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VG-MITTEILUNGEN Nr. 9/2018 (36. Jg.) 5. September 2018 Mitteilungsblatt für die Ver waltungsgemeinschaft und die Mitgliedsgemeinden Ilmmünster und Hettenshausen Bild von Claudia Waltenberger

VG-MITTEILUNG EN · 2018-08-30 · 3 Meldeamtliche Nachrichten Wir gratulieren sen. Wie meinte der Bürgermeister: „Hermine schaute immer, dass die Kinderkrippe stets auf Hochglanz

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VG-MITTEILUNGEN

Nr. 9/2018 (36. Jg.) 5. September 2018

Mitteilungsblatt für die Ver waltungsgemeinschaft und die Mitgliedsgemeinden

Ilmmünster und

Hettenshausen

Bild von Claudia Waltenberger

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Wichtige Rufnummern Aktuelles

VG IlmmünsterFreisinger Str. 3, 85304 Ilmmünster..............................................Tel.: 08441/8073-0.......................................Telefax: 08441/8073-29

Beiträge für VG-Blatt:................E-Mail: [email protected]

Parteiverkehr:Mo., Di., Mi. und Fr. .....................8.00 – 12.00 UhrDonnerstag................................14.00 – 18.00 Uhr

E-Mail: [email protected]

Internetauftritt: www.ilmmünster.de und www.hettenshausen.de

Grundschule IlmmünsterFreisinger Str. 8, 85304 Ilmmünster.................................................Tel.: 08441/2436 .......................................Telefax: 08441/8710930

Kindergarten Hettenshausen „Ilmtalmäuse“Leiterin: Frau Wallner .................Tel.: 08441/76933

Gemeindekindergarten IlmmünsterLeiterin: Frau Rockermeier...........Tel.: 08441/84169

Kinderkrippe „Pusteblume“Leiterin: Frau Elke Glaubitz ......Tel.: 08441/4980802

Pfarrämter:Kath. Pfarramt Ilmmünster............Tel.: 08441/2201..........................................Telefax: 08441/76459

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Pfaffenhofen.............................................Tel.:08441/7973113

Bücherei IlmmünsterE-Mail: [email protected]: http://ilmmuenster.buchabfrage.de..............................................Tel.: 08441/860232

NotrufeWasserwart: Martin Pallauf .....Tel.: 0175/4140083Notruf: ..................................Tel.: 0171/7402313

Integrierte Leitstelle Ingolstadt...................112(Rettungsdienst, Feuerwehr)

Polizei-Notruf ..............................................110

Polizeiinspektion Pfaffenhofen a.d.Ilm...............................................Tel.: 08441/80950Ingolstädter Str. 47, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Öffnungszeiten WertstoffhöfeHettenshausenSommerzeit: Winterzeit:Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 Uhr Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 UhrFr.: 16:00 - 19:00 Uhr Fr.: 15:00 - 18:00 UhrSa.: 09:00 - 13:00 Uhr Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr

IlmmünsterSommerzeit: Winterzeit:Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 Uhr Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 UhrFr.: 16:00 - 19:00 Uhr Fr.: 15:00 - 18:00 UhrSa.: 09:00 - 12:00 Uhr Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr

Förderbescheid Breitbandausbau erhalten

Aus den Händen des Bayerischen Finanzministers Albert Für-acker (l.) und des Staatssekretärs Dr. Hans Reichhart (r.) erhieltBürgermeister Anton Steinberger am 24. Juli im Rahmen einerkleinen Feierstunde in München einen Förderbescheid zum Breit-bandausbau der Gemeinde Ilmmünster in Höhe von 268.675 €.

Verabschiedung Frau Hermine Wörl

Am 02.08.2018 verabschiedete Erster Bürgermeister Hans Wojtadie langjährige Mitarbeiterin Frau Hermine Wörl im Rahmen desBetriebsausfluges. Frau Wörl war die Putzperle von Hettenshau-

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Meldeamtliche Nachrichten

Wir gratulierensen. Wie meinte der Bürgermeister: „Hermine schaute immer,dass die Kinderkrippe stets auf Hochglanz geputzt war und dieBürgermeister ein sauberes Büro hatten“. Mit den besten Wün-schen für den „Unruhestand“ überreichte er Frau Wörl die Blu-men.

Sanierung des Stauhaltungsdamms in Ilmmünster

Ab voraussichtlich Mitte September führt das Wasserwirt-schaftsamt Ingolstadt Sanierungsarbeiten am Stauhal-tungsdamm in Ilmmünster durch.Der ca. 100 m lange, südlich des Wehres „An der Ross-schwemme“ gelegene Damm weist inzwischen erheblicheMängel auf. Aufgrund seines Alters und reger Biberaktivitä-ten muss der Damm im Hinblick auf Dichtigkeit und Stand-sicherheit saniert werden.Zur Abdichtung und Stabilisierung des Dammes werden aufder gesamten Länge Spundwände eingebracht. Zusätzlichsoll landseitig eine Dränageleitung eingebaut werden, wo-durch anfallendes Sickerwasser abgeleitet werden kann. Ab-schließend wird der Damm neu modelliert.Die Bauarbeiten werden nach etwa 6 Wochen abgeschlossensein. Für etwaige Beeinträchtigungen während der Bauzeitbittet das Wasserwirtschaftsamt um Verständnis.

Hinweis zum Datenschutz:

Geburtstagsjubilare werden automatisch ab dem 70. Ge-burtstag monatlich in den VG-Mitteilungen veröffentlicht.

Sollten Sie eine Veröffentlichung nicht wünschen, bitten wirrechtzeitig um Mitteilung (ca. vier Wochen vor Ihrem Jubi-läum) an die Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster, Freisin-ger Str. 3, 85304 Ilmmünster, Tel.: 8073-0.

GEMEINDE ILMMÜNSTER Juli/August 2018

Geburten: 1Eheschließungen: –Sterbefälle: –Geburten: Valentin

GEMEINDE HETTENSHAUSEN Juli/August2018

Geburten: 3Eheschließungen: –Sterbefälle: 2Geburten: Julia, Johanna, Sophia

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Am 11. August gaben sich Frau Sabine Beyer und Herr MarcusSchlammer das Ja-Wort. 1. Bürgermeister Anton Steinbergervermählte die beiden Verlobten und wünschte ihnen alles Gutefür die gemeinsame Zukunft.

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Mit dem Gemeindeblatt

sind Sie immer

informiert!

Informationen

GEMEINDE ILMMÜNSTER

06.09.2018 Frau Heidemarie Starck zum 70. Geburtstag07.09.2018 Frau Heidrun Jeczmenka zum 72. Geburtstag08.09.2018 Frau Anna Federl zum 83. Geburtstag10.09.2018 Frau Ursula Steinmann zum 73. Geburtstag11.09.2018 Herr Willibald Regler zum 79. Geburtstag12.09.2018 Herr Martin Müller zum 85. Geburtstag13.09.2018 Frau Maria Fersch zum 75. Geburtstag15.09.2018 Frau Hildegard Rylke zum 71. Geburtstag18.09.2018 Frau Ingeborg Amasreiter zum 71. Geburtstag18.09.2018 Frau Maria Thalmeier zum 79. Geburtstag20.09.2018 Herr Bernhard Beier zum 81. Geburtstag22.09.2018 Frau Heidemarie Verhoven zum 75. Geburtstag24.09.2018 Frau Ida Maußhammer zum 79. Geburtstag25.09.2018 Herr Gottfried Merxmüller zum 87. Geburtstag27.09.2018 Frau Erika Nischwitz zum 79. Geburtstag28.09.2018 Frau Walburga Döring zum 86. Geburtstag01.10.2018 Herr Stefan Füves zum 73. Geburtstag02.10.2018 Frau Gertraud Brand zum 86. Geburtstag03.10.2018 Herr Horst Petersen zum 71. Geburtstag

GEMEINDE HETTENSHAUSEN

11.09.2018 Frau Hannelore Daume zum 70. Geburtstag12.09.2018 Herr Gerhard Ludwig zum 78. Geburtstag17.09.2018 Herr Werner Wörl zum 76. Geburtstag17.09.2018 Herr Josef Weichselbaumer zum 81. Geburtstag23.09.2018 Frau Margot Stampfl zum 78. Geburtstag24.09.2018 Herr Siegfried Hermann zum 70. Geburtstag24.09.2018 Herr Helmut Kopp zum 84. Geburtstag25.09.2018 Herr Wilhelm Ritter zum 81. Geburtstag27.09.2018 Herr Alfred Fuchs zum 80. Geburtstag28.09.2018 Herr Ignaz Seidl zum 71. Geburtstag28.09.2018 Frau Helene Pfortner zum 81. Geburtstag28.09.2018 Herr Max Pfortner zum 85. Geburtstag29.09.2018 Frau Barbara Ruckhäberle zum 73. Geburtstag29.09.2018 Frau Kreszenz Lengfelder zum 86. Geburtstag03.10.2018 Frau Birgit Schwindt zum 75. Geburtstag

13.09.2018 Rosemarie und Wilhelm Mikolasch zum 50. Hochzeitstag

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Sprechtage für die Versicherten undRentner der Deutschen Rentenversicherung

im Seniorenbüro Sankt Josef, Hofberg 7, 85276 Pfaffenhofena.d.Ilm finden am 11.und 25. September sowie am 09. und23 Oktober 2018 Sprechtage statt.Die Beratungen erfolgen jeweils in der Zeit von 9:00 bis12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr und sind kostenlos.Die Termine für die Sprechtage werden über die kostenfreieTelefonnummer 0800 6789 100 vergeben.

AWP informiert: Viele defekte Gegenständegehören ab Mitte August in den Elektroschrott

Ab sofort zählen viele defekte Gebrauchsgegenstände zu Elek-troschrott. Darauf hat der Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen(AWP) aufgrund einer gesetzlichen Änderung jetzt hingewiesen.„Der Badezimmerschrank mit fest eingebauter Beleuchtung,

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blinkende Sportschuhe, elektrisch beheizte Handschuhe undeine Beleuchtungsleiste am Wohnzimmerschrank – das sind nureinige Beispiele an Gegenständen, die ab 15. August unter Elek-troschrott fallen und daher gesondert gesammelt und an denWertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden sollen“, so Ab-fallberater Godehard Reichhold vom AWP. Künftig fallen alleelektrischen und elektronischen Haushaltsgeräte unter das Ge-setz. Damit müssen auch ausgediente Möbel, Möbelteile oderKleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen ge-trennt unter Elektroschrott erfasst werden. Reichhold: „Zu er-kennen sind die Gegenstände am Symbol mit der durchgestri-chenen Mülltonne auf dem Gerät bzw. auf der Verpackung oderwenn elektrische Teile so verbaut sind, dass diese nicht ohneZerstörung ausgebaut werden können.“ Ziel des Gesetzes ist es,die Sammelquote für Elektroschrott zu erhöhen und das Recyc-ling zu fördern. Nach Angaben des Umweltbundesamtes wurden2015 rund 722 000 Tonnen Elektroaltgeräte in Deutschland ge-sammelt. Das waren aber nur knapp 43% des jährlich anfallen-den Elektroschrotts. Viele ausgediente Elektronik- und Elektro-altgeräte werden demnach falsch entsorgt. Der AWP bittet alleBürgerinnen und Bürger, ausgediente Elektrogeräte, auch Klein-geräte, am Wertstoffhof abzugeben. „Nur so können wertvolleMetalle wie Kupfer, Aluminium, Gold und Silber aus den Gerätenzurückgewonnen und negative Auswirkungen durch Schwerme-talle und andere giftige Stoffe in den Altgeräten vermieden wer-den“, so der Abfallberater. Bei Fragen zur Erfassung von Elek-tro- und Elektronikaltgeräten an den Wertstoffhöfen steht derAbfallberater unter Tel. 08441 7879-40 gerne zur Verfügung.

Offene GanztagsbetreuungGrundschule Ilmmünster

In wenigen Tagen ist es wieder so weit: Ein neues Schuljahr be-ginnt und viele Erstklässler fiebern dem großen Tag ihrer Ein-schulung entgegen. Auch das Team der OGT-Betreuung freutsich auf neue Kinder, aber natürlich auch auf die „alten Hasen“.Etwas zurückgegangen im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der

Abschlussrunde beim Schnitzkurs der ersten Gruppe

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Kinder, die sich für die OGT-Betreuung angemeldet haben, insog. Kurzgruppen – bis 13 Uhr bzw. 14 Uhr – oder in der Lang-gruppe bis 16 Uhr. Die Gebühren für die Betreuung werdendurch Fördergelder des Freistaates und der Gemeinden abge-deckt, lediglich die Betreuung am Freitag (bis 14 Uhr und ohneMittagessen) und das Mittagessen müssen von den Eltern selbstbezahlt werden. Zeitgleich zum Mittagessen gibt es seit letztemSchuljahr eine betreute Gruppe von sog. „Brotzeitkindern“, dieihr Essen von zuhause mitbringen. Somit ist für die Grundschul-kinder ein umfangreiches Betreuungsangebot gewährleistet. ImRahmen der offenen Ganztagsbetreuung wurden für die Kinderauch im vergangenen Schuljahr wieder „Projektgruppen“ ange-boten, zu denen sich interessierte Kinder anmelden konnten: Er-neut auf dem Programm stand ein Gartenprojekt im „grünenKlassenzimmer“, wie immer betreut von Waltraud und Franz Karlvom Obst- und Gartenbauverein Ilmmünster. Neben dem Anbauvon Kartoffeln, durften die Kinder dieses Jahr zusätzlich einenErdbeerturm anlegen, Kräuter pflanzen und säen und Bohneneinsetzen, die dann an einem selbstgebastelten Pflanzgitter ausWeiden emporrankten. Nun hieß es gießen – pflegen – beobach-ten. Die Bohnen schmeckten nach der Ernte als leckeres Boh-nengemüse und Butterbrot mit frischen Kräutern war der Rennerals Brotzeit am Freitag. Auf eine leckere Kartoffelsuppe dürfensich die Kinder im Herbst freuen. Zusätzlich fand in diesem Jahrerstmals ein grundlegender Schnitzkurs statt – „Einführung insSchnitzen am Grünholz“ – , der von Waltraud Karl, Jugendbe-auftragte im Kreisverband für Gartenbau und Landespflege undMitglied im Betreuerteam der Kindergruppe des OGV Ilmmünsterangeleitet wurde. Sie wurde unterstützt von Andrea Wehrheimvom Betreuungsteam. Den Kindern machte das Arbeiten mitHolz sichtlich Spaß, es erforderte viel Konzentration und Aus-dauer, sowie das Erlernen von Schnitzregeln. Als Abschluss er-hielten alle Teilnehmer einen „Schnitzpass“.Das Team der OGT-Betreuung bedankt sich sehr für das guteund kollegiale Miteinander bei der Schulleitung und den Lehrern;bei den Eltern und dem Elternbeirat für ihre Unterstützung; beiden Gemeinden Ilmmünster und Hettenshausen und bei der Ca-ritas als Kooperationspartner. Ein besonderer Dank geht auch andie „guten Seelen“ der Schule, Frau Thurner im Sekretariat undan unseren Hausmeister, Herrn Marb. Das Betreuungsteam imOffenen Ganztag – Miryam Häusler, Ewa Pater, Anna-Maria Lax,Andrea Wehrheim und Roswitha Hopper – lädt alle Eltern unddie Erstklässler am ersten Schultag zum Kennenlernen in dieRäume der Betreuung ein und freut sich auf einen guten Startins neue Schuljahr.

Gemeinsam für die

Zukunft unserer Kinder

Ferienpass 2018

Schützenverein „Frohsinn“ Ilmmünster

Jede Menge Spaß beim FerienpassAm ersten Samstagnachmittag der Sommerferien trafen sich 22Kids, um ihr Geschick in den verschiedensten Disziplinen desSchützenwesens zu beweisen oder um einfach mal in diesenvielseitigen Sport hineinzuschnuppern. Eine Menge Spaß undviel Bewegung waren garantiert, denn die Stationen befandensich im ganzen Schützenheim verteilt. In der obersten Etagekonnten die Jüngeren und Kleineren mit dem Lichtgewehr, dieetwas Größeren mit dem Luftgewehr schießen. In der unterstenEtage waren drei kleine Stände aufgebaut, bei denen man mitMiniatur-Holzpistolen und -Gewehren und auch einer kleinenMini-Armbrust auf Dosen zielen musste. Die Miniwaffen sind sogebaut, dass, sobald man den Abzug betätigt, ein Gummiringauf das Ziel abgefeuert wird, welches dann im Idealfall umfällt,wenn man es getroffen hat. Mit der Mini-Holzarmbrust werdenkleine Gummisauger auf eine Zielscheibe geschossen, an der siesich dann festsaugen und die in verschiedene Wertungsringe un-terteilt ist. Hinter dem Schützenheim im Freien gab es noch zweiweitere Aktionen zu meistern. Einmal das Bogenschießen, eine

der Lieblingsdisziplinen der Kleinen und die mindestens ebensobeliebte Mohrenkopfschleuder. Nach der ganzen Anstrengungund Konzentration bei der Jagd nach Punkten an den verschie-denen Stationen, gab es noch eine Stärkung in der Grillecke undeine Preisverleihung für die Teilnehmer. So ging ein schönerNachmittag zu Ende.

Alle diesjährigen Ferienpass-Schützen mit ihren Pokalen, Medail-

len, Urkunden und Preisen.

Schüler-König Leo Spindler und Jugend-König Sebastian Sterr

(vorne im Bild); Johannes Panradl, Herbert Maier, Anton Ober-

leiter (hinten)

Sieger in der Schülerklasse: (v.l.n.r.) Rachel Aulinger (2.), Leo

Spindler (1.), Julius Vlad (3.)

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„Schnuppertraining Tennis“ des FC Hettenshausen

Auch die Tennisabteilung des FC Hettenshausen hat sich wiederam diesjährigen Ferienpass-Programm der Verwaltungsgemein-schaft beteiligt. Getroffen wurde sich am 04. August vormittagszu einem Tennis-Schnuppertraining in lockerer und lustiger At-mosphäre. Die acht jungen Nachwuchstalente tasteten sich spie-lerisch nach Anleitung der drei Betreuerinnen an den Tennissportheran und entwickelten trotz der großen Hitze richtigen Ehrgeiz.Zur Belohnung durften sich die Kleinen unter der Bewässerungs-anlage die wohlverdiente Abkühlung holen.

Sieger in der Jugendklasse: (v.l.n.r.) Thomas Carmanns (2.),

Stefan Carmanns (1.), Sebastian Sterr (3.)

Bayernpark am 31.07.2018

31 Kinder durften am 31. Juli von unserem Ferienpassprogrammaus in den Bayernpark fahren. Die Kids hatten viel Spaß dabei.Vielen Dank an die Betreuer, die sich wieder vorbildlich um dieKinder gekümmert haben.

Wanderfreunde Ilmmünster

Am 01.08. fand im Rahmen der Ferienpassaktion der Kinder-wandertag statt. Mit rund 25 Kindern wanderten wir vorbei amWildgehege und der Herrenraster Kirche zum Stern. Dort ver-gnügten wir uns mit Spielen wie Gummistiefelweitwurf, Büch-senwerfen, ... und liesen uns anschließen die Leckereien vomGrill schmecken. Zurück im Vereinsheim wurden wir noch miteinem Eis belohnt. Es war ein schöner Ausflug.

Die ehrgeizigen Teilnehmer des Tennis-Schnuppertrainings mit

ihren Betreuerinnen Andrea, Sabine und Franziska.

Schon nach kurzer Zeit gab es im Kleinfeld die ersten Erfolgser-

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Fischen beim Ferienpass 2018

Bei den diesjährigen Ferienpass-Veranstaltungen seitens der hie-sigen Gemeinde beteiligte sich auch dieses Mal wieder der Fi-scherverein Ilmmünster mit einem gemeinsamen Fischen mitKindern an der Ilm. Treffpunkt aller Teilnehmer hierzu warSamstag, der 04.August mittags beim Fischerstüberl am Hinter-hof des Sportheims. Nach dem Eintreffen aller in Betracht kom-menden Teilnehmer erfolgte dort dann die Aufstellung der ein-zelnen Fischergruppen und anschließend das Aufsuchen der je-weiligen Anglerplätze an der Ilm. Während des etwa 3-stündigengemeinsamen Fischens mit den Kindern unter Aufsicht von Be-treuern übten hierbei nun alle 13 Buben und Mädchen mit großerBegeisterung und Freude den Fischfang aus. Nach dem erfolgtengemeinsamen Fischen kehrten hierauf nun alle Teilnehmer wie-der zum Fischerstüberl beim Sportheim zurück, wo es für alleBeteiligten zum Abschluss dann noch eine kleine Brotzeit gab.

Ein Wasserauffangbehälter diente als Erfrischung für die Kinder.

teilnehmende Kinder mit Betreuerin Monika Hettwer

Ferienpass bei der Feuerwehr Hettenshausen

Am Samstag, den 11.08.2018, fand von 14 – 17:30 Uhr ein er-eignisreicher Nachmittag für die Kinder im Rahmen des Ferien-passes bei der Feuerwehr Hettenshausen statt. Die Kinder konn-ten die Feuerwehr auf spielerische Art und Weise kennenlernen.Sie durften die Autos, die Pumpe und das Gerätehaus begutach-ten und selbst mit Schläuchen auf eine Zielwand spritzen. Dadas Wetter sich von seiner besten Seite zeigte, wurde außerdemgemeinsam ein Wasserauffangbehälter gebaut und natürlich mitWasser befüllt, welcher für die Kinder dann als Pool diente. Nach Begeistert lernten die Kinder das Feuerwehrauto kennen.

dem Basteln, gab es abschließend noch für Alle Essen vom Grill.Insgesamt kann man von einem sehr gelungenen und unterhalt-samen Nachmittag für klein und auch groß sprechen. Schön,dass ihr da wart und ein herzliches Vergelt´s Gott an die Helfer.Bis nächstes Jahr! Wir freuen uns!

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Ferienprogramm: Schnuppertraining Taekwondo

Die Ilmtaler Benefiz Initiative sagt allen Unterstützernein herzliches Dankeschön! Die zweite Benefizveranstal-tung am 21. Juli 2018 und der Spendenlauf der Grund-schüler waren ein Riesenerfolg: Es konnten sagenhafte7.733 € an ELISA Familiennachsorge e.V. gespendet wer-den.

e-mail: [email protected]

Am Mittwoch, den 22.08.2018 fand ein Taekwondo Schnupper-kurs mit Trainerin Marion vom Verein „Taekwondo 1995 Pfaffen-hofen“ für unseren Ferienpass statt. 13 Kinder bekamen Einblickin die Kunst der Kampfsportart. Sie hatten sichtlich viel Spaßdabei.

(Foto von Herrn Herchenbach) Spendenübergabe in Pfaffenho-

fen: Kathrin Hehme, Andrea Wehrheim und Frau Dier von Elisa

(v. l. nach r.)

Schon zum zweiten Mal fand das von der Ilmtaler Benefiz Initia-tive initiierte Familienfest mit Spendenlauf auf dem Schulhof derGrundschule Ilmmünster statt. Bereits vor zwei Jahren war diegrößte Sorge der Veranstalterinnen, dass das Wetter nicht mit-spielt, denn dass es wieder, wie damals ein wunderschönes Festwerden würde, daran hatten sie keine Zweifel. Unterstützt wur-den die Veranstalterinnen von Ihren Familien, dem SportvereinIlmmünster, der Freiwilligen Feuerwehr Ilmmünster, den Tisch-tennisfreunden Ilmmünster, dem Wanderverein Ilmmünster, denElternbeiräten der Schule, des Gemeindekindergartens, des Het-tenshausener Kindergartens und des Waldkindergartens, denGemeindearbeitern, dem Schulhausmeister, dem Bürgermeister,der Gemeindeverwaltung, und all den Mitstreitern, denen diegute Sache am Herzen liegt. Bereits am Vortag haben die Grund-schüler der Grundschule Ilmmünster schier endlos ihre Rundengedreht, um den stolzen Betrag von 4.000 € für Elisa Familien-nachsorge e.V. zu erlaufen. Darüber hinaus wird der OffenenGanztagsbetreuung der Schule ein noch nicht benannter Betraggespendet. Vielen Dank der Schulleiterin Frau Conrads, ihrem

(Foto von Herrn Herchenbach) Um 15.30 Uhr gab der 1. Bürger-

meister Anton Steinberger den Startschuss. Auch die kleinsten

Läufer (0- 8 Jahre) waren am Start, um die für sie abgesteckte

170m Bambini-Runde auf dem Schulhof zu laufen. Unter den An-

feuerungsrufen der Zuschauer liefen die Kinder unermüdlich

Runde um Runde.

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Kollegium und allen anderen Beteiligten für die Mühe und Un-terstützung. Elisa e.V. ist ein Verein, der sich auch im LandkreisPfaffenhofen um die Begleitung von Kindern mit schweren und/ oder chronischen Erkrankungen und Behinderungen und derenFamilien, kümmert. Mehr zu Elisa e.V. können Sie unterwww.elisa-familiennachsorge.de nachlesen. Außer der Spendean Elisa Familiennachsorge e.V., konnte auch das Versprecheneingelöst werden, der offenen Ganztagesbetreuung der Grund-schule Ilmmünster Riesenschaumstoffwürfel zu spenden. Trotzdes Wetters kamen zahlreiche gut gelaunte Besucher und Läuferzu dem Fest und sorgten mit ihrer guten Stimmung für eineschöne und gelungene Veranstaltung.

halle – der Andrang war riesig. Für den musikalischen Genusssorgten der Kinderchor der Kirchengemeinde Ilmmünster, dieLiedermacher Grigoli und die Coverband „our neighbours“.Derkrönende Abschluss der erfolgreichen Veranstaltung war dasKonzert der Coverband „our neighbours“ in der Schulaula. Dankeauch an das „Intakt- Musikinstitut“ in Pfaffenhofen für die Leih-gabe der Ton- und Lichtanlage. Vielen Dank auch an alle betei-ligten Firmen und den vielen, vielen Familien, die privat gespen-det haben.

Gemeinde Hettenshausen

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom30.07.2018

61. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungenam 11.06.2018 und 12.06.2018

Die Niederschriften vom 11.06.2018 und 12.06.2018 wurdenden Gemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung inAblichtung zugesandt.

Beschluss:Die Niederschriften über die Sitzungen am 11.06.2018 und12.06.2018 werden in der vorliegenden Fassung genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

62. IKEK Lebendige Dorfmitten PAF 2017 – Wettbewerbs-betreuunga) Vorstellung des Ergebnisses der Angebotseinholungb) Vergabe des Auftrags zur Betreuung des Wettbewerbsverfah-rens

Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt wurden den Gemein-deratsmitgliedern bereits Anfang Juli übersandt. In der Sitzungerläutert Herr Deller vom Büro für Architektur und Städtebau,Dachau die Angebotsauswertung und stellt die beiden vorliegen-den Angebote vor. Er weist darauf hin, dass die Durchführungder städtebaulichen Planungen für die Dorfmitte im nicht offenenWettbewerb durchgeführt soll. Die Auswertung zeigt, dass dasArchitekturbüro Dömges Architekten, Regensburg bei entspre-chender Leistungsfähigkeit des Büros mit einer Auftragssummevon 27.808,87 € deutlich günstiger als das Vergleichsangebotist. Herr Deller schlägt daher vor, das Architekturbüro DömgesArchitekten mit der Betreuung des Wettbewerbs zu beauftragen.Die Betreuungskosten und die folgenden Kosten des Planungs-wettbewerbs sind im Städtebauförderungsprogramm förderfä-hig.

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich der Zuwendungszu-sage durch die Regierung von Oberbayern das ArchitekturbüroDömges mit der Betreuung und der Durchführung des Wettbe-werbsverfahrens zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: 13 : 1

63. Vollzug des BauGB; Einbeziehungssatzung Nr. 2„Schelmerkrippel“Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungs-beschluss

Der Gemeinderat Hettenshausen hat in seiner öffentlichen Sit-zung am 05.02.2018 die Aufstellung der EinbeziehungssatzungNr. 2 „Schelmerkrippel“ der Gemeinde Hettenshausen beschlos-sen. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 23.04.2018 billigte

(Foto von Herrn Herchenbach) Hier wird die jüngste aktive Läu-ferin von einem Schulkind überholt. Den Bambinis folgte dieGruppe der Kinder ab dem 3. Schuljahr, die eine längere Streckelaufen mussten, nämlich 500 Meter rund um das Schulhaus.Auch diese Gruppe ließ sich nicht „lumpen“ und lief und lief undlief. Versorgt wurden die Läufer aller Altersklassen während desLaufs mit Wasser, frischem Obst, mit über 40 leckeren Kuchenund belegten Wurst- und Käsesemmeln, sowie Pizza und Börek.Vielen Dank an alle Spender. Ein besonderes Dankeschön gehtan alle freiwilligen Helfer, die bei den Vorbereitungen, dem Auf-und Abbau der Organisation, dem Standdienst und beim Backenmitgeholfen haben. Auch ein kleines Rahmenprogramm wurdeangeboten: für diejenigen, die noch nicht genug gesportelt hat-ten, bot der Verein der Tischtennisfreunde Ilmmünster einen ab-wechslungsreichen Parcours aus diversen Tischtennisvarianten.

(Foto von Herrn Herchenbach) Für diejenigen, die noch nichtgenug gesportelt hatten, bot der Verein der TischtennisfreundeIlmmünster einen abwechslungsreichen Parcours in der Turn-

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dieser den Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 2 „Schelmer-krippel“ des Planungsbüros WipflerPlan aus Pfaffen-hofen a. d.Ilm in dessen Fassung vom 23.04.2018 samt dessen Begrün-dung, ebenfalls in der Fassung vom 23.04.2018 im vereinfachtenVerfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB und ordnetedie öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öf-fentlicher Belange und Behörden an.Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses war in derZeit vom 06.02.2018 bis 22.03.2018. Die Bekanntmachung desBilligungs- und Auslegungsbeschlusses fand in der Zeit vom02.05.2018 bis 15.06.2018 statt. Die Träger öffentlicher Belangeund Behörden wurden mit E-Mail vom 02.05.2018 um derenStellungnahme bis spätestens 15.06.2018 gebeten. FolgendeStellungnahmen gingen fristgemäß bei der Verwaltung ein.

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

Alle Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken wurden be-reits im Zuge der Sitzungsladung den Gemeinderäten in Kopiezugesandt.

I. Stellungnahmen ohne Anregungen und Bedenken gingen einvon:

1. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Kommunale Ange-legenheiten vom 18.05.2018

2. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Gesundheitsamtvom 06.06.2018

3. Kommunalunternehmen Strukturentwicklung LandkreisPfaffenhofen a. d. Ilm vom17.05.2018

4. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Verkehr/ÖPNV vom07.05.2018

5. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Kreiseigener Tief-bau vom 11.05.2018

6. Regierung von Oberbayern – Regional- und Landespla-nung vom 24.05.2018

7. Regierung von Oberbayern – Brand- und Katastrophen-schutz vom 01.06.2018

8. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung vom08.05.2018

9. Gemeinde Schweitenkirchen vom 26.07.2017 (Postein-gang 18.05.2018)

10. Gemeinde Scheyern vom 07.06.201811. Gemeinde Paunzhausen vom 07.05.201812. Staatliches Bauamt Ingolstadt vom 03.05.201813. Planungsverband Region Ingolstadt vom 16.05.2018

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den vorgenannt aufgeführten Stel-lungnahmen ohne Anregungen und Bedenken Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

II. Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken von Behör-den und Trägern öffentlicher Belange gingen ein von:

1. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Bauleitplanungvom 11.06.2018

Planungsrechtliche und ortsplanerische Beurteilung:

1. Die städtebauliche Erforderlichkeit ist gemäß § 1 Abs. 3BauGB nachzuweisen. Die vorhandenen Potenziale der Innen-entwicklung in den Siedlungsgebieten [...] sind dabei mög-lichst vorrangig zu nutzen (vgl. 3.2 (Z) Landesentwicklungs-programm 2013). Die Begründung gemäß § 2a Abs. 1 Satz 2Nr. 1 BauGB ist noch nicht ausreichend.

Erläuterung:Für die Ergänzungssatzung sind weitere Anforderungen u. a.nach § 1 Abs. 3 bis 7 BauGB zu erfüllen; u. a. ist die städtebau-

liche Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3 BauGB nachzuweisen.Auch wäre nachzuweisen, dass die Einbeziehungssatzung miteiner städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist (vgl. § 34 Abs.5 Satz 1 Nr. 1 BauGB).Trotz der in der Region Ingolstadt vorhandenen dynamischenEntwicklung (siehe Regionalplan 10, B Ill, 1.1) ist bei der Inan-spruchnahme von Außenbereichsflächen in der Begründung dar-zulegen, dass eine städtebauliche Untersuchung des gesamtenGemeindegebietes durchgeführt wurde und keine Potentiale derlnnenentwicklung bestehen. Darüber hinaus sollte der tatsäch-liche Wohnbaubedarf der Gemeinde aufgezeigt und der analy-sierte Siedlungsdruck dargelegt werden. Gemäß 3.2 (Z) desLandesentwicklungsprogramms (LEP 2013) sind „in den Sied-lungsgebieten [...] die vorhandenen Potenziale der lnnenent-wicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zuläs-sig, wenn Potenziale der lnnenentwicklung nicht zur Verfügungstehen.“ Die vorliegende Erklärung in der Begründung z. B.unter Kapitel 5. Anlass und Ziel der Planung ist nach Ansicht derFachstelle noch nicht ausreichend und muss ergänzt werden.

2. Bei der Wahl des Verfahrens sind die Voraussetzungen des §34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB nicht erfüllt. Eine sachliche undräumliche Prägung des angrenzenden Bereichs auf die in Be-tracht kommende Außenbereichsfläche ist in der vorliegendenForm nicht gegeben.

Erläuterung:Der § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „ermöglicht die Einbeziehung ein-zelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebautenOrtsteile, wenn die einbezogenen Flächen durch die baulicheNutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägtsind.“ (Die Einbeziehungs- oder Ergänzungssatzung; in: Ernst,Zinkahn, Bielenberg; BauGB Kommentar; S. 175; Rn. 115;08/2013). Es reicht demgemäß „[...] nicht aus, dass die einzu-beziehenden Flächen an den Innenbereich grenzen.“ (Die Ein-beziehungs- oder Ergänzungssatzung; in: Ernst, Zinkahn, Bie-lenberg; BauGB Kommentar; S. 177; Rn. 117; 08/2013).Für die Planung muss das Anbindegebot gemäß LEP gegebensein. Dies ist durch die angrenzende Bebauung der Fall. Bei dergeplanten Einbeziehung der einzelnen Außenbereichsfläche inden Zusammenhang des bebauten Ortsteils (Innenbereich) reichtes im Gegensatz zum Anbindegebot nicht aus, dass die einzube-ziehende Fläche an den Innenbereich grenzt. Es müsste vielmehreine sachliche und räumliche Prägung des angrenzenden Be-reichs durch bauliche Nutzung auf die in Rede stehende Außen-bereichsfläche gegeben sein. Dies ist hier für die im Norden vor-gesehene Bebauung in der vorliegenden Form nicht der Fall.

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Der Baubereich auf der nördlichen Teilfläche von Flurnummer247 ragt fingerartig in den Außenbereich hinein. Zwar bestehtim Westen davon ein mit Bäumen und Büschen stark bewach-sener Ranken entlang des vorhandenen Feldweges; der den Ortvon der Landschaft (und den landwirtschaftlich genutzten Flä-chen im Westen davon) abgrenzt. Allerdings befindet sich an derwestlichen Kante der nördlichen Teile von Flur Nr. 13 und östlichvon Flurnummer 247 gelegen eine deutlich wahrnehmbare Bö-schung, die den Bereich der geplanten Bebauung von der Ost-seite betrachtet von der Ortslage aufgrund dessen Hochlagenoch deutlicher abtrennt. Darüber hinaus bestehen im Südenund Osten landwirtschaftlich genutzte Wiesenflächen. Eine sach-liche und räumliche Prägung des angrenzenden Bereichs auf diein Betracht kommende Außenbereichsfläche ist aus Sicht derFachstelle in der vorliegenden Form nicht gegeben. Die Zuläs-sigkeit des Verfahrens ist daher zu überprüfen.

Zudem wird durch die derzeitige Planung in ihrer unmittelbarenNachbarschaft im Osten ein Innenbereich (z. B. auf den Teilflä-chen der Flurnummern 19/1 bzw. 13) geschaffen, bei dem imGegensatz zur gegenständlichen Überplanung zur Realisierungeiner Bebauung keine „bauleitplanerischen Kosten“ anfallen.

Es wird daher angeregt, z. B. den gesamten Ortsrand (z. B. FI.Nrn. 247 Nordteil, 19/1 Nordteil und z. B. die nördlichen Teilflä-chen von Flurnummer 13/1) in die Überplanung mit einzubezie-hen und ggf. zu prüfen, ob diese z. B. als Bebauungsplan nach§ 13b BauGB entwickelt werden könnten.

Auch wenn durch die oben angeführten Punkte zur planungs-rechtlichen Stellungnahme für das Vorhaben in der derzeit vor-gelegten Fassung eine realistische Umsetzung durch die Fach-stelle nicht gesehen wird, werden zur Vollständigkeit die orts-planerischen Punkte mit aufgeführt:

3. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB, LEP 2013 8.4.1 (G) und Art.141 Abs. 1 Satz 4 BayVerf sind die Belange der Baukultur zuberücksichtigen, die Gestaltung des Orts- und Landschafts-bildes zu beachten sowie gemäß Art 3 Abs. 2 BayVerf die kul-turelle Überlieferung zu schützen. Dabei ist die Eigenständig-keit der Region zu wahren (vgl. Art 3a BayVerf). Auf eine guteGestaltung der Baugebiete insbesondere am Ortsrand soll ge-achtet werden (vgl. Regionalplan der Region Ingolstadt (10),B Ill 1.5 (Z)).

Erläuterung:Der planungsrechtlichen Steuerung ortsplanerischer Gestaltung(z. B. Geschossigkeit, Dachneigung, etc.) kommt besondere Be-deutung zu. Die Einbeziehungssatzung sollte u. a. über die Si-cherstellung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung hi-naus Rechtssicherheit für den Bauherrn und den Nachbarnschaffen. Eine Rechtssicherheit setzt jedoch klare Festsetzungenvoraus, welche z. T. noch nicht gegeben sind.Die Satzung trifft nur wenige die Bebauung steuernde Regelun-

gen, wie z. B. die Festsetzung der Wandhöhen und die Grund-flächenzahl (GRZ).Daher wird angeregt, in der Satzung aus planungsrechtlicherSicht u. a. Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 zu treffen, z. B. Re-gelungen zu überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenster),zur Bauweise und zur Geschossigkeit. Zur eindeutigen Lesbar-keit sollten die Inhalte in einer Nutzungsschablone in einer Ta-belle außerhalb des Geltungsbereichs in der Planzeichnung auf-geführt werden und durch eine Linie dem Umgriff zugeordnetwerden.Darüber wird angeregt gestalterische Festsetzungen z. B. zurForm des Baukörpers, Firstrichtung, Dachform und -neigung, -aufbauten und -überstand sowie z. B. zu den verwendeten Ma-terialien bzw. zur Farbgebung der Fassade zu treffen. Es wirdangeregt Festsetzungen zu den Einfriedungen zu treffen, z. B.folgendermaßen: „Als Einfriedungen sind Holzzäune mit senk-recht ausgeführten Elementen (Holzlatten oder Staketen) miteiner max. Höhe von 1,00 m ohne Sockel zulässig. Zwischen denBauparzellen sind auch Maschendrahtzäune, mit unauffälligerFarbgebung (z.B. grün) zulässig.“Zur Ortsabrundung und zur Einbindung des Bauvorhabens in dieLandschaft sollte die Geschosshöhe – insbesondere in Siedlungs-randlagen, welche durch ihre Erscheinung das Landschaftsbildprägen und in die Landschaft wirken – in ihrer Wahrnehmungdurch eine entsprechende Fassadengestaltung gegliedert wer-den (z. B. „Erdgeschoss: Wandflächen verputzt; weiß oder ge-brochen weiß/pastellfarbener Anstrich; 1. Obergeschoss undGiebel in Holzverschalung, naturbelassen oder braun Iasiert.“).Es ist festzustellen, dass die für unsere Region typische Bebau-ung u. a. durch rote bzw. rotbraune Satteldächer geprägt wird.In der gegenständlichen Satzung werden keine Dachformenbzw. – farben festgesetzt. Grundsätzlich sollte darauf hingewirktwerden, dass im Bereich des Bauens eine regionale Identität er-halten bleibt. Daher wird angeregt, die Dachform Satteldach mitroter bzw. rotbrauner Dachfarbe festzusetzen.

4. Die Bauleitplanung muss Planungssicherheit gewährleistenund die Umsetzung des Planvorhabens für alle am VerfahrenBeteiligten nachvollziehbar darstellen. Aus den Planunterla-gen sollen sich die Geländehöhen ergeben (vgl. § 1Abs. 2 PI-anZV). Bei der Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen sindgemäß § 18 BauNVO die erforderlichen Bezugspunkte zu be-stimmen.

Erläuterung:Um die Planung für alle am Verfahren Beteiligten (z. B. Gemein-derat, Bauherr, Nachbarn, Planer, Verwaltung) nachvollziehbarzu machen und rechtsverbindlich umsetzen zu können sowie ausden negativen Erfahrungen einzelner Gemeinden durch fehlendegeeignete Geländeschnitte sind Regelungen für eine eindeutigeund rechtssichere Umsetzung unabdingbar. Daher wird aus ak-tuellem Anlass angeregt, aussagekräftige Gelände- bzw. Gebäu-deschnitte in der Planung entsprechend als Festsetzung zu tref-fen.

5. Auf eine gute Ein- und Durchgrünung der Baugebiete insbe-sondere am Ortsrand und in den Ortsrandbereichen soll ge-achtet werden (vgl. Regionalplan der Region Ingolstadt (10),B Ill 1.5 (Z)). Darüber hinaus dient der Grünstreifen der Ab-schirmung von Immissionen (z.B. Staub, etc.) auf Flächenunterschiedlicher Nutzung (hier z. B. zwischen Arbeiten undLandwirtschaft bzw. zwischen Gewerbe und Wohnen; vgl. §1 Abs. 6 Nr. 7 c BauGB).

Erläuterung:Die derzeit vorgesehene Randeingrünung im Rahmen der Aus-gleichsfläche durch Obstbäume an der Südseite wird grundsätz-lich begrüßt. Es wird zur Sicherung der Eingrünung angeregt,den vorhandenen Grünbestand sowohl auf Flurnummer 247 z.B. als „zu erhalten“ festzusetzen, ebenso wie den Bestand aufFlurnummer 247 (Teilfläche). Für diesen Bereich wäre der Um-griff der Einbeziehungssatzung zu erweitern.

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6. Ein Vorhaben ist planungsrechtlich nur zulässig, wenn die Er-schließung gesichert ist (vgl. § 30 Abs. 1 BauGB).

Erläuterung:Ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht bis zu öffentlichem Grundmuss für alle Grundstücke – insbesondere bei einer möglichenGrundstücksteilung – gesichert sein. Die Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes wird grundsätzlich begrüßt. Es wirdjedoch angeregt, diese Festsetzung z. B. zugunsten des Eigen-tümers zu treffen.

7. Einige Planunterlagen entsprechen noch nicht in allen Punk-ten den planungsrechtlichen Anforderungen (vgl. u. a. § 9BauGB, etc.). Die Rechtssicherheit des Bebauungsplanessetzt klare Festsetzungen voraus, die z.T. noch nicht gegebensind.

Erläuterung:Es wird angeregt, die Ordnungszahl der Einbeziehungssatzung,hier Nr. 2, insbesondere auf dem Plankopf, aber auch auf allenanderen zugehörigen Unterlagen zu ergänzen. Unter Punkt 2.4der textlichen Festsetzungen wird die Ausgleichsfläche festge-setzt. Dabei ist zur Rechtssicherheit und Klarheit auf den Zusatz„ca.“ vor 450 m2 zu verzichten.

Abwägungen:Zu 1.Ergänzend zur Ausweisung von Bauland mittels Bebauungsplä-nen ist die Gemeinde Hettenshausen bemüht, auch Möglichkei-ten für einzelne Bauvorhaben ortsansässiger oder in Hettens-hausen aufgewachsener Bürgerinnen und Bürger zu schaffen,um den Fortbestand der dörflichen Gemeinschaft zu sichern undeine kontinuierliche und kleinteilige Entwicklung der Dörfer zuermöglichen. Durch die Nachverdichtung einzelner Flächen durchEinbeziehung in den Zusammenhang des bebauten Ortsteils sollzudem auch der wirtschaftliche Erhalt der vorhandenen Infra-struktur sichergestellt werden.Für die Gemeinde Hettenshausen ist langfristig ein Wachstumder Bevölkerungszahlen prognostiziert (31.12.2028: 2290 Per-sonen, Demographie-Spiegel Bayern, Bayerisches Landesamt fürStatistik, 2016). Die vorliegende Satzung stellt eine kleinflächigeAbrundung mit lediglich einem Bauplatz dar. Auf die Gesamtbi-lanz des Baulandbedarfs der Gemeinde ergeben sich daraus sogut wie keine Auswirkungen. Die Standortwahl des geplanten Wohnhauses hängt mit derräumlichen Nähe der elterlichen landwirtschaftlichen Hofstellezusammen. Eine Überprüfung anderer Potentiale der Innenent-wicklung in Hettenshausen erübrigt sich damit. Im Nahbereichder Hofstelle gibt es für eine geordnete städtebauliche Entwick-lung keine alternativen eigentumsrechtlich verfügbaren Flächen.

Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Eine Ände-rung der Planung wird nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 13 : 1

Zu 2. Zwischen der einbezogenen Fläche und der östlich benachbartenGrundstücke befindet sich keine Böschung. Das natürliche Ge-lände im Bereich des geplanten Wohnhauses liegt in etwa aufder Höhe des natürlichen Geländes des Grundstücks Brunnen-straße 3 und nur geringfügig über dem Gelände am nördlichenEnde des Flurstücks Nr. 13. Die Böschung befindet sich weitersüdlich auf der Höhe des landwirtschaftlichen Anwesens Haupt-straße 50 und läuft nach Norden hin vollständig aus. Auf ein „Abrunden“ kommt es bei Einbeziehungssatzungen nichtmehr an (Strunz, Wallraven-Lindl: „Die Satzungen nach demBaugesetzbuch“, 3. Auflage 2013, Difu-Arbeitshilfe, S. 75).Die Prägung der einbezogenen Fläche ist durch die nördlich undnordöstlich benachbarten Wohnhäuser gegeben. „Die Prägungist natürlich nicht mit der des § 34 Abs. 1 BauGB vergleichbar,

es ist weniger verlangt, aber doch so viel, dass mit Blick auf dievorhandene Bebauung die zukünftige Bebauung ablesbar ist“(ebd.). Das ist im vorliegenden Fall mit Blick auf die bestehen-den Wohngebäude Brunnenstraße 1, 3, 5 und Hauptstraße 39gegeben. Östlich der geplanten Bebauung entsteht kein „Innenbereich“oder kein damit verbundenes Baurecht, da die Erschließung derFläche nicht gesichert ist und die unbebaute Fläche nach Südennicht begrenzt ist. Damit kann nicht von einer klassischen Bau-lücke, sondern allenfalls von einem „Außenbereich im Innenbe-reich“ ausgegangen werden. Damit sind die Flächen weiterhindem Außenbereich zugeordnet. Ferner besteht kein Erfordernisfür eine Einbeziehung der östlich benachbarten Flächen in denGeltungsbereich eines Bebauungsplans, da seitens der Ge-meinde und der Eigentümer keine Absichten bestehen, eine sol-che Planung in absehbarer Zeit umzusetzen.

Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Eine Ände-rung der Planung wird nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 13 : 1

Zu 3. und 4. Die getroffenen Festsetzungen zur Höhenentwicklung der Ge-bäude, zur Grundflächenzahl und für den naturschutzrechtlicherforderlichen Ausgleich werden zur Umsetzung der gewünsch-ten städtebaulichen Ordnung für ausreichend erachtet. Dezi-dierte Festsetzungen sind nicht Gegenstand einer Einbezie-hungssatzung. Die Vorhaben sind darüber hinaus nach § 34 Abs.1 bis 3a BauGB zu beurteilen.

Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Eine Ände-rung der Planung wird nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Zu 5. Der Erhalt der alten Obstbäume im südlichen Teil des Plangebie-tes wurde in der Begründung und bei der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung bereits berücksichtigt. Klarstellend wird die Fest-setzung mit dem Planzeichen zum Erhalt von Bäumen undSträuchern ergänzt. Dagegen wird der Umgriff der Einbezie-hungsfläche nicht erweitert. Ziel der Satzung ist die Einbezie-hung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich. Da die vor-handenen Bäume im Außenbereich vom Bauvorhaben nicht be-troffen und erhalten bleiben, besteht kein Handlungsbedarf. DerBereich verbleibt weiterhin im Außenbereich.

Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Eine Ände-rung der Planung wird nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Zu 6.Die Benutzung des Grundstücks und des geplanten Wohnhauseskann zunächst unabhängig von den Eigentumsverhältnissen be-trachtet werden. Das vorgesehene Geh-, Fahr- und Leitungs-recht wird wie vorgeschlagen klarstellend ergänzt.

Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Eine Ände-rung der Planung wird nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Zu 7.Die Vorschläge zur Nummerierung der Satzungen der GemeindeHettenshausen und zur Rundung der Größe der Ausgleichsflächewerden klarstellend aufgegriffen.

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Beschluss:Klarstellend wird der Erhalt der bestehenden Obstbäume als Hin-weis aufgenommen, der Nutznießer des Geh-, Fahr- und Lei-tungsrechts ergänzt, die Nummerierung der Satzung und dieFlächenangabe der Ausgleichsfläche geändert.Weitere Festsetzungen werden nicht in die Satzung aufgenom-men; auch eine Erweiterung des Umgriffs zur Sicherung desBaumbestands wird nicht vorgenommen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

2. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Naturschutz, Gar-tenbau und Landschaftspflege vom 29.05.2018

Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine durchgreifendenBedenken gegen das geplante Vorhaben.

Die Verwaltungsgemeinschaft plant die Aufstellung der Einbe-ziehungssatzung Nr. 2 „Schelmerkrippel“ am südwestlichen Orts-rand von Hettenshausen im vereinfachten Verfahren nach § 13Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. 3 BauGB. Dafür sollen jeweils Teilflächender Flurstücke Nrn. 247, 248, 268 und 248/1 der GemarkungHettenshausen in die im Zusammenhang bebaute Ortsteile ein-bezogen werden.

Die Notwendigkeit der Erstellung eines Umweltberichts bestehtim vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGBnicht. Artenschutzrechtliche Belange wurden im Rahmen einervereinfachten Potentialabschätzung (Ortsbegehung im März2018) berücksichtigt. Die Eingriffe in Natur und Landschaft wer-den auf Flur-Nr. 247 (Tfl.) der Gemarkung Hettenshausen durcheine Ergänzung des Streuobstbestandes ausgeglichen.

Nach einer Ortseinsicht am 29.05.2018 teilt die Untere Natur-schutzbehörde die gutachterliche Einschätzung, dass vorhaben-bedingt keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach§ 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden. Spalten, Höhlen oderNester konnten in den drei jüngeren Obstbäumen nicht festge-stellt werden.

Folgendes wird gefordert:1. Die vier zu erhaltenden Obstbäume im Süden des Geltungs-

bereichs sind durch Planzeichen in der Satzung festzusetzen.Die Verwendung des unteren Werts (0,5) der möglichen Aus-gleichsfaktoren-Spanne (0,5 – 0,8) beruht auf den geplantenVermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen. Da keine (na-turschutzfachlich relevanten) Vermeidungsmaßnahmen ge-nannt werden, geht die Untere Naturschutzbehörde davonaus, dass der Erhalt der vier alten Obstbäume auf der südli-chen Teilfläche des Geltungsbereichs eine solche Vermei-dungs- bzw. Verringerungsmaßnahme darstellt. Um den un-teren Wert der Ausgleichsfaktoren-Spanne zu rechtfertigen

ist es daher erforderlich den zu erhaltenden Baumbestanddurch Planzeichen festzusetzen.

2. Die Baufeldfreimachung (Fällung der drei jüngeren Obst-bäume auf der nördlichen Teilfläche des Geltungsbereichs undAbschieben des Oberbodens) hat zur Vermeidung arten-schutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1BNatSchG außerhalb des nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2BNatSchG gesetzlich geschützten Zeitraums, also nur im Zeit-raum von 01.10. bis 29.02., zu erfolgen.

3. Ausgleichsflächen sind spätestens zum Zeitpunkt des Sat-zungsbeschlusses durch Grundbucheintragung von Dienstbar-keit und Reallast zu Gunsten des Freistaates Bayern, vertre-ten durch das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Untere Na-turschutzbehörde gem. § 15 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG rechtlichzu sichern.

4. Ausgleichsflächen sind von der Gemeindeverwaltung unver-züglich nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplans an dasÖkoflächenkataster (ÖFK) des Landesamts für Umwelt wei-terzuleiten. Der elektronische Meldebogen kann unterhttps://www.oefk.bayern.de/oeko/ abgerufen werden.

Auf folgendes wird hingewiesen:Die Berechnung des Ausgleichsbedarfs erfolgt gem. Leitfadenzur Eingriffsregelung auf Grundlage einer mittleren Bedeutungdes Geltungsbereichs für Natur und Landschaft und einem nied-rigen bis mittleren Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad (Typ B).Auf Seite 6 der Begründung (Fassung vom 23.04.2018) wird je-doch von einem „hohen Versiegelungs- und Nutzungsgrad“ ge-sprochen. Dieser Widerspruch ist zu berichtigen. Wird Typ A derErmittlung des Ausgleichsbedarfs zugrunde gelegt (GRZ > 0,35),würde sich eine Ausgleichsfaktoren-Spanne von 0,8 bis 1,0 er-geben und die weitere (Ausgleichsflächen-) Planung wäre anzu-passen.

Abwägung:Wie in der Begründung bereits erläutert, bleiben die alten Obst-bäume im Süden des Plangebietes erhalten. Sofern die Bäumeim Umgriff des Plangebietes stehen, können die Bäume klarstel-lend als Hinweis in die Satzung aufgenommen werden. Eine in-haltliche Planänderung ist damit nicht verbunden; der Aus-gleichsbedarf ändert sich nicht.

Die übrigen allgemeinen Forderungen und Hinweise werden er-läuternd in die Begründung aufgenommen und an die Grund-stückseigentümer weitergegeben.

Beschluss:Klarstellend wird der Erhalt der bestehenden Obstbäume als Hin-weis gekennzeichnet und erläuternd die allgemeinen Forderun-gen und Hinweise in die Begründung aufgenommen. Eine Ände-rung der Planung erfolgt insoweit nicht.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

3. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Immissionsschutzvom 06.06.2018

Es soll die Einbeziehungssatzung Nr. 2 aufgestellt werden. DasPlangebiet liegt im südlichen Teil von Hettenshausen am westli-chen Ortsrand. Der räumliche Geltungsbereich der Einbezie-hungssatzung umfasst Teilbereiche der Fl.Nr. 247, 248, 268 und248/1 der Gemarkung Hettenshausen. Die einbezogenen Flä-chen sind durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bestan-des entsprechend geprägt und grenzen unmittelbar an den In-nenbereich an.

lm Osten zum geplanten Bereich befindet sich das GasthausSchrätzenstaller. Weitere umliegende Flächen sind landwirt-schaftlich, oder zum Wohnen genutzt. lm Westen befindet sich

Erd- und GartengestaltungPflasterunterbau und -ausbesserung, Natursteine,Trockenmauer, Einzäunungen, Rasenerneuerung,Rollrasen, Heckenzuschnitt, Baumfällung, Wurzel -fräsung etc., Bagger- und Laderarbeiten

FLORIMLogenweg 18 · 85276 HettenshausenTel.: 08441/789889 · Fax: 08441/787843Mobil: 0170/7140121www.Florim.eu · [email protected]

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eine Reithalle, im Südosten ein landwirtschaftlicher Betrieb mitRinderhaltung.

Auf Grund der Abstände zu den landwirtschaftlichen Betriebenwird nicht davon ausgegangen, dass schädliche Umwelteinwir-kungen entstehen. Auch der Abstand zum Gasthaus Schrätzen-staller wird als ausreichend angesehen, die Orientierung (Park-plätze, Außenbereich) liegt östlich, bzw. südlich und ist zudemteilweise durch ein –bestehendes Gebäude abgeschirmt.

Zudem liegen andere Häuser bereits näher an den relevantenPunkten, an denen dieImmissionsrichtwerte nach TA Lärm bzw. Geruchsstundenhäu-figkeiten nach GIRL ebenfalls eingehalten sein müssen.

Mögliche Auflagen werden zum Baugenehmigungsverfahren ge-stellt.

Aus Sicht des Immissionsschutzes kann der Einbeziehungssat-zung Nr. 2 zugestimmt werden.

Abwägung:Die angrenzende Bebauung und damit auch der Umgriff der Ein-beziehungssatzung ist faktisch als Dorfgebiet anzusehen, diegemäß § 5 BauNVO (Baunutzungsverordnung) der Unterbrin-gung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen undder Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebe-trieben dienen. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftli-chen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten istvorrangig Rücksicht zu nehmen. Aus den Ausführungen der Im-missionsschutzbehörde sind keine Konflikte erkennbar.

Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und be-schließt die vorstehende Abwägung. Die Hinweise werden erläu-ternd in die Begründung aufgenommen. Eine Änderung der Pla-nung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

4. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Bodenschutz vom07.06.2018

lm Planbereich der Einbeziehungssatzung Nr. 2 „Schelmerkrip-pel“ der Gemeinde Hettenshausen sind nach derzeitiger Akten-lage des Landratsamtes Pfaffenhofen keine Altlasten (Altablage-rungen oder Altstandorte), schädlichen Bodenveränderungenbzw. entsprechende Verdachtsflächen bekannt.

Sollten im weiteren Verfahren oder bei Baumaßnahmen Boden-verunreinigungen bekannt werden, sind das Wasserwirtschafts-amt Ingolstadt und das Landratsamt Pfaffenhofen zu informieren.

Abwägungs- und Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Die Hinweisewerden erläuternd in die Begründung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

5. Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen AWP vom11.05.2018

Unter Beachtung der Mindestanforderungen an die Zufahrtswegemit Wendeanlagen, die für eine geordnete und reibungslose Ab-fallentsorgung notwendig sind, kann dem Bebauungsplan in dervorliegenden Form nicht zugestimmt werden.

Es ist keine entsprechend dimensionierte Wendeanlage zum Wen-den der Sammelfahrzeuge in der Brunnenstraße vorhanden. Esmüsste eine Wendeanlage/Wendehammer für 3-achsige Müllfahr-zeuge im Bereich Brunnenstraße und Einmündung zur Sackgasse

des Bauvorhabens errichtet werden. Andernfalls sind die Abfall-tonnen an der Hauptstraße zur Abholung bereitzustellen. Dort isteine gekennzeichnete Tonnenbereitstellungsfläche auszuweisen.

Abwägung:Die Einbeziehungssatzung ermöglicht die ergänzende Bebauungmit einem Wohnhaus. Die Errichtung einer Wendeanlage für 3-achsige Müllfahrzeuge mit entsprechendem Flächenbedarf in derBrunnenstraße steht dazu in keinem Verhältnis und wäre auf-grund der eigentumsrechtlichen Gegebenheiten und der beste-henden baulichen Anlagen nicht einfach umsetzbar. Im Zugeeiner größeren, langfristig notwendigen Siedlungsentwicklungauf der Westseite der Hauptstraße und südlich der Brunnen-straße wird die Gemeinde die Belange der Abfallwirtschaft be-rücksichtigen und die bestehende Situation verbessern.

Eine Einfahrt der Müllfahrzeuge in den Wirtschaftsweg ist kei-nesfalls erforderlich. Die Abfalltonnen werden in Abstimmungmit den Nachbarn ergänzend an den bestehenden Abholberei-chen aufgestellt. Beispielsweise besteht die Möglichkeit und dieBereitschaft, die Tonnen am Einmündungsbereich der Brunnen-straße in die Hauptstraße oder am Anwesen Hauptstraße 41 amStraßenrand bereit zu stellen. Geeignete Flächen stehen ausrei-chend zur Verfügung. Die Ausweisung einer Tonnenbereitstel-lungsfläche betrifft nicht den Regelungstatbestand einer Einbe-ziehungssatzung.

Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat stimmt gemäß genannter Abwägung zu, dasseine Wendeanlage in der Brunnenstraße aufgrund der Ergänzungdes Siedlungsbestandes um ein Wohnhaus im Hinblick auf dieLeerung der Abfalltonnen nicht erforderlich ist. An der Haupt-straße sind ausreichend Flächen zur Aufstellung der Abfalltonnenvorhanden.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

6. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Untere Denkmal-schutzbehörde vom 15.05.2018

Das überplante Gebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zukartierten Bodendenkmälern. Das BLfD ist zu beteiligen.

Abwägung:Das Landesamt für Denkmalpflege wurde am Verfahren beteiligtund hat keine Stellungnahme abgegeben.

Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die o. g. Abwägung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

7. Amt für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten Pfaffenho-fen a. d. Ilm vom 18.05.2018

Aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen zum o. g. Vor-haben keine grundsätzlichen Bedenken oder Anregungen.

In den Hinweisen durch Text sollte folgender Passus aufgenom-men werden:Bedingt durch die Lage ist bei ordnungsgemäßer Bewirtschaf-tung der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche sowie auf-grund der umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe mit denüblichen Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen auch nachtsund an Wochenenden zu rechnen.

Forstfachliche Belange sind nicht betroffen.

Abwägung:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und erläuternd indie Begründung aufgenommen.

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Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und be-schließt gemäß o. g. Abwägung die Begründung zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

8. Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt vom 25.05.2018

1. Grundwasser- und Bodenschutz, Altlasten

lm Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung Nr. 2 „Schelmer-krippel“ in Hettenshausen der Gemeinde Hettenshausen sind ausder derzeit vorhandenen Aktenlage keine Altablagerungen bzw.Altlastenverdachtsflächen oder sonstige schädliche Bodenverun-reinigungen bekannt.Sollten im Zuge von Baumaßnahmen Altlastenverdachtsflächenbzw. ein konkreter Altlastenverdacht oder sonstige schädlicheBodenverunreinigung bekannt sein bzw. werden, ist das Was-serwirtschaftsamt Ingolstadt zu informieren. In Absprache mitdem Wasserwirtschaftsamt sind diese Flächen mit geeignetenMethoden zu erkunden und zu untersuchen und für die weitereBauabwicklung geeignete Maßnahmen festzulegen.

Gemäß den Ausführungen zur Begründung der Einbeziehungs-satzung vom 23.04.2018 ist das Gelände nach Norden undOsten geneigt und liegt in etwa auf einer Höhe von 438-437 mü. NN. Angaben über Grundwasserstände liegen nicht vor. Auf-grund der hydrogeologischen Verhältnisse (Hanglage) könnenggf. in den tiefer liegenden Bereichen bei Gründungsmaßnah-men Bauwasserhaltungen erforderlich werden. Diese sind imwasserrechtlichen Verfahren beim Landratsamt Pfaffenhofen zubeantragen.

Bei Einbinden von Baukörpern ins Grundwasser wird empfohlen,die Keller wasserdicht auszubilden und die Öltanks gegen Auf-trieb zu sichern.Sollten Geländeauffüllungen stattfinden, empfehlen wir dazu nurschadstofffreier Erdaushub ohne Fremdanteile (Z0-Material) zuverwenden. Auffüllungen sind ggf. baurechtlich zu beantragen.Auflagen werden dann im Zuge des Baurechtsverfahrens fest-gesetzt.Für die Bereich Lagerung und Umgang mit wassergefährdendenStoffen ist die fachkundige Stelle am Landratsamt Pfaffenhofenzu beteiligen. Es ist darauf zu achten, dass keine wassergefähr-denden Stoffe in den Untergrund gelangen. Dies gilt besonderswährend der Bauarbeiten.

2. Abwasserbeseitigung

Das geplante Bauvorhaben ist an die öffentliche Kanalisation derGemeinde Hettenshausen anzuschließen.

Nachfolgendes sollte als Hinweis in die Satzung mit aufgenom-men werden:Sollte geplant werden, anfallendes Niederschlagswasser auf demGrundstück zu versickern, so ist folgendes zu beachten:

Für die erlaubnisfreie Versickerung von gesammeltem Nieder-schlagswasser sind die Anforderungen der „Verordnung über dieerlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Nieder-schlagswasser“ (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung-NWFreiV), die hierzu eingeführten Technischen Regeln (Techni-sche Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Nie-derschlagswasser in das Grundwasser, TRENGW) und das Ar-beitsblatt DWA-A 138 (Planung, Bau u. Betrieb von Anlagen zurVersickerung von Niederschlagswasser), in den jeweils aktuellenVersionen zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass eineerlaubnisfreie Versickerung primär eine flächenhafte Versicke-rung voraussetzt.

Ist die NWFreiV nicht anwendbar, so ist eine wasserrechtlicheErlaubnis erforderlich. Diese ist so rechtzeitig beim Landratsamtzu beantragen, dass vor Einleitungsbeginn das wasserrechtlicheVerfahren durchgeführt werden kann. Bei der Planung sind dasMerkblatt DWA-M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgangmit Regenwasser) und das DWA-A 138, in den jeweils aktuellenVersionen zu berücksichtigen.

Nützliche Hinweise zum Umgang mit Regenwasser sind im In-ternetangebot des Bay. Landesamtes für Umwelt (LfU) unter fol-genden Links:http://www.ifu.bayern.de/wasser/niederschlagswasser_um-gang/index.htm undhttp://www.lfu.bayern.de/wasser/ben/index.htm zu finden.Somit kann geprüft werden, ob eine Einleitung in ein Gewässererlaubnisfrei ist und welche technischen Vorgaben im Einzelfalleinzuhalten sind.

3. Oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser

lm Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung Nr. 2 „Schelmer-krippel“ in Hettenshausen der Gemeinde Hettenshausen sindkeine oberirdischen Gewässer vorhanden. Das Gelände fällt innordöstlicher Richtung hin ab. Bedingt durch die Hanglagekönnte bei Starkregen und/oder der Schneeschmelze ein Ein-dringen von Oberflächenwasser aus dem umliegenden Einzugs-gebiet möglich sein. Dies sollte bei der Erschließungsplanung be-rücksichtigt werden. Der Oberflächenwasserabfluss darf zudemnicht zuungunsten umliegender Grundstückeverlagert oder beschleunigt abgeführt werden.

4. Zusammenfassung

Bei Beachtung unseres Schreibens bestehen aus wasserwirt-schaftlicher Sicht keine Bedenken gegen die Einbeziehungssat-zung Nr. 2.

Abwägung:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Begrün-dung ergänzt. Sie betreffen überwiegend die Erschließung desGrundstücks und werden an den Bauwerber zur Beachtung wei-tergegeben.

Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und be-schließt gemäß o. g. Abwägung die Begründung zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

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9. Industrie- und Handelskammer für München Oberbay-ern vom 11.06.2018

Ortsplanerische oder städtebauliche Einwendungen oder Hemm-nisse, die gegen die Einbeziehungssatzung „Schelmerkrippel“sprächen, sind nicht zu erkennen.

Rein vorsorglich weisen wird darauf hin, dass bei der Umsetzungder Maßnahmen ortsansässige Unternehmen bei der Ausübungihrer gewerblichen Tätigkeit nicht beeinträchtigt werden dürfen.

Weitere Anregungen oder Bedenken sind nicht vorzubringen.

Abwägung:Die angrenzende Bebauung und damit auch der Umgriff der Ein-beziehungssatzung ist faktisch als Dorfgebiet anzusehen, diegemäß § 5 BauNVO (Baunutzungsverordnung) der Unterbrin-gung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen undder Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebe-trieben dienen. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftli-chen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten istvorrangig Rücksicht zu nehmen. Weder aus der Stellungnahmeder zuständigen Fachbehörde für Immissionsschutz noch ausden Gegebenheiten vor Ort sind Konflikte mit gewerblichen Be-trieben erkennbar.

Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Eine Ände-rung der Planung wird nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

10. Handwerkskammer für München Oberbayern vom06.06.2018

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedanktsich für die Möglichkeit zur Stellungnahme. lm Rahmen der mitdem o. g. Verfahren verfolgten Planung zur Errichtung eineszweigeschossigen Wohnhauses mit Doppelgarage und in Hinblickauf eine zukünftig geplante weitere Ausdehnung einer darüberhinausgehenden Wohnbebauung nach Westen und Süden wie inder Begründung angekündigt, sollte grundsätzlich sichergestelltwerden, dass im räumlichen Umgriff bestandskräftig genehmigtegewerbliche Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Betrieb undWirtschaften auch im Hinblick auf ihre Weiterentwicklungsmög-lichkeiten durch heranrückende (Wohn-)Bebauung nicht einge-schränkt oder gar gefährdet werden. Dies gilt insbesondere imKontext der von den Betrieben ausgehenden, betriebsüblichenEmissionen (Lärm, Geruch etc.) einschließlich des zugehörigenBetriebsverkehrs.Das Gebiet ist sehr nah am Ortskern westlich der Hauptstraßesituiert, die in ihrer langjährig gewachsenen Struktur auch durchviele Handwerksbetriebe geprägt sind. Diese bei einer wie obenerwähnten Umstrukturierung entsprechend angemessen inihrem Bestand und ihren Entwicklungsmöglichkeiten zu berück-sichtigen sind, da ein lebendiger Ortskern diese Mischnutzungals attraktiver Lebensmittelpunkt, der auch Identität stiften soll,auch zukünftig benötigt. Der Bewahrung der bestehenden ge-werblichen und landwirtschaftlichen Strukturen kommt hierbeineben anderen, beschriebenen und zu sichernden Strukturele-menten wie Grünflächen/Denkmälern etc. eine besondere Rollezu.

Abwägung:Die angrenzende Bebauung und damit auch der Umgriff der Ein-beziehungssatzung ist faktisch als Dorfgebiet anzusehen, diegemäß § 5 BauNVO (Baunutzungsverordnung) der Unterbrin-gung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen undder Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebe-trieben dienen. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftli-chen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten istvorrangig Rücksicht zu nehmen. Weder aus der Stellungnahme

der zuständigen Fachbehörde für Immissionsschutz noch ausden Gegebenheiten vor Ort sind Konflikte mit gewerblichen Be-trieben erkennbar.

Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Eine Ände-rung der Planung wird nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

11. Bayernwerk Netz GmbH vom 12.06.2018

Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichenEinwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit undder Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Nie-derspannungskabel erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in derRegel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifenoder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich.

Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayern-werk Netz GmbH oder es sollen neue erstellt werden. Für denrechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordi-nierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungs-träger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschlie-ßungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3 Mo-nate) vor Baubeginn der Bayernwerk Netz GmbH schriftlich mit-geteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschlie-ßungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgül-tigen Trasse verlegt werden können.

Ausführung von Leitungsbauarbeiten sowie Ausstecken vonGrenzen und Höhen:

– Vor Beginn der Verlegung von Versorgungsleitungen sind dieVerlegezonen mit endgültigen Höhenangaben der Erschlie-ßungsstraßen bzw. Gehwegen und den erforderlichen Grund-stücksgrenzen vor Ort bei Bedarf durch den Erschließungsträ-ger (Gemeinde) abzustecken.

– Für die Ausführung der Leitungsbauarbeiten ist der Bayern-werk Netz GmbH ein angemessenes Zeitfenster’ zur Verfügungzu stellen, indem die Arbeiten ohne Behinderungen und Be-einträchtigungen durchgeführt werden können.

Bei der Bayernwerk Netz GmbH dürfen für Kabelhausanschlüssenur Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und was-serdicht sind, verwendet werden. Prüfnachweise sind vorzule-gen. Wir bitten Sie, den Hinweis an die Bauherren in der Be-gründung aufzunehmen.

Abwägung:Die allgemeinen Hinweise betreffen den Anschluss des geplantenWohnhauses an das Versorgungsnetz. Dies entspricht nicht demRegelungstatbestand einer Einbeziehungssatzung. Die Hinweisewerden an den Bauwerber weitergegeben.

Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die Hinweise gemäß o. g. Abwägungzur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

12. Deutsche Telekom Technik vom 30.05.2018

Gegen die o.a. Planung bestehen seitens der Telekom keine Ein-wände.

lm Geltungsbereich befinden sich keine Telekommunikationsli-nien der Telekom (siehe Bestandsplan in der Anlage – dieser

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dient nur der Information und verliert nach 14 Tagen seine Gül-tigkeit).

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „MerkblattBäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der Forschungsge-sellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013– siehe hier u. a. Abschnitt 6 – zu beachten. Wir bitten sicher-zustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unter-haltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht be-hindert werden.

Abwägung:Die allgemeinen Hinweise betreffen den Anschluss des geplantenWohnhauses an das Versorgungsnetz. Dies entspricht nicht demRegelungstatbestand einer Einbeziehungssatzung. Die Hinweisewerden an den Bauwerber weitergegeben.

Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die Hinweise gemäß o. g. Abwägungzur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

13. Energienetze Bayern GmbH & Co. KG vom 28.05.2018

Mit Schreiben vom 2. Mai 2018 haben Sie uns als Träger öffent-licher Belange im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach §4Baugesetzbuch über den Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr.2 „Schelmerkrippel“ informiert.

Das Planungsgebiet kann mit Erdgas erschlossen werden. DieVersorgung kann durch eine Erweiterung des Leitungsnetzes abder Hauptstraße sichergestellt werden.

Abwägung:Die Hinweise betreffen den Anschluss des geplanten Wohnhau-ses an das Versorgungsnetz. Dies entspricht nicht dem Rege-lungstatbestand einer Einbeziehungssatzung. Die Hinweise wer-den an den Bauwerber weitergegeben.

Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die Hinweise gemäß o. g Abwägung zurKenntnis.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

14. Regierung von Oberbayern, Regionsbeauftragter(Schreiben vom 08.05.2018)

VorhabenDie Gemeinde Hettenshausen beabsichtigt mit o. g. Vorhabendie planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtungeines zweigeschossigen Wohnhauses zu schaffen.Das Plangebiet befindet sich am Ortsrand westlich des Ortszen-trums von Hettenshausen, ist als landwirtschaftliche Fläche dar-gestellt und grenzt an bestehende Wohnbebauung in ausgewie-senem Mischgebiet an. Eine Begrünung ist im südlichen Teil desGebietes vorgesehen.

BewertungDen Planungen kann aus Sicht der Regionalplanung grundsätz-lich zugestimmt werden.Der Flächennutzungsplan sollte bei Gelegenheit entsprechendberichtigt werden.

Abwägung:Die Abweichung vom Flächennutzungsplan, der nicht parzellen-scharf auszulegen ist, ist gering. Die Berichtigung des Flächen-nutzungsplans wird wie empfohlen gelegentlich vorgenommen.Ein separates Verfahren ist dafür nicht erforderlich.

Beschluss:Der Gemeinderat stimmt der o. g. Abwägung zu.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

b) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat Hettenshausen beschließt die Einbeziehungs-satzung Nr. 2 „Schelmerkrippel“ in der Fassung vom 30.07.2018,mit der Begründung in der Fassung vom 30.07.2018, als Sat-zung.Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblichbekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

64. Erneuerung der Wasserleitung im Mühlweg; Vergabeder technischen Kampfmittelerkundung

Zur Vorbereitung der Arbeiten im Untergrund wurde eine Vor-untersuchung auf mögliche Kampfmittel durchgeführt. Die neueWasserleitung soll im Spülbohrverfahren eingebaut werden.

Auszug aus dem Bericht vom 12.07.2018:

„Aufgrund einer anstehenden Baumaßnahme mit Eingriff in denUntergrund im Mühlweg in Reisgang gilt es im Vorfeld zu prüfen,inwieweit das Baufeld durch mögliche Kampfmittel aus dem 2.Weltkrieg belastet sein könnte. Der schnellste und kostengüns-tigste Weg ist die Auswertung von Luftbildern aus den Jahren1941 bis 1945.

Bei luftbildseitig erkennbaren Kriegsschäden sind zusätzlichMaßnahmen zur Kampfmittelbeseitigung auf der Fläche erfor-derlich.

5 GefährdungsabschätzungAuf, beziehungsweise um das Gelände der anstehenden Bau-maßnahme in Reisgang, sind Kriegseinwirkungen durch Boden-truppen dokumentiert.

Die Bodenkämpfe am 28. und 29. April 1945 fanden im BereichReisgang – Hettenshausen -Ilmmünster statt. Hierbei wurden u.a zwei Höfe in Hettenshausen komplett zerstört. Weitere Ge-bäude, darunter die Kirche wurden teils leicht, teils schwerer be-schädigt. SS – Verbände hatten sich zuvor u.a. mit vier Panzernim Dorf verschanzt. Es muss daher mit fehlgegangener ameri-kanischer Artilleriemunition einerseits und mit zurückgelassenerbzw. verklappter deutscher Munition andererseits gerechnetwerden.

Eine technische Erkundung auf das Vorhandensein von Kampf-mitteln ist daher aus unserer Sicht erforderlich.“

Für die erforderliche technische Kampfmittelerkundung liegt einAngebot der Fa. MuN Ortung GmbH, München vor. Die Kostenfür die Untersuchung der Bautrasse werden mit 3.927,00 €,Brutto, veranschlagt. Bei umgehender Auftragsvergabe erfolgtdie Untersuchung noch Anfang August.

Beschluss:Die Fa. MuN Ortung GmbH, München, wird mit der technischenKampfmittelerkundung im Bereich der Trasse der Wasserleitunggemäß Angebot vom 12.07.2018 beauftragt.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Das Gemeindeblatt informiert

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65. Erneuerung der Wasserleitung im Mühlweg; Vergabeder Arbeiten

Im Rahmen der Straßensanierung des Mühlwegs im OrtsteilReisgang soll auch die Wasserleitung in diesem Bereich erneuertwerden. In einer beschränkten Ausschreibung wurden insgesamtvierzehn qualifizierte Firmen zur Abgabe eines Angebots aufge-fordert. Bis zum Stichtag 10.07.2018 wurden vier Angebote ab-gegeben. Das wirtschaftlichste Angebot hat dabei die Fa. Fin-kenzeller Bau GmbH aus Berg im Gau zum Angebotspreis von296.311,79 Euro abgegeben. Der Angebotspreis liegt damit in-nerhalb der Kostenberechnung.

Beschluss:Den Zuschlag für die Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Was-serleitung im Mühlweg im Ortsteil Reisgang erhält die Firma Fin-kenzeller Bau GmbH aus Berg im Gau zum Angebotspreis von296.311,79 €.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

66. Vollzug des BauGB; Behandlung von Bauanträgen

a) Errichtung zweier Balkonüberdachungen an ein bestehendesGebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1591 der GemarkungHettenshausen, Webling 3

Beantragt wird die Errichtung zweier Balkonüberdachungen anein bestehendes Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 1591 derGemarkung Hettenshausen. Die Überdachungen haben die Flä-che von ca. 12,05 m² bzw. 11,23 m².Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB.Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB zulässig, da dasGebäude zulässigerweise errichtet wurde, die Balkonüberda-chungen im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Be-rücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen sind.

Die Erschließung ist gesichert.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss:Der Gemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zurErrichtung zweier Balkonüberdachungen am bestehenden Ge-bäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 1591 der Gemarkung Het-tenshausen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

b) Antrag auf Nutzungsänderung eines Wohnhauses in einWohnhaus mit einer Heilpraktiker-Praxis auf Fl.-Nr. 416/2 derGemarkung Hettenshausen, Schefflerring 23

Beantragt wird eine Nutzungsänderung eines Wohnhauses in einWohnhaus mit einer Praxis für Heilpraktiker auf dem GrundstückFlur-Nr. 416/2, Gemarkung Hettenshausen.

Das Bauvorhaben befindet sich Umgriff des Bebauungsplans Nr.2„Eckfeldweg“. Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der nähe-ren Umgebung ein. Nach § 4 Abs. II Nr. 3 BauNVO ist eine Praxisfür Heilpraktik zulässig. Von den nach der Stellplatzsatzung erforderlichen 5 Stellplätze(2 für die Wohnungen plus 3 für die Praxis) können nur 4 reali-siert werden. Die Antragstellerin beantragt hierfür eine Abwei-chung von der Stellplatzsatzung.

Die Abweichung von der Stellplatzsatzung ist begründet. DiePraxis wird als Terminpraxis geführt. Die Patienten kommen nurnach Terminvereinbarung. Es gibt nur einen Behandlungsraumund daher ist nur ein geregelter Patientenverkehr zu erwarten.Die Abweichung sollte in stets widerruflicher Weise gewährt wer-

den, damit im Falle von Problemen mit parkenden Fahrzeugender weitere Stellplatz nachgefordert werden kann.

Die Erschließung ist gesichert

Beschluss:Der Gemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zurNutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Wohnhaus mit einerHeilpraktikerpraxis auf dem Grundstück Flur-Nr. 416/2 der Ge-markung Hettenshausen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Beschluss:Der Gemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zurErrichtung von 2 weiteren Stellplätzen anstatt von 3 Stellplätzenin Abweichung von der Stellplatzsatzung. Diese Abweichung wirdin stets widerruflicher Weise gewährt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 1

c) Antrag auf isolierte Befreiung auf dem Grundstück Flur-Nr.1558 der Gemarkung Hettenshausen, Jahnhöhe 8 b

Beantragt wird der Bau einer PKW-Doppelgarage außerhalb desBaufensters auf dem Grundstück Flur-Nr. 1558 an die Grenze zuFlur-Nr. 1558/3 jeweils Gemarkung Hettenshausen.

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt fest, dass die Ga-rage nur innerhalb des Baufensters errichtet werden darf. DerBauantrag ging am 06. Juli 2018 bei der Verwaltungsgemein-schaft ein, der Antrag auf isolierte Befreiung ca. 10.07.18.

Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des BebauungsplanesNr. 10 „Jahnhöhe Nord“. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtetsich hier nach § 30 Abs. 1 BauGB. Demnach ist ein Vorhabenzulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung,der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werdensoll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Er-schließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Orts-bild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich der Art, des Maßes und derüberbaubaren Grundstücksfläche in die Umgebung ein. Die Ga-rage ist baugenehmigungsfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst.b BayBO. Da nur von den Festsetzungen des Bebauungsplans(Baufenster) abgewichen wird, kann der Bau der Garage an derAußengrenze des Grundstücks Flur-Nr. 1558 im Wege der iso-lierten Befreiung genehmigt werden.Die Erschließung ist gesichert.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften liegen teilweise vor.

Beschluss:Der Gemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zurErrichtung der Grenzgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1558an die Grundstücksgrenze zu Flur-Nr. 1558/3 der GemarkungHettenshausen

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

d) Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungendes Bebauungsplans Nr. 5 „Eckwegfeld“ zur Errichtung einesSichtschutzzauns auf Fl.-Nr. 433/21 der Gemarkung Hettens-hausen, Kreuzberg 19

Beantragt wird die Errichtung eines Sichtschutzzauns bestehendaus Gabionen mit Granitbruch bis zu einer Höhe von max. 2 m.auf dem Grundstück Flur-Nr. 433/21 der Gemarkung Hettens-hausen.

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Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des BebauungsplanesNr. 5 „Eckwegfeld“. Dieser rechtsverbindliche Bebauungsplansetzt u. a. fest, dass die Einfriedungen zur Straßenseite als Holz-zaun sowie max. 1,10 m (Sockel o. Zaun) oder als Zwischenzaunals Maschendraht mit max. 1,30 m ausgeführt werden dürfen.

Das Vorhaben soll mit einer Höhe von max. 2 m ausgeführt wer-den und überschreitet deutlich die im Bebauungsplan festgeleg-ten Zaunhöhen. Der Antragsteller führt aus, dass sich an derGrundstücksgrenze momentan eine 2,5 m hohe und 1,25 m tiefeThujenhecke stehen würde. Diese nachbarschutzrechtlich zuhohe Hecke führt jedoch nicht dazu, dass hier in gleicher Höheeine Gabionenwand errichtet werden darf. Bei einer Genehmi-gung des Sichtschutzzauns in der beabsichtigten Höhe würdeein Präzedenzfall zur Errichtung weiterer Sichtschutzzäune indieser Höhe geschaffen.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss:Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Grundstückseigentü-mers von Fl.-Nr. 433/21 auf isolierte Befreiung von den Festset-zungen des Bebauungsplanes Nr. 5 „Eckwegfeld“ zur Errichtungeines Sichtschutzzaunes aus Gabionen bis zu einer Höhe von2 m zu.

Abstimmungsergebnis: 5 : 9

Beschluss:Der Gemeinderat beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 5 „Eck-wegfeld“ in Bezug auf die Einfriedungen zu ändern.

Abstimmungsergebnis: 8 : 6

e) Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf demGrundstück Fl.Nr. 37/2 der Gemarkung Entrischenbrunn, En-trischenbrunn 9b

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Car-port auf dem Grundstück Fl.Nr. 37/2 der Gemarkung Entrischen-brunn. Das Grundstück Fl.Nr. 37 Gem. Entrischenbrunn wurdeim Vorfeld durch das Vermessungsamt geteilt. Die Erschließungdes Grundstücks Fl.Nr. 37/2 erfolgt über die Gemeindestraßenach Streitberg.

Das Bauvorhaben befindet sich im baulichen Innenbereichgemäß §34 BauGB. Im Innenbereich ist ein Vorhaben nur zuläs-sig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, derBauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Ei-genart der näheren Umgebung einfügt sowie die ausreichendeErschließung gesichert ist.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehenkeine Bedenken.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss:Der Gemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zurErrichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grund-stück Flur-Nr. 37/2 der Gemarkung Entrischenbrunn (Entri-schenbrunn 9b).

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

67. VergabenNeubau der Unterstellhalle im Bauhof Hettenshausen,Vergabe der Stahlbauhalle

Die Zusammenlegung der beiden Bauhöfe aus Hettenshausenund Ilmmünster erfordert die Errichtung einer Unterstellhalle inStahlbauweise auf dem Gelände des Bauhofs Hettenshausen. Im

Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden insgesamtvier qualifizierte Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefor-dert. Bis zum Stichtag 09.07.2018 wurden zwei Angebote abge-geben. Das wirtschaftlichste Angebot hat dabei die Fa. Wolf Sys-tem GmbH aus Osterhofen zum Angebotspreis von 100.946,13Euro abgegeben. Der Angebotspreis liegt etwa 8,5 % über derKostenberechnung.

Beschluss:Den Zuschlag zur Errichtung einer Unterstellhalle in Stahlbau-weise auf dem Gelände des Bauhofs Hettenshausen erhält dieFirma Wolf System GmbH aus Osterhofen zum Angebotspreisvon 100.946,13 €.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

68. Kindergarten Hettenshausen; Ersatzbeschaffung von Küchenzeilen für zwei Gruppen-räume

Die Kindergartenleitung hat für den Haushaltsplan 2018 die Er-satzbeschaffung der Küchenzeilen in zwei Gruppenräumen be-antragt. Die Küchenzeilen befinden sich seit der Eröffnung desKindergartens in den Gruppenräumen und müssen ersetzt wer-den. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt.Die Kindergartenleitung hat drei Angebote eingeholt, die in derSitzung vorgestellt wurden.

Beschluss:Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeisten, den Auftrag anden wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis. 14 : 0

69. Bekanntgaben

• Die Gemeinde Hettenshausen beteiligt sich auch in 2018 anden Kosten des Volksfestbusses;

• Die Firma Geiger Kanalbautechnik, München beginnt ab 6.August mit den Kanalsanierungsarbeiten in den OrtsteilenJahnhöhe und Reisgang;

• Das Mobiliar für den Kindergarten Hettenshausen wird bei derFa. Eibe, Röttingen gekauft, die Teppiche bei der Fa. Wehr-fritz,

• Derzeit wird das Stadtbuskonzept der Stadt Pfaffenhofen neugeordnet. Die Stadt Pfaffenhofen wird versuchen, den laufen-den Vertrag um 2 Jahre zu verlängern. Das neue Stadtbus-konzept, das auch die Anbindung der Umlandgemeinden be-rücksichtigt soll ab Januar 2022 anlaufen.

• Die Segnung des neuen Mannschaftstransportwagens derFeuerwehr Hettenshausen findet am 02.09.18 statt.

• Der Kindergarten Hettenshausen soll ein neues Sonnensegelerhalten. Die eingegangenen Angebote werden derzeit vonder Verwaltung geprüft.

70. Anfragen

Bürgermeister Wojta beantwortet Anfragen aus der Mitte desGemeinderats. Soweit sie nicht erledigt werden konnten, wurdensie vorgemerkt.

öffentliche Sitzung geschlossen

Das Gemeindeblatt informiert

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Jetzt bin ich endlich einSchulkind ….

Die Vorschulkinder nehmen Abschiedvon ihrer Kindergartenzeit!Vorschulausflug ins Playmobilland

Uhr ging es am Freitagabend los und die Vorschulkinder sangenden Eltern noch ein Lied vor, was sie extra für diesen Abend mitAgnes (unserer Musi-Maus) einstudiert hatten. Die Eltern über-reichten dem Kindergartenteam wunderschöne Holzfiguren fürden Gartenzaun. Vielen lieben Dank dafür! Dann durften die El-tern nach Hause gehen und die Vorschulnacht begann. Das ge-meinsame Frühstück rundete die Übernachtung ab und die El-tern durften Ihre Kinder um 8:30 Uhr wieder abholen.„Mensch, das war toll!“

„Danke für die Hilfe!“Bericht des Elternbeirats Der Elternbeirat des Hettenshausener Kindergarten Ilmtalmäusemöchte sich herzlich für die breite Unterstützung beim Bau desWasserlaufes bedanken. Ein ganz besonderer Dank gilt HerrnStowasser der uns bei der Planung als auch Umsetzung mit sei-

Quelle: Kindergarten Ilmtalmäuse

Am Mittwoch, 27. Juni 2018 war es endlich so weit, die Vorschul-kinder machten sich bei perfektem Wetter, auf den Weg nachNürnberg ins Playmobilland. Ein spannender Tag erwartete dieKinder in der bunten Welt der Figuren, Tiere, Wasserboote, Klet-tergerüste, usw. Der Ausflug war ein tolles Erlebnis und dasLeuchten in den Augen der Kinder war groß. Ein besondererDank geht an den Elternbeirat, der einen Teil der Kosten über-nommen hat, denn ohne diese finanzielle Unterstützung wäreder Ausflug nicht möglich gewesen.

Ein Highlight jagte das andere …

Ich bin schon groß und kann alleine im Kindergarten übernach-ten …Die Vorschulübernachtung

Kindergarten Hettenshausen

Quelle: Kindergarten Ilmtalmäuse

Die Nacht vom 13. auf 14. Juli 2018 war der krönende Abschlussfür die Vorschulkinder – sie durften im Kindergarten übernach-ten. Eine Nacht im eigenen Gruppenzimmer mit Nachtwande-rung, Lagerfeuer, Eis, Pizza, Spiele und Vielem mehr. Um 19:00

Quelle: Kindergarten Ilmtalmäuse

Impressum:

Die „VG-Mitteilungen Ilmmünster und Hettenshausen“ er-scheinen monatlich. Herausgeber und Redaktion: Verwal-tungsgemeinschaft Ilmmünster (Vorsitzender Hans Wojta),Freisinger Str. 3, 85304 Ilmmünster, Tel. (0 84 41) 80 73-0.

Verlag und Anzeigenverwaltung: Verlag Bayerische Anzeigen-blätter GmbH, Stauffenbergstr. 2a, 85051 Ingolstadt.

Zur Zeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 8 (Gemeindeblätter) vom1. 1. 2002. Auflage: ca. 1.900 Expl. monatlich.

Druck: Druckerei Humbach & Nemazal, Ingolstädter Straße102, 85276 Pfaffenhofen.

Die Feuerwehren

NOTRUF 112

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nem Fachwissen tatkräftig zur Seite stand. Ebenso ein herzlichesDankeschön an die Firma Jandric, welche den Durchbruch undden Wasseranschluss realisierte. Wir möchten uns gleicherma-ßen bei der Firma Seitzmeier für die gespendeten Steine, derFirma Tuscher für den geliehenen Bagger und die Teichfolie, derFirma Florim für das Fließ, der Firma Ilmbeton für den Beton undden Geldspenden des Autohauses Seat Bauer, Firma Wema, derSparkasse Pfaffenhofen, der Schellermühle, Firma Federl undder Sparda-Bank Pfaffenhofen recht herzlich bedanken, ohnederen Unterstützung das Projekt nicht realisierbar gewesenwäre. Bekanntlich realisiert sich solch ein Projekt nicht von al-leine durch Sach- und Geldspenden, sondern auch durch zahl-reiche freiwillige Hände, hier gilt der Dank den Eltern der Kin-dergartenkinder.

Der Elternbeirat 2017/2018

Da und so viele fleißige Hände halfen beim Bau des neuen Was-serlaufes unterstützten, sollte das auch honoriert werden. Daherdurften alle Helfer und Firmen, die Materialien oder Geld gespen-det hatten am Dienstag, 17.07.2018 um 17:00 Uhr zu einemGrillfest in den Kindergarten Ilmtalmäuse kommen. Die Ge-meinde Hettenshausen und der Kindergarten luden alle zum ge-mütlichen Grillen ein. Auch der Kindergarten bedankt sich ganzherzlich bei allen Helfern und Firmen.

„Wir singen euch ein Lied“Der Kindergarten singt bei den Senioren Am Dienstag, 07.08.2018 war Nachmittagskaffe für die Seniorenin Hettenshausen und so machten sich ein paar Kinder auf denWeg, um den älteren Herrschaften zwei Lieder vorzusingen. DieKinder zeigten den Senioren ihr Können und erfreuten die An-wesenden mit heiteren Liedern. Alt und Jung gesellt sich gernund das soll auch in Zukunft zu bleiben. Wir bedanken uns fürdie gute Zusammenarbeit im vergangenen Kindergartenjahr2017/2018.

Bayerischen Verwaltungsgericht München vom 02.05.2018. EinAntrag auf Abweichung bezüglich der Duldung des Grenzüber-baus wurde dem Bauantrag beigelegt.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehenkeine Bedenken.

Beschluss:Der Antrag auf Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes umeinen Kellerraum und eine Terrasse auf dem Grundstück Fl.Nr.474/2 der Gemarkung Ilmmünster, Pappelweg 9a, wird befür-wortet.Der Gemeinderat Ilmmünster erteilt das gemeindliche Einver-nehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorge-nannten Antrag.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

38. Kinderhaus Ilmmünster – Ausgleich des Über-schwemmungsvolumens

Auf dem Grundstück der Raiffeisenstraße 3 in Ilmmünster im Be-reich des bisherigen gemeindlichen Bauhofs (Flurnummer206/6) ist der Neubau eines Kinderhauses geplant, die beste-henden Bauhofgebäude werden dabei abgerissen.Das Bauvorhaben liegt bei einem 100-jährigen Hochwasserer-eignis (HQ 100) im Überschwemmungsgebiet der Ilm. Nach § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)sind in Überschwemmungsgebieten die Errichtung oder Erwei-terung baulicher Anlagen untersagt. Gemäß § 78 Abs. 3 WHG kann die Behörde abweichend von Abs. 1ein Bauvorhaben genehmigen, wenn im Einzelfall des Vorhabens 1. die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich be-

einträchtigt und der Verlust von verlorengehendem Rückhal-teraum zeitgleich ausgeglichen wird,

2. der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser nicht nach-teilig verändert wird,

3. der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt wirdund

4. das Vorhaben hochwasserangepasst ausgeführt wird. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass keine BeeinträchtigungDritter erfolgt. Das Planungsbüro Dr. Blasy – Dr. Øverland, 82279 Eching amAmmersee, erstellte hierfür einen hydraulischen Nachweis (Gut-achten vom 25.5.2018). Das Gutachten ergibt, dass durch die Baumaßnahme sowie diegeplanten Geländeveränderungen ein Verlust an Überschwem-mungsvolumen in Höhe von ca. 120 m³ entsteht. Für den Ausgleich des verloren gegangenen Volumens stehendie gemeindeeigenen Grundstücke Fl.Nr. 420, 421 und 422 Ge-markung Ilmmünster im südlich liegenden Ilmtal zur Verfügung.Diese Grundstücke erfüllen die Anforderungen an den zeit- undfunktionsgleichen Ausgleich des Überschwemmungsvolumens.Die Gemeinde Ilmmünster ist bestrebt im Rahmen der durchzu-führenden Maßnahme neben dem geforderten Volumen von 120m³ zusätzliches Rückhaltvolumen zu schaffen, um damit einenBeitrag zum allgemeinen Hochwasserschutz zu leisten. Mit der vorliegenden Planung werden die erforderlichen Gelän-demodellierungen zur Schaffung von Rückhaltevolumen imHochwasserfall dargestellt und zur Genehmigung vorgelegt. Darüber hinaus können neben der Fläche für den Retentions-raum auch die verbleibenden Flächen mit entsprechenden Her-stellungs- und Entwicklungsmaßnahmen naturschutzfachlichaufgewertet werden, um als Ausgleichsflächen in das gemeind-liche Ökokonto aufgenommen zu werden.Die geschätzten Kosten für die geplante Maßnahme betragen ca.18.000 €.

Beschluss:Der vorliegenden Planung des Büros Einödshofer vom 18.7.2018zur Schaffung eines Retentionsraumes für das geplante Kinder-haus wird zugestimmt. Die Gemeinde Ilmmünster wird, im Rah-

Gemeinde Ilmmünster

Information zum Spielplatz bei der Kornstraße

Aufgrund von Sicherheitsmängeln musste das Klettergerüstmit Rutsche sofort abgebaut werden. Die Gemeinde Ilm-münster ist dabei, neue Spielgeräte in Auftrag zu geben.

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 7. August 2018

37. Bauanträge

a) Antrag auf Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudesum einen Kellerraum und eine Terrasse auf dem GrundstückFl.Nr. 474/2 Gem. Ilmmünster (Pappelweg 9a)

Das Bauvorhaben befindet sich im baulichen Innenbereichgemäß §34 BauGB. Im Innenbereich ist ein Vorhaben nur zuläs-sig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, derBauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Ei-genart der näheren Umgebung einfügt sowie die ausreichendeErschließung gesichert ist.

Das Gebäude wurde bereits ohne Genehmigung errichtet und istgeringfügig zum südlichen Nachbarn hin überbaut. Der Bauan-trag entspricht dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung beim

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men der durchzuführenden Maßnahme neben dem gefordertenVolumen von 120 m³ zusätzliches Rückhaltvolumen in Höhe von180 m³ schaffen, um damit einen Beitrag zum allgemeinenHochwasserschutz zu leisten.Darüber hinaus wird die Fläche des Retentionsraumes mit denin der Planung vorgeschlagenen Herstellungs- und Entwicklungs-maßnahmen naturschutzfachlich aufgewertet, um als Aus-gleichsflächen in das gemeindliche Ökokonto aufgenommen zuwerden.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

39. Widmung der Erschließungsstraße „Schafberg“ aufden Grundstücken Fl.Nrn. 1020 und 1020/12 jeweilsGemarkung Ilmmünster als Ortsstraße Nr. 74

Die Erschließung des Baugebietes „Hettenshausener Feld“ ist ab-geschlossen. Die Erschließungsstraße „Schafberg“ samt Stich-straße bedarf noch einer Widmung gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 3Abs. 1 Nr. 3 BayStrWG als Ortsstraße der Gemeinde Ilmmünster.Eigentümer der Grundstücke ist die Gemeinde Ilmmünster, sodass keine Widmungszustimmung erforderlich ist.

Wegebezeichnung Ortsstraße Nr. 74 „Schafberg“

Anfangspunkt: 0,000 km (nordöstliches Ende Fl.Nr. 1020,Gem. Ilmmünster)Endpunkt: 0,151 km (südliches Ende der Fl.Nr. 1020,Gem. Ilmmünster),Anfangspunkt Stichstraße:0,151 km (östliches Ende Fl.Nr.1020/12, Gem. Ilmmünster)Endpunkt Stichstraße: 0,173 km (westliches Ende der Fl.Nr.1020/12, Gem. Ilmmünster),Gesamtlänge: 0,173 kmFl.Nrn.: 1020, 1020/12, Gemarkung IlmmünsterStraßenbaulastträger: Gemeinde IlmmünsterWidmungsbeschränkungen: keine

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt die Widmung der GrundstückeFl.Nrn. 1020 und 1020/12 jeweils Gemarkung Ilmmünstergemäß vorgenannter Ausführungen als Ortsstraße mitsamt Ein-tragung in das Bestandsverzeichnis.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

40. Widmung des Gehweges „Schafberg“ auf dem Grund-stück Fl.Nr. 1020/11/T der Gemarkung Ilmmünsterals beschränkt-öffentlicher Weg Nr. 19

Die Erschließung des Baugebietes „Hettenshausener Feld“ ist ab-geschlossen. Der Gehweg bedarf noch einer Widmung gemäßArt. 6 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayStrWG als beschränkt-öf-fentlicher Weg der Gemeinde Ilmmünster. Eigentümer desGrundstückes ist die Gemeinde Ilmmünster, so dass keine Wid-mungszustimmung erforderlich ist.

Wegebezeichnung beschränkt-öffentlicher Weg Nr. 19 „Schafberg“

Anfangspunkt Gehweg: 0,000 km (nördliches Ende Fl.Nr.1020/11, Gem. Ilmmünster)Endpunkt Gehweg: 0,047 km (südliches Ende der Fl.Nr.1020/11, Gem. Ilmmünster),Gesamtlänge: 0,047 kmFl.Nr.: 1020/11/T Gemarkung IlmmünsterStraßenbaulastträger: Gemeinde IlmmünsterWidmungsbeschränkungen: nur zulässig für Fußgänger

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt die Widmung des GrundstückesFl.Nr. 1020/11/T der Gemarkung Ilmmünster gemäß vorgenann-

ter Ausführungen als beschränkt-öffentlicher Weg mitsamt Ein-tragung in das Bestandsverzeichnis.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

41. Widmung des Pfarrhofweges auf dem GrundstückFl.Nr. 88 jeweils Gemarkung Ilmmünster als be-schränkt-öffentlicher Weg Nr. 1

Der beschränkt-öffentliche Weg Nr. 1 „Pfarrhofweg“ wurde mitEintragungsverfügung vom 17.01.1963 als reiner Geh- und Rad-weg gewidmet. Nachdem der geschotterte Weg mittlerweile alsZufahrt für den Pfarrhof und die bestehenden Stellplätze genutztwird, ist die Widmungsbeschränkung entsprechend zu ändern.Im Bereich der ersten 40 m ab der Abzweigung HettenshausenerStraße bis zur Höhe des Pfarrhofs (Hettenshausener Straße 5)soll der Weg auch für Kraftfahrzeuge freigegeben werden. Derrestliche Bereich bleibt Geh- und Radweg.

Wegebezeichnung beschränkt-öffentlicher Weg Nr. 1 „Pfarrhof-weg“

Anfangspunkt: 0,000 km (östliches Ende Fl.Nr. 88, Gem. Ilm-münster)Endpunkt: 0,145 km (südwestliches Ende Fl.Nr. 88, Gem.Ilmmünster),Gesamtlänge: 0,145 kmFl.Nrn.: 88, Gemarkung IlmmünsterStraßenbaulastträger: Gemeinde IlmmünsterWidmungsbeschränkungen: von 0,000 – 0,040 km freifür Kraftfahrzeuge

von 0,040 – 0,145 km Geh- und RadwegBeschluss:Der Gemeinderat beschließt die Widmung des GrundstückesFl.Nr. 88 Gemarkung Ilmmünster gemäß vorgenannter Ausfüh-rungen als beschränkt-öffentlicher Weg mitsamt Eintragung indas Bestandsverzeichnis.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

42. Kirchenstiftung St. Arsatius Ilmmünster – Antrag aufTeerung der Zufahrt zum Pfarrhaus

Die Kirchenverwaltung Ilmmünster beantragt die Asphaltierungder im Eigentum der Gemeinde befindlichen Zufahrt zum Pfarr-haus bis hin zum nordöstlichen Treppenaufgang zur Basilika. Diegeschotterte Zufahrt wird durch die Besucher von Pfarrbüro undPfarrheim stark beansprucht, so dass immer wieder Erhaltungs-maßnahmen durchgeführt werden müssen. Durch die Asphaltie-rung würde auch der Winterdienst wesentlich erleichtert werden.Im Falle einer Zustimmung würde sich die Kirchenverwaltungum ggf. zu berücksichtigende Versorgungsleitungen und dieAsphaltierung der Garagenzufahrt kümmern.

Beschluss:Der Gemeinderat befürwortet die Befestigung der Zufahrt zumPfarrhaus bis einschließlich der Einfahrt zum Parkplatz. Die Ver-waltung wird beauftragt entsprechende Angebote sowohl füreine Pflasterung als auch für eine Asphaltierung einzuholen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 3

Anzeigenwerbung bringt Erfolg

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Schnuppern der künftigen Kindergarten-kinder

Da für die „Großen“ der Kinderkrippe bald ein neuer Lebensab-schnitt beginnt, kamen sie mit ihren Betreuerinnen zum Schnup-pern zu uns in den Kindergarten. So konnten Sie schon einenersten Eindruck von der Einrichtung bekommen, die sie vielleichtab September besuchen werden. Weil das Wetter sehr gut war,hielten sich die Kindergartenkinder im Garten auf und die Besu-cher gesellten sich gleich dazu. Schließlich kann man im Freiennoch leichter Kontakte knüpfen. Es wird natürlich eine Umstel-lung für die Kinder aus der Krippe werden. Schließlich sind siejetzt die Großen und fangen dann im Kindergarten als die Kleins-ten an. Doch mit Hilfe der Erzieherinnen und der Kindergarten-kinder werden auch sie diese Hürde meistern. Wir freuen unsjedenfalls schon darauf, sie im September bei uns als Kinder-gartenkinder zu begrüßen.

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43. Bekanntgaben

a) Förderbescheid Breitband erhaltenBürgermeister Steinberger berichtet, dass die Gemeinde für denAusbau der Breitbandanschlüsse in den Ortsteilen staatliche För-dermittel in Höhe von 268.675 € erhält.

b) Spielplatz Scheyerer Feld – Austausch SpielgerätDie 2. Bürgermeisterin, Frau Brigitte Wallner, wird sich um adä-quaten Ersatz für die defekten Geräte am Spielplatz im Scheye-rer Feld bemühen.

c) Neue PoststelleDie neue Postagentur wird in dem bereits aufgestellten Contai-ner gegenüber dem Rathaus in der Freisinger Straße 6 einge-richtet.

Öffentliche Sitzung geschlossen

Lesepicknick mit Schulkindern

Um den Vorschulkindern den Abschied vom Kindergarten undden Start in die Schule zu erleichtern, fanden verschiedene Ak-tionen statt. Eine davon war das „Lesepicknick“. Mehrere Erst-klässler wurden von ihrer Lehrerin mit verschiedenen Büchernausgestattet, die sie dann mitbrachten und einer Kleingruppevon Vorschulkindern vorlasen. Für die Vorschulkinder ist es be-stimmt ein Anreiz zu sehen, wie gut die Kinder die sie ja nochvom Kindergarten kennen, inzwischen schon lesen können.Denn auch in unserer digitalisierten Welt sind Bücher immernoch ein wichtiges Medium, um die Konzentration und die Fan-tasie der Kinder zu fördern.

Kindergarten Ilmmünster

Eine gemeinsame Brotzeit durfte natürlich nicht fehlen.

Aufmerksam lauschten die Vorschulkinder den Erstklässlern

Übernachtung der Vorschulkinder

Der krönende Abschluss ihrer Kindergartenzeit ist für viele Vor-schulkinder die Übernachtung im Kindergarten. Am Freitagabendbegann das Abenteuer mit einem gemeinsamen Abendessen undeinigen Spielen. Die Kinder durften eine Wanderung durch dasnächtliche Dorf machen und erleben, wie die Dunkelheit auchVertrautes verändern kann. Sie hatten sich Isomatten und De-cken oder Schlafsäcke mitgebracht, mit denen sie sich ein ge-mütliches Lager im Turnraum einrichteten. Vor dem Bett gehenhieß es aber noch: „Ab ins Bad.“, wo sie sich wuschen und Zähneputzten. Während manche Kinder etwas unruhig waren, schlie-fen andere so gut, dass sie am nächsten Morgen fast nicht zuerwecken waren. Mit einem gemeinsamen Frühstück und Zu-sammenpacken endete das Erlebnis dann am Samstag.

Beim Zähne putzen herrschte Gedränge

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Ausflug zum Vogelpark

Gegen Ende des Kindergartenjahres war ein Ausflug mit allenKindern geplant. Sechs Mütter hatten sich bereit erklärt das Kin-dergartenpersonal bei der Beaufsichtigung der Kinder zu unter-stützen. Jede Erwachsene bekam „ihre“ Kinder zugeteilt, auf diesie ein Auge haben sollte. Während zwei der Kleingruppen gleichmit Brotzeit machen begannen – manche Kinder hätten amliebsten schon im Bus ihre Brotzeit ausgepackt – waren anderesehr daran interessiert, die ersten Tiere zu füttern, die zu sehenwaren. Jedes Kind hatte eine kleine Tüte mit Tierfutter bekom-men, das es an der Kasse zu kaufen gibt. Nach einer kurzen Ein-weisung für die richtige Fütterung – auf der flachen Hand – ver-suchten sich die Mutigeren gleich an den Eseln am Anfang desParks. Die Reaktionen gingen von Gekicher: „Das kitzelt!“ bis:„iih, der sabbert“. Trotzdem machte das Füttern der Tiere denKindern viel Spaß. Bevor wir nach hinreichender Besichtigungder Tiere und Brotzeit machen wieder zum Bus gingen, gab esfür jedes Kind ein Eis zur Erfrischung.

Pfarramt Ilmmünster

Hettenshausener Str. 5, Tel. 2201Öffnungszeiten PfarrbüroDienstag – Freitag: 9.00 bis 11.00 Uhr

Messen im Pfarrverband vom 05.September bis 04. Okto-ber 2018

Mittwoch, 05.09.Reich 09.00 Heilige Messe

Donnerst., 06.09. Hett 18.00 Rosenkranz 18.30 Heilige Messe zu Ehren des heiligen Herzens

Jesu und MariensFreitag, 07.09.Ilmm 18.00 Eucharistische Anbetung 18.30 Heilige Messe mit Gedenken an

† Walter und Margarete Rose † Hildegard King† Heinz Oberhauser und Eltern Schäfer und Ober-hauser

Samstag, 08.09.Ilmm 16.30 RosenkranzReich 18.00 Rosenkranz 18.30 Vorabendgottesdienst mit Gedenken an

† Theresia Höfl

Sonntag, 09.09.: Kollekte zum „Welttag der sozialenKommunikationsmittel“

Ilmm 09.00 Pfarrgottesdienst mit Gedenken an† Martha Steinberger (JM)† Eltern und Großeltern Parnitzke und Joachim† Frieda Schimmer † Pfr. Ebner und Pfr. Seidenschwang und Pfr. Brüssel† Josef und Berta Huber† Schwester Adalbalda Cham und Josefa Woiset-schläger

Reich 09.00 Pfarrgottesdienst (WG) entfällt wegen PaindorfHett 10.15 Pfarrgottesdienst mit Gedenken an

† Josef Strauß (JM)† Angehörige der Familie Scherer† Reinhard Beringer† Agnes Merkl (JM)† Frieda und Sebastian Tischner

Paind. 18.30 Abendmesse mit Gedenken an† verstorbene Angehörige der Familie Steger/Huberund Geschwister† Kaspar und Therese Mösner und Angehörige

Montag, 10.09.Reich 16.00 Heilige Messe im Seniorenheim

Dienstag, 11.09. Ilmried 18.00 Rosenkranz 18.30 Heilige Messe mit Gedenken an

† Johann und Anna HeinzingerIlmmünster und Reichertshausen 10.00 Segnung der Erstklässler

Mittwoch, 12.09.Reich 09.00 Heilige Messe

Donnerst., 13.09.Hett 18.00 Rosenkranz 18.30 Heilige Messe mit Gedenken an

† Maria SuchanReich 14.00 Senioren

Die Tiere zu füttern und zu streicheln gefiel den Kindern beson-

ders gut.

Sogar einen Uhu durften die Kinder streicheln.

Anzeigenannahme:

Heidi StarckTel. 08441-5972 · Fax 08441-7 27 37

e-mail: [email protected]

Kirchliche Nachrichten

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Freitag, 14.09.Ilmm 18.30 Heilige Messe mit Gedenken an

† Ludwig und Maria Hang† Erhard und Ingeborg Hettwer† Max und Kreszenz Schönauer† Erich und Isolde Wilfing

Samstag, 15.09. Ilmm 16.30 RosenkranzHettenshausen 10.00 Trauung Bayer/ FischerHerrnrast 11.30 Trauung von der WenseReich 18.30 Vorabendgottesdienst mit Gedenken an

† Georg und Therese Buck und Angehörige† Hans Seemüller† Josef, Martin und Lidwina Liebl

Sonntag, 16.09.Ilmm 09.00 Pfarrgottesdienst mit Gedenken an

† Großeltern Albertshauser und Breitsameter† Maria Zrenner† Peter und Katharina Schneidewind† Johann und Melanie Reim und Eltern und Schwiegereltern und Geschwister† Eltern Neubauer und Maria Neubauer † Ludwig Esterl (JM) † Klara Kanschat

Reich 10.15 Ökumenischer Gottesdienst mit GemeindefestHett 10.15 Pfarrgottesdienst (WG)

Montag, 17.09.Reich 16.00 Heilige Messe im Seniorenheim

Dienstag, 18.09. Paind. 18.30 Heilige Messe mit Gedenken an

† Michael Treiner† Georg Treiner und Sohn Georg

Mittwoch, 19.09.Reich 09.00 Heilige Messe zu Ehren der Mutter Gottes, mit

Gedenken an† Gottfried und Maria Haug und Schwägerin Käthe

Donnerst., 20.09.Hett 18.00 Rosenkranz 18.30 Heilige Messe mit Gedenken an

† Marie Repper, Pfarrer Alois Faßhauer und PaterWaldemar Regele† Josef und Anna Heiß und Verwandtschaft

Freitag, 21.09.Ilmm 18.30 Heilige Messe mit Gedenken an

† Josef und Katharina Frauenholz† Karl und Magdalena Weiss† Therese Weinhuber

Samstag, 22.09.Hett 13.30 Trauung Seemüller/SchmidtIlmm 16.30 Rosenkranz

Sonntag, 23.09.: Caritas-Herbstsammlung (Kirchenkol-lekte)Ilmm 09.00 Pfarrgottesdienst (WG)Reich 09.00 Pfarrgottesdienst mit Gedenken an

† Maria Altstidl† Franz Niedermeier† Eltern und Geschwister Erl

11.15 ev. Gottesdienst 14.00 Taufe Emilia Sophia Eva HeuHett 10.15 Pfarrgottesdienst mit Gedenken an

† Rudolf und Maria Wörl und Verwandtschaft† Rupert Heinrich jun. und sen.

† Josef und Katharina Rannertshauser und Angehö-rige

Ilmm 18.30 Abendmesse mit Gedenken an† Jakob Schwertfirm† Walburga und Stefan Thalmeier† Maria und Franz Prummer† Helga Schneider† Anton Brandstetter, Eltern Brandstetter und Gerer

24.09. bis 30.09.: Caritas Haus- und Straßensammlung

Montag, 24.09.Reich 16.00 Heilige Messe im Seniorenheim

Dienstag, 25.09.Ilmried 18.00 Rosenkranz 18.30 Heilige Messe mit Gedenken an

† Familie Frauenholz und Riedmeier † Lorenz und Berta Rauch und Josef Strohmeier† Mathilde Jochner (JM)

Mittwoch, 26.09. Reich 09.00 Heilige Messe mit Gedenken an

† Herbert Jung† Georg und Walburga Fendt† Anna Janusch

Donnerst., 27.09.Hett 18.00 Rosenkranz 18.30 Heilige Messe

Freitag, 28.09.Ilmm 18.30 Heilige Messe mit Gedenken an

† Veronika und August Kaltenegger† Berta Schmid

Samstag, 29.09.Ilmm 16.30 RosenkranzReich 17.00 Kindergottesdienst im Pfarrheim 18.30 Vorabendmesse mit Gedenken an

† Josef und Johanna Kappelmeier und Angehörige† Maria und Josef Angermair† Geschwister Angermair† verstorbene Angehörige der Familie Brand stetter/Enzmann

Sonntag, 30.09.Ilmm 09.00 Pfarrgottesdienst mit Gedenken an

† Eltern Breitsameter und Geschwister† Johann Schillinger und Johann Wörmann† Ludwig und Edith Druck† Veronika und August Kaltenegger

Reich 09.00 Pfarrgottesdienst (WG) 11.30 Taufe Julia MollHett 10.15 Pfarrgottesdienst mit Gedenken an

† Josef Schrätzenstaller† Christine Scheller (JM)

Montag, 01.10Reich 16.00 Evangelischer Gottesdienst im Seniorenheim

Dienstag, 02.10.Ilmberg 18.30 Rosenkranz 19.00 Heilige Messe mit Gedenken an

† Theresia Hartl und Elisabeth HörmannHett 14.00 Senioren 18.30 Oktoberrosenkranz

Mittwoch, 03.10.Reich 09.00 Heilige Messe 14.00 DekanatswallfahrtIlmm 18.30 Oktoberrosenkranz

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Donnerst., 04.10.Hett 18.00 Rosenkranz 18.30 Heilige Messe zu Ehren des hl. Herzens Jesu

und Mariens

Herzliche Einladung zum Kinder- und Jugendchor St. Arsatius Ilmmünster„Singen macht Spaß, Singen tut gut, Singen macht munterund Singen macht Mut. Singen macht froh, denn Singen hatCharme, die Töne nehmen uns in den Arm.“… so beginnt ein Kanon des Komponisten Uli Führe. Und daman einen Kanon nicht alleine, sondern mit Mehreren singt,macht Singen im Chor besonders viel Spaß.Kinder ab dem Grundschulalter, die Lust am Singen in derGemeinschaft haben, egal ob katholisch oder nicht, sindherzlich zu einer Schnupper-Singstunde des Kinder- und Ju-gendchores St. Arsatius eingeladen. Wir gestalten nicht nurkirchliche Feste der Pfarrei, sondern treten zum Beispielauch beim Ilmmünsterer Frühlingsmarkt auf. Die Singstun-den, aufgeteilt in zwei Altersgruppen, finden freitagnachmit-tags im Pfarrheim St. Arsatius statt. Interessierte Eltern /Kinder sind zu einer Gruppen- / Zeiteinteilung am Mittwoch,12 September 2018 um 19.00 Uhr in den großen Saal desPfarrheims Ilmmünster eingeladen.Nähere Informationen gibt es bei: Michael Sandt,Kirchenmusiker in St. Arsatius, Ilmmünster, Tel.: 08442 /953675

Einladung zum Chorprojekt des Kirchenchores IlmmünsterWie bereits in der August – Ausgabe der VG Mitteilungenangekündigt, startet der Kirchenchor St. Arsatius, Ilmmüns-ter in diesem Herbst ein Chorprojekt, um interessiertenSängerinnen und Sängern die Möglichkeit zu geben, mal ineinem Chor zu schnuppern. Erarbeitet werden in dem Zeit-raum September bis Dezember 2018 die „Spaur-Messe“ vonWolfgang Amadeus Mozart sowie Teile aus dem Weihnach-toratorium von J.S. Bach. Nähere Auskünfte erteilt Ihnengerne die Chorleiterin Barbara Sandt unter Tel.08442/953675. Start des Chorprojektes ist am Mittwoch,den 12.9.2018 um 19.30 Uhr im großen Saal des Pfarrheimsin Ilmmünster.

Am 22.07.2018 wurde in Ilmmünster wieder ein PfarrfestgefeiertAufgrund des schlechten Wetterberichtes wurde von den Orga-nisatoren das diesjährige Pfarrfest ins Pfarrheim verlegt. Dochdie Ilmmünsterer und Gäste aus den umliegenden Gemeindenund die Wallfahrer aus Aiterbach feierten ein gemütliches undunbeschwertes Fest. Schon beim Festgottesdienst, schwungvollgestaltet vom Jugendchor und Band gemeinsam mit dem Ilm-

münsterer Kirchenchor, konnte sich Pfarrer Georg Martin überein volles Gotteshaus freuen. Es stellten sich den Gottesdienst-besuchern die jüngsten Ministranten vor, und vom Vorsitzendendes Pfarrgemeinderates wurden die ausgeschiedenen Mitgliederverabschiedet und die Neuen vorgestellt. Ein gutes und vielfäl-tiges Speisenangebot erwartete die Besucher zum Mittagessen;und da war es noch trocken und warm, sodass man auch imFreien speisen konnte. Die Jugendlichen der neu gegründetenKath. Landjugend Bewegung übernahmen den Eisverkauf undhalfen fleißig mit. Die angebotenen Kirchturmführungen wurdeninteressiert angenommen und sorgten dafür, dass Dieter Kleissfit bleibt. Er bestieg an diesem Nachmittag viermal den Turm!Natürlich fehlten auch nicht die beliebten Lose um einen Preisaus der reich bestückten Tombola zu ergattern. Vielleicht nochetwas Süßes? Die Wahl fiel schwer, bot das Buffet doch eine rie-sige Auswahl verführerischer Kuchen und Torten. Der Reinerlösaus dem Fest in Höhe von 2.746 Euro wird wieder für die Be-lange der Pfarrei verwendet.

Hochzeiterin Sophia Wallner „schreibt“ sich selbst ihrekirchliche FesttagsmusikDie kirchliche Trauung seiner Chorleiterin Sophia Wallner undihres Ehemannes Johannes, die der Kirchenchor von Sankt Jo-hannes Baptist von Hettenshausen mitgestalten durfte, wird die-ser Chorgemeinschaft noch lange in Erinnerung bleiben. Aus-nehmend anspruchsvoll waren die intensiven Singstunden zuvorsowie die mitgehende Begeisterung und Vorfreude aller mit denbeiden Brautleuten, die vergleichsweise zu einer Hochzeits-Welt-reise – immer zu neuen Ufern“ geladen hatten. Der „Reiseweg“begann schon mal mit dem zünftigen Weißwurstessen in der Rei-chertshofener Heimatfamilie von Johannes Wallner. Anschließendbewegte sich der „Reisezug“ südwärts zur Arsatius-Basilika inIlmmünster, wo er von Pfarrer Konrad Eder aus der Pfarrei Asch-heim bei München, Sophia Wallner´s weiterem kirchenmusika-lischen Dienstort, zur kirchlichen Trauung erwartet wurde. Hier-für hatten sich die Hettenshausener Sängerinnen und Sängergemeinschaftlich bzw. Landkreis übergreifend mit begeistertenChorleuten aus Aschheim und eben solchen aus Sophia`sMünchner Studien- und Freundeskreis eifrig vorbereitet. ZurAufführung konnte man die von ihr gewünschte – und mit ihrals Chorleiterin zu Weihnachten 2016 erstmalig sowie erfolgreicherprobte – Orgel-Solo-Messe in C für Chor und Orchester von W.A. Mozart unter dem kundigen Dirigat von Eva Prielmann erle-ben. Als Organist fungierte an der großen Staller-Orgel LorenzHöss für den festlich mächtigen Einzug mit der Ouvertüre ausder „Feuerwerksmusik“, zum Auszug mit der sehr lebendigenSuite in D aus der berühmten „Wassermusik, beides von G. Fr.Händel, und für die Begleitung des Gemeindegesangs. Als wei-tere Organistin an der von der Pfarrei Ilmmünster neu erworbe-nen Truhenorgel wirkte Regina Schnell zur behutsamen Unter-stützung der Wunsch-Orgel-Solo-Messe mit der vorgenanntenHochzeits-Chorgemeinschaft und Streichern, unter anderen mitVioloncellist Stephan Sandt und dessen Schwester AngelikaSandt als Geigenspielerin. Die eigentliche liturgische Zeremoniewurde mit dem Aufruf „Erde singe – dass es klinge – laut undstark dein Jubellied!“ eröffnet. Echt „stark“ präsentierten sichdie klingenden Akteure in allen Messe-Teilen, – besonders be-eindruckend im solistisch vorgetragenen Benediktus. Den vomBrautpaar Wallner selbst gewählten Leitspruch „All eure Dingelasset in der Liebe geschehen“ (aus 1. Korinther 16, Vers 14)griffen die Solisten – dabei auch Michael Sandt als Tenor – ineinem Hymnus aus der Neuen Klassischen Musik von MauriceDuruflé auf: „Ubi caritas et amor“ (= Wo Achtung und Liebe, daist Gott). Als Trauungspriester weitete Pfarrer Eder dieses be-kannte Hochzeitsthema aus, indem er in seiner Ansprache –selbst sehr in Musik verbunden – den nun beginnend gemeinsa-men Lebensweg des Brautpaares mit Partituren eines Orchestersverglich: rechtzeitiger Wechsel zwischen Dur und Moll, von Vor-gabe und Nachvollzug, von leichtem Vortrag und ernsthaftemMusikspiel, im gegenseitig empfindsamen Geben und Nehmen –alles im rechten Gleichmaß zu halten sei die Komposition für diezu gestaltende Lebenskunst. Nun erklang ergreifend MozartsFoto: Thomas Echle

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„Laudate Dominum omnes gentes“ (=Lobet den Herrn, all ihrVölker), zunächst solistisch, mit Trompete, Streichern und Orgel,was schließlich zur Bestätigung durch den Hochzeitschor in dasfulminante „Gloria Patri et filio et spiritui sancto“ mündete. ImKommunionlied für Flöte, Streicher und Orgel ließ man mit F.Mendelssohn Bartholdy in Psalm 91 den Wunsch für beide Braut-leute vernehmen: „Denn Er hat seinen Engeln befohlen über dir,dass sie dich behüten auf allen deinen – euren – Wegen…!“ Nachdem kirchlichen Fest zog die sprichwörtliche „Karawane“ nachNordwesten weiter, nach Pöttmes zur weltlichen Feier auf Guts-hof Sedlbrunn. Diese Reisewege – auch über Landkreise hinweg– mögen sinnbildlich für Sophia und Johannes Wallner stehen:immer zu neuen Ufern an gemeinsamen Vorhaben und zu derenVerwirklichung das nötige Durchhaltevermögen – und dochdabei in der Musik den steten heimatlichen Bezugspunkt fin-dend. So wünscht der Hettenshausener Kirchenchor den beidenviel Glück unter Gottes Segen.

Gottesdienste

9.9.1810.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Gottesdienst mit Start derPredigtreihe (Details: siehe unten)

15.9.1815.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Gottesdienst mit Demenz-kranken und ihren Angehörigen (Details: siehe unten)17.00 Uhr, Mini-Gottesdienst auf dem Ilmberg (Details:siehe unten)

16.9.1810.00 Uhr, Pfaffenhofener Volksfestgottesdienst mit Posaunen-Chor10.15 Uhr, kath. Pfarrheim Reichertshausen, ökumen. Fa-miliengottesdienst mit anschließendem Kirchenkaffeezum Gemeindefest (Details: siehe unten)

23.9.1810.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Gottesdienst aus der Pre-digtreihe10.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Kindergottesdienst11.15 Uhr, St. Stephanus-Kirche Reichertshausen, Got-tesdienst mit Abendmahl (Saft) und Predigt aus der Pre-digtreihe

30.9.189.30 Uhr, Kapelle St. Johannes, Scheyern, Gottesdienst aus derPredigtreihe, mit Abendmahl (Saft)10.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Gottesdienst aus der Pre-digtreihe, mit Abendmahl (Saft)10.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Kindergottesdienst

1.10.1816.00 Uhr, Seniorendomizil „Haus Raphael“ Reicherts-hausen, Gottesdienst mit Abendmahl (Saft)

Mutter-Kind-Gruppe„Es wird gekrabbelt …“ im evang. Gemeindezentrum in Pfaffen-hofen, Josef-Maria-Lutz-Straße 1:Donnerstags, 15:15 – 16:45 Uhr. Kontakt: Laura Schäfer, Tel.:08441 908 6064

FOR.EV.ER.20+FOR.EV.ER.20+, die Gruppe für junge Erwachsene, trifft sich alle14 Tage donnerstags von 19-21 Uhr. Kontakt: Bettina Chwalka,Telefon 0176 20 04 15 92, [email protected]

Senioren im Pfaffenhofener Gemeindezentrum Der Seniorennachmittag findet einmal monatlich dienstags um14.30 Uhr statt. Auskünfte im Pfarramt, Tel.: (08441) 805060.Regelmäßig am Montag um 10 Uhr findet die Seniorengymnastikstatt. Donnerstags um 14 Uhr ist ein Spielenachmittag für Se-nioren (Kartenspiele, Brettspiele).

Jugendchorprobe Cross + MusicJeden Freitag um 18.00 Uhr im Pfaffenhofener Gemeindezentrum.

KirchenchorprobeJeden Dienstag um 19.45 Uhr im Pfaffenhofener Gemeindezen-trum.

PosaunenchorprobeJeden Montag um 19.30 Uhr im Pfaffenhofener Gemeindezen-trum. AbendgebetAbendgebet mit Liedern und Gebeten aus Taizé. Jeden erstenund dritten Freitag um 19 Uhr in der Kreuzkirche, dazwischengibt es Termine im Kath. Pfarrheim Pfaffenhofen und in der Kir-che in Niederscheyern. Auskunft und Kontakt: Roland Gronau,Telefon 08441 16 27.

Ehepaar Sophia und Johannes Wallner

Nachrichten der Evangelisch-lutherischenKirchengemeinde:

Pfarrerin:Doris Arlt, Tel.: 08441 797 31 13, E-Mail: [email protected]

Pfarrbüro:Renate Hüttner, Christa Thurner, Marion Hanisch, Joseph-Maria-Lutz-Str. 1/Rückgebäude, 85276 Pfaffenhofen, Tel.: 80 50 60. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10 – 12 Uhr, Donnerstag 17– 19 Uhr

Homepage:http://www.ev-paf.de Facebook: „Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Pfaffen-hofen“Örtliche Ansprechpartner:Ilmmünster: Brigitte Mrozek, Telefon: 49 01 20Hettenshausen: Helga Stampfl, Telefon 68 38

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Pfarrer George Spanos. Im Anschluss an den Gottesdienst istGelegenheit zur Begegnung im und vor dem Zelt. Freuen Sie sichauf einen schönen Sonntagvormittag beim Gottesdienst unddann auf dem Volksfest.

18. September: Vortrag im Senioren-Café Pfaffenhofen:Vortrag von Pfarrer Jürgen Arlt: »Der Kirchenvorstand«. Aufga-ben und Arbeit in unserer Gemeinde. (Info anlässlich der bevor-stehenden Kirchenvorstandswahl). Beginn ist um 14.30 Uhr imPfaffenhofener Gemeindezentrum.

19. September: Pfaffenhofener Frauenfrühstück: »DieWelt des Kaffees«Referent Roland Bachmaier wird uns in die Welt des Kaffees ein-weisen und dabei auch auf Kaffeeanbau/Verarbeitung/Ge-schmack-Nachhaltigkeit eingehen. Beginn ist um 9.00 Uhr imPfaffenhofener Gemeindezentrum.

22. September: Einladung zur FamilienwanderungMal eine kleine Auszeit vom Alltag? Mal Freunde treffen undneue Freunde kennenlernen? Gemeinsam spielen, zusammen-sitzen, essen, trinken und reden? Dafür bietet unsere Familien-wanderung einen guten Rahmen. Wir laden alle ein, die Lusthaben, einen tollen Familiennachmittag auf dem Walderlebnis-pfad im Freisinger Forst zu verbringen. Der Walderlebnispfad istein abwechslungsreicher Rundweg von etwa 2 km Länge. Er be-ginnt und endet an der Gaststätte »Plantage«. An 23 Stationenkönnen wir den Wald näher kennen lernen – mal spielerisch, malerforschend, mal besinnlich. Anschließend lassen wir den Tagnoch gemeinsam im Biergarten und auf dem Spielplatz ausklin-gen. Wir treffen uns am 22. September um 14 Uhr an der Gast-stätte »Plantage«, Plantage 2, 85354 Freising. Eine Anmeldungist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Familie.Noch Fragen? Rebekka Schierz 0176 80 13 87 03

3. Oktober: Meditative Herbstwald-WanderungMeditation ist eine Form der Spiritualität, die in allen Religionenzuhause ist. Am 3. Oktober, einem Feiertag mitten in der Woche,lädt Pfarrerin Doris Arlt ein, eine Form der christlichen Meditationkennenzulernen, die meditative Wanderung. Es geht darum, imschweigenden Gehen durch die Natur, im inneren Gespräch undim Austausch mit denen, die mit unterwegs sind, Gott zu begeg-nen. Dazu wechseln kleine Impulse — Worte, ein Lied — mit denZeiten des Wanderns ab. Die Wanderung wird etwa 2-2,5 Stun-den dauern. Bitte ziehen Sie dem Wetter entsprechende Klei-dung an (nur bei starkem Regen entfällt die Wanderung) undnehmen Sie evtl. auch ein Getränk für unterwegs mit. Für wei-tere Informationen wenden Sie sich direkt an Pfarrerin Doris Arlt([email protected]; Tel. 08441 79 73 113) Treffpunkt ist der Park-platz unterhalb der Wallfahrtskirche Herrnrast am Mittwoch, 3.Oktober, um 14 Uhr.

Voranmeldung bis 14. September: Planung des Advents-weges 2018Im Süden unserer Gemeinde werden wir uns im Advent wiedervor verschiedenen Häusern treffen, um miteinander für jeweils20 Minuten den Advent zu feiern und damit die äußere Unruhezu unterbrechen. Wohnen Sie in Reichertshausen, Hettenshau-sen, Immünster oder einem der Ortsteile und haben Sie Lust,Gastgeber/in zu sein? Möchten Sie, vielleicht auch zusammenmit Ihren Nachbarn, anderen Ihre Lieblingsgeschichte oder IhrenAdventsschmuck vorstellen? Dann melden Sie sich per E-Mailoder Telefon bis zum 14. September bei Pfarrerin Doris Arlt: Tel.:08441 797 31 13, E-Mail: [email protected]. Die Pfarrerin freutsich auf viele Anmeldungen: »Schön wäre es, wenn neben denbisherigen Gastgebern auch neue dazu kommen und der Ad-ventsweg weiter wächst. Gerne beantworte ich auch im VorfeldFragen, wenn Sie sich unsicher sind, ob das etwas für Sie ist.«

Ab 9. September: Beginn der Predigtreihe »Mit allen Sin-nen«Gott danken „mit Herzen, Mund und Händen“, so singen wir esin einem Lied des evangelischen Gesangbuchs (321, 1). Das istschon ganz schön viel. Wir wollen in einer Predigtreihe zumThema »Mit allen Sinnen« darüber hinausgehen.So geht es ums vom 9. September bis zum 21. Oktober umSehen — Hören — Riechen — Schmecken — Fühlen/Tasten —den Gleichgewichtssinn — den sechsten Sinn — den Eigensinn.Kommen Sie und Sie werden es erfahren, erleben und spüren inden Gottesdiensten zur Predigtreihe.Welchem Sinn Sie wann und wo nachspüren können, verrätIhnen der Gottesdienstplan:• Prädikant Karsten Müller: Gleichgewichtssinn• Pfarrer Jürgen Arlt: Der sechste Sinn/Intuition• Pfarrerin Doris Arlt: Hören• Pfarrer Michael Baldeweg Sehen• Pfarrer Georg Spanos: Riechen, Schmecken• Prädikantin Dorothea Müller: Eigensinn

15. September: Gottesdienst mit DemenzkrankenErstmals wird es in Pfaffenhofen einen ökumenischen Gottes-dienst mit Demenzkranken und ihren Angehörigen geben, undzwar am Samstag, 15.9.2018, um 15.00 Uhr in unserer Kreuz-kirche. Dieser Gottesdienst wird zusammen mit der AlzheimerGesellschaft Pfaffenhofen e.V. vorbereitet.

15. September: Mini-Gottesdienst auf dem IlmbergSamstag, 15. September, heißt es um 17.00 Uhr wieder »MINI«auf dem Ilmberg bei Reichertshausen. Nach dem Gottesdienstlädt das MINI-Team bei einem Kartoffelfeuer zum Verweilen ein.„Wenn Jesus dabei ist, dann werden alle satt!“ — das ist die Ver-heißung des Abends. Bringen Sie gerne etwas Brotzeit mit!Anfahrtshinweise auch unter www.ev-paf.de.

16. September: Ökumenisches Pfarrgemeindefest Rei-chertshausenSeit 20 Jahren ist es ein fester Termin im September: der öku-menische Gottesdienst und das gemeinsame Fest der Evangeli-schen und der Katholiken im Reichertshausener Pfarrheim! Wirfeiern dieses Jubiläum am Sonntag, 16. September und ladenalle aus der ganzen Gemeinde herzlich ein. (Achtung: in der Got-tesdienstübersicht in unserem Gemeindebrief hat sich ein Fehlerbei der Uhrzeit eingeschlichen!) Um 10.15 Uhr beginnt der öku-menische Familiengottesdienst im Pfarrheim. Er bekommt seineJubiläumsnote durch die musikalische Gestaltung. Sängerinnenund Sänger aus unseren Chören und aus dem katholischen Kir-chenchor haben sich extra dafür zusammengefunden und ge-probt. Elisabeth Stocker, die Leiterin des katholischen Kirchen-chors von Reichertshausen dirigiert diesen Ökumenischen Pro-jektchor. Zeit zum Miteinander reden, erzählen und ratschen istnach dem Gottesdienst bei einem erweiterten Kirchenkaffee. An-geboten werden Kaffee, Tee und kalte Getränke; dazu Kuchenund Herzhaftes – je nachdem, was die »Küchenfeen und –geis-ter« unter unseren Gemeindegliedern »zaubern« und spenden.So haben Sie die Möglichkeit, den Gottesdienst nachklingen zulassen, Erinnerungen aus den 20 Jahren auszutauschen odernach den Anfängen zu fragen. Sie können Kontakte auffrischenoder pflegen und anschließend den Sonntagnachmittag für sichgestalten. Das Vorbereitungsteam freut sich auf eine anregendeGemeinschaft. Wenn Sie einen Kuchen (bitte Durchgebackenes)oder etwas anderes beisteuern möchten, melden Sie sich bittebei Sylvia Mayer, Tel. 08441/81217.

16. September: Auf geht’s zum VolksfestgottesdienstEr ist schon Tradition: Der Gottesdienst im Zelt am zweiten Pfaf-fenhofener Volksfestsonntag! Heuer lädt die Kirchengemeindeam 16. September um 10 Uhr wieder zum Gottesdienst ins Spit-zenberger Zelt (»Weißbierhüttn«) ein. Machen Sie sich auf denWeg zu einem Gottesdienst in ungewöhnlicher Umgebung. DerPosaunenchor der Kirchengemeinde wird den Gottesdienst fest-lich und zünftig begleiten. Die Predigt hält auch heuer wieder

Das Gemeindeblatt informiert

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FamilientagIm Rahmen eines Familientages stellte derFC Hettenshausen sein vielfältiges Sportan-gebot einer breiten Öffentlichkeit vor. Am 14.Juli nutzten zahlreiche Besucher diese Gele-genheit und fanden sich zu Sport, Spiel undSpaß auf unserer Sportanlage ein. BayrischeOlympiade, Torwandschießen, Fußballtennis, Hüpfburg, Kinder-schminken waren nur einige Programmpunkte. Auf der Tennis-anlage wurden Einzel- und Doppel-/Mixed-Spiele ausgetragen.Die Abteilung Power Fit zeigte, wie der Körper schwungvoll ge-kräftigt und gespannt werden kann. Das Asphalt-Stockschiessenist ein Sport für Jung und Alt; wer keine Fitness hat, kommt nienah genug an die Taubn heran. Die zahlreiche Teilnahme am Fa-milientag ermutigt, ihn zu wiederholen.

Fußballcamp des FC Ingolstadt zu Gast in HettenshausenBereits in die insgesamt achte Auflage ging das Audi SchanzerFußballcamp des FC Ingolstadt beim FC Hettenshausen AnfangAugust. 51 Kinder hatten sich dieses Jahr angemeldet und wur-den wie gewohnt dafür mit tollen Übungen und Trainingseinhei-ten der Ingolstädter Trainer belohnt. Bei schönstem Sommer-Wetter sorgte der abwechslungsreiche Mix aus Technik- undSpieleinheiten für nimmermüde Kinderbeine.

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…führt zu großem (Tor-)Jubel…

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Power-Disco-NightZum 21. Mal startete die Power-Disco-Night auf dem Geländedes Sportvereins. Tolle Gäste feierten miteinander bei abwechs-lungsreicher Musik und einer reichen Auswahl unterschiedlicherGetränke. Für das leibliche Wohl war gesorgt; auch heuer gingendie Steaksemmeln weg wie…Der FC Hettenshausen dankt herzlich der Nachbarschaft für ihrVerständnis in dieser Nacht.Der Vorstand des FC Hettenshausen wünscht allen Mitgliederneine erholsame Ferienzeit, tolle Erlebnisse und interessante Ein-drücke.

Freiwillige Feuerwehr Hettenshausen

Termine:14. September, 19:30 Uhr: Jugendübung22. September, 15:00 Uhr: Gemeinschaftsübung

Kontakt:1. Vorstand Hildegard Neumann, Tel. 08441 / 825391. Kommandant Stefan Krois, Tel. 0179 / 1166138Jugendwart Florin Fiebig, Tel. 0157 / 77768535Email: [email protected]: www.feuerwehr-hettenshausen.de

Vereine Ilmmünster

Fußball beim SV Ilmmünster

Einen erfolgreichen Start in die neue Saison hatten die Fußballerunserer ersten Mannschaft. Sie konnten das A-Klassen-Derbygegen Reichertshausen am ersten Spieltag mit 2:0 für sich ent-scheiden. Unsere zweite Mannschaft muss in der C-Klasse erstam zweiten Spieltag ran. Das Training findet immer dienstagsund donnerstags um 19 Uhr auf dem alten Sportplatz hinter derSchule statt. Die Jungs freuen sich natürlich über Neuzugänge.Der Jahresbeitrag für einen Erwachsenen beim SVI beträgt üb-rigens 60 Euro.

Wanderfreunde Ilmmünster e.V.www.wanderfreunde-ilmmuenster.de

Die nächsten Wanderungen:08./09.09. Kaufbeuren, Nassenfels09.09. Eging a See15./16.09. Steinhöring22./23.09. Aystetten, Egglkofen, Lichtenau06./07.10. Wallersdorf, Großmehring

Unsere Internationale Wanderveranstaltung am 28.07. und29.07. war wieder mal sehr gut besucht. An diesem heißen Wo-chenende freute es die Wanderer, dass der Großteil der Wander-wege durch die Wälder schön schattig verlief. Vielen Dank analle Funktionäre und Helfer für die rundum gelungene Veranstal-tung.

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Dorfbühne Ilmmünster

(Foto von Dorfbühne Ilmmünster)

An die kleinen und großen Zuschauer und Zuschauerrin-nen.:Die Kindergruppe von der Dorfbühne Ilmmünster studiertseit dem Frühjahr ein neues Theaterstück „Wusel dieWaldmaus“ ein.

Kurz zum Inhalt.:Wusel ist eine abenteuerlustige kleine Maus. Sie findet im Waldein trauriges kleines Mädchen, beschließt ihr zu helfen und be-gibt sich in große Gefahr. Zum Glück ist Wusel nicht alleine un-terwegs und hat noch jede Menge Hilfe von seinen Freunden. Daist z. B. Zündi, der kleine Lerndrache, der das Feuerspucken erstnoch lernen muss, oder ein tollpatschiger kleiner Maulwurf, derjeden einfach nur zum Lachen bringt. Alle haben ein gemeinsa-mes Ziel, die böse Hexe zu besiegen! Das Mädchen spielt in einePhantasiewelt. Es wird mit seinen lustigen Figuren die Zuschauerunterhalten und amüsieren…und selbst die böse Hexe ist amEnde nicht mehr das, was eigentlich eine Hexe ausmacht. Mehrwird aber an dieser Stelle nicht verraten!

Aufführungstermine:Samstag 27.10.18 um 17.00 UhrSonntag 28.10.18 um 15.00 UhrDienstag 30.10.18 um 18.00 UhrFreitag 02.11.18 um 17.00 UhrSamstag 03.11.18 um 15.00 Uhr

Der Vorverkauf starte am Montag 15.10.18 bei der BäckereiWörmann, Raiffeisenstr.5, 85304 Ilmmünster, Tel. 08441/3177Öffnungszeiten Mo-Fr 05.45-12.30 u. 14.00-18.00 Montagnach-mittag geschlossen Sa 05.45-12.00Restkarten an der Abendkasse

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