungseigentmer in dieser Eigenschaft gerichtet sind;

    b) Manahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind, insbesondere einen gegen die Wohnungseigentmer gerichteten Rechtsstreit gem. 43 Nr. 1 WEG (Streit ber Rechte und Pflichten der Wohnungseigentmer untereinander), 43 Nr. 4 WEG (Beschlussanfechtungsklagen) oder 43 Nr. 5 WEG (Klagen Dritter gegen Wohnungseigentmer, die sich auf das gemeinschaftliche Eigentum und seine Verwaltung beziehen) im Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren zu fhren;

    c) Ansprche gerichtlich und auergerichtlich geltend zu machen sowie

    d) mit einem Rechtsanwalt wegen eines Rechtsstreits gem. 3 Abs. 2 lit. b) und c) dieses Vertrages in Ergnzung zu 27 Abs. 2 Nr. 4 WEG alternativ eine Vergtung nach Zeitaufwand mit einem festzulegenden Stundensatz zu vereinbaren.

    (3) Der Verwalter ist berechtigt, im Namen der WEG und mit Wirkung fr und gegen sie

    a) Willenserklrungen und Zustellungen entgegenzunehmen;

    b) Manahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind, insbesondere einen gegen die WEG gerichteten Rechtsstreit gem. 43 Nr. 2 WEG (Streit ber Rechte und Pflichten zwischen der WEG und den Wohnungseigentmern) oder 43 Nr. 5 WEG (Klagen Dritter gegen die WEG) im Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren zu fhren; einen Rechtsstreit fr die WEG (Aktivprozess) darf der Verwalter ohne Eigentmerbeschluss lediglich im Rahmen der Beitreibung rckstndiger Hausgelder fhren; insoweit ist er berechtigt, hierzu einen Rechtsanwalt zu beauftragen;

    c) die Manahmen gem. 3 Abs. 1 lit. e) und f) dieses Vertrages zu treffen sowie im Rahmen der Geldverwaltung gem. 3 Abs. 1 lit. g) dieses Vertrages Konten zu erffnen und zu fhren. Die gemeinschaftlichen Konten sind jeweils als so genannte offene Fremdkonten der WEG zu erffnen und zu fhren; die Kontenbezeichnungen lauten

    d) Hausgeldkonto (AarealBank, IBAN, BIC) der Wohnungseigentmergemeinschaft in., vertreten durch den Verwalter . . . . . . und

    e) Rcklagenkonto (AarealBank, IBAN, BIC) der Wohnungseigentmergemeinschaft ..in., vertreten durch den Verwalter . . . . . . ;

    f) mit einem Rechtsanwalt wegen eines Rechtsstreits gem. 3 Abs. 3 lit. b) dieses Vertrages in Ergnzung zu 27 Abs. 3 Nr. 6 i. V. m. 27 Abs. 2 Nr. 4 WEG alternativ eine Vergtung nach Zeitaufwand mit einem festzulegenden Stundensatz zu vereinbaren;

    g) sowohl die laufenden Manahmen der erforderlichen ordnungsmigen Instandhaltung und Instandsetzung zu treffen als auch darber hinaus im Rahmen seiner Aufgabe zur Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums Vertrge mit Dritten namens der WEG zu schlieen;

    h) den Hausmeistervertrag abzuschlieen, zu verlngern oder zu kndigen sowie

    i) die notwendigen Versicherungen abzuschlieen, zu verlngern oder zu kndigen, sofern mit der Kndigung ein Neuabschluss erfolgt.

  • Muster WEG Verwaltervertrag Seite 4 von 8

    (4) Der Verwalter kann von den Wohnungseigentmern die Ausstellung einer Vollmachts- und Ermchtigungsurkunde verlangen, aus welcher der Umfang seiner Vertretungsmacht hervorgeht.

    (5) In begrndeten Einzelfllen und in Absprache mit dem Verwaltungsbeirat ist der Verwalter berechtigt, Untervollmacht zu erteilen, wenn und soweit im Rahmen der Verwaltungsaufgaben eine Leistung zu erbringen ist, die grundstzlich ein Dritter zu erfllen hat (z. B. Erstellung der Heizkostenabrechnung).

    (6) Der Verwalter ist im Rahmen der Wahrnehmung seiner Verwaltungsaufgaben von den Beschrnkungen des 181 BGB nicht befreit.

    4 Vergtung

    (1) Der Verwalter erhlt fr die aus diesem Vertrag von ihm zu erbringenden Grundleistungen eine monatliche Vergtung von zur Zeit

    Preis je Wohnung

    Anzahl Wohnungen

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    Zwischensumme

    Preis je Garage/Stellplatz

    Anzahl Garage/Stellplatz

    Zwischensumme

    Vergtung netto

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    zzgl. 19 % Umsatzsteuer

    Vergtung brutto

    (2) Der Verwalter ist berechtigt, diese monatliche Gesamtvergtung am 3. Werktag im Voraus eines jeden Monats vom Hausgeldkonto der WEG abzubuchen und auf sein Konto zu berweisen. Im Innenverhltnis wird diese Gesamtvergtung auf die einzelnen Eigentmer nach dem in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Verteilungsschlssel verteilt.

    (3) Mit dieser monatlichen Gesamtvergtung sind die gesamte regulre Verwalterttigkeit des Verwalters laut 3 dieses Vertrages und dessen Auslagen fr Telefon/Telefax abgegolten. Hiervon nicht erfasst sind insbesondere die Kosten fr Porto und die Anfertigung erforderlicher Kopien (z. B. fr die E