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Pflichtlehrabend vom 8. Oktober 2018 Bei durchwachsenem Besuch konnte Obmann Sepp Kurzmeier zum Oktober-Lehrabend diesmal mehr Jungschiedsrichter als gewöhnlich begrüßen, dafür glänzten die Spitzenschiedrich- ter durch Abwesenheit. Sein besonderer Gruß galt der Frauen- und Mädchenspielleiterin Michaela Heinzlmeier, dem Gruppenspielleiter Franz Schaffner und dem Jugendgruppenleiter Wast Mayerhofer. Nach einem Gedenken an den am 11.9.2018 verstorbenen Kameraden Walter Mayr ging es flott in die Tagesordnung.

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Pflichtlehrabend vom 8. Oktober 2018      Bei durchwachsenem Besuch konnte Obmann Sepp Kurzmeier zum Oktober-Lehrabend diesmal mehr Jungschiedsrichter als gewöhnlich begrüßen, dafür glänzten die Spitzenschiedrich-ter durch Abwesenheit.  Sein besonderer Gruß galt der Frauen- und Mädchenspielleiterin Michaela Heinzlmeier, dem Gruppenspielleiter Franz Schaffner und dem Jugendgruppenleiter Wast Mayerhofer.  

Nach einem Gedenken an den am 11.9.2018 verstorbenen Kameraden Walter Mayr ging es flott in die Tagesordnung.  

         

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Der Kamerad Franz Schneiderbauer (TSV Neubeuern) hat kürzlich seinen 60. Geburtstag feiern können. Obmann Kurzmeier gratulierte im Namen der gesamten Gruppe unter Überreichung eines kleinen Präsentes recht herzlich.      

  Wichtiges von der Obleutetagung in Bad Gögging berichtete Obmann Kurzmeier:  

 Gerade hinsichtlich des ersten Punktes sei es sehr wichtig, dass ganz schnell bei Eingehen entsprechender Abmahnungen der Obmann verständigt wird, da dieser dann die zuständige Stelle beim BFV informiert um von dort Unterstützung zu erlangen. Leider kommt es in jüngster Zeit häufiger vor, dass Spieler, bzw. beauftragte Rechtsanwälte nach Schiedsrichtermeldungen Unterlassungserklärungen etc. von den Schiedsrichtern verlangen unter "Androhung" von Sanktionen.  

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 Vorstehende Folie ist ein Auszug aus den Regulieren zum SpielPLUS des BFV. Die bislang als 4. Offizielle angesetzten Schiedsrichterbetreuer erhalten eine eigene Rolle als "SR-Pate".  Soweit zur Obleutetagung und dann noch in eigener Sache:   Das Hauptanliegen eines jeden Lehrabends ist die ständig zu wiederholende Bitte, die Verhinderungstermine rechtzeitig einzupflegen und die Spielaufträge zeitnah zu bestätigen. So schlecht wie zur Zeit war es noch nie. Zukünftig werden nicht bestätigte Spiele als zugeteilt behandelt und wenn der Schiedsrichter nicht antritt, erfolgt Anzeige beim Sportgericht.  Ärger gibt es immer wieder mit dem Auftreten der Schiedsrichter vor, während und nach den Spielleitungen. Da müssen einige noch gewaltig an sich arbeiten.  Die Sportrichter monieren immer wieder, dass bei den Meldungen nicht alle 4 Häkchen gesetzt werden und damit so manches Mal der Bericht nicht als Anlage zum eSB beim Sportrichter landet.  Der neue Personalbogen steht kurz vor dem Versand. Es soll zeitnah ausgedruckt und ausgefüllt werden. Er kann entweder eingescannt und übersandt oder am nächsten Lehrabend abgegeben werden.  Die Aktion "Neues Poloshirt" ist recht gut angelaufen. Heute können noch Bestellungen aufgegeben werden. Mustergrößen liegen zum Probieren bereit. Die Bestellung gilt mit Bezahlung von 24 € als vereinbart.   

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 Bitte den Termin notieren und die ANMELDUNG bis zum 1.1.2019 nicht vergessen! 

 Nun kam der Vergnügungswart Hans Rappolder zum Wort. Er stellte die Planung für die Jahresabschlussfeier am 24. November 2018 vor, sowie den Jahresausflug 2019 am 6. und 7. Juli 2019 nach Gmunden am Traunsee.  

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Unser Kreisliga-Schiri Maximilian Wagner (TSV Bad Endorf) hat sich nach dem Abi auf eine USA-Tour begeben und dabei auch das Angebot von >>tournamentsabroad<< genutzt. Diese Organisation vermittelt ausländischen Schiedsrichtern die Möglichkeit bei spitzenmässigen Turnieren von Junioren-, bzw. Frauenteams als Schiedsrichter oder Assistent zum Einsatz zu kommen. Er war einige Wochen in Kalifornien und hat neben seinen Einsätzen als Schiedsrichter auch das Land ein wenig inspiziert.

Maximilian präsentierte einige Bilder von seinem "Ausflug" nach USA und erläuterte den Ablauf des Einsatzes als Referee, bzw. Assistent.  

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  Lehrwart Michael Hofbauer sprach zunächst einige Probleme der letzten Zeit an, so z.B.wie im Jugendbereich das Überspringen von Altersgruppen zulässig ist. So kann die darunter liegende Altesgruppe (jüngerer und älterer Jahrgang) in der höheren Altersgruppe zum Einsatz kommen und der ältere Jahrgang der nochmals darunter liegenden Altersgruppe. Beispiel: In der A-Jugend dürfen alle B-Jugendlichen und der ältere Jahrgang der C-Jugend eingesetzt werden.  Wenn eine Mannschaft bei einer Verletzung den Ball ins Seitenaus befördert, so ist es aus FAIRPLAY üblich, dass der folgende Einwurf dem Gegner "zugespielt" wird. Hält sich eine Mannschaft an dieses Procedere nicht, so ist regeltechnisch dagegen ein Einschreiten nicht möglich und ein etwa erzielter Treffer zählt. In so einem Fall ist aber auf jeden Fall eine MELDUNG zu verfassen.  Wenn ein Schiedsrichter eine entscheidende Situation (z.B. Aus vor einer Torerzielung oder Handspiel) nicht eindeutig bewerten kann, so macht es meist Sinn den beteiligten Spieler, der dadurch einen Vorteil erzielt hat, zu befragen. Und dann unter Berücksichtigung dieser Äusserung zu entscheiden. Sollte dieser Spieler nicht die Wahrheit gesagt haben, so bleibt eine mögliche Fehlentscheidung nicht nur am Schiedsrichter hängen, sondern auch am Spieler.  Videobeweis gibt es nur in der Bundesliga. In allen Klassen darunter ist der Videoeinsatz nicht erlaubt. Also auch keine Handyaufzeichnungen anschauen oder auf Liveticker zurückgreifen. Der Schiedsrichter muss seine Entscheidungen treffen ohne auf "Hilfsmittel" von aussen zurückzugreifen.  

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Sollte der Schiedsrichter eine "saustallmäßige" Kabine vorfinden, so soll er Meldung, zumindest an den Obmann machen, der sich dann mit dem Spielleiter ins Benehmen setzen wird. Die Beifügung eines Fotos von den Umständen wäre höchst sachdienlich.  MELDUNGEN sollten immer als pdf-Datei erstellt und versandt werden. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, so sollte zumindest das WORD doc.x Format Verwendung finden. Evtl. ist es auch von Vorteil wenn ein JPEG von der Meldung hergestellt wird und als Anlage zur Meldung zum Versand kommt.  Weil SpielPLUS den Schiedsrichterobmann nicht als Empfänger von Meldungen vorsieht, ist ein separates email an den Einteiler, bzw. Obmann zu senden mit dem Bericht als Anlage. Kürzlich fand ein "Runder Tisch" mit Vertretern der ausländischen Vereine statt. Die Vereine fühlen sich häufig in der Gesamtbehandlung von den Schiedsrichtern benachteiligt. Als Beispiel führen sie an, dass die Schiedsrichter mit deutschen Spielern häufig kommunizieren, diese Kommunikation ausländischen Spielern aber verweigern und evtl. sogar mit Verwarnungen operieren. Wichtig sei hier, dass beide Mannschaften gleich behandelt werden. Kein Schiedsrichter muss mit den Spielern kommunizieren, aber wenn er das will, dann MUSS er beide gleich behandeln.  Und anschließend kam der Lehrwart zum Thema des Tages, den 

 Feldverweis auf Zeit (FaZ): Der FaZ findet nur bei Juniorenspielen und Juniorinnenspielen Anwendung. Dafür ist in diesen Spielen keine Gelb-Rote Karte möglich. *  

*Ausnahmen in DFB-/SFV-Ligen und bei Freundschaftsspielen A-Junioren gegen Herren bzw. B-Juniorinnen gegen Frauen

Der SR kann einen Juniorenspieler einmal während des Spiels für die Dauer von 5 Minuten des Spielfeldes verweisen, wenn er

•bereits verwarnt wurde und sich eines weiteren verwarnungswürdigen Vergehens schuldig macht, oder

•eine Verwarnung im Ermessen des SR zur Disziplinierung oder zur Kontrolle des Spielcharakters nicht ausreicht, ein FaD (Rote Karte) jedoch regeltechnisch nicht zwingend erforderlich ist.

Der FaZ ist keine „Ersatzlösung“ bei Vergehen, die regeltechnisch zwingend einen Feldverweis (Rote Karte) nach sich ziehen. Er kann daher keine Anwendung finden bei „Tätlichkeiten“, groben bzw. brutalen Foulspielen (z.B. Treten, Schlagen, Spucken, heftiges Bewerfen), dem Verhindern von eindeutigen Torchancen/Toren durch Foul- oder absichtliches Handspiel oder bei SR-Beleidigungen.

Ein FaZ kann sowohl ohne vorherige Verwarnung als auch nach erfolgter Verwarnung ausgesprochen werden. Eine Verwarnung nach einem FaZ ist unzulässig ! 

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Ein Feldverweis auf Zeit kann erst ab dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, ab dem der Ball zum Spielbeginn regelkonform ins Spiel gebracht wurde, nicht aber nach dem Schlusspfiff.  

Ein FaZ sowie die damit verbundene Zeitfeststellung durch den SR sind als Tatsachen-Entscheidungen unanfechtbar. Ein FaZ kann nur gegen Spieler ausgesprochen werden, nicht aber gegen Auswechselspieler.

Der FaZ darf nur während einer Spielunterbrechung ausgesprochen werden. Zusätzlich zur mündlichen Bekanntgabegegenüber dem betroffenen Spieler hat der SR durch Heben eines Armes und Ausstrecken der fünf Finger den FaZ deutlich erkennbar anzuzeigen. Der FaZ muss für alle am Spiel Beteiligten klar verständlich, aber auch für die Zuschauer klar erkenntlich ausgesprochen werden.  

Die Zeitnahme beginnt mit der Spielfortsetzung. Das Spiel muss mit Pfiff fortgesetzt werden. Die Halbzeit und die Spielpause vor einer Verlängerung unterbrechen die Strafzeit. Im Gespann kann die „Zeitnahme“ einem Schiedsrichter-Assistenten übertragen werden. Endet das Spiel vor Ablauf der „Strafzeit“, so gilt die Strafe als verbüßt. An einem gegebenenfalls stattfindenden Elfmeterschießen darf der Spieler jedoch nicht teilnehmen. Die gegnerische Mannschaft muss die Anzahl der Spieler vor dem Elfmeterschießen reduzieren. (Gleiche Spielerzahl)  

Mit FaZ belegte Spieler müssen sich bis zum Ablauf der Zeitstrafe grundsätzlich hinter der Seitenlinie aufhalten. Der Aufenthalt hinter der Torlinie ist nicht zulässig. Der auf Zeit des Feldes verwiesene Spieler hat weiterhin  den Status eines Spielers und darf nicht vor Ablauf der Zeitstrafe durch einen Auswechselspieler ersetzt werden.  

Weigert sich ein Spieler, nach Ablauf der Zeitstrafe weiterzuspielen, ist er vom SR wegen unsportlichen Verhaltens endgültig des Feldes zu verweisen (Rote Karte) -> nichts „hineininterpretieren“! Ein Auswechselspieler kann einen mit einem FaZ belegten Spieler erst in der nächsten Spielunterbrechung nach Ablauf der Zeitstrafe ersetzen. Nach Ablauf der Zeitstrafe darf der Spieler nur auf Zeichen vom SR das Spielfeld an der Mittellinie wieder betreten (auch bei laufenden, Spiel -> Spielsituation beachten!)

Unerlaubtes Betreten ist als Unsportlichkeit zu ahnden und der Spieler ist entsprechend mit einem FaD endgültig auszuschließen. Der auf Zeit des Feldes verwiesene Spieler hat weiterhin  den Status eines Spielers (bis zur regelkonformen Auswechslung)!  

Der Feldverweis auf Zeit ist die Konsequenz, wenn sich ein bereits verwarnter Spieler eines weiteren verwarnungswürdigen Vergehens schuldig macht. Darüberhinaus kann der FaZ aber auch zur Anwendung kommen, ohne dass der damit bestrafte Spieler zuvor verwarnt war.

Beispiele, in denen der FaZ ohne vorherige Verwarnung angebracht sein kann:                                              Foulspiele, die im Hinblick auf Art und Intensität unter Berücksichtigung der „Spieltemperatur“ und den Regelvorgaben nicht zwingend einen endgültigen Feldverweis (Rote Karte) rechtfertigen, bei dem der Spieler aber mit der Gelben Karte noch „(zu) gut bedient“ wäre („Dunkelgelb“)  

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Beispiele, in denen der FaZ ohne vorherige Verwarnung angebracht sein kann:                                                     Zwingend verwarnungswürdige Foulspiele, wenn die „Spieltemperatur“ sich bereits in einem erhöhten/ kritischen Bereich befindet und/oder bereits mehrere Vw ausgesprochen wurden, ohne dass sich eine nachhalti ge Wirkung in der Spielweise der Mannschaft(en)* zeigt. * Auf Ausgewogenheit/Transparenz achten!  

Beispiele, in denen der FaZ ohne vorherige Verwarnung angebracht sein kann:                                             Unsportlichkeiten, die der Spielverzögerung dienen, insbesondere im Wiederholungsfall (Team) bzw. in der Schlussphase, um ein Ergebnis zu „verwalten“. Unsportlichkeiten (Worte/Gesten) gegen Gegenspieler, Mitspieler, Zuschauer oder den Schiedsrichter, insbesondere, wenn sie den Charakter zur Provokation oder Drohung besitzen.

Beispiele, in denen der FaZ ohne vorherige Verwarnung angebracht sein kann:                                             Reklamation oder Protest gegen SR-Entscheidung, insbesondere, wenn deshalb schon Verwarnungen für andere Spieler der Mannschaft ausgesprochen worden sind oder wenn sie übertrieben ausgeprägt sind (z.B. „über die erste Emotion hinaus“, aufgrund der Lautstärke, der Dauer oder der Art der Gesten). Höhnisches Bewerten (z.B. Abwinken und Beklatschen von) Schiedsrichter-Entscheidungen.  

Ein auf Zeit des Feldes verwiesener Spieler muss im Spielbericht (ESB) mit Angabe des Grundes eingetragen werden. Es ist dabei allein die grundsätzliche Art des Vergehens anzugeben, das tatsächlich den FaZ nach sich zog: Foulspiel, Handspiel oder Unsportlichkeit.

 

 

Uwe Storch, der Obmann der Schiedsrichtergruppe Steigerwald, hat einen neuen Verbundpartner des BFV vorgestellt, nämlich das BSW (Beamtenselbsthilfewerk) mit seinen vielfältigen Möglichkeiten kostengünstig einzukaufen oder eine Bonus- (Rabatt!)zahlung zu erzielen. Jeder Schiedsrichter kann eine kostenfreie Einjahresmitgliedschaft eingehen, die nicht gekündigt werden muss, wenn nach einem Jahr kein Interesse mehr besteht. Alles Nähere zum BSW findet man auf www.bsw.de. Anträge für Schiedsrichter liegen beim Obmann Sepp Kurzmeier auf.

  Um 21.15 Uhr beendete Obmann Kurzmeier den Pflichtlehrabend.