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Vienna Internatio nal Airport 1 Vortrag für den Arbeitskreis Lärm Lärmmessungen und FANOMOS am Flughafen Wien Schwechat Flughafen, 23.4.2001

Vienna International Airport 1 Vortrag für den Arbeitskreis Lärm Lärmmessungen und FANOMOS am Flughafen Wien Schwechat Flughafen, 23.4.2001 Vortrag für

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Vortrag für den Arbeitskreis Lärm

Lärmmessungen und FANOMOS am Flughafen Wien Schwechat

Flughafen, 23.4.2001

Vortrag für den Arbeitskreis Lärm

Lärmmessungen und FANOMOS am Flughafen Wien Schwechat

Flughafen, 23.4.2001

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FANOMOS - System (1)

Flight Track And Noise Monitoring System seit 1990

Anschaffung auf freiwilliger Basis

Gesamtinvestitionen für Anschaffung und Upgrading bisher öS 10 Mio.

Jährliche Aufwendungen rund öS 5,5 Mio.

Flight Track And Noise Monitoring System seit 1990

Anschaffung auf freiwilliger Basis

Gesamtinvestitionen für Anschaffung und Upgrading bisher öS 10 Mio.

Jährliche Aufwendungen rund öS 5,5 Mio.

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FANOMOS - System (2)

Fluggeräuscherfassung mit 13 fixen und 2 mobilen Messanlagen mit automatischer Korrelation der gemessenen Ereignisse zum Verursacher

Aufzeichnung der Flugspuren aller An- und Abflüge inkl. Höhen- und Geschwindigkeitsprofile

Dient zur Qualitätssicherung und -verbesserung, nicht zur Überprüfung der Flugsicherheit (Verantwortlichkeit bei ACG)

Fluggeräuscherfassung mit 13 fixen und 2 mobilen Messanlagen mit automatischer Korrelation der gemessenen Ereignisse zum Verursacher

Aufzeichnung der Flugspuren aller An- und Abflüge inkl. Höhen- und Geschwindigkeitsprofile

Dient zur Qualitätssicherung und -verbesserung, nicht zur Überprüfung der Flugsicherheit (Verantwortlichkeit bei ACG)

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FANOMOS - System VIE

13 NMT´s+

2 mobile Einheiten

Datentransfervia

ISDN

Zentrale Workstation (2 PC´s) Farb -Laser Printer

On-Line Flugspurdarstellungund -erfassung

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FANOMOS - System

Kontrolle der Einhaltung der lärmmindernden Flugverfahren

Behandlung von Fluglärmbeschwerden Basis für weitere lärmmindernde Flugverfahren in

Zusammenarbeit mit ACG und Airlines Erfassung der Fluggeräuschimmission in

besiedelten Gebieten im Nahbereich des Flughafens Basis für Lärmzonenberechnung

Kontrolle der Einhaltung der lärmmindernden Flugverfahren

Behandlung von Fluglärmbeschwerden Basis für weitere lärmmindernde Flugverfahren in

Zusammenarbeit mit ACG und Airlines Erfassung der Fluggeräuschimmission in

besiedelten Gebieten im Nahbereich des Flughafens Basis für Lärmzonenberechnung

Einsatz des FANOMOS - SystemsEinsatz des FANOMOS - Systems

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Fixe Lärmmessstellen

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Fluggeräuscherfassung (1)

Einzelereignis: Maximaler Überflugpegel Zeitpunkt und Dauer des Ereignisses Pegelwert pro Sekunde Schallereignispegel (Energieinhalt des Geräusches

bezogen auf eine Sekunde)

Mit neuem Schallpegelanalysator zusätzlich: Frequenzspektrum Sound-file Aufzeichnung

Einzelereignis: Maximaler Überflugpegel Zeitpunkt und Dauer des Ereignisses Pegelwert pro Sekunde Schallereignispegel (Energieinhalt des Geräusches

bezogen auf eine Sekunde)

Mit neuem Schallpegelanalysator zusätzlich: Frequenzspektrum Sound-file Aufzeichnung

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Einzelereignis: Pegel-Zeit-Verlauf

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Fluggeräuscherfassung (2)

Messeinstellungen:

Ziel: Differenzierung zu anderen Geräuschquellen

Ansprechpegel bei 65 dB am Tag bzw. 60 dB in der Nacht (Messstelle Essling 60 dB bzw. 55 dB)

Mindestdauer des Ereignisses 8 Sekunden (bzw. an einigen Messstellen 10 Sekunden)

Mikrofonhöhe mindestens 7 m über Grund

Messeinstellungen:

Ziel: Differenzierung zu anderen Geräuschquellen

Ansprechpegel bei 65 dB am Tag bzw. 60 dB in der Nacht (Messstelle Essling 60 dB bzw. 55 dB)

Mindestdauer des Ereignisses 8 Sekunden (bzw. an einigen Messstellen 10 Sekunden)

Mikrofonhöhe mindestens 7 m über Grund

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Fluggeräuscherfassung (3)

Durch Zuordnung zum Einzelereignis: Kenntnis des Verursachers (Flugnr., Lfz-Typ, S/L, etc.) Maximal-Pegel-Statistik nach Flugbewegungsart (z.B.

Starts auf bestimmten An- oder Abflugstrecken, etc.) Flugzeugtypenpegel-Statistik

Weitere Auswertungen: LEQ: Standard: Tag, Nacht, 24-Stunden, Monat getrennt

nach Flugverkehr und andere Fremdgeräusche Grundgeräuschpegel L95, sowie andere Perzentile (z.B.

L50, L1, etc.)

Durch Zuordnung zum Einzelereignis: Kenntnis des Verursachers (Flugnr., Lfz-Typ, S/L, etc.) Maximal-Pegel-Statistik nach Flugbewegungsart (z.B.

Starts auf bestimmten An- oder Abflugstrecken, etc.) Flugzeugtypenpegel-Statistik

Weitere Auswertungen: LEQ: Standard: Tag, Nacht, 24-Stunden, Monat getrennt

nach Flugverkehr und andere Fremdgeräusche Grundgeräuschpegel L95, sowie andere Perzentile (z.B.

L50, L1, etc.)

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Lärmzonenberechnung: Basis

Im Bescheid vom 28.Dezember 1972 zur Errichtungsbewilligung der zweiten Piste wurde unter Punkt VI. Auflagen Pkt. 5 der Flughafen Wien u.a. dazu verpflichtet,

„a) einmal im Jahr, beginnend ein Jahr nach Betriebsaufnahme auf der Instrumentenpiste 16/34 durch eine autorisierte Stelle die aufgetretene Fluglärmbelastung auf Grund der tatsächlichen Flugbewegungen ermitteln zu lassen“ (....)

und

„b) wenn sich aus diesem Gutachten ergibt, dass Baulichkeiten ausserhalb der Flughafengrenzen,“ (....) “in einem Gebiet liegen, dessen Fluglärmbelastung größer als 66 dB(A) äquivalenter Dauerlärm (Q) im Freien war, ist beim BMfV als OZB die Festlegung lärmmindernder An- und Abflugverfahren über diesem Gebiet zu beantragen und für die Überwachung ihrer Einhaltung eine Fluglärmüberwachungsanlage einzurichten.“

Im Bescheid vom 28.Dezember 1972 zur Errichtungsbewilligung der zweiten Piste wurde unter Punkt VI. Auflagen Pkt. 5 der Flughafen Wien u.a. dazu verpflichtet,

„a) einmal im Jahr, beginnend ein Jahr nach Betriebsaufnahme auf der Instrumentenpiste 16/34 durch eine autorisierte Stelle die aufgetretene Fluglärmbelastung auf Grund der tatsächlichen Flugbewegungen ermitteln zu lassen“ (....)

und

„b) wenn sich aus diesem Gutachten ergibt, dass Baulichkeiten ausserhalb der Flughafengrenzen,“ (....) “in einem Gebiet liegen, dessen Fluglärmbelastung größer als 66 dB(A) äquivalenter Dauerlärm (Q) im Freien war, ist beim BMfV als OZB die Festlegung lärmmindernder An- und Abflugverfahren über diesem Gebiet zu beantragen und für die Überwachung ihrer Einhaltung eine Fluglärmüberwachungsanlage einzurichten.“

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Fluglärmzonenberechnung

Basis ist der Bewilligungsbescheid zur Errichtung der zweiten Piste

Berechnungsvorschrift ist gebunden an das Deutsche Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Q)

Als Grenzwert wurden 66 dB(A) festgelegt (dt.Gesetz: Zwei Zonen: 75 dB(A) und 67 dB(A), die heute noch Gültigkeit haben)

Seit über 20 Jahren Berechnungen durchgeführt (mit genehmigter Ausnahme vom BMfV für das Jahr 1991 aufgrund Umstellung in der Datenerfassung)

Basis ist der Bewilligungsbescheid zur Errichtung der zweiten Piste

Berechnungsvorschrift ist gebunden an das Deutsche Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Q)

Als Grenzwert wurden 66 dB(A) festgelegt (dt.Gesetz: Zwei Zonen: 75 dB(A) und 67 dB(A), die heute noch Gültigkeit haben)

Seit über 20 Jahren Berechnungen durchgeführt (mit genehmigter Ausnahme vom BMfV für das Jahr 1991 aufgrund Umstellung in der Datenerfassung)

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Entwicklung der Fluglärmzone

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1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000

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che

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20,000

40,000

60,000

80,000

100,000

120,000

An

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nat

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Fläche Flugbewegungen

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Vergleich der Fluglärmzone1980 mit 2000