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Verordnung Verzeichnisse für Unternehmen des Vertrauens von eco center A.G. – (Oktober 2013) – „FORMULAR B“
Andere Personen/von ihrer Stelle ausgeschiedene Personen - ARBEITEN
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VERZEICHNISSE FÜR UNTERNEHMEN DES VERTRAUENS VON ECO CENTER A.G., GEMÄSS ART.
125 GVD 163/2006 FÜR VERGABEN IN REGIE
ANLAGE ZUM EINTRAGUNGSANTRAG
Ersatzerklärung für Bescheinigung und beeidete Bezeugungsurkunden, die gemäß Art. 46 und 47 des D.P.R.
vom 28.Dezember 2000, Nr. 445, abgegeben wird.
Der/Die Unterfertigte (technischer Direktor oder Person, die mit Vertretungsvollmacht ausgestattet ist und sich
zur Zeit im Amt befindet, aber nicht der gesetzliche Vertreter ist, der das Formular A ausgefüllt hat ODER
Person, die mit Vertretungsvollmacht ausgestattet ist und im Jahr vor der öffentlicher Ankündigung der
Ausschreibung von ihrer Stelle ausgeschieden sind)
(Name und Nachname) _____________________________________________________________________
geb. in ____________________________________ am _____________________________________________
Steuernummer______________________________________________________________________________
in seiner/ihrer Eigenschaft als _________________________________________________________________
(anzugebenden Eigenschaft: technischer Direktor oder Person, die mit Vertretungsvollmacht ausgestattet ist und
sich zur Zeit im Amt befindet ODER Person, die mit Vertretungsvollmacht ausgestattet ist und im Jahr vor der
öffentlicher Ankündigung der Ausschreibung von ihrer Stelle ausgeschieden sind)
(sollte eine von ihrer Stelle ausgeschiedene Person nicht auffindbar sein, so muss dies neben den Namen
angegeben werden, wobei die Untersuchungen und Überprüfung von Seiten der Auftragsstation trotzdem
durchgeführt werden)
der Gesellschaft/des Konsortiums ___________________________________________________________
________________________________________________________________________________________
Bezug nehmend auf die den im Betreff genannten Eintragungsantrag, in Kenntnis der von Art. 76 des D.P.R.
vom 28.Dezember 2000, Nr. 445, vorgesehenen strafrechtlichen Sanktionen für den Fall der Ausstellung oder
Verwendung gefälschter Urkunden, der Ausstellung unwahrer Erklärungen oder der Ausfolgung von Urkunden,
welche Daten enthalten, die nicht mehr der Wahrheit entsprechen,
ERKLÄRT
- die allgemeinen Voraussetzungen laut Artikel 38 des Gv.D. Nr. 163/2006 zu besitzen, und insbesondere:
b) dass ihm/ihr gegenüber kein Verfahren für die Verhängung einer der Vorbeugungsmaßnamen laut Artikel 3
des Gesetzes vom 27.Dezember 1956, Nr. 1423, anhängig ist noch einer der von Artikel 10 des Gesetzes
vom 31.Mai 1965, Nr. 575, vorgesehenen hindernden Gründe besteht;
c) dass ihm/ihr gegenüber kein rechtskräftig gewordenes, auf Verurteilung lautendes Urteil gefällt noch ein
unwiderruflich gewordenes, auf Verurteilung lautendes Strafdekret erlassen noch ein Urteil bzgl.
Strafzumessung auf Antrag laut Art. 444 StPO für schwere Vergehen zum Schaden des Staates oder der
Allgemeinheit, welche auf das Berufsethos Einfluss haben, gefällt wurde und dass gegenüber denselben
FORMULAR B Andere Personen/von ihrer Stelle ausgeschiedene Personen - ARBEITEN
Verordnung Verzeichnisse für Unternehmen des Vertrauens von eco center A.G. – (Oktober 2013) – „FORMULAR B“
Andere Personen/von ihrer Stelle ausgeschiedene Personen - ARBEITEN
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obgenannten Subjekten kein rechtskräftig gewordenes Urteil gefällt wurde wegen eines oder mehrerer
Vergehen der Beteiligung an einer kriminellen Organisation, der Bestechung, des Betrugs, der Geldwäsche,
wie sie von den Gemeinschaftsakten definiert werden, welche in Artikel 45 Paragraph 1 der EG-Richtlinie
2004/18 erwähnt werden;
dass bei folgenden Verurteilungen der Bewerber die Nichterwähnung in Anspruch genommen hat (sofern
zutreffend, andernfalls streichen):
___________________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________________
m-ter) dass er/sie
nicht Opfer von den Artikeln 317 und 629 des Strafgesetzbuches vorgesehenen Straftaten wurde, die laut
Artikel 7 des Gesetzesdekrets vom 13. Mai 1991, Nr. 152, erschwert wurden, das mit Abänderungen in das
Gesetz vom 12. Juli 1991, Nr. 203, umgewandelt wurde,
oder
Opfer von den Artikeln 317 und 629 des Strafgesetzbuches vorgesehenen Straftaten wurde, die laut
Artikel 7 des Gesetzesdekrets vom 13. Mai 1991, Nr. 152, erschwert wurden, das mit Abänderungen in das
Gesetz vom 12. Juli 1991, Nr. 203, umgewandelt wurde, und dass er/sie die Tatbestände bei der
Gerichtsbehörde in _______________ am___________ angezeigt hat.
oder
Opfer von den Artikeln 317 und 629 des Strafgesetzbuches vorgesehenen Straftaten wurde, die laut Artikel
7 des Gesetzesdekrets vom 13. Mai 1991, Nr. 152, erschwert wurden, das mit Abänderungen in das Gesetz
vom 12. Juli 1991, Nr. 203, umgewandelt wurde, und dass er/sie keine Anzeige gemacht hat, da die vom
Artikel 4 Absatz eins des Gesetzes vom 24. November 1981, Nr. 689, vorgesehenen Fälle vorliegen.
Ort und Datum ___________________________________________________
Vollständige Originalunterschrift __________________________________________________________________
Es muss eine Fotokopie eines gültigen Erkennungsausweises des Unterfertigten beigelegt werden, gemäß DPR 445/2000.